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Weg mit der Krankengeld-Falle!

Behinderung Gesundheit

Arno P. lebt in einer kleinen Gemeinde bei Kiel. Vor vier Jahren wirft ihn eine schwere Krankheit völlig aus der Bahn. Auch finanziell. Denn nach den ersten sechs Wochen, in denen er nicht arbeiten kann, bekommt er statt Gehalt nun Krankengeld.

Schuldlos in finanzielle Schieflage

„Das war schon schlimm“, erinnert sich der heute 64-Jährige. „Schon als es Krankengeld gab, hatte ich weniger Geld als früher. Richtig hart wurde es dann aber in der Reha.“ Im August 2015 tritt Arno P. eine zweiwöchige Reha an. Zu dieser Zeit bekommt er noch Krankengeld. Wesentlich beim Krankengeld-Bezug ist aber: Die Krankenkasse muss nur dann weiter zahlen – und zwar bis zu 78 Wochen – wenn die Arbeitsunfähigkeit durchgängig und lückenlos nachgewiesen wird.

„Natürlich habe ich immer dafür gesorgt, dass meine gelben Zettel rechtzeitig bei der Krankenkasse eingehen“, betont Arno P. heute. Doch als er sich auf Kur befindet, wird die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung von dort verspätet an die Krankenversicherung geschickt. Einen Tag zu spät.

„Plötzlich wird das Krankengeld eingestellt. Nur weil die Klinik die Bescheinigung zu spät abgeschickt hat“

Mit fatalen Folgen. Von einem Tag auf den anderen würde es kein Krankengeld mehr geben. Arno P. wendet sich sofort an den Sozialverband in Kiel, wo Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse eingelegt wird. Mit Erfolg – die Versicherung lenkt nach dem Eingreifen des Sozialverbands ein, das Krankengeld läuft weiter.

Keine Lücke im Versicherungsverlauf!

Rückblickend müssen wir festhalten: Arno P. hatte Glück. Nach aktueller Rechtslage ist es so, dass die Versicherung das Krankengeld einstellen darf, sobald eine Lücke von wenigstens einem Werktag im Versicherungsverlauf entstanden ist. Wenn es hart auf hart kommt, spielen die zu dieser Lücke führenden Umstände nur eine zweitrangige Rolle.

„Deswegen muss diese Krankengeld-Falle endlich entschärft werden“, fordert Jutta Kühl, Landesvorsitzende im SoVD-Schleswig-Holstein. „Jedes Jahr geraten viele Menschen in diese Schieflage – ganz einfach, weil sie es nicht besser wissen. Ja, sogar die Ärzte sind nicht immer gut informiert, wenn es um die Zahlung von Krankengeld geht. Hier muss dringend etwas passieren!“

Und tatsächlich gibt es sehr konkrete Überlegungen, das Problem zu lindern. Im Bundesgesundheitsministerium wird an einem Gesetz gearbeitet, welches die „Krankengeld-Falle“ zwar nicht abschaffen, diese aber deutlich abstumpfen würde. Demnach sollen Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen bis zu einem Monat nachträglich eingereicht werden können, ohne dass der Anspruch auf Krankengeld verloren geht.

Jutta Kühl vom SoVD Schleswig-Holstein zeigt sich optimistisch: „Wenn dieses Gesetz so in Kraft tritt, würde man vielen Menschen große Sorgen und finanzielle Probleme ersparen. Wir appellieren daher an alle Parteien im Bundestag, diese Lösung zu unterstützen!“

Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder der Krankenkasse.
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