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Darum ist die EM-Rente meist höher als die Altersrente

Aktuelles Rente Behinderung

Sie beziehen eine Erwerbsminderungsrente? Möglicherweise sogar unbefristet? Dann kommt irgendwann der Moment, an dem Ihre EM-Rente ganz regulär ausläuft. Jetzt geht es mit der Altersrente weiter.

Darum ist die EM-Rente meist höher als die Altersrente

Denn eine Erwerbsminderungsrente bekommen Sie allerhöchstens bis zum Erreichen der sogenannten Regelaltersgrenze. Das ist der Zeitpunkt, ab dem Sie Ihre ganz normale Regelaltersrente beziehen dürften. Umganssprachlich hört man auch oft den Begriff "gesetzliches Renteneintrittsalter".

Wann genau dieser Zeitpunkt bei Ihnen eintritt, hängt unmittelbar von Ihrem Geburtsjahr ab.

Normalerweise wandelt die Deutsche Rentenversicherung Ihre EM-Rente nun automatisch in die Regelaltersrente um. Falls Sie sichergehen möchten, machen Sie am besten einige Monate vor der Regelaltersgrenze einen Termin zur Kontenkärung. Dort erfahren Sie zum Beispiel alle wichtigen Informationen bezüglich Ihrer erreichten Wartezeiten. Außerdem kann man Ihnen im Rahmen dieses Termins auch eine Einschätzung hinsichtlich der Grundrente geben. Einen Zuschuss über diese neue Rentenform erhalten Sie nämlich nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.

EM-Rente nur bis Regelaltersgrenze

Viele Mitglieder des Sozialverbands treibt aber eine ganze andere Frage um. In unseren Beratungsstellen müssen wir häufig beantworten, wie es nun mit der Höhe der folgenden Altersrente ausschaut. Unmittelbar nach der EM-Rente.

Und da lautet die wichtigste Botschaft: Wenn Sie ohne zeitliche Lücke von der Erwerbsminderungs- in die Altersrente wechseln, greift ein Bestandsschutz. Ihre Altersrente kann also nicht niedriger sein als das, was Sie vorher als EM-Rentner bekommen haben.

"Ihre Altersrente ist NICHT niedriger als die zuvor bezogene EM-Rente! Grund dafür ist ein Bestandsschutz."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Die Gründe hierfür finden wir in der Art und Weise, wie eine EM-Rente berechnet wird. Sobald der Rententräger die Rente bewilligt, wird Ihr Rentenkonto buchstäblich eingefroren. Also alle Entgeltpunkte, die Sie bis hierher gesammelt haben. Die meisten davon wahrscheinlich aus Ihrer beruflichen Tätigkeit, einige aber vielleicht auch wegen Kindererziehung, dem Bezug von Arbeitslosengeld oder der Pflege von Angehörigen. Mehr Infos zur Rentenformel und den darin enthaltenen Faktoren lesen Sie hier.

Auf diese eingefroreren Rentenpunkte packt die DRV nun noch die Zurechnungszeit. Ohne diesen Zuschlag würde Ihre EM-Rente lediglich auf Basis der bisher erreichten Entgeltpunkte errechnet werden. Wer aber schon mit 40 oder 50 so krank ist, dass er nicht mehr arbeiten kann, hat davon noch nicht wirklich viele auf dem Rentenkonto.

Bestandsschutz beim Wechsel in die Altersrente

Deswegen die Zurechnungszeit. Durch diesen Kniff wird Ihre Rente so weitergedacht, als ob Sie bis zur Regelaltersgrenze hätten arbeiten können. Leider ohne Lohnsteigerungen oder mögliche Karrieresprünge. Die Rentenversicherung rechnet so, als ob Sie bis ins Rentenalter so viel verdienen würden wie in den Jahren davor. Auf diese Weise steigen Ihre Rentenansprüche - aber natürlich nicht so, als wenn Sie ohne Ihre Erkrankung hätten weiterarbeiten können. Aber immerhin.

Aber wie kommen wir nun von der Erwerbsminderungs- zur Altersrente?

Wenn nun der Wechsel ansteht, schaut die DRV abermals in Ihr Rentenkonto. Wichtig sind hier wieder die Entgeltpunkte. Wir erinnern uns: Diese wurden bei Feststellung der Erwerbsminderungsrente eingefroren. Seitdem sie nun Ihre EM-Rente beziehen, kann hier nicht viel dazu gekommen sein. Es sei denn, Sie haben nebenbei einen Minijob ausgeübt oder jemanden zu Hause gepflegt. Aber selbst das wird Ihre eingefrorenen Rentenpunkte nicht in neue Höhen katapultieren.

Vor diesem Hintergrund ist klar: Ihre Altersrente müsste nun deutlich niedriger sein als die zuletzt bezogene Rente wegen Erwerbsminderung. Denn diese war ja durch die Zurechnungszeiten erheblich "getunt" worden. Genau deshalb - um Bezieher einer Erwerbsminderungsrente nicht noch zusätzlich im Alter zu bestrafen - greift an dieser Stelle der bereits angesprochene Bestandsschutz. Damit Sie beim Wechsel in die Altersrente nicht weniger haben als mit EM-Rente.

Kann die Altersrente auch höher ausfallen?

Jetzt kennen Sie den wichtigen Bestandsschutz beim Wechsel in die Altersrente. Aber kann diese auch höher als die EM-Rente sein? Sehr, sehr unwahrscheinlich. Zur Erinnerung: Mit Start der EM-Rente wird Ihr Bestand an Entgeltpunkten eingefroren. Basis Ihrer Altersrente sind aber jene Entgeltpunkte. Wie soll daraus nun eine höhere Rente werden als das, was Sie über die Erwerbsminderungsrente erhalten haben? Inklusive der Zurechnungszeit?

Nur in ganz bestimmten Fällen ist das theoretisch möglich. Zum Beispiel dann, wenn Sie erst kurz vor Erreichen der Regelaltersgrenze sehr krank werden und deshalb eine EM-Rente beantragen müssen. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie bereits ein stattliches Rentenkonto - dementsprechend klein sind die Zurechnungszeiten, die oben drauf kommen.

Und wenn Sie neben der EM-Rente noch auf andere Weise Entgeltpunkte sammeln - zum Beispiel über den Minijob oder die Pflege eines nahen Verwandten - kann der Fall eintreten, dass Ihre Entgeltpunkte so stark wachsen, dass Sie damit über die EM-Rente kommen. Aber wie gesagt - ausgesprochen unwahrscheinlich.

Fazit

Deswegen lautet die wichtigste Botschaft: Ihre Altersrente ist niemals niedriger als die EM-Rente. Zumindest dann nicht, wenn der Wechsel nahtlos erfolgt. Sie beziehen eine befristete EM-Rente und erhalten Ihre Altersrente erst einige Jahre später? Dann sieht die Lage schon wieder anders aus. Einen Bestandsschutz gibt es in diesem Fall nicht.

Auf jeden Fall ist zu empfehlen, dass Sie die kostenlose Beratung der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch nehmen. Sollte es darüber hinaus Probleme in dieser Sache geben, wenden Sie sich gern an uns. Wir helfen in sozialen Fragen.


Kommentare (151)

  • user
    F. Trefflich
    am 07.03.2024

    Guten Morgen,

    eine Frage zu folgendem Satz (Zitat)

    "Denn eine Erwerbsminderungsrente bekommen Sie allerhöchstens bis zum Erreichen der sogenannten Regelaltersgrenze. Das ist der Zeitpunkt, ab dem Sie Ihre ganz normale Regelaltersrente beziehen dürften. Umgangssprachlich hört man auch oft den Begriff "gesetzliches Renteneintrittsalter".

    Frage: Als Jahrgang 1965 müsste ich bis 67 arbeiten , um die Regelaltersgrenze zu erreichen. Als Schwerbehinderter (GdB 80) besteht die Überlegung, bereits mit 63 (oder 62) mit Abschlägen in die Altersrente zu gehen. Muss an in diesem Fall die Altersrente früher antreten oder macht es Sinn, dies erst mit 67 zu tun. Also EM bis 62/63 oder bis 67 ? Was ist richtig bzw. sinnvoll ?

    Bin gespannt auf die Antwort. Danke , Trefflich

    • user
      Christian Schultz
      am 07.03.2024

      Hallo, auch in diesem Fall endet die EM-Rente spätestens mit 67. Ob es sinnvoll ist, früher in Rente zu gehen, muss man sich genauer anschauen. da spielen möglicherweise auch steuerliche Aspekte eine Rolle. Das können wir hier im Forum nicht auflösen.

  • user
    Beate
    am 01.03.2024

    und habe über 40 Arbeitsjahre (immer nur TZ wegen meiner kräftemäßigen Einschränkung)

  • user
    Beate
    am 01.03.2024

    Hallo Herr Schultz,

    als Erläuterung zu meiner Frage: ich bin chronisch krank (ME/CFS) und kann nicht mehr arbeiten. Habe keine Kraft.

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort!

  • user
    Beate
    am 01.03.2024

    Hallo Herr Schultz,

    ich habe eine bis 9/25 befristete volle Arbeitsmarktrente, bin 12/63 geboren und habe GdB unbefristet von 50%

    Kann ich trotzdem zum 1.11.2025 in die vorgezogene Rente gehen oder fehlt da tatsächlich der eine Monat EMR ?

    Wenn ich gehen könnte, ist es sinnvoll?

    Wenn nein, ist es ja klar, dass ich die Weiterbewilligung beantragen muss. Wird das erfahrungsgemäß schwierig oder was kann alles auf mich zukommen? Die Bewilligung hat mich soviel Kraft gekostet... dass ich vor der Beantragung der Weiterbewilligung ziemlich Angst habe.

    Herzliche Grüße

    Beate

    • user
      Christian Schultz
      am 01.03.2024

      Hallo Beate, wir können hier im Forum keine Einzelberatung machen. Das wäre auch nicht seriös, ohne sich eingehend mit Ihrem Fall zu beschäftigen.

      Generell greift der Bestandsschutz beim Wechsel in die Altersrente, wenn nach dem Ende der EM-Rente keine 24 Monate liegen. Das wäre ja bei Ihnen der Fall. Aber Sie würden dann ja einen Monat ohne Einkommen sein. Insofern sollte man - wahrscheinlich - eine Weiterbewilligung beantragen. Aber wie gesagt: Man muss ich das genauer anschauen.

      • user
        Beate
        am 01.03.2024

        Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!!!

  • user
    Evelin
    am 22.02.2024

    Hallo,

    Ich bekomme seit 2010 Rente wegen voller Erwerbsminderung. Welche aber immer nur für 3 Jahre befristet gewährt wird und ich immer wieder einen neuen Antrag auf Weitergewährung stellen muss. Zum 31.07.2024 läuft die jetztige Bewilligung wieder aus. Da ich 80 % GdB Schwerebehindert bin , geboren 01/62, könnte ich auch ab August 2024, dann die vorgezogene Rente für Schwerbehinderte beantragen. Da ich Bestandsschutz habe, würde ich ja die gleiche Summe als Altersrente weiter gezahlt bekommen.

    Würde sich mein Rente erhöhen wenn ich (,ggf. ich bekomme sie weiter bewilligt,) die EU-Rente beziehe und erst zum regulären Renteneintrittsalter 09/2026 in Rente gehe.

    Derzeit arbeite ich im MiniJob, aber nur sehr gering.

    Was wäre Ihre Empfehlung?

    Vielen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen

    Evelin

    • user
      Christian Schultz
      am 22.02.2024

      Hallo Evelin, nein - die zusätzlichen Rentenbeiträge vom Minijob werden zum Teil mit Zurechnungszeit der EM-Rente vermengt. Es ist also nicht davon auszugehen, dass Ihre Altersrente höher ausfallen wird. Auch nicht, wenn Sie mit dem Wechsel noch ein bisschen warten.

      Aber lassen Sie sich am besten noch einmal persönlich (und kostenlos) bei der DRV beraten.

  • user
    Günther
    am 18.02.2024

    Meine Frage: ich bin Jahrgang 1971, bekomme seit 2020 - eine 100%tige Erwerbsunfähigstente. Wenn der Zeitpunkt der Altersrente kommt, muss ich Einbußen erwarten? Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 19.02.2024

      Nein, wie oben im Beitrag beschrieben: Durch den Bestandsschutz wird Ihre Altersrente mindestens so hoch ausfallen wie Ihre EM-Rente.

  • user
    Prinz Ralf
    am 02.01.2024

    Hallo,

    ich bin Jahrgang 1965 und beziehe seit Juli 2014 eine unbefristete EU / EM Rente. Kann ich das immer so weiterlaufen lassen oder muss ich in 8 Jahren die Altersrente beantragen ? Was passiert, wenn ich nichts mache ?

    Liebe Grüße

    Ralf

    • user
      Christian Schultz
      am 03.01.2024

      Hallo Ralf, die EM-Rente endet spätestens beim Erreichen der Regelaltersgrenze. In Ihrem Fall also in dem Monat, in dem Sie 67 werden. Stellen Sie bitte drei, vier Monate vorher einen Antrag auf Altersrente.

  • user
    Heinz-Gerd Mahlberg
    am 14.12.2023

    Guten Tag

    Ich beziehe seit 01.10.2022 eine Rente wegen Voller Erwerbsunfähigkeit ,diese ist zeitlich begenzt bis zum 28.02.2025 . Habe eine Behinderung von 60% . Bin 10.1961 Gebohren und habe vor dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeitsrente 45 Jahre voll gearbeitet . Meine Frage ist : Kann ich natlos in die Altersrente gehen ohne Abzüge beim auslaufen der Erwerbsunfähigkeits Rente ? Und die höhe der Erwerbsunfähigkeits Rente behalten? Und ab wann wäre das möglich, muss ich die Erwerbsunfähigkeits Rente verlängern ?

    Für eine Antwort wäre ich Dankbar.

    Mfg.

    Mahlberg

    • user
      Christian Schultz
      am 14.12.2023

      Hallo, Sie können mit Ihrem Jahrgang und Schwerbehinderung frühestens mit 61 und sechs Monaten in die Altersrente wechseln. Wenn der Wechsel innerhalb von 24 Monaten nach Auslaufen der EM-Rente erfolgt, gibt es keine neuen Abschläge. Sie behalten dann quasi Ihre EM-Rente als Altersrente.

      • user
        Heinz-Gerd Mahlberg
        am 14.12.2023

        Erst mal vielen Dank für die schnelle Antwort. Laut Rentenversicherung könnte ich erst 01.06 2026 in Rente gehen ohne abzüge. Wenn ich vorher gehe würde ich entweder 10,8 oder sogar 12,6 % abgezogen bekommen . Ein gleichsetzen mit der Erwerbsunfähigkeits Rente würde dann nicht erfolgen.

        • user
          Christian Schultz
          am 14.12.2023

          Es gilt ja der Bestandsschutz beim Wechsel von der EM- in die Altersrente. Da kommen keine neuen Abschläge dazu. Lassen Sie sich dazu gern noch einmal persönlich beraten.

  • user
    Dieter Frings
    am 13.11.2023

    Ich habe eine unbefristete Schwerbehinderung von 80% mit Merkzeichen "G".

    Höherstufung und "aG" ist beantragt.

    Im Februar 2023 habe ich aus gesundheitlichen die EM-Rente beantragt. Jetzt im November 2023 wurde die volle EM-Rente trotz negativer Diagnose auf Besserung auf zwei Jahre begrenzt genehmigt.

    Die Rente wurde aber nicht ab Antragsstellung sondern lediglich ab 01.09.2023 gezahlt. Verrechnung mit z.B. Krankenkasse oder Agentur für. Arbeit gab es nicht, da ich noch in einem SV-pflichtigen Midijob war und bin. Ist das korrekt daß man die 6 Monate ab Antragsstellung nicht nachzahlt? Besten Gruß Dieter Frings

    • user
      Christian Schultz
      am 13.11.2023

      Der Beginn der EM-Rente hängt nicht immer vom Antrag ab. Am Ende ist entscheidend, wann die Erwerbsminderung begonnen hat - und hier sind dann die Ärzte bzw. Gutachter gefragt. Deswegen kann man ohne Einsicht in Ihre Unterlagen nicht beurteilen, ob das in Ihrem Fall korrekt abgelaufen ist.

  • user
    Oscar Conzen
    am 06.11.2023

    Hallo

    Ich bin zur Zeit in Reha und hier spricht man von Erwerbsminderungsrente in meinem Fall

    Meine Frage bezieht sich auf folgenden Fall

    Ich bin 59 Jahre und hatte vor mit 63 in Rente zu gehen.

    Wenn ich nun aus der Erwerbsminderungsrente in die 63 Regelung gehen würde , würde dann die Rente in der Höhe bleiben oder käme der Abzug von 14,3 Prozent zum tragen?

    Dankeschön für eine Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 06.11.2023

      Hallo Oscar, wenn Sie innerhalb von 24 Monaten von der EM- in die Altersrente wechseln, kommen keine neuen Abschläge hinzu. Auch nicht bei einer vorgezogenen Altersrente.

  • user
    Brigitte-Petra Hoffmann
    am 28.10.2023

    Hallo,

    Ich, 1962,habe eine unbefristete Teilerwerbsminderungsrente, 30%GdE, und kann mit 64,8 Monaten ohne Abschlag in die Altersrente. Entspricht die Höhe der jetihen EM Rente dann der Höhe der Altersrente oder gibt es Abzüge? Was gibt es für eine kluge Abwicklung zu bedenken? Ich arbeite im Midijob, 2x4 Std, die Woche.

    Gibt es zum jetzigen Zeitpunkt ,45 Rentenjahre, eime Möglichkeit früher abschlagsfrei in die Altersrente zu gehen? Danke für Ihre Rückmeldung.

    • user
      Christian Schultz
      am 30.10.2023

      Hallo Brigitte, ich weiß nicht, ob der Bestandsschutz beim Wechsel von der EM- in die Altersrente auch bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente greift. Bitte lassen Sie sich dazu bei der DRV persönlich beraten.

      Grundsätzlich bekommen Sie die abschlagsfreie Rente sonst nur mit 64 und acht Monaten.

  • user
    R. Starke
    am 18.10.2023

    Sehr geehrter Herr Schulz,

    ich, Jahrgang 1963, bin seit 2015 erwerbsunfähig berentet. Die unbefristete Erwerbsunfähigkeitsrente wurde zwei Jahre später in eine unbefristete, ohne Antrag, automatisch ungewandelt. Seit 2019 lebe ich in Spanien. Seitdem habe ich nie wieder etwas von der Rentenanstalt gehört, außer den Rentenbescheiden oxer dem Wunsch nach einer Lebensbescheinigung. . Kann ich meine unbefristete ER auf Antrag heute in eine gesetzliche Regelaltersrente umwandeln lassen und gilt für mich dann auch der Bestandsschutz? Hintergrund ist ein gewübschter Wegzug aus Europa. MfG Starke

    • user
      Christian Schultz
      am 23.10.2023

      Hallo, das ist möglich. Wenn Ihre EM-Rente unbefristet läuft, gibt es hierfür jedoch eigentlich keinen Grund. Sie können auch bis zur Regelaltersrente warten.

  • user
    Maier
    am 30.09.2023

    Hallo Herr Schulz,

    beziehe seit Ende 2018 eine volle befristere Erwerbsunfähigeitsrente bis anfang 2024, mein GdB 60% und unbefristete Gültigkeit, Bj 08/1962

    .

    Ab wann kann ich in die vorzeitige Schwerbehinderten Altersrente wechseln ( mit 24 monatigem Vertrauenschutz) ?

  • user
    Betty Silke Andersen
    am 19.09.2023

    Hallo, hätte gerne Ihre Einschätzung:

    Wegen MECFS beziehe ich eine volle EMR befristet bis 6. 2025.

    Ich bin schwer betroffen und bettlägerig. Hausärztin macht ausschließlich Hausbesuche. Fachärzte und Physiotherapeuten machen keine Hausbesuche.

    Da die Erkrankung derzeit weder heilbar , noch Medikamente gibt,

    befürchte ich auch weiter auf die Rente angewiesen zusein. Bin Baujahr 1967, GdB 50% Widerspruch läuft Ärztin fordert 100%GDB, PG 3.

    Ich kann also nur ein Schreiben von meiner Hausärztin, bei der Verlängerung, mit einreichen.

    Muss ich mit Problemen, bzgl. der Verlängerung rechnen?

    Würde mich über eine Antwort freuen.

    Grüße von Betty

    • user
      Christian Schultz
      am 20.09.2023

      Hallo Betty, wenn alles über Ihre Hausärztin läuft und die Berichte entsprechend aussagekräftig, kann das völlig ausreichen.

  • user
    Anke Venohr-Storm
    am 17.09.2023

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bekomme seit April 2017 unbefristet Erwerbsmindungsrente,habe Schwerbehinderung von 80 % seit 2008,bin Jahrgang 1967,nun meine Frage:Kann ich mit 65 Jahren ohne Abschlag in die Altersrente gehen oder doch erst mit 67?

    • user
      Christian Schultz
      am 18.09.2023

      Mit 65 geht das auch, denn wenn Sie direkt aus der EM- in die Altersrente gehen, besteht ein Bestandsschutz. Sie bekommen dann also Ihre bisherige Rente weiter gezahlt. Ohne neue Abzüge.

  • user
    Doris Hassinger
    am 01.09.2023

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe im Oktober 2022 eine Erwerbsminderungsrente beantragt. Wie sieht es aus bei einer evtl Bewilligung mit einer Frist von 3 Jahren, diese wäre dann im Oktober 2025 ausgelaufen. Meine Regelaltersrente ist aber erst am 1.6.2026 erreicht. Aufgrund einer Schwerbehinderung kann ich aber 2 Jahre früher die Rente beantragen, also ab 1.6.2024. Dann wäre auch die Nahtlosigkeitsregelung gegeben. Ansonsten hätte ich eine Lücke von 7 Monaten und die Rente würde neu berechnet und würde für mich ungünstiger ausfallen. Können Sie mir sagen was für mich infrage käme? Könnte ich die EM-Rente mit der Schwerbehindertenrente umwandeln?

    Vielen Dank für Ihre Information.

    Mit freundlichen Grüßen

    Doris Hassinger

    • user
      Christian Schultz
      am 04.09.2023

      Hallo Doris, grundsätzlich können Sie die EM-Rente auch in eine vorgezogene Altersrente (mit Schwerbehinderung) umwandeln. Dann gilt ein Bestandsschutz, so dass die Altersrente nicht niedriger ist als die EM-Rente.

      Aber eine Einschätzung, was in Ihrer Situation am besten ist, können wir nur nach einer persönlichen Beratung abgeben: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Kia
    am 27.08.2023

    Hallo, ich bekomme seit 2000 eine Erwerbsunfähigkeitsrente unbefristet bis zu meinem 65. Lebensjahr. Danach sollte es in die Altersrente gehen. Nun bin ich aber Jahrgang 65 und die Regelaltersgrenze wurde erhöht auf 67 Jahre. Was passiert in den zwei Jahren bis ich jetzt die Altersrente bekomme? Wird das automatisch ausgeweitet bis zu den 67 Jahren oder habe ich dann eine Lücke von zwei Jahren und muss ich etwas tun?

    • user
      Christian Schultz
      am 28.08.2023

      Hallo Kia, wann Ihre Regelaltersrente beginnt, hängt von Ihrem Jahrgang ab. dazu finden Sie oben im Beitrag eine Tabelle.

      Ihre EM-Rente läuft aber in jedem Fall bis zu Ihrer persönlichen Regelaltersgrenze. Da gibt es keine Lücke. Die Altersrente müssen Sie trotzdem rund vier Monate vorher beantragen.

      • user
        Kia
        am 28.08.2023

        Dankeschön.

  • user
    Holger
    am 07.08.2023

    Ich habe nach langer Krankheit eine unbefristete EM Rente erhalten. Der Antrag ist aus 04/2023, der Bescheid aus 08/2023. Die EM Rente ich erstaunlicher Weise rüchwirkend zum 01.06. 2022 bekommen meinem ersten Tag der Krankschreibung. Die DRVB äußert sich dazu nur sehr nebulös. Allerdings habe ich den Eindruck das die EM Rente die Rentenbeiträge von 01.06.2022 bis 30.06. 2022 aus Arbeitsentgeld und 01.07.2022 bis 07.08.2023 aus Krankengeld mit diesem Rückwirkenden erteilen der EM Rente einfach unter den Tisch fallen lässt und die daraus resultierenden Rentenpunkte nicht für die EM Rente berücksichtigen will. Ist das so korrekt?

    Vielen Dank LG Holger

    • user
      Christine
      am 17.08.2023

      Hallo Holger,

      haben Sie bereits etwas herausgefunden? Meine Situation ist fast identisch. Ich gehe davon aus, dass Ihre Einschätzung zutrifft, da durch die Nachzahlung der EM Rente intern eine Verrechnung mit den anderen Leistungsträgern erfolgt und somit die Punkte wieder futsch sind. Und die Anrechnungszeit vermutlich ebenso. Ich hätte allerdings auch gern eine Antwort dazu.

      LG, Christine

      • user
        Holger
        am 22.08.2023

        Hallo Christine,

        Nach vielen Telefonaten und Schriftverkehr bin ich zur Erkenntnis gekommen, das die Beiträge vom 1.6.22 bis 10.07.23 zwar meinem Rentenkonto gut geschrieben sind aber nicht in die Berechnung der EM Renten eingeflossen sind. Allerdings sind die für den gleichen Zeitraum gewährten Zurechnungszeiten sogar minimal höher als meine eigenen Beiträge. Damit scheint das in Ordnung.

        LG Holger

  • user
    Marlise köller
    am 20.07.2023

    Hallo ! Ich bekomme noch bis 30.09 2023 EM Rente und habe dann meine Altersgrenzen für die Regelaltersrente erreicht ich habe einen vereinfachten Antrag auf Altersrente gestellt muss ich sonst noch irgendwas machen

    MV G Marlise Köller

    • user
      Christian Schultz
      am 28.07.2023

      Hallo Marlise, das sollte reichen. Wenn Sie sichergehen möchten, fragen Sie einfach noch einmal bei der DRV nach.

  • user
    Lutz
    am 16.06.2023

    Hallo Herr Schultz,

    ich bin 54 Jahre und erhalte seit drei Jahren eine teilweise EM-Rente. Hinzu kommt, daß

    ich derzeit 4 Stunden/Tag arbeiten gehen kann.

    Um die beiden Fragen einfacher zu gestalten, sagen wir einfach, daß mir 1,00 Rentenpunkt

    pro Jahr der Zurechnungszeit ermittelt worden ist. Aus der angeforderten Rentenauskunft ist

    zu erkennen, daß ich in den 4 Stunden etwa 0,60 Rentenpunkte / Jahr bekomme. Die Rentenkasse

    geht aber hin und berechnet dann halt trotzdem für das letzte Jahr 1,00 statt 0,60 Rentenpunkte.

    So weit so gut.

    1. Frage

    Ist es somit aus Rentensicht völlig egal, ob ich 3, 4, 5 oder 6 Stunden arbeite, wenn damit die

    erwirtschafteten Rentenpunkte unter 1,00 Punkten bleibt ... und es kommt Nichts zur Rente hinzu ?

    Und würde sich die Altersrente nur erhöhen, wenn ich in meinen 4 Stunden mehr als 1,00

    Rentenpunkt einbringen würde, was ja quasi unmöglich ist ?

    2. Frage

    Sollte die teilweise EM-Rente z.B. nach 6 Jahren aberkannt werden, was wird dann für diese Zeit als

    Rentenpunkte verrechnet ... 6 * 1,00 Punkt oder 6 * 0,60 Punkte ?

    Da die Rentenkasse entweder auf Mails (Personalmangel ?) nicht reagieren oder selber keine Antworten

    parat haben, wäre ich für die Infos sehr dankbar.

    Viele Grüße

    Lutz

    • user
      Christian Schultz
      am 19.06.2023

      Hallo Lutz, so tief stecke ich in der Rentenformel leider nicht drin - daher kann ich das nicht aus dem Stehgreif beantworten.

  • user
    Manuela Kleine-Weber
    am 08.06.2023

    Hallo,

    ich bin Jahrgang 1970 beziehe seit 1990 (beantragt 1989) eine Rente (damalige Schweberschädigtenrente zu DDR Zeiten. ) , dann Erwerbsunfähigkeitsrente und nun volle Erwerbsminderunsrente ( unbefristet)

    Meine Frage an Sie: Wann kann ich von der vollen Erwerbsminderungsrente in die Alterregelrente wechseln. Da bei mir ja der Bestandsschutz greift. Ich gehe davon aus das ich mit 63 Jahren die Altersregelrente beziehen kann. Ist das richtig? Und gab es in den 90igern Abschläge auf die Schwerbeschädigtenrenten, wenn man diese Rente vor dem 65 Lebensjahr erhalten hat.

    Danke für Ihre Antwort :-)

    • user
      Christian Schultz
      am 12.06.2023

      Hallo Manuela, die historische Frage zu den Abschlägen kann ich nicht beantworten. In die Altersrente können Sie ohne Schwerbehindertenausweis frühestens zum 63. Geburtstag. Durch den Bestandsschutz bekommen Sie dann die gleiche Rentenhöhe weitergezahlt.

      • user
        Karsten
        am 27.09.2023

        Hallo, ich lese Jg 70 Volle EM Rente und mit 63 in die Rente ohne Abzüge und Schwerbehindertenausweis `? ( ist wohl der GdB gemeint)

        Das entspricht nicht meiner Kenntnis, habe auch 100 % EM Rente und GdB 100 % und kann nur 2 Jahre früher mit 64 + 4 Monate in die Regelaltergrenze ohne Abzüge gehen !

        VG Karsten

        • user
          Christian Schultz
          am 27.09.2023

          Es geht hier um die besondere Situation, wenn man aus der Erwerbsminderungs- direkt in die Altersrente geht. Dann greift der Bestandsschutz und Sie gehen mit der gleichen Rentenzahlung in die Altersrente.

  • user
    Diawa
    am 01.06.2023

    Hallo,

    ich bekomme seit 1.4.2014 EWMR 100% und diese seit 1.10.2017 unbefristet.

    Dann wurde rückwirkend festgestellt, dass der Anspruch bereits seit Nov. 2013 bestand und nachgezahlt.

    Frage:

    1. 34 J. Renten- bzw.Anrechnungszeiten erreicht, kann man mich mit 63 zwangsweise in Rente wegen Alters versetzen?

    2. Kann ich durch Eigenzahlungen die 35 J. erreichen und vorzeitig in Rente wegen Alters gehen?

    3. Bekomme ich 2024 die 4,5 oder 7,5% Erhöhung/Ausgleichszuschlag?

    Nur Fragen bei dieser Sache, danke vorab für Antworten.

    Viele Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 01.06.2023

      Hallo Diawa, Sie bekommen im Juli 2024 die Erhöhung von 7,5 Prozent. Mit 63 können Sie mit Abschlägen in Rente gehen - die 35 Jahren haben Sie bis dahin erreicht. Und eine Zwangsverrentung durch das Jobcenter ist aktuell nicht möglich.

  • user
    Michael
    am 28.05.2023

    Guten Tag Herr Schultz,

    ich erhalte seit 01.09.2022 eine volle Erwerbsminderungsrente wegen schwerer Erkrankung.

    Aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit von mehr als 46 Jahren könnte ich bereits vorzeitig, ohne Abschläge, zum 01.11.2023 in die Altersrente gehen.

    Die reguläre Altersrente wäre erst im 4 Quartal 2025.

    Meine Frage: Kann ich ohne finanziellen Verlust von der Ewerbsminderungsrente in die vorgezogene Altersrente (für besonders Langjährigversicherte) bereits am 01.11.2023 wechslen?

    Beste Grüße

    Michael

    • user
      Christian Schultz
      am 30.05.2023

      Hallo Michael, das geht. Wegen des Bestandsschutzes erhalten Sie dann in der Altersrente nicht weniger als vorher in der EM-Rente. Lassen Sie sich das gern noch einmal bei der DRV nachrechnen.

  • user
    Patrizia Poller
    am 29.04.2023

    Hallo Herr Schultz

    Ich bin 1987 geboren, erhalte seit 2015 aufgrund der Folgen einer Anti NMDA Rezeptor-Encephalitis und 3 kleinen Schlaganfällen volle Erwerbsminderungsrente, (Schwerbehinderung 50%) diese wurde bisher immer wieder auf 2-3 Jahre befristet, ich hoffe sehr dass sie mit dem nächsten Verlängerungsantrag nun endlich dauerhaft gewährt wird.

    Seit 2016 arbeite ich wieder bzw. leider nur noch in Minijobs, dort zahle ich natürlich weiterhin in die Rentenversicherung ein.

    Wirkt sich denn das überhaupt positiv auf meine spätere Altersrente aus, oder ist das jetzt schon diese "vereiste" Rente und die paar Punkte die ich durch den Minijob sammle zählen überhaupt nicht mehr?

    Ich Blicke leider absolut nicht mehr durch.

    Liebe Grüße

    Patrizia

    • user
      Christian Schultz
      am 02.05.2023

      Hallo Patrizia, Ihre EM-Rente ist durch die Zurechnungszeit künstlich erhöht worden. Wenn Sie irgendwann in die Altersrente wechseln, gilt der Bestandsschutz. Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass Ihre Altersrente ohne den Bestandsschutz höher wäre.

      Zahlen Sie aber trotzdem weiter eigene Rentenbeiträge. Denn die können später noch für die Wartezeiten bei anderen Rentenarten wichtig sein. Zum Beispiel bei der Grundrente: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/grundrente-und-arbeitslosigkeit-wie-komme-ich-auf-33-jahre

  • user
    Roman Lafos
    am 29.04.2023

    Guten Tag.

    Ich beziehe derzeit eine EMR, befristet bis 31.03.2024.

    Ab dem 01.06.2023 könnte ich die EMR in eine reguläre Rente aufgrund 45 Berufsjahren umwandeln.

    Oder die EMR bis zum 01.06.2025 verlängern und dann in die reguläre Rente übergehen. Wäre bei dieser Variante der mtl. Rentenbetrag ab 2025 höher?

    • user
      Christian Schultz
      am 02.05.2023

      Hallo Roman, das müsste man sich bei der DRV ausrechnen lassen. Nutzen Sie hier in jedem Fall die kostenlose Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung.

  • user
    Frank Linnenbrügger
    am 27.03.2023

    Erwerbsunfähigkeitsrente seit 2011,da 60,geb.1963 ändert sich bei mir etwas

  • user
    Claudia Schuhmacher
    am 23.03.2023

    Guten Tag!

    Ich bin Jahrgang 1963, habe einen GdB von 50 und eine befristete volle Erwerbsminderungsrente bis zum 31.10.2025.

    Am 1.11.25 kann ich als Schwerbehinderte vorzeitig mit Abschlägen in die Altersrente wechseln.

    Gilt dann auch schon der Bestandsschutz in der Höhe der Erwebsminderungsrente oder erst ab der regulären Altersrente?

    • user
      Christian Schultz
      am 24.03.2023

      Hallo Claudia, der Bestandsschutz auf die Entgeltpunkte gilt auch hier. Da Sie aber in eine vorgezogene Rente mit Abschlägen wechseln würden, wäre die Rente durch den Abschlag trotzdem niedriger. Da sollten Sie sich noch einmal persönlich beraten lassen. Vielleicht ist es möglich, die EM-Rente noch einmal zu verlängern und dann später in die ungekürzte Rente zu wechseln.

      • user
        abel du basi
        am 06.06.2023

        "...wäre die Rente durch den Abschlag trotzdem niedriger."

        Warum?

        Sie hat, durch die befristete volle Erwerbsminderungsrente, bis zum 31.10. einen Abschlag von 10,8% und ab einem Tag später durch die Schwerbehindertenrente ebenfalls einen Abschlag von 10.8 %.

        Also, warum wäre die Rente durch den Abschlag trotzdem niedriger?

        • user
          Christian Schultz
          am 06.06.2023

          Der Bestandsschutz greift immer, wenn der Wechsel zwischen Erwerbsminderungs- und Altersrente innerhalb von 24 Monaten erfolgt. Es fallen dann auch keine zusätzlichen Abschläge an.

          • user
            Jörg Berhammer
            am 11.06.2023

            Herr Schulz,

            ich glaube Sie machen hier einen Denkfehler!

            Der Bestandsschutz greift auch bei einer vorgezogenen Altersrente, also auch beim Übergang von

            einer EM-Rente zur vorgezogenen Alterrente für Schwerbehinderte mit einem zeitlichen Abstand von max. 24 Monaten.

            Die bisherigen Entgeltpunkte und die vorher zugestandene Zurechnungszeit bleiben voll erhalten.

            Sie schreiben zu Frau Schuhmacher:

            "Da Sie aber in eine vorgezogene Rente mit Abschlägen wechseln würden, wäre die Rente durch den Abschlag trotzdem niedriger."

            Das ist doch falsch. Sie behält die 10,8% Abschlag aus der EM-Rente bei, egal ob Sie in eine vorgezogene oder später in die reguläre Alterrente wechselt. Es wird nicht mehr oder weniger....

            Diese Vorgaben sind im § 88 SGB VI: Persönliche Entgeltpunkte bei Folgerenten - Übernahme bisheriger persönlicher Entgeltpunkte, genau geregelt.

            Diese wichtige Info haben Sie schon am 09.01.2023 falsch dargelegt:

            "Hallo Alfred, ich verlasse mich da auf die Aussage meines Kollegen im Rechtsschutz. Demnach gilt der Bestandsschutz nur für beim Wechsel in die Regelaltersrente."

            Quelle:

            https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/em-rente-unbefristet-jetzt-vorzeitig-altersrente-beantragen

            Ich bitte auch hier um eine Berichtigung, da gerade hier die "Überprüfungsangst" für Rentner mit voller unbefristeten Em-Rente wegfallen würde.....

  • user
    Andreas
    am 20.03.2023

    Hallo,

    seit 2019 erhalte ich eine Teilerwerbsminderungsrente (unbefristet) und arbeite noch 4 Stunden am Tag (20 Std. die Woche).

    Nun lese ich immer, dass die reguläre Altersrente (ab 65-67 Jahren je nach alter) die gleiche Höhe hat wie die Erwerbsminderungsrente.

    Hier wird von einem Bestandschutz gesprochen. Wie sieht dies aber aus, wenn man eine Teilerwerbsminderungsrente bezieht und dann direkt in die Altersrente geht?

    Bedeutet dies, daß meine Altersrente gleich der doppelte Teilerwerbsminderungsrente ist. Anbei ein kleines Rechenbeispiel:

    Monatliche Teilerwerbsminderungsrente = 1.000€

    Volle Erwerbsminderungsrente = 2.000€ (Die Teilerwerbsminderungsrente entspricht 50 % der Vollen Erwerbsminderungsrente)

    Altersrente (ab 65-67 - je nach alter) = 2.000€ ?????

    Wichtig ist mir, ob bei einem nahtlosen Übergang der Teilerwebsminderungsrente in die Altersrente meine Altesrente dem doppelten meiner jetzigen Teilerwerbsminderungsrente entspricht.

    Danke schon mal im Voraus für diese Information.

    Viele Grüße

    Andreas

    • user
      Christian Schultz
      am 21.03.2023

      Hallo Andreas, bitte lassen Sie sich hierzu unbedingt direkt - und kostenlos - bei der DRV beraten. Der Bestandsschutz betrifft nicht die Rentenhöhe, sondern die Entgeltpunkte, die Sie auf Ihrem Rentenkonto erreicht habe. Daher bin ich mir in diesem Punkt nicht ganz sicher, wie das in der Praxis läuft. Sollten Sie eine bei der DRV eine fundierte Antwort erhalten, würde ich ich freuen, wenn Sie das Ergebnis hier posten. Dann haben wir alle etwas davon.

  • user
    Mady Hirsch
    am 14.03.2023

    Guten Tag,

    Ich habe die folgende Fragen:

    Ich bin 1980 geb./ unbefristet 70% schwerbehindert/ 3 Kinder / geschieden/ Teilzeit 33h

    immer wieder habe ich versucht meine Stunden nach oben zu schrauben, um nun alleinstehend finanziell besser für mich und meine Kinder sorgen zu können. Fazit: Leider habe ich nicht die Möglichkeit aufgrund meiner körperlichen Einschränkungen Vollzeit zu arbeiten, da es die Leistungsfähigkeit nicht hergibt… Meine Krankheitsfälle häuften es sich und ich muss es wohl so hinnehmen, dass nicht mehr geht. Um meine Gesundheit stabil zu erhalten, musste ich wieder auf ein verträgliches Maß kürzen mit entsprechenden finanziellen Einbußen. Jedoch belastet mich natürlich die finanzielle Situation. Ist des möglich aus diesem Grund eine teilweise Erwerbsminderung zu beantragen? Welche Nachteile ergeben sich für mich dadurch?

    Vielen Dank

    Mandy Hirsch

    • user
      Christian Schultz
      am 14.03.2023

      Hallo Mandy, natürlich kann es möglich sein, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu bekommen. Ob Sie Chancen darauf haben, besprechen Sie am besten vorab mit Ihrem Arzt oder meinen Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

      Ob es finanziell nachteilig ist, kann man generell nicht sagen. Falls Sie Ihren Teilzeitjob weiterhin ausüben können, kann die Gewährung der Rente eigentlich nur von Vorteil für Sie sein.

  • user
    Ilona Torge
    am 13.03.2023

    Ich bekomme eine Dauetrente bis Juli 2023. Dann folgt ab 1.08.23 die Altersrente direkt im Anschluss. Habe ich dann eine geringere Altersrente oder gilt dann der Bestandsschutz?

    • user
      Christian Schultz
      am 14.03.2023

      Der Bestandsschutz greift immer dann, wenn zwischen EM- und Altersrente maximal 24 Monate liegen. In Ihrem Fall ist das also so.

  • user
    Thomas Henne
    am 09.03.2023

    Guten Tag,

    Meine Frage bezieht sich auf den Fall, dass nach einer befristeten EM Rente die Arbeitsleistung wieder zu 100% hergestellt ist, und auch sofort eine Arbeit aufgenommen wird.

    Wie wird die Zeit, in der ich EM Rente bezogen habe in meinem Rentenkonto berechnet? Bleiben für diese Zeit die Punkte aus der Zurechnungszeit bestehen? Oder gibt es für die Zeit der EM Rente keine Entgeltpunkte?

    Herzlichen Dank!

    • user
      Christian Schultz
      am 09.03.2023

      Hallo Thomas, die Zurechnungszeit selbst wirkt sich nicht auf das Rentenkonto aus - es gibt dafür keine Entgeltpunkte. Allerdings zählt die Zurechnungszeit bei der 35-jährigen Wartezeit für die vorgezogene Altersrente mit.

  • user
    Walter Schock
    am 08.03.2023

    Hallo,

    Ich beziehe teilweise Erwerbsminderungsrente seit 2016, Arbeite aber ganz normal weiter.

    Grad der Behinderung 50% Unbefristet.

    Erhöht sich dadurch meine Altersrente ??????

    Grüsse Walter

    • user
      Christian Schultz
      am 09.03.2023

      Hallo Walter, Ihre Rentenansprüche für das Alter erhöhen sich nicht durch die teilweise EM-Rente. Aber wenn Sie versicherungspflichtig "nebenbei" arbeiten, sorgt das natürlich für eine höhere Rente.

      • user
        Dagmar
        am 24.09.2023

        Hallo Herr Schultz, wie ist versicherungspflichtig “nebenbei” gemeint?

        Beispiel: Er bezieht die teilweise EM-Rente und arbeitet zB noch 4 Stunden täglich versicherungspflichtig in seinem Beruf, für diese 4 Stunden am Tag erwirbt er Rentenpunkte, die dann die Altersrente für später erhöhen. Habe ich das so richtig verstanden?

        Vielen Dank für die Antwort.

        LG von Dagmar

        • user
          Christian Schultz
          am 25.09.2023

          Ja, genau.

  • user
    Mark B.
    am 01.03.2023

    Guten Tag Herr Schultz,

    ich bin 31 Jahre alt und erhalte seit dem 12.2021 eine „Rente wegen voller Erwerbsminderung die als Dauerrente“ gewährt worden ist, von der DRV.

    Die EM-Rente habe ich 2017 beantragt und diese wurde zunächst befristet, bis diese als Dauerrente gewährt wurde.

    Wenn eine Rentenanpassung vorgenommen wird, dann erhalte ich diese auch.

    Zudem habe ich einen GdB 50.

    Meine Frage an Sie:

    ist meine Altersrente genau so hoch wie meine bis dato erhaltene Erwerbsminderungsrente?

    Bsp.: ich bekomme bis einen Monat vor meiner Altersrente eine EM-Rente von 800€.

    Bekomme ich dann auch 800€ als Altersrente?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    VG

    • user
      Christian Schultz
      am 02.03.2023

      Hallo Mark, ja - wenn Sie irgendwann von der EM- in die Altersrente wechseln, gilt der Bestandsschutz. Ihre Rente kann dann nicht niedriger sein.

  • user
    Renate Schludecker
    am 27.02.2023

    Hallo

    Bin 64 Jahre, habe seid 2016 teilweise EW Rente unbefristet. Könnte ab 01.04.2023 vorgezogene Behindertenrente 100 % Behinderungsgrad beantragen.

    Frage: würde sich das auf die Höhe der Ew Rente / Regelaltersrente ab 01.04.2025 auswirken. Oder gilt auch hier Bestandsschutz?

    Habe auch durch meinen Medijob noch zusätzliche Punkte erreicht. Würden diese auch noch mitberrechnt werden ?

    .

    • user
      Christian Schultz
      am 28.02.2023

      Hallo Renate, da empfehle ich eine persönliche - und kostenlose - Beratung bei der DRV. Dort erfahren Sie ziemlich genau, wie hoch Ihre Altersrente sein würde. Auch mit Blick auf die Rentenbeiträge aus dem Nebenjob.

  • user
    Jürgen Gillessen
    am 27.02.2023

    Hallo Herr Schulz, was geschieht, wenn ich z.B. ab dem 01.02.2023 eine Teilerwerbsunfähigkeitsrente (50%) erhalte und dann zukünftig vorzeitig die Altersrente (ebenfalls 50%) in Anspruch nehme. Werden dann sowohl von der Teilrente, als auch von der Altersrente Abzüge vorgenommen (z.B. 10,8% bei drei Jahren vor „normalem“ Rentenbeginn) oder bleibt die bewilligte Teilrente in voller Höhe bestehen?

    • user
      Christian Schultz
      am 27.02.2023

      Hallo Jürgen, beim Wechsel von der EM- in die Altersrente innerhalb von 24 Monaten entstehen keine neuen Abzüge. Es werden lediglich die Abschläge der EM-Rente übernommen.

  • user
    Peter
    am 25.02.2023

    Hallo,ich habe schon zu DDR Zeien eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen,welche in die Altersrente überging.

    Von der Rentenversicherung erhalte ich immer mit der“ Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“den Beginn der Altersrente.

    Die davor bezogene Rente wird als eine „vorhergehende Rente“ bezeichnet.Demzufolge wird die Altersrente mit einen Beginn vom 01.10.2007 angegeben.Ist das rechtens?

    Mit freundlichen Grüßen :

    Peter

  • user
    Marco
    am 24.02.2023

    Entgeltpunkte sammeln - lohnt sich das? Geb. Jahr 1961 - Regelaltersrente ab 6/2028

    Hallo Herr Schultz, ich bin wohl ein Sonderfall:

    Zwar erhalte ich unbegrenzt seit 2000 eine teilweise Erwerbsminderungsrente (vorher hieß sie die ersten 20 Jahre "Berufsunfähigkeitsrente"), gehe aber seit 2000 auch weiter ununterbrochen in Vollzeit arbeiten und zahle somit weiter monatlich seit 23 Jahren Rentenversicherungsbeiträge ein. Somit müsste ich ja weiterhin auch Rentenpunkte ansammeln. Werden diese trotz damaligem "Einfrieren" auch weiter hinzugezählt?

    Die DRV Bund kann mir angeblich keine Renteninformation ausstellen, da "eine Hochrechnung der künftigen Altersrente durch das Zusammentreffen von verschiedenen rentenrechtlichen Zeiten in der Renteninformation technisch nicht umsetzbar ist" und "Das Erstellen einer Renteninformation für Bezieher einer Rente ist vom Gesetz nicht vorgesehen und daher programmtechnisch leider nicht möglich" Zitate aus dem Schreiben der DRV.

    Für die DRV Bund bin ich somit schon seit 23 Jahren ein Rentner mit Hinzuverdienst. Durch meinen Hinzuverdienst (Vollzeit) müssten somit die Rentenpunkte aber weiter steigen und meine Regelaltersrente sollte daher höher ausfallen als bei der übergangslosen Umwandlung von

    Erwerbsminderungsrente in Regelaltersrente (Vertrauensschutz).

    Liege ich da richtig? Immerhin handelt es sich um weitere 23 Jahre Einzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen seit Beginn des Erhalts von teilweiser Erwerbsminderungsrente (bzw. Berufsunfähigkeitsrente).

    MfG, Marco

    • user
      Christian Schultz
      am 24.02.2023

      Hallo Marco, wenn Sie versicherungspflichtig arbeiten, steigen damit auch Ihre Rentenansprüche. Sie beziehen ja auch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Unsere Aussagen im Beitrag beziehen sich auf die volle EM-Rente. Von daher gehe ich stark davon aus, dass Ihre Altersrente höher ausfallen wird.

  • user
    S. Behrends
    am 22.02.2023

    Hallo, aufgrund einer schweren Erkrankung mit 100% Schwerbehinderung bin ich mir nicht sicher, ob ich eine Teilerwerbsminderungsrente beantragen sollte. Ich bin Jahrgang 1962 und könnte Februar 2027 abschlagsfrei in die Regelaltersrente gehen. Wird die Zeit, die ich noch arbeiten kann (maximal 24Std/Woche nach eigener Einschätzung)) auf meine zukünftige Altersrente angerechnet, so dass ich diese noch weiterhin steigern kann und sie dann evtl höher ausfällt, auch wenn ich eine Teilerwerbsminderungsrente beziehe? Habe ich finanzielle Nachteile bei der Regelaltersrente, wenn ich vor dem Eintritt eine Teilerwerbsminderungsrente bekommen habe, zB Abzug von Rentenpunkten, weil ich ja bereits vor der Regelaltersrente Leistungen bezogen habe?

    Ist es vorteilhafter Stunden zu reduzieren ohne Unterstützung einer Teilerwerbsminderungsrente oder kann ich versuchen sie in Anspruch zu nehmen ohne dabei meine Regelaltersrente zu gefährden?

    Mit freundlichen Grüßen, S. Behrends

    • user
      Christian Schultz
      am 23.02.2023

      Hallo, leider kann man Ihre Frage nicht allgemein beantworten. Denn um zu beurteilen, was in Ihrer Situation finanziell am sinnvollsten wäre, müssten wir mehr über Ihren Hintergrund erfahren. Besprechen Sie das gern im Rahmen der Sozialberatung des SoVD: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Meier
    am 16.02.2023

    Hallo, ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente befristet bis September 2025. Wenn ich ab Oktober 2025 in Rente für Schwerbehinderte gehen würde, würden dann die Abzüge steigen, oder würde der Zahlbetrag gleich bleiben?

    • user
      Christian Schultz
      am 16.02.2023

      Da greift der Bestandsschutz, so dass Sie auf keinen Fall weniger Geld bekommen als bisher mit der EM-Rente.

  • user
    Peter Berger
    am 06.02.2023

    Meine volle EM-RENTE ist bis zum 30.11.24 befristet. Da ich Jahrgang April 1963 bin, beträgt mein Abschlag 10,8 %.

    Wenn ich die Zeitrente auslaufen ließe und dann 23 Monate später die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen würde (evtl ist diese Zeitspanne nötig, um eine Abfindung zu erhalten), müsste, wenn ich die Ausführungen hier komplett verstanden habe, mein Besitzschutz aus der EM-RENTE greifen und es bei den 10,8 %, statt des eigentlichen Abschlags von 12%, verbleiben und die Zurechnungszeit sowieso ? Würde mich über Ihre Antwort sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Peter Berger

    • user
      Christian Schultz
      am 06.02.2023

      Hallo Peter, ja - der Bestandsschutz gilt 24 Monate lang ab dem Ende der EM-Rente. Ich empfehle an dieser Stelle aber immer eine kostenlose Beratung bei der DRV, in der Sie noch einmal alle offenen Fragen klären können.

  • user
    Paul
    am 29.01.2023

    Hallo,

    Vielleicht können Sie mir bei folgender Frage helfen.

    Ich bin Jahrgang 1961 und beziehe seit 2010 unbefristete volle Erwerbsunfähigkeitsrente.

    2 Jahre in dieser Zeit hat die Pflegeversicherung Beiträge einbezahlt weil ich meine Mutter mit pflegegrad 4 gepflegt habe.

    Ich bin schwerbehindert 60 % und hätte damit mit 63 (14.11.2024) abschlagsfrei in Rente gehen können soweit ich weiss.

    Ich glaube, auf meine Erwerbsunfähigkeitsrente habe ich auch Abschläge erhalten.

    Meine Regelaltersrente würde ich zum 1.6.2028 bekommen.

    Wäre es von Vorteil für mich, noch einige Zeit versicherungspflichtig und arbeiten und dann zum 14.11.2024 in vorzeitige Regelaltersrente zu gehen ohne Abschläge ?

    Oder wäre diese eventuell trotz Nichtabschläge niedriger ?

    Wie lange müsste ich da noch arbeiten ?

    Vielen Dank,

    Paul

    • user
      Christian Schultz
      am 30.01.2023

      Hallo Paul, in der Regel macht es in dieser Situation finanziell keinen Sinn, in die vorgezogene Altersrente zu wechseln. Dass Ihre Altersrente höher ist als die EM-Rente ist ja extrem unwahrscheinlich. Aber lassen Sie sich dazu gern noch einmal kostenlos bei der DRV beraten.

  • user
    Henry
    am 26.01.2023

    Hallo,

    ich beziehe seit 2013 eine volle EU-Rente und mache mir langsam Sorgen um meine Altersrente, da ich Jahrgang 1969 bin und der Zeitpunkt immer dichter kommt. :(

    Habe ich eine Möglichkeit meine Altersrente aufzubessern? Macht ein 450€ Job mit der Option für freiwillige Rentenzahlung Sinn oder sind diese Beiträge zu gering um eine nachhaltige Rentenerhöhung zu erreichen? Gibt es andere Möglichkeiten die Altersrente zu erhöhen? Einmalzahlungen scheiden aus, weil mir dazu das Geld fehlt ebenso habe ich keine großen finanziellen Rücklagen um längere Zeiten zu überbrücken und ich Single bin. Daher stellt die Altersrente meine einzige Einnahme im Alter dar.

    Vielen Dank bereits im Vorwege für die Antworten.

    • user
      Christian Schultz
      am 26.01.2023

      Hallo Henry, die gute Nachricht lautet: Sie werden beim Wechsel in die Altersrente nicht weniger haben als zuvor in der EM-Rente. Die schlechte Nachricht: Es ist schwierig, diesen Zahlbetrag noch zu erhöhen. Ich empfehle Ihnen da am besten eine kostenlose Beratung bei der DRV. Dort kann man anhand Ihrer Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto genau sagen, wie die Situation bei Ihnen ist.

  • user
    Michael
    am 23.01.2023

    Hallo,

    ich bin 63 Jahre und beziehe volle Erwerbsminderungsrente. Dauer bis zu meiner Altersrente mit 66 und 4 Monaten.

    Frage: Was ist, wenn die Erwerbsminderungsrente gestrichen wird und ich dann die vorgezogene Rente mit 63 wähle, die ja dann mit Abschlägen ist? Abschläge habe ich ja schon bei der Erwerbsminderungsrente gehabt.

    Wieviel Rente würde ich dann bekommen? Wird dann nochmal abgezogen?

    • user
      Christian Schultz
      am 23.01.2023

      Wer innerhalb von 24 Monaten nach Auslaufen der EM-Rente in die Altersrente wechselt, genießt einen Bestandsschutz. Das bedeutet: Die Altersrente kann nicht niedriger als die EM-Rente sein. In der Praxis werden Sie also mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit genauso viel haben wie vorher.

  • user
    Iris
    am 15.01.2023

    Hallo,

    ich bin Jahrgang 1973 und beziehe seit 2011 teilweise EM Rente, unbefristet.

    Aufgrund der Scheidung wurden die Rentenpunkte meine Ex-Mannes übertragen und daher erhalte ich seit 11/2020 mehr teilweise EM Rente (gesamt 700 €).

    Ich bin seit Genehmigung der teilweisen EM Rente immer in TZ arbeiten gegangen (2.700 € brutto). Wird dieses Einkommen bei der Altersrente berücksichtigt?

    Wenn ich aufgrund meines GdB 50 früher in Rente gehe, wie wirkt sich das auf meine Altersrente mit Blick auf die EM Rente aus?

    Bereits jetzt vielen Dank für Ihre Antwort.

    I.

    • user
      Christian Schultz
      am 16.01.2023

      Hallo Iris, wenn Sie neben Ihrer teilweisen EM-Rente versicherungspflichtig arbeiten, kommen diese Entgeltpunkte Ihrem Rentenkonto zugute. In Bezug auf den früheren Renteneinstieg bitte ich Sie, dass Sie sich persönlich und kostenlos bei der DRV beraten lassen.

  • user
    Petra Thesker
    am 07.01.2023

    Ich werde jetzt im Januar 62 Jahre alt und überlege in die Erwerbsunfähigkeitsrente zu gehen. Was muss ich dafür tun und wann wird die Erwerbsunfähigkeitsrente in die normale Altersrente umgewandelt?. Bleibt der Betrag dann bestehen?. Ich arbeits seit meinem 17 Lebensjahr und habe 3 Kinder.

    • user
      Christian Schultz
      am 09.01.2023

      Sie müssen einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Wenn Sie in den letzten Jahren nicht zur Reha waren, ist es gut möglich, dass Sie zunächst eine solche Maßnahme absolvieren müssen. Hier wird dann auch geprüft, ob Erwerbsminderung besteht.

  • user
    Mike F.
    am 03.01.2023

    Hi...ich bin seit 10 Jahren regelmäßig an chronischen Depressionen erkrankt und häufiger krankgeschrieben. Ich bin 53 Jahre alt.

    Anfangs war ich auch mal in einer Reha und öfter in Psychotherapie.

    Momentan bin ich 6 Wochen krankgeschrieben.

    Ich trage mich mit dem Gedanken eine EM Rente zu beantragen.

    Welche Chancen sehen Sie und wie würde sich das auf meine Altersrente auswirken, ich arbeite seit meinem 16ten Lebensjahr aber mein Rentenanspruch liegt derzeit bei 1200€ obwohl ich immer gearbeitet habe.

    • user
      Christian Schultz
      am 04.01.2023

      Hallo Mike, es ist leider unmöglich, eine Prognose über Erwerbsminderung abzugeben, wenn man die Berichte Ihrer Ärzte nicht kennt. Aber grundsätzlich werden mittlerweile viele EM-Renten wegen psychischer Erkrankungen bewilligt. Wenn das so kommt, wird Ihre EM-Rente so hochgerechnet, als ob Sie bis zur Regelaltersgrenze weitergearbeitet hätten. Mit dem Verdienst der letzten Jahre.

  • user
    Petra
    am 22.12.2022

    Ich habe folgende Frage:

    Ich bin 1957 geboren und seit 2012 in Erwerbsminderungsrente. Ich war im Öffentl. Dienst und beziehe eine Rente von 1.287,00 Euro plus Betriebsrente von 368,00 Euro. Jetzt habe ich einen Antrag von der Deutschen Rentenversicherung Bund auf Regelaltersrente erhalten. Wieso muss ich einen Antrag stellen ? Ich werden im April 2023 65 Jahre. Ich pflege meinen Mann seit 2018 und bekomme Beiträge von der Krankenkasse zusätzlich zur Altersrente angerechnet. Wieso macht dies bei der Höhe der Rente nicht viel aus, laut Aussagen einer Rentenberaterin?

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2023

      Hallo Petra, die Erwerbsminderungsrente läuft beim Erreichen der Regelaltersgrenze aus. Daher müssen Sie nun die Altersrente beantragen. Da für diesen Wechsel ein Bestandsschutz gilt, haben Sie nun auf jeden Fall nicht weniger Geld als vorher im Portemonnaie.

      Die Pflege Ihres Mannes bringt Ihnen zusätzliche Rentenpunkte. Aber dennoch macht das den "Kohl nicht fett", da Sie aus der EM-Rente kommen. Diese wurde 2012 durch die sogenannte Zurechnungszeit hochgerechnet. Allein mit der Pflege Ihres Mannes kommen Sie daher niemals auf eine höhere Zahlung als bei der EM-Rente.

  • user
    Karin
    am 12.12.2022

    Ich bin zur Zeit krank geschrieben.Mein Krankengeld läuft im Januar 2023 aus. Es folgt AlG1.Eine Reha ist beantragt. Mir wurde vom Arbeitsamt gesagt, dass ich evtl. ausgemustert werde und eine Erwerbsminderungsrente bekomme. Wonach richtet sich die Höhe der Erwerbsminderungsrente (letzter Bruttolohn oder dann AlG1) und wie wird sie berechnet? Danke für eine Antwort. Viele Grüße. Karin

    • user
      Christian Schultz
      am 13.12.2022

      Hallo Karin, die Höhe der EM-Rente richtet sich nach Ihrem Verdienst der letzten Jahre. Sie bekommen doch jedes Jahr eine Renteninformation von der DRV - da finden Sie auch eine Zahl über die voraussichtliche Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente.

  • user
    Claus Müller
    am 05.12.2022

    Hallo SOVD, ich habe eine Frage wegen teilweiser EM-Rente.

    Ich befinde mich derzeit im Krankengeldbezug. Eventuell ab 2023 wieder im ALG1 Bezug. Jeweils mit ca. 12 Monaten Restanspruchsdauer.

    Ich überlege, einen EM Rentenantrag zu stellen, mit dem Risiko, dass es nur eine teilweise EM-Rente, dazu auch nur eine befristete Rente, sein könnte. Was für meinen Lebensunterhalt zu niedrig wäre.

    Bekomme ich dann im Gegenzug noch ein halbes Krankengeld, bzw. ein halbes ALG1, als Aufstockung, bis zum Ende der Restanspruchsdauer? ALG2 / Hartz4 ist bei mir nicht möglich.

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,

    Claus

    • user
      Christian Schultz
      am 06.12.2022

      Hallo Claus, genauso ist es. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung können Sie "nebenbei" das halbe Kranken- oder Arbeitslosengeld erhalten.

      • user
        Claus Müller
        am 08.12.2022

        Hallo Christian,

        vielen Dank für die schnelle und positive Antwort. Eine Sorge weniger für mich.

        Die gleiche Frage habe ich bereits der Arbeitsagentur und der Krankenkasse gestellt. Die Antworten waren: Das ist mir neu, von sowas noch nie gehört, daher weiß ich es nicht, muss ich mich mal erkundigen, melde mich wieder. Was aber nicht geschah.

        Also: Danke und weiterhin viel Erfolg,

        Claus

  • user
    Claudia
    am 01.12.2022

    Schönen guten Abend,

    ich habe eine Frage, und brauche dringend einen Rat. Ich hoffe Sie können mir helfen

    Ich habe die Erwerbsminderungsrente 2021

    als Dauerrente genehmigt bekommen. Es geht mir gut und bin der Meinung wieder voll arbeiten gehen zu können.

    Ich habe ein sehr lukratives Jobangebote bekommen und ich weiß nicht,wie sich das verhält.

    Kann ich die Dauerrente wieder abgeben? Welche Risiken entstehen wie z.B . Rentenhöhe wenn ich in die Regelaltersrente gehe? Mach ich Verlust, oder kann ich dann durch die Rentenversicherungsbeiträge eine höhere Rente im Alter erzielen. Gibt es andere Dinge, die zu beachten sind? Ich würde gerne den Job annehmen, habe aber Bedenken, ob ich mir dadurch selber Schaden zufüge. Wie müsste ich vorgehen, wenn ich mich für den Job entscheide?

    Vielen Dank im Vorfeld.

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia

    • user
      Christian Schultz
      am 02.12.2022

      Hallo Claudia, natürlich können Sie die EM-Rente "wieder abgeben" und arbeiten gehen. Falls Sie anschließend jedoch wieder einen gesundheitlichen Rückschlag erleiden, ist nicht garantiert, dass Sie im wieder eine Rente wegen Erwerbsminderung bekommen. Auch der Bestandsschutz beim Übergang von der EM- in die Altersrente wäre dann erst einmal weg. Bevor Sie hier eine Entscheidung treffen, sollten Sie sich individuell beraten lassen.

      • user
        Mehmet altinses
        am 04.12.2022

        Ich bin vergeslickeit psych hirnleistung störeng gehörlos 90gbd schwerbehindert was machen ich habenkrankgeld anrag

  • user
    Kerstin Fischer
    am 22.11.2022

    Guten Tag,

    1. ich habe gelesen, das sich beim Wechsel von der Erwerbsunfähigkeitsrente in die Regelaltersrente der Rentenbetrag auf 1.000.- Euro erhöht, wenn man (Frau) vorher eine niedrigere EU-Rente erhalten hat. Jahrgang 1960, EU-Rente seit 1997, GdB 90%

    So steht es im Rechenbeispiel...

    2. Wann ändert sich meine Erwerbsunfähigkeitsrente in die Altersrente - und geht das jetzt automatisch oder per Antrag. Ich habe vor ein paar Jahren bei der BfA nachgefragt, die mir sagten, ich müsse den Antrag früh genug stellen, ansonsten würde die Rente einfach enden.

    Also zusammengefasst: wann Altersrente / gibt es dann wirklich diese Regelaltersrente 1000,- Euro - jetzt bekomme ich 880,- / habe noch 18 Jahren im Minijob gearbeitet - aber das wurde nur das notwendige abgeführt an den Rententräger.

    Danke für Antwort, Gruß,

    Kerstin Fischer

    • user
      Christian Schultz
      am 23.11.2022

      Hallo Kerstin, von dieser 1000-Euro-Regelung habe ich noch nie gehört. Ich denke nicht, dass es so etwas gibt.

  • user
    Jürgen Richter
    am 16.11.2022

    Guten Tag,

    Ich beziehe seit 2005 eine volle Erwerbsminderungrente. Zudem habe ich den Grad der Behinderung 60. Nach telefonischer Auskunft bei dem Rententräger sagte man mir, dass ich dann früher in die Altersrente wechseln könnte. Also statt mit 66 Jahren und 2 Monaten, schon mit 64 Jahren und 2 Monaten.

    Gilt denn auch in diesem Fall der Bestandsschutz?Also bekomme ich dann auch ca. den gleichen Betrag, den ich jetzt mit der Erwerbsminderungrente beziehe?

    Vielen Dank im Voraus.

    • user
      Christian Schultz
      am 17.11.2022

      Hallo Jürgen, dazu habe ich unterschiedliche Aussagen gehört. Bitte fragen Sie noch einmal bei der Rentenversicherung nach.

      • user
        Larissa Bötsch DRV
        am 06.06.2023

        Wie bitte!

        Welche verschiedenen Aussagen soll es zum Bestandsschutz, bei vorgezogener Altersrente wg. Schwerbehinderung, denn geben?

        Wie ist Ihr aktueller Sachstand?

        • user
          Christian Schultz
          am 06.06.2023

          Das konnten wir in der Zwischenzeit klären: Der Bestandsschutz greift immer, wenn der Wechsel von EM- zur Altersrente innerhalb von 24 Monaten erfolgt.

  • user
    Petra M.
    am 02.11.2022

    Ich bin Jahrgang 03/1964. Beziehe seit 10/2013 volle EM-Rente, immer befristet, jetzt bis 10/2024. Bin 2018 in ein anderes Bundesland gezogen. Hier wird jetzt als Begründung, anders als bei den vorherigen Bescheiden an meinem ehem. Wohnsitz, bei den letzten 2 Verlängerungen der Arbeitsmarkt vorgegeben, nicht meine Erkrankungen. Man schreibt, ich könnte mehr als 3 Std. tätig sein. Dem ist aber nicht so. Macht es Sinn, diesen Formulierungen in dem Bescheid zu widersprechen? Oder das so hinzunehmen und erst bei dem nächsten Antrag auf Verlängerung entsprechende Krankenakten/ Gutachten vorzulegen? Ich habe große Sorge, dass man mir die Rente nicht mehr verlängert, da es ja auf dem Arbeitsmarkt einen großen Fachkräftemangel gibt.

    Für eine Antwort im Voraus vielen Dank.

    • user
      Christian Schultz
      am 03.11.2022

      Hallo Petra, das klingt, also ob Sie zurzeit die volle EM-Rente als sogenannte "Arbeitsmarktrente" beziehen. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/arbeitsmarktrente-diese-3-punkte-sollten-sie-kennen

      Ob das bei Ihnen so rechtens ist bzw. welcher Weg zu empfehlen wäre, kann man ohne nähere Hintergründe nicht hier im Forum klären. Da sollten Sie sich persönlich beraten lassen.

  • user
    Ramona
    am 26.10.2022

    Danke für den Beitag.

    Ein frage noch:

    Ich bin 60 Jahre alt (1962 geb.) und seit 1.7.22 in EM Rente bis 31.102028. Regelalterszeit.

    ich habe den Beitrag wie folgt verstanden:

    meine bisher erreichten Entgeltpunkte zb 58 wurden zum 1.7.22 eingefroren.

    Nun hat die DRV meine Punkte hoch gepuscht zB auf 62 Punkte ( und auch wieder 9,6 % insgesamt abgezogen - aber das ist ein anderes Thema)

    Wenn ich jetzt nahe Angehörige Pflege bekomme ich auch eine geringe Anzahl von Punkten. Zb nochmal insgesamt 1 Punkt bis 31.10.28 dazu.

    Würde dieser 1 Punkt auf die eingefrorenen 58 Punkte zugerechnet oder auf die 62 Punkte zugerechnet werden?

    Herzlichen Dank vorab

    Ramona

    • user
      Christian Schultz
      am 29.10.2022

      Hallo Ramona, auf die Punkte ohne Zurechnungszeit.

  • user
    Mn
    am 15.10.2022

    Jahrgang 1959, 44 Jahre gearbeitet. Wegen Krankheit kann ich nicht mehr arbeiten. Was ist für mich besser die normale Rente oder die EM- Rente?

    • user
      Christian Schultz
      am 17.10.2022

      Ohne Einblick in Ihre Rentenauskunft kann man das nicht beantworten.

  • user
    Marion
    am 20.09.2022

    Ist ein Schwerbehindertengrad von 50% und mehr die Voraussetzung für den Erhalt einer EM-Rente? Wenn nicht: wann bekommt man eine EM Rente?

  • user
    Sabiene Schnack
    am 30.07.2022

    Hallo,

    ich bin am 30.11.1964 geboren. Am 01.10.2026 habe ich 45 Jahre gearbeitet. Ich würde gerne am 01.01.2027 mich mit einem Aufhebungsvertrag in die Arbeitslosigkeit vom Arbeitsleben verabschieden. Dann nach 24 Monaten zum 01.01.2029 mit 10,5 % Abzug offiziell in Altersrente gehen.

    Können Sie mir sagen, ob mein Plan umsetzbar ist?

    Gruß

    S.Schnack

    • user
      Christian Schultz
      am 06.08.2022

      Hallo Sabiene, bei erfüllten 45 Versicherungsjahre können Sie ja zum 65. Geburtstag abschlagsfrei in Rente. An Ihrer Stelle würde ich das versuchen.

      • user
        Marion
        am 20.09.2022

        Für mich stellt sich die Frage, ob man tatsächlich mit 24 Monaten Arbeitslosigkeit eine Brücke bis zur Rente ohne Abzug bauen kann. Auch ich bin am überlegen (da der Weg zur EM Rente mit sehr unwürdigen Methoden durch immer wieder neu verlangte Gutachten etc. erschwert wird und wenn man bis dato neben der ohnehin schon vorhandenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen spätestens dann depressiv oder noch depressiver wird), vorzeitig in Rente zu gehen. Ich könnte ab 1.10.23 frühzeitig in Rente gehen, aber mit Abschlägen bis zum Lebensende. Bis zur regelaltersrente sehe ich die Abschläge voll ein, danach fühle ich mich irgendwie betrogen und suche halt eine Möglichkeit, ohne diesen Müßiggang bis zur EM Rente, der mich nur kranker und depressiver macht, als ich ohnehin schon bin u trotzdem noch arbeiten gehe) abschlagsfrei in Rente zu gehen. Aber wie?

  • user
    Susanne
    am 19.07.2022

    Hallo Herr Schultz,

    ich bin Jahrgang 1964, beziehe eine unbefristete EM-Rente und habe einen GdB 60 mit Merkzeichen „G“, auch unbefristet. Und ich habe keine!!! weiteren Einnahmen.

    Nun meine Frage:

    Wann wird meine EM-Rente in die Altersrente gewandelt? Mit dem regulären Alter „67“ oder aufgrund des GdB bereits mit „65“.

    Gibt es Vor- oder Nachteile abhängig vom Alter bei der Wandlung?

    Besten Dank ;-)

    • user
      Christian Schultz
      am 19.07.2022

      Hallo Susanne, die EM-Rente endet standardmäßig mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze - in Ihrem Fall also zum 67. Geburtstag. Ob es sinnvoll ist, die vorgezogene Rente zu beantragen, muss man sich im Detail anschauen. In der Regel ist es aber nicht zu empfehlen.

  • user
    Florian Hümmer
    am 18.07.2022

    Hallo Herr Schultz,

    jetzt habe ich noch eine Frage, auf die ich in ihren Büchern keine Antwort gefunden habe:

    Ändert sich etwas bei der Wartezeit von 35 Jahren bei der Rente von Schwerbehinderten?

    Ich habe hier:

    https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/privatrechtsschutz/rente-mit-67/ - (weil evtl. als Werbung verstanden, können Sie den Link gerne entfernen)

    folgende Aussage gefunden, mit der ich nichts anfangen kann:

    " Wird die Erwerbsminderungsrente auf die Altersrente angerechnet?

    Sei es wegen eines Unfalls, einer Erkrankung oder einer anderen Einschränkung: Manche Bürger haben nicht die Möglichkeit, ein Leben lang auf die Rente mit 67 hinzuarbeiten. Deshalb gibt es die sogenannte Erwerbsminderungsrente, die bis zum tatsächlichen Renteneintritt das (geminderte) Einkommen ergänzt. Auch hier hat sich zuletzt einiges geändert: Bis 2011 lag das Renteneintrittsalter für die abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente noch bei 63 Jahren. Seit 2012 steigt es jedoch schrittweise auf 65 Jahre an. Im Jahr 2024 gehen Betroffene dann frühestens mit 65 Jahren abschlagsfrei wegen Erwerbsminderung in Rente. Anders verhält es sich für erwerbsgeminderte Versicherte, die 35 Pflichtbeitragsjahre haben. Sie bekommen weiterhin mit 63 eine abschlagsfreie Rente. Ab dem Jahr 2024 gilt das jedoch nur noch für Versicherte, die 40 Beitragsjahre auf dem Konto haben."

    ".....Ab dem Jahr 2024 gilt das jedoch nur noch für Versicherte, die 40 Beitragsjahre auf dem Konto haben....."

    Was ist damit genau gemeint?

    vielen Dank & viele Grüße

    Florian

    • user
      Christian Schultz
      am 18.07.2022

      Hallo Florian, das sind die eventuellen Abschläge auf die Erwerbsminderungsrente selbst - die Altersrente spielt hier erst einmal keine Rolle. Wer 35 Versicherungsjahre in der DRV hat und dann ab 63 erwerbsgemindert wird - dessen EM-Rente wird nicht gekürzt. Hier haben wir dazu einen ganzen Beitrag veröffentlicht: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/erwerbsminderungsrente-wie-ist-das-mit-den-abschlaegen

  • user
    Florian Hümmer
    am 17.07.2022

    Ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch während der Erwerbsminderungsrente in einem bestehenden Arbeitsverhältnis.

    Weder der AG, noch der AN haben den Arbeitsvertrag gekündigt.

    Während einer zeitlich befristeten (Halb o. Voll) Erwerbsminderungsrente hat man weiterhin mindestens Anspruch auf den jährlichen gesetzlichen Mindesturlaub und den Schwerbehinderten-Zusatzurlaub , die erst frühestens 15 Monate nach dem Urlaubsjahr verfallen. Bei dem evtl. tariflichen Zusatzurlaub kommt es auf die Bestimmungen der einschlägigen Tarifverträge an.

    Aber, wie ist das bei einer dauerhaften vollen Erwerbsminderungsrente in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis?

    In den zugehörigen Tarifverträgen/Arbeitsverträgen/BV etc. kommt die EM-Rente nirgends vor. Höchstrichterliche Urteile (BAG+) fand ich nur für befristete EM-Renten. Das erst nach einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses die monitäre Urlaubsabgeltung zum Tragen kommt, ist auch klar.

    Hat man als Arbeitnehmer während der vollen dauerhaften EM-Rente weiterhin einen jährliche Urlaubsanspruch?

    • user
      Christian Schultz
      am 18.07.2022

      Hallo Florian, diese Frage kann ich leider nicht beantworten. Wir sind hier auch vorwiegend im Arbeitsrecht. Daher wissen wahrscheinlich auch viele meiner Kollegen vom SoVD nicht, wie das genau geregelt ist. Daher empfehle ich Ihnen in dieser Angelegenheit einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

  • user
    Lupco
    am 07.07.2022

    Hallo!

    Ich habe Rente Bescheid bekommen und da steht.Meine Alters Rente ist um 900 Euro .Bin gebohren 1963 ,, 2027 in alters rente.Habe 50% behinderung.

    Aber Erwerbsminderung Rente 750 Euro. Also es ist nicht das gleiche?Was ist da falsch gelaufen?

    Mit freundliche Grüsse Lupco

    • user
      Christian Schultz
      am 07.07.2022

      Im Rentenbescheid steht Ihr Anspruch auf Altersrente. Der ist natürlich nicht der gleiche wie bei der EM-Rente. Wenn Sie aber lückenlos wechseln, gilt der Bestandsschutz. Dann bekommen Sie auch in der Altersrente das Geld, das Sie zuvor in der EM-Rente erhalten haben.

  • user
    Ristok Gabriele
    am 04.07.2022

    Hallo

    Ich bin jetzt 64 jahre habe 1976 angefangen mit arbeiten habe 4kinder die inzwischen erwachsen sind ,als ich bei der hiesigen rentenversichrung war und fragen wollte ob ich mit 64 in rente gehen könnte (aus gesundheitlichen gründen)wurde mir gesagt ich müsste noch einige jahre arbeiten ,ich war etwas verwirrt und fragte nach ,da wurde mir gesagt das ich erst ab 1996 ?geführt werde ,komisch war nur das die ersten bescheide korrekt waren ,was ist da schiefgelaufen und wo wende ich mich hin um das zu klären ?

  • user
    Klaus Hochholdinger
    am 01.07.2022

    Normalerweise wandelt die Deutsche Rentenversicherung Ihre EM-Rente nun automatisch in die Regelaltersrente um.

    ________________________________________________________________________________________________________

    Ich glaube nicht dass die Rentenversicherung die EM-Rente automatisch in die Regelaltersrente umwandelt.

    In meinem Fall sieht es so aus; Oktober 1957 geboren. Bekomme volle EM-Rente bis 30.9.2023 befristet und ab Oktober 2023 beginnt die Regelaltersrente mit 66 Jahre,

    Meiner Meinung nach muss ich die Regelaltersrente ab Oktober 2023 selber beantragen. Es heißt doch immer "ohne Antrag keine Rentenzahlung". Deswegen bin ich über obige Aussage etwas verwirrt.

    Vielen Dank für eine Antwort

  • user
    Balthasar
    am 30.06.2022

    Vielen Dank für diesen interessanten Artikel!

    Ich habe eine Frage zu folgendem vereinfachten Beispiel:

    EM-Rente seit Juli 2019, Erreichen der Regelaltersrente im Oktober 2032.

    Zurechnungszeit läuft bis Juni 2031. Persönliche EP bei EM-Rentenbeginn waren ca. 48 EP. Ca. 20 EP ergeben sich für die Zurechnungszeit, damit ca. 68 EP minus 10,8%, also ca. 61 Entgeltpunkte für die unbefristete volle Erwerbsminderungsrente.

    Nach dem Start der (rückwirkend bewilligten) Erwerbsminderungsrente kamen noch ca. 6 EP dazu aus Krankengeld/ALG1 und freiwilliger Beitragszahlung zum Ausgleich der Rentenminderung bei Rente mit 63. Diese 6 EP gingen also korrekterweise nicht in die EM-Rentenberechnung mit ein.

    Sind diese zusätzlichen 6 EP dann für die Regelaltersrente verloren? Wenn ich Sie richtig verstanden habe, würden für die Altersrente nur die 48 persönlichen EP vor der EM-Rente und dann diese 6 EP berücksichtigt werden, also zusammen ca. 54 EP. Das wären dann ja weniger EP als jetzt für die EM-Rente und die Altersrente würde dann in bisheriger Höhe der EM-Rente aus denn 61 EP berechnet werden (Besitzschutz).

    Oder würden diese 6 EP noch zusätzlich die Altersrente erhöhen auf ca. 67 EP bei Umwandlung in die Altersrente, weil bei der Berechnung der Altersrente auch noch die ca. 20 EP aus der Zurechnungs-bzw. dann Anrechnungszeit mit berücksichtigt würden?

    • user
      Christian Schultz
      am 01.07.2022

      Hallo Balthasar, ich gehe davon aus, dass die Altersrente in diesem Fall NICHT durch die sechs Punkte erhöht werden würde. Aber um sicherzugehen, lassen Sie sich am besten persönlich beraten.

      • user
        Balthasar
        am 01.07.2022

        Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!

        Im Kern geht es um die Frage, wie genau die Höhe der Altersrente berechnet wird beim nahtlosen Übergang in die Regelaltersrente.

        Die Frage ist: werden hier bei der Altersrenten-Berechnung neben den persönlichen Entgeltpunkten (sowohl aus der Zeit vor Beginn als auch nach Beginn der Erwerbsminderungsrente) in der Gesamtleistungsbewertung noch zusätzlich die Entgeltpunkte aus der Anrechnungszeit aus der EM-Rente mit dazu addiert oder nicht?

        Wenn ja, ist die Altersrente bei Vorliegen von Entgeltpunkten nach Beginn der EM-Rente in der Regel immer höher.

        Wenn nein, ist die Altersrente in den allermeisten Fällen nicht höher als die EM-Rente, sondern bleibt wegen des Besitzschutzes gleich wie die EM-Rente.

        Falls die Anrechnungszeit hier für die Altersrente nicht mit Entgeltpunkten berücksichtigt wird, dann würden ja die möglichen persönlichen Entgeltpunkte aus Zeiten nach EM-Rentenbeginn in den meisten Fällen vollständig wertlos sein, weil ohne diese Anrechnungszeiten-EP die Altersrente ja in den allermeisten Fällen niedriger als die EM-Rente ausfallen würde (zumindest in Fällen, in denen über viele Jahre EM-Rente bezogen wurde).)

  • user
    S.Happe
    am 30.06.2022

    Wie werden die Punkte dazu gerechnet wenn man zur teilrente befristet, der Option Verlängerung, angerechnet.

    Habe 45 Punkte erarbeitet.

    Eingefroren, zurechnungsfaktor komme ich auf 60 Punkte.

    Davon werden 53 zu Grunde gelegt.

    Sind das die bereits 10.8 Prozent abzug.

    Ich bin jahrgang 62 und habe die Absicht, im juni 24 in Altersrente zu gehen. Arbeite momentan noch 4 Stunden im öffentlichen Dienst und zahle weiter ein.

    Eine vollrente ist nicht möglich, da ich 3 Stunden für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann.

    • user
      Christian Schultz
      am 30.06.2022

      Ehrlich gesagt habe ich Ihre Frage nicht verstanden.

  • user
    A.D. Maier
    am 30.06.2022

    Hallo, ich erhalte eine unbefristete EM-Rente auf Zeit - befristet bis zum 25.02.2025. Geboren bin ich am 31.07.1961, Schwerbehindertengrad 60. Was raten Sie mir, da ich ja nicht genau nach meiner EM-Rente in die Altersrente überwechsel. Was kann ich tun, um zumindest eine Altersrente in der Höhe meiner EM-Rente zu erhalten bzw. meinen Altersrentenbezug zu erhöhen. Ich habe immer gearbeitet bevor ich im Jahr 2019 schwer erkrankte und nicht mehr arbeiten konnte. Meine Zeiten (mehr als 35 Jahre, Mutter von 2 Kindern) habe ich erfüllt.

    Ich freue mich auf Ihr Feedback.

    Vielen Dank und beste Grüße

    A.D. Maier

    • user
      Christian Schultz
      am 30.06.2022

      Hallo, vielleicht wird Ihre EM-Rente ja weiter verlängert. Falls nicht, müsste man noch einmal umplanen. Dabei können Ihnen meine Kollegen in der Sozialberatung helfen.

      • user
        Erika Janßen
        am 24.01.2023

        Hallo,

        ich erhalte seit 1991 eine Erwerbsunfähigkeitsrente von der Berufsgenossenschaft. Bin zu 100% Schwerbehindert (Berufserkrankung).

        Meine monatliche Rente wird mir von verschiedenen Stellen bezahlt.

        Einmal von der Deutschen Rentenversicherung sowie von der Deutschen Post AG; NL Renten Service =Zuständiger Versicherungsträger ist die Berufsgenossenschaft.

        Zusätzlich erhalte ich von der VBL noch eine kleine Betriebsrente.

        Darüberhinaus bekomme ich von der Berufsgenossenschaft monatlich einen Beitrag für Pflege und Haushaltshilfe. Dies erfolgt ebenfalls über die Deutsche Post AG; NL Renten Service.

        Inzwischen bin ich 62,5 Jahre alt (Geburtsjahr 1960) und werde auch nicht mehr arbeiten können.

        Nun meine Fragen:

        1. geht meine Erwerbsunfähigkeitsrente im Alter von 65 Jahren und 4 Monaten automatisch in eine Regelaltersrente über? oder muss ich hierfür einen Antrag stellen?

        Falls Antragstellung erfolgen muss, wie lange davor sollte dieser gestellt werden?

        2. werde ich bei der Übernahme zur Regelaltersrente finanziell schlechter gestellt sein und weniger Rente erhalten?

        oder wird mir der selbige Rentenbetrag, den ich momentan von der Deutschen Rentenversicherung u. der Deutschen Post AG; NL Renten Service ausbezahlt bekomme, dann von der Deutschen Rentenversicherung komplett überwiesen werden?

        3. Wird die Berufsgenossenschaft mir bei Eintritt in die Regelaltersrente auch automatisch den Beitrag für die Haushaltshilfe, Pflege, streichen?

        oder zahlen sie das weiter?

        Bedanke mich vorab bei Ihnen schon mal ganz herzlich.

        liebe Grüße

        Erika

        • user
          Christian Schultz
          am 24.01.2023

          Hallo Erika, wir können hier im Forum nicht auf alle Fragen eingehen. Aber beim Erreichen der Regelaltersgrenze läuft zwar die EM-Rente aus. Automatisch erhalten Sie dann aber keine Altersrente - die müssen Sie noch beantragen. In der Regel reichen dafür etwa vier Monate.

          Beim Wechsel von der gesetzlichen EM- in die Altersrente gilt ein Bestandsschutz, wie im Beitrag oben erklärt. Wie das mit Ihrer anderen Rente einhergeht, kann ich nicht beantworten.

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