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GdB in Gefahr! Warum die Pläne der Bundesregierung für Menschen mit Behinderung von Nachteil sind

Behinderung

Menschen mit Behinderung kennen in der Regel das Prozedere: Um eine chronische Krankheit oder andere Behinderung amtlich zu machen, ist ein Antrag bei der zuständigen Behörde erforderlich. In Schleswig-Holstein ist hierfür das Landesamt für soziale Dienste zuständig. Die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen den Antrag und entscheiden, welcher Grad der Behinderung anerkannt wird. Bei einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 wird ein Schwerbehindertenausweis ausgegeben. Fällt der GdB mit 30 oder 40 geringer aus, kann für das Arbeitsleben ein Antrag auf Gleichstellung gestellt werden.

In welcher Tabelle finde ich meinen GdB?

Grundlage für die Arbeit in der Behörde ist die sogenannte „Versorgungsmedizin-Verordnung„. In dieser wird ziemlich konkret festgehalten, welche Erkrankung welchen GdB nach sich zieht. Herausgegeben wird die Versorgungsmedizin-Verordnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dabei wird sie von einem unabhängigen Beirat unterstützt.

Dass die Versorgungsmedizin-Verordnung aktualisiert wird, ist nicht neu. Seit ihrem Bestehen ist sie immer wieder geändert und damit an die neueste Rechtsprechung sowie die Weiterentwicklung in der Medizin angepasst worden.

Die neuesten Pläne der Bundesregierung, die Verordnung zu ändern, geben aber Anlass zur Sorge. Wir als Sozialverband appellieren an die Verantwortlichen, den Änderungen in dieser Form nicht zuzustimmen!

Diese 3 geplanten Änderungen bei der Berechnung des GdB sollten Menschen mit Behinderung alarmieren

Unsere Kritik richtet sich vor allem gegen drei Punkte:

1. Mehr Befristungen beim Grad der Behinderung (GdB)

Noch mehr Arbeit für die Verwaltung? 

Geplant ist, dass beim Ausstellen neuer Schwerbehindertenausweise deutlich häufiger mit Befristungen gearbeitet werden soll. Das lehnen wir ab, und zwar aus folgenden Gründen:

  • Bereits heute lässt das Gesetz Möglichkeiten zu, einen nicht mehr zulässigen GdB aufzuheben. Diese Regelungen zur „wesentlichen Änderung der Verhältnisse“ sind absolut ausreichend, eine Ausweitung von Befristungen ist daher nicht nötig.
  • Ist der GdB befristet, sind die Betroffenen selbst in der Verantwortung, eine Verlängerung zu beantragen. Dies muss spätestens sechs Monate vor Ablauf der Frist erfolgen. Kommt der Antrag zu spät, drohen Lücken in der Weiterbewilligung – mit fatalen Folgen für die Betroffenen im Alltag oder Arbeitsleben.
  • Zusätzliche Befristungen führen zudem zu einer weiteren Belastung der Verwaltung. Schon heute benötigt das Landesamt für soziale Dienste in Schleswig-Holstein im Durchschnitt zwei bis vier Monate. Die Bearbeitungszeit würde sich durch die Neuerungen weiter verlängern.

2. Feststellung des GdB unter Annahme des bestmöglichen Behandlungsergebnisses

Verläuft die Versorgung von Menschen mit Behinderung immer nach Plan? 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesamt für soziale Dienste sollen den GdB in Zukunft so feststellen, als ob im vorliegenden Fall immer die bestmögliche Behandlung durchgeführt wurde. Mit anderen Worten: Die Operation verlief perfekt, es stehen die optimalen Medikamente zur Verfügung, und auch die Reha ließ nichts zu wünschen übrig. Merken Sie was? Genau, in der Realität verlaufen diese Prozesse in der Mehrzahl nicht nach Plan. In unserer Sozialberatung ist es Alltag, dass Menschen von den Problemen bei der Behandlung berichten.

Theoretisch können Betroffene weiterhin einen höheren GdB erhalten, wenn in ihrem Fall bei der Behandlung Probleme aufgetreten sind. Doch die Beweislast verschiebt sich in erheblicher Weise auf den Antragsteller. Dem können wir als Interessenvertreter von Menschen mit Behinderung nicht zustimmen. In der Praxis werden durch diese Änderung sozial benachteiligte Menschen deutlich schlechter gestellt.

3. Ein GdB von 10 oder 20 soll in der Regel nicht mehr zum Gesamt-GdB dazuzählen

Beeinträchtigungen mit einem GdB von 20 sollen in Zukunft nicht mehr berücksichtigt werden

Wie oft kommen Menschen in unsere Beratung, denen wir durch die zusätzliche Berücksichtigung von Beschwerden zu einem Gesamt-GdB von 50 verhelfen können, etwa aufgrund von Herzrythmusstörungen oder Beschwerden beim Gehen.

Schon heute wird eine Funktionsstörung mit einem Einzel-GdB von 10 (z.B. leichter Bluthochdruck) im Regelfall nicht für die Feststellung des Gesamt-GdB hinzugezogen. Die Planungen sehen nun vor, auch Einschränkungen auszuschließen, die einzeln einen Grad der Behinderung von 20 mit sich bringen. Für Menschen mit Behinderung würde dies bedeuten, dass bei vielen Neu- oder „Verschlimmerungsanträgen“ eine niedrigere Bewertung herauskäme. Mit weniger Merkzeichen oder dem kompletten Verlust des Behinderten-Status.

Der Verlust eines Auges wird zurzeit mit einem GdB von 20 gewichtet. Nach neuem Recht würde dieser erhebliche Verlust im Regelfall nicht mehr beim Gesamt-GdB berücksichtigt. Auch viele Formen von Schmerz, die bisher mit einem GdB von 20 Berücksichtigung finden, würden in Zukunft standardmäßig außen vor bleiben. Ein ganz falsches Signal zum Umgang gegenüber Menschen mit Behinderung!

„Bundesregierung soll ihre Hausaufgaben machen und im Sinne der Menschen mit Behinderung entscheiden“

Jutta Kühl, SoVD-Landesvorsitzende in Schleswig-Holstein, ist alarmiert: „Wenn diese Veränderungen tatsächlich kommen, hat das katastrophale Auswirkungen für Menschen mit Behinderung. Die Bundesregierung soll ihre Hausaufgaben machen und tun, wofür sie im Amt ist – nämlich im Sinne der Menschen entscheiden. Als Anwalt der Betroffenen lehnen wir die geplanten Änderungen entschieden ab!“

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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Kommentare (23)

  • user
    Matthias Dewald
    am 17.06.2023

    Ich bin herzkrank khk und gehbehindert ich habe einen Schwerbehinderten Ausweis mit 60% unbefristeten,den Buchstaben G laut Amt heißt das gehbehindert nur ich habe immer mehr den eindruck das daß G für Geistigbehindert steht anstatt Hilfe werden einen immer mehr Knüppel zwischen den Beinen geworfen

  • user
    Dom Probst
    am 15.05.2021

    Hallo ,

    habe allein aus einer schweren und unheilbaren Erkrankung / Behinderung

    einen -- GdB 90 Unlimited --

    Bis 2017 lag der -- GdB bei 80 Befristet --

    Habe von mir aus --KEINEN VERSCHLIMMERUNG ANTRAG -- gestellt !! Das Versorgungsamt

    hat von sich aus meine langjährige , behandelnde Psychiaterin kontaktiert . Und da ich schon

    über 14-Jahre Unbefristete EM-Rente bis Eintritt Regelaltersrente erhalte , hat die Versorgungs

    Behörde wohl doch etwas gestaunt , daß jemand der schon so lange in EM-Rente ist immer

    noch und vor allen --REGELMÄßIG-- FA-Hilfe benötigt . Ausweis kam zurück :

    -- GdB 90 Unlimited -- Aber weiterhin Ohne Merkzeichen !!

  • user
    Hans-Georg Riehl
    am 03.04.2021

    ...wo ist denn, bei der Ermittlung des Gesamt-GdB, die objektive faire Bewertung?

    Ich kann nicht verstehen, daß man mit einer schweren Wirbelsäulenproblematik einen GdB von 30 bekommt, während jemand der an einer schweren Wirbelsäulenproblematik, Arthrose in den Extremitäten und Schulter, an einer chronischen Darmentzündung, mit nächtlichen Schmerzattacken, und einer schweren Psoriasis, ebenso nur einen GdB von 30 bekommt. In meinen Augen =Asozial. Man sollte gegen diese Regelung Klage einreichen, daß nur die vermeintlich "schlimmste"Erkrankung zur Ermittlung heran gezogen wird.

    Wer macht mit?

  • user
    Manuela
    am 23.03.2021

    Ich habe schon einige größere OPS hinter mit, LWS/HWS, Lebertumor, magniles Melanom 2x Schulter OP, Funktionseinschränkung Kniegelenke, usw. Hab ein GDB40. Mein verschlechterungsantrag wurde jetzt abgelehnt. Muss täglich Opiade Medikamente nehmen um überhaupt den Arbeitsalltag bewältigen zu können und dann heißt es, es sind keine wesentlichen Veränderungen. Da fragt man sich doch echt wonach wird hier beurteilt.

  • user
    Theo
    am 14.03.2021

    Menschen mit mehreren unfällen und wechselseitigen spezifischen einschränkungen,die sich kaputt gearbeitet haben,un zu 100% nicht mehr arbeiten können,sollen nicht weiter gequällt werden,weder in Ewerbsminderungsrente noch in Grad der schwerbehinderung,des ist Menschen benachteiligung,weil andre bestimmen,die des nicht alles nicht haben

  • user
    Christof Bieker
    am 03.03.2021

    Krueppelentgeld fuer taegliche Arbeit in Behindertenwerkstaetten,

    1,1€ stuendlich sollten Beamte aufgrund Gleichheit Monatelang erhalten! Ch. Bieker WN

    • user
      Marion
      am 28.05.2023

      Genau so ist es Christof .für mich sind die Werkstätten Ausbeuter an Behinderten !!!

      • user
        Sabine Flottmann
        am 04.08.2023

        Meine von meiner Freundin die Tochter die hat moja moja, hat sechstens im Kopf Schlaganfall. Arbeitet acht Stunden in einer Behindertenwerkstatt obwohl sie bloß drei Stunden arbeiten darf

  • user
    AXEL
    am 04.01.2021

    Habe schon 30% anererkannt, da ich jetzt Schmerzpatient bin und opiat haltig medikamente ein nehme stelle ich jetzt einen Verschlimmerungsantrag da bin ich ja mal gespannt wie viele Instanzen ich durchlaufen muss .Ach Bluthochdruck und Banscheibenvorfälle sind auch vorhanden.

  • user
    Christian Schultz
    am 09.09.2019

    Hallo, die Merkzeichen sind nicht unbedingt eine unmittelbare Folge aus der Höhe des GdB. Sie folgen den vom Arzt diagnostizierten Beschwerden im Alltag. Ob in Ihrem Fall ein oder mehrere Merkzeichen berechtigt wären, müsste man sich anhand der Befundberichte ansehen. Falls Sie aus Schleswig-Holstein sind, empfehle ich Ihnen unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Kaufmann
    am 09.09.2019

    Habe seit Ende März 2019 Krebs!

    Habe einen Schwerbehindertenausweiss mit GdB 100 habe aber kein Merkzeichen !

    Wie soll ich mich da Verhalten!

  • user
    Christian Schultz
    am 15.07.2019

    Hallo Christine, die Regelungen sind immer noch nicht verabschiedet. Wir wissen bisher nicht, was tatsächlich alles reformiert wird. Sicher ist aber: Nur für Neuanträge und "Verschlimmerungsanträge" gelten die neuen Regelungen.

  • user
    Christine
    am 15.07.2019

    Ich habe auf Grund meiner Gehörlosigkeit (beidseitig CI versorgt) einen GdB von 80. Wenn nun in Zukunft der GdB getestet wird unter Einbezug der Technik (bestimmt dann nur in ruhigen Situationen) werde ich den Behindertenstatus wohl verlieren - oder? Ohne Technik - und ohne Batterien bin ich taub.

    Familienfeste geht maximal 2 Stunden, dann bin ich erschöpft.

    Arbeitsgespräche / Meetings geht nur mit Zusatztechnik, die mir zur Zeit vom IFD finanziert wird. Auch auf einen "leidensgerechte" Arbeitsplatz hätte ich dann in Zukunft keinen Anspruch mehr.

    Das Resultat: total von den Situationen überfordert, Stress, Burn-Out, Arbeitsplatzverlust evtl Selbstmord.

    Das scheint vom Staat gewollt zu sein.

    Nannte sich auch mal: Natürliche Auslese

  • user
    Gottwald
    am 27.03.2019

    Ich bin 61, hab 45 beitragsjahre gearbeitet und bin jetzt überhaupt nicht mehr arbeitsfähig wegen 3 schlimmen Punkten, was aber das integrationsamt nicht im Katalog hat. Was mich entsetzt? Ich muss jetzt von 40 auf 50 GdB klagen oder eine erwerbsminderungsrente beantragen, weil das renteneintrittsalter gesenkt wurde um die Renten zu kürzen. Die Hürden für (Fälle) wie mich sind unerreichbar hoch gelegt worden. Das Problem? Mit den Krankheiten hat man schon Probleme genug. Hier neben den Krankheiten die Kraft zu finden mit dem System in die bütt gehen zu müssen ist manchmal sehr entmutigend. Gut das ich Rechtsschutzversichert bin. Aber wie geht es den Menschen, die das nicht haben? Wir leben heute in einem über-verschuldeten Sozialstaat. Sparen lässt sich nur an der Masse der Leute. Ich finde das nicht in Ordnung. Mir kommen die Tränen wenn ich von polikern lese, das man bis 66 arbeiten kann und soll. Die haben keine Ahnung von der Realität. Viele unserer Freunde sind schon tot, ohne je Rente bezogen zu haben.

  • user
    M. Annette Mosberg
    am 10.12.2018

    Wenn sie das für sich entschieden haben, ist es ja OK. Aber für viele Belange des Lebens braucht man einen Nachweis, dass eine Behinderung besteht. Viele Behinderte haben nicht ein ausreichendes Einkommen, um ein "allgemein übliches Leben" zu führen. Da bedarf es Hilfen. Und um die zu bekommen, muss man belegen können, dass man die Voraussetzung erfüllt: also einen SBA. Ihr Arbeitgeber verlangt ja auch einen Nachweis vom Arzt, dass sie wirklich krank sind- in Form eines "gelben Scheines". Und irgendwie mussten sie ja auch die Voraussetzung für den Rollator belegen können. Und wenn sie mit Rollator unterwegs sind-wo alle sehen, dass sie nicht ohne nicht zurecht kommen- verstehe ich nicht, wie ein Nachweis ,der Erleichterung und Hilfen bringen kann, sie fremdbestimmen sollte. Die Hilfen werden ja von einem selbst angefragt. Keiner wird gezwungen, zB. einen Rollator zu benutzen. MfG

    • user
      Wolfgang Flügel
      am 30.04.2023

      was Anette schreibt ist barer Unsinn. lol

      • user
        Westmeier
        am 22.07.2023

        Hallo Wolfgang, sie @Anette hat Recht mit der aussage!!.

        Warum also schreibt sie Unsinn!!!.

        Finde ich nicht!!.

        Gruß Renè

  • user
    Christine Singh
    am 27.11.2018

    Das juckt mich überhaupt nicht! Ich bin zwar seit frühester Kindheit behindert und kann seit 12 Jahren ohne Rollator nicht mehr gehen, aber einen Behindertenausweis habe ich immer abgelehnt und habe auch heute, mit 65 Jahren auf dem Buckel, noch keinen. Ich sehe den Schwerbehindertenausweis als ersten Schritt auf dem Weg zur Fremdbestimmung an. Das muss ich nicht haben!

    • user
      Westmeier
      am 23.07.2023

      Hallo Christine,

      warum lehnst du es ab??. Ich verstehe manche Leute nicht!!.

      Das ist doch nicht schlimm!!. Es erfährt doch eh niemanden!!.

      Und wegen dem Fremdbestimmung??. Was meinst du denn damit!!!.

      Du mußt dich nicht Rechtfertigen, egal wo!!!.

      Es gibt doch Nachteilsausgleiche im GdB!!.

      Und eine Nachteilsausgleiche für Merkzeichen!! gibt es auch.

      Noch mal, eine Fremdbestimmung gibt es nicht!!. Du bestimmst, sonst niemand!!.

      LG Renè

  • user
    Kai P. Jürgensen
    am 21.11.2018

    Eine soziale Marktwirtschaft sowie einen Sozialstaat haben wir schon lange nicht mehr. Eine soziale und solidarische Einstellung in Staat und Gesellschaft vermisse ich mehr und mehr. Ich fürchte mich sehr, in die Mühle der Hartz-4-Mühlsteine zu geraten...

  • user
    Zdenka Weissbrot
    am 21.11.2018

    Ja,was soll man von der Gesellschaft erwarten,

    es wird nach Strich und Faden betrogen,

    es hat nix mehr mit Ehrlichkeit und Anstand zu tun.

    Das ist sehr traurig.

    Da arbeiten die leute ,viele sehr schwer und dann werden sie noch betrogen.

    Und andere bereichern sich ohne ENDE.

  • user
    Christiane Schröder
    am 20.11.2018

    Oh man bin ich froh dass meine 50% unbefristet sind und das schon seit Jahren.Einen Verschlimmerungsantrag trau ich mich eh nicht zu stellen.Es ist sehr sehr traurig alles Habe jahrelang schwer körperlich gearbeitet bis es nicht mehr ging.Jetzt muss ich auf meine halbe EMR so viel Steuern zahlen.....Fazit:alt kann man werden aber nicht krank.Der Dank für jahrelanges Gepuckel?

    • user
      Carola Roeder
      am 14.01.2021

      Die Aemter könnten heute viel komplexer arbeiten,

      Verschleppen durch Beantragung und Zeitaufschiebung den Gesundheitszustand.

      Bis der Tod droht.

      Deutschland lernt nicht dazu.

      Carola

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