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„Das macht mich hilflos und wütend“

Behinderung Armut Gesundheit

Seit dem 01.01.2019 gelten Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. Längere Hinzuverdienstzeiten bedeuten höhere Renten. Konkret heißt das: Bei Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können und eine Erwerbsminderungsrente beantragen müssen, wird diese Rente so berechnet, als wenn sie bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gearbeitet hätten. Abschläge sorgen allerdings immer noch für erhebliche Kürzungen.

Das sind doch eigentlich gute Nachrichten. Oder?

Erwerbsminderungsrente: „Altfälle“ gehen bei der Verbesserung leer aus

Für all diejenigen, die in Zukunft eine Erwerbsminderungsrente beantragen müssen, sind das in der Tat gute Nachrichten. Die Verbesserungen sind eindeutig zu begrüßen. Was aber wieder einmal versäumt wurde und was viele Bürgerinnen und Bürger nicht verstehen: Menschen, die schon länger nicht mehr arbeiten können, profitieren von der Gesetzesänderung nicht. Ihre Renten werden nicht angehoben.

Um das mal einzuordnen: Es geht in Deutschland um Hunderttausende. Hunderttausende von Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankungen in vielen Fällen ohnehin schon am Existenzminimum leben.

Eine Betroffene ist Greta Jürgensen aus Niebüll. Die 60-Jährige bezieht ihre volle Erwerbsminderungsrente seit 2011. In dieser Zeit wurden die Hinzurechnungszeiten zur Erwerbsminderungsrente dreimal nach oben angepasst. Drei sozialpolitische Erfolge. Wenn da nicht der „Schönheitsfehler“ mit den Bestandsrentnern wäre. Greta Jürgensen kann es nicht verstehen: „Das ist doch nicht in Ordnung. Wir haben doch nicht weniger geleistet als die Menschen, die nach uns krank geworden sind.“

Seit 2014 dreimal Unrecht bei der Erwerbsminderungsrente

Die gelernte Hauswirtschaftsleiterin hat eigentlich alles richtig gemacht. Lehre, viel Arbeit, Erwerb von Wohneigentum. Ihre beiden Kinder zieht sie nach der Scheidung allein auf. Trotzdem geht sie immer arbeiten. „Einmal wegen des Geldes. Aber ich wollte für meine Kinder auch ein Vorbild sein.“

Die gebürtige Nordfriesin boxt sich durchs Leben. Malocht in Großküchen, Wäschereien, sogar als Busfahrerin. „Ich habe auch mit Menschen mit Behinderung gearbeitet. Das hat mir am meisten Freude gemacht“.

— Lesen Sie auch von anderen Betroffenen in Schleswig-Holstein. Sowohl Petra Kottwitz aus Ahrensburg als auch Peter Tiedemann aus Elmshorn sind Bestandsrentner und profiteren nicht von den Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente —

Jetzt lebt sie von 844 Euro Rente im Monat. Grundsicherung bekommt sie nicht – also gibt es auch keinen Heizkostenzuschuss und keine Befreiung von den Rundfunkgebühren. Das Zeitungsabo kann sie sich nicht mehr leisten. „Ins Kino oder Café kann ich nicht mal eben so. Überall ist Geld vorhanden. Wenn ich höre, dass für die Gorch-Fock oder den Flughafen in Berlin Millionen und Milliarden versickern, macht mich das wütend. Man fühlt sich wütend aber auch machtlos.“

Würden die Hinzuverdienstzeiten zur Erwerbsminderungsrente auch für Bestandsrentner angehoben, wäre das zumindest ein Schritt zu etwas mehr Gerechtigkeit. Und für Greta Jürgensen ein Stück mehr Lebensqualität.

Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder der Krankenkasse.

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Kommentare (12)

  • user
    Marc
    am 19.09.2023

    Hallo!

    Ich beziehe seit dem 01. April 2017 die volle Erwerbsminderungsrente. Leider verstehe ich nicht so ganz wer was wie bekommt. Profitiere ich von dieser Gesetzesänderung? Und dann hab ich noch was gelesen von einer einmaligen Sonderzahlung bis zu € 5.000,--. Was hat es damit auf sich?

    Mit freundlichen Grüßen

    Marc Schrödl

  • user
    Wolter
    am 31.08.2023

    Warum bekommen EM-RENTNER, die schon vor 2001 diese Rente bezogen, nicht die Erhöhung von 7,5%? Das ist doch sehr ungerecht! Wie wird das begründet?

    • user
      Christian Schultz
      am 31.08.2023

      Der Gesetzgeber begründet das damit, dass es früher bei diesen EM-Renten keine Abschläge gab. Aus Sicht des SoVD ist die Regelung aber trotzdem unfair, da auch deutlich geringere Zurechnungszeiten angerechnet wurden.

  • user
    Ralph Amann
    am 31.07.2023

    Hallo ich bin seit 01.012013 durch schwere Krankheiten in Erwerbsminderungsrente gehangen.2022 wurde sie in unbefristet bis 2035 in Altersrente umgewandelt. Ich bekomme jetzt 370.28€ Eu Rente. Bekomme ich jetzt auch 7,5% oder gehe ich leer aus? Bekomme noch Grundsicherung für Miete.

    Vielen Dank im vorraus.

    R. Amann

    • user
      Christian Schultz
      am 31.07.2023

      Hallo Ralph, Sie bekommen im Juli 2024 den Zuschlag in Höhe von 7,5 Prozent.

  • user
    Stressig,Hannelore
    am 24.04.2023

    Guten Tag,

    Ich erhielt seit 2003 eine Erwebsteilminderungsrente , seit 2020 bin ich in Altersrente . komme ich auch in die Verbessung 2024?

    Mit freundlichen Grüßen

    Hannelore Stressig

  • user
    Natascha Bell
    am 28.10.2019

    Keine Grundsicherung??? Miese Sache....

  • user
    Bestandsrentner
    am 08.05.2019

    Guten Tag,

    leider kommt von dem Sozialverband Deutschland keine Unterstützung

    für die Petition.

  • user
    Christian Schultz
    am 04.03.2019

    Hallo Anja, ja - es gibt eine Online-Petition, die wir bereits mehrfach empfohlen haben: www.openpetition.de/petition/online/erwerbsminderungsrente-gleiches-recht-fuer-alle

    Selbstverständlich haben wir als Sozialverband seit Beginn des Gesetzgebungsverfahrens dafür gestritten, dass alle Verbesserungen auch den Bestandsrentnern zugute kommen müssen. Leider ist die Bundesregierung bisher in diesem Punkt hart geblieben, so dass wir weiter für eine Nachbesserung eintreten müssen. Unsere öffentliche Stellungnahme dazu finden Sie hier: www.sovd.de/index.php

  • user
    Anja Materna
    am 02.03.2019

    Meine Frage zum o.g. Thema geht dahin, welche Schritte vom Sovd bislang unternommen wurden, um die Interessen der Bestandsrentner, die leider nicht in den Genuss der neu geltenden Hinzuverdienstzeiten im Rahmen des Bezuges einer Erwerbsminderungsrente kommen, nachdrücklich zu vertreten. Gibt es für Betroffene die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Petition o.ä. dem Protest gegen die ungerechte Gesetzgebung anzuschließen?

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