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Neue Krankheit, neue Blockfrist, wieder Krankengeld?

Behinderung Gesundheit

Wer länger als sechs Wochen krank ist, verliert als Angestellter seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber muss also kein Gehalt mehr zahlen und kann sich um eine Ersatzkraft bemühen. Für den erkrankten Mitarbeiter muss nun die Krankenversicherung aufkommen, maximal 78 Wochen lang zahlt sie nun Krankengeld. Allerdings zählen in dieser Rechnung die bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung bereits mit. Effektiv gibt es also in der Regel nur längstens 72 Wochen Krankengeld.

Doch selbst wenn eine Krankheit so lange anhält – der Bezug von Krankengeld ist für die Betroffenen in vielen Fällen mit erheblichem Stress verbunden. Angefangen von ungewollten Kontaktaufnahmen seitens der Krankenkasse bis zu einseitigen Kündigungen des Krankengeldes nach Aktenlage, immer wieder hören wir in unserer Sozialberatung solche dramatischen Geschichten.

Doch wie ist das eigentlich, wenn eine Erkrankung tatsächlich länger als 78 Wochen anhält. Von wem bekommen Betroffene dann Geld, um die Miete zu zahlen und den Kühlschrank zu füllen? Die wichtigsten Fragen und Antworten stellen wir für Sie an dieser Stelle zusammen.

„Ich bin auch nach nach 78 Wochen immer noch krank. Muss mein Arbeitgeber jetzt wieder zahlen?“

Nein, Ihr Arbeitgeber ist nach spätestens sechs Wochen raus aus der Nummer. Wenn Sie anschließend lückenlos krankgeschrieben sind, ist ab diesem Zeitpunkt nur noch Ihre Krankenkasse für Sie zuständig.

„Die Krankenkasse zahlt kein Krankengeld mehr. An wen wende ich mich jetzt?“

Nach 78 Wochen muss Ihre Krankenversicherung in der Tat kein Krankengeld mehr bezahlen. Viele sprechen in dieser Situation von der „Aussteuerung“. Jetzt sollten Sie vor allem Ruhe bewahren. Je nachdem wie alt Sie sind und wie lange Sie vor der Erkrankung gearbeitet haben, besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sie gehen also zur Arbeitsagentur – aber bitte erst nachdem Sie diesen Beitrag über die Aussteuerung gelesen haben.

„Meine Krankenkasse hat etwas von Blockfrist geschrieben, was genau ist das?“

Die Bockfristen stehen im Zusammenhang mit der Zahlung von Krankengeld. Wenn Sie das erste Mal wegen einer Erkrankung arbeitsunfähig geschrieben werden, führt dies automatisch zum Beginn einer Blockfrist. Diese läuft nun drei Jahre. In diesem Zeitraum kann Ihnen maximal 78 Wochen lang Krankengeld gezahlt werden. Sind die 78 Wochen um, die Blockfrist aber noch nicht, gibt es auch erstmal kein Krankengeld.

„Was ist, wenn man Krankengeld bezieht und dann eine weitere Krankheit dazukommt?“

Kommt eine zweite Krankheit während des Bezugs von Krankengeld hinzu, beginnt auch für diese Erkrankung eine individuelle Blockfrist. In diesem Fall existieren also zwei Blockfristen nebeneinander, die unterschiedlich lang laufen.

„Verlängert die zweite Blockfrist auch den Bezug von Krankengeld?“

Nein. Wenn Sie Krankengeld bekommen und dann eine weitere Erkrankung auftritt, führt dies nicht zu einem neuen oder verlängerten Anspruch auf Krankengeld. Es gibt aber Situationen, in denen ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstehen kann: Läuft die Blockfrist der ersten Krankheit noch, die betroffene Person lässt sich aber – warum auch immer – nicht mehr krankschreiben (zum Beispiel im Urlaub), erlischt normalerweise der Anspruch auf Krankengeld. Wenn nun aber in der Phase, in der keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, eine neue Krankheit hinzutritt, beginnt eine weitere Blockfrist mit neuem Krankengeld-Anspruch. Die zweite Erkrankung darf jedoch in keinem Zusammenhang mit der ursprünglichen Krankheit stehen.

Wenn das Krankengeld auszulaufen droht, wird häufig kompliziert. Die bevorstehende "Aussteuerung" und die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung stellen viele Menschen vor große Probleme. In diesem Ratgeber erfahren Sie auf einen Blick die wichtigsten Informationen. Zum Beispiel:

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Kommentare (431)

  • user
    Roger Back
    am 01.02.2024

    "Wenn nun aber in der Phase, in der keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, eine neue Krankheit hinzutritt, beginnt eine weitere Blockfrist mit neuem Krankengeld-Anspruch. Die zweite Erkrankung darf jedoch in keinem Zusammenhang mit der ursprünglichen Krankheit stehen."

    Habe es leider noch nicht, auf meine Situation bezogen, komplett verstanden.

    Bei mir sieht es konkret wie folgt aus (Jahrgang 1962, Schwerbehindert 60%): Habe mehrere Jahre nach einer "ausführlichen" Krebstherapie mehrere Krankheiten bekommen. Da gehört Epilepsie, Tinnitus, Tachykardie und Fatigue dazu. Aktuell bin ich seit Februar 2023 krank geschrieben. Vorwiegend wegen Epilepsie und Depression. Da werde ich jetzt auch in eine Reha geschickt.

    Ich sehe, was Krankschreibung betrifft, 3 Möglichkeiten:

    a) ich werde weiter Krankgeschrieben mit den beiden Themen (oder nur Depression, je nachdem was schlauer ist). Bi zum Ende der 78 Wochen.

    b) ich werde nach diesen 78 Wochen wegen Tinnitus oder Fatigue neu krank geschrieben.

    c) ich werde gar nicht mehr krank geschrieben. Bin aber nicht in der Lage meine alte Arbeit anzutreten.

    Was bedeutet denn das eine oder andere was weiterführende Zahlungen betrifft? Krankengeld, Arbeitslosenhilfe, Rente, Erwerbsminderung ...

    Mir wäre Krankengeld oder Arbeitslosengeld am liebsten. Ab 8/27 kann ich dann ohne Abschläge in Rente.

    Hoffe die Frage ist nachvollziehbar. Freue mich über Ihre Antwort.

    Viele Grüße und vielen Dank für das tolle Angebot. Roger Back

    P.S. sollte ich nach den 78 Wochen zurück zu meinem Arbeitgeber gehen, habe ich dann Anspruch den Urlaub, den ich die 1 1/2 Jahr nicht antreten konnte, zu nehmen?

    • user
      Christian Schultz
      am 01.02.2024

      Hallo Roger, Ihre Frage ist zu komplex, als dass wir sie hier im Forum beantworten können. Man müsste sich deutlich mehr mit den Details beschäftigen - das können wir hier nicht leisten.

      Wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung. Den SoVD gibt es in ganz Deutschland: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    heinrich
    am 30.12.2023

    Ich habe eine rein theoretische Frage. Dabei geht es nur um eine Krankheit (Krankheit A).

    Diese geht jedoch in die 2. Blockfrist hinein bevor die Aussteuerung in der ersten Blockfrist

    erfolgte. Dieses Szenario kann ich nicht, auch nicht im Buch, erkennen.

    Die Zeiträume benenne ich vereinfacht in Monaten, obwohl 78 Wochen (546 Kalendertage)

    natürlich nicht 18 Monate sind.

    Krankheit A

    1.2.2022 bis 30.06.2022 (5 Monate Krankengeld, einschließl. 6 Wochen Entgeltfortzahlung)

    Blockfristen wegen A laufen also vom 1.2.22 bis 31.1.2025, 1.2.25 bis 31.1.28

    Krankheit A

    1.5.2024 fortlaufend

    Ist meine folgende Lösung richtig?

    Im ersten Schritt werden natürlich die 5 Monate (Febr bis Mai 22) angerechnet.

    Somit besteht ein Restanspruch von 13 Monaten (18 minus 5).

    Diese 13 Monate laufen zum 31.05.2025 aus (vereinfachte monatliche Betrachtung;

    tatsächlich wäre es natürlich ein paar Tage früher).

    ABER: nun führt der Anspruch bis 31.5.2025 ja dazu, dass der Krankengeldanspruch in die

    ab 1.2.2025 beginnende 2. Blockfrist reinführt.

    Nach meinem Rechtsverständnis müsste nach § 48 Abs. 1 SGB V ein weiterer (ich schreibe nicht „ein neuer nach § 48 Abs. 2 SGB V“) 18-Monat-Anspruch ab 1.2.2025 (also bis 31.7.2026) bestehen.

    Würden Sie es auch so sehen, dass die Höchstanspruchsdauer (Aussteuerung) zum 31.07.2026 erfolgt (hier wieder als vereinfachte monatliche Betrachtung, da es tatsächlich ein paar Tage weniger sind).

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2024

      Ich bin mir nicht sicher, ob ich Ihre Frage richtig verstanden habe.

      In jeder dreijährigen Blockfrist hat man Anspruch auf maximal 78 Wochen Krankengeld. Diesen Anspruch kann man nicht in die nächste Blockfrist mit hineinnehmen. Hier würde dann ein neuer maximal 78 Wochen anhaltender Anspruch beginnen. Allerdings müssen auch immer die anderen Kriterien erfüllt sein - siehe oben im Beitrag. Also vor allem die sechsmonatige Phase, in der Sie nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig sind.

      • user
        heinrich
        am 02.01.2024

        Hallo Herr Schultz, ich meinte n i c h t, dass man den Restanspruch, der in der 1. Blockfrist nicht in Anspruch genommen wurde, auch noch in die 2. Blockfrist z u s ä t z l i c h übernehmen kann.

        In der 1. Blockfrist bestand Anspruch auf Krankengeld 5 Monate vom 1.2.2022 bis 30.06.2022 (danach Rest 18 – 5 = 13) und vom 1.5.2024 bis 31.1.2025 (= 9 Monate).

        Somit erfolgt die Aussteuerung (5 + 9 = 14 Monate) nicht innerhalb der 1. Blockfrist (die ja bis 31.1.12025 läuft). 14 Monate sind ja keine 18 Monate.

        Jetzt stellt sich die Frage bei fortlaufender durchgehender AU wegen Krankheit A (ab 1.4.2024 und über den 31.1.2025 hinaus), wann der Anspruch endet:

        Lösung 1: mit dem 31.1.2025 endet der Anspruch auf Krankengeld, und da am 1.2.2025 noch

        keine 6 Monate im Sinne § 48 Abs. 2 SGB V vorüber sind (es ist ja schließlich der nächste

        Tag), besteht deshalb ab 1.2.2025 kein neuer oder weiterer Anspruch besteht

        Lösung 2: da in der 1. Blockfrist schon 14 Monate Anspruch auf Krankengeld bezogen wurde,

        besteht in der 2. Blockfrist noch für 4 Monate, also vom 1.2.2025

        Lösung 3: ab 1.2.2025 besteht eine neuer oder weiterer (Wortwahl soll hier egal sein)

        Anspruch für Krankheit A für 18 Monate bis 31.7.2026.

        Lösung 3 sehe ich als die richtige an, da nach § 48 Abs. 1 SGB V 18 Monate Anspruch

        innerhalb von je 3 Jahren besteht.

        Die erschwerten Voraussetzungen des § 48 Abs. 2 SGB V dürfen nach meinem

        Verständnis keine Anwendung finden.

        Lösung 3 ist die von mir favorisierte Lösung, die ich wie folgt begründen möchte:

        § 48 Abs. 2 SGB V beginnt wie folgt: "Für Versicherte, die im letzten Dreijahreszeitraum wegen derselben Krankheit für achtundsiebzig Wochen (18 Monate) Krankengeld bezogen haben,…."

        Im letzten 3-Jahreszeitraum vom 1.2.2022 bis 31.01.2025 hat die betreffende Person aber

        eben NICHT für 18 Monate Krankengeld bezogen (sondern nur 14 Monate).

        Daher kann nach meinem Verständnis § 48 Abs. 2 SGB V mit den weiteren normierten

        erschwerten Voraussetzungen NICHT maßgeblich sein.

        In der Folge müsste der Absatz 1 des § 48 SGB V maßgebend sein, woraus sich ergibt, dass

        ab 1.2.2025 („innerhalb von je 3 Jahren“, also Beginn der 2. Blockfrist) für 18 Monate, also

        bis 31.07.2026 ein Anspruch auf Krankengeld besteht.

        Ich möchte "meine Lösung" keinesfalls als richtig erbetteln. Ich finde diese Fallkonstellation jedoch sehr interessant und denke, dass diese häufiger vorkommt

        • user
          Christian Schultz
          am 03.01.2024

          Wir können das hier im Forum leider nicht auflösen. Wenn Sie das wirklich fundiert geklärt haben möchten, wenden Sie sich bitte an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung.

  • user
    Tina
    am 21.12.2023

    Sehr geehrter Herr Schulz,

    Krankengeld Schulter vom 7.11.21 bis 7.3.23.

    Danach ALG nach Paragraph 145 bis 1.7.23

    Ab 1.7.23 nach Paragraph 136 bis 7.3.24

    Durchgehend arbeitsunfähig vom 7.10.21 bis 11.9.23

    Frage: wie erfahre ich Anfang meiner Blockfristen und Ende genau. Da ist die Sache mit den schlafenden Hunden. Nächste große Op ist am 22.3.24

    Würde mich über eine Rückneldung freuen.

    Erst Krankschreibung mit gleicher Diagnose war im September 2019.

    Ich habe alle Diagnoseschlüssel etc.

    Was passiert wenn die Krankschreibungen über die Blockfristen hinaus gehen. Startet dann eine Neue? Zur selben Diagnose?

    Danke Lg tina

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2024

      Hallo Tina, zu den Blockfristen: Die erfahren Sie nur direkt bei der Krankenkasse. Wenn Sie unsicher sind, machen Sie das über einen Anwalt oder meine Kollegen im SoVD.

      Und wenn eine dreijährige Blockfrist abgelaufen ist, beginnt eine neue. Die geht dann auch wieder drei Jahre. Für jede Krankheit gilt eine gesonderte Blockfrist.

  • user
    Christian
    am 16.10.2023

    Im Buch "Vom Krankengeld zur Rente" steht über das Thema "Bezug von ALG I nach dem Krankengeld", dass mit dem Krankengeld ebenfalls Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abgeführt werden und somit ein ALG I Anspruch erreicht werden kann.

    Frage: Gilt das ebenso, wenn man wegen seiner Erkrankung gekündigt worden ist, sich bei der Bundes Agentur für Arbeit nur arbeitssuchend gemeldet hat und nach der Kündigung weiterhin Krankengeld von der Krankenkasse erhalten hat?

    • user
      Christian Schultz
      am 23.10.2023

      Das kann so funktionieren. Aber hier muss man immer sehr auf den Einzelfall schauen. Ein neuer Anspruch auf ALG nach dem Krankengeld ist kaum möglich.

  • user
    Christian
    am 27.07.2023

    Guten Tag Herr Schultz und Mitpatient:innen,

    ich habe das o.g. Buch erworben und auf Seiten 36/37 gelesen, dass eine erneute Zahlung von 78 Wochen Krankengeld beziehen kann, wenn man zwischendurch mindestens 6 Monate gearbeitet hat ohne weitere Krankmeldung der gleichen Krankheit.

    Wäre das bei mir so? Ich habe von der Krankenversicherung plötzlich ein Schreiben bekommen, dass September das Krankegeld endet, da die 78 Wochen erreicht sein, obwohl man mir März 2023 mitteilte, das Krankgeld bis ca. August 2024 gezahlt werden könnte.

    Kurzer Hintergrund:

    Ich hatte während meines ALG1 einen schweren Unfall im Juli 2021 und hatte noch einen Restanspruch bis 28.08.2021. Nahtlos hatte ich dann 17 Wochen und 6 Tage Krankengeld wegen Frakturen an der Wirbelsäule bezogen bis 31.12.2021.

    Ich bin war dann bei einem neuen Arbeitgeber vom 01.01.2022 bis 31.03.2022 angestellt und habe dann vom 08.03.2022 bis 31.08.2022 25 Wochen und 2 Tage Krankengeld erhalten; arbeitsunfähig wegen kognitiver Störungen, welche mit dem Unfall vom Juli 2021 in Verbindung sind.

    Vom 01.09.2022 bis 28.02.2023 war ich 6 Monate ohne Absprache mit der Ärztin arbeiten, da ich dachte, dass es mir gut tut und bin dann jedoch seit dem 22.02.2023 durchgängig arbeitsunfähig mit Krankengeld. Der ICD ist derselbe wie in 2022. Freiwillig Rehastart im September. Es gibt noch kein Datum. Es werden dann insgesamt ca. 30 Wochen Krankengeld sein bis Rehastart, d.h. in Summe ca. 73 Wochen Krankengeld.

    Kann ich aufgrund meiner 6-monatigen Anstellung ohne Krankmeldung, weitere 78 Wochen Krankengeld beantragen? Kann kaum noch Schlafen, Sorgen und Existenzängste häufen sich. Bin deshalb für jede Unterstützung dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Christian

    • user
      Christian Schultz
      am 28.07.2023

      Hallo Christian, das können wir hier im Forum leider nicht klären, weil man sich dazu Ihre Unterlagen genauer anschauen müsste. Bitte wenden Sie sich an meine Kollegen in der Sozialberatung. Den SoVD gibt es in ganz Deutschland.

  • user
    M. H.
    am 24.07.2023

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    von der Krankenkasse habe ich Bescheid bekommen, dass mein Krankengeld am 13. August 2023 ausläuft. In der Zeit wurde zweimal der MD beauftragt mit einem Gutachten. Gegen ein Gutachten des MD BaWü (ich wohne in WL) nach § 51 habe ich mich mit Widerspruch erfolgreich gewehrt, ein zweites Gutachten erbrachte das Ergebnis "Arbeitsunfähig auf Zeit".

    Nun ist 4 Wochen vor Aussteuerung ein erneutes Gutachten in Auftrag gegeben von der Krankenkasse beim MD BaWü. Welche Gültigkeit/Bewandnis hat ein solches Gutachten, wenn es wieder auf den § 51 hinauslaufen würde, obwohl es mir viel besser geht, so kurz vor der Aussteuerung, wenn ich wieder gesund bin, mich bei der Arbeitsagentur melde oder ggf. eine neue Stelle habe? Die alte Stelle wurde mir nach 3 Monaten im Krankengeldbezug gekündigt, das Kündigungsschutzverfahren läuft noch.

    Freundliche Grüße, M. H.

    (Ich möchte nur mit den Anfangsbuchstaben und auf keinen Fall mit vollem Namen genannt werden. Vielen Dank.)

    • user
      Christian Schultz
      am 28.07.2023

      Hallo, den genauen Hintergrund zum Verfahren der Krankenkasse können wir hier leider auch nicht klären. Viel Geld kann die Krankenkasse nicht mehr sparen, wenn Sie vorab aus dem Krankengeld fallen. Aber das wäre alles Mutmaßung.

  • user
    Ninni
    am 11.07.2023

    Ich bin seit dem 27.05.2022 krank geschrieben. Aufgrund eines gutartigen Tumors in der Gebährmutter wurde diese letztes Jahr entfernt. Von der Deutschen Rentenversicherung habe ich eine Reha genehmigt bekommen (dort ging es überwiegend nur um Sport und Fitness). Die Stationäre Psychotherapie habe ich schon beantragt (Wartezeit zwischen 12 und 18 Monaten). Jetzt würde ich gerne wieder in Vollzeit arbeiten, da mir die Wartezeit zur lange dauert.

    Wenn ich mich jetzt wieder arbeitsfähig (gesund) schreiben lasse, verfällt dann der Anspruch auf die Stationäre Psychotherapie?

    • user
      Christian Schultz
      am 12.07.2023

      Das muss man sich für Ihren Fall genauer anschauen. Bitte sprechen Sie einmal mit der Kranken- bzw. Rentenversicherung.

  • user
    Anton Cremer
    am 04.06.2023

    Guten Tag,

    Ich war von 02.21 bis 06.22 Arbeitsunfähig und habe Krankengeld bezogen.

    Im August 22 habe ich eine Teilhabe am Arbeitsleben von der Rentenversicherung genehmigt bekommen in der Ich mich zum Triebfahrzeugführer umschulen lassen habe und während dieser Zeit Übergangsgeld bezogen habe. Diese sollte bis 14.03.23 gehen. Im Februar habe ich mich mit Covid angesteckt und wurde Arbeitsunfähig. Leide immer noch an Post Covid.

    Am 06.03.23 wurde die Teilhabe wegen Krankheit abgebrochen und nun weigert sich die KK Krankengeld zu zahlen weil die Teilhabe erfolglos abgebrochen wurde obwohl ich meinen Führerschein bestanden habe und mir nur eine Prüfung für eine Zasatzbescheinigung fehlt.

    Laut Krankenkasse bin ich seit 02.21 durchgehend Krank und dadurch habe ich keinen Anspruch auf Krankengeld.

    • user
      Christian Schultz
      am 05.06.2023

      Hallo Anton, ob die Krankenkasse hier korrekt unterwegs ist, müsste man sich genauer anschauen. Richtig ist, dass der Bezug von Übergangsgeld vom Anspruch auf Krankengeld abgezogen wird. Die 78 Wochen verlängern sich also nicht nach hinten raus.

  • user
    Annerose Wettel
    am 23.04.2023

    Hallo Herr Schultz,

    mein Mann wurde am 22.06.2020 erstmalig aufgrund eines Hirntumors krankgeschrieben. Im Juli 2020 erfolgte eine OP, einige Wochen danach eine Reha sowie weitere Behandlungen (Physiotherapie etc.). Ungefähr im Dezember 2021 kehrte er in seinen Beruf zurück und arbeitete seither 25 Wochenstunden und bezog zusätzlich eine Teilerwerbsminderungsrente.

    Seit dem 13.04.2023 ist er nun erneut wegen derselben Erkrankung krankgeschrieben (Verdacht eines Tumorrezidiv). Einer erneute OP mit Nachbehandlung wird vermutlich unumgänglich sein. Laut Krankenkasse endet sein Anspruch auf Krankengeld am 04.06.2023.

    Könnte er, da seine Blockfrist für die Erkrankung am 21.06.2023 endet und er innerhalb der drei Jahre (22.06.20 bis 21.06.23) ca. 1,5 Jahre durchgängig gearbeitet hat, ab dem 22.06.2023 erneut Krankengeld aufgrund seiner derzeitigen Erkrankung beziehen? Und wenn ja, wie gestaltet sich das praktisch? 05.06. bis 21.06.23 ALG I und ab dem 22.06.23 erneut Krankengeld von der Krankenkasse (mit zusätzlicher Lohnfortzahlung von 6 Wochen)?

    Für eine Rückantwort und Ihre Hilfe wäre ich Ihnen unheimlich dankbar.

    • user
      Christian Schultz
      am 24.04.2023

      Hallo Annerose, neben dem Ablaufen der Blockfrist muss noch eine weitere Voraussetzung erfüllt sein. In der Zwischenzeit muss Ihr Mann mindestens sechs Monate lang nicht aufgrund der relevanten Krankheit arbeitsunfähig gewesen sein. Nach Ihrer Schilderung klingt das zwar so - aber man müsste sich den Fall auf jeden Fall noch einmal im Detail anschauen. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Vanessa
    am 20.04.2023

    Zählen bei den 78 Wochen Krankengeld die Wochen in der Reha mit? Die Reha wurde von der Rentenkasse bezahlt und ich frage mich, ob diese Zeit (4 Wochen) dann mitzählen oder nicht .

    • user
      Christian Schultz
      am 21.04.2023

      Hallo Vanessa, das zählt auch mit. Diese vier Wochen fehlen am Ende also in den 78 Wochen - genau wie die Lohnfortzahlung.

  • user
    Sandra
    am 02.04.2023

    Guten Tag, vom 08.08.-18.11.22 war ich aufgrund einer Krebserkrankung arbeitsunfähig und habe nach Entgeltfortzahlung Krankengeld erhalten.

    Seit dem 18.11.22 bin ich nun wieder berufstätig. Eine Anschlussheilbehandlung habe ich nicht in Anspruch genommen. Mein Arzt hat mir nun gesagt, ich könnte eine onkologische Reha beantragen. Diese möchte ich gerne im Herbst 2023 beantragen.

    Frage: sollte die Reha genehmigt werden, erhalte ich dann für die Zeit der Reha Lohnfortzahlung durch meinen Arbeitgeber oder falle ich zurück ins Kranken/Übergangsgeld?

    Vielen lieben Dank für Ihre Rückmeldung

    VG

    Sandra

    • user
      Christian Schultz
      am 03.04.2023

      Hallo Sandra, im "Normalfall" gibt es in diesem Fall wieder Lohnfortzahlung. Ich glaube allerdings, dass Sie innerhalb von einem Jahr nur einmal für die gleiche Erkrankung Entgeltfortzahlung erhalten können. Am besten einmal in der Personalabteilung nachfragen. Sonst gibt es Übergangsgeld von der Rentenversicherung.

  • user
    UWE
    am 22.03.2023

    Hallo zusammen. Ich habe gelesen das man nach Ablauf der dreijährigen Blockfrist erneut Anspruch auf Krankengeld mit der gleichen Krankheit hat. Voraussetzung 1 : Man darf 6 Monate nicht wegen der gleichen Krankheit krankgeschrieben sein. Voraussetzung 2: Man muss innerhalb der Blockfrist mindestens 6 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben oder Leistungen vom Arbeitsamt bezogen haben. Meine Frage nun: Muss man die 6 Monate zusammenhängend am Stück gearbeitet haben oder können sich die 6 Monate aus mehreren Blöcken zusammengesetzt haben?

    • user
      Christian Schultz
      am 23.03.2023

      Hallo Uwe, die sechs Monate müssen nicht am Stück erfolgen. Nur insgesamt müssen es sechs Monate sein. Hier ist der Link zum Gesetz: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/48.html

  • user
    Atilla
    am 17.03.2023

    Hallo ICH hatte Gehirn OP und jetzt nachfolgen Depressionen panicattack und Epilepsie ich war bis jetzt 13 Monate krank geschrieben so bis meine Sperrzeit von Krankengeld dürfte noch 5 Monate krankgeschrieben sein Dan ist die 18 Monate erreicht. Aber ich habe einen Schwerbehinderten Ausweis bekommen. 70% und damit habe ich Kündigungsschutz. Oder werde ich automatisch gekündigt ? Also kurzgefasst werde ich gekündigt nach 1.5jahre krankgeschriebene Status oder habe ich durch 70% Schwerbehinderten Ausweis trotzdem Kündigung Schutz? Danke m.f.g.

  • user
    Beate
    am 11.03.2023

    Guten Tag, folgende Daten liegen vor:

    26.07.2022 - 23.08.2022 ReHa - Krankheit A

    09.09.2022 - 23.10.2022 Arbeitsunfähigkeit - Krankheit A - E Diagnose

    15.02.2023 - 24.02.2023 Arbeitsunfähigkeit - Krankheit A - E Diagnose

    22.02.2023 - 26.02.2023 Arbeitsunfähigkeit - Krankheit B - K + D Diagnose

    27.02.2023 - 08.03.2023 Arbeitsunfähigkeit - Krankheit C - J Diagnose

    09.03.2023 - 24.03.2033 Arbeitsunfähigkeit - Krankheit D - M Diagnose , Krankheit C - J Diagnose und Krankheit A - E Diagnose

    Für den Zeitraum 15.02.2023 - 08.03.2023 wurde jetzt Krankengeld gewährt, obwohl ich für den Zeitraum 27.02.2023 bis 08.03.2023 aufgrund einer neuen Erkrankung arbeitsunfähig war. Hätte hier nicht ab 27.02.2023 wieder Anspruch auf Lohnfortzahlung bestanden und erst ab 09.03.2023 wieder ein Krankengeldanspruch?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

  • user
    Dirk
    am 11.03.2023

    Hallo. Ein bekannter von mir hatte Krebs. War kurz vor der aussteuerung. Machte die Eingliederung mit und arbeitete ca. 4 Monate wieder. Dann wurde bei ihm wieder Krebs festgestellt. Aber an einer anderen Stelle.

    Jetzt will die Krankenkasse nicht mehr zahlen. Rentenantrag wurde abgelehnt.

    Ist das rechtens von der Krankenkasse?

    • user
      Christian Schultz
      am 13.03.2023

      Hallo Dirk, das ist hart. Ob das aber von der Kasse in Ordnung war, müsste man sich genauer anschauen. Wahrscheinlich wird damit argumentiert, dass der ursprüngliche Krebs gestreut hat. Aber ob man das auch anders beurteilen kann, müssen am Ende die Ärzte entscheiden.

      • user
        Dirk
        am 13.03.2023

        Also bedeutet es ja das wenn ein neuer Krebs festgestellt wird,an anderer Stelle, müsste wieder Lohnfortzahlung für 6 Wochen und anschließend Krankengeld gezahlt werden? Obwohl es die gleiche Krankheit ist?

        • user
          Christian Schultz
          am 14.03.2023

          Ja, theoretisch. Aber wie gesagt: Die Krankenkasse argumentiert häufig, dass es sich NICHT um eine neue Erkrankung handelt. Es ist schwer, das Gegenteil zu beweisen. Da sollte sich Ihr Bekannter persönlich beraten lassen.

  • user
    Anna
    am 09.03.2023

    hallo, ich habe eine Frage: meinem Mann war 78 Wochen Krankgeschrieben für seinem linker Kniegelenk (eine O.P gehabt). Innerhalb diese 78 Wochen war am ende (der letzte 44 Tagen) eine Fersenspor am rechter Fuß hinzugetreten. Danach hatte er 8, 5 Monate gearbeitet ( Arbeitslosengeld I bezogen, so für der Arbeidsmarkt zu Verfügung gestellt ). Leider würde Er wieder Krankgeschrieben nach der 8,5 Monate für der selbste Fersenspor am rechter Fuß. Der Krankkasse sagt das meinem Mann keine Ansprüche mehr hatte auf Krankengeld, weil Er hatte schön 78 Wochen Krankengeld bekommen und der Blockfrist von der Fersenspor lauft gleich mit der Blockfrist von das Kniegelenk........aber wann ein hinzugetretene Krankheit später vor eine eigene Krankheit sorgt, bekommt der Hinzugetretene Krankheit eine eigene Blockfrist oder?

    • user
      Christian Schultz
      am 09.03.2023

      Hallo Anna, die Krankenversicherung argumentiert hier, dass die Fußerkrankung mit der OP am Knie in Verbindung steht. Das kann man auch teilweise nachvollziehen. Lassen Sie sich in dieser Sache am besten persönlich beraten: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

    • user
      Sonja
      am 10.03.2023

      Verständnisfrage:

      am 01.05.23 endet meine Bezugszeit des Krankengeldes.

      am 28.10.23 die dazugehörige Blockfrist. Wenn ich von der Nahtlosigkeitsregelung nicht Anspruch nehmen möchte, müsste ich theoretisch mit einer unabhängigen und neuen Erkrankung am 02.05.23 eine AUBescheinigung als Erstbescheinigung bekommen um weiter Krankengeld mit neuer Blockfrist zu bekommen. richtig?

      • user
        Christian Schultz
        am 13.03.2023

        Nicht am darauf folgenden Tag, sondern später. Sonst besteht die Gefahr, dass darauf eine Folgebescheinigung wird. Aber wie ich hier immer schreibe: Es ist in der Praxis sehr schwierig, noch einmal Krankengeld zu erhalten. Auch mit einer neuen Erkrankung. Lassen Sie sich deshalb bitte persönlich beraten.

    • user
      williamblake
      am 25.05.2023

      Ich bin kein Experte in rechtlichen oder medizinischen Angelegenheiten, kann aber versuchen, einige allgemeine Informationen bereitzustellen, die hilfreich sein könnten. In Fällen wie Ihrem, in denen nach dem ersten Krankheitsurlaub eine neue Krankheit oder Verletzung auftritt, ist es wichtig, einen Arzt zu konsultieren oder sich von einem Rechtsexperten beraten zu lassen, der mit den Arbeits- und Versicherungsgesetzen in Ihrem Land vertraut ist.

      Im Allgemeinen kann jede Krankheit oder Verletzung ihre eigenen spezifischen Regelungen und Richtlinien bezüglich des Krankenurlaubs und des Anspruchs auf Leistungen haben. Während es möglich ist, dass die neue Erkrankung des Fersensporns eine eigene Sperrfrist hat, hängt dies letztendlich von den Gesetzen und Richtlinien in Ihrem Land oder Ihrer Region ab. https://nachrichtenmorgen.de/

      Um genaue und zuverlässige Informationen speziell zur Situation Ihres Mannes zu erhalten, wenden Sie sich am besten an seinen Arzt, die Krankenversicherung oder einen Anwalt, der die relevanten Gesetze prüfen und Ihnen auf der Grundlage der Besonderheiten Ihres Falles Ratschläge geben kann.

      Ich hoffe, Sie finden die Unterstützung und Antworten, die Sie brauchen.

  • user
    Dennis
    am 03.03.2023

    Hallo Herr Schulz,

    Die 1. Blockfrist meiner Erkrankung ist vom 19.12.2019 - 18.12.2022.

    Ab dem 19.12.2022 hat die 2.Blockfrist angefangen.

    Ich habe vom 20.12.2019 bis 16.02.2022 gearbeitet und war nicht krankgeschrieben.

    Ab dem 16.02.2022 bis zum 26.02.2023 war ich arbeitsunfähig und im Krankengeld Bezug.

    Es geht in meinem Fall immer um die selbe Erkrankung.

    In der 1. Blockfrist habe ich meinen Anspruch nicht vollständig auf 78 Wochen Krankengeld ausgeschöpft.

    Was passiert mit meinem Restanspruch aus dem 1. Block?

    Habe ich in der 2. Blockfrist wieder einen Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld ? Müssen die 6 Monate Erwerbstätigkeit unmittelbar nach der 1. Blockfrist sein ? Oder reicht es in meinem Fall die Erwerbstätigkeit vom 20.12.2019 bis 16.02.2022.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dennis

    • user
      Christian Schultz
      am 09.03.2023

      Hallo Dennis, Sie können keinen Anspruch auf Krankengeld von einer Blockfrist in die andere mitnehmen. Das geht nicht. In jeder Blockfrist gibt es maximal 78 Wochen Krankengeld.

  • user
    Bienert Susanne
    am 02.03.2023

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    habe mit Interesse alle Ihre Lektüren gelesen. Dennoch habe ich nachfolgende Fragen die ich mir nicht ganz selbst beantworten kann.

    Ich bin 63 Jahre und nach psychischer Erkrankung (Blockfrist ab 27.05.2021) von der Krankenkasse ausgesteuert worden. Der Krankengeldanspruch endete am 27.02.2023.

    Die Wartezeit für meine Rente (45 Jahre) ist nicht erfüllt es fehlen 35 Monate. Meine Regelaltersrente bekomme ich ab 05/2026, das sind 38 Monate. Da ich derzeit arbeitsuchend bin zählt diese Zeit, wenn ich nicht mehr arbeite, nicht mehr zu meiner Rente. Mir wurde am 31.08.2021 aus innerbetrieblichen Gründen ohne Vorankündigung völlig überraschend gekündigt.

    Habe beim Versorgungsamt GdB 50 beantragt. Es wurde mir mitgeteilt, dass aufgrund von fehlendem Personal dieser voraussichtlich erst in ca. 5 Monaten bearbeitet wird.

    Derzeit bin ich bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend gemeldet.

    Meine Fragen: Wenn ich jetzt wegen einer anderen Krankheit krank werde, bekomme ich dann nach 6 Wochen Krankengeld und in welcher Höhe, oder muss ich zuerst 6 Monate arbeitsuchend oder ggf. arbeitend sein?

    Was ist, wenn ich wegen derselben Krankheit krank werde und die Blockfrist erst am 26.05.2024 abgelaufen ist?

    Zählen diese Zeiten (Krankengeld) dann wieder zu meiner Rente?

    Für Ihre Antworten schon jetzt recht herzlichen Dank.

    • user
      Christian Schultz
      am 03.03.2023

      Hallo Susanne, für die gleiche Erkrankung bekommen Sie frühestens Ende Mai 2024 wieder Krankengeld. Und auch nur dann, wenn die anderen Voraussetzungen (siehe Beitrag oben) erfüllt sind. Rein theoretisch kann es für eine neue Erkrankung wieder maximal 78 Wochen Krankengeld geben. Aber ich schreibe ja hier aus Erfahrung oft, dass das sehr selten vorkommt.

      Falls Sie allerdings Krankengeld erhalten, zählt das bei der Wartezeit für die Rente mit. Und wenn Sie aus dem Arbeitslosen- ins Krankengeld rutschen, ist das KB genauso hoch wie das ALG.

  • user
    Christian
    am 01.03.2023

    Hallo,

    ich war fast genau auf den Tag nach einer Krebserkrankung 78 Wochen Arbeitsunfähig, habe dann sofort mit meiner Wiedereingliederung angefangen und arbeite jetzt schon wieder seit ca. 6 Monaten. Nachdem meine Wiedereingliederung vorbei war habe ich kurze Zeit später endlich meine Teilerwerbsminderungsrente durch bekommen, die dann auch 10 Monate zurück datiert worden ist also zum Antragsdatum. Ich sollte dann eine für die 10 Monate eine nachzahlung bekommen was auch so geschah, aber die Krankenkasse hat sich 90% der Rückzahlung einverleibt da ich in dieser zeit Krankengeld bekommen habe. Hat das irgendwelchen einfluss auf die 78 Wochen die ich krank war?? Wird das verechnet so das die Blockfrist verlängert wird?

    Es ist nämlich so, alles was in diesen 78 Wochen festgestellt worden ist wird bei mir von der Krankenkasse nun so ausgelegt das alles von dieser Krankheit verursacht worden ist obwohl ich nur auf die Krebserkrankung bzw. Epillepsie Krankgeschrieben wurde, d.h. ich kann auf keiner dieser Diagnosen noch einmal mehr als 6 Wochen Krankgeschrieben werden weil ich dann sofort zum Arbeitsamt rennen muss.

    Ich bin jetzt seit dem 01.10.2022 wieder am Arbeiten (eher schlecht als recht) und ich darf nur da ich Teilerwerbsminderungsrentner bin zwischen 3 std. - 5,75 std. Arbeiten aber selbst das ist für mich an vielen tagen nicht möglich.

    Die frage ist jetzt also, ich darf erst wieder mehr als 6 Wochen krankgeschrieben werden wenn meine blockfrist um ist, richtig!?

    D.h. ich müsste bis zum 01.04.2024 warten ist das richtig?

    Und was macht die Rentenversicherung falls der fall eintritt wenn ich früher wieder langfristig Krank werde?

    Zahlt dann die Rentenversicherung/Krankenkasse oder bleibt mir der Weg zum Arbeitsamt wegen Aussteuerung nicht erspart?

    Danke für ihre Infos, im voraus!

    Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 01.03.2023

      Hallo Christian, wie immer müsste man sich auch Ihren Fall genauer anschauen.

      Was ich aber sagen kann: Die Nachzahlung zur EM-Rente hat keine Auswirkungen auf die Blockfrist. Ein neues Krankengeld würden Sie also frühestens nach Ablauf dieser drei Jahre erhalten.

      • user
        Christian
        am 01.03.2023

        Hallo Herr Schulz,

        damit ich das richtig verstehe d.h. 78 Wochen Krankengeld plus 78 Wochen Blockfrist ergeben zusammen die 3 Jahre,richtig?

        Mfg

        • user
          Christian Schultz
          am 01.03.2023

          Nein, die Blockfrist dauert immer genau drei Jahre. Und innerhalb dieser drei Jahre können Sie maximal 78 Wochen Krankengeld beziehen.

  • user
    Sandra
    am 26.02.2023

    Guten Tag, ich war aufgrund einer Krebsdiagnose in der Zeit vom 08.08.22 - 18.11.22 arbeitsunfähig und war für 13 Wochen im Krankengeldbezug und derzeit wieder arbeiten.

    Im Januar 2023 habe ich ein Gehaltserhöhung bekommen.

    Nun meine Frage:

    Sollte ich innerhalb der Blockfrist 08.08.22 - 07.08.25 aufgrund Krankheit erneut ins Krankengeld fallen, wird dieses dann neu berechnet? Mein Monatsgehalt hat sich aufgrund der Gehaltserhöhung ja gesteigert, welches ja auch ein höheres Krankengeld zur Folge hätte.

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

    MfG

    Sandra

    • user
      Christian Schultz
      am 27.02.2023

      Hallo Sandra, nach meinem Kenntnisstand wird das Krankengeld nicht neu berechnet. Ich meine aber, dass es hier Ausnahmen gibt - je nachdem, wie lange man in der Zwischenzeit wieder gearbeitet hat. Das weiß ich aber nicht aus dem Stehgreif, weil es im täglichen Geschäft bei uns kam vorkommt.

  • user
    Heidi
    am 13.02.2023

    Hallo,

    Ich war jetzt seit Juni 2020 krank geschrieben und hab im September 2021 mit Wiedereingliederung angefangen.

    Mein Problem besteht aber weiter.

    Es wurde jetzt erwerbsminderung beantragt und abgelehnt. Jetzt hat mitdürfe Krankenkasse geschrieben das ich wegen meiner hws krank schreibung noch ca. 4 Wochen Krankengeld bekomme.

    Da ich wegen den vielen Fehlzeiten in der Arbeit von meinen Kolleginnen seit ich wieder da bin gemobbt werde, meinte mein Neurologe er würde mich gerne auf psychosomatisch krank schreiben, was ich mich nicht traue eben wegen dem Krankengeld. Aber würde dann der Anspruch dadrauf neu beginnen?

    • user
      Christian Schultz
      am 14.02.2023

      Hallo Heidi, das ist schwer zu sagen. Die Krankenkasse wird ziemlich sicher argumentieren, dass die psychosomatischen Beschwerden mit der älteren Krankheit zusammenhängen. In diesem Fall ist das ja auch nicht ganz falsch. Am besten lassen Sie sich hier persönlich beraten. Zum Beispiel bei meinen Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    feldrain
    am 09.02.2023

    Sehr geehrter Herr Schulz,

    ich habe noch eine Fragen zur Blockfrist:

    Meine Erkrankung begann am 14.9. 2020. Wird die 3 jährige Blcokfrsit taggenau berechnet, d.h. beginnt am 15.9.2023 eine neue Blcokfrist, wenn ich da wieder mit der gleichen Diagnose erkranke.

    Und eine zweite Frage hätte ich leider auch nocht, da ich dies untersschiedlich im Internet lesen. Verlängert die Zeit einer Erkrankung die Anspruchsdauer für ALG!, d.h. werden die Wochen hinten dran gehangen?

    Leider bekomme ich vor Ort hier erst einen termin zur Beratung im März, was aber für mich zu späte ist. Ich wäre Ihnen deswegen sehr dankbar, wenn Sie mir zumindest die erste Frage beantworten könnten, falls Sie nicht so viel Zeit für die Beantwortung beider Fragen hätten.

    Ganz herzlichen Dank bereits jetzt.

    • user
      Christian Schultz
      am 10.02.2023

      Ja, in Ihrem Fall beginnt am am 15.09.2023 eine neue Blockfrist, wenn Sie an diesem Tag mit der Erkrankung zum Arzt gehen. Wenn auch die übrigen Voraussetzungen - siehe oben im Beitrag - erfüllt sind, kann dann auch wieder Krankengeld gezahlt werden. Das ist in der Praxis aber sehr selten.

      • user
        Feldrain
        am 10.02.2023

        Vielen Dank für die Antwort. Ich hatte heute Glück ( nachdem es mir gestern eine Mitarbeiterin der KK nicht sagen konnte angeblich, weil es immer erst " bei erneuter Vorlage Krankschreibung berechnet wird) und eine Mitarbeiterin nannte mir das Ende der Blockfrist. Erst 11 Tage später. Hängt mit einer davor liegenden Blockfrist zusammen. Also der Rat an andere: Versucht bei KK , den Termin zu erfragen.

        Herr Schulz, könnten Sie mir vielleicht noch schreiben warum es in Praxis selten ist, dass Krankengekd auch tatsächlich gezahlt wird, obwohl das möglich ist?

        • user
          Christian Schultz
          am 13.02.2023

          Weil die Krankenkassen gern einen Zusammenhang zwischen den verschiedenen Krankheiten sehen. Und in diesem Fall entsteht dann kein Anspruch auf ein erneutes Krankengeld.

  • user
    R. Rast
    am 01.02.2023

    Hallo,

    ich war ab 30.08.19 bis 06.09.19 erstmalig mit einer Diagnose krank geschrieben. Die Blockfrist müsste also am 30.08.19 starten.

    Danach war ich immer mal wieder mit der gleichen Diagnose krank geschrieben, habe aber zwischendurch immer auch wieder gearbeitet.

    Vom 23.08.22 bis 09.09.22 war ich ebenfalls mit der gleichen Diagnose krank. Bis 30.08.22 (ende der Blockfrist) sind insgesamt 425 Krankheitstage angefallen.

    Beginnt ab 31.08.22 (trotz Krankheit mit gleicher Diagnose an diesem Tag) eine neue Blockfrist mit Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld?

    Die Krankenkasse behauptet zusätzlich, dass sie die AU vom 30.08.19 nicht erhalten hätten (ich habe sie am 30.08.19 abgeschickt, ohne Einschreiben, also keinen Nachweis).

    Vielen Dank

    R. Rast

    • user
      Christian Schultz
      am 01.02.2023

      Hallo, ja - grundsätzlich würde nach Ihrer Schilderung die neue Blockfrist beginnen. Beachten Sie aber auch die anderen Voraussetzungen zum neuen Anspruch auf Krankengeld - vor allem die sechs Monate, in denen Sie nicht krankgeschrieben waren. Ich denke, dass Sie da eine persönliche Beratung anhand Ihrer Unterlagen benötigen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Möchte anonym bleiben
    am 28.01.2023

    Hallo, sehr informativer Artikel, danke dafür aber ich habe noch eine Frage:

    2021 habe ich auf ärztlichen Rat gekündigt und anschließend wegen Depression ca 6/7 Monate Krankengeld erhalten, dann kam der böse Brief (Aufhebung Krankengeld nach Aktenlage).. Anschließend habe ich ca. 3 Monate ALG 1 erhalten, danach bin ich für ein Work and Travel nach Australien geflogen. Ich bin noch in DE gemeldet (Wohnsitz) aber habe mich damals von Krankenkasse und Arbeitsamt abgemeldet. 11 Monate später muss ich leider zurück nach DE fliegen, da ich nun die Diagnose für Long covid/chronic fatigue syndrome erhalten habe. Ich bin nun total besorgt, weil ich nicht weiß, ob ich durch die Reise Nachteile erhalte? Wie ist es am schlauesten? Erst arbeitslos melden, um wieder in die Sozialversicherung zu rutschen und dann mit einer neuen Krankenversicherung - welche ich versuche bereits von Australien aus zu organisieren - krankmelden aber steht mir dann auch sofort Krankengeld zu, obwohl ich mich gerade erst neu angemeldet habe und meine alte KV mir bereits 6/7 Monate Krankengeld gezahlt hat? Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort, kann nachts nicht schlafen deshalb. Danke im Voraus

  • user
    Regina
    am 24.01.2023

    Ich hatte am 13.12. eine Kaptaltunnel OP.Bin krank geschrieben bis zum 24.01.2023. Gehe am 25.01.2023 wieder arbeiten.

    Ende August, Anfang September muss die andere Hand operiert werden.Gibt es da eine Lohnfortzahlung?

    Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 25.01.2023

      Normalerweise sollte es wieder Lohnfortzahlung geben, wenn Sie mindestens sechs Monate arbeitsfähig waren.

      • user
        Jelena Ivic
        am 31.01.2023

        Sehr geehrter Herrn Schultz,

        ich habe kurze Frage, ich habe schon einmal Krankengeld in Dauer von Max 78 Wochen bezogen! Ich befinde mich momentan im Krankengeld Bezug wegen gleicher Erkrankung! Meine Frage wäre wie lange habe ich Anspruch auf Krankengeld auch 78 Wochen bzw 72 oder weniger??

        Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!

        Mit freundlichen Grüßen

        J.I.

        • user
          Christian Schultz
          am 31.01.2023

          Wenn jetzt eine neue Blockfrist läuft, haben Sie wieder 78 Wochen Anspruch. Manchmal bezieht man ja währenddessen andere Leistungen - zum Beispiel Lohnfortzahlung oder Übergangsgeld. In dieser Zeit ruht das Krankengeld, der Anspruch verringert sich aber um die jeweilige Zeit. Am häufigsten ist das bei der sechswöchigen Lohnfortzahlung.

  • user
    K
    am 08.01.2023

    Guten Tag Herr Schulz,

    ich bin Mitglied des SOVD und möchte folgende Frage stellen:

    Ich bin von November 2021 bis April 2022 krankgeschrieben.

    Dann habe ich wieder gearbeitet (März bis Juni 2022, davon 6 Wochen Wiedereingliederung).

    Ab 24.06.22 wieder krank bis 31.12.22.

    Dann habe ich mir eine neue Arbeit (das war ein Fehler) gesucht (neuer Arbeitgeber), in der Hoffnung, dass ich das schaffe (einfacher, nicht so anspruchsvoll Tätigkeit), aber jetzt merke ich, dass ich es nicht schaffe und auf meinen Arzt hätte hören sollen.

    Da ich jetzt 6 Wochen Probezeit habe, weiß ich nicht, wie ich vorgehen soll, damit ich nicht ohne Geld dastehe.

    In der ersten 4 Wochen der Beschäftigung muss die KK zahlen, dann der neue Arbeitgeber 6 Wochen LFZ.

    Wie ist es, wenn der Arbeitgeber mich während der Probezeit entlässt? Habe ich dann nur noch Anspruch auf Arbeitslosengeld (das deutlich geringer ist wie Krankengeld) oder kann ich weiterhin Krankengeld ausschöpfen (78 bzw. 72 Wochen)?

    Ich bin ratlos und weiß nicht, was jetzt der richtige Weg ist.

    Sollte ich irgendwie 6 Monate durchhalten, damit ich aus der Probezeit bin und einem besonderen Kündigungsschutz unterliege? In der Probezeit könnte mein Arbeitgeber mich natürlich auch wegen Krankheit kündigen und dann bin ich beim Arbeitsamt und habe mein volles Krankengeld nicht ausgeschöpft und bekomme deutlich weniger Geld vom Arbeitsamt.

    Können Sie mich beraten, wie die beste Vorgehensweise ist, damit ich finanziell bestmöglich dastehe.

    Vielen Dank.

    K

    • user
      Christian Schultz
      am 09.01.2023

      Hallo K, Sie haben ziemlich sicher keinen neuen Anspruch auf Krankengeld. Denn nach Ihren Zeilen hier handelt es sich nach wie vor um die gleiche Erkrankung, an der Sie bereits seit November 2021 leiden. Das bedeutet: Bei einer erneuten Krankschreibung bleibt Ihnen noch der Rest der ursprünglichen 72 Wochen.

      Was jetzt am besten wäre, können wir hier im Forum nicht auflösen. Als Mitglied im SoVD können Sie sich ja ohne weitere Kosten persönlich beraten lassen. Das sollten Sie so schnell wie möglich angehen.

  • user
    Heike Schnitzler
    am 05.01.2023

    Hallo, ich bin völlig ratlos.

    Nach 15 Jahren hat sich mein Arbeitgeber September 2022 von mir getrennt, er war mit meiner Leistung nicht zufrieden. Am 1.10. habe ich nahtlos einen neuen Job angefangen, dort erhielt ich die Kündigung während der Probezeit, da man ebenfalls nicht zufrieden war.

    Noch 2 Tage vor Erhalt der schriftlichen Kündigung zum 31.12.22 musste bis 08.01.2023 krankgeschrieben werden und das Arbeitsamt sagt, ich bekomme somit erstmal bis Ende der krankheit Krankengeld von der Krankenkasse. Nun muss ich am 09.01.2023 zu einer weiteren Ärztin, da meine Krankheit bis 08.01.2023 wohl in Zusammenhang mit meiner psychischen Erkrankung steht und laufe Gefahr mit einer neuen Krankheit gleich nahtlos weiter krankgeschrieben zu werden. Aber was passiert nun finanziell? Erhalte ich weiter Krankengeld mit der neuen Erkrankung oder weil sie Ursache der alten Erkrankung sein wird?

    Muss ich am 9.1. zum Arbeitsamt, die sich bisher nicht für mich zuständig fühlen, weil ich ja krank bin über den Beginn der Arbeitslosigkeit hinaus? An wen muss ich mich jetzt wenden?

    Überall lese ich anderes. Ob es eine neue Krankheit ist oder die neue Krankheit in Verbindung mit der alten steht oder es gar ein Unterschied macht, wenn die neue Diagnose noch während der Krankheitszeit der alten Diagnose festgestellt wird.............................

    Verzweifelter Gruß

    Heike

    • user
      Christian Schultz
      am 05.01.2023

      Hallo Heike, wenn Sie weiterhin krankgeschrieben werden (Stichwort "Folgebescheinigung"), bekommen Sie Ihr bisheriges Krankengeld nahtlos weiter. Auch wenn es sich um eine neue Erkrankung handelt. Aus finanzieller Sicht ist das erst einmal egal. Und bei der Arbeitsagentur haben Sie sich ja nach der Kündigung bereits gemeldet.

  • user
    Marco
    am 26.12.2022

    Hallo

    Ich war bis Dezember wegen Depression und Burn Out krankgeschrieben. Hatte 74 Wochen voll bin jetzt wieder arbeiten gegangen. Nun habe ich folgendes Problem. Ich bekomme alle paar Tage Schübe die so schmerzhaft sind dass ich meine Gelenke nicht bewegen kann. Was kann ich jetzt tun? Wenn ich zum Arzt gehe wird er mich krankschreiben. Ist dass jetzt eine neue Erkrankung oder stehen mir nur noch 2 Wochen Krankengeld zu?

    Grüße Marco

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2023

      Hallo Marco, es ist oftmals nicht ganz eindeutig, ob die erste und die zweite Erkrankung miteinander in Verbindung stehen. Auch in Ihrem Fall wird der Medizinische Dienst eine Entscheidung treffen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie sich Hilfe holen. Zum Beispiel bei meinen Kollegen.

  • user
    Anke Kostbar
    am 16.12.2022

    Seit dem 23.3.2022 bin ich auf meine Psyche krankgeschrieben. Am 11.10.22 erhielt ich nun endlich, eine lang ersehnte Reha, diese endete am 22.11.22. Ich wurde Arbeitsunfähig von der Reha entlassen, da klar war das ich am 15.12. zu einer Hüftarthroskopie ins KH gehe. Gestern nun, war es so weit, pünktlich um 7.00 Uhr war ich im KH in Erwartung meiner OP. Gegen 13.30 Uhr erfuhr ich, dass die OP betreffs schlechter Personallage und nicht vorhandener Betten nicht stattfinden wird. Wer schreibt mich nun weiter Krank und auf was? Ich ging zum Orthopäden, der mich zur OP überwiesen hat und bekam eine Krankschreibung bis 23.1.22. Da ich eigentlich auf die Hüfte 6 Wochen krankgeschrieben wäre, frage ich mich, was mache ich mit den restlichen nicht krankgeschriebenen Tage bis zum Jahresende. Zumal mit meiner Hausärztin betreffs der psychischen Erkrankung das Hamburger Modell ab dem neuen Jahr 2023 geplant war. Nun ,meine Frage. Was mache ich mit den Tagen vom 26.12-30.12.2022, wenn ich nun wie geplant keine Krankschreibung habe?? Erhalte ich wieder Krankengeld, wenn ich diese Tage mit Resturlaub fülle und ab Januar in das Hamburger Modell starte oder erhalte ich kein Krankengeld, wenn mein Arbeitgeber so nett ist und mir die restlichen Tage bis zum Jahresende mit Urlaub auffüllt und ich dann im neuen Jahr mit de Hamburger Modell einsteige. Zahlt dann die Kasse das Hamburger Modell ab Januar, da es ja weiterhin als Krankschreibung gilt. Bitte helfen Sie mir?? Für meine Psyche ist diese Ungewissheit so kurz vor Weihnachten eine echte Katastrophe. Gruß Anke.

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2023

      Hallo Anke, ich denke, dass Sie die fehlenden Krankheitstage mit Urlaubsansprüchen auffangen konnten. Falls Sie sich im Anschluss nun wieder krankschreiben lassen, erhalten Sie den restlichen Anspruch Ihres Krankengeldes.

  • user
    Martin
    am 06.12.2022

    Hallo

    Ich war auf Grund psychischer Probleme das erste mal am 15.01.2019 Arbeitsunfähig.

    Blockfrist 15.01.2019 – 15.01.2022

    Im Laufe der Zeit kam immer wieder eine AU wegen der selben Erkrankung dazu.

    Zum Schluss vom 25.02.2021- 03.12.2021 durchgehend.

    Ausgesteuert wurde ich am 30.11.2021.

    Ab dem 01.12.2021 ALG 1.

    Nun bin ich seit 15.09.2022 in einer LTA Maßnahmen der DRV und erhalte Übergangsgeld.

    Während der Arbeitslosengeld-Zeit (31.12.2021 – 14.09.2022) habe ich keine AU gehabt.

    Bedingt durch Stress und Überforderung bin ich jetzt wieder Krank geschrieben. Übergangsgeld wird erst mal weiter gezahlt.

    Was wäre wenn ich die Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müsste?

    Hätte ich wieder Anspruch auf Krangengeld?

    Wenn ja, wie würde es berechnet werden? (seit März 2020 ohne Arbeitsverhältnis)

    Gruß

    Martin

    • user
      Christian Schultz
      am 06.12.2022

      Hallo Martin, ehrlich gesagt hatte ich diesen Fall noch nicht. Die Blockfrist ist zwar abgelaufen - und Sie sind mehr als sechs Monate offiziell nicht arbeitsunfähig gewesen, diese Voraussetzungen sind also erfüllt. Trotzdem müsste auch ich hier recherchieren bzw. mit einem Kollegen sprechen. Dazu komme ich hoffentlich in den nächsten Tagen.

      • user
        Martin
        am 06.12.2022

        Danke für die schnelle Antwort... das wäre super nett, wenn Sie da noch was erreichen würden.

        Die Krankenkasse sagte mir nur das sie das prüfen müssen.

        Gruß

        Martin

        • user
          Christian Schultz
          am 13.12.2022

          Hallo Martin, ich konnte mit meinem Kollegen sprechen. Aber er kann das mit den hier geteilten Infos nicht klären. Da müssen Sie sich leider individuell beraten lassen.

  • user
    Marion
    am 27.11.2022

    Ahoi

    Ich hatte eine Entzündung im linken Ellenbogen. War dafür 6 Wochen krank. Nun arbeite ich seid 3 Wochen wieder, Ellenbogen ist verheilt.

    Jetzt bekomme ich Schmerzen im linken Handgelenk, ohne Tabletten geht nichts. Ist diese eigendlich ein und die selbe Krankheit? Denn wenn ich zum Arzt gehe werde ich vielleicht wieder Krankgeschrieben.

    LG

    • user
      Christian Schultz
      am 28.11.2022

      Hallo Marion, darüber könnte man wohl lange diskutieren. Der eine Gutachter könnte hier einen Zusammenhang sehen, der andere nicht. Sie müssen also abwarten, wie die Krankenkasse das sieht.

  • user
    Besim
    am 26.11.2022

    Hallo, ich war im Juli 4 Wochen Krank, 05.07.22 bis 08.07.22 wegen BWS Links Folgebescheinigung bis 15.07.22wegen BWSLinks, Folgebescheinigung bis 22.07.22 BWS Links und Rechterschulter Rotatorenmanschette, Folgebescheinigung bis 29.07.22 BWS Links und Rechterschulter Rotatorenmanschette. Danach habe ich 4 Wochen Urlaub gehabt dann bis 05.10.22 gearbeitet. Und am 06.10.22 einen Schulter OP gehabt, 10.11.22 Reha bis 01.12.22 bin bis heute Krankgeschrieben. Meine Frage bis zur welchen Datum müsste ich von meinem Arbeitgeber bezahlt werden? Zählen die ersten vier Wochen im Juli auch zu 6 Wochen wo der Arbeitgeber bezahlen muss obwohl ich die letzten 2 Wochen von Schulter Krank war? Danke für eure Antworten.

  • user
    Chris
    am 18.11.2022

    Hallo,

    Ich habe eine Frage, oder auch zwei:

    Bis Ende Juli diesen Jahres war ich wegen Depressionen inkl. Reha für 56 Wochen arbeitsunfähig geschrieben.

    Anfang August habe ich nach über 20 Jahren den Arbeitgeber gewechselt und war durchgehend bis Ende September und dann wieder von Mitte Oktober bis Mitte November arbeiten.

    Von Ende September bis Mitte Oktober hatte ich eine Covid Infektion mit mittelschwerem Verlauf. Ich ließ mich hier für 17 Tage arbeitsunfähig schreiben.

    Seit Anfang dieser Woche bin ich zunächst für 2 Wochen arbeitsunfähig geschrieben wegen Long Covid und entsprechenden Symptomen. Die KK sieht darin natürlich einen Zusammenhang (also die Covid-AUs) und hat mich nun in der dritten Woche standardmäßig angeschrieben.

    Frage 1: Wenn ich nun wegen Long Covid in den Krankengeldfall rutschen sollte, beginnen die insgesamt 78 Wochen an der ersten Covid-AU von neuem? Oder wird das mit dem Krankengeldfall, der bis Ende Juli vorlag, verrechnet?

    Frage 2: Sollte ich im Krankenstand eine Kündigung erhalten, müsste ich ALG 1 beantragen und das Krankengeld liefe weiter?

    Vielen Dank schon mal!

    • user
      Christian Schultz
      am 18.11.2022

      Hallo Chris, zu Ihrer ersten Frage: Für mich klingt das so, also ob Ihre Depression in keinem Zusammenhang mit der Covid-Erkrankung steht. Außerdem waren Sie nicht mehr arbeitsunfähig, als die Beschwerden durch Covid anfingen. Hier sollte also ein neuer Anspruch auf Krankengeld vorliegen.

      Falls Sie gekündigt werden, müssen Sie die Arbeitsagentur darüber informieren. Wenn Sie schon Krankengeld erhalten, läuft dieses aber ganz normal weiter. Auch wenn der Arbeitsvertrag schon beendet ist.

  • user
    Katrin
    am 09.11.2022

    H 1allo, aufgrund eines Unfalls mit Fußverletzung bezog ich vom15.10.21-14.01.22 Krankengeld. Danach war ich wieder arbeiten. Am 1.8.22 erlitt ich nun einen Schlaganfall und bin durch die eingetretene Halbseitenlähmung auf unbestimmte Zeit nichts arbeitsfähig. Steht mir Krankengeld für 72 Wochen zu oder wird der letzte Krankengeldbezug schon angerechnet?

    Vielen Dank.

    • user
      Christian Schultz
      am 09.11.2022

      Hallo Katrin, so, wie Sie das beschreiben, ist mit dem Schlaganfall ein neuer Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld entstanden.

  • user
    Marc W
    am 07.11.2022

    Am 26. Mai 2022 endete mein Krankengeldbezug mit Aussteuerung. Seit 27. Mai 2022 bin ich im ALG1 Bezug der bis 21.04.2023 läuft.

    Von der Krankenkasse (AOK) wurde mir mitgeteilt, dass ab März 2023 ein neuer Zeitraum für Bezug auf Krankengeld beginnt.

    Im Januar 2022 habe ich außerdem einen Antrag auf Erwerbsminderung gestellt.

    Gesundheitlich ist es leider unverändert geblieben.

    Meine Frage wäre, kann ich mich ab März 2023 wieder regulär Arbeitsunfähigkeit schreiben lassen bzw. das nach 6 Wochen der ALG1 Bezug in Krankgengeld übergeht?

    Vielen Dank.

  • user
    Tilo
    am 06.11.2022

    Hallo zusammen,

    ich war letztes Jahr aufgrund einer schweren Erkrankung 6 Monate und 1 Woche zu Hause.

    War jetzt seit 27ten März diesen Jahres wieder arbeiten und bin bis jetzt nur einen Tag ausgefallen wegen einer Erkältung.

    Aktuell bin ich aufgrund von Depressionen krankgeschrieben ( andere Diagnose als letztes Jahr) und erst in der 2 Woche aber ich gehe davon aus das ich dieses Jahr nichtmehr arbeiten gehen kann.

    Sollte ich ganz normalen Anspruch auf Krankgeld haben oder wird durch den einen fehltag die Leistung mit mindestens 6 Monate Arbeitszeit nicht erbracht? Für den einen Tag Krankheit hatte ich auch eine Krankmeldung vom Arzt.

    Ansonsten würde ich gerne wissen wie lange ich mit Krankengeld rechnen könnte? Auf die 78 Wochen werde ich keinen Anspruch haben oder?

    • user
      Christian Schultz
      am 07.11.2022

      Hallo Tilo, doch: Wenn die erste Erkrankung im letzten Jahr nichts mit der aktuellen Depression zu tun hat, können Sie nun maximal 78 Wochen Krankengeld beziehen. Achtung, die Lohnfortzahlung muss man hier abziehen - wahrscheinlich erhalten Sie also höchstens 72 Wochen Krankengeld.

  • user
    Waldmann
    am 14.10.2022

    Ich bekomme seit 01.09.2021 Krankengeld und

    Ich habe den Brief von Krankenkasse bekommen, dass das Krankengeld ab 1 .12.22 läuft aus. Mit der Begründung, dass ich innerhalb von letzten zwei Jahren mit daselber Krankheit AU habe. (Wiederkehrende Krankheit) und Krankenkasse es ist als Block angerechnet, dass ich ab dem 20.12.2019 bis 19.03.2020 krankgeschrieben war. Es wäre in Ordnung, wenn für dieser Zeit die Krankenkasse die Geldfortzahlung geleistet hat. Leider ist Arbeitgeber keine Unterlagen an der KK eingereicht hat und mit auch bezahlt hat. Ich war einfach gekündigt. Um meine Lebensunterhalt gewährleisten zu können und meine finanzielle Verpflichtungen einzugehen, war ich gezwungen Antrag auf ALGII (ich bin nur 1.5 Monat gearbeitet, deswegen Anspruch auf ALGI entfällt) zu stellen. Im Endeffekt hat Jobcenters für mich die Sozialleistungen bezahlt, bis ich wieder arbeiten konnte.

    Meine Frage: Juristisch gesehen Block ist eingetreten, weil Anspruch ist da, aber de Faktum ich habe keine Geldleistungen von der Krankenkasse bekommen und habe damals selbe gemeldet, da ich jetzt die Leistungen von Jobcenters bekomme. Es ist legitim, wenn mein Krankengeld nicht mehr gezahlt wird, wenn ich keine Leistungen bekommen habe?

    Zweite Frage: dazwischen habe ich weitere Krankheit, die nicht in ihrgenwelche Art und Weise mit vorherige Krankheit steht. Wenn ich lasse mich mit anderem Diagnose weiter Krankgeschrieben sein, meinen Block wird es neue berechnet? Und ich werde weite bis 78 Wochen das Krankengeld bekommen ?

    Ich bedanke mich im voraus

  • user
    Nicola Casamassima
    am 25.09.2022

    Hallo, ich brauche Hilfe um einen Problem zu Losen, ich bin 60 Jahr alt

    Ich war krank von 21.12.2018 78 lang und damit Krankengeld für 78 Wochen bezogen, in diesem Zeitraum habe ich auch einen Reha für 3 Wochen gehabt, und ich würde entlassen dass ich meine alte Arbeit nicht mehr üben kann. Am 19.08.2020 würde ich von Krankenkassen ausgesteuert, und danach ab den 20.08.2020

    Arbeitslosengeld beantragt, es würde mir für 18 Monate bewilligt, inzwischen von 11.11.2021 bis 10.07.2022 habe ich Teilhabe am Arbeitsleben erledigt in einem BFZ Schule. Und ab den 11.07.2022 meine restlichen Arbeitslosengeld beantragt, und dass am 08.02.2023 endet, inzwischen bin ich krank seit 4 Wochen und leider habe ich noch starke Rücken Problem, meine Frage ist: Nachdem ich 6 Wochen krank bin , bekommen ich wegen dieselbe Krankheit vom 21.12.2018 (Rückenschmerzen) wieder Krankengeld für 78 Wochen, oder nicht? Weil inzwischen sind die 3 Jahre Sperrzeit vorbei, und dass ich von 21.12.2018 bis am 25.08.2022 nicht wegen die selbe Krankheit krank war? Und wenn ja, was passiert nach diesem 78 Wochen? Habe ich wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 und wie vielen Monaten?

    Vielen Dank

  • user
    Gudrun
    am 19.09.2022

    Hallo, ich bin Ausgesteuert und beziehe Alg1.

    Nun habe ich von der Krankenkasse ein schreiben bekommen, wo ich unterschreiben soll das ich selbst wenn ich wieder arbeiten gehe und die Blockfrist vorüber ist, ich keinen Anspruch mehr Krankengeld habe für die jetzige Krankheit. Ich habe die EW Rente beantragt.

    Das heißt ja wenn ich wieder 3 Jahre arbeiten würde und mit der jetzigen Krankheit wieder krank würde gibt es kein Krankengeld??????

    Mit freundlichen Grüßen Gudrun

  • user
    R.W.
    am 12.09.2022

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    nachstehend meine Anfrage.

    Aufgrund neurologischer und psychischer Dysfunktion war ich für insgesamt 78 Wochen (inkl. 6-wöchiger Lohnfortzahlung) im Krankengeldbezug, nach Aussteuerung dann mit weiteren AU-Bescheinigungen dann im ALG 1-Bezug. Dieser dauert bis heute an.

    Weitere AU-Bescheinigungen habe ich seit 14 Tagen nicht mehr angefordert. ALG 1 beziehe ich weiterhin.

    Nunmehr bildet sich immer mehr ein Krankheitsbild im orthopädischen Bereich heraus, inwiefern besteht nunmehr die Möglichkeit eines neuen Krankengeldbezuges im orthopädischen Bereich, da beide Krankheitsbilder unterschiedlich sind?

    Bestehen Wartezeiten?

    Bitte um Info

    MfG

    R.W.

    • user
      Christian Schultz
      am 14.09.2022

      Hallo, grundsätzlich kann hier sofort ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstehen. Ab der ersten Krankmeldung. Dennoch empfehle ich Ihnen, dass Sie sich hierzu persönlich beraten lassen.

  • user
    Fine
    am 07.09.2022

    Hallo, ich habe durch eine Magenop insgesamt 140kg abgenommen. Jetzt stehen die Wiederherstellungsoptionen an, insgesamt 5 Stück. Jetzt wurde am 4.8 mit dem Bauch angefangen und ich werde knapp 6 bis 7 Wochen krankgeschrieben sein. Das ich dann kurz ins Krankengeld rutsche war mir bewusst. Die nächste op findet dann am 19.10 statt. Also arbeite ich dazwischen nur knapp 3 Wochen. Jetzt meine Frage. Rutsche ich sofort wieder ins Krankengeld? Also der Grund für die op ist ja der selbe (überschüssige Haut) wie auch beim Bauch, aber wird diesmal ja eine andere körperstelle operiert. Rutsche ich da sofort wieder ins Krankengeld oder ist es dann ein neuer Block?

    • user
      Christian Schultz
      am 12.09.2022

      Hallo Fine, ich gehe davon aus, dass die Krankenkasse hier ein und dieselbe Erkrankung als ursächlich ansieht. Mit hoher Wahrscheinlichkeit geht es also direkt ins Krankengeld. Die Lohnfortzahlung ist ja schon durch.

  • user
    Sebastian
    am 06.09.2022

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage zum erneuten Krankengeldanspruch:

    Bin bereits in einer neuen Blockfrist. Hatte in der alten Blockfrist mein Krankengeld komplett ausgeschöpft, war aber danach noch zwei Monate bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend gemeldet.

    Nun bin ich bei meinem Arbeitgeber seit fünf Monaten, nun aber wieder an der gleichen Krankheit erkrankt.

    Werden die sechs Monate, die man erwerbstätig sein bzw. der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden haben muss, auch aus dem Zeitraum in der alten Blockfrist dazugerechnet?

    Ich war unstreitig seit mindestens sechs Monaten wegen dieser Krankheit nicht mehr krankgeschrieben, nur irritieren mich die sechs Monate Erwerbstätigkeit…

    • user
      Christian Schultz
      am 07.09.2022

      Hallo Sebastian, die sechs Monate Erwerbstätigkeit bzw. Bezug von ALG I werden hier auch berücksichtigt, wenn das Ganze in der ersten Blockfrist passiert ist.

  • user
    Dörte
    am 06.09.2022

    Hallo, meine Blockfrist läuft noch bis zum 12.01.2023 und ich bekomme zur Zeit ALG1. Krankengeld habe ich 78 Wochen bekommen, habe mich im Anschluss dann arbeitslos gemeldet und eine Weiterbildung gemacht. Im Juli hatte ich jedoch einen Zeckenbiss und nun wurde bei mir Borreliose diagnostiziert mit extremen Problemen (Rheuma, Nervenschmerzen, ....). Wird dies als neue Krankheit bewertet und besteht eine Chance auf neuerliches Krankengeld ? Oder ist dadurch jetzt eine neue Blockfrist für die Borreliose gestartet ohne dass ich eine finanzielle Absicherung mehr habe ? Danke für eine Info.

    • user
      Christian Schultz
      am 06.09.2022

      Hallo Dörte, wenn Sie zum Zeitpunkt des Borreliose-Eintritts nicht krankgeschrieben waren, kann hierdurch ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstehen. Ich empfehle Ihnen, dass Sie das mit einem Experten besprechen: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Safrina
    am 25.08.2022

    Hallo, mein Mann war vom 16.12.2020 bis 07.03.2022 wegen Bluthochdruck und einer Magenverkleinerung (OP 04.03.2021) krankgeschrieben. Nach erfolgter Wiedereingliederung, welche am 07.03.2022 endete, hatte er im bis zum 01.04.2022 Urlaub. Hatte dann gearbeitet und war vom 16.05.2022 bis 26.06.2022 aufgrund einer Knieverletzung krankgeschrieben. Dann arbeitete er vom 27.06.2022 bis 04.07.2022 und ist seit dem 05.07.2022 wegen starker Rückenprobleme krankgeschrieben. Jetzt hat die KK (TK) uns mitgeteilt, dass er nur noch bis zum 31.08.2022 Krankengeld erhält, weil er noch innerhalb der Blockfrist von 3 Jahren ist. Ist das richtig? Einen Widerspruch haben wir bereits eingelegt.

    • user
      Heiko
      am 07.09.2022

      Hallo Safrina, hast Du schon etwas erreicht mit dem Widerspruch? Scheint Methode bei der TK zu sein. Haben bei mir auch eine alte Krankheit aus 2020 herausgesucht und wollen diese mit der neuen, die über ein Jahr später eingetreten ist vermischen. Danach habe ich aber schon wieder über 1 Jahr gearbeitet. Schreibe jetzt erstmal auch einen Widerspruch, hoffe Du hast Erfog bei Deinem.

      • user
        Gaby Jolande
        am 14.10.2022

        Ja das kann ich bestätigen!

        Bei der TKK genau das gleiche , wolkten mich nach zwei Monaten aussteuern .

        Vorher Rücken und jetzt Psyche! Musdte dann Alg 1 beziehen bis der Widerspruch durch MDK und mich durch war.

        Schon sehr miese Taktik!!!!

  • user
    Heike
    am 21.08.2022

    Hallo, ich war von Oktober 2020 bis 30.06.2021 wegen Schmerzen im Rücken krankgeschrieben und war im Januar 2021 sogar für 5 Wochen in med. Reha. Habe dann meinen Job als Krankenschwester zum 30.06.2021 gekündigt und am 01.07.2021 einen Bürojob begonnen. Seit Januar 2022 bin ich wegen schwerer rezidivierender Depression krank geschrieben. Mein befristeter Arbeitsvertag lief zum 30.06.2022 aus und seit dem bin ich als arbeitslos aber nicht arbeitssuchend ( da weiter krankgeschrieben) beim Arbeitsamt gemeldet. Meine KK (TK) hat mir jetzt mitgeteilt das mein Anspruch auf Krankengeld am 12.10.2022 endet. 3- Jahres Zeitraum hat am 02.06.2020 begonnen. Die Arbeitsunfähigkeit vom 09.Oktober 2020 bis 30.06.2021 wird auf den Krankengeldanspruch angerechnet...

    Ist das so richtig? Ich war von Oktober 2021 bis Juni 2021 wegen was ganz anderen krankgeschrieben als jetzt ab Januar 2022. Was soll/kann ich tun?

    Lg

    Heike

    • user
      Christian Schultz
      am 22.08.2022

      Hallo Heike, ob die Krankheiten tatsächlich miteinander in Verbindung stehen, kann man zumindest anzweifeln. Ich empfehle Ihnen eine individuelle Beratung - anhand Ihrer Unterlagen: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Fred Nießen
    am 20.08.2022

    Hallo ich habe eine Frage ich war 18 Monate Krankgeschrieben nach den 18 Monaten war ich wieder Arbeiten mein Arbeitgeber hat mir Gekündigt zum 31.08.22 ich sollte meinen Urlaub nehmen und bin im Urlaub Krank geworden habe ich ein Anrecht auf Lohnfortzahlung und danach wieder anrecht auf Krankengeld

    Danke für die Antwort im vorraus

    • user
      Christian Schultz
      am 22.08.2022

      Hallo Fred, das klingt für mich zumindest so, als ob ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstanden sein kann. Wenigstens dann, wenn die Erkrankungen nicht zusammenhängen. Am besten persönlich beraten lassen.

  • user
    irene
    am 09.08.2022

    Guten Tag Herr Schultz, ich hatte Anspruch auf Krankengeld nach einer Burnout Diagnose bis zum 11.08. Nun bin ich gesund, und habe beim Arbeitgeber angekündigt, dass ich am 11. 8. wieder die Arbeit aufnehmen kann und will. Ich arbeite in einer Behinderteneinrichtung und habe ein Maskenattest- die kann ich nicht dauerhaft tragen. Man hat mir jetzt mitgeteilt, dass ich die in dieser Einrichtung tragen muss und das Attest keine Gültigkeit hat. Ich werde also übermorgen in der frühmit Maske zur Arbeit erscheinen- habe ich nach diesem Tag bei Erkrankung wieder Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber? ich bin dankbar über eine Antwort!

    und bedanke mich für Ihre, für viele Menschen so hilfreiche Arbeit!

    • user
      Christian Schultz
      am 09.08.2022

      Hallo Irene, meines Wissens gibt es nur neuen Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn Sie sechs Monate lang nicht krankgeschrieben waren. Sollten Sie also nun erneut wegen dieser Diagnose erkranken, fallen Sie zurück ins Krankengeld. Zumindest, wenn Ihr Anspruch auf 78 Wochen noch nicht erschöpft ist.

  • user
    Heidi
    am 08.08.2022

    Ich habe bislang noch kein Krankengeld erhalten, rechne aber damit demnächst für längere Zeit krankgeschrieben zu sein. Erste Diagnose im Januar 2021, knapp 5 Wochen krankgeschrieben (Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber). Danach immer gearbeitet, keine weitere Krankschreibung. Anfang 2022 in Reha und danach wieder durchgängig gearbeitet. Anfang März 2022 wieder eine Woche Krankschreibung und vorauss. Anfang September wieder eine OP wegen derselben Erkrankung. Meine Fragen: Wann würde bei mir die Blockfrist beginnen (Januar 2021 oder März 2022 weil mehr als 6 Monate keine Krankschreibung?) Wenn zwischen der letzten Krankschreibung Anfang März 2022 und der nächsten mehr als 6 Monate lägen, würde ich dann max. 6 Wochen Lohnfortzahlung und 72 Wochen Krankengeld erhalten, korrekt? Wird diese 6-Monatsfrist zur Entgeltfortzahlung taggenau berechnet (ich war bis zum 4.3.22 krankgeschrieben, wann wäre sie dann zuende)? Danke im voraus für jede hilfreiche Auskunft!

    • user
      Christian Schultz
      am 09.08.2022

      Hallo Heidi, der Beginn der Blockfrist fällt auf die erste Krankschreibung zu dieser Diagnose - also dann auf den Januar 2021. Wenn Sie zwischen zwei Zeiträumen der Lohnfortzahlung mehr als sechs Monate gearbeitet haben, kann hier auch ein neuer Anspruch entstehen - aber die 78 Wochen Krankengeld laufen auf der Uhr weiter runter.

  • user
    Dagmar
    am 02.08.2022

    Hallo Zusammen,

    habe ich noch Anspruch auf Krankengeld, wenn ich nach 6-wöchiger AU (mit 1 Tag Krankengeldzahlung) mit einer neuen Erkrankung arbeitsunfähig bin? Ich war zwischendurch nicht in der Arbeit + habe wohl damit keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung mit der Neu-AU erworben. Der AG verweigert mir die Lohnfortzahlung mit dieser Begründung. Die Krankenkasse sieht sich auch nicht in der Pflicht. Was kann ich tun?

    • user
      Christian Schultz
      am 06.08.2022

      Hallo Dagmar, wenn es sich um eine völlig neue Erkrankung handelt, muss Ihr Arbeitgeber auch erneut Lohnfortzahlung leisten. Allerdings handelt es sich um einen Sonderfall, wenn sie im Bezug von Krankengeld dauerhaft krankengeschrieben waren - hier also noch eine zweite Erkrankung hinzugetreten ist. Dann müsste die Krankenkasse weiter leisten.

      Wenn es hier Probleme gibt, wenden Sie sich am beste an eine persönliche Beratung. Dort kann man Sie anhand Ihrer Unterlagen beraten: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Rolf
    am 02.08.2022

    Hallo, ich habe eine Frage zum Krankengeld bzw. der Lohnfortzahlung. Ich war 2021 wegen Psyche krankgeschrieben, die Aussteuerung war im Januar 2022. Ich habe dann meinen Urlaub genommen und wurde im Mai Operiert, dadurch bin ich erneut ins Krankengeld gelaufen. Gestern habe ich meinen ersten Arbeitstag gehabt und war auch den Tag voll Anwesend. Durch erneute Psychische Probleme musste ich heut allerdings erneut meinen Arzt aufsuchen. Dieser schrieb mich wieder auf Depressionen wie im Jahr 2021 Krank (Erstbescheinigung laut Krankenschein). Springt jetzt der Arbeitgeber für 6 Wochen mit der Lohnfortzahlung ein?

    • user
      Christian Schultz
      am 06.08.2022

      Hallo Rolf, ja - davon gehe ich aus. Sollten Sie jedoch nach sechs Wochen immer noch krank sein, müsste die Krankenkasse erst einmal nicht mehr zahlen. Denn die dreijährige Blockfrist ist noch nicht abgelaufen.

  • user
    Lena
    am 13.07.2022

    Guten Tag,

    wenn ich im laufenden Jahr schon 4 Wochen wegen einer Sehnenscheidenentzündung krankgeschrieben war, jetzt wieder für 2-3 Monate arbeiten gehe und mich dann wegen der Sehnenscheidenentzündung am Arm operieren lasse, gilt dies dann auf Grund der Op als „neue Krankheit“ oder laufe ich Gefahr ins Krankengeld zu fallen? Vorab Danke für eine Antwort und liebe Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 13.07.2022

      Hallo Lena, ich gehe davon aus, dass Sie dann noch zwei Restwochen Lohnfortzahlung erhalten und anschließend dann Krankengeld.

  • user
    Mark
    am 11.07.2022

    Ich bin seit 8.21 Krank wegen Psyche meine au Läuft am 31.8.22 aus und bekomme eine wegen einene Herzinfakt muss die Krankenkasse weiter das Krankengeld zahlen oder muss die Firma wieder 6 wochen Bluten

    kann mir das jemand bitte sagen

    Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 12.07.2022

      Hallo Mark, wenn die Krankmeldungen nahtlos ineinander übergeben, wird es weiterhin Krankengeld geben. Maximal bis die 78 Wochen um sind. Gute Besserung!

  • user
    Markus
    am 14.06.2022

    Hallo,

    ich habe eine Frage zum Krankengeld.

    Ich war von 2018-2020 aufgrund psychischer Probleme arbeitsunfähig erkrankt.

    Die Blockfrist lief von 04/18 bis 04/21.

    Anfang 2020 meldete ich mich bei der Arbeitsagentur arbeitslos, bezog ALG 1. Ende 2020 wurde ich mit gleicher Krankheit krankgeschrieben, sodass ich 12/20 ausgesteuert wurde. ALG 1 lief bis 02/21.

    Aufgrund eines Todesfalls in der Familie hatte ich dann von 02/21 bis 03/22 keine Leistungen bezogen, sondern hatte mich selbst finanziert und meine KV-Beiträge selbst bezahlt.

    Seit 03/22 bin ich in einem neuen Job, nun aber seit 06/22 wieder krank mit gleicher Krankheit.

    Habe ich denn Anspruch auf Krankengeld?

    Die neue Blockfrist ist ja seit 2021, auch war ich seit mindestens 6 Monaten nicht wegen dieser Krankheit krankgeschrieben.

    Bin nur unsicher wegen der sechs Monate, die ich erwerbstätig oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung hätte stehen sollen.

    Habe gelesen, dass dies nicht zusammenhängend sein muss. Rund drei Monate habe ich jetzt durch den neuen Job, aber zählen auch die Zeiten der Arbeitvermittlung, obwohl diese in der alten Blockfrist lagen?

    Meine Krankenkasse kann mir keine Auskunft geben. Die sagen nur, dass die Voraussetzungen erfüllt sein müssen, das wird erst geprüft, nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber…

    Danke im Voraus..

    • user
      Christian Schultz
      am 14.06.2022

      Hallo Markus, wir haben wir im Forum keine Möglichkeit, solche individuellen Anfragen zu beantworten. das muss man sich im Detail anschauen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Unterlagen an meine Kollegen: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Tillmann
    am 14.06.2022

    Guten Morgen. Ich benötige ihren Rat. Ich bin Selbständiger Künstler, über die KSK versichert und habe eine Zusatz-Krankengeldversicherung bei der BARMER ab dem 15. Tag. Bis zum 1. Mai war ich 78 Wochen im Krankengeld wegen ein und derselben Krankheit. Vom 2. Mai bis zum 30. Mai war ich nicht krankgeschrieben. Am 30. Mai musste ich zu einer Not-OP ins Krankenhaus und bin jetzt bis zum 15. Juli krankgeschrieben. Dieser Krankheitsfall steht in keinerlei Zusammenhang mit der vorherigen Krankheit. Warum wird mir nun kein Krankengeld gezahlt? Freue mich über Ihre Einschätzung. Vielen Dank vorab.

    • user
      Christian Schultz
      am 14.06.2022

      Hallo Tillmann, Ihr Sachverhalt klingt erst einmal so, als ob ein neuer Anspruch auf Krankengeld vorhanden sein müsste. Aber um Ihre Situation konkret einzuschätzen, müsste man sich die Unterlagen anschauen.

    • user
      Tillmann
      am 14.06.2022

      Oder müssen zwischen zwei (unterschiedlichen) Krankheitsfällen mit Krankengeldanspruch immer 6 Monate ohne Arbeitsunfähigkeit liegen?

      • user
        Christian Schultz
        am 14.06.2022

        Nein, wenn es sich um unabhängige Erkrankungen handelt, gibt es keine solche Frist.

  • user
    Amin
    am 11.06.2022

    Hallo,

    bin wegen ein Augen Op , die erste 6 wochen von der Arbeitgeber schon gezahlt , dann der krankenkasse weite 8 wochen gezahlt , eine woche bevor mein AU endet bin mit andere gefärlche Haut krankheit erkrankt, und jetzt muss weite AU,

    (mein frage ist für meine neue AU krankenkasse bezahlt oder arbeitgeber ?

    schöne Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 13.06.2022

      Hallo Amin, Sie waren ja die ganze Zeit krankgeschrieben. In diesem Fall läuft das Krankengeld ganz normal weiter.

  • user
    susanne
    am 08.06.2022

    Hallo,

    ich war sehr lange von Juli 2019 bis Januar 2022 krank. Habe zwischendurch ALG I als Nahtlosikeit bekommen. Nun bin ich im Mai wieder krank geworde. Ein ganz anderer Schicksalsschlag, der mit der vorhergehenden sache nichts zu tun hatte. >N>un sehe ich auf meinen ganzen AU`s immer wieder verschiedene Codes. 43,1, 43.0 etc. Auf den neusten steht 43.0 , der stand auch lange Zeit auf den alten Au`s. Obwohl es eine andere Ursache hat, bekomme ich nun wahrscheinlich kein Krankengeld mehr? Die 6 Monate für die Lohnfortahlung sind gerade so um und der Arbeitgeber hat überwiesen.

  • user
    Andreas S
    am 02.06.2022

    Ich war bis vor ein paar Tagen für ca . 4 Wochen im krankengeldbezug wegen Streßam Arbeitsplatz, jetzt gehe ich arbeiten und habe mir die Schulter kaputt gemacht.

    Jetzt meine Frage, bekomme ich Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber oder wieder Krankengeld?

    Bin aktuell sehr verunsichert.

    • user
      Christian Schultz
      am 02.06.2022

      Hallo Andreas, in diesem Fall sollte ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung bestehen. Die erste Erkrankung ist ja abgeschlossen, und beide Krankheiten stehen nicht miteinander im Zusammenhang.

  • user
    Achim
    am 24.05.2022

    Hallo,

    meine Ehefrau war vom 15.10.2020 bis einschließlich 30.3.2022 im Krankengeld. Da sie zwischenzeitlich ihren Job verlor, kam sie ins ALG1.

    Sie war weiter krankgeschrieben und zu allem Übel würde Mitte Mai noch ein Carzinom im Rektrum entdeckt.

    Da sie durch den Darmkrebs, der scheinbar auch noch Metastasen in der Leber entwickelt hat, nicht vermittelbar ist, erfuhr sie bei der ARGE, dass sie nunmehr nur noch wie bei einem Arbeitgeber 6 Wochen Geld bekäme und dann, durch die " neue " Erkrankung Krankengeld beziehen müsse. Also riefen wir bei ihrer Krankenkasse an. Vor ca 2 Wochen bestätigte man uns die Aussage der ARGE, doch heute hieß es, dass sie dann ins ALG2 fallen würde und kein Krankengeld beziehen könne. Noch dreister war, dass man ihr eine Reha empfahl. Meine Frau hat im Juli 46 Jahre gearbeitet und war in dieser Zeit nur ca 1 Jahr arbeitslos. Und dann sowas. Da schwillt mir der Hals. Welche Aussagen sind denn nun rechtens? Hilfe wird dankend angenommen. M.f.G.

    • user
      Christian Schultz
      am 24.05.2022

      Hallo Achim, eine schlimme Geschichte. Um festzustellen, ob die Aussage der Kasse korrekt ist, müsste man sich Ihre Unterlagen anschauen. Das Problem an dieser Stelle ist meistens, dass die Krankenkasse einen Zusammenhang zwischen alter und neuer Krankheit feststellt. Das kann richtig sein, manchmal ist das aber auch nur schwer nachzuvollziehen.

      Die Reha wurde vermutlich empfohlen, um über diesen Weg zu klären, ob Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente vorliegt.

      Aber ich empfehle Ihnen dringend, dass Sie sich persönlich beraten lassen.

  • user
    Stephan
    am 12.05.2022

    Hallo, ich bezog 78 Wochen Krankengeld auf eine Exostose im rechten Oberschenkel. Das Krankengeld lief zum 12.02.22 aus. Danach bezog ich alg1 und ging auch wieder Arbeiten. Jetzt habe ich vermutlich einen Bandscheibenvorfall in der HWS, die Krankenkasse verweigert nun das Krnakengeld. Sie behauptet es wäre ein und die selbe Krankheit? Darf man garnicht Krank werden in dem 3 Jahres Zeitraum?

    • user
      Christian Schultz
      am 12.05.2022

      Hi Stephan, doch - schon. Aber schwierig wird es immer dann, wenn die Krankenkasse eine Verbindung zwischen den Erkrankungen sieht. Wie in Ihrem Fall. Sollten Sie das Gefühl haben, dass das nicht richtig ist, sollten Sie sich unabhängig beraten lassen. Zum Beispiel beim SoVD.

  • user
    Elena Müller
    am 11.05.2022

    Hallo Herr Schultz :)

    Ich bin seit 15.4. in einem neuen Beschäftigungsverhältnis. Wurde am 4.5. krank bis auf Weiteres mit einer neuen Krankheit. Wurde zum 20.5. gekündigt. Ich denke es besteht Krankengeldanspruch, da ich noch keine 4 Wochen im Betrieb angestellt war.

    Läuft das Krankengeld nach der Kündigung (20.5.) dann einfach weiter ? Oder falle ich da dann raus?

    Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 11.05.2022

      Hallo Elena, so ist es. Wenn Sie nach dem Ende des Arbeitsvertrages weiter krank sind, läuft das Krankengeld weiter. Sie müssen sich aber trotzdem umgehend bei der Arbeitsagentur melden.

  • user
    Christine Lorenz
    am 09.05.2022

    Hallo Herr Schulz, ich habe eine Frage zur Blockfrist. Ich war vom 13.08.2018 bis 06.12.2019 arbeitsunfähig krank geschrieben.

    Nun bin ich auf die gleiche Diagnose seit dem 21.04.2022 krank geschrieben. Ist die Blockfrist der ersten Erkrankung vorbei.

    Gruß Christine

    • user
      Christian Schultz
      am 09.05.2022

      Hallo Christine, um das abschließend zu beantworten, müsste man die Unterlagen der Krankenkasse einsehen. Aber aufgrund Ihrer Angaben ist zu vermuten, dass die erste Blockfrist zum 12.08.2021 abgelaufen ist - und nun seit dem 21.04. eine neue gestartet wurde.

      • user
        Christine Lorenz
        am 09.05.2022

        Hallo Herr Schulz, danke für Ihre Info.

        Was müsste bei der Kasse in den Unterlagen eingesehen werden?

        Ich war seit der letzten Erkrankung dieser Diagnose (F41.1) nicht mehr auf diese Diagnose krank geschrieben.

        Der Zeitraum dieser Erkrankung war der 13.08.2018-06.12.2019.

        Ich beziehe hierauf eine Teilerwerbsrente seit dem 01.01.2019.

        Nun bin ich seit dem 21.04.2022 auf F43.1 krank geschrieben.

        Zwischen diesen Daten war ich zwar auch mal krankgeschrieben, jedoch auf völlig andere Diagnosen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Christine Lorenz

        • user
          Christian Schultz
          am 10.05.2022

          Infos zur Blockfrist stehen häufig nicht in den allgemeinen Unterlagen zum Krankengeld. Das müsste man notfalls anfordern.

      • user
        Marion Müller
        am 23.05.2022

        Hallo,

        Im Umfeld von Depressionen ist mir unklar, was als gleiche Krankheit gilt. Bezieht sich das auf die ICD Klassifikation oder das Krankheitsbild? konkret Ist die 33 von der Psychaterin festgestellt ( dann wäre ich noch in der Blockfrist) die gleiche Krankheit wie Erschöpfungsdepression Icd 43, was die Diagnose der Internistin war. Die Blockfrist wäre nämlich abgelaufen. Danke

        • user
          Christian Schultz
          am 24.05.2022

          Es geht nicht allein um die Frage, ob es sich um die gleiche Erkrankung handelt. Die Krankenkasse prüft vor allem, ob die Krankheiten in Verbindung zueinander stehen. Und hier wird bei psychischen Erkrankungen sehr oft ein Zusammenhang festgestellt - von Seiten der Krankenkasse.

  • user
    Ulrich
    am 04.05.2022

    Ich bin für Krankheit A seit 03.2020 Ausgesteuert und werde voraussichtlich am 31.05.2022 gesundgeschrieben. Bekomme mittlerweile kein Geld mehr. Jetzt ist seit 09.2021 eine Krankheit B dazugekommen. Bekomme ich für Krankheit B Krankengeld?

    Ich würde mich riesig freuen wenn Sie mir Bescheid geben könnten.

    Gruß

    W.Ulrich

    • user
      Christian Schultz
      am 04.05.2022

      Das hängt von verschiedenen Fragen ab. Zum einen, ob Sie noch mit Krankheit A arbeitsunfähig waren, als Krankheit B aktenkundig wurde. Das ist ein wichtiger Punkt. Außerdem ist relevant, ob beide Erkrankungen miteinander in Verbindung stehen. Hier im Forum können wir das nicht auflösen. Da sollten Sie sich unbedingt individuell, anhand Ihrer Unterlagen, beraten lassen.

  • user
    Michele
    am 28.04.2022

    Hallo,

    Ich war wegen diverser psychischer Erkrankungen, Haupterkrankung Depression, ab 2.2019 Krankgeschrieben, nach 6 Wochen im Krankengeld. Im August 2020 bin ich ausgesteuert worden.

    In der Zwischenzeit, Juli 2021, ist eine Tumorerkrankung diagnostiziert worden, wegen der ich zwischenzeitlich für 4 Wochen krankgeschrieben war ohne Bezug von Krankengeld. Mir ist inzwischen ein GDB von 90 zugesprochen worden. Ein Antrag auf EU Rente wurde gestellt und befindet sich derzeit im ersten Wiederspruch.

    Seit dem 17.2.22 bin ich erneut wegen Depression krankgeschrieben.

    Eigentlich wäre jetzt ab 1. Mai wieder Krankengeld fällig. Da ich aber seit Wochen diesbezüglich nichts von der Krankenkasse gehört habe, habe ich dort heute selber angerufen. Mir wurde mitgeteilt das der MDK meinen Fall prüft da ich wegen der gleichen Krankheit bereits ausgesteuert wurde. Meine Miete wird am Montag abgebucht und danach wird der Monat sehr lang!!! Was passiert, wen der MDK das Krankengeld ablehnt? Kann die Krankenkasse mich auffordern, einen Antrag auf Behindertenrente zu stellen? Bin gerade 62 geworden.

    Vielen Dank schon jetzt für Hilfe!

    • user
      Christian Schultz
      am 29.04.2022

      Hallo Michele, Krankengeld gibt es nur ein zweites Mal für ein und dieselbe Erkrankung, wenn die dreijährige Blockfrist um ist und Sie mindestens sechs Monate lang NICHT aufgrund dieser Krankheit offiziell krank gewesen sind - also nicht krankgeschrieben. Außerdem müssen sechs Monate Beiträge an die Krankenkasse gezahlt worden sein.

      Ob das bei Ihnen der Fall ist oder nicht - und was die finanziellen Alternativen wären - sollten Sie aber im Rahmen einer persönlichen Beratung klären. Hier im Forum können wir nicht das nicht leisten: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Nico
    am 11.04.2022

    Hallo zusammen,

    ich wollte Sie etwas fragen, praktisch, nach den ich vom K.K. Ausgesteuert war am 24.08.2020, bin ich 11 Monaten von meinen 18 gesamte Monaten arbeitslos war, nun ausgesteuert von 24.08.2020 bin ich ab den 10.11.2021 würde ich von Arbeitsagentur am einem teilhabe am arbeitsleben kurs. beantragt, und seit dem ich dieses kurs angefangen habe, 11.11.2021 bekommen ich übergangsgeld vom DRV das ganzen kurs geht bis dem 10.07.2022 ,

    jetzt wollte ich Sie fragen, wenn ich mich Krankschreiben lassen wärend dieses kurs, für mehr als 6 wochen was passiert dann?

    bekommen ich automatisch Krankengeld, oder nicht?

    wenn Ja, danach den ich dieses neue 78 wochen krankengeld bekommen habe,

    und wieder ausgesteuert bin von K.K.

    werde ich wieder wolle zeit 18 Monaten Arbeitslosgeld 1 bekommen

    wieder von vorne, oder bekommen ich nür meinen restichen 7 Monaten dass mich noch zusteht bevor ich dieses teilhaber am Arbeitsleben angefangen habe?

    ich bedanken mich für ihre Hilfe

    • user
      Christian Schultz
      am 11.04.2022

      Hallo Nico, wie ich hier immer bei solchen Anfragen schreibe: Das können wir im Rahmen des Forums nicht klären. Um Ihre Frage sicher zu beantworten, müssten wir Ihre Unterlagen einsehen.

  • user
    Sam
    am 06.04.2022

    Hallo mal eine Frage nach langer Krebs Erkrankung seit dem 17.2 wieder arbeiten .Jetzt meine Frage wenn ich jetzt krank werden sollte weil ich auch Probleme mit der Bandscheibe bekomme ich dann erst wieder Lohnfortzahlung von Arbeitgeber, oder Falle ich sofort ins krankengeld. Gruß Sam

    • user
      Christian Schultz
      am 06.04.2022

      Hallo Sam, die Bandscheibe wird ja sicherlich nicht direkt mit der Krebserkrankung zusammenhängen. Daher sollten Sie dafür auch Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung haben.

      • user
        Sam
        am 07.04.2022

        Nein die Bandscheibe hat nichts mit dem Krebs zu tun. Danke für die Antwort. Lg Sam

  • user
    Kathrin Zoeb
    am 26.03.2022

    Sehr geehrter Herr Schultz, mein Krankengeld läuft in wenigen Wochen aus (Diagnose 1).

    Seit Jahren stehe ich vor einer MagenOP (Diagnose 2) die aufgrund Corona bislang nicht durchgeführt wurde.

    Ich würde, wenn das Krankengeld für Diagnose 1 ausläuft, die MagenOP planen,dafür muss ich noch Gewicht verlieren. Erhalte ich für die Zeit bis zur Genesung nach der OP dann Krankengeld für die Diagnose 2?

    Bleibe ich in meiner KK versichert?

    Wenn ich meine Krankenkasse richtig verstanden habe, endet nach der Aussteuerung mit Diagnose 1 die Mitgliedschaft in der KK, es sei denn, ich versichere mich freiwillig.

    Wenn ich die OP noch nicht durchführen lasse und weiterhin mit Diagnose 1 krank sein sollte, müsste ich mich an die Arbeitsagentur wenden. Welchen Krankenversicherungsschutz besitze ich dann?

    Ich will in meiner KK bleiben?

    Vielen Dank für Ihre Auskunft.

    Ich wohne in Brandenburg.

    MfG K. Zoeb

    • user
      Christian Schultz
      am 28.03.2022

      Hallo Kathrin, auch nach der Aussteuerung sind Sie über die Arbeitsagentur krankenversichert. Zu Ihrer anderen Frage sollten Sie sich unbedingt persönlich beraten lassen. Es ist möglich, für eine zweite Erkrankung noch einmal Krankengeld zu erhalten. Aber wie Sie hier im Forum sehen und auch im Beitrag lesen können, ist das an komplexe Voraussetzungen gekoppelt. Es kommt vor, dass die Krankenkasse sich querstellt.

  • user
    Franzi
    am 26.03.2022

    Herr Schulz,

    Bei uns ist es mega knifflig.

    Es geht um meinen Mann.

    02/21 Krankschreibung 4 Wochen Sehnscheidenentzündung, nach 3 Wochen glaube ich mit Depressionen.

    07/21 Arbeitssuchend, aber Krankgeschrieben.

    08/21 schreckliche, unerwartete Diagnose Blutkrebs mit schwerer Begleiterkrankung und weiteren Orangschädigungen. Mehrer Krankenhaus ausfenthalte und Chemotherapie. Inzwischen Depression kein Thema mehr als Diagnose.

    Jetzt stellt sich mir die Frage, ob er wegen dem Blutkrebs einen erneuten Anspruch auch 78 Wochen krankengeld hat, da die Krankheit während der ersten Krankschreibung diagnostiziert wurde.

    Beide Krankheitsblöcke sind absolut unabhängig voneinander entstanden. Er wird nach der Stammzelltransplantation und Erholung Arbeitsfähig werden.

    Wir warten auf die Therapie die von März auf Mai verschoben wurde (corona bedingt durch Ausfälle im Bereich der Therapie)

    Oder macht es Sinn sich arbeitssuchend zu stellen bis zur Stammzelltransplantation und dann erst wieder die Krankschreibung für den Krebs aufzunehmen.

    Es ist finanziell eine Katastrophe sonst.

    Laut MDK steht auch vorerst keine Erwerbsminderung an.

    • user
      Christian Schultz
      am 28.03.2022

      Hallo Franzi, das ist eine sehr schlimme Situation. Wir können das aber nicht hier im Forum klären, weil man dazu die genauen Fristen der Blockfristen und Krankmeldungen einsehen müsste.

      Grundsätzlich ist es so, dass kein neuer Anspruch auf Krankengeld entsteht, wenn eine neue Blockfrist während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entsteht. Aber wie gesagt: Bitte lassen Sie da einen Profi in die Unterlagen schauen.

    • user
      Lupco
      am 28.03.2022

      Ich bin 7 Monate auf Hüfte, halz und Schulter krankgeschrieben. Ich will in Zukunft Arbeiten.

      Was ist wenn ich von andere körperliche Krankheit krankschreiben?

      Bekomme ich Krankengeld?

  • user
    Jochen
    am 20.03.2022

    Guten Tag und Hallo!

    Ich war von Herbst 2020 bis 01.01.22 mit der Diagnose "Depression" sowie "PTBS" arbeitsunfähig.

    Ab dem 02.01.22 habe ich bei einer neuen Firma eine versicherungspflichtige Arbeit begonnen. Leider musste ich

    mich ab dem 10.01.22 mit massiven Rückenproblemen wieder krankschreiben lassen.

    Ich wurde ab diesem Zeitpunkt für arbeitsunfähig erklärt, ausschließlich aufgrund der Rückenprobleme.

    Meine Blockfrist läuft, laut Angabe der KK am 28.04.22 ab.

    Wenn ich ihren Bericht (und das Video) richtig interpretiere, kommt bei mir genau dieser Sonderfall mit der zweiten Blockfrist zum tragen,

    auch damit begründet, dass die zweite Krankheit in keinem Zusammenhang mit der ersten gesehen werden kann.

    Somit müsste ab dem 10.01.22 eine neue 72-monatige Blockfrist entstanden sein.

    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße Jochen

    • user
      Christian Schultz
      am 21.03.2022

      Hallo Jochen, die zweite Blockfrist beginnt so oder so. Immer wenn eine neue Erkrankung diagnostiziert wird. In Ihrem Fall sollte aber auch ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstanden sein, weil Sie zu diesem Zeitpunkt nicht krankgeschrieben waren und die beiden Krankheiten offenbar nicht zusammenhängen. Sollte es Probleme geben, lege ich Ihnen aber ans Herz, dass Sie sich zeitnah unabhängig beraten lassen.

  • user
    Jens Karger
    am 19.03.2022

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    Ich bin seit dem 06.09.2021 krank geschrieben wegen Meniskusriss am rechten Knie und Gonarthrose. Wurde im Dezember operiert.

    Jetzt schreibt mir die Krankenkasse, dass am 25.5.2022 mein Krankengeldanspruch endet, weil ich bereits vom 28.10.2019-06.08.2020 wegen der jetzigen Krankheit arbeitsunfähig war.

    Da war es aber am linken Knie. Ist das richtig, dass die Krankenkasse das als gleiche Krankheit zählt, wenn es am anderen Knie war?

    Man hat ja nun mal 2 Beine und Arme, darf man da nicht mehrmals krank werden?

    Welche Alternativen habe ich nun?

    Die Krankenkasse teilt mir mit, dass ich nach Aussteuerung eventuell Anspruch auf Arbeitslosengeld habe. Dabei weiß ich doch noch gar nicht, wie es überhaupt weiter geht.

    Am 29.3.2022 gehe ich erst einmal in die Reha. Je nachdem, was dort festgestellt, mache ich eine Wiedereingliederung oder der Rehaantrag kann in einen Rentenantrag umgewandelt werden.

    Momentan bin ich echt verunsichert, wie es weitergehen soll.

    Können Sie mir einen Rat geben?

    Vielen Dank schon Mal.

    Mit freundlichen Grüßen Jens Karger

    • user
      Christian Schultz
      am 21.03.2022

      Hallo Jens, die Frage, ob zwei Erkrankungen zusammenhängen, ist beim Krankengeld elementar und oft umstritten. Ob die Kasse in Ihrem Fall korrekt handelt, kann man nur anhand der ärztlichen Berichte beurteilen. Da sollten Sie sich unbedingt unabhängig beraten lassen.

      Falls das Krankengeld tatsächlich endet, melden Sie sich zwei Monate vorher bei der Arbeitsagentur. Auch hier empfehle ich Ihnen eine Beratung, damit Sie nicht ohne Geld dastehen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/aussteuerung-wann-zum-arbeitsamt

  • user
    Kornelia
    am 18.03.2022

    Ich war im Dezember 2020 / Januar 2021 wegen Depressionen 7 Wochen krank geschrieben, bekam für 10 Tage Krankengeld Seit Ende Januar 2021 habe ich ohne Krankmeldung gearbeitet, bin in psychologischer Behandlung und mein Arzt hält mich momentan nicht für arbeitsfähig. Wenn ich jetzt wieder au geschrieben werde, bekomme ich dann Krankengeld, und wenn ja für wie lange längstens.

    • user
      Christian Schultz
      am 18.03.2022

      Hallo Kornelia, um es genau zu sagen, müsste man sich Ihre Unterlagen anschauen. Aber ich gehe davon aus, dass Sie nun zunächst Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung hätten. Und im Anschluss den Rest Ihres Krankengeldes. Das werden noch um die 60 Wochen sein.

  • user
    Johann
    am 15.03.2022

    Hallo,

    Hier meine Fakten:

    - Burnout von 06.2018 – 07.2019 (nicht ganz 72 Wochen), mit Reha, danach Arbeit gekündigt

    - für 2 ½ Wochen arbeitslos gemeldet – keine Bezüge gehabt wegen Kündigung

    - ab 08.2019 neue Arbeit aufgenommen

    - Februar erneut F Diagnose – Bezug Krankengeld

    - Krankenkasse macht Druck, dass diese Krankheit in die alte Frist mit ein gerechnet wird. Gehe ab Juli arbeiten

    - seit Mitte Januar wieder krank mit Diagnose M (Halswirbel, Kiefer und Kopf). Krankengeld wurde genehmigt.

    Frage: Mein Arzt will nun die Depression Diagnose mit dazu nehmen. Wirkt sich das negativ auf meinen Krankengeldbezug aus oder brauche ich nichts zu befürchten?

    Bitte um schnelle Antwort. Danke.

    Sonnigen Gruß

    Jo

    • user
      Christian Schultz
      am 15.03.2022

      Hallo Jo, das ist eine der kniffligsten Fragen im Sozialrecht: Steht die neue Erkrankung mit der neuen in Verbindung oder nicht? Daran hängt am Ende, ob Sie einen neuen Anspruch auf Krankengeld haben. Aber ohne in die Arztberichte zu schauen, kann man das nicht beantworten. Daher rate ich Ihnen, dass Sie sich persönlich beraten lassen. Zum Beispiel beim SoVD oder einem guten Anwalt für Sozialrecht.

      • user
        Johann
        am 15.03.2022

        okay. Herzlichen Dank für die schnelle Antwort und den Rat.

        VG Jo

  • user
    Elke
    am 10.03.2022

    Hallo,

    War jetzt 6 Wochen ( vom 31.1.-16.3) krankgeschrieben wegen Unterleibs Op … am 09.03.22 ist jetzt eine andere Schulterverletzung dazugekommen( Au vom 09-16.03.22) und am 24.3.2022ist eine Op geplant( Magen Op)

    Krankengeldbezug ab 13.3.wegen der Jnterleibs Op…wegen der anderen Erkrankungen weiter Krankengeldbezug?alle Erkrankungen überschneiden sich. Vorher keinerlei Au‘s…auch nicht arbeitsfähig dazwischen

    • user
      Christian Schultz
      am 11.03.2022

      Hallo Elke, ich gehe davon aus, dass Ihr Krankengeld-Bezug ganz normal weiterläuft. Sie sind ja lückenlos krankgeschrieben.

  • user
    Kevin S.
    am 07.02.2022

    Hallo,

    Meine Frage: Ich war 2018/2019 wegen Depressionen AU mit Krankengeld danach gearbeitet.

    Im Juni 2020 verletzung am Knie 3 OPs durchgehend krank bis Nov. 2021

    Ein und halb Monate Urlaub genommen und 4 Tage gearbeitet, nun schlägt die Depressionen wieder voll zu. Stehen mir nun wieder 6 Wochen bezahlt vom Arbeitgeber zu oder ist die Krankenkasse zuständig.

    Danke schon mal für eine Antwort

    Mit freundlichen Grüßen

    Kevin

    • user
      Christian Schultz
      am 11.03.2022

      Hallo Kevin, wenn ich richtig gerechnet habe, ist die dreijährige Blockfrist Ihrer ursprünglichen Depression nun abgelaufen. Das bedeutet: Zunächst einmal sollten Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Und anschließend auf bis zu 72 Wochen Krankengeld. Aber natürlich müsste man sich Ihre Unterlagen anschauen, um das genau sagen zu können.

  • user
    Tott
    am 03.02.2022

    Guten Tag Herr Schultz

    Folgender Fall: 78 Wochen krank wegen posttraumatischer Belastungsstörung / Depression > Blockfrist.

    Seit 5 Wochen im neuen Job, nun wurde bei einem MKG Termin wurde ein aktuter Bandscheibenvorfall festgestellt, OP notwendig (angeraten, überfällig, schon OP vor 6 Jahren am selben Wirbel). Kann die Krankenkasse hier die Zahlung verweigern bzw. es so drehen, das beide Krankheiten zusammenhängen ?

    Herzlichen Dank für Ihre Einschätzung

    VG

    • user
      Christian Schultz
      am 11.03.2022

      Hallo Tott, theoretisch wäre das möglich, wir haben hier schon alle möglichen Konstruktionen von Zusammenhängen gesehen. Aber warten Sie erst einmal ab. In den meisten Fällen verhalten sich die Krankenkassen sehr anständig.

  • user
    Susanne
    am 28.01.2022

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    ich wurde zum 30.11.2020 von der KV ausgesteuert nach 78 Wochen KG-Bezug (F-Diagnose).

    Diese wurde erstmalig im April 2019 gestellt. (=Beginn der Blockfrist?)

    Im Anschluss an die Aussteuerung war ich unmittelbar im ALG-I-Bezug 30.11.2020 - 30.11.2021, also für 12 Monate, ohne Arbeitsunfähigkeit in diesem Zeitraum.

    Nach Aufnahme einer neuen Beschäftigung zum 01.12.2021 kam es leider ad hoc (= in den ersten 4 Wochen der neuen Beschäftigung) zu einem Rückfall und ich war wieder 2 Wochen mit F-Diagnose erkrankt.

    Da in den ersten 4 Wochen einer neuen Beschäftigung kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht, stellt sich die Frage, ob über die KV einspringt.

    Meine Frage ist: begründet der 12-monatige ALG-I-Bezug (ohne Krankheit) den Beginn einer neuen Blockfrist?

    Frage 2: bestünde Anspruch auf KG, sofern es sich um eine andere Krankheit (z.B. Grippe) gehandelt hätte?

    Vielen Dank für Ihre Mühe.

    • user
      Christian Schultz
      am 28.01.2022

      Hallo Susanne, die Blockfrist Ihrer "alten" Erkrankung läuft noch. Daher besteht hier kein Anspruch auf Krankengeld. Bei einer "neuen Krankheit", die nichts mit der ersten zu tun hat, könnte es Krankengeld geben.

  • user
    Sam
    am 20.01.2022

    Schön guten Tag, mal eine Frage ich werde am 16.2 von der Krankenkasse ausgesteuert. Gehe ab den 17 .2 wieder arbeiten, aber nehme erst einmal meinen alten Urlaub so das ich erst am 30.3 wieder anfange zu arbeiten . Jetzt meine reguläre Frage, wie ist es wenn ich auf etwas anderes krank werde besteht dann wieder neuer Anspruch auf krankengeld.

    Mit freundlichen Grüßen Sam

    • user
      Christian Schultz
      am 20.01.2022

      Ja, theoretisch ist das möglich.

    • user
      Sam
      am 24.01.2022

      Also musste ich jetzt keine Angst haben krank zu werden.

      Nicht das die Krankenkasse es dann nicht übernimmt. Da ich ja 78 Wochen ausgeschöpft hatte durch meine Krebserkrankung.

    • user
      Christian Schultz
      am 24.01.2022

      Eine Garantie kann Ihnen niemand geben. Falls die Krankenkasse argumentiert, dass beide Erkrankungen zusammenhängen, kann es Probleme geben. Im Sozialrecht passieren solche Dinge. Daher immer meine Empfehlung: Sollte es Schwierigkeiten geben, bitte umgehend um Beratung kümmern.

    • user
      Sam
      am 24.01.2022

      Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • user
    Peter
    am 18.01.2022

    Hallo,

    Ich hatte einen Burnout. Leider komme ich davon nicht mehr los mit starken permanenten Tinnitus und Ohrdruck . Es begann im Juli 2018 immer wieder Klinik Aufenthalte und Wiedereingliederungen. Die Blockfrist lief im Juli 2021 aus. Ich kämpfe mich irgendwie durch, hatte dann aber im letzten Jahr meine Wiedereingliederung bis zum 27 April 21 und hatte noch viel Urlaub und Überstunden für 2021 und habe mich immer in den Urlaub irgendwie gerettet. Jetzt merke ich das ich wieder Probleme ohne Ende habe, es geht nichts mehr und jetzt habe ich keinen Urlaub mehr wo ich mich rein retten kann. Ist es richtig das ich dann Ende Januar bzw. Ab Februar in einen neuen Block komme und ich wieder auf die gleiche Krankheit für Max 78 Wochen Krankengeld bekomme ? Ich bin so verzweifelt, weiß gar nicht wie es weitergehen soll. Kann mir da jemand eine Auskunft zu geben ?

    • user
      Christian Schultz
      am 18.01.2022

      Hallo Peter, theoretisch könnte nach drei Jahren eine neue Blockfrist beginnen. Ob das bei Ihnen auch so ist und ob dann auch Krankengeld gezahlt werden kann, müsste man sich anhand der Unterlagen anschauen.

    • user
      Peter
      am 18.01.2022

      Hallo Christian,

      Danke für deine Nachricht. Inzwischen habe ich was bei der Techniker Krankenkasse gefunden. Da ich diese Sachen alle erfülle, denke ich mal das ich dann auch wieder 78 Wochen Krankengeld bekomme.

      Das steht bei der TK“:

      Sie haben wegen einer Erkrankung schon einmal für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld erhalten? Dann können Sie wegen dieser Krankheit erst wieder Krankengeld bekommen, wenn ein neuer Drei-Jahres-Zeitraum begonnen hat. Darüber hinaus müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein.

      Weitere Details

      Sie müssen mit Anspruch auf Krankengeld versichert sein, wenn Sie erneut arbeitsunfähig werden.

      In der Zwischenzeit dürfen Sie mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig gewesen sein.

      Sie müssen in dieser Zeit mindestens sechs Monate erwerbstätig gewesen sein oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden haben.

      Jetzt bin ich erstmal ein wenig beruhigt.

  • user
    Sabrina
    am 04.01.2022

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    ich war 78 Wochen im Krankengeld wegen der Bandscheibe, dann bin ich ins Alg 1 ohne AU. Das läuft jetzt dann aus. Ich habe eine Depression, Borderline und bin Sucht Patient. Kann ich direkt im Anschluss von Alg1 wieder ins Krankengeld gehen, wenn ich eine neue AU bekomme?

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

    Frohes neues und alles Liebe

    • user
      Christian Schultz
      am 04.01.2022

      Hallo Sabrina, wie oben im Beitrag geschildert: Nur wenn die dreijährige Blockfrist bereits abgelaufen ist.

  • user
    Sara
    am 11.11.2021

    Hallo, ich hätte eine Frage: Wenn die Blockfrist abläuft, aber die 78 Wochen noch nicht um sind, bekomme ich dann noch Krankengeld? Danke. VG, Sara

    • user
      Christian Schultz
      am 11.11.2021

      Hallo Sara, interessante Frage, hatten wir hier noch gar nicht. Ich gehe davon aus, dass dann ein erneuter Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld entstehen würde. Es gibt also keine Lücke in der Zahlung. Aber ganz sicher bin ich mir gerade nicht.

  • user
    Elmar Birkemeyer
    am 06.11.2021

    Moin Moin,

    ich bin seit dem 02.09.2019 krangeschrieben (Lungenkrebs) habe dann im Februar 2021 eine Wiedereingliederung gemacht (Austeuerung erfolgte mit Abschluss der Wiedereingliederung, da die 78 Wochen rum waren), habe dann wieder 2 Wochen voll gearbeiter und musste dann wieder ins Krankenhaus wegen Wasser in der Lunge. Nun hat das Arbeitsamt wegen Nahtlosigkeit weiter bezahlt, jetzt hatte ich wieder eine Wiedereingliederung (wurde über die RV bezahlt), ich habe nun wieder voll angefangen zu arbeiten und hoffe das dies so bleibt. Nun würde es mich intersieren wann ich mit der selben Krankheit wieder Krankengeld beziehen kann?

    Besten Dank für Ihre Info

    Elmar

    • user
      Christian Schultz
      am 08.11.2021

      Hallo Elmar, erst nach Ablauf von drei Jahren. Der erste Tag ist die Feststellung Ihrer Krebserkrankung gewesen - ab diesem Tag drei Jahre. Weiterhin gute Besserung!

  • user
    Wolfgang
    am 24.10.2021

    Hallo zusammen,

    schon mal vorab vielen Dank für eine Hilfe.

    1. Ich war vor der aktuellen AU über ein Jahr gearbeitet, werde nun wohl über die jetzige Blockfrist hinaus in die neue Blockfrist für dieselbe Krankheit AU geschrieben. Entsteht in der neuen Blockfrist gleich neuer Anspruch auf KG? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

    2. Auf dem AU-Schein stehen zwei Codes, ein bisheriger und ein neuer. Gilt es als eine neue Krankheit? Wenn ja, welche Rechtsgrundlage?

    • user
      Christian Schultz
      am 25.10.2021

      Hallo Wolfgang, um das zu beantworten, müsste man sich die Bescheinigungen genauer anschauen. Bitte wenden Sie sich an unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Mimi
    am 23.10.2021

    Folgender Fall - wann endet Krankengeld?

    Am 18.5. 2020 Unfall (im folgenden Krankheit A genannt) AU bis 27.09.2020 mit Krankengeldzahlung ab Ende 6 Wochen Lohnfortzahlung.

    28.09.2020 bis 11.10.2020 voll Arbeitsfähigkeit mit Lohn vom Arbeitgeber.

    Ab 12.10.2020 neue Erkrankung (im folgenden Krankeit B genannt) mit Lohnfortzahlung bis 22.11.2020, also ab 23.11.2020 Auszahlung Krankengeld.

    Diese Krankmeldung wegen Krankheit B läuft ununterbrochen bis heute noch mit Krankeldzahlung.

    Am 10.04.2021 wurde ich wegen Krankheit A nochmals operiert ( Entfernung Metallteile und löste eine Krankmeldung bis 16.05.2021 aus.

    Nun möchte die Krankenkasse zum 28.11.2021 mein Krankengeld beenden, auf Grundlage der Krankheit A, die am 18.05.2020 begann?

    Ist dies korrekt?

    Beginnt aufgrund Krankheit B keine neue Frist ab 12.10.2020?

    Wäre hier für Hilfe sehr Dankbar, da ich in dieser Konstellation keinen Beitrag im Netz finde. Danke schon mal

    • user
      Christian Schultz
      am 25.10.2021

      Hallo Mini, wir haben hier im Forum keine Möglichkeit, auf individuelle Fragen einzugehen. Um Ihre Frage wirklich fundiert zu beantworten, müsste man sich Ihre Unterlagen anschauen. Alles andere wäre unseriös.

  • user
    lola
    am 13.10.2021

    Hallo, wie schaut aus denn aus wenn ich kein Krankengeld bekomme, sonder Nahtlosikiet AlG I. Wenn ich da auch raus falle und eine woche keine Krankschreibung abgebe und danach eine neue Krankheit habe?

    • user
      Christian Schultz
      am 14.10.2021

      Dieses Szenario könnte theoretisch zu einem neuen Anspruch auf Krankengeld führen. Aber wie schon oben im Beitrag ausgeführt: Es ist recht komplex, nach der Aussteuerung noch ein weiteres Mal Krankengeld zu erhalten.

  • user
    Karin
    am 06.10.2021

    Bin seit 31.01.2019 durchgehend arbeitsunfähig geschrieben aufgrund der gleichen Diagnosen und wurde zum 04.11.2020 ausgesteuert. Seit 05.11.2020 beziehe ich ALGI und mein Anspruch gilt bis 04.11.2022 aufgrund meines Alters (geb. 1961). Noch nicht gekündigt vom alten Arbeitgeber und es läuft noch ein BEM. Bisherige Stellenangebote vom AG passten nicht zu den krankheitsbedingten Einschränkungen oder die Qualifikation war nicht gegeben. Nun macht die Agentur für Arbeit langsam Druck. Lt. einem Telefonat mit dem Arbeitsvermittler wird dieser noch diesen Monat Vermittlungsvorschläge unterbreiten, worauf ich mich dann bewerben muss.

    Mein Arzt wird mich auch weiterhin arbeitsunfähig schreiben. Die AU-Bescheinigung schicke ich seit März 2021 aufgrund eines Tipps eines Mitarbeiters der Arbeitsagentur nicht mehr an die Arbeitsagentur, sondern nur noch an meinen Arbeitgeber und an die Krankenkasse.

    Es läuft aktuell noch ein Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung meines EM-Rentenantrags. Hierfür ist es sicher dienlich, wenn ich noch arbeitsunfähig geschrieben bin?

    Ab wann kann ich erneut Krankengeld für die bisherige Krankheit erhalten, solange ich im ALGI-Bezug bin?

    Und wie würde es ausschauen bei einer anderen Krankheit?

    Worauf muss man achten bei künftigen Krankschreibungen?

    • user
      Christian Schultz
      am 12.10.2021

      Hallo Karin, die Voraussetzungen für einen erneuten Anspruch auf Krankengeld sind sehr schwer zu erfüllen. Im Grunde sind sie oben im Beitrag bereits beschrieben. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich persönlich beraten lassen, weil jede Situation ihre jeweiligen Besonderheiten hat.

  • user
    Max
    am 30.09.2021

    Hallo zusammen,

    ich war wegen einer psychischen Erkrankung bis zum 30.03.18 krank geschrieben. Danach wurde ich ausgesteuert. Seit dem 30.8.21 bin ich wegen einer anderen psychischen Krankheit krank geschrieben und falle bald wieder aus der Lohnfortzahlung. Erhalte ich wieder Krankengeld? In der Zwischenzeit war ich mal wegen Erkältung kurz krank geschrieben. Beste Grüße aus Berlin

    • user
      Christian Schultz
      am 30.09.2021

      Hallo Max, diese Frage kann man nur beantworten, wenn man die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Unterlagen zum Krankengeld einsehen kann.

  • user
    Ines Krüger
    am 06.09.2021

    Hallo Ich hätte eine Frage.

    Ich war 76 Wochen krank wegen meiner Schulter. Seit 15.4.2021 arbeite ich wieder voll.

    Nun fängt meine Schulter erneut an weh zu tun. Wenn ich es richtig verstanden habe muss der Arbeitgeber die 6 Wochen wieder zahlen. Wenn nun aber das ganze wieder länger dauert als 6 Wochen bekomme ich dann wieder krankengeld von Kasse? Oder wie lange muss ich zwischen durch arbeiten gewesen sein um wieder für die gleiche Erkrankung Krankengeld von der Kasse zu bekommen?

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 06.09.2021

      Hallo Ines, wann wurden Sie denn zum ersten Mal wegen der Schulter krankgeschrieben. Das ist der Start der dreijährigen Blockfrist. Wenn hier noch keine drei Jahre vergangen sind, entsteht kein neuer Anspruch auf Krankengeld.

  • user
    Heike
    am 05.09.2021

    Hallo, meine Frage wäre: Ich bin z. Z. im Krankengeldbezug und es nun eine Erkrankung hinzugekommen. Diese ist der Auslöser beider Erkrankungen. Ich war diesbezüglich noch nie darauf krankgeschrieben. Jetzt hat der behandelnden Arzt mich krankgeschrieben, aber nicht als Folgebescheinigung. Bekomme ich trotzdem weiter Krankengeld?

    • user
      Christian Schultz
      am 06.09.2021

      Hallo Heike, normalerweise benötigen Sie für die Weiterzahlung des Krankengeldes eine Folgebescheinigung. Aber ich weiß nicht, wie streng Ihre Krankenkasse da ist. Lassen Sie sich am besten persönlich beraten, das scheint ja eine kompliziertere Sache zu sein.

  • user
    Wolfgang Dieterich
    am 31.08.2021

    Hallo,

    Ich habe ebenfalls eine Frage zum Krankengeld.

    Würde 2019 an der Schulter operiert und bezog von 19.02. - 30.04.

    Krankengeld. Anschließend wieder gearbeitet. Seit dem 02.08.2020 beziehe ich nun wieder Krankengeld aufgrund einer schwerer Depression.

    Zählt die Zeit von 2019 zu den 72 Wochen Krankengeld dazu?

    Bräuchte dringend eine Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 31.08.2021

      Hallo Wolfgang, auf Basis Ihrer Informationen würde ich sagen, dass Sie nun einen neuen vollen Anspruch auf Krankengeld haben sollten. Aber um das final zu sagen, müsste man sich die Unterlagen anschauen.

  • user
    Uschi
    am 19.08.2021

    Hallo,

    Ich war ab 24.08.2018 mit F45.0g ca 1 1/4 Jahr krank. Danach ununterbrochen gearbeitet.

    Die Blockfrist müsste ja dann am 23.08.2021 enden.

    Heute am 19.08.2021 hat mich mein Arzt mit F48.0g krankgeschrieben.

    Zählen die F-Diagnosen zusammen?

    Ich hatte schon mal eine Z-Diagnose, die wurde der F-Diagnose zugeordnet.

    Falls ich jetzt länger krank sein sollte bekomme ich ja erstmal 6 Wochen vom Arbeitgeber.

    Wie zählt das jetzt bei der Krankenkasse?

    Ist nach den 3 Jahren Schluss? Oder falle ich jetzt sofort in die Aussteuerung? Oder zählt die neue Blockfrist ab 19.08.21?

    Die 6 Monate die hier weiter oben erwähnt wurden, zählen die nur, wenn man bereits ausgesteuert wurde?

    Vielen lieben Dank

  • user
    Jens Seeger
    am 14.08.2021

    Hallo Herr Schulz,

    am 08.08.2021 endete meine 3 jährige Blockfrist. Bin jetzt ab dem 06.08.2021 aufgrund der selben Diagnose wieder Arbeitsunfähig. Hatte vorher aber schon wieder ein knappes Jahr gearbeitet. Was passiert nach der Lohnfortzahlung? Muss die Krankenkasse Krankengeld zahlen,

    und beginnt dann eine neue Rahmenfrist?

    Viele Grüße

    Jens

    • user
      Christian Schultz
      am 16.08.2021

      Hallo Jens, diese Frage hatte ich neulich schon einmal an einen Kollegen weitergegeben, da warte ich selbst aber noch auf Antwort.

  • user
    Bodo Rumbohm
    am 13.08.2021

    Vielen Dank für die schnelle Anwort.

    Die erste Erkrankung war mit der AU Bescheinung bis zum 2.6.21 .beendet. Die neue Erkrankung begann mit einer AU Bescheinigung am 9. 6.21 mit einem neuen Diagnoseschlüssel und steht nicht in Zusammenhang mit der ersten Krankheit.

  • user
    Bodo Rumbohm
    am 12.08.2021

    Hallo, ich war vom 19.9.2018 bis zum 2.6.2021 mit der gleichen Krankheit arbeitsunfähig geschrieben. Ich bekam 6 Wochen Lohnfortzahlung,danach Krankengeld und danach Arbeitlosengeld,da ich bei der Krankenkasse augesteuert war. Nun bin ich ab dem 9.6.2021 mit einer NEUEN Krankheit krankgeschrieben. Das Arbeitsamt zahlte mir 6 Wochen (quasi wie ein Arbeitgeber) und teilte mir mit, dass ich danach Anspruch auf Krankengeld habe, da es eine völlig andere Erkrankung ist. Die Krankenversicherung lehnte dieses ab und will nicht zahlen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine Rückantwort, da ich in Widerspruch gehen will. Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Bodo Rumbohm

    • user
      Christian Schultz
      am 13.08.2021

      Hallo Bodo, es kann schon sein, dass Sie erneut Anspruch auf Krankengeld haben. Aber das müsste man sich im Detail anschauen. Denn es kommt unter anderem auch darauf an, zu welchem Zeitpunkt Sie mit der zweiten Erkrankung erstmals arbeitsunfähig geschrieben wurden - und wie es an diesem Tag mit Krankheit A aussah.

      Das können wir aber nicht hier im Forum klären. Bitte wenden Sie sich an meine Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Dagmar
    am 11.08.2021

    Guten Tag,

    am 15.8.18 wurde ich an der LWS operiert. Ab diesem Zeitpunkt begann meine AU, es folgte eine REHA und Krankengeld bis zum 6.1.19.

    In der Zwischenzeit hatte mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet, so dass ich vom 6.1.19-30.9.19 arbeitslos gemeldet war. Seit dem 1.10.19 bin ich in einem festen Arbeitsverhältnis ohne jegliche Krankmeldung. Nun habe ich erfahren, dass eine erneute OP an der LWS erfolgen muss. Wie verhält es sich hier mit der Blockzeit und Anspruch auf Krankengeld? Herzlichen Dank vorab für eine kurze Info, Dagmar

    • user
      Christian Schultz
      am 12.08.2021

      Hallo Dagmar, Ihre erste Blockfrist zur LWS müsste jetzt auslaufen, so dass ein neuer Anspruch auf Krankengeld möglich wäre. Aber das müsste man sich auf jeden Fall noch einmal anhand Ihrer Unterlagen anschauen. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Maritta Jähne
    am 10.08.2021

    Hallo Christian,

    ich bin jetzt schon sehr lange krank und bekomme inzwischen regelmäßig Panikattacken wenn Briefe oder Anrufe der Krankenkasse kommen. So auch gestern wieder auf dem AB während meiner Mittagsschlafzeit eine Aufforderung zum Rückruf.

    MUSS ich dieser Aufforderung nachkommen? Und wenn, in welcher Frist?

    (Es wird sicher wieder diese übliche Fragerei nach meinem Befinden sein. Zum Psychiater hat mich der MDK inzwischen nämlich auch verdonnert. Sie wollen mich eindeutig "loswerden". Der EM-Rentenantrag läuft gerade im Widerspruch)

    Ich bin inzwischen soooo "pappesatt" von den Behörden !!!

    Ich freue mich auf ein paar Zeilen. Danke schon mal.

    LG Maritta

    • user
      Christian Schultz
      am 11.08.2021

      Hallo Maritta, das ist verständlich. Und ich kann Ihnen sagen: Nein, Sie müssen nicht ständig erreichbar sein. Senden Sie Ihrer Krankenkasse am besten einen Brief mit der Aufforderung, in Zukunft nur noch schriftlich korrespondieren zu wollen.

      Und ich empfehle Ihnen auch, dass Sie sich jemanden suchen, der Ihnen sozialrechtliche Tipps gibt. Zum Beispiel den SoVD: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Gabriele Lombardo
    am 04.08.2021

    Hallo,

    Bin seit 2.11.2020 ausgesteuert, bin in der Nahtlosigkeit. Hatte 2018 einen Arbeitsunfall und nun musste ich wg einem Folgeschaden operiert werden. Es wird gerade geprüfte ob ich verletztengeld bekomme bzw mir zusteht. Wenn nein, würde mir wieder krankengeld zustehen?

    Gruss Gaby Lombardo

    • user
      Christian Schultz
      am 04.08.2021

      Hallo Gabriele, das müsste man sich im Detail anschauen, hierzu gibt es diverse Gerichtsurteile. Bitte wenden Sie sich an meine Kollegen in der Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

    • user
      Gabriele Lombardo
      am 04.08.2021

      Guten Abend,

      Herzlichen Dank für die Info

      Besten Gruss Gaby L.

  • user
    nadin bühler
    am 30.07.2021

    hallo ich stand kurz vor der aussteuerung , war dan wieder arbeitsfähig bzw wieder arbeitssuchend und wurde nun nach 5 monaten erneut krank aber wegen was total anderem.

    die krankenkasse meint es zählt trotzdem zu den tagen der alten erkrankung , und dadurch überschreite ich es und werde ausgesteuert .

    ist das wirklich so?

    ich dachte immer eine neue krankheit wird neu berechnet?

    • user
      Christian Schultz
      am 02.08.2021

      Hallo Nadin, normalerweise entsteht bei einer neuen Erkrankung auch ein neuer Anspruch auf Krankengeld. Warum die Kasse das in Ihrem Fall anders sieht, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen.

  • user
    Heiko
    am 29.07.2021

    Ich bin ausgesteuert und beziehe Nahtlosigkeitsgeld vom Arbeitsamt, ab 1. März 2022 beginnt bei mir eine neue Blockfrist. Muss die Zeit von 6 Monaten ohne Krankschreibung an einem Stück erfolgen oder können diese 6 Monate auch stückweise also mit Unterbrechung in der Zeit der Nahtlosigkeit zusammen kommen? Bin gerade dabei die Erwerbsminderungsrente zu beantragen und könnte so um die Zeit bis zur Entscheidung noch mal krankengeld bekommen da ich kaum Anspruch auf alg2 da meine Partnerin verdient, ich wäre dann nicht mal mehr krankenversichert da wir nicht verheiratet sind

    • user
      Christian Schultz
      am 30.07.2021

      Hallo Heiko, eine berechtigte Frage, die ich auch nicht aus der Hüfte beantworten kann. Sobald ich dazu eine Rückmeldung aus unserer Rechtsschutzabteilung bekommen habe, reiche ich diese hier nach.

    • user
      Heiko
      am 30.07.2021

      Danke schön, ich freue mich das sie der Frage weiter nachgehen, ich denke da es ja sehr viele betrifft ein sehr wichtiges Kriterium ist. Ich hätte mich nicht wieder krank schreiben lassen müssen, dachte aber das es für den Rentenantrag besser wäre

  • user
    Zengoth
    am 21.07.2021

    Hallo, bin seit Oktober 2016 Langzeiterkrankt mit Arbeit. Drei OPs in 2017 / Schulter rechts . Tumor Hals rechts gutartig - Struma 100% Totalentnahme _ Seit 2020 April Hartz 4 _ Laufende A U über Orthopädiebehandlung / Reha Massnahmen Schulter + Rippe + Bandscheibe. _ Jetzt vg. Bandscheibenvorfall über Neurochirurgie OP nächste Woche. AU bis Ende August 2021. Frage: Nach Ende der Nachbehandlung der Bandscheiben OP weitere Behandlung der Schulter / Rippen Reha ohne Probleme + weiterlaufende AU über den Orthopäden ohne Probleme mit Jobcenter / Krankenkasse ? ? _ Danke für Ihre Kooperation __

    • user
      Christian Schultz
      am 21.07.2021

      Hallo, wir können Ihre Frage leider nicht beantworten, ohne uns Ihre Unterlagen anzuschauen. Wenden Sie sich gern für eine persönliche Beratung an meine Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Bine
    am 11.07.2021

    Hallo, ich bin September 2019 in den Krankenstand mit 6 Wochen Lohnfortzahlung wegen psychogener Belastungsstörung, danach (2020) bekam ich eine weitere Krankheit mit Folge einer OP! Ich erhielt Krankengeld bis Ende Februar 2021. Nach meiner Wiedereingliederung habe ich normal mit arbeiten angefangen, nun hab ich Probleme mit einer neuen Erkrankung mit eventueller OP. Falls ich nun wieder über die 6 Wochen Lohnfortzahlung hinaus komme bekomme ich dann Krankengeld, oder ist das wegen der vorhergehenden Erkrankung nicht mehr möglich?

    • user
      Christian Schultz
      am 17.07.2021

      Hallo Bine, es handelt sich ja um eine neue Erkrankung. Daher gehe ich davon aus, dass hier ein neuer Anspruch auf Krankengeld vorliegt. Genau sagen kann man das aber nur, wenn man die Unterlagen einsieht.

  • user
    Diana
    am 10.07.2021

    Hallo ,

    ich werde in ca. 7 Wochen ausgesteuert. Meine AU`s laufen über 3 Diagnosen. Im September werde ich erneute operiert und es kommt eine neue Diagnose dazu wie läuft es dann weiter ?

    Krankengeld weiter von der KK oder dann über das Arbeitsamt?

    MFG

    Diana

    • user
      Christian Schultz
      am 17.07.2021

      Hallo Diana, Krankengeld werden Sie dann wohl erst einmal nicht mehr bekommen. Wenden Sie sich rund zwei Monate vor der Aussteuerung an die Arbeitsagentur.

  • user
    Tanja Getrey
    am 30.06.2021

    Hallo, ich wurde am 29.08.2018 das erste mal wegen einer Depression F 41. 9. G krankgeschrieben und auch 78 Wochen bis 30.07.2020. Krankengeld bezogen. Jetzt bekam ich Anfang Juni eine Krebs Diagnose mit Metastasen und werde hierauf ambulant behandelt und wurde auch krankgeschrieben bis zum 16.07. von meiner Hausärztin. Ich bin jetzt seit heute den 30.07 in der Akut Psychiatrie weil ich durch die Erkrankung wieder eine Depression bekommen habe und werde dort stationär behandelt. Also wird auf der nächsten AU auch diese Diagnose stehen, sofern ich noch in KH behandelt werde. Ich habe jetzt Bedenken das ich dann kein Krankengeld bekomme, weil die Block Frist erst 29.08.2021 endet? Wenn das so sein sollte, bekomme ich dann aber ab dem 29.08. 2021 trotzdem wieder Krankengeld und muss mich nur für die zwei Monate beim Arbeitsamt melden damit ich Bezüge bekomme für diesen Zeitraum? Oder entfällt der Anspruch komplett ? Kann man diese Problematik auch umgehen indem die Depressionen als Folge der Krebserkrankung auf der AU steht?

    Mfg Tanja Getrey

    • user
      Christian Schultz
      am 01.07.2021

      Hallo Tanja, es ist davon auszugehen, dass die Krebserkrankung als von der Depression unabhängige Krankheit betrachtet wird. Das würde zu einem komplett neuen Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld führen - allerdings nur, wenn Sie bei der ersten Feststellung der Krebserkrankung nicht noch aufgrund der Depression krankgeschrieben waren.

      Das kann sonst in der Praxis ein Problem sein. Bitte lassen Sie sich unbedingt persönlich anhand Ihrer Unterlagen beraten: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    T. Schultz
    am 29.06.2021

    Mein Krankengeldanspruch endet am 19.07.2021. Lt. Schreiben der GKV hat der 3-Jahres-Zeitraum am 22.08.2018 begonnen. Der EM-Rentenantrag ist vor zwei Wochen abgelehnt worden und der Widerspruch über den Sozialverband läuft.

    Habe ich direkt ab dem 22.08.2021 wieder mit derselben Erkrankung Anspruch auf Krankengeld? Berechnet sich die Höhe dann neu?

    Darf ich dafür nur bis zum 19.07.2021 AU sein und dann erst wieder ab dem 22.08.2021?

    Sollte ich mich in der Pause "im Rahmen meiner Möglichkeiten dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen" (ALG I beantragen) oder hat das negative Auswirkungen auf die Höhe des Krankengeldes, so dass ich den einen Monat besser ohne irgendwelche Bezüge überbrücken sollte? Gilt dann ein Nachversicherungszeitraum?

    • user
      Christian Schultz
      am 29.06.2021

      Hallo, einen erneuten Anspruch auf Krankengeld gibt es erst nach Ende der dreijährigen Blockfrist. Nach dem, was Sie schreiben, endet diese bei Ihnen am 22.08.2021.

      Allerdings muss noch eine zweite Voraussetzung erfüllt sein: In der Zwischenzeit müssen Sie mindestens sechs Monate Krankenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Entweder durch einen Job oder den Bezug von ALG I. Außerdem muss eine Lücke von mindestens sechs Monaten bestehen, in der Sie NICHT aufgrund der zu Grunde liegenden Erkrankung arbeitsunfähig waren.

      Sehr komplex und teilweise widersprüchlich. Daher ist es gut, dass Sie sich bereits durch den SoVD vertreten lassen. Bitte klären Sie daher Ihre zusätzlichen Fragen mit meinen Kollegen direkt in der Beratungsstelle. Es kommt hier immer auf individuelle Aspekte an.

  • user
    Torsten
    am 28.06.2021

    Hallo,

    ich war seit August 2019 krankgeschrieben und wurde am 15.11.2019 an der rechten Schulter operiert und war bis Ende Januar 2021 krankgeschrieben und habe für diese Zeit Krankengeld erhalten. Seit Februar 2021 habe ich Arbeitslosengeld bekommen und muss nun auch noch an der linken Schulter operiert werden. Habe ich wieder Anspruch auf Krankengeld ?

    Beste Grüße

    Torsten

    • user
      Christian Schultz
      am 29.06.2021

      Hallo Torsten, hier stellen sich mehrere Fragen: Hält die Krankenkasse die Beschwerden an der linken Schulter für unabhängig von Ihrer ersten OP? Wenn es sich um eine komplett neue Erkrankung handelt, wäre theoretisch ein neuer Anspruch auf Krankengeld drin. Ansonsten nicht. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich sozialrechtlich beraten lassen - anhand Ihrer Unterlagen.

    • user
      Torsten
      am 29.06.2021

      Vielen Dank Herr Schulz, habe erstmal einen Widerspruch einlegen müssen um das ganze neu überprüfen zu lassen. Die neue OP hat nichts mit der alten Sache zu tun. Schön das es Sie gibt.

      Beste Grüße und bleiben Sie gesund.

      Torsten

  • user
    Pedro
    am 04.06.2021

    Hallo,

    Entgeldabrechnung vom Arbeitgeber

    Die BKK 24 hat uns mitgeteilt,dass in Bezug auf Ihre laufende Arbeitsunfähigkeit ab 09.04.2021 Vorerkrankungen anzurechnen sind,so dass Ihnen bereits ab dem ersten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit,d.h ab 09.04.2021,keine Entgeldfortzahlung besteht.Da uns das zum Zeitpunkt der Entgeldabrechnung im Monat April 2021 nicht bekannt war,haben Sie fälschlicherweise zu viel Entgeld erhalten,so dass eine Forderung in Höhe von 1.341,67 entstanden ist,die wir mit der nächsten anstehenden Zahlung verrechnen müssen.Da Sie weiterhin arbeitsunfähig krank (derzeitiger Stand : bis 28.06.2021) werden wir zunächst das Urlaubsgeld auf die Forderung anrechnen und den Rest,sobald Sie wieder Entgeld von uns erhalten.Sie finden den Beitrag as Forderung auf der beigfügten Abrechnung.Selbstverständlich erhalten Sie von der BKK24 ab dem 09.04.2021 Krankengeld.

    Bin 35 Jahre im Unternehmen.Lückenlose Krankmeldungen wurden eingereicht. Antrag auf Krankengeld hat die Krankenkasse erhalten. Hat der Arbeitgeber oder die Krankenkasse kein Programm ( DTA EEL) um zu überprüfen ob einem Lohnfortzahung oder Krankengeld zusteht ?

    Seit dem 09.04.2021 habe ich kein Geld erhalten.Man schiebt es auf Internetprobleme :)

    Will man mich verhungern lassen ?

  • user
    Ewelina
    am 24.05.2021

    Hallo, ich habe ca. 6 Monate Krankengeld wegen psychische Belastungen/ Mobbing bekommen, danach wieder knappe 3 Monate gearbeitet. Musste mich wieder krank melden, wegen etwas anderen Diagnose. Dementsprechend auch für die 6 Wochen das Entgelt vom Arbeitgeber bekommen, danach wieder Krankengeld. Jetzt werden die Krankheitszeiten zusammen gerechnet obwohl ich das Entgelt bekommen habe und das nur geschehen konnte, weil es eine andere Diagnose bescheinigt war. Ich bin der Meinung, dass es zwei Blockfriesten sind und voneinander unabhängig berechnet werden sollten oder ist das tatsächlich rechtens und die Krankenkasse die Zeiten zusammen zählt?

  • user
    Alla Bauer
    am 16.05.2021

    Hallo,

    die Krankenkasse hat die Krankengeldzahlung eingestellt, mit einer Begründung, dass ich eine Teilerwerbsminderungsrente demnächst bekommen werde (die Kasse hat eine Mitteilung der DRV erhalten), "inzwischen soll mich mein Mann unterhalten", so die Kasse.

    Nach 2 Wochen Unterbrechung wurde das Krankengeld, gekürzt, rückwirkendweiter bezahlt. Fünf Monate später habe ich die Erwerbsminderungsrente bekommen.

    Meine Frage wäre:

    Da eine erneute Zahlung an einem Tag mit dem Beginn der Rente angefangen war,

    sollten dann das Krankengeld ungekürzt zusammen mit der Rente 5 Monate lang bezahlt werden?

    Für Ihre Antwort wäre ich sehr dankbar.

    A.

    • user
      Christian Schultz
      am 18.05.2021

      Hallo Alla, ich habe Ihre Frage nicht verstanden.

  • user
    Ralf
    am 07.05.2021

    Hallo,

    bin in der Nathlosigkeit um ALG1. Jedoch wurde dieses um 50% gekürzt da ich im Gespräch mit dem Arbeitsamt meinte ich möchte nur noch 20 Stunden arbeiten. Im Antrag zum ALG1 habe ich angegeben das ich bereit bin 40 Stunden zu arbeiten sofern es meine Krankheit zulässt. Mein Widerspruch bezüglich der Kürzung wurde angelehnt mit der Begründung das das zählt was mein Betreuer für ALG1 aussagt und nicht das was ich im Antrag abgegeben habe.

    Macht es Sinn dagegen zu Klagen? Weil Aussage gegen Aussage und der Arbeitsamt Betreuer besteht darauf das er so gefragt hat das klar daraus hervor geht das ich niemals mehr mehr als 20 Stunden arbeiten möchte.

    Viele Grüße Ralf

    • user
      Christian Schultz
      am 10.05.2021

      Hallo Ralf, das ist eine blöde Situation, wir hören das leider immer wieder. Ob sich in Ihrem Fall eine Klage lohnt, vermag ich aber nicht zu beurteilen. Das müsste man sich im Detail anschauen. Bitte lassen Sie sich dazu persönlich beraten.

  • user
    Thomas
    am 05.05.2021

    Hallo und danke das es sie gibt,

    denn auch ich wüsste nicht wo ich eine Zweitmeinung herbekommen sollte.

    Meine Kurzfrage (evt. werden sich weitere Fragen anschließen):

    Eine Blockfrist wegen eine Diagnose beträgt 3 Jahre. Das darin enthaltende Zahlungs-Volumen von 18 Monaten wurde ausgeschöpft. Die Erkrankung besteht weiterhin.

    Bei der Attestierung der Erkrankung gibt es eine Unterbechung von 4 Monaten (Aussteuerung mitsamt Beginn des Bezuges von ALG1), dann erfolgt eine Reha von 1,5 Monaten, anschließend weitere Diagnostizierung der Erkrankung.

    Frage: Muss die Blockfrist durch Gesundschreibung unterbrochen werden (so wurde es mir gesagt) oder ist lediglich der Zeitrahmen von 36 Monaten ausschlaggebend (so sehe ich das)?

    Vielen Dank im vorraus für ihre Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 06.05.2021

      Hallo Thomas, ich habe Ihre Frage nicht ganz verstanden. Wichtig ist. Um noch einmal Krankengeld für die gleiche Erkrankung zu erhalten, muss es eine "Pause" in der Krankschreibung von mindestens 6 Monate geben. Außerdem müssen 6 Monate lang Krankenversicherungsbeiträge gezahlt worden sein. Entweder durch den Job oder auch den Bezug von Arbeitslosengeld.

  • user
    Laura
    am 03.05.2021

    Guten Tag Herr Schultz,

    Im internet habe ich folgendes gefunden : Stimmt der 2te Punkt ?

    • Eine Voraussetzung für den erneuten Anspruch auf Krankengeld nach Beginn einer neuen Blockfrist ist, dass nach Ablauf des Krankengeld-Höchstanspruchs und dem erneuten Eintritt der Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate liegen, in denen wegen der bisherigen Krankheit keine Arbeitsunfähigkeit vorlag. Zudem muss der Versicherte entweder erwerbstätig gewesen sein oder der Arbeitsvermittlung im Sinne des § 138 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) mindestens 15 Stunden wöchentlich zur

    • Sollte im Sechs-Monats-Zeitraum Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer anderen Krankheit vorgelegen haben, ist auch diese Zeit zu berücksichtigen bzw. einer Erwerbstätigkeit gleichzusetzen. Voraussetzung ist jedoch, dass eine Erwerbstätigkeit oder Verfügbarkeit im Sinne des § 138 Abs. 1 Nr. 3 SGB III von mindestens 15 Stunden wöchentlich unterbrochen wird.

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 04.05.2021

      Hallo Laura, den Punkt lese ich so zum ersten Mal, das müssten wir anhand des Sozialgesetzbuches überprüfen. Aber aus den Erfahrungen aus der Praxis sollte das richtig sein.

  • user
    Nicole
    am 28.04.2021

    Guten Morgen

    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

    Ich wurde im November 2020 ausgesteuert und habe dann für einen Monat Arbeitslosengeld (Nahtlosigkeit) bekommen um die Zeit bis zur Reha zu überbrücken. Im Februar diesen Jahres habe ich eine Wiedereingliederung bei meinem Arbeitgeber gemacht und diese abgeschlossen. Seit dem bin ich wieder ganz normal beschäftigt.

    Nun ist es so das meine Krankheit (generalisierte Angststörung, Panikstörung und Agoraphobie) wieder so stark dominiert so das ich sehr eingeschränkt bin und nicht weiß wie lange ich das noch durchhalten kann .

    Ich habe Angst davor zum Arzt zu gehen weil ich weiß das er mich sofort wieder aus dem Verkehr zieht und krank schreibt. Wie ist das denn wenn es gar nicht mehr geht von wo bekomme ich dann Geld? Durch die Aussteuerung ist die Krankenkasse ja nicht zuständig da die Blockfrist erst nächstes Jahr im Juni endet. Wer ist in dem Fall für mich zuständig?

    • user
      Christian Schultz
      am 28.04.2021

      Hallo Nicole, Lohnfortzahlung kann es erst wieder geben, wenn Sie in der Zwischenzeit sechs Monate lang nicht krankgeschrieben waren. Mit der Krankenkasse haben Sie recht, Ihre Blockfrist läuft sicherlich noch.

      Da sollten Sie sich bitte persönlich beraten lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

    • user
      Nicole B.
      am 19.05.2021

      Guten Morgen

      Ich wurde im November 2020 ausgesteuert und habe dann für einen Monat Arbeitslosengeld (Nahtlosigkeit) bekommen um die Zeit bis zur Reha zu überbrücken. Im Februar diesen Jahres habe ich eine Wiedereingliederung bei meinem Arbeitgeber gemacht und diese abgeschlossen. Seit dem bin ich wieder ganz normal beschäftigt.

      Jetzt bin ich seit 2 Wochen krank geschrieben da bei mir eine Depression festgestellt wurde. Bin auch noch nicht Arbeitsfähig und werde erst einmal weiter krank geschrieben.

      Wie geht's weiter?

      Steht mir dafür Krankengeld zu oder von wo bekomme ich bei weiteter Arbeitsunfähigkeit Geld

    • user
      Christian Schultz
      am 19.05.2021

      Hallo Nicole, steht die Depression denn in Verbindung mit der ersten Erkrankung? Wenn nicht, kann es gut sein, dass Sie nun Anspruch auf neue 78 Wochen Krankengeld haben. Aber natürlich müsste man sich das anhand aller Unterlagen anschauen.

  • user
    Petra Simon
    am 20.04.2021

    Hallo zusammen,

    ich erhielt am 18.11.2020 auf der rechten Seite ein neues Hüftgelenk mit Anschluss REHA und war bis zum 31.01.2021 krankgeschrieben und nahm bis jetzt wieder meine Arbeit auf. Nun steht Ende dieser Woche ein erneute OP mit gleichen Inhalt auf der linken Seite bevor. Nun meine Frage, erfolgt eine gleich eine Krankengeldfortzahlung oder übernimmt der Arbeitgeber wieder eine Lohnfortzahlung von 6 Wochen? Für Ihre Bemühungen besten Dank im Voraus.

    • user
      Christian Schultz
      am 21.04.2021

      Hallo Petra, hier hängt alles an der Frage, ob es sich bei der neuen Operation um eine komplett neue Arbeitsunfähigkeit handelt. Da müsste man abwarten, wie die Krankenkasse das sieht. Falls diese auch der Meinung ist, dass beide OPs nicht direkt zusammenhängen, könnten Sie noch einmal sechs Wochen Lohnfortzahlung bekommen.

  • user
    frank blinn
    am 16.04.2021

    Hallo zusammen,

    meine Frau wurde im April ausgesteuert von der IKK, da sie Krebs hatte ,sich aber immer noch in Behandlung befindet.

    Sie wartet auf eine Abschließende Wiederherstellungs OP, diese wurde ,wegen der Pandemie jetzt schon viermal verschoben.

    Damit sie weiterhin Krankenversichert ist ,hat sie sich als Arbeitslos gemeldet, obwohl sie weiterhin Arbeitsunfähig ist.

    (Krank geschrieben vom Hausarzt)

    Das Arbeitsamt verlangt jetzt von ihr sich bei Firmen zu bewerben/vorzustellen,

    obwohl das Arbeitsverhälnis zu ihrem Arbeitgeber noch besteht und bei Heilung auch wieder aufgenommen wird.

    Können Sie uns einen Rat geben wie wir uns verhalten sollen?

    Danke im Voraus!

  • user
    Yanik
    am 15.04.2021

    Und zwar habe folgendes Problem 08.08.2019 verletzt fast ein Jahr weggewesen wegen Kreuzbandriss und Meniskus Grad 3 dann habe ich wieder gearbeitet aber ging nicht musste ein zweitesmal operiert werden 20.02.2020 war dann wieder der letze Arbeitstag bis zum 26.03.21 bin auch mittlerweile ausgesteuert und am 06.04.21 habe ich mich entschlossen zu kündigen klappt nicht mit dem Knie Arzt hat mir Attest geschrieben eine Empfehlung für ne Umschulung Dauerschaden

    Habe 4 Wochen Kündigungsfrist zum 15.05.21 würde mir die Kündigung bestätigt nur mein Arzt hat wieder die gleiche Diagnose geschrieben als Erstbeschreibung

    Krieg ich jetz Geld vom Arbeitgeber oder wie sieht es aus

    • user
      Christian Schultz
      am 15.04.2021

      Hallo Yanik, ohne die Unterlagen können wir das hier im Forum nicht sicher beantworten. Da sollten Sie sich individuell Hilfe holen.

  • user
    K.
    am 15.04.2021

    Hallo, was passiert wenn man nach einer Eu Rente erneute auf die selbe Erkrankung erkrankt weswegen man die EU Rente mal erhalten hat. Muss dann die Krankenkasse erneut wieder 78 Wochen eintreten oder falle ich sofort wieder ins Arbeitslosengeld zurück. Des Weiteren hat ja die Krankenkasse vom Rententräger durch eine rückwirkende EU Rentenzahlung eine Korrekurzahlung erhalten weil mir ja zu diesem Zeitpunkt als Krankengeld gezahlt wurde schon volle EU Rente zu stand. Da ja das Geld zurückgezahlt wurde sind doch auch die 78 Wochen nicht gezahlt??? Wie verhält sich das nun jetzt? Es geht bei mir um 8 Monate. Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 15.04.2021

      Hallo, wenn die Blockfrist abgelaufen ist, kann man der der EM-Rente auch erneut Krankengeld beziehen. Wichtig sind auch die anderen Voraussetzungen, wie sechs Monate keine Krankmeldung (siehe oben im Beitrag).

  • user
    B.H.
    am 13.04.2021

    Guten Tag,

    ich war vom 16.11.2020 bis 19.01.2021 auf Grund einer OP arbeitsunfähig. In dem Zeitraum vom 29.12.2020 bis 19.01.2021 habe ich Krankengeld erhalten.

    Bei dieser OP wurden Platten eingesetzt, welche wieder entfernt werden müssen. Diese OP findet voraussichtlich in KW24 oder 25 dieses Jahres statt. Aus diesem Grund werde ich wahrscheinlich wieder ca. 4 Woche arbeitsunfähig sein.

    Zwischen beiden AU liegen mindestens 6 Monate. Erfolgt in diesem Fall dann wieder die Lohnfortzahlung von meinem Arbeitgeber für die 4 Wochen oder erhalte ich Krankengeld?

    Viele Grüße

    B.H.

    • user
      Christian Schultz
      am 13.04.2021

      Hallo, wenn sechs Monate dazwischen liegen, sollten Sie nun erneut Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung haben.

  • user
    Annett
    am 12.04.2021

    Guten Tag Herr Schultz,

    herzlichen Dank für Ihre umgehende Antwort.

    Mich hat bei der letzte Woche ergangenen Bescheiderteilung meiner Krankenkasse verwundert, dass im Rahmen dieser neben dem Ende des derzeitigen Krankengeldbezuges die Krankenkasse mich informiert hat, dass ab 04/2020 die Blockfrist neu begonnen hat. Dazu passend listet sie mir in einem getrennten Schreiben ab 2017 meine AU - Zeiten auf und lässt alle AU- Zeiträume ab erstmaligem Eintritt der depressiven Phase 09/2015 einfach unter den Tisch fallen.

    Da diese Entscheidung in Bescheidform vorliegt, werde ich in Fristwahrungen in Widerspruch gehen und mich umgehend um einen Termin beim VDK bemühen, da ich Thüringerin bin. Kann ich eine ausführliche Bescheidbegründung nachreichen oder sollte diese im Rahmen der Einlegung des Widerspruches bereits aufgeführt sein?

    Herzliche Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 13.04.2021

      Hallo Annett, die Begründung des Widerspruchs können Sie nachreichen.

  • user
    Annett
    am 11.04.2021

    Hallo Herr Schultz,

    ich habe eine Frage zur Blocksatzfestlegung durch die aktuelle Krankenkasse, da ich 05/2018 zur derzeitigen Krankenkasse gewechselt habe.

    Seit 09/2015 bin ich ab und an wegen Depressionen erkrankt und bezog 2016 letztmalig mit dieses Diagnose Krankengeld. Danach war ich berufstätig mit wenigen kurzen AU - Unterbrechungen ohne KG - Bezug. Seit 04/2020 befinde ich mich leider in einer ununterbrochenen depressiven Phase und beziehe seit 06/2020 Krankengeld. Der Diagnoseschlüssel ist unverändert.

    Hat meine Krankenkasse rückwirkend zu prüfen, welche AU -Zeiten mit selben Diagnoseschlüssel vorgelegen haben, um die Blocksätze korrekt festlegen zu können, oder ist durch den Wechsel der Krankenkasse das Prüfungverfahren für die Blockfristfestlegung anders?

    Herzliche Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 12.04.2021

      Hallo Annett, ich kann mir nicht vorstellen, dass der Wechsel der Kasse Einfluss auf die Blockfristen hat. Um sicherzugehen, müssten Sie sich mit Ihren Unterlagen jedoch an meine Kollegen wenden: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Lang Siegfried
    am 11.04.2021

    War bis zum 01.09.2020 78 wochen krank .Arbeite seit dem 01.09.2020 wieder hatte vom

    27.01.2021 - 24.03.2021 8.wochen krankenhaus wegen einer anderen krankheit.

    6.Wochen zahlt der Betrieb die Krankenkasse weigert sich die anderen 2.Wochen zu bezahlen.

    • user
      Christian Schultz
      am 12.04.2021

      Hallo Siegfried, nach dem, was Sie schreiben, sollte hier ein Anspruch auf Krankengeld vorliegen. Aber dazu müsste man sich natürlich noch die Details anschauen.

  • user
    Biggi
    am 08.04.2021

    Guten Abend, ich aufgrund eines burnout / psychische Erkrankung ausgesteuert seit Dezember 2020. Hatte Januar 2020 reha, arbeitsunfähig entlassen. Habe dann angefangen mich um mich zu kümmern, Arzttermine vereinbart, Termin bei rentenkasse geholt für ein Infogespräch, november Antrag Teilhabe am Arbeitsleben, welcher im April wegen corona abgesagt wurde.

    Dann Juni Diagnose lungenkrebs und op. Psyche wieder hinnüber.

    Die Krankmeldung lief weiter über den Neurologen.

    Bekomme nun Arbeitslosengeld, März 2021 Teilhabe am Arbeitsleben abgelehnt. Jetzt muss ich Widerspruch einlegen. Ich komme irgendwie nicht voran. Das zieht sich...

    Ich kann nicht von 0 auf 100 von heute auf morgen.

    Was ist, wenn im August bei der nachkontrolle herauskommt, dass ich noch einmal operiert werden muss? Beginnt eine neue Blockfrist oder stehe dann ganz ohne was da.

    Grüßle

  • user
    Andrea Lohse
    am 23.03.2021

    Guten Tag, ich habe ab 18.01.2018 bis 30.04.2020 mit Unterbrechungen Krankengeld wegen der gleichen Krankheit bezogen. Seit 1.5 2020 bekomme ich Arbeitslosengeld. Im Oktober war ich noch einige Tage bis 31.10. erneut mit der gleichen Krankheit krank, habe aber Alg bekommen. Die Krankenkasse hat mir dann mitgeteilt, dass mein Krankengeldanspruch erschöpft ist.

    1) kann ich jetzt mit einer anderen Krankheit wieder Krankengeld beantragen? Die 3jährige Blockfrist ging ja vom 18.1.2018 bis 17.1.2021

    1a) oder gelten hier auch noch zzgl die 6 Monate ohne Arbeitsunfähigkeit

    2) kann ich wegen der alten Krankheit erneut Krankengeld beantragen nach Ablauf der ersten Blockfrist und 6 Monaten ohne Arbeitsunfähigkeit, also 31.10.2020 letzter AU-Tag, wäre dann 1.5.2021

    Freue mich auf Infos. Mein Alg-Anspruch läuft Mitte August aus, Rente kann ich erst zum 1.10.22 beantragen.

    Viele Grüße

    Andrea

    • user
      Christian Schultz
      am 23.03.2021

      Hallo Andrea, für eine fundierte Antwort müssten Sie sich anhand Ihrer Unterlagen bei meinen Kollegen beraten lassen.

      Allgemein kann ich aber sagen: Falls eine neue Erkrankung auftaucht, die mit der ersten nicht in Verbindung steht, kann hierfür ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstehen. Die Einzelheiten dazu habe ich oben im Beitrag näher beschrieben.

      Geht es um die erste Erkrankung, muss die Blockfrist abgelaufen sein. Außerdem müssen Sie mindestens sechs Monate KV-Beiträge gezahlt haben und - es darf in den letzten sechs Monaten auch keine Krankschreibung zu dieser Erkrankung bestehen.

      Aber wie gesagt: Da würde ich mich auf jeden Fall individuell beraten lassen.

    • user
      Andrea Lohse
      am 24.03.2021

      Herr Schulz vielen lieben Dank für die schnelle Antwort. Ich werde das über den SOVD in Pinneberg nochmal versuchen zu klären.

  • user
    Rene Körfer
    am 03.03.2021

    Hallo zusammen ich bin 57 Jahre alt und habe 50 % Behinderung Herz ,Rücken und die Kniegelenke .

    So ich habe 2künstliche Kniegelenke bekommen.

    Knie links ging die Krankmeldung von 14.5 18

    bis 31.12.18 danach bin ich wieder arbeiten gegangen und habe bis Dato keine Au mehr aufs linke Knie bekommen.

    Die 2 Knie Op also rechts war vom 1.7 .20 bis heutigen Datum noch weiter in AU.

    Habe am 1.3.21 ein Schreiben von der DAK bekommen das meine Rahmenfrist am 29.4 21 abläuft , also auch kein Krangeld mehr.

    ES ist doch nicht rechtens 2 verschiedene Gelenke als eines zu betrachten.

    Inden Cods steht auch welches Kniegelenk es ist also rechts und links .

    Wer kann mir hier Urteile vorlegen oder helfen mit Antworten...danke im voraus

    • user
      Christian Schultz
      am 04.03.2021

      Hallo Rene, das können wir ohne Einsicht in Ihre Unterlagen nicht beurteilen. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen in unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Belinde Kretz
    am 24.02.2021

    Hallo,

    Ich war vom 14.11.20 - 05.01.21, auf Grund eines Arbeitsunfalles mit 2 OPs krankgeschrieben. Nun wurde ich nahtlos ab 06.01.21 nochmals krank geschrieben, aber wegen Depressionen und es wurde gleichzeitig eine Einweisung in eine Tagesklinik ausgestellt und auch eine Kur in einer Psychosomatischen Klinik beantragt.

    Nun meine Frage. Ich hatte ab 05.01. Wieder Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung. Nach der 6. Woche bekomme ich nun Krankengeld. Werden nun die Krankheitswochen der neuen und alten Erkrankung zusammengezählt bis zur Aussteuerung? Oder zählen die Wochen ab der 2. Erkrankung wieder als neue Wochen bis zur Aussteuerung?

    Schöne Grüße

    Belinde

    • user
      Christian Schultz
      am 25.02.2021

      Hallo Belinde, um das mit Sicherheit zu sagen, müssten wir uns die Unterlagen anschauen. Aber aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass kein neuer Anspruch auf Krankengeld entstanden ist.

  • user
    Marion
    am 22.02.2021

    Guten Tag Herr Schultz,

    Ich habe eine Frage an Sie.

    Mein Mann war vom 26.5.2015 - 19.10.2015 krank geschrieben, danach noch einmal vom 4.4.2018 - 31.8.2018 ( dieselbe Diagnose). Bis zum heutigen Zeitpunkt war er nicht mehr krank geschrieben, auf dieser Diagnose. Er befindet sich in einem Arbeitsverhältnis.

    Meine Frage an Sie, wann beginnt die nächste

    Blockfrist ?

    Vielen Dank

  • user
    Ursula
    am 05.02.2021

    Guten Tag, Herr Schultz.

    Frage: Wie lange muss man zwischen Krankheit A (Depression, 12 Monate) und Krankheit B (Krebs) gearbeitet haben, um wieder volle 72 Monate Krankengeld zu bekommen?

    Mit freundlichen Grüßen

    U. Schulz

    • user
      Christian Schultz
      am 05.02.2021

      Hallo Ursula, wenn die Krankheiten in keinem Zusammenhang stehen, wäre es theoretisch möglich, nach einem Tag Lücke in der Krankmeldung ein neues Krankengeld zu erhalten. Aber in der Praxis ist so etwas äußerst selten.

      Wie ich hier immer schreibe: Dieses Feld ist so komplex und individuell, dass Sie sich in jedem Fall persönlich beraten lassen sollten: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Ertan
    am 19.01.2021

    Hmmm, im saarland kann mir keiner vor Ort helfen, weil die Filiale zu hat.

    Ich wollte nur wissen ob ich KG beantrage kann, wie gesagt es sind mehr als 210 Tage ohne AU. Und ich habe in die Kasse einbezahlt.

    Wurde aber durch Corona nur noch depressiv :(. Und bin krank und habe nächste Woche ein Termin

  • user
    Ertan
    am 19.01.2021

    Hallo, ich habe eine wichtige Frage.

    Ich war von 8.8.2018-1.2.2020 Anfangs wegen Depressionen und Hüft OP Ab Januar 19 krankgeschrieben.

    Am 2.12.2019 kam die Aussteuerung, weil ich wegen Depression das erste mal im März 2017 krankgeschrieben wurde. Somit hatte ich am 2.12.19 die 78-Wochen voll.

    Bekam aber gleichzeitig ein Brief, dass ich ab März 2020 eine neue blockfrist anfängt.

    Aber:! Ich war von März 2020 bis heute den 18.1 nicht mehr krankgeschrieben und habe durch alg 1, seitdem Beitrag eingezahlt.

    Am 2.3.21 läuft mein ALG1 aus!

    Jetzt kommt die Frage, darf ich wegen Depressionen wieder KG beantragen, also quasi ab Ende Februar, weil am 2.3 mein ALG1 ausläuft, weil es steht noch einen Aufenthalt von der Psychiatrie auf dem Bildschirm, der wegen Corona verschoben wurde, eine Reha, die seit Oktober 20 genehmigt ist, aber die Wartezeiten bis 10 Monaten dauern kann.

    Kurzfassung: Meine alte blockfrist wegen Depressionen ging bis März 2020, krank gemeldet war ich bis März20 (Ausgesteuert aber schon 2.12.19) und dann erst wieder 1 Woche im Dezember20 (8-9 Monaten dazwischen), „aber Arbeitsamt wollte die AU nicht und ich hab Sie nicht abgegeben“.

    Und mein ALG1 läuft heute (19.1.21) in 6 Wochen aus, am 2.3.21. Aber ich habe noch Soviele Termine In der Kliniken vor mir. Und wenn ich in ALG2 rutsche, kann ich mir die Kugel geben. Oder ich gehe krank und kaputt arbeiten und haue danach AU rein und bekomme nichts, weil ich ALG2 bin.

  • user
    Martina
    am 18.01.2021

    Ok, trotzdem Danke :-)

  • user
    Martina
    am 18.01.2021

    Guten Tag, ich habe folgenden Sachverhalt:

    Beginn Blockfrist 01.03.2018 - mit Urlaubsabbau und insg. 10 Wochen LFZ wegen hinzugetretener Erkrankung Aussteuerung aus dem Krankengeld am 29.11.19.

    Dann erst Reha mit Übergangsgeld bis Mitte Dezember 19, danach ALG1 im Rahmen der festgestellten Leistungsfähigkeit 3 - unter 6 Std. Keine Nahtlosigkeit.

    Seither Bezug ALG1 und seit Oktober 19 (rückwirkend) halbe EM-Rente unbefristet.

    ALG1 läuft am 19.03.21 aus.

    Ich habe seit der Aussteuerung keine Krankmeldungen mehr bei der Krankenkasse eingereicht sondern diese zu Hause aufgehoben. Die letzte AU wurde ausgestellt am 05.06.20 für den Zeitraum 05.06.-09.10.20. Seither keine AU mehr.

    Meine Frage wäre nun, was passiert wenn ich ab 02.03.21 erneut wegen der Krankheit AU geschrieben werde?

    Bzw. wie lange müsste ich nach dem Bezug des ALG1 wieder in Teilzeit arbeiten um erneut Anspruch auf Krankengeld zu haben?

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 18.01.2021

      Hallo Martina, es kann sein, dass Sie dann erneut Anspruch auf Krankengeld hätten. Wichtig sind die sechs Monate ohne Arbeitsunfähigkeit sowie das halbe Jahr, in dem KV-Beiträge gezahlt wurden - das geht auch durch das Arbeitsamt.

      Dennoch ist das mit dem neuen Anspruch nicht immer ganz eindeutig. Oft argumentiert die Krankenkasse, dass Krankheit A mit der neuen Erkrankung zusammenhängt.

    • user
      Martina
      am 18.01.2021

      In meinem Falle wäre es genau die gleiche Erkrankung. Diese ist chronisch.

    • user
      Christian Schultz
      am 18.01.2021

      Am besten prüfen lassen, im Blog können wir das leider nicht mit Bestimmtheit beantworten.

  • user
    Marina B.
    am 18.01.2021

    Hallo, ich bin wegen einer Erkrankung bereits ausgesteuert und habe nun ALGI bezogen, welches nun bald endet. Ab März 2020 habe ich mich nicht mehr krankschreiben lassen. Im Oktober 2020 war ich eine Woche wegen einer anderen Erkrankung krankgeschrieben. Habe ich jetzt wieder einen Anspruch auf Krankengeld, wenn ich wegen der ursprünglichen Erkrankung wieder krankgeschrieben werden?

    • user
      Christian Schultz
      am 18.01.2021

      Hallo Marina, das ist zwar möglich. Ohne Einsicht in die Unterlagen können wir das aber nicht mit Gewissheit sagen.

  • user
    Thomas Hellmann
    am 08.01.2021

    Guten Tag,

    ich bin seit 15.11.20 bis 25.01.21 wegen einer Ohren-OP krank geschrieben. Direkt im Anschluss wird sich ab 26.01.21 eine Krankschreibung wegen Bandscheiben-OP direkt anschließen. Danach eine Reha. Ich hoffe, nach der Reha ab ca. April wieder arbeiten gehen zu können. Ende Oktober 2021 wird es am Ohr eine Nach-OP geben (Kontrolle des letzten Eingriffs vom November 2020).

    Meine Frage nun: Habe ich im kommenden Herbst auch wieder Anspruch auf Krankengeld (sowohl mit ca. 6 Monate langer Arbeitsphase bis dahin als auch eventuell mit nur 5-monatiger)?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    Thomas Hellmann

    • user
      Christian Schultz
      am 11.01.2021

      Hallo Thomas, insgesamt haben Sie innerhalb der dreijährigen Blockfrist nach Abzug der Lohnfortzahlung Anspruch auf Krankengeld. Die hätten Sie nach den Infos aus Ihrem Beitrag noch lange nicht ausgereizt, also müsste ein Anspruch bestehen.

    • user
      Thomas Hellmann
      am 11.01.2021

      Hallo Christian,

      vielen Dank für die Aufklärung und die prompte Antwort.

      Viele Grüße

      Thomas

  • user
    Claus. L.
    am 08.01.2021

    Danke für Antwort. Habe die Frage mit dem VDK Hof geklärt.

    • user
      Christian Schultz
      am 08.01.2021

      Wunderbar, weiterhin alles Gute!

  • user
    Claus. L.
    am 07.01.2021

    Guten Tag ich hätte mal eine Frage:

    Ich war von 06.12.2016 bis 31.05.2017 wegen OP LW5/S1 krank geschrieben.

    Dann von 18.03.2019 bis 16.03.2020 leider wieder wegen OP LW5/S1 und beidseitiger Hüft - OP ohne Unterbrechung der Krankschreibung was dann ja leider alles als eine Krankheit zählt.

    Dann leider schon wieder seit 21.07.2020 bis zur Aussteuerung zum 18.01.2021 wegen OP LW5/S1 mit Versteifung der Wirbel. Die Krankenkasse rechnet die selbe Krankheit also Bandscheiben ab 18.03.2019 und steuert mich zum 18.01.2021 nach 78 Wochen Krankengeld aus. Müsste die Blockfrist 3 Jahre eigentlich nicht ab 06.12.2016 zählen und dann am 06.12.2019 enden oder kann sich die Krankenkasse aussuchen wie sie will ab wann die Blockfrist für die selbe Krankheit beginnt.

    Danke für Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 07.01.2021

      Hallo Claus, aussuchen kann sich die Krankenkasse das nicht. Doch die Frage, wann eine Blockfrist beginnt und ob und wie unterschiedliche Erkrankungen miteinander zusammenhängen, ist bei uns in der Beratung immer wieder sehr komplex. Daher können wir Ihre Frage auch nicht beantworten, ohne die Unterlagen zu sehen.

    • user
      Claus. L.
      am 08.01.2021

      Danke für Antwort. Habe die Frage mit dem VDK Hof geklärt. Die Blockfrist würde schon am 06.12.2019 enden. Da ich aber dazwischen, bis zur nächsten Bandscheiben OP keine sechs Monate gearbeitet habe, würde mir auch kein Krankengeld zustehen. Also kann ich froh sein das die Krankenkasse die Blockfrist erst am 18.03.2019 begonnen hat.

  • user
    Katharina
    am 29.12.2020

    Moin

    Bin seit 19.10.19 AU, psychisch.

    Ende Krankengeld 16.04.21.

    Ende Blockfrist 18.10.22.

    Schulter OP, 25.11.19

    AU wegen OP bis 20.12.19

    Danach wieder AU psychisch.

    Ändert die Schulter OP etwas an der Blockfrist?

    Liebe Grüße und Danke im vorraus.

    • user
      Christian Schultz
      am 04.01.2021

      Hallo Katharina, für die Schulter-OP läuft eine eigene Blockfrist. Ihre Frage ist sicherlich, ob sich durch die neue Erkrankung das Krankengeld verlängert. Das ist aber nicht der Fall, wenn sich die jeweiligen Krankmeldungen überschneiden.

  • user
    Martina K
    am 28.12.2020

    Guten Tag Herr Schulz, ich war 78 Wochen arbeitsunfähig krank und beziehe seit April diesen Jahres Arbeitslosengeld 1 ( mein Anspruch beträgt 24 Monate ), da ich mich für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stellte. Am 4.12.2020 musste ich wegen einer neuen Erkrankung in stationäre Behandlung und bin nach der Entlassung wahrscheinlich länger als 6 Wochen arbeitsunfähig. Ich informierte das Arbeitsamt und man teilte mir mit, dass ich schriftlich diese neue Erkrankung melden müsste, da gegebenenfalls nach sechs Wochen wieder Anspruch auf Krankengeld bestünde.Falls ich tatsächlich Anspruch auf Krankengeld haben sollte, wie ist die Berechnungsgrundlage? Das ursprünglichen Gehalt meines früheren Arbeitgebers, oder das erhaltene Arbeitslosengeld 1?

  • user
    Yasemin M.
    am 17.12.2020

    Hallo Herr Schulz,

    Ich war Schwanger und hatte leider eine Fehlgeburt. Ich musste am 30.10.20 operiert werden und bei mir wurde eine Partial Molen Schwangerschaft festgestellt, was bedeutet das ich auf längere Zeit kontrolliert werden muss (Blutwerte). Hinzukommt das es mir psychisch auch nicht gut geht durch die Schwangerschaft. Bis jetzt wurde ich lückenlos krankgeschrieben von meinem Frauenarzt und bekomme Krankengeld. Ich bin jetzt noch bis zum 23.12.20 krank geschrieben. Zu meiner Frage, leider habe ich starke Rückenprobleme (Schulter,Nacken) und würde gerne zum Orthopäden weil die schmerzen nicht von alleine abklingen. Ich denke der ganze Stress die Trauer hat das verursacht. Kann ich mich beim Orthopäden auch krank schreiben lassen oder muss ich mich weiter bei meinem Frauenarzt krank geschrieben lassen?Ich bin trotzdem noch in Behandlung beim Frauenarzt wegen der selben Krankheit bis meine Werte wieder in Ordnung sind.

    Bekomme ich weiter Krankengeld?

    Ich möchte mir Probleme ersparen da ich keine Nerven habe Aufgrund meiner Erlebnisse.

    Vielen Dank im Voraus

  • user
    Maritta J.
    am 11.12.2020

    Hallo Herr Schulz,

    und gleich noch eine Frage dazu: ich hätte noch bis Mai 2021 ALG 1 (vom 31.1.20 über 15 Monate + 3 Wochen Reha im Herbst dazwischen) . Kann dieser Bezug wegen Corona auch für mich verlängert werden?

    LG Maritta

    • user
      Christian Schultz
      am 14.12.2020

      Grundsätzlich wird der Bezug von Arbeitslosengeld wegen Corona nicht verlängert.

  • user
    Maritta J.
    am 11.12.2020

    Hallo,

    ich bin seit 30.1.20 bei einer Tumorerkrankung mit chronischer Fatigue ausgesteuert und beziehe seitdem ALG 1. Nun am 25.11.20 habe ich eine neue Erkrankung mit ganz anderem icd- code ( Rücken) , die über die 6 Wochen geht, in der die AA zahlt.

    Die Krankenkasse schrieb mir nun, ich könnte kein Krankengeld erhalten, da meine 78 Wochen bereits zwischen 1.8.18 (Beginn mit OP) bis 31.7.21 ausgeschöpft sind.

    Das kann doch nicht sein, oder? Es müsste doch eine neue Blockfrist entstehen?

    Bitte um dringende Hilfe und Infos!!!

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 14.12.2020

      Hallo Maritta, für die neue Erkrankung liegt mit Sicherheit eine neue Blockfrist vor. Ob damit auch ein neuer Anspruch auf Krankengeld einhergeht, ist jedoch nicht immer ganz klar.

      Sie müssen in der Zwischenzeit unter anderem sechs Monate ohne Krankmeldung geblieben sein. Und die Krankheiten dürfen nicht miteinander in Zusammenhang stehen. Wie das bei Ihnen genau ist, müsste man sich im Detail anschauen. Zum Beispiel im Rahmen unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

    • user
      Maritta
      am 16.12.2020

      Vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Ich habe meinen Fall dem VdK (hier in Sachsen) übergeben. Die Kollegen sehen es ebenso, es ist eine vollkommen neue Diagnose und ich hatte zwischen dem 5. April und 25. November keine Krankschreibung.

      Sie (der VdK) werden nun für mich tätig. Ich bin so froh, dass es Sie und Ihre Kollegen gibt.

      Ich wünsche allen ein gesundes Weihnachtsfest.

  • user
    Christian Schultz
    am 04.12.2020

    Bei der Aussage, dass erst nach sechs Monaten ein neuer Anspruch auf Krankengeld entsteht, bezieht sich auf das gleiche Krankheitsbild. Kommt eine neue Erkrankung hinzu, kann das anders aussehen. KANN.

    Auf diesem Minenfeld muss man sich immer die Details anschauen. Ich könnte hier im Forum niemals verbindliche Auskünfte zu dieser Frage geben, weil man sich immer den Einzelfall anschauen sollte.

  • user
    Martin
    am 03.12.2020

    Die explizite Frage wird deshalb gestellt, da man immer wieder liest, dass ein AN nach den 78 Wochen erst wieder 6 Monate arbeiten muss um einen neuen Anspruch zu erwirken. Diese Fallkonstellation würde da für einen sofortigen Neuanspruch (fiktiv) sorgen. Korrekt?

  • user
    Martin
    am 03.12.2020

    Hallo Herr Schultz, ich habe natürlich einen Schreibfehler... Sorry!

    Die Person ist bis zum 01.01.2021 krank geschrieben und besucht dann am 02.01.2021 einen Arzt...

    Bleibt dann die Fallkonstellation die gleiche? Ergo beginnt dann nach den alten 78 Wochen ein neuer Zeitraum?

  • user
    Uwe Krämer
    am 30.11.2020

    Hallo

    Das mit dem Schreiben läuft bei mir nicht so leicht da ich eine lese Rechtscheibschwäche hab und nur die Hälfte lese und schreibe ist das für mich schon ein Rie#en Problem.

  • user
    Christian Schultz
    am 30.11.2020

    Hallo Sara, wenn ich das korrekt sehe, würden Sie erst einmal nur bis zum Ende der Blockfrist Krankengeld erhalten - und auch nur dann, wenn noch etwas von den 78 Wochen übrig ist. Einen neuen Anspruch - innerhalb einer neuen Blockfrist - würden Sie erst wieder erhalten, wenn in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate keine Krankmeldung wegen der relevanten Diagnose erfolgt ist.

    Ich empfehle in solchen Situationen aber immer eine persönliche Beratung, in der sich ein Kollege die Unterlagen genau ansehen kann.

  • user
    Christian Schultz
    am 30.11.2020

    Hallo Markus, eine Blockfrist beginnt immer an dem Tag, an dem die dazugehörige Krankheit zum ersten Mal durch einen Arzt aktenkundig wurde. In Ihrem Beispiel also am 01.01.2019.

  • user
    Sara
    am 29.11.2020

    Ergänzung von Sara: Im Zeitraum 25.01.18-aktuell habe ich insgesamt 17 Wochen Krankengeld wg. selber Diangnose bezogen.

  • user
    Sara
    am 29.11.2020

    Hallo Herr Schultz, die letzte Blockfrist wegen selber Erkrankung begann bei mir am 25.01.2018. Nun bin ich erneut seit 11.11.2020 wegen selbiger Diagnose krankgeschrieben. Wie lange bekomme ich daher max. Krankengeld, da die Blockfrist ja am 24.01.2021 endet? Danke Ihnen vorab für Ihre Auskunft.

  • user
    Markus Deffke
    am 28.11.2020

    Hallo,

    ich war 78 Wochen krank geschrieben aufgrund von Depressionen. Ich bin jetzt im ALG 1 Bezug und bin auch nicht mehr weiterhin krankgeschrieben. Ich werde demnächst einen neuen Job anfangen. Depressionen kommen manchmal verstärkt und treten auch mal vermindert in Erscheinung. Wenn ich mindestens 6 Monate durchgehend gearbeitet habe ohne eine Krankschreibung wann endet dann die Blockfrist für mich. Beispiel ich war vom 01.01.2019-01.07.2020 (78 Wochen, wenn ich richtig gerechnet habe) krankgeschrieben. Wann sind die 3 Jahre Blockfrist vorbei wenn ich das ganze Krankengeld bereits ausgeschöpft habe. Am 01.01.2022 oder am 01.07.2023. Die Kernfrage ist wann beginnt die Berechnung der Blockfrist nach ablaufen des Krankengeldes oder am Anfang des Krankengeldes. Wann hätte ich rein rechnerisch wieder Anrecht bei erneutem auftreten der Depression ? Wir gehen davon aus ich hätte die Voraussetzung erfüllt 6 Monate ohne Krankheitsunterbrechung gearbeitet zu haben. Vielen Dank im Voraus.

  • user
    Christian Schultz
    am 19.11.2020

    Hallo Martin, wenn Ihre fiktive Person am 02.01. nicht krankgeschrieben war, kein Krankengeld bekommt und die neue Erkrankung nichts mit der vorherigen Krankheit zu tun hat - in der Praxis immer schwierig - dann kann ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstehen.

  • user
    Martin
    am 18.11.2020

    Hallo Herr Schultz, einen tollen Service den Sie hier bieten. Vielen Dank vorab.

    Ich habe eine fiktive Frage, über die wir uns beim brunchen uneinig waren. (PS: alle jung und arbeitsfähig :) )

    Ein Versicherter ist bis zum 2.1,2021 krank geschrieben und hat dann nahtlos 78 Wochen Krankengeld gesamt mit einer und der gleichen orthopädischen Diagnose. Nehmen wir mal an M48. Laut Arzt ist er dann wieder arbeitsfähig ab 2.1.2021 Er geht aber am 2.1.2021 zum Arzt, und erhält eine neue Diagnose, welche vielleicht psychisch F oder neurologisch bedingt ist, G63.2.

    Würde dann ein neuer Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld bestehen? Wir sind da uneinig: Person A: ja, Anspruch besteht aufgrund der neuen Diagnose. Person B: nein, erst wieder nach 6 Monaten.

    Vielen Dank

  • user
    Christian Schultz
    am 16.11.2020

    Meine ganz klare Empfehlung: Lassen Sie einen Experten einen Blick in die Dokumente werfen. Wenn Sie aus Schleswig-Holstein kommen, dann gern bei uns. Im Süden Deutschlands ist der VdK präsenter, die können Ihnen aber sicherlich auch helfen.

  • user
    Marion Strosina
    am 16.11.2020

    Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung !

    Die AU für die Skoliose ist eine Erstbescheinigung, genauso wie die darauf folgende AU nach Hüft OP. Auch diese wurde als Erstbescheinigung ausgestellt, für mich auch logisch, da zwei Hüften operiert wurden.

    Was genau wäre jetzt meinerseits zu tun, um eine gefestigte Aussage zu dem Thema zu bekommen ?

    Danke und Gruß

  • user
    Christian Schultz
    am 16.11.2020

    Wie gesagt: Man muss sich das im Einzelfall genau anschauen. Wichtig wäre auch die Frage, was für eine Art der Krankschreibung Sie für die Skoliose erhalten haben. Wenn es sich um eine Folgebescheinigung handelt, läuft damit das Krankengeld ganz normal weiter - und zehrt somit die 78 Wochen auf.

  • user
    Marion Strosina
    am 16.11.2020

    Hallo Herr Schultz,

    Aber das ist doch der Fall, ich war vom 6.11.2019 bis zum Eintritt der neuen Erkrankung ( Skoliose) am 17.3.2020 arbeiten und somit nicht krankgeschrieben.....

  • user
    Christian Schultz
    am 16.11.2020

    Hallo Marion, Ihr Bericht liest sich so, als ob die Krankenkasse korrekt gehandelt hat. Normalerweise erwächst ein neuer Anspruch auf Krankengeld nur, falls diese neue Krankheit eintritt, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt nicht krankgeschrieben sind. Ansonsten läuft einfach der 78-Wochen-Zeitraum weiter - so wie in Ihrem Fall auch.

    Aber um das zweifellos festzustellen, müsste man sich Ihre Unterlagen genauer ansehen.

  • user
    Marion Strosina
    am 16.11.2020

    Hallo,

    Ich war vom 20.12.2018 bis 25.01.2019 wegen Hüftathrose arbeitsunfähig. Am 26.4.2019 kam ich ins Krankenhaus und erhielt links ein Hüftimplantat, arbeitsunfähig war ich bis zum 6.11.2019.

    Danach wurde eine weitere Hüft OP für den Juli 2020 geplant da beidseits Arthrose bestand.

    Leider kam am 17.3.2020 eine andere Erkrankung zum Vorschein in Form einer Skoliose Bandscheibe. Auf diese war ich bis zum 5.7.2020 krankgeschrieben. Nahtlos ab dem 6.7.2020 schloss sich die 2. Hüft OP

    an und nach dem Krankenhaus wurde ich wieder auf dieselbe Diagnose arbeitsunfähig entlassen.

    Die Krankenkasse zählt nun den gesamten Zeitraum zusammen und will demnächst das Krankengeld einstellen. Ist das korrekt oder muss der Zeitraum der Skoliose aus den 78 Wochen herausgerechnet werden ?

    Danke

  • user
    Christian Schultz
    am 09.11.2020

    Hallo NaLu, wenn die zweite Erkrankung unabhängig von der ersten ist, kann ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstehen. Der hängt jedoch auch von anderen Faktoren ab - zum Beispiel, wie lange Krankenkassenbeiträge gezahlt wurden, ob man arbeitsunfähig war oder nicht, als die neue Diagnose erstellt wurde etc.

    Ergo: Eine fundierte Antwort auf Ihre Frage können auch wir Ihnen nur geben, wenn wir Einblick in die Unterlagen nehmen: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    NaLu
    am 08.11.2020

    Hallo ich wurde 7/2019 von der KK nach 78 Wochen Krankengeldbezug ausgesteuert und bekomme seit 8/2019 AlG 1 nahtlos. Durch Corona habe ich verlängerten Anspruch bis 10.12.2020. Am 16.10. war ich im MRT und hätte jetzt eine komplett neue Diagnose (vorher Psyche jetzt Chirurgie), hätte ich somit wieder erneut Anspruch auf Krankengeld? Die RV hat eine Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt, allerdings soll ich laut Brief meine Erkrankung "an den Nagel hängen", indem ich mich gesund melde beim AAmt und mich somit arbeitssuchend/arbeitslos melde und den Arbeitsmarkt trotz enormer psychischer Krankheit zur Verfügung stehe. Ich bin derzeit in der Psychiatrie in Betreuung und mir scheint es so, dass die Sozialarbeiterin überfordert ist. Kann ich jetzt, daer Psyche in Behandlung bin überhaupt mich auf eine neue ICD Krankschreibung lassen und Krankengeld beziehen?

    Bitte helft mir

    Lieben Dank NaLu

  • user
    Christian Schultz
    am 23.10.2020

    Hallo Ilona, Krankengeld für die gleiche Erkrankung gibt es erst nach Ablauf der dreijährigen Blockfrist - und wenn Sie in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate nicht wegen Depressionen krankgeschrieben waren. Lassen Sie sich am besten persönlich beraten.

  • user
    Ilona Mahnert
    am 23.10.2020

    Hallo, vielen Dank für die Hilfestellung.

    Ich war 78 Wochen Krank wegen Depressionen. Dann ausgesteuert und danach ALG 1, jetzt ALG 2 abgelehnt aber wieder krank mit Depressionen .... was nun????

  • user
    Anna
    am 20.10.2020

    Und wie is es ausgegangen bei dir .? Hast du erneut Krankengeld Anspruch .?

  • user
    Christian Schultz
    am 19.10.2020

    Hallo CB, bitte haben Sie Verständnis, dass wir solch detaillierte Fragen in diesem Forum nicht beantworten können. Dazu müssten wir uns Ihre Unterlagen genauer anschauen.

  • user
    CB
    am 17.10.2020

    Bin aufgrund von Arbeitsunfallfolgen seit 31.01.2019 AU und erhalte Verletztengeld von der Unfallkasse. Dies wird lt. heute erhaltener Anhörung der Unfallkasse am 04.11.2020 zum letzten Mal gezahlt und somit 14 Wochen länger als 72 Wochen. Werde mich jetzt bei der Arbeitsagentur melden unter Hinweis auf § 145 SGB III (Nahtlosigkeitsregelung). An meinen alten Arbeitsplatz kann ich nicht zurückkehren und eine Wiedereingliederung auf einem anderen Arbeitsplatz ist gescheitert. Es gibt aktuell keine Möglichkeit, bei meinem Arbeitgeber auf eine andere Stelle umgesetzt zu werden. Eine von der Unfallkasse angeregte Reha ergab, dass ich nur noch 3 - 6 Std. arbeiten kann. EM-Rentenantrag wurde im März 2019 gestellt. Habe einen Gde von 60 % und plane ohnehin, am 01.04.2022 in die vorgezogene Altersrente (mit Abschlägen) für Schwerbehinderte zu gehen.

    Ich habe noch Resturlaubsansprüche aus 2019 und auch für 2020. Frage: Macht es Sinn, diesen zu nehmen oder am bei Beschäftigungsende auszahlen zu lassen? Was spricht dafür und was spricht dagegen?

  • user
    Moni
    am 13.10.2020

    Hallo Werner ich bin jetzt auch seit 30.12.2019 krankgeschrieben bekomme jetzt am 28.10.2020 eine neu Hüfte. Wäre sehr nett wenn Du mir sagen kannst auf was ich bei den Krankmeldungen achten mus. Schon jetzt herzlichen DANK Gruß Moni

  • user
    Christian Schultz
    am 21.09.2020

    Hallo Constanze, streng genommen befinden Sie sich immer noch in der Blockfrist Ihrer psychischen Erkrankung. Ob es allerdings rechtens ist, diese neun Tage vom Anspruch auf Krankengeld abzuziehen, kann ich aus der Ferne nicht mit Garantie sagen. Dazu müsste man sich die Unterlagen genauer ansehen.

  • user
    Constanze
    am 21.09.2020

    Hallo, bei mir gibt es folgendes Problem: Mein Krankengeldanspruch läuft im November aus. Grundsätzlich ist das in Ordnung so. Es geht um psychiatrische Diagnosen. Zwischen den ersten 9 Monaten des Krankengeldbezugs und dem jetzigen Bezug habe ich 3 Monate Arbeitslosengeld I bezogen und dann ca. 15 Monate normales Gehalt. Zwischendurch war ich wegen gynäkologischer Beschwerden 9 Tage arbeitsunfähig. Der Frauenarzt hat mich wegen dieser Beschwerden krank geschrieben. Ich war in dieser Zeit drei Tage in der Frauenklinik wo ich operiert wurde. Dort musste ich auf einem Fragebogen alle Vorerkrankungen angeben. Ich habe dort dann auch die Depression angegeben, an der ich zu diesem Zeitpunkt aber nicht litt. Jetzt rechnet die Krankenkasse die Zeit der gynäkologischen Erkrankung (in der ich Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhielt), zu meinem Krankengeldanspruch hinzu. Ist das so zulässig?

  • user
    Angelika Stroot
    am 17.09.2020

    Hallo bin seid 29.04..19 krank geschrieben auf Boraut. Jetzt bin ich an einer Hüfte op worden am 17.08.20 ab 01.09 .20 Hüfte mit rein genommen . Heute hat die Krankenkasse angerufen und gesagt das ich bis zum 25.10 noch krangengeld bekomme . Gehe jetzt aber ab 23.09 ihn die Reha . Und wenn ich entlassen werde bin ich noch Krank . Sie von der AOK hat gesagt ich muss mich melden bei dem Arbeitsamt . Ausgesteuert .mfg angelika

  • user
    Arlt, Sigi
    am 16.09.2020

    Mir ist ähnliches wiederfahren.

    wie es aussieht hat man bei mir bei der letzten Blockfrist eine Krankheit bereits angerechnet. Die neue Blockfrist begann genau mitz dieser Krankheit wieder. Kann man eine Krankheit für zwei verschiedene Blockfristen verwenden?

    Gruß Sigi

  • user
    Christian Schultz
    am 01.09.2020

    Hallo, Krankengeld gibt es immer nur für eine Krankheit. Selbst wenn eine zweite Erkrankung hinzukommt, ist nicht gesagt, dass ein neuer Anspruch entsteht. Für Ihren konkreten Fall: Wer nun für eine weitere Erkrankung Krankengeld bezieht, hat keinen Nachteil, wenn eine alte Krankheit erneut ausbricht. Das Krankengeld erhalten Sie ja wegen der zweiten Diagnose.

    • user
      Bernd B.
      am 11.07.2021

      Was passiert aber nun wenn die Krankschreibung wegen

      der zweiten Diagnose endet und nur noch die bereits

      unter Umständen bereit ausgesteuerte hinzugetretene Erkrankung besteht ?

      Von Heute auf Morgen kein Geld mehr ?

      Wie wird das angerechnet ?

      Danke.

      Bernd

    • user
      Christian Schultz
      am 17.07.2021

      Hallo Bernd, worauf genau bezieht sich Ihre Frage?

    • user
      Perle
      am 26.10.2021

      Hallo,

      Ich habe eine generelle Frage.

      Wenn man mit Krankheit A ausgesteuert wurde und danach ALG1 bezieht und Krankheit B nach 7 Monaten erscheint, bekommt man dann wieder Krankengeld? Wenn ja in welcher Höhe? Wird das alte KG und das ALG1 mit in die Berechnung des neuen KG einbezogen? Muss man 6 Monate gesund ALG1 bezogen haben, oder geht es um die 6monatige Einzahlung der Krankenversicherung?

    • user
      Christian Schultz
      am 27.10.2021

      Da müsste ich selbst recherchieren. Falls ich es schaffe und jemanden aus der Beratung zu fassen bekomme, werde ich dazu etwas schreiben.

  • user
    S. Mahmood
    am 31.08.2020

    Hallo mit Einander, wenn wegen einer völlig neuen Krankheit, Krankengeld bezogen wird und nun erneut eine vorhärige Krankheit hinzukokommt, bei der die Blockfrist noch läuft, kann sich das auf die Beendigung des Krankengeldes von der neuen Krankheit auswirken? Habe dazu leider nichts konkretes in den empfohlenen Büchern gelesen. Denke mal das es wahrscheinlich für die meisten selbsterklärend ist, für mich jedoch nicht.

    Vielen Dank im voraus.

  • user
    Christian Schultz
    am 18.08.2020

    Hallo, Ihr Anspruch auf Krankengeld endet am 27.10.2020. Dass die Blockfrist erst am 06.03.2021 endet, bedeutet: Frühestens am 07.03.2021 könnten Sie aufgrund Ihrer jetzigen Erkrankung wieder Krankengeld erhalten. Aber auch nur wenn Sie in der Zwischenzeit sechs Monate lang nicht krankgeschrieben waren und Krankenkassenbeiträge abgeführt wurden. Zum Beispiel durch eine versicherungspflichtige Tätigkeit oder auch Arbeitslosengeld. Ihre Situation ist natürlich sehr individuell. Daher empfehle ich Ihnen, dass Sie sich persönlich beraten lassen. Zum Beispiel in unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    TVP
    am 17.08.2020

    Hallo,

    mein Krankengeldanspruch endet am 27.10.2020.

    Die Frist endet am 6.3.2021. Was genau bedeutet das?

    Krankgeschrieben bin ich aufgrund einer "Anpassungsstörung", da ich mein Kind verloren habe. Nun bin ich wieder schwanger und weiß nicht, wie ich mich richtig verhalten soll, sodass ich mir nicht selbst ein Bein stelle.

    1. Ich fühle mich noch nicht Inder Lage wieder zu arbeiten (hohes Stresslevel, viel Arbeit, Druck, Angst vor der Situation etc.).

    2. Hilft mir wieder schwanger zu sein natürlich, um besser klarzukommen und besser genesen zu können. Aber gleichzeitig habe ich auch eine enorm große Angst aufgrund meiner Vorgeschichte, was bedeutet: Auch, wenn ich mich jetzt wieder gesundschreiben lassen würde und arbeiten gehen würde bzw. ab 27.10., befände ich mich ja in derselben Situation und würde sicher auch von meinem Arzt krankgeschrieben werden. Geht das denn überhaupt? Hätte ich erneuten Anspruch oder wie ist hier die Lage?

    Dankeschön

  • user
    Ilonka Rusch
    am 12.08.2020

    Ich war wegen Mobbing und Insolvenz und Erschöpfung im Krankenstand. Wollte Reha machen. Um wieder arbeiten zu können. Durch Verschleppung und hin und her schieben der Zuständigkeit dauerte es dann 2 Jahre länger.

    Zudem durch Aussteuerung und dann zuständigkeitsloser Inkompetenz wurde ich direkt von Krankengeld inj hartz4 geschickt mit der irrtumserregung es sei ALG 1 Filiale. Ohne Aufklärung ohne irgendwelche meiner Fragen zu beantworten oder zu prüfen, ob dies richtig ist, denn ich habe unbefristeten Arbeitsvertrag und war nur noch krank wartend auf Reha.

    Meine Bedenken äußernd bekam ich eine Antwort ob ich nun Geld will oder nicht.

    ??? Ignorant und machtbewusst ohne jegliche Verantwortungsgefühl war ich gezwungen, da ich Kinder habe und sonst Existenz bedrohlich Situation.

    Durch diese ganzen Fehler wurde nicht nur der steuerzahler betrogen auch ich habe finanzielle und berufliche Schaden genommen.

    Bis heute ikann und will niemand mir erklären ob das so richtig war und auf welche rechtlichen Grundlagen dies beruht.

    Ich werde einfach ignoriert

  • user
    Ramo
    am 12.08.2020

    Ich habe nach 78 woche krankengeld, auch von arbeitsamt eine solche Teilnahme bekommen.

    Muß ich Montag anfangen eine bewerbung Training fur 2 monaten volzeit, obwohl ich in die Unterlagen von Ärztliche Dienst von arbeitsamt geschrieben habe ,das ich wegen meinem Krankheit nich mit vielen Leuten arbeiten kann.

    Aber noch keine Bescheid von Ärztliche Dienst bekommen und auch keine arbeitslosen geld noch .

    Kann bei mir auch dass die grund fur Maßnahme sein? Soll die sehen wie ich dort mit Männchen um gehn?

    Sol ich die Maßnahme nicht akzeptieren bis Bescheid von Ärztliche Dienst bekommen?

  • user
    Christian Schultz
    am 05.08.2020

    Hallo Janett, offenbar beziehen Sie Krankengeld aufgrund Ihrer Knieprobleme. Wenn nun noch eine andere Erkrankung ("Psyche") dazu getreten ist, besteht dafür erst einmal kein neuer Anspruch auf Krankengeld. Ich empfehle Ihnen auf jeden Fall eine persönliche Beratung - zum Beispiel beim SoVD Schleswig-Holstein: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Janett Krasnici
    am 05.08.2020

    Hallo

    habe eine frage die Krankenkasse will kein Krankengeld mehr zahlen ich soll Allg 2 beantragen. Ich war vom 2.3.2020 bis 28.7.2020 wegen meinem Knie krank geschrieben und sollte Operiert werden. Habe kurz zeitig die OP abgesagt weil ich mich von der Psyche nicht bereit hielt. Bin dann zum anderen Arzt und wurde vom 28.7.2020 bis 4.8.2020 weiter aber auf die Psyche krank geschrieben am 4.8.2020 bis 1.9.2020 nochmal krank geschrieben. Jetzt will die Krankenkasse kein Geld mehr zahlen da der MDK sagte keine Knie OP kein Geld mehr. Bin aber durchweg Krank geschrieben aber ab jetzt auf die Psyche müssen die weiter Geld zahlen oder nicht mehr? arbeiten gehen geht nicht.

  • user
    C. Jungbäck-Röhm
    am 24.07.2020

    Hallo,

    leider komme ich mit der Formel nicht zurecht. bitte um richtige Excel- Tabelle in PDF - Format zum nachvollziehen.

    Danke

  • user
    Christian Schultz
    am 20.07.2020

    Hallo Michael, grundsätzlich hätten Sie in einem solchen Fall Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung. Und im Anschluss würde die Krankenkasse ein neues Krankengeld berechnen.

  • user
    Michael Waldforst
    am 09.07.2020

    Guten Tag, ich bin seit 28.12.2019 wegen Burnout krank geschrieben und bekomme Krankengeld. Die Krankmeldung läuft jetzt am 31.07.2020 aus gehe in meine ursprüngliche Firma zurück. Sollte ich jetzt in den nächsten Wochen eine neue Erkrankung bekommen welche mit dem Burnout nichts zu tun hat(z.B. Unfall), müsste der Arbeitgeber dann zuerst wieder Lohfortzahlung betreiben oder würde ich direkt zurück ins Krankengeld fallen? Würde bei einer Krankheitsdauer von über 6 Wochen das Krankengeld dann neu berechnet(gehe durch Corona in Kurzarbeit) oder würde das Krankengeld der ersten Krankheit zugrunde gelegt werden.

    Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus.

  • user
    Christian Schultz
    am 02.07.2020

    Hallo Nico, nach Ablauf der 78 Wochen bekommen Sie kein Krankengeld mehr. Frühestens nach Ablauf der dreijährigen Blockfrist. Wenn ich das richtig gelesen habe, endet diese bei Ihnen erst im Dezember 2021. Wenn Sie nun weiter krankgeschrieben sind, sollten Sie sich umgehend beim Arbeitsamt melden. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2019/03/07/ausgesteuert-so-verhalten-sie-sich-beim-arbeitsamt-richtig/

  • user
    Nico
    am 02.07.2020

    Guten Tag , ich bin seit dem 07.03.2019 arbeitsunfähig. Mit Anspruch auf Krankengeld bis

    23.08.2020, meine Fragen ist: ich habe vom Meine AOK Krankenversicherung eine Briefe bekommen, und zwar, steht geschrieben: wir haben ja bereits darüber gesprochen: Sie waren wegen Ihrer Erkrankung erstmal ab 21.12.2015 arbeitsunfähig.

    Ihr Krankengeld endet bei nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit am 23.08.2020

    Mit diesem Tag ist die Höchstanspruchsdauer von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (21.12.2018 bis 20.12.2021) erreicht.

    Dabei wurde folgende Vorerkrankung angerechnet

    Vom 04.02.2019. bis 15.02.2019 angerechnet 12 Tage

    Meine Frage ist: was bedeute Mit diesem Tag ist die Höchstanspruchsdauer von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren ( 21.12.2018 bis 20.12.2021 ) erreicht?

    Bedeutet dass ich z.b. Wenn ab dem 23.08.2020 mich Arbeitslos melden, und dass ich dann mit dem selber Krankheit wie jetzt Ab dem 20.12.2021 kann ich wieder 78 Wochen Krankengeld bekommen (beantragen ) ?

    Wenn jemand mir helfen kann dass zu verstehen.

    Ich bedanken mich im Voraus.

  • user
    Christian Schultz
    am 25.06.2020

    Hallo Andre, der Antrag benötigt eine gewisse Bearbeitungszeit, mit drei Monaten können Sie sicherlich rechnen. Ich empfehlen Ihnen daher, frühzeitig das Gespräch mit der Rentenversicherung zu suchen.

  • user
    Andre
    am 25.06.2020

    Hallo, ich bekomme seit Ende August ´19 Krankengeld. Dieses müsste bis Mitte Januar ´21 laufen. Nun habe ich aber erst im Dezember meine 3 Beitragsjahre in der RV voll, weil ich früher mal kein Verdienst hatte und nicht mehr eingezahlt wurde. Ich verstehe es so, dass ich mich ca. im Oktober beim Arbeitsamt wegen der Nahtlosigkeitsregelung melden sollte. Aber ab wann kann man einen Erwerbsminderungsantrag stellen, wenn man erst ab Dezember Abspruch hätte? Geht das vorher, weil es ja eine gewisse Bearbeitungszeit hat, oder erst ab Dezember, ab wann es mir bei Genehmigung zustehen würde? Krank sein ist doof! Schönen Tag noch

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    Christian Schultz
    am 24.06.2020

    Hallo Silke, der entscheidende Punkt ist: Wann ist die zweite Erkrankung aufgetreten? Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt aufgrund der Depression krankgeschrieben waren, gibt es keinen neuen Anspruch auf Krankengeld. Es handelt sich um eine knifflige Situation. Daher empfehle ich Ihnen, dass Sie eine sozialrechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Dort kann man anhand Ihrer Unterlagen verbindlich feststellen, wie es in Ihrem Fall weitergeht.

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    silke strupp
    am 24.06.2020

    Hallo Herr Schultz,

    Ich bin seit dem 19.06.20 von der Kasse ausgesteuert, war bis 26.05.20 fünf Wochen zur Reha und wurde krank entlassen (Depression). Ich habe ab 20.06.20 meinen Resturlaub angetreten und muss ab Juli wieder wegen einer anderen Krankheit (karpaltunnelsyndrom) zur Op. Bekomme ich dann wieder Krankengeld?

    VG Silke

  • user
    Heike
    am 23.06.2020

    Hallo Werner,

    kannst Du mir bitte mit deiner Excel-Liste (eine Beispielliste) und deinem weiteren Rat helfen?

    Ich habe seid 10 Jahren eine Grunderkrankung auf die ich auch immer wieder in diesen 10 Jahren krankgeschrieben wurde (2010 und 2016 mit Wiedereingliederungen und 2016/2017 mit langem Krankengeldbezug). Wenn ich heut krankgeschrieben würde, würden diese "Altlasten" mit in die Blockfristen und mit hineinfließen, also auf die heutige Blockfrist angerechnet werden?

    Herzlichen Dank für deine Mühe und Antwort! Gruß, Heike

  • user
    Christian Schultz
    am 19.06.2020

    Hallo Anja, höchstwahrscheinlich ja. Denn die beiden Gründe für Ihre Arbeitsunfähigkeit haben eine Verbindung zueinander. Zumindest gehe ich anhand Ihrer Ausführungen davon aus: Die Probleme in der rechten Schulter haben dazu geführt, dass nun auch die linke Schulter Probleme macht.

  • user
    Anja Zurnieden
    am 19.06.2020

    Ich meinte 78 Wochen nicht Monate

    Entschuldigung

  • user
    Anja Zurnieden
    am 19.06.2020

    Hallo

    Ich bin seit dem 31.10.19 wegen meiner rechten Schulter krankgeschrieben.

    Wurde auch am 16.3.20 an der Schulter operiert.

    Bekomme jetzt noch eine ambulante Reha, dann hoffe ich das ich nach der wiedereingliederung erstmal wieder arbeiten kann .

    Ich schreibe „erstmal " weil meine linke Schulter schon genauso anfängt zu schmerzen wie die rechte vor der Operation.

    Jetzt meine Frage...

    wenn ich eventuell im nächsten Jahr meine linke Schulter auch operieren lassen müsste würde ich dann wieder sofort ins Krankengeld fallen und es würde auf die 78 Monate angerechnet werden??

    Danke schon mal im voraus

    Liebe Grüße Anja

  • user
    Christian Schultz
    am 18.06.2020

    Hallo Marcus, da gebe ich Ihnen erstmal Recht. Man müsste sich aber Ihre Unterlagen noch einmal genauer ansehen. In vielen Fällen hilft schon ein Telefonat mit der Behörde. Daher sollten Sie zunächst versuchen, bei der Arbeitsagentur anzurufen und die Sachlage erläutern. Falls das nicht hilft, empfehle ich Ihnen eine sozialrechtliche Beratung.

  • user
    Marcus
    am 18.06.2020

    Hallo,

    Ich war 78 Wochen wegen Bandscheiben krank habe jetzt 7 mon gearbeitet und bin nun wegen was anderem krank gewesen vom 27.04 -15.06 nun sind 2 Wochen kg die aber in die blockfrist fallen .

    Der Brief mit Datum 11.06 ist am 15.06 im Briefkasten wo die blockfrist drinn steht und mit der Info soll mich beim AA melden . Die vom AA sagen mir hätte mich am 01.06 melden müssen aber geht ja nicht wie soll ich wissen das ich kein geld von der Aok bekomm und erst so spät bescheid bekomme.

    LG marcus

  • user
    Christian Schultz
    am 17.06.2020

    Hallo Peter, leider haben wir es in der Sozialversicherung immer wieder mit unterschiedlichen Gutachten zu tun. Das ist vor diesem Hintergrund nicht ungewöhnlich - auch wenn es für den Betroffenen stets unverständlich erscheint. Natürlich haben Sie das Recht, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen. Vermutlich hätten wir Ihnen das auch empfohlen.

    Eine Prognose, wie lang das Verfahren nun dauert, kann Ihnen leider niemand geben. Wenn alle Befundberichte vorliegen, geht es in der Regel schneller. Das scheint bei Ihnen ja der Fall zu sein. Möglicherweise wird nun aber auch noch einmal ein neues Gutachten in Auftrag gegeben. Die Kollegen vom VdK werden Sie auf diesem Weg begleiten.

  • user
    Peter Hartmann
    am 17.06.2020

    Nein vertan Krankgeschrieben seit 26.08. 2018

  • user
    Peter Hartmann
    am 17.06.2020

    Hallo, habe da mal einige Fragen. Ich bin seit dem 26.08. 2020 krankgeschrieben wegen einer Schulterfraktur, zwei Sehnen sind abgerissen, nach 2 OP s ohne Erfolg ( Sehnen immer wieder gerissen ) einer anschließenden Reha die leider erfolglos war und als nicht arbeitsfähig entlassen musste ich mich arbeitslos melden. Dann bekam ich vom Arbeitsamt eine Begutachtung wo draus hervorgeht das ich keine 3 Stunden pro Tag mehr arbeiten kann. Ein Schwerbehinderten Ausweiss bekam ich mit 60 % . Ich stellte dann einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente der abgelehnt wurde da ich noch 6 Stunden pro Tag arbeiten könnte. ( Es liegen noch andere Erkrankungen vor, zum Beispiel Diabetes, Athrose in den Knien und rechter und linker Schulter, Halsnacken Bandscheibenvorfall, die in naher Zukunft künstlich ersetzt werden müssen. ) Nun meine Frage : Wie kann die Rentenkasse ein anderes Gutachten erstellen als das Arbeitsamt? Ich werde Heute zum VDK gehen und Wiederspruch einlegen. Frage 2 : Welche Chance habe ich das es schnell geht da mein Arbeitslosengeld bald ausläuft und ich dann ohne Geld und Krankenkasse darstehe.

  • user
    Christian Schultz
    am 08.06.2020

    Hallo, leider ist es nicht so einfach. Ein neuer Krankengeldanspruch ist zwar möglich, der Teufel steckt jedoch im Detail. So darf die "neue" Erkrankung zum Beispiel nicht mit der vorherigen im Zusammenhang stehen. Bei diesem schwierigen Thema empfehlen wir immer eine persönliche Beratung.

  • user
    Kocapinar
    am 08.06.2020

    Hallo

    Erstmal Danke das sie betroffenen helfen wollen.

    mein Krankengeld endet 10.06.2020 ,kann ich am 10.06.2020 zum Arzt wegen einer anderen Krankheit für den 11.06.2020 mich Krankschreiben lassen wird dann die Laufzeit neu berechnet, so das ich ich, nicht ausgesteuert werde und nicht zum Arbeitsamt muss. Oder muss ich erst am 11.06.2020 zum Arzt, wegen neuer Krankheit.

    Bitte um Dringende Antwort.

    Mit Freundlichen Grüßen

    Kocapinar

  • user
    Christian Schultz
    am 30.04.2020

    Hallo Maike, das müsste man sich im Einzelfall anhand der Unterlagen anschauen. Möglich ist jedoch, dass die Operation beim Krankengeld mit der Krebserkrankung gemeinsam betrachtet wird. Aber wie gesagt - das kann individuell auch anders gewertet werden

  • user
    Maike
    am 30.04.2020

    Hallo, ich war 2018 bis Anfang 2019 für 6 Monate wegen einer Krebserkrankung im Krankengeld. Seit Mai 2019 arbeite ich wieder. Nun wurde ein Bruch der damaligen OP-Narbe festgestellt. Rutsche ich nun für die notwendige Korrektur-OP wieder direkt ins Krankengeld oder wird das als nicht-zusammenhängend gewertet und ich bekomme Lohnfortzahlung? Es ist ja (zum Glück) kein Krebs. Vielen Dank!

  • user
    Christian Schultz
    am 22.04.2020

    Hallo Yilmaz, das ist gut möglich. Die drei Jahre Ihrer Blockfrist müssten nun abgelaufen sein. Außerdem ist wichtig, dass Sie in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate lang nicht wegen Ihres Herzens krankgeschrieben waren. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2018/06/21/krankengeld-laeuft-aus-wie-verhalte-ich-mich-richtig/

  • user
    Yilmaz
    am 21.04.2020

    Hallo,

    ich wurde von Hertz Operiert und habe 78 Wochen Krankengeld bezogen und dann 6 Monate Arbeitslosengeld. Danach 1 Jahr gearbeitet. Jetzt werde ich nochmals von meinen Hertz Operiert. habe ich dann (falls) 78 Wochen wieder Anrecht auf Krankengeld? Oder muss ich mich Arbeitslos melden. Danke für die Antworten.

  • user
    Christian Schultz
    am 23.03.2020

    Hallo Holger, das müsste man sich anhand Ihrer Unterlagen anschauen. Möglich wäre es, wenn Sie zum Feststellung der neuen Krankheit nicht krankgeschrieben waren und inzwischen lange genug KV-Beiträge eingegangen sind. Kommt aber auf die Details an.

  • user
    Holger Sobczynski
    am 23.03.2020

    Hallo zusammen, ich bin bereits seit längerem Ausgesteuert, beziehe Alg1, hatte zwischenzeitlich 2 Rehas ( wo KV-Beiträge gezahlt wurden) und muss mich jetzt wegen einer anderen Krankheit AU schreiben lassen, bekomme ich dann wieder Krankengeld von der Krankenkasse ?

  • user
    Christian Schultz
    am 06.03.2020

    Hallo, das ist noch korrekt.

  • user
    Dr. Paint
    am 05.03.2020

    Hallo Herr Schultz,

    Starre Blockfristen gem;

    www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/krankengeld-dauer-des-anspruchs-3-blockfristen_idesk_PI434_HI2558374.html

    ist es immer noch richtig?

    bedeutet dass, nach der alte RVO?

    Erstmaliger eintritt der Erkrankung z.B. Wirbelsäulenerkrankung

    z.B.

    1. Blockfrist 15.11.2012 14.11.2015

    2. Blockfrist 15.11.2015 14.11.2018

    3. Blockfrist 15.11.2018 14.11.2021

    4. Blockfrist 15.11.2021 14.11.2024

    entspricht es der aktuellen Rechtsprechung?

    Sie als Spezialist können das sicher beantworten.

    Vielen Dank

    meinen persönlichen Gruß

    Dr. Paint

  • user
    Christian Schultz
    am 03.03.2020

    Hallo Sabine, wenn Sie nicht krankgeschrieben waren und die beiden Krankheiten nicht miteinander in Beziehung stehen, kann ein neuer Anspruch auf Krankengeld beginnen. Das muss man sich aber im Einzelfall anschauen. Bitte besprechen Sie das persönlich mit einem Fachmann, zum Beispiel in unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Sabine
    am 01.03.2020

    sorry - bei 2. war natürlich gemeint: in Arbeit - also Lohn!

  • user
    Sabine
    am 01.03.2020

    Servus,

    ich war in 2019 über 20 Wochen krankgeschrieben wegen Psyche.

    1. Dann wieder gesund, aber ohne Arbeit. Also Arbeitslosengeld. Nun bin ich nach 3 Wochen wieder krankgeschrieben wegen Orthopädie. Beginnen jetzt die 78 Wochen wieder neu zu zählen?

    2. wie ist es wenn: wieder gesund und in Arbeit. Also Arbeitslosengeld. Nun bin ich nach 3 Wochen wieder krankgeschrieben wegen Orthopädie. Beginnen jetzt die 78 Wochen wieder neu zu zählen?

    Danke für Ihre Antworten. Denn ich kann mir eine Aussteuerung oder eine Rente absolut noch nicht leisten.

  • user
    Christian Schultz
    am 28.02.2020

    Hallo Andreas, innerhalb von 12 Monaten gibt es für eine Erkrankung maximal sechs Wochen Lohnfortzahlung. Daher gehe ich davon aus, dass Sie nun direkt Krankengeld beziehen. Für eine fundierte Antwort müsste man sich jedoch die Unterlagen anschauen.

  • user
    Andreas Schlett
    am 28.02.2020

    Hallo Herr Schulz,

    ich hatte anfang November eine Augen OP auf beiden Seiten und war bis Ende Dezember krank geschrieben und habe Krankgeld bezogen. Danach war ich wieder ab Januar normal arbeiten. Nun war ich nochmal eine Woche krank geschrieben im Februar, da ein Auge sich wieder entzündet hatte. Auf meiner Ärtzlichen Bescheinigung wurde Erstbescheinigung markiert. Bekomme ich jetzt die normale Lohnfortzahlung oder wieder das Krankengeld?

  • user
    Jüregen Friedrich
    am 24.02.2020

    Erst mal Danke für die schnelle Antwort. In diesem Fall ist es ja Nicht die gleiche Krankheit. nach der Rücken OP kam die Magengeschichte.

  • user
    Christian Schultz
    am 24.02.2020

    Hallo Jürgen, generell gilt, dass für die gleiche Krankheit kein Krankengeld gezahlt wird, wenn die Blockfrist von drei Jahren noch nicht abgelaufen ist. Anschließend müssen mindestens sechs Monate Beiträge für die Kasse gezahlt worden sein (z.B. durch Erwerbsarbeit oder Arbeitslosengeld). Um Ihre Entscheidung zur OP zu treffen, sollte Sie sich jedoch in jedem Fall individuell beraten lassen - zum Beispiel im Rahmen unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Jürgen Friedrich
    am 24.02.2020

    Hallöchen

    ich war in den vergangenen Jahren 18 Monate wegen einer Bandscheiben OP arbeitsunfähig. Die Krankenkasse schrieb mir, dass ich bis Juli 2020 nicht mehr krank sein dürfe, weil sie dann kein KG bezahlen würde. Habe jetzt 2 Monate Resturlaub gemacht und nun steht mir eine OP am Magen bevor. Wie muss ich mich verhalten? Muss ich die Magen OP bis in den Juli verschieben, damit ich finanziell nicht im Regen stehe?

  • user
    Werner
    am 24.02.2020

    Hallo Gudrun, Blockfristtag der 21.01.2017 ist ein Samstag, ich kann mir nicht vorstellen, dass Du da beim Arzt warst oder evtl. Klinik. Es ist nähmlich für mich ein besonderer Tag, mein Geburtstag.

  • user
    Werner
    am 24.02.2020

    Hallo Gudrun,

    Ich habe mir erlaubt Deine Daten nachzurechnen,sollten alle Daten simmen, was ich aus Deinen Zahlen erkennen kann. Solltest Du auf jeden Fall zur Beratung beim SoVD ghen.

    Denn Meines Erachtens liegt Deine Chance im Erstmaligen Eintritt Datum für D. . Dazu solltest Du die AU-,Reha-Zeiten mit Diagnosen und ICD-Codes der letzten 10 Jahre bei Deiner KK abfraen. Dann sichten wann der Erstmalig Eintritt D.war. Auf jeden Fall vom SovD kotrollieren lassen. Leider kann c die Tabelle und meine Berechnung nicht vernüftig hier hinterlegen.

    leider auch keine Exceltabelle, daher sieht es alles verzogen aus. Am Besten die untere Tabelle kopierenund in Excel einfügen, evtl klappt es.

    ab Hier______

    AU Zeiten nach Bereinigung Dazwischen

    Au Zeiten von - bis kein Tag E

    Annahme 21.01.2017 1.Tag? kein 180 E-Tage

    AU 21.01.2017 21.01.2017 D D 1 0

    E 2

    AU 24.01.2017 03.05.2018 D D 465 0

    E 143

    AU 24.09.2018 24.11.2019 M M 427 427

    E 0

    AU 25.11.2019 19.12.2019 D D 25 25

    E 0

    AU 20.12.2019 18.02.2020 D D 61 61

    E 0

    AU 19.02.2020 22.03.2020 D D 33 33

    ∑ 0 1012 546

    Starre Blockfristenbildung 1. Eintritt D1

    21.01.2017 20.01.2020 3 Jahre

    21.01.2020 20.01.2023 3 Jahre

    Starre Blockfristenbildung Eintritt D 2 Max

    24.09.2018 23.09.2021 3 Jahre Tage 546

    24.09.2021 23.09.2024 3 Jahre

    1. alle gelben Scheine AU kondolieren

    2. alle Daten der AU-Zeiten, Reha etc. der letzten 10 Jahre mit allen Diagnosen und

    ICD-Codes bei der Krankenkasse abfragen.

    Und seit wann Du Mitglied bist bei der Krankenkasse

    Auf jeden Fall zum SoVD gehen zur Beratung!!!

    M.E. liegt Deine Chance darin, wenn Erstmalige Eintritt zu einem anderen

    Datum liegt, so war es bei mir und die KK muss ein 78 Wochen weiterzahlen.

    GOOD LACK Dr. Paint

    werner.kleyer@t-online.de

  • user
    Christian Schultz
    am 21.02.2020

    Hallo Gudrun, Sie haben Recht - die Blockfrist seit dem 24.01.2017 ist abgelaufen. Ohne Ihre Unterlagen einzusehen, können wir aber keine seriöse Antwort geben. Ich empfehle Ihnen daher, sich an unsere Sozialberatung zu wenden: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Gudrun Exner
    am 20.02.2020

    Hallo alle zusammen, ich war vom 24.01.2017 bis 03.05.2018 krank geschrieben wegen Depression. Danach bis 23.09. 2018 arbeiten und dann wegen Bandscheibe vom 24.09.2018 bis 17.02.2020 krank geschrieben. In dieser Zeit war ich vom 25.11.bis 19.12.2019 in Reha. Aus der Reha als arbeitsunfähig wegen Depression entlassen. Mein Arzt hat mich weiterhin bis 18.02.2020 wegen Bandscheibe und einen Treppensturz krank geschrieben. Ab 19.02.2020 wieder wegen Depression als Erstbescheinigung. Meine Frage die Krankenkasse hat mir im Januar schon mitgeteilt dass mein Krankengeld am 22.03.2020 ausläuft gilt das auch mit der neuen Krankmeldung als Erstbescheinigung wenn die Blockfrist der Depression am 20.01.2020 abgelaufen ist. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

  • user
    Christian Schultz
    am 17.02.2020

    Hallo, da müsste ich mich erst einmal einlesen - deswegen kann ich das an dieser Stelle nicht beantworten, sorry.

  • user
    Dr. Paint
    am 16.02.2020

    Hallo Herr Schultz, ist es so?

    www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/304.html

    gem. Aufbewahrungsfrist 10Jahre lt. §304 SGB V.

    MFG

    Dr. Paint (anonymes)

    ehem. Betriebsrat/ Lack-Ingenieur

  • user
    Dr. Paint
    am 15.02.2020

    Moin Moin und Guten Tage Herr Schultz,

    bezüglich meiner Frage der blockfristen.

    Spielt evtl. die Aufbewahrungsfrist von 10Jahren eine Rolle?

    Sie antworteten: >>Das weiß ich leider nicht. Wieso ist das für die Praxis wichtig?<<

    Ja, es könnte wichtig sein. Seltsam ist es schon, dass es so einen Fall oder in deraktuellen Rechtsprechung nichts zufinden ist.

    Haben Sie irgendetwas in der Litaratur?

    Danke Dr. Paint (anonymes)

    ehem. Betriebsrat/ Lack-Ingenieur

  • user
    Christian Schultz
    am 13.02.2020

    Hallo Monika, wir können nicht alle individuellen Fragen hier im Blog klären. Dazu sollten Sie persönlich in unsere Beratung kommen.

    Doch im Rahmen einer Wiedereingliederung (z.B. "Hamburger Modell") beziehen Sie weiter Krankengeld, nicht das Gehalt des Arbeitgebers. Wenn diese Leistung ausläuft, sie aber noch auf eine Entscheidung des Rententrägers warten, sollten Sie auf jeden Fall zum Arbeitsamt. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2019/09/26/mit-der-nahtlosigkeitsregelung-zum-arbeitslosengeld-das-sollten-sie-jetzt-wissen/

  • user
    Monika
    am 13.02.2020

    Hallo Herr Schulz,

    eine Frage zur Blockfrist.

    Ich habe 2017 - Krankengeld bezogen. 12/2017 - 4/2019 habe ich gearbeitet.

    Seit 05/2019 bin ich aus dem gleichen Grund wie 2017 krankgeschrieben.

    Die Blockfrist endet damit doch dieses Jahr - also nach drei Jahren? Und es entsteht wieder ein Anspruch auf Krankengeld von 72/78 Wochen?

    Jetzt wird es noch etwas komplexer. Ich wurde von der KK aufgefordert eine Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen. Mein Krankengeldanspruch geht bis Ende März 2020.

    Übrigens auch interessant meine 5 Wochen Resturlaub die ich im Januar genommen habe, verlängern den Anspruch des Krankengeldes nicht, sondern werden abgezogen. Obwohl in diesem Zeitraum mein Arbeitgeber meinen Lohn gezahlt hat. - wie sehen sie die Chancen eines Einspruchs bei der Krankenkasse?

    Jetzt habe ich mit meinem Arbeitgeber eine Wiedereingliederung geplant die Anfang März beginnen soll. Mittelfristig geht dies mit einer Änderung meiner Tätigkeit innerhalb der Firma einher. Meine vorherige Beschäftigung werde ich Aufgrund der Erkrankung nicht durchführen können.

    Frage: im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung melde ich mich also beim Arbeitsamt, weil die Wiedereingliederung Ende März noch im Gange, aber der Rentenantrag noch nicht entschieden ist?

    Korrekt?

  • user
    Dr.Paint
    am 10.02.2020

    Guten Tag Herr Schultz,

    sorry, aber die erste Frage nach den Blockfristen ist immer noch nicht klar.

    wie lange kann die KK zurückgehen? 10 Jahre? 20 Jahre?

    Danke

  • user
    Christian Schultz
    am 10.02.2020

    Das weiß ich leider nicht. Wieso ist das für die Praxis wichtig?

  • user
    Christian Schultz
    am 10.02.2020

    Hallo, zu Ihrer ersten Frage: Krankengeld wird nur für Zeiträume gezahlt, in denen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. Wenn zwischen diesen Phasen Lücken entstehen, gibt es hier kein Geld - auch nicht rückwirkend.

    Die zweite Frage kann ich hier nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich an unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Dr.Paint
    am 07.02.2020

    Moin Moin und Guten Tag Herr Schultz,

    Betreff: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) , sogenannter "gelber Schein".

    Bei der Berechnung der Krankentage zählen dort ausschließlich die Zeiten auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen?

    2. Frage

    AU von bis AU-Bescheinigung (gelber Zettel)

    31.10.2016 04.11.2016 = ICD-Code K021.0G Gastritis gesichert, Arzt Dr. W.

    05.11.2016 11.11.2016= ICD-Code K021.0G Gastritis, gesichert Arzt Dr. W

    12.11.2016 18.11.2016= ICD-Code K021.0G Gastritis, gesichert Arzt Dr. W

    19.11.2016 25.11.2016= ICD-Code K021.0G Gastritis, gesichert Arzt Dr. W

    26.11.2016 02.12.2016= ICD-Code K021.0G Gastritis, gesichert Arzt Dr. W

    03.12.2016 16.12.2016= ICD-Code K021.0G Gastritis, gesichert Arzt Dr. W

    17.12.2016 13.01.2017= ICD-Code K021.0G Gastritis, gesichert Arzt Dr. W

    12.01.2017 31.01.2017= M54.5G Kreuzschmerzen, gesichert etc., Arzt Dr. M.

    Am 22.11.2016 war ich bei Orthopäden unter anderem wegen M54.5G, Keine AU vom Orthopäden.

    Kann die KK dann ab 22.11.2016 daraus AU-Zeiten wegen M54.5G machen?

    Bzw. schon ab 31.10.2016 AU-Zeiten wegen M54.5G?

    Jedenfalls schreibt die TKK es, nach meiner Frage einer Bescheinigung /Auflistung der letzten 10 Jahre der AU-, KUR-, Reha-Zeiten und Diagnosen.

    In der Auflistung von der TK als AU wegen M54.5G. Ich meine nicht die Blockfristenbildung!

    Die TK rechnet als AU-Zeiten vom 31.1.2016-31.1.2017 durchgängig als M54.5G.

    Anmerkung:

    8.11.2016 Magenspiegelung Dr. M.B. Keine Auffälligkeiten, also ausgeheilt durch H2-Blocker.

    Danke Dr. Paint (anonymes)

    ehem. Betriebsrat/ Lack-Ingenieur

  • user
    Dr. Paint
    am 07.02.2020

    Moin Moin und Guten Tage Herr Schultz,

    ich habe eine Frage zu Blockfristen, denn ich finde nichts im ganzen Netz.

    Wie oft kann man die starren Blockfristen bilden? Beispiel;

    Erste Blockfrist 15.11.2012 -14.11.2015 erster Eintritt wegen Krankheit M,

    Starre Blockfrist 15.11.2015 - 14.11.2018 (innerhalb 546 Tage Krg.)

    Starre Blockfrist 15.11.2018 - 14.11.2021 (innerhalb 546 Tage Krg.)

    Starre Blockfrist 15.11.2021 - 14.11.2024 (innerhalb 546 Tage Krg.)

    ich könnte so weiter machen, wieviel Blockfristen, über wieviel Jahre sieht das Gesetz nicht vor oder?

    Seit meinem 15 Lebensjahr könnte ich starten, bis jetzt zu meinem 59 Lebensjahr. Geburtstag 21.01.1961 - 21.01.2020 = 59 Jahre, so könnte ich theoretisch über 44Jahre Blockfristen bilden.

    was irgendwo Quatsch ist.

    Kann mir jemand sagen wie viele Jahre die Krankenkassen zurückgehen muss, ja muss oder anders herumgefragt, wie viele Jahre die KK zurückgehen. Sind es 10 Jahre wegen der Aufbewahrungsfrist?

    Danke Dr. Paint (anonymes)

    ehem. Betriebsrat/ Lack-Ingenieur

  • user
    Christian Schultz
    am 07.02.2020

    Im Rahmen einer LTA wird abgeklopft, welchen Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt bleiben. Theoretisch auch das Thema Umschulung. Im höheren Alter ist das jedoch eher unwahrscheinlich.

  • user
    Nico
    am 06.02.2020

    Hallo Christian,

    Danke für Die Antwort, aber ich würde vom Reha entlassen als 3 bis 6 Stunden Arbeitsfähig, Und wie oben geschrieben vielleicht ist dass ich meine Alte Arbeit nicht mehr machen kann, und deswegen kommt DRV mit eine LTA im Spiel, aber meine Frage ist: was kann DRV machen mit meine 57 Jahre, und meine ständig AU ? Umschulung? berufsfördernde Rehabilitation, Ja und dann? Wer tut einstellen eine 59/60 jährige ins Seine Firma? Für eine Zeitraum vom Maximal 3/4 Jahren? Weil ich mit meiner 36

    Arbeitsjahren laut DRV Kann ich mit 63 und 3 Monaten im Rente gehen.

    Danke

  • user
    Christian Schultz
    am 06.02.2020

    Hallo Nico, wahrscheinlich ist die Maßnahme zur Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) angeschoben worden, um Ihre Erwerbsfähigkeit zu prüfen. Das machen die Krankenkassen gern, siehe hier: www.sovd-sh.de/2019/12/03/kann-die-krankenkasse-mich-zur-reha-zwingen/

    Kommt im Rahmen der Reha raus, dass Sie weniger als drei Stunden arbeiten können, ist es gut möglich, dass der Antrag zur LTA in einen Rentenantrag umgewandelt wird. Aber das muss man nun abwarten.

  • user
    Nico
    am 06.02.2020

    Guten Tag, an alle Nutzer,

    ich bin 57 Jahre alt, und seit dem 07.03.2019 Arbeitsunfähig.

    ich war inzwischen ins Reha 3 Wochen lang stationär und würde entlass als Arbeitsunfähig, und dass ich meine aktuellen Arbeit nicht mehr üben kann,

    ich bin heute noch AU krankgeschrieben, und vor 2 Monaten habe ich von DRV eine Antrag auf LTA bekommen, und in zwischen wurde genehmigt, ich habe Am 13/02/20 eine Beratung gesprāch mit DRV, und ob mich jemand aufklären kann, wenn ich AU bin, und immer noch krankgeschrieben bin und Krankengeld Bekommen bis am 07.09.2020

    was mochte von mir die DRV mit diesem LTA Antrag? Wenn ich momentan Wegen meine Gesundheit Problem nicht Arbeiten kann?

    Und z.b. Ab wann nach dem 07.09.2010 kann ich wieder Krankengeld Bekommen?

    Vielen Dank

    was für Umschulung oder was weis ich sollte die DRV mich anbieten?

    danke

  • user
    Christian Schultz
    am 17.01.2020

    Hallo, ein neuer Krankengeld-Anspruch entsteht nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen - wie oben im Beitrag beschrieben. Wenn Sie aufgrund der "alten" Erkrankung arbeitsunfähig geschrieben waren, und dann eine neue Krankheit hinzukommt, führt das nicht zu einem neuen Krankengeld.

  • user
    Anomar
    am 17.01.2020

    Hallo,

    bin zur Zeit vom 29.07.19 bis 03.02.20 krank geschrieben, beziehe Krankengeld und ohne Arbeit. Jetzt habe ich zusätzlich komplett andere Beschwerden. Muss ich diesbezüglich ebenfalls von dem anderen Arzt eine Krankmeldung an die Krankenkasse schicken? Wenn ja, bekomme ich dann weiterhin Krankengeld aus der neuen Krankheit, wenn die vorangegangene Krankheit laut Arzt nicht mehr besteht, bzw. er der Meinung ist, dass ich wieder arbeiten kann? Ist sehr knifflig, da ich mich arbeitslos melden muss, sobald ich kein Krankengeld mehr erhalte.

    Vielen Dank im Voraus

  • user
    Christian Schultz
    am 14.01.2020

    Hallo Lutz, ob beim Auftreten einer neuen Erkrankung ein neues Krankengeld gezahlt wird, hängt von zwei Dingen ab. Erstens müssen die Krankheiten unabhängig voneinander sein. Und zweitens muss die neue Blockfrist zu einem Zeitpunkt entstanden sein, an dem Sie nicht krankgeschrieben waren. Das Thema ist nicht ganz einfach, ich empfehle Ihnen deshalb auf jeden Fall eine professionelle Beratung.

    • user
      Uguguc
      am 16.04.2021

      Was ist daran so schwierig, dass Sie jemandem böse raten, Geld für eine professionelle Beratung zu verschwenden?

    • user
      Bernd B.
      am 11.07.2021

      Und jetzt wird es interessant:

      Wie verhält es sich wenn genau diese Blockfrist VOR und NICHT im Zusammenhang mit der jetzt laufenden Erkrankung begonnen hat aber genau DIESE alte Erkrankung jetzt zu der neuen Erkrankung (mit neuer Blockfrist) hinzutritt ?

      Danke.

      Bernd

  • user
    Lutz Schäfer
    am 14.01.2020

    Hallo zusammen,

    ich habe ein Problem. Ich werde ab dem 05.04 keine Krankengeld (wegen Knieprobleme) lt. Krankenkasse mehr bekommen, da die Zeit rum sei. Nun ist aber ein prof. Alkoholentzug dazugekommen und ich habe Leberzirrhose und muss jetzt zur Bauchraumpunktion und Brustkorbpunktion ins KKH. Was mit der Leber sein wird, weiß zzt. keiner. Fakt ist ist ja, das ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe und die mich doch automatisch wieder zur Krankenkasse schicken. Wie sieht das in meinem Fall mit dem weiteren Bezug von Krankengeld aus? Auch die evtl. Dauer?.

    LG. Lutz

  • user
    Christian Schultz
    am 10.01.2020

    Hallo Martina, schauen Sie am besten auf Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Wenn hier unterschiedliche Titulierungen auftauchen, sollte es sich um eine neue Blockfrist handeln. Im Zweifelsfall fragen Sie bitte direkt bei der Krankenversicherung nach.

  • user
    Martina
    am 09.01.2020

    Hallo habe mit 43 eine Knie Prothese am 1.3.19 bekommen. Heute am 8.1.20 wurde das andere knie operiert. Bin jetzt deswegen krank. Ist das jetzt eine andere blockfrist? Verlängert sich Krankengeld um die neue Krankheit?

    Gute Besserung an alle!!

    LG Martina

    • user
      Roland
      am 17.09.2021

      Hallo ich bin seit 2014 mit meiner gleicher Krankheit immer wieder krank , die kranheit bleibt und konnt. Ich bin von der Krankenkasse Ausgesteuert , und bekomme jetzt noch 5 Monate Arbeitslosengeld . danach falle ich ins hartz 4 hinein , das was ich Vermeide möchte.

      Ich bin Physchis krank , und hatte Nieren Versagen und bin da in Behandlung . Wollte neuen Antrag stellen in der Krankenkasse , und sie sagten solange meine alte Krankheit besteht , bekomme ich kein Geld Von der Krankenkasse.

      Wie soll ich mich Verhalten

    • user
      Christian Schultz
      am 17.09.2021

      Hallo Roland, es ist auch sehr, sehr schwierig, für dieselbe Erkrankung noch einmal Krankengeld zu bekommen. Ob das in Ihrem Fall möglich wäre, kann ich hier im Forum aber nicht beantworten. Dazu müsste man sich genauer mit Ihren Unterlagen beschäftigen - wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Karl
    am 07.01.2020

    Danke Herr Schultz.

  • user
    Christian Schultz
    am 07.01.2020

    Hallo Karl, bitte erkundigen Sie sich unter Vorlage Ihrer Unterlagen in unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Karl
    am 06.01.2020

    Hallo vielleicht kann jemand helfen, etwas kompliziert. Ich wurde ausgesteuert, bekam dann ALG1 (Nahtlosigkeit) dann neues Arbeitsverhältnis - Kündigung nach 5 Monaten bekommen, AU. Laut Vorgaben bekommt man erst nach 6 Monaten wieder Krankengeld, mir fehlen 2 Wochen. Das Arbeitsverhältnis läuft noch 3 Monate, also ist die Agentur nicht zuständig. Wer zahlt? Gibt es eine Einzelfallentscheidung bei der Krankenkasse?

    • user
      Janet Hecke
      am 11.01.2021

      Hallo Karl.

      Bitte würden Sie mir bitte mitteilen, wie das vonstatten geht mit der Aussteuerung?

      Liebe Grüße

      Janet Hecke

    • user
      Thomas Richters
      am 03.03.2021

      Ich bin auch ausgesteuert und laufe nun unter der Nahtlosigkeiterklärung. Kann dazu ein sehr gutes Heft empfehlen.

      Titel: Das Ende vom Krankengeld. von Christian Schultz

      ISBN 9781690910404

      Gut erklärt und einfach geschrieben

  • user
    Christian Schultz
    am 09.12.2019

    Hallo Angela, wenn es bei den 25 Tagen (4. - 29.11.) geblieben ist, haben Sie aufgrund der ersten Erkrankung sicherlich noch kein Krankengeld erhalten, oder? Unabhängig davon ist am 04.12. durch die neue Erkrankung auch eine neue Blockfrist entstanden, ja.

  • user
    Angela
    am 09.12.2019

    Ich war vom 4.11bis zum29.11 und krankgeschrieben und dann habe ich eine neue Krankheit bekommen und war vom 4.12 bis 6.12 krankgeschrieben zählt das zu dem anderen da zu

  • user
    Werner Kleyer
    am 17.10.2019

    Moin, Arbeitslos & Krankengeld und keine EM-Rente.

    Ein Tip: Achtet auf die ICD-Codes von Eurem Arzt. Mein Hausarzt hat die alten ICD-Codes auf die AU weiter geschrieben, somit wurde ich zu früh "ausgesteuert". ImJahr 2016 OP rechte Hüfte (TEP). ICD-Code vorher M16.9 G (Koxatrose) Nachher hat er es weiter geschrieben. Fällt Euch etwas auf? In einer künstlichen Hüfte kann keine Koxarthrose (Arthrose) sein. Die Krankenkasse nimmt es zum Anlaß dann auszusteuern. Jetzt geht es weiter mit den falschen ICD-Codes auf den AU's. Das macht viel Arbeit um es richtig zu stellen. Excelliste erstellen alles aufschreiben und mehrere Blockfristen bilden. AU Datum von bis und Festgestellt am mit ICD-Codes , welcher Arzt usw. Tage (Wochen) Zählen. oder Excel rechnen lassen Formel =DATEDIF(C9;D9+1;"d")/7). Ihr könnt mir eine Email schreiben. Gruß Werner www.ktd-nachtschicht.de

    • user
      Herbig Ulrike
      am 29.07.2021

      Ich bin seid 1.3 1018 krank geschrieben. Zuerst war es wegen der Schulter, dann kam die Psyche hinzu und später noch das Astma. Am 30.8.20 wurde ich dann ausgesteuert. Ende März war ich ziemlich lange nur wegen meiner Schulter krankgeschrieben und mit der Zeit kamen immer neue Krankheiten und natürlich auch dementsprechend die positionsnummern dazu. Jetzt bin ich schon seit letztes Jahr ausgesteuert von der Krankenkasse und bekomme Arbeitslosen Geld. Ich habe mich dieses Jahr in der Reha mit corona angesteckt und jetzt leider danach mit dem long covid symptom zu kämpfen. Hätte ich jetzt nochmal Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse?

      Ich bin total verzweifelt und egal welches Amt ich anrufe, nie bekomme ich die richtige Antwort bzw Hilfe.

      Ich würde mich riesig freuen wenn Sie mir Bescheid geben könnten.

      Schöne Grüße Ulrike Herbig

    • user
      Christian Schultz
      am 30.07.2021

      Hallo Ulrike, leider kann man Ihre Frage nicht beantworten, ohne die jeweiligen Unterlagen dazu zu kennen. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

    • user
      Stefan
      am 15.10.2021

      Würde gerne zur Unterstützung eine Mail schreiben link geht aber nicht leider...

  • user
    Manuela Eiling
    am 11.09.2019

    Ich heute 56 Jahre alt konnte nach 34 Jahren Arbeit nicht mehr arbeiten die 78 Wochen waren rum und es hieß Rente beantragen ok in meinem Fall war es gerechtfertigt aber in der Zeit vom Beginn das rentenantrages bis die Rente sozusagen genehmigt war hat mir kein Mensch Geld gezahlt weder die Krankenkasse noch das arbeitsamt zumal ich ja nicht arbeitslos war sondern meine Arbeit geruht hat das waren harte sechs Wochen in dem ich mir Geld leihen musste um meine monatlich wiederkehrenden Ausgaben zu finanzieren das ging soweit dass man auch sechs Wochen bevor ich das erste Mal Rente bezahlt bekam vom arbeitsamt erneut kein Geld bekam also insgesamt zwölf Wochen die man einfach mal eingespart hat und somit mich richtig in Schwierigkeiten gestürzt hat diese Erfahrung wünscht man keinen denn die Umstellung von einem Tag zum anderen nicht mehr arbeiten gehen zu können zu Hause sitzen zu müssen dein ganzes Tun und Handeln auf Null herunter zu schrauben war schon schwierig genug und dann noch geldsorgen haben zu müssen war echt das letzte ?

    • user
      Stefan
      am 15.10.2021

      Ganz genau so geht es mir , ich war zwischen sein mal 3 Monate Arbeiten es geht aber nicht mehr....

      Neue Krankmeldung mit 6xwochen vom AG gestern erfahren das mir eine Amputation bevor steht.

      Jetzt noch die Geld Sorgen

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