In dieser aktuellen Übersicht erklären wir, welche Möglichkeiten es für Menschen mit Behinderung gibt, vorzeitig in Rente zu gehen. Wir klären die rechtlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen und beantworten die häufigsten und wichtigsten Fragen zum Thema Rente und Behinderung.
Rente bei Schwerbehinderung
- Rente und Behinderung – für wen gilt das?
- Gibt es ein gesetzliches Mindestalter für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen?
- Muss ich als Mensch mit Behinderung eine bestimmte Anzahl von Versicherungsjahren erfüllen?
- Gibt es bei der Rente für Menschen mit Behinderung Abschläge?
- Was ist der Unterschied zur Erwerbsminderungsrente?
- Kein Verschlimmerungsantrag kurz vor der Rente!
Rente und Behinderung – für wen gilt das?
Offiziell sprechen wir von der Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Diese wurde für all diejenigen eingeführt, die einen Grad der Behinderung von wenigstens 50 (GdB) inne haben. Eine wesentliche Voraussetzung für diese besondere Form der vorgezogenen Altersrente ist also der Schwerbehindertenausweis.
Kommentare (13)
Sterz, Rita
am 10.06.2020Christian Schultz
am 10.06.2020Ingnes Biesterfeldt
am 26.06.2020Die LVA hat mir angeboten jetzt mit meinen 62 Jahren in Altersrente zugehen nach 35 Jahren seit 1993 Erwerbsminderungsrente beziehe 70% Schwerbehinderung. Macht es Sinn für mich oder soll ich warten bis 31.12.2024 bis die Altersrente für mich für anfängt?
Mit freundlichen Grüßen
Ingnes Biesterfeldt
Christian Schultz
am 29.06.2020Ingnes Biesterfeldt
am 29.06.2020herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort, da ich keine Probleme habe bis zum 31.12.2024 zu warten bis ich in die Altersrente gehe, werde ich kein Risiko eingehen und jetzt schon meine Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente umzuwandeln.
Werner Müllerschön
am 12.07.2020Habe GdB von 40 und musste kürzlich TEP Knie rechts machen lassen. Inzwischen sind damit alle großen Gelenke ersetzt. Rückfrage beim Landesversorgungsamt, ob mit der neuerlichen Verschlimmerung der GdB, bei Antrag auf 50 erhöht wird, wurde nicht beantwortet.
Können Sie mir das beantworten?
Christian Schultz
am 20.07.2020Martina Knell
am 26.08.2020Möchte Rückwirkend 5Monate eher in Rente.Bekomme ich dann Abzüge und wenn ja wieviel?
Regelaltersrente 1.10.2022
Altersrente ohne Abzüge da 1956 und 47voll
1.08.2020
Christian Schultz
am 26.08.2020Abzüge gibt es in der Altersrente für schwerbehinderte Menschen immer dann, wenn Sie früher als zwei Jahre vor der Regelaltersrente Ihre Altersrente beziehen. Aber Vorsicht: Wenn Sie schon länger Erwerbsminderungsrente beziehen und darauf Abschläge anfallen, werden diese in der Altersrente normalerweise übernommen.
Cornelia Kliempke
am 01.10.2020Vielen Dank!
Christian Schultz
am 02.10.2020Wenn Ihre EM-Rente bis Januar 2022 befristet ist, sollten Sie sich daher erkundigen, ob es nicht günstiger wäre, diese auslaufen zu lassen und dann die Altersrente mit einer kleinen Lücke dazwischen zu beziehen. Auf diese Weise ließe sich der Abschlag umgehen. Aber das müsste man sich anhand Ihrer Unterlagen in einer persönlichen Beratung anschauen.
Buchalik Miroslaw
am 30.01.2021Christian Schultz
am 01.02.2021