Sie können also nach wie vor mit 63 in Rente gehen. Voraussetzung ist, dass Sie 35 Versicherungsjahre vorweisen können und es sich finanziell leisten können.
Ich bekomme eine Erwerbsminderungsrente – was bedeutet das für mich?
Kommen wir zurück zur Rente nach 45 Versicherungsjahren. Welche Rolle spielt hier die Erwerbsminderungsrente? Rentenrechtlich sprechen wir in diesem Fall von „Zurechnungszeiten“. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann und eine EM-Rente erhält, erwirbt jetzt Zurechnungszeiten.
Das Problem: Diese Zurechnungszeiten sorgen zwar dafür, dass Ihre tatsächliche Erwerbsminderungsrente höher ausfällt. Und auch für eine vorgezogene Altersrente nach 35 Versicherungsjahren bedeutet die Zurechnungszeit nur Positives. Wenn es jedoch um die Rente nach 45 Versicherungsjahren geht – also um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte – kann die Erwerbsminderungsrente problematisch sein.
Denn die dazugehörige Zurechnungszeit zählt bei den wichtigen 45 Versicherungsjahren nicht mit. Wer also über längere Zeit eine EM-Rente bezieht, erfüllt aus diesem Grund nicht immer die Voraussetzungen zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Fazit
Wenn Ihre Gesundheit nicht mehr mitmacht und Sie nach dem Auslaufen des Krankengeldes nicht mehr arbeiten können – dann sollten Sie schon einmal anfangen zu rechnen. Denn wenn Sie die Altersrente nach 45 Versicherungsjahren anstreben, ist die Erwerbsminderungsrente problematisch. Die Schlacht ist in diesem Fall jedoch nicht verloren. Haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen eines 450-Euro-Jobs zu arbeiten? In diesem Fall können Sie neben der EM-Rente etwas dazuverdienen und eigene Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung abführen. Über diesen Weg machen Sie aus der Zurechnungs- eine Pflichtbeitragszeit.
Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.
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Kommentare (8)
Andrea
am 10.09.2020wäre es denn nicht auch eine Lösung, während des Bezuges von Erwerbsminderungsrente freiwillige (Mindest)-Beiträge zu leisten, falls man sich diese leisten kann und mag? Soweit ich informiert bin, zählen diese bei den 45 Jahren mit?
Vielen Dank und beste Grüße
Christian Schultz
am 11.09.2020Cornelia F.
am 12.09.2020Nach der Erwerbsminderungsrente habe ich die Rente für besonders langjährig Versicherte beantragt,
Bewilligt, aber mit den Abschlägen der EWR!!
Obwohl die Zusicherung der DRV war, das dann keine Abzüge sind.
Also, da ist was faul!!
Christian Schultz
am 14.09.2020Annemarie Schröder
am 24.01.2021Ich erhalte Teilerwerbsminderungsrente und gehe noch 22, 5 Wochenstunden arbeiten.
30% Gdb gleichgestellt mit 50%.
Jetzt kommt es zu betriebsbedingten Kündigungen.
Ich habe ein Auszeitkonto und würde dies gerne nutzen.
Baujahr 01/1963 besonders langjährig Versicherte 08/2024.
Kann ich vor dem Alter 63 *mit* Abzügen in die Altersrente gehen oder besteht vor 63 gar keine Rentenmöglichkeit?
Vielen Dank.
Christian Schultz
am 25.01.2021randolf tschirpke
vor 2 WochenChristian Schultz
vor 2 WochenIn Bezug auf die 45 Jahre Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte zählt der Bezug von EM-Rente allein nicht mit - so wie es im Beitrag steht. Wenn Sie die Versicherungsjahre noch nicht voll haben, müssten Sie also z.B. noch einen Minijob ausüben.