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Die Super-Rente: 45 Versicherungsjahre und Schwerbehinderung

Aktuelles Rente Behinderung

Träumen auch Sie davon, einige Jahre früher in die Altersrente einzusteigen? Im optimalen Fall sogar mit minimalen oder überhaupt keinen Abschlägen? Möglich ist das mit einem aktuellen SB-Ausweis. Aber auch wenn Sie 45 Versicherungsjahre erfüllen, winkt eine vorgezogene Rente ohne Abzüge. Da stellt sich natürlich die Frage: Was, wenn beides zusammenkommt?

Die Superrente - 45 Jahre Wartezeit und schwerbehindert

Sowohl die Altersrente für schwerbehinderte Menschen als auch die für besonders langjährig Versicherte bieten Ihnen die Option, genau zwei Jahre früher ohne Abschlag eine Altersrente zu beziehen. Wer noch zeitiger aus dem Berufsleben ausscheiden möchte, muss entweder dauerhaft auf einen Teil seiner Rente verzichten oder den Weg über andere Lohnersatzleistungen gehen.

In jedem dieser Fälle sollten Sie eine fachmännische Beratung in Anspruch nehmen. Zumindest bei der Deutschen Rentenversicherung. Wenn Sie darüber hinaus weitere offene Fragen klären möchten, können Sie sich gern an uns wenden.

Schwerbehinderung + 45 Beitragsjahre: Wann kann ich in Rente?

Falls Sie tatsächlich ohne Rentenabschläge in den Ruhestand starten möchten, gibt es keinen Zaubertrick, mit dem Sie sich noch vor diesen zwei Jahren aus der Firma verabschieden können. SB-Ausweis und 45 Versicherungsjahre - beide "Errungenschaften" bringen Sie maximal zwei Jahre vor der sogenannten Regelaltersgrenze in die Rente.

Harmut aus Süderbrarup ist Jahrgang 1960. Seine Regelaltersgrenze liegt bei 66 Jahren und vier Monaten. Da Hartmut jedoch seit seiner Lehre ununterbrochen gearbeitet hat, wird er bald seine 45 Jahre auf dem Rentenkonto beisammen haben.

Dann kann er genau zwei Jahre früher in die abschlagsfreie Rente. Also mit 64 Jahren und vier Monaten. Nicht früher - selbst wenn er die 45 Jahre bereits mit 63 erreichen sollte.

Das gleiche Beispiel könnten wir auch mit Schwerbehindertenausweis vorstellen:

Hartmuts Frau Rita verfügt zwar nur über 37 Jahre Wartezeit, dafür hat sie jedoch einen unbefristeten SB-Ausweis. Da man für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen lediglich 35 Versicherungsjahre vorweisen können muss, könnte Rita ebenfalls zwei Jahre früher in die Rente. Da auch sie im Jahr 1960 geboren wurde, darf sie mit 64 und vier Monaten ohne Abschläge eine Altersrente beziehen.

Früher geht es nicht. Höchstens mit finanziellen Abstrichen.

Und jetzt kommen wir zur spannenden Frage:

Was würde passieren, wenn Hartmut nicht nur über 45 Versicherungsjahre auf seinem Rentenkonto verfügen würde, sondern darüber hinaus auch noch über eine aktuelle Schwerbehinderung? Also einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50?

Gar nichts. Denn Sie können nur eine Form der vorzogenenen Altersrente in Anspruch nehmen. Falls Sie beide Voraussetzungen erfüllen - also Schwerbehinderung und die 45-jährige Wartezeit - dann erhalten Sie automatisch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Fazit

Egal ob Sie 45 Jahre gearbeitet haben, schwerbehindert sind oder beide Kriterien erfüllen: Eine Super-Rente, mit der Sie noch früher als zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in den Ruhestand kommen, gibt es nicht.

Zwei Jahre früher. Ohne Abschläge. Das ist momentan das Optimum. Alles andere ist mit Abschlägen verbunden.


Kommentare (31)

  • user
    Carolin
    am 09.12.2023

    geboren 1963, GdB 70!

    Möchte mit 61 Jahren und 10 Monaten Teilrente von 10% beantragen und und werde darauf 10,8 % Abschlag erhalten. Mir wurde von einem Berater gesagt, dass man dann auf eine vorgezogene Altersrente keinen Abschlag mehr erhalten wird, weil nur einmal ein Abschlag möglich ist. Diese Option gibt es noch nicht lange, wird aber offensichtlich kaum publik gemacht.

  • user
    Thomas
    am 23.10.2023

    Hallo Christian,

    wenn ich mit GDB 50 eine Teilrente beantrage, was ist, wenn der SB-Status < GDB 50 fällt (Heilungsbewährung läuft aus) und ich dann eine Vollrente beantragen möchte?

    Gruß

    Thomas

    • user
      Christian Schultz
      am 23.10.2023

      Hallo Thomas, diesen Fall hatte ich noch nie. Aber ich gehe davon aus, dass die Teilrente weiterhin Bestand hat. Den Rest der Rente könnte man dann aber nur zu den neuen Voraussetzungen erhalten - also zum Beispiel mit höheren Abschlägen.

  • user
    Petra Soller
    am 22.08.2023

    Hallo ,ich bin seit 1982 Ausbildung zur Hauswirtschaftlerin und anschließend als gelernte Hauseirtschaftlerin 1985 im Senioren tätig bis auf weiteres. Bin seit Geburt 100% Hörbehindet. Bin 1965.01. geboren.

    Kann ich mit 45 Beitrittsjahren,inklusive 3 Jahre Lehrzeit und mit Behinderung von 100% ohne Sbschlag in Rente gehen.

    Oder muss ich bis zum 65 Lebensjahr arbeiten.

  • user
    Paul
    am 20.08.2023

    Ich bin Jahrgang 1961-01 bin GbR 30%, und habe 45 Versicherungsjahre.

    Bestehen für mich die Möglichkeiten in Rente zu gehen. Danke für ihre Antwort

  • user
    Petrus Glasenap
    am 23.07.2023

    Baujahr 1963 und 50GdB...42 Jahre jetzt eingezahlt. Wann könnte ich in Rente gehen? Mit einem z,B zusätzlichen Minijob?

    Vielen Dank für die Info.

    MfG

    • user
      Christian Schultz
      am 28.07.2023

      Mit 64 und 10 Monaten ginge es abschlagsfrei. Jeder frühere Monat kostet sonst 0,3 Prozent Abzug.

  • user
    Conny
    am 09.06.2023

    Bin baujahr 1961.50%schwerbeschädigt und habe meine 45jahre nächstes Jahr Voll.wann darf ich intente ohne Abzüge

    • user
      Christian Schultz
      am 12.06.2023

      Wie oben in der Tabelle zu sehen: Zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze, also mit 64 und sechs Monaten.

  • user
    Jochen Petersen
    am 19.05.2023

    Ich bin 64 ,bin seit Dez. 2021 Rentner mit 50% Schwerbehinderung und habe 47 Jahre gearbeitet. Bin Jahrgang 1958. Meine Frage , ich arbeite noch halbtags weiter in meinem Beruf, muss ich noch weiter in die Rentenkasse und Arbeitslosenversicherungen einzahlen ?

    • user
      Christian Schultz
      am 22.05.2023

      In die Rentenkasse zahlen Sie als Angestellter immer ein. Auch im Rentenbezug. Anders ist das bei der Arbeitslosenversicherung, da zahlen Sie nichts mehr. Dafür haben Sie aber auch keine Anspruch mehr auf ALG I oder Bürgergeld, wenn Sie den Job verlieren.

  • user
    Eberhardt
    am 01.04.2023

    Ich bin 1962 geboren und habe eine dauerhaft anerkannte Schwerbehinderung GdB 70 mit Merkzeichen G u. B. Im August habe ich 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt und gelte somit als besonders Langzeitversichert, könnte somit mit 64 und 8 Monate abschlagsfrei in Rente. Wann kann ich abschlagsfrei in Rente wegen Schwerbehinderung?

    • user
      Christian Schultz
      am 03.04.2023

      Auch erst mit 64 und acht Monaten. Beide Rentenvarianten bieten den vorzeitigen Eintritt in die Altersrente - ohne Abschläge - genau zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze.

  • user
    Berg Jörg
    am 27.03.2023

    Bin im April 63 geboren. Habe in 2 Jahren 45 Jahre gearbeitet und 80 % Schwerbehinderung (allerdings befristet bis Oktober 2024). Wann kann ich frühestens in Rente gehen.

  • user
    Axel
    am 21.02.2023

    Bin 05.1963 geboren,

    Habe 09.2023 , 45 Jahre voll.

    Wann kann ich ohne Abzüge oder ab wann mit Abzüge in Rente gehen?

  • user
    Kluge, Udo
    am 19.02.2023

    Guten Tag, ich bin 01/67 geboren und habe 09/28 meine 45 Versicherungsjahre erfüllt und zudem bin ich seit 09/83 zu 50% Schwerbehindert. Ab wann kann ich in Rente gehen, wenn ich bereit bin alle Abschläge in Kauf zu nehmen.

    Danke im Voraus für Ihre Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 20.02.2023

      Hallo Udo, frühestens zum 62. Geburtstag - dann mit 10,8 Prozent Abschlag.

  • user
    Eberhard Fritzius
    am 09.02.2023

    Hallo,bin Jahrgang 62,habe in 2 Jahren 45 Jahre gearbeitet. Bin gesundheitlich schon schwer zurückgeworfen. Werde einen Verschlechterrungsantrag stellen. Wenn ich einenGdb von 50 bekomme. Wie gesagt bin erst 61,wie und wann kann ich in Rente gehen! Müsste noch irgendwie 2 Jahre überbrücken. Bin noch in einem Arbeitsverhältnis, Danke

  • user
    Peter Penkert
    am 19.01.2023

    Hallo,

    bin am 23.12.1959 geboren und habe

    Gerade die Bescheinigung bekommen, das ich rückwirkend ab 11.2022

    50 % 'GDB anerkannt bekomme.

    Laut Rentenbescheid ist meine Regelaltersrente -- am 1.3.2026

    und ab 3.2024 meine abschlagfrei Rente . will nämlich keine hohen also 11,4 % Abschläge

    Bei Altersrente für Schwerbehindert steht dort, - mit Abschlag frühestens ab 1.3.2021

    wenn ich jetzt meine Rente beantrage und in Rente gehe - Also denke mal das wäre dann 1.3.2023 oder so

    Wieviel % werden dann von meiner Rente abgezogen. ?

    0,3 % x 12 = 3,6 % Abzug ( 3.2023 -3.2024 sind 132MOnate

    Und wenn ich dann ab 1.3.2024 in Abschlagfreie Rente gehe , bleibt dann die Rente auf den

    Betrag , wo 3,9% abgezogen wurden.?

    Oder wird dann wieder normal gerechnet.

    Wer kann mir bei Rentenantrag, höhe, etc. da genau Helfen, ?

    VDK . Steuerberater ?

    und wieviel Steuern ? muss ich dann auf meine Rente nach den Abzügen bezahlen.

    Rente --

    minus vorzeitigen Abzuges. zb. 3,6 %

    dann Kv V + PV ---- zb. 11, 5 %

    dann 83 % von der Rente zu versteuern

    .ja aber wie viel % genau und was ist da der Steuer Prozentsatz ?

    Arbeite gerade noch .

    Vielen Dank

    mfg

    Peter Penkert aus der Nähe vom Legoland.

    • user
      Christian Schultz
      am 20.01.2023

      Hallo Peter, der Abschlag beträgt pro Monat 0,3 Prozent. Und zwar gerechnet ab März 2024. Jeder Monat früher in Rente kostet 0,3 Prozent Abschlag. Bei der Rentenversicherung können Sie sich das kostenlos vorrechnen lassen. Auch zum Thema Steuern bekommen Sie dort zumindest eine grundlegende Auskunft.

  • user
    Manfred Dünzer
    am 31.07.2022

    Bin Baujahr 1964,habe eine 50 Grad Behinderrung.Wann kann ich frühestens in Rente gehen?

    • user
      Christian Schultz
      am 06.08.2022

      Ohne Abzüge mit 65. Bei 10,8 Prozent Abschlag bereits mit 62.

  • user
    Stefan
    am 10.07.2022

    Moin,

    ich bin Baujahr 1961, habe eine 30% Schwerbehinderung und stelle nun erneut einen Antrag auf weitere Prozente.

    Meine Frage lautet jedoch:

    Könnte ich nächstes Jahr vorzeitig und mit Abzügen in Rente gehen, wenn ich über einen Gleichstellungsantrag auf 50% Schwerbehinderung kommen würde?

    Vielen Dank für die Mühe!

    Beste Grüße,

    Stefan

    • user
      Christian Schultz
      am 11.07.2022

      Hallo Stefan, die Gleichstellung ist für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht ausreichend. Sie brauchen einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.

  • user
    Petra Kähler
    am 22.06.2022

    Mein Mann möchte möglichst auch früher in Rente gehen Jahrgang 60

    Keine Schwerbehinderten , er würde so oder so seine 45 Jahre nicht vollbekommen, was kann man tun?

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