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Grundrente und Steuererklärung – ist das ein Muss?

Rente Armut

Bei der Grundrente soll alles automatisch ablaufen. Einen Antrag werden die Begünstigten nicht stellen müssen. Auf eine Vermögensprüfung wurde verzichtet – nun soll es nur noch darauf ankommen, welches Einkommen die Betroffenen im Monat erzielen. Aber selbst diese Abfrage soll – so ist es geplant – automatisiert von statten gehen. Die zukünftigen Grundrentnerinnen und Grundrentner werden davon nichts mitbekommen.

Grundrente und Steuererklärung – ist das ein Muss?

Sowohl die gesetzliche Rentenversicherung als auch die lokalen Finanzbehörden werden im Innenverhältnis klären, über wie viel Geld die Seniorinnen und Senioren verfügen. Danach wissen wir im Einzelfall: Gibt es Grundrente? Oder gibt es keine Grundrente? Doch viele Menschen sind in den vergangenen Wochen mit immer der gleichen Frage an uns herangetreten: Muss ich dann für die Grundrente eine Steuererklärung einreichen?

Wann gibt es die Grundrente?

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass schon ab Januar 2021 Grundrente gezahlt wird. Das ist ambitioniert. Andererseits arbeitet die Politik nicht erst seit gestern an einer Aufstockung für Menschen mit kleiner Rente.

Wie hoch wird diese Aufstockung ausfallen?

Das kommt immer auf den Einzelfall an. Der maximale Zuwachs wurde von Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil mit rund 400 Euro angegeben, wie das Beispiel einer Friseurin deutlich macht. In der Praxis wird es jedoch viele Fälle geben, in denen die Aufstockung relativ sparsam ausfällt.

Relevant ist der durchschnittliche Verdienst der Betroffenen. Denn nur wer zwischen 30 und 80 Prozent des durchschnittlichen Arbeitseinkommens erzielt hat, kommt für die Grundrente in Frage. Und das auch nur, wenn über das gesamte Erwerbsleben zusammengenommen mindestens 33 „Grundrentenjahre“ erfüllt sind.

Was zählt bei den „Grundrentenjahren“ mit?

Erforderliche Versicherungszeiten kennen wir aus allen Rentenarten der deutschen Sozialversicherung. Wer eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen möchte, kann ein Lied davon singen. Unstrittig sind Phasen, in denen Sie gearbeitet haben und auf Ihren Verdienst eigene Rentenbeiträge abgeführt wurden. Auch für die Erziehung Ihrer Kinder kommen in der Regel wenigstens zehn Grundrentenjahre zustande. Sie haben Angehörige zu Hause gepflegt? Diese Zeiten werden bei der Grundrente angerechnet.

Umstritten ist dagegen die vorgesehene Regelung beim Thema Arbeitslosigkeit. Bei der Grundrente spielt es keine Rolle, ob Sie einmal Arbeitslosengeld oder „Hartz IV“ erhalten haben. Diese Zeiten zählen bei den erforderlichen 33 Jahren nicht mit – und schränken so den Kreis der möglichen Profiteure enorm ein. Der Sozialverband kritisiert außerdem, dass Zurechnungszeiten aus einer Erwerbsminderungsrente nicht bei der Grundrente mitzählen. Niemand sucht sich aus, aufgrund gesundheitlicher Probleme aus dem Berufsleben auszuscheiden. Das sollte nicht auch noch bei der Grundrente bestraft werden.

Was hat es mit den Einkommensgrenzen auf sich?

Wer als Einzelperson über ein Einkommen von mehr als 1250 Euro im Monat verfügt, bekommt nicht die volle Aufstockung. Die Grundrente wird vielmehr an das bestehende Einkommen angerechnet – und zwar zu 60 Prozent. Bei Ehepaaren gilt eine Freigrenze von 1950 Euro. Sind Einkünfte von mindestens 1600 Euro im Monat (2300 Euro bei Ehepaaren) vorhanden, geht die Aufstockung komplett verloren.

Wie komme ich an meine Grundrente?

Ein Antrag ist nicht nötig. Die Deutsche Rentenversicherung prüft anhand Ihrer Rentenbeiträge, ob ein Anspruch auf Grundrente möglich ist. Anschließend folgt der Abgleich mit dem Finanzamt, um das vollständige Einkommen des Betroffenen zu ermitteln. Bis hierher müssen Sie gar nichts unternehmen.

Woher heiß das Finanzamt, dass ich bedürftig bin? Muss ich eine Steuererklärung machen?

Genau diese Frage ist noch nicht abschließend geklärt. Andererseits ist völlig offen, auf welcher Grundlage das Finanzamt ermitteln soll, welche Einkünfte vorhanden sind. Alles läuft darauf hinaus, dass potentielle Empfänger der Grundrente eine Steuererklärung machen müssen. An diesem Punkt sehen wir zwei Probleme:

  1. Der Personenkreis, der möglicherweise für die Grundrente in Betracht kommt, zahlt in der Regel keine Steuern – und hat deshalb auch nie eine Steuererklärung anfertigen müssen. Wir müssen sehen, wie wir mit dieser Herausforderung in Zukunft umgehen.
  2. Bei der Grundrente wird nicht das Einkommen des Vorjahres abgeglichen, sondern die Einkünfte aus dem vorletzten Jahr. Mit anderen Worten: Wer zum Start der Grundrente im Januar 2021 dabei sein will, muss vielleicht für das Jahr 2019 eine Steuererklärung einreichen.

Wie gesagt – ob eine Steuererklärung tatsächlich zur Voraussetzung für die Grundrente wird, wissen wir zurzeit nicht. Doch es ist schwer vorstellbar, wie die Finanzämter sonst in die Lage versetzt werden sollen, ihre Arbeit zu machen.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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Kommentare (1)

  • user
    Greta Jürgensen
    am 27.03.2020

    Zwischen 30 und 80 Prozent des durchschnittlichen Einkommens finde ich sehr aussagekräftig, das des Nord- Deutschen, das des Ostdeutschen. Was für einen Süddeutschen ein zu geringes Einkommen ist, dafür gehen andere gerne arbeiten. Wenn aber der Durchschnitt durch Gutverdiener verfälscht wird, fallen andere bei der Grundrente weg. Was ist mit Frauen, die aufgrund von Kindererziehung Teilzeit gearbeitet haben und dadurch unter die 30 Prozent fallen.

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