Sie haben einen Antrag zum Schwerbehindertenausweis gestellt, es hat aber nicht zum Grad der Behinderung von 50 gereicht? Dann haben Sie jetzt mehrere Möglichkeiten. Wenn es knapp war und Sie das Gefühl haben, dass nicht alle gesundheitlichen Einschränkungen realistisch zur Kenntnis genommen wurden, können Sie Widerspruch einlegen. Sobald Sie den Bescheid der zuständigen Behörde erhalten haben, bleibt Ihnen hierfür ein kompletter Monat Zeit.
Falls das Ergebnis realistisch ist und Sie die Erfolgsaussichten für einen höheren GdB als gering einschätzen, bleiben zwei weitere Optionen. Sie können sich mit dem Ergebnis abfinden und ihr Leben weiterleben. Oder – wenn im Bescheid ein Grad der Behinderung von 30 oder 40 vermerkt wurde – Sie kümmern sich um eine Gleichstellung.
Ab GdB 30 ist eine Gleichstellung möglich
Auch wenn der Name etwas verwirrend ist. Die Gleichstellung bedeutet nicht, dass Sie sämtliche Nachteilsausgleich einer Schwerbehinderung in Anspruch nehmen können. Genau genommen geht es nur um einen recht kleinen Teil davon.
Aber zunächst einen Schritt zurück. Für wen ist die Gleichstellung überhaupt interessant?
Wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt sind oder auf der Suche nach einem neuen Job sind – dann lohnt es sich, über eine Gleichstellung nachzudenken. Immer vorausgesetzt, Sie haben einen Grad der Behinderung von 30 oder 40. Wenn Sie bereits in Rente sind, kommt eine Gleichstellung für Sie nicht in Frage. Auch bei Beamten macht das Thema nur sehr selten Sinn.
Wo bekomme ich eine Gleichstellung?
Bei der Bundesagentur für Arbeit. Auch wenn Sie einen Job haben. Den Antrag stellen Sie beim Arbeitsamt. Allerdings sollten Sie sich nur dann die Mühe machen, wenn Ihr Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Das ist immer dann der Fall, wenn Ihre Behinderung oder chronische Erkrankung so stark ausgeprägt ist, dass Sie deshalb Schwierigkeiten haben, ihren Job auszuüben. Etwa wenn Sie deutlich häufiger als Ihre Kollegen krankheitsbedingt ausfallen. Wenn Sie langsamer arbeiten als früher. Oder wenn Sie bestimmte Tätigkeiten in der Firma gar nicht mehr machen können oder nur mit Schmerzen.
Falls Sie beim Lesen dieser Zeilen an Ihre eigene Situation erinnert werden, sollten Sie sich um eine Gleichstellung kümmern.
Kommentare (16)
Brigitte Piper
am 31.10.2020Christian Schultz
am 02.11.2020Simone Pietsch
am 14.01.2021Christian Schultz
am 14.01.2021Stefanie Schulz
am 22.01.2021Gern würde ich informiert werden, zu diesem Thema.
GdB von 30 Bescheinigung kam heute.
Antrag auf Gleichstellung ist gestellt.
Ich bin 42 J.alt und chronisch krank was die Wirbelsäule betrifft und das im Verkauf.
Vielen Dank vorab :)
Christian Schultz
am 25.01.2021eichler bernd
am 28.01.2021Christian Schultz
am 28.01.2021Helena
am 02.02.2021ich bin zu SGB 30 zugewiesen, gleichzeitig einen Antrag auf Gleichstellung gestellt.
Und soll jetzt als Grunde der Antragstellung eine Frage beantworten: wie meine Krankheit auf Arbeitstätigkeit auswirkt.
Ich bin Bürokauffrau, kann ich schreiben,
dass wegen Taubheit höre ich meine Kollegen und unseren Kunden schlecht, soll immer nachfragen und sehr laut reden?
Die chronische Krankheit ( Anfallsleiden) hat folgende Auswirkung: Nebenwirkungen von Medikamenten :
Konzentration und Aufmerksamkeitstörungen, mentale Geschwindigkeit, Entscheidungsstörungen, Kopfschmerzen,
Erfährt mein Arbeitgeber und Personalrat über meine Diagnosen ?
Freundliche Grüße
Helena
Christian Schultz
am 02.02.2021Rebhan, Kerstin
am 02.02.2021Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Freundliche Grüße, KerstinRebhan
Christian Schultz
am 02.02.2021Axel
am 02.02.2021seit Ende 2018 habe ich GdB 40 und wechsele den Arbeitgeber zum April 2021.
Die künftige Tätigkeit ist von meiner chronischen Erkrankung nicht beeinträchtigt, aber die Krankheitsentwicklung kann sich ja in der Zukunft womöglich ändern und ich will mich dann vor der Kündigung schützen.
Fragen:
1. Muss ich meinen neuen Arbeitgeber von meinem GdB in Kenntnis setzen? Wenn ja, wann?
2. Ist es ratsam für mich eine Gleichstellung zu beantragen? Wenn ja, wann ist der geeignete Zeitpunkt dafür?
Vielen Dank für Ihre Hilfestellung.
Freundliche Grüße
Axel
Christian Schultz
am 03.02.2021Zum richtigen Zeitpunkt bei der Beantragung zur Gleichstellung kann ich nichts sagen, weil das sehr individuell ist. Da würde ich mit der Schwerbehindertenvertretung in Ihrem Betrieb sprechen.
ULLI Natschke
vor 19 StundenChristian Schultz
vor 10 Stunden