Direkt zu den Inhalten springen

Rente mit Jahrgang 1960: Das sind Ihre Optionen

Aktuelles Rente

So langsam sollten Sie sich Gedanken machen. Wer im Jahr 1960 geboren wurde, kann bald in die Altersrente einsteigen. Welche Möglichkeiten jetzt für Sie bestehen - und worauf Sie auf den letzten Metern achten müssen - das erfahren Sie in diesem Beitrag.

Rente mit Jahrgang 1960 - das sind Ihre Optionen

Warum es beim Einstieg in die Altersrente einer guten Vorbereitung bedarf? Weil es nicht nur "die" eine Rente gibt. Denn neben der sogenannten Regelaltersrente haben Sie ziemlich sicher auch noch die Möglichkeit, über mindestens eine Form der vorgezogenen Altersrente in den Ruhestand zu kommen. 

Aber dröseln wir das Ganze einmal systematisch auf. Mit Baujahr 1960 müssten Sie eigentlich bis 66 und vier Monaten arbeiten. Genau mit diesem Alter haben Sie die Regelaltersgrenze erreicht.

Mit diesem Alter können Sie auf jeden Fall abschlagsfrei in die Rente gehen. Voraussetzung sind fünf Jahre Versicherungszeit in der Deutschen Rentenversicherung - aber das dürfte nach einem langen Leben kein Problem sein.

Falls Sie diesen Schritt gehen, dürfen Sie neben Ihrer Regelaltersrente so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten. Ein Minijob oder auch eine völlig neue Beschäftigung sind also kein Problem. Ihre Rente wird in voller Höhe weitergezahlt.

Oder soll's doch lieber die vorgezogene Rente sein?

Sie möchten nicht bis 66 und weitere vier Monate arbeiten? Dann holen Sie jetzt am besten einmal Ihre letzte Rentenauskunft aus der Schublade.  Ab 55 bekommen Sie die alle drei Jahre nach Hause geschickt. In diesem Dokument werden Sie Informationen über die bisher erreichten Wartezeiten finden. Und die sind jetzt wichtig, wenn es um die vorgezogene Altersrente geht.

Hintergrund: Es gibt drei Formen der vorgezogenen Altersrente, die für 99 Prozent aller Menschen in Deutschland erst einmal grundsätzlich in Frage kommen. Dabei handelt es sich um die

Jede dieser Rentenvarianten ist mit einer Wartezeit verbunden. Bei den ersten beiden genannten Rentenarten benötigen Sie 35 Jahre Versicherungszeit. Die sind für die meisten Menschen mit Anfang 60 gut machbar. Ausführliche Infos dazu haben wir in dem oben verlinkten Video erklärt.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfordert jedoch ganze 45 Jahre Versicherungszeit. Und hier ist der Rententräger auch deutlich strenger, was als Wartezeit anerkannt wird. Und was nicht. Ein Problem ist zum Beispiel, wenn Sie längere Zeit eine Erwerbsminderungsrente beziehen mussten.

Abgesehen davon gehen wir die drei Rentenarten jetzt einmal für Ihren Jahrgang durch.

Rente mit Behinderung für den Jahrgang 1960

Sie ahnen es sicherlich: Für diese Rentenvariante ist neben den schon angesprochenen 35 Jahren Versicherungszeit auch ein aktueller Schwerbehindertenausweis vorzulegen.

Wenn Sie beide Voraussetzungen erfüllen, stehen Ihnen zwei Wege offen.

Auf dem Schaubild können Sie erkennen, dass Sie genau zwei Jahre früher vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in die Rente kommen.

Falls Sie Ihre Altersrente für schwerbehinderte Menschen noch früher beziehen möchten, kostet das Geld: Jeder Monat schlägt mit 0,3 Prozent Ihrer Brutto-Rente zu Buche. Das können Sie auf maximal drei Jahre ausreizen, dann könnten Sie noch einmal drei Jahre früher in die Rente. Dann allerdings mit einem Abzug von 10,8 Prozent. Zu diesem Zeitpunkt wären Sie 61 Jahre und vier Monate alt.

Mit 45 Jahren Wartezeit in die Rente

Sie haben keine anerkannte Schwerbehinderung? Dann lohnt wieder ein Blick auf die Wartezeiten. Mit 45 Jahren steht Ihnen die Altersrente für besonders langjährig Versicherte offen.

Auch in diesem Fall können Sie genau zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge eine Rente beziehen. Nicht früher, das ginge dann nur mit der gleich folgenden Rentenvariante. Mit Baujahr 1960 und 45 Versicherungsjahren kommen Sie also frühestens mit 64 und vier Monaten in die Rente.

Um diese Rentenart ranken sich leider immer noch einige Mythen und Unwahrheiten. Die drei wichtigsten entzaubern wir in diesem Video.

Doch auch wenn Sie mit Anfang 60 weder Schwerbehindertenausweis noch 45 Jahre Versicherungszeit vorweisen können, steht Ihnen ein vorzeitiger Ruhestand offen. Der ist dann allerdings schon ziemlich teuer.

Jahrgang 1960: Mit 63 in die Rente?

Ja, das geht. Auch wenn Sie erst 1960 geboren wurden, dürfen Sie noch zum 63. Geburtstag eine Altersrente beziehen. Ganz legal. Keine schmutzigen Tricks. Die Rede ist von der Altersrente für langjährig Versicherte.

Einzige Voraussetzung sind die schon erwähnten 35 Jahre Wartezeit. Die sollten Sie in aller Regel erreichen. Jetzt müssen Sie sich diese Rentenart nur noch leisten können.

Sie sehen es schon in der Grafik: Mit Jahrgang 1960 können Sie zwar noch zum 63. Geburtstag in die Altersrente. Doch wenn Sie diesen Plan wirklich umsetzen, kostet das zwölf Prozent Ihrer Brutto-Rente. Und zwar dauerhaft.

Hintergrund sind abermals die monatlichen Abzüge in Höhe von 0,3 Prozent. Die kennen Sie bereits von der Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Leider fallen die Abschläge bei der "Rente mit 63" jedoch deutlich höher aus. Das liegt daran, dass jetzt anders gezählt wird. Mehr dazu in diesem Beitrag.

Arbeiten in der vorgezogenen Rente?

Sie haben die Möglichkeit, auch schon vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze etwas neben der Rente hinzuzuverdienen. Seit Anfang 2023 sogar ohne Begrenzung - mehr dazu hier.

Fazit

Jetzt verfügen Sie über die wichtigsten Informationen, um Ihren Renteneinstieg zu planen. Besonders wichtig sind also die Wartezeiten, ob Sie eine anerkannte Schwerbehinderung haben und die Frage, ob und in welcher Höhe Sie mögliche Abschläge in Kauf nehmen möchten. Denn ungekürzt erhalten Sie Ihre Rente mit Jahrgang 1960 frühestens mit 64 und vier Monaten.

Natürlich gibt es alternative Möglichkeiten, wie Sie Ihren "Ruhestand" weiter nach vorn verschieben können - zum Beispiel über den Bezug von Arbeitslosengeld oder die Altersteilzeit. Das und viele weitere Informationen erfahren Sie im Ratgeber "Vom Krankengeld zur Rente".

In verständlicher und klarer Sprache mit mehr als 30 Grafiken. Hier können Sie "Vom Krankengeld zur Rente" bestellen - entweder als Taschenbuch oder PDF-Datei.


Kommentare (130)

  • user
    Benjamin
    am 12.02.2024

    Guten Abend Herr Schultz,

    habe von August 1975 bis Juli 1978 eine dreijährige Ausbildung (Lehre) zumGroß- und Außenhandelskaufmann erfolgreich abgeschlossen.

    In meiner Renteninformation wird diese Zeit aber nicht als Ausbildung sondern als Pflichtbeitragszeit geführt. Entsprechend dürftig sind aufgrund des damals sehr niedrigen Azubigehalts die errechneten Entgeltpunkte. Nun habe ich von einem Freund erfahren, dass die dreijährige Lehrzeit als sogenannte Anrechnungszeit p.a. mit 0,75 Entgeltpunkten berücksichtigt wird? Mit der Bitte um ein kurzes Feedback. Vielen Dank.

    • user
      Christian Schultz
      am 13.02.2024

      Hallo Benjamin, Berufsausbildungszeiten werden von der DRV bei den Entgeltpunkten "hochgerechnet". Auf 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes in dieser Zeit.

  • user
    Uwe
    am 11.02.2024

    Hallo,

    wenn ich nach 48 Jahren Sozialversicherung ohne Fehlzeiten in die "Arbeitslosigkeit" gehe und kann mich dann die AA zwingen einen Antrag auf Rente (mit 35 Jahre) mit Abzügen zu stellen?

    • user
      Christian Schultz
      am 12.02.2024

      Nein, beim Bezug von Arbeitslosengeld kann man nicht in die Altersrente "gezwungen" werden.

      • user
        Uwe
        am 12.02.2024

        Vielen Dank für diese Antwort.

        • user
          Uwe
          am 12.02.2024

          Könnte ich auch die ganzen 24 Monate bis zur Rente in der Arbeitslosigkeit bleiben und die Rente noch 6 Monate hinauszögern? Jeder Monat würde ja 0,5% bringen.

          • user
            Christian Schultz
            am 13.02.2024

            Theoretisch geht das. Praktisch hängt viel vom jeweiligen Mitarbeiter bei der Arbeitsagentur ab. Denn offiziell müssen Sie sich ja um Arbeit bemühen. Auch kurz vor der Rente.

  • user
    Ramona
    am 02.11.2023

    Hallöchen

    Ich bin 1960 geb. Habe einen grad der Behinderung von 100% und seit 2010 Bezieher EU Rente.

    Meine Frage lautet

    Ich könnte nun 2024/April in die reguläre Altersrente wechseln ohne Abschläge!

    Jetzt habe ich erfahren, das die EU Renten im Juni 2024 um ganze 7,5 Prozent erhöht werden !

    Ich würde lieber noch DIESE Erhöhung mitnehmen ( meine EU Rente ist nicht besonders hoch)

    Geht das ?, das ich nun trotz meiner Schwerbehinderung einen Antrag stelle um erst 2026 in die reguläre Altersrente zu wechseln ??

    Dankeschön für einen Tipp

    LG

  • user
    Heinrich Schneuing
    am 16.10.2023

    Hallo Ich bin 1960 geb. 48 jahre voll kann jetzt mit 63 am 1.12.2023 in Rente gehen mit 12 % abschlag. Ohne abschlag wäre es mit 64 und 4 monate. wieso wird 0,3 x 40 gerechnet wenn ich von heute rechne oktober bis zu meiner rente 64 und 4 monate Abschlagsfrei sind es 19 monate und die mal 0,3 komme ich auf 5,7 % abzug. mfg

  • user
    Beatrix Lampka
    am 01.10.2023

    Hallo werde am 3.1.2024 .. 64 mit 46+4 Monaten ok ..Aber muss ich bis Juni warten oder darf ich schon zum 1.5. 2024 in Rente?? Danke für eine Antwort Gr. Beatrix

    • user
      Christian Schultz
      am 02.10.2023

      Hallo Beatrix, die genauen Daten müssten in Ihrer letzten Rentenauskunft stehen. Oder Sie fragen direkt bei der DRV nach.

  • user
    Josi
    am 28.09.2023

    Hallo Herr Schultz, ich kann zum 1. Juli 2024 die abschlagsfreie Rente erhalten. Der Rentenfreibetrag läge dann bei 16% (aktueller Stand). Wie sieht es im ersten Jahr, also 2024, mit dem Rentenfreibetrag aus, wird er für diese 6 Monate bei der Steuer berücksichtig, wenn ich bis Juni noch arbeite? Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 28.09.2023

      Hallo Josi, wir können und dürfen beim SoVD keine steuerlichen Auskünfte erteilen. Bitte fragen Sie direkt beim Finanzamt nach.

  • user
    Maria
    am 22.09.2023

    Hallo,

    Mein Mann ist im November 1960 geboren, seit November 2021 krankgeschrieben. Es folgte im Mai 2023 eine Reha vorher hatten wir selbst einen Antrag auf Erwerbsfähigkeitsrente gestellt. Laut Rentenversicherung wäre die Teilweise Erwebsminderung seit Dezember 2022 möglich und er könnte den Reha Antrag umdeuten.

    Möglich wäre auch der Beginn der Teilweisen Erwerbsminderungsrente ab 01.04.2023

    Er bekommt aktuell Arbeitslosengeld, dies würde er ja weiterhin bekommen und die Teilerwerbsminderungsrente würde ggf. gekürzt......

    Wenn ich das richtig verstehe bekommt er pro Monat 0.3 Prozent Abschläge bei der Erwerbsfähigkeits Rente.... Welche sich bei einer folgenden Alters Rente durchzieht? Sehe ich das richtig? Die Rente wäre allerdings höher wie das Krankengeld?

    D.h. man muss ganz genau rechnen welcher Rentenbeginn sinnvoll ist?

    Oder hab ich da einen vollen Knopf im Kopf? Wann könnte die Erwerbsunfähigkeitsrente ohne Abschläge erfolgen? Mit 63 oder erst mit 63 und x Monaten?

    Viele Grüße Maria

    • user
      Christian Schultz
      am 25.09.2023

      Hallo Maria, die EM-Rente ohne Abschläge gibt es frühestens zum 63. Geburtstag. Alle anderen Fragen können wir hier nicht beantworten, weil man sich dafür die persönliche Situation Ihres Mannes anschauen muss. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Dolores
    am 11.09.2023

    Hallo ich bin 1960 geboren möchte mit 64 in Rente gehen habe meine 45 arbeitsjahre erst mit 66 erreicht aber die 35 Versicherungsjahre habe ich schon welche Möglichkeit habe ich

    • user
      Christian Schultz
      am 12.09.2023

      Hallo Dolores, alle Optionen, die Sie generell haben, sind oben im Beitrag erläutert. Wenn Sie darüber hinaus fragen zu Ihrer individuellen Situation haben, lassen Sie sich bitte persönlich beraten. Entweder kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung oder als Mitglied im SoVD.

  • user
    Rainer Adolphi
    am 03.08.2023

    Ich bin in 9/1960 geboren. Am 1.8.1976 habe ich meine Ausbildung angfangen. Ich könnte in ohne Abzüge 1/2025 in Rente gehen. Wenn ich

    früher z.b. in 6/2024 in Rente gehe würden,

    würden mir 2,1% (0,3% im Monat) bis 1/2025 oder 9,3% bis 1/2027 abgezogen werden.

    Vielen Dank im voraus.

    • user
      Christian Schultz
      am 03.08.2023

      Die Abschläge sind nicht zeitlich befristet. Einmal Abschlag, immer Abschlag.

  • user
    Martina Krause
    am 02.08.2023

    Hallo, ich bin 1960 geboren, habe 35 Jahre voll und möchte dieses Jahr Rente beziehen (Abzüge 12%)

    Meine Frage: Welcher Betrag in der Renteninformation ist denn überhaupt ausschlaggebend? Der Betrag der bislang erreichten Rentenanwartschaft?

    Vielen Dank für eine Antwort!

    • user
      Christian Schultz
      am 03.08.2023

      Hallo Martina, grundsätzlich ja. Am besten orientieren Sie sich an den erreichten Entgeltpunkten. Diese multiplizieren Sie dann mit dem aktuellen Rentenwert. Und dann müssen Sie die Abschläge sowie rund elf Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung runterechnen.

  • user
    Fischer, Frank
    am 23.07.2023

    Hallo, ich bin am 17.September 1960 geboren, habe am 1.9.1977 meine Lehre begonnen und habe meine 45. Jahre,2022 voll, wann kann ich Abschlagsfrei in Rente gehen

    • user
      Christian Schultz
      am 28.07.2023

      Hallo Frank, wie oben im Beitrag beschrieben: mit 64 Jahren und vier Monaten.

  • user
    Brigitte Geisen
    am 02.07.2023

    Guten Tag,

    Ich möchte gerne ab 1.8.23 in vorzeitige Rente gehen, mir fehlen ab 25 Monate, kann ich trotzdem Rente bekommen mit 12% Abzug ?

    Mit freundlichen Grüßen

    B. G.

    • user
      Christian Schultz
      am 03.07.2023

      Hallo Brigitte, eine vorgezogene Altersrente können Sie nur beziehen, wenn die jeweilige Wartezeit erfüllt ist.

  • user
    Hergert
    am 28.06.2023

    Bin 1960 geboren u habe 46 beitragsjahre im September 2023 voll, möchte Januar 2024 in rente.

    Wieviel Abzüge habe ich.

    • user
      Christian Schultz
      am 29.06.2023

      Abschlagsfrei können Sie mit 64 und vier Monaten in Rente. Wenn möglich sollten Sie so lange warten. Ansonsten kostet jeder Monat ab 66 und vier Monaten 0,3 Prozent Abschlag.

  • user
    walter
    am 20.06.2023

    Ich bin 1960 geboren , hätte 12 / 24 eigentlich die 45 Versicherungsjahre erreicht , habe aber zwischendurch 9 Mon . nicht gearbeitet.

    Kann ich die fehlende Versicherungszeit durch Nachzahlung bzw. Kauf von Rentenpunkten ausgleichen , so dass ich mit 64+4 Mon. in Rente gehen kann?

  • user
    Hofmann
    am 15.06.2023

    In Juni 2023 bin ich 63 Jahre alt geworden. Bin selbständig und kann nicht mehr voll arbeiten. Mein Einkommen schwankt zwischen 1500 - 2000 € mtl. Habe div. Altersgebrechen , aber kein Schwerbehindertenausweis. Möchte in Zukunft kürzer treten . Habe rund 28 Versicherungsjahre , als Selbstständiger seit 2004 nichts in die Rentenkasse eingezahlt . Was habe ich für Möglichkeiten , früher Rente zu beziehen , auch mit Abschläge. Danke erstmal.

    • user
      Christian Schultz
      am 15.06.2023

      Fordern Sie eine aktuelle Rentenauskunft an. Darin steht, ob Sie die 35-jährige Wartezeit erfüllen, mit der Sie dann in die Altersrente für langjährig Versicherte wechseln könnten. Mit Abschlägen.

      Falls Sie die 35 Jahren nicht komplett haben, können Sie erst zur Regelaltersgrenze eine Altersrente beziehen.

  • user
    Adele
    am 12.06.2023

    Hallo ich bin im Juli 1960 geboren habe 1977 meine Lehre angefangen habe 2022 meine 45 Jahre erreicht werde zum 29.02.2024 meine Arbeit verlieren und muss dann zum Arbeitsamt gehen wann kann ich abschlagsfrei in Rente gehen.Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 13.06.2023

      Hallo Adele, mit 64 und vier Monaten.

  • user
    Hermann
    am 01.06.2023

    Hallo,

    ich bin Bauj. Feb 1961 habe 50% Schwerbehinderung und könnte somit mit 64/6 J in die Abschlagsfreie Rente gehen.

    Würde es sich auszahlen wenn ich für die Zeit bis zur Regelsaltersrente mit 66/ 6 J (2 Jahre länger arbeiten) eine Einmalzahlung an die Rentenkasse

    mache? Wie alt müsste ich werden, damit sich die Einmalzahlung rechnet, gibt es dafür eine Formel zur Berechnung?

    Bezahlt das Arbeitslosenamt die gleichen Beiträge für mich ein wenn ich jetzt mit 62/6 Jahren arbeitslos oder Langzeitkrank werde?

    • user
      Christian Schultz
      am 01.06.2023

      Hallo Hermann, beim ALG I werden Beiträge auf Basis von 80 Prozent Ihres letzten Verdienstes gezahlt. Da verlieren Sie also nicht viel an Rente.

      Das mit der Berechnung von Ausgleichszahlungen ist eine individuelle Geschichte, da sollten Sie sich unbedingt bei der DRV persönlich beraten lassen.

  • user
    Giorgio
    am 24.05.2023

    Hallo Christian,

    1960 geboren 45 Jahren voll kann ich mit 64 und 4 Monate Rente beziehen und weiter arbeiten ohne Abzüge?

    LG

    Giorgio

  • user
    Heidi
    am 16.05.2023

    Hallo. Ich werde am 30.05.2023 63 Jahre alt. Mit 46.8 Arbeitsjahren ist die Wartezeit erfüllt. Ich bin ab 01.06. 2023 arbeitslos. Kann ich dann mit 64 Jahren und 4 Monaten trotz Arbeitslosigkeit Abschlagsfrei in Rente gehen?

    • user
      Christian Schultz
      am 17.05.2023

      Hallo Heidi, können Sie, da Sie die 45 Jahre bereits erfüllt haben.

  • user
    Stephanie
    am 07.05.2023

    Moin, mein Mann geboren 4/61 hat 45 Jahre schon längst voll. Er hat 50% GdB und könnte wenn Ich das richtig verstanden habe mit 64,6 in vorgezogene Rente ohne Abzüge gehen . Wenn er allerdings schon mit 64 in Rente möchte wären das dann 1,8% Abzüge, für 6 Monate, Ist das richtig? Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 08.05.2023

      Hallo Stephanie, mit Jahrgang 1961 wäre die frühestmögliche Rente ohne Abschlag 64 und 6 Monate. Da Ihr Mann einen SB-Ausweis hat, kosten weitere sechs Monate früher dann 1,8 Prozent Abzug - richtig.

  • user
    Carola Bittner
    am 16.04.2023

    Hallo Herr Schultz,

    gerade habe ich Ihre interessanten Antworten auf verschiedene Fragen gelesen und hätte da auch eine Frage:

    Ich bin im August 1960 geboren.

    Meine Ausbildung begann 1977.

    Habe immer gearbeitet bis mein erster Sohn geboren wurde 1980, anschließend wieder gearbeitet.

    1985 wurde mein zweiter Sohn geboren.

    In meinen Arbeitsjahren war ich von 1989 bis 1996 Selbständig.

    Bis dato bin ich noch immer im Berufsleben.

    Ab wann meinen Sie, könnte ich in Rente gehen?

    Zählt die Selbständigkeit hier mit rein ?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 17.04.2023

      Hallo Frau Bittner, ob die Jahre in der Selbstständigkeit bei der Wartezeit für die Rente anerkannt werden, können Sie nur bei der DRV erfragen. Lassen Sie sich dort eine Rentenauskunft zuschicken - darin steht, welche Wartezeiten Sie bereits erfüllen.

  • user
    Annegret Gerboth
    am 08.03.2023

    Hallo Christian,

    ich habe nach 3 Jahren inkl. Widerspruch eine Absage für Erwerbsminderungsrente erhalten. Ich bin zu erschöpft für eine Klage und weitere 2 Jahre warten. Das macht mich zusätzlich krank.

    Ich bin krankgeschrieben seit 11/18, habe 70G erhebliche. Gehbehinderung GBD -Schwerbehinderung und erhielt bis 4/23 noch Arbeitslosengeld in Hamburg. Ich habe keinen Anspruch auf Sozialhilfe, wegen etwas Vermögen und halte es für sinnvoll die Rente 63 f. Schwerbehinderte zu beantragen. Ich werde am 18.6.2023- 63 Jahre alt. Ich würde auch Geld einspeisen, denn ich ginge erst 2026 im Oktober regulär in Rente. Ich überschaue nicht wieviele Arbeitsjahre ich voll habe, für Langjährigkeit reicht es nicht.

    Das wäre doch der richtige Weg, oder? Meinen Berater beim Sozialverband in Hamburg zu erreichen ist schwierig. Ich fände es gut, wenn die das Formular mit mir aufsetzen, damit nichts falsch mitgeteilt wird.

    Haben Sie noch einen Tipp für mich? Wie gesagt mein Berater ist schwer zu erreichen.

    Herzlich Ihre Annegret Gerboth

  • user
    Thomas
    am 27.02.2023

    Sehr gehrter Herr Schulz,

    Ich, geb. 03.1960, kann laut RV nach 48 Jahren am 01.07.2024 als langjähriger Versicherter abschlagsfrei in Rente gehen...meine Frage:

    Ich will zum 01. Juli 2023 auf (ärztlichen Rat) kündigen und die verbleibenden 12 Monate durch ALG 1 überbrücken...muss ich mich noch

    Vermitteln lassen ?? Kann ich in dieser Zeit überhaupt mein Wissen und die Kontakte für Nebenjobs nutzen oder bleiben diese auf " Eis"

    bis ich Regulär in Rente bin ?? Vielen Dank schon mal für ihre Info....

  • user
    Michaela Hanser
    am 16.02.2023

    Hallo, ich bin Jahrgang 60, im Juli geboren. Reguläres Rentenalter wäre also bei mir November 2066. Wenn ich mit 64, also November 2066 in Rente gehen würde, brauche ich dann 45 Versicherungsjahre um Rente ohne Abzüge zu erhalten? Oder wären es auch hier 12%, wie bei einer Rente mit 63 Jahren?

    Mit besten Grüßen

    Michaela Hanser

    • user
      Christian Schultz
      am 16.02.2023

      Hallo Michaela, wenn Sie 45 Versicherungsjahre voll haben, können Sie genau zwei Jahre vor Ihrer Regelaltersgrenze ohne Abschlag in Rente. Also mit 64 und vier Monaten.

    • user
      sokratino
      am 23.01.2024

      @Michaela: Offensichtlich falsche Angaben (so etwas muss einem doch auffallen):

      - In Zeile 1 soll es vermutlich "November 2026" (statt 2066) heißen: Juli 1960 + 66 Jahre und 4 Monate = Nov. 2026

      - In Zeile 2 soll es vermutlich "Juli 2024" (statt 2066) heißen: Juli 1960 + 64 Jahre = Juli 2024

      Daher passt auch die Antwort von Christian Schultz nicht ganz zum geschilderten Sachverhalt...

  • user
    Robel Steffen
    am 10.02.2023

    Hallo Herr Schulz ich habe 1977 angefangen zu arbeiten ab wann kann ich in Rente. geboren bin ich am31.08.1960 Lg Steffen Robel

    • user
      Christian Schultz
      am 10.02.2023

      Hallo Steffen, allein die Arbeitsjahre bringen uns hier nicht weiter. Sie müssen bei der Rentenauskunft eine aktuelle Rentenauskunft anfordern. Darin steht dann, welche Wartezeiten Sie bereits voll haben.

      Es klingt aber danach, dass Sie 45 Versicherungsjahre komplett haben. dann können Sie - wie oben im Beitrag beschrieben - abschlagsfrei mit 64 und vier Monaten in die vorgezogene Altersrente.

  • user
    Ullrich Freiter
    am 09.02.2023

    Guten Tag,

    ich bin BJ. 1960, dürfte also 2 Jahre vor meinem Regeleintritt am 01.01.2025 abschlagsfrei in Rente gehen. Allerdings fehlen mir 9 Monate.

    Könnte ich dann mit Erreichen der 45 Jahre am 01.10.2025 abschlagsfrei in Rente gehen?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Ulli

    • user
      Christian Schultz
      am 09.02.2023

      Hallo Ulli, sobald Sie die 45 Versicherungsjahre erfüllen, dürfen Sie abschlagsfrei in die Altersrente. Aber eben frühestens zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze.

  • user
    Beate Rosenmeyer
    am 23.01.2023

    Hallo, ich bin Jahrgang 1960..In drei Jahren habe ich die 45 Jahre voll.Muss ich trotzdem bis 66 und vier Monate arbeiten. Oder kann ich schon mit 65 Jahren ohne Abschlãge in Rente gehen?Vielen Dank und liebe Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 23.01.2023

      Hallo Beate, das können Sie oben im Beitrag sehen: Mit 45 Versicherungsjahren können Sie mit Jahrgang 1960 abschlagsfrei mit 64 und 4 Monaten in die Rente.

  • user
    Mert
    am 20.01.2023

    Wer kann mir diese Frage beantworten?

    Es ist ein bisschen unverständlich mit der Jahrgang 1960 mit 35 Jahren Versicherungszeiten mit 63 in die Rente. Wenn man auch Sie erst 1960 geboren wurden, dürfen Sie noch zum 63. Geburtstag eine Altersrente beziehen ausspricht.

    Beispiel: Jahrgang 01.01.1960 Rente 01.01.2023 oder 01.05.2023?

    Heißt es hier ab dem Tag Geburtstag Rente oder, kommt diese 4 Monate noch hinzu nach dem Regelatersgrenze?

    • user
      Christian Schultz
      am 20.01.2023

      Ab dem 63. Geburtstag ist die Rente mit Abschlägen möglich.

      • user
        Mert
        am 31.01.2023

        Hallo Christian,

        zuerst danke für Ihre Antwort. Können Sie diese Antwort präzisieren.

        Erhalte ich die Rente in dem Monat ich Geburtstag habe, oder die Rente in dem Geburtstag Monat beantragen?

        Ich kenne einer der sagte er ist mit 63 Jahren und 4 Monaten in Rente gegangen.

        Was ist jetzt richtig?

        • user
          Christian Schultz
          am 01.02.2023

          Beantragen müssen Sie die Altersrente mindestens drei Monate vorher, das braucht immer seine Zeit. Und dann können Sie ab dem Monat, an dem Sie 63 werden, Ihre Rente beziehen. Üblicherweise am ersten des Folgemonats.

  • user
    Cornelia Weigand
    am 12.01.2023

    Guten Tag,

    ich bin im August 1960 geboren. Habe die 45 Jahre voll, d. h. ich kann frühestens mit 64 Jahre und 4 Monaten, d. h. zum 31.12.2024 in Rente ohne Abzug. Habe ein 20 % GdB.

    Frage: Ist es sinnvoll eine Neufeststellung des Schwerbehindertengrades zu beantragen, d. h. dass evtl. eine Erhöhung auf GdB 50 % bewilligt werden würde. Wäre mit 50 % GdB ein früherer Rentenbeginn, ohne Abzug, möglich ???

    Bedanke mich jetzt schon recht herzlich für Ihre Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 12.01.2023

      Hallo Cornelia, eine vorgezogene Rente ohne Abzug geht auch mit SB-Ausweis frühestens mit 64 und 4 Monaten. Sie könnten damit aber zum Beispiel nur wenige Monate früher in Rente. Das wäre ein vergleichsweise kleiner Abzug von 0,3 Prozent pro Monat. Ohne Schwerbehinderung ginge das nicht. Mit einem GdB von 20 haben Sie nicht viel zu verlieren. Wenn Ihre Erkrankung also schlimmer geworden ist, sollten Sie über einen Verschlimmerungsantrag nachdenken.

  • user
    Siri Sammler-Reuer
    am 11.01.2023

    Hallo, ich habe folgende Frage: bin Jahrgang 60. Kann ich mit 64 vorzeitig in Rente gehen, obwohl ich nur 30 Versicherungsjahre habe. Mir auch klar, dass ich Abzüge habe. Bin seit 8 Jahren von meinem Arbeitgeber freigestellt worden (ohne Bezüge) aus privaten Gründen (Pflegefall in der Familie) Vielen Dank schon mal für die Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 11.01.2023

      Hallo Siri, eine vorgezogene Altersrente ist tatsächlich nur mit 35 Versicherungsjahren möglich. Falls Sie es noch nicht getan haben, sollten Sie bei der DRV eine aktuelle Rentenauskunft anfragen. Manchmal hat man mehr Wartezeit erfüllt, als man ursprünglich auf dem Schirm hatte.

  • user
    Lair Mahmoud
    am 04.01.2023

    Ich komme aus Tunesien, geboren 1940. Ich habe von 1970 bis 1976 in Deutschland gearbeitet. Ich war Tuberkulose-exponiert und war nach meiner Ausreise aus Deutschland und meiner Rückkehr nach Tunesien anderthalb Jahre in Behandlung. Habe ich Anspruch auf eine Altersrente? jetzt?

    • user
      Christian Schultz
      am 05.01.2023

      Ich denke schon. Für eine normale Altersrente sind lediglich fünf Jahre erforderlich, in denen Sie Beiträge gezahlt haben. Stellen Sie einfach mal einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.

  • user
    Roger
    am 02.01.2023

    Hallo, bin Jahrgang 1960, Feb., 48 Versicherungsjahre, könnte zum 1. 7. 2024 abschlagsfrei in vorgezogene Altersrente. Da sich die Hinzuverdienstgrenze ab 2023 geändert hat ist meine Überlegung mit 63 in Rente zu gehen und noch 2-3 Jahre normal weiter zu arbeiten, wegen früheren Doppeleinkommen. Nun stellt sich die Frage Abschläge hinnehmen oder warten?

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2023

      Hallo Roger, diese Frage können nur Sie selbst beantworten. Beachten Sie aber, dass die Abschläge für immer Gültigkeit haben.

  • user
    Cornelia Bitsch
    am 22.12.2022

    Hallo,

    Bin 18.10.1960 geboren. Laut neuen Rentenbescheid habe ich jetzt 43 Jahre zusammen. Kann ich mit 64 in Rente gehen ohne Abzüge. Denn dann hätte ich die 45 Jahre voll. Bis 67 kann ich nicht schon wegen meinem Rücken nicht. Danke für eine Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2023

      Hallo Cornelia, ohne Abschlag können Sie mit Jahrgang 1960 erst mit 64 und vier Monaten in die vorgezogene Rente. Wenn möglich, sollten Sie so lange durchhalten und erst dann die Rente beantragen. Wenn das nicht geht, empfehle ich Ihnen eine persönliche Beratung, um weitere Alternativen anzuschauen.

  • user
    Michael
    am 16.12.2022

    Hallo Herr Schultz. Ich bin Bauj. 10/60 und habe durch eine Krebserkrankung 100%. Im September '23 habe ich 45Jahre voll. Hinzu kommt jetzt die Insolvenz unseres Betriebes. Was kann ich machen im Hinblick zur Rente ?

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2023

      Hallo Michael, solange Ihre Schwerbehinderung aktuell ist, benötigen Sie für die abschlagsfreie Rente mit 64 und vier Monaten nur 35 Versicherungsjahre. Das wäre die einfachste Möglichkeit für Sie.

  • user
    Martina
    am 13.12.2022

    Hallo Christian,

    bin am17.4.60 geboren und kann zum 1.9.2024 nach 45 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Aufgrund der jetzt beginnenden Diskussionen wird der Renteneintritt sicherlich nach hinten verschoben, in welcher Form auch immer. Ab welchem Zeitpunkt, Monat, Jahr kann ich meinen Rentenantrag stellen, um dann die jetzt noch geltende Regelung zu erhalten?

    • user
      Christian Schultz
      am 13.12.2022

      Hallo Martina, es gibt keine konkreten Pläne, das gesetzliche Renteneintrittsalter oder die Regelungen zur vorgezogenen Altersrente zu ändern. Irgendwann wird da was kommen, aber für Sie wird das sicherlich keine Auswirkungen mehr haben. Ihren Antrag zur Altersrente sollten Sie rund fünf Monate vor dem geplanten Rentenbeginn stellen.

  • user
    Romano
    am 28.11.2022

    Hallo Christian

    Bin 1960 geboren,nach einem Arbeitsunfall bin ich Ausgesteuert worden und bekomme bis 16.3.2024 ALG 1.

    Habe GdB von 60 % und Buchstabe G bekommen.

    Nun zu meinen Fragen.

    Will mich beim Arbeitsamt zum 28.02.2023 komplett abmelden,da ich für den Monat März von meiner alten Firma meine Urlaubsabgeltung bekomme und ich ja auch davon Sozialabgaben zahlen werde, und ab dem 1.4.2023 würde ich ich Rente gehen.

    Ist das erlaubt? bzw. darf ich das so machen.

    Und noch eine Frage:Beim Arbeitsamt abmelden ohne Begründung.geht das?

    Vielen danke schon mal im vorraus. Romano

    • user
      Christian Schultz
      am 28.11.2022

      Hallo Romano, Sie können jederzeit auf Ihr ALG I verzichten. Ob das so sinnvoll ist, kann ich für Ihren Fall leider nicht beantworten. da sollten Sie sich bitte individuell beraten lassen.

  • user
    Harry
    am 11.11.2022

    Hallo Christian

    Ich bin Jahrgang 07/1960. Habe 09/1978 meine 3 Jährige Ausbildung und eine 2 Jährige Umschulung danach 12 Monate ohne Nachweis auf die faule Haut gelegen, danach bis jetzt in einen festen Arbeitsvertrag. So jetzt meine frage an Dich. Wann kann ich in meine Ruhige ohne Abzüge in Rente gehen.

    Ich bedanke mich herzlich für Ihre Antwort

    Mit freundlichen Grüßen

    Harry

    • user
      Christian Schultz
      am 14.11.2022

      Hallo Harry, mit Jahrgang 1960 ist die abschlagsfreie Rente ohne Schwerbehinderung frühestens mit 64 und vier Monaten drin. Dafür benötigen Sie dann 45 Versicherungsjahre. Ob Sie die zusammen haben, erfahren Sie bei der DRV. Ich empfehle Ihnen dort eine kostenlose Kontenklärung.

      • user
        Harry
        am 15.11.2022

        Danke für die Antwort

  • user
    Georg
    am 02.11.2022

    Ich bin im Februar 1960 geboren und arbeite jetzt seit 46 Jahren. Seit Januar bin ich krankgeschrieben und habe inzwischen einen Schwerbehindertenausweis GdB 50. Ab wann kann ich ohne Abzüge in Rente gehen?

    • user
      Christian Schultz
      am 03.11.2022

      Ohne Abzüge frühestens mit 64 Jahren und vier Monaten.

  • user
    Kerstin Urbaniak
    am 18.10.2022

    Ich bin am 9.12.1960 geboren,habe mit 17 meine Lehrzeit begonnen und später 3Kinder geboren (1981,1982,1985) und würde gern vor meiner Regelrente in vorzeitige Rente gehen z.B.zum 01.01.2024.geht das und wie viel Abzüge wären das ?

    • user
      Christian Schultz
      am 19.10.2022

      Das hängt von mehreren Faktoren ab, u.a. von der Frage, ob Sie einen Schwerbehindertenausweis haben. Auch die Frage der Wartezeit müsste bei Ihnen geklärt werden. Daher sollten Sie einen Termin für eine kostenlose Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung ausmachen.

  • user
    Elli Feldosch
    am 03.10.2022

    Hallo Christian. Ich bin Bj. 1960 darf ab1/27 in Rente lt. R-Bescheid. Wie verhält sich das, wenn ich auswandere ab z.B. 2023. Muss ich dann Rentenbeiträge selber bezahlen bis zum Renteneintrittsdatum? Herzlichen Dank f Deine Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 04.10.2022

      Hallo Elli,

      in dem Fall sollten Sie sich unbedingt bei der DRV persönlich beraten lassen. Denn es gibt bestimmte Länder, mit denen es Rentenabkommen gibt. Wenn Sie dort arbeiten, kann das also vielleicht sogar als Wartezeit anerkannt werden. Aber da bin ich nicht in den Details.

  • user
    Siegmund
    am 28.09.2022

    Kann ich ab 01.08.2023 abschlagsfrei in Rente gehen oder mit 0,3% Abschlag pro Monat? Jahrgang 1960 Monat Juli

    • user
      Christian Schultz
      am 28.09.2022

      Da sind Sie ja erst 63. Wie es im Artikel schon heißt: Dann nur mit Abschlägen.

  • user
    Elpidio
    am 20.09.2022

    Hallo, ich bin 1960 geboren und die Deutsche Rentenversicherung hat gemeint das ich nur 32 Jahre mit der Italienischen Rentenversicherung hätte auch alle Unterlagen habe ich..Wie oder wer kann mir dabei helfen alle Monate und Jahren zusammenstellen.,da ich total unsicher bin.

    • user
      Christian Schultz
      am 21.09.2022

      Hallo Elpidio, da würde ich einen Fachanwalt für Sozialrecht empfehlen. Sicherlich gibt es Experten für die Anrechnung von Rentenzeiten im Ausland.

  • user
    andreas
    am 16.09.2022

    ich bin geb. 1963 und 50 Schwerbehinderten wann rente

  • user
    Lutz Kaspersky
    am 15.09.2022

    Ich bin im Juli 60 geboren! Ich habe im September 2023 meine 45 Arbeitsjahre voll. Laut Renten bescheid kann ich 24 im Dezember Abschlagsfrei in Rente gehen! Wieviele Abzüge hätte ich wenn ich bereits im Januar 24 in Rente ginge?

    • user
      Christian Schultz
      am 16.09.2022

      Der Abschlag wird ab der Regelaltersgrenze berechnet, also ab 66 und 4 Monaten - dann pro Monat 0,3 Prozent Abzug wegnehmen.

  • user
    Dieter Kloberdanz
    am 23.08.2022

    Hallo

    Eine Frage. Geboren Juni 1960. 27 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt. Dann 20 Jahre bis Dato Selbständig . Nun ist es mir nicht mehr möglich zu arbeiten.( Rheuma in den Fingergelenken) Gibt es eine Möglichkeit vorzeitig in Rente zu gehen? Oder bleibt nur noch Flaschen sammeln.

    Liebe Grüße und vielen Dank für eine fachliche Auskunft.

    Dieter

    • user
      Christian Schultz
      am 23.08.2022

      Hallo Dieter, lassen Sie sich kostenlos eine aktuelle Rentenauskunft von der DRV zuschicken, darin steht, welche Wartezeiten Sie bisher erreicht haben. Vielleicht kommen Sie doch auf 35 Jahre, dann wäre eine Rente mit Abschlägen ab 63 machbar. Aber dazu sollten Sie sich persönlich beraten lassen.

  • user
    Iris Ehrlich
    am 11.08.2022

    Hallo ich bin Jahrgang 1960 bin seit 2014 krankgeschrieben und über meinen Mann krankenversichert . Habe 80% Schwerbehinderung mit B und G und Pflege Grad 4 welche Rente könnte ich beantragen? Ich weiß allerdings nicht ob ich die 35 Jahre voll habe weil mit diesen Rentenpunkten komme ich nicht zurecht. Für eine Antwort wäre ich wirklich dankbar

    • user
      Christian Schultz
      am 11.08.2022

      Hallo Iris, die Wartezeiten in der DRV erfahren Sie über eine Rentenauskunft, die erhalten Sie auf Anfrage kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung. Oder Sie lassen sich dort einfach kostenlos persönlich beraten.

  • user
    Michael P.
    am 09.08.2022

    Hallo,

    Bin Bj. 60 und 75 in die Lehre, also habe ich bis jetzt die 45 Jahre voll.

    Nun bietet mir mein Chef an das ich in die Arbeitlosigkeit gehe und er mir 10 Jahre lang auf mein vorherigen Lohn bis 85% ausgleicht. Das hört sich ja irgendwie gut an. Was wäre Ihrer Meinung dazu lg Michael

    • user
      Christian Schultz
      am 10.08.2022

      Hallo Michael, das sollten Sie unbedingt von einem Anwalt prüfen lassen. Und zwar sowohl arbeits- als auch sozialrechtlich.

  • user
    Achim
    am 07.08.2022

    Hallo Herr Schultz,

    ich werde Ende Oktober 62 (Jahrgang 1960), 35 Jahre voll und hatte eigentlich geplant, mit 63 Jahren in Rente zu gehen, wenn auch mit Abschlägen. Nun merke ich aber, daß ich die Ungerechtigkeiten und den Druck an meiner Arbeitsstelle nicht noch ein Jahr aushalten kann. Mein behandelnder Psychiater hat mir angeboten, mich langfristig krankzuschreiben. Ich befürchte allerdings, daß meine Krankenkasse (TK) mich recht bald zur Reha auffordern würde, was dann vermutlich spätestens nach 10 Wochen mit einer Umwandlung in eine Erwerbsminderung enden würde (ich möchte ausdrücklich keine Reha machen !) bzw. das Krankengeld würde nicht mehr gezahlt werden.

    Alternativ hatte ich überlegt, mit 62 Jahren in Rente zu gehen, auch wenn das noch mehr Abschläge nach sich ziehen würde.

    Was würden Sie mir raten, die Krankengeldschiene zu fahren und abwarten, was passiert oder sicherheitshalber die vorgezogene Rente mit 62 zu beantragen. Besteht nach Aufforderung zur Reha auch die Möglichkeit, dann noch die vorgezogene Altersrente zu beantragen ?

    Herzliche Grüße und vielen Dank !

    Achim

    • user
      Christian Schultz
      am 08.08.2022

      Hallo Achim, die Altersrente mit 62 bekommen Sie nur mit aktueller Schwerbehinderung. Rein finanziell betrachtet ist der Weg über das Krankengeld und anschließend in die Altersrente wohl der beste - aber das muss man sich natürlich immer für den Einzelfall anschauen. Da sollten Sie sich unbedingt persönlich beraten lassen.

  • user
    Michaelis Gabriele
    am 02.08.2022

    Hallo bin 1960 geboren habe 35 Versicherungsjahre möchte mit 65 Jahren 7n Rente gehen habe ich Abzüge

    • user
      Christian Schultz
      am 06.08.2022

      Hallo Gabriele, ohne Schwerbehindertenausweis ginge das nur mit der Altersrente für langjährig Versicherte. Ein Rentenbeginn zum 65. Geburtstag wäre 16 Monate vor der Regelaltersrente - das bedeutet einen Abschlag von 4,8 Prozent (16 x 0,3 Prozent).

  • user
    Rosa Meyer
    am 01.08.2022

    Hallo Herr Schulz,

    Ich habe zwar ihr Buch gekauft, jedoch noch nicht komplett gelesen, denn so schnell wurde mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente bewilligt. Im Mai 2022 beantragt, im Juni bewilligt.

    Zu meiner Frage:

    Im Juli 2022 bin ich 63 geworden (Jahrgang 1959). Seit Mai 22 bekomme ich die volle Erwerbsminderungsrente. Ich habe bis Mitte 2021 Jahre gearbeitet und hatte schon 47 Arbeitsjahre voll. Wäre ich nicht krank geworden, hätte ich im Oktober 2023 die Rente für besonders langjährige nehmen können. Habe auch einen Schwerbehinderten Ausweis 100%, mit dem ich eigentlich mit Abzügen hätte gehen können. Daher war es für mich günstiger die Erwerbsminderungsrente zu beantragen.

    Ist es möglich im Oktober 2023 in die für besonders langjährig Versicherte zu wechseln oder aber in die für Menschen mit Behinderung. Würde mir die Zurechnungszeit, die ich durch die Erwerbsminderungsrente bekommen habe, wieder abgezogen? Welche Vor- oder Nachteile hätte ich?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 06.08.2022

      Hallo Rosa, dieser Wechsel in eine vorgezogene Altersrente ist möglich. Allerdings habe ich hierzu unterschiedliche Aussagen gehört, wie es sich dann mit den Abschlägen verhält. Wenn die EM-Rente bis zur Regelaltersgrenze läuft, besteht meiner Meinung nach auch kein Grund, in eine vorzeitige Altersrente zu wechseln.

      Aber wie auch immer - an Ihrer Stelle würde ich das einmal in einem persönlichen Gespräch, anhand Ihrer Unterlagen klären lassen. Kostenlos bei der DRV. Und wenn das nichts bringt, zum Beispiel bei meinen Kollegen.

  • user
    Michael
    am 28.07.2022

    Hallo Herr Schultz,

    ich bin Baujahr 1960 und mit 14 in den Beruf gegangen, habe also meine 45 Jahre schon lange voll. Ich möchte, so wie es ja möglich ist, mit 64 Jahren und 4 Monaten in Rente gehen. Eigentlich müsste ich ja noch bis 66 / 4 arbeiten, kann aber aufgrund der 45 Jahre zwei Jahre eher in Rente gehen. In Ihrem Video erklären Sie, dass dieses abschlagsfrei möglich ist. Heißt das auch, dass die Rente mit 64 / 4 genau so hoch ist wie mir 66 /4? Man zahlt ja zwei komplette Jahre nicht mehr ein.

    • user
      Christian Schultz
      am 06.08.2022

      Hallo Michael, Sie haben es schon selbst auf den Punkt gebracht: Mit 64 und vier Monate ist die Rente zwar abschlagsfrei - aber trotzdem geringer als eine spätere Regelaltersrente. Denn Sie verzichten auf diese Weise auf zwei Jahre, in denen Sie weitere Entgeltpunkte sammeln würden.

  • user
    Hans Jürgen
    am 25.06.2022

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    Ich bin 1960 geboren und arbeite seit kurzer Zeit in Teilzeit (20 Std. pro Woche, Altersteilzeit wird von Fa. nicht angeboten).

    Möchte solange wie möglich weiterarbeiten. Vielleicht bis zur Regelaltersgrenze (66 +4). Die Wartezeit für langjährig Versicherte (35 Jahre) habe ich schon erreicht und die für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) werde ich voraussichtlich 01.03.2024 (64 +4) erreichen.

    Meine Frage: Ich beabsichtige in die Flexi-Rente zu gehen mit 12 % Abschlag abzugreifen, und weiter wie bisher zu arbeiten. Wie verhält sich das mit der Krankenversicherung? Bin ich dann über den Arbeitgeber krankenversichert und nochmal bei der Krankenkasse der Rentner oder reicht die Krankenversicherung der Arbeitsstelle?

    Über eine Anwort würde ich mich freuen!

    Mfg Jürgen Schmelzer

    • user
      Christian Schultz
      am 27.06.2022

      Hallo Jürgen,

      auf dem Gebiet bin ich leider nicht sattelfest. Ich gehe davon aus, dass Sie dann ausschließlich über den Arbeitgeber versichert sind. Allerdings empfehle ich, dass Sie noch einmal bei der DRV nachfragen. Und die Antwort dann gern hier für alle posten.

  • user
    Reinhardt O.
    am 19.05.2022

    Bin 1960 Juli geboren ,habe zur Zeit eine befristete EU Rente bis Oktober , kann ich in Rente gehen mit 64,4 oder muss ich warten ?

    Ich sehe nirgends wo wieviel ich Rentenzeit schon habe ,aber sonst hätte ich ja keine EU -Rente bekommen wenn ich diese Zeit nicht erfüllt hätte.

    Danke gruß Reinhardt

    • user
      Christian Schultz
      am 20.05.2022

      Hallo Reinhardt, bei der EM-Rente greift eine andere Wartezeit als bei der vorgezogenen Altersrente. Am besten lassen Sie sich dazu kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.

  • user
    Claudia Hennig
    am 18.05.2022

    Ich möchte gern in Rente gehen .Ich habe 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt und bin im August 1959 geboren .Ist das auch ohne Abzüge möglich? Vielen Dank für ihre Antwort

  • user
    Brandhorst Bernd
    am 14.05.2022

    Es ist erschreckend wie viel Geld einem Rentner bleibt. 1960 geboren, mit 14 Jahren schon gearbeitet und 6 Jahre nicht in die Rentenversicherung eingezahlt durch eine Schein Sebstständigkeit. Dann wieder eingezahlt gut Verdient und nun? Doppelbesteuerung, Abschläge bei der Renteninanspruchnahme, wieviel bleibt da eigentlich noch, wenn man noch einen Hauskredit und die erhöhten Ausgaben für Gas, Grundsteuer und sonstiges

    als Alleinverdiener stemmen muss.

  • user
    Yvonne
    am 11.05.2022

    AUCH ICH BIN GEBORENE 1960JAHRE UND HABE 50 EREICHT . DARF ICH AUCH MIT 63 JAHRE IN RENTE GEHEN OHNE ABZÜGE

    VIELEN DANK ELPIDIO

    • user
      Christian Schultz
      am 11.05.2022

      Bitte den Beitrag genau lesen: Mit 63 können Sie nicht mehr ohne Abzug in Rente. Beim Jahrgang 1960 geht das frühestens mit 64 und 4 Monaten.

    • user
      Yvonne
      am 21.06.2022

      Ich bin 1960 geboren habe eine Behinderung mit 50 aber keine 35 Jahre nur 29 Jahre. Darf ich auch mit 64 und 4 Monaten in Rente. Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 22.06.2022

      Da sollten Sie mal einen Termin bei der Rentenversicherung machen. Denn in den 35 Jahren zählt sehr viel mit, zum Beispiel auch die Kindererziehung. Es kann also gut sein, dass Sie die 35 Jahre voll haben.

  • user
    Uwe
    am 03.04.2022

    Hallo,

    Ich habe eine anerkannte Schwerbehinderung von 40 Punkten und bin offiziell einen Schwerbehinderten Menschen mit 50 und höheren Punkten gleichgestellt. Gelten für mich auch die Regelungen aus dem Fallbeispiel1?

    Oder muss ich mindestens 50 Punkte haben ?

  • user
    Sabine Imholz
    am 26.03.2022

    Habe einen 50% Schwerbehindertenausweis und seit 01.08.1977 -30.06.2023 (inkl. 2 Jahre arbeitslos) in die Rentenkasse einbezahlt .

    Ab wann kann ich abschlagsfrei in Rente gehen oder mit 0,3% Abschlag pro Monat?

    L.G. Sabine

  • user
    Barbara
    am 07.03.2022

    Danke für die guten,verständlichen Infos!! Ein Punkt fehlt mir noch ..;-)

    Ich bin 1960 geboren und möchte vorzeitig in Rente gehen - trotz der Abzüge. Ich lebe im Ausland von Ersparnissen und

    habe die 35Jahre nicht voll. Ich leiste freiwillige Beiträge seit 1.1.2021 um die 35 Jahre zu erfüllen. Ist das richtig um den vorzeitigen Rentenanspruch zu erfüllen oder gibt es Weiteres zu bedenken, da ich ja die berühmten Jahre vor Renteneintritt weder beschäftigt noch arbeitslos bin sondern eben "nur" den Mindestsatz zahle. Mir ist das nicht ganz klar ob ich da die richtigen Infos bekommen habe. Danke! Barbara p.s. sollte eine Antwort hier nicht möglich sein, würde ich mich sehr freuen, wenn Sie mir vielleicht einen link o.ä, empfeheln können wo das Thema erklärt wird.

    • user
      Christian Schultz
      am 07.03.2022

      Hallo Barbara, für eine vorzeitige Rente mit Abzügen sind die 35 Versicherungsjahre das A und O. Wenn Sie die voll haben, können Sie frühestens zum 63. Geburtstag Ihre Rente beziehen.

      • user
        Barbara
        am 07.03.2022

        Danke für die prompte Antwort, Christian! Also kann ich die 35 Jahre auch erreichen wenn ich die fehlende Zeit durch freiwillige Beiträge auffülle - richtig? LG, Barbara

        • user
          Christian Schultz
          am 07.03.2022

          Ja, grundsätzlich ist das möglich. Ich empfehle Ihnen aber, dass Sie sich hierzu noch einmal bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.

Neuen Kommentar schreiben

Das Feld Name muss ausgefüllt sein.
Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Das Feld E-Mail muss ausgefüllt sein.
Die eingegebene E-Mail Adresse ist nicht korrekt.
Der Kommentar darf nicht leer sein.
Bitte stimmen Sie der Datenschutzbestimmungen zu.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.