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Erwerbsminderungsrente: Wie ist das mit den Abschlägen?

Aktuelles Rente Behinderung Armut Gesundheit

Ein weit verbreiterter Irrtum geistert durch das Internet: Nur wer vor seinem 63. Geburtstag eine Erwerbsminderungsrente bezieht, muss darauf Abschläge hinnehmen. Diese Aussage war einmal richtig - aber sie galt nur in bestimmten Fällen. Denn wie bei so vielen Regelungen im Rentenrecht, ändern sich die Voraussetzungen mit der Zeit.

EM-Rente - wie ist das wirklich mit den Abschlägen?

Sozialpolitisch ist es nur schwer zu verstehen: Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann und auf die Erwerbsminderungsrente angewiesen ist, muss sehr häufig noch zusätzlich auf Geld verzichten. Für sich betrachtet ist die EM-Rente schon ein finanzieller Rückschritt. Gerade einmal 805,63 Euro bekamen Neufälle bei der Erwerbsminderungsrente 2019 im Durchschnitt.

Doch oftmals bleibt es nicht dabei. Denn wenn Sie Ihre EM-Rente schon vor einem bestimmten Alter beantragen müssen, werden Sie zusätzlich durch Abzüge bestraft. Diese können bis zu 10,8 Prozent Ihrer Bruttorente auffressen. Damit werden Sie als EM-Rentner bei den Abschlägen im Prinzip denjenigen gleichgestellt, die sich bewusst für eine vorgezogene Altersrente entscheiden.

10,8 Prozent der EM-Rente fallen weg

Besonders bitter: Unter bestimmten Umständen werden die Abzüge bei der Erwerbsminderungsrente auf Ihre spätere Altersrente übertragen. Umso mehr sollte daher der Wunsch bestehen, diese Abschläge irgendmöglich zu vermeiden.

Doch ist das überhaupt möglich?

Es gibt keinen Geheimtipp oder magischen Widerspruch, mit dem Sie Ihre volle EM-Rente sicherstellen können. Die Frage, ob Sie die Abzüge hinnehmen müssen oder nicht, hängt erst einmal am Zeitpunkt Ihres Rentenbeginns. Als Messlatte fungiert hier eine bestimmte Altersgrenze, die jedes Jahr angepasst wird. Etwas ähnliches kennen Sie sicherlich schon aus anderen Bereichen der Deutschen Rentenversicherung. Etwa bei der Regelaltersgrenze.

Diese liegt zum Beispiel für alle Jahrgänge, die 1964 oder später geboren wurden, bei 67. Sind Sie älter, befinden Sie sich irgendwo auf dem Weg dorthin - zwischen 65 und 67.

Altersgrenze im Fluss

Beginnt Ihre EM-Rente einen Monat vor der für Sie maßgeblichen Altersgrenze, verringert das Ihre Rente um 0,3 Prozent. Dieser Abschlag kann sich über maximal drei Jahre auf höchstens 10,8 Prozent summieren. Das heißt: Auch wenn Sie 20 Jahre vor Ihrer Altersgrenze eine Erwerbsminderungsrente beziehen müssen, bleibt der Abschlag bei 10,8 Prozent.

Schauen Sie sich einmal diese Tabelle an.

Heute, im Jahr 2021, müssten Sie beim Start Ihrer Erwerbsminderungsrente auch Abzüge hinnehmen, wenn Sie bereits 63 sind. Erst ab einem Alter von 64 und sechs Monaten wird die EM-Rente nicht mehr gekürzt.

Innerhalb der nächsten Jahre ändern sich diese Regelungen weiter - bis dann 2024 das vorläufige Ende dieser Entwicklung erreicht ist. Dann ist eine abschlagsfrei EM-Rente erst ab 65 möglich.

Aber die Abschläge zur Erwerbsminderungsrente würden sich nicht gut ins Sozialrecht einfügen, wenn es keine Ausnahmen bei dieser Regelung gäbe. Und diese können für viele Versicherte ein Rettungsanker sein.

"Falls Sie 35 Jahre Wartezeit für die EM-Rente erfüllen, können Sie zurzeit noch mit 63 Ihre Rente ohne Abschläge beziehen. Auch 2024 wird das noch möglich sein. Dann erhöht sich die zu erfüllende Wartezeit allerdings auf 40 Jahre."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Fazit

Auch heute noch ist es gut möglich, dass Sie ab 63 die Erwerbsminderungsrente abschlagsfrei bekommen. Voraussetzung hierfür sind jedoch 35 Versicherunsjahre. Besonders für Menschen, die schon in jungen Jahren starke gesundheitliche Probleme haben, wird diese Hürde aber nur schwer zu erfüllen sein. In diesem Fall gelten die oben dargestellten Altersgrenzen.

Bevor Sie überhaupt einen Antrag zur EM-Rente in Erwägung ziehen, gilt es übrigens, diese 3 Punkte zu klären. Wir empfehlen darüber hinaus eine persönliche Beratung. Zum Beispiel beim Sozialverband.


Kommentare (53)

  • user
    Dirk
    am 22.03.2023

    Hallo, behalte ich die Abschläge der Teilerwerbsminderungsrente, wenn ich nach dem 63sten Lebensjahr und über 40jähriger erfüllter Wartezeit die volle EM-Rente beantrage?

    • user
      Christian Schultz
      am 23.03.2023

      Hallo Dirk, grundsätzlich ja, weil Sie ja innerhalb von 24 Monaten von der EM- in die Altersrente gehen. Dafür greift dann ja auch ein Bestandsschutz. Aber wie das genau berechnet wird, erfragen Sie bitte direkt bei der Deutschen Rentenversicherung.

  • user
    Höft
    am 21.03.2023

    Hallo,

    ich bekomme seit dem 1.9.2022 eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich schon 45 Jahre und 1 Monat in die Rentenversicherung eingezahlt. Wenn ich mit 63 in Rente gehen würde, welche Abzüge hätte ich dann. Bin Jahr 1961.

    Mit feundlichen Grüßen

    Fred Höft

  • user
    Harald
    am 10.03.2023

    Basisfrage zur persönlichen jährlichen Renteninformation

    Bei der Zeile „Rente wegen voller Erwerbsminderung: Wären Sie heute wegen gesundheitlicher Einschränkungen voll erwerbsgemindert, bekämen Sie von uns eine monatliche Rente von x Euro“

    Ist bei diesem Eurobetrag jetzt der Abschlag von z.B. 10.8% Prozent schon eingerechnet oder müsste der noch abgezogen werden? Ich bin Geburtsjahr 1962.

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 10.03.2023

      Da ist der Abschlag schon mit drin. Sie müssen aber wissen, dass zusätzlich noch einmal rund 11 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung runtergehen.

  • user
    Schrall Andrea
    am 17.02.2023

    Hallo erst Mal!

    Ich bin Jahrgang 1965, beziehe seit 2019 eine Teilerwerbsminderungsrente, die schon einmal verlängert wurde und habe einen GdB 90.

    Wenn ich 61 Jahre alt bin habe ich 45 Versicherungsjahre.

    Frage: Wenn ich unter o.g. Faktoren mit 63 Jahren in Rente gehen möchte, muss ich dann Abschläge in Kauf nehmen?

    Danke im Voraus für die Antwort!

    • user
      Christian Schultz
      am 20.02.2023

      Hallo Andrea, lassen Sie auf jeden Fall noch einmal prüfen, ob Sie auf 45 Versicherungsjahre kommen. Denn allein die Zurechnungszeit Ihrer EM-Rente zählt bei den 45 Jahren nicht mit: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/45-versicherungsjahre-zaehlt-erwerbsminderungsrente-hier-mit

      Und auch darüber hinaus können Sie mit Ihrem Jahrgang nicht abschlagsfrei mit 63 in Rente. Frühestens mit 65. Daher empfehle ich Ihnen dringend eine persönliche (und kostenlose) Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung.

  • user
    Michael schmidt
    am 14.02.2023

    Guten Tag ,ich bin 2018 in em Rente geschickt worden und bin jetzt 61 Jahre BJ.1962 23januar und habe 50 % Behinderung , ich habe jetzt wieder die EM weiter beantragt bekommen bis 2026 , und hatte 41 Jahre gearbeitet damals , und arbeite schon 4 Jahre angemeldet in einem Mini Job meine Chefin bezahlt minimal in die Rente Kasse ,das heißt ich arbeite mit meinen 41 Jahre und die 4 Jahre Mini Job schon 45 Jahre bis 2026 werde ich den Mini Job wenn es mir gesundheitlich so bleibt noch bis dahin noch gut 2 Jahre sind dann mit den Mini Job 47 Jahre muss ich 2026 ,da bin ich 64 Jahre nochmal ein Antrag stellen oder kann meine VdK die Altersrente beantragen dann

    • user
      Christian Schultz
      am 15.02.2023

      Hallo Michael, fordern Sie bei der DRV eine aktuelle Rentenauskunft an. Darin steht dann, wie viel Wartezeit Sie bereits erfüllen. Alles Weitere müsste man dann genau anschauen - machen Sie das gern mit dem VdK.

  • user
    martina
    am 02.02.2023

    Guten Tag,

    ich habe in 2022/09 eine EMR beantragt. Habe 45 Arbeitsjahre erfüllt und bin Jahrgang 1960.

    Wieviel Abschläge erhalte ich?

    Danke für die Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 02.02.2023

      Das kommt darauf an, zu welchem Zeitpunkt die EM-Rente bewilligt wird. Jeder Monat vor der Regelaltersgrenze kostet dann 0,3 Prozent Abschlag - maximal 10,8 Prozent. Wenn die Rente erst nach Ihrem 63.Geburtstag beginnen würde, wäre sie zum heutigen Stand abschlagsfrei.

      • user
        Gerd
        am 19.03.2023

        Und wenn die Rente einen Monat vor dem 63.Geburtstag bewilligt wird, sind es dann 0,3% Abschlag oder 6,6% ( 64 Jahre 10 Monate)

        • user
          Christian Schultz
          am 20.03.2023

          Der Abschlag beginnt ab der Regelaltersgrenze. Wenn Sie eigentlich bis 67 arbeiten müssen, die EM-Rente aber bereits mit 63 beginnt, beträgt der Abschlag 10,8 Prozent. Das ist der maximale Abschlag - der schlägt immer zu Buche, wenn die EM-Rente mindestens drei Jahre vor der Regelaltersgrenze startet.

  • user
    Ute P.
    am 25.01.2023

    Ich beziehe seit dem 01.01.2000 eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Bin 1965 geboren. Damals war ich 35 Jahre jung. Habe durch meine Erkrankung (MS) einen Schwerbehindertengrad von 60%. Wie ich aus anderen Videos von Ihnen gesehen habe, wird wohl meine EM-Rente nahtlos in eine Altersrente umgewandelt. Bestandsschutz von der Höhe der Bezüge ist ja auch sicher.

    Wann wird meine EM-Rente auslaufen und in eine Altersrente umgewandelt? Mit Endalter 63 oder 65 oder....?

    Muss ich mit Abschlägen rechnen?

    • user
      Christian Schultz
      am 25.01.2023

      Ihre EM-Rente endet zur Regelaltersgrenze. Bei Ihrem Jahrgang ist das der 67. Geburtstag. Durch den Bestandsschutz werden Sie im Anschluss genauso viel Geld erhalten wie vorher.

  • user
    Kathrin
    am 14.12.2022

    Ich möchte krankheitsbedingt, 50% SB, in 2024 eine EM- Rente beantragen. Habe mehr als 35 Jahre voll.

    Wie wären meine Abzüge, bin Jahrgang 1964

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 15.12.2022

      10,8 Prozent. Sie wären dann ja noch keine 63.

  • user
    Frank Müller
    am 07.11.2022

    Bin fast 59 Jahre, 90% SB, beziehe seit über 2 Jahren eine Teil-EM-Rente welche immer zeitlich verlängert wird. 35 Pflichtversicherungsjahre liegen vor. Ist eine volle EM-Rente über den Klageweg sinnvoll oder kann ich vorzeitig in Altersrente gehen? Meine psychischen Einschränkungen werden durch dieses Vorgehen der Rentenversicherung sich nicht zum positiven verbessern. Alleine die Durchsetzung der EM Rente hat über 2,5 Jahre auf dem Klageweg gedauert.

    • user
      Christian Schultz
      am 08.11.2022

      Hallo Frank, der Zeitpunkt für die frühestmögliche Altersrente - mit Abschlägen - hängt von Ihrem Geburtsjahr an. Schauen Sie mal in diesen Beitrag: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-rente-und-behinderung

      Was in Ihrer Situation am sinnvollsten ist, können wir hier im Forum nicht klären. Da empfehle ich Ihnen eine kostenlose Beratung bei der DRV. Oder Sie nutzen die Sozialberatung des SoVD, da müssen Sie allerdings Mitglied werden.

  • user
    Helga Otto-Huter
    am 30.08.2022

    Guten Tag,

    wenn ich zwischen einer teilweisen EM Rente und Altersrente noch einige Jahre arbeite, bleiben dann die Abschläge von 10,8% bestehen?

    • user
      Christian Schultz
      am 30.08.2022

      Hallo Helga, die Abschläge auf die bisherigen Entgeltpunkte schon. Aber durch Ihre Arbeit im Anschluss kommen wieder neue Punkte dazu.

  • user
    Tanja S.
    am 13.07.2022

    Hallo, ich werde diesen Monat 50 Jahre und habe von Geburt an einen GDB von 100 (u.a. Behinderung an den Händen). Bisher war ich Vollzeit berufstätig. Seit Juli 2021 bin ich jedoch krankgeschrieben da ich mir infolge eines Sturzes eine schwere Verletzung der Hand zugezogen habe. Müsste ich im Falle einer EM Rente auch 10.8 % Abzüge in Kauf nehmen oder würde eine Ausnahmeregelung in Kraft treten. Berufstätige in Behindertenwerkstätten sollen ja keine Abzüge in Kauf nehmen müssen

    • user
      Christian Schultz
      am 13.07.2022

      Hallo Tanja, ohne Ihren Fall jetzt genauer zu kennen, gehe ich davon aus, dass bei Ihnen Abschläge anfallen würden. Aber lassen Sie sich dazu gern persönlich beraten.

  • user
    R. Wegner
    am 12.07.2022

    Im September werde ich 62 Jahre alt. Seit 04.21 erhalte ich volle Erwerbsminderungsrente mit 10,8 % Abzug. Die EM Rente läuft zum 08/23 aus und ich müsste erneut einen Antrag auf Weitergewährung stellen. Da ich zu 50% behindert bin, müsste ich zur Rente 14 Monate überbrücken um abschlagsfrei in Rente zu gehen.

    Wie kann ich vermeiden, dass die 10,8% Abschläge auf meine Rente übertragen werden? Ist es evtl sinnvoller mich für den Rest der Wartezeit krankschreiben zu lassen, da in diesem Fall die Rentenbeiträge von der Krankenkasse weiter übernommen werden und ich nicht nahtlos von der EM Rente in die Altersrente übergehe?

    Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus.

    • user
      Christian Schultz
      am 12.07.2022

      Das muss man sich unbedingt im Detail anschauen. Es kann sein, dass Ihre Altersrente am höchsten ausfällt, wenn Sie nahtlos aus der Erwerbsminderungsrente wechseln. Aber das muss nicht sein - und dann müsste man die Strategie wechseln. Also, in jedem Fall persönlich beraten lassen.

  • user
    Petra
    am 12.06.2022

    Guten Tag,

    mein Geburtsjahrgang ist 8/1960 und ich habe bereits 45 Beitragsjahre bei der gesetzlichen Rentenversicherung.

    Ich leide unter zahlreichen Erkrankungen und habe 2017 nach 32 Jahren Firmenzugehörigkeit meinen Job aufgegeben. Nach AlG 1 habe ich bis

    heute keine Einkünfte und lebe vom Einkommen meines Ehemannes. Bis zum Erreichen der 45 Beitragsjahre habe ich freiwillige Mindestbeiträge geleistet. Woran ich bisher nie dachte: Könnte ich evtl. volle oder anteilige Erwerbsminderungsrente

    bekommen ohne Abschläge, die ja auf die spätere vorgezogene Altersrente für bes. langjährig Versicherte übertragen würde?

    Diese Rente würde für mich mit 64 Jahren und 4 Monaten beginnen.

    Danke schon einmal für eine Antwort

  • user
    Annette
    am 17.05.2022

    Ich bin 57 Jahre und beziehe eine Teil-EM-Rente mit Abschlägen in Höhe von 10,8%. Ich beabsichtige mit 63 Jahren vorgezogen in Altersrente zu gehen. Die Abschläge dafür betragen 14,4%. Nun habe ich gelesen, dass die Abschläge der EM-Rente bei nahtlosem Übergang in die Altersrente mit auf die Altersrente angerechnet werden. Würden diese dann in meinem Falle noch zu den 14,4% dazukommen, so dass man mir 25,2% von meiner Altersrente abziehen könnte?

    Vielen Dank vorab für die Antwort.

    VG

    • user
      Christian Schultz
      am 17.05.2022

      Nein, so wird es nicht laufen. Über die Bewertung der Abschläge beim Wechsel von der EM- in die Altersrente machen wir demnächst einen eigenen Beitrag.

  • user
    Katrin Kröger
    am 13.05.2022

    Hallo, bin 67 Jahre alt und beziehe seit ich 60 Jahre alt bin eine Altersrente wegen 50% Schwerbehinderung mit Abschlägen von 10,8%.

    Aufgrund eines neuen Gesetzesvorschlags sollen Rentner (EM) ab 2024 mehr Rente bekommen.

    Warum ist dies bei mir nicht der Fall?

  • user
    Olga Leichner
    am 29.04.2022

    Bekomme eine befristete EMR, bin 51.Wird bei mir auch fast 11%Abschlag noch dazu berechnet?

    • user
      Christian Schultz
      am 02.05.2022

      Hallo Olga, davon gehe ich aus. Schauen Sie mal in Ihren Rentenbescheid.

  • user
    Niko Orestis
    am 15.03.2022

    Hallo Herr Schulz,

    ich bin 62 Jahre und 5 Monate alt, meine Versicherungszeit beträgt 40 Jahre, werden mir in diesem Fall die fehlenden Monate bis zum 63. Geburtstag abgezogen,(0,3% x 7 Monate=2,1%)? .

    Über diesen Sonderfall bei Erwerbsminderungsrente bei langjährig Versicherten mit einem Alter von 63 konnte mir die Ansprechpartnerin von der RV keine Antwort geben.

    Vielen Dank im Voraus

    MfG

    N.O.

    • user
      Christian Schultz
      am 16.03.2022

      Hallo Niko, das weiß ich leider auch nicht aus dem Stehgreif. Vielleicht sehe ich in den nächsten Tagen einen Kollegen von der Rentenversicherung, den werde ich dann einmal fragen.

  • user
    Julika
    am 27.02.2022

    Kleiner Tippfehler bei "Nur weg vor seinem 63. Geburtstag eine Erwerbsminderungsrente bezieht, muss darauf Abschläge hinnehmen."

    • user
      Christian Schultz
      am 28.02.2022

      Vielen Dank für den Hinweis, ist korrigiert!

  • user
    Martin Burka
    am 08.09.2021

    Anfang 2022, wenn ich 63 bin, möchte ich gerne den Antrag auf EM Rente stellen.

    Dazu eine "taktische" Frage: Stehen die Chancen für einen positiven Bescheid höher, wenn ich diesen Antrag stelle, wenn ich bei Antragsstellung krankgeschrieben bin, oder ist das unerheblich?

    Falls ich mit meinem Antrag nicht "durchkommen" sollte, würde ich versuchen, im Arbeitsleben, noch ein paar Monate "durchzuhalten".

    • user
      Christian Schultz
      am 08.09.2021

      Hallo Martin, in der Regel begleiten wir Menschen in die Erwerbsminderungsrente, die schon lange krankgeschrieben sind. Das heißt nicht, dass Sie aus dem aktiven Arbeitsleben heraus keine Chance haben - am Ende kommt es immer auf die Berichte Ihrer Ärzte an. Aber es wäre zumindest ungewöhnlich.

  • user
    Manfred Ludwig
    am 29.08.2021

    hallo bin am 14.01 1959 geboren bin 47 jahre versichert wie sieht das mit den abschlägen

    bei voller emrente aus.

    danke

    m.ludwig

    • user
      Christian Schultz
      am 30.08.2021

      Hallo Manfred, mit mehr als 35 Jahren Wartezeit gibt es aktuell bei der Erwerbsminderungsrente nach dem 63. Geburtstag keine Abzüge. Falls Ihre Rente vorher startet, kann noch ein Abzug von 0,3 Prozent pro Monat entstehen. Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie sich das genau ausrechnen lassen.

  • user
    Marina Twele
    am 31.07.2021

    Ich habe eine befristete teilweise erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen und möchte gerne wissen , ob diese rückwirkend ab Antragsdatum gezahlt werden muss)

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 02.08.2021

      Hallo Marina, das kommt auf verschiedene Punkte an, u.a. auf die zeitliche Festlegung der Erwerbsminderung. Ohne den Bescheid der Rentenkasse können wir das nicht beantworten.

  • user
    Jutta Mommsen
    am 30.06.2021

    Wenn ich zwischen EM Rente und Altersrente noch einige Monate arbeite, bleiben dann die Abschläge von 10,8% bestehen?

    Danke für eine Information

    JM

    • user
      Christian Schultz
      am 01.07.2021

      Hallo Jutta, in diesem Fall können keine Abschläge von der EM- auf die Altersrente übertragen werden.

  • user
    Stephanie Schäfers
    am 31.05.2021

    Bei der jährlichen Renteninformation, sind dort bei der EMR schon die Abschläge eingerechnet?

    • user
      Christian Schultz
      am 31.05.2021

      Nein, bei den Prognosen sind keine Abschläge beinhaltet.

      • user
        Joachim Trautmann
        am 04.04.2022

        Das ist falsch, die Abzüge, (max 10,8 Prozent) sind zum Termin der Zusendung des Rentenbescheides schon abgezogen.

        Da steht, wenn Sie heute Erwerbsunfähig wären, bekämen Sie von uns ... €

        • user
          Christian Schultz
          am 05.04.2022

          Hallo Joachim, sind Sie sicher? Es geht nicht um den Bescheid, sondern um die Renteninformation.

          • user
            Georgios
            am 22.12.2022

            Ja die Abzüge sind bereits in der Renteninformation mit einberechnet.

  • user
    Sassenhagen thorsten
    am 27.05.2021

    Bin 60jahre,bin nach 38jahren in einem Betrieb aus gesundheitlichen ausgeschieden, da ich sonst wäre gekündigt worden, habe eine Behinderung von 50%mit einem G,,, ja würde gern nach den 24mon.arbeitsmosigkeit die Rente einreichen,,, habe 43jahre ohne Arbeitslosigkeit gearbeitet u. Eingezahlt. Ist dies möglich??

    • user
      Christian Schultz
      am 27.05.2021

      Hallo Thorsten, besorgen Sie sich eine aktuelle Rentenauskunft. Darin steht, wie viele Jahre an Wartezeit Sie bereits erreichen. Nicht nur Arbeit zählt mit, auch andere Phasen aus Ihrem Leben.

      Zu den verschiedenen Optionen des Renteneinstiegs allgemein kann Ihnen dann dieser Beitrag helfen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-altersrente-ist-die-richtige-fuer-mich

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