Sie können also nach wie vor mit 63 in Rente gehen. Voraussetzung ist, dass Sie 35 Versicherungsjahre vorweisen können und es sich finanziell leisten können.
Ich bekomme eine Erwerbsminderungsrente – was bedeutet das für mich?
Kommen wir zurück zur Rente nach 45 Versicherungsjahren. Welche Rolle spielt hier die Erwerbsminderungsrente? Rentenrechtlich sprechen wir in diesem Fall von „Zurechnungszeiten“. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann und eine EM-Rente erhält, erwirbt jetzt Zurechnungszeiten.
Das Problem: Diese Zurechnungszeiten sorgen zwar dafür, dass Ihre tatsächliche Erwerbsminderungsrente höher ausfällt. Und auch für eine vorgezogene Altersrente nach 35 Versicherungsjahren bedeutet die Zurechnungszeit nur Positives. Wenn es jedoch um die Rente nach 45 Versicherungsjahren geht – also um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte – kann die Erwerbsminderungsrente problematisch sein.
Denn die dazugehörige Zurechnungszeit zählt bei den wichtigen 45 Versicherungsjahren nicht mit. Wer also über längere Zeit eine EM-Rente bezieht, erfüllt aus diesem Grund nicht immer die Voraussetzungen zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Fazit
Wenn Ihre Gesundheit nicht mehr mitmacht und Sie nach dem Auslaufen des Krankengeldes nicht mehr arbeiten können – dann sollten Sie schon einmal anfangen zu rechnen. Denn wenn Sie die Altersrente nach 45 Versicherungsjahren anstreben, ist die Erwerbsminderungsrente problematisch. Die Schlacht ist in diesem Fall jedoch nicht verloren. Haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen eines 450-Euro-Jobs zu arbeiten? In diesem Fall können Sie neben der EM-Rente etwas dazuverdienen und eigene Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung abführen. Über diesen Weg machen Sie aus der Zurechnungs- eine Pflichtbeitragszeit.
Kommentare (15)
Uwe H.
am 15.07.2022Hallo Herr Schultz !!
Ich habe gestern meinen Rentenbescheid bekommen, nach dem Durchlesen des Rentenbescheides wegen voller Erwerbsminderung habe ich folgende Fragen ?
1) Es steht geschrieben der Rentenbeginn ist der 01.07.21 und der Anspruch ist bis längstens zum 31.03.2027 zur Regelaltersgrenze , erste Rentenzahlung 01.08.2022 , und es steht auch geschrieben das diese Rente in dieser Zeit wieder geprüft werden kann ? Oder ist diese Zeit der vollen Erwerbsminderung festgesetzt ?
2) Besteht für mich auch die Möglichkeit während der Vollen Erwerbsminderung die Altersrente für besonders langjährige Versicherte in Anspruch zu nehmen die ja schon am 01.04.2025 beginnen könnte. Laut Rentenauskunft vom 07.10.2021 ist die Wartezeit von 45 Jahren derzeit mit 531 Monaten noch nicht erfüllt , es fehlten noch 9 Monate die ja mittlerweile erreicht sind . In der Anlage Grundrentenzeiten in der Bewilligung der Erwerbsminderung ist aber eine Grundrentenzeit von nur 490 Monaten angegeben , das verstehe ich nicht !!
3) Kann sich mein beim Sozialgericht eingereichtes Klageverfahren wegen Höhe des GdB am Rentenbezug zu meinen Gunsten noch was ändern ?
Im voraus schon mal vielen Dank ,
mit Herzlichen Grüßen
Uwe H.
Christian Schultz
am 18.07.2022Hallo Uwe,
die Dauer der EM-Rente ist an die Aussicht gekoppelt, wie lange Ihre Erwerbsminderung voraussichtlich anhalten wird. In Ihrem Fall scheint es sich jedoch um eine unbefristete Variante zu handeln.
Sie könnten auch in die vorgezogene Rentenvariante wechseln. Doch das ist mit Vorsicht zu genießen, da Sie dann womöglich weniger bekommen als gedacht. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/darum-ist-die-em-rente-meist-hoeher-als-die-altersrente
Wenn Sie einen Schwerbehindertenstatus (GdB ab 50) erhalten, könnten Sie damit auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen. Aber auch das muss man sich im Detail anschauen.
Uwe H.
am 18.07.2022Hallo Herr Schulz ,
vielen Dank für die schnelle Auskunft !!
Ich habe gelesen das die Fehlerberechnung der Deutschen Rentenversicherung 30-50% belaufen soll , da macht man sich schon Gedanken ob alles rechtens ist.
Wer kann sich unverbindlich mal meinen Rentenbescheid anschauen , ob da von den Zeiten alles richtig berechnet wurde , oder macht es keinen sinn bei der Vollen Erwerbsminderung.
Haben Sie einen Tipp für mich ?
Liebe Grüße
Uwe. H
Christian Schultz
am 19.07.2022Also, von dieser Fehlerquote habe ich noch nichts gehört. In den Rentenverläufen fehlen häufig Zeiten der Ausbildung (oder Schule und Studium), alles andere ist in der Regel erfasst. Nach meinem dafürhalten sind Sie bei der DRV selbst ganz gut aufgehoben.
Uwe H.
am 20.07.2022Vielen Dank für Ihre Informationen ,
Alles Gute
Uwe H.
D. Hohmann
am 10.06.2022Ich habe eine volle Erwerbsminderungrente. Die 45 Beitragsjahre habe ich auch ohne die O.g. Rente erreicht. Ich bin außerdem zu 60% schwerbehindert. Kann ich ohne weitere Abschläge in die Altersrente übertreten. Geb. 1960 .
Christian Schultz
am 10.06.2022Eine Altersrente mit Abschlägen können Sie über die Altersrente für schwerbehinderte Menschen antreten. Dafür brauchen Sie nur 35 Versicherungsjahre. Abschlagsfrei geht das aber erst mit 64 und vier Monaten. Davor müssten Sie Abzüge in Kauf nehmen. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-mit-jahrgang-1960-das-sind-ihre-optionen
randolf tschirpke
am 03.04.2021hallo , folgende frage: eine erwerbsunfähigkeitsrente würde mir nach heutiger antragstellung anschließend genehmigt. 45 beitragsjahre sind bei mir erst zum dezember 2021 erfüllt. ist es sinnvoll den antrag auf eu-rente im dezember 2021 zu stellen? bin 1960 geboren.
Christian Schultz
am 06.04.2021Hallo Randolf, wie habe ich das zu verstehen: Sie wissen bereits, dass Sie eine EM-Rente erhalten würden? Haben den Antrag aber noch nicht gestellt? Das kann ich ehrlich gesagt nicht nachvollziehen.
In Bezug auf die 45 Jahre Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte zählt der Bezug von EM-Rente allein nicht mit - so wie es im Beitrag steht. Wenn Sie die Versicherungsjahre noch nicht voll haben, müssten Sie also z.B. noch einen Minijob ausüben.
Annemarie Schröder
am 24.01.2021Hallo
Ich erhalte Teilerwerbsminderungsrente und gehe noch 22, 5 Wochenstunden arbeiten.
30% Gdb gleichgestellt mit 50%.
Jetzt kommt es zu betriebsbedingten Kündigungen.
Ich habe ein Auszeitkonto und würde dies gerne nutzen.
Baujahr 01/1963 besonders langjährig Versicherte 08/2024.
Kann ich vor dem Alter 63 *mit* Abzügen in die Altersrente gehen oder besteht vor 63 gar keine Rentenmöglichkeit?
Vielen Dank.
Christian Schultz
am 25.01.2021Hallo Annemarie, vor Ihrem 63. Geburtstag können Sie nur ab einem GdB von 50 gehen - und auch hier nur mit Abschlag: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Christian Schultz
am 14.09.2020Hallo Cornelia, leider ist es so: Wer nahtlos von der Erwerbsminderungs- in die Altersrente wechselt, muss die bisherigen Abschläge übernehmen. Haben Sie die Zusicherung des Rententrägers schriftlich? Dann sollte man sich das noch einmal ansehen: www.sovd-sh.de/2020/01/07/erwerbsminderungsrente-in-altersrente-umwandeln-das-sollten-sie-wissen/
Cornelia F.
am 12.09.2020Habe freiwillige Beiträge auf Anraten des Rentenberater gezahlt (18 Monate, beantragt und genehmigt während der Erwerbsminderungsrente)
Nach der Erwerbsminderungsrente habe ich die Rente für besonders langjährig Versicherte beantragt,
Bewilligt, aber mit den Abschlägen der EWR!!
Obwohl die Zusicherung der DRV war, das dann keine Abzüge sind.
Also, da ist was faul!!
Christian Schultz
am 11.09.2020Hallo Andrea, theoretisch ist das ab Erreichen des 50. Lebensjahres möglich, siehe hier: www.sovd-sh.de/2020/03/05/welche-moeglichkeiten-gibt-es-um-zusaetzlich-in-die-gesetzliche-rentenversicherung-einzuzahlen/
Andrea
am 10.09.2020Hallo Herr Schultz,
wäre es denn nicht auch eine Lösung, während des Bezuges von Erwerbsminderungsrente freiwillige (Mindest)-Beiträge zu leisten, falls man sich diese leisten kann und mag? Soweit ich informiert bin, zählen diese bei den 45 Jahren mit?
Vielen Dank und beste Grüße
Neuen Kommentar schreiben