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EM-Rente in Werkstatt für Menschen mit Behinderung

Aktuelles Rente Behinderung Gesundheit

Der übliche Weg in die Erwerbsminderungsrente führt über ein mehr oder weniger langes Arbeitsleben. Irgendwann wird man ernsthaft krank, bekommt kein Gehalt mehr und fällt ins Krankengeld. Das ist oftmals der Moment, an dem Menschen das erste Mal über eine EM-Rente nachdenken. Doch für viele Menschen in Deutschland läuft es ganz anders - und zwar dann, wenn sie in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung beschäftigt sind.

Erwerbsminderungsrente in Werkstatt für Menschen mit Behinderung

Beim Sozialverband beraten wir täglich zur Erwerbsminderungsrente. In der Regel geht es um die gesundheitlichen Voraussetzungen, den Termin beim Gutachter oder auch um das mitunter nicht ganz eingängige Prozedere um die "rentenrechtlichen" Voraussetzungen: Fünf Jahre Versicherungszeit und dann noch einmal 36 Monate Pflichtbeiträge - für den Laien sind insbesondere die möglichen Ausnahmen und Besonderheiten schwer nachzuvollziehen.

Wer jedoch in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeitet, sieht sich ganz klaren Vorgaben mit Blick auf die EM-Rente gegenüber.

Erwerbsminderungsrente für Menschen mit Behinderung

Wer an die Rente in Verbindung mit der Behinderung denkt, hat oftmals die Altersrente für schwerbehinderte Menschen vor Augen. Doch in diesem Beitrag geht es zum einen ausschließlich um die EM-Rente, außerdem dürfen wir den Schwerbehindertenstatus nicht mit einem Platz in der Werkstatt gleichsetzen. Ein GdB von 50 oder auch 100 bedeutet noch lange nicht, dass jemand Werkstattbeschäftigter wird. Mehr dazu finden Sie in diesem Beitrag.

Was viele nicht wissen: Menschen, die in einer "Behindertenwerkstatt" tätig sind, haben nach 20 Jahren Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente. Keine Frage nach Pflichtbeiträgen oder Mindestversicherungszeit. 20 Jahre Werkstatt = EM-Rente.

Das führt dazu, dass Sie mitunter schon in recht jungen Jahren eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen können. Ungewöhnlich - denn der Großteil aller neuen EM-Rentner sieht sich in den 50ern oder frühen 60ern dazu gezwungen, die Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Ab dem 50. Lebensjahr steigt das Risiko, dauerhaft nicht mehr arbeiten zu können, sprunghaft an. Aktuelle Zahlen dazu finden Sie im Statistikportal der Deutschen Rentenversicherung.

Wie hoch ist die EM-Rente nach 20 Jahren in der Werkstatt?

Nun könnte man meinen, dass Mitarbeiter aus Werkstätten für Menschen mit Behinderung sehr kleine EM-Renten beziehen. Einmal, weil sie beim erstmaligen Bezug noch relativ jung sind. Und zum anderen weil sie kaum etwas verdienen und somit nur geringe Rentenbeiträge abführen.

Aber ganz so ist es nicht. Denn die Zurechnungszeiten bei der Berechnung von EM-Renten sind in den letzten Jahren nach und nach verlängert worden. Wer heute eine Erwerbsminderungsrente beantragt, kann sich - im Gegensatz zu Bestandsrentnern - über eine relativ hohe Zahlung freuen. Denn die Zurechnungszeit läuft bis zur Regelaltersgrenze. Ältere Kohorten von EM-Rentnern müssen mit Zurechnungszeiten bis 62 oder noch weniger auskommen. Eine große Ungerechtigkeit, gegen die sich der SoVD schon lange zur Wehr setzt.

Außerdem müssen die Betreiber von "Behindertenwerkstätten" 80 Prozent des deutschen Durchschnittseinkommens für die Abführung ihrer Rentenbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung überweisen. Auch das führt dazu, dass Beschäftigte von Werkstätten nach 20 Jahren in der der Regel keine Mini-Renten befürchten müssen.

EM-Rente und weiter arbeiten

Und noch eine gute Nachricht: Wer nach 20 Jahren in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung Erwerbsminderungsrente bekommt, muss seinen Job in der Werkstatt nicht komplett aufgeben. Bis zu 6300 Euro im Jahr dürfen Sie hinzuverdienen - ohne dass die EM-Rente gekürzt wird.

In vielen Fällen läuft es also darauf hinaus, dass sich Ihre finanzielle Situation mit der Erwerbsminderungsrente verbessert. Gleichzeitig können Sie Ihre Tagesstruktur in der Werkstatt behalten und Ihren bisherigen Job weiter ausüben.

Fazit

Nach 20 Jahren Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung haben Sie Anspruch auf volle EM-Rente. Punkt. Lassen Sie sich am besten vor dem Antrag beraten. In vielen Fällen erhalten Sie weitere Zahlungen - zum Beispiel Grundsicherung und/oder Eingliederungshilfe. Um den bestmöglichen Weg für Sie zu finden, sollten Sie die neue Situation mit einem Profi besprechen.

Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder dem Behindertenausweis.

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Kommentare (18)

  • user
    Christian Kreisl
    am 16.03.2024

    Ich bin selbst Bezieher einer Erwerbsminderungsrente und arbeite in einer WFBM das Einkommen aus der Werkstatt für Behinderte Menschen wird nicht als Hinzuverdienst bei der Rente gerechnet steht sogar im Rentenbescheid so drin.

  • user
    Robert Burkhardt
    am 08.01.2024

    Hallo,

    ich behziehe ein EU-Rente Seit 2007 und Arbeitet Seit 2012 in ein WfBM. Laut Rentenauskunft von Dezember 2023 ist mein EU-Rente ca. 100€ mehr als mein Angekündigte Schwerbehinderte Rente ab Juni 2024 Sein wird!

    Ich dachte die Rentenbeiträge von der WfbM wurde mir Wirklich helfen?

    Wenn ich bis 66 Jahre und 4 Monaten abwarten, wird mein Renten mehr Sein? Danke

    Robert

  • user
    Stötzer Marina
    am 19.04.2023

    Hallo mein Sohn bezieht jetzt ab 1 Mai EU-Rente ist 20 Jahre in der WFB beschäftigt was fällt alles weg wie sieht es mit Kindergeld und Grundsicherung aus er bekommt auch Lohn vom Behindertenwerk ich als Mutter habe die Lohnsteuerklasse 2 wie muss ich mich verhalten muss ich das melden beim Finanzamt können Sie mir einige Tipps geben vielen Dank

  • user
    Günter
    am 14.03.2023

    Hallo, ich bekomme seit 7 Jahren damals war ich 49 eine geringe EU Rente von gerade mal 560€. Seit meinem 50. Lebensjahr bin ich in einer WFBM beschäftigt. Werden sich die dort Gezahlten Rentenbeiträge auf meine Altersrente auswirken ?

    • user
      Christian Schultz
      am 15.03.2023

      Hallo Günter, über die Werkstatt erwerben Sie Rentenbeiträge. Die wirken sich natürlich auch positiv auf Ihre spätere Altersrente aus.

  • user
    Gabriele Hofberger
    am 12.02.2023

    Meine Tochter arbeitet in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung seit 2009. Seit 2 Jahren arbeitet sie nur noch 50 %, also Arbeitszeitverkürzung.

    Bekommt sie später deshalb eine geringere EM-Rente?

    Danke für die Rückmeldung.

    • user
      Christian Schultz
      am 13.02.2023

      Leider liegt mir keine Information darüber vor, ob die Werkstatt in diesem Fall weniger Beiträge an die Rentenversicherung abführt. Bitte fragen Sie einmal direkt dort nach.

  • user
    Franziska
    am 22.01.2023

    Wie ist es mit Elternzeit, wird die zu den Jahren dazu gerechnet oder wird die Zeit von den 20 Jahren abgezogen weil alles Pausiert ist?

    • user
      Christian Schultz
      am 23.01.2023

      Ich glaube, die zählt bei den 20 Jahren nicht mit. Fragen Sie aber am besten noch einmal bei der Deutschen Rentenversicherung nach.

  • user
    Kuhnert
    am 09.01.2023

    Mein Sohn ist in einer Werkstatt für Behinderte beschäftigt, mit Vorversicherungszeiten aus der Ausbildung. Im September 2026 könnte er beteits auf Grund der Vorversicherungszeiten die EU Rente beantragen. Nun hat der Landkreis auf Grund einer langfristigen Erkrankung seine Beschäftigung in der Werkstatt beendet. Meine Frage, sind diese Zeiten, in denen er nun bis zur Genesung nicht in der Werkstatt beschäftigt ist, schädlich für seinen Anspruch auf EU Rente (Unterbrechung der Werkstattbeschäftigung)? Muss er dann von 0 wieder anfangen, um die 20 Jahre zu erreichen?

    • user
      Christian Schultz
      am 09.01.2023

      Nein, die 20 Jahre müssen nicht am Stück erbracht werden. Die Voraussetzungen zur EM-Rente kann Ihr Sohn also auch noch später erfüllen, wenn er noch einmal in die Werkstatt zurückkehren sollte.

  • user
    Gerhard Schwing
    am 13.11.2022

    Hallo,

    mein Sohn Patrick ist in einer WfB tätig. Seit diesem Jahr bezieht er Erwerbsunfähigkeitsrente. Er ist weiter in der Werkstatt tätig. Die WfB zahlt weiter die bisherigen Beiträge an die Rentenversicherung. Deshalb die Frage: Wie wirken sich die Weiterzahlungen in die Rentenversicherung auf eine spätere Altersrente aus.

    Für kurze Anwort vielen Dank.

    Gerhard Schwing

    • user
      Christian Schultz
      am 14.11.2022

      Hallo Gerhard, soweit ich weiß, hat das keine nennenswerten Auswirkungen mehr auf die Rente. Die EM-Rente bei Werkstattbeschäftigten ist - im Vergleich zu anderen EM-Renten - relativ großzügig berechnet. Wenn Ihr Sohn dann im Alter in die Regelaltersrente wechselt, wird er voraussichtlich die gleiche Rente überwiesen bekommen wie die EM-Rente.

  • user
    schuldt frank
    am 16.08.2022

    Hallo, Hinzuverdienst Wfbm und EU- Rente, es erfolgt keine Anrechnung/Kürzung der EU- Rente, egal wie hoch das Einkommen in der Wfbm ist.

    Dies gilt für alle, egal ob Sie die EU- Rente nach 20 Jahren Wfbm erhalten ( lächerliche Höhe etwa 820 € bis 850 € netto, also weiterhin Anträge auf Sozialleistungen, wie Wohngeld ) oder Sie schon EU- Rente vor Eintritt in die Wfbm erhalten haben, nachzulesen § 34 SGB VI 3b Punkt 2.

    Also sollte es mal so weit sein das die Wfbm vielleicht 800 € zahlen, keine Angst um die Rente. Ich erhalte 300 € Brutto, muss noch Lohnsteuer bezahlen.

  • user
    Gerald.Fahrbach
    am 26.04.2022

    Ich möchte immer die neueresten informationen

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