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5 Fragen zum Entlastungsbetrag in der Pflegeversicherung

Pflege Behinderung Gesundheit

Christa R. aus Itzehoe war 68, als sie die Treppe hinunterstürzte. Seitdem ist nichts mehr so wie früher. Richtig erholt hat sich die gebürtige Hamburgerin nie wieder. Da sie nicht mehr alles selbst erledigen kann, haben ihre Kinder Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt. Beim Sichten aller Ansprüche fiel ihnen eine Leistung besonders ins Auge – der sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro.

1. Wofür ist der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat gedacht?

Eines vorweg: Der Entlastungsbetrag darf nicht für eine zusätzliche Grundpflege ausgegeben werden. Dies ist lediglich im Pflegegrad 1 möglich, in dem die Betroffenen weder Pflegegeld noch Geld für die ambulante Pflege bekommen.

Wofür aber dann? Es soll um unterstützende Angebote im Alltag gehen. Konkret heißt das etwa Hilfe im Haushalt oder beim Einkaufen. Ebenso kann der Entlastungsbetrag für die Teilhabe im normalen Leben genutzt werden. Begleitung beim Spaziergang, Tätigkeiten wie Vorlesen, ins Kino gehen etc. Als pflegender Angehöriger können Sie die 125 Euro auch für Leistungen der Kurzzeitpflege einsetzen – zum Beispiel, wenn Sie einmal eine Auszeit von der Pflege benötigen.

2. Bekomme ich den Entlastungsbetrag auch im Pflegegrad 1?

Ja, die 125 Euro können von allen Bedürftigen abgerufen werden, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden und mindestens Pflegegrad 1 zuerkannt bekommen haben. Wer stationär in einem Heim gepflegt wird, bekommt den Entlastungsbetrag demnach nicht.

3. Wo muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?

Personen oder Firmen, die Dienstleistungen für Sie erbringen, müssen diese Tätigkeiten mit einer Rechnung bzw. Quittung belegen. Darauf muss genau erkennbar sein, um welche Leistungen es sich handelt – inklusive dem Preis. Diese Belege reichen Sie dann bei Ihrer Pflegeversicherung ein. Die erste Rechnung, die bei Ihrer Kasse eingeht, gilt gleichzeitig als Antragstellung für den Entlastungsbetrag.

4. Ich habe den Entlastungsbetrag bisher nicht abgerufen. Verfallend die 125 Euro nach jedem Monat?

Nein, der monatliche Entlastungsbetrag kann auch rückwirkend beantragt werden. Selbst im Folgejahr können Sie Ihre Ansprüche noch geltend machen – allerdings nur bis zum 30. Juni. Anschließend kommen Sie an das Geld aus dem Vorjahr nicht mehr heran.

5. Warum nutzt kaum jemand den Entlastungsbetrag?

Diese Frage haben wir uns beim Sozialverband Schleswig-Holstein auch gestellt. Grundsätzlich sind die 125 Euro eine gut gedachte zusätzliche Hilfe für Menschen, die zu Hause gepflegt werden.

„Verstehst Du das?“

Das Problem sind die Details. Leistungen, die über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können, dürfen nur von zertifizierten Dienstleistern erbracht werden. In Schleswig-Holstein ist die zuständige Stelle das Sozialministerium. Ganz konkret heißt das etwa, dass Mitarbeiter einer zertifizierten Firma einen mehrstündigen Kurs zum Umgang mit demenzkranken Menschen besuchen müssen. Auch wenn eigentlich nur sauber gemacht werden soll. Viele Firmen scheuen diesen bürokratischen Aufwand – und wo es kein Angebot gibt, da gibt es auch kaum Nachfrage.

Noch abstruser wird der Fall, wenn es um die Nachbarschaftshilfe geht. Prinzipiell ist das möglich und auch so gewollt: Nachbarn oder Freunde, die Pflegebedürftigen unter die Arme greifen, sollen über den Entlastungsbetrag eine kleine Aufwandsentschädigung erhalten. Aber auch hier geht nichts ohne Antrag. Innerhalb von sechs Monaten müssen die freiwilligen Helfer sogar einen 20-stündigen Pflegekurs nachweisen – auch wenn es nur darum geht, ab und an mal einen Einkauf zu übernehmen.

Fazit: Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro ist eine gut gemeinte Weiterentwicklung in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die bürokratischen Details verhindern allerdings, dass er das leisten kann, wofür er eigentlich eingeführt wurde: leichte und unkomplizierte Unterstützung für Menschen, die zu Hause gepflegt werden.

Sie benötigen eine individuelle Beratung zu den Leistungen der Pflegeversicherung? Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, auch bei Auseinandersetzungen mit der gesetzlichen Pflegeversicherung.

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Kommentare (65)

  • user
    Babsy
    am 02.03.2024

    Ich habe pfl.-grad 2, habe eine Haushaltshilfe ohne Kurs, die kauft ein putzt Fenster, wischt usw. Kann sie von den 125 Euro bezahlt werden wenn ja , wie

    • user
      Christian Schultz
      am 04.03.2024

      Nein, leider nicht. Ohne offizielle Anerkennung können die 125 Euro nicht abgerufen werden.

  • user
    Moussa Hadel
    am 19.10.2023

    Hallo ich habe pfleggerad1 seit 01.06.2022. hat mein freund ein haushalthilfe auf 125 €Anspruch? Und mein kinder haben pfleggerad 2seit 07.2021 hat mein freund auch auf 125€pro kind Anspruch? Seit ich und meine kinder pfleggerad hat niemand die 125€benutzt kann ich Rücksicht nehmen?

    Vielen dank

    • user
      Christian Schultz
      am 23.10.2023

      Hallo Moussa, grundsätzlich kann auch Ihr Freund Leistungen über den Entlastungsbetrag abrechnen. Wie das genau abläuft, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

  • user
    Dorothea
    am 18.10.2023

    Hallo!

    Meine Tochter hat PG2 und meine Schwester hat sich jetzt als Nachbarschaftshelfer registrieren lassen. Es passt alles da es ja Verwandtschaft 3.Grades ist.

    Nun die Frage. Mir steht ja das komplette Jahresbudget noch zu Verfügung. Kann man im Monat z.b 300 oder 400 Euro abrechnen, wenn sie uns mehr unterstützt? Oder ist der Betrag von 125 Euro fix und mehr wird monatlich nicht ausbezahlt?

    Das ist eine Frage die ich immer wieder lese, und die mir bisher noch keiner beantworten konnte. Auch bei der Pflegekasse kamen widersprüchliche Aussagen.

    Wäre über eine Antwort sehr dankbar.

    • user
      Christian Schultz
      am 23.10.2023

      Hallo Dorothea, leider weiß ich das auch nicht aus dem Stehgreif. Fragen Sie am besten einmal beim Pflegestützpunkt in Ihrer Stadt bzw. dem Landkreis nach.

    • user
      Nelly
      am 01.12.2023

      Hallo Doro

      Ja sie kann mehr helfen und auch mehr Geld bekommen

      Das Jahresbudget verfaellt ja sonst auch Januar 2024.

      Lg

      Nelly

    • user
      Bernd
      am 20.12.2023

      Also bei uns war es so, dass der Bearbeiter der Pflegekasse gesagt hat, dass bei Nachbarschaftshilfe nur maximal 125,-€ pro Monat geltend gemacht werden können.

      Es ist ja ein "ehrenamtlicher" Dienst. Bei Firmen sind mehr pro Monat drin, wenn diese auch die Anerkennung haben.

      Anekdote: Bei der Begründung, da wir auf außergewöhnliche Hilfe angewiesen waren wegen eines familiären Notfalls wurden dann die Kosten auch für höhere Aufwendungen in dem geltend gemachten Zeitraum von 3 Monaten übernommen.

      Das ist allerdings die Ausnahme gewesen und hat auch viel Zeit und Mühe abverlangt das durchzubekommen.

      Daher mein Tipp. Im "Nachbarschaftsverhältnis" nicht mehr als 125,-€ pro Monat ;-)

      Liebe Grüße

  • user
    Annegret Schmiderer
    am 01.10.2023

    Ich bin bei der AOK versichert und habe Pflegegrad 1.

    Meine Freundin möchte mich unterstützen im Haushalt

    Reicht es, wenn sie einen Pflegekurs Online bei "Kompass" macht, um die 125 € Entlastung zu bekommen ?

    • user
      Christian Schultz
      am 02.10.2023

      Wenn es nach diesem Kurs das nötige Zertifikat gibt, würde das reichen.

  • user
    Thomas Rohrmann
    am 12.09.2023

    Ich werde demnächst 1 Urlaubswoche mit meiner Mutter (83 Jahre – PG. 2)

    an meinem Wohnort in Kassel verbringen. Meine Mutter hat u.a. sehr starke Arthrose

    in den Knien und kann daher nur sehr kurze Strecken mit Gehstock od. Rollator laufen.

    Nun würde ich gerne mit ihr im Urlaub in den sehr schönen Parkanlagen auch ein paar Spaziergänge

    zur Erholung machen. Dazu will ich ein einfaches klappbares Senioren-Elektromobil (6 kmH)

    bei einem örtlichen Sanitätshaus ausleihen, was für die Woche ca. 160,- € kosten würde.

    Ein Kauf oder eine evtl. mögliche Verschreibung eines solchen Teils lohnt nicht, da es meine Mutter

    an ihrem Wohnort sonst gut wie nie nutzen könnte.

    Besteht denn die Chance, diese Kosten über den Entlastungsbetrag abzurechnen ?

    • user
      Christian Schultz
      am 12.09.2023

      Hallo Thomas, das weiß ich leider nicht. Erkundigen Sie sich bitte direkt bei der Pflegeversicherung Ihrer Mutter bzw. dem Pflegestützpunkt. Wenn es nicht über den Entlastungsbetrag läuft, gibt es vielleicht eine andere Option der Kostenübernahme.

  • user
    Cornelia Bülles
    am 09.09.2023

    Meine Mutter (Pfl.g.2)nimmt Entlastungsleistungen in Anspruch. Sie hat sich bisher immer eigenständig um ihre Angelegenheiten gekümmert, was jetzt nicht mehr möglich ist.Der Dienst rechnet mit der Pflegekasse ab. Jetzt gibt es Differenzen bei der Abrechnung .Auf Nachfrage bei der Pflegekasse, wie hoch das evtl. Guthaben sei, bekomme ich aus "datenschutzrechtl.Gründen" keine Auskunft. Daher ist es für mich nicht möglich, diese Angelegenheit zu prüfen. Was ist zu tun ?

    • user
      Christian Schultz
      am 11.09.2023

      Am einfachsten fragt Ihre Mutter selbst bei der Kasse nach. Oder Sie schalten meine Kollegen vom SoVD ein, mit einer Vollmacht geht das ja.

  • user
    Renée Müller ( Frau)
    am 22.08.2023

    Hallo,

    habe Pflegegrad 1. Ich war 9 Monate in Krankenhäuser und Reha. In dieser Zeit musste mein Treppenhaus alle 14 Tage saubergemacht werden. Das hat eine Bekannte gemacht, nicht mein Betreuungsdienst die ich sonst habe.

    Darf ich nachträglich meine Bekannte bezahlen mit Geld von dem Entlastungsbetrag?

    Wie geht das?

    Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 23.08.2023

      Hallo Renée, das geht leider nicht. Denn Ihre Bekannte muss einen speziellen Kurz durchlaufen haben, damit sie Geld durch den Entlastungsbetrag bekommen kann.

    • user
      Fr.G
      am 25.09.2023

      Meine Frau ist stufe 2 und soll jetzt eine bestimmte summe an dem Pflegeunternehmen zurückzahlen als Grund steht Entlastungsbetrag gem. $ 45 b Abs. Kann das sein

      • user
        Christian Schultz
        am 25.09.2023

        Ohne Einsicht in die Unterlagen können wir das leider nicht beantworten.

  • user
    Doreen Kupke
    am 11.07.2023

    Hallo,

    unsere Tochter wurde mit einer Kiefer-Gaumen Spalte geboren. Wir haben diesbezüglich nun Pflegestufe 4 bekommen. Nach der OP wird sie keinen Anspruch mehr auf eine Pflegestufe haben, verfällt dann der Entlastungsbeitrag, welchen wir noch nicht genutzt haben? Oder kann ich diesen trotzdem(ohne Pflegestufe) noch aufbrauchen?

    Danke im Voraus.

    • user
      Christian Schultz
      am 12.07.2023

      Hallo Doreen, ob Sie Ihren Restanspruch noch bis Juni des kommenden Jahres aufbrauchen können, weiß ich gerade nicht. Normalerweise geht das. Aber wenn der Pflegegrad weg ist, handelt es sich um eine spezielle Situation. Bitte direkt bei der Pflegekasse oder dem Pflegestützpunkt nachfragen.

  • user
    Jenny
    am 02.02.2023

    Hallo

    Frage:

    Meine Tochter hat die pflegestufe 2 (autismus) meine Mutter passt auf meine Tochter 1mal wöchentlich auf weil ich meine jüngere Tochter zur Therapie bringe über ein Jahr schon kann ich den entlastungsbetrag? oder ist das verhinderungspflege? Und wie ist das mit dem rückwirkend könnte ich 2022 komplett ausfüllen?

    • user
      Christian Schultz
      am 02.02.2023

      Hallo Jenny, den Entlastungsbetrag können Sie auch auf das Folgejahr übertragen. Maximal bis zum 30.06., anschließend verfällt das Geld. Ob die Leistung Ihrer Mutter unter Verhinderungspflege oder den Entlastungsbetrag fällt, kann ich nicht sagen. Wenn es um pflegerische Aufgaben geht, ist es Verhinderungspflege.

  • user
    Dumanli
    am 15.12.2022

    Hallo...komme aus nrw...mein stiefsohn hat pg3...er wird zuhause versorgt wenn ich mal auf der Arbeit bin..kann ich das entlastungsbetrag dafür nutzen?

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2023

      Hallo Dumanli, nicht für die Pflege. Der Entlastungsbetrag ist exklusiv für nicht-pflegerische Aktivitäten gedacht. Zum Beispiel für gemeinsame Freizeit-Aktivitäten oder Hilfe beim Einkaufen. In diesem Bereich können Sie das Geld einsetzen.

  • user
    Caro
    am 12.03.2022

    Hallo, ich habe im Januar 2022 den Pflegegrad 1 erhalten. Bisher halfen mir immer meine Töchter in allem und ich möchte es auch gerne so belassen. Meine Frage: Eines meiner Töchter ist ausgebildete Pflegeassistentin, sie hilft mir im Haushalt und kauft auch immer für mich ein. Ich würde ihr gerne die monatlichen 125€ für Haushaltshilfe ab Pflegegrad 1 geben. Kann ich das oder müssen Fremde das in Zukunft übernehmen wegen der Verwandschaft?

    • user
      Christian Schultz
      am 14.03.2022

      Hallo Caro, Verwandte 1. und 2. Grades dürfen in den meisten Bundesländern nicht über den Entlastungsbetrag entlohnt werden. Ob das bei Ihnen auch so ist, müssen Sie vor Ort klären. Fragen Sie am besten beim Pflegestützpunkt nach, den gibt es in fast jeder größeren Stadt.

  • user
    GabSchie
    am 28.02.2022

    Was stellt man sich unter haushaltnahen Dienstleistungen vor? Gehört dazu auch Fenster putzen oder dergleichen oder geht es regelrecht um leichte Tätigkeiten? Muss man dafür zwingend einen Lehrgang besuchen oder kann das jeder Laie übernehmen?

    • user
      Christian Schultz
      am 01.03.2022

      Dazu kann auch gehören, die Fenster zu putzen. Oder einkaufen zu gehen. Und - ja: Privatpersonen müssen einen Kurs nachweisen, zumindest ist das in Schleswig-Holstein so. Jedes Bundesland regelt das etwas anders.

  • user
    Reinhard. Krause
    am 25.11.2021

    Mus ich die Abrechnung Nachbarschaftshilfe jeden Monat neu machen?

    • user
      Christian Schultz
      am 25.11.2021

      Da bin ich mir gerade nicht sicher. Am besten direkt mit der Pflegekasse klären!

    • user
      Gabriele Kühnapfel
      am 24.01.2022

      Ja, leider darf nur rückwirkend beantragt werden. Man muss das aber nicht jeden Monat beantragen, sondern ich "spare" immer mehrere Monate an und lass es mir dann rückerstatten..Alle 4 Monate, sind immer 500€ und das 3×im Monat, das passt doch...????

  • user
    Waltraud
    am 20.09.2021

    Mein 125,--Euro-Entlastungsbetrag geht an die Diakonie mit 30,-- Euro die Stunde. Abgerechnet wird für zwei Stunden. In den 60,-- Euro sind die An- und Abfahrtzeiten integriert, plus Besprechungszeit.

    Anfanags wunderte ich mich, dass die Hilfe immer "zu spät" kam, bzw. früher "Schluss" machte. Irgendwann wurde mir dieses System erklärt.

    Hinzu kommt, dass die Hilfeleistungen stark eingeschränkt sind. So dürfe man viele Grundreinigungen aus versicherungstechnischen Gründen nicht ausführen. Leicht zugängliche Staub-Wisch-Notwendigkeiten, zum Beispiel auf Regalen in Küche und Bad, werden (so nehme ich an) übersehen. Es wird lediglich - in beeindruckender Eile - gestaubsaugt. Alle weiter anfallenden Arbeiten werden in der verbleibenden Zeit im Schnellstverfahren oberflächlich (z. B. mit Staubwedel) berührt.

    Ich überlege, ob ich mir das - gründliche - Reinigen von Glasflächen, Regalböden, Bilderrahmen, Sofaecken; gedrechselter Bett- und Möbelpfosten, das Abstauben/Abwischen der unterschiedlich hohen Schrnke, p r i v a t organisiere.

    Das ist zur Zeit äußrst schwierig. Auch die un-zertifizierten Hauspflege-Hilfen haben es inzwiscehn mitbekommen, dass 30,-- Euro /Stunde gezahlt wird. - Diesen Forderungen kann ich aus rein finanziellen Gründen nicht nachgehen.

    So bleibt mir das Abwarten, bis mir im angehäuften Staub die Bronchen versagen.

    Ich selbst schaffe es nicht mehr, meine Arme, die Schultern und die Wirbelsäule - wenn auch nur - für kurze Zeit, einzusetzen.

    Abgesehen davon, dass ich die Verschmutzungen nur noch mit einer der stärksten Lupen wahrnehmen würde. Leddiglich der aufwirbelde Staub und ein schmieriges Etwas zwischen den Fingern lälßt mich die Vernachlässigung meiner Umgebung vermuten.

    Nach mehr als 4 Jahren Erfahrung mit dem sog. "Entlastungsbetrag" würde ich es begrüen, wenn hier eine Lockerung der starren Richtlinien bald möglich wäre. So denke ich an Freunde und Nachbarn, die mir stets unentgeltlich und gerne helfen wollen. Ich aber deren Hilfe mit reinem Gewissen nur annehmen kann, wenn ich für diese mit einem kleinem Obulus danke. Käme diser aus dem "Entlastungs-Topf" der Pflegeversilcherung, wäre beiden Beteiligten geholfen. Denn diese Menschen haben es auch nicht üppig und würden sich über z. B. eine Beteiligung an Benzinkosten freuen, wenn sie mich zu dringend notwendigen Fahrten begleiten.

    Mit diesen Aussagen bedanke ich mich für die Möglichkeit, mich zu äußern und wünsche den Iniziatoren des Teams vom SovD viel Erfolg zum Thema "Entlastungsbetrag".

  • user
    Safiye
    am 07.06.2021

    Darf meine Freundin die auch bei meiner Mutter er die verhinderungspflege aufgenommen hat such Haushaltshilfe annehmen ???

    • user
      Christian Schultz
      am 08.06.2021

      Ja, das müsste gehen. Allerdings gelten in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen - in Schleswig-Holstein zum Beispiel muss Ihre Freundin einen Kurs absolvieren, um über den Entlastungsbetrag abrechnen zu können.

  • user
    Safiye
    am 07.06.2021

    Wie kann ich Haushaltshilfe so schreiben das es für das Jahr 2019 sein soll. Bitte um Strichpunkte.

    • user
      Christian Schultz
      am 08.06.2021

      Da wenden Sie sich bitte an den Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe.

  • user
    Ela
    am 13.05.2021

    Hallo Herr Schulz,

    meine jüngere Schwester (17) hat im Jahr 2019 PG1 bekommen. Ich habe kürzlich wegen meiner Oma (erfolgreich) an dem Lehrgang für Pflegende Angehörige teilgenommen (nach §45 SGB XI). Kann ich den Entlastungsbetrag für meine Tätigkeiten für meine Schwester beantragen, wenn ich sie beispielsweise zum Arzt frage oder ihr Nachhilfe gebe? Wir wohnen übrigens aktuell noch im gemeinsamen Haushalt, allerdings werde ich vermutlich in der nächsten Zeit wegen dem Studium ausziehen und müsste dann für die Pflege meiner Schwester 30 km pendeln.

    Liebe Grüße

    Ela

    • user
      Christian Schultz
      am 14.05.2021

      Hallo Ela, das weiß ich gerade leider nicht. Ich glaube, dass Sie den Entlastungsbetrag bei Tätigkeiten für Ihre Schwester nur erhalten, wenn Sie nicht im selben Haushalt leben. Aber ganz sicher bin ich mir nicht - am besten erkundigen Sie sich einmal beim Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe.

  • user
    Molly
    am 23.04.2021

    Guten Tag zusammen, danke für die Möglichkeit Fragen zu stellen!

    Ich bin seit wenigen Tagen anerkannter Anbieter von A.z.U.im Alltag und habe einen Kunden, der sehr eine hohe Menge an Stunden von mir im April gebucht hat.

    Wird durch meine Rechnungsstellung bei der Pflegekasse des Kunden (Abtretungserklärung) automatisch der komplette Betrag erstattet und somit seine "angesparten Entlastungsbeträge aus dem Vorjahr" eingesetzt, oder bedarf es an die Kasse eine gesonderte Beantragung?

    Vielen Dank !!

    Grüße

    Molly

    • user
      Christian Schultz
      am 23.04.2021

      Hallo Molly, mit den Abwicklungsmodalitäten kennen wir uns leider nicht im Detail aus. Da sollten Sie direkt die Pflegeversicherung kontaktieren.

  • user
    Melanie
    am 25.01.2021

    Eine Senior für den ich arbeite und immer zu schnell fertig bin, schickt mich ab und zu zu seiner Pflegebedürftigen Nachbarin bei der ich ebenfalls und am gleichen Tag arbeite, darf er die übrig gebliebene Zeit an seine Nachbarin verschenken, damit diese insgesamt mehr Zeit hat? Bei beiden wird über den Entlastungsbetrag finanziert.

    • user
      Christian Schultz
      am 26.01.2021

      Hallo Melanie, das ist leider nicht möglich. Der Entlastungsbetrag ist immer personengebunden.

  • user
    Anna
    am 06.01.2021

    Mein Sohn hat pg 4. Ich habe gerade zwei Helfer über die Nachbarschaftshilfe registrieren können. Nun möchte ich Düse rückwirkend für das letzte Jahr abrechnen, geht das? Oder erst ab Registrierung? Dann müssen sie wohl ausschließlich im Dezember geholfen haben. Zusätzlich möchte ich das sachleistungsbudget dafür umwandeln. Tatsächlich zahle ich jedem 200€ im Monat. Wie genau rechne ich das am schlausten mit der Krankenkasse ab?

    • user
      Christian Schultz
      am 07.01.2021

      Hallo Anna, den Entlastungsbetrag können Sie - so glaube ich - auch noch rückwirkend einsetzen. Das Geld aus dem letzten Jahr bis zum 30.06.2021.

      Alle weiteren individuellen Fragen bitte mit unserer Sozialberatung klären. Oder beim regionalen Pflegestützpunkt, die Beratung dort ist kostenlos.

  • user
    Christian Schultz
    am 13.11.2020

    Hallo Lena, den Entlastungsbetrag können Sie nachträglich verwenden. Das, was Sie in diesem Jahr noch nicht genutzt haben, kann zum Beispiel noch bis zum 30.06.2021 ausgegeben werden. Aber eben nur für "zertifizierte Dienste" oder registrierte Nachbarschaftshelfer.

  • user
    Lena Lüder
    am 12.11.2020

    Guten Tag,

    wenn ich jemanden für die Nachbarschaftshilfe registrieren lasse, ist es richtig, dass ich erst ab dem Zeitpunkt den Entlastungsbetrag nutzen kann!? Also ich kann nicht jetzt einen größeren Betrag nutzen ( weil wir theoretisch im Jahr nichts „verbraucht“ worden ist), da die Registrierung erst in diesem

    Monat erfolgt ist? - Pflegegrad liegt schon seit ca. 3 Jahren vor!

    Danke für die Hilfe!

  • user
    Christian Schultz
    am 23.10.2020

    Hallo Sabine, den Entlastungsbetrag können Sie auch nutzen, wenn Sie in der Reha sind oder ein Krankenhausaufenthalt ansteht.

  • user
    Sabine Zettl
    am 23.10.2020

    Wird der Entlastungsbeitrag auch bezahlt, wenn der zu Pflegende im Krankenhaus und auf Reha ist, oder entfällt er in dieser Zeit?

  • user
    Joachim Hussing
    am 30.06.2020

    Vielen Dank, dass Sie diesen Blog über Pflegedienste für Senioren mit anderen teilen. Meine Eltern sind alt, und sie werden in naher Zukunft einen Pflegedienst benötigen. Ich werde jetzt mit der Suche nach einem Pflegedienst beginnen, damit meine Eltern die bestmögliche Pflege erhalten können.

  • user
    Christian Schultz
    am 11.03.2020

    Hallo Doreen, das weiß ich leider nicht. Da empfehle ich Ihnen, einmal beim örtlichen Pflegestützpunkt nachzufragen: www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/pflegestuetzpunkte.html

  • user
    Doreen
    am 10.03.2020

    Hallo. Ich habe noch EntlastungleistungGelder vom Jahr 2019. Meine Tochter hat PG5 und meine Schwester / also meines Tochter Tante) hatte sie letztes Jahr betreut. Ich hatte den Antrag im Januar gestellt von Jahr 2019 rückwirkend, weil uns die KK letztes Jahr sagte, das meine Schwester nicht unter den Personen der Nachbarschaftshilfe zählt. Jetzt erfuhr ich doch und kk hat sie erst zum 1.2.2020 nehmigt. Ist das richtig, das sie rückwirkend nichts bekommt, obwohl noch Gelder da sind( die ja bis 30.6.2020) genutzt werden müssen wegen Verfall.?

  • user
    Christian Schultz
    am 24.01.2020

    Hallo Melanie, ja - da ist möglich. Bis Mitte des Jahres können Sie den Entlastungsbetrag aus dem Vorjahr noch verwenden. Danach verfällt das Geld.

  • user
    Melanie Fischer
    am 23.01.2020

    Frage:

    Das entalstungsgeld wurde im Jahr 2019 nicht genutzt. Darf ich dieses nun rückwirkend und bis Juni 2020 nutzen??

  • user
    Christian Schultz
    am 11.07.2019

    Hallo Heinz, ich gehe davon aus, dass das Datum der Rechnung ausschlaggebend ist. Fragen Sie aber bitte noch einmal bei Ihrer Pflegekasse nach. Die Antwort können Sie gern hier posten, dieser Punkt interessiert sicherlich noch mehr Leserinnen und Leser.

  • user
    Heinz Müller-Godewitt
    am 10.07.2019

    Beispiel: von Januar bis März 2019 wurden Leistungen erbracht. Die Rechnungen wurden jeweils zum Monatsende erstellt (also alle deutlich vor dem 30.06.), aber erst nach dem 30.06. eingereicht. Frage: wird das noch vom Vorjahres-Budget 2018 erstattet oder ist das alles 2019er Budget?

  • user
    Christian Schultz
    am 15.04.2019

    Hallo Christa, diese Frage können wir hier im Blog nicht abschließend beantworten. Ich halte es aber für unwahrscheinlich, weil die Abwicklung des Entlastungsbetrags von den einzelnen Bundesländern in Deutschland festgelegt wird. Fragen Sie bitte bei Ihrer Pflegekasse direkt nach!

  • user
    Christa Simons
    am 12.04.2019

    Ich lebe in Österreich und habe den pflegegrad 2 und beziehe Pflegegeld von der deutschen krankenkasse. kann ich auch den entlastungsbeitrag beantragen.

  • user
    Christian Schultz
    am 13.12.2018

    Hallo Herr Präpst, fragen Sie bitte beim Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe nach - die haben in der Regel eine Liste von Einrichtungen, wo diese Fortbildung gemacht werden kann.

  • user
    Rainer Präpst
    am 12.12.2018

    Hallo Herr Schulz, meine Frau hat Pflegegrad 1 benötigt keine Pflege am Körper, und wir suchen eine Haushaltshilfe/Nachbarschaftshilfe für das Haus - nur keine der Bewerber/innen hat so einen zerfizierten Kurzlehrgang. Mal hört man es sind 8 Stunden oder 20 Stunden Pflegekurs-Frage: Was stimmt und wo kann der Bewerber diesen Kurs erhalten ? Wir haben div. Pflegestützpunkte/ -Einrichtungen angerufen aber keine konkrete Auskunft erhalten

  • user
    Rudolf Enzmann
    am 29.11.2018

    Ich bin selbst "Pflegender Angehöriger" und pflege meine Frau mit PG4 seit vielen Jahren. Ich würde aus Erfahrung eine gemeinsame, erleichterte Regelung des Entlastungsbetrags in allen Bundesländern befürworten und unterstützte alle 17 Petitionen durch meine Unterschrift.

  • user
    Ansel steinhauer
    am 08.11.2018

    Es gibtgrosses Engagement um die Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige nutzbar zu machen.

    Die P17 petitionen haben genau dieses zum Ziel.

    Bitte lest es durch, macht mit, unterschreibt alle 17 Petitionen.

    Gemeinsam können wir etwas erreichen

    www.openpetition.de/organisation/eb-fanclub-brd

    Es ist viel zu lesen... Es ist kompliziert... Ubd genau deswegen soll es einheitlich vereinfacht werden!

    Hier sind mehr Infos dazu

    www.entlastungsbudget.de

  • user
    Christian Schultz
    am 07.11.2018

    Hallo Claudia, das wird als anerkannte Praxis für die Nachbarschaftshilfe ziemlich sicher ausreichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Sozialministerium, ob Ihnen noch etwas zur Anerkennung fehlt: www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/P/pflegeRatHilfe/pflegeRatHilfe_Nachbarschaftshilfe.html

  • user
    Claudia König
    am 06.11.2018

    Ich arbeite seit 20 Jahren in der Pflege und mache gerade mein Examen. Darf ich jemanden helfen über diese Entlastungskosten? Wenn ja wie geht das?

  • user
    Christian Schultz
    am 06.11.2018

    Der Entlastungsbetrag wird auch bei Pflegegrad II gezahlt, allerdings nicht für Bewohner von Pflegeheimen. Es geht nur um die häusliche Pflege.

  • user
    Resi
    am 06.11.2018

    Steht dieser auch zu, bei PSG III SGB XII Hilfe zur Pflege, Pflege Grad II

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