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Ende der Lohnfortzahlung – 3 Tipps zum Umgang mit der Krankenkasse

Gesundheit

Bei einer längeren Erkrankung erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland in der Regel sechs Wochen lang weiter ihr normales Gehalt – die sogenannte Lohnfortzahlung. Erst danach ist der Arbeitgeber aus der Verantwortung und kann sich gegebenenfalls nach einer Aushilfskraft umschauen. Sie als Betroffener bekommen Ihr Geld fortan von der Krankenkasse. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres letzten Bruttogehalts, aber niemals mehr als 90 Prozent vom Netto.

Vor dem Ende der Lohnfortzahlung wird Ihre Krankenversicherung automatisch mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Wenn Sie den erforderlichen Papierkram ausgefüllt haben, wird es nicht lange dauern, bis Sie die erste Überweisung des Krankengeldes auf Ihrem Konto vorfinden.

In unserer Sozialberatung erleben wir es jedoch leider sehr häufig, dass Versicherte während des Bezugs von Krankengeld in Schwierigkeiten geraten. Auslöser dieser Komplikationen sind fast immer die Krankenkassen. Damit Ihnen die nun folgenden brenzligen Situationen erspart bleiben, haben wir die häufigsten Probleme in diesem Beitrag zusammengefasst.

1. Gelber Schein reicht nicht aus

Sie beziehen seit einigen Wochen Krankengeld. Natürlich senden Sie nach jedem Arztbesuch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen weiter an Ihre Krankenkasse, selbstverständlich lückenlos. Und dennoch halten Sie eines Tages einen Brief der Versicherung in der Hand, in dem es sinngemäß heißt: Wir sind der Ansicht, dass Sie bald wieder arbeiten gehen können. Ab der nächsten Woche stellen wir das Krankengeld ein. Bitte wenden Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit.

Nein, nicht wir haben uns das ausgedacht. Immer wieder kommen verzweifelte Menschen mit genau diesem Problem zu uns. In diesem Fall gibt es nur eine Lösung: Sofort Widerspruch einlegen und ohne Umweg zu Ihrem Hausarzt! Dieser sollte einen aktuellen Befundbericht erstellen, mit dem das Argument der Krankenversicherung, Sie seien wieder fit, entkräftet werden kann. Damit Sie in dieser schwierigen Lage nicht allein sind, sollten Sie als Mitglied des SoVD unbedingt unsere Sozialberatung konsultieren.

2. „Kündigen Sie doch Ihren Job!“

Ihr Krankengeld läuft bereits seit einigen Monaten. Da erhalten Sie einen Anruf. Von Ihrer Krankenkasse: „Hallo, guten Tag, wir wollten uns mal nach Ihnen erkundigen…“

Der ein oder andere wird sich vielleicht sogar freuen, wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Krankenversicherung so viel Anteilnahme erkennen lassen. Doch oftmals steckt hinter solchen Anrufen der Versuch, Sie dazu zu bewegen, Ihren Job zu kündigen. Anschließend können Sie dann ja Arbeitslosengeld beantragen. Vorsicht bei solchen Ratschlägen! Insbesondere wenn sie von der Krankenkasse kommen.

Normalerweise stehen Sie mit dem Arbeitslosengeld schlechter da als mit Krankengeld. Bevor Sie also wirklich diesen Schritt gehen, sollten Sie sich unbedingt von einem Experten beraten lassen. Denn von einer Kündigung hat vor allem einer etwas – Ihre Krankenkasse.

3. „Hier sind Sie falsch!“

Spätestens nach 78 Wochen ist Ihr Anspruch auf Krankengeld ausgeschöpft. In der Regel gibt es dann erst einmal keine Möglichkeit, aus einem anderen Grund Krankengeld zu erhalten. Nun müssen Sie den Tatsachen ins Auge sehen. Geht wirklich nichts mehr? Dann sollten Sie rechtzeitig die Erwerbsminderungsrente beantragen. Möglicherweise ist es in diesem Fall nötig, übergangsweise Arbeitslosengeld zu beziehen.

Falls Sie noch nicht wissen, wo die Reise aus gesundheitlicher Perspektive hingeht, sollten Sie erst einmal zur Agentur für Arbeit und sich dem Arbeitsmarkt im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zur Verfügung stellen. Lassen Sie sich nicht wegschicken. Wenn Sie noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, sollten Sie diesen unbedingt geltend machen. Es ist gut möglich, dass man Sie vom Arbeitsamt direkt zum Jobcenter weiterschickt. Mit Verweis auf Ihre Krankschreibung. Das wäre ein Fehler. Bleiben Sie hart und stellen Sie sich dem Arbeitsmarkt – zumindest in der Theorie – zur Verfügung.

Was haben Sie erlebt?

Auch Sie haben im Rahmen des Krankengeldes Probleme mit der Krankenkasse gehabt? Was haben Sie für Erfahrungen gemacht? Schreiben Sie uns gern über die Kommentar-Funktion!

Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder dem Behindertenausweis.

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Kommentare (10)

  • user
    Feldrain
    am 22.09.2023

    Ich beziehe derzeit Krankengeld. Wenn ich nicht weiter krank geschrieben bin und nach Ende der derzeitigen Erkrankung erst einmal sofort Urlaub in Anspruch nehme und nach dem Urlaub sofort wieder ( mit anderer Krankheit) krank werde, bekomme ich dann erneut Lohnfortzahlung für 6 Wochen? Spielt es dabei eine Rolle, wann die neue Krankheit eingetreten ist oder gilt der Zeitpunkt der Krankschreibung?

    • user
      Christian Schultz
      am 25.09.2023

      Wenn die neue nicht mit der alten Erkrankung in Verbindung steht, würden Sie erneut Lohnfortzahlung erhalten. Und es gilt immer der Zeitpunkt der Krankschreibung.

  • user
    Caro
    am 28.11.2021

    Hallo, ich bin im Krankengeld und habe in dieser Zeit ein Eigenkündigung ausgesprochen und bin auch über mein Vollzeit Anstellungsverhältnis krankgeschrieben. Wenn ich jetzt in den letzen Tagen der Anstellung nebenberuflich gründe und nur wenige Stunden online arbeite, das nicht die Genesung beeinflusst (erstmal Website Aufbau usw.) bekomme ich dann noch Krankengeld? Wenn ja, was muss ich beachten? Gibt es ein Gesetze Auszug dazu?

    • user
      Christian Schultz
      am 29.11.2021

      Hallo Caro, diese Frage kann ich leider nicht aus dem Stand heraus beantworten.

  • user
    INGO
    am 15.08.2020

    Der Arbeitgeber zahlt anstelle der Lohnfortzahlung wegen Krankheit Kurzarbeitergeld, obwohl vorher und während der Krankheit keine Kurzarbeit beantragt war bzw. Im Betrieb stattfand

  • user
    Christian Schultz
    am 22.06.2020

    Hallo Rosa, in den 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld steckt die Lohnfortzahlung bereits mit drin. Die beträgt bei den meisten Angestellten sechs Wochen - "netto" beläuft sich das Krankengeld also in der Regel auf 72 Wochen.

  • user
    Rosa Angermeier
    am 20.06.2020

    Hallo, werden von den 78Wochen Entgeltfortzahlungen alle Krankheitszeiten der letzten 3Jahre abgezogen?

  • user
    Christian Schultz
    am 05.11.2019

    Hallo Norbert, danke für Ihren Beitrag. Leider haben Sie Recht: Auch wir erleben hier in unserer Sozialberatung immer wieder, dass sich Krankenkassen alles Mögliche einfallen lassen, um Geld zu sparen. Zumindest das Übersenden der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) entfällt bald als Stolperfalle, da diese ab nächstem Jahr vom Arzt automatisch an die Kasse übermittelt werden sollen. Bei allen anderen Punkten muss man gegenüber der Krankenkasse als Versicherter leider wachsam bleiben.

  • user
    Norbert Fleischmann
    am 05.11.2019

    Liebes Team,

    wird es nicht lange dauern, bis Sie die erste Überweisung des Krankengeldes auf Ihrem Konto vorfinden.Dieses ist ein Satz aus Ihrem Artikel den ich leider nicht zustimmen kann.

    Ich war leider nach Ende der Lohnfortzahlung weiterhin krank.

    Das mir zustehende Krankengeld kam keineswegs schnell, geschweige denn pünktlich auf das Konto.Das Krankengeld wurde nicht am Monatsanfang sondern teilweise in der Monatsmitte, teilweise abschlagsmässig und teilweise gar nicht überwiesen.Nach mehreren Telefonaten und emails wurde ich immer wieder vertröstet, ja wir überweisen morgen, morgen, morgen aber nichts ist passiert.

    Ich wurde vertröstet und belogen und das mit voller Absicht.Das macht ein schon mürbe, aber dass ich ja das Ziel der Krankenkasse.

    Meine erste Krankmeldung nach Ende der Lohnfortzahlung hatte ich einen Tag später mit der Post versendet.Diese ist angeblich bei der Krankenkasse aber nicht eingegangen.Das bedeutet, dass in dieser Zeit das Krankengeld ruht.Schön ausgedrückt, heisst aber, man bekommt überhaupt kein Krankengeld in dieser

    Zeit auch nicht nachträglich, selbst wenn man die Zeit nachweisen kann.

    Man ist selbst dafür verantwortlich, dass die Meldung bei der Kasse eingeht, selbst ein Einschreiben mit Rückantwort kann hier nicht ausreichen sein, wenn die Krankenkasse den Eingang verneint.Für mich waren das mehrere hundert Euro die verloren waren.

    Ich bin bedient.

  • user
    Krischan Sternberg
    am 01.10.2019

    Seit der Chemo gegen Leukämie leide ich an Fatigue Syndrom (ME/CFS), Ärzte verwechseln das gerne mit Drepressionen, aber das passt nicht, schon gar nicht wirken Medikamente, die depressionen unterdrücken. Also auf einen Termin mit einem Psychologen warten. Das dauert schon mal die Zeit der Lohnfortzahlung. Endlich Termin, da verweigert dann die Kasse das Krankengeld wie hier unter 1 beschrieben. Endloses Gezicke, viele diffamierende und beleidigende Äußerungen. Eine Interessenvertretung in den Krankenkassen gibt es nicht. Egal welche Gewerkschaft, die wollen dieses Verfahren so. Um den ganzen Ärger loszuwerden bin ich dann zur Rentenversicherung. Eigentlich hätte ich noch ein paar Prozente Abschlag bekommen müssen. Aber plötzlich hieß es, es gäbe die Rente ohne Abschläge. Habe nachgefragt und kann daraus nur schließen: Die Krankenkasse haben offensichtlich die Macht, dass die Rentenversicherung zugunsten der Kassen die Rentenhöhe manipuliert. Ohne Fatigue hätte ich nicht aufgehört zu recherchieren, aber ich bin froh, dass ich mich jetzt nur noch um mich selbst kümmern muss.

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