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Was mache ich am Ende der Reha?

Behinderung Gesundheit

Melanie K. aus Neumünster stand mitten im Leben. Die Alleinerziehende war seit ihrer Ausbildung zur Bürokauffrau bei einem mittelständischen Unternehmen in der Personalabteilung tätig, arbeitete 25 Stunden in der Woche. Von einem auf den anderen Tag kam die Depression.

Wenn die Reha ausläuft …

Immer öfter musste Melanie sich krankschreiben lassen. Irgendwann so lange, bis sie Krankengeld bekam. Schnell war abzusehen, dass die 36-Jährige ihren Job aufgrund ihrer Erkrankung nicht mehr würde ausüben können. Die Lösung: ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe.

Keine Panik, wenn die Reha endet. Wir sagen Ihnen, worauf es jetzt ankommt

Die Maßnahme zur Rehabilitation wird bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt. Es gibt ambulante und stationäre Formen der Reha. Geht es um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, wird die Reha in der Regel ambulant absolviert.

Doch irgendwann nähert sich die Maßnahme ihrem Ende. Was geschieht, wenn die Reha beendet worden ist? Was muss womöglich schon vor dem offiziellen Auslaufen bedacht werden. Auch Melanie K. stellte sich diese Fragen immer häufiger, je näher sie dem Ende der Reha kam.

Hierauf müssen Sie achten, wenn die Reha endet

„Die meisten unserer Mitglieder kommen zu uns, weil sie krank geworden sind und Probleme mit einer Sozialbehörde haben“, berichtet Ulrich Lakmann, Rechtsschutzsekretär beim Sozialverband Schleswig-Holstein. „Das kann die Krankenversicherung sein, das Landesamt für soziale Dienste und natürlich auch die Rentenversicherung.“

Läuft die Reha-Maßnahme aus, muss zunächst geprüft werden, in welcher Situation man sich genau befindet.

Ich kann an meinen Arbeitsplatz zurückkehren oder habe bereits eine neue Beschäftigung sicher.

Perfekt. Wenn Sie in dieser komfortablen Situation sind, brauchen Sie sich erst einmal keine weiteren Gedanken zu machen.

Ich habe vor der Reha-Maßnahme Arbeitslosengeld I bezogen. Bekomme ich das jetzt auch wieder?

Das kommt auf Ihren Restanspruch an. Wenn Sie mit Beginn der Reha noch Anspruch auf Arbeitslosengeld I hatten, bleibt Ihnen dieser über die Dauer der Maßnahme erhalten. In den meisten Fällen beträgt der Anspruch zwölf Monate. Wenn Sie also vor der Reha acht Monate lang Arbeitslosengeld bezogen haben, bleiben Ihnen nun vier weitere Monate. Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA), die länger als zwölf Monate dauern, kann außerdem ein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld entstehen.

Mein Krankengeld ist komplett ausgelaufen. An wen kann ich mich jetzt wenden, um Geld zu erhalten?

Prüfen Sie zunächst, ob Sie noch Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Falls ja, melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit. Lassen Sie sich nicht abwimmeln. Ein Problem beim Antrag könnte sein, dass Sie dauerhaft krankgeschrieben sind. Daher ist es von großer Bedeutung, dass Sie sich „im Rahmen Ihrer Möglichkeiten“ dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Andernfalls wird Ihnen die Agentur für Arbeit kein Geld auszahlen – jetzt bliebe nur der Gang zum Jobcenter. Inklusive Vermögens- und Einkommensprüfung bei Ihnen und Ihrem Partner.

Ich habe noch Anspruch auf Krankengeld

Dieser Anspruch gilt auch nach Auslaufen Ihrer Reha. Achten Sie penibel darauf, der Krankenkasse lückenlos ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheingungen zukommen zu lassen. Eine zeitliche Lücke in der Krankschreibung kann zum unwiderruflichen Verlust des Krankengeldes führen.

„Wenn eine Reha endet, können verschiedene Situationen eintreten. Für den Fall, dass die Betroffenen nicht zurück an den Arbeitsplatz können, kann eine Beratung durch den Sozialverband sinnvoll sein. So ist sichergestellt, dass Sie Ihre Ansprüche nicht verfallen lassen“, so Ulrich Lakmann vom SoVD in Kiel.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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Kommentare (7)

  • user
    Ulrich Steins
    am 27.10.2021

    Hallo, ich beziehe aktuell ALG1 bis zum 30.10.2021 und habe wegen Arthrose im Knie von der Rentenversicherung eine Reha genehmigt bekommen. ALG2 kommt für mich nicht in Frage.

    Die Reha beginnt in 14 Tagen. Wenn ich richtig informiert bin kann ich kein Übergangsgeld

    beantragen da zum Zeitpunkt der Reha keine Ersatzleistung beziehe.

    Nach der Reha bin ich weiterhin Arbeitslos, aber ohne Leistungsbezug. Ist es richtig, dass ich dann für bis zu 3 Monaten Übergangsgeld bei der Rentenversicherung beantragen kann?

    • user
      Christian Schultz
      am 27.10.2021

      Hallo Ulrich, das weiß ich leider nicht. Bitte fragen Sie direkt bei der DRV nach. Ich würde mich freuen, wenn Sie die Antwort dann hier ins Forum schreiben könnten.

  • user
    David Kaiser
    am 26.04.2021

    Hallo, ich habe am 06.04.21 meine Langzeittherapie abgeschlossen und habe noch restanspruch auf ALG1. Jedoch habe ich Probleme mit der erneuten antragstellung. Muss ich die ganzen Arbeitsbescheinigungen neu einreichen? Seit dem letzten Antrag vor der Reha hat sich da ja nichts geändert.

    • user
      Christian Schultz
      am 27.04.2021

      Hallo David, das kann ich Ihnen so nicht sagen, ohne die Unterlagen gesehen zu haben. Fragen Sie am besten erst einmal beim Sachbearbeiter der BA selbst. Falls es Probleme geben sollte, helfen Ihnen auch gern meine Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Christian Schultz
    am 01.10.2018

    Hallo Traute, selbstverständlich können auch Rentnerinnen und Rentner eine Reha-Maßnahme beantragen. Allerdings läuft das dann nicht über die Rentenversicherung, sondern über die Krankenkasse: www.sovd.de/index.php

  • user
    Christel Schmahl
    am 30.09.2018

    Ich bin schon lange bei der SoVD in Winsen / Luhe und bin immer sehr zu Frieden gewesen, kann es nur empfehlen.

  • user
    Traute Seemann
    am 29.09.2018

    Wie sieht es bei den Rentner aus .haben die auch recht auf Kur oder reha

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