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Warum man vor dem bedingungslosen Grundeinkommen Angst haben muss

Armut

Das bedingungslose Grundeinkommen ist salonfähig geworden. Lange Zeit wurde es von Politikern und Wissenschaftlern als Utopie belächelt, mittlerweile ist die Idee in der Realität angekommen.

Wie funktioniert das bedingungslose Grundeinkommen?

Die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens (Universal basic income) ist zunächst sehr einfach. Jede Bürgerin, jeder Bürger (übrigens auch die Kinder) erhalten vom Staat einen festen Betrag im Monat. Im Gegensatz zu erprobten staatlichen Leistungen wie dem Arbeitslosengeld wird allerdings keine Gegenleistung erwartet. Es besteht kein Zwang, sich aktiv nach einer Arbeit umzuschauen. Außerdem wird das bedingungslose Grundeinkommen auch ausgezahlt, wenn man einen Job hat – selbst für Millionäre. Und weil diese Idee so einfach ist, übt sie auf viele Menschen eine gewaltige Faszination aus.

In Finnland wird das bedingungslose Grundeinkommen nun seit Anfang des Jahres getestet – ganz offiziell von staatlicher Seite. Insgesamt zwei Jahre lang erhalten 2000 Finnen monatlich 560 Euro. Unabhängig davon ob sie vermögend sind, Kinder großziehen, alt oder jung sind oder ob sie einer Arbeit nachgehen. Das Großprojekt wird wissenschaftlich begleitet, denn u.a. sollen Fragen beantwortet werden wie: Arbeiten die Menschen weniger, wenn sie ohne Gegenleistung Geld bekommen? oder: Fühlt man sich mit dieser Absicherung besser?

Auch Schleswig-Holstein denkt an ein bedingungsloses Grundeinkommen

In Deutschland sammelt ein Projekt per Crowdfunding Geld, um immer mehr Menschen in den Genuss eines bedingungslosen Grundeinkommens zu bringen. Schon jetzt haben über 100 Personen ein Jahr lang 1000 Euro im Monat erhalten. Und in Schleswig-Holstein will die Jamaika-Landesregierung die Vor- und Nachteile dieser bahnbrechenden Idee durch ein Expertengremium erörtern lassen.

Wird das bedingungslose Grundeinkommen in absehbarer Zeit also großflächig eingeführt? Müssen wir uns bald keine Sorgen mehr machen, wenn wir unseren Job verlieren? Werden unsere Behörden in Zukunft viel schneller und effizienter, weil das bedingungslose Grundeinkommen althergebrachte Sozialleistungen überflüssig machen wird?

Was man uns über das bedingungslose Grundeinkommen meistens nicht sagt

Die Idee für ein bedingungsloses Grundeinkommen ist einfach und verlockend. Wer würde es ablehnen, Geld geschenkt zu bekommen? Doch es lohnt sich näher hinzuschauen.

Wenn über die tatsächliche Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens gesprochen wird, geht diese Diskussion stets mit der gleichzeitigen Abschaffung der bisherigen staatlichen Leistungen einher. Experten erörtern die Vorteile und Einsparmöglichkeiten in der Verwaltung – schließlich müsste die Bedürftigkeit nicht mehr aufwendig bei jedem einzelnen Bürger geprüft werden. Das bedingungslose Grundeinkommen würde einfach ausgezahlt.

Aber was genau würde das für die Praxis bedeuten? Wenn der Staat jedem Einwohner einmal im Monat eine fixe Summe überweist, trägt er irgendwann keine Verantwortung mehr für das Wohlergehen der Menschen.

  • Einen Mindestlohn brauchen wir dann nicht mehr. Schließlich gibt es ja das bedingungslose Grundeinkommen.
  • Einen Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung brauchen wir dann nicht mehr. Schließlich gibt es ja das bedingungslose Grundeinkommen.
  • Wir müssen uns auch keine Sorgen mehr über eine Mindestrente machen. Schließlich gibt es ja das bedingungslose Grundeinkommen. Und jeder soll zusehen, dass er das zusätzliche Geld entsprechend anlegt, um im Alter allein zurecht zu kommen.

Bei der ganzen Diskussion um das bedingungslose Grundeinkommen muss eins klar sein: Der Staat hat auch weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere die Schwachen in der Gesellschaft Unterstützung finden. Er darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen, indem er allen Menschen eine Summe x überweist – und dann ist jeder seines Glückes Schmied.

Es ist absolut richtig, über die Zukunft des Sozialstaats zu sprechen. Die Digitalisierung schreitet voran, nicht alle Menschen werden auf dem Arbeitsmarkt mit ihr Schritt halten können. Es ist daher angebracht, auch über neue Ideen zu sprechen. Im Zentrum der Debatte muss jedoch ein Staat stehen, der dafür Sorge trägt, dass alle Menschen die Hilfe bekommen, die sie benötigen. Dafür brauchen wir kein bedingungsloses Grundeinkommen, sondern einen Staat, der für seine Bürgerinnen und Bürger Verantwortung trägt.

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Kommentare (14)

  • user
    Ursula Schneider
    am 28.09.2020

    Es wäre auch interessant, wie sich ein bedingungsloses Grundeinkommen auf die Kindererziehung auswirken wird; schon heute gibt es massenweise lern un willige Kinder, die "Hartzer" werden wollen, "dafür braucht man doch keine Bildung und Ausbildung". Bedingungsloses Grundeinkommen züchtet weitere Nichtsnutze und Tagediebe, davon haben wir schon jetzt genug!

  • user
    Berg
    am 25.03.2020

    Interessant ist auch, wie es den Menschen jetzt in der Corona-Krise mit einem BGE gehen würde. Müssten viele dann nicht so sehr um Ihre Existenz fürchten wie jetzt?

    Und gerade jetzt lernen die Menschen auch Ihren Beruf viel mehr zu schätzen und würden nach dieser Erfahrung lieber arbeiten als nur zu Hause rumzusitzten und es sich gutgehen zu lassen, was auf die Dauer ja auch nicht mehr schön ist. Ich glaube, dass kaum jemand wirklich aufhören würde zu arbeiten.

  • user
    Alexander Schröpfer
    am 12.12.2019

    Für das BGE ist der Mensch noch nicht so weit

    Der Staat hat für die soziale existentielle Sicherheit aller Bewohner zu sorgen. Allein schon um Beschaffungskriminalität aus Überlebenszwang zu verhindern. Die BRD nach 1949 besonders, denn das war sozusagen die "Kriegsauflage" für "neu anfangen dürfen".

    Würden die Rentner und die Obdachlosen ihren Arsch bewegen, wären die Obdachlosen nicht mehr obdachlos und die Rentner müssten keine Flaschen mehr sammeln. Wir leben in Deutschland in einem Sozialstaat mit existenzieller Daseinsversorgung.

    Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die festschreibt, dass dieses Grundrechtsgewährleistungseinforderungsblatt vom Obdachlosen selbst abgegeben werden müsste. Es liegt an den Menschen vor Ort, genau diese Tür der Hilfe, denen zu öffnen, die sie zwar wollen, aber es selbst nicht mehr schaffen.

    Es liegt an Euch, für Obdachlose die "kostenlose Prepaid-Guthaben-Karte" als Teil der Menschenwürde zum Sozialstandard zu machen. Tageslimit für Barabhebung und abweichend für Überweisungen ist elektronisch in besonderen Fällen setzbar.

    § 9 SGB X schließt das für Sozialleistungen - übrigens meist schon einsetzend bei Kenntnis der Behörde - bereits aus. Wer noch keinen (Unterwerfungsantrag - § 37 SGB II) - bessere Alternative eben Grundrechtsgewährleistungseinforderung - gestellt hat, ist von SGB II Leistungen unmittelbar ausgeschlossen und damit während der andauernden Notlage (noch lückenlos) über § 9 SGB XII, §§ 27, 27a SGB XII im Leistungsträgerbereich dessen, der auch Nothilfe nach § 25 SGB XII zu erstatten hätte.

    Grundrechte sind nicht von einen Gegenleistung abhängig (1 BvL 7/16 vom 05.11.2019 RZ 118, 120, 121, 127) und auch nicht einmal bei (strafrechtlichem) Fehlverhalten europarechtlich zu verweigern, weder für Ausländer noch für Inländer (Urteil vom 12.11.2019 - Az.: C-233/18; EU-Charta, keine Sanktion gegen ungehorsame Asylbewerber).

    Eine Kopie des "Hilfegesuchs" an das Sozialamt sollte auch an Stadt, Bundesagentur für Arbeit sowie an die Polizei unter Bezug auf § 13 StGB zur vorbeugenden Eigenabsicherung (die ist zuständig wenn Behörde und Gericht nicht rechtzeitig helfen können/wollen) und das örtliche Sozialgericht ebenfalls übermittelt werden.

    Richter und ihre Rechtsschutzbefohlenen - Amtspflicht aus Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG sowie § 17 Abs. 2 GVG, Art. 11, 12, 15 ICESCR

    Richter, Sie sind ja so unabhängig (Art. 97 GG), dass Sie sogar die Würde armer Menschen schützen können.

    Sie tun es aber nur, wenn die Vorgesetzten und Dienstgerichte auch tätig werden, ggf. untaugliche Richter auch aus der Spruchtätigkeit zu entfernen (§ 77a StGB, § 9 DRiG, §§ 77, 78 DRiG) Das Recht anwenden (§ 17 Abs. 2 GVG) bedeutet ja nicht, Straftaten die darin stehen einfach zu begehen, weil man sich für unabhängig hält (Art. 97 GG).

    1 BvR 1925/13 vom 28.7.2014

    "Die zu späte Verschaffung der erforderlichen Rechtskenntnisse berechtigt ein Gericht nicht, sehenden Auges falsche Entscheidungen zu treffen."

    2 BvF 1/73 vom 31. Juli 1973

    "LS9: „Ein Deutscher hat, wann immer er in den Schutzbereich der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gelangt, einen Anspruch auf den vollen Schutz der Gerichte der Bundesrepublik Deutschland und alle Garantien der Grundrechte des Grundgesetzes.“

    2 BvR 669/04 - 24.05.2006 RZ 63 Verbot Anreize zu setzen

    "c) Eine Rechtsordnung, die sich ernst nimmt, darf nicht Prämien auf die Missachtung ihrer selbst setzen. Sie schafft sonst Anreize zur Rechtsverletzung, diskriminiert rechtstreues Verhalten (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 110, 94 )und untergräbt damit die Voraussetzungen ihrer eigenen Wirksamkeit."

    Menschenwürde ist auch im Einstweiligen Rechtschutz (ER) nicht relativierbar, denn das würde diese dann unmittelbar zu einem zeitlich disponablen Gut und den Menschenrechtsträger unzulässig zum bloßen Objekt machen, was nach 2 BvB 1/13 RZ 539, 540 nicht erlaubt ist.

    Richter tun es aber wohl nur, wenn die Vorgesetzten und Dienstgerichte auch tätig werden, ggf. untaugliche Richter auch aus der Spruchtätigkeit zu entfernen (§ 77a StGB, § 9 DRiG, §§ 77, 78 DRiG) Das Recht anwenden (§ 17 Abs. 2 GVG) bedeutet ja nicht, Straftaten die darin stehen einfach zu begehen, weil man sich für unabhängig hält (Art. 97 GG).

    § 13 StGB Begehen durch Unterlassen

    § 25 StGB Täterschaft

    § 26 StGB Anstiftung

    § 27 StGB Beihilfe

    § 129 StGB Bildung krimineller Vereinigungen

    § 130a StGB Anleitung zu Straftaten

    § 132 StGB Amtsanmaßung

    § 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

    § 138 StGB Nichtanzeige geplanter Straftaten

    § 145d StGB Vortäuschen einer Straftat

    § 164 StGB Falsche Verdächtigung

    § 170 StGB Verletzung der Unterhaltspflicht

    § 185 StGB Beleidigung

    § 186 StGB Üble Nachrede

    § 223 StGB Körperverletzung

    § 238 StGB Nachstellung

    § 240 StGB Nötigung

    § 241 StGB Bedrohung

    § 241a StGB Politische Verdächtigung

    § 257 StGB Begünstigung

    § 258 StGB Strafvereitelung

    § 258a StGB Strafvereitelung im Amt

    § 263 StGB Betrug

    § 263a StGB Computerbetrug

    § 271 StGB Mittelbare Falschbeurkundung

    § 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen

    § 336 StGB Unterlassen der Diensthandlung

    § 340 StGB Körperverletzung im Amt

    § 343 StGB Aussageerpressung

    § 344 StGB Verfolgung Unschuldiger

    § 345 StGB Vollstreckung gegen Unschuldige

    § 353d StGB Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen

    § 357 StGB Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat

    bewusstscout.de/2019/05/12/dauergrundrechtsgewaehrleistungseinforderung-statt-dominavertrag-hartz-iv/

  • user
    Arfst Wagner
    am 13.10.2019

    Der Artikel ist zunächst iunteressant, dann aber fällt der Autor leider auf Vorurteile herein:

    1. Selbstverständlich bleibt auch bei Einführung eines bedingungsloisen grundeinkommens der Moindestlohn bestehen. Es ist sogar so, dass mit einem Grundeinkommen im Rücken der /die Arbeitnehmer(un) eine wesentlich bessere Verhandlungsposition gegenüber den Arbeitgebern hat. Erst mit einem Grundeinkommen im Rücken kann man sich gegen ausbeuterische Arbeitsverhältnisse wirklich zur Wehr setzen. Gleichzeitig kommt man auch ein Stuck weit aus der Abhängigkeit von Verbänden und Gewerkschaften heraus. Ist hier etwa die Quelle der Furcht vor dem BGE des obigen Artikels zu finden.

    2. Niemand, wirklich niemand , der ernsthaft für ein BGE ist, will den Sozialstaat abschaffen. Selbstverständlich muss es diesen weiterhin geben, auch wegen der oben angesprochenen Leistung für Kranke usw, die mit 1000 oder 1200 EUR im Monat nicht auskommen würden. Die anderen Sozialleistungen wir z. B. Kindergeld oder BaFög können bis zur Ihrer Höhe in ein Grundeinkommen transferiert und dann zur Höhe des BGE aufgestockt werden.

    3. Selbstverständlich kann ein Grundeinkommen eine Rente nicht ersetzen. Erworbene Rentenrechte können schon gar nicht angegriffen werden, da hätte spätestens das Bundesverfassungsgericht die Hand drüber.

    Schon jetzt wird jeder Schwimmbadbesuch, jedes Theaterticket, die Straßen, das Schulsystem für alle gleich finanziert, egal, ob es sich um Millionäre, Hartz IV-Empfänger oder Kinder handelt. Über ein BGE kann man eh nur sachkompetent im zZusammenhang mit einer Steuerreform reden, die transparent, vereinfacht, umverteilens und dennoch gesamtgesellschaftlich gestaltet werden muss. Das Grundeinkommen wäre dann ein Modul dieser Steuergesetzgebung, dass es eigentlich heute bereits gibt: ein Steuerfreibetrag nur mit dem Unterschied, dass dieser Steuerfreibetrag monatlich an Jede(n) ausgezahlt wird. Die wirkliche Diskussion um das BGE erreicht obiger Artikel nicht. Er bleibt auf halber Strecke in den bekanntesten Vorurteilen stecken.

  • user
    Marc Hohnsbehn
    am 05.10.2019

    Wer anhand der BGE Diskussion weiterhin gerne arbeiten möchte,möge mal die Ökobilanz seines handelns beim Arbeitgeber reflektieren. Dazu zählt die Produktionsmethoden,Resorcenausbeute, Behandlung bzw Tötung von Tieren aller Art. Ob diese Leute noch guten gewissens ihr Job ausführen können ? würde doch das BGE (mit ansprechender höhe über Generationen an wirtschaft und kapitalleistung gesellschaftpolitisch angepasst)zu neuem Denkverhalten veranlassen ?diskussionswürdig ist die Abgabenlast Steuern,KV,RV,PV.Wohnkosten.Zweifelsfrei würde es Rentnern und behinderten ein Leben ohne Angst ermöglichen ?!

  • user
    M. Bauer
    am 03.10.2019

    Dem schließe ich mich gern an.

  • user
    Joachim Lauckner
    am 28.11.2017

    Ich glaube, der Gedanke eines bedingungslosen Grundeinkommens ist richtig. Wie es gestaltet werden sollte, muss diskutiert werden.

    Durch die Industrialisierung (Computer) und Globalisierung sind ja meist die "einfachen" Arbeiten weggefallen. Auch für diese Menschen werden aber Güter hergestellt wohl auch mehr, also muss jeder Bürger die Möglichkeit haben, zu konsumieren.

    Sonst wird nur auf Halde produziert und evtl. mit staatlicher Unterstützung vernichtet.

    Vielleicht brauchen wir dann auch keinen Mindestlohn mehr, weil solche Arbeiten zu solchen Preisen keine Arbeitnehmer mehr übernehmen müssen?

  • user
    K.
    am 22.11.2017

    Ich bin nicht grundsätzlich der Meinung, dass die Idee des BGE einfach ist. Auch die Frage wie es funktioniert ist nicht einfach so zu erklären, dafür gibt es zu viele unterschiedliche Konzepte. Ich finde es gut, dass dieses Thema diskutiert wird, auch an dieser Stelle. Etwas lächerlich finde ich hingegen die Kommentatoren die diesen Artikel zum Anlass nehmen dem SoVD nicht beizutreten oder aus ihm auszutreten. Da würde ich mir wirklich mehr Rückgrat wünschen.

    Das was hier beschrieben wird, ist ein mögliches Modell von vielen. Es muss nicht zwangsläufig dazu kommen, dass es keinen Mindestlohn mehr gibt, es keinen Nachteilsausgleich für Behinderte gibt oder die Mindestrente wegfällt.

    Das BGE soll ja nicht die Arbeit ersetzen, was manche allerdings zu glauben scheinen. Die meisten Menschen müssen und wollen (siehe Umfrage im Artikel) trotz eines BGE arbeiten. Und warum sollte man den Arbeitgebern dann wieder erlauben die Not der Menschen auszunutzen und sie für 5 € die Stunde Arbeiten zu lassen (die Ausnahmen vom Mindestlohn sind jetzt schon lächerlich) oder Behinderten keinen Ausgleich zu ermöglichen. Genauso sollte meiner Meinung nach bei arbeitenden Menschen weiter in die Rentenversicherung eingezahlt werden, wodurch es auch Rentenzahlungen gibt.

    Wie gesagt, es gibt diverse Modelle und Konzepte, die allesamt diskutiert und erprobt werden müssen.

    Was Blödsinn und vollkommen indiskutabel ist, ist die Behauptung der Staat würde seine Verantwortung abgeben. Wir sind und bleiben ein Sozialstaat und es gibt genug Bereiche in welchen sich der Staat sozial betätigen muss, BGE hin oder her. Das BGE wird auch keinesfalls die Armut im Land senken oder allen Menschen ein besseres Leben ermöglichen, aber es kann vielen Menschen Luft zum Atmen geben und ihnen einen großen Druck nehmen.

  • user
    S.Herzer
    am 22.11.2017

    Ich würde sehr dem ersten Beitrag beipflichten. Wobei man sehr wohl diskutieren könnte, inwieweit der Staat sich aus der Verantwortung ziehen könnte auf Grund des BGE.????oder vielmehr wie sah es in den letzten 2 Jahrzehnten wirklich aus mit der Warnahme der Verantwortung des Staates seiner Bürger gegenüber , ohne BGE. Ich denk da mal ans Gesundheitswesen, Strafrecht,Hartz4, usw.usf,

    Es gibt bisher keinerlei Erfahrungen mit dem BGE . Alles nur subjektive Annahmen, die jeder aus seiner sehr persönlichen Wahrnehmung heraus abstrakt konstruiert.

    Ein sicherer Vorteil wäre die Abschaffung von "Hartz 4", insbesondere auch der Sanktionen mit denen Arbeitslosen, existenziell gedroht wird. Auch jeder Beschäftigte hat verinnerlicht, was wäre wenn-oder was glaubt man woher die Millionen freiwilligen "Billiglöhner" kommen, die Morgen arme Rentner sind.

    Vor allem wäre auch spannend die Höhe des BGE. Erst dann hat man eine Grundlage für theoretische Hypothesen. Mit "wir sollten Angst vor dem BGE habe" zu texten, ist sehr schwach. Keine gute Idee zur Eigenwerbung.

  • user
    Schiller
    am 22.11.2017

    Der Gedanke eines bedingungslosen Grundeikommens ist sicherlich richtig, denn es ist seit Jahren wissenschaftlich belegt, dass arme Menschen nicht nur eine deutlich geringere Lebenserwartung haben, sondern permanente Geldesorgen die Gesundheit der Betroffenen erheblich belasten - und damit auch die Sozialkassen. Die Einführung des Grundeinkommens würde zu erheblichen Einsparungen führen, denn dadurch würden die Personalkosten für die höchst fragwürdigen Mitarbeiter/innen der sog. "Jobcenter" entfallen (die ohnehin keine Jobs haben). Darüber hinaus würden die massiven Kosten und Personalnöte der Sozialgerichte entfallen. Allerdings ist die ganze Angelegenheit noch lange nicht zu Ende gedacht, denn es ist absehbar, dass die Arbeitgeber dieses Grundeikommen mit Sicherheit in ihre Lohnpolitik mit einkalkulieren. Von daher werden wir auch weiterhin einen Mindestlohn brauchen und vor allem eine deutlich strengere Einhaltungsüberwachung und empfindliche Sanktionierung der Verstöße. Frei werdende Gelder könnten in vielerlei Hinsicht dafür genutzt werden, den Menschen ein erträglicheres und sorgenärmeres Leben zu ermöglichen. Das würde nicht nur Gesundheit und Lebenserwartung steigern, sondern auch Motivation und Arbeitsbereitschaft. Aber von alledem sind wir wohl weit entfernt, da unsere Entscheidungsträger von der Realität weit entfernt sind und mit Existenznöten nichts zu tun haben. Dass sich die "Schere" zwischen arm und reich weiter öffnet ist hinreichend bekannt und belegt. Deutschland als sog. Hochlohnland gibt es schon lange nicht mehr, sondern ist Billiglohnland mit zunehmender Tendenz. Das aktuelle Wahldebakel mit den Auswirkungen der sog. "Sondierungen" zeigt meines Erachtens, dass wohl die meisten Menschen im Land schon lange nicht mehr mit der Politik zufrieden sind, es aber keine wirkliche Alternative gibt. Weg mit den immer gleichen "alten Köpfen" der Parteien, denn die Streitereien bei denen es nur um die Pstensicherung geht, hilft niemandem. Deutschland hat eine Politik der Reichen und diese Politik hat das Volk schon lange aus den Augen verloren. Daran ändern auch zaghafte Wahlslogans nichts.

  • user
    Wilfried Sperling
    am 22.11.2017

    Ganz meiner Meinung, leider war ich und bin noch Mitglied, werde sehr darüber nachdenken.

  • user
    Christian Schultz
    am 21.11.2017

    Hallo Herr Hansen,

    haben Sie den Artikel bis zum Ende gelesen? Der SoVD betont gerade im Sinne der sozial Schwachen, dass bei der Diskussion rund um das bedingungslose Grundeinkommen die Verantwortung des Staates für jeden Einzelnen nicht aufs Spiel gesetzt werden darf.

  • user
    Norbert Hansen
    am 21.11.2017

    Ich hätte diesen Beitrag eher von einer sehr konservativen Stelle erwartet, nicht aber von einer Organisation die vorgibt (nicht mehr ??) für das soziale Wohl der sozial Schwachen da zu sein.

    Ich habe den Newsletter bestellt, da ich es in Erwägung gezogen habe evtl. Mitglied zu werden - jetzt nicht mehr.

  • user
    Folko Stank
    am 21.11.2017

    Ja, auch beim BGE gibt es 2 Seiten der Medaille! In Betracht das es durch Industrie 4.0 zu zweistelligen Millionen weiterer Arbeitslosen im Dienstleustungs-, Gewerblichem-, Kaufmännischemarbeitsbereich und besonders in der Verwaltung kommt schreit nach neuen sozialen Lösungen!

    Der gesellschaftliche Umbruch von einer leistungsorientierten zu einer sozialorientierten Gesellschaft wird Generationen dauern. Nur so wird es möglich sein Selbstbewusstsein und Selbstwert als Werte weiter aufrecht zu halten!

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