Die Anerkennung einer Schwerbehinderung ist deshalb für viele Betroffene ein wichtiges Thema, sind damit doch Ansprüche auf Sonderrechte und finanzielle Zuschüsse verbunden. So wird etwa bei bestimmten Merkzeichen im SB-Ausweis die Benutzung von öffentlichen Nahverkehrsmitteln wie Bussen und Bahnen kostenlos. Auch steuerrechtlich kann ein Schwerbehindertenstatus interessant sein.
Mit COPD zum Schwerbehindertenausweis – darauf kommt es an
Behinderung Gesundheit
Ein Gastbeitrag von Lars Conradi*:
Auf unserem Gesundheitsportal www.leichter-atmen.de können sich Menschen mit chronischen Lungenerkrankungen wie Asthma und COPD über alles informieren, was ihnen das Leben und Atmen erleichtert. Auch sozialrechtliche Fragen stehen dabei immer wieder im Fokus. COPD-Patienten leben vor allem im fortgeschrittenen Stadium mit zunehmenden Atembeschwerden und einer eingeschränkten körperlichen Belastbarkeit.
Bei bestimmten Merkzeichen im SB-Ausweis kann der ÖPNV kostenlos genutzt werden via GIPHY
Der Schwerbehindertenausweis ist unter COPD-Patienten deshalb verständlicherweise sehr begehrt. Viele Nachrichten, die uns zu diesem Thema von unseren Lesern erreichen, zeigen jedoch sehr deutlich, dass die Auseinandersetzung mit den zuständigen Ämtern nicht immer wie gewünscht verläuft.
Schwerbehindertenausweis: Grad der Behinderung im Alltag entscheidet!
Einen Schwerbehindertenausweis bekommt in Deutschland jeder, bei dem ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegt. Ob das der Fall ist, entscheidet das zuständige Versorgungsamt, bei dem man den Antrag einreicht – in Schleswig-Holstein ist das Landesamt für soziale Dienste zuständig. Allerdings ist eine Bewilligung Ihres Antrags bei COPD keineswegs garantiert. Denn nicht die Diagnose einer bestimmten Erkrankung oder eines bestimmten Stadiums ist für einen positiven Bescheid ausschlaggebend. Entscheidend ist die in ihrer Gesamtheit betrachtete funktionale Beeinträchtigung im Alltag.
Diese kann sich bei COPD von Patient zu Patient auch im fortgeschrittenen Stadium stark unterscheiden. Für die Betroffenen ist es daher wichtig, einen gut strukturierten Antrag einzureichen. Dazu gehören ärztliche Atteste und Untersuchungsergebnisse, die Ihre Leiden belegen.
Entscheidend ist darüber hinaus eine möglichst detaillierte Beschreibung, in der die Patienten darlegen, inwiefern die Gesamtheit aller gesundheitlichen Beschwerden den Alltag einschränkt bzw. für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hinderlich ist. Hierzu gehören auch alle Leiden körperlicher, seelischer oder geistiger Natur, die nicht in Zusammenhang mit der COPD-Erkrankung stehen.
Antrag eines SB-Ausweises: Ein langer Atem kann sich lohnen!
Wird nach dem ersten Antrag ein GdB von weniger als 50 festgelegt, müssen Sie Ihren Kopf nicht gleich in den Sand stecken. Denn wer seine Rechte geltend machen will, braucht mitunter einen langen Atem, um sich durch das Dickicht der gesetzlichen Bestimmungen zu arbeiten.
Gerade dieser lange Atem ist für Menschen, die mit chronischen Beschwerden kämpfen, allerdings keine Selbstverständlichkeit. Mit einer COPD im fortgeschrittenen Stadium fällt es vielen Patienten immer schwerer, ihren Alltag eigenständig zu bewältigen. Das liegt vor allem an der im Verlauf der Erkrankung zunehmenden Atemnot. Vor diesem Hintergrund überlegen sich viele Betroffene sehr genau, wofür die noch vorhandenen Kräfte eingesetzt werden. Denn spätestens nach einem abgelehnten Antrag steht der Einzelne vor der Frage: Bin ich bereit, die notwendige Kraft und Ausdauer in eine möglicherweise zähe Auseinandersetzung mit dem zuständigen Amt zu investieren?
Fällt die Antwort positiv aus, ist es empfehlenswert, sich professionelle Unterstützung von einem Sozialverband zu holen. Damit erhöhen die Betroffenen zum einen die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Antrags. Zum anderen stehen sie eben nicht mehr ganz allein vor einem bürokratischen Apparat, dessen Entscheidungswege für den Einzelnen nicht selten undurchsichtig und schwer nachvollziehbar sind.

* Lars Conradi schreibt für das COPD-Portal www.leichter-atmen.de. In seinem Gastbeitrag stellt er die Besondernheiten dieser Erkrankung vor und arbeitet heraus, worauf es beim Antrag zum Schwerbehindertenausweis ankommt.
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Kommentare (18)
Anke Flick
am 26.07.2019Susanne Bohl
am 31.07.2019Christian Schultz
am 05.08.2019Driss
am 14.09.2019Christian Schultz
am 16.09.2019Klaus Hallensleben
am 11.02.2020Bettina Stahl
am 22.04.2020Habe eh 100%Behinderung und Merkzeichen Rf sowie Pflegegrad 1.Die Anerkennung ist ja soweit gut,nur hilft es uns in keinster Weise weiter(alleinerziehend. Ich möchte ein mindest Merkzeichen G und höherstufung des Pflegegrades.
Steht es mir zu?
Christian Schultz
am 22.04.2020Bettina Stahl
am 22.04.2020Bettina Stahl
am 22.04.2020Christian Schultz
am 22.04.2020Wolf
am 09.06.2020Christian Schultz
am 09.06.2020Wolf
am 09.06.2020Christian Schultz
am 09.06.2020Andreas
am 19.06.2020Ich hatte einen Antrag auf Verschlechterung gestellt, der abgelehnt worden ist. Obwohl ich einen Anwalt eingeschaltet hatte, musste ich zwei Jahre waren bis endlich einen Grad von 50% bekam.
Im Jahre 2016 bin ich schwer Herzkrank geworden, brauchte sogar eine 3 Baypass Operation. Seit dieser Zeit bin ich im Besitz eines Behindertenausweis von Grad 80% mit Merkzeichen G. Ich habe sogar den Pflegegrad II.
Vor einer Woche (06/2020) bekam ich den nächsten Schock. Der Kardiologe hatte mir leider bestätigen müssen, das ich einer schweren Gefäßerkrankung leide. Außerdem bekam ich vom Lungenfacharzt die Diagnose COPD nach Gold II. Habe natürlich wie alle Patienten, Atemnot.
Nun habe ich wieder einen Antrag auf Verschlechterung beim Versorgungsamt gestellt. Es geht mir nicht um den Grad, sondern um das Merkzeichen. Ich möchte nur das Merkzeichen B haben.
Außerdem habe ich einen Antrag bei meiner Pflegekasse gestellt, Ich möchte auch dort einen hören Pflegegrad haben.
Hat jemand auch solche Erfahrungen machen müssen?
Gruß Andreas
Alexandra Bach
am 25.09.2020Christian Schultz
am 28.09.2020Sie schreiben, dass bei Ihnen bereits ein GdB von 20 vorliegt. Ob die neu hinzugetretene COPD dazu führen wird, dass ein neuer Antrag Sie über die 50er-Schwelle zum Schwerbehindertenstatus bringt, kann ich nicht prophezeien.
Aber: Sie haben eigentlich nichts zu verlieren. Ihr aktueller GdB bringt Ihnen keine wirklichen Nachteilsausgleiche. Daher empfehle ich: Sprechen Sie mit Ihrem Lungenfacharzt, lassen Sie sich einen aussagekräftigen Befundbericht ausstellen - und dann stellen Sie den "Verschlimmerungsantrag": https://www.sovd-sh.de/2019/08/15/mit-dem-richtigen-befundbericht-zum-schwerbehindertenausweis/