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Bei diesen 5 Anzeichen kann sich eine Beratung durch den Sozialverband lohnen

Behinderung Gesundheit

Mehr als 145.000 Menschen sind Mitglied im Sozialverband Schleswig-Holstein. Nicht alle, aber viele von ihnen sind erstmals zum SoVD gekommen, weil es ein Problem gab. Oft ist es eine Krankheit, die es nach und nach unmöglich macht, den alten Job weiter auszuüben. In vielen Fällen empfehlen Ärzte den SoVD Schleswig-Holstein, wenn eine Behinderung amtlich festgestellt werden soll.

Ist es für mich sinnvoll, Mitglied im Sozialverband zu werden?

Die Mitgliedschaft im SoVD ist zwar günstig, aber nicht umsonst. Die Frage, ob es sich lohnt, Mitglied zu werden, ist daher absolut berechtigt. Aus der langjährigen Erfahrung unserer Sozialberatung heraus können wir aber fünf Anzeichen nennen, die sehr stark für einen persönlichen Termin beim Sozialverband sprechen. Wenn Sie sich in einer dieser fünf Situationen wiederfinden, sollten Sie Freunde oder Bekannte ansprechen, die Erfahrungen mit dem SoVD Schleswig-Holstein gemacht haben:

1. „Mein Arzt hat mir geraten, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Aber dabei brauche ich Hilfe.“

Viele Menschen entwickeln ab dem 50. Lebensjahr chronische Erkrankungen, die sich im Laufe der Jahre verschlimmern. In vielen Fällen wird man über mehrere Jahre von ein und demselben Facharzt begleitet. Oft spricht der Arzt die Empfehlung aus, einen Behindertenausweis beim Landesamt für soziale Dienste zu beantragen.

Bei einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 gilt der Antragsteller als schwerbehindert. Damit verbunden sind gewisse Nachteilsausgleiche, etwa im Arbeitsleben oder im Steuerrecht.

Wichtig beim Antrag: Es müssen aktuelle Befundberichte Ihrer Ärzte vorliegen, damit das Landesamt Ihre tatsächliche gesundheitliche Situation richtig einstufen kann. Denn nur in den wenigsten Fällen werden Sie einen persönlichen Termin beim Amtsarzt wahrnehmen. Über diese und weitere Punkte, auf die geachtet werden sollte, können Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialverbands Schleswig-Holstein Auskunft erteilen.

2. „Ich bekomme zurzeit Krankengeld. Jetzt hat meine Krankenkasse geschrieben, dass damit in zwei Wochen Schluss ist.“

Leider häufen sich in unseren 15 Sozialberatungszentren in Schleswig-Holstein solche Hilferufe. Diverse gesetzliche Krankenkassen kündigen ihren Mitgliedern an, dass das Krankengeld in Kürze eingestellt werde. Hintergrund: Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) habe nach Aktenlage „festgestellt“, dass eine Arbeitsunfähigkeit nicht mehr vorliege. Und das obwohl die betroffenen Mitglieder lückenlos ihre Bescheinigungen einreichen.

Eigentlich unglaublich, ist aber leider wahr. Wenn Sie so etwas erleben, sollten Sie umgehend formlos Widerspruch einlegen. In der weiteren Auseinandersetzung mit der Krankenkasse ist eine Beratung durch den SoVD sehr zu empfehlen. Die Kolleginnen und Kollegen helfen auch bei der Begründung des Widerspruchs. Wenn es sein muss, vertreten wir Sie auch vor dem Sozialgericht.

3. „Mit meinem Arzt habe ich besprochen, dass ich aus gesundheitlichen Gründen in Frührente gehen will. Die Rentenversicherung hat den Antrag aber abgelehnt.“

Wer aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Rente gehen möchte, hat die Möglichkeit eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Wichtigste Voraussetzung ist, dass der Antragsteller weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Egal in welchem Job.

Außerdem gelten sogenannte versicherungsrechtliche Kriterien – denn es müssen bestimmte Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung erbracht worden sein.

Ähnlich wie beim Antrag für einen Grad der Behinderung ist die Rentenversicherung auf ausführliche und aktuelle Befundberichte der Ärzte angewiesen. Liegen diese nicht vor, wird der Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente häufig abgelehnt. Wenn Ihre berechtigten Ansprüche nicht erfüllt werden, hilft Ihnen der SoVD Schleswig-Holstein. Wir beraten Sie gern.

4. „Meine Arbeit in der Fabrik hat mich krankgemacht. Die Berufsgenossenschaft will aber nicht zahlen.“

Dass eine Erkrankung durch die Ausübung Ihres Berufs ausgelöst wurde, muss nachgewiesen werden. Bei vielen Betroffenen entstehen Berufskrankheiten durch das Arbeiten mit bestimmten Stoffen oder Chemikalien.

Die Frage, ob es sich um eine Berufserkrankung handelt oder nicht, ist finanziell von hoher Bedeutung. Denn die Renten der Berufsgenossenschaften sind in der Regel deutlich höher als Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialverband können hier helfen. Wir prüfen, ob es eine Chance auf die Durchsetzung Ihrer Forderung gibt und helfen Ihnen mit dem Papierkram.

5. „Mein Hausarzt sagt, dass mein Pflegegrad zu niedrig ist. Aber die Kasse sieht das anders.“

Seit Anfang 2017 gelten in Deutschland fünf Pflegegrade, zuvor gab es drei Pflegestufen. Welcher Pflegegrad der richtige ist, wird durch ein aufwendiges Verfahren ermittelt – Hilfe zur Orientierung gibt unser aktuelles Pflegetagebuch.

Wie so oft ist es auch hier essentiell, dass Sie zu Ihrem Antrag aussagekräftige Befundberichte Ihrer Ärzte vorlegen können. Leider ist es in der Praxis nicht immer so, dass Mediziner solche Gutachten mit der gebotenen Sorgfalt ausfüllen. Worauf hier zu achten ist und welche Fehler unbedingt vermieden werden sollten – auch damit können wir Ihnen beim Sozialverband Schleswig-Holstein helfen.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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Kommentare (6)

  • user
    Becky
    am 24.07.2021

    Liebes SoVd Team,

    Ich weiß nicht, an wem ich mich wenden soll.

    Ich bekomme seit 11 Jahren Rente bei voller Erwerbsminderung. Da die leider nicht ausreicht, bekomme ich aufstocken Grundsicherung vom Sozialamt.

    11 Jahre Hunger alles wunderbar und ohne Probleme. Jetzt ist eine Sachbearbeiterin nicht mit der Nebenkosten Abrechnung zufrieden. Wir sind ein Haus mit 3 Parteien. Die NK werden seit dem ich hier wohne ( 11 Jahre) geteilt.

    Wir verfügen leider weder über Wasseruhren noch Heizungszähler. Bisher nie ein Problem, da wir das immer untereinander geregelt haben.

    Jetzt will der neue Sachbearbeiter eine professionelle formelle Abrechnung haben. Die haben wir zusammen errechnet und erstellt. Reicht nicht aus. Selbst eine genauerer aufgelistete Abrechnung, wer was zahlt , reichte nicht aus. Da ich Angst habe , das mir fehlende Mitwirkungspflicht vorgeworfen wird und das Geld eingestellt wird weiß ich nicht mehr weiter. Ich kann keine professionelle NK Abrechnung vorlegen, wenn wir keine haben. Ich bin am Ende. Das ist reine Schikane. Jahre lang hat eine Auflistung , Kopien und Quittungen ausgereicht.

    Können Sie da weiter helfen ?

    Einen Anwalt kann ich leider nicht bezahlen und das würde sich sicher auch Wochen lang hinziehen. Bis dahin haben die meine Leistungen schon eingestellt.

    Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 26.07.2021

      Hallo Becky, grundsätzlich können meine Kollegen beim SoVD bei solchen Fragen helfen. Eine Garantie kann ich nicht geben, dass Ihr Problem gelöst wird - aber wenden Sie sich gern an unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Joachim
    am 06.07.2021

    Hallo Herr Schultz,

    Ist es möglich gleichzeitig Rente Erwerbsminderung und Rente für Schwerbehinderte zu beantragen?

    Meine Situation:

    KrGeld bis September 21 möglich, SchwerBR ab August 21 möglich. ambul. Reha beantragt stationäre beschieden. Ist mir aus mehreren Gründen nicht möglich 6 Wochen anzutreten. 2 Jahre ArbeitslosGeld möchte ich nicht beantragen.

    Aus : www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/rentenversicherung/themen/beitrag/ansicht/rentenversicherung/was-ist-besser-altersrente-fuer-schwerbehinderte-oder-erwerbsminderungsrente/details/anzeige/

    Artikel von 2019 Auszug

    Darin der Absatz: Durch Zweigleisigkeit Unsicherheit vermeiden

    Neumann erfährt in der Beratung bei uns, dass er beide Rennen beantragen kann. Er wird einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen und falls diese abgelehnt wird, möchte er Altersrentner für Schwerbehinderte werden. Dies stellt er beim Antrag klar und auch das Renteneintrittsdatum 1. April 2019.

    Damit kann er sicherstellen, dass er wie geplant Rente erhält. Selbst, wenn über den Rentenantrag wegen Erwerbsminderungsrente erst viel später entschieden wird, weil die gesundheitliche Prüfung durch Gutachten und/oder Widerspruchs- und Klageverfahren viel Zeit in Anspruch nehmen. ...................................

    Leider ist mein Kreisverband sehr mit Arbeit überlastet und kann erst in 4 Wochen tel. die Frage aufnehmen. Warte schon einige Wochen.

    EMR beantragt im Dez. SBR soll demnächst beantragt werden.

    Meine grundsätzliche Frage: Ist das möglich? oder ist das eine falsche Information.

    Vielen Dank für eine Antwort

    Joachim

    • user
      Christian Schultz
      am 17.07.2021

      Hallo Joachim, ich habe schon häufiger mitbekommen, dass Leute gleichzeitig Anträge zur EM-Rente und zur Altersrente laufen haben. Ob das sinnvoll ist, hängt wohl vom Einzelfall ab.

  • user
    Christian Schultz
    am 11.09.2018

    Hallo Marc, mit Schwerbehinderung ohne Abschläge in Rente geht es frühestens zwei Jahre vor Ende der Regelaltersgrenze. Um Ihre Situation im Detail zu prüfen, wenden Sie sich bitte an eine unserer Beratungsstellen: www.sovd-sh.de/kreisverbaende/

  • user
    Marc
    am 10.09.2018

    Hallo,

    Ich bin Jahrgang 1968-habe 80%GdB seit 2012-war schon seit 4 .Lebensjahr schwerbehindert mit über 50%GdB--hab handwerkslehre abgeschlossen -dann bis heute nahezu vollzeitbeschäftigung.

    Da ich Schwindelmigräne habe seit 2011(eigentlich schon seit 1995)--merke ich im Alltag-wie krank ich wirklich bin bedingt durch den Job, obwohl die Ursache eher meiner Schilddrüse zu zuordnen ist.

    Da ich momentan noch gesundheitlich relativ stabil bin,gerade wegen vermehrter Tabletteneinnahme--möchte ich noch einige "gute" Jahre verbringen ohne Arbeit bevor es schlimmer wird

    . Fakt ist: ich habe von 420 Monaten (35 Jahre Rentenbeitrag) noch 22 Monate nach. Ab Sommer 2020 könnte ich Schwerbehinderte-Rente beantragen .

    Nun sagt aber die Rentenversicherung, die Rentenzahlung kann erst 2033 beginnen ohne Abschläge.

    Wie also die 14 jahre überbrücken bis zur Rentenzahlung ab beendigung der Vollzeitarbeit

    2020 ?

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