Direkt zu den Inhalten springen

Krankengeld - Urlaub - Krankengeld?

Aktuelles Rente Behinderung Gesundheit

Wenn Sie langfristig erkranken, nehmen Sie in der Regel keinen Urlaub. Stattdessen gibt es Krankengeld - und der Urlaubsanspruch wächst und wächst. Aber was passiert, wenn das Krankengeld ausläuft?

Krankengeld - Urlaub - Krankengeld?

Wenn Sie ernsthaft krank werden, erhalten Sie zunächst sechs Wochen lang weiter Ihr Gehalt. Erst danach wird es komplizierter - denn jetzt ist die Firma raus, und Ihre Krankenkasse überweist das Krankengeld. Wichtig zu wissen: Krankengeld gibt es maximal 78 Wochen lang. Nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung sogar nur 72 Wochen.

Bei uns ist jetzt die Frage eingegangen:

Kann ich durch den Resturlaub meinen Anspruch auf Krankengeld wieder aufladen?

Um das zu beantworten, müssen wir einen Schritt zurückgehen: Denn neben der maximalen Bezugsdauer vom Krankengeld - also 78 Wochen - gibt es noch eine zweite wichtige Zahl - drei Jahre.

78 Wochen sind rund eineinhalb Jahre. So lang können Sie höchstens Krankengeld beziehen. Und zwar in einem Zeitraum von drei Jahren. In der Fachsprache ist dann von der Blockfrist die Rede.

Vielleicht sehen Sie das Problem bereits: In einem Zeitraum von drei Jahren gibt es maximal eineinhalb Jahre Geld von der Krankenkasse. Erst wenn die Blockfrist abgelaufen ist, könnte die Krankenkasse noch einmal Krankengeld zahlen. Vielleicht.

Also, noch einmal zur Klarstellung: Wenn Sie sich das erste Mal aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig schreiben lassen, beginnt im Hintergrund eine Blockfrist. Ganz automatisch im Rechenzentrum der Krankenkasse. Dauert die Krankheit nun länger, gibt es nach spätestens sechs Wochen Lohnfortzahlung Krankengeld. Wenn das nun nach weiteren 72 Wochen erschöpft ist, muss die Krankenversicherung nicht mehr zahlen. Wird sie auch nicht.

Nach dem Krankengeld

Die meisten Menschen wenden sich in diesem Moment an die Arbeitsagentur. Denn trotz Arbeitsvertrag und Krankschreibung steht Ihnen nun erst einmal Arbeitslosengeld (ALG I) zu.

Doch wie kommt jetzt Ihr restlicher Urlaubsanspruch ins Spiel? Wenn Sie länger als anderthalb Jahre krank waren, sollte sich bereits einiges an Urlaub angestaut haben - wenigstens mehrere Wochen. Sollten Sie den nun nehmen?

"Einen neuen Anspruch auf Krankengeld für ein und dieselbe Erkrankung gibt es erst, wenn die dreijährige Blockfrist abgelaufen ist."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Das kommt darauf an: Zunächst einmal ist wichtig, dass Sie erst nach Ablauf der Blockfrist erneut Krankengeld erhalten können. Zumindest dann, wenn es sich um die gleiche Erkrankung handelt. Davon gehen wir jetzt erst einmal aus.

Es gibt jedoch noch ein weiteres Kriterium, das Sie erfüllen müssen.

Bevor die Kasse erneut Krankengeld zahlt, müssen Sie in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate nicht krank geschrieben gewesen sein. Falls Sie in den letzten anderthalb Jahren mit einer Depression arbeitsunfähig gewesen sind, gibt es für diese Krankheit also erst wieder Krankengeld, wenn Sie zwischenzeitlich nicht aufgrund der Depression krank geschrieben waren.

Das ist wichtig.

Außerdem müssen sie mindestens sechs Monate lang Krankenkassenbeiträge gezahlt haben. Und zwar entweder durch Arbeit oder den Bezug von Arbeitslosengeld.

Nach dem Resturlaub wieder Krankengeld

Mit diesen Informationen können wir uns nun dem Resturlaub widmen.

Wenn Sie diesen nehmen, sind Sie nicht krankgeschrieben. Außerdem beziehen Sie in dieser Zeit ganz normal Ihr Gehalt - es handelt sich ja um Ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch. Das bedeutet: Wenn die Blockfrist mittlerweile abgelaufen ist und Sie lange genug Urlaubsgeld beziehen können, um die oben beschriebene Sechs-Monats-Frist zu erfüllen, kann auf diese Weise ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstehen. Bis zu 78 Wochen neues Krankengeld. Für die alte Erkrankung.

Nahtlosigkeitsregelung gilt nicht

Das alles gilt allerdings nur, wenn Sie das Arbeitslosengeld nicht im Rahmen der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung beziehen. Mehr über dieses komplizierte Konstrukt erfahren Sie in diesem Artikel. An dieser Stelle wollen wir es so einfach wie möglich halten:

Falls Sie bereits einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt haben und dieser von der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt wurde - dann müssen Sie sich für den Bezug des Arbeitslosengeldes "gesund melden". Das bedeutet: Sie lassen sich nicht mehr krankschreiben und betonen beim Arbeitsamt gebetsmühlenartig, dass Sie sich nach einem passenden Job umsehen.

Obwohl Sie eigentlich noch krank sind. Und obwohl im Hintergrund noch Ihr alter Arbeitsvertrag ruht. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, kann der Resturlaub - wie oben beschrieben - zu einem neuen Anspruch auf Krankengeld beitragen.

Fazit

Für den erneuten Bezug von Krankengeld für die gleiche Erkrankung gilt also:

  • die dreijährige Blockfrist ist abgelaufen
  • ein Antrag auf EM-Rente ist abgelehnt worden - Sie gelten also offiziell nicht als krank
  • Sie sind mindestens sechs Monate lang nicht wegen der alten Erkrankung arbeitsunfähig geschrieben worden
  • es wurden mindestens sechs Monate Beiträge an die Arbeitsagentur überwiesen. Entweder durch Ihre Arbeit, durch den Bezug von Arbeitslosengeld - oder Ihren Resturlaub. Denn in dieser Zeit erhalten Sie ja ganz normal Ihren Lohn Und von diesem werden Beiträge an die Arbeitsagentur überwiesen.

Kommentare (8)

  • user
    Sabine
    am 17.04.2024

    Sehr geehrter Herr Schulz,

    mein Mann hat krankheitsbedingt 3 Tage seines Urlaubs im Jahr 2023 nicht in Anspruch nehmen können. In Absprache mit seinem Arbeitgeber wollte er diesen vor Ostern nehmen. Anfang März hatte er aber einen Unfall und ist noch immer nicht arbeitsfähig. Gibt es ein Verfallsdatum des Urlaubs aus 2023 in diesem Fall?

    Danke im Voraus!

    • user
      Christian Schultz
      am 18.04.2024

      Hallo Sabine, im Arbeitsrecht kenne ich mich nicht so gut aus - da beraten wir beim SoVD auch nicht. Aber soweit ich weiß, verfällt der Urlaubsanspruch auch in so einem Fall nach spätestens 15 Monaten nach Ablauf dieses Jahres. In Ihrem Fall also 15 Monate nach Ablauf des Jahres 2023. Aber lassen Sie sich dazu lieber noch einmal persönlich beraten.

  • user
    Tanja
    am 31.03.2024

    Hallo, schade das ich das nicht vorher wusste.. Ich bin seid gut 3 Jahren krank geschrieben. Krankengeld ausgelaufen, Übergangsgeld ausgelaufen, Antrag auf Bürgergeld abgelehnt aufgrund Verdienst Mann+Kind. Seid Januar diesen Jahres kein eigenes Einkommen. Antrag auf Erwerbsminderungsrente im Dezember 2022 gestellt, vor 1 Woche endlich die 6-wöchige Reha abgeschlossen. Mündlich die volle Erwerbsminderung seitens der Reha Einrichtung zugesprochen bekommen. Nun warte ich auf den schriftlichen Bericht und auf eine Entscheidung seitens der Dt. Rentenvers. Zahlt diese dann rückwirkend? Und von wann rückwirkend? Wie lange kann/darf sich dieses Prozedere hinziehen? Schließlich hat es fast 2 Jahre gedauert bis die Reha zustande kam (9 Monate Bearbeitungszeit für eine Absage! Dann 6 Monate gebraucht um einen Therapieplatz zu bekommen, dann 6 Monate nochmals gewartet bis die dt. Rentenvers. Die Reha bewilligt hat!!)

    Könnte sich die Dt. Rentenvers. auch gegen die Empfehlung ihrer eigenen Reha Einrichtung entscheiden? Danke schon vielmals für eine Antwort und lieben Gruß. Tanja

    • user
      Christian Schultz
      am 02.04.2024

      Hallo Tanja, leider ist es nicht ungewöhnlich, dass das mit der EM-Rente so lange dauert. Aber natürlich wird die Rente rückwirkend gezahlt. Immer ab dem Datum, zu dem die DRV Erwerbsminderungsrente feststellt. Das kann das Antragsdatum sein, muss es aber nicht.

      Und es kommt vor, dass die Rente trotz Empfehlung der Reha-Klinik nicht bewilligt wird. Aber das ist selten.

  • user
    Henry
    am 28.03.2024

    Hallo

    Danke für diese Interesanten Beiträge

    meine Frage:

    wird der Urlaub während meiner Krankschreibung langer 6Wochen bis 78 Woche mehr.

    Danke für die Antwort im Voraus

    SG Henry Heim

    • user
      Christian Schultz
      am 28.03.2024

      Leider habe ich Ihre Frage nicht verstanden ...

    • user
      Joachim
      am 29.03.2024

      Auch während Sie Krankengeld beziehen (Zeitraum: 6 bis 78 Wochen) erwerben Sie weiterhin Urlaubsanspruch bei Ihrem Arbeitgeber.

      Voraussetzung: Sie haben noch ein Beschäftigungsverhältnis!

      Die Abgeltung der restlichen Urlaubsvergütung wird meisten in den entsprechenden Tarifverträgen geregelt.

      Ich hoffe ich habe Ihre Frage richtig verstanden und meine Antwort hilft Ihnen.

      • user
        Christian Schultz
        am 02.04.2024

        Danke!

Neuen Kommentar schreiben

Das Feld Name muss ausgefüllt sein.
Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Das Feld E-Mail muss ausgefüllt sein.
Die eingegebene E-Mail Adresse ist nicht korrekt.
Der Kommentar darf nicht leer sein.
Bitte stimmen Sie der Datenschutzbestimmungen zu.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.