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Kann meine Altersrente niedriger sein als meine Erwerbsminderungsrente?

Behinderung Armut

Fragen zur Erwerbsminderungsrente sind für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sozialberatung Tagesgeschäft. Viele unserer Mitglieder sind aus gesundheitlichen Gründen auf Krankengeld angewiesen oder streben eine Erwerbsminderungsrente an. Beim Wechsel in die Altersrente stellen wir in vielen Gesprächen immer wieder Unklarheiten fest. Aus diesem Grund lesen Sie hier eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten.

Drei Fragen zur Erwerbsminderungsrente beim Wechsel in die Altersrente

1. Muss ich einen Antrag auf Altersrente stellen, wenn ich bereits Erwerbsminderungsrente erhalte?

Definitiv. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung geht nichts ohne Antrag. Egal ob Sie zur Regelaltersgrenze in die Altersrente wechseln oder eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen möchten – wir empfehlen Ihnen, rund drei bis sechs Monate vor dem beabsichtigten Sprung einen Antrag bei Ihrem Rententräger zu stellen.

2. Kann es passieren, dass meine Altersrente geringer ausfällt als meine Erwerbsminderungsrente?

Nein, nicht wenn beide Renten nahtlos ineinander übergeben. In diesem Fall gilt ein Bestandsschutz. Dieser bewirkt, dass Ihre Altersrente nicht geringer sein kann als Ihre zuvor bezogene Erwerbsminderungsrente.

Bitte beachten Sie: Erfolgt der Wechsel von der Erwerbsminderungs- in die Altersrente ohne Unterbrechung, werden Abschläge auch auf die Altersrente übertragen.

Ein Beispiel: Karl-Heinz D. aus Uetersen bekommt seit über zehn Jahren eine Erwerbsminderungsrente. Seinen Schwerbehindertenausweis hat er ebenfalls in dieser Zeit beantragt. Nun möchte Karl-Heinz die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass Betroffene mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ohne Abschläge zwei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen können. Karl-Heinz müsste auf seine Erwerbsminderungsrente allerdings Abschläge in Höhe von 10,8 Prozent hinnehmen. Geht er nun nahtlos von der Erwerbsminderungs- in die Altersrente, werden diese Abschläge auch die Altersrente reduzieren.

Es kann Situationen geben, in denen Sie sich diese Abschläge ersparen können. Falls Ihre Erwerbsminderungsrente befristet ist und möglicherweise einige Monate vor dem geplanten Wechsel in die Altersrente ausläuft – dann müssen Sie eine wichtige Entscheidung treffen.

Frank Wähling, Rechtsschutzsekretär beim SoVD Schleswig-Holstein: „Lassen Sie sich von der Rentenversicherung ausrechnen, wie hoch Ihre Altersrente wäre, wenn Sie unmittelbar aus der Erwerbsminderungsrente kommen. Es kann sinnvoll sein, einige Monate anderweitig zu überbrücken und dann ohne Abschläge in die Altersrente zu gehen. Das geht natürlich nur, wenn die finanzielle Lücke in diesem Zeitraum mit einem anderen Einkommen ausgeglichen werden kann – zum Beispiel mit dem Gehalt oder der Rente des Lebenspartners.“

„Endlich mal eine gute Nachricht: Die Altersrente kann nicht kleiner sein als die Erwerbsminderungsrente!“

3. Angenommen, ich beziehe zurzeit eine Erwerbsminderungsrente und habe einen Minijob. Darf ich dann in der Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen?

Wenn Sie zur Regelaltersgrenze in die Altersrente gehen, gilt dies uneingeschränkt. Anders verhält es sich, wenn Sie eine vorgezogene Art der Altersrente wählen. Nehmen Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch, achten Sie bitte weiterhin auf Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen – und zwar bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.  „Generell ist es unbedenklich, einen Minijob auszuüben“, so Frank Wähling vom Sozialverband Schleswig-Holstein. „Wer mehr als 450 Euro im Monat verdienen will, sollte sich unbedingt vorher beim Rententräger absichern. Hier kann man Ihnen Ihre persönliche Hinzuverdienstgrenze mitteilen.“

Wenn die Altersrente ansteht, verfügen die meisten Menschen über mehrere Möglichkeiten. Gleichzeitig stellen sich Fragen, zum Beispiel:

Ist die Rente mit Schwerbehindertenausweis besser als die nach 45 Jahren?
Soll ich lieber bis zur Regelaltersrente warten?
Kann ich zwei Varianten der vorgezogenen Rente miteinander kombinieren, um die Abschläge zu umgehen?

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Kommentare (65)

  • user
    Dobkowicz
    am 21.02.2024

    Sehr geehrte Damen und Herren ‚

    Ich habe auch mal eine Frage zu vollen Erwebsminderugsrente ?

    Ich bekomme die Rente seit 2014 und bin jetzt 56. Jahre

    Wann kann ich eigentlich in der eigentlichen Rente gehen mit 63 oder 65 Jahren ???

    Allerdings bin ich noch 50% Schwebehindert alerdings muß ich noch da zu sagen das ich nach der ersten OP 1991 eine Berufsunfähigkeitsrete erhalten habe . Bis 2014 zur 2.OP.

    Und muß die Erwerbsminderungsräte alle 3. Jahre Neu beantragen.

    Mit freundlichen Grüßen

    René Dobkowicz

    • user
      Christian Schultz
      am 22.02.2024

      Hallo René, Ihre Frage kann man nicht allgemein beantworten. Aber wenn Sie in ein paar Jahren noch Ihrem Schwerbehindertenausweis haben, können Sie spätestens mit 63 in die Rente - ohne weitere zusätzliche Abschläge.

  • user
    Jo jo
    am 28.12.2023

    Bin59 habe 50 % und EM rente. Wann in Altersrente mit 65 oder 67.mehr oder weniger rente?

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2024

      Damit wir Ihre Frage beantworten können, müssen Sie diese schon etwas genauer stellen.

  • user
    Kai
    am 12.09.2023

    Hallo,

    ich bin seit einem Arbeitsunfall voll erwerbsgemindert und beziehe von der BG eine Rente wegen voller Erwerbsminderung und hatte gleichzeitig EU Rente beantragt und bekommen, weil nicht zu erwarten ist, dass sich der Gesundheitszustand ändert. Nun meine Frage: Was passiert, wenn ich das normale Renteneintrittsalter erreicht habe? Wird dann meine BG Rente wegen voller Erwerbsminderung gestrichen oder behalte ich die und was ist mit der, 2010 hieß das, glaube ich, EU Rente, die jetzt geringer ausfällt als die BG Rente wegen voller Erwerbsminderung?

    • user
      Christian Schultz
      am 13.09.2023

      Hallo Kai, die Erwerbsminderungsrente der DRV endet spätestens beim Erreichen der Regelaltersgrenze. Beantragen Sie rund vier Monate vorher Ihre Altersrente. Das mit der BG-Rente müsste man sich näher anschauen - aber das können wir nur im Rahmen einer persönlichen Beratung anbieten.

  • user
    Frank
    am 06.02.2023

    Guten Tag,

    ich beziehe seit 2000 eine TEM und habe ein grundsätzliches Problem mit der Aussage "Geringer als die volle EM Rente kann die AR nicht werden - wegen Bestandsschutz."

    Woher kommt diese Aussage genau??

    Bei mir ist das Ergebnis der Probeberechnung von vor 5 Jahren (ca. 1.100€, Altersrentenbeginn 2032) deutlich niedriger als die doppelte TEM-Rente (ca. 750 € x 2 = ca. 1.500 €).

    Könnten Sie mir bitte weiterhelfen?

    MfG

  • user
    Ina
    am 27.12.2022

    Hallo Herr Schulz

    Da ich an MS krank bin und nicht mehr laufen kann bin ich seit 10 Jahren in der EM -Eente. Bin 1964 geboren so käme ich mit 67 in Altersrente

    Also ungefähr drei Monate vor meinem Geburtstag müsste ich das Beantragen spätestens habe ich verstanden hier und die Höhe von EM-Rente in Altersrente wird weniger oder bleibt das selbe 910 €

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2023

      Hallo Ina, beantragen Sie die Altersrente lieber fünf Monate vorher. Manchmal dauert es etwas länger. Sie erhalten dann aller Voraussicht nach weiterhin die gleiche Rentenhöhe - auf jeden Fall nicht weniger als vorher.

  • user
    Monika
    am 06.11.2022

    Ich habe eine teilweise erwerbsminderungsrente die im März 2023 ausläuft ..im Februar 2023 werde ich 63 Jahre …würde für mich eine Verlängerung dieser teilweisen EM Rente beantragen besser kommen als in Vorrente also mit 63 zu gehen . frdl Gruß

    • user
      Christian Schultz
      am 07.11.2022

      Schauen Sie mal in Ihre Renteninformation, da finden Sie erste Hinweise. Ich empfehle Ihnen aber eine kostenlose Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung. Da kann man Ihnen genau sagen, welche Abschläge an welcher Stelle zu erwarten sind.

  • user
    Janine
    am 30.10.2022

    Ich beantrage wegen Schlapanoe/ Insomnie Depressionen und diverser anderer Begleitkranheiten) die Verschlimmerung meines GdB derzeit 40%. Aufgrund eines Burn Outs vor 7 Jahren kann ich seitdem nur noch 30 Std. Max. Arbeiten was unter der Inso.nie mit 3- 4 Std. I.mer schwieriger wird. Ich überlege eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen möchte mich über die Finanzoellen Auswirkungen informieren. Danke Viele Grüsse

    • user
      Christian Schultz
      am 03.11.2022

      Hallo Janine, in Ihrer jährlichen Renteninformation - kommt automatisch mit der Post - steht dazu eine Zahl. Da wissen Sie schon in etwa, wie hoch eine volle EM-Rente wäre.

  • user
    Günther Hecht
    am 27.09.2022

    Guten Abend,

    ich hab mich jetzt durch die hilfreichen Youtube Videos durchgearbeitet und schon einige Blogartikel gelesen. Vielen Dank für die tolle Unterstützung durch die Videos und die Artikel bin ich um ein vielfaches schlauer wie duch zahlreiche Beratungstermine bei der VDK.

    ich bekomme die teilweise Erwerbsminderungsrente (50%) mit 10,8 % Abschlägen. Lt. Rentenauskunft hab ich meine Wartezeit von 45 Jahren bereits vor Eintritt der BU erfüllt. Der Eintritt für besonders langjährige Verischerte wäre April 2023.

    Da mir seitens der VDK geraten wurde einen Rentenantrag bereits jetzt für Oktober zu stellen (ALG1 ist ausgelaufen)

    hat mir ein Mitarbeiter der Rentenversicherung erklärt, ich könnte Ihn Rente gehen (Rentenantrag bewilligt) für langjährig Versicherte (35 Jahre) mit 9 % Abschlag. (30 Monate fehlen noch auf die Regelaltersrente). Allerdings sei es so dass durch meine teilweise Erwerbsminderung die Hälfte meiner Entgeltpunkte ein Leben lang mit 10,8 % Abschläge gelten und für die restlichen 50 % eben die 9 %.

    Gibt es eine Möglichkeit, dass diese 10,8 % Abschläge eben für die 50%teilweise Erwerbsminderung nicht auf die frühzeitige bzw. auf die Rente für besonders langjährige Versicherte übertragen werden?!.

    Wie kann ich den nahtlosen Übergang verhindern?!.

    Mit bestem Dank für Ihre Hilfe.

    • user
      Christian Schultz
      am 28.09.2022

      Hallo Günther, das weiß ich leider nicht aus dem Stehgreif. Eigentlich hätte ich Ihnen jetzt empfohlen, dass Sie sich persönlich bei der DRV beraten lassen. In der Regel ist die Unterstützung dort sehr gut. Das haben Sie ja bereits getan - daher weiß ich nicht, ob es über die vom DRV-Mitarbeiter vorgeschlagene Lösung noch eine für Sie bessere Variante gibt.

      • user
        Günther Hecht
        am 04.10.2022

        Vielen Dank für Ihre Rückantwort.

        Erfolgt der Wechsel von der Erwerbsminderungs- in die Altersrente ohne Unterbrechung, werden Abschläge auch auf die Altersrente übertragen.

        Wie lässt sich denn der fließende Übergang vermeiden?

        Was passiert wenn ich einen Mini oder Midi im Rahmen meiner teilweisen Erwerbsminderung annehme?

        • user
          Christian Schultz
          am 05.10.2022

          Den fließenden Übergang können Sie nur vermeiden, wenn die EM-Rente befristet ist und ausläuft. Aber in der Regel ist die Bestandsschutzregelung - wie im Beitrag beschrieben - für die Versicherten vorteilhafter.

          Sie können neben der teilweisen EM-Rente arbeiten. Ab dem nächsten Jahr dürfen Sie bis zu ca. 34.000 Euro pro Jahr hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

          • user
            Tobias Hecht
            am 05.10.2022

            Hallo, nochmals vielen Dank für Ihre Rückantwort. Die Bestandsschutzregelung ist vorteilhafter?

            Das verstehe ich nicht. Wenn ich irgendwie die 10,8 % Abzug auf meine teilweise Erwerbsminderung bei der früh. Altersrente (45 Jahre, ohne Abzüge) vermeiden/abwenden könnte.

            Dann würde doch meine Rente entsprechend höher ausfallen.?

            Oder übersehe ich da etwas.?

  • user
    bootman uta
    am 29.06.2022

    Hallo..wo liegt der Unterschied zwischen einen Rentenantrag beim SovD und der Rentenversicherung? M.f.G.

    • user
      Christian Schultz
      am 29.06.2022

      Da gibt es keinen Unterschied, der SoVD hilft ja nur beim Ausfüllen des Formulars. Und auch nicht überall. Daher müssen Sie für die Beantragung Ihrer Rente sicherlich nicht in den Verband eintreten. Das können Sie auch direkt bei der DRV machen.

      Eine Mitgliedschaft im SoVD ist vor allem dann interessant, wenn Sie sich falsch beraten fühlen oder einen Widerspruch einlegen möchten: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/bei-welchen-problemen-kann-mir-der-sozialverband-helfen

  • user
    Barbara Splett
    am 26.05.2022

    Hallo, ich bin Jahrgang 64 und arbeite seit 41 Jahren. Wie sieht das mit den Abzügen aus wenn ich eine halbe EM-Rente erhalte und weiterhin 50% arbeiten gehe. Werden die 10,8% auch von meiner späteren kompletten Altersrente abgezogen (Renteneintritt mit 65 Jahren als besonders langjähriger Versicherter, also eigentlich ohne Abzüge).

    Und wie sehen die Abzüge bei einer Altersrente mit 63 Jahren aus (eigentlich 14,4 %)?

    Und behält man die 10,8 % Abzüge auch wenn man die EM-Rente nur befristet (z.B. 2 Jahre) in Anspruch nimmt?

    Viele Grüße

    Barbara Splett

    • user
      Christian Schultz
      am 27.05.2022

      Hallo Barbara, aktuell müssen Sie ab 63 und zusätzlich 35 Versicherungsjahren noch keine Abschläge bei der EM-Rente in Kauf nehmen. Demnach wird auch nichts auf die Altersrente übertragen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/erwerbsminderungsrente-wie-ist-das-mit-den-abschlaegen

      • user
        Barbara Splett
        am 07.06.2022

        Vielen Dank, aber ich würde ja jetzt mit 58 Jahren eine halbe EM Rente beziehen. Was bedeutet das für die Abzüge bei meiner Altersrente?

        • user
          Christian Schultz
          am 09.06.2022

          Die werden in der Regel auf die Altersrente übertragen. Lassen Sie sich dazu aber bitte individuell beraten.

  • user
    Lupco
    am 13.10.2021

    Ich wohne in Hessen Raum Fulda und hier für die Social Beratung ist V.D.K. Zusendung für die Mitglieder .

    Aber wir sind so viele falschberaten aber richtig falsch!Unglaublich suchen wir überall Hilfe und finden wir gar nichts. .

    Müssen so viel mal Ratschläge von Mänschen suchen mit Erfahrungen in Social und Rente Richtungen.

    Ist Sovd.sh.d das gleiche wie V.D.K??

    Kann ich mit meine Mitgliedschaft von V.D.K hier nutzen und beraten lassen?

    Mit freundlichen Grüßen Lupco

    • user
      Christian Schultz
      am 14.10.2021

      Hallo Lupco, SoVD und VdK waren vor vielen Jahren mal ein Verband, aber das ist schon lange nicht mehr so. Die Angebote sind aber nach wie vor sehr ähnlich. Falls Sie sich beim SoVD beraten lassen möchten, müssen Sie hier allerdings direkt Mitglied sein - Ihre Mitgliedschaft im VdK reicht dafür nicht aus.

  • user
    Barbara
    am 12.04.2021

    Guten Tag,

    ich bin 60 Jahre alt und beziehe volle Erwerbsmindungsrente, die bis Mitte 2022 befristet ist. Bei einem Beratungsgespräch mit der Rentenversicherung wurde mir kürzlich empfohlen, im Herbst 2021 die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte zu beantragen, da alle Voraussetzungen erfüllt sind (GdB 80, SB-Ausweis unbefristet, 35 Jahre Versicherungszeit, mein Alter wäre dann 61 Jahre 4 Monate). Außerdem könnte ich mir damit die Gesundheitsprüfung in 2022 ersparen, die unter Umständen mehrere hundert Kilometer entfernt stattfinden würde. - Das Ergebnis einer evtl. Prüfung würde ich nicht fürchten, nur eine längere Fahrt wäre schon sehr unangenehm.

    Mir wurde auf Nachfrage von der Beraterin versichert, dass ich die aktuellen persönlichen Entgeltpunkte behalten würde und dass auch die vorgezogene Altersrente nicht niedriger sein kann als die EM-Rente, weil die aktuellen persönlichen Entgeltpunkte ja schon 10,8% Abschläge enthalten und weil man nicht zweimal Abschläge haben könne.

    Ich denke aber, dass ich bei einer vorgezogenen Altersrente für Schwerbehinderte nochmal Abschläge hätte, was ich gerne vermeiden möchte.

    Was ist nun richtig - gäbe es dann nochmals Abschläge oder nicht?

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    • user
      Christian Schultz
      am 13.04.2021

      Hallo Barbara, es ist richtig, dass die Abschläge nicht doppelt anfallen können. Aber wenn Sie Ihren Fall individuell absichern möchten, sollten Sie das anhand Ihrer Unterlagen tun - zum Beispiel im Rahmen unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Bettina Altrogge
    am 07.04.2021

    Guten Tag,

    ich bin 1961 geboren und beziehe seid ca.2012 eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente. Wann wird diese in die Regelaltersrente umgewandelt und bleibt sie genau so hoch wie jetzt.Passiert dieses automatisch, oder muss ich mich selber darum kümmern?Auch wäre es super, wenn sie mir mitteilen könnten, wie viel ich zur Zeit dazu verdienen darf.

    VG

    Bettina

  • user
    Burkhardt
    am 27.03.2021

    Hallo, ich erhalte nach ALG I Bezug seit 01.01.21 eine bis zum 31.12.23 befristete Rente i.H.v. 1.300 € brutto wegen voller Erwerbsminderung. Am 01.09.22 habe ich die für mein Geburtsjahr (1958) maßgebliche Altersgrenze für den Bezug einer abschlagfreien Rente mit GdB 50 erreicht.

    Meine Frage: Wirkt sich ein über den 01.09.22 hinausgehender Bezug von EM Rente auf die Höhe der Rente wegen Schwerbehinderung aus? Eigentlich möchte ich ab 01.09.22 eine - hoffentlich abschlagfreie - Altersrente beziehen.

    Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 29.03.2021

      Hallo Burkhart, das von Ihnen beschriebene Szenario kann sich auf Ihre Rente auswirken. Allerdings ist das eine Frage, die Sie zunächst mit der Deutschen Rentenversicherung klären sollten. Ohne Einsicht in Ihr Rentenkonto ist das leider nicht zu beantworten. Es spielt u.a. auch eine Rolle, wie alt Sie waren, als Sie die EM-Rente erstmals bezogen haben.

    • user
      Burkhardt
      am 29.03.2021

      Danke Christian

      Die Rente soll ab Mai und rückwirkend ab 01.01.21 gezahlt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung im Januar 2021 war ich 62 Jahre alt. Seit Juli 2019 habe ich ALG I bezogen; die Zahlung wurde unmittelbar nach Übermittlung des Rentenbescheides vorletzte Woche eingestellt; vmtl. aufgrund der Tatsache, dass ich weniger als 3 Std./Tag erwerbsfähig bin.

      Ich hatte mich vor Beantragung der Rente dahingehend informiert, dass es finanziell günstiger ist, statt einer Schwerbehindertenrente vor Erreichen der vorgezogenen Rentenaltersgrenze zunächst eine EM Rente zu beantragen und dann abschlagfrei zum 01.09.2022 in die Schwerbehindertenrente zu wechseln.

  • user
    E. Krebs
    am 06.03.2021

    Hallo,

    Ich werde im Juli 65 Jahre. Ich beziehe bis Dezember 2021 noch volle EM-Rente. Kann ich, auch wenn ein halbes Jahr bis zur Altersrente dazwischen liegt, einen nahtlosen Antrag auf Altersrente stellen.?

    Oder sollte ich noch einen 1. Antrag für ein halbes Jahr auf Verlängerung der EM-RENTE stellen, um dann erst nahtlos in die Altersrente zu gehen?

    Vielen Dank im Voraus

    • user
      Christian Schultz
      am 08.03.2021

      Nahtlos ist der Übergang ja nur, wenn keine Lücke zwischen EM- und Altersrente liegt. Welcher Weg für Sie günstiger wäre, müsste man sich aber im Detail anschauen.

  • user
    Chr.Petersen
    am 20.02.2021

    Guten Tag, ich beziehe seit 10 Jahren eine 50% tige Erwerbsminderungsrente und gehe jetzt mit 65 plus nahtlos in die Altersrente. Meine E-Rente beträgt nur 445 Euro, das ist verdammt wenig, dann müsste ich ja jetzt das doppelte bekommen, also 100 %. meiner jetzigen

    Erwerbsminderungsrente, da ja die Altersrente nicht weniger sein kann als die EU-Rente. Ich komme immerhin auf 35 Jahre Berufsjahre, die ich in die Rentenkasse einbezahlt habe. Sehe ich das richtig? Ich freue mich auf ihre Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 02.03.2021

      Hallo, wie hoch Ihre Altersrente wäre, können Sie Ihrer letzten Renteninformation entnehmen. Aber grundsätzlich ist es richtig: Die Altersrente kann in diesem Fall nicht niedriger ausfallen als die EM-Rente.

  • user
    Anneliese Herfurt
    am 22.01.2021

    Ich bin 63 Jahre alt . Lohnt es sich noch bei Ablehnung eines Antrages auf Erwerbminderungsrente sowie auch nach Absage des Widerspruches wie in meinem Fall , vor dem Sozialgericht zu klagen ? Da ich erfuhr , dass die Bearbeitungszeiten beim SG bis zu 2 Jahren und länger dauern können und ich bis dahin das Alter für meine Altersregelrente sowieso erreicht hätte ?

    • user
      Christian Schultz
      am 25.01.2021

      Hallo Anneliese, falls Sie realistische Chancen auf eine EM-Rente haben, lohnt es sich. Denn falls Sie vor dem Sozialgericht Recht bekommen, gibt es ja eine Nachzahlung. Ob die Klage jedoch sinnvoll ist, vermag ich nicht zu sagen. Das geht nur, wenn man sich Ihre medizinischen Befundberichte anschaut.

  • user
    Christian Schultz
    am 13.05.2020

    Hallo Daniela, ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihre unentgeltliche Pflege Auswirkungen auf die EM-Rente hat. Wenn Sie das aber noch mit einem Profi besprechen wollen, empfehle ich Ihnen unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Daniela
    am 12.05.2020

    Guten Tag,

    ich bin 57 Jahre alt und erhalte seit 2018 wegen Depressionen unbefristet die volle EM-Rente.

    Aufgrund des Gesundheitszustandes meiner Mutter überlegen wir einen Antrag auf Pflegegeld zu stellen und mich als Pflegeperson einzutragen. Ich wohne in einem anderen Ort, fahre aber regelmäßig zu meiner Mutter. und helfe ihr wo ich kann. Aufgrund der Beinträchtigungen meiner Mutter rechnen wir mit Pflegegrad 2.

    Nun wurde mir aber gesagt, dass dieser Antrag mit mir aks Pflegeperson möglicherweise zu einer Überprüfung meines Gesundheitszustandes durch die DRV führen könnte. Mein Gesundheitszustand hat sich aber nicht verbessert, und mache das selbstverständlich ohne Bezahlung. Ich tue das nur für meine Mutter!

    Nun weiß ich nicht, ob wir besser eine andere Person als Pflegeperson eintragen sollen? Hat jemand Erfahrungen mit so etwas oder kann einen Rat geben?

    LG Daniela

  • user
    Christian Schultz
    am 23.04.2020

    Hallo Peter, Sie müssen sogar einen Antrag für die Altersrente stellen. Etwa drei bis sechs Monate vor dem geplanten Rentenbeginn: www.sovd-sh.de/2020/01/07/erwerbsminderungsrente-in-altersrente-umwandeln-das-sollten-sie-wissen/

  • user
    Christian Schultz
    am 23.04.2020

    Hallo Martin, ich empfehle Ihnen ein kostenloses Beratungsgespräch bei der Rentenversicherung selbst. Hier kann man Ihnen für beide Optionen genau sagen, wie hoch die jeweiligen Rentenarten für Sie ausfallen würden - inklusive der Abschläge.

  • user
    Martin Frisch
    am 23.04.2020

    Guten Tag

    meine volle Erwerbsminderungsrente (Beginn 19.04.2015) läuft zum 19.04.2021 aus.

    Habe bis 20.10.2014 ca. 39 Jahre gearbeitet.

    Meine Altersrente würde am 1.08.2022 beginnen. Es lägen etwas mehr als 15 Monate zwischen Auslauf der EM-Rente und dem Beginn der Altersrente.

    Was wäre klüger:

    1. Eine Verlängerung der EM-Rente beantragen um später nahtlos in die Altersrente zu wechseln, da hier der Bestandschutz greift und die Altersrente nicht niedriger sein kann als die EM-Rente.

    2. In die vorgezogene Altersrente gehen. Hier ist mir unklar welche Nachteile sich ergeben könnten.

    MfG

    M.Frisch

  • user
    Peter Tries
    am 22.04.2020

    Ich habe auch eine Erwebsminderungsrente und bin seid 2004 in Frührente ich habe seid 1980 bei der Firma Edeka gearbeitet und bin wegen Krankheit ausgeschieden.

    Muss ich einen Antrag auf Regelrente Stellen ich bin jetzt 57 Jahre alt.

    Wann muss ich den Antrag stellen?

    LG Peter Tries

  • user
    Andreas
    am 01.04.2020

    Nein, der max. Abschlag bei EM-Rente liegt bei 10,8 %. Je nach Alter und Beginn der EM ist der Abschlag auch niedriger. Ab einem Alter von 63 und 35 Jahren Wartezeit (40 Jahre ab 2024) gibt es keinen Abschlag (= Vertrauensschutz).

  • user
    Christian Schultz
    am 13.02.2020

    Hallo Maria, wenn Sie neben einer teilweisen Erwerbsminderungsrente noch einen Job hätten, würden Sie und Ihr Arbeitgeber darauf Rentenbeiträge abführen. Das erhöht die spätere Altersrente also sogar noch.

  • user
    Maria Humm
    am 12.02.2020

    Auf meiner Renteninformation geht hervor, dass, wenn ich heute voll erwerbsgemindert wäre,

    ich eine Rente von 1200 Euro bekäme.

    Wenn ich heute nur eine Teilerwerbsminderungsrente, also 600 Euro bekäme und z.B. ab dem Zeitpunkt nur noch 5-6 Jahre mit 50 % Teilzeit arbeiten kann, bekäme ich danach dann weniger

    als 1200 Euro bei dann eingetretener voller Erwerbsminderung?

  • user
    Christian Schultz
    am 29.01.2020

    Hallo Roswitha, ich glaube, das geht nicht. Fragen Sie am besten direkt bei der privaten Krankenversicherung nach.

  • user
    Roswitha
    am 28.01.2020

    Hallo Christian, Frage falsch gelesen.

    Möchte nur in der ( PostBeaKK) mitversichert werden.

    Also aus der gesetzlichen Krankenversicherung raus.

    Das war meine Frage.

    Da ich ja in diesem Jahr von der Erwerbsminderung Rente in die Altersrente wechsele.

    Mfg

  • user
    Christian Schultz
    am 28.01.2020

    Hallo Roswitha, Sie möchten sozusagen in die Pension Ihres Mannes wechseln? Nein, das ist nicht möglich. Die Form der Altersvorsorge richtet sich ja danach, in welcher Form Sie persönlich früher beruflich tätig gewesen sind.

  • user
    Roswitha
    am 28.01.2020

    Hallo

    Ist es möglich beim Wechsel von Erwerbsminderungsrente in Altersrente in die privat Versicherung des Ehemanns zu wechseln?

  • user
    Christian Schultz
    am 20.01.2020

    Die Altersrente ist nie niedriger als die Erwerbsminderungsrente - zumindest nicht, wenn der Übergang nahtlos erfolgt. Aber das steht auch oben im Beitrag etwas ausführlicher. Noch mehr Infos zum Wechsel von EM- in die Altersrente finden Sie hier: www.sovd-sh.de/2020/01/07/erwerbsminderungsrente-in-altersrente-umwandeln-das-sollten-sie-wissen/

  • user
    Ralf Kessler
    am 20.01.2020

    Ja dann bin ich 66 Jahre Alt und ein Schwerbehinderten Ausweis habe ich auch

    Lieben Gruß

    Ralf

  • user
    Christian Schultz
    am 20.01.2020

    Hallo Ralf, erreichen Sie im Februar 2023 denn Ihre Regelaltersgrenze? Oder wie alt sind Sie dann? Grundsätzlich sollten Sie Ihre Altersrente etwa sechs bis drei Monate vor dem geplanten Beginn beantragen. Nicht vorher.

  • user
    Ralf Kessler
    am 20.01.2020

    Ich bin 63 Jahre und beziehe eine Erwerbsminderung Rente von 1095. 00 Euro

    Die Rente läuft am 31.01.2023 ab kann ich schon die Reguläre Rente beantragen und wie bezieht sich das auf der jetzigen Rene aus ich möchte gerne wissen ob die Reguläre Rente nachher höher ausfällt

    Lieben Gruß

    Ralf

  • user
    Wuschel
    am 20.11.2019

    ja...die halbe Welt ist gegen Sie und böse. Vermutlich haben Sie eine Behinderung in Ihrer Warnehmung des Geschehens um Sie herum und basteln sich Erlebnisse entsprechend zurecht.

    Ihr Kampf den Sie kämpfen richtet sich real gegen Sie selbst und muss zum Beweis herhalten das es so ist wie Sie es sehen. Sie fordern Aufmerksamkeit in der Hoffnung Ihre Probleme wie Sie diese sehen bestätigt zu bekommen. Sie brauchen dringenst die Hilfe eines Psychologen.

    ................ Was für eine Frage hatten sie eigentlich ?

  • user
    Christian Schultz
    am 18.11.2019

    Hallo Elmar, ich verstehe Ihre Frage nicht: Warum sollte die EM-Rente gekürzt werden, wenn Sie eine neue Niere erhalten?

  • user
    Elmar Weber
    am 16.11.2019

    Guten Tag

    Ich bin 55 Jahre und beziehe eine Erwerbsminderung Rente, habe 100 GdB. Wird mir meine Rente gekürzt bzw. weggenommen wenn ich Nierentransplantiert werde? Vor der Nierenerkrankung hatte ich schon 70% GdB wegen Herzinsuffizienz.

    Vielen Dank im Voraus

  • user
    Wagner Karin
    am 02.06.2019

    Was schreiben Sie nur für einen Unfug. Ich will nicht direkt darauf eingehen.Halten Sie Ihren Mund und Kuli ruhig.

    • user
      Hildebrand
      am 22.02.2021

      Sehr geehrter Frau Wagner,

      ich habe gerade Ihren Artikel gelesen. Ich bin sprachlos, denn...

      es ist KEIN Unfug, wenn sich die Dame über die geschilderten Umstände beschwert. Sie hat das Recht, sich öffentlich über Dinge zu äussern, die ihrer persönlichen Meinung nach ungerecht oder unfair sind, oder in eine Richtung gehen, die von der Gesellschaft schon mal gerne übersehen werden.

      Wenn Sie die Dinge anders sehen, sollten auch Sie das Recht auf freie Meinungsäusserung nutzen. Es steht Ihnen zu!

      Jemanden Anderen den Mund zu verbieten, oder den Bleistift in die Verbannung zu schicken,-- das kennen wir doch schon aus der NAZIZEIT. Damit wollen Sie doch nicht in Verbindung gebracht werden. ODER?

      Äussern Sie sich einfach mit Gegenargumenten.

      Für mich sieht es so aus, als kennen Sie die geschilderten Fälle alle recht gut. Sie sind Betroffene? Dann sagen Sie es doch und korrigieren Sie den Bericht mit Ihrer Gegendarstellung. Das ist der richtige Weg, und nicht Ihr imperatives Gezeugsel.

      Nein, ich kenne weder Sie noch die Berichtende noch die Umstände.

      Mein Wissen beziehe ich lediglich aus dem Bericht und Ihrer Äusserung, und sehe das Ganze aus einer völlig anderen Perspektive als Sie Beide.

      Wir als Gesellschaft sind in den allerwenigsten Fällen einer gemeinsamen Meinung. Das sollte man respektieren. Das tun Sie aber nicht. Vielleicht wirds das nächste Mal besser.

      Haben Sie einfach Verständnis, wenn jemanden, der sich gänzlich ignoriert fühlt, selbst nicht die richtigen Worte finden kann. Es sind ja auch keine Namen gefallen, ausser Ihre Beiden!

      Wenn Sie sich jetzt angegriffen fühlen, dann sagen Sie es mir einfach. Das ist dann aber grunsätzlich nicht meine Absicht gewesen.

      In diesem Sinne

  • user
    STEPHANIE WALTER
    am 25.02.2019

    Wurde vom Jobcenter zum Psychiatrischen Dienst genötigt und zum ungewollten Rentenantrag bei der LVA Karlsruhe bedrängt.

    Sachbearbeiter des Jobcenter PFORZHEIM drangsalieren mit Hilfe von dreisten Ärzten nach Sektenmanier mich u. Meine Familie in die Spirale der totalen Erniedrigung, Zersetzung u. perversester Geschmacklosigkeit.

    Habe 1500 Bewerbungen geschrieben, keine Chance auf adäquaten Job da wir in PFORZHEIM derartig abgewertet werden. Ich bin von Beruf Podologin u. Hotelfachfrau. Aufgrund Opfer von Gewalt, wo mir durch einen abartigen verrohten Arzt aus Tübingen das Rechte Handgelenk abgedreht wurde, kann ich infolge dieser Beeinträchtigung nicht 100% meine Fußpatienten behandeln.

    Hiesige Podologen Praxen in PFORZHEIM geben mir nicht die Möglichkeit in meinem examinierten Beruf zu arbeiten. Geschweige Ärzte u. Chirurgen, dieses kaputte Handgelenk endlich zu operieren.

    Ich werde hier in Baden-Württemberg regelrecht von Ärzten u. Gutachtern immer wieder sexuell diffamierend beleidigt und angegriffen. Diesmal ist mir der Kragen so geplatzt, dass ich mich verbal überrannt habe. Für mich bleibt jetzt nur noch der Weg zu einem Rechtsanwalt, leider nicht damit zu rechnen dass ich einen seriösen Rechtsbeistand hier erwarten kann.

    Gleiche Probleme hat auch mein Sohn schon gemacht, erst mit mehreren Anwälten und mehreren Instanzen vor den Sozialgericht wurde er rehabilitiert.

    Was sich in PFORZHEIM gegen meine Person u. Familie abspielt sind skandalöse Machtspiele von dreisten Ärzten und Behörden.

    Ich bin kein Einzelfall, es betrifft mittlerweile mehre Arbeitslose Menschen in dieser Stadt. Insbesondere uns Montagsdemonstranten gegen diese Willkür von Hartz Gesetzen u. Kirchenaustretern. Was sich hier abspielt ist blamabel, menschenverachtend u. unterste Schublade von Behörden und Gerichten.

    Gruß Stephanie Walter

    • user
      ein HartzIV-Opfer
      am 19.07.2021

      Sehr geehrte Frau Walter,

      Ihre Ausführungen entsprechen teilweise auch meinen Erfahrungen mit staatlicher Willkür, die sich jenseits von Recht und Gesetz bewegt. Konkret formuliert, ließ die K-B-S ein unrichtiges Gutachten anfertigen, worauf das JC unverzüglich seine Leistungen einstellte. Dieses verfassungsfeindliche Agieren (Behindertendiskriminierung) von Behörden dürfte eigentlich nicht auftreten, wenn sich die Regierungsparteien ihrer Kontrollfunktionen bewusst wären und sich dieser stellten. Im September 2021 finden wieder Wahlen statt und Sie können sich auf Ihre Weise für das erlittene Unrecht bedanken. Ich werde es gewiss tun sowie weiterhin die Petitions- und Klagewege beschreiten.

  • user
    Inge
    am 05.02.2019

    Bei der Erwerbsminderungsrente gibt es auch Abzüge von 11,6% Eine Klage beim Verfassungsgericht hat ergeben das dieses rechtens ist.

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