Drei Fragen zur Erwerbsminderungsrente beim Wechsel in die Altersrente
1. Muss ich einen Antrag auf Altersrente stellen, wenn ich bereits Erwerbsminderungsrente erhalte?
Definitiv. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung geht nichts ohne Antrag. Egal ob Sie zur Regelaltersgrenze in die Altersrente wechseln oder eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen möchten – wir empfehlen Ihnen, rund drei bis sechs Monate vor dem beabsichtigten Sprung einen Antrag bei Ihrem Rententräger zu stellen.
2. Kann es passieren, dass meine Altersrente geringer ausfällt als meine Erwerbsminderungsrente?
Nein, nicht wenn beide Renten nahtlos ineinander übergeben. In diesem Fall gilt ein Bestandsschutz. Dieser bewirkt, dass Ihre Altersrente nicht geringer sein kann als Ihre zuvor bezogene Erwerbsminderungsrente.
Bitte beachten Sie: Erfolgt der Wechsel von der Erwerbsminderungs- in die Altersrente ohne Unterbrechung, werden Abschläge auch auf die Altersrente übertragen.
Ein Beispiel: Karl-Heinz D. aus Uetersen bekommt seit über zehn Jahren eine Erwerbsminderungsrente. Seinen Schwerbehindertenausweis hat er ebenfalls in dieser Zeit beantragt. Nun möchte Karl-Heinz die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass Betroffene mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ohne Abschläge zwei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen können. Karl-Heinz müsste auf seine Erwerbsminderungsrente allerdings Abschläge in Höhe von 10,8 Prozent hinnehmen. Geht er nun nahtlos von der Erwerbsminderungs- in die Altersrente, werden diese Abschläge auch die Altersrente reduzieren.
Es kann Situationen geben, in denen Sie sich diese Abschläge ersparen können. Falls Ihre Erwerbsminderungsrente befristet ist und möglicherweise einige Monate vor dem geplanten Wechsel in die Altersrente ausläuft – dann müssen Sie eine wichtige Entscheidung treffen.
Frank Wähling, Rechtsschutzsekretär beim SoVD Schleswig-Holstein: „Lassen Sie sich von der Rentenversicherung ausrechnen, wie hoch Ihre Altersrente wäre, wenn Sie unmittelbar aus der Erwerbsminderungsrente kommen. Es kann sinnvoll sein, einige Monate anderweitig zu überbrücken und dann ohne Abschläge in die Altersrente zu gehen. Das geht natürlich nur, wenn die finanzielle Lücke in diesem Zeitraum mit einem anderen Einkommen ausgeglichen werden kann – zum Beispiel mit dem Gehalt oder der Rente des Lebenspartners.“
Kommentare (37)
Inge
am 05.02.2019STEPHANIE WALTER
am 25.02.2019Sachbearbeiter des Jobcenter PFORZHEIM drangsalieren mit Hilfe von dreisten Ärzten nach Sektenmanier mich u. Meine Familie in die Spirale der totalen Erniedrigung, Zersetzung u. perversester Geschmacklosigkeit.
Habe 1500 Bewerbungen geschrieben, keine Chance auf adäquaten Job da wir in PFORZHEIM derartig abgewertet werden. Ich bin von Beruf Podologin u. Hotelfachfrau. Aufgrund Opfer von Gewalt, wo mir durch einen abartigen verrohten Arzt aus Tübingen das Rechte Handgelenk abgedreht wurde, kann ich infolge dieser Beeinträchtigung nicht 100% meine Fußpatienten behandeln.
Hiesige Podologen Praxen in PFORZHEIM geben mir nicht die Möglichkeit in meinem examinierten Beruf zu arbeiten. Geschweige Ärzte u. Chirurgen, dieses kaputte Handgelenk endlich zu operieren.
Ich werde hier in Baden-Württemberg regelrecht von Ärzten u. Gutachtern immer wieder sexuell diffamierend beleidigt und angegriffen. Diesmal ist mir der Kragen so geplatzt, dass ich mich verbal überrannt habe. Für mich bleibt jetzt nur noch der Weg zu einem Rechtsanwalt, leider nicht damit zu rechnen dass ich einen seriösen Rechtsbeistand hier erwarten kann.
Gleiche Probleme hat auch mein Sohn schon gemacht, erst mit mehreren Anwälten und mehreren Instanzen vor den Sozialgericht wurde er rehabilitiert.
Was sich in PFORZHEIM gegen meine Person u. Familie abspielt sind skandalöse Machtspiele von dreisten Ärzten und Behörden.
Ich bin kein Einzelfall, es betrifft mittlerweile mehre Arbeitslose Menschen in dieser Stadt. Insbesondere uns Montagsdemonstranten gegen diese Willkür von Hartz Gesetzen u. Kirchenaustretern. Was sich hier abspielt ist blamabel, menschenverachtend u. unterste Schublade von Behörden und Gerichten.
Gruß Stephanie Walter
Wagner Karin
am 02.06.2019Hildebrand
am 22.02.2021ich habe gerade Ihren Artikel gelesen. Ich bin sprachlos, denn...
es ist KEIN Unfug, wenn sich die Dame über die geschilderten Umstände beschwert. Sie hat das Recht, sich öffentlich über Dinge zu äussern, die ihrer persönlichen Meinung nach ungerecht oder unfair sind, oder in eine Richtung gehen, die von der Gesellschaft schon mal gerne übersehen werden.
Wenn Sie die Dinge anders sehen, sollten auch Sie das Recht auf freie Meinungsäusserung nutzen. Es steht Ihnen zu!
Jemanden Anderen den Mund zu verbieten, oder den Bleistift in die Verbannung zu schicken,-- das kennen wir doch schon aus der NAZIZEIT. Damit wollen Sie doch nicht in Verbindung gebracht werden. ODER?
Äussern Sie sich einfach mit Gegenargumenten.
Für mich sieht es so aus, als kennen Sie die geschilderten Fälle alle recht gut. Sie sind Betroffene? Dann sagen Sie es doch und korrigieren Sie den Bericht mit Ihrer Gegendarstellung. Das ist der richtige Weg, und nicht Ihr imperatives Gezeugsel.
Nein, ich kenne weder Sie noch die Berichtende noch die Umstände.
Mein Wissen beziehe ich lediglich aus dem Bericht und Ihrer Äusserung, und sehe das Ganze aus einer völlig anderen Perspektive als Sie Beide.
Wir als Gesellschaft sind in den allerwenigsten Fällen einer gemeinsamen Meinung. Das sollte man respektieren. Das tun Sie aber nicht. Vielleicht wirds das nächste Mal besser.
Haben Sie einfach Verständnis, wenn jemanden, der sich gänzlich ignoriert fühlt, selbst nicht die richtigen Worte finden kann. Es sind ja auch keine Namen gefallen, ausser Ihre Beiden!
Wenn Sie sich jetzt angegriffen fühlen, dann sagen Sie es mir einfach. Das ist dann aber grunsätzlich nicht meine Absicht gewesen.
In diesem Sinne
Elmar Weber
am 16.11.2019Ich bin 55 Jahre und beziehe eine Erwerbsminderung Rente, habe 100 GdB. Wird mir meine Rente gekürzt bzw. weggenommen wenn ich Nierentransplantiert werde? Vor der Nierenerkrankung hatte ich schon 70% GdB wegen Herzinsuffizienz.
Vielen Dank im Voraus
Christian Schultz
am 18.11.2019Wuschel
am 20.11.2019Ihr Kampf den Sie kämpfen richtet sich real gegen Sie selbst und muss zum Beweis herhalten das es so ist wie Sie es sehen. Sie fordern Aufmerksamkeit in der Hoffnung Ihre Probleme wie Sie diese sehen bestätigt zu bekommen. Sie brauchen dringenst die Hilfe eines Psychologen.
................ Was für eine Frage hatten sie eigentlich ?
Ralf Kessler
am 20.01.2020Die Rente läuft am 31.01.2023 ab kann ich schon die Reguläre Rente beantragen und wie bezieht sich das auf der jetzigen Rene aus ich möchte gerne wissen ob die Reguläre Rente nachher höher ausfällt
Lieben Gruß
Ralf
Christian Schultz
am 20.01.2020Ralf Kessler
am 20.01.2020Lieben Gruß
Ralf
Christian Schultz
am 20.01.2020Roswitha
am 28.01.2020Ist es möglich beim Wechsel von Erwerbsminderungsrente in Altersrente in die privat Versicherung des Ehemanns zu wechseln?
Christian Schultz
am 28.01.2020Roswitha
am 28.01.2020Möchte nur in der ( PostBeaKK) mitversichert werden.
Also aus der gesetzlichen Krankenversicherung raus.
Das war meine Frage.
Da ich ja in diesem Jahr von der Erwerbsminderung Rente in die Altersrente wechsele.
Mfg
Christian Schultz
am 29.01.2020Maria Humm
am 12.02.2020ich eine Rente von 1200 Euro bekäme.
Wenn ich heute nur eine Teilerwerbsminderungsrente, also 600 Euro bekäme und z.B. ab dem Zeitpunkt nur noch 5-6 Jahre mit 50 % Teilzeit arbeiten kann, bekäme ich danach dann weniger
als 1200 Euro bei dann eingetretener voller Erwerbsminderung?
Christian Schultz
am 13.02.2020Andreas
am 01.04.2020Peter Tries
am 22.04.2020Muss ich einen Antrag auf Regelrente Stellen ich bin jetzt 57 Jahre alt.
Wann muss ich den Antrag stellen?
LG Peter Tries
Martin Frisch
am 23.04.2020meine volle Erwerbsminderungsrente (Beginn 19.04.2015) läuft zum 19.04.2021 aus.
Habe bis 20.10.2014 ca. 39 Jahre gearbeitet.
Meine Altersrente würde am 1.08.2022 beginnen. Es lägen etwas mehr als 15 Monate zwischen Auslauf der EM-Rente und dem Beginn der Altersrente.
Was wäre klüger:
1. Eine Verlängerung der EM-Rente beantragen um später nahtlos in die Altersrente zu wechseln, da hier der Bestandschutz greift und die Altersrente nicht niedriger sein kann als die EM-Rente.
2. In die vorgezogene Altersrente gehen. Hier ist mir unklar welche Nachteile sich ergeben könnten.
MfG
M.Frisch
Christian Schultz
am 23.04.2020Christian Schultz
am 23.04.2020Daniela
am 12.05.2020ich bin 57 Jahre alt und erhalte seit 2018 wegen Depressionen unbefristet die volle EM-Rente.
Aufgrund des Gesundheitszustandes meiner Mutter überlegen wir einen Antrag auf Pflegegeld zu stellen und mich als Pflegeperson einzutragen. Ich wohne in einem anderen Ort, fahre aber regelmäßig zu meiner Mutter. und helfe ihr wo ich kann. Aufgrund der Beinträchtigungen meiner Mutter rechnen wir mit Pflegegrad 2.
Nun wurde mir aber gesagt, dass dieser Antrag mit mir aks Pflegeperson möglicherweise zu einer Überprüfung meines Gesundheitszustandes durch die DRV führen könnte. Mein Gesundheitszustand hat sich aber nicht verbessert, und mache das selbstverständlich ohne Bezahlung. Ich tue das nur für meine Mutter!
Nun weiß ich nicht, ob wir besser eine andere Person als Pflegeperson eintragen sollen? Hat jemand Erfahrungen mit so etwas oder kann einen Rat geben?
LG Daniela
Christian Schultz
am 13.05.2020Anneliese Herfurt
am 22.01.2021Christian Schultz
am 25.01.2021Chr.Petersen
am 20.02.2021Erwerbsminderungsrente, da ja die Altersrente nicht weniger sein kann als die EU-Rente. Ich komme immerhin auf 35 Jahre Berufsjahre, die ich in die Rentenkasse einbezahlt habe. Sehe ich das richtig? Ich freue mich auf ihre Antwort.
Christian Schultz
am 02.03.2021E. Krebs
am 06.03.2021Ich werde im Juli 65 Jahre. Ich beziehe bis Dezember 2021 noch volle EM-Rente. Kann ich, auch wenn ein halbes Jahr bis zur Altersrente dazwischen liegt, einen nahtlosen Antrag auf Altersrente stellen.?
Oder sollte ich noch einen 1. Antrag für ein halbes Jahr auf Verlängerung der EM-RENTE stellen, um dann erst nahtlos in die Altersrente zu gehen?
Vielen Dank im Voraus
Christian Schultz
am 08.03.2021Burkhardt
vor 3 WochenMeine Frage: Wirkt sich ein über den 01.09.22 hinausgehender Bezug von EM Rente auf die Höhe der Rente wegen Schwerbehinderung aus? Eigentlich möchte ich ab 01.09.22 eine - hoffentlich abschlagfreie - Altersrente beziehen.
Danke
Christian Schultz
vor 3 WochenBurkhardt
vor 3 WochenDie Rente soll ab Mai und rückwirkend ab 01.01.21 gezahlt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung im Januar 2021 war ich 62 Jahre alt. Seit Juli 2019 habe ich ALG I bezogen; die Zahlung wurde unmittelbar nach Übermittlung des Rentenbescheides vorletzte Woche eingestellt; vmtl. aufgrund der Tatsache, dass ich weniger als 3 Std./Tag erwerbsfähig bin.
Ich hatte mich vor Beantragung der Rente dahingehend informiert, dass es finanziell günstiger ist, statt einer Schwerbehindertenrente vor Erreichen der vorgezogenen Rentenaltersgrenze zunächst eine EM Rente zu beantragen und dann abschlagfrei zum 01.09.2022 in die Schwerbehindertenrente zu wechseln.
Bettina Altrogge
vor 2 Wochenich bin 1961 geboren und beziehe seid ca.2012 eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente. Wann wird diese in die Regelaltersrente umgewandelt und bleibt sie genau so hoch wie jetzt.Passiert dieses automatisch, oder muss ich mich selber darum kümmern?Auch wäre es super, wenn sie mir mitteilen könnten, wie viel ich zur Zeit dazu verdienen darf.
VG
Bettina
Christian Schultz
vor 2 WochenAktuell, bei voller EM-Rente, dürfen Sie pro Jahr bis zu 6300 Euro hinzuverdienen. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/nebenjob-bei-erwerbsminderungsrente-wie-viel-kann-ich-hinzuverdienen
Barbara
vor 1 Wocheich bin 60 Jahre alt und beziehe volle Erwerbsmindungsrente, die bis Mitte 2022 befristet ist. Bei einem Beratungsgespräch mit der Rentenversicherung wurde mir kürzlich empfohlen, im Herbst 2021 die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte zu beantragen, da alle Voraussetzungen erfüllt sind (GdB 80, SB-Ausweis unbefristet, 35 Jahre Versicherungszeit, mein Alter wäre dann 61 Jahre 4 Monate). Außerdem könnte ich mir damit die Gesundheitsprüfung in 2022 ersparen, die unter Umständen mehrere hundert Kilometer entfernt stattfinden würde. - Das Ergebnis einer evtl. Prüfung würde ich nicht fürchten, nur eine längere Fahrt wäre schon sehr unangenehm.
Mir wurde auf Nachfrage von der Beraterin versichert, dass ich die aktuellen persönlichen Entgeltpunkte behalten würde und dass auch die vorgezogene Altersrente nicht niedriger sein kann als die EM-Rente, weil die aktuellen persönlichen Entgeltpunkte ja schon 10,8% Abschläge enthalten und weil man nicht zweimal Abschläge haben könne.
Ich denke aber, dass ich bei einer vorgezogenen Altersrente für Schwerbehinderte nochmal Abschläge hätte, was ich gerne vermeiden möchte.
Was ist nun richtig - gäbe es dann nochmals Abschläge oder nicht?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Christian Schultz
vor 1 Woche