Erwerbsminderungsrente befristet – wann sollte man sich spätestens um die Verlängerung kümmern?
Das Thema Erwerbsminderungsrente spielt in der Sozialberatung des SoVD eine herausgehobene Rolle. Die meisten EM-Renten sind zunächst befristet, maximal auf drei Jahre. Das bedeutet allerdings, dass Ihre Rente auch kürzer bewilligt werden kann. Falls Sie noch ganz am Anfang stehen und sich gerade mit den wichtigsten Fragen zum Antrag beschäftigen, empfehlen wir Ihnen zunächst diesen Beitrag:
Erwerbsminderungsrente beantragen – 3 Tipps für einen positiven Ausgang
Kann ich auch eine unbefristete Erwerbsminderungsrente erhalten?
Na klar, dieser Fall ist gar nicht so selten. Zwar werden die meisten EM-Renten zunächst befristet bewilligt. Doch wenn der Gutachter der Rentenversicherung zu dem Ergebnis kommt, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass der Grund für Ihre Erwerbsminderung kuriert werden kann – dann gewährt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) sofort eine unbefristete Erwerbsminderungsrente.
Eine andere Möglichkeit sieht wie folgt aus: Sie erhalten zunächst eine befristete EM-Rente für drei Jahre. Nach dem Ablauf dieser Zeit gewährt der Rententräger weitere drei Jahre und anschließend zum dritten Mal. Insgesamt kommen Sie also auf neun Jahre, in denen Ihre Erwerbsminderungsrente befristet war. Wenn Sie nun immer noch nicht arbeiten können und es zu einer dritten Verlängerung käme, müsste Ihre EM-Rente nun auf Dauer ausgezahlt werden.
Wann muss ich mich um die Verlängerung meiner EM-Rente kümmern?
Normalerweise erhalten Sie ungefähr fünf Monate vor dem Auslaufen Ihrer Erwerbsminderungsrente Post. In dem Brief erklärt die Rentenversicherung, dass Ihre EM-Rente bald ausläuft und liefert Ihnen auch gleich das passende Formular für die Weiterbewilligung.
Zu diesem Zeitpunkt sollten Sie die Unterlagen kurzfristig einreichen. Lassen Sie Ihren Antrag nicht zu lange liegen, denn der Rententräger braucht häufig eine ganze Weile, um Ihre Dokumente zu prüfen.
Wenn Sie eine befristete EM-Rente erhalten, sollten Sie also spätestens fünf Monate vor dem Ende der Zahlung Ihren Antrag zur Weiterbewilligung auf den Weg bringen.
Muss ich noch zusätzliche Unterlagen für die Weitergewährung einreichen?
Das ist sogar sehr sinnvoll. Die Mitarbeiter der Rentenversicherung sind darauf angewiesen, aktuelle Befundberichte Ihrer behandelnden Ärzte in der Hand zu haben. Nur so kann eingeschätzt werden, wie sich Ihr Gesundheitszustand in der Zwischenzeit entwickelt hat. Mit möglichst konkreten und neuen Befundberichten stehen die Chancen gut für eine kurze Bearbeitungszeit. So haben alle etwas davon – die Rentenversicherung und natürlich Sie persönlich.
Es kann vorkommen, dass die DRV eine weitere persönliche Begutachtung anordnet. Das verzögert die Bearbeitungszeit, wenn der Termin beim Gutachter erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.
Kommentare (140)
Friederike
am 02.07.2024Guten Tag Herr Schulz,
Ich möchte gerne 5 Monate vor dem Auslaufen meiner vollen Erwerbsminderungsrente einen Antrag auf Weiterbewilligung bei der DRV stellen.
Daher folgende Frage?
1. Ist es ratsam bei den behandelnden Ärzten aktuelle Befundberichte (S0051) vorher einzuholen und direkt mit dem Weiterbewilligungsantrag
5 Monate vorher einzureichen oder ist es besser vorerst nur den Weiterzahlungsantrag zu stellen und abzuwarten, bis die DRV-Bund aktuelle Befundberichte bei den behandelnden Ärzten anfordert? Wenn ich die vorgegangen Beiträge lese, kann das schon lange dauern bis sich die Rentenversicherung bei den Fachärzten meldet. Kann dies von Nachteil sein, wenn Befundberichte 5 Monate vor Auslaufen gleich beigelegt werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Friederike
Christian Schultz
am 03.07.2024Hallo Friederike, es spricht nichts dagegen, den Antrag in den kommenden Wochen einzureichen. Falls Ihre Ärzte zugänglich sind, wenn es um solche Anfragen geht, kann es schon hilfreich sein, diese auf die Befundberichte anzusprechen. Aber das müssten Sie dann vermutlich selbst zahlen. Vor diesem Hintergrund ist es besser, wenn die DRV die Berichte anfordert.
Karl
am 01.06.2024Hallo, ich werde jetzt 60 u. bekomme seit einem Monat Arbeitsmarktrente. Da ich 50% GDB habe wäre ja mein offizielles Rentenalter für die Altersrente 65. Ich wäre also nicht ganz 63 wenn die genehmigte EM Rente ausläuft. Das wären dann leider mehr als 24 Monate u. der Bestandsschutz wird da wohl nicht greifen. Kann man das irgendwie noch hinziehen oder muss man trotzdem nochmal einen Antrag stelle, u. wie sind die Erfolgsaussichten bei einer Verlängerung?
Christian Schultz
am 03.06.2024Hallo Karl, der Bestandsschutz greift auch, wenn Sie in die vorgezogene Variante der Altersrente für schwerbehinderte Menschen wechseln. Dort würde es eigentlich Abschläge geben - durch den Bestandsschutz würden Sie aber quasi Ihre EM-Rente weiter bekommen. Aber vielleicht wird Ihre EM-Rente auch noch einmal verlängert. Daher denke ich, dass eine individuelle Beratung bei der DRV unumgänglich ist.
Harald
am 07.02.2024Guten Tag Herr Schultz,
danke für Ihre wertvollen Infos auf Ihre Site.
Auch ich würde mich freuen, wenn Sie mir folgende Frage beantworten können.
Ich habe die volle Erwerbsminderungsrente befristet erhalten. Diee ist nun abgelaufen und wurde auch weiterhin "befristet"für drei Jahre genehmigt.
Lt. allen Arzrberichten ist eine gesundheitliche Besserung nicht in Sicht. Da ich nun 58 Jahre bin, endet die erneut befristete EMR dann wenn ich 61 bin.
Ist es sinnvoll dieser "befristeten" EMR zu widersprechen um evtl. diese unbefristet zu erhalten oder sollte ich bis zum nächsten Antrag (das wäre dann die zweite Verlängereung und somit der dritte Zeitraum, in welchem ich die EMR dann erhalten würde) warten?
Anmerken möchte ich noch, dass ih im Besitz eines Schwerbehindertenausweises bin.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichem Gruß
Harald
Christian Schultz
am 07.02.2024Hallo Harald, allgemein kann man das nicht beantworten. Aber in aller Regel macht es wenig Sinn zu widersprechen, wenn die EM-Rente "nur" befristet bewilligt wurde. Das ist in den allermeisten Fällen so. Man muss dann sehen, wie die Situation in drei Jahren ist - dann geht es ja schon fast in die Altersrente.
Waldemar
am 23.01.2024Hallo. Wird die Erwerbsminderungsrente bis zum Rentenalter von 67 Jahren gezahlt oder ist sie altersunabhängig? Wird die Rente danach zum Rentenalter von 67 Jahren nicht in der Höhe gekürzt, wie die Erwerbsminderungsrente um 10%?
Christian Schultz
am 24.01.2024Hallo Waldemar, die EM-Rente läuft maximal bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter. Wenn Sie 1964 oder später geworden wurden, wäre das der 67. Geburtstag.
Und wenn Sie innerhalb von 24 Monaten von der EM- in die Altersrente wechseln, gilt ein Bestandsschutz. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/darum-ist-die-em-rente-meist-hoeher-als-die-altersrente
Isla
am 22.01.2024Hallo zusammen,
derzeit warte ich auf den Termin beim Gutachter, wegen der ersten Weiterbewilligung meiner vollen EU-Rente. Vor der ersten Bewilligung, war ich beim Sozialamt in Grundsicherung. Dies aber nur einen Monat zur Überbrückung von ALGII bis zur ersten Zahlung EU-Rente. Die Rente läuft am 31.03.24 aus. Da ich nicht weiß, ob das alles mit dem Gutachter bis dahin klappt, habe ich mit meiner damaligen Sachbearbeiterin vom Sozialamt gesprochen. Sie meinte, wenn das Verfahren länger dauern würde als die Bewilligung, müsse ich zum Jobcenter zurück. Das verstehe ich aber nicht. Ich bliebe doch weiterhin krankgeschrieben, bis eine erneute Bewilligung erfolgt. Das Jobcenter weiß das, also warum sagt das Sozialamt, ich müsse mich dort melden? Können Sie mir das erklären?
Christian Schultz
am 23.01.2024Hallo Isla, wenn aktuell keine volle Erwerbsminderung vorliegt, ist das Jobcenter zuständig. Sie stehen dann ja - zumindest theoretisch - dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Sobald die EM-Rente weiterläuft, wäre zur Aufstockung das Sozialamt in der Pflicht.
Emma R.
am 21.01.2024Guten Tag Herr Schultz,
ich bin seit 06/2022 bis 05/2024 in der vollen EM-Rente wegen Depressionen. Ich habe Post bekommen wegen der Verlängerung. Wenn ich mich aufrappeln kann muss ich dies baldmöglichst tuen. Meine große Angst ist das ich wieder in Reha geschickt werde (meine letzte Reha war in 06/2021) mir liegen auch seit dem keine Befunde von meinem Psychiater vor - muss ich die selber erfragen oder was muss ich tuen um diese zu bekommen? Mein Hausarzt hat die letzten Befunde in 2020 von meinem Psychiater bekommen wo meine Depression angefangen hat. Ich weiß nicht wie ich das bestehen meiner Depression nachweisen kann. Ich bin bei meinem Psychiater alle 4-6 Wochen. Zu meinem Hausarzt bin ich nie gegangen weil er mir eh nicht helfen kann. Ich habe auch Angst das meine EM Rente nicht verlängert wird, weil ich nicht genug Nachweise erbringen kann. Was kann ich hier tuen? Vielen Dank für ihre Antwort.
Christian Schultz
am 22.01.2024Hallo Emma, wenn Sie weiterhin bei Ihrem Psychiater in Behandlung sind, gibt es keine Probleme. Die Rentenversicherung wird sich den Befundbericht direkt bei Ihrem Arzt holen, sobald Sie den Antrag auf Verlängerung eingereicht haben.
Karin Kufner
am 14.01.2024Sehr geehrter Herr Schultz, ich beziehe seit 2018 volle Erwerbsminderungsrente wegen mehrfachen gesundheitlichen Problemen - meine Rente läuft am 28.02.2024 aus, der Antrag auf Verlängerung wurde Ende Oktober 2023 gestellt. Während dieser Zeit wurde mir von der Deutschen Rentenversicherung eine Reha für Orthopädie bewilligt, die ich Mitte Dezember 2023 hätte beginnen sollen, leider musste ich die Reha auf einen späteren, unbestimmten Zeitpunkt verschieben, da ich am 12.12.23 eine OP hatte und die Heilung eine Weile dauert - meine Frage ist: Beeinflusst die Verschiebung der Reha die Entscheidung der RV auf Weiterbewilligung der EM - Rente? Habe noch keinen Bescheid erhalten....Mit freundlichen Grüßen Karin K.
Christian Schultz
am 15.01.2024Hallo Karin, Sie konnten die Reha aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten. Wenn sich Ihre gesundheitliche Situation nicht wesentlich verbessert hat, wird die Rente sicherlich erst einmal weiter bewilligt. Aber eine Garantie kann ich Ihnen nicht geben, man muss sich das immer für den Einzelfall anschauen.
Roswitha Spreng
am 13.11.2023Sehr geehrter Herr Schultz,
so eben befinde ich mich in einer gesundheitlichen Reha, wurde zuvor ausgesteuert und vom Arbeitslosengeld 1 unterstützt.
Ich werde im Verlauf als nicht erwerbsfähig eingestuft, sehe mich nicht in der Lage eine LTA -Maßnahme, mit einer Vollzeitumschulung zu machen.
Gibt eine Sozialleistung, die mir unmittelbar nach der Rehaklinik finanziell unterstützt, bis zum Entscheid einer vorübergehenden vollen oder teilweise Erwerbsminderungsrente?
Dankeschön im Voraus!
Freundliche Grüße Roswitha
Christian Schultz
am 14.11.2023Hallo Roswitha, möglicherweise haben Sie noch einen Restanspruch auf ALG I. Oder im Notfall gehen Sie zum Jobcenter und beantragen Bürgergeld. Falls Sie dann bald eine EM-Rente erhalten, gilt die mit großer Wahrscheinlichkeit rückwirkend.
Jana D.
am 08.11.2023Hallo Herr Schulz,
wir sind grade leider in der Situation, dass ein Angehöriger vergessen hat den Antrag auf Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente für seine Frau zu stellen. Seine Frau ist leider so schwer erkrankt, dass sie selbstständig nicht me her dazu in der Lage wäre.
Nun haben andere Angehörige mit ihm gemeinsam den Antraf abgeschickt.
In der Familie stellt sich nun die Frage, ob die Erwerbsminderungsrente weiter gezahlt wird, obwohl ein pünktliches Stellen des Antrages versäumt wurde.
Zudem stellt sich die Frage, ob das Geld bei einer etwaigen Bewilligung des Antrages rückwirkend zum Auslaufdatum der vorherigen Zahlung gezahlt werden würde.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schultz
am 09.11.2023Hallo Jana, die EM-Rente kann sicherlich auch bei verspätetem Antrag bewilligt werden. Denn es kommt hier auf die gesundheitliche Situation an. Ich weiß gerade allerdings nicht, was mit der "Lücke" passiert. Ob es für diese Zeit Geld gibt oder nicht. Bitte fragen Sie dazu direkt bei der DRV nach.
Yilmaz irma
am 02.08.2023Hallo,
ich hab vor 6 Monaten ein Antrag für die weitergewährungsantrag erstellt wegen der Erwerbsminderungsrente und es läuft am 31.08.23 !
Ich hab derzeit immer noch kein Antwort bekommen.
Christian Schultz
am 02.08.2023Hallo Yilmaz, dann sollten Sie mal bei der Rentenversicherung nachfragen.
Antje S.
am 31.07.2023Guten Tag, offenbar schickt die Rentenstelle keine Formulare mehr. Ich habe ca vor einem Monat einen Brief bekommen, dass ich nun bald verlängern muss, aber diesmal war kein Formular dabei Punkt dieses habe ich dann übers Internet bestellt und es ist gerade gekommen. Bis zum November sind es aber nur noch drei Monate, und sie schreiben hier es müssen 5 Monate sein, heißt es dann, meine EM-Rente wird jetzt gestrichen? Ich bin total überfordert damit und bin schon froh dass ich das geschafft habe was ich jetzt geschafft habe.
Übrigens erhalte ich EM-Rente seit 2007 oder 8, aber ich muss trotzdem alle drei Jahre die Verlängerung beantragen.
Wenn ich das hier richtig gelesen habe, hätte man mir schon längst eine feste EM-Rente zahlen sollen? Ohne dass ich jedes Mal wieder diesen Stress habe, der mich wirklich überfordert?
Vielen Dank für eine Antwort! Herzliche Grüße!
Christian Schultz
am 31.07.2023Hallo Antje, das mit den Formularen ist mir neu. Die EM-Rente kann aber auch in deutlich unter fünf Monaten weiterbewilligt werden. Es ist bei Ihnen ja auch nicht das erste Mal.
Ihre zweite Frage kann ich hier nicht beantworten. Warum Ihre Rente immer wieder befristet wird, müsste man anhand Ihrer Unterlagen klären.
Claudia Sch.
am 10.11.2023Hallo Antje, wenn die EM-Rente bereits seit 2008 gezahlt wird und auch über die 9 Jahre hinaus weiter befristet ist, handelt es sich vermutlich um eine teilweise EM-Rente (arbeitsfähig bis unter 6 Stunden). Wenn Sie keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, wird Ihnen die volle Erwerbsminderungsrente, die sogenannte "Arbeitsmarktrente" gezahlt. Da Sie aber weiterhin eine Beschäftigung unter 6 Stunden am Tag ausüben können, bleibt die Rente dauerhaft befristet. Ob es sich tatsächlich um eine "Arbeitsmarktrente" handelt, können Die Ihrem Rentenbescheid entnehmen.
Ramo
am 16.07.2023Sehr geehrte Damen und Herren,
Laut sozialamt muss ich eine ,,Antrag auf Überprüfung meiner Erwerbsminderung '' bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Wie kann ich denn Antrag besorgen? Danke
Christian Schultz
am 17.07.2023Am einfachsten direkt in der nächsten Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Oder Sie laden sich die Formulare online herunter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/Formularpakete/01_versicherte/02_rente/_DRV_Paket_Rente_Erwerbsminderung.html
Ramo
am 17.07.2023Habe ich mit Deutche Rentenversicherung schon gesprochen und die wissen nicht was fur eine Antrag ich brauche!? Ich bin erwerbsgemiendert seit 2 halb Jahren, ich bekomme nur Grundsicherung befristet bis Ende des jahr. Fur weiterer Leistungen muß ich ,,Antrag auf Überprüfung meiner Erwerbsminderung '' stellen!
Wissen Sie vielleicht welches Antrag muß ich runterladen? Ganzes Packet?
Vielen Dank nochmal
Christian Schultz
am 17.07.2023Dann sollten Sie direkt beim Amt für Grundsicherung nachfragen. Die wissen, was Sie dort beantragen müssen.
Christian-Ovidu
am 12.03.2023Sehr geehrter Herr Schulz,
möchte Fragen wer muss die Verlängerung für eine Erwerbsminderungsrente beantragen, der Person selbst oder Hausarzt oder…..wer? Kann man Kunde werden bei Ihnen wenn man aus Karlsruhe kommt, haben Sie auch hier in Umgebung Beratungsstelle?
Christian Schultz
am 13.03.2023Hallo Christian, für die Verlängerung der EM-Rente brauchen Sie den SoVD nicht. Das geht ganz einfach, die Formulare bekommen Sie rechtzeitig von der DRV. Oder Sie laden sich die aus dem Internet runter. Den Antrag stellen Sie dann selbst. Falls es doch einmal Probleme gibt, können Sie sich aber gern an meine Kollegen wenden: https://www.sovd-bawue.de/
Rainer Haag
am 15.02.2023Hallo. Ich bin seit 1.11.2022 in voller Erwerbsminderungsrente mit Dauer bis zum 12. 2024. Wann muss ich den Antrag stellen und muss oder soll ich wieder in die Reha. Die letzte war im September 2022.
Christian Schultz
am 15.02.2023Hallo Rainer, ob Sie nochmal eine Reha durchlaufen müssen, entscheidet die Rentenversicherung Ist aber sehr unwahrscheinlich. Und den Antrag auf Weiterbewilligung Ihrer Rente sollten Sie rund fünf Monate vorher einreichen.
Petra Herr
am 04.02.2023Meine befristete EU Rente läuft im Juli dieses Jahr aus. Nun ist aber der Krebs letztes Jahr wieder gekommen. Wäre ein Weiterbewilligungsantrag sinnvoll? Laut Ausweis bin ich zu 100% Schwertbehindert Von 2020. Unbefristet. In dem Brief selber steht dann aber, nächste Überprüfung Januar 2025. Bin total überfordert. Bin 1960 geboren. In normale Rente kann ich noch nicht. In meiner Firma bin ich in der Altersteilzeit. Normalerweise wäre ich dann ab dem 1.5.2023 raus aus der Firma. Fakt ist aber auch, das ich gesundheitlich nicht mehr auf der Höhe bin. Alles kompliziert.
Freundliche Grüße
Petra Herr
Christian Schultz
am 06.02.2023Hallo Petra, natürlich ist es sinnvoll, einen Antrag auf Verlängerung zu stellen, wenn Sie so schwer krank sind. Eine Alternative haben Sie ja eigentlich gar nicht. Es sei denn, Sie sind in der passiven Phase der Altersteilzeit. Aber dann müsste man rechnen, was finanziell sinnvoller wäre, um die Lücke zur Altersrente zu schließen.
Winfried B.
am 05.01.2023Guten Tag.
Ich (Jahrgang 1959, 63 Jahre alt) stehe momentan vor der Entscheidung, Verlängerung der EM-Rente oder Altersrente wegen Schwerbehinderung.
Derzeitige Situation bzw. Planung:
- Krankheitsbedingt seit 2019 arbeitsunfähig;
- in deren Folge volle Erwerbsminderungsrente - befristet bis 30.06.2023;
- Schwerbehinderung (50 GdB);
- Altersrente für Schwerbehinderte - ab 01.11.2023 - ohne Abschlag - oder
- direkt im Anschluss an Ende EM-Rente - ab 01.07.2023 - mit 1,2% Abzug.
Ich will mir für die paar Monate den ganzen Krampf mit Arztbefunden oder eventuell einer neuen Begutachtung ersparen.
Ich tendiere zur Altersrente ab dem 01.07.2023, zumal ich gelesen habe, dass bei einem nahtlosen Übergang die Altersrente nicht geringer ausfällt, als die jetzige EM-Rente.
Was spricht für einen Verlängerungsantrag?
Viele Grüße
Christian Schultz
am 05.01.2023Hallo Winfried, ich empfehle Ihnen in jedem Fall eine individuelle Beratung. Nach meiner Information kann bei einem Wechsel in die vorzeitige Altersrente eine finanzielle Verschlechterung erfolgen. Das hängt mit den Zurechnungszeiten bei der EM-Rente zusammen. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/em-rente-unbefristet-jetzt-vorzeitig-altersrente-beantragen
Steffen
am 03.01.2023Hallo Herr Schultz,
ich habe 3 Fragen (3 Szenarien), weil ich hierzu noch nie irgendwelche Antworten gelesen habe bzw. Informationen finden konnte:
Ich beziehe aufgrund einer chronischen Erkrankung seit 09.2021 (rückwirkend zum Ende der Reha) eine Teil-EM-Rente, die mir gerade wieder bis 04.2024 verlängert wurde.
Frage 1: Wenn ich nun (mal in die Zukunft gedacht) über die 9 Jahre hinaus durchgängig eine Teil-EM-Rente bekommen sollte, würde diese dann auch nach den 9 Jahren (automatisch?) in eine dauerhafte Rente umgewandelt bzw. umgewandelt werden können? Oder gilt diese Regelung nur für volle EM-Renten?
Frage 2: Wenn ich in diesen 9 Jahren zwischenzeitlich neben der Teil-EM-Rente auch mal eine Arbeitsmarktrente, also die volle EM-Rente befristet bekommen würde, wäre das dann die "berühmte" Unterbrechung der 9 Jahre Teil-EM-Rente oder würde das so laufen, dass die volle EM-Rente (Arbeitsmarktrente) parallel, so lange diese eben befristet ist, zur Teil-EM-Rente läuft und hier somit keine Unterbrechung der 9 Jahre in Folge entsteht? Oder wäre das dann umgekehrt eben eine richtige Unterbrechung der 9 Jahre Teil-EM-Rente, die dann nach dem Auslaufen der vollen EM-Rente (Arbeitsmarktrente) wieder von vorne beginnen wenn man nur wieder die Teil-EM-Rente bezieht?
Frage 3: Was passiert wenn ich eine Teil-EM-Rente beziehe, aber nicht mehr wirklich lohnenswert und ohne weitere Einbußen in Sachen Gesundheit in Teilzeit arbeiten kann, mir die volle EM-Rente aber verweigert wird und ich dann aber trotzdem nicht mehr regelmäßig arbeiten gehe, sondern künftig nur noch einen Minijob habe? Wäre man dann trotzdem (ohne weiteren Bezug von Krankengeld, ALG I, etc.) nur über die Teil-EM-Rente weiterhin krankenversichert, etc.? Oder wäre das problematisch wenn das (steuerpflichtige) Einkommen neben der Teil-EM-Rente fehlt?
Ich weiß, dass hier jetzt jeder raten würde, mit der DRV, etc. zu kämpfen, aber was tun wenn hier einfach die Kraft dazu fehlt (auch und trotz z.B. mit Hilfe des SOVD)?
Ich hoffe, dass ihre Antworten auch Anderen helfen werden die sich in ähnlichen Situationen befinden oder schon mal ähnlich gedacht haben
Vielen Dank für ihre Hilfe und Antworten
Christian Schultz
am 04.01.2023Hallo Steffen, alle Fragen kann ich leider nicht beantworten. Aber auch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird nach spätestens neun Jahren "entfristet". Und Sie sind über die EM-Rente immer krankenversichert. Da brauchen Sie sich keine Gedanken machen.
Miriam Umfurt
am 11.12.2022Guten Abend Herr Schultz,
meine Teil-EM-Rente läuft Ende Februar 2023 aus, im November habe ich einen Antrag auf Verlängerung und befristete Aufstockung auf eine volle EM-Rente gestellt. Ich arbeite derzeit nebenbei knapp 6 Stunden täglich. Es wurde Pflegegrad 2 festgestellt, das Gutachten habe ich mit eingereicht. Krankgeschrieben bin ich derzeit nicht.
War das Vorgehen so richtig? Kann man einfach so um Aufstockung bitten oder hätte es einen neuen Antrag benötigt?
Ich habe in meinem Antrag auch angemerkt, dass ich auf Besserung hoffe und deshalb noch ca 2 Stunden tgl. arbeiten möchte, um die Anbindung an mein Team und meine Aufgaben nicht zu verlieren. War das okay?
Werden die Ärzte, von denen ich Berichte eingereicht habe, i. d. R. nochmal angeschrieben?
Ich freue mich auf Ihre Antwort,
viele Grüße
Miriam U.
Christian Schultz
am 12.12.2022Hallo Miriam, es ist sehr unwahrscheinlich, dass eine volle EM-Rente bewilligt wird, wenn Sie zurzeit länger als drei Stunden pro Tag arbeiten. Von daher gehe ich davon aus, dass Ihre Teil-EM-Rente verlängert wird.
Thomas Jerschke
am 02.12.2022Guten Tag,
ich beziehe seit 11 Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente. Im August habe ich den Antrag auf Weiterzahlung gestellt und nun lassen sie sich Zeit. Die Befunde von meinen Ärzten sind schon seit Ende September da. Außerdem wollen sie mir die Rente auch jetzt noch nicht unbefristet bewilligen, weil es angeblich damals nur bewilligt wurde, weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe und somit unabhängig von den 11 Jahren alle 3 Jahre neu beantragen muss obwohl mein Gesundheitszustand sich verschlechtert hat. Soll ich mir einen Anwalt nehmen und auf dauerhafte Zahlung klagen oder was soll ich machen? Die Rente läuft Februar 2023 aus. Dann sind es wie gesagt schon 11 Jahre Zahlung und ich bin dann 55 Jahre alt.
Viele grüße von Thomas
Christian Schultz
am 02.12.2022Hallo Thomas, diese sogenannte "Arbeitsmarktrente" wird immer befristet gezahlt. Auch noch nach 20 Jahren. Ob in Ihrem Fall eine "normale" EM-Rente in Frage kommt, kann man ohne Einblick in die ärztlichen Berichte nicht sagen. Wenden Sie sich hierzu gern an meine Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Miriam I.
am 19.11.2022Sehr geehrter Herr Schulz,
ich hätte da auch eine kurze Frage. Ich beantrage gerade die erste Verlängerung. Da ich (die Post) in letzter Zeit mehrere Briefe verloren hat frage ich mich ob ich die Atteste der Ärzte auch als Kopie versenden kann? Oder werden die Originale benötigt?
Christian Schultz
am 21.11.2022Hallo Miriam, da sehe ich keine Probleme. Ehrlich gesagt habe ich mir diese Frage aber noch nie gestellt. Kopieren Sie die Berichte doch einfach und senden Sie anschließend die Originale an die DRV. Dann haben Sie zu Hause für den Notfall noch ein "Backup".
Kerstin P.
am 14.11.2022Sehr geehrter Herr Schulz
Ich beziehe Erwerbsunfähigkeitsrente. Diese endet am 31.12.2022. Im Juni habe ich die Verlängerung beantragt und eine Betsätigung für den Eingang am 18.06 2022 bekommen. Seit dem habe ich nichts mehr von der Rentenversicherung gehört. Mein Rentenberater ist der Meinung das ich auf gar keinen Fall dort anrufen sollte und er das erst mitte Dezember tun wird. Ich bin total verunsichert und habe Angst da ich ab Januar 2023 dann keine finanziellen Mittel zur Verfügung habe wenn die Rente nicht bis spätestens Ende Dezember 2022 bewilligt ist. Ich beziehe seit 2 Jahren diese Rente. Es ist also die erste Verlängerung. Beim SOVD ist Dauerbesetzt und deshalb schreibe ich Ihnen. Was ich wissen möchte ist folgendes:
1. Kann das persönliche Nachfragen beim Rententräger sich Nachteilig auswirken ?
2. Wer ist zuständig wenn die Rente ab Januar 2023 noch nicht bewilligt ist ? Wer zahlt dann meine Kosten ? Miete ect.
3. Vor der Rente hatte ich ALG1 was ich nicht ausgeschöpft habe da dann die Rente bewilligt war. Besteht da noch ein Rest Anspruch als
eine Art Übergang bis die Verlängerung bewilligt ist?
Vielen Herzlichen Dank das Sie sich die Zeit nehmen all diese Fragen zu beantworten.
Christian Schultz
am 14.11.2022Hallo Kerstin, es ist schon richtig, dass man als Versicherter nicht zu schnell bei der DRV nachfragen sollte. Aber Anfang Dezember sollte man das schon machen dürfen. Vielleicht kennt Ihr Rentenberater die internen Wege aber besser - das kann ich nicht beurteilen.
Sollten alle Stricke reißen und Sie im Januar keine Rente erhalten, können Sie Grundsicherung bzw. ALG II beantragen. Das mit dem Arbeitslosengeld könnte deswegen schwierig sein, da Sie ja offiziell erwerbgemindert sind. Auch wenn bei meinen Kollegen immer besetzt ist, sollten Sie auch hier unbedingt dran bleiben. Denn für eine konkretere Auskunft müsste man sich Ihre Unterlagen genauer anschauen.
A.E.
am 03.02.2023Hallo Frau P.
Leider etwas spät, aber wenn Sie vor der EU-Rente ALG1 bezogen, erzeugt die Dauer der EU-Rente sogar zusätzliche ALG1-Anspruchszeit.
https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/pages/68049/arbeitslosengeld_nach_rente
"... , ob durch die Zeit des Rentenbezugs ein neuer Anspruch auf Arbeitslosgengeld I entstanden ist. Dies trifft zu, wenn der Betroffene unmittelbar vor dem Bezug der Rente als Arbeitnehmer versicherungspflichtig beschäftigt war oder bereits Arbeitslosengeld erhielt. Der Bezug von anderen Sozialleistungen, wie Krankengeld oder Verletztengeld, führt ebenfalls zur Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung. Der Bezug von Grundsicherung für Erwerbsfähige führt hingegen nicht dazu, dass die Zeit des Rentenbezugs als Versicherungspflichtzeit zählt. ..."
Michaela
am 12.11.2022Habe em Rente auf 2 Jahre befristet bekommen, bis zum 30.6.23. Dann fehlt mir noch ein halbes Jahr bis zum Eintritt in die normale Rente. Muss ich im Januar 23 eine Antrag auf Verlängerung der EM Rente stellen oder geht es automatisch.
Christian Schultz
am 14.11.2022Ja, wenn Sie bis dahin immer noch so schwer krank sind, dass Sie nicht arbeiten können, sollten Sie das tun. Im Anschluss geht es dann von der EM-Rente direkt in die Altersrente.
Bertsch elke
am 23.11.2022Ich bekomme seit 9jahren em rente die wurde mir 3mal für 3jahre bewilligt nun bekam ich wieder nur eine Befristung für weitere 2jahre also bis 10/24 ich dachte eine em rente sei nur 3mal zu verlängern danach unbefristet ich verstehe das jetzt nicht muss ich dann wieder einen Antrag stellen ?
Christian Schultz
am 24.11.2022Hallo Elke, vermutlich bekommen Sie eine sogenannte "Arbeitsmarktrente". Die wird immer nur befristet gezahlt. Auch nach neun Jahren: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/arbeitsmarktrente-diese-3-punkte-sollten-sie-kennen
Micha
am 28.10.2022Hallo,
Habe eine Frage bezüglich meiner EM Rente, und zwar war ich bis zum 01.09.2022 in einer Reha. Dort wurde ich als Erwerbsunfähig eingestuft also unter 3 Stunden Arbeitsfähig. Darauf hin stellte ich einen EM Rentenantrag, dieser wurde genehmigt aber nur bis 31.03.2023. Ist das normal? Dann müsste ich ja jetzt schon fast direkt nen Antrag auf Verlängerung stellen... Meine Frage ist das normal das die Rente nur so kurz bewilligt wird?
Muss ich dann jetzt schon direkt einen Antrag auf Verlängerung stellen?
Gruß
Christian Schultz
am 29.10.2022Hallo Micha, das ist selten, kommt aber definitiv vor. Im Prinzip können Sie Ende des Jahres den Antrag auf Weiterbewilligung stellen.
Ngoc Tan Nguyen
am 15.10.2022Mein Erwerbsminderungsrente geht noch bis 30.10.2022 ich Verlängerung Fomular g erschrickt aber bis heute keine Antwort bekommen,was soll ich machen?
Christian Schultz
am 17.10.2022Am besten einmal bei der DRV anrufen.
Gisela Hollenbeck
am 18.09.2022Hallo,
mein Antrag auf Erwerbsminderung läuft nun schon seit November 2019 (Antrag, Widerspruch, seit September 2020 Klageverfahren mit diversen Gutachtern verschiedener Fachrichtungen). Meine Frage: Sollte der Antrag nun doch noch durchgehen, würde dann bei einer Befristung auf 3 Jahre die Zeit schon quasi abgelaufen sein, bevor die Rente möglicherweise genehmigt wird und wie würde das dann mit dem Folgeantrag aussehen?
Danke
Christian Schultz
am 19.09.2022Hallo Gisela, so etwas kommt tatsächlich in seltenen Fällen vor. Im Extremfall müssten Sie dann gleich die Weiterbewilligung beantragen - aber dazu sollten Sie sich dann persönlich beraten lassen.
Martina
am 19.08.2022Guten Tag, Herr Schulz !
Könnten Sie mir bitte evtl. die folgende Frage beantwoten?
Ich bin 57 Jahre alt und habe im September 2021 einen Antrag auf volle Erwerbsminderung gestellt.
Im Juni 2022 erfolgte auf anraten der DRV, eine Reha. Die Ärzte der Rehaklinik haben die volle Erwerbsminderung bestätigt.
Nun ist die volle Erwerbsminderungsrente bis Juli 2024 (rückwirkend zum Sept. 21) bewilligt worden.
Meine Gesundheitszustand wird sich jedoch nicht bessern, bei meinem Krankheitsbild. Sollte ich mir das durch Arztberichte bestätigen lassen und Widerspruch einreichen, oder besser Anfang 2024 einen Antrag auf Weiterzahlung der EMR stellen?
Vielen Dank im voraus.
Herzliche Grüsse
Martina
Christian Schultz
am 19.08.2022Hallo Martina, Sie sind ja gerade erst begutachtet worden und haben die volle EM-Rente durch. Ein Widerspruch erscheint da wenig sinnvoll. Aber eine individuelle Beratung kann ich hier natürlich nicht leisten, da ich Ihre Unterlagen nicht kenne. Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich gern an meine Kollegen: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Martina
am 19.08.2022Herzlichen Dank !
Martina
am 21.08.2022Vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort, Christian. Inzwischen habe ich virtuell soviele unterstützende und weiterführende Antworten erhalten, dass ich von einer Mitgliedschaft beim SoVD überzeugt bin. Mein Antrag für den ttps://www.sovd-bawue.de ist raus :). Alles Gute für Sie !
Christian Schultz
am 22.08.2022Das freut mich, Ihnen auch alles Gute!
Romi
am 07.08.2022Hallo, ich habe auch eine frage
Ich bin von reha arbeitsunfähig entlassen und ich mußte antrag auf erwerbsminderung stellen. Mir fehlt leider paar Monaten von Wartezeit,sonst alles gut.
Also ich bin erwerbsgemiendert aber wegen fehlzeiten ich beziehe Geld von sozialamt nicht von Rentenkasse.
Jetz meine Frage ist, wo muß ich antrag auf Verlängerung des erwerbsminderung stellen, wen ich von Rentenkasse keine Geld bekommen? Oder wie geht es weiter?Danke
Christian Schultz
am 08.08.2022Hallo Romi, Sie sollten sich zunächst einmal persönlich beraten lassen, ob die Versicherungszeiten zur EM-Rente tatsächlich nicht erfüllt sind. Wenn das allerdings so ist, können Sie Ihre Grundsicherung im Sozialamt verlängern lassen.
Romi
am 08.08.2022Ya, ich habe mich schon beraten lassen und Wartezeiten sind nicht erfüllt,deshalb ich bekommen geld von Sozialamt.
Wen ich Grundsicherung verlängern will, dann Sozialamt schaltet ein Gutachter ein zum überprüfen meine Erwerbsfähigkeit ?
Christian Schultz
am 09.08.2022Das kann vorkommen, in vielen Fällen wird das aber nicht immer aufs Neue geprüft.
Silke Burkart
am 02.08.2022Hallo,
meine EU-Rente läuft am 28.02.2023 aus. Im Vorfeld der Verlängerung habe ich bei meiner Psychiaterin und Psychologin
angefragt, ob sie mir Befundberichte schreiben können. Beide haben das abgelehnt mit der Begründung, das erst Berichte geschrieben
werden, wenn sie von der DRV aufgefordert werden ( Abrechnungsproblem). Wenn ich es trotzdem unbedingt vorher möchte, muss ich es selbst bezahlen.
Das sehe ich irgendwie nicht ein. Überall steht, dass solche Dinge wie Befunde im Zuge eines Antrags von der RV übernommen werden.
Aber so ist es mir nicht möglich, mit dem Verlängerungsantrag bereits Befunde mitzuschicken.
Sind diese Aussagen meiner Ärzte so richtig?
Ich bin natürlich auch sehr daran interessiert, dass mein Verlängerungsantrag so schnell wie möglich bearbeitet wird.
MfG
Silke Burkart
Christian Schultz
am 06.08.2022Hallo Silke, mit den Abrechnungsmodalitäten zwischen Arzt und Rentenkasse bin ich leider nicht so im Detail vertraut. Ich denke aber, dass Ihre Therapeuten da recht haben. Wenn diese allerdings ihre Berichte zügig anfertigen, sobald die DRV diese anfragt, sollte Ihr Antrag dennoch zeitnah bearbeitet werden können.
Martin
am 15.07.2022Hallo
Ich beziehe seit 2013 EM Rente. Ich bin 33 Jahre alt. Den letzten Antrag auf weiterzahlung habe ich im November abgeschickt und meine EM Rente wurde zum 3x verlängert bis Mai 2025. Gestern bekomme ich einen Brief von der DRV wo drinsteht "Nachprüfung der Rente"
Ich gehe nach wie vor zum Psychologen und 3x die Woche zur Ergotherapie ebenfalls besuche ich regelmäßig meinen Hausarzt aufgrund meiner Erkrankungen. Was genau wird jetzt bei der Nachprüfung gemacht? Ich habe mir das Schreiben durchgelesen und glaube sie wollen vermehrt wissen ob ich eine Nebenbeschäftigung oder selbständige Arbeit nachgehe was ich aber nicht mache.
Ich habe einen Schwerbehindertenausweis und bin wie gesagt seit 2013 in EM Rente. Ich war die letzten 2 Jahre nicht auf Reha und in keiner Klinik. Kann die DRV mir Steine in den Weg legen oder muss ich mir keine Sorgen machen?
Christian Schultz
am 18.07.2022Hallo Martin, wie immer im Sozialrecht kommt es hier auf die Details an, die wir nicht kennen und daher auch nicht im Forum auflösen können. Sie sollten das erst einmal ganz entspannt angehen, da Sie ja dauerhaft in ärztlicher Behandlung sind. Und darauf kommt es am Ende an.
Kathrin
am 13.07.2022Ich habe eine Erwerbsminderungsrente von 01.10.2014 - 30.09.2017 und dann versucht zu arbeiten, hat leider nicht geklappt, Erwerbsminderungsrente wurde dann von 01.10.2018 bis 30.09.2020 rückwirkend verlängert und dann nochmals auf Antrag von 01.10.2020 bis 30.09.2022 verlängert und jetzt habe ich nochmal einen neuen Antrag eingereicht, da letztes Jahr meine Reha abgelehnt worden ist. Nun meine Frage, es sind 8 Jahre vergangen, kann es sein, dass jetzt für nur ein Jahr bewilligt wird oder das ich durch die Ablehnung der Reha nun meine Rente bis 67 Jahre unbefristet bekomme????
Danke für eine schnelle Rückmeldung. Kathrin
Christian Schultz
am 13.07.2022Hallo Kathrin, am Ende hängt die Dauer der Weiterbewilligung von den Arztberichten ab. Also der Prognose, wie lange Sie wohl noch erwerbsgemindert sein werden. Das kann ein Jahr sein, aber auch länger - so dass Sie dann nahtlos in die Altersrente wechseln können.
Ralf Müller
am 07.07.2022Hallo Herr Schultz,
Ich habe eine befristet EM Rente die 02/23 endet ich ziehe zum 01.10 um im gleichen Bundesland bisher DRV Karlsruhe jetzt dann Stuttgart),darf ich den Weiterbewilligungsantrag noch im September 2022 stellen um noch bei der gleichen DRV Stelle bewertet zu werden,oder muß ich bei der neuen DRV Stelle den Weiterbewilligungsantrag stellen (Habe Sorge das an der neuen Stelle,auch neuer Sachbearbeiter zu meinem ungunsten entschieden wird),die gleiche Frage stellt sich bei meinem Schwerbehindertenausweis der 12/22 endet.
Christian Schultz
am 07.07.2022Hallo Ralf, viel früher als fünf Monate vor dem Auslaufen macht es keinen Sinn, die Weiterbewilligung zu beantragen. Aber beim Wechsel der zuständigen Behörde sehe ich keine Probleme. Auch nicht mit Bezug auf den SB-Ausweis.
Kraus
am 30.05.2022Guten Tag Herr Schulz
Eine frage habe ich,meine Erwerbsminderungsrente endend nach 9 Jahren,muss man trotzdem ein Antrag stellen auf fortzahlung ,oder geht es automatisch auf unbefristet?
MfG Peter Kraus
Christian Schultz
am 30.05.2022Das müsste eigentlich aus Ihren Unterlagen hervorgehen. Wenn dort nichts steht, stellen Sie zur Sicherheit lieber einen Antrag.
Nedka Ivanova
am 19.05.2022Guten Tag Herr Schultz,
Ich habe die Zulassung für EM für drei Jahre erhalten und die Frist endet im Februar 2024. Ich habe 8 Monate Zeit, um das Renteneintrittsalter für die Grundrente zu erreichen (01.11.2024) Können Sie mir raten, wie ich vorgehen soll?
Soll ich eine Verlängerung meines EM beantragen oder mich arbeitslos melden?
Ich verstehe, dass es Zeit gibt, aber ich möchte rechtzeitig informiert werden, um Problem zu lösen.
Vielen Dank! Nedka Ivanona
Christian Schultz
am 20.05.2022Hallo Nedka, ich habe Ihre Frage nicht ganz verstanden. Welchen Zusammenhang sehen Sie hier zwischen Ihrer EM-Rente und der Grundrente? Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.
Nedka Ivanova
am 25.05.2022Vielen Dank!
Die Beziehung besteht darin, dass die EMRente bis 29.02.2024 gewährt wurde. Meine Altersrente beginnt ab 01.11.2024.
Meine Frage war, wie es für mich am besten ist, die Zeit zwischen 29.02.2024 und 01.11.2024 zu tun. Dies sind 8 Monate, in denen eine Rente endet und die andere nicht gewährt wird.
Ich werde Ihren Rat befolgen und Rücksprache mit der Deutschen Rentenversicherung halten.
Grüße N. Ivanova
Christian Schultz
am 25.05.2022Okay, verstehe. Um diese Frage zu beantworten, muss man allerdings Ihre ganze Situation kennen. Am naheliegendsten ist wohl, die EM-Rente rechtzeitig zu verlängern. Aber wie gesagt - das muss man sich für Ihre Situation im Detail anschauen.
Tabea Serth
am 26.04.2022Hallo !
Ich habe Mal eine ganz andere Frage . Wenn die volle Erwerbsunfähigkeitsrente unbefristet bis zum Eintritt ins offizielle Rentenalter gezahlt wird , muss man dann einen Antrag auf Altersrente stellen ? Oder wird die Rente automatisch umgewandelt . Ich habe Mal irgendwo gelesen das die Altersrente nicht niedriger sein darf als die Erwerbsunfähigkeitsrente . Das das aber nur gilt wenn die Renten nahtlos ineinander laufen .
Mfg Tabea Serth
Christian Schultz
am 26.04.2022Hallo Tabea, so ist es. Bei nahtlosem Übergang gilt ein Bestandsschutz bei der Höhe der Altersrente. Normalerweise endet die EM-Rente beim Erreichen der Regelaltersgrenze und die Rente wird umgewandelt. Ich empfehle aber immer, dass man drei, vier Monate vorher Kontakt zur Rentenversicherung aufnimmt und ggfs. einen Antrag auf Altersrente stellt.
Petra Jeß
am 30.03.2022Hallo Herr Schultz,
die Rentner dürfen sich über eine Erhöhung ab Sommer freuen. gilt dies auch voll umfänglich für laufende EM-Renten, also werden diese wie reguläre Altersrenten behandelt, oder ist die Rentenerhöhung hier gestaffelt und wenn ja, wie sieht diese Staffelung aus?
Danke im Voraus für Ihre Info.
Christian Schultz
am 30.03.2022Hallo Petra, die jährlichen Rentenerhöhungen erhöhen stets den sogenannten Rentenwert. Da dieser dann für die Berechnung aller gesetzlichen Renten verwendet wird, erhöhen sich zum Beispiel auch Erwerbsminderungsrenten. Mehr zur Rentenformel finden Sie hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/wie-viel-rente-bekomme-ich-die-rentenformel-kurz-und-knapp-erklaert
Petra
am 15.04.2022Hallo Herr Schultz,
inzwischen sieht es wohl so aus, dass die EM-Renten von dieser Erhöhung nur dann profitieren, wenn wenn sie vor dem 01.01.2109 bezogen wurde. Für alle EM-Renten, die danach bezogen wurden und werden, soll es eine wirksame Erhöhung zum Jahr 2024 geben. Damit gehe ich als EM-Rentenbezieher vom Herbst 2020 leider erstmal leer aus. Und gleich mir sicher viele andere auch.
Christian Schultz
am 19.04.2022Hallo Petra, das stimmt so nicht ganz. Die Rentenerhöhung im Juli gilt für alle Rentenarten - auch bei denen, die wegen Erwerbsminderung gezahlt werden. Was Sie meinen, ist die geplante Sondererhöhung, zu der es gerade einen Gesetzentwurf gibt. Damit sollen nur Renten einmalig erhöht werden, die zwischen 2001 und Ende 2018 erstmals ausgezahlt wurden. Hintergrund ist, dass diese EM-Renten schlechter berechnet wurden als die aktuellen.
Petra
am 25.04.2022Hallo Herr Schultz,
danke, dass Sie mir hier auf das richtige Fahrrad helfen.
Es bleibt eine kleine Freude, die hoffentlich nicht von der Erhöhung der Krankenkassenbeiträge aufgefressen wird :-)).
Dankeschön!
Petra
am 16.03.2022Hallo, ich möchte an dieser Stelle einfach mal allen, die eine befristete EM oder andere Rente bekommen, Mut machen: Lassen Sie sich nicht von der DRV, von Ihrer Krankenkasse oder anderen Institutionen abschrecken. Treten sie höflich, aber bestimmt auf. Das ist schwer, weiß ich aus eigener Erfahrung. Oft bekommt man das Gefühl vermittelt, man sei ein Bittsteller , oder verlange Unmögliches. Geben Sie aber nicht auf und holen Sie sich Hilfe, wenn Sie nicht weiterkommen. Machen Sie es rechtzeitig und haben Sie keine Scheu. Ihre Situation teilen Viele und Sie sind nicht allein. Scheuen Sie vor allem nicht den Gang zum Arzt, egal wie schlecht es Ihnen geht. Im Gegenteil, der behandelnde Arzt wird dann sofort attestieren können, dass Sie weiterhin krank sind. Ich selbst beziehe eine befristete EM-Rente und werde einen Verlängerungsantrag stellen. Der Weg dahin war wirklich hart, ich habe schreckliche dinge mit einem DRV-Gutachter erlebt ; ich musste sogar an das Bundessozialministerium schreiben, weil die DRV meine Rente viel zu spät überwiesen und ich für mehrere Wochen eine finanzielle Lücke überbrücken musste! Trauen Sie sich was! Lassen Sie sich am Telefon nicht abkanzeln! Und "pflegen" Sie Ihre Krankenakte, so gut Sie können: Regelmäßige Besuche beim Arzt dokumentieren, dass Ihr Zustand weiterhin nicht gut ist, Sie aber aktiv sich darum kümmern. Und wenn Sie während der Rentenzeit mal einige Arzttermine ruhen lassen, nehmen Sie sie rechtzeitig vor Verlängerungsantragsstellung wieder auf, auch damit zeigen Sie, dass Ihnen Ihre Gesundheit wichtig ist und Sie sich aktiv darum bemühen. Planen Sie auch ein, dass Sie nicht immer gleich einen Termin bekommen. Gut ist es auch, wenn man Kopien aller Befunde zuhause hat und nicht erst mühsam einsammeln muss.
Auch ich werde deshalb schon jetzt, 6 Monate vor Antragsstellung auf Verlängerung, wieder meine "Ärztetournee" aufnehmen. Viel Arbeit, viele Umstände und ich denke mit Grauen an all das. Aber eine Verlängerung meiner EM-Rente und damit die Chance auf psychische Besserung sind mir das allemal wert.
Antonia Schmidt
am 15.03.2022Hallo, ich habe eine Erwerbsminderungsrente bis zum 20.04.2023. Aber habe jetzt schon Angst keine Verlängerung zu bekommen, da ich wegen meiner Angststörung und meinen Panikattacken Angst habe mich bei einem Arztbesuch oder Psychologen mit Corona anzustecken. Durch Corona sind meine Panikattacken und Angst viel größer noch geworden. Ich befürchte aber, wenn ich keine aktuellen Arztberichte habe, entweder mit die Verlängerung abgelehnt wird oder wieder in eine Reha geschickt werde, dass ich schon 2021 im Februar hinter mir habe und ich jetzt da noch größer Angst habe mich in einer Reha anzustecken. Ich gehe nicht mehr aus dem Haus wegen den Panikattacken und der Angst mich anzustecken. Wie kann ich das der Rentenversicherung übermitteln, dass meine Krankheiten noch schlimmer geworden sind, aber keine Arztbesuche oder Therapie machen kann und auch beim Antrag nicht einreichen kann?
Christian Schultz
am 15.03.2022Hallo Antonia, das ist wirklich ein Dilemma. Ohne aktuelle Befundberichte kann die Deutsche Rentenversicherung nicht über eine Verlängerung entscheiden. Sie werden dann mit Sicherheit zu einer persönlichen Begutachtung oder eine Reha eingeladen. Daher empfehlen wir Ihnen dringend, Kontakt zu Ihren Ärzten aufzunehmen. Außerdem sollten Sie sich sozialrechtlich beraten lassen - zum Beispiel beim SoVD oder einem guten Fachanwalt.
M. Pink
am 30.12.2021Guten Morgen.
Ich habe am 23.09.2020 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt und seitdem nur Probleme mit den Ämtern gehabt.
Am 29.12.2021 erhielt ich einen Schreiben meiner Krankenkasse, dass diese über die Bewilligung meiner Erwerbsminderungsrente informiert wurden und ich eine Rückzahlung von der Krankenkasse erhalte. Ich war sehr verwundert und rief gleich an, da ich keinen Bescheid der DRV über eine Bewilligung erhalten habe. Wie die Krankenkasse mir mitteilte habe ich eine rückwirkende Bewilligung ab 11.2019 bis zum 31.12.2021 erhalten.
Wie gesagt, ich habe noch keinen Brief der DRV erhalten. Nun lese ich, dass man einen Folgeantrag spätestens 5 Monate vor Ablauf stellen soll.
Das ist mir ja gar nicht möglich. Ich hoffe, dass ich den Brief heute noch erhalte. Aber was mache ich wenn nicht?
Ist das überhaupt rechtens eine Bewillung erst nach Ablauf zuzustellen?
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und weiß echt nicht wie ich nun weiter vorgehen soll?
Vielen Dank im Vorraus.
Christian Schultz
am 03.01.2022Hallo, es ist sogar sehr häufig, dass EM-Renten rückwirkend bewilligt werden. Ein Problem ist das natürlich, wenn - wie in Ihrem Fall - die Bewilligung schon wieder ausläuft, wenn der Bescheid kommt. Ob das in Ihrem Fall Sinn macht, kann man aber ohne Prüfung der Unterlagen nicht klären. Wenden Sie sich bitte an meine Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Dagmar Wolfring
am 28.12.2021Hallo hab mal eine Frage, bin bis 31.12.22 in der vollen Erwerbsminderungsrente. Muss weiter verlängern weil die Panik noch nicht besser wurde. Es war ein Kampf von knapp eineinhalb Jahren kam zur Verhandlung und bekam nur eineinhalb Jahre bewilligt.
Kann die Rentenversicherung von mir nochmal verlangen das ich auf Reha gehe muss?
Bei mir wäre es die psychosomatische Einrichtung.
Christian Schultz
am 03.01.2022Hallo Dagmar, im Sozialrecht gibt es fast nichts, was wir ausschließen können. In der Regel reichen bei einer Weiterbewilligung aber auch die Berichte Ihrer eigenen Fachärzte.
Lydia
am 25.12.2021Hallo Herr Schultz ich meinte neue krankheit mit neuen Code.
Grüße Lydia
LYDIA
am 17.12.2021Hallo bin ausgesteuert seit 24.11.21 arbeitslosengeld ab den 15.12 .21 erneut krank mit neue krankheit .Kann ich sicher sein das ich nach 6 Wochen krankschreibung wieder krankengeld von krankenkasse bekomme?
Grüße Lydia
Christian Schultz
am 20.12.2021Hallo Lydia, nein - sicher können Sie da nicht sein, denn es kommt auf die Details an: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/neue-krankheit-neue-blockfrist-wieder-krankengeld
Monique aslan
am 30.11.2021Guten Tag, mein Mann hat am 05.11.21 eine Genehmigung wegen volle Erwerbsminderungsrente erhalten befristet bis 31.12.2021 und rückwirkend ab 01.10.21 (Antrag war Wunsch der Krankenkasse), da er aber noch nicht arbeitsfähig ist und ab den 01.01.2022 auch noch nicht sein wird, er aber auch nicht in Rente gehen möchte, möchte er ab den 01.01.2022 ein Antrag auf sein restlichen noch nicht ausgeschöpften Krankengeld stellen. Ist dies nach Beendung seine EMR möglich. Er ist insgesamt seit 29 Wochen krank. Zustand nach whipple Op mit pankreasresektion.
Christian Schultz
am 01.12.2021Hallo Monique, solange es ein offizielles Gutachten gibt, in dem Ihrem Mann Erwerbsminderung attestiert wird, bekommt er kein Krankengeld. Am besten lassen Sie Ihren Fall persönlich anhand aller Unterlagen bei meinen Kollegen klären: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Lydia Verkooyen
am 07.11.2021Hallo guten Tag
Gestern wurde mir mitgeteilt das meine Erwerbsminderungsrente eingestellt wird . Mit der Begründung das nach dem Unfall nun alles verheilt sei . Was aber so nicht richtig ist . Was kann ich nun machen . Kann immer noch nur beschränkt arbeiten . LG Lydia
Christian Schultz
am 08.11.2021Hallo Lydia, das müsste man sich im Detail anschauen. Grundsätzlich haben Sie immer die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Ob das aber sinnvoll ist, klären Sie am besten im Rahmen einer persönlichen Beratung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Katrin Keye
am 29.09.2021Ich hab eine Verlängerung der EU Rente beantragt im Juli, falls diese nicht rechtzeitig bearbeitet wird, meine Frage kann ich Arbeitslosengeld beantragen? Vor meiner EU Rente hatte ein paar Wochen noch ALG 1 und zuletzt ALG 2
Hab es mal gelesen das es möglich ist..
Würde mich über eine Antwort freuen.
LG Katrin
Christian Schultz
am 30.09.2021Hallo Katrin, um Ihre Frage fundiert zu beantworten, müssten wir uns Ihre Unterlagen anschauen. Allerdings ist es sehr unwahrscheinlich, dass Sie nun noch einen Anspruch auf ALG I haben. Schließlich haben Sie in der Zwischenzeit bereits ALG II bezogen.
Braun Heinz
am 15.09.2021Hallo, ich habe mal eine Frage, ich bekam am 08.19 eine Teilerwerbsminderungsrente bis September 21 zugesprochen von der DRV. Reichte dann im Maieine Verlängerung derselben ein und bekam dann Post, das meine TEMR bis zu meiner richtigen Rente bewilligt wurde. Kann das sein!?finde ich gut wenn's stimmt.
PS. Bis 57Jahre.
Christian Schultz
am 15.09.2021Hallo Heinz, das ist schon möglich. In der Regel werden EM-Renten befristet bewilligt. Sie können aber auch Glück haben, so dass Sie sich bis zur Regelaltersgrenze nicht mehr um die Verlängerung kümmern müssen.
christa
am 18.08.2021ich verstehe nicht, warum "Arbeitsmarktrenten" nicht auch automatisch umgewandelt werden in Dauer em-renten ....
1. empfinde ich es als psychisch extrem belastend ( das ist jetzt äußerst freundlich ausgedrückt ), immer wieder diese Ungewissheit aushalten zu müssen... des geht bei mir schon ca ein Jahr vorher los... des wirft mich auch immer wieder zurück...
2. durch diese Vereinfachung könnten dadurch dann, andere neue Anträge schneller und mit mehr Empathie bearbeitet werden...
3. wäre dass sicher mit Einsparungen verbunden und alle würden davon profitieren
4. ich denke mal, der größte Teil der Kranken würde, wenn sie könnten, wieder gerne einer
regelmäßigen Beschäftigung/Arbeit nachgehen ... wenn sich Verbesserungen ergeben
würden, melden sich die Leute doch auch und fragen nach ...
dafür wäre es doch mal sinnvoll zu kämpfen ?! von Ihnen oder Vdk ....
zu bedenken ist auch noch , dass jemand der schon 9 Jahre Verlängerung hat , meistens sowieso keine reale Chance auf dem Arbeitsmarkt hat ( und wenn dann nur auf schlecht bezahlte ) ... und somit sowieso zum größten teil, wenn nicht weiterbewilligt wird , dem """Sozial-"" Staat auf der Tasche liegt, zuerst wahrscheinlich Alg1 dann Harz4 oder anschließend Grundrentenbezieherin .... also ist eine nicht Weiterbewilligung doch nur "Bürokratiewahnsinn" der ins nichts geht , .... ausser den Kranken das Leben noch schwerer zu machen und ihre "Mittel"" noch zu verringern , zu kürzen ... da dann, z.b. Anrechenzeiten wegfallen ... aber irgendwann bekommt man ja den Schein, dass man zur Tafel gehen darf ... super !!! sowas nennt sich Sozialstaat ... hmmm
sorry für´s mal laut denken ... die lesenden sollten humor und sarkasmus haben und verstehen ;-)
Jan
am 31.01.2022Sie haben sowas von recht. Mir geht es auch so und vielen anderen sicherlich auch. Ich habe jetzt schon wieder sehr große Angst in diesen Kreislauf rein zu kommen, dass die EU Rente nicht weiterbewilligt wird und man dafür kämpfen muss, wofür man überhaupt keine Kraft hat. Das ist wirklich extrem belastend und ich will nicht mehr als Kranker in die Mühlen von Hartz 4 kommen und von anderen Ämtern hin und hergeschoben und nicht ernstgenommen zu werden. Ich habe eine kleine EU Rente aber sie reicht für ein noch würdevolles und sparsames leben. Ich würde mir auch wünschen, dass die Sozialverbände, Gewerkschaften usw. mehr für die Würde der Kranken kämpfen würden, denn die Kranken haben dafür keine Kraft.
Melanie Hinze
am 27.07.2021Hallo ich habe eine Frage. Ich habe einen Bescheid bis 8.2022 für volle erwerbsminderung. Das wären dann 7 volle Jahre und muss neu beantragen da mein Gesundheitszustand sich nicht verbessert hat, somit wenn wieder für 3 Jahre gewährt wird 10 Jahre. Bekomme ich dann die unbefristete erwerbsminderung?
Christian Schultz
am 28.07.2021Hallo Melanie, bis zu neun Jahre kann die EM-Rente befristet werden. Es ist also möglich, dass Sie bei der nächsten Verlängerung eine unbefristete Rente erhalten.
Baris
am 18.07.2021Hallo meine lieben..
Ich hätte mal eine frage: Ich bin vorraussichtlich bis nächstes Jahr Juni in EM Rente. Da ich an einer Epilepsie leide. Ich hatte vor 3 Jahren eine OP und bis heute nicht mal eine Reha gehabt, bzw. Nicht genehmigt bekommen. Es hieß ich müsste bis Ende meiner Rente warten was mir immer mehr Panik macht, bzw Angst das mir plötzlich die Rente gestrichen wird und ich als Arbeitsfähig gemeldet werde. Trotz starker Vergesslichkeit, Panikattacken und Nervosität.
Ich bedanke mich im voraus für jede Info.
Und wünsche all den anderen eine gute Besserung
Sabine K.
am 08.07.2021Guten Tag, Herr Schultz, ich erhalte inzwischen seit 26 Jahren eine sogenannte Arbeitsmarktrente, die sich jeweils nach erneutem Antrag um drei Jahre verlängert. Warum erhalte ich nach so vielen Jahren immer noch eine befristete und keine unbefristete EM-Rente. Da ich inzwischen 60 Jahre alt bin und sich meine gesundheitliche Situation leider noch mehr verschlechtert hat, verstehe ich nicht, warum die EM-Rente nicht endlich unbefristet bewilligt wird. Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüssen
Christian Schultz
am 17.07.2021Hallo Sabine, EM-Renten, die auch aufgrund des Arbeitsmarktes gezahlt werden, können nicht unbefristet gewährt werden. Eine "Arbeitsmarktrente" ist daher immer nur befristet - egal, wie lange Sie diese schon bekommen.
Marika
am 22.07.2021Hallo, aber in welchen Fall werden Arbeitsmarktrenten denn umgewandelt in eine medizinische EM Rente ? Mit freundlichen Gruß
Christian Schultz
am 22.07.2021Das geht nur, wenn sich die gesundheitliche Situation entsprechend verschlechtert hat - von maximal sechs Stunden Leistungsvermögen pro Tag auf weniger als drei Stunden.
Steinhausen
am 07.06.2021Hallo,
habe seit Oktober 2016 die volle EM immer auf Zeit, habe wie immer 3 Monate vorher einen neuen Antrag auf Weiterzahlung der EM Rente gestellt.Jetzt läuft die noch bis Ende Juni 2021.
Habe heute bei der DRV angerufen, da ist noch immer nicht geklärt wie sie entscheiden und es wurden noch Sachen angefordert, hat man mir gesagt.Was mach ich aber wenn das über den 30.6.2021 hinausläuft?
Muss ich dann zur Arbeit gehen?
Zum Arbeitsamt?
Zum Arzt,ich weiss mir keinen Rat mehr.
LG
Christian Schultz
am 07.06.2021Im Zweifel sollten Sie zunächst zur Arbeitsagentur und prüfen, ob Sie Anspruch auf ALG I haben.
Birgit
am 05.06.2021Hallo.
zur Weiterzahlung
würde gerne wissen, wie oft die DRV nach der ersten Bewilligung der vollen Erwerbsunfähigkeitsrente noch eine Begutachtung/ Gutachten zur Weiterzahlung der Rente fordern darf, bevor die Rente unbefristet weiter gezahlt wird ?
Soweit mir bekannt ist, gibt es dazu einen Paragraphen.
Christian Schultz
am 07.06.2021Hallo Birgit, die volle EM-Rente kann mehrmals befristet werden, aber maximal für eine Dauer von insgesamt neun Jahren. Im Anschluss muss Ihnen eine unbefristete Rente gewährt werden. Das steht im Paragraphen § 102 Abs. 2 SGB VI.
Diana
am 03.06.2021Hallo, meine befrist. volle Erwerbsminderungsrente läuft Ende d. M. aus. Eine Verlängerung habe ich leider aus gesundheitlichen Gründen erst vor kurzem beantragt. Was ist, und die Wahrscheinlichkeit ist groß, mit meinem Arbeitsverhältnis, wenn der Bescheid mir bis Ende dieser Frist noch nicht vorliegt? Was muss ich unternehmen in Bezug zu meinem Arbeitgeber bzw. an wen kann oder muss ich mich wenden? Vielen Dank im Voraus. MfG, Diana
Christian Schultz
am 04.06.2021Hallo Diana, es ist möglich, dass Sie einen Anspruch auf ALG I haben. Lassen Sie sich im Zweifel von meinen Kollegen beraten: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Mirela
am 20.05.2021Guten Tag,
mein Man hat hat befristete Teilerwerbsunfähigkeitsrente bis 10.2021 bekommen.
Da haben wir Wiederspruch gamacht da wir mit Teilweise nicht Einverstanden sind.
Er war im März beim Gutachter und jetzt sind wir beim warten.
Verlängerungsantrag ist noch nicht gekommen.
Frage:
Sollen wir trotzdem Verlängerung (wenn die uns das senden) beantragen oder noch auf Wiederspruch Ergebniss warten.
Vielen Dank
Christian Schultz
am 20.05.2021Hallo Mirela, grundsätzlich sollte Sie den Verlängerungsantrag vorsorglich stellen. Man weiß ja nicht, wie lange die Bearbeitung noch dauert. Aber ich empfehle da zusätzlich, dass Sie sich noch einmal individuell beraten lassen.
Holowaty
am 18.05.2021Guten Tag, der DRV hat zum 4 x bei mir die volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit verlängert.Um 3 Jahre.Durch Euch habe ich sie vor Gericht durch bekommen.Habe sie 1x rückwirkend, 2 Jahre.1x 1 Jahr.Und 2 x 3 Jahre.Kann ich auf Dauer der Erwerbsminderungsrente klagen, und habe ich eine Chance ? Bin bei Euch immer noch Mitglied.
L.G , J.Holowaty
Christian Schultz
am 18.05.2021Hallo, eine Erwerbsminderungsrente kann - in Etappen - bis zu neun Jahre befristet sein. Liegt anschließend immer noch Erwerbsminderung vor, muss eine unbefristete Rente gezahlt werden.
Holowaty
am 19.05.2021Vielen Dank für die Info.Nach dem Ablauf 2024 wäre es dann .
Dann habe ich 10 Jahre zusammen. Habe heute für 3 Jahre die Verlängerung bekommen.
Es ist eine Arbeitsmarktrente.Sieht es da genauso aus ? Laut Rentenversicherung dürfen sie verlängern, so oft sie wollen.
Christian Schultz
am 20.05.2021Das weiß ich nicht aus dem Stehgreif, am besten wenden Sie sich mit Ihren Unterlagen an unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Holowaty
am 20.05.2021Vielen , vielen Dank.
Ich werde mich hier in Wilhelmshaven mit dem Verband in Verbindung setzen.
Liebe Grüße aus Wilhelmshaven.
Schwarz
am 10.01.2022Hallo,
verstehe ich das richtig? Bis zu 9 Jahre, dabei innerhalb dieser Zeit aber mehrmals, also nicht begrenzt auf drei oder vier Verlängerungen?
Ich frage deshalb, weil mein erster Abschnitt am 31.01.22 nach 32 Monaten, also nicht ganz drei Jahren endet. Habe mit Unterstützung des SOVD im September letzten Jahres Weitergewährung beantragt. Letzte Woche hat der SOVD sich nach dem Bearbeitungsstand erkundigt. Man sagte dort, dass die Rente zunächst bis Mai verlängert wurde, da man noch zusätzlich zu den von mir eingereichten aktuellen Berichten weitere Berichte anfordern wolle.... (dann wären drei Jahre voll). Deshalb meine Frage nach Häufigkeit der Verlängerungen. Ich meinte, irgendwo gelesen zu haben, dass eine Befristung längstens 9 Jahre, hierbei aber nur insgesamt drei Mal ausgesprochen werden kann... Viele Grüße, P. S.
Christian Schultz
am 17.01.2022Es kommt auf die neun Jahre an. Wie häufig die Befristungen verlängert werden dürfen - darüber steht nichts im Gesetz. Hier können Sie es nachlesen: § 102 Abs. 2 SGB VI.
Nowinski
am 03.05.2021Ich bin jetzt schon ab 09.2017. bis 31.01.2022. Befristet auf Erwerbsminderung Rente.
Was soll ich jetzt machen oder Unternehmen ???
Christian Schultz
am 03.05.2021Im Moment brauchen Sie nichts zu unternehmen, erst im Spätsommer können Sie sich um die Weiterbewilligung kümmern.
Christian Schultz
am 13.04.2021Das kann ich so nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich an die Kollegen in der Sozialberatung. Da wird man sich Ihre Unterlagen genau anschauen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Kathrin Schmidt
am 10.04.2021Hallo. Meine EM Rente läuft nächstes Jahr aus, und müsste dann ein Neuantrag stellen. Sollte eine Therapie machen wegen meinen Krankheiten aber wegen Corona hab ich da Probleme das ich irgendwo aufgenommen werde. Wie erklär ich das dann dem Rententräger?
Christian Schultz
am 12.04.2021Hallo Kathrin, meinen Sie mit "Therapie" eine Reha? Oft ist es möglich, diese ambulant durchzuführen. Sprechen Sie die DRV einfach darauf an.
Kathrin Schmidt
am 12.04.2021Hr. Schultz, ich war vor einem Jahr in ner Reha zu Corona Zeiten, und da sagten Sie mir sie sehen mich nicht auf dem Arbeitsmarkt, bin seitdem in der Erwerbsminderungsrente. Damit ich besser durch den Tag komme, wegen meinen Krankeiten, soll ich Therapie machen, da es momentan nicht oder kaum möglich ist, wegen Corona, muss ich das der DRV ja mitteilen bei Neuantrag das ich da nichts machen kann. Denn ich muss ja dann was vorlegen vom Arzt auch
Daniela M.
am 23.03.2021Hallo, Meine Rente läuft Ende August 21 aus. Inzwischen bin ich in einen anderen Zuständigkeitsbereich gezogen. Kann man sich trotzdem darauf verlassen dass man die Formulare zur Verlängerung geschickt bekommt?
Christian Schultz
am 23.03.2021Hallo Daniela, normalerweise schon. Aber Sie können natürlich sicherheitshalber noch einmal die neue Adresse an den Rententräger durchgeben.
Christian Schultz
am 04.01.2021Hallo Sylvia, das geht im Rahmen unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Sylvia Bromberger
am 25.12.2020Bitte um Unterstützung für die Verlängerung der EU Rente
ludwig
am 21.03.2021Mein Erwerbsminderungsrente geht noch bis 5.8.2021 Können sie mir ein Fomular schicken oder was anderes.
Christian Schultz
am 22.03.2021Hallo Ludwig, Sie werden rechtzeitig von der Rentenversicherung angeschrieben.
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