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Grundsicherung – diese drei Dinge müssen Sie beim Antrag beachten

Behinderung Armut

*aktualisiert am 27.08.2020.

Wenn die Rente nicht reicht, bleibt deutschen Rentnerinnen und Rentnern nur die Grundsicherung im Alter. Schon wer in jüngeren Jahren aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, ist in vielen Fällen auf diese Sozialleistung angewiesen. Beim Antrag zur Grundsicherung müssen Sie Ihre Einkommensverhältnisse sowie Ihr Vermögen komplett offenlegen. Doch wenn Sie hier nicht aufpassen, verzichten Sie über einen längeren Zeitraum vielleicht auf mehrere Tausend Euro.

„Ich brauche Hilfe bei der Beantragung von Grundsicherung!“

Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung müssen Sie vor Ort beantragen. Entweder bei der Stadt- oder der Kreisverwaltung. Doch nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialämtern sind so zuvorkommend, dass Sie Ihnen die wichtigsten Punkte im Formular unaufgefordert zeigen. Deshalb sensibilisieren wir Sie in diesem Beitrag für drei elementare Fragen, die Ihnen in der Praxis viel Geld sparen können.

1. Haben Sie eine Gehbehinderung?

Falls Ihre Antwort auf diese Frage „ja“ lautet, werfen Sie bitte sofort einen Blick auf Ihren Schwerbehindertenausweis. Steht dort das Merkzeichen „aG“ oder „G“? Dann gehört eine Kopie Ihres SB-Ausweises unbedingt zum Antrag auf Grundsicherung dazu. Denn auf diese Weise bekommen Sie 17 Prozent des Regelbedarfes mehr – und das jeden Monat.

Ein Beispiel: Weil er alleinstehend ist, steht Horst B. ein Regelbedarf in Höhe von 432 Euro zu. Davon muss er Lebensmittel, Kleidung, Strom und vieles andere bezahlen. Da Horst B. einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ hat, bekommt er aber gut 73 Euro mehr vom Amt (17 Prozenjt von 432 Euro). Weitere Vorteile des Merkzeichens „G“ finden Sie in diesem Beitrag.

Übrigens, einen Schwerbehindertenausweis beantragen Sie in Schleswig-Holstein beim Landesamt für soziale Dienste. Falls Sie bereits einen SB-Ausweis haben und überlegen, einen Verschlimmerungsantrag zu stellen, sollten Sie VORHER unbedingt diesen Beitrag lesen.

2. Haben Sie eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung?

Wenn Sie alleinstehend sind, gewährt Ihnen der Gesetzgeber in der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung gerade einmal 432 Euro im Monat. Dazu kommen noch die angemessenen Kosten der Unterkunft. Da kommt mancher ins Grübeln, wie er in Zukunft etwas Geld einsparen kann, um über die Runden zu kommen. Eines sollten Sie aber ganz sicher nicht tun: Kündigen Sie auf gar keinen Fall Ihre Haftpflichtversicherung!

In der Regel kostet diese ein paar Euro im Monat. Ein wenig teurer ist möglicherweise Ihre Hausratversicherung. Doch Sie sichern damit elementare Risiken ab. Und jetzt kommen wir zum relevanten Punkt: Bei der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII werden die Beiträge für beide Versicherungsarten angerechnet. Mit anderen Worten, das Sozialamt bezahlt sowohl Ihre Haftpflicht- als auch Ihre Hausratversicherung. Achten Sie bitte bei Ihrem Antrag auf Grundsicherung ganz besonders auf diesen Punkt.

Eine Einschränkung gibt es bei dieser guten Nachricht jedoch: Die Versicherungsbeiträge können Sie in der Grundsicherung nur von Ihrem Einkommen absetzen. In der Regel ist das eine kleine Rente, die Sie neben der Grundsicherung beziehen. Wenn Sie jedoch über keinerlei eigene Einkünfte verfügen, müssen Sie die Versicherung weiterhin selbst bezahlen.

3. Sind Sie Mitglied im Sozialverband?

Die Mitgliedschaft im SoVD Schleswig-Holstein kostet zurzeit 6,90 Euro im Monat. Das klingt erst einmal nicht viel. Für jemanden, der von 432 Euro leben muss, ist aber auch dieser Betrag ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor.

Wenn Sie als Mitglied unsere Sozialberatung in Anspruch genommen haben, gibt es jedoch auch für dieses Problem eine Lösung. Denn in diesem Fall kann der Mitgliedsbeitrag zum Sozialverband ebenfalls auf die Grundsicherung angerechnet werden. Genauso wie bei Haftpflicht- und Hausratversicherung übernimmt dann die Sozialbehörde für Sie diese sechs Euro im Monat.

Fazit:

Beim Antrag zur Grundsicherung gilt es, besonders diese drei Fragen zu beachten. Selbst wenn Sie bereits seit einiger Zeit Grundsicherung bekommen, können Sie sich bei Ihrem zuständigen Amt melden, um eine Änderung zu beantragen. Es zahlt sich aus.

Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder dem Behindertenausweis.

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Kommentare (60)

  • user
    JEANNETTE GIESEKING
    am 27.11.2023

    Hallo,

    Ich habe eine 25 jährigen behinderten Sohn für den ich Grundsicherung beantragen möchte.

    Er wohnt bei uns mit in der Wohnung.

    Müssen mein Lebensgefährte und ich auch alle Einnahmen offenlegen ?

  • user
    Christa Normann
    am 23.07.2023

    Habe vor Monaten einen Antrag auf Grundsicherung gestellt, wurde jetzt genehmigt. Wird erst dann gezahlt, wenn genehmigt wurde oder als ich den Antrag gestellt habe.

    Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 28.07.2023

      Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, gilt das Datum der Antragstellung.

  • user
    UDO
    am 13.04.2023

    Geil, vielen Dank für die Infos mit Haft/Hausratversicherungen!!!

  • user
    Bettina Ramin
    am 05.03.2023

    Hallo,

    ich schreibe die Nachricht für meine Schwester. Sie ist alleinerziehend mit Ihrem Sohn 16Jahre, der jetzt im 1.Lehrjahr ist.

    Das Ausbildungsgehalt Ihres Sohnes wird zu 100% auf Ihre Grundsicherung angerechnet, d.h. ihr Sohn mit 16 Jahren muß seine

    Mutter unterstützen, damit beide finanziell zurecht kommen. Meine Schwester ist schwer Suchtkrank.

    Sie hat eine Hausrat und Haftpflicht Versicherung abgeschlossen und das Jobcenter hat die Übernahme der Kosten abgelehnt.

    Von der Grundsicherung kann sie die Versicherungsbeiträge einfach nicht bezahlen.

    Welch Möglichkeit gibt es, damit Sie diese beiden Versicherung bezahlt bekommt. Im Schadensfall würde Sie obdachlos .

    • user
      Manfred Amonat
      am 21.07.2023

      Guten Tag, mein Grundsicherungsamt sagt mir das die Kosten für eine Hausrat und Haftpflichtversicherung nicht mehr auf Monatsbeträge aufgeteilt werden darf.

      Da meine Versicherungen schon vorher abgeschlossen wurden können diese nicht anerkannt werden.

      Erst wenn ich die Jahresbeträge bezahle können diese berücksichtigt werden.

      Ist das so richtig.

      MfG

      • user
        Edgar Kilburg
        am 28.09.2023

        Hallo,

        Ändern Sie Ihre Zahlungsweise.

        Mir wird der gesamte Betrag immer in dem Fälligskeitsmonat zusätzlich überwiesen.

  • user
    Christian Kreisl
    am 06.02.2023

    Hallo ich habe eine Frage bezüglich der Grundsicherung

    Im Jahr 2020 waren die Werkstätten für Behinderte Menschen wegen Corona geschlossen dies führte zu Lohneinbußen der Bundesrat hat deshalb am 03.07.2020 70 Millionen Euro aus der Ausgleichsabgabe für die ausgefallene Löhne freigegeben, diese Zahlung sollte doch eigentlich bei uns ankommen leider tut es das nicht, die Zahlung kassiert das Sozialamt leider wieder ein obwohl diese Zahlung eigentlich dafür sein sollte zum Ausgleich der Lohneinbußen jetzt meine Frage darf das Sozialamt mir das Geld was für die Lohneinbußen gedacht ist als Einkommen anrechnen denn im Leistungsbescheheid aus dem Jahr 2020 wurde ein erwerbseinkommen von brutto 159,10€ berücksichtigt, das Sozialamt hat auch während der schließung der Werkstatt keine Rückrechnung trotz Meldung das es Lohneinbußen gibt auf Grund der geschlossenen Werkstatt, jetzt wurde im August 2022 bis November 2022 mir 4 mal 50 € ausgezahlt über die Werkstatt für Lohneinbußen auf Grund der Coronapandemie geschlossene Werkstatt gezahlt, jetzt forderte das Sozialamt meine letzten 6 Lohn Abrechnungen ein und will mir die 200€ wieder Wegnehmen also den Ausgleich für die Lohneinbußen dürfen die das?

    • user
      Christian Schultz
      am 07.02.2023

      Hallo Christian, leider kann ich das nicht beantworten. Ich gehe davon aus, dass das Sozialamt hier korrekt gehandelt hat. Wenn auch nicht im Sinne der Werkstattbeschäftigten. Aber wenn Sie Ihren Fall sozialrechtlich prüfen lassen möchten, wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Beratung: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Reza
    am 21.10.2022

    Hallo

    Ich habe wegen seelische Störung 30 % Behinderung bekommen und nachdem neue Beantragung wiederanspruch kann sein das ich mehr als 50 % bekommen zwischen Zeit habe ich Termin von Jobcenter erhalten wegen Gutachter nachdem Untersuchung von Jobcenter mir gesagt ich bekomme grundsicherung weil ich kann auch nicht weniger als 3 Stunden arbeiten.

    Und jetzt muss ich abwarten wegen Unterlage das meine Betreuung weiter Sozialamt beantragt.

    Meine Frage sind :

    1. Wenn ich wegen Leistung von Sozialamt bekommen wegen meine Behinderung brauche ich nicht mehr arbeits suchen [ bekomme ich keine Unterdruck für Job]

    2. Darf ich nach Ausland reisen und diese Leistung was ich bekomme im Ausland leben?

    Weiter hin bleib meine Wohnung in Deutschland.

    Ich freue mich auf Ihre Antwort

    LG

    • user
      Christian Schultz
      am 29.10.2022

      Hallo Reza, ich habe Ihre Frage leider nicht verstanden.

      • user
        Rechtsanwalt
        am 28.04.2023

        Sie haben die Frage von Reza nicht verstanden Herr Christian Schulz? Das glaube ich Ihnen nicht. Anscheinend wollten Sie Reza keine Antwort geben, weil Reza nicht perfekt, die deutsche Sprache beherrscht. Wie diskriminierend... und das beim Sozialverbsnd!

        Reza hat doch ganz klar ihre Angelegenheit geschildert.

        Reza wollte wissen ob sie Leistungen vom Sozialamt bekommt, wenn sie ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt.

        Ich beantworte die Frage gerne für Reza. Die Leistungen des Sozialamtes werden nicht weiter gezahlt, wenn der Bedürftige sein Wohnsitz ins Ausland verlegt.

        Rechtsanwalt A. A.

  • user
    Menzel Monika
    am 30.09.2022

    Ich beziehe zu meiner Rente Grundsicherung. Ich zog 11/2021 in eine Behinderten- bzw. Barjerefreie Wohnung. Ich beantragte eine Zusatzförderung für diese Wohnung. Ich bekomme jetzt immer monatlich für die nächsten 3 Jahre 159,00 € ,dieses wird als Mietzuschuss bezeichnet. Nun wird mir aber immer die 159 € von meiner Grundsicherung abgezogen. Eigentlich habe ich ja somit kein Zusatzeinkommen. Irgendwie verstehe ich dieses nicht. Bitte helfen Sie mir dass ich diese Rechnung verstehe. Vielen Dank und bis dahin verbleibt mit freundlichen Grüßen Monika Menzel

    • user
      Marina S
      am 21.12.2022

      Hallo Monika.

      Vielleicht kannst du mir mit deiner Erfahrung weiter helfen. Ich habe das ganze Internet schon danach abgesucht und finde dazu nichts. Meine Schwiegermutter lebt ebenfalls in einer geförderten Wohnung. Da mein Schwiegervater verstorben ist, ist diese nun nicht mehr angemessen. Leider verstehe ich nicht warum diese Zusatzförderung als Einkommen angerechnet wird. Somit fällt sie aus der Grundsicherung. Ist es tatsächlich richtig? Ihre Schilderungen entsprechen gerade unserer Situation. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße

  • user
    Anna
    am 02.07.2022

    Hallo, ich habe eine Erhöhung der Miete letzes Jahr und Minderung der Rente Anfang diesen Jahres an das Sozialamt gemeldet. Leider wurde dir Mieterhöhung erst ab Juli angerechnet und bezahlt. Die Rentenminderung wurde leider nicht berücksichtigt. Ab wann müsste die Erhöhung der Grundsicherung bezahlt werden? Müsste das sofort nach Bekanntgabe neu berechnet oder erst mit dem neuen Antrag im neuen Jahr? Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 04.07.2022

      Hallo Anna, nach meinem Dafürhalten per sofort. Aber rufen Sie einmal im Amt für Grundsicherung an.

  • user
    Detlef Ackermann
    am 06.01.2022

    Habe neuen Bescheid über die Grundsicherung erhalten. Meine Hausratversicherung wird monatlich zu 1/12 angerechnet. Der Versicherungsbetrag wird aber in einer Summe im Januar abgezogen, wie soll man das bezahlen,bei kleiner Rente

    • user
      Christian Schultz
      am 07.01.2022

      Hallo Detlef, da finden Sie sicher im Gespräch mit dem Sachbearbeiter im Amt für Grundsicherung eine Lösung. In der Regel sind die dort gesprächsbereit.

    • user
      MisterSpex
      am 25.05.2022

      Nach der Zu- und Abflusstheorie ist jeder Geldfluss in dem Monat des tatsächlichen Zu- und Abfluss anzurechnen (Ausnahmen gibt es beispielsweise bei Einmalzahlungen für Arbeitgeber). Solange dem Sozialamt keine Nachweise darüber vorliegen, wird es wahrscheinlich pauschal monatlich angerechnet. Einfach mal nachfragen.

    • user
      Edgar Kilburg
      am 28.09.2023

      Hallo,

      Den Vertrag bei der Versicherung auf Jahresprämie umstellen.

  • user
    Helga Wirtz
    am 04.01.2022

    Ich bekomme Altersrente und eine Aufstockung aus der Grundsicherung. Bis Ende 2021 wurde meine bestehende Hausrat u. Haftpflichtversicherung anteilmäßig anerkannt. Seit Januar dieses Jahres sind die Beträge gestrichen worden. Aus welchem Grund?

  • user
    Andrea
    am 27.11.2021

    Beziehe seit ca. 3 Jahren EM-Rente und zusätzlich aufstockende Grundsicherung. Habe noch nie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Müsste es jetzt aber dringend machen. Übernimmt die Grundsicherung auch neue Verträge oder muss ich das erst beantragen? Vielen Dank schon mal für die Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 29.11.2021

      Auch neue Verträge werden übernommen.

  • user
    Amirhossein Selahi
    am 06.10.2021

    Hallo,

    seit 3 Jahren bin ich in Deutschland und habe bereit am 9. Monat Haftpflichtversicherung beantragt. Momentan bin ich Auszubildender und immer noch muss ich zu Sozialamt bezahlen. Und ich finde ist und ungerecht, dass ich nur bezahlen (Rechnungen bekommen) ohne meine Unterlagen haben.

    Wie kann ich im richtige Rahmen reagieren?

    • user
      Christian Schultz
      am 12.10.2021

      Hallo, das kann ich Ihnen nicht allgemein beantworten. Vermutlich geht es in Ihrem Fall auch um das Jobcenter - lassen Sie sich am besten persönlich beraten: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Christian Schultz
    am 17.07.2021

    Hallo Edelgard, ich weiß aus dem Stehgreif leider auch nur, dass es Maximalbeträge gibt, die angerechnet werden können. Weiteres müsste ich recherchieren - sobald ich etwas weiß, werden wir einen eigenen Beitrag dazu veröffentlichen.

    • user
      OG
      am 19.11.2021

      Hallo,

      ich beziehe zu meiner Erwerblosigkeitsrente auch Grundsicherung und bei mir werden von meiner Haftpflichtversicherung auch nur noch knapp 4 Euro angerechnet obwohl ich jeden Monat 16,73 Euro für die Versicherung bezahle....ist wohl einer neuerliche Änderung im Gesetz geschuldet..

      VG,

      Oliver

  • user
    Edelgard Hennicke
    am 15.07.2021

    Meine Schwiegermutter hat einen kleinen Anspruch auf Grundsicherung und bezüglich der bestehenden Hausrat- und Glasversicherung (monatlich ca. 14,- Euro) hat man erklärt, es kann nur ein Maximalbetrag von 3,47 Euro abgesetzt werden.

    Eigentlich wollte sie noch eine Haftpflichtversicherung abschließen, welche ebenfalls nur mit maximal 4,30 Euro abgesetzt werden kann.

    Ich finde leider nirgends die gesetzliche Grundlage für diese Maximalbeträge, können Sie mir helfen? Vielen Dank!

  • user
    Heidi Albrecht
    am 03.05.2021

    Hallo Christian,

    das mit der Kostenübernahme des monatlichen Mitgliedsbeitrags von sechs Euro habe ich nicht so ganz verstanden.

    "Wenn Sie als Mitglied unsere Sozialberatung in Anspruch genommen haben*, ... kann (?) der Mitgliedsbeitrag zum Sozialverband ebenfalls auf die Grundsicherung angerechnet (?) werden. ...übernimmt dann die Sozialbehörde für Sie diese sechs Euro im Monat."

    ich bin seit Jahren Mitglied, werde demnächst Altersrente beziehen und leider einen Grundsicherungsantrag stellen müssen.

    * Sozialberatung vor dem Antrag oder wegen des Antrags? Welchen Nachweis erkennt das Sozialamt an?

    Vielen Dank schon mal im voraus

    Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 04.05.2021

      Hallo Heidi, aus unserer Erfahrung spielt es keine Rolle, wann genau und weswegen Sie sich beim SoVD beraten lassen. Es würde zum Beispiel helfen, wenn Sie Ihren Antrag auf Grundsicherung mit den Kollegen besprechen. Das müsste dann auch vom Amt für Grundsicherung anerkannt werden. Aber die Kollegen können Ihnen das im Gespräch auch noch einmal ausführlicher erklären.

  • user
    Hartmut Zimmermann
    am 01.04.2021

    Fragen habe seit 2019 hausratversicherung und Haftpflichtversicherung

    aber leider jetzt erst 2021 erfahren das ich diese absetzen kann.

    Bekomme ich die Beiträge rückwirkend erstattet? Vielen Dank.

    Bin Grundsicherungsempfänger.

    • user
      Christian Schultz
      am 06.04.2021

      Hallo Hartmut, soweit ich weiß, ist eine rückwirkende Erstattung bei der Grundsicherung nicht möglich.

  • user
    Thomas
    am 29.03.2021

    Hallo und danke für Ihre Mühe bei den Fragen.

    Frau und Ehemann bekommen jeweils kleine Erwerbsminderungsrente und bekommen einen Teil jeweils von Sozialamt.

    Es besteht schon über 20 Jahre eine Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung und für den Mops eine extra Versicherung.....alle drei sind auf einer Police einzeln aufgeführt und auch in Euro beziffert.

    Muss das Sozialamt die drei Summen nicht vom eigenen Einkommen nicht abrechnen?

    Haben Sie nicht berücksichtigt im Bescheid!

    Woran liegt das ....weil man nicht alleinstehend ist?.

    Danke für eine Antwort

    Gruß

    • user
      Christian Schultz
      am 29.03.2021

      Hallo Thomas, normalerweise müsste das Amt für Grundsicherung Haftlicht- und Hausratversicherung berücksichtigen. Wie es mit dem Hund aussieht, weiß ich nicht. Fragen Sie am besten noch einmal gezielt beim Sachbearbeiter nach.

  • user
    Anna Wöbse
    am 17.03.2021

    Guten Tag,

    in meinem Fall lehnt das Grundsicherungsamt sowohl die Übernahme als auch die Absetzung des HaftpflichtJAHRESbeitrags ab, da dieser kurz vor Leistungsbeginn vom Konto abgebucht wurde. Begründung: Im Gesetzes-Kommentar steht, dass Absetzbeträge in dem Monat zu berücksichtigen sind, in dem sie anfallen. Eine anteilige Berücksichtigung in den Folgemonaten ist nicht vorgesehen, heißt es .

    Ist dies hinzunehmen? Für mich ist es eine eindeutige Ungleichbehandlung gegenüber den Leistungsempfängern, die monatlich ihre Beiträge zahlen (unterm Strich teurer), obwohl sie den selben Zeitraum betreffen.

    MfG

    • user
      Christian Schultz
      am 17.03.2021

      Hallo Anna, das klingt erst einmal korrekt, auch wenn es ungerecht scheint. Wenn Sie sichergehen wollen, können Sie Ihren Fall gern im Rahmen unserer Sozialberatung klären lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Hegener Karlheinz
    am 08.03.2021

    guten Tag

    vielen Dank für Ihre Tipps und Vorschläge, meine Frage wäre :

    ...kann die Stadt Köln, die mir seit ca 5 Jahre Grundsicherung Leistungen nach SGB XII gewährt, jedes Jahr einen Antrag senden, indem ich aufgefordert werde, meine Kontoauszüge, meine Guthaben, meine Mietzahlung und sonstige NICHT vorhandene Einkünfte vorlegen; um meinen Grundsicherungsantrag ( 8-2015 aufgrund geringer Rentenzahlung ) neu zu berechnen...?

    Ich habe als 71 Jähriger Krebskranker Mann mit Schwerbehinderung Ausweis doch keine Einkünfte und die Rente ist mit kleinen Erhöhungen ebenso wie meine Miete, Versicherungen, Telefon, Lebenshaltungskosten immer die gleichen Abbuchungen...Dieser Aufwand mit Kopien und Portokosten liegen jedesmal bei ca 25 €, bin ich dazu verpflichtet jedes Jahr, dieses Spielchen mitzumachen... Ich habe den Antrag 2015 persönlich auf dem Amt mit der damaligen SACHBEARBEITERIN durchgeführt, alle Unterlagen wie Mietvertrag, Versicherungpolicen, Energiekosten Abrechnung der Mietparteien ( jährliche Abrechnung ) rÜCKLAGEN zu Senioren Betreuung im Original vorgelegt...da ändert sich doch nichts mehr bei einem 71 Jährigen alten MANN.

    Ist das rechtens von Amts her, alle Jahre wieder, diese Anträge neu zu beantragen, bzw die Einkommens und Vermögensnachweise vorzulegen...?

    Vielen Danke

    Karlheinz Hegener

    • user
      Christian Schultz
      am 08.03.2021

      Hallo Karlheinz, die einjährige Prüfung der Grundsicherung ist Standard und tatsächlich so in Ordnung.

    • user
      Michael
      am 08.09.2021

      Ich habe bei meinem Grundsicherungsamt (bin Rentner in voller Erwerbsminderunng) einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Die jährlich wiederkehrenden Kosten wie Bankauskunft usw., die durch die jährliche Antragstellung entstehen, wurden anstandslos vom Amt erstattet. Nur als kleiner Tip am Rande......

      LG

      Michael

  • user
    Oppermann Marika
    am 25.12.2020

    Hallo,ich habe ca.3 Wochen vor unserem Umzug telefonisch mit dem Grundsicherungsamt Kontakt aufgenommen, und die finanzielle Situation geschildert, kleine Erwerbsunfähigkeitsrente,Freundin arbeitet nur 4 Stunden. Mir wurde gesagt ich bekäme nur 8,76 € und soll Wohngeld beantragen, da die Sätze erhöht wurden und ich mehr Wohngeld bekomme.2 Zeugen hörten über Lautsprecher das komplette Gespräch mit ,zudem habe ich einen dauerhaften Schwerbehindertenausweis mit 70 %.Wohngeldantrag habe ich gestellt,wurde abgelehnt.Nun will Grundsicherungsamt keine Kosten für den Umzug erstatten,zudem bräuchten wir ei inge Möbel/G3brauchte Küche, ect. Des Weiteren habe ich in diesem Jahr 20 Kilo an Gewicht verloren,nichts passt mehr.Habe eine Laktoseintoleranz und benötige spezielle Nahrungsmittel und Medikamente hierfür.Was kann ich tun?Wer kann mir bitte helfen?606 € Kaution sind auch noch offen.Herzlichen Dank für eure Ratschläge Marika

    • user
      Christian Schultz
      am 04.01.2021

      Hallo Marika, wir können solch detaillierte Fragen leider nicht hier im Blog beantworten. Helfen können unsere Kollegen in der Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Christian Schultz
    am 27.08.2020

    Hallo Frank, Sie haben Recht. Wer neben der Grundsicherung über keinerlei regelmäßige Einkünfte verfügt, kann leider auch keine Beiträge von diesem Einkommen absetzen.

    Danke für Ihren Hinweis, wir haben unseren Beitrag dahingehend etwas präziser formuliert.

  • user
    Frank Lemnitzer
    am 26.08.2020

    Ich habe keinerlei Einkommen/Rente etc u. beziehe nur Grundsicherung auf Grund Erwerbsminderung. Ich bezahle monatlich 8€ für meine Hausrat-u. Haftpflichtversicherung. Bei der Antragstellung wollte das Amt auch die Nachweise dafür haben. Allerdings wurde meine Versichrungsbeiträge bei der Grundsicherungsberechnung nicht berücksichtigt. Also muß ich, wenn ich KEIN Einkommen habe, wo man die Versicherungsbeiträge absetzen kann, die Versichungsbeiträge doch selbst zahlen? Und die Versicherungsbeiträge werden nur übernommen, wenn ein Einkommen da ist? Das ist ungerecht!

  • user
    Christian Schultz
    am 29.07.2020

    Hallo Tina, natürlich ist das keine dumme Frage. Die Beiträge zu Haft- und Hausratversicherung werden bei Ihrem Einkommen angerechnet, das heißt: Wenn Sie Grundsicherung bekommen, dann sicherlich neben einer Alters- oder Erwerbsminderungsrente. Und hier werden dann die Versicherungsbeiträge abgezogen, so dass die Behörde diese Zahlungen indirekt für Sie übernimmt.

  • user
    Tina Be
    am 29.07.2020

    Guten Tag, vielleicht stelle ich mich jetzt echt dumm an, aber was heißt bitte, beide Versicherungen werden angerechnet? Ich habe kein Einkommen, bekomme Grundsicherung, bin auch noch schwerbehindert, also besteht noch eher Gefahr, etwas kaputt zu machen und mein Amt verweigert die Übernahme der Versicherungen. Was kann ich dene da vorlegen, damit sie die Ernsthaftigkeit erkennen und doch noch bezahlen?

    Vielen Dank im voraus MfG

  • user
    Christian Schultz
    am 23.06.2020

    Hallo Egon, normalerweise geht das nicht rückwirkend. Es gibt jedoch die Möglichkeit, einen "Überprüfungsantrag" zu stellen. Mit etwas Glück bekommen Sie so zumindest einen Teil der Beiträge zurück.

  • user
    Egon Klee
    am 23.06.2020

    Hallo! Kann ich als Grundsicherungs empfänger meine seit 2016 geltende Haftpflichtvericherung rückwikend geltend machen,? /Kosten wurden nicht berechnet)

  • user
    Christian Schultz
    am 10.02.2020

    Hallo, die Beiträge zur Hausratversicherung werden beim zu berücksichtigenden Einkommen abgezogen. So wird weniger von Ihrer Rente (oder anderen Einkünften) bei der Grundsicherung angerechnet. Es ist richtig, dass Sie die Beiträge weiter selbst beim Versicherer bezahlen.

  • user
    Lauenburger
    am 07.02.2020

    I Wird die Hausratversicherung vom Sozialamt übernommen...oder wird sie mir von meinem Bedarf abgezogen.?Ich bin alleinstehend (Witwe) und bekomme Grundsicherung,letzte Woche war ich auf dem Sozialam und die Sachbearbeiterin erklärte mir das mir die Hausratvers abgezogen wird weil das als Einkommen zählt,ich überweise aber persönlich die Beiträge für die HRVS ,das kommt mir nicht ganz korrekt vor.

  • user
    Christian Schultz
    am 13.11.2019

    Hallo Rolf, das wird in der Praxis unterschiedlich gehandhabt, siehe hier: rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/versicherungsbeitraege-einkommen-berechnung/

  • user
    Rolf Unger
    am 13.11.2019

    Hallo. Danke für Ihre Infos.

    Frage: Wird eine Rechtsschutzversicherung auch bei der Grundsicherung angerechnet / berücksichtigt ? MfG. R. Unger.

  • user
    Kohler, Margareta
    am 13.05.2019

    Dankeschön für ihre wertvollen Hinweise für alle Menschen mit Behinderung.

    • user
      Amonat Manfred
      am 11.08.2023

      Hallo, ich bekomme Grundsicherung neben einer kleinen Rente.

      Das Amt sagt monatlich umgelegt werden dürfen die Beiträge zur Haftpflichtversicherung und Hausrat nicht mehr,

      Aber wenn ich diese Versicherungen bezahle werden die erstattet,

      So verliere ich ein halbes Jahr an Beiträgen.

      Wird das jetzt so gehandhabt, bei meinem alten Sozialamt ( ich bin umgezogen ) war das kein Problem.

      • user
        Joja
        am 13.08.2023

        Das kann leider passieren, wenn z. B. der Umzugzzeitpunkt ungünstig liegt.

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