Welcher Nachteilsausgleich gilt bei welcher Behinderung?
Jeder Mensch ist anders. Umso schwieriger ist es für den Gesetzgeber, Art und Intensität einer Behinderung möglichst gerecht zu bestimmen. Hierzu bedient man sich der Versorgungsmedizin-Verordnung, die Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit und Soziales finden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesamt für soziale Dienste ermitteln anhand dieses Dokuments Ihren Grad der Behinderung (GdB) sowie die dazugehörigen Merkzeichen.
Kommentare (9)
Ingar Mikat
am 17.07.2019einer Freundin soll nun das H aberkannt werden, weil sie 18 Jahre alt geworden ist. An der Behinderung hat sich aber nichts verändert. Was für Nachteile hat das und kann sie Widerspruch einlegen? Wie begründet?
Mit freundlichen Grüßen
Mikat
Christian Schultz
am 18.07.2019Franz Seitz
am 18.07.2019ich habe eine Bitte kann ich mehr Infomationsmaterial zum Thema Nachteilsausgleiche haben
im voraus vielen Dank
Christian Schultz
am 19.07.2019rüdiger steubing 66
am 19.07.2019nochmal meine frage ?
kann ich , in hessen wohnhaft einen gelben parkausweis bei ihnen im bundesland beantragen der natürlich nur in ihrem bundesland gültigkeit hat ?
bis 100 % mit G im ausweis
Christian Schultz
am 19.07.2019rüdiger steubing 66
am 19.07.2019Hier in Dillenburg (Hessen ) wurde mir das Rigeros Abgelehnt.
Sabine
am 03.09.2020Christian Schultz
am 03.09.2020