Erwerbsminderungsrente: Wie ist das mit den Abschlägen?
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Ein weit verbreiterter Irrtum geistert durch das Internet: Nur wer vor seinem 63. Geburtstag eine Erwerbsminderungsrente bezieht, muss darauf Abschläge hinnehmen. Diese Aussage war einmal richtig - aber sie galt nur in bestimmten Fällen. Denn wie bei so vielen Regelungen im Rentenrecht, ändern sich die Voraussetzungen mit der Zeit.
Sozialpolitisch ist es nur schwer zu verstehen: Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann und auf die Erwerbsminderungsrente angewiesen ist, muss sehr häufig noch zusätzlich auf Geld verzichten. Für sich betrachtet ist die EM-Rente schon ein finanzieller Rückschritt. Gerade einmal 805,63 Euro bekamen Neufälle bei der Erwerbsminderungsrente 2019 im Durchschnitt.
Doch oftmals bleibt es nicht dabei. Denn wenn Sie Ihre EM-Rente schon vor einem bestimmten Alter beantragen müssen, werden Sie zusätzlich durch Abzüge bestraft. Diese können bis zu 10,8 Prozent Ihrer Bruttorente auffressen. Damit werden Sie als EM-Rentner bei den Abschlägen im Prinzip denjenigen gleichgestellt, die sich bewusst für eine vorgezogene Altersrente entscheiden.
10,8 Prozent der EM-Rente fallen weg
Besonders bitter: Unter bestimmten Umständen werden die Abzüge bei der Erwerbsminderungsrente auf Ihre spätere Altersrente übertragen. Umso mehr sollte daher der Wunsch bestehen, diese Abschläge irgendmöglich zu vermeiden.
Doch ist das überhaupt möglich?
Es gibt keinen Geheimtipp oder magischen Widerspruch, mit dem Sie Ihre volle EM-Rente sicherstellen können. Die Frage, ob Sie die Abzüge hinnehmen müssen oder nicht, hängt erst einmal am Zeitpunkt Ihres Rentenbeginns. Als Messlatte fungiert hier eine bestimmte Altersgrenze, die jedes Jahr angepasst wird. Etwas ähnliches kennen Sie sicherlich schon aus anderen Bereichen der Deutschen Rentenversicherung. Etwa bei der Regelaltersgrenze.
Diese liegt zum Beispiel für alle Jahrgänge, die 1964 oder später geboren wurden, bei 67. Sind Sie älter, befinden Sie sich irgendwo auf dem Weg dorthin - zwischen 65 und 67.
Altersgrenze im Fluss
Beginnt Ihre EM-Rente einen Monat vor der für Sie maßgeblichen Altersgrenze, verringert das Ihre Rente um 0,3 Prozent. Dieser Abschlag kann sich über maximal drei Jahre auf höchstens 10,8 Prozent summieren. Das heißt: Auch wenn Sie 20 Jahre vor Ihrer Altersgrenze eine Erwerbsminderungsrente beziehen müssen, bleibt der Abschlag bei 10,8 Prozent.
Schauen Sie sich einmal diese Tabelle an.

Heute, im Jahr 2021, müssten Sie beim Start Ihrer Erwerbsminderungsrente auch Abzüge hinnehmen, wenn Sie bereits 63 sind. Erst ab einem Alter von 64 und sechs Monaten wird die EM-Rente nicht mehr gekürzt.
Innerhalb der nächsten Jahre ändern sich diese Regelungen weiter - bis dann 2024 das vorläufige Ende dieser Entwicklung erreicht ist. Dann ist eine abschlagsfrei EM-Rente erst ab 65 möglich.
Aber die Abschläge zur Erwerbsminderungsrente würden sich nicht gut ins Sozialrecht einfügen, wenn es keine Ausnahmen bei dieser Regelung gäbe. Und diese können für viele Versicherte ein Rettungsanker sein.

"Falls Sie 35 Jahre Wartezeit für die EM-Rente erfüllen, können Sie zurzeit noch mit 63 Ihre Rente ohne Abschläge beziehen. Auch 2024 wird das noch möglich sein. Dann erhöht sich die zu erfüllende Wartezeit allerdings auf 40 Jahre."
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Fazit
Auch heute noch ist es gut möglich, dass Sie ab 63 die Erwerbsminderungsrente abschlagsfrei bekommen. Voraussetzung hierfür sind jedoch 35 Versicherunsjahre. Besonders für Menschen, die schon in jungen Jahren starke gesundheitliche Probleme haben, wird diese Hürde aber nur schwer zu erfüllen sein. In diesem Fall gelten die oben dargestellten Altersgrenzen.
Bevor Sie überhaupt einen Antrag zur EM-Rente in Erwägung ziehen, gilt es übrigens, diese 3 Punkte zu klären. Wir empfehlen darüber hinaus eine persönliche Beratung. Zum Beispiel beim Sozialverband.
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Kommentare (26)
Petra
am 12.06.2022Guten Tag,
mein Geburtsjahrgang ist 8/1960 und ich habe bereits 45 Beitragsjahre bei der gesetzlichen Rentenversicherung.
Ich leide unter zahlreichen Erkrankungen und habe 2017 nach 32 Jahren Firmenzugehörigkeit meinen Job aufgegeben. Nach AlG 1 habe ich bis
heute keine Einkünfte und lebe vom Einkommen meines Ehemannes. Bis zum Erreichen der 45 Beitragsjahre habe ich freiwillige Mindestbeiträge geleistet. Woran ich bisher nie dachte: Könnte ich evtl. volle oder anteilige Erwerbsminderungsrente
bekommen ohne Abschläge, die ja auf die spätere vorgezogene Altersrente für bes. langjährig Versicherte übertragen würde?
Diese Rente würde für mich mit 64 Jahren und 4 Monaten beginnen.
Danke schon einmal für eine Antwort
Christian Schultz
am 13.06.2022Hallo Petra, ob Sie Anspruch auf eine EM-Rente haben, hängt vor allem an Ihren gesundheitlichen Einschränkungen. Mehr dazu finden Sie hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/erwerbsminderungsrente-antrag-und-voraussetzungen-volle-und-teilweise-rente-hinzuverdienst-und-versteuern
Bei Ihnen kommt nun aber noch erschwerend hinzu, dass man für eine EM-Rente gewisse rechtliche Voraussetzungen erfüllen muss, unter anderem 36 Monate Pflichtbeitrag in den letzten fünf Jahren vor Rentenbeginn. Das könnte ein Problem sein.
Annette
am 17.05.2022Ich bin 57 Jahre und beziehe eine Teil-EM-Rente mit Abschlägen in Höhe von 10,8%. Ich beabsichtige mit 63 Jahren vorgezogen in Altersrente zu gehen. Die Abschläge dafür betragen 14,4%. Nun habe ich gelesen, dass die Abschläge der EM-Rente bei nahtlosem Übergang in die Altersrente mit auf die Altersrente angerechnet werden. Würden diese dann in meinem Falle noch zu den 14,4% dazukommen, so dass man mir 25,2% von meiner Altersrente abziehen könnte?
Vielen Dank vorab für die Antwort.
VG
Christian Schultz
am 17.05.2022Nein, so wird es nicht laufen. Über die Bewertung der Abschläge beim Wechsel von der EM- in die Altersrente machen wir demnächst einen eigenen Beitrag.
Katrin Kröger
am 13.05.2022Hallo, bin 67 Jahre alt und beziehe seit ich 60 Jahre alt bin eine Altersrente wegen 50% Schwerbehinderung mit Abschlägen von 10,8%.
Aufgrund eines neuen Gesetzesvorschlags sollen Rentner (EM) ab 2024 mehr Rente bekommen.
Warum ist dies bei mir nicht der Fall?
Christian Schultz
am 13.05.2022Hallo Katrin, weil es bei diesem neuen Gesetz nur um die Bestandsrentner bei der Erwerbsminderungsrente geht. Mehr dazu hier: https://www.sovd.de/presse/pressemitteilungen/meldung/sovd-begruesst-verbesserungen-bei-erwerbsminderungsrenten-im-bestand
Olga Leichner
am 29.04.2022Bekomme eine befristete EMR, bin 51.Wird bei mir auch fast 11%Abschlag noch dazu berechnet?
Christian Schultz
am 02.05.2022Hallo Olga, davon gehe ich aus. Schauen Sie mal in Ihren Rentenbescheid.
Niko Orestis
am 15.03.2022Hallo Herr Schulz,
ich bin 62 Jahre und 5 Monate alt, meine Versicherungszeit beträgt 40 Jahre, werden mir in diesem Fall die fehlenden Monate bis zum 63. Geburtstag abgezogen,(0,3% x 7 Monate=2,1%)? .
Über diesen Sonderfall bei Erwerbsminderungsrente bei langjährig Versicherten mit einem Alter von 63 konnte mir die Ansprechpartnerin von der RV keine Antwort geben.
Vielen Dank im Voraus
MfG
N.O.
Christian Schultz
am 16.03.2022Hallo Niko, das weiß ich leider auch nicht aus dem Stehgreif. Vielleicht sehe ich in den nächsten Tagen einen Kollegen von der Rentenversicherung, den werde ich dann einmal fragen.
Julika
am 27.02.2022Kleiner Tippfehler bei "Nur weg vor seinem 63. Geburtstag eine Erwerbsminderungsrente bezieht, muss darauf Abschläge hinnehmen."
Christian Schultz
am 28.02.2022Vielen Dank für den Hinweis, ist korrigiert!
Martin Burka
am 08.09.2021Anfang 2022, wenn ich 63 bin, möchte ich gerne den Antrag auf EM Rente stellen.
Dazu eine "taktische" Frage: Stehen die Chancen für einen positiven Bescheid höher, wenn ich diesen Antrag stelle, wenn ich bei Antragsstellung krankgeschrieben bin, oder ist das unerheblich?
Falls ich mit meinem Antrag nicht "durchkommen" sollte, würde ich versuchen, im Arbeitsleben, noch ein paar Monate "durchzuhalten".
Christian Schultz
am 08.09.2021Hallo Martin, in der Regel begleiten wir Menschen in die Erwerbsminderungsrente, die schon lange krankgeschrieben sind. Das heißt nicht, dass Sie aus dem aktiven Arbeitsleben heraus keine Chance haben - am Ende kommt es immer auf die Berichte Ihrer Ärzte an. Aber es wäre zumindest ungewöhnlich.
Manfred Ludwig
am 29.08.2021hallo bin am 14.01 1959 geboren bin 47 jahre versichert wie sieht das mit den abschlägen
bei voller emrente aus.
danke
m.ludwig
Christian Schultz
am 30.08.2021Hallo Manfred, mit mehr als 35 Jahren Wartezeit gibt es aktuell bei der Erwerbsminderungsrente nach dem 63. Geburtstag keine Abzüge. Falls Ihre Rente vorher startet, kann noch ein Abzug von 0,3 Prozent pro Monat entstehen. Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie sich das genau ausrechnen lassen.
Marina Twele
am 31.07.2021Ich habe eine befristete teilweise erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen und möchte gerne wissen , ob diese rückwirkend ab Antragsdatum gezahlt werden muss)
Vielen Dank
Christian Schultz
am 02.08.2021Hallo Marina, das kommt auf verschiedene Punkte an, u.a. auf die zeitliche Festlegung der Erwerbsminderung. Ohne den Bescheid der Rentenkasse können wir das nicht beantworten.
Jutta Mommsen
am 30.06.2021Wenn ich zwischen EM Rente und Altersrente noch einige Monate arbeite, bleiben dann die Abschläge von 10,8% bestehen?
Danke für eine Information
JM
Christian Schultz
am 01.07.2021Hallo Jutta, in diesem Fall können keine Abschläge von der EM- auf die Altersrente übertragen werden.
Stephanie Schäfers
am 31.05.2021Bei der jährlichen Renteninformation, sind dort bei der EMR schon die Abschläge eingerechnet?
Christian Schultz
am 31.05.2021Nein, bei den Prognosen sind keine Abschläge beinhaltet.
Joachim Trautmann
am 04.04.2022Das ist falsch, die Abzüge, (max 10,8 Prozent) sind zum Termin der Zusendung des Rentenbescheides schon abgezogen.
Da steht, wenn Sie heute Erwerbsunfähig wären, bekämen Sie von uns ... €
Christian Schultz
am 05.04.2022Hallo Joachim, sind Sie sicher? Es geht nicht um den Bescheid, sondern um die Renteninformation.
Sassenhagen thorsten
am 27.05.2021Bin 60jahre,bin nach 38jahren in einem Betrieb aus gesundheitlichen ausgeschieden, da ich sonst wäre gekündigt worden, habe eine Behinderung von 50%mit einem G,,, ja würde gern nach den 24mon.arbeitsmosigkeit die Rente einreichen,,, habe 43jahre ohne Arbeitslosigkeit gearbeitet u. Eingezahlt. Ist dies möglich??
Christian Schultz
am 27.05.2021Hallo Thorsten, besorgen Sie sich eine aktuelle Rentenauskunft. Darin steht, wie viele Jahre an Wartezeit Sie bereits erreichen. Nicht nur Arbeit zählt mit, auch andere Phasen aus Ihrem Leben.
Zu den verschiedenen Optionen des Renteneinstiegs allgemein kann Ihnen dann dieser Beitrag helfen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-altersrente-ist-die-richtige-fuer-mich
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