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Verschlimmerungsantrag: Darauf müssen Sie VORHER achten

Rente Behinderung Armut Gesundheit

Michael P. hat seit sechs Jahren eine amtlich festgestellte Behinderung. Er ist gerade 60 geworden, in wenigen Jahren möchte er in Altersrente gehen. Sein gesundheitlicher Zustand ist mit der Zeit nicht besser geworden. Deswegen spielt er mit dem Gedanken, einen Änderungsantrag zu stellen.

Verschlimmerungsantrag = Änderungsantrag

Gemeinhin spricht man in diesem Fall von einem „Verschlimmerungsantrag“. Der korrekte Begriff lautet jedoch „Änderungsantrag“, denn das Landesamt für soziale Dienste soll nun prüfen, ob eine Änderung beim Grad der Behinderung (GdB) und möglicherweise den Merkzeichen vorgenommen werden muss. „Ich sage unseren Mitgliedern in einem solchen Fall aber immer: Jeder Änderungsantrag birgt auch das Risiko einer Herabstufung“, warnt Helga Menzel, Rechtsschutzsekretärin beim Sozialverband Schleswig-Holstein.

Grundsätzlich kann ein Änderungsantrag zwei verschiedene Gründe haben. Im ersten Fall ist eine neue Krankheit bzw. Behinderung dazu gekommen. Alternativ kann sich die bestehende Behinderung verschlechtert haben. Helga Menzel: „Maßgeblich für die Festlegung des GdB sind aber die tatsächlichen Funktionseinschränkungen, nicht die Diagnose einer Erkrankung.“

Diese drei Fragen sollten Sie sich unbedingt vor einem Änderungsantrag selbst stellen

Wenn Sie einen Verschlimmerungs- oder Änderungsantrag einreichen, ist das Landesamt für soziale Dienste verpflichtet, Ihren Gesundheitszustand zu prüfen.. Deswegen sollten Sie sich vor dem Antrag über drei Punkte im Klaren sein:

Frage 1: Was genau würde mir eine Heraufsetzung konkret bringen?

Ein Antrag auf Neufeststellung macht nur Sinn, wenn er die persönliche Lage des Antragstellers verbessern kann. Rechtsschutzsekretärin Helga Menzel spricht aus Erfahrung: „Es kommt immer wieder vor, dass Mitglieder, für die wir einen höheren GdB oder ein Merkzeichen durchsetzen konnten, später bei mir anrufen. Die fragen dann, was sie mit dem neuen GdB anfangen können. Dies sollte man vorher erfragen. In vielen Fällen macht ein Antrag nämlich überhaupt keinen Sinn.“

Frage 2: Gibt es aktuelle Befundberichte von Ihren Ärzten?

„Das A und O sind die Befundberichte“, weiß Helga Menzel aus der Kieler Rechtsberatung des SoVD. „Denn die alten Gutachten kennt das Landesamt für soziale Dienste bereits. Die Frage ist, was im aktuellen Fall neu von Ihren Ärzten dokumentiert werden kann.“

Wenn Sie letztlich einen Änderungsantrag stellen, sollten Sie Ihre Ärzte darauf hinweisen, dass die Befundberichte möglichst konkret ausgefüllt werden. Sämtliche Funktionseinschränkungen und Behinderungen im Alltag müssen dokumentiert werden. Andernfalls wird die Behörde nicht in der Lage sein, Ihren Antrag in Ihrem Sinne zu bearbeiten. „In den meisten Fällen untersucht das Landesamt für soziale Dienste die Antragsteller nicht persönlich", so Helga Menzel. „Darum sind die Berichte Ihrer Ärzte auch so wichtig. Hier muss genau beschrieben werden, was Ihnen fehlt und welche Auswirkungen das im Alltag hat.“

Frage 3: Haben Sie sich vor dem Verschlimmerungsantrag durch eine Beratung abgesichert?

Zunächst sollten Sie einen Antrag mit Ihren Ärzten besprechen. Hat sich Ihre Erkrankung wirklich so stark verschlimmert, dass ein Änderungsantrag sinnvoll ist? Ist die neu hinzugekommene Behinderung so erheblich, dass der GdB möglicherweise erhöht wird. Helga Menzel rät dazu, die eigene Situation im Verhältnis zu sehen: „Ein GdB von 100 bedeutet die schlimmste Form einer Erkrankung. Wie schlimm ist es im Verhältnis dazu bei Ihnen? Hier kann ein offenes Gespräch mit dem Arzt helfen.“

Wenn Sie sich in diesem Punkt Klarheit verschafft haben, sollten Sie noch eine andere Frage klären lassen: Das Landesamt für soziale Dienste legt den Grad der Behinderung anhand der „Versorgungsmedizin-Verordnung“ fest. Hierin wird genau beschrieben, welche Krankheit welchen GdB nach sich zieht. Die Versorgungsmedizin-Verordnung ist ständig im Fluss und wird laufend aktualisiert. Mit anderen Worten: Eine Behinderung, die vor fünf Jahren begutachtet wurde, wird heute vielleicht ganz anders bewertet. Ein Bespiel hierfür ist die Diabetes, weiß Helga Menzel: „Früher gab es bei Diabetes immer einen GdB von 50, wenn Insulin gespritzt werden musste. Im Jahr 2010 wurden die versorgungsmedizinischen Grundsätze geändert – seitdem kommt kaum noch jemand mit Diabetes allein auf einen GdB von 50.“

Wird ein Änderungsantrag gestellt, muss das Landesamt für soziale Dienste aber erneut prüfen. Mit dem Risiko, dass der aktuelle Grad der Behinderung herabgestuft wird. Für die Mitglieder des Sozialverbands hat Helga Menzel daher einen Tipp: „Wenn Sie einen GdB von mindestens 50 haben und demnächst vorhaben, in Rente zu gehen – lassen Sie die Finger von einem Änderungsantrag! Er birgt die Gefahr, dass Sie den Status der Schwerbehinderung verlieren. Möglicherweise fällt dann Ihre Planung, vorzeitig in Altersrente zu gehen, ins Wasser. Wenn Sie in Rente sind, können Sie den Verschlimmerungsantrag immer noch stellen.“

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Kommentare (238)

  • user
    Katharina S.
    am 05.03.2024

    Ich habe einen Antrag auf Feststellung GdB gestellt. Hauptsächlich habe ich die Einschränkungen beschrieben, die aufgrund Traumafolgestörungen chronisch sind sowie eine angeborene Rückenerkrankung.

    Verschiedene andere Einschränkungen, aufgrund anderer Krankheiten hatte ich nicht erwähnt, da mich vor allem die oben erwähnten Einschränkungen stark einschränken.

    Sollten diese nicht berücksichtigten Einschränkungen/Erkrankungen später mehr in den Vordergrund treten und mich zusätzlich einschränken, kann ich diese dann vom VA berücksichtigen lassen? Was für ein Antrag wäre das dann? Verschlimmerung oder Änderung?

    Danke, Katharina

    • user
      Christian Schultz
      am 05.03.2024

      Offiziell heißt es immer "Antrag auf Neufeststellung". Die Begriffe "Verschlimmerungs-" oder "Änderungsantrag" werden nur umgangssprachlich verwendet. Sie können da also nichts falsch machen.

  • user
    Salvatore De Musso
    am 20.02.2024

    Hallo, ich bekam vor Jahren, 20 % Behinderung wegen Rückenprobleme anerkannt. 1994 wurde ich am Herzen operiert und eine Mitralklappenersatz eingesetzt. Damals würden bei mir 50 % Behinderung unbefristet anerkannt! Inzwischen habe ich auf meine rechten Hör, ein Hörvermögen von 30 % und trage ein Hörgerät. Auf dem linken Hör bin ich komplett taub. Vor 2 Jahren bekam ich einer Aortaklappenersatz. Jetzt möchte ich einen Änderungsantrag stellen, was raten sie mir und was muss ich beachten?

    Für ihre Antwort, vielen Dank im Voraus!

    S. De Musso

    • user
      Christian Schultz
      am 21.02.2024

      Hallo Salvatore, was wir dazu immer sagen: Hier im Forum können wir keine individuellen Empfehlungen abgeben. Dafür müsste man sich die Berichte Ihrer Ärzte anschauen. Und Ihre ganz persönliche Lebenssituation. Wenden Sie sich dazu gern an meine Kollegen in unserer Sozialrechtsberatung. Den SoVD gibt es in ganz Deutschland: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Markus
    am 07.12.2023

    Hallo Herr Schultz!

    Bezüglich Ihres Berichtes "Verschlimmerungsantrag = Änderungsantrag". Im Februar ´24 läuft mein Schwerbehindertenausweis (Hautkrebs+Wirbelsäulenschaden) ab. Habe eine Verlängerung beantragt (zusätzlich mit Bluthochdruck und Diabetes) und der auch scheinbar, auf Nachfrage von mir, bearbeitet wird.

    Jetzt mache ich mir Sorgen, dass ich runtergestuft werde oder gar ganz rausfalle.

    Nun würde ich gerne 2028 in Rente aufgrund Schwerbehinderung in den Ruhestand gehen.

    Ist es richtig, dass man Schwerbehindert bleibt, wenn man die Diagnose Hautkrebs hatte? Ich zweifle mittlerweile daran.

    Vielen Dank für Ihre Antwort. Frohe Weihnacht und ein gutes 2024!

    • user
      Christian Schultz
      am 08.12.2023

      Hallo Markus, eine Krebserkrankung zieht normalerweise eine fünfjährige Heilungsbewährung nach sich. Wenn die abläuft, wird der Grad der Behinderung (GdB) überprüft. Das gilt auch beim Hautkrebs.

  • user
    Silvia Jakob
    am 21.11.2023

    Ich habe mal eine frage bin im Jahr 2014 das erste mal versteift worden lw 3/4 2018 das zweite mal lw 5. Habe auf beides 30 Prozent bekommen und bin gleichgestellt. Jetzt habe ich zwei Bandscheiben Vorfälle an der HWS kann ich damit einen Verschlimmerung Antrag stellen?

    • user
      Christian Schultz
      am 21.11.2023

      Wie ich hier bei solchen Anfragen immer schreiben muss: Man kann das nicht allgemein beantworten, weil man sich dazu Ihre Arztberichte anschauen muss. Bitte lassen Sie sich persönlich beraten.

    • user
      Cornelia
      am 27.02.2024

      Hallo Silvia, ich bin jetzt in der gleichen Situation. Hast du schon eine Info zu deiner Anfrage bekommen??

      Vielen lieben Dank für eine Info.

      LG Cornelia

  • user
    Remigius
    am 22.10.2023

    Hallo,

    Ich habe vor 2 Wochen meinen Bescheid bekommen mit 30%

    Folgende Krankheiten wurden berücksichtigt:

    Psychische Störung ( Depressive Störung)

    Schlaf-Apnoe-Syndrom ( Schwer )

    Bluthochdruck

    Operierten Koronare Herzkrankheit (4 Fach Bypass)

    Würde sich ein Widerspruch lohnen?, ich finde 30% sind zu gering, beabsichtigt wären min. 50%. Ist das realistisch.

    Liebe Grüße Remigius

    • user
      Kathleen
      am 18.02.2024

      Hallo,

      Mir geht's genauso, wie dir.

      Ich schreiben immer psychische Störungen.

      Mir kommt es so vor als würden die nicht richtig darauf achten.

      Ich habe mit

      Borderline

      Angst und Panikattacken, dadurch schaffe ich nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren oder ähnliches

      Depressionen

      Bluthochdruck

      Asthma Bronchial

      Chronische Schmerzen

      Die einfachen bloß alles und somit bekommst kein höheren gdb.

      Obwohl alle Ärzte was dazu schreiben angeblich. Manchmal habe ich auch das Gefühl, dass die nur von einem Arzt alles anfordern und nicht von den anderen.

      Das ärgert mich auch.

      Ich werde vielleicht auch nochmal ein verschlimmerungs Antrag stellen.

  • user
    Peter
    am 09.10.2023

    Hallo, ich habe im Dezember 2022 einen schweren Herzinfarkt gehabt. Jetzt habe ich das Problem das ich eine Herzinsuffizienz habe ( 34% ).

    Der Antrag beim Versorgungsamt hat mit komischer Weise nur 30% GdB gebracht. Meine Ärzte raten mir zu klagen weil der Widerspruch nicht gebracht hat. Ich habe mittlerweile Gutachten, wo ich mehr oder weniger Kaputtgeschrieben bin und meinen Job nicht mehr ausführen kann.

    Soll ich jetzt klagen oder einen Änderungsantrag beantragen ???

    • user
      Christian Schultz
      am 09.10.2023

      Hallo Peter, solche Fragen kann man nie allgemein beantworten. Aber wenn Ihre Ärzte - die Ihren Gesundheitszustand ja sehr genau kennen - zu einer Klage raten, sollten Sie das ernst nehmen. Lassen Sie sich gern auch noch einmal sozialrechtlich beraten: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Zimmermann Helene
    am 08.10.2023

    Habe 2019 Brustkrebs, habe Behinderung 50 Prozent bis Oktober 2024

    September 2022 OP spinalkanalstenose, Februar 2023 OP Spondylodese Versteifung ( Verschraubung) Antrag gestellt bekam 60 Prozent bis Oktober 2024

    September 2023 Anschlussinstabilität auf Höhe L5/S1 bei einliegender dorsaler Spindylodese L4/L5 mit TLIF

    Wie gehe ich am besten weiter vor

  • user
    Manfred Lange
    am 04.09.2023

    Guten Tag, ich bin Mitglied im SOVD- und meine Frage bezieht sich auf einen Einspruch über den Bescheid des Versorgungsamtes Wiesbaden. Mir wurden am Unterbauch und Leiste 2 Plattenepitelkarzinome am 27.6.23 entnommen mit G3 pT3. Die Wunden sind noch nicht verschlossen, da eine Entzündung de Heilungsprozess verlängert. Die Narbe ist 17 cm lang und wurde mittig wegen der Entzündung geöffnet. Ein Antrag auf Schwerbehinderung wurde gestellt und mit GDB 80 ohne Merkzeichen eingestuft, obwohl ich Starke Beschwerden im Sitzen, Gehen und Stehen habe, sowie beim Toilettengang. Nehme an zeitlich begrenzt -Gewebeneubildung der Haut in Heilbewährung- da ich zunächst Quartalmäßig zur Kontrolle muss und eie Heilung gegeben sein kann. Weiter wurde mir jetzt eine schwere Polyneuropathie Fuß li/re und li Oberschenkel außen diagnostiziert (Diagnose wird dem Hausarzt noch zugestellt) mit noch weiteren Untersuchungen MRT / Blut ob eine Rückenmarkquetschung vorliegt.--- Meine Frage bezieht sich zum 1. - sollte ich einen Änderungsantrag stellen auf Merkzeichen, 2. oder erst die Befunde des Neurologen abwarten( Einspruchsfrist) 3. Dies lassen, da ich 06.2023 in Rente mit 45 Jahre Einzahlung gehe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Manfred Lange

    • user
      Christian Schultz
      am 04.09.2023

      Hallo Manfred, wir können Ihre Fragen hier im Forum leider nicht beantworten, da das in jedem fall anders aussieht. Man müsste sich dazu Ihre Arztberichte anschauen. Bitte wenden Sie sich an meine Kollegen direkt in der Sozialberatung.

  • user
    Luna
    am 03.09.2023

    Ich habe wegen einer Geheinschränkung einen GdB von 40. Nun kamen einige weitere Diagnosen hinzu, am schwerwiegendsten dürfte Post Covid sein. Ich kann ohne Hilfe meine Wohnung nicht mehr verlassen, meinen Haushalt nicht mehr alleine führen und liege, seit sieben Monaten, praktisch ganztags in einem abgedunkelten Raum im Bett und noch einiges mehr. Wie sind Ihre bisherigen Erfahrungen mit Verschlechterungsanträgen bei Long Covid/Post Covid?

    • user
      Christian Schultz
      am 04.09.2023

      Das ist bisher recht schwierig gewesen mit Long-Covid, weil die Sozialleistungsträger selbst noch nicht so lange mit dieser Erkrankung arbeiten.

      • user
        Luna
        am 04.09.2023

        Also besser nicht versuchen?

        Ich bin so unsicher diesbezüglich. :-(

        • user
          Christian Schultz
          am 04.09.2023

          So kann man das nicht sehen. Es kommt immer noch auf den Einzelfall an. Lassen Sie sich am besten persönlich beraten.

  • user
    Sa Li
    am 29.08.2023

    Wenn bei einem bereits festgestellten *unbefristeten* GdB ein Änderungsantrag gestellt wird, kann der neu errechnete GdB dann auch unter den ursprünglichen Wert fallen? Oder ist wegen der Entfristung der alte GdB immer die 'Mindestgrenze'?

    • user
      Christian Schultz
      am 30.08.2023

      Ja, wenn Sie den Antrag auf Neufeststellung selbst stellen, kann das durchaus passieren. Deshalb - immer vorher beraten lassen.

  • user
    Heinz Z.
    am 11.08.2023

    Guten Tag,

    bin 73 Jahre alt, seit 2010 im Besitz eines Schwerbehindertenausweises, Behinderungsgrad 70%. (G)

    Nun haben sich die Schmerzen im rechten Fuss wesentlich verschlimmert, kann kaum noch 100 m gehen.

    Hinzu kam, dass ich zusätzlich Schmerzen (diagnostizierte Arthrose) in beiden Hüften habe, was mich zusätzlich schmerzhaft behindert.

    Besteht eine Chance, einen Behinderungsgrad von 100% zu erhalten? Da ich häufig fremde Unterstützung beanspruchen muss?

    Für ihre Bemühung, besten Dank im Voraus.

  • user
    Feldhaus Martina
    am 26.07.2023

    Hallo ich habe ein verschlächterungsantrag gestellt. Ich habe auf den linken Auge vorher noch 10% gesehen und diese Jahr war ich beim Augenarzt und da wurde festgestellt das da nur noch 8% Sehkraft habe.

    Vor 3 Jahren hatte ich schon mal eingestellt und ich bin bei 20% Bescheid geblieben.

    Ich hatte ein Bandscheiben Vorfall, dann habe ich eingebrochenes sprunggelenk was mir auch probleme mach, 2021 hatte ich eine hüftanbohrung, 2 leistenbrüche und narblbruch. Mein rechter Fuß weist taupheisgefühl auf und das linke Knie das ist ein Loch im Knorpel und rechts habe ich mir dieses Jahr die Kniescheibe gebrochen. Und habe damit an beiden Beinen Probleme mit lange stehen und laufen. Wieviel Prozent dürften mir dann mehr geben werden

    • user
      Christian Schultz
      am 28.07.2023

      Hallo Martina, wir können hier leider keine Einzelfall-Prognosen abgeben. Ohne die Arztberichte zu sehen, ist das aber ohnehin nicht möglich.

  • user
    Guido Hasselbach
    am 14.07.2023

    Hallo, Ich leide unter entzündlichen Rheuma und habe eine LW Versteifung. Darauf habe ich vor 2 Jahren einen Grad von 40 Gdb erhalten. Vor 2 Wochen kam noch ein künstliches Hüftgelenk dazu. Ist es ratsam einen Verschlimmerungsantrag zu stellen ?

    Danke im Voraus

    • user
      Christian Schultz
      am 17.07.2023

      Hallo Guido, nur wenn das Hüftgelenk dazu führt, dass Sie nun deutlich mehr Einschränkungen durchstehen müssen. Aber oftmals ist es nach solch einer Operation ja sogar besser. Daher können wir das hier nicht allgemein beantworten.

  • user
    Menz, Frank
    am 08.07.2023

    Hallo, während des Widerspruchsverfahrens wurde bei mir Blasenkrebs festgestellt. Kann ich das Im Widerspruchsverfahren geltend machen oder stelle ich einen neuen Antrag /Verschlechterungsantrag)?

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    Frank Menz

  • user
    Helmut Schneider
    am 16.05.2023

    Hallo, habe seit 1992 eine Schwerbehinderung von 50 % und Kennzeichnung "G" wegen COPD, meine COPD haben sich verschlechtert auf Gold 3, meine Lungenfunktion beträgt noch 35%. Von der Pflegeversicherung meiner Kr.Kasse bekam ich vor 2 Monaten Pflegegrad 2. Macht es Sinn einen Verschlechterungsantrag zu stellen?

    • user
      Christian Schultz
      am 16.05.2023

      Hallo Helmut, wirklich Sinn macht das wahrscheinlich nur, wenn Sie Aussicht auf das Merkzeichen "aG" haben. Dafür brauchen Sie einen GdB von insgesamt mindestens 80, allein für die Probleme in der Mobilität. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich hier einmal persönlich beraten lassen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Marco P.
    am 30.04.2023

    Hallo. Ich habe seid 2017 nach meiner ersten OP 40% bekommen grund 3-5 bws rausgetrent um fistel im Rückenmark zu entfernen am Ende mit titan befestigt . Jetzt im Jahre 2021 wurden 2 ops durchgeführt das selbe dieses mal wurden mir aber alle brustwirbel und der halswirbelübergang entfernt und wieder mit titanplattenbefestigt ich habe täglich schmerzen muss starke Medikamente nehmen und arbeite schon in einer Werkstatt für behinderte Menschen da ich es nicht mal 1h ohne Schmerzen zu bekommen aushalte und ich kann nicht mal 500m gehen ohne Schmerzen zu bekommen . Es ist auch nicht abzusehen damit es nicht wiederkommt jetzt gerade gehen die Ärzte davon aus damit die alten verschlüsselt wieder aktiv sind. Meine Frage meine sie ich bekomme jetzt mehrere Prozente?Einen neuen Antrag habe ich schon gestellt.

    • user
      Christian Schultz
      am 02.05.2023

      Hallo Marco, wie immer muss ich hier antworten: Das kommt auf die Berichte Ihrer Ärzte an. Ohne die einzusehen, kann man hier keine Prognose abgeben.

  • user
    Breudel, Heiko
    am 27.04.2023

    Seit 1995 besitze ich einen Schwerbeschädigtenausweis mit einem Grad der Behinderung von 50 und unbefristet.

    Seit August 2022 bin ich, nach einem Arbeitsunfall (Kompartmentsyndrom Fuß links mit Hautverpflanzung und Abnahme einer Zehe) von Februar 2021, unbefristeter EM-Rentner. Ich besitze seit letztem Jahr 3 Gutachten (BG, DRV und Versicherung). Da mein Grad der Behinderung unbefristet ist würde ich den Änderungsantrag auf ein Merkzeichen (G) begrenzen. Ich habe, glaube ich, in Ihrem Buch was von 2 km Fußweg gelesen. Diese

    Strecke schaffe ich gar nicht. Nach spätestens 50m bis 100m ist der Fuß dick und es wird mit jedem Schritt für mich schwerer. Kann das Versorgungsamt mir auch Prozente wegnehmen wenn ich nur ein Merkzeichen beantrage? Lohnt sich für mich eine Feststellung eines höheren Grades der Behinderung? Seit 1995 habe den Grad 50 auf meine lebenslange Epilepsie mit Tabletteneinnahme sowie der Arthrose in den Schultern. In den Schultern habe ich seit 2010 (links) und 2015 (rechts) künstliche Teilgelenke mit erheblichen Einschränkungen der Beweglichkeit der Arme. und seit 2021 das Kompartmentsyndrom Fuß links mit Hautverpflanzung, Arthrose und Abnahme einer Zehe. Alle diese Erkrankungen sind ohne Aussicht auf Besserung .

    • user
      Christian Schultz
      am 27.04.2023

      Bei einem Antrag auf Neufeststellung wird immer der komplette GdB betrachtet. Ich empfehle Ihnen daher, dass Sie vor einem Antrag eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen.

  • user
    Bianca Baumann
    am 13.03.2023

    Hallo, bedingt durch einen Verkehrsunfall im letzten Jahr und einhergehender 3x OP an der Wirbelsäule, Spondylodese über 5 Segmente und WK Ersatz, habe ich einen Antrag gestellt. Durch einige Vorerkrankungen und auch der WS OP wurde ich auf 40% gestuft. Was ich jedoch nicht wusste und auch nicht angegeben hatte, war meine Asthmaerkrankung und Neurodermitis, die wohl auch anerkannt werden können. Sollte ich hier einen Änderungsantrag stellen? Kann ich Gefahr laufen, dass ich herabgestuft werde? Für mich ist das wirklich Neuland. Vielen Dank für eine Antwort .

    B. Baumann

    • user
      Christian Schultz
      am 13.03.2023

      Hallo Bianca, warten Sie erst einmal ein halbes Jahr. Nach den Infos, die Sie hier posten, halte ich es allerdings für sehr unwahrscheinlich, dass die beiden "vergessenen" Erkrankungen den GdB über 50 bringen. Aber am Ende liegt es an den Berichten Ihrer Ärzte.

  • user
    Rainer
    am 28.02.2023

    Hallo, ich habe aufgrund mehrerer Erkrankungen, u. a. Herzinfarkte, einen GDB von 40

    Jetzt hatte ich eine Katarakt-OP und habe gelesen, das es für eine künstliche Linse auch Prozente gibt.

    Ich weis, das die Prozente nicht addiert, sondern als Gesamtpaket betrachtet werden.

    Werden bei einem Verschlimmerungsantrag alle "alten Krankheiten" wieder neu beurteilt, was ich vermeiden möchte, oder brauche ich in diesem Antrag nur die neue Erkrankung zusätzlich anzugeben. Was raten Sie mir.

    • user
      Christian Schultz
      am 01.03.2023

      Hallo Rainer, beim Neufeststellungsantrag werden alle Krankheiten nach aktueller Rechtslage bewertet. Ob Sie Chancen auf den GdB 50 haben, kann man allerdings ohne Einsicht in Ihre Arztberichte nicht beurteilen.

  • user
    Matthias
    am 11.01.2023

    Hallo,

    ich habe COPD, Herzschwäche (bisher 40%} und Knieprothese.

    Mittlerweile die 2. Bio mitralklappe.

    Bisher Merkzeichen GB und 80%.

    Jetzt Verschlechterung auf 35% und bekam einen Defi.

    Macht ein Verschlechterungsantrag Sinn?

    L G

    • user
      Christian Schultz
      am 11.01.2023

      Halo Matthias, da wäre ich vorsichtig, bevor Sie den Antrag stellen. Lassen Sie am besten einen Sozialrechts-Experten auf die Arztberichte schauen.

      • user
        Matthias
        am 11.01.2023

        Hallo.

        Der Sozialdienst in der Reha sagte dass ja eine Verschlechterung da ist und noch etwas Neues (Defi) dazu kommt.

    • user
      Ilona Horn
      am 13.01.2023

      Habe 50 gdb bist nächste Jahr, nun habe ich Asthma und bekomme, 2 neue Knie teil Prothesen und Rücken probleme kann ich einen verschlechterungsantrag machen

      • user
        Christian Schultz
        am 16.01.2023

        Wenn Ihr GdB ohnehin nächstes Jahr ausläuft, werden die Erkrankungen für eine mögliche Verlängerung auf jeden Fall geprüft. Ob es aber sinnvoll ist, den Antrag jetzt schon zu stellen, kann ich nicht sagen. Dazu müsste man sich die Arztberichte näher anschauen.

  • user
    Kerstin
    am 08.01.2023

    Hallo, ich habe betreutes GdB 50, da ich eine genetische Blutgerinnungsstörung und Lipo-Lymphödemde habe. Festgestellt wurde es in 2008 und ist unbefristet. Mittlerweile habe ich mich Migräne und Schlafapnoe bekommen. Macht es Sinn einen Änderungsantrag zu stellen oder wurde ich damit meine unbefristeten 50% gefährden?

    • user
      Christian Schultz
      am 09.01.2023

      Hallo Kerstin, wie ich bei dieser Frage immer antworten muss: Bitte sprechen Sie vor einem Verschlimmerungsantrag mit einem Experten für Sozialrecht. Man muss ich die Berichte Ihrer Ärzte anschauen, um dazu eine verlässliche Aussage zu treffen.

  • user
    Bernhard
    am 17.12.2022

    Ich habe nach einem Herzinfarkt einen Gdb von 30 zugesprochen bekommen. Nun stellte man noch ein Aneurysma und Bluthochdruck fest. Auf Antrag wurde ich auf 60 Gdb hochgestuft. Der Gdb gilt für 3 Jahre und soll nach zwei Jahren noch einmal nachgeprüft werden.

    Nun werde ich wahrscheinlich Mitte nächsten Jahres operiert und das Aneurysma wird "repariert". Muss ich diese "Verbesserung" dem Amt melden und das Amt reduziert meinen Gdb? Oder bleibt mit der zugesagte Gdb in den 2 Jahren erhalten.

    Wichtig wäre das für mich, weil am Ende dieses 2 Jahreszeitraums meine Pensinierung anstehen würde. Würde der Gdb in diesem Zeitraum zurückgenommen, würde das meine vorzeitig Pensionierung gefährden.

    Grüße aus L. in Lippe

    Bernhard

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2023

      Hallo Bernhard, Sie müssen nichts proaktiv melden. Das ist in der Regel auch nicht empfehlenswert. Wenn es zu einer Neubegutachtung kommen soll, wird sich die Behörde bei Ihnen melden.

  • user
    Christoph Schernau
    am 13.11.2022

    Nachdem ich jetzt fast alle Beiträge gelesen habe, fasse ich mal zusammen für mich.

    Eigentlich möchten sie fast jedem hier zu einer Beratung bei ihnen raten.

    Sieht für mich etwas nach Mitglieder Werbung aus, ähnlich wie der Mieterverein, beraten Sie ja nur Mitglieder, 82 Euro im Jahr kostet das.

    Ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt kostet ca. 50 Euro und Klagen am Sozialbereich sind eh Kostenfrei. Schade, besser wären konkrete Tips stattdessen.

    • user
      Christian Schultz
      am 14.11.2022

      Konkrete Tipps ohne Einsicht in die Arztberichte sind nicht seriös. Von daher ist eine individuelle Beratung beim Verschlimmerungsantrag immer angebracht. Ob Sie das dann beim SoVD, einem Fachanwalt für Sozialrecht oder jeder anderen geeigneten Stelle machen, bleibt jedem selbst überlassen.

  • user
    Gerhard Lehretz
    am 10.11.2022

    Hallo, meine Frau hat eine Erbkrankheit ( Cadasil Syndrom ) und jährlich 4-10 eine Art von Schlaganfälle, die in der Regel nach ca 2 - 5 Stunden wieder verschwinden. Der Behinderten Ausweis wurde auf 60 % festgelegt.

    Nach dem letzten Anfall blieben Ausfälle in der Sprache, Bewegung der Beine und Hände zurück. ( März 2022 ). Sie bekommt Rollator.Logopädie,kann aber nicht mehr Auto fahren. Die Inkondinez kam auch noch dazu. Ob der Luftmangel vom letzten Anfall herrührt kann ich nicht beurteilen. Der Hausarzt stellte den CORP fest.

    Hat ein Antrag auf verschlechterung Aussicht auf Erfolg ????.

    Ich selbst bin Diabetiker II, habe auch Herzprobleme ( Stend und Infarkt gleichzeitig ) 50% Behinderung wegen Operationen über 30 Jahre

    • user
      Christian Schultz
      am 10.11.2022

      Hallo Gerhard, wie wir schon im Bereich oben geschrieben haben: Am Ende kommt es darauf an, was die Ärzte Ihrer Frau in den Berichten schreiben. Die bleibenden Schädigungen bei Ihrer Frau deuten auf eine chronische Verschlechterung hin. Ich empfehle Ihnen aber, dass Sie vor einem Antrag noch einmal bei einem Experten im Sozialrecht checken lassen, ob solch ein Schritt sinnvoll ist.

  • user
    Hüseyin
    am 26.10.2022

    Hallo habe seit 2009 ein GdB von 20% Für die Morbus Bechterew Krankheit habe 2014 ein Verschlechterung Antrag gemacht für Schlaf Apnoe Syndrom aber es wurde abgelehnt aber in der neue bescheid steht jetzt geschrieben die beiden Krankheiten wurden Berücksichtigt.

    Mein Frage ich musste dieses Jahr wieder in die Schlaflabor weil es mir wieder schlecht ging habe wieder neues Gerät bekommen und mir geht es jetzt noch schlechter. Wie soll ich jetzt vor gehen?

  • user
    Nicole Steelman
    am 25.10.2022

    Hallo, ich bin seit 29 Jahren an Morbus Crohn erkrankt. Bekomme seit 1994 Erwerbsfähigkeitsrente. Seit 2007 habe ich 70 GdB unbefristet. Nun hat sich meine Erkrankung verschlimmert. Vor 3 Jahren habe ich noch ein Stoma dazubekommen. Seit eineinhalb Jahren habe ich Pflegestufe 2. 2019 hat man Darmkrebs gefunden der aber operativ entfernt wurde. Lohnt sich ein Verschlimmerungsantrag?

    • user
      Christian Schultz
      am 29.10.2022

      Hallo Nicole, auch Ihnen sage ich das Gleiche wie allen anderen: Das kommt auf den Einzelfall an. Also, was Ihre Ärzte in den Berichten schreiben. Da Sie einen unbefristeten GdB haben, sollten Sie sich vor dem Antrag in jedem Fall sozialrechtlich absichern: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    A. I. Erfurth
    am 25.10.2022

    Mein Mann hatte ursprünglich den Behinderungsgrad 50% wegen Morbus Crohn. (Erstmals festgestellt 2002) Durch einen Verschlimmerungsantrag wurde er dann auf 30% runtergestuft. Dann erlitt er letztes Jahr zusätzlich mehrere Schlaganfälle. Er ist seitdem stark in seiner Bewegungsfähigkeit und Alltagskompetenz eingeschränkt. Wir haben in Zusammenhang mit weiteren Chronischen Erkrankungen auf mindestens 70% und Merkzeichen G gehofft. Trotzdem stuft ihn das Versorgungsamt nur auf 40% ein. Wir haben Widerspruch eingelegt und Akteneinsicht gefordert. Anhand der Unterlagen lässt sich erkennen, dass die das Versorgungsamt nur den Hausarzt um Stellungnahme gebeten hat. Die Beantwortung von Fragen des Versorgungsamts wird aus zeitlichen Gründen vom Hausarzt verweigert. Stattdessen hat er der Behörde eine knappe Auflistung von medizinischen Daten und Diagnosen geschickt, die teilweise nichts mit einer Behinderung zu tun haben, wie die Durchführung von Impfungen. Ich empfinde dieses Verhalten des Hausarztes als eine ärztliche Pflichtverletzung. Ich empfinde einen tiefen Groll gegen diesen Hausarzt. Für unseren Alltag würde das Vorliegen eines Schwerstbehindertenausweises so einiges im Alltag erleichtern. Fachärzte wurden vom Versorgungsamt, laut deren Aussage, nicht selber kontaktiert, obwohl für diese auch Schweigepflichtsentbindungen vorlagen. Natürlich war die Beantragung der Behinderung im Vorfeld mit den Ärzten besprochen worden. Was kann man nun tun, damit der Behindertenausweis nicht wieder ins Leere läuft? Wie bekomme ich diesen Hausarzt dazu, die Einschränkungen meines Mannes zu bescheinigen?

  • user
    Astrid Schacke
    am 19.10.2022

    Seit 2010 besitze ich einen GdB von 30 und bin seit 2017 gleichgestellt. Inzwischen sind leider neue Erkrankungen wie Diabetis (Insulinpflichtig) und Depressionen dazugekommen. Nun möchte ich einen Verschlimmerungsantrag stellen um eventuell einen GdB von 50 zu bekommen.

    Nun habe aber Bedenken, dass mir meine 30 GdB verloren gehen. Sollte ich dennoch einen Verschlimmerungsantrag stellen??

    Gruß Astrid

    • user
      Christian Schultz
      am 19.10.2022

      Hallo Astrid, diese Gefahr besteht immer - zumindest theoretisch. Ich empfehle daher zur Sicherheit eine sozialrechtliche Beratung, bevor Sie den Antrag stellen.

  • user
    P. Preugschat
    am 16.10.2022

    Hallo,

    Ich habe über die Klage beim Sozialgericht einen unbefristeten GDB von 50 wegen schwerer Depressionen bekommen. Nicht berücksichtigt wurden hierbei meine Darm OP, bei der ca. 12 cm vom Darm durch zu große Polypen entfernt wurden und ich regelmäßig alle zwei Jahre zur Spiegelung muss, wo es jedesmal zum Abtragen mehrerer Polypen kommt.Seit fast 3 Jahren leide ich unter großer psychischer Schmerzsymptomatik, die mich in Bewegungsabläufen einschränkt und auch in Vetmeidungsvergaalten gezwungen hat. Zudem habe ich eine Arthrose im linken Knie und einen Reizdarm. Sollte ich einen Verschlimmerungsantrag stellen?

    • user
      Christian Schultz
      am 17.10.2022

      Hallo, wenn Sie den GdB 50 sogar über eine Klage am Sozialgericht erhalten haben, wurden hier mit Sicherheit alle gesundheitlichen Einschränkungen abgewogen. Da macht es wenig Sinn, wenn Sie nun einen Verschlimmerungsantrag stellen.

  • user
    Petra Funk
    am 12.10.2022

    Ich hätte auch mal eine Frage:

    Mir wurde der GdB im Februar 2022 zu 30 % genehmigt. Ich hatte ein Meningeom, welches entfernt werden konnte, anschließend diverse Wundheilungsstörungen. Infolgedessen wurde mir ein Stück Schädeldecke entnommen und im Juni 2021 bekam ich eine Ersatzschädeldecke. Seit den vielen OP's habe ich ständig Spannungskopfschmerz, Konzentrationsstörungen und meine Lebensfreude ist dahin.... Nun frage ich mich, hat es Sinn, einen Antrag auf Verschlimmerung zu stellen? Nicht, dass mir die 30 % entnommen werden. Der Antrag auf Gleichstellung läuft.

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 17.10.2022

      Hallo Petra, diese Frage kann man nicht allgemein beantworten. Ob es Chancen auf einen höheren GdB gibt, hängt vor allem daran, was Ihre Ärzte in den Befundberichten schreiben. Dazu sollten Sie sich individuell beraten lassen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Jürgen Junggeburth
    am 09.10.2022

    Guten Tag,

    ich habe Ende 2021 einen Erstantrag auf eine Behinderung gestellt und einen GdB von 30% erhalten.

    Nun möchte ich einen Änderungsantrag stellen.

    Frage1: Ich hatte im Erstantrag einen Krankenhausaufenthalt mit anschließender Reha und Befunde angegeben.

    Muss ich dieses im Änderungsantrag wieder eintragen oder nur alles (neuer Krankenhausaufenthalt usw) was neu nach dem Bescheid 2021 dazu gekommen ist?

    Frage2: Aus ihrem Video ist zu erfahren, dass die Befunde vom Arzt sehr wichtig sind. Daher sollte man vorher mit dem Arzt sprechen, ob eine wirkliche Verschlechterung der Gesundheit an Hand von Befunden eingetreten ist. Verstehe ich das richtig so?

    Frage3: Ich hatte im August 2022 einen Krankenhausaufenthalt wegen Herzprobleme. Macht es Sinn nun direkt einen Veränderungsantrag zu stellen oder sollte ich noch einige Monate warten?

    Ich möchte mich im Voraus für Ihre Beantwortung der Fragen bedanken!

    Mit freundlichen Grüßen

    Jürgen Junggeburth

    • user
      Christian Schultz
      am 17.10.2022

      Hallo Jürgen, die Fragen zu Ihrem individuellen GdB können wir hier nicht beantworten. Denn da geht es wirklich darum, was am Ende in den Arztberichten stehen wird. Ich empfehlen Ihnen eine persönliche Beratung.

  • user
    Barbara Sauer
    am 06.10.2022

    Hallo, ich habe seit 2018 einen GdB von 50 und es wird keine weitere Nachprüfung von Amts wegen mehr veranlasst. Seit Herbst 2021 habe ich eine festgestellte Kniearthrose des IV Grades. Macht es Sinn einen Änderungsantrag des GdB zu stellen?

    Freundliche Grüße

    B. Sauer

    • user
      Christian Schultz
      am 06.10.2022

      Hallo Barbara, ohne eine fundierte Beratung sollten Sie hier keinen Antrag stellen. Vorher muss abgeklärt werden, ob Sie überhaupt Chancen auf ein Merkzeichen haben. Andererseits besteht höchstens das Risiko einer Herabstufung.

  • user
    Julia M.
    am 12.09.2022

    Hallo Herr Schultz,

    ich überlege einen Verschlimmerungsantrag zu stellen. Seit 2015 habe ich einen GdB von 50 aufgrund einer schweren Form der Sklerodermie. Ich leide ständig an Ulzerationen und 2016 kam es zur Teilamputation zweier Finger in Folge der Ulzera, dazu kommen Kontrakturen. Zusätzlich neu eine Lungenfibrose mit mittelgradig eingeschränkter Diffusionsstörung und Speiseröhrenbeteiligung.

    Lohnt sich ein Antrag?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    Julia M.

    • user
      Christian Schultz
      am 12.09.2022

      Hallo Julia, wie im Artikel beschrieben: Es kommt nicht unbedingt darauf an, dass neue Erkrankungen hinzugekommen sind. Wichtig sind die von Ihren Ärzten dokumentierten Funktionseinschränkungen für Ihr Leben. Von daher empfehlen wir dringend, dass Sie sich VOR einem Verschlimmerungsantrag persönlich beraten lassen.

  • user
    Andrea Georgens
    am 09.09.2022

    Ich habe seit 1980 einen Schwerbehindertenausweis mit 50% wegen meines Diabetes mellitus Typ 1. Nun ist durch meines schwer einstellbaren Diabetes noch eine schwere Polyneuropathie dazu gekommen . Dadurch habe ich extreme Probleme beim laufen und Treppensteigen. Daher wollte ich einen Verschlechterungsantrag stellen und das Merkzeichen G beantragen. Lohnt sich das oder sollte ich das besser lassen?

    • user
      Christian Schultz
      am 12.09.2022

      Gerade bei Diabetes ist Vorsicht geboten, weil diese früher deutlich stärker für den GdB gewertet wurde als heute. Bitte lassen Sie sich unbedingt vor einem Neuantrag beraten.

  • user
    Höflich
    am 24.08.2022

    Ich habe mal eine Frage . Ich habe 70 % Schwerbehinderung auf Grund von mehreren Erkrankungen unter anderen habe ich ein Kniegelenkersatz das schon 3 mal ausgetauscht wurde und jetzt locker in meinem Bein ist und auf Grund der zu hohen Risiken nicht operiert wird . Ich muss also mit einer Orthese jeden Tag laufen ,ohne geht es nicht . Ich möchte einen Verschlechterungsantrag stellen vor allem weil ich einen Buchstaben im Ausweis haben möchte damit ich auf einen Schwerbehindertenparkplatz parken darf . Was glauben Sie , habe ich eine Chance das es genehmigt wird ?

    • user
      Müller Peter
      am 06.09.2022

      Habe eine Spinalkanalstenose und kann nur mit Unterarmstützen wenige Meter gehen!

      Dazu habe ich einen Rollstuhl

      verschrieben bekommen um mich einigermassen vort bewegen zu können!Jetzt brauche ich eine Parkgenehmigung

      für meinen PKW mit Rollstuhl!

      Was muss ich tun??

  • user
    Korsten Kirsten
    am 12.08.2022

    Hallo ich habe 40% und bin gleichgestellt.

    Anerkannt sind Fybromyalgie, Depressionen

    Durchfallerkrankung, Reizdarm, Enddarmleiden

    Degeneratives Wirbelsäulenleiden

    Ich würde gerne einen Verschlimmerungsantrag stellen.

    Es wurde jetzt eine lymphozytäre Colitis bestätigt zudem Arthrose in der linken Schulter. Tinnitus linkes Ohr.

    Meine Frage sollte ich es versuchen?

    Mit freundlichen Grüßen

    K. Korsten

    • user
      Christian Schultz
      am 12.08.2022

      Hallo Kirsten, allein aufgrund der Diagnosen kann man das nicht seriös beurteilen. Es kommt auf die Ausprägung Ihrer Erkrankungen an, dafür muss man sich die Arztberichte anschauen.

  • user
    Ralf wegner
    am 09.08.2022

    Ich bin 30 Jahre alt habe letzte Woche 30 grad Befund bekommen unbefristet.

    Wenn ich dagegen Widerspruch einlege kann mir die 30 grad weg genommen werden ?

    Und wie lange habe ich jetzt Zeit um Widerspruch einzulegen ?

    Weil ich finde das die 30 zu wenig ist für meinen Krankheits status.

    Was soll ich tun oder welche behörde kann mir helfen damit ich als Schwerbehindert eingestuft werde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Wegner

    • user
      Christian Schultz
      am 09.08.2022

      Hallo Ralf, den Widerspruch können Sie innerhalb von einem Monat einlegen. Theoretisch kann Ihnen der GdB von 30 wieder genommen werden - das ist aber sehr unwahrscheinlich, wenn er gerade erst festgelegt wurde.

  • user
    Herbert Urbanek
    am 06.08.2022

    Guten Tag. Ich habe eine Frage.

    Bei mir wurden 3 verschiedene Krebsaeten festgesrellt. Darmkrebs, Leber- und Lymphknoten Krebs. Aufgrund dessen habe ich den GdBvon 100 sowie Pflegestufe 3 erhaltrn der Schwerbehindertrnausweis wuede aber vor Pflegestufe 3 ausgestellt. Leider ohne einen Kennbuchstaben. Ich möchte nun den Buchstaben G eintrage lassen da ich durch Bestrahlung und Chemotheeapie und andere Behandlungen sehr geschwächt bin und nicht mehr in der Lage bin läbgere Wege zu gehen. Habe ich hier eine Chance ind wo muß ich den nachträglichen Eintrag des Buchstaben G beantragen

    Vielen Dank für kompetente Antworten im Voraus

    H.Urbanek

    • user
      Christian Schultz
      am 08.08.2022

      Hallo Herbert, ich hoffe, dass es Ihnen gesundheitlich bald besser geht. Zu Ihrer Frage zu den Merkzeichen: Um das zu beantworten, müsste man sich die Berichte Ihrer Ärzte anschauen. Wenden Sie sich für eine persönliche Beratung gern an meine Kollegen: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Renate Reif
    am 24.06.2022

    ich habe einen Schwerbehindertenausweis von 90% G mit Begleitperson. Der Ausweis ist unbefristet ausgestellt. Zudem habe ich eine volle EM-Rente (befristet) und Pflegestufe 2, ebenfalls unbefristet.

    Ich würde gerne einen Verschlechterungsantrag stellen, damit ich das Merkzeichen AG erhalte, was mir bis jetzt unvertändlicherweise, auch vor Gericht vorenthalten wurde. Nun habe ich Bedenken, dass ich heruntergestuft werden könnte, da das Punktesystem sich deutlich zu ungunsten der Behinderten geändert hat. Meine Schwerbehinderung erhielt ich vor ca. 10 Jahren wegen sehr schwerem Asthma, schwerer Osteoporose mit zahlreichen Rippenbrüchen, Oberarmkopfbruch und Brustwirbeleinbruch (wg. Kortisoneinnahme mit tertziärem Morbus Addison), chron. Borreliose u.a. und kann nur noch mit Gehhilfen, Rollator und E-Rollstuhl mich fortbewegen.

    Ist es richtig, dass nur noch EINE Krankheit für den Verschlechterungsausweis angerechnet wird und die anderen Krankheiten werden weggelassen???? Falls ja, bestünde die Gefahr, dass ich unter 50% kommen würde, obwohl es mir gesundheitlich sehr schlecht geht und ohne fremde Hilfe nicht mehr zurechtkommen würde.

    • user
      Christian Schultz
      am 24.06.2022

      Hallo Renate, das mit der einen Krankheit zur Anrechnung ist nicht korrekt. Ich empfehle Ihnen dennoch, dass Sie sich VOR dem Verschlimmerungsantrag sozialrechtlich absichern. Denn es ist schon möglich, dass die Erkrankungen von damals heute etwas anders beurteilt werden.

  • user
    Daniel
    am 09.06.2022

    Hallo, kann ein Änderungsantrag wieder zurückgerufen werden, sodass der Status quo bestehen bleibt? Vielen Dank und viele Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 09.06.2022

      Hi Daniel, nur wenn Sie schnell sind - und dann auch nicht immer. Sobald die Neufeststellung begonnen hat, ist es in der Regel nicht mehr möglich.

  • user
    Ohebruch
    am 20.05.2022

    Guten Tag, nach einem Wiederspruch auf einen Merkzeichen H möchte das Versorgungsamt wissen ob ein Antrag auf Pflegegrad gestellt wurde. Könne sie mir verraten warum die das wissen möchten ?

    Ein Antrag wurde im Jahr 2020 gestellt dieser wurde mit 3 Punkten abgelehnt.

    Könnte durch das Gutachten vom MDK welches im Jahr 2020 erstellt wurde der Wiederspruch zu einer Ablehnung führen.

    Es liegen Aktuelle Befunde von Fachärzten mit klarer Definition auf Metadaten vor. Welches im Jahr 2020 noch nicht dem MDK bekannt war.

    Oder möchte sich das Versorgungsamt die Arbeit leichter machen und prüfen ob bereits einen Pflegegrad 3 oder 4 vorliegen welches automatisch zu einem Merkzeichen H führt.

    MfG

    • user
      Christian Schultz
      am 23.05.2022

      Das Landesamt für soziale Dienst benötigt diese Infos zur Erstellung des GdB, jeder Arztbericht ist wichtig. So kann zum Beispiel auch die Einschätzung des MDK-Gutachters für die Bearbeitung sehr aufschlussreich sein. Natürlich in beide Richtungen, aus Ihrer Perspektive.

  • user
    Héctor
    am 19.05.2022

    Hallo.

    Habe gerade GdB 100/G erhalten. Mein Arzt sagt mir, ich müsse auf "aG" bestehen da COPD IV (und 2x Krebs) ihm die Möglichkeit bietet, mir einen Taxischein auszustellen. Die Behörde verlangt nun dafür entweder einen Pflegegrad 3 (läuft im Widerspruch) oder ein ärztl. Attest mit dem Hinweis darauf, dass das Laufen max. 20m möglich ist, ohne Stop. Ist das rechtens?

    • user
      Christian Schultz
      am 20.05.2022

      Hallo Hector, das können wir hier im Forum nicht beantworten. Dafür müsste man sich Ihre Dokumente und die Arztberichte anschauen.

  • user
    Petra Venner
    am 17.05.2022

    Hallo,

    Ich habe seit 2014 einen GdB von 40% unter anderem wegen Bandscheibenvorfall HWS und Burn Out.Nehme auch immer noch Antideprissiva.Seit dem 13.Lebensjahr bin ich Epileptikerin aber schon seit über 20 Jahren anfallsfrei.Auch hier nehme ich Tabletten damit es so bleibt.

    Jetzt habe ich einen Bandscheibenvorfall im LWS.Bin jetzt in der 8.Woche krank.Beruflich bin Postzustellerin und 55 Jahre alt.

    Habe ich eine Chance auf mindestens 50%?

  • user
    Yvette Kuhnen
    am 09.04.2022

    Guten Tag,

    ich habe aufgrund eines Vergleiches durch das Sozialgericht erstmal meine bestehenden 50% Schwerbehinderung bis 31.07.23 verlängert bekommen. Danach soll das Versorgungsamt erneut prüfen.

    Jetzt hatte ich letztes Jahr einen Arbeitsunfall und habe aufgrund des Bruches der BWS 7 und des Knöchels eine Minderung von 20% und eine Rente erhalten. Natürlich auch nur für 1 Jahr befristet.

    Hier werde ich nun einen Verlängerungsantrag stellen.

    Lohnt es sich aufgrund dieser Tatsache einen Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt vor Ablauf der Befristung zu stellen?

    Ich bin 58 Jahre alt, also noch nicht in unmittelbaren Rentenanspruch. Mein Ziel ist es den Grad 50% zumindest für die nächsten 5 Jahre zu erhalten.

    Vielen Dank schon vorab.

    • user
      Christian Schultz
      am 10.04.2022

      Hallo Yvette, solch einen Antrag sollten Sie IMMER mit einem Profi besprechen. Und zwar vorher, das sagen wir ja auch ganz deutlich im Beitrag. Ohne Einsicht in die Unterlagen Ihrer Ärzte kann Ihnen auch kein Fachmann seriös beantworten, ob in Ihrer Situation ein "Verschlimmerungsantrag" sinnvoll wäre.

  • user
    Anne Nok
    am 21.03.2022

    Hallo,

    ich habe seit Ende 2020 einen befristeten GdB 80 (Heilungsbewährung nach Krebserkrankung).

    Die Funktionsstörungen bestehen auch weiterhin (Polyneuropathie, Fatigue, OP-Folgen, usw.).

    Jetzt kam noch eine weitere Krebserkrankung hinzu, die laut Tabelle für sich allein genommen mit einem GdB 50 für 5 Jahre bewertet wird.

    Riskiere ich bei zwei gleichzeitigen, gelisteten Erkrankungen von GdB 80 und GdB 50 mit einem Änderungsantrag tatsächlich eine Herabsetzung des GdB 80?

    Mein Ziel wäre eine längere Geltungsdauer sowie eine Höherstufung aus steuerlichen Gründen.

    Am Ende der jetzigen Geltungsdauer könnte ich schon von der EM-Rente in SB-Rente wechseln. Das möchte ich natürlich nicht auf‘s Spiel setzen.

    Vielen Dank für eine Antwort!

    • user
      Christian Schultz
      am 21.03.2022

      Hallo Anne, eine Herabsetzung ist in Ihrem Fall extrem unwahrscheinlich. Ich empfehle Ihnen denn - wie immer, wenn es um den "Verschlimmerungsantrag" geht - eine persönliche Beratung anhand der Berichte Ihrer Ärzte.

  • user
    Claudia
    am 28.02.2022

    Guten Tag. 2019 bekam ich ohne jegliche Vorlage von Befunden und nur mit der Erwähnung von 3 Krankheiten, grad 30.

    In der Zwischenzeit hat sich mein Gesundheitszustand erheblich verschlechtert und es haben sich andere Krankheiten gehäuft und eine der anerkannten deutlich verschlechtert. Ich stellte einen Antrag auf Schwerbehinderung mit sämtlichen Befunde und einen ausführlichen Bericht, wie die Krankheiten mein Leben beeinträchtigen. Der Antrag wurde abgelehnt, weil laut dem Versorgunsamt die Krankheiten für sich allein keinen Einzel-GdB von wenigsten 10 bedingen... (toll wie die das nach Nase beurteilen...) Ich legte Widerspruch ein. Jetzt wurde der wieder abgelehnt. Aus dem Schreiben und dem vorherigen, kann man sogar richtige klare Beurteilungsfehler entnehmen und sie widersprechen sich. Unglaublich!

    Frage: Lohnt es es sich vor Gericht gehen oder hat man das Recht nach "X" Zeit wieder einen Antrag auf Verschlechterung einzureichen. Wenn ja, nach wie vielen Monaten oder Jahre?

    Vielen Dank im Voraus

    MFG

    • user
      Christian Schultz
      am 28.02.2022

      Hallo Claudia, ob sich der Weg zum Sozialgericht lohnt, muss man immer individuell bewerten. Sie haben nach sechs Monaten die Möglichkeit, einen neuen Antrag zu stellen. Ich empfehle Ihnen aber, vorher einen Profi drauf gucken zu lassen - zum Beispiel bei meinen Kollegen. Denn es kann sein, dass das Landesamt für soziale Dienste korrekt gehandelt hat.

  • user
    Heiko Möller
    am 22.02.2022

    Ich hab Depressionen, Bluthochdruck, Diabetes typ 2, Schlafstörungen muss jetzt ins Schlaflabor. Ich würde gern auch einen Antrag stellen; aber was versteht man unter Einschränkungen fürs Leben die man begründen soll / muss? Wer kann mir dabei helfen Begründungen aufzustellen

    • user
      Christian Schultz
      am 23.02.2022

      Hallo Heiko, am besten ist es immer, wenn Ihre Ärzte genau aufschreiben, was Ihnen fehlt. Und wie sich das im Alltag bemerkbar macht. Die Schlafstörungen sind ja eine ganz praktische Einschränkung in Ihrem Leben, sicherlich mit weiteren gesundheitlichen Folgen.

      Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gern an die Sozialrechtsberatung des SoVD wenden: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Kostas Kalfas
    am 01.01.2022

    Ich habe 50% GdB sind dazu mehere krankheiten zugekommen.

    Polyneuropathie

    asthma

    Incontinent

    Cauda syndrom

    prostata vergroserung.

    schlaf störungen wegen nachts aufstehen zum Pinkel.

    Kann ich Antrag auf verschlimerung stellen ?das ich höhere GdB nd Pflegegrad kriege.

  • user
    Frank
    am 11.11.2021

    Ich habe aufgrund einer Speiseröhrenkrebsoperation im Jahre 2007 und fehlender Milz 40% GdB. Die Gründe für den GdB haben sich nicht geändert. Doch jetzt habe ich im April eine neue Hüfte bekommen, danach wurden Keime aufgrund der OP festgestellt, weshalb ich über ein halbes Jahr insgesamt 7 OPs hatte. Jetzt ist die neue Hüfte zwar drin, aber ich habe Schmerzen, die nicht besser werden, zugleich durch die Fehlstellungen der neuen Hüfte Schmerzen im gesunden Bein, im Rücken und weiterhin dauerhaft Physio und Lymphdrainage. Mein Orthopäde sagt, das würde sich auch in Zukunft kaum ändern, weil einfach zu viel ausgeräumt werden musste und zerschnitten wurde. Er ist der Meinung, dass die normalen 20% Minimum sind, er schätzt aufgrund des Leidensweges eher mehr. Wichtig für mich wäre, dass ich von 40% zumindest auf 50% käme, um früher in Rente gehen zu können. Ich merke schon jetzt nach der Wiedereingliederung, ich bin 57, dass ich mich wahrscheinlich später in die Vorzeitige Rente retten muss. Wie sehen Sie die Chancen, diese zusätzlichen 10% zu erreichen. Was schlagen Sie vor jetzt zu tun?

    • user
      Christian Schultz
      am 12.11.2021

      Hallo Frank, wie groß die Chancen auf die 50 sind, können wir ohne Einsicht in die medizinischen Berichte nicht beurteilen. Mit einem GdB von 40 haben Sie jedoch nicht viel zu verlieren, da kann ein Antrag auf Neufeststellung sinnvoll sein.

  • user
    Ramo
    am 08.11.2021

    Hallo

    Ich habe letzte Woche Bescheid bekommen

    30 gdb unberfristet für Depresion und Migrene

    Ich bin von Reha arbeitsunfähig entlassen unter 3 Std für alle berufliche

    Tätigkeiten

    Macht Sinn wenn ich wiederspruch für höhere Gdb machen?

    Kann sein das ich nach dem wiederspruch noch kleineres Gdb bekommen?

    Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 08.11.2021

      Eine Überprüfung birgt immer die Gefahr, dass der GdB herabgesetzt wird. Aber mit einem Grad der Behinderung von 30 haben Sie nicht viel zu verlieren.

  • user
    Manuela Leitner
    am 21.10.2021

    Hallo ich habe auf Lypolymphödeme und Asthma Bronchiale 30 %

    Bin seit März an Covid 19 erkrankt hatte sehr schweren verlauf. Mit Lungenembolie saß im Rollstuhl uvm. Linker Arm Sehnenanriß

    Kann uch eunen neuantrag stellen Damir ich auf 50 % komme ?

    • user
      Christian Schultz
      am 22.10.2021

      Hallo Manuela, ohne die Befundberichte zu kennen, lässt sich das nicht klar beantworten. Aber es ist gut möglich, dass Sie nun einen höheren GdB erhalten könnten. Lassen Sie sich dazu am besten persönlich beraten.

  • user
    Bert
    am 12.10.2021

    Hallo,

    ich habe einen GdB von 30 und vor 2 Monaten auf Grund weiterer degenerativer Veränderungen im Wirbelsäulenbereich einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Nun schlagen (zum Glück) zwei Therapien positiv an, die mich voraussichtlich auf dem Niveau 30% stabilisieren. Muss/ soll ich den Antrag zurück ziehen?

    Vielen Dank vorab für die Möglichkeit diese tolle Seite zunutzen.

    • user
      Christian Schultz
      am 13.10.2021

      Hallo Bert, gefährlich ist ein unvorbereiteter "Verschlimmerungsantrag" vor allem, wenn Sie einen GdB von 50 oder mehr haben. Dann droht die Gefahr, den Schwerbehindertenstatus zu verlieren. Beim GdB 30 sehe ich für Sie kein großes Risiko.

  • user
    Franca Marks
    am 06.10.2021

    Hallo, ich habe 40 GdB nun habe ich Diabetes, und Bahnscheibe vor Wölbung 2/3/4 und Bluthochdruck .macht es Sinn ein Enderungantrag zu stellen MFG Franca

    • user
      Christian Schultz
      am 12.10.2021

      Hallo Franca, es kommt nicht auf die Diagnose, sondern auf die Einschränkungen für Ihr Leben an - und was genau die Ärzte im Bericht schreiben. Daher kann ich Ihnen das nicht allgemein beantworten.

  • user
    Heidemarie Köhler-Geißbarth
    am 08.06.2021

    Hallo, ich bin 67 Jahre alt und hatte 1976 einen Sportunfall. Zur Zeit habe ich auf die Einschränkungen die zurückgeblieben sind 50 % und ein G, unbefristet. Da ich nach dem Unfall 1976 noch ab Polimyalgia Rheumatika (2008) und Brustkrebs (2009) erkrankt bin, habe ich gesamt 70 % und G. Da sich die Schmerzen am Fuß und damit die Beschwerden an der LWS und HWS verschlimmert haben, hat mir der Rheumatologe empfohlen einen Antrag zur Erhöhung des GdB zu stellen und ein aG zu beantragen, um einen Parkausweis beantragen zu können. Habe ich eine Chance, dass das genehmigt wird?

    • user
      Christian Schultz
      am 08.06.2021

      Hallo Heidemarie, das "aG" ist zu bekommen, ist mit sehr hohen Hürden verbunden. Bitte lassen Sie sich vor einem erneuten Verschlimmerungsantrag persönlich, anhand Ihrer Unterlagen, beraten. Zum Beispiel beim SoVD: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Stefan
    am 14.05.2021

    Hallo,ich hatte 1987 einen Arbeitsunfall und hatte mir 2 Lendenwirbel und 1 Brustwirbel gebrochen,seit dem habe ich ein GdB von 50.Ich bin jetzt 56 Jahre und bekomme seit 2 Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente.Kann ich jetzt ohne Bedenken einen Verschlechterungsantrag stellen?

    • user
      Christian Schultz
      am 18.05.2021

      Hallo Stefan, die Frage lautet immer: Bringt der Antrag etwas? Wenn sich Ihre Erkrankung verschlechtert hat, kann der Verschlimmerungsantrag sinnvoll sein. Ich rate aber immer dazu, vor solch einem Schritt mit einem Experten für Sozialrecht zu sprechen.

  • user
    Tatjana
    am 06.05.2021

    Hallo, ich habe seit 2020 ein Behinderungsgrad von 70 %, wegen Mamacarzinom. Op und Therapie durch gemacht . Und im Januar 2021 wurde Eierstöcke entfernt wegen gutartigen Tumor , aber auch wegen meine Vorgeschichte. Es wurde auch Fatigue Syndrom festgestellt und ich bin seit einem Jahr im Psychologischen Behandlung. Wäre es sinnvoll ein Verschlechterungsantrag zu stellen oder nicht ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Tatjana

    • user
      Christian Schultz
      am 06.05.2021

      Hallo Tatjana, das muss man sich immer anhand der Details ansehen. Aber ich denke nicht, dass Sie mit einem Neufeststellungsantrag eine Verbesserung erzielen würden. Da es sich um eine Krebserkrankung handelt, sollte Ihr GdB ohne auf fünf Jahre begrenzt sein. Da sollte man eher in ein paar Jahren noch mal draufschauen.

  • user
    Eva Herzogenrath
    am 10.04.2021

    Guten Tag,

    Herr Schultz hat mir sehr geholfen mit seinen Beiträgen, als ich mein Buch schrieb "Vom Rollstuhl zum Rollbrett - Die Senioren-WG. Kann ich bei Ihnen auch Mitglied werden, wenn ich in Köln wohne? Was kostet eine Mitgliedschaft?

    Freundliche Grüße

    Eva Herzogenrath

    • user
      Christian Schultz
      am 12.04.2021

      Hallo Frau Herzogenrath, ich erinnere ich an Ihre Anfrage :). Theoretisch können Sie auch beim SoVD Schleswig-Holstein Mitglied werden. Aber ich empfehle Ihnen, dass Sie den SoVD NRW auswählen. Falls Sie einmal sozialrechtlich beraten werden müssen, geht das vor Ort deutlich besser: www.sovd-nrw.de/1

  • user
    Serpil Uran
    am 09.04.2021

    Hallo Herr Schultz,

    vielen Dank für die vielen hilfreichen Information.

    Bin am 1995 ,an Morbus Behçet erkrankt .! Und seit 1997 EU Rentnerin...!

    Ich habe seit dem 24.02.2005 eine anerkannte unbefristete Schwerbehinderung Grad 90, nun hatte ich auch in 2017 im Ausland Akuteschmerzen und wurde an Meniskus riss in Krankenhaus am Knie OP . Seitdem bin ich aber schwierigkeiten( beim Treppen steigen , Gehen , usw.) und kann aus diversen Gründen kaum noch laufen (Gehstock ).Hab mittlerweiler 2 Hörgearete ,und Sehstearke nur noch 40% ein Auge (Muss dem neachtst zum OP ) In 2020 habe ich Pflegegrad 2 erhalten. Gerade wurde auch Arthrose an beiden Daumen Festgestellt. Ich überlege nun eine Änderungsantrag zu stellen. Macht das Sinn? Für eine Antwort wäre ich dankbar. LG Serpil

    • user
      Christian Schultz
      am 12.04.2021

      Hallo Serpil, bevor Sie solch einen Antrag zur Überprüfung stellen, sollten Sie sich immer fragen: Würde mir das irgendetwas bringen? Und das geht am besten mit einem Fachmann - bitte wenden Sie sich hierfür an meine Kollegen in der Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Stefan Riesling
    am 26.03.2021

    Hallo Herr Schultz,

    vielen Dank für die vielen hilfreichen Information.

    Ich habe ein GdB von 50% mit aktueller Nachprüfung.

    Auf Grund der gesundheitlichen Situation ist keine Besserung zu erwarten, daher möchte ich schriftlich um eine unbefristete Gewährung des GdB bitten.

    Ist das dasselbe wie ein Änderungsantrag/Verschlimmerungsantrag? Ich möchte kein Risiko eingehen und möchte daher auch keinen höheren GdB, lediglich eine Anerkennung ohne Gesundheitsprüfung.

    Herzlichen Dank

    Stefan Riesling

    • user
      Christian Schultz
      am 29.03.2021

      Hallo Stefan, Sie wurden also von der zuständigen Behörde angeschrieben, weil Ihr befristeter GdB bald ausläuft. Streng genommen ist das dann kein Verschlimmerungsantrag - den stellt man ja quasi aus freien Stücken.

      Da Ihr GdB bald ausläuft, müssten Sie ohnehin gegenüber der Behörde nachweisen, dass Ihr SB-Status weiterhin Gültigkeit hat. Da sind auch wieder die Einschätzungen Ihrer Ärzte wichtig.

  • user
    Vanessa Gericke
    am 02.03.2021

    Hallo,

    wenn ich einen Änderungsantrag stelle, um feststellen zu lassen, ob mir ein weiteres Merkzeichen (aG) zusteht, muss ich dann die bereits vorhandenen Merkzeichen (G, H, B) erneut mit ankreuzen?

    Und können mir die Merkzeichen weggenommen werden, wenn sich meine Situation nicht verändert hat?

    Liebe Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 02.03.2021

      Hallo Vanessa, in der Regel prüft die Behörde selbstständig, welche Merkzeichen Ihnen zustehen. Es schadet aber auch nicht, wenn Sie diese noch einmal mit ankreuzen.

      Beim Antrag auf Neufeststellung besteht immer das Risiko, dass der Gesamt-GdB herabgesetzt oder ein Merkzeichen gestrichen wird. Daher sollte man sich vorher immer persönlich beraten lassen.

  • user
    Jürgen Warnecke
    am 01.03.2021

    hallo,

    habe wegen verschiedener Krankheiten, unter anderem 4 Herzinfakte und einen Schlaganfall, einer GdB von 40 mit Gleichstellung. Im Januar hatte ich meinen 5 Herzinfakt . Ausserdem habe ich eine Hörbehinderung bei beiden Ohren ( rechts total, links höre ich nur tiefe Töne) . der HNO empfiehlt ein Implatat da Hörgeräte nicht wirken. Ist ein Verschlimmerungsantrag zu empfehlen? was bedeutet die Gleichstellung?

  • user
    Fero
    am 12.02.2021

    Hallo habe GDB 30 und jetzt wurde Morbus Bechterew festgestellt wieviel Prozent würde ich bekommen wenn ich ein Verschlechterungs Antrag stelle.

    Und wäre das ratsam.

    Und bekommt man das G bei Morbus Bechterew.

    • user
      Christian Schultz
      am 12.02.2021

      Hi Fero, das kann man nicht allgemein sagen. Diese entzündlich-rheumatischen Erkrankungen können GdBs zwischen 10 und 100 mit sich bringen. Es kommt auf die Schwere und deren Auswirkungen auf Ihren Alltag an.

      Das mit dem Merkzeichen "G" müsste man sich ebenfalls im Detail anschauen. Ich halte es aber für unwahrscheinlich.

  • user
    Regina Hoffmann
    am 12.02.2021

    Eine Freundin hat Blasenkrebs ( Entfernung und künstlichen Ausgang ) mit Metastasen. Eine Chemotherapie folgt. Das Versorgungsamt hat für 5 Jahre 100 % bestätigt, jedoch ohne Kennzeichen. Meine Frage ist, lohnt sich ein Einspruch für das Kennzeichen G?

    • user
      Christian Schultz
      am 12.02.2021

      Hallo Regina, die Einschätzung der Behörde richtet sich nie allein nach der Diagnose, sondern vor allem nach den Funktionseinschränkungen. Und die können wir ein und dieselbe Erkrankung sehr unterschiedlich dokumentiert sein - es kommt hier vor allem auf die Ärzte Ihrer Freundin an: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/mit-dem-richtigen-befundbericht-zum-schwerbehindertenausweis

      Ob ein Widerspruch Sinn macht, kann man also ohne Einblick in die Unterlagen nicht sagen.

  • user
    Katrin Lüdecke
    am 19.01.2021

    Guten Tag,

    Wenn ich einen Antrag auf Verschlimmerung stelle und ich den Erstantrag in einem anderen Bundesland gestellt habe, muss ich dann alle Unterlagen vom Erstantrag wieder einreichen?

    • user
      Christian Schultz
      am 19.01.2021

      Hallo Katrin, das weiß ich leider nicht. Vielleicht gibt es bestimmte Abkommen zwischen den Behörden, dass solche Daten geteilt werden können. Aber da sollten Sie direkt bei der zuständigen Behörde anrufen.

  • user
    Martin Roth
    am 25.12.2020

    Hallo Christian,

    ich erlitt letztes Jahr im November vermutlich einen Kontrastmittelallergieschock mit Herzstillstand und anschließendem Multiorganversagen. Ich hatte schon davor einen dauerhaften SBG von 70% wegen Diabetes mell. 1, Bandscheibenvorfall, zwei Schulterbrüchen.. Letztes Jahr stellte ich einen Verschlechterungsantrag, da ich zunächst pflegebdürftig war und am Rollator ging. Dieser wurde damals abgelehnt, da vermerkt wurde, dass dies kein Dauerzustand sei. Dies war auch richtig, da ich seit April auch wieder voll arbeite. Es haben sich auch alle Organe wieder erholt bis auf die Leber. Meine Leberwerte steigen sogar unaufhörlich an. Daher ist mein Zucker ständig viel zu hoch und bin ständig müde und benötige auch viel mehr Insulin als davor. Sollte ich daher nochmals einen Verschlechterungsantrag stellen oder ist dies aussichtslos?

    Viele Grüße

    Martin

    • user
      Christian Schultz
      am 04.01.2021

      Hallo Martin, die wichtigste Frage lautet doch. Bringt Ihnen das was? Sie haben schon den SB-Status und können irgendwann vorzeitig in Rente, haben Sonderurlaub und Kündigungsschutz.

      Daher ist es fraglich, ob ein Verschlechterungsantrag sinnvoll wäre. Wenn Sie zweifeln, sollten Sie sich individuell beraten lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Marion Sicking
    am 03.12.2020

    Mein Lebenspartner hat aufgrund von Asthma 30%. 2017 wurden ihm 50 cm vom Darm entfernt, 2019 war er 8 Wochen in einer Klinik,Diagnose Depression! Wird das jetzt natürlich noch anerkannt. Aktuell bekommt er ein Hörgerät, weswegen er einen Verschlimmerungs Antrag stellen will.

  • user
    schneider
    am 27.11.2020

    Das schlimmste sind die Ärzte. Selbst als Privatpatient hört man "Das ist subjektiv - kann ich nicht aus medizinischer Sicht bestätigen. Ich kenne Sie nicht ausreichend lange". Tja... Letztlich sind auch Gutachter auf die wahren Aussagen des Patienten angewiesen. Es werden NUR Befunde verfasst ohne jede Beschreibung der Alltagsbeschränkungen. Aber jeder sollte Klagen und vor einem gerichtlich bestellten Gutachter sich nochmals "ausheulen" oder per "Jammerlappen-Brief" seine Leiden aufzählen! Schlimmer darstellen.

  • user
    Marcella Koch
    am 21.10.2020

    Hallo Britt , wir haben gerade mit dem VdK gegen ein Gutachten geklagt - erfolglos !

    Obwohl meine Mutter COPD 4 hat , zwei neue Herzklappen und eine 90%ige asymptomatische A. carotis interna Stenose , welches der VdK nicht mit aufgeführt hatte.

    Ich bin mir nicht sicher, ob der VdK wirklich so gut ist.

    Alles Gute trotzdem!

  • user
    Kirsten Lindner
    am 16.09.2020

    Das stimmt leider nicht.

    "Menschen mit einer für das ganze Kalenderjahr anerkannten Schwerbehinderung erhalten einen Zusatzurlaub von 5 Tagen (bei einer 5-Tage-Arbeitswoche, § 208 Absatz 1 SGB IX). ... Bei einer Gleichstellung besteht demgegenüber kein Anspruch auf Zusatzurlaub (§ 151 Absatz 3 SGB IX)."

  • user
    Christian Schultz
    am 10.09.2020

    Wenn Sie noch keinen GdB haben, können Sie problemlos einen Antrag stellen. Sie haben ja nichts zu verlieren.

  • user
    Mehmet Gözübüyük
    am 10.09.2020

    Hallo Christian, ich bin 48 Jahre alt, arbeite in bekannteste online Versand Handel.. 37,5 Std. in der Woche.. und habe keine GdB...

    mfg Mehmet

  • user
    Margret Wagner
    am 09.09.2020

    Merkzeichen G70 mit B unbegrenzt möchte wegen essentieller tremor an Armen und Beinen AG

  • user
    Christian Schultz
    am 08.09.2020

    Hallo Mehmet, diese Frage kann ich nicht allgemein beantworten. Die Antwort hängt zum Beispiel davon ab, welchen GdB Sie jetzt schon haben und in welcher Lebenssituation Sie sich befinden. Falls Sie zum Beispiel kurz vor der Rente stehen und bereits offiziell schwerbehindert sind, rate ich dringend von einem Neufeststellungsantrag ab: www.sovd-sh.de/2020/03/17/verschlechterungsantrag-kurz-vor-der-rente/

  • user
    Mehmet
    am 05.09.2020

    Hallo,

    ich bin von beiden Knie operiert ( Meniskus Op) , eine vor 2 Jahren andere vor 2 Monaten. Weis jeder unter viel Belastung Schmerzen bleibt immer.. und ein Schulter hat auch immer schmerzen...

    wollte wissen kann ich auch Verschlimmerungsantrag stellen.. ?

  • user
    Christian Schultz
    am 03.09.2020

    Hallo Lothar, die wichtigste Frage, die Sie sich stellen sollten: Würde Ihnen eine Höherstufung etwas bringen? Falls Sie diese Frage nicht eindeutig mit "ja" beantworten, sollten Sie keinen "Verschlimmerungsantrag stellen". Es würde nur Sinn machen, wenn Sie durch die Neufeststellung ein für Sie wichtiges Merkzeichen bekämen. Ob das der Fall wäre, können wir allerdings nicht hier im Blog klären. Dazu müsste man sich in Ruhe Ihre Befundberichte ansehen.

  • user
    Lothar Ziemke
    am 03.09.2020

    Ich habe z.Z. einen GdB von 60%.

    1. Endarmerkrankung in Heilungsbewährung ( Darmop. 25.4.2018)

    2.. LWS-Op. 2002, Halswirbelsäulensyndrom.

    3. Durchblutungsstörung des Gehirns.

    4. Neigung zu Herzrhytmusstörungen, Bluthochdruck mit kombiniertem Herzklappenfehler.

    5. Schwerhörigkeit und Ohrgeräusche.

    6. Prostatavergrösserung.

    Ich habe z.Z. einen GdB von 60%.

    Berlin Mir wurde am 21.8.2020 in der Martiniklinik in Hamburg-Eppendorf.

    die Prostata mit Lymphknoten entfernt.

    Ist es sinnvoll eine Änderung mittels eines Verschlimmerungsantrages zu stellen?Lothar Ziemke

  • user
    Bärbel Bublitz
    am 01.09.2020

    Hallo,sie können einen Antrag auf Gleichstellung stellen.Dann haben die die Gleichen Rechte als wenn sie 50%hätten.Das heißt auch 5 Tage mehr Urlaub.

  • user
    Chris Gödde
    am 18.08.2020

    Ich bin bereits mit 90% Schwerbehindert RF

    Allein noch Wirbelsyndrom. Ich bin Multiallergiker und jetzt wurden Neuropathische Schmerzen, Polyneurographie festgestellt. Aufgrund der Gangschwierigkeiten bin ich gestürzt und habe einen Kniescheibenbruch erlitten. Ich habe einen OBERSCHENKELHALSBRUCH. SCHWERE Kyphose BWS, Vertikal, Spondylose, Osteochondrose, Osteoporose, Rheuma Arthritis, Artrose, ständige Stürze. Schuppenpflechte, Bluthochdruck, Asthma. Alles geerbt. Hatte Brustkrebs. Schlaganfall, bin stšndig Herz,,- und Schlaganfall gefährdet. Meine Hörfähigkeit hat sich sehr verschlechtert.Arzt wollte Implantate einsetzten. Kann am öffentlichen Leben nicht teilnehmen.

    Als Mieterin habe ich über mir Schwierigkeiten mit Fernseher, der mein Lebenspartner ist für die Außenwelt. Habe schon eine Abmahnung. Es ist schon so jede Sendung eine Ratesendung. Den Ärger kann ich nicht mehr vertragen. Denke mir stehen 10o% mit G zu. Bin von Grundsicherung abhängig, warte seit dem ,1.2.20 auf Mehrbefarf. Alles Pervers. Ich bin 80 und habe alles verloren. Sozialamt haben mich mehrfach betrogen.

  • user
    Rauch
    am 11.08.2020

    Einfach frech von denen was sie mit uns machen. So ist es mir auch ergangen.

    Habe auch alles alleine gemacht weil mein Arzt immer nur sagte, das wird schon wieder. Bekam nur 20 GDB auf meine COPD 2. Sofort Widerspruch erhoben und dann Dauerhaft 30 GDB bekommen. Nur nichts gefallen lassen von denen, verlieren kannst nur du, sie müssen ja nicht für die Kosten dafür aufkommen, du allerdings ja auch nicht.

    Mit COPD 3 musst du 50 GBD bekommen.

  • user
    Christian Schultz
    am 03.08.2020

    Hallo Rainer, ein Neufeststellungsantrag könnte hier sinnvoll sein, da die Bandscheibenvorfälle das Gehen vermutlich weiter erschweren. Ich rate Ihnen dennoch, sich vor dem Antrag persönlich beraten zu lassen.

  • user
    Rainer Klös
    am 31.07.2020

    Ich habe eine Angeborene Klumbfuß beidseitig. Mit 18 wurde eine gbd von 30 vestgestelt. Ich habe mittlerweile zwei Bandscheiben Vorfälle. Eine Gleichstellung wurde mit 21 festgestellt. Bin 1959 geboren. Das laufen fällt mit immer schwerer. Lohnt es ein Verschlechterung zu beantragen

  • user
    Ibrahim Girgin
    am 29.07.2020

    Too Kommentar. So ist es.

  • user
    Christian Schultz
    am 16.06.2020

    Hallo, eine Überprüfung kann in Ihrem Fall sinnvoll sein. Dennoch lege ich Ihnen dringend ans Herz, sich vor dem Neufeststellungsantrag sozialrechtlich beraten zu lassen.

  • user
    Kleine-Weber
    am 16.06.2020

    Ein schönen guten Tag,

    ich habe mit 18 Jahren schon eine Grad der Behinderung von damals 75% bekommen, als die Wende kam und ich geprüft wurde, hat man mich auf 50% herab gestuft auf Grund dessen das meine Unterlagen für meine Wachstumsstörung nicht mehr erbracht werden konnten. Ich habe auch eine Nierentransplantation (die 2.) und ich habe eine Hepatits C ausserdem wurde ein leichter Herzfehler diagnstiziert, darauf hin habe ich beim hießigen Versorgungsamt eine Änderung beantragt, da wurde ich auf 60% hoch gestuft. Meine Hüfte welche durch die Wachstumsstörung geschädigt wurde ( Behandlngsfehler) macht sich jetzt mit 50 Jahren bemerkbar. Ausserdem sind Knieprobleme dazu gekommen. Jetzt wollte ich erneut den Grad der Behinderung ändern lassen. Ist das ratsam? Ich denke das ich mit der orthopädichen Angelegenheit genug Einschränkung habe, das sich eine Erhöhung des GdB rechtfertigt.

  • user
    Christian Schultz
    am 08.06.2020

    Hallo Anke, wenn Sie keine Gleichstellung nutzen, haben Sie mit dem GdB von 30 eigentlich nichts zu verlieren. Höchstens einen geringen Pauschbetrag. Es kann also sinnvoll sein, einen "Verschlechterungsantrag" zu stellen.

  • user
    Anke Steffen
    am 06.06.2020

    ich habe seit 2013 30% anerkannt wg diverser Erkrankungen (Epilepsie...)mittlerweile haben sich andere Erkrakungen eingestellt, Bandscheibenvorfälle und eine bestätigte Ösophagitis, die schwer therapierbar ist. Lohnt es sich einen Antrag auf Höherstufung zu beantragen?

  • user
    Christian Schultz
    am 02.06.2020

    Hallo Daniela, leider können wir das ohne Einsicht in Ihre Befundberichte nicht seriös beantworten. Wichtig ist auch die Frage: Würden Sie durch einen vielleicht etwas höheren GdB überhaupt echte Vorteile erlangen? Ich empfehle Ihnen eine persönliche Beratung.

  • user
    Daniela Schmauder
    am 29.05.2020

    Hallo! Ich bin an Brustkrebs erkrankt, habe während der chemo den Antrag gestellt und 60% bis 2024 bekommen. Ich habe allerdings erst die chemo und dann die op bekommen! Die haben mir die Brust komplett ausgeräumt und sie mit einem Stück aus meinem Bauch wieder aufgefüllt!

    Ich bin nach 2 Jahren immer noch relativ schlapp und bin dadurch eingeschränkter als vorher!

    Lohnt es sich da ein Änderungsantrag jetzt schon zu stellen oder sollte ich warten bis meiner ausläuft ?

  • user
    Christian Schultz
    am 29.05.2020

    Hallo Melanie, ist denn die Hörminderung beim letzten Antrag überhaupt nicht berücksichtigt worden? Gab es keine Befundberichte dazu? Dann könnte es vielleicht tatsächlich sinnvoll sein, einen Neufeststellungsantrag zu stellen. Ich empfehle in dieser Situation jedoch immer zur Sicherheit eine sozialrechtliche Beratung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Melanie
    am 28.05.2020

    Kleine Berichtigung: der Bescheid mit dem Grad der Behinderung von 40 kam im Herbst 2019.

  • user
    Melanie
    am 28.05.2020

    Ich habe im Herbst 2020 einen Grad der Behinderung von 40 zuerkannt bekommen, da ich eine Sprachstörung habe. Jetzt wollte ich beim HNO-Arzt einen Hörtest machen lassen, da ich die hohen Töne entweder gar nicht höre oder nur sehr schlecht (wahrscheinlich habe ich eine Hörminderung). Das wurde als Kind schon festgestellt, es gibt aber keine Behandlung deswegen. Deswegen möchte ich einen aktuellen Hörtest und den Bericht einreichen. Ist hier ein Änderungsantrag sinnvoll, um auf den Grad der Behinderung von 50 zu kommen? Wird die Sprachstörung nochmal überprüft, obwohl der Bescheid erst im Herbst 2020 zugegangen ist und somit aktuell ist? Oder konzentriert sich das Amt nur auf die neue Krankheit?

  • user
    Christian Schultz
    am 25.05.2020

    Hallo Sabine, aus medizinischer Sicht kann ich nicht einschätzen, ob Sie mittlerweile einen höheren GdB "erzielen" würden. Aber mit dem aktuellen GdB von 40 haben Sie kaum etwas zu verlieren. Oder sind Sie gleichgestellt?

  • user
    Sabine Hinrichsen
    am 24.05.2020

    Hallo habe auf Grund einer Autoimmunhepatitis (seit2001) und chronischer Polyathritis (seit min. 1994) 40% seit 4 Jahren . Leider geht es mir inzwischen körperlich deutlich schlechter , bin kaum noch wirklich belastbar und durch Nebenwirkungen der Medikamente auch ständig unter Schmerzen. Habe an beiden Füßen einen fersensporn, der wieder deutlich schlimmer wird.Habe 2011 zwei große OPs gehabt , zunächst wurde ein 1,4 Kg großer Borderlinetumor (Eierstock Zyste)entfernt und anschließend Eine Total op durchgeführt , durch die ich direkt mit erheblichen Wechseljahrsbeschwerden zu tun hatte, die bis heute anhalten. Dazu kommt das sich auch meine Psyche deutlich verändert hat, aus einem Menschen den mal nichts erschüttern konnte ist ein ängstlicher , trauriger und verzweifelter Mensch geworden . Musste meine Arbeitszeit von 4 auf 3 Tage reduzieren und benötige im Haushalt Hilfe ....

    Würde einen Verschlimmerungsantrag stellen wollen, um zumindest auf 50% zu kommen, habe die da wohl Erfolg mit ?

  • user
    Ronja Oden
    am 19.05.2020

    Interessant, dass man, wenn sich am gesundheitlichen Zustand nichts ändert einen Änderungsantrag beziehungsweise Verschlimmerungsantrag stellen kann. Bei diesem Antrag wird dann also der Grad der Behinderung neu bewertet, wenn beispielsweise wie bei mir eine Knie- und Hüftprothese dazu gekommen ist. Danke für den Tipp, dass ich mir vor Antragsstellung schon Gedanken darüber machen sollte, was ein neuer GdB für Auswirkungen auf mein Leben haben könnte.

  • user
    Christian Schultz
    am 20.04.2020

    Hallo Herbert, die erste Frage, die Sie sich stellen sollten: Würde Ihnen eine Höherstufung etwas bringen? Ein neues Merkzeichen, das Sie brauchen? Wenn nicht, ist ein Neuantrag zu diesem Zeitpunkt wenig sinnvoll. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2020/03/17/verschlechterungsantrag-kurz-vor-der-rente/

  • user
    Herbert Augustin
    am 17.04.2020

    Ab Mai 2014 habe ich den Schwerbehinderten Ausweis mit dem Merkzeichen G und einem GdB von 70. Die Gültigkeit ist unbefristet da ich an Multiple Sklerose MS. leide. Mein Neurologe ist der Meinung ich sollte einen Änderrungsantrag beim Landesamt für soziale Dienste stellen da meine Bewegungsfreiheit immer schlechter wird. Ich muss mich mehrfach im Jahr beim Arzt vorstellen. Durch meine Krankheit kam ich in Frührente. Meine Frage wär Welche Aussicht habe ich wenn ich einen Änderrungsantrag stelle oder soll ich alles so lassen wie es Bisher ist ?

  • user
    Eveline Windecker
    am 09.03.2020

    Ich würde an Ihrer Stelle auf jeden Fall den VDK einschalten und Einspruch einlegen.

  • user
    Christian Schultz
    am 09.03.2020

    Hallo Kai, wir können solche Auskünfte leider nicht in unserem Blog beantworten. Bitte besuchen Sie uns persönlich in unserer Sozialberatung und bringen Sie die aktuellen Befundberichte Ihrer Ärzte mit: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Kai Kirschnick
    am 08.03.2020

    Guten Tag,

    Habe seit 2009 einen Schwerbehintertenausweis mit einem GdB von 50 mit Merkzeichen G unbefristet.

    Seitdem wurde ich bis heute nochmals 8 mal Operiert und zudem Ein Neurostimulator eingesetzt. Dennoch werden meine Beschwerden und das Laufen immer schlimmer. Wollte jetzt das Merkzeichen AG beantragen. Wäre das eine Option für mich ? Danke schon einmal im Voraus für eine Antwort.

  • user
    Michael Eckhardt
    am 22.01.2020

    Hallo Ida,

    da du ja einen GDB von 40 hast und auf Dauer rate ich dir kläre mit deinem Facharzt genau ab was an neu dazukommende bleibende Schäden durch den Unfall hinzugekommen sind und gehe genau in dich : kann ich seit dem Unfall nicht richtig laufen oder fällt dir dies oder das auf Dauer schwer dann macht es Sinn einen Veränderungsantrag zu stellen. Bitte vor Antrag Stellung gehe genau in Dich fühle ob es nur momentan nicht gut geht oder ob es auf Dauer ist.

    Gruß Michael

  • user
    Christian Schultz
    am 15.01.2020

    Hallo Margret, der Verschlimmerungsantrag kann eine Chance sein. Sind Sie gleichgestellt? Wenn nicht, hätten Sie zumindest kaum etwas zu verlieren. Wie in jedem Kommentar weise ich jedoch darauf hin, dass Sie sich vor dem Antrag unbedingt beraten lassen sollten. Nur ein Fachmann kann Ihnen verlässlich sagen, ob der Verschlimmerungsantrag Sinn machen würde.

  • user
    Margret
    am 15.01.2020

    Ich habe seit 35 Jahren GDB 30

    Schiefstellung der Hüfte und auf dem linkn Auge eine angeboren Sehschwäsche wo man nichts dran machen kann. Jetzt würde festgestellt das ich Facettenarthrose l4/5- ich habe schmerzen im linken Bein (gehen+sitzen) Bandscheiben Vorfall HWS, 2 Venen Op's hatte ich in den letzten 10 Jahren. Hat es Sinn einen Verschlimmerungsantrag zu stellen? (62 Jahre)

    Mfg

  • user
    Gabriele Unger
    am 06.01.2020

    Meine Behinderungen sind inzwischen vermehrt. Die Osteochondrose ist mit der verringerten Höhen der Bandscheiben schmerzhafter, dazu kommt Wirbelgleiten von Rechts nach Links und umgekehrt,ich habe keinen Uterus mehr, rechts eine neue Hüfte, und nun auch noch Gehprobleme,kann kaum noch Einkaufen, für die meisten Dinge brauche ein Taxi. Hatte 2 Brüche, rechts Sprungelenk gebrochen, 2tes Wirbelgelenk LWS gebrochen, vor wenigen Jahren

    da gabs noch Schnee unde Eisglätte.

    schnee und Eisglätte.

    och schmerzhafter

  • user
    Gabriele Unger
    am 06.01.2020

    .Meine "alte" Chondrose geringe Bandscheiben, .Wirbelgleiten,Keinen Uterus mehr, eine neue Hüfte und schon länger Gehrehprobleme. kann inzwischen fast nichtmehr Einkaufen und brauche ein Taxi

    Habe inzwischen mehrBehinderungen.

  • user
    Christian Schultz
    am 03.01.2020

    Hallo Karin, das kommt immer darauf an. Haben Sie bereits Merkzeichen? Bei Knieprothesen ist die Vergabe des GdB in den letzten Jahren strenger geworden. Wie oben im Artikel beschrieben sollten Sie sich unbedingt von einem Fachmann beraten lassen. Bitte vor dem Antrag.

  • user
    Karin Rivet
    am 15.12.2019

    Hallo ich habe 60 Prozent jetzt und bin durch einigen Krankheiten Erwerbsunfahig beschränkt auf 3 jahre erst mal, jetzt wurde mir ein künstliches Kniegelenk (prothese) rein gemacht, rentiert es sich einen Änderungsantrag zu stellen,

  • user
    Ute Grönheim
    am 06.12.2019

    Hallo Herr Schultz, ich glaube sie können dieses Forum schließen und folgenden Satz an alle schreiben: "Ich empfehle Ihnen, sich an unsere Sozialberatung zu wenden: www.sovd-sh.de/sozialberatung/" Alles andere ist wohl Zeitverschwendung.

  • user
    Christian Schultz
    am 11.11.2019

    Hallo Gerd, wir können und dürfen an dieser Stelle keine verbindlichen Informationen zu individuellen Fragen des Feststellungsverfahrens machen. Ich empfehle Ihnen, sich an unsere Sozialberatung zu wenden: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Gerd Kaubisch
    am 09.11.2019

    Der Neurologe hat bei mir ein schweres sensomotorisches Polyneuropathie-Syndrom mit

    symptomatischen Restless legs festgestellt.Im Rahmen der Erkrankung besteht eine ausgeprägte

    Gangstörung mit Gangunsicherheit und Fallneigung sowie rezidivierend auftretenden Stürzen.

    Weiterhin bestehen erhebliche Einschränkungen der Gefühlswahrnehmung an den Füssen bzw.

    an den Fußsohlen.In diesen Rahmen findet sich eine depressive Stimmungslage,Antriebsminderung

    und Minderung der affektiven Schwingungsfähigkeit.Frage:Wie hoch wäre der Schwerbehinderten

    Grad . mit freundlichen Gruß Kaubisch

  • user
    Christian Schultz
    am 21.10.2019

    Hallo Carmela, ob sich ein Antrag in Ihrem Fall lohnt, lässt sich ohne Einblick in die Befundberichte nicht sagen. Bei einem GdB von 40 haben Sie aber nicht viel zu verlieren. Oder liegt eine Gleichstellung vor?

  • user
    Carmela
    am 19.10.2019

    Hallo habe seit 10 jahre 40 prozent wegen rucken op im november mus ich an der schulter operiert werden sehnenris athrose hab ich auch kann ich eine verschlimmerung antrag stellen?

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    Christian Schultz
    am 14.10.2019

    Hallo Christine, ob in Ihrem Fall das Merkzeichen "G" möglich ist, können wir ohne Einsicht in die Unterlagen nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich an unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

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    Christine Gödde
    am 14.10.2019

    Eigentlich habe ich selbst ein Problem, bin knapp 80 Jahre chrnisch Krank . Rheuma Artritis , Artrose, Schultergelenken, Spondylose, Osteochondrose, Osreoporise, scwere Kyphose, Wirbesydrom, Obeschenkenhalsbruch und diverse andere Bruche. Hatte Sclaganfall, Brustkrebs, Bluthochdruck, Astma Bluthichdruck nicht einstellbar wegen Schuppenpflechte Multiallergiker Heuschnupfen, irre Schlaflosigkeit Medikamenzenunverträglichkeiten, 1 Pille 5 neue Krankheiten, 90 % Schwerbehindert, brauche G, Pflegegrad 3. Was kann ich tun? Muss alles selbst an alternativer Medizin kaufen, teils Schmertherapie selbst zahlen 265.-€, habe außerdem Grundsicherung. Bin nur Pleite . Manische Depressionen.

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    Christian Schultz
    am 26.09.2019

    Hallo Gabriele, siehe oben: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir solch individuelle Anfragen nur anhand der schriftlichen Befundberichte im Rahmen unserer Sozialberatung beantworten können: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

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    Gabriele Jäger
    am 25.09.2019

    Hallo,

    ich habe bereits einen Schwerbehindertenausweis, Grad 70, Merkzeichen G, unbegrenzt, wegen einiger Beeinträchtigungen. Hauptsächlich aber wegen COPD, Stufe II, Lungenemphysem und Asthma. Seit Mitte des Jahres wurde meine COPD-Erkrankung auf Stufe III erhöht und ein Sauerstoffgerät mit mobiler Einheit verordnet. Macht es Sinn einen Verschlimmerungsantrag z. B. auf aG zu stellen?

    Freundliche Grüße

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    Christian Schultz
    am 17.09.2019

    Hallo Britt, es ist uns leider auch nicht möglich zu beurteilen, ob das Amt in Ihrem Fall einen Fehler gemacht hat. Wir kennen Ihre Unterlagen nicht. Wenn Sie bereits Mitglied im VdK oder dem SoVD sind, sollten Sie sich dort Hilfe holen.

  • user
    Britt
    am 16.09.2019

    Habe vor 10 Jahren 30%auf Ashema bekommen.Jerzt habe ich einen Änderungsantrag gestellt Habe COPD3 mit schwere Atem Not

    Schlafausetzer

    Bluthochdruck

    Banfscheobenvorfall

    Adrose in den Händen und Rücken

    Antrag wurde abgelehnt.

    Habe Einspruch einlegen weiß nicht ob es sich lohnt

    Man hört ja immer wieder das alles abgelehnt wird

    Bis jetzt habe ich alles alleine gemacht soll ich es der VDK übergeben

    Wie kann man nach 10 Jahren behaupten das mein allgemein Zustand sich nicht verschlimmert hat ohne mich zu untersucht gehabt zu haben .

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    Christian Schultz
    am 03.09.2019

    Hallo Sara, Ihre Frage können wir ohne Kenntnisse der medizinischen Befundberichte nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich an unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

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    Sara
    am 02.09.2019

    Ich bin Leber- und Nierentransplantiert. Leber arbeitet einwandfrei, aber die Niere hat stark abgebaut und mittlerweile eine dauerhafte Einschränkung. (Krea liegt grundsätzlich bei 2,8-3,0). Derzeit habe ich einen GdB von 60% und möchte aufgrund der Niereninsuffizienz einen Verschlimmerungsantrag stellen. Wäre das angebracht?

    Freundliche Grüße

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    Christian Schultz
    am 30.08.2019

    Hallo Ida, wenn Sie bereits in Rente sind, keine wichtigen Merkzeichen verlieren können und den SB-Status von GDB 50 noch nicht erreicht haben, gehen Sie kein großes Risiko ein. Es schadet aber nie, sich bei einem Fachmann beraten zu lassen. Je nachdem wo Sie wohnen, empfehle ich entweder den VdK oder eben uns: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

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    Ida Herzog
    am 30.08.2019

    Schönen guten Tag, ich hatte im August 2018 eine schweren Verkehrsunfall und bin immer noch in Bahndlung. Und spiele natürlich auch mit dem Gedanken ein Veränderunsantrag zu stellen, einen GDB von 40 % habe ich vorher schon gehabt auf dauer. Nun lese ich den Artikel und Frage mich ob es für mich richtig ist den Antrag zu stellen. Ich bin jetzt 66Jahre alt und weiss nicht genau ob ich es machen sollte.

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    Christian Schultz
    am 15.08.2019

    Hallo Günter, das können wir ohne Einblick in Ihre Unterlagen nicht sagen. Grundsätzlich sollten Sie sich immer die Frage stellen: Würde mir eine Höherstufung etwas bringen? Etwa ein neues Merkzeichen, das Sie benötigen? Ist dem nicht so, lassen Sie am besten die Finger vom Neufeststellungsantrag.

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    Günter Gassmann
    am 15.08.2019

    Hallo ich habe einen Grad von 60 für immer.Jetzt habe ich aber ein Prostatacarzinom ,eine Neue Hüfte

    und eine Gallenentfernung sowie Ein Pflgegrad 2 seid Juli 2019.Darin ist aufgeführt das ich ohne Hilfe nicht zurecht komme.ist ein Erhöhungsantrag sinnvoll?

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    Klaus - Peter Ditscheid
    am 02.07.2019

    Hallo Christian, vielen Dank für die Antwort und die Auskunft, ich würde gerne auf ihr Angebot als Absicherung mit ihnen in Kontakt zu treten zurück kommen. Heute war ich nochmals im Krankenhaus um eine weitere OP an der LWS auszuschließen, wenn ich zu dieser Untersuchung einen Befund habe würde ich mich dann einmal unter dem Link bei der Sozialberatung melden. VG Klaus - Peter

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    Christian Schultz
    am 02.07.2019

    Hallo Klaus-Peter, bitte sprechen Sie vor einem erneuten Antrag mit Ihrem Hausarzt. Der kann in der Regel zumindest ein wenig einschätzen, ob ein höherer GdB in Betracht kommt. Außerdem sollten Sie sich noch einmal beim VdK oder uns absichern: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

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    Klaus - Peter Ditscheid
    am 28.06.2019

    Hallo,

    ich habe seit dem 15.09.2016 eine anerkannte unbefristete Schwerbehinderung Grad 60, nun hatte ich aber in 2018 bei 4 Krankenhaus Aufenthalten 3 OP's, die letzte und schwierigste nach einem 3fachen Bandscheibenvorfall der LWS wurden 2 Vorfälle operiert. Seitdem bin ich aber auf Hilfe unterhalb der Knie angewiesen (waschen, anziehen usw.) und kann aus diversen Gründen kaum noch laufen (Gehstock oder Rollator). In 2019 habe ich Pflegegrad 1 erhalten. Ich überlege nun eine Änderungsantrag zu stellen. Macht das Sinn? Für eine Antwort wäre ich dankbar. VG Klaus

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    Ralf Glaus
    am 26.04.2019

    Herr Schultz , mit kommt alles hoch bei ihren Antworten

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    Christian Schultz
    am 08.04.2019

    Hallo Stefan, bitte haben Sie Verständnis, dass wir solche individuellen Anfragen nicht über unsere Website beantworten können. Wir helfen Ihnen gern persönlich in unserer Sozialberatung weiter: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

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    Regina H.
    am 08.04.2019

    Ja genau! Wenn die Ärztin aus Zeitmangel kaum zuhört und kaum Notizen in der Patientenakte macht, da kann man keine sachlich angemessene Diagnose für's Versorgungsamt erwarten.

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    Stefan
    am 07.04.2019

    Guten Morgen,

    Ich habe seit 2010 eine Knieprothese und 30 % bekommen, seit 2017 habe ich nun noch Diabetes Typ 2 bekomme insulin.

    Macht es Sinn einen Veränderungsantrag zu stellen oder eher nicht?

  • user
    Christian Schultz
    am 03.04.2019

    Hallo Marina, ob es in Ihrem Fall sinnvoll ist, einen Änderungsantrag zu stellen, können wir Ihnen nur persönlich in unserer Sozialberatung sagen. Alles andere wäre unseriös: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Marina Schulz
    am 03.04.2019

    Hallo, ich habe seit Januar 2019 einen GdB von 20 wegen Bronchialasthma und Funktionsbeeinträchtigung der Wirbelsäule. Im Antrag hatte ich zudem die von meinem Hausarzt diagnostizierte Fibromyalgie incl. sämtlichen damit verbundenen Einschränkungen angegeben. Diese wurde aber nicht berücksichtigt. Nun werde ich noch diverse weitere Behandlungen und Untersuchen bei Fachärzten bzgl. der Fibro haben. Soll ich mit einem Veränderungsantrag noch warten, und wenn ja, wie lange? Macht es denn Sinn für mich, einen Veränderungsantrag zu stellen? Die Fibro-Symptome sind mal mehr mal weniger, aber immer da und beeinträchtigen mich schon in meinem regulären Tagesablauf.

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    Christian Schultz
    am 25.03.2019

    Hallo Nani, bitte wenden Sie sich mit Ihren aktuellen Befundberichten an eine unserer Sozialberatungsstellen: www.sovd-sh.de/wo-finden-sie-unsere-sozialberatung/

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    Nani
    am 22.03.2019

    Hallo,

    ich habe GdB 50 wegen verschiedener Krankheiten. Nun plagen mich seit zwei Jahren massive Rückenschmerzen. Befund MRT ergab Spinalkanal Stenose. Der Neurochirurg meint es gäbe auch einen alten Bandscheibenvorfall und Verschleiß. LWS

    Habe nun epidurale Injektion bekommen. Hat etwas gelindert aber Schmerz en bleiben. Habe ich die Chance auf Merkzeichen G ?freundliche Grüße Nani

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    Christian Schultz
    am 04.03.2019

    Hallo Stephanie, wenn die Behörde tatsächlich mauert und auf Ihre Fragen nicht antwortet, ist ein Rechtsbeistand zu empfehlen. Das geht über einen Anwalt oder über unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

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    Stephanie
    am 03.03.2019

    Hallo, ich hatte ein Gutachten . Der Gutachter hatte 20 einzeln GDB für mein re. Handgelenk gegeben. Die Behörde berücksichtigt dies nicht ,begründet nicht . Meine Fragen werden nicht beantworte bzw. völlig ignoriert . Was soll ich tun?

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    Christian Schultz
    am 11.02.2019

    Hallo Barbara, Sie können einen Antrag grundsätzlich immer zurückziehen. Wenn die Behörde bereits ermittelt, ist es allerdings schwierig. Daher sollten Sie dies so schnell wie möglich angehen.

  • user
    Barbara Krämer
    am 10.02.2019

    Kann ich einen Merkzeichenantrag zurückziehen und wie lange

  • user
    Christian Schultz
    am 18.12.2018

    Hallo Christa, ob sich solch ein Antrag lohnt, können wir nur in unserer Sozialberatung klären: www.sovd-sh.de/sozialberatung/ Wenn Sie aber nach der Operation bzw. Reha wieder laufen können, würden Sie für diese Behinderung auch keinen Grad der Behinderung (GdB) erhalten.

  • user
    Elsbeth Knauff
    am 17.12.2018

    Ich habe 50 GB wegen meinen Knochen ,Fibromyalgie und der Psyche . Da ich in keiner Behandlung mehr bin wegen der Psysche ,soll ich nur noch 30 GBYTE bekommen. Meine Osteoporose wird nicht gerechnet.

  • user
    Christa
    am 13.12.2018

    Hallo, ich habe einen Gdb von 20% wegen mehrerer gesundheitlichen Einschränkungen diese Woche bekommen, auch nur durch ein Widerspruch.

    Bin im Oktober am Sprunggelenk operiert worden, seit dem krank geschrieben und noch nicht arbeitsfähig. Kann ich jetzt einen Änderungsantrag stellen?

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    Christian Schultz
    am 13.12.2018

    Hallo, das sollten Sie immer VOR dem Antrag klären lassen. Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arzt. Danach mit jemanden, der sich im aktuellen Sozialrecht auskennt, z.B. beim Sozialverband: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Berack Christian
    am 13.12.2018

    Hallo, ich habe einen Gdb von 40% wegen mehrerer gesundheitlichen Einschränkungen. Nun bekommme ich nächste Woche Hörgeräte wegen einer Hörminderung von 80 Prozent. Also ich glaube ich kann nur zu 80% hören. Probleme habe ich ohne Hörgeräte zum Beispiel bei der Arbeit, da ich auch mit Publikumsverkehr zu tun habe.

    Lohnt sich da ein Verschlimmerungsantrag um auf einen Gdb von 50% zu kommen?

    Vielen Dank für Ihre Mühe

  • user
    Christian Schultz
    am 15.11.2018

    Hallo Petra, bei einem Neufeststellungsantrag oder "Verschlimmerungsantrag" ist das Amt verpflichtet, den kompletten Gesundheitsstand neu zu überprüfen.

  • user
    Petra Kuester
    am 14.11.2018

    Ich habe einen GdB von 40. Nunmehr ist Meniskopathie Grad IV sowie Mediale Gonarthose Grad II und Retropatellaarthrose Grad III hinzugekommen. Muss ich nur das angeben und schreiben das kommt hinzu, oder müssen alle bisherigen Erkrankungen auch angegeben werden? Wird dann alles komplett neu geprüft oder nur das neue? Ich bin 50 Jahre und schon mehrere Jahre wegen diverser Erkrankungen krank geschrieben. Auf EU Rente wird geklagt

  • user
    Christian Schultz
    am 01.11.2018

    Hallo Benno, ja - geben Sie bitte Ihre kompletten Daten an. Das zuständige Amt ist verpflichtet, den GdB komplett festzustellen.

  • user
    Benno
    am 31.10.2018

    Hallo,

    wenn ich einen Verschlimmerungsantrag stelle - neue Beschwerden habe -muss ich dann alle alten Krankheiten im Antrag angeben?

  • user
    Christian Schultz
    am 11.10.2018

    Hallo Birgit, das Merkzeichen "G" kann auch bei COPD in Frage kommen. In der Regel geht es hier um eine Wegstrecke von zwei Kilometern. Wenn diese aufgrund der schwachen Lungenfunktion nicht in 30 Minuten zurückgelegt werden kann, kann man über das Merkzeichen "G" reden. Aber fragen Sie am besten in unserer Sozialberatung nach: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Birgit Messlin
    am 11.10.2018

    Hallo.

    Ich habe seit 9 Jahren COPD nach Gold 3. In der Selbsthilfegruppe war ein Vortrag vom Niedersächsischen Landesamt in dem gesagt wurde das ein COPD Patient auch das Merkzeichen G bekommen kann. Bei mir wurde es abgelehnt. Welche Kriterien muss man erfüllen?

    Birgit

    • user
      Uwe
      am 31.12.2020

      Ab COPD 3 bekommt man normalerweise G und B Widerspruch einlegen und Unterlagen mit einreichen und begründen. Z.B. das man keine Einkaufstüten mehr alleine tragen kann. Gehtest!! Nicht klagen, es dauert zu lange, lieber immer wieder neu beantragen. Dazu hat man das Recht!

  • user
    Christian Schultz
    am 09.10.2018

    Hallo Conni, sozialrechtliche Hinweise im Einzelfall können wir nur im Rahmen unserer Sozialrechtsberatung erteilen: www.sovd-sh.de/wo-finden-sie-unsere-sozialberatung/

  • user
    Conny
    am 08.10.2018

    Hallo, mein GDB von 30 habe seit 3 Jahren nun war in in Reha wegen Depression und würde nach 14 Tagen von den Ärzten arbeitsunfähig entlassen. Nun soll ich Rente beantragen. Macht es sind einen Änderungsantrag wegen Depression zustellen ?

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    Christian Schultz
    am 04.10.2018

    Hallo Bärbel, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir solche Anfragen nicht hier im Forum beantworten können. Sie können Ihren individuellen Fall gern in unserer Sozialberatung klären: www.sovd-sh.de/wo-finden-sie-unsere-sozialberatung/

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    Bärbel Kohn-Thieme
    am 03.10.2018

    Hallo, ich habe einen gdb 30 wegen Versteifung oberes/unteres Sprunggelenk, HWS und LWS. 2017 war ich wegen noch laufenden Gerichtsverfahren Erwerbsminderungsrente beim Gutachter für Psychiatrie der mir bescheinigte nicht mehr als 3 Stunden zu arbeiten danach war ich 9 Wochen Tagesklinik Psychiatrie wo festgestellt wurde ich habe Depressionen ich bin seit April 2018 auch in psychiatrischer Behandlung , ist es ratsam einen Antrag auf Erhöhung gdb 50 zu stellen.lg

  • user
    Christian Schultz
    am 26.09.2018

    Hallo, wir empfehlen Ihnen zunächst ein Gespräch mit Ihrem Arzt. Der kann meistens recht gut einschätzen, ob ein neuer Antrag auf im SB-Ausweis positive Auswirkungen hätte. Falls der Arzt den Änderungsantrag für sinnvoll hält, sollten Sie noch einmal zum VdK oder SoVD gehen, um sich abzusichern.

  • user
    Zimmer
    am 25.09.2018

    Hallo, derzeit habe ich einen GdB von 70. Im Februar habe ich nach einem Schlaganfall eine neue Herzklappe bekommen. Zusätzlich bin ich an Polyneuropathie erkrenkt und kann deshalb nur sehr schlecht laufen. Wünschenswert ist ein G um die Wege zu unserem PKW so kurz wie möglich zu halten und ggf. Hilfe bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu haben. Ist ein Änderungsantrag sinnvoll?

  • user
    Christian Schultz
    am 30.07.2018

    Guten Tag Herr Sajak, wir empfehlen Ihnen tatsächlich ein kurzes Gespräch in unserer Beratungsstelle. Wenn die Kollegen dort einen Änderungsantrag befürworten, kann der dann immer noch schnell aufgesetzt werden.

  • user
    Volker Sajak
    am 30.07.2018

    Schönen guten Tag, ich hatte im Januar eine schweren Verkehrsunfall und bin immer noch in Bahndlung. Und spiele natürlich auch mit dem Gedanken ein Veränderunsantrag zu stellen, einen GDB von 50 % habe ich vorher schon gehabt auf dauer. Nun lese ich den Artikel und Frage mich ob es für mich richtig ist den Antrag zu stellen. Ich bin jetzt 62 Jahre alt und weiss nicht genau ob ich es machen sollte. Ebenso bin ich seit Jahren im SoVD SH die schon sehr gut geholfen haben. Natürlich steht auch die Frage im Raum ob ich eher in Rente gehen sollte auch wenn ich Fehlzeiten von 6 Jahren haben oder ob ich bis 65 machen sollte.

  • user
    Dirk Scholte
    am 28.03.2018

    Es spart natürlich an Kosten für SoVD wenn Widerspruch eingelegt wird.

    Insofern halte diesen Artikel für nicht sehr hilfreich.

    Nennen sie doch bitte ein paar Alternativortschläge bevor sie mit der Keule zuschlagen.

    Nicht alle sind Diabetiker und könnten nun abgeschreckt sein ihre Beratung in Anspruch zu nehmen sowie ihre berechtigten Ansprüche anzumelden.

  • user
    Christian Schultz
    am 28.03.2018

    Hallo Patricia, hier können Sie sich zum Newsletter anmelden: sovd-sh.us16.list-manage.com/subscribe

  • user
    PATRICIA Bussmann
    am 27.03.2018

    Bitte für die Newsletter anmelden.

  • user
    Erdmanski, Horst
    am 27.03.2018

    Hallo,

    genau so ist es.

    Ein Änderungsantrag sollt sehr bebacht sein. Ein Punkt ist aber, daß die angegebenen Ärzte nicht die Behinderung (Auswirkung) richtig schildern.

    Viele Grüße aus Dortmund

    1. Vorsitzender SoVD OV Mengede-Nord

    Horst Erdmanski

    • user
      Michael Wegner
      am 21.01.2021

      Hallo, ich habe seit 2015 ein Schwerbehindertenausweis vorher unbefristet gültig bei meiner Adressenänderung 2021 wurde mir ein neuer Ausweis geschickt da aber die Gültigkeitsdauer bis auf 30.09.2022 festgesetzt nach meinem Anruf wurde mir mitgeteilt, das ist eben so.Ich möchte nun ein Verschlimmerungsantrag stelle.? Ich habe 100% und das G im Ausweis.

      Können Sie mir da weis zu sagen ? Ich bin bei der Geschäftsstelle in Dortmund gemeldet und bin von Herne nach Hagen gezogen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Michael Wegner

    • user
      Christian Schultz
      am 21.01.2021

      Hi Michael, was erhoffen Sie sich von einem Neufeststellungsantrag? Das "aG"? Nur wenn das in Aussicht ist, würde sich der Antrag bei Ihnen überhaupt lohnen. Zumindest auf Basis der Infos, die Sie hier geteilt haben.

      Aber da hilft alles nichts: Wenn Sie Klarheit benötigen, können wir das nur im Rahmen unser Sozialberatung machen.

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