Direkt zu den Inhalten springen

Darum sollten auch Beamte in die gesetzliche Rente einzahlen!

Armut

Beamte bekommen im Alter ihre Pension. Angestellte in Deutschland erhalten irgendwann eine Rente – hoffentlich. Doch während Pensionen im Verhältnis zum Arbeitseinkommen relativ hoch sind, kratzen immer mehr Rentnerinnen und Rentner am Existenzminimum. Muss das so sein?

Deutschland im Alter: Ein Zweiklassen-System

Nicht nur Pensionen fallen im Vergleich zur gesetzlichen Renten deutlich üppiger aus. Daneben existieren in Deutschland noch diverse Versorgungssysteme für freie Berufe – etwa für Rechtsanwälte oder Ärzte. Auch diese Berufsgruppen kochen ihr eigenes Süppchen.

In diesem Beitrag wird es nicht darum gehen, ganze Berufsgruppen gegeneinander auszuspielen. Auch die Berechtigung des Berufsbeamtentums per se wird nicht in Frage gestellt. Richter, Polizisten oder Soldaten haben gegenüber ihrem Arbeitgeber eine besondere Verpflichtung, die beispielsweise mit einem besonderen Kündigungsschutz richtigerweise untermauert wird. Doch über die Frage der Versorgung im Alter müssen wir reden.

Selbst Beamte niedriger Besoldungsstufen können im Alter mit mindestens 1800 Euro rechnen. Demgegenüber erhielten Männer, die 2017 in Rente gegangen sind, im Durchschnitt gerade mal noch 1048 Euro. Frauen sogar nur gut 715 Euro. Und obwohl die Politik in den letzten Jahren Verbesserungen für die gesetzliche Rente verabschiedet hat, geht der Trend weiter nach unten. Ganz besonders von wachsender Armut betroffen sind übrigens diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen schon vor 65 nicht mehr arbeiten können.

Neben der aktuellen Diskussion um die Respekt- oder Grundrente wird in Politik und Fachkreisen darüber diskutiert, wie man die gesetzliche Rente zukunftssicher machen kann. Der demografische Wandel spielt in dieser Debatte eine besonders starke Rolle: Massen von Babyboomern, so der Tenor, würden im kommenden Jahrzehnt in den Ruhestand wechseln und die Rentenkasse sprengen. Deswegen müsse jetzt gehandelt werden.

Gesetzliche Rente steht vor Herausforderungen

Auch wir als Sozialverband müssen uns diesen Argumenten stellen. Beim Blick auf die Prognosen ist festzustellen, dass die gesetzliche Rentenversicherung vor großen Herausforderungen steht. Auch wir wissen, dass gehandelt werden muss.

Gleichwohl ist festzuhalten, dass die gesetzliche Rente in den letzten 20 Jahren massiv zusammengespart wurde. Allein in Schleswig-Holstein sind mehr als 20.000 Seniorinnen und Senioren auf die Grundsicherung im Alter angewiesen – weil die Rente nicht zum Leben reicht. Insbesondere bei diesen Menschen herrscht kaum noch Verständnis dafür, dass weitere Einschnitte bei der Rente angebracht sein sollen.

Daher gilt:

Bevor weitere Kürzungen bei der gesetzlichen Rente vorgenommen werden, muss das Nebeneinander von gesetzlicher Rente, Pensionen und privaten Versorgungswerken beendet werden. Die schon jetzt gravierende Zweiklassen-Gesellschaft im Alter darf nicht weiter ausgebaut werden. Wie will man einem Ingwer Bendixen, der nach einem Leben harter Arbeit von 850 Euro lebt, erklären, dass die gesetzliche Rente immer noch zu hoch ist? Gleichzeitig scheint die Politik die Höhe der Pensionen als gottgegeben zu betrachten.

Deutschland braucht eine „Erwerbstätigenversicherung“, in die neben Angestellten auch Beamte, Freiberufler, Selbstständige und Politiker einzahlen. Private Altersvorsorge? Gern, wer es sich leisten kann. Aber bitte zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Wann sollten wir solch eine Erwerbstätigenversicherung einführen? So schnell wie möglich! Denn jetzigen Beamten, Freiberuflern etc. muss selbstverständlich ein Bestandsschutz eingeräumt werden. Eine Erwerbstätigtenversicherung kann nur für die Zukunft gelten.

Eine Rentenversicherung für alle – jetzt!

Andernfalls müssen wir gar nicht über die Zukunftsfähigkeit der gesetzlichen Rente sprechen. Die Menschen in Deutschland haben ein Recht darauf, dass es in der Alterssicherung gerecht zugeht. Gerechtigkeit kann es in einer Zweiklassen-Gesellschaft nicht geben.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? Melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter per E-Mail an!


Kommentare (12)

  • user
    Ali
    am 24.11.2021

    In Österreich müssen Beamte auch in die Rentenkasse einzahlen, dort ist die Rente viel höher als bei uns, zudem gibt es dort ein 13.tes Rentengehalt von mindestens 500 €, davon können wir nur träumen.

  • user
    Benny T.
    am 22.12.2019

    Hm einfach die Verfassung ändern? Gesetze werden jedes Jahr aufs Neue erlassen, kann also kein Problem darstellen. Ansonsten Volksabstimmung, period!

  • user
    Hanlon
    am 09.12.2019

    Eine unverschämte und unqualifizierte Aussage sondergleichen, 83 Mill Beamte? Wer backt Brot? Baut Häuser....Sie sollten sich wirklich schämen - ohne jegliche genetische Substanz!!

  • user
    Wolfgang
    am 10.08.2019

    Bundesbeamte und Soldaten arbeiten 41Std pro Woche. Der Bundesdurchschnitt der Arbeitnehmer arbeitet lt BMAS rd 35 Std pro Woche.

    Rechnet man das in Freizeit um, sind das rd 21 Tage mehr Urlaub im Jahr! Bei 45 Arbeitsjahren sind das fast vier Jahre Freizeit ! Bundesbeamte müssen übrigens auch sich bis 67 arbeiten. Gleichwohl, es ist gut, dass nicht jede(r) in D Beamter werden kann. Streikverbot und andere Einschränkungen sind dafür nur angemessen. Und am Rande: Wollen Sie das Rentensystem für Landwirte, Bergleute, ... Sonderrenten aus der ehem. DDR ... auch bündeln?

    Und zu guter Letzt rd 50 % der Rente wird aus Steuermitteln finanziert ! Die dafür notwendigen Steuern zahlen auch Beamte und Soldaten !

  • user
    Katrin Harzbecher
    am 06.08.2019

    Ich bin auch Beamtin. Auf einen so dämlichen Spruch bin ich trotzdem noch nie gekommen. Sie sind in meinen Augen mit solchen Aussagen als Beamter ungeeignet.

  • user
    Christian Schultz
    am 15.07.2019

    Lieber Mike, an keiner Stelle auf dieser Seite werden Beamte kritisiert. Der obige Beitrag setzt sich mit den Ungerechtigkeiten im System auseinander. Vielen Dank für Ihre Einschätzung dazu!

  • user
    Mike
    am 14.07.2019

    Angestellte bekommen zum Beispiel momentan eine betriebliche Altersversorgung. Beamten dürfen keine Entgeltumwandlung betreiben und können dementsprechend nicht betrieblich vorsorgen.

    Auch müssen Beamte die Krankenversicherung selbst zahlen. Und da der Staat nur 50% der Krankheitskosten übernimmt, wenn die Kosten tatsächlich anfallen, übernimmt er keine gesetzliche Krankenversicherung. Und wir alle wissen, dass die private Krankenversicherung im Alter mit dem Kosten explodiert. Jedoch bleibt keine andere Möglichkeit. Und das obwohl in vielen Bereichen die gesetzliche Krankenversicherungen bei Kuren und Rehamaßnahmen besser ist.

    Da die Beamten keine Arbeitslosenversicherung zahlen, haben sie auch einen geringeren Bruttoverdienst, der ja gerade die Rentenhöhe bestimmen würde.

    Zusätzlich haben Beamte die gemäßigte Residentzpflicht, d.h. sie müssen dort wohnen wo der Dienstsitz in der Nähe ist. Die muss auch kein Angestellter. Und sonst auch kein Mensch in ganz Deutschland. Zusätzlich darf die Rente auch im Ausland bezogen werden, Pensionen jedoch nicht. Hat zum Beispiel jemand 6 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt und wird dann Beamter, so wird die Rente direkt auf die Pension angerechnet und man kommt nicht mehr. In den Großstädten zahlen bereits jetzt die Firmen teilweise mehr als der Staat. Man sollte Berichte bitte ausgewogen sehen. Viele Beamte arbeiten gerne für die Menschen und tun dies aus Überzeugung. Und wenn hier immer Beamte kritisiert werden, warum wird damn nicht jeder der das möchte Beamter. Wir haben in Deutschland die freie Berufswahl im Gesetz garantiert.

    • user
      Uwe Müller
      am 11.06.2021

      Beamte bekommen ein 13. Monatsgehalt und Weihnachtsgeld mit welchem Recht wenn ich frage darf! Ein Witz war selbst mal Beamtenanwärter aber wollte in der Amtsstube nicht verrotten! Mit Ortszuschlägen billigeren Versicherungen etc. sind die Beamtengehälter viel zu hoch, dafür dass Sie weder in die Rentenversicherung noch in die Arbeitslosenversicherung einzahlen! Also zahlt mal ein und gut isses Ihr Schmarotzer!

  • user
    Ingwer Bendixen
    am 13.06.2019

    Sehr geehrter Herr Femfert,

    falls Sie es noch nicht mitbekommen haben das der Staat nicht nur von wie Sie meinen Klugen Beamten geleitet werden kann muß es auch die Arbeiterklasse die mit Schaufel und Hacke aufrecht erhalten muß. Dann noch behaupten das Besser in der Schule aufgepasst werdern soll ist eine Frechheit hoch 5. Sie hätten bessre aufpassen sollen, denn solchen Beamten wie Sie hat der Staat nicht verdientJeder Arbeitnehmer egal ob Dummer Arbeiter wie Sie meinen oder die Beamten , Selbstständige usw. müßen ihren Beitrag dazu Leisten.Das währe gerecht.

    Ingwer Bendixen, der nach 43 Arbeitajahre durch krakheit wie oben beschrieben von 850,00 € leben muß.

  • user
    Sven Femfert
    am 07.06.2019

    Beamte zahlen bereits für ihre Altersversorgung. Bei jeder Besoldungsrunde des öffentlichen Dienstes werden bei Beamten Kürzungen der Lohn- (Besoldungs-Anpassungen)vorgenommen, die als Rückstellungen für das Altersruhegeld bestimmt sind. Abgesehen davon, ist das bestehende System günstiger für den Staat. Hinzu kommt, dass eine Umstellung in das Rentensystem bedeutet, dass Millionen von Beamten für die Dienstjahre nachversichert werden müssten. Dies würde einen 3-stelligen Milliardenbetrag ausmachen. Und an alle Missgünstigen: Hättet ihr in der Schule bessere Leistungen erbracht, könntet ihr auch Beamte werden.

  • user
    Christian Schultz
    am 07.05.2019

    Wie der Übergang im Einzelnen geregelt wird, soll der Gesetzgeber entscheiden. Wenn ein politischer Wille da ist, wird man eine verfassungskonforme Regelung finden. Bei den meisten im Bundestag vertretenen Parteien erkennen wir zurzeit leider keine Bereitschaft, etwas am Zwei-Klassen-System zu ändern. Übrigens: Es geht dabei immer nur um zukünftige Beamte und Vertreter der freien Berufe, niemand verliert seine schon geltenden Ansprüche.

  • user
    Druba
    am 07.05.2019

    Wie stellen sie sich das verfassungsrechtlich vor? Es gibt bei Beamten das Allimentationsprinzip, soll das dann über die Rentenversicherung passieren?

Neuen Kommentar schreiben

Das Feld Name muss ausgefüllt sein.
Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Das Feld E-Mail muss ausgefüllt sein.
Die eingegebene E-Mail Adresse ist nicht korrekt.
Der Kommentar darf nicht leer sein.
Bitte stimmen Sie der Datenschutzbestimmungen zu.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.