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Früher in die Rente – so geht’s ohne Abzüge

Behinderung Armut Über uns

Möglichst früh in Rente gehen, und das am besten ohne Abschläge. So sieht der Wunsch von vielen Menschen in Deutschland aus. Da das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung in den letzten Jahren massiv zusammengekürzt wurde, wird es für die meisten Bürgerinnen und Bürger allerdings immer schwieriger, dieses Ziel zu erreichen. Pro Monat, den Sie vor der Regelaltersgrenze in Ruhestand gehen, kostet Sie ein Leben lang 0,3 Prozent Ihrer Rente. Bei einem Jahr kommt so bereits ein Minus von 3,6 Prozent zusammen.

Anleitung zum früheren Renteneinstieg

Wer sich jedoch ein bisschen im Sozialrecht auskennt und sich über seine Optionen informiert, kann möglicherweise doch zu einem früheren Renteneintritt kommen. Und das ganz ohne Abzüge. Um Sie in diesem komplexen Thema zu unterstützen, haben wir eine Anleitung in fünf Punkten für Sie zusammengestellt.

Noch ein Hinweis in eigener Sache: Diese Anleitung ist nicht dafür gedacht, das System der deutschen Sozialversicherung vorsätzlich auszunutzen. Der Sozialverband setzt sich seit jeher für eine Stärkung von gesetzlicher Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung ein. In unserer Sozialberatung erleben wir aber leider täglich hilfesuchende Menschen, die unverschuldet zwischen die Mühlen der einzelnen Sozialleistungsträger geraten sind. Menschen, die erkrankt sind und aufgrund von Unkenntnis auf viel Geld verzichten müssen. Unsere „Anleitung zum früheren Renteneinstieg“ ist also vor allem für Bürgerinnen und Bürger gedacht, die aufgrund von Krankheit und Behinderung nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können.

Strategie zum Ausstieg aus der Rente – in fünf Schritten

1) Renteneintrittsdatum ermitteln

Verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre persönliche Situation. Dafür müssen Sie drei wichtige Fragen beantworten.

  • In welchem Jahr sind Sie geboren?
  • Liegt eine amtlich festgestellte Schwerbehinderung vor?
  • Wie viele Versicherungsjahre werden Sie beim Renteneintritt hinter sich haben?

Ihr Geburtsjahr ist wichtig, da einige Arten der Altersrente durch den Gesetzgeber nur befristet etabliert worden sind. Ein Beispiel ist die Rente für besonders langjährig Versicherte, die spätere Generationen nicht mehr in Anspruch nehmen können. Unsere Grafik (siehe oben) zeigt die wichtigsten Fakten auf. Wenden Sie sich bei detaillierten Fragen bitte an die Deutsche Rentenversicherung oder eine unserer Sozialberatungsstellen.

Wenn Sie schwerbehindert sind, können Sie zwei Jahre vor der Regelaltersrente in den Ruhestand gehen. Ganz einfach, ohne Abzüge. Eine Schwerbehinderung zählt hier allerdings nur ab einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Gleichgestellte Arbeitnehmer profitieren hiervon nicht!

Die kniffligste Frage wird sein, Ihre individuellen Beitragszeiten zu ermitteln. Haben Sie ohne Unterbrechung immer im Angestelltenverhältnis gearbeitet, ist es einfach. Komplexer wird es, wenn Zeiten der Arbeitslosigkeit, ein Studium oder krankheitsbedingte Fehlzeiten berücksichtigt werden müssen. Eine genaue Übersicht, welche Zeiten im Rentenrecht wie angerechnet werden, finden Sie auf den Seiten der gesetzlichen Rentenversicherung.

Falls Sie Schwierigkeiten bei der Klärung dieser Punkte haben, wenden Sie sich kostenlos an die gesetzliche Rentenversicherung. Als Mitglied des SoVD können Sie natürlich gern unsere Sozialberatung in Anspruch nehmen.

2. Drei Jahre rückwärts rechnen

Wenn Sie gesundheitliche Probleme haben, kann folgendes Szenario eine Möglichkeit sein: Bis zum zuvor berechneten Renteneintritt sind es noch einige Jahre? Schon jetzt fallen Sie auf der Arbeit häufig aus, weil Ihre Gesundheit immer häufiger Probleme macht?

Rechnen Sie noch einmal drei Jahre zurück. Beispiel: Ihr frühester Einstieg in die Rente wäre der 01.01.2024. Gehen Sie drei Jahre zurück, kommen Sie auf den 01.01.2021. Warum? Das erfahren Sie im nächsten Schritt.

3. Arbeitssuchend melden

Wie bitte? Kündigen? Doch, Sie haben richtig gelesen. Wenn Sie ein Arrangement mit Ihrem Arbeitgeber finden und Ihr Beschäftigungsverhältnis einvernehmlich auflösen, haben Sie ab einem Alter von 58 maximal zwei Jahre lang Anspruch auf Arbeitslosengeld. Auf diese Weise können Sie das Arbeitsleben noch einmal zwei Jahre früher beenden – und zwar ohne Abschläge auf die Rente. Selbstverständlich leben Sie in dieser Zeit auf kleinerem finanziellem Budget, da das Arbeitslosengeld nur zwischen 60 und 67 Prozent Ihres letzten Nettogehalts beträgt. Genaue Informationen hierzu finden Sie bei der Agentur für Arbeit.

Achten Sie genau auf die Fristen, ansonsten können Sie auf dem Weg in die Rente viel Geld verlieren.

Dieser Weg ist allerdings mit einigen Stolpersteinen gepflastert. Kündigen Sie selbst, wird Ihnen das Arbeitslosengeld mehrere Monate lang gesperrt. Auch bei einer einvernehmlichen Regelung mit Ihrem Chef, müssen Sie aufpassen. Spätestens drei Monate vor Vertragsende müssen Sie sich bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend melden. Sonst droht auch hier eine Sperre.

4. Arbeitslosigkeit und Krankengeld

Wie bereits oben geschildert: Unsere Hinweise richten sich in erster Linie an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund von gesundheitlichen Problemen so früh wie möglich in die Rente gehen möchten. Schließlich wollen Sie von Ihrem wohlverdienten Ruhestand noch ein paar Jahre etwas haben. Geschichten von Nachbarn, Angehörigen oder Bekannten, die kurz nach dem Renteneintritt unheilbar erkrankten oder sogar starben, haben wir wohl alle schon einmal gehört.

Das soll Ihnen nicht passieren! Vielleicht fragen Sie sich immer noch, warum Sie vom errechneten Rentenbeginn ohne Abschläge drei Jahre zurückrechnen sollen. Mit dem Arbeitslosengeld können Sie schließlich maximal 24 Monate überbrücken.

Arbeitslosen- und Krankengeld können miteinander kombiniert werden.

Die Lösung liegt in der Kombination aus Kranken- und Arbeitslosengeld. Als Angestellter erhalten Sie im Krankheitsfall zunächst sechs Wochen Lohnfortzahlung. Sind Sie im Anschluss weiter krank geschrieben, muss der Arbeitgeber Ihnen kein Gehalt mehr zahlen, die Krankenkasse springt ein. Höchstens 72 Wochen gibt es in diesem Fall nun noch Krankengeld, in Höhe von rund 70 Prozent des Brutto-Einkommens.

Liegt also tatsächlich eine Erkrankung vor, sollte das Krankengeld in Ihrem Interesse vor dem Arbeitslosengeld beantragt werden. Im umgekehrten Fall – erst Arbeitslosigkeit, anschließend Krankengeld – müssten Sie deutliche finanzielle Abstriche machen. Denn dann würde die Kasse das Krankengeld nach Ihrem letzten Einkommen, dem Arbeitslosengeld, berechnen.

Achten Sie auch hier wieder unbedingt auf Fristen. Spätestens drei Monate vor Auslaufen des Krankengeldes muss die Meldung bei der Agentur für Arbeit erfolgen, sonst droht die Sperrzeit ohne Einkommen.

Durch die Kombination von Kranken- und Arbeitslosengeld können Sie also rund drei Jahre vor dem Erreichen Ihrer individuellen Altersgrenze aus dem Job aussteigen. Ohne Abschläge. Ganz legal. Aber Vorsicht: Einige Fallen stehen zwischen Ihnen und der Rente. Zum Beispiel gelten Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten beiden Jahren vor dem Einstieg in die Rente nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen als Beitragszeiten – etwa bei Insolvenz des Betriebs. Bevor Sie etwas in die Wege leiten, sollten Sie in jedem Fall mit einem Experten sprechen, zum Beispiel in unserer Sozialberatung.

5. Rente beantrage und das Leben genießen

Sie haben alle Informationen zusammen? Sie haben alle Details noch einmal von einem Fachmann checken lassen? Dann vergessen Sie nicht, spätestens drei Monate vor dem anvisierten Rentenbeginn einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen. Egal ob Sie in dieser Zeit noch berufstätig sind, Kranken- oder Arbeitslosengeld erhalten. Für Ihren Lebensabend wünschen wir Ihnen alles Gute!

Genießen Sie Ihren Ruhestand.

Wenn die Altersrente ansteht, verfügen die meisten Menschen über mehrere Möglichkeiten. Gleichzeitig stellen sich Fragen, zum Beispiel:

Ist die Rente mit Schwerbehindertenausweis besser als die nach 45 Jahren?
Sind die letzten Jahre vor der Rente besonders wertvoll, was die "Rentenpunkte" angeht?
Kann ich zwei Varianten der vorgezogenen Rente miteinander kombinieren, um die Abschläge zu umgehen?

Außerdem erfahren Sie wichtige Informationen über die Risiken von Arbeitslosigkeit unmittelbar vor dem Start Ihrer geplanten Altersrente. In verständlicher Sprache mit mehr als 30 Grafiken. Hier können Sie "Vom Krankengeld zur Rente" bestellen - entweder als Taschenbuch oder PDF-Datei.


Kommentare (109)

  • user
    Roger Back
    am 07.03.2024

    Wau was ein Haufen Fragen. Meine Situation. Kahrgang 11/62. Schwerbehindert 60%. Aktueller Stand: krank geschrieben. Das wird bis 8/24 so sein. dann sind die 78 Wochen voll. Danach strebe ich Arbeitslosigkeit an. Da eine Reha davor ist, muss man natürlich schauen wie das funktionieren wird. Bin aber guter Dinge das klar ist das ich nicht in meinen alten Job zurück kann, aber trotzdem in der Lage bin mehr als 6 STd. zu arbeiten. Also dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe.

    Die 45 Jahre werden in etwa 9/2026 erfüllt sein.

    Zitat aus einer Ihrer Veröffentlichungen: "Sie sind 61 und werden arbeitslos. Ihnen fehlen noch 24 Monate als Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Eine Insolvenz des Arbeitgebers liegt nicht vor. Das Gesetz sagt in diesem Fall, dass Ihre Arbeitslosigkeit nicht als Wartezeit für den Eintritt in die vorgezogene Altersrente akzeptiert wird."

    Die Situation ist exakt meine. Gilt das noch so: Die Arbeitslosigkeit wird nicht als Wartezeit angerechnet? Trick: geringfügige Beschäftigung? Trotz das da nur 165,- übrig bleiben?

    Freue mich sehr über eine Antwort.

  • user
    Klaus Baumgarten
    am 06.02.2024

    Liebes Team vom SoVD,

    ich bin im Mai 1962 geboren, bin zu 60% schwerbehindert, bekomme eine UV-Rente von der BG und habe im April 2024 meine 45 Jahre Rentenbeiträge gezahlt.

    Einerseits heißt es, dass nach 45 Jahren Rentenbeitragszeiten keine Abschläge berechnet werden.

    Andererseits wird laut Rentenversicherungsträger aufgrund der Zahlung der UV-Rente und des ermittelteten Grenzbetrags die Altersrente gekürzt.

    Also Kürzung der Altersrente, trotz der 45 Jahre Rentenbeitragszeiten?

    • user
      Christian Schultz
      am 07.02.2024

      Hallo Klaus, gesetzliche Unfallrenten werden mit anderen gesetzlichen Renten (also auch Altersrenten) verrechnet. Daher kann es zu einer Kürzung kommen.

  • user
    Nerd
    am 23.12.2023

    Und natürlich sollte man zeitigstens eine Woche vor der Aussteuerung zum AA, damit die nicht noch auf dumme Ideen kommen. Das mit den drei Monaten ist Quatsch. Am besten, man meldet sich im Erwerbslosenforum an. Da kann man das alles gut nachlesen.

  • user
    Jörg Hardtke
    am 27.09.2023

    Hallo

    ich hatte einen Antrag auf Volle Erwerbsminderungsrente gestellt.

    Desweiteren ist dieser Antrag abgelehnt worden und es ist Klage eingereicht.

    Zudem hat eine Ärztin der Stadt Solingen und 2 meiner behandelnden Ärzte mitgeteilt, dass ich voll Erwerbsunfähig bin.

    Weiterhin ist laut DRV Rheinland mitgeteilt worden die Ärzte von mir der ausgestellten Atteste / Gutachten sind nicht aktuell und stimmen nicht.

    Ich bin krank und kann gesundheitlich nicht in der Lage eine Tätigkeit von 6 Std und mehr auszuführen.

    Bzgl. der DRV Rheinland und dem Gericht bin ich nun bei 4 Ärzten / Gutachter gewesen und die Ärzte hatten alle ein Gutachten ausgestellt, dass ich gesund bin und nicht krank bin und kann 6 Std und mehr arbeiten.

    Man ist als Bürger ernsthaft krank und die DRV Rheinland und das Gericht glauben nur den Ärzten von der DRV Rheinland und es geht mir nicht so gut und meine EM Rente wird nicht genehmigt.

    Es kommt es mir so langsam vor, dass in o.a. Sache die DRV Rheinland, Gericht und Ärzte alles daran setzen und machen, dass man als kranker Bundesbürger nicht in Rente geschickt wird und weiß bald nicht mehr weiter.

    Vielleicht kann mir dort jemand mal weiter helfen mich unterstützen, dass meine EM Rente genehmigt wird, dass ich schnell-glichst in Rente gehen kann.

    Deutschland kann man bald vergessen. Gerichte und DRV Rheinland ( Mitarbeiter / innen ) sitzen alle im selben Boot.

    Ich bin derzeit nervlich am Ende!

  • user
    Tina
    am 24.09.2023

    HALLO.

    Ich bin Jahrgang 7/62 und bereits 45 J. (7/1978) voll.

    Leider wg. Geschäftsaufgabe bis 4/2024 arbeitslos.

    Nun fehlt aber dann bis volle 63 J. noch 1,3 Jahre.

    Zählt Bürgergeld dann auch?

    Wird die Krankenkasse bis 63 auch bei Bürgergeld

    gezahlt???

    Merci.

  • user
    Elke Giesen
    am 12.09.2023

    Hallo Team von SoVD,

    ich bin 63 Jahre , 50% Schwerbehindert und kann zum 01.10.2024 ohne Abzüge in Rente gehen, also 2 Jahre früher.

    Meine Frage wäre, wenn ich jetzt das Jahr noch wegen meiner Krankheit krank geschrieben bin ( falle leider öfters auf Arbeit aus ) ,

    habe ich dadurch Abzüge von meiner Rente zu befürchten ?

    • user
      Christian Schultz
      am 12.09.2023

      Hallo Elke, das ist für die Rente kein großes Problem. Denn auch im Krankengeld werden Rentenbeiträge gezahlt.

  • user
    Petra
    am 24.06.2023

    Guten Tag , ich bin seit dem 1.07 .2020 Krankgeschrieben .EU Rente beantragt . Ich bin Jahrgang 63 . Meine 45 Arbeitsjahre habe ich voll .

    Krankengeld ist ausgelaufen und Arbeitslosengeld steht mir laut Krankmeldung nicht zu . Bin ja nicht vermittelbar . Bin im ruhenden Arbeitsverhältnis.

    Wie wirken sich die Zeiten jetzt aus ? Ich bin verheiratet und beziehe kein Geld !

    Wenn die EU Rente abgelehnt wird und ich weiter Krank bin . Ab wann kann ich in Rente?

    Danke für die Hilfe

  • user
    Erich Sänger
    am 02.05.2023

    Hallo !

    Ein besonders langjährig Versicherter hat 20 Jahre länger in den Topf eingezahlt, als ein langjährig Versicherter.

    Beide wollen das gleiche, nämlich einen Monat früher in Rente gehen, als sie aufgrund ihrer Voraussetzungen dürften.

    Meine Frage:

    Warum hat der "Langjährige" dafür 1 x 0,3% = 0.3% Abschlag der "besonders Langjährige" aber 25 x 0.3% = 7.5% Abschlag hinzunehmen?

    Wie ist diese unglaubliche Ungleichbehandlung zu begründen?

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 02.05.2023

      Hallo Erich, Ihre Rechnung ist so nicht richtig. Nach 45 Versicherungsjahren können Sie zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in die Rente. Ohne Abschlag. Wenn Sie früher gehen wollen, müssen Sie das über die Altersrente für langjährig Versicherte machen. Und dann kostet die vorgezogene Rente 0,3 Prozent pro Monat AB REGELALTERSGRENZE. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-nach-45-und-35-jahren-wartezeit-kombinieren

  • user
    Fiona
    am 20.03.2023

    Guten Tag,

    ich bin Jahrgang 1960 uns seit Februar 2020 beziehe ich bis Februar 2026 die volle Erwerbsminderungsrente im ruhendem Arbeitsverhältnis.

    Mit welcher Überbrückungsmöglichkeit könnte ich eine abschlagsfreie Altersrente beziehen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Fiona

    • user
      Christian Schultz
      am 20.03.2023

      Hallo Fiona, Sie können doch die EM-Rente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen. Dann gilt ohnehin ein Bestandsschutz - und Ihre Altersrente ist nicht höher als die EM-Rente.

  • user
    Georg Eckhardt
    am 18.02.2023

    Hallo und Grüße an alle Interessierten,

    ich werde im März 59 Jahre alt. Mit 61,5 Jahren werde ich meine 45 Jahre voll haben und berechtigt sein die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch zu nehmen.

    Da ich , Stand jetzt, erst mit 65 Jahren abschlagsfreie Rente erhalten würde, ich aber bereits früher in Rente gehen möchte, mit 63 Jahren, denke ich über folgendes Ausstiegsszenario nach:

    Mit 63 Jahren in Rente würden in meinem Fall ja 14,4% Abzüge bedeuten, obwohl ich mit 65 Jahren abschlagsfrei wäre. Nun, ist halt derzeit so. Ich war in meinem bisherigen Arbeitsleben nie Arbeitslos, habe nach der Ausbildung meinen Wehrdienst abgeleistet und bin jetzt einfach müde bis 65 arbeiten zu müssen. Leider ist es auch so das in meiner Arbeitsstätte kein gutes Arbeitsklima mehr herrscht und es zur Qual geworden ist dort täglich zu erscheinen. Deshalb habe ich folgenden Gedanken mit der Bitte mal zu prüfen ob ich hier etwas "falsch" denke.

    Ich denke darüber nach 2 Jahre vor dem 63.ten Geburtstag 2 Jahre ALG1 zu beziehen. Im Anschluss die fehlenden 2 Jahre aus eigenen Mitteln zu bestreiten, evtl. einen Minijob anzunehmen damit noch etwas auf das Rentenkonto aufläuft. Oder auch nicht , wenn nicht nötig. Ziel ist es die 2 Jahre zu überbrücken bis 65 Jahre um dann Abschlagsfrei die Rente für besonders langjährig Versicherte beziehen zu können.

    Rentenpunkte zusätzl. zu erwerben wäre für mich nur von steuerlicher Seite interessant und nicht um mehr Rente zu erhalten.

    Vielen Dank für das Lesen meiner Frage und ich würde mich über eine Antwort sehr freuen....

    LG

    Georg E.

    • user
      Christian Schultz
      am 20.02.2023

      Hallo Georg, theoretisch spricht nichts gegen dieses Vorhaben. Sobald die 45 Jahre im Kasten sind, müssen Sie nur noch die Zeit bis zum frühesten Rentenstart überbrücken.

      Ein Problem in diesem Plan kann aber die Krankenversicherung sein. Denn den "normalen" Versicherungsschutz verlieren Sie ja, wenn das Arbeitslosengeld ausläuft. Deswegen empfehle ich, dass Sie sich hier lieber noch einmal persönlich beraten lassen.

  • user
    Andrea Michel
    am 15.02.2023

    Hallo in die Runde,ich würde gerne mit 63 in Rente gehen ,ich bin Jahrgang '63 ,wenn ich mit 63 Rente beantragen habe ich rein rechnerisch 46 Jahre eingezahlt.Die Rentenversicherung sagt ich muss bis 1.3.28 durchhalten. Wieso geht es nicht früher?

    Vielen Dank schon mal A.Michel

    • user
      Christian Schultz
      am 16.02.2023

      Hallo Andreas, eine abschlagsfreie Rente bekommen Sie mit Ihrem Jahrgang nach 45 Versicherungsjahren erst mit 64 und 10 Monaten. Wenn Sie früher in den Ruhestand möchten, ist das nur über die Altersrente für langjährig Versicherte möglich. Und da kostet jeder Monat unterhalb der Regelaltersgrenze 0,3 Prozent.

      Schauen Sie am besten einmal in diesen Beitrag: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-altersrente-ist-die-richtige-fuer-mich

  • user
    Feldrain
    am 08.02.2023

    Ich werde aus krankheitsbedingte Gründen einen Aufhebungsvertrag zu Ende September schließen. Im November werde ich dann 64 Jahre. Wenn ich nicht zum 1.10. ALG 1 beantragen, sondern erst mal 3 Monate Krankgeld, wäre dies günstiger als während des ALG1 Bezuges krank zu sein? Wird das Krankengeld dann noch vom letzten Brutto berechnet, obwohl ich kein Arbeitsverhältnis mehr habe? Und eine zweite Frage: Zählen Zeiten des Bezugs von Krankengeld zu den 45 Jahren, die man für die besonders langjährig Rente braucht oder werden die rausgerechnet.

    Herzlichen Dank bereits jetzt für eine helfende Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 09.02.2023

      Das Krankengeld wird bei der 45-jährigen Wartezeit voll angerechnet.

      Rein finanziell ist es tatsächlich sinnvoll, "erst krank zu werden" und danach ins Arbeitslosengeld zu gehen. Denn anders herum ist das Krankengeld nur so hoch wie das ALG I. Aber in der Praxis ist es schwierig, so etwas ohne Hindernisse zu planen. Daher empfehle ich Ihnen in jedem Fall eine persönliche Beratung.

      • user
        Feldrain
        am 09.02.2023

        Vielen Dank für die Antwort. Das heiß, wenn man mit Beginn der Arbeitslosigkeit krank geschrieben ist, bekommt man Krankengeld berechnet an Hand der Höhe des letzten Verdienstes?

      • user
        Feldrain
        am 09.02.2023

        Sie empfehlen mir eine persönliche Beratung. Bei wem könnte ich denn eine solche bekommen?

    • user
      Feldrain
      am 09.02.2023

      Ich hätte noch eine Frage dazu:

      Wenn ich bis zum 30.09. im Arbeitsverhältnis stehe und am 28.09. oder 1.10. krank geschrieben bin, dann würden die ersten 6 Wochen Krankheit ja das Arbeitsamt bezahlen und erst dann die Krankenkasse Krankengeld. Zahlt das Arbeitsamt dann das Krankengeld ( vielleicht hat daa einen anderen Namen) auf der Basis des errechneten ALG1 Geldes, was ich dann ja noch nie erhalten hätte und später die Krankenkasse Krankengeld auch auf dieser Basis?

      Wenn dirs so wäre, dann müsste ich 6 Wochen vor Ende des Arbeitsverhältnis krank geschrieben sein, damit während der Arbeitslosigkeit sich daa Krankengeld nach dem letzten Netto berechnet?

      • user
        Christian Schultz
        am 09.02.2023

        Sie müssen schon krank sein, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Sonst ist das Krankengeld niedriger. Eine persönliche Beratung finden Sie bundesweit bei einem Fachanwalt für Sozialrecht. Alternativ natürlich auch bei meinen Kollegen vom SoVD, allerdings ist es da manchmal schwer, kurzfristig einen Termin zu bekommen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Sabine
    am 06.02.2023

    Sehr gegehrter Herr Schultz,

    ich bin seit Herbst 2022 mit zwei Unterbrechungen krank geschrieben. Mir wird immer klarer, dass ich nicht mehr in der Lage sein werde, ins Arbeitsleben zurückzukehren. Sofern mein Antrag auf 50% Schwerbehinderung genehmigt wird, könnte ich zum 01.10.23 abzugsfrei in Rente gehen. Dann müsste ich aber einen Minijob annehmen, und auch dazu fühle ich mich nicht in der Lage. Deshalb möchte ich mich für die nächsten 72 Monate krankschreiben lassen und im Angestelltenverhältnis bleiben. Ist das eigentlich "legal"? Ich möchte mich meinem Arbeitgeber gegenüber auch nicht unfair verhalten. Der muss ja auch planen können. Wie muss ich mich meinem Arbeitgeber gegenüber verhalten? Was darf ich sagen? Was darf ich auf keinen Fall sagen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Sabine Speer

    • user
      Christian Schultz
      am 06.02.2023

      Hallo Sabine, "legal" ist das schon. Und sobald Sie Krankengeld erhalten, muss der Arbeitgeber auch kein Gehalt mehr zahlen. Wenn Sie schwerwiegend krank sind, brauchen Sie auch kein schlechtes Gewissen haben.

  • user
    Oliver Tollkamp
    am 17.01.2023

    Ich bin Jahrgang 1970.Wenn ich 65 bin habe ich 48 Jahre voll.Kann ich dann mit 65 Abschlagsfrei in die Rente gehen.?

    • user
      Christian Schultz
      am 17.01.2023

      Nach heutigen Stand würde das noch gehen.

  • user
    Bodo
    am 06.01.2023

    Hallo. Bin Baujahr 8.1962 und bin gerade in der Altersteilzeit, gehe dieses Jahr noch in die passive Arbeit und beende diese dann mit 63. Meine 45 Jahre hab ich bis dahin schon längst voll, gehöre also zu den besonders langjährigen.

    Da ich ja mit 63 Jahren dann keine Arbeit mehr habe, kann ich ja die Rente beantragen, mit Abschlägen durch meine 45 Jahre oder falls ich es noch schaffe nach Bandscheibe OP, Herz-OP und noch anderen Kleinigkeiten die 50% Schwerbehinderung zu erreichen.

    Wie ist es eigentlich dann, wenn ich nach dem erreichen der 63, die Rente nicht rechtzeitig einreiche und dann ja Arbeitslos werde, könnte ich dann die zeit bis zum erreichen des abschlagsfreien Alters, in dem Fall dann 64/8 Arbeitlosengeld bekommen ????

    Mein PLan ist allerdings mit 63 die Rente zu beantragen, würde nur gerne Wissen ob das geht, so als dritte Option, falls bei den beiden anderen etwas schief läuft.

    • user
      Christian Schultz
      am 06.01.2023

      Hallo Bodo, grundsätzlich können Sie auch nach der Altersteilzeit ALG I beziehen. Es wurden ja Beiträge gezahlt. Da es sich bei der Altersteilzeit jedoch um ein "freiwilliges Ausscheiden" aus dem Job handelt, bekommen Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Sperre bei der Arbeitsagentur aufgebrummt. Sie sollten sich am besten vor einer Entscheidung individuell beraten lassen.

  • user
    Rita Koch
    am 28.12.2022

    Hallo, ich Bj.61 GdB 50 unbefristet habe bin seit 1.10.2021 i. Alg1, habe seit 1.8.1976 44 Jahre in Vollzeit und 1 Jahr in Teilzeit gearbeitet habe z.Zt.46 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt...bin seit 07.12.2022 wegen einer OP im Krankengeld...ich habe in 3 Monaten eine weitere OP vor mir ...nun zu meinen Fragen...ich versuche meine beiden Opetstionen sowie die daraus entstehenden Krankschreibungen zu nutzen die Abzüge bei einer Frührente zu reduzieren...je Monat 0,3%...wenn die Krankschreibungen enden muss ich mich ja wieder arbeitslos melden...danach habe ich noch ca

    10 Monate Alg 1...sollte ich dann nach insgesamt 48 Jahren Zahlung in die Rentenkasse noch zusätzlich 1 Rentenpunkt kaufen um die 3,6% Abzüge zu vermeiden...oder soll ich abwarten...evtl.auch weitere Krankschreibung...?...Vielen Dank im Voraus

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2023

      Hallo Rita, abschlagsfrei in Rente kommen Sie erst mit 64 und 6 Monaten: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63 Dafür benötigen Sie mit Schwerbehinderung auch keine 45 Versicherungsjahre, sondern lediglich 35. Die haben Sie schon.

      Was jetzt in Ihrer Situation am sinnvollsten ist, können wir nicht hier im Forum auflösen. Da bedarf es einer individuellen Beratung.

  • user
    Thomas
    am 17.09.2022

    Hallo sovd Team

    Meine Frage lautet ich werde jetzt im November 2022 60 Jahre alt und bin jetzt seit August ins 45 Arbeitsjahr gekommen.

    Der Betrieb in dem ich beschäftigt bin ist in die Insolvenz geraten und wird wohl ende des Jahres geschlossen.

    Nun meine Frage ich bin Baujahr 1962 könnte also mit 64+8 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen.

    Da ich ja 24 Monate Arbeitslosengeld beantragen kann wie wirkt sich das denn auf den Abzug der Rente aus nach den 24 Monaten Arbeitslosigkeit.

    Wird der Abzug nach den 2 Jahren Arbeitslosengeld 64+8 für besonders langjährige versicherte .

    Also bei mir ca 32 Monate also ca 10 % gerechnet.

    Da es ja bei einer Insolvenz ja wohl anders geregelt ist.

    Oder 66+8 regulären Renteneintritt gerechnet dass wären dann ja fast 20 % Abzug.

    PS. Ihr seid ein super Team und vorab vielen Dank für die Antwort.

    Mit freundlichem Gruß T.Trede

    • user
      Christian Schultz
      am 19.09.2022

      Hallo Thomas, sobald Sie die 45 Versicherungsjahre voll haben, können Sie mit Ihrem Jahrgang mit 64 und acht Monaten abschlagsfrei in Rente. Da ist es auch kein Problem, wenn Sie in der Zwischenzeit noch einmal Arbeitslosengeld beziehen.

  • user
    Petra Meyer
    am 12.09.2022

    Bin 1962geboren habe mit 15 Jahren angefangen zu arbeiten wann kann ich ohne Abzüge in Rente gehen

  • user
    Martina W
    am 22.08.2022

    Ich bin etwas verwirrt zählen die 45 Arbeitsjahre den überhaupt spielt es eine Rolle lt Rentenkasse soll ich 53 arbeitsjahre arbeiten damit ich ohne Abzüge gehen kann. Ich bin 1964 geboren und habe 1978 meine Lehre begonnen ich habe 2 Kinder und das spielt keine Rolle ich bin 1964 geboren und muss bis ich 65 arbeiten oder stimmt die Auskunft doch nicht vielleicht können sie mir da weiter helfen und mich da beraten was korrekt ist

    • user
      Christian Schultz
      am 23.08.2022

      Hallo Martina, mit Jahrgang 1964 können Sie ohne Abschlag frühestens mit 65 in die Rente. Das ist ein Fakt. Dafür benötigen Sie entweder einen Schwerbehindertenausweis oder die von Ihnen genannten Versicherungsjahre. Ab 55 bekommen Sie von der DRV eine kostenlose Rentenauskunft. Darin steht unter anderem, welche Wartezeiten Sie bereits erfüllt haben.

  • user
    Ingrid Noseck
    am 01.07.2022

    Liebes Team vom SoVD,

    ich bin Pensionärin und im Ruhestand. Aufgrund meiner Behinderung bin ich zum 1.7.2016 mit Abschlägen vorzeitig in den Ruhestand gegangen. Mein Ruhegehalt wurde deswegen um 5,4% gekürzt. Mein Schwerbehinderungsgrad wurde jetzt nach einem erfolgreichen Rechtsstreit ab 30.6.2016 mit 40 und ab 7.4.2020 mit 50 anerkannt. Kann ich mit der Begründung der Gleichstellung eine Rücknahme der Ruhegehaltskürzung erfolgreich beantragen ?

    • user
      Christian Schultz
      am 04.07.2022

      Hallo Ingrid, da sind wir jetzt schon sehr in den Details des Sozialrechts. Ich glaube, dass man schon im Rentenantrag zumindest erwähnen muss, dass ein solches Verfahren anhängig ist. Dann gibt es die Chance auf eine Nachzahlung. Aber da sollten Sie sich unbedingt individuell beraten lassen.

  • user
    Nazife
    am 17.06.2022

    Hallo ich bin 1965 März geboren ich möchte ein früh Rente gehen mit Abschläge wann ist es möglich danke.

    • user
      Christian Schultz
      am 17.06.2022

      Ein Jahr früher mit Abschlägen wäre in Ihrem Fall dann der 66. Geburtstag. Die Rente wäre dann 3,6 Prozent niedriger.

  • user
    Ute Gampe
    am 12.05.2022

    Ich bin Jahrgang 1961 (Juni) und habe einen GdB 50 und beziehe eine Teilerwerbsminderungsrente befristet bis April 2024.

    Ich bin jetzt 2 Wochen krank geschrieben und kann bzw möchte aus gesundheitlichen Gründen die Arbeit nicht wieder aufnehmen. Hatte auch schon Rücksprache mit der Agentur für Arbeit - es würde zu keiner Sperre kommen.

    Mein Arbeitgeber würde mir auch ggf. kündigen.

    Für eine Meinung, wie ich mich verhalten soll, wäre ich dankbar.

    Während Krankschreibung kündigen lassen, oder während des zu erwarten Krankengeldbezugs?

    Noch eine 2. Frage, im April habe ich 45 Arbeitsjahre voll, wird die Zeit der Arbeitslosigkeit dann auch nicht berücksichtigt? Regulärer Renteneintritt (ohne GdB) 2028.

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 12.05.2022

      Hallo Ute, individuelle Strategien für den Einstieg in den Ruhestand können wir hier im Forum nicht geben. Da muss man immer auf den Einzelfall schauen.

      Aber falls das Krankengeld in Verbindung mit der halben EM-Rente höher ist, macht es natürlich Sinn, dieses möglichst lange auszureizen. Wie gesagt. Hier ist der Blick auf den Einzelfall gefragt. Arbeitslosengeld I zählt in den letzten 24 Monaten vor Rentenbeginn nicht bei der Wartezeit mit, wenn es um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte geht. Aber mit Schwerbehinderung brauchen Sie die auch gar nicht. Da reichen 35 Jahre: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-altersrente-ist-die-richtige-fuer-mich

      • user
        Ute Gampe
        am 12.05.2022

        Vielen Dank für die schnelle Antwort

        • user
          Heidi Kühn
          am 16.02.2023

          Ich bin Jahrgang 11/62. Beziehe seid 2008 Erwerbsminderung Rente. Diese ist bis Juli 2023 befristet arbeite noch halbtags und habe 50% GdB.

          Wie und wann kann ich frühestens ohne Abschlag in Rente gehen. Und bleiben die 10,8% die ich ja jetzt schon auf meine Erwerbsminderungs Rente habe bestehen .

          • user
            Christian Schultz
            am 16.02.2023

            Hallo Heidi, wenn Sie innerhalb von 24 Monaten nach Ende der EM-Rente in die Altersrente wechseln, gilt der Bestandsschutz. Die Altersrente ist dann mindestens so hoch wie die Altersrente - inklusive der Abschläge.

            Mit GdB 50 und 35 Versicherungsjahren können Sie mit Jahrgang 1962 frühestens mit 61 Jahren und acht Monaten in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63

  • user
    Regina
    am 25.04.2022

    Liebes Team von SoVD, ich bin durch Zufall auf dieser Seite gelandet. Ich bin seit 05.01.2021. krankgeschrieben und mein Krankengeld läuft am 05.07.2022 aus .Ohne meine Erkrankung würde ich ab 01.04.2023 die Rente für besonders langjährig Beschäftigte beantragen. leider fehlen mir

    durch meine Erkrankung nun 9 Monate bis zum 01.04.2023. meine Regelaltersrente würde ab 01.04.2025beginnen.

    Ich weiß nicht so recht, wie ich mich verhalten soll .Ist es sinnvoll noch einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen?

    • user
      Christian Schultz
      am 25.04.2022

      Hallo Regina, das mit der EM-Rente kann man nur beantworten, wenn man Ihre Arztberichte kennt und mehr über Ihre finanzielle Situation insgesamt. Hier im Forum können wir das also nicht klären.

      Möglicherweise kriegen Sie die 45 Jahre aber auch trotzdem noch voll. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-63-in-die-rente-aber-vorher-arbeitslos

  • user
    Hans-jürgen
    am 05.04.2022

    Mir fehlen ein Monat um 45 Jahre voll zu bekommen...kann ich diesen Monat selber bei der Rentenkasse einzahlen...und es so.it ausgleichen?

  • user
    Jürgen
    am 15.03.2022

    Liebes SoVD Team,

    ich bin BJ. 1959 und habe mit 14 Jahren mit dem Arbeiten begonnen, also die 45 Beitragsjahre schon voll, ich könnte am 01.03.24 abschlagsfrei in Rente gehen, nun die Frage, wenn ich noch freiwillig zwei Jahre länger arbeiten gehe, wie wirkt sich das auf meine Rente aus, lohnt sich das, noch länger arbeiten zu gehen oder sollte ich lieber zum abschlagsfreien Termin gehen ?

    Vielen Dank für eine Antwort, Gruß, Jürgen

  • user
    Heiner Schlame
    am 24.02.2022

    Liebes Team, ich bin Jahrgang 1959 und 45 Jahre sind bestätigt. Kann ich mich -die Arbeit belastet mich psyoasomatisch auch laut meinem Arzt- bis 64 Jahre und zwei Monate krankschreiben lassen und dann die Rente für besonders langjährig Versicherte ohne Abzüge in Anspruch nehmen oder muss ich mit 63 Jahren und 11,4 Prozent Abzügen in Rente gehen in diesem Jahr? Vielen Dank und Gruss

    • user
      Christian Schultz
      am 25.02.2022

      Hallo Heiner, wenn Sie mit 64 und zwei Monaten Ihre 45-jährige Wartezeit erfüllen, können Sie zu diesem Zeitpunkt abschlagsfrei in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

      Beachten Sie bitte, dass es maximal 78 Wochen Krankengeld geben kann. Und dass der Bezug von Krankengeld alles andere als ein Spaziergang ist. Zumindest in bestimmten Fällen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankengeld-und-psyche

  • user
    Robert H.
    am 23.02.2022

    Hallo, bin im März 1964 geboren. ich könnte abschlagsfrei mit 65 als besonders langjähriger Einzahler in Rente gehen. Würde aber gerne mit 63 in die Rente gehen Habe mit der Rentenversicherung telefoniert die sagte ich müsse mit 14,4 Prozent Abschläge rechnen. Aber es heißt doch das man pro Monat mit 0,3 Prozent Abschläge rechnen muss. Das wären dann mit 65, 24 x 0,3 Prozent 7,2 Prozent. Oder zählen in diesem Fall dann wieder 67 Jahre ?

    • user
      Christian Schultz
      am 24.02.2022

      Hallo Robert, die Rentenversicherung hat recht. Pro Monat 0,3 Prozent Abzug. Aber nicht ab 65, sondern ab der Regelaltersgrenze. Also ab 67. Deswegen kommen für Ihren Jahrgang die 14,4 Prozent zustande. Sie können die beiden Rentenarten nicht miteinander kombinieren: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-nach-45-und-35-jahren-wartezeit-kombinieren

      • user
        Robert H.
        am 06.03.2022

        Danke für ihr Feedback...

  • user
    Manuela Kuzi
    am 22.02.2022

    Ich arbeite seit August 1975, bin 1960 geboren und war am 05.01.2022 47 Jahre im Betrieb wann kann ich in Rente - muss ich tatsächlich warten bis ich 64 plus 4 Monate bin. Ich habe keine Erkrankung die Rentenfördernd wäre.

    • user
      Christian Schultz
      am 22.02.2022

      Hallo Manuela, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte - also die ohne Abschläge - können Sie tatsächlich erst mit 64 und 4 Monaten beziehen. Wenn Sie früher in Rente möchten, geht das ab dem 63. Geburtstag. Dann allerdings mit 0,3 Prozent Abzug ab der Regelaltersgrenze: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63

  • user
    Christine ortner
    am 05.02.2022

    Liebes Team SoVD,ich bin jahrgang 1959,mit 64 Jahren und 2 Monaten habe 47 1/2 , kann ich dann ohne Abzug im Rente gehen? Was ist ,wenn ich vorher länger krank bin ,da ich noch stärke Arthrose an beide Hände habe. Und möglicherweise nicht mehr arbeiten gehen kann und die 78 Wochen ausschöpfen musste bis zum Rentenbeginn?

    Mit freunlichen Grüssen Christine Ortner

    • user
      Christian Schultz
      am 22.02.2022

      Hallo Christine, nach 45 Jahren Versicherungszeit könnten Sie tatsächlich mit 64 und zwei Monaten in die abschlagsfreie Rente. Selbst wenn Sie am Ende noch schwer erkranken, würde das für die Rente kein Problem sein. Die Wartezeit haben Sie ja erfüllt. Und Krankengeld würde sogar zur Wartezeit dazu zählen.

  • user
    Claudia Müller
    am 04.02.2022

    Guten Tag,

    Ich bin „Baujahr 1963“ und seit dem 01.08.1979 durchgängig berufstätig. Als langjährig Versicherte könnte ich ab dem 01.04.2028 in Rente gehen. Gesundheitlich geht es mir kontinuierlich schlechter und mein Arzt empfiehlt mir, mich bis zur Rente krank schreiben zu lassen. Das hieße 1,5 Jahre Krankengeld und dann (wenn ich es recht verstanden habe) Arbeitslosengeld I. Lese ich das richtig und wird die Zeit, die ich Arbeitslosengeld beziehe, nicht zur Wartezeit dazugerechnet? Dann würde ich die 45 Jahre ja nicht voll kriegen und damit entfiele mein Rentenbeginn am 01.04.2028. Ist das so korrekt?

    Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihren Rat und verbleibe mit freundlichen Grüßen

    Claudia Müller

    • user
      Christian Schultz
      am 22.02.2022

      Hallo Claudia, bei der 45-jährigen Wartezeit zählt der Bezug von ALG I in den letzten 24 Monaten vor dem Rentenbeginn nicht mit. Das ist richtig. Erkundigen Sie sich bitte bei der Rentenversicherung, wie viele Jahre Sie bereits an Wartezeit zusammen haben. Da zählt nicht nur Arbeit mit. Wenn am Ende immer noch etwas fehlt, kann man das unter Umständen mit einem Minijob während der Arbeitslosigkeit ausfüllen. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-63-in-die-rente-aber-vorher-arbeitslos

  • user
    Heike
    am 12.01.2022

    Hallo ,

    Ich 60 Jahre alt , seit 1.11. 21 durch Insolvenz der Firma arbeitslos geworden.

    .Jetzt bin ich krank geworden und wahrscheinlich über 6 Wochen hinaus .

    Meine Frage : Bekomme ich dann Krankengeld in Höhe meines Arbeitslosengeldes oder ist das weniger ?

    Danke im Voraus !

    • user
      Christian Schultz
      am 17.01.2022

      Hallo Heike, genau so ist es. Nach sechs Wochen gibt es dann Kranken- in der Höhe des Arbeitslosengeldes.

  • user
    Sabine Ernst
    am 09.01.2022

    Ich bin jahrgang 1960,mit 64

    Jahren und 4 Monate habe ich 45 Jahre erreicht, kann ich dann ohne Abzug in Rente gehen?

    Was ist, wenn ich vorher länger krank bin, da ich noch eine größere OP vor mir habe

    und möglicherweise nicht mehr arbeiten gehen kann

    und die 78 Wochen ausschöpfen müsste bis zum Rentenbeginn?

  • user
    Christian H.
    am 11.12.2021

    Hallo in die Runde, darf ich einmal fragen, wie sich das Ganze aus eines Selbständigen Einzelunternehmers darstellt? Besten Dank im Voraus!

    • user
      Christian Schultz
      am 13.12.2021

      Hallo Christian, Ihre Frage kann man nicht allgemein beantworten. Als Selbstständiger haben Sie ja diverse Möglichkeiten - auch mit Blick auf die gesetzliche Rente.

  • user
    Ingrid Plüschke
    am 12.11.2021

    Hallo

    Ich lese in den Beiträgen von Rente ohne Abzüge unter bestimmten Voraussetzungen. Aber ist es denn nicht so, dass die Monate/Jahre die ich weder arbeite/arbeitslos/krank geschrieben bin bis zum „offiziellen“ Rentenbeginn keine Beiträge leiste auch die Rente mindert? Ich bin 1958 geboren, habe die Jahre 02.2022 erfüllt. Offizieller Rentenbeginn ist erst der 02.2024-wie wirken sich die zwei Jahre ohne Beiträge letztendlich aus?

    • user
      Christian Schultz
      am 15.11.2021

      Hallo Ingrid, natürlich wächst Ihr Rentenanspruch in Zeiten, in denen Sie nicht arbeiten, geringer. Beim ALG I werden zum Beispiel weniger Beiträge gezahlt als in Ihrem Job zuvor.

  • user
    Claudia
    am 23.09.2021

    Hallo Herr Schultz,

    kann man denn bei Ihnen auch dann Mitglied werden, wenn man in einem anderen Bundesland wohnt (Rheinland-Pfalz)?

    Herzliche Grüße und lieben Dank für Ihre wertvolle Arbeit!

    • user
      Christian Schultz
      am 24.09.2021

      Hallo Claudia, theoretisch können Sie auch dann im SoVD Schleswig-Holstein Mitglied werden. Aber praktischer ist es, wenn Sie sich gleich beim SoVD in Ihrem Bundesland melden: www.sovd-rlp-saarland.de

  • user
    Lothar
    am 09.09.2021

    Hallo,

    ich bin Jahrgang 1963 und befinde mich seit August 1980 in ununterbrochener Beschäftigung.

    Vor einigen Jahren hatte ich bereits eine Rentenberatung.

    Danach wäre mein Rentenbeginn für besonders langjährig Beschäftigte nach 64 Jahren und 10 Monaten am 01.01.2028.

    Könnte ich mich vorher zum Januar 2026 arbeitslos melden und anschließend zum 01.01.2028 abschlagsfrei in Rente gehen? Die 45 Jahre hätte ich nach meiner Rechnung in 2025 dann ja bereits voll.

    Und hätte ein Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber im beiderseitigen Einvernehmen irgendwelche Nachteile?

    Vielen Dank für die Hilfe

    Lothar

    • user
      Christian Schultz
      am 09.09.2021

      Hallo Lothar, wenn Sie sich sicher sind, dass die 45-jährige Wartezeit vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit erfüllt ist, würde das gehen. Sie könnten dann mit 64 und 10 Monaten abschlagsfrei in Rente.

      Während der Arbeitslosigkeit werden allerdings geringere Rentenbeiträge abgeführt. Das heißt: Am Ende fällt Ihre Rente natürlich trotzdem geringer aus, als wenn Sie durchgearbeitet hätten.

      Passen beim Aufhebungsvertrag bitte auf, dass es keine dreimonatige Sperre beim Arbeitsamt gibt. Dazu lassen Sie sich am besten arbeitsrechtlich beraten.

  • user
    Ilona Clauß
    am 24.06.2021

    Hallo, bin Februar 60 geboren. Laut Renteninfo habe ich September 21 die 45 Jahre Wartezeit voll. Kann ich ab Oktober 2 Jahre Alg beziehen und anschließend ab Nov. 23 in Rente gehen? Da ich ja erst ab Juni 24 ohne Abschlag gehen kann. Wie ist es da mit dem Abschlag.

    • user
      Christian Schultz
      am 25.06.2021

      Hallo Ilona, sobald Sie die 45 Jahre voll haben, können Sie theoretisch Arbeitslosengeld beziehen. Die Wartezeit ist dann ja erfüllt.

      Ohne Abzug geht es dann frühestens mit 64 und vier Monaten in Rente. Wenn Sie früher in Rente möchten, geht das nur über die Altersrente für langjährig Versicherte. Dann wird der Abzug jedoch von der Regelaltersgrenze berechnet - und das wäre dann relativ teuer: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/abschlaege-auf-die-rente-ab-welchem-alter-wird-gezaehlt

  • user
    Kraus Susanna
    am 18.05.2021

    Hallo ich bin Jahrgang 1958 und seid Oktober 2020 krankgeschrieben und noch im Arbeitsverhältnis. …da. Möchte und kann ich gesundheitlich und wegen Mobbing nicht mehr hin.ich möchte ohne Abzüge in Rente das wäre September 2022. Was tun..?

  • user
    Andre Schobert
    am 07.03.2021

    Möchte eine Auszeit von 2- 3 Monaten haben (unbezahlt) .Wirkt sich das auf meine Rente bzw. Renteneintritt aus? Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 08.03.2021

      Hallo Andre, selbstverständlich hat das Auswirkungen. Denn diese Zeit zählt weder zur Wartezeit für eine vorgezogene Rente, noch werden Beiträge entrichtet.

  • user
    Georg Vorderegger
    am 23.02.2021

    Mir ist bekannt, dass ich, als längjährig Versicherter (bin jetzt 64) Abzug habe. Im Zeitraum von einem Jahr habe ich bereits vier Wochen Krankheit vorzuweisen. Nun möchte ich mich, da ich den Belastungen am Arbeitsplatz nicht mehr gewachsen bin, weitere sechs Wochen krank schreiben lassen. Bis zum Rentenbeginn würden dann noch ein paar Wochen fehlen (die Antragstellung dauerte ja ca. drei Monate). Wie könnte ich diese Zeit überbrücken, um nicht mehr zum Arbeitsplatz zurück kehren zu müssen? Vielen Dank!

  • user
    Ulrich Schimpf
    am 26.01.2021

    Hallo, gehe im April 2023 als langjährig Versicherter in Rente.

    Wie wirkt sich eine eine vorherige zweijährige Arbeitslosigkeit finanziell auf die Rentenhoehe aus?

    Mit der Bitte um Rückmeldung und freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 26.01.2021

      Hallo Ulrich, bei Arbeitslosengeld werden geringere Rentenbeiträge gezahlt - rund 80 Prozent von dem, was Sie vorher verdient haben. Und vergessen Sie nicht, dass bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte die letzten 24 Monate vor dem Rentenbeginn nicht als Wartezeit zählen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63

  • user
    Achim
    am 09.01.2021

    Ich bin 1960 geboren und habe einen Aufhebungsvertrag auf anraten meines Arztes unterschrieben. Ab Februar 2021 bin ich eigentlich ALG1. Bis zur Rente mit 63 fehlen dann immer noch einige Monate.

    Angenommen ich werde noch vor Beendigung des Arbeitsverhältnis krank geschrieben, muß der Arbeitgeber noch nach der offiziellen Beendigung, also ab 01.02.2021 Krankengeld bezahlen?

    Aus meiner Sicht habe ich mit 12% Abschlägen zu rechnen, da ich normalerweise erst mit 64 und 4 Monate abschlagsfrei in Rente gehen kann.

    Mir fehlen noch 8Monate, dass ich die 45 voll bekomme.

    Gibt es eine Möglichkeit auch mit 63 abschlagsfrei zu gehen?

    • user
      Christian Schultz
      am 11.01.2021

      Hi Achim, mit 63 kommen Sie nicht mehr abschlagsfrei in die Rente, das ging nur für frühere Jahrgänge. Krankengeld zahlt nicht der Arbeitgeber, sondern die Krankenkasse. Ob das bei Ihnen der Fall wäre, müsste man sich individuell anschauen.

  • user
    Sigrid Wagner
    am 29.12.2020

    Hallo, ich werde im Mai nächsten Jahres 65 und müsste noch bis einschließlich Februar 2022 arbeiten. Ich habe gesundheitliche Probleme und mir wurde jetzt auch eine Kur verordnet. Da ich einige Jahre auf 450,--€-Basis gearbeitet habe, komme ich einschließlich Kindererziehung auf 40 Jahre Versicherungseinzahlung. Könnte ich ohne Abzüge evtl. auch krankheitsbedingt schon ab Mai 2021 in Rente gehen? Vielen Dank für ihre Antwort. MFG Sigrid.

  • user
    Reiner Herrmann
    am 27.12.2020

    Konnte die Rente mit 63 für langjährig Versicherte am 01.01 2021 in Anspruch nehmen, hatte mich dazu entschieden noch weiter zu arbeiten. Bin krank geworden Morgen am 28.12.20 werden es sechs Wochen und ein Ende ist noch nicht abzusehen, bin immer noch im festen Arbeitsverhältnis.

    Kann ich noch bis 31.12.2020 in die Rente zum 01.01.2021 eintreten

    • user
      Christian Schultz
      am 04.01.2021

      Hallo Rainer, ehrlich gesagt verstehe ich Ihre Frage nicht.

  • user
    Christian Schultz
    am 29.09.2020

    Hallo Annegret, solch ein Frage kann man leider nicht allgemein beantworten. Da Sie nach wie vor gesundheitliche Schwierigkeiten haben, wäre nach wie vor das Krankengeld eine Option. Wenn Sie es sich finanziell leisten können, könnte eine Kündigung und der anschließende Bezug von Arbeitslosengeld eine Alternative sein. Aber man müsste sich Ihren Fall im Detail anschauen, um eine seriöse Empfehlung abgeben zu können.

  • user
    Annegret Walder
    am 29.09.2020

    Hallo, ich suche Hilfe.

    Seit dem 8.4.19 war ich krankgeschrieben. Mit der Diagnose F32.2.G. Da ich die Befürchtung hatte das die Krankenkasse nicht mehr zählt. Habe ich bei meinem Arbeitgeber gesund gemeldet und meinen Jahresurlaub genommen, der läuft am 22.10. aus. Wie kann ich die Zeit bis zum 1.5.21 zur Rente überbrücken. Nervlich schaffe ich den Stress nicht mehr.

  • user
    Christian Schultz
    am 31.08.2020

    Hallo Ernst, man müsste sich Ihren Fall im Detail ansehen. Es kann gut sein, dass Sie nach dem Auslaufen des Verletztengeldes noch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Auch bei einem bestehenden, aber ruhenden Arbeitsvertrag. Ich empfehle Ihnen, sich persönlich beraten lassen.

  • user
    Ernst Faschian
    am 30.08.2020

    Hallo.Ich habe eine anerkannte Berufskrankheit Copd.Ich bekomme von der BGB.Wuppertal 78 Wochen Verletztengeld und nun fehlt mir genau ein Jahr bis ich abschlagsfrei in Rente gehen kann. Ich bin noch in der Firma gemeldet,darf aber mein Beruf nicht mehr ausüben.was steht mir für Leistung zu und von wem. Mir wurde von der BG.eine 20% Rente zugesichert Genaues sagt man mir nich wie soll ich mich verhalten? Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen Ernst Faschian

  • user
    Christian Schultz
    am 26.03.2020

    Hallo Christian, die Krankschreibung hat keine unmittelbare Auswirkung auf die geplante Rente. Fraglich ist eher, ob Sie bis zum September noch Krankengeld erhalten. Falls Sie anschließend ins Arbeitslosengeld "rutschen", sollten Sie vorher diesen Beitrag lesen: www.sovd-sh.de/2018/11/22/mit-63-in-die-rente-aber-vorher-arbeitslos/

  • user
    Paluska Christian
    am 25.03.2020

    Seit 18 11 2019 bin ich krankgeschrieben, bis 10 02 2020 war ich in der Reha und als arbeitsunfähig entlassen...

    Ich bin schon 63 Jahre alt und über 45 Jahre arbeite ich schon. Am 01 09 2020 kann ich one abziege in Ruhestand gehen.

    Darf ch bis dahin krankgeschrieben werden???

  • user
    Christian Schultz
    am 11.11.2019

    Hallo Roswitha, wie sich die Arbeitslosigkeit auf Ihre geplante vorgezogene Rente auswirken würde, hängt von der Art der Altersrente ab. Das sollten Sie unbedingt in einem persönlichen Beratungsgespräch klären lassen, zum Beispiel in unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Roswitha Wolff
    am 10.11.2019

    Mit 63 Jahren kann ich im Dez.20 ohne Abschläge in Rente gehen. Seit 5 Monaten bin ich Krank geschrieben, jetzt hat mir die KK zur Auflage gemacht, eine Reha zu beantragen, oder Erwerbsminderungs Rente zu beantragen. Im Frühjahr 2019 war ich schon zu Reha, mit geminderter Arbeitsfähigkeit aber Arbeitsfähig entlassen. Vor hatte ich, mich vor Ablauf des Krankengeldes, als Arbeitslos zu melden, mit Antrag bei der BFA für die Rente im Dez.20. Nun weiß ich nicht, was ich machen soll? Was wäre richtig?

  • user
    AlterNomade
    am 10.10.2019

    Folgendes scheint mir nicht korrekt "Denn dann würde die Kasse das Krankengeld nach Ihrem letzten Einkommen, dem Arbeitslosengeld, berechnen." Nach § 47b Abs. 1 SGB V wird das Krankengeld für Bezieher von Arbeitslosengeld I in Höhe des Betrages des Arbeitslosengeldes gewährt, den der Versicherte zum Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit bezogen hat. M.E. ist dieses KG nach ALG ist zwar wohl immer noch weniger als vor ALG, aber mehr als wenn es auf Basis des ALG berechnet würde.

    • user
      Anja Ludwig
      am 29.12.2020

      Ja - genau das ist mir beim Lesen auch aufgefallen und es ist definitiv so, dass man bei Krankheit nach Arbeitslosigkeit das Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes weiter erhält - bei mir ist es im Jahr 2017 genau so der Fall gewesen.

  • user
    Christian Schultz
    am 15.07.2019

    Hallo, da es sich bei der gesetzlichen Rente um Bundesrecht handelt, gelten unsere Hinweise für ganz Deutschland. Welchen Ratgeber meinen Sie?

  • user
    Mayer, E.
    am 14.07.2019

    Hallo Team vom SoVD.

    Eine Frage: Gelten die hier aufgeführten Beispiele nur für Schleswig-Hostein ?

    Ich wohne in BaWÜ. Wo kann ich den versprochenen Ratgeber bekommen ?

    Fragen über Fragen.

    MfG e.m.

  • user
    Christian Schultz
    am 04.02.2019

    Hallo Herr Steinborn, bitte posten Sie zu Ihrem eigenen Schutz keine individuellen Daten in unserem öffentlichen Blog. Ob Sie eine Aufstockung erhalten können, müsste im Jobcenter geprüft werden. Vermögen und Einkommen Ihrer Lebensgefährtin würde hier allerdings auch einfließen. Wir empfehlen Ihnen, sich individuell in unserer Geschäftsstelle beraten zu lassen. Als Mitglied entstehen für Sie dadurch keine zusätzlichen Kosten.

  • user
    Holger Steinborn
    am 03.02.2019

    Liebes Team vom SoVD . Ich bin bei Ihnen Mitglied und hätte nun mal ne Frage ? Ich bin durch lange Krankheit bei der Krankenkasse ausgesteuert .Ich war schon bei Ihnen in Pinneberg und mir wurde auch geholfen . Ich habe Berentung eingereicht und auch einen Schwerbehindertenausweis .Nun bekomme ich Arbeitslosengeld.Ich bin immer noch krankgeschrieben und das dauert sicher auch noch einige Zeit . In meiner Firma bin ich immer noch angestellt . Nun reicht das Geld vom Arbeitsamt vorn und hinten nicht. Ich bekomme 710€ vom Amt und meine Lebensgefährtin bekommt 650€ Rente . Unsere monatlichen Unkosten für Wohnung inclusive Strom , Telefon,Schmutzwasser und natürlich Miete beträgt 1010 € . Das bedeutet 350€ zum Leben. Das ist für 2 Personen sehr wenig. Was muss ich tun um eine Aufstockung zu bekommen.eine Antwort währe sehr hilfreich. Mit freundlichen Grüßen Holger steinborn

  • user
    Andrea Susanto
    am 30.10.2018

    Liebes Team vom SoVD,

    ich freue mich sehr über die vielen wichtigen Informationen, die ich durch Ihren Newsletter erhalten kann! Vielen Dank für die großartige Unterstützung!!!

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