Nahtlosigkeit – was ist das?
Woher der Begriff genau kommt, wissen auch wir nicht. Doch der Volksmund bringt auf den Punkt, worum es bei dieser wichtigen Regelung geht: Es handelt sich um ein nahtloses Ineinandergreifen von zwei unterschiedlichen Lohnersatzleistungen – um den lückenlosen Übergang vom Kranken- zum Arbeitslosengeld und dann in die Erwerbsminderungsrente. Zu finden ist diese Regelung im § 145 SGB III.
Wann greift die Regelung?
Bürgerinnen und Bürger, die länger als sechs Wochen am Stück krank sind, werden nicht mehr von ihrem Arbeitgeber bezahlt. Nach spätestens 42 Tagen muss deshalb die Krankenkasse einspringen und überweist den Betroffenen Krankengeld. Doch auch bei dieser Lohnersatzleistung gibt es ein gesetzlich vorgegebenes Ende. Maximal 72 Wochen nach dem Ende der Lohnfortzahlung ist Schluss. Nur in Ausnahmefällen kann über den Beginn einer neuen Blockfrist ein sofortiger neuer Anspruch auf Krankengeld erwirkt werden.
Wenn das Krankengeld ausläuft und eine Erwerbsminderungsrente beantragt wurde, kommt die Nahtlosigkeitsregelung ins Spiel.
Was muss ich machen, um über § 145 SGB III Arbeitslosengeld zu beziehen?
Die Nahtlosigkeitsregelung kann nur greifen, wenn Sie bereits ausgesteuert wurden. Also nach dem Ende des Krankengeldes. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr davon ausgeht, noch einmal zurück in seinen Job zu finden, kann eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Doch selbst wenn dieser Antrag noch während des Bezugs von Krankengeld erfolgt, bedeutet das nicht, dass die EM-Rente bis zum Ende der 78 Wochen bewilligt wird. Ein solcher Antrag kann sich mitunter über Monate hinziehen. Damit Betroffene in dieser Situation nicht zum Sozialamt müssen, gibt es die Nahtlosigkeitsregelung. Sie bekommen dann bis zur Entscheidung der Rentenversicherung Arbeitslosengeld.
Denken Sie daran, sich rechtzeitig bei der Bundesagentur für Arbeit zu melden. Spätestens drei Monate vor dem Auslaufen des Krankengeldes sollten Sie Kontakt zum Arbeitsamt aufnehmen.
Kann mich auch die Arbeitsagentur zwingen, einen Rentenantrag zu stellen?
Indirekt schon. Kommen Sie der Aufforderung des Arbeitsamtes nicht nach und stellen keinen Rentenantrag, darf die Behörde die Zahlung des Arbeitslosengeldes einstellen. Gemäß § 145 Abs. 2 SGB III wird die Leistung entzogen, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. In dieser Zeit ruht das Arbeitslosengeld.
Ich habe noch keine Erwerbsminderungsrente beantragt, aber mein Krankengeld läuft aus. Was mache ich jetzt?
Sie haben immer noch die Möglichkeit, die EM-Rente zu beantragen. Auch dann würden Sie von der Nahtlosigkeitsregelung profitieren. Falls Sie aber abwarten wollen und einstweilen keinen Rentenantrag stellen möchten, müssen Sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Im Rahmen Ihrer Möglichkeiten. Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserem Beitrag über das Ende des Krankengeldes.
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Kommentare (148)
Katrin Endler
am 03.11.2019Carmen Fritzsche
am 04.05.2020Christian Schultz
am 05.05.2020Sil
am 12.05.2020Christian Schultz
am 13.05.2020Bärbel Feth
am 13.05.2020Besten Gruß Bärbel
Christian Schultz
am 14.05.2020Petra Bartsch
am 09.06.2020ich habe eine Frage zum Arbeitslosengeld. Meine teilhabe am Arbeitsleben ist abgelehnt und ich möchte jetzt die Erwerbsminderungsrente beantragen. Gestern rief meine Sachbearbeiterin des Arbeitsamtes an und sagte mir, dass ich ab September kein Geld mehr bekomme. Stehe ich dann ohne Geld da oder kommt jemand anderes dafür auf, bis der Rentenantrag entschieden ist.
Hassold
am 18.12.2020ich seit einem Jahr in der Nahtlosigkeit, diese endet im Mai 2021, möchte gerne wissen, was es danach vom Jobcenter gibt. Ein Arbeiten ist nicht möglich aber in HARZ IV undenkbar.
Ich dachte immer, dass danach die Krankenkasse weiterzahlen muss, was wohl so nicht stimmt.
Warum ist dass so? Rente beantragen scheint ohne Erfolg. Eine Rente werd ich kaum bekommen da ich zu jung (62 Jahre) bin. Was bitte muss ich mir unter einer "Blockfrist" vorstellen?
Haben Sie herzlichsten Dank!!!
Christian Schultz
am 18.12.2020Christian Schultz
am 09.06.2020Kirsten Es.....
am 18.06.2020ich habe gerade die Mitteilung meiner KK erhalten, dass ich Andang August ausgesteuert werde.
Ich hatte auf Aufforderung der KK einen Reha-Antrag gestellt, der von der DRV Ende Februar bewilligt wurde.
Dann kam Corona.
Ich habe zwar noch das Aufnahmeformular der Reha-Klinik (in Bayern) ausgefüllt, aber dann gab es die Info, dass keine Aufnahmen mehr erfolgen, aufgrund Corona.
Seitdem habe ich von der Klinik nichts mehr gehört.
Ich habe aber jetzt auf der Homepage gesehen, dass seit kurzem wieder Aufnahmen erfolgen.
Ich vermute mal die ausstehenden Reha-Aufnahmen werden jetzt "abgearbeitet".
Das bedeutet für mich, dass ich vermutlich bis zum Ende des KG die Reha noch nicht angetreten haben werde.
Greift dann auch das Nahtlosigkeits-ALG?
Bei mir kommt gerade auch noch die große Unsicherheit dazu, dass ich eine schlecht schließende Herzklappe habe, die zwar zurzeit keine Probleme macht, aber mich (56 Jahre) vermutlich zur Risikogruppe zählen lässt bei einer COVID19-Erkrankung.
Deshalb bin ich sehr in Sorge, was die Reha-Situation an sich angeht, viel Menschen in engem Kontakt, etc...
Die Klinik verweist zwar auf ihrer HP ausführlich auf ihre Hygiene-Maßnahme, aber trotzdem bin ich besorgt, was bei einer Reha aufGrund einer psychischen Erkrankung auch nicht besonders förderlich ist.
Wenn ich aber die Reha dich nicht antrete(n kann) aufgrund meiner Herz-Vorbelastung, was dann?
Was müsste ich dann jetzt tun?
Ich bin nicht arbeitsfähig (zur Zeit in Psycho- und Ergotherapie)
Fragen über Fragen, viel Unsicherheit und Angst.... :'(
Danke schon mal im Voraus für Ihre Antwort.
Viele Grüße
Kirsten Es.....
Christian Schultz
am 18.06.2020Wenn Ihr Krankengeld im August nach 78 Wochen ausläuft, hat Priorität, dass Sie weiter Ihre Rechnungen zahlen können. Dann ist das Arbeitslosengeld wichtig, mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/2019/03/07/ausgesteuert-so-verhalten-sie-sich-beim-arbeitsamt-richtig/
Die Frage, ob Sie die Reha in Anspruch nehmen sollten oder nicht, muss am Ende mit der Krankenkasse geklärt werden. Zumindest solange es Krankengeld gibt.
Kirsten Es.....
am 18.06.2020vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Den verlinkten Artikel habe ich gelesen. Darin wird davon ausgegangen, dass noch eine Arbeitsstelle vorhanden ist.
Bei mir ist es jedoch so, dass ich vor Beginn meiner Erkrankung schon 1/2 Jahr arbeitslos war.
Ich habe davor in der von mir und meinem Partner gegründeten Firma angestellt, in Teilzeit gearbeitet.
Da die Umsätze aber nicht ausreichten, habe/n ich/wir mir selbst gekündigt und Ab dann war ich in ALG I-Bezug bis zum Beginn meiner AU (dazu ALG II - aufstockend)
In der o.a. Reha sollte neben Behandlung u.a. geklärt werden, wie es für mich weitergeht, weitergehen
könnte.
Wenn ich aufgrund meines "Corona-Risikofaktors" die Reha doch nicht antreten kann - was ich noch mit meiner Ärztin, der Reha-Klinik und mir selbst klären muss - wird der schon bewilligte Reha-Antrag dann in einen Antrag auf Erwerbsminderung "umgeändert" - bzw. kann ich den umändern?
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn sie mir hierzu nich etwas schreiben.
Viele Grüße
Kirsten Es.....
Christian Schultz
am 18.06.2020Siegfried Brüske
am 18.06.2020Christian Schultz
am 18.06.2020Siegfried
am 18.06.2020Christian Schultz
am 19.06.2020Sonja
am 24.06.2020Oder wäre das nachteilig im Hinblick auf den geplanten Erwerbsminderungsantrag?
Christian Schultz
am 25.06.2020Frau Schmidt
am 13.07.2020ich bekomme seit 1. Juni 2020 Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeit nach Aussteuerung durch die Krankenkasse.
Ein Antrag auf EM-Rente wurde Anfang April gestellt.
Da ich weiter krank geschrieben bin - soll ich die AU-Bescheinigung bei der ARGE abgeben?
Es ist an verschiedenen Stellen zu lesen, dass dann die ARGE die Zahlung einstellen kann.
Anspruch habe ich für 15 Monate (54J.).
Vielen herzlichen Dank für einen Rat.
Sabine Meyer
am 16.07.2020Christian Schultz
am 20.07.2020Christian Schultz
am 20.07.2020Manuela Kern
am 23.07.2020ich habe eine Frage: Ich wurde von der Krankenkasse ausgesteuert und beziehe Arbeitslosengeld, bewilligt bis Februar 2021. Ich musste einen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, dies habe ich im April 2020 getan. Der Antrag läuft noch. Nun habe ich gehört, dass ich die Differenz zum Arbeitslosengeld zurück zahlen muss, wenn der Antrag auf Erwerbsminderung bewilligt wird, z.B. rückwirkend ab April 2020. Dann würde ich ja monatelang ohne Geld da stehen, weil die Differenz bei mir bestimmt 400 Euro ausmacht. Ist das so richtig? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Christian Schultz
am 23.07.2020Manuela Kern
am 23.07.2020Die Rentenversicherung sagte mir, dass sie das Geld dann nicht an mich auszahlen, sondern an die Agentur für Arbeit, bis die Differenz ausgeglichen ist. Demnach würde ich bis zu diesem Zeitpunkt kein Geld erhalten!?
Christian Schultz
am 23.07.2020Maria Mayer
am 24.07.2020ich bin seit 4 Jahren druchgehend krankgeschrieben. Habe erst Krankengeld, dann Nahtlosgeld (Alg1) bekommen und danach bis heute Hartz 4.
Meine Erwerbsminderungsrente wurde rückwirkend die komplette Zeit bewilligt.
Sie ist höher als das KG,ALG1 und ALG2.
Ich habe nun zwei Fragen:
1. Muss ich dann also nur die tatsächlichen Leistungen alle zurückerstatten und darf aber den Rest der höheren Rente behalten?
2. Wie ist das mit der Krankenversicherung? Musste die Agentur für Arbeit und das Jobcenter höhere Beiträge für die Zeit solange ich Leisungen erhalten habe bezahlen, als ich jetzt als Renterin bezahlen muss und wird mir die Differenz des Krankenkassenbeitrages auch von der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter angerechnet/abgezogen?
Bruhne Volker
am 27.07.2020Christian Schultz
am 28.07.2020Peggy Fehrig
am 28.07.2020Christian Schultz
am 28.07.2020Christian Schultz
am 28.07.2020Wenn die Behörde nicht aus dem Quark kommt, sollten Sie sich Hilfe holen. Zum Beispiel in unserer Sozialberatung: https://www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Nadine
am 28.07.2020Ich bin seit dem 09.01.2019 krank geschrieben und wurde zum 07.07.20 ausgesteuert. Mein Widerspruch bzgl. meiner Erwerbsminderungsrente läuft noch. Habe Arbeitslosengeld für Langzeitkranke bereits im März 2020 angekündigt (lt. Tip meiner Krankenkasse) und bis jetzt alle geforderten Dokumente eingereicht wie Geaundheitsfragebogen, usw..... und letzten Freitag das Schreiben erhalten, dass mein Antrag abgelehnt wurde weil ich ja krank bin und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Habe darauf hin einen Widerspruch geschrieben und um Bearbeitung nach Paragraph 145 (Nahtlosigkeitsregelung) gebeten. Ich stehe auch nach wie vor in ungekündigter Anstellung. Heute wurde ich vom Arbeitsamt angerufen und ich muss jetzt nochmal den Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Ferner soll ich nicht mehr die Krankmeldungen einreichen, denn ich müsste mich ja im Rahmen meiner Möglichkeiten zur Verfügung stellen... Und genau hier liegt mein Problem. Per ärztlichem Attest wurde mir bescheinigt, dass auch eine geringfügige Beschäftigung mir nicht möglich ist. Ich beziehe von meiner privaten Zusatzversicherung BU-Rente, nachdem ich hier bei 2 Gutachtern war.
Soll ich jetzt wirklich nicht mehr die Krankmeldung an die Bundesagentur für Arbeit schicken? Falle ich jetzt doch nicht in diese Nahtlosigkeitsregelung? Ich verstehe das alles nicht mehr. Genau für solche Fälle wie meinem gibt es doch diese Regelung, oder?
Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Christian Schultz
am 28.07.2020Vielleicht ist es in Ihrem Fall aber nun doch einfacher, sich dem Arbeitsmarkt mit Restleistungsvermögen zur Verfügung zu stellen. Ich empfehle Ihnen dringend eine persönliche Beratung. Nur anhand Ihrer Unterlagen kann eine passgenaue Empfehlung zum weiteren Vorgehen gegeben werden: https://www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Tina Werner
am 14.08.2020ich beziehe Krankengeld und werde (lt. meiner Berechnung) im Dezember 2020 ausgesteuert. Derzeit habe ich noch keinen EU-Antrag gestellt.
Nach der Aussteuerung möchte ich Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeit beantragen.
Muss, um dies in Anspruch nehmen zu können, im Vorfeld der Antrag auf EU-Rente gestellt sein? Muss dieser vor Beantragung des Arbeitslosengeldes gestellt werden oder reicht eine Beantragung bis zum Ende der Aussteuerung aus?
Bin ich über das Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeit krankenversichert?
Vielen Dank für Ihre Rückantwort.
Christian Schultz
am 14.08.2020Horst
am 14.09.2020Elvira und Michael De Pieri
am 15.09.2020Christian Schultz
am 15.09.2020Am einfachsten wäre es in diesem Fall, sich dem Arbeitsmarkt "im Rahmen der individuellen Möglichkeiten" zur Verfügung zu stellen. Ihr Mann bekundet damit seine Bereitschaft, theoretisch eine andere Arbeit anzunehmen. Dass das in der Praxis nicht passieren wird, ist allen Beteiligten klar. Es geht nur darum, dass Sie weiterhin Geld bekommen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sollten Sie in diesem Fall nicht weiter ans Arbeitsamt schicken: https://www.sovd-sh.de/2020/02/13/nach-aussteuerung-wer-bekommt-jetzt-die-krankmeldung/
Wenn Sie erst im Januar einen Termin beim VdK bekommen, sollten Sie sich schnell nach einer Alternative umsehen. Meine Empfehlung hier ersetzt keine Sozialberatung, da ich Ihren individuellen Fall nicht im Detail kenne.
Elvira De Pieri
am 15.09.2020ganz herzlichen Dank und viele Grüße von Elvira
Elvira De Pieri
am 15.09.2020entschuldigen Sie bitte wenn ich noch eine Frage nachschiebe. Das Widerspruchsverfahren wegen der Ablehnung zur Erwerbsminderungsrente ist noch nicht abgeschlossen. Eigentlich betrifft dies ja noch die Nahtlosigkeitsregelung oder sehe ich das falsch? Ganz herzlichen Dank im Voraus für eine kurze Rückantwort.
Christian Schultz
am 16.09.2020Mona
am 17.09.2020Christian Schultz
am 18.09.2020Katharina Grafe
am 27.09.2020Christian Schultz
am 28.09.2020Wenn das Krankengeld ausläuft, können Sie auch ohne Antrag zur Erwerbsminderungsrente Arbeitslosengeld beziehen. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/2019/03/07/ausgesteuert-so-verhalten-sie-sich-beim-arbeitsamt-richtig/
Sollten Sie sich unsicher sein, empfehle ich eine persönliche Beratung.
Andreas
am 28.09.2020Bekomme ich nach ALG-Antrag bis zum Entscheid der Rentenversicherung ALG (Nahtlosigkeit) oder nur die 14 Tage Restanspruch und dann Jobcenter?
Vielen Dank.
Christian Schultz
am 28.09.2020Achim
am 28.09.2020Vielen Dank für ihre Antwort
Christian Schultz
am 28.09.2020Nach der Aussteuerung haben Sie vermutlich noch bis zu 24 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld - Sie kommen ja direkt aus einer langjährigen Beschäftigung und haben dementsprechend Beiträge an die Arbeitsagentur abgeführt. Eine Frist, wann Sie hier vorstellig werden müssen, gibt es nicht. Wir empfehlen jedoch, dass Sie sich zwei Monate vor dem Ende des Krankengeldes beim Arbeitsamt melden: https://www.sovd-sh.de/2020/09/03/aussteuerung-wann-zum-arbeitsamt/
Frank Gabriel
am 03.10.2020ich bin 58 Jahre alt und seit 2017 krank. Ich bin Mitglied der GKV. Mein Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung einer EU-Rente läuft. Ich bin ausgesteuert, die Zahlungen der Agentur für Arbeit enden am 4. November 2020. Bin ich danach ohne Krankenversicherung? Eine Familienversicherung kommt nicht in Frage, meine Frau ist privat versichert. ALG II kommt für mich nicht ebenfalls in Frage, weil sie zu viel verdient. Was muss ich in Bezug auf meine Krankenversicherung veranlassen?
Achim
am 04.10.2020Christian Schultz
am 05.10.2020Christian Schultz
am 05.10.2020Arno Feldmann
am 05.10.2020ich bin 54 Jahre, und leider seit Januar 2019 krank geschrieben. Mein Arbeitsverhältnis endete durch fristgerechte Kündigung seitens des Arbeitgebers kurze Zeit nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit, und ich bezog seitdem Krankengeld bis zur Aussteuerung im Juli 2020. Einige Tage vor Ende des KG-Bezuges habe ich mich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
Die Krankenkasse teilte mir im August 2020 mit, dass ich (Zitat) "vom Arbeitgeber bzw. Leistungsträger...abgemeldet" wurde zum Ende-Datum des KG-Bezuges, und forderte zur Rücksendung eines Antwortbogens zwecks Weiterversicherung auf. Dies habe ich gemacht, und seitdem ist keine weitere Reaktion der KK erfolgt.
Im April 2020 habe ich nach Aufforderung durch die KK einen Reha-Antrag gestellt, und warte derzeit auf einen Termin zur Durchführung der Maßnahme.
Während des KG-Bezuges wurde ich zwei Mal durch den MDK begutachtet, wobei die Diagnosen der behandelnden Ärzte bestätigt wurden.
Die Agentur für Arbeit hat mich nun aufgefordert, zwecks Beurteilung einer Nahtlosigkeitsregelung Unterlagen einzureichen wie ärztliche Gutachten, Nennung der behandelnden Ärzte, Unterzeichnung von Schweigepflichts-Entbindungen.
Die AUBen für den Zeitraum Juli bis Ende September 2020 wurden an die Agentur für Arbeit geschickt. Eine neue AUB für den Monat Oktober liegt hier zuhause.
Ich gehe davon aus und hoffe stark, dass ich nach Durchführung der Reha-Maßnahme wieder normal am Arbeitsleben teilnehmen kann.
Derzeit habe ich seit Juli 2020 keine Einkünfte, und trotz Lesens zahlreicher Internetquellen und -postings sind leider noch Fragen offen. Darf ich Sie um Hilfe bitten?
a) Bin ich derzeit krankenversichert?
b) Habe ich Anspruch auf ALG I? Als "normales" ALG I, oder als Nahtlosigkeitsregelung?
c) Was soll/muss mit der aktuellen AUB geschehen? Archivieren oder an die Agentur für Arbeit senden?
d) Welche Infos soll ich an die Agentur geben? Derzeit krank, oder gesund, oder....?
Bitte um Entschuldigung für diesen langen Text. Es wäre toll, wenn Sie Antworten auf die Fragen haben. Meinen herzlichen Dank dafür.
Arno Feldmann
Christian Schultz
am 06.10.20201. Wenn Sie zurzeit weder Kranken- noch Arbeitslosengeld beziehen (und auch nicht über Ihre Frau familienversichert sind), ist das Risiko groß, dass Sie nicht krankenversichert sind. Der Nachversicherungsschutz nach der Aussteuerung läuft nur einen Monat. Dieser Punkt sollte jetzt bei Ihnen Priorität haben.
2. Wenn Sie vor dem Verlust Ihres Arbeitsplatzes lange genug eingezahlt haben, sollte ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Allerdings nicht über die Nahtlosregelung - die gilt nur, wenn ein Antrag zur EM-Rente vorliegt. Aber die haben Sie ja noch nicht gestellt.
3. Da Sie Arbeitslosengeld nicht über die Nahtlosigkeitsregelung bekommen können, sollten Sie sich zumindest theoretisch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Das ist wichtig, damit Sie nun Geld bekommen und versichert sind - übrigens auch für die Rente. Falls Sie diesen Weg gehen, brauchen Sie die AUB in Zukunft nicht mehr beim Arbeitsamt abzugeben: https://www.sovd-sh.de/2019/03/07/ausgesteuert-so-verhalten-sie-sich-beim-arbeitsamt-richtig/
4. Siehe Punkt 3.
Die Situation ist heikel. Aber so, wie ich Ihre Beschreibung lese, sollte die Lage durch den Bezug von Arbeitslosengeld (ohne Nahtlosigkeit) schnell aufgelöst werden können. Ich empfehle Ihnen dringend, sich noch einmal persönlich beraten zu lassen. Aus der Ferne - ohne Einblick in Ihre Unterlagen - kann eine Beratung nicht allumfassend sein.
Viola
am 07.10.2020seit August 2019 befinde ich mich in der Nahtlosigkeitsregelung und beziehe ALG I.
Den Antrag auf Rehabilitationsleistungen oder Erwerbsminderungsrente hat die Sachbearbeiterin in meinem Auftrag an den Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
Leider zunächst an den falschen Rentenversicherungsträger hier in Baden-Württemberg. Erst vor ein paar Wochen, nachdem ich nachgefasst habe, wie viel Zeit die Bearbeitung noch in Anspruch nehmen würde, wurde er an die Rentenversicherung Bund in Berlin versendet. Somit ist wertvolle Zeit ins Land gegangen, das ALG endet am 03.11.2020.
Heute habe ich den Bescheid bekommen, dass mir eine Reha genehmigt wird.
Und hier beginnt mein Dilemma:
Meine letzte Reha vor 3 Jahren hat mir nichts gebracht. Im Gegenteil, ich verbinde heute noch eher negative Emotionen damit und mir sträuben sich alle Nackenhaare bei dem Gedanken, allen in der Gruppentherapie anwesenden Patienten erneut meine Probleme zu schildern.
Was soll ich jetzt machen?
Das Letzte, was ich will, ist, dass der RV-Träger den Eindruck bekommt, ich würde nicht gerne mitarbeiten, um meine Situation zu verbessern. Geschweige denn, dass ich undankbar bin, ganz im Gegenteil.
Mein Ziel war die Erwerbsminderungsrente, da ich absolut nicht mehr belastbar und noch weniger stressresistent bin.
Ich spiele mit dem Gedanken, mich doch für irgendeinen Job zu bewerben, nur um nicht zur Reha gehen zu müssen. Auch auf die todsichere Gefahr hin, dass es mich komplett vernichten wird.
Ich weiß gerade echt nicht mehr weiter.
Christian Schultz
am 08.10.2020Ich empfehle Ihnen auf jeden Fall eine persönliche Beratung bei einem Experten - am besten zeitnah.
Achim
am 08.10.2020Vielen Dank
Christian Schultz
am 08.10.2020Achim
am 09.10.2020Martina Kempka
am 17.10.2020Michael Hufnagel
am 19.10.2020Christian Schultz
am 19.10.2020Christian Schultz
am 19.10.2020Elke Eikenbusch
am 31.10.2020aus gelaufen wäre ist die Erwerbsmindeungsrente angefangen.
Gon
am 29.01.2021mussten Sie vorher zur Reha wegen Ihre Erkrankung- oder wurde EWR ohne Reha genehmigt?
Vielen Dank :)
Viele Grüße
Gon
Christian Schultz
am 02.11.2020Google
am 09.11.2020Christian Schultz
am 09.11.2020Tom
am 10.11.2020Ich beziehe ALG 1 aus der Nahtlosregelung. Die Agentur für Arbeit teilte mir jetzt mit das ich ab Dezember keinen Anspruch mehr habe. Ich solle Harz 4 beantragen beim Job Center.
Ich habe bei Beginn der Nahtlosregelung einen Antrag auf eine Rehabilitation Maßnahme zur Feststellung der Erwerbsminderung oder what ever gestellt. Diese wurde auch letztes Jahr im Dezember bewilligt!! Aber bis heute konnte ich diese Maßnahme nicht antreten weil die Klinik offensichtlich Kapazitätsgrenzen hat durch corona!
Somit hat der Rententräger nicht über mich geurteilt bzw Urteilen können! Wenn ich das richtig verstanden habe bezüglich der Nahtlosregelung....sollte die solange gelten bis der Rententräger eine Entscheidung getroffen hat wie es weiter geht?!? Meine Frage ist verhält sich die Agentur für Arbeit richtig in meinem Fall ? Können sie mich einfach so in Harz4 schieben ?
Christian Schultz
am 11.11.2020Memo
am 17.11.2020Ich bin seit 5 Monaten Arbeitslosigkeit gemeldet, nachdem 78 woche krankengeld, im rahmen meine mogklikeiten.
Ich habe nie eine antrag auf Erwerbsminderung Rente gestellt!
Ich habe mich diese 5 Monaten beworben und auch Maßnahme gemacht.
Jetzt kommt eine Brief von arbeitsamt ANTRAG AUF REHABILITATIONLEISTUNGEN ODER ERWERBMINDERUNGSRENTE das ich nicht arbeitslos im Sinne der 137 , 138 III.
Da steht noch das die prüfen wollen Erwerbsminderung und ubersenden die artzliche unterlage.
Und das ich innerhalb einen Monat eine antrag auf Leistung zur rehabilitation (145 absetz 2 Satz 1 sgb iii ) stellen .wen das nicht bewilig wird dann automatisch Erwerbsminderung rente !
Ist das normal?
Danke
Christian Schultz
am 18.11.2020Google
am 20.11.2020Arbeitsamt will das ich auch eine Antrag auf rehabilitationleistung oder Erwerbsminderung stellen innerhalb eine Monate
Wissen Sie vielleicht wen ich dass abschieben kann?
Und wen ja wie?
Ich habe vor kurzem Zeit eine psihoterapie angefangen (arzliche dienst weiß noch nicht )und ich möchte probieren zu erst ambulant mich gut machen.
Danke
Christian Schultz
am 20.11.2020Google
am 22.11.2020Was kann das kosten sein?
Danke
Christian Schultz
am 23.11.2020Sven Wiedenhaupt
am 15.12.2020Meine Frau hat Nahtlosigkeitsgeld bezogen. Gibt es dafür eine Regelung wie lange es gezahlt wird? EmR ist beantragt und im Widerspruch. Aber das Problem meine Frau bekommt kein Geld mehr. Und Anspruch auf H4 haben wir nicht. Deswegen die Frage wie lange die Nahtlosigkeit gezahlt wird?
Christian Schultz
am 15.12.2020Julia
am 17.12.2020zum 18.01.21 werde ich ausgesteuert (letzter Tag Zahlung KK). Antrag auf Nahtlosigkeits-ALG ist gestellt, Antrag auf EMR läuft seit 24.11.20.
Meine derzeitige AU-Bescheinigung läuft bis 14.01.21.
Brauche ich dann eine weitere AU bis zum 18.01. und dann eine erneute, die ab diesem Tag läuft fürs Arbeitsamt, oder kann ich ab dem 14.01. einfach weiter krankgeschrieben werden?
Und wie reicht man die AU bei der Agentur für Arbeit ein?
Vielen lieben Dank!
Christian Schultz
am 17.12.2020Bei der Nahtlosigkeitsregelung sollten Sie sich ebenfalls weiter krankschreiben lassen und die Bescheinigung bei der Arbeitsagentur einreichen. Das geht zum Beispiel per Post.
Julia
am 18.12.2020vielen Dank für Ihre Antwort.
Dass ich weiter krankgeschrieben sein muss, das ist klar und selbstverständlich.
Die Frage war, ob die AU-Bescheinigung genau an dem Tag enden muss, an den auch das Krankengeld endet, und die neue AU genau an dem Tag beginnen muss, an dem das Nahtlosigkeits-ALG beginnt?
Lieben Dank!
Christian Schultz
am 18.12.2020Julia
am 19.12.2020Eva-Maria Zander
am 20.12.2020Christian Schultz
am 04.01.2021Claudia Bogner
am 23.12.2020Bin 54 Jahre, war erst auf Reha und am 7.12.2020 wurde mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente vom VdK gestellt. Bin am 19.12.2020 ausgesteuert worden.
Hatte heute telefonisch ein Gespräch mit jemanden vom Arbeitsamt allerdings hat der mir mitgeteilt dass bei mir die nahtlos Regelung von dem Gesundheitsdienst des Arbeitsamt nicht genehmigt worden ist.
Im Rehaentlassungsbericht wurde mir eine leichte Tätigkeit unter 6 Stunden, keine Schichtarbeit ohne Personenkontakt ... attestiert.
Laut des Gesundheitsdienst des Arbeitsamt kann ich Vollzeit Schichtarbeiten mit mehreren Einschränkungen. Laut des Mittarbeiter des Arbeitsamtes wahrscheinlich im allgemeinen Arbeitsmarkt schwer vermittelbar!
Habe bei meinem jetzigen Arbeitgeber ein ruhendes Arbeitsverhältnis!
Bin aber weiterhin noch krankschrieben und in Behandlung. Was kann ich jetzt machen? Da der vom Arbeitsamt gesagt hat dass ich mich nicht mehr krankschreiben lassen soll da ich ja ansonsten den Arbeitsamt nicht zur Verfügung stehe und dann ja auch kein Arbeitslosengeld bekomme da bei mir ja keine nahtlos Regelung genehmigt wurde?
Würde mich sehr über ihre Antwort freue.
Freundliche Grüße und ein schönes Weihnachtsfest
Christian Schultz
am 04.01.2021Da Sie bereits beim VdK sind, empfehle ich Ihnen, dass Sie dort noch einmal nachfragen, damit man Ihnen detailliert erklären kann, was Sie beim Arbeitsamt sagen sollen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/ausgesteuert-so-verhalten-sie-sich-beim-arbeitsamt-richtig
SK
am 06.01.2021Ich stehe dem Arbeitsmarkt seit dem 1.1.2021 mit Vollzeit zu Verfügung. Arbeitsverhältnis besteht, nur ruht momentan. Ich kann aber aufgrund der Kniefraktur( 2×operativ versorgt), leider noch nicht arbeiten, weil ich nicht laufen kann. Wie gehe ich damit um, wenn ich Arbeitsangebote erhalte? Damit es nicht zum Nachteil für mich wird. Denn ich darf ja nicht "nein" sagen.
Was erwartet mich überhaupt, wenn es mit meinem Bein nicht besser wird? Wie lange geduldet mich die Agentur für Arbeit?
Bekommt man automatisch weniger ALG I, wenn man nur 15 Stunden /Wo. arbeiten kann und so zu Verfügung für Arbeitsmarkt steht?
Oder bei Nahtlosigkeit... gibt es automatisch weniger ALG?
Vielen Dank im Vorraus
Christian Schultz
am 06.01.2021Für alle anderen Fragen bitte unsere Beratung nutzen: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
ki
am 07.01.2021Christian Schultz
am 07.01.2021Das mit dem Urlaub müssten Sie mit Ihrer Krankenkasse klären. Nur weil Sie im Krankengeld-Bezug sind, heißt das nicht, dass Urlaub verboten ist. Und wie das mit der Arbeitsagentur aussieht - da bin ich mir nicht sicher. Am besten in unserer Sozialberatung nachfragen: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Melanie
am 11.01.2021Folgendes Problem. EM Antrag im Februar 2020 gestellt. Bin schon ausgesteuert von der KK. Alg 1 bekomme ich nun ab dem 06.01.2021 auch nicht mehr. Anspruch ist ausgeschöpft. Harz 4 bekomme ich nicht weil ich seit 31.07.2020 verheiratet bin. Mein Mann verdient zwar gut aber "mein " Einkommen fehlt. Habe ich eine Chance irgendwo Leistungen zu erhalten bis das die DRV eine Entscheidung getroffen hat? Bin total ratlos.
Vielen Dank schon einmal für Ihre Bemühungen.
Christian Schultz
am 12.01.2021Aber da sollten Sie sich am besten persönlich beraten lassen.
Hans Meyer
am 15.01.2021habe folgendes Problem:
Wegen einer Erkrankung bin ich im September 2020 ausgesteuert worden. Habe dann Seit September wieder Gearbeitet. Nun ist die selbe Erkrankung wieder Festgestellt worden.
Eine Heilung bedingt einen min 4 Monatigen Krankenhausaufenthalt mit min. 4 Monatiger AU
anschließend.
Die Arzte drängen auf die Behandlung hin.
Krankenkasse sagt: KG wegen der selben Erkrankung erst 22.03.2022
Agentur für Arbeit sagt: Keine Nachtlosigkeitsregel, da ich ja wieder Arbeite.
Wenn ich nun in 1 oder 2 Monaten für die Behandlung ins Krankenhaus gehe (Min 8 Mon AU)
kann/soll/muss ich mich dann mit der AU die im Krankenhaus ausgestellt wird auch Arbeitslos melden um Geld vom Arbeitsamt zu bekommen?
Wie kann ich vorgehen.
Vielen Dank im Vorraus
Hans Meyer
Christian Schultz
am 15.01.2021Ganz klar: Bitte lassen Sie sich anhand Ihrer Unterlagen individuell beraten. Hier ist die Lage zu ernst, eine eindimensionale Meinung aus dem Blog bringt Sie nicht weiter.
Astrid Zander
am 28.01.2021ich habe folgendes Problem: mein Krankengeldbezug endet Ende Juni 2021. Ich befinde mich aber in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis und hatte während meiner AU einen Rentenantrag auf EM gestellt. Dieser wurde zwischenzeitlich abgelehnt und befindet sich seit Oktober 2020 im Klageverfahren.
Habe ich einen Anspruch auf die Nahtlosigkeitsregelung? Man liest immer nur, dass der Anspruch weiterhin besteht, wenn man schon im Alg I-Bezug ist.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
Astrid Zander
Christian Schultz
am 28.01.2021Astrid Zander
am 28.01.2021Heißt also, ich darf dann nicht weiter arbeitsunfähig sein? Das steht dann ja im Widerspruch zu meinem Antrag auf EM-Rente, oder?
Christian Schultz
am 28.01.2021Thiele, Steffi
am 05.02.2021Ich bin seit dem 14.10.19 krankgeschrieben und bin Mitte April 21 von der Krankenkasse ausgesteuert. Habe vor einer Woche auf Empfehlung meines Entlassbriefes von 09/20, bei nicht Besserung meines Zustandes und jetzt auch die Empfehlung von meiner Krankenkasse einen Reha Antrag gestellt. Je nachdem, wie lange dies alles dauert bis zur Genehmigung, sowie die Kapazitäten , gerade jetzt in den Rehakliniken während der Coronazeit.
Wie verhält es sich mit der Nahtlosigkeit? Trifft diese dann auch für mich zu? Antragstellung beim AA, wenn ja in welchen Zeitraum? Ein Arbeitsverhältnis besteht noch. Ich bin jetzt 62 Jahre und hätte meine 45 Arbeitsjahre erst Ende 08/21 voll.
Christian Schultz
am 08.02.2021Bei der Arbeitsagentur sollten Sie sich etwa zwei Monaten vor dem Auslaufen des Krankengeldes melden: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/aussteuerung-wann-zum-arbeitsamt
Peter Schäfers
am 08.02.2021Ich bin seit längerem in der Nahtlosigkeitsregelung und beziehe noch bis Dezember 2021 ALG.1
Bin Krankeitsbedingt nicht in der Lage zu Arbeiten, hab eine seltene Autoimunkrankheit.Jetzt muss ich am Mittwoch zum Arbeitsamt zum Gespräch über meine aktuelle berufliche Situation zu sprechen.
Habe jetzt Angst was falsches zu sagen
Und daß dadurch mein ALG.1 gestrichen wird.
Christian Schultz
am 08.02.2021Wolfgang Kaulfuß
am 11.02.2021Ich bekomme ab 08.02.2021 Arbeitslosengeld trotz Krankheit ( Nahtlosigkeitsregel). Muss ich die Krankmeldung zur Aregentur f. Atbeit schicken?
Im voraus vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
W.Kaulfuß
Christian Schultz
am 11.02.2021Maria
am 13.02.2021ich erhalte aufgrund meiner Krebserkrankung eine befristete EM-Rente bis 08/21. Meine Therapie ist abgeschlossen, dennoch machen die Nebenwirkungen der Behandlungen eine Wiederaufnahme der Arbeit aus meiner Sicht nicht möglich. Ein Weitergewährungsantrag wird ca.3 Monat vor Ende der Befristung gestellt.
Muss ich mich auch beim Arbeitsamt melden, obwohl ich einruhendes Arbeitsverhältnis im öff. Dienst habe und auch mein Krankengeldanspruch noch nicht ausgeschöpft ist?
Vielen Dank.
Mfg
Christian Schultz
am 04.03.2021Sabine Ehrhardt
am 15.02.2021Christian Schultz
am 04.03.2021Christoph Schirmer
am 17.02.2021Während meiner Probezeit wurde ich krank und erhielt gleich die Kündigung. Im August 2020 machte ich eine 5-wöchige psychosomatische Reha, die zusätzlich um 2 Wochen verlängert wurde. Entlassen wurde ich arbeitsunfähig für voraussichtlich 4-5 Monate und der Empfehlung zur Weiterbehandlung mit Psychotherapie und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Das Ergebnis zur Leistungsbeurteilung:
-bisheriger Beruf als Koch/Tätigkeit als Küchenleiter unter 3 Stunden täglich leistungsfähig
-für allgemeinen Arbeitsmarkt für 6 oder mehr Stunden täglich unter Beachtung des neg. Leistungsvermögens als leistungsfähig.
Aufgrund dieser Einschätzung hat meine Krankentagegeldversicherung ihre Zahlung beendet, sie sagen, ich bin zu 50 % berufsunfähig. Wiederum hat meine private Berufsunfähigkeitsversicherung meinen Antrag abgelehnt.
Ich bin aber immer noch arbeitsunfähig und habe psychosomatische und psychiatrische Behandlungen.
Die Rentenversicherung hat mir jetzt die Teilhabe am Arbeitsleben für ein Jahr bewilligt, mit Unterstützung bei Bewerbungs- und Fahrtkosten und ggf. Zuschüssen für evtl. Arbeitgeber.
Zum 19. April 2021 werde ich ausgesteuert. Die Krankenkasse macht nun Druck, ruft mich an, ich soll mich jetzt gesundschreiben lassen und mich dem Arbeitsamt zur Verfügung stellen, da jetzt das Arbeitsamt für mich zuständig ist, am besten schon nächste Woche… Ich bin aber tatsächlich nicht in der Lage, zu arbeiten!! Wie kann ich mich da gesundschreiben lassen?
Beim Arbeitsamt habe ich mich bereits im Januar gemeldet. Demnach soll ich mich erst wieder zum Termin der Aussteuerung melden, falls ich noch krank bin.
Was soll ich jetzt nur machen? Mit 54 Jahren, keine Arbeit, arbeitsunfähig, Corona…
Danke für eine Antwort.
Christian Schultz
am 04.03.2021Auf jeden Fall empfehle ich Ihnen eine persönliche Beratung. Denn der Wechsel vom Kranken- zum Arbeitslosengeld ist häufig sehr steinig.
K.K.
am 18.02.2021ich bin seit 10.02.2020 krank geschrieben und mein Krankengeld ist am 16.05.2021 ausgesteuert. Dies habe ich auch schon der Agentur für Arbeit angezeigt und bekomme nun die Unterlagen, Antrag auf ALG I und Gesundheitsfragebogen, zugeschickt. Einen Rentenantrag habe ich noch nicht gestellt und ich stehe auch in keinem Arbeitsverhältnis.
Ich hatte 2017 einen Schlaganfall und habe seit 2019 mit Depressionen zu kämpfen. Einen Grad der Behinderung über 40 habe ich wegen dem Schlaganfall und ich besitze auch eine Gleichstellung. Im Januar 2019 ist mir von der Neuropsychologin bescheinigt wurden, dass Arbeiten in einem Großraumbüro, Überstunden, zusätzliche neue Aufgaben bei den bestehenden Leistungseinschränkungen objektive Überforderungen darstellen und ich auch vollkommen neuen beruflichen Anforderungen nicht gewachsen sein werde.
Nun hätte ich gern gewusst, ob die Nahtlosigkeitsregelung greift und ob ich ich vor Beginn dieser einen Antrag auf EM Rente stellen sollte oder ob es ausreicht, wenn ich jetzt abwarte was auf mich zukommt? Muss ich beim Gesundheitsbogen alle Ärzte angeben oder reichen die Ärzte, die mich wegen Schlaganfall und Depressionen behandelt haben? Ich hatte auch Bandscheibenvorfälle und OP's und Reha, die letzte 2020, wo mir eine Leistungsfähigkeit über 6 Stunden und mehr bescheinigt wurde, die aber nur auf die Bandscheiben zutrifft und nicht den Schlaganfall und die Depressionen betreffen.
Für Ihre Rückantwort bedanke ich mich schon im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Frau K. K.
Christian Schultz
am 03.03.2021Aber - ich wiederhole mich: Bitte lassen Sie sich persönlich beraten. Jede Situation ist hier anders. Nur anhand Ihrer Unterlagen kann man Ihnen passgenaue Ratschläge geben.
K.K.
am 28.02.2021ich bin seit 10.02.2020 krank geschrieben und mein Krankengeld ist am 16.05.2021 ausgesteuert. Dies habe ich auch schon der Agentur für Arbeit angezeigt und bekomme nun die Unterlagen, Antrag auf ALG I und Gesundheitsfragebogen, zugeschickt. Einen Rentenantrag habe ich noch nicht gestellt und ich stehe auch in keinem Arbeitsverhältnis.
Ich hatte 2017 einen Schlaganfall und habe seit 2019 mit Depressionen zu kämpfen. Einen Grad der Behinderung über 40 habe ich wegen dem Schlaganfall und ich besitze auch eine Gleichstellung. Im Januar 2019 ist mir von der Neuropsychologin bescheinigt wurden, dass Arbeiten in einem Großraumbüro, Überstunden, zusätzliche neue Aufgaben bei den bestehenden Leistungseinschränkungen objektive Überforderungen darstellen und ich auch vollkommen neuen beruflichen Anforderungen nicht gewachsen sein werde.
Nun hätte ich gern gewusst, ob die Nahtlosigkeitsregelung greift und ob ich ich vor Beginn dieser einen Antrag auf EM Rente stellen sollte oder ob es ausreicht, wenn ich jetzt abwarte was auf mich zukommt? Muss ich beim Gesundheitsbogen alle Ärzte angeben oder reichen die Ärzte, die mich wegen Schlaganfall und Depressionen behandelt haben? Ich hatte auch Bandscheibenvorfälle und OP's und Reha, die letzte 2020, wo mir eine Leistungsfähigkeit über 6 Stunden und mehr bescheinigt wurde, die aber nur auf die Bandscheiben zutrifft und nicht den Schlaganfall und die Depressionen betreffen.
Für Ihre Rückantwort bedanke ich mich schon im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Frau K. K.
Christian Schultz
am 01.03.2021Ihre Fragen im Einzelnen kann ich leider nicht beantworten. Das wäre unseriös, ohne die Unterlagen einsehen zu können. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Beratung: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
N.H.
am 01.03.2021ich werde bald 51 Jahre und bin seit 18.02.2020 mit verschieden, aufeinander folgenden und überlappenden Krankheiten krankgeschrieben. Habe leider seit dem 01.05.2020 keinen Arbeitgeber mehr, da ich entlassen wurde. Ab dem 31.03.2020 bekomme ich Krankengeldzahlungen von der Krankenkasse (nach den 6 Wochen). Laut meiner Rechnung stehen mir 78 Wochen Krankengeldzahlungen von der Krankenkasse zu. Das wäre bis zum 27.09.2021? Ich weiß nicht wie lange ich noch krank sein werde. Eine Besserung ist noch nicht wirklich in Sicht. Aber zu irgendeiner Rente... reicht es bestimmt (oder eher zum Glück) nicht.
Was wird nach den 78 Wochen aus mir? Wenn ich arbeiten gehen könnte, hätte ich mir schon lange etwas anderes gesucht und vielleicht auch was gefunden.
Ich weiß, dass ich mich dann 3 Monate vorher beim AfA melden muss. Anspruch auf ALG I habe ich für 15 Monate. Was ist wenn ich dem Arbeitsmarkt gesundheitlich aber noch nicht wieder zur Verfügung stehen kann? Verliere ich dann bereits ALG I-Tage bei Krankheit?
Auf welcher Grundlage wird mir eigentlich das ALG I berechnet? Ich bin ja jetzt bereits über 1 Jahr krank. Wie ist es, wenn ich wieder gesund und beim AfA gemeldet oder eine Arbeitsstelle gefunden habe, und dann irgendwann wieder krank sein sollte? Gibt es da Fristen bzw. gibt es krankheitsbedingte Unterschiede?
Ich kenne mich überhaupt nicht mit solchen Dingen aus.
Vielen Dank und freundliche Grüße
N.H.
Christian Schultz
am 01.03.2021Falls es Probleme beim Antrag gibt, hilft Ihnen vielleicht dieser Beitrag hier weiter: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/ausgesteuert-so-verhalten-sie-sich-beim-arbeitsamt-richtig
Sandra
am 02.03.2021mein Mann hatte im Sep. 2018 einen schweren Herzinfarkt und ist seid dem krankgeschrieben. Er ist seid Mitte März 2020 ausgesteuert und bezieht von da an Alg 1, dieses läuft, lt. ARGE, Mitte März 2021 aus. Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde Anfang April 2020 gestellt. Er bräuchte den Termin beim Amtsarzt(?). Diesen bekommt er, auf Grund von Corona, in unbestimmter Zeit. Mein Mann ist jetzt 50 Jahre, steht weiterhin bei seinem AG unter Vertrag und ist lt. Kardiologe nicht arbeitsfähig. Welche Möglichkeiten haben wir? Ich habe gelesen, das die Nachtlosigkeit bis Beginn der Rentenbewilligung gilt. Was können wir tun? Wir haben noch ein Kind und ich als Alleinverdiener kann das schwer stemmen.
Lg
Christian Schultz
am 02.03.2021Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich Hilfe holen. Es ist schon sehr ungewöhnlich, dass der Antrag zur EM-Rente bald seit einem Jahr läuft.
Monika
am 02.03.2021Mein KG läuft jetzt aus, Beschäftigungsverh. besteht noch, EMR wurde bereits beantragt im Dez 20.
Muss ich bei der AfA eine Stundenanz. angeben, unter 15 Std., da ja weiter AU und auch Rentenantra gestellt...greift da die Nahtlosigkeit?
Oder muss ich mich trotz Antrag EMR dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen?
Christian Schultz
am 02.03.2021Monika
am 02.03.2021Monika
am 03.03.2021ich muss nocheinmal zusammen fassen, ob ich das richtig verstanden habe...
1.KG läuft aus
Arbeitsverh.ruht
EMR Rente ja bereits gestellt
Meldung bei der AFA, ALG1 Nahtlosigkeit
-es ist eine Ausbahmeregelung in diesem Fall und man kann und muss sich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stellen....weil ja weiter krank und auch schon EMR beantragt....
bei Fall Nr.2
KG läuft aus
Arbeitsverh.ruht
KEINE RENTE BIS dato gestellt
Meldung bei der AFA für ALG 1,
Aber dann angeben.....trotz krank u.gesundh. Einschränkungen, bin ich bereit im Rahmen meiner Möglichkeiten (restl.Leistungsverm.) mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen, damit ich Geld bekomme..
Ich wollte nur noch mal den Unterschied klar wissen und hoffe ich habe es richtig verstanden und Sie hatten ja schon geschrieben, dass ich mit EMR beantragung dem Arb.marktnicht zur Verfügung stehen kann....
Danke nochmal für das Feedback :-)
Christian Schultz
am 03.03.2021Am besten sind Sie aufgehoben, wenn Sie sich mit Ihren Unterlagen vorher beraten lassen. Der Übergang vom Kranken- zum Arbeitslosengeld ist eine ziemlich schwierige Situation.
Elke Prahlow
am 03.03.2021Ich arbeitete in Rollender Woche und habe Probleme mit Mobbing . Arbeitszeitänderung geht im Betrieb nicht .Laut Gutachten kann ich diese Arbeit nicht mehr ausführen . Habe mich schon beim Arbeisamt gemeldet . Ich habe nur noch wenige Monate zur Rente . Wie verhalte ich mich ? Ich kann doch nicht selbst kündigen . Danke im vorraus
Christian Schultz
am 03.03.2021Heinrich
am 05.03.2021Greift die Nahtlosigkeitsregelung auch wenn sich der Antrag auf Erwerbsminderungsrente im Klageverfahren befindet.
Christian Schultz
am 08.03.2021Nina
am 07.03.2021ich habe nach der Aussteuerung Nahtlos-Arbeitslosengeld bekommen bzw. es läuft jetzt noch
einen Monat. Ich habe eine medizinische Reha bewilligt bekommen. Beantragt wurde das schon sehr lange, nur leider hat sich das wegen Corona verzögert.
Die Reha soll jedoch erst in einigen Monaten stattfinden.
Was muss ich jetzt beantragen? Hartz 4 oder muss ich zum Sozialamt?
Weiter oben schrieben Sie ja, dass ja bei Bezug von Nahtlosarbeitslosengeld unterstellt wird, dass Sie noch mindestens sechs Monate nicht arbeiten können.
Muss man für Hartz4 arbeitsfähig sein bzw. wird das jetzt nochmal geprüft oder
erst durch die Reha?
Wenn ich Sozialgeld beantragen muss, habe ich dann eine Lücke bei der Rente?
Vielen Dank vorab
Christian Schultz
am 08.03.2021Rentenrechtlich wird diese Zeit abhängig von der späteren Rentenart betrachtet. Einen Eindruck bekommen Sie vielleicht durch diesen Beitrag: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/jetzt-arbeitslos-welche-folgen-hat-das-fuer-meine-spaetere-rente
Frau Kerstin
am 14.03.2021ich bin 57 Jahre alt und seit 07/19 AU, seit 01/21 ausgesteuert. Ich stehe in keinem Arbeitsverhältnis mehr, Befristung lief während der AU aus. Bekomme seit Januar 21 Nahtlos - ALG1 da ich bereits in 08/20 EM - Rente beantragt hatte. Ab Ende November 20 war ich 5 Wochen zur Reha, bis 30.12. Die Klinik hat mich mittelfristig AU entlassen, was ja theoretisch etwa ein halbes Jahr heißt. Das wäre etwa bis Ende Juni 21. Allerdings hat man mich seitens der Rehaklinik als leistungsfähig für 6 Stunden und mehr laut Rehabericht eingeschätzt. Vor Ort aber hieß es bei der Abschlussvisite, dass ich für den allgemeinen Arbeitsmarkt zuviel Einschränkungen habe. Derzeit kämpfe ich weiter mit meinen gesundheitlichen Problemen und finde keine Psychotherapeutische Praxis, mit einem freien Termin. Termin beim Psychiater steht bevor. Nun habe ich aber die Ablehnung meines Rentenantrages seitens des RV bekommen. Werde auf jeden Fall in Widerspruch gehen. Wie geht es jetzt weiter? Muss ich das Arbeitsamt über die Ablehnung informieren oder macht das die RV? Werden die mir nun das ALG streichen? Die AU Bescheinigung habe ich nicht mehr dort eingereicht, weil man mir das so am Telefon sagte. Da ich alleinstehend bin, kann ich weder in eine Familienversicherung noch bekomme ich irgendwoher Geld zum Leben. ALG 2 kommt nicht in Frage.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
MfG Kerstin
Christian Schultz
am 15.03.2021Doch wir können hier im Forum keine Beratung leisten. Bitte wenden Sie sich an meine Kollegen: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Franz
am 15.03.2021Bei mir wurde nach Aussteuerung die Nahtlosigkeitsregelung vom Gutachter der Arbeitsagentur 2019 nach Aktenlage abgelehnt, da er meinte eine Besserung innerhalb von 6 Monaten wäre möglich.
Da ich meine Kosten nicht auf Dauer vom Ersparten zahlen kann
hatte ich der AfA vor Wochen geschrieben das ich mit meinem Restleistungsvermögen zur Verfügung stehen würde.
Habe dann ein Schreiben mit dieser Antwort bekommen:
"Ab sofort müssen Sie neue Arbeitsunfähigkeiten mitteilen und durch ärztliche Bescheinigungen nach- weisen
( § 311 Drittes Buch Sozialgesetzbuch). Bitte informieren Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, dass sich die Bewertung der Arbeitsunfähigkeit nun am allgemeinen Arbeitsmarkt orientieren muss und Erkrankungen, die zur Aussteuerung ge- führt haben, einer leichten Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht entgegenstehen
(§ 2 Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie)."
Wie soll das mit der Krankschreibung funktionieren?
Benötige ja weiterhin Krankschreibung für Arbeitgeber und wenn ich diese der Agentur mitteile gelte ich ja als krank.
Also wie soll ich mich da verhalten?
Und was sollte ich im Gespräch mit dem Arbeitsvermittler beachten?
VG
Christian Schultz
am 15.03.2021Jana Stockmann
am 17.03.2021Am 11.02. wurde ich ausgesteuert, bin weiterhin Krankgeschrieben.
Ich habe nach wie vor einen AG. Den Antrag auf ALG habe ich rechtzeitig gestellt (niemand erwähnte bei meiner ersten Meldung etwas von der Nahtlosigkeitsregelung).
Eine berufliche Reha ist bereits bewilligt, am 31.01. startet eine Belastungserprobung. Einen Antrag auf EM-Rente habe ich bisher nicht gestellt. Ich habe hier das erste Mal davon gelesen, dass man das tun sollte.
Vor 3 Wochen habe ich auch erst einen Gesundheitsfragebogen vom Amt zugeschickt bekommen (auf Nachfrage, was mit meinem Antrag ist). Dieser ist jetzt noch in Bearbeitung.
Ein Erstgespräch mit meinem Hauptbetreuer (Arbeitsamt) fand statt und zumindest auf dem Papier stehe ich jetzt augenscheinlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Jetzt habe ich etwas Angst, dass mein Antrag aufgrund falscher Beratung der Arbeitsagentur abgelehnt wird. Was mache ich in solch einem Fall? Ich bekomme seit mehr als 1 Monat kein Geld.
VG
Christian Schultz
am 18.03.2021Was in Ihrem Fall besser ist - Nahtlosigkeit oder nicht - lässt sich aus der Ferne nicht beantworten. Ich empfehle Ihnen dringend, dass Sie das mit meinen Kollegen individuell klären: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Kerstin Bertram
am 19.03.2021Ich bin ab Juni ausgesteuert, habe mich bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Im Mai 2020 habe ich meinen Antag auf Erberbsminderungsrente eingereicht, welcher im September abgelehnt wurde. Daraufhin habe ich über einen Rechtanwalt Widerspruch eingelegt, nun kam im Januar 2021 der Bescheid zur ärztlichen Vorlage der Dokumente und im Februar die Mitteilung zur Begutachtung leider ohne Termin. Dies wird nun wieder anwaltlich geregelt.
Nun meine Frage: Ich stehe weiterhin in einem ungekündigtem Arbeitsverhältnis und bei den Unterlagen des Arbeitsamtes ist das Formular für den Arbeitgeber zum ausfüllen, aus welchen nur hervorgeht das mein Arbeitsverhältnis beendet wäre.
Ich würde aber weiter krankgeschrieben bleiben, hätte einen Job den ich nicht mehr ausüben kann, ein Erwerbsminderungsrente eingereicht, wo das Verfahren noch in der Schwebe ist,
eine Schwerbehinderung von 80% und habe mich dem Arbeitsmarkt im Rahmen meiner Möglichkeiten bei der Meldung zur Verfügung gestellt.Wer zahlt mir ab Juni Geld und muss das Formular vom Arbeitgeber ausgefüllt werden. Die Gehaltsangebe des Arbeitgebers beläuft sich ja auf die letzten 12 Monate und da war ich krankgeschrieben. Gebe ich dem Arbeitgeber nicht auch mit dem ausfüllen der Formulare eine Möglichkeit in die Hand mich zu kündigen.
Würde mich über eine Antwort freuen.
Christian Schultz
am 22.03.2021Ab Juni werden Sie sicherlich ALG I erhalten. Vielleicht über die Nahtlosigkeitsregelung. Falls das abgelehnt wird, müssen Sie sich (theoretisch) dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
S A
am 23.03.2021habe zufällig den Beitrag gefunden und frage mich was ich tun kann.
Ich war wegen gebrochener Wirbelsäule in Reha und kam arbeitsunfähig raus. Ich wollte testen was noch arbeitsmäßig geht und meldete mich auch rechtzeitig vor der Aussteuerung. Der Sachbearbeiter hat praktisch alles ignoriert, träumte und redete wirr vor sich hin, selbst das Gutachten was in eigentlich nichts anging legte ich vor. Trotzdem voll am Thema vorbei...
Später stellte sich heraus, dass er mich statt als Nahtlosigkeit als einfacher Arbeitsloser ins System eingetragen hat. Nun hänge ich seit Jahren im ALG2 fest und kämpfe auch schon mit Anwalt gegen die Schikanen.
Zwischenzeitliche Anträge (meine RV sagte ich solle Rente beantragen), wobei ja meine Reha den Antrag darstellt, wenn als arbeitsunfägähig beendet, seit fast 2 Jahren "unbearbeitet". Ich müsste längst in EM Rente sein.
Was kann ich da tun? Lässt sich der Mist vom Sachbearbeiter korrigieren? Ich erfuhr das erst durch Zufall monate später als ich nach dem Arbeitsversuch bei einer andern Agentur saß und der dortige Sachbearbeiter mir das sagte. Die "Ärztin" im Haus schrieb mich einfach gesund und meinte ich solle mich nicht schlechter machen als ich sei-das ärztliche Gutachten und die gebrochene Wirbelsäule also vollkommen ignoriert. Der zweite Sachbearbeiter der das alles richtig stellen wollte wurde abgezogen und ich dann.ins ALG2 gezwungen. Seitdem Schikane und bei mir auch etwas Ratlosigkeit.
Gestern wieder mal mit RV telefoniert und wieder gehört, dass nicht zuständig aber diesmal wollte man meinen Fall prüfen und zur richtigen Stelle leiten. Ich erhalte also hoffentlich bald Rückruf, dachte ich informiere mich zusätzlich trotzdem mal noch auf anderen Wegen.
Danke im Voraus, auch wenn nichts dazu gesagt werden kann.
Grüße, SA
Christian Schultz
am 23.03.2021A S
am 23.03.2021Vielen Dank, ich sehe das ist Schleswig, ich bin aus Baden-Württemberg. Wenn das trotzdem geht, sehr gerne.
Es wird sehr sicher nochmal eine Reha geben. Notfallplan ist, den ganzen Prozess dann eben von dieser Reha aus zu wiederholen und dann absolut alles zu "überwachen". Sofern das geht.
Viele Grüße
Christian Schultz
am 23.03.2021S A
am 23.03.2021Grüße