5 Fragen zur Grundsicherung im Alter
Armut
Bei immer mehr Rentnerinnen und Rentnern reicht die Rente nicht zum Leben. Die Folge: Allein in Schleswig-Holstein beziehen mehr als 20.000 Frauen und Männer Grundsicherung im Alter (Stand: Ende 2015) – das sind rund drei Prozent aller Menschen ab 65. Doch viele Bürgerinnen und Bürger sind unsicher, wenn es um diese Sozialleistung geht. Wir haben fünf wichtige Fragen zur Grundsicherung im Alter für Sie beantwortet.
1) Wie hoch bzw. niedrig darf meine Rente sein, um einen Anspruch auf die Grundsicherung im Alter zu haben?
Das kommt immer auf den Einzelfall an. Sie können sich aber an folgender Faustregel orientieren: Einem Alleinstehenden werden dabei folgende Ausgaben zugebilligt: rund 340 Euro Kaltmiete plus 80 Euro Heizkosten für 50 Quadratmeter. Diese Angaben variieren allerdings von Stadt zu Stadt und können deutlich von diesen Werten abweichen. Dazu kommen die Ausgaben für eine Haftpflicht- und Hausratversicherung, die Mitgliedschaft im Sozialverband und für die laufenden Lebenskosten 409 Euro. Das macht zusammen gut 850 Euro im Monat. Wenn Ihr Einkommen darunter liegt und Sie kein Wohngeld bekommen, sollten Sie Grundsicherung beantragen.

2) Bekomme ich die Grundsicherung automatisch, wenn ich eine kleine Rente habe?
Nein, die Grundsicherung im Alter muss persönlich beantragt werden, in der Regel im Sozialamt Ihres Wohnorts. Mit dem Antrag müssen Sie Unterlagen über Ihre Finanzen (Kontoauszüge, Rentenbescheide, Mietvertrag etc.) vorlegen.
3) Müssen meine Kinder dem Sozialamt einen Teil der Ausgaben erstatten?
Ein großer Vorteil der Grundsicherung im Alter gegenüber anderen Leistungen der Sozialhilfe ist, dass dies nicht der Fall ist. Kinder werden nicht zur Zahlung herangezogen. Ausnahme: Wenn ein Kind ein Einkommen von mehr als 100.000 Euro im Jahr erzielt. Aber in aller Regel entfällt diese Prüfung – diese Sorge sollte also niemanden davon abhalten, Grundsicherung zu beantragen.
4) Meine Miete ist höher als das, was das Amt zahlen soll. Muss ich jetzt umziehen?
Das Sozialamt übernimmt in der Regel sechs Monate lang die höheren Mietkosten. So lange haben Sie Zeit, eine Wohnung mit „angemessener“ Miete finden. Wenn das nicht möglich ist, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder weisen Sie nach, dass Sie sich um mehrere günstige Wohnungen vergeblich bemüht haben. In diesem Fall kann das Amt die höhere Miete dauerhaft akzeptieren. Können Sie das nicht nachweisen, überweist das Amt nur noch den „angemessenen“ Mietsatz. Die Differenz müssten Sie dann aus dem Regelbedarf bezahlen. Das sind die 409 Euro für Alleinstehende, die eigentlich für Lebensmittel, Kleidung, Strom etc. vorgesehen sind.
5) Kann ich Urlaub machen, wenn ich Grundsicherung erhalte?
Grundsätzlich ja. Allerdings ist der Bezug von Grundsicherung daran gebunden, dass Sie Ihren Lebensmittelpunkt dort haben, wo Sie diese Sozialleistung auch bekommen. Ein dauerhafter Aufenthalt, zum Beispiel in der Türkei, ist nicht möglich. Wenn Sie einen Urlaub oder eine andere Reise planen, sollten Sie das vorab mit Ihrem Sachbearbeiter im Amt besprechen. Wenn es sich tatsächlich um einen zeitlich angemessenen Urlaub handelt, gibt es in der Regel keine Probleme.
Ihre Frage war nicht dabei?
Vieles bei der Grundsicherung im Alter ist individuell, insbesondere die Berechnung des Anspruchs. Wenn Sie aus Schleswig-Holstein sind und Ihre persönlichen Fragen geklärt wissen möchten, wenden Sie sich gern an die Sozialberatung des SoVD Schleswig-Holstein. Wir helfen Ihnen gern weiter.
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Kommentare (9)
Gührer Dietmar
am 20.12.2017ich bekomme 564€ Rente und ca. 100€ Grundsicherung also insgesamt 664€.
Meine Miete beträgt 295€ warm und von der Grundsicherung wird mir eine Rate von 40€ abgezogen!
Ist die Berechnung des Grundsicherungsamtes richtig?
Christian Schultz
am 02.01.2018Fragen zu Ihrer individuellen Situation können wir hier nicht im Forum klären. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an unsere Beratungsstelle in Ihrer Nähe:
https://www.sovd-sh.de/wo-finden-sie-unsere-sozialberatung/
Danke,
Christian Schultz, SoVD SH
Andreas
am 07.03.2018Meine Frau arbeitet auf 450 Euro Ich bekomme zur Zeit erwerbsminderungs Rente 642 Euro . Habe ein Schwerbehindertenausweis 70%
Mein Schwager geht mit uns einkaufen, meine verwandten Wohnen alle 5 min entfernt. Wegen Hilfe und so . Muss ich ausziehen oder kann ich dagegen angehen.Mfg Andreas
Christian Schultz
am 08.03.2018Frauke Meyer
am 16.06.2018Christian Schultz
am 18.06.2018alwine appel
am 18.08.2018Christian Schultz
am 20.08.2018Ehepaare werden beim Antrag zur Grundsicherung gemeinsam betrachtet, als sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Ihr Einkommen wird deshalb ebenso betrachtet wie das Ihres Mannes. Die Differerenz zur Zahlung des Jobcenter könnte durch die unterschiedlichen Anrechnungen von Einkommen zustande kommen: https://www.sovd-sh.de/2018/01/16/grundsicherung-und-hartz-4-was-sind-die-groessten-unterschiede/
Hans-Peter Markus Fresdorf
am 30.09.2020