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Folgebescheinigung bei Krankengeld – muss ich immer zum gleichen Arzt?

Behinderung Gesundheit

Wer Krankengeld bekommt, weiß: Es ist immens wichtig, dass Sie sich lückenlos krankschreiben lassen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen zeitnah bei der Krankenkasse eingehen – nur dann wird das Krankengeld nahtlos weiter gezahlt.

Nach der Erstbescheinigung müssen Sie also regelmäßig Ihren Arzt aufsuchen, um die sogenannte Folgebescheinigung zu bekommen. Doch ist es wirklich nötig, immer zum selben Arzt zu gehen?

Krankengeld: Nur mit Krankschreibung

Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, muss Ihr Chef Ihnen kein Gehalt mehr zahlen. Die Lohnfortzahlung läuft aus, jetzt muss die Krankenkasse ran. Doch Krankengeld gibt es nur so lange, wie Sie krankgeschrieben sind. Suchen Sie Ihren Arzt also rechtzeitig auf, spätestens am Tag nach dem Auslaufen Ihrer letzten Krankmeldung.

Grundlegende Informationen zum Krankengeld finden Sie in diesem Beitrag:

Krankengeld: Höhe und wie lange? | Antrag und Probleme mit der Krankenkasse | Minijob und Kurzarbeit

Was ist, wenn mein Arzt Urlaub hat?

Jeder kennt diese Situation: Die Krankheit tritt ausgerechnet jetzt ein, wenn sich der Hausarzt im Jahresurlaub befindet. Die gleiche Situation kann auch auftreten, wenn Sie Krankengeld beziehen und nun dringend eine Folgebescheinigung benötigen.

Was also tun? Die Krankenkasse vertrösten und die Krankmeldung nach der Rückkehr des Arztes nachreichen? Bitte nicht. Falls während Ihrer Krankmeldung eine Lücke entsteht, verlieren Sie für diesen Zeitraum den Anspruch auf Krankengeld. Ausnahmen gibt es zwar, doch diese rückwirkenden Krankschreibungen beschränken sich auf Einzelfälle.

Daher raten wir Ihnen: Falls Ihr Arzt – aus welchem Grund auch immer – nicht anzutreffen ist, gehen Sie bitte zur Vertretung. Zwischen der aktuellen Krankmeldung und der neuen Folgebescheinigung darf keine Lücke entstehen.

Vertretung – aber welche?

Wenn Ihr Arzt Urlaub macht, ist die Vertretungsfrage normalerweise klar geregelt. Falls nicht, müssen sie selbst aktiv werden. Suchen Sie einen anderen Arzt auf, der sich mit Ihrer Erkrankung auskennt. Sind Sie zum Beispiel wegen Ihres Halswirbelleidens krankgeschrieben, macht es wenig Sinn, zum Augenarzt zu gehen. Fällt Ihr Facharzt aus, sollte Sie Ihr erster Weg also zum direkten Vertreter führen. Falls das nicht klappt, gehen Sie bitte zu Ihrem Hausarzt.

„Lassen Sie keine Lücke entstehen. Falls Ihr Arzt Sie nicht weiter krankschreiben kann, gehen Sie bitte zu einem anderen Mediziner.“

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Immer wieder melden sich bei uns Mitglieder mit einer besonders kniffligen Fragestellung. Macht es eigentlich einen Unterschied, welche Diagnose auf der Folgebescheinigung steht? Läuft mein Krankengeld auch weiter, wenn die Folgebescheinigung für eine völlig andere Erkrankung ausgestellt wird?

Ja, es kommt einzig und allein darauf an, dass Sie rechtzeitig eine Folgebescheinigung vorlegen können. Um die Fortzahlung des Krankengeldes zu garantieren, ist das der Casus Knaxus. Schauen wir uns das anhand eines Beispiels an:

Peter aus Bad Schwartau ist seit vier Monaten aufgrund von Depressionen krankgeschrieben. Deswegen erhält er Krankengeld. Nun hatte er einen Autounfall, sein Bein ist gebrochen, und er liegt in einer Reha-Klinik.

In einer Woche läuft die aktuelle Krankeschreibung des Psychiaters aus. Peter erreicht die Praxis aber leider nicht. Um die Zahlung des Krankengeldes nicht zu gefährden, genügt es nun, eine Folgebescheinigung über seinen Beinbruch vorzulegen.

Das Krankengeld läuft also lückenlos weiter. Wichtig ist nur, dass es sich bei der Ausstellung um eine Folgebescheinigung handelt. Zurück zum Beispiel: Würde die Klinik aufgrund des Beinbruchs eine neue Erstbescheinigung ausstellen, hätte Peter mit seiner Krankenkasse ein Problem – und möglicherweise wäre die Zahlung des Krankengeldes erst einmal unterbrochen.

Fazit: Folgebescheinigung sorgt dafür, dass Krankengeld weiter gezahlt wird

Der springende Punkt lautet also: Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Folgebescheinigung, um weiterhin Krankengeld zu beziehen. Im Normalfall suchen Sie den Arzt auf, den Sie immer konsultieren. Fällt der jedoch aus, melden Sie sich bei dessen Vertretung. Wenn es gar nicht anders geht, reicht auch eine Folgebescheinigung für eine andere Erkrankung. Wichtig: Das gilt aber nur, wenn es sich bei dem Dokument um eine Folge-, nicht um eine Erstbescheinigung handelt.

Wenn Sie längere Zeit Krankengeld erhalten, müssen Sie außerdem immer einen Blick auf der Blockfrist haben. Denn auch wenn Sie – wie oben beschrieben – eine Folgebescheinigung für eine zweite Erkrankung einholen können: Ihr genereller Anspruch auf Krankengeld wird dadurch nicht verlängert.

Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder dem Behindertenausweis.

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Kommentare (282)

  • user
    Reiner Hölzel
    am 27.02.2024

    Hallo Herr Schultz,

    Meine Frage: Ich bin seit knapp 9 Wochen krankgeschrieben und mein Arbeitgeber hat mir nur für die ersten 6 Wochen Lohn gezahlt. Dies wäre ja auch richtig, wenn es sich ununterbrochen um eine Folgebescheinigung handeln würde. Dies ist aber nicht der Fall. Es wurden verschiedene Ärzte besucht und es handelte sich nie um eine Folgebescheinigung. Es wurden immer Erstbescheinigungen ausgestellt. Was ist nun korrekt? Bekomme ich für die ganzen 9 Wochen Lohnfortzahlung oder ab der 7. Woche Krankengeld?

    Vielen Dank im Vorraus.

    LG Reiner

    • user
      Christian Schultz
      am 27.02.2024

      Hallo Reiner, keine Ahnung. Um das zu beantworten, müsste man sich die Bescheinigungen anschauen. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung. Den SoVD gibt es in ganz Deutschland.

  • user
    Gustav Hörter
    am 27.02.2024

    Hallo Herr Schultz,

    Meine Frage: Ich bin jetzt seit etwa 8 Wochen krank geschrieben aber es handelte sich jede Woche um eine Erstbescheinigung da verschiedene Ärzte besucht wurden. Wird jetzt für die komplette Zeit der Lohn gezahlt oder bekommt man für die letzten 2 Wochen Krankengeld?

    LG Gustav

  • user
    Sally
    am 26.01.2024

    Ich bin Freiberuflerin, Anfang Dezember 23 hat mich mein behandelnder Neurologe krankgeschrieben. Über die KSK bin ich gesetzlich renten- und krankenversichert (mit Krankengeldanspruch) und erhalte seit einigen Tagen Krankengeld. Kurz vor der Krankschreibung hatte ich wegen schwerer Arthrose einen Termin für eine Gelenkersatz-OP am 4.4. vereinbart, vom 15.4. bis 2.5. schließt sich eine dreiwöchige ambulante Anschlussheilbehandlung an. Da für mich die 42-Tage-Regel sehr wichtig ist, möchte ich Formfehler vermeiden, die den durchgehenden Krankengeldbezug gefährden würden. Daher meine Fragen: Kann mich mein Neurologe theoretisch bis zum 2.5. krankschreiben und müsste er die Diagnose Arthrose "hinzunehmen"? Oder wäre das Krankenhaus ab Aufnahmetag 3.4. für die Folge-AU zuständig und wie lange wird man dann krankgeschrieben? ich werde ja nach 4 Tagen entlassen, bin eine Woche zuhause und starte erst dann mit der AHB. Danke für eine Auskunft zu meinem etwas verzwickten Fall.

    • user
      Christian Schultz
      am 26.01.2024

      Theoretisch ist es egal, welcher Arzt Sie arbeitsunfähig schreibt, damit das Krankengeld weiterläuft. In der Praxis kann es jedoch Probleme geben, wenn hier plötzlich Wechsel aufkommen. Daher empfehle ich Ihnen, dass Sie das vorab direkt mit der Krankenkasse besprechen.

      • user
        Sally
        am 26.01.2024

        Danke für die schnelle Antwort - die mich allerdings etwas verwirrt. Ich hatte den Ratgebertext so verstanden, dass es nicht auf den Arzt ankommt, der die Folge-AU ausstellt. Und dass mir meine Krankenkasse einen Weg aufzeigt, wie ich den Krankengeldbezug nicht gefährde, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Sie ist leider sehr gut darin, Ansprüche erst einmal abzuwehren. :-(

        Immerhin gibt es wohl meines Wissens die Möglichkeit, zumindest für die 3 Wochen Reha Übergangsgeld zu erhalten, wenn es mit der fortlaufenden Krankschreibung schiefgehen sollte. Liege ich mit dieser Vermutung richtig? Ich bin ja über die KSK auch gesetzlich rentenversichert.

        • user
          Christian Schultz
          am 26.01.2024

          Im Rahmen der Reha ist ja die Deutsche Rentenversicherung Kostenträger. Deswegen gibt es in dieser Zeit auch das Übergangsgeld.

  • user
    Jonas
    am 19.01.2024

    Hallo,

    Ich bin seit April 2022 krankgeschrieben, wurde im August 2023 ausgesteuert und beziehe daher Arbeitslosengeld. Ende 2023 hatte ich meine Reha, in der das Ergebnis war, dass ich weiter krankgeschrieben bin und eine Umschulung empfohlen wird. Noch wurde ich nicht gekündigt und habe noch meine festanstellung. Mein lta-Antrag bei der Rentenversicherung ist gestellt und ich war am ersten Tag nach der Reha-Klinik wieder beim Arzt für die Folge Krankschreibung. Nun ist es das erste Mal, dass ich eine Folge Krankschreibung versäumt habe und 2 Tage drüber bin. Wie wirkt sich das aus, wenn ich schon ausgesteuert bin und inzwischen Arbeitslosengeld anstatt Krankengeld beziehe?

    Vielen Dank im voraus! Beste Grüße

    Jonas

    • user
      Christian Schultz
      am 19.01.2024

      Hallo Jonas, das ist kein Problem. Das Arbeitslosengeld läuft trotzdem weiter.

      • user
        Jonas
        am 19.01.2024

        Danke für die schnelle Antwort! Das erleichtert mich sehr

  • user
    Isabel
    am 18.01.2024

    Guten Tag,

    aufgrund eines Burnouts nach jahrelanger Führungstätigkeit erhalte ich seit Juni 2023 Krankengeld und habe währenddessen in der Probezeit meine Stelle verloren. Nun möchte ich meine Psychiaterin, die mich bisher krankgeschrieben hat, schnellstmöglich wechseln. Kann ich mich erst einmal von meiner Hausärztin mit einer Folgebescheinigung krankschreiben lassen, bis ich einen neuen Facharzt gefunden habe?

    • user
      Christian Schultz
      am 19.01.2024

      Hallo Isabel, das geht. Das Wichtigste ist die fortlaufende Krankschreibung. Wenn aber längere Zeit kein Facharzt konsultiert wird, kann es sein, dass die Krankenkasse irgendwann nachfragt.

  • user
    Ralf Peters
    am 09.01.2024

    Ich habe eine Frage zur AU Lücke während der Krankengeldzahlung.

    Ich habe versehentlich meinen Arzttermin falsch gelesen (statt 6. den 8.) und somit fehlen 2 Tage in meiner Krankschreibung.

    Kann die Krankenkasse die Zahlungen aufgrund der Lücke komplett einstellen und ist die Mitgliedschaft gefährdet?

    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar

    LG. Ralf P.

    • user
      Christian Schultz
      am 10.01.2024

      Hallo Ralf, Ihre Mitgliedschaft in der Krankenversicherung ist nicht gefährdet. Aber Sie werden für die Lücke kein Krankengeld erhalten.

  • user
    Susanne
    am 04.01.2024

    Hallo Herr Schultz, ich bekomme jetzt seit 2 Wochen Krankengeld aufgrund eines doppelten Handgelenkbruchs. Da mich das Ganze sehr belastet, da es sich um meine rechte Hand (Rechtshänder) handelt, mit der ich mein Geld verdiene, kommen jetzt Existenzängste etc. dazu. Mein Psychologe würde mich aufgrund dessen gerne weiter krankschreiben. Würde das funktionieren, auch wenn es sich dann ja um einen anderen Arzt handelt und könnte er eine Folgebescheinigung ausstellen? Sie sagen ja, das eine weitere Krankschreibens nur über die Folgebescheinigung funktioniert. Vielen Dank!

    • user
      Christian Schultz
      am 05.01.2024

      Hallo Susanne, meines Wissens kann ein Psychologe gar nicht krankschreiben. Ein Psychiater, ja. Aber ein Psychologe. Wichtig ist, dass ein Arzt die weitere Krankschreibung ausstellt. Theoretisch reicht das dann aus. Aber es kann vorkommen, dass die Krankenkasse dann nachfragt und mitunter den eigenen Medizinischen Dienst (MD) einschaltet. Spätestens dann sollten Sie sich Unterstützung holen.

  • user
    Tanja W
    am 03.01.2024

    Eine Frage zu diesem Thema

    :Mein Arzt hat mich aufgrund HWS krankgeschrieben. Ich habe Krankengeld bezogen bzw mache ich das noch.

    Auf meinem Wunsch war die letzte AU bis zum 5.1 als Endbescheinigung ausgestellt.

    Nun merke ich das es doch noch nicht so gut ist und ich noch 2 oder 3 Wochen mehr benötige.

    Wenn ich jetzt wieder zu meinem Hausarzt gehe, der mich bis zum 5.1 mit endbescheinigung krank geschrieben hat und der die nun Au als Folgenescheinigung um 2 Wochen erneut verlängert und dort auch nochmal Endbescheinigung ankreuzt,bekomme ich dann trotzdem noch nahtlos für die weiteren 2 Wochen das Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt!? Es ist ja die gleiche Diagnose aber ich habe mich da ein bisle übernommen und gedacht dass ich wieder loslegen kann auf der Arbeit.

    Das sollte doch dann mit dem Krankengeld kein Problem sein weil es ja dennoch eine Folgebescheinigung ist mit der gleichen Erkrankung

    Liebe Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 04.01.2024

      Sie sind dann ja lückenlos krankgeschrieben. Also gibt es auch Krankengeld.

  • user
    M
    am 30.11.2023

    Hallo Herr Schulz,

    Ich war jetzt 6 Wochen mit der selben Diagnose von meinem Hausarzt krankgeschrieben, zunächst für 2 Wochen mit Erst- dann mit Folgebescheinigung.

    Wegen einem Tag vom 23.11. bis 24.11. war ich im Krankengeld. Am 27.11 und 28.11. war ich auf der Arbeit und habe versucht wieder normal meiner Arbeit nachzukommen. Leider war dies nicht so einfach für mich und der Hausarzt hat mich ab dem 29.11. mit einer anderen Diagnose erneut für eine Woche (mit Erstbescheinigung) krankgeschrieben. Auf meiner Krankschreibung ist das Kästchen „7 Woche AU oder Krankengeldfall“ angekreuzt. Was kann ich daraus verstehen?

    Kriege ich nun weiterhin Krankengeld oder Lohnfortzahlung? Wer zahlt nun für mich? Dadurch, weil ich 2 tage in der Arbeit war, wird der Verhinderungsfall durch die erneute Diagnose aufgehoben ?

    Vielen Dank im Voraus.

    Vg

    • user
      Christian Schultz
      am 30.11.2023

      Hallo, das kann man allgemein nicht beantworten. Wenn es sich wirklich um eine komplett neue Erkrankung handelt, sollte es erneut Lohnfortzahlung geben. Sonst Krankengeld.

    • user
      Meli
      am 03.01.2024

      Hallo,

      Ich komme am 26.02.2024 in die Aussteuerung meines Krankengelds, ich fange aber ab 01.02.2024 mit einer Wiedereingliederung an. Wenn sich die Wiedereingliederung den ganzen Monat über zieht wie läuft es dann ab dem 26.02.2024 ab? Bin ich dann für vier Tage nicht versichert? Bekomme ich dann kein Geld für diesen Zeitraum?

      Mir würde nämlich gesagt das wenn man eine Wiedereingliederung macht zahlt in dieser Zeit die Krankenkasse weiter und nicht der Arbeitgeber. Ich kenne mich damit nicht aus ich bin das erste mal in so einer Situation.

      Liebe Grüße

      Meli

      • user
        Christian Schultz
        am 03.01.2024

        Hallo Meli, das ist richtig: Während der Wiedereingliederung gibt es kein Gehalt. In Ihrem Fall erhalten Sie weiter Krankengeld - maximal bis zur Aussteuerung.

        Sie müssen sich ohnehin langsam bei der Arbeitsagentur melden, damit keine finanzielle Lücke nach dem Ende des Krankengeldes entsteht. Dort erhalten Sie dann Arbeitslosengeld. Und das würden Sie dann auch währen der Wiedereingliederung erhalten, wenn das Krankengeld ausgelaufen ist.

        • user
          Meli
          am 03.01.2024

          Vielen Dank für die schnelle Antwort.

          Muss ich mich auch bei der Arbeitsagentur melden wenn meine Wiedereingliederung nur 3 Wochen geht?

          Also vom 01.02.2024 bis 19.02.2024

          • user
            Christian Schultz
            am 03.01.2024

            Natürlich. Sie wissen doch gar nicht, ob Sie nach der Wiedereingliederung wirklich wieder voll arbeiten können. Sonst stehen Sie am Ende für ein paar Tage ohne Geld da.

  • user
    Sandra
    am 09.11.2023

    Hallo,

    ich bin nun schon 6 Monate wegen schweren Depressionen Krankgeschrieben. Mein Psychater ging jetzt in Rente.

    Sein Nachfolger meinte zu mir: 6 Monate reichen jetzt auch mal...leider fühle ich mich aber immer noch nicht in der Lage zu arbeiten. Da ich auch keinerlei Unterstützung finde. (Therapieplatz oder ähnliches)

    Meine Frage: Kann mich jetzt auch nein Hausarzt weiter Krankgeschrieben?

    Vielen Dank

    LG Sandra

    • user
      Christian Schultz
      am 09.11.2023

      Hallo Sandra, theoretisch reicht das erst einmal. Häufig fragt die Krankenkasse dann jedoch nach - und will mitunter irgendwann wieder eine Bescheinigung vom Facharzt. Aber damit das Krankengeld erst einmal weiter läuft, ist der Gang zum Hausarzt zunächst ausreichend.

  • user
    Claudia
    am 19.09.2023

    Hallo,

    mein Arzt hat ein falsches Datum der Folgebescheinigung an die Krankkasse geschicken. Die Krankkasse weigert sich nun das Krankengeld weiter zu zahlen. Krankengeld wurde vom 19.07. - 31.07.23 bezahlt. Dann gab es einen Fehler von Seitens der Praxis und die Krankenkasse erhielt eine Bescheinigung vom 10.08.2023, es hätte aber 01.08.2023 lauten müssen. Nun weigert sich die Krankenkasse den Zeitraum 01.08. - 09.08.23 zu zahlen. Es findet ein hin und her von Stellungnahmen statt. Da ich die AU nicht bekommen habe sodern diese elektronisch übermittelt wurde hab ich den Fehler zu spät mitbekommen. Was kann ich tun. Ich habe nichts falsch gemacht und hatte auf die elektronische Meldung keinen Einfluss.

    Viele Grüße Claudia

    • user
      Christian Schultz
      am 20.09.2023

      Hallo Claudia, ich bin mir nicht sicher, ob man das nachträglich noch gerade biegen kann. Falls die einmonatige Frist zum Widerspruch noch nicht abgelaufen ist, sollten Sie daher Widerspruch einlegen. Wenn Sie dabei Unterstützung brauchen, wenden Sie sich gern an meine Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Ramtoma
    am 15.09.2023

    Hallo Herr Schulz,

    Ich hatte im August eine Fehlgeburt und meine Gyn hat mich insgesamt 6 Wochen krank geschrieben. Ich bin psychisch nicht in det Lage jetzt schon wieder arbeiten zu gehen und hab mir einen Termin beim Psychiater geben lassen.

    Meine Frage da er mich weiter krank schreiben wird muss es eine Erstbescheinigung sein oder Folgebescheinigung auf dem Attest? Es ist ja ein anderer Facharzt. Bekomme ich weiter Lohnfortzahlung oder Fall ich ins Krankengeld?

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 18.09.2023

      Hallo Ramtoma, ich bin kein Mediziner, daher kann ich das leider nicht beantworten. Aber wenn Sie durchgehend krankgeschrieben sind - egal ob mir Folge- oder Erstbescheinigung - bekommen Sie nach sechs Wochen auf jeden Fall erst einmal Krankengeld.

  • user
    Yvonne
    am 27.08.2023

    Hallo Herr Schultz, ich arbeite in der Pflege un bin seit dem 22.6.23 wegen eines Tennsisellenbogen die ersten 4 Wochen vom Hausarzt krankgeschrieben zwischzeitlich erhielt ich einen ÜS- Schein zum. Chirurgen/Orthopäden und erhiet

    innerhalb der Krankschreibung einen Termin. Dieser bestätigte die Diagnose von meinem Hausarzt . Innerhalb der 4 wöchigen Krankschreibung hat der Orthopäde Urlaub und mein Hausarzt schrieb mich nochmal 3 Wochen bis zum nächsten Termin beim Orthopäden krank u und sagte, das dieser dann weiter entscheiden soll Der Orthopäde hat mir Prdnisilon für 3 Wochen verschrieben und nur Zähneknirschend eine Folgebescheinigung ausgestellt, mit der Aussage, "

    ,,'lhr Hausarzt hat sie doch schon die anderen 7 Wochen krankgeschrieben '.

    Nun meine Frage: Hätte mein Hausarzt die Krankschreibung weiter machen müssen? Immerhin hat der Orthopäde doch den Ü- Schein erhalten. Ich habe nun schon selbst für mich entschieden eine Wiedereingliederung zu machen, da diese ja zum probieren ist

    Zu dem Orthopäden mag ich garnicht mehr nach dieser Aussage gehen wollen. Er muß mir muß doch sagen, ob ein Wiedereingliederung sinnvoll ist oder ich mit meinem Arm mehr Schaden anrichten kann. Schmerzen hab ich nach wie vor, das Prednisolon hilft mir momentan.

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 28.08.2023

      Hallo Yvonne, solche Fragen können wir hier im Forum nicht beantworten. Denn da geht es immer um den medizinischen Einzelfall - und man müsste sich Ihre Unterlagen genau anschauen.

  • user
    Nico
    am 23.08.2023

    Hallo,

    ich bin zum 27.08.2023 am Ende der Lohnfortzahlung angelangt und würde am 28.08.2023 Krankengeld beziehen. Ist es richtig, wenn ich eine Eigenkündigung (3 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende) ausspreche, ich dann eine Sperrzeit von der Krankenkasse von 12 Wochen für das Krankengeld erhalte? Ich habe aber gelesen, dass wenn man aus Mobbing selber kündigen muss und man damit die Reißleine zieht, dass es ein Grund sein dürfte, wo ich trotzdem Krankengeld weiterhin erhalte und keine Sperrzeit eintritt. Ich habe zum 01.12.2023 einen neuen Arbeitgeber.

    Können Sie mich einmal dahingehend aufschlauen?

    Danke Ihnen vorab.

    Viele Grüße

    Nico

    • user
      Christian Schultz
      am 24.08.2023

      Hallo Nico, das mit der Sperre stimmt. Wenn Sie diese verhindern wollen, lassen Sie sich bitte unbedingt persönlich beraten, damit nichts schief geht. Mehr Infos hier: https://www.kanzlei-hallermann.de/blog/krankengeld-bei-kuendigung-aufhebungsvertrag-oder-abfindung/#:~:text=Anders%20ist%20es%2C%20wenn%20der,1%20SGB%20V).

      • user
        Nico
        am 24.08.2023

        Hallo Herr Schultz,

        bietet ihr denn so zeitnah noch eine Beratung an oder an wen kann ich mich wenden?

        VG

        Nico

        • user
          Christian Schultz
          am 24.08.2023

          Das hängt immer sehr von der jeweiligen Geschäftsstelle ab. Manchmal ist es schwer, einen Termin zu bekommen. Bitte einfach anrufen und nachfragen. Den SoVD gibt es grundsätzlich in ganz Deutschland.

  • user
    Dennis
    am 16.08.2023

    Hallo,

    ich bin vom 17.07.2023 an bis einschließlich 25.08.2023 krankgeschrieben. Nach meine Rechnung würde der 25.08.2023 auch der letzte Tag der Lohnfortzahlung sein. Reicht es aus, wenn ich dann am Montag, den 28.08.2023 die Folgebescheinigung vom Hausarzt (kommt am 28.08. aus dem Urlaub) bekomme, um dann lückenlos ins Krankengeld zu rutschen? Die Folge-AU wird ja erst am 28.08. festgestellt. Gäbe es dann Probleme mit dem Aufleben der Krankengeldzahlung?

    Danke für ihre Rückmeldung.

    VG Dennis

    • user
      Christian Schultz
      am 16.08.2023

      Hallo Dennis, mittlerweile ist es okay, wenn Sie am nächsten Werktag zum Arzt gehen. Das war früher einmal anders.

  • user
    T.
    am 06.08.2023

    Wie sieht das aus, wenn ich keinen Hausarzt habe und auch keinen bekomme? Ich habe Ärzte kontaktiert, doch diese sagen mir immer ab und somit kann ich zu keinem örtlichen (Haus-)Arzt. Ich nutze seit dem den Service von TeleClinic (mit Videogespräch). Ich bin vom 24.07. - 26.07. & 27.07. - 28.07. (nur Erstbescheinigungen) wegen Magen-Darm krankgeschrieben gewesen und nun seit 31.07. - heute (bzw. wahrscheinlich noch länger) im 3 Tage Rhythmus via TeleClinic von verschiedenen Ärzten (mit Videogespräch) mit Erstbescheinigungen krankgeschrieben (mit mittelgradiger depressiver Phase). Einen Psychotherapeuten/Psychologen der krankschreiben darf hab ich bislang nicht gefunden, daher fällt auch diese örtliche Methode weg. Ich hab ja dann nach 6 Wochen keinen Anspruch auf Krankengeld oder doch? Bzw. ab wann endet dann die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber?

    • user
      Christian Schultz
      am 08.08.2023

      Die Lohnfortzahlung endet nach sechs Wochen. Wenn Sie dann noch krank sind, bekommen Sie Krankengeld. Definitiv - egal, welcher Arzt Sie krankschreibt.

  • user
    Karl F.
    am 02.08.2023

    Lieber Herr Schulz,

    Sie schreiben, dass es im Krankengeldbezug bzw. zur garantierten Fortzahlung des Krankengeldes einzig und allein darauf ankommt, dass rechtzeitig eine FOLGEbescheinigung vorliegt (dies ist der Casus Knaxus). Und wenn es gar nicht anders gehen sollte, würde dafür sogar eine Folgebescheinigung für eine andere Erkrankung genügen. Aus welchen Quellen / Unterlagen lassen sich solche Schlüsse ziehen/nachlesen?

    Neben Ihren Informationen gibt es nämlich (leider) auch genau gegenteilige Aussagen (z.B. https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/krankheit/vorsicht-bei-unterbrechung-von-krankschreibung/). Hier heißt es: ganz wichtiger praxisrelevanter Punkt ist die nahtlose Krankschreibung mit der gleichen Diagnose, also wegen derselben Krankheit.

    Welche der Aussagen ist nun also korrekt bzw. wo lassen sich diese Fakten nachlesen?

    Danke für Ihre Antwort. Grüße ...

    • user
      Christian Schultz
      am 03.08.2023

      Hallo Karl, ich kann Ihnen keine Quelle zum Hintergrund unseres Beitrags nennen. Denn alle Informationen - übrigens zu allen Artikeln hier im Blog - habe ich aus Gesprächen mit meinen SoVD-Kollegen aus der Sozialrechtsberatung zusammengetragen. Also direkt aus der Praxis.

    • user
      Karl F.
      am 04.08.2023

      Lieber Herr Schulz,

      danke für Ihre Rückmeldung. Ich muss aber nochmals nachhaken ...

      Sie schreiben im Blog auch, dass durch die Einholung einer „Folgebescheinigung für eine zweite Erkrankung“ der generelle Anspruch auf Krankengeld über die max. 78 Wochen nicht verlängert wird. Wie ich an anderer Stelle nachgelesen habe, werden also mehrere (parallel auftretende Krankheiten) als 1 Verhinderungsgrund gesehen.

      Frage 1: ist es demnach korrekt, dass es für den Krankengeldbezug nicht darauf ankommt, ob die bereits bestehende Krankheit oder die hinzugekommene Krankheit jeweils allein oder zusammen zur Arbeitsunfähigkeit führen?

      Frage 2: für den Fall, dass im bereits laufenden Krankengeldbezug (beispielsweise aufgrund von Depressionen) später eine weitere / völlig neue Krankheit hinzukommt (Bandscheibenvorfall, Rheuma oder ähnliches), diese zusätzliche Krankheit ebenfalls über eine AU-Bescheinigung attestiert wird (nach Ihrer / der Aussage Ihrer Kollegen aus der Sozialrechtsberatung zwingend über eine Folgebescheinigung) und somit dann 2 Krankheiten parallel zur AU führen --> würde der Krankengeldanspruch dann während der 78 Wochen trotzdem aufrecht erhalten bleiben, auch wenn die ursprüngliche Erkrankung (hier: Depressionen) als erstes ausgeheilt ist und dann nur noch die zweite / neuere Erkrankung weiterhin existent ist und durch AU-Folgebescheinigungen attestiert wird?

      Danke für die Beantwortung. Grüße …

      • user
        Christian Schultz
        am 08.08.2023

        Für den Bezug von Krankengeld ist nur wichtig, dass Sie offiziell arbeitsunfähig sind. Also krank geschrieben.

        Krankengeld für eine neue Erkrankung gibt es theoretisch auch dann, wenn die erste "ausgeheilt" ist. Für den Patienten wäre es aber besser, wenn die zweite Erkrankung erstmals dann diagnostiziert wird, wenn keine Krankmeldung vorliegt. Denn dann kann es einen komplett neuen Anspruch auf Krankengeld geben. Aber wie gesagt - alles sehr theoretisch. Ich empfehle Ihnen in jedem Fall eine persönliche Beratung.

  • user
    Tina
    am 19.07.2023

    Guten Tag,

    ich bin im Krankengeld und brauche eine Folgebescheinigung. Meine Fachärztin ist jedoch im Urlaub. Muß ich zu der angegebenen Vertretung gehen oder kann mich auch ein Hausarzt weiter krankschreiben.

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    • user
      Christian Schultz
      am 28.07.2023

      Hallo Tina, das ist erst einmal egal. Hauptsache Sie lassen sich weiter krank schreiben.

  • user
    TRX850
    am 30.06.2023

    Hallo miteinander,

    ich habe mal eine Frage. Ich war 2 Wochen vom Arzt krankgeschrieben wegen Belastungsstörungen. Nun war ich zwischenzeitlich wieder 2 Wochen in der Arbeit. Meine Situation hat sich in diesen 2 Wochen weiter verschlechtert, unter anderem auch durch den Umgang mit meiner Person durch den Arbeitgeber ( Mobbing, Bossing bis hin zu massiver Bedrohung durch den Geschäftsleiter). Nun hat mich mein behandelnder Psychiater gebeten vorbeizukommen und möchte mich für längere Zeit krankschreiben und zeitgleich eine Reha zu beantragen.

    Muss die Krankschreibung dann eine Folgebescheinigung sein, oder eine Erstbescheinigung?

    Schon mal vielen Dank für die Antworten.

    • user
      Christian Schultz
      am 03.07.2023

      Für den Anspruch auf Krankengeld spielt das keine Rolle. Da müssen Sie sich keine Gedanken machen.

  • user
    Nina M.
    am 23.06.2023

    Hallo zusammen,

    ich bin nun leider mehr als 6 Wochen schon krank und beziehe Krankengeld.

    Mein Hausarzt, den ich momentan regelmäßig besuche schrieb mich immer wieder krank und schickte mich nun zu einem HNO-Arzt. Dieser schrieb mich auch krank, allerdings mit einer Erstbescheinigung und der Aussage, ich sei ja dort zum ersten Mal gewesen, daher kann er keine Folge AU ausstellen.

    Ist mein Krankengeld für diesen Zeitraum jetzt gefährdet? Und falls ja, was kann ich da gegen tun? Dieser befindet sich momentan im Urlaub, ich weiß ja nicht ob er eine neue AU ausstellen kann, da diese ja mittlerweile alle sozusagen „digital“ sind und nach 3 Tagen das wohl nicht mehr geht wie ich gehört habe.

    (es handelt sich bei dieser Erstbescheinigung um die selben Symptome)

    Vielen Dank schon mal für die Annahme.

    LG Nina

    • user
      Christian Schultz
      am 26.06.2023

      Hallo Nina, machen Sie sich keine Sorgen. Sie bekommen auch in diesem Fall weiter Krankengeld.

  • user
    Ines
    am 12.06.2023

    Hallo, ich war bis zum 9.5.23 krank geschrieben. Am 10.5.23 - 13.6.23 war ich in der Reha . Die Reha lief mit Übergangsgeld. Als arbeitsunfähig entlassen. Ist die Krankschreibung ab 14.6.23 nun eine Folgebescheinigung. Bekomme ich Krankengeld oder Übergangsgeld weiter.

    • user
      Christian Schultz
      am 13.06.2023

      Hallo Ines, Sie bekommen nach dem Ende der Reha wieder Krankengeld. Melden Sie sich sicherheitshalber direkt bei der Krankenkasse.

  • user
    Bettina
    am 08.06.2023

    Hallo,

    Bei mir wurde kürzlich eine Krebserkrankung festgestellt. Ich habe 2 Fragen.

    Die Erstbescheinigung lief bis 3.6. Die Folgebescheinigung wurde jedoch erst am 6.6. ausgestellt, also erst Dienstag statt Montag. Hat das irgendwelche Auswirkungen? In der Arztpraxis sagte man mir, das wäre ok so.

    Oder ist die Lückenlosigkeit erst ab Krankengeldbezug wichtig

    Meine nächsten Untersuchungen sind erst am 20.6. Ist es besser sich während der Erkrankung lückenlos krankzuschreiben oder kann ich zwischendurch arbeiten? Ich werde sicherlich irgendwann auf 6 Wochen oder mehr insgesamt kommen, da OP und Bestrahlungen folgen.

    Danke!

    • user
      Christian Schultz
      am 08.06.2023

      Hallo Bettina, die lückenlose Krankschreibung wird beim Bezug von Krankengeld wichtig. Denn dann erhalten Sie für die Zeiten mit Lücken kein Geld mehr. Während der Lohnfortzahlung müsste ja der Arbeitgeber zahlen - zumindest dann, wenn Sie an diesen Tagen zum Dienst erscheinen.

  • user
    Nicola
    am 05.06.2023

    Hallo , ich hätte eine Frage ich bin jetzt seit fast 6 Wochen krank geschrieben, auf die selbe krankheit.hatte aber zwischenzeitlich einmal das Problem das ein Feiertag zwichen der nächsten AU lag. Fragte daraufhin meine Ärztin ob sie mich einen Tag rückwirkend krank schreiben könne, da feiertags ja Ärzte geschlossen hatten. Sie meinte das bräuchte sie nicht das zählt so weiter .. da es die selbe krankheit ist , und feiertag dazwichen war .jetzt wollte ich fragen ob das stimmt.. ein wenig habe ich angst , falls ich ins krankengeld rutschen würde , das ich keine Zahlung der Krankenkasse erhalte. Wegen einer Lücke durch den Feiertag .

    • user
      Christian Schultz
      am 05.06.2023

      Hallo Nicola, da brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen. Den Anspruch auf Krankengeld verlieren Sie durch die Lücke beim Feiertag nicht.

  • user
    Sarpkaya, Karolina
    am 05.06.2023

    Hallo,

    Ich war vor kurzem 3 Wochen auf Reha wegen Lupus und Fibromyalgie, aber auf dem Rehantrag stand Lupus, als ich wieder kam wurde ich für 4 Wochen krank geschrieben wegen der Fibromyalgie und Gürtelrose! Diese endet morgen, eigen Uhr olltenich morgen zu meine Psychiater weile mir gar nicht gut geht hab totale Depressionen und Angstzustände! Bekommen noch kein Krankengeld! Bin aber der Meignung das es eigentlich Zeit wäre, dachte sie zählen komplett den Zeitraum zusammen von den Krankschreibungen , dennoch war kurz davor auch schon deshalb krankgeschrieben! Nun weis ich nicht soll ich eine Folgebescheinung holen weiter vom Hausarzt wegen der Fibromialgie oder kann ich zum Psychiater gehen! Aber bekomm ich dann Krankengeld! Ab morgen bin ich auch noch arbeitslos, da betreiberwechsel ist ohne Übernahme!? Ich weis nun gar nicht was ich machen soll!? Lieben Gruß

    • user
      Christian Schultz
      am 05.06.2023

      Hallo Karolina, das müsste man sich genauer anhand Ihrer Unterlagen anschauen. Wenn Probleme aufkommen, melden Sie sich bitte bei meinen Kollegen in der Sozialberatung: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

      Erst einmal melden Sie sich bei der Arbeitsagentur. Ohne Geld werden Sie nicht dastehen.

  • user
    Rolf
    am 04.06.2023

    Guten Tag ,

    Ich bin seid 8 Wochen Arbeitsunfähig geschrieben ,bekomme demnächst Krankengeld (immer 2 Wochen rückwirkend) und wurde letzte Woche für weitere 4 Wochen Arbeitsunfähig geschrieben.

    Ich habe eine gesicherte Diagnose auch mittels MRT für eine Frozen Shoulder ,der Radiologe hat meinem Orthopäden die Schäden an der rechten Schulter bestätigt ,momentan sollte noch nicht operiert werden ,wegen Versuch Physotherapie /Kortisonspritzen/Schockwelle etc. ,das mache ich auch momentan .

    Mein Orthopäde sagte zu mir das wird eine absehbare Behandlungsphase zwischen 6 Monaten und 2 Jahren ,es könne sich auch von selbst auflösen.

    Jetzt muß erstmal die Entzündung raus ,und auf keinen Fall übern Kopf arbeiten/schwer heben /Schulter+Arm drehen denn alles läßt meinen Schmerz im Oberarm /Schulter explodieren .

    Wer das kennt weiß man kann Nachts nicht darauf liegen ,als wenn Muskeln gerissen sind und die Gelenkkapsel gebrochen ist .

    Ich werde jetzt 63 ,und bin Schlosser/Elektriker der an Großanlagen 70 % seiner Arbeitszeit über Kopf arbeitet ,ich kann mich nicht einmal mit meinem rechten Arm/Hand anziehen geschweige denn Werkzeug halten bzw etwas weitergeben .

    Nun sagte der Orthopäde das ich nach den 4 Wochen wieder zur Arbeit gehen soll ,wogegen ich ihm erklärt habe was ich mache und es so nicht geht mit den Schmerzen .

    Seine Meinung nur dazu ,"das tut er der Krankenkasse nicht an " ,tja und was ist nun mit mir ?

    Bei meinem jetzigen Arbeitgeber bin ich 25 Jahre (gesamt habe ich über 46 Jahre durchweg gearbeitet ) für den gibt es nur Gesund und einsetzbar oder Krank und Arbeitsunfähig .

    Was würdet ihr machen /vorschlagen ?

    -evtl. vor auslaufen der AU Bescheinigung wieder beim Orthopäden erscheinen und hoffen das er doch weiter AU schreibt ?

    -zum Hausarzt gehen und Fall erläutern ,ich habe ja die Diagnosen und DVD des MRT etc.

    -Zweitmeinung anderer Orthopäde ,der dann evtl. AU schreibt ?

    Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 05.06.2023

      Hallo Rolf, wenn Sie so krank sind, dass Sie aktuell nicht arbeiten können, sollten Sie sich in jedem Fall weiterhin krankschreiben lassen. Notfalls bei einem anderen Arzt.

      • user
        Rolf
        am 05.06.2023

        Ich werde vor Ablauf der AU beim derzeitigen Orthopäden nochmals vorstellig werden und versuchen das er verlängert ,ich hoffe er hat bessere Laune und mehr Zeit für mich und meinem Problem.

        Vorher gehe ich trotzdem zu meinem Hausarzt ,evtl. hat er einen Vorschlag /Rat was ich dann machen soll falls der

        Orthopäde keine AU ausstellt .

    • user
      Lana
      am 29.06.2023

      Ich war mit "Frozen Shoulder" 5 Monate von einem Ortopäde krank geschrieben. Die Einschränkung ist immer noch da, aber endlich bin ich schmerzfrei und kann jetzt Wiedereingliederung anfangen. Ich weiß wovon Sie reden! Als Handwerker ist unmöglich zu arbeiten! Erste Monate schlafen ist auch unmöglich. Wenn Ihr Ortopäde Sie nicht weiter krankschreibt, auf jeden Fall zu einem anderen gehen, aber eine Folgebescheinigung holen, um KG weiter zu bekommen. Viel Geduld und gute Besserung!

  • user
    Klaus M
    am 23.05.2023

    Hallo,

    meine Frage ; Ich bin seit 12 Monate Krank Aufgrud Orthopädischen Krankheiten.Mein Beschäftigungsverhältnis besteht noch.Ich beziehe aktuell KG .

    Da ich aber zusätzlich seit 6 Jahren an AMD leide, und einmal Monatlich zur Augenklinik muss , kann mich da mein Augenarzt auch weiter krankschreiben ? Denn meine Sehkraft schwindet sehr schnell. Eine EM-Rente ist beantragt.

    Über Antworten wäre ich sehr dankbar.

    MFG

    • user
      Christian Schultz
      am 23.05.2023

      Hallo Klaus, theoretisch geht das. Der Anspruch auf Krankengeld verlängert sich dadurch jedoch nicht. Dennoch - ich empfehle Ihnen, dass Sie sich in dieser Situation persönlich beraten lassen.

  • user
    Vanessa
    am 22.05.2023

    Hallo zusammen,

    Bei mir geht es darum dass ich seit Januar 2022 krankgeschrieben bin bzw alle 3 Wochen eine neue Folge Bescheinigung vom Arzt holen muss für das jobcenter aus psychischen und gesundheitlichen herz Problemen ....

    Jetzt ist meine Frage wie lange darf mein Hausarzt mich weiter mit Folge Bescheinigungen krankgeschrieben? Gibt es da ein Limit oder sowas ? weil ich bekomme kein Krankengeld sondern weiterhin normal geld vom Amt bzw ALG2 seit fast 1 jahr jetzt am Stück .

    Liebe Grüße

    Und danke im voraus

    • user
      Christian Schultz
      am 22.05.2023

      Hallo Vanessa, Ihr Arzt kann und soll Sie so lange krankschreiben, wie es medizinisch angebracht ist. So einfach ist das tatsächlich. Ein gesetzliches Limit gibt es hier nicht.

  • user
    Waltraud
    am 16.05.2023

    ich bin seit einigen Monaten wegen Depressionen und Angstzuständen von einem Neurologen, bisher immer ohne Probleme, weiter krankgeschrieben worden, auch eine Reha in ein einer Psychosmatischen Klinik ist bereits genehmigt; der Termin wird noch bekannt gegeben!

    Heute sollte ich meine AU-Folgebescheinigung erhalten, doch der ARZT verweigerte diese mit der Begründung, er hätte keine Bezahlung von der Kasse erhalten; als Beweis gab er mir ein mehrfach geschwärztes Fax vom Februar 2023, daß sich allerdings auf das 4.Quartal 2022 bezog! Auf Nachfrage bei meiner Krankenkasse wurde mir bestätigt, daß meine Kassen- Krankenkarte immer aktiv war, es nie zu einem Problem kam! Was kann ich nun tun?

  • user
    Maria
    am 15.05.2023

    Hallo, hab folgendes Problen...Habe Knieschmerzen (Miniskus).Mein Orthopäde gab mir nach einem 3 min. Gespräch eine Überweisung zur Klinik.Jetzt ist es so, dass ich dem Jobcenter bei Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen soll.Ich hab jetzt zwar kein Fieber oder so, dennoch fällt es mir sehr schwer längerfristig zu stehen oder zu laufen.Es schmerzt dann so extrem dass ich mein Bein entlasten muss.Arbeiten kann ich unter diesen Umständen auf keinen Fall. Ich hab dann nach einer AU gefragt.Seine Antwort: ,,wenn Sie sich operieren lassen , kann ich Ihnen eine AU geben." Was geht da ab?!

    • user
      Christian Schultz
      am 15.05.2023

      Hallo Maria, ob Sie eine Krankmeldung erhalten oder nicht, entscheidet immer der Arzt. Daher können wir Ihnen da keinen Rat geben. Im Zweifel müssen Sie sich beim Hausarzt krankschreiben lassen.

  • user
    Marlies Schulz
    am 01.05.2023

    Hallo,

    Ich habe folgendes Problem. Ich war wegen Depressionen lange krank geschrieben. Habe Krankengeld von der Krankenkasse bekommen. Als es mir besser ging, wurde ich gesund geschrieben. Nach ca 2 Wochen kam die Depression wieder zurück. Wer Zahlt nun mein Gehalt? Arbeitgeber oder Krankenkasse?

    Liebe Grüße

    Marlies

    • user
      Christian Schultz
      am 02.05.2023

      Hallo Marlies, Sie erhalten nun weiter Krankengeld. Das gibt es für ein und dieselbe Erkrankung bis zu 72 Wochen lang, wenn Sie vorher Lohnfortzahlung erhalten haben.

  • user
    Lidia
    am 28.04.2023

    Hallo Herr Schultz,

    meine Schwester war 5Woche wegen Gastritis krank und dann ab Montag bis Mittwoch zur Arbeit gegangen.

    Am Dienstag hatte Sie eine starke LWS-Schmerzen gehabt und für 4Woche wegen LWS-Syndrom krankgeschrieben.

    Sie hat über die sog. Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls / einheitlicher Verhinderungsfall von BAG, Urteil v. 11.12.2019, 5 AZR 505/18 gelesen.

    Bekommt Sie eine Lohnfortzahlung während zweiter Erkrankung?

    Wenn Sie ein ärztliches Attest von Gastritis-Krankheit hat, dass Sie wieder einsatzfähig ist, wird es nicht als Verhinderungsfall gesehen oder?

    Mit freundlichen Grüßen

    Lidia

  • user
    Lidia
    am 25.04.2023

    Guten Tag,

    ich bin seit 3Wochen mit Rückenschmerzen krank geschrieben.

    Vor 2Monate habe ich mich an eine Online Fortbildung angemeldet und es findet während meinem Krankschreiben statt.

    Darf ich an der Online-Fortbildung teilnehmen?

    Kann mein Arbeitgeber dagegen etwas sagen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Lidia

    • user
      Christian Schultz
      am 26.04.2023

      Hallo Lidia, natürlich dürfen Sie an der Fortbildung teilnehmen. Sie sind ja vermutlich nicht "bettlägerig" - das ist kein Problem.

      • user
        Lidia
        am 26.04.2023

        Guten Tag Herr Schultz,

        vielen Dank für Ihre Antwort.

        MfG

        Lidia

  • user
    Stefanie
    am 25.04.2023

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Hausarzt hat mir zunächst eine Erstbescheinigung ausgestellt und folglich eine Folgebescheinigung mit ICD-Diagnose M.54.16G weiterhin verlängert. Insgesamt war die Krankmeldung ununterbrochen 5Woche 2Tage (37Tage).

    Ich war bis Freitag krankgeschrieben, Samstag und Sonntag hatte ich frei. Am Sonntag bin ich auf Arm hingefallen und seit dem habe ich Schulterschmerzen.

    Ich möchte kein Krankengeld!

    Meine Frage ist:

    Wenn die Orthopäde mir eine Krankmeldung ICD- S 43.4 Verstauchung und Zerrung des Schultergelenkes für 2Woche ausstellt, werde ich deshalb in Krankengeld fallen?

    Es besteht keine Zusammenhang ICD S 43.4 mit M.54.16 oder?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Stefanie

    • user
      Christian Schultz
      am 25.04.2023

      Hallo Stefanie, das ist in der Praxis nicht immer ganz einfach. Schauen Sie mal hier rein: https://www.finanzen.de/news/lohnfortzahlung-wann-besteht-bei-neuer-erkrankung-erneuter-anspruch

      • user
        Stefanie
        am 25.04.2023

        Sehr geehrter Herr Schulz,

        vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung.

        Zählen die Urlaubstage am Freitag und folgender Montag (4Tage mit Samstag und Sonntag) als Arbeitstage?

        Wenn man bis Donnerstag mit einer ICD -Diagnose krank gemeldet und ab Dienstag mit anderer AU-Diagnose, wird kein Krankengeld generiegen?

        MfG

        Stefanie

        • user
          Christian Schultz
          am 25.04.2023

          Das können wir leider nicht hier im Forum auflösen.

  • user
    Dave M
    am 25.04.2023

    Guten Tag zusammen,

    Kurz und knapp ich bin seit 22.2.2023 krankgeschrieben bis 25.4.2023.

    War heut bei meinem Arzt und de rhat ein Schreiben von die AOK erhalten das ich arbeitslos geworden bin und mich deswegen nicht mehr Krankschreiben darf, wiel ich in keiner Tätigkeit bin.

    Ist das rechtens, dürfen die das machen? Ich habe einfach das Gefühl die wollen mich schikanieren und Steine insweg legen damit sie kein Krankengeld zahlen müssen.

    Danke für eine Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 25.04.2023

      Hallo Dave, das Schreiben sollten Sie jemandem vorlegen, der Sie sozialrechtlich beraten kann. Grundsätzlich kann Ihr Arzt Sie natürlich auch krank schreiben, wenn der Arbeitsvertrag ausläuft bzw. ausgelaufen ist.

  • user
    Kai
    am 18.04.2023

    Hallo. Ich war vom 27.03.2023 bis 17.04. 2023 krankgeschrieben. Ich war am am 17.04.2023 wieder beim Arzt, und habe eine Verlängerung bis 8.05.2023 bekommen. Bekomme ich dann krankenkeld?

    • user
      Christian Schultz
      am 19.04.2023

      Hallo Kai, Krankengeld gibt es nach Ende der Lohnfortzahlung. Wenn Sie nach diesen sechs Wochen weiterhin krankgeschrieben sind, erhalten Sie ab diesem Zeitpunkt Krankengeld.

  • user
    Fr. Lange
    am 06.04.2023

    Sehr geehrter Herr Schulz,

    Wird es eine Schwierigkeit im Krankgeldbezug kommen, wenn man seit 4 Monaten wegen Depressionen krank geschrieben ist und die Krankmeldung durch eine Operation unterbrochen wird? Nach der Genesung der Operation soll wegen Depressionen eine neue Krankschreibung eingeleitet werden.

    Vielen Dank im Voraus

    Mfg

    Frau Lange

    • user
      Christian Schultz
      am 06.04.2023

      Hallo Frau Lange, nein - das sollte kein Problem sein. Bei der nächsten Krankschreibung zur Depression würden Sie dann weiterhin Krankengeld erhalten.

  • user
    Marina Raebiger
    am 29.03.2023

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Ich hatte einen Arbeitsunfall und bin bis zum 6.4.23 krankgeschrieben über den Unfallarzt. Am 12.4. Gehe ich ins Krankenhaus und werde am Knie operiert. Beide Krankheiten haben nichts miteinander zu tun. Wegen dem Knie muss ich vom Orthopäden krankgeschrieben werden. Wie läuft es ab wegen der Krankschreibung. Bekomme ich von der Krankenkasse dann weiter Krankengeld oder muss der Arbeitgeber dann zahlen?Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Gruß Marina

    • user
      Christian Schultz
      am 29.03.2023

      Hallo Marina, das müsste man sich im Detail anschauen. Aber wenn Sie zwischen der ersten Krankschreibung und der Operation wieder arbeiten gehen, müssten Sie - nach meinem Verständnis - erst einmal wieder Lohnfortzahlung erhalten. Und anschließend Krankengeld, wenn es länger dauert. Aber wie gesagt: Das müsste man sich genauer ansehen.

  • user
    Laura
    am 27.03.2023

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    ich bin bis 07.04. (Freitag) krank geschrieben ( Posttraumatische Belastungsstörung, Depressionen).(seit 10.10.2022)

    Da meine Hausärztin vom 03.04. bis 11.04. Urlaub hat, kann ich erst am 12.04. wieder zur Hausärztin um eine Folgebescheinigung zu holen. Jedoch habe ich gelesen das ich die Folgebescheinigung spätestens am 11.04. holen müsste um keine Probleme mit der Krankenkasse und dem Krankengeld zu bekommen. Stimmt das?

    Falls dies der Fall ist überlege ich ob es möglich wäre das mein Psychiater mich entweder am 06.04. oder am 11.04. weiter krank schreibt . Wäre dies möglich? Falls ja, muss das eine Erstbescheinigung oder eine Folgebescheinigung sein?

    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Liebe Grüße von Laura

    • user
      Christian Schultz
      am 28.03.2023

      Hallo Laura, Sie benötigen eine Folgebescheinigung. Bei welchem Arzt ist erst einmal egal. Wenn Sie eine Lücke in der Krankschreibung haben, gibt es für diese Zeit kein Krankengeld.

  • user
    Simone
    am 15.03.2023

    Hallo,

    ich bin seit 13.05.22 krankgeschrieben. Bei mir gibt es mehrere Krankheiten zeitgleich. Die erste Krankschreibung wegen der Schilddrüse vom Hausarzt und zeitgleich begab ich mich in Behandlung des Fersensporns und Knochenmarksböden beim Orthopäden. Seit dem 27. Juni dann die Krankschreibung vom Orthopäden. Ursprünglich war ich bei Hausarzt wegen depressiven Symptomen und dieser stellte dann die Diagnose mit der Schilddrüse, die dann mit einer OP entfernt wurde und tatsächlich ein Schilddrüsen Krebs festgestellt wurde. Auch währenddessen war ich vom Orthopäden krankgeschrieben. Inzwischen stellte sich heraus daß die Depressionen weiterhin bestehen und ich auch eine Psychotherapie begonnen habe. Nun hat mein Hausarzt eine psychosomatische Reha beantragt, die genehmigt wurde und voraussichtlich im Juni 2023 beginnt. Ich bin noch immer vom Orthopäden krankgeschrieben, allerdings scheint sich nach mehreren Behandlungen, wie Stoßwellentherapie und Röntgenreizbestrahlung eine Besserung abzuzeichnen.

    Meine Frage bezieht sich nun auf die Krankengeldzahlung: Was sollte ich nun unternehmen um auch weiterhin ununterbrochen Krankengeld zu beziehen? Soll ich mich vom Hausarzt wegen der Depressionen krankschreiben lassen? Besteht dann überhaupt noch der Anspruch auf Krankengeld fort oder sieht die Krankenkasse darin eine neue Diagnose und zahlt erst wieder in 6 Wochen Krankengeld, währenddessen muss ich Hartz4/Bürgergeld beantragen? Außerdem beginnt ja eventuell im Juni meine Reha und ich bin bis dahin nicht arbeitsfähig.

    Vielen Dank.

    • user
      Christian Schultz
      am 15.03.2023

      Hallo Simone, grundsätzlich ist einfach wichtig, dass Sie ununterbrochen krankgeschrieben sind - möglichst als Folgebescheinigung. Bei welchem Arzt spielt keine Rolle. In der Praxis kommt es manchmal zu Problemen, wenn unterschiedliche Ärzte die Bescheinigungen ausstellen. Falls das bei Ihnen passiert, lassen Sie sich bitte persönlich beraten.

  • user
    Melanie
    am 10.03.2023

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Arzt hat mich vom 27.02.2023-03.03.2023 krankgeschrieben (Erstbescheinigung). Am 03.03.2023 war ich erneut beim Arzt und wurde weiterhin bis 10.03.2023 krankgeschrieben (Folgebescheinigung). Der Arzt meinte aber, dass er mir die Folgebescheinigung erst am 06.03.2023 ausstellen könnte, da der 04.03.2023 und 05.03.2023 Wochenende wäre und ich nur werktags arbeite.

    Nach Rücksprache mit meiner Krankenkasse stimmt dies nicht und im Falle von späteren Krankengeldbezug hätte ich darauf keinen Anspruch, da die Krankmeldungen durch das nicht Berücksichtigen des Wochenendes Lücken aufweist. Ich habe meinen Arzt damit konfrontiert und dieser verweigert sich nach wie vor, mir die Folgebescheinigung durchgängig ab 03.03.2023 auszustellen, weil er nach wie vor der Auffassung ist, dass ich am Wochenende nicht arbeite und dadurch die Krankmeldung erst ab 06.03.2023 möglich ist.

    Welche Möglichkeiten habe ich hier, den Arzt davon zu überzeugen, dass seine Auffassung falsch ist und besteht die Möglichkeit, dass er mir nun im Nachhinein die Folgebescheinigung vom 06.03.2023 so abändert, dass diese lückenlos ist, also vom 03.03.2023 bis 10.03.2023 läuft?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Melanie

    • user
      Christian Schultz
      am 10.03.2023

      Hallo Melanie, Sie haben leider keine Möglichkeit, Ihren Arzt zu überzeugen. Wenn er nicht will, dann will er nicht. Im Notfall sollte man in solch einer Situation zu einem anderen Arzt gehen. Rückwirkend lässt sich hier auch nichts machen.

  • user
    CHarlotte
    am 26.02.2023

    Guten Tag Herr Schultz,

    ich bin aufgrund eines Sportunfalls mit anschließender Tibiafraktur und Meniskusriss vom 13.01.2023 bis 03.03.2023 (da wollte mein Chirurg mich "gesund schreiben") krank geschrieben und beziehe deswegen Krankengeld seit 24.02.2023 . Nun hatte ich aber parallel dazu am 17.02. noch eine Not-Op aufgrund eines Blinddarmdurchbruchs. Aktuell wurde ich deswegen nicht krank geschrieben, da die AU vom Unfall ja noch lief. Am Freitag wollte ich zu meinem Hausarzt, um mich dann ab 04.03 krankschreiben zu lassen, da ich noch nicht schwer heben darf/kann und selber im OP arbeite, wo man schwer zu heben hat aufgrund der Patienten.

    Nun ist meine Frage - wenn ich die AU ab 04.03 mache für die Laparoskopie .. muss diese als Erstbescheinigung oder Folgebescheinigung ausgestellt werden ? Und besteht dann grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung, da es eine neue Erkrankung ist - oder läuft es mit dem Krankengeld weiter, da ich zwischendurch ja keinen Tag arbeiten bin, sondern direkt im Anschluss weiterhin krank bin?

    LG

    • user
      Christian Schultz
      am 27.02.2023

      Hallo Charlotte, da sollten Sie mit Ihrer Krankenversicherung telefonieren.

      Grundsätzlich würde das Krankengeld weiterlaufen, wenn Sie sich jetzt weiter arbeitsunfähig schreiben lassen. Auch wenn es eine neue Krankheit ist. Aber in dem Fall würde ich bei der Krankenkasse anrufen und nachfragen.

  • user
    Karin
    am 21.02.2023

    Hallo, ich wurde am 26.01.23 operiert und bekam eine stationäre Bescheinigung für 2 Tage sowie eine Folgbescheinigung bis zum 04.02.23

    Ich darf meinen Fuß 6 Wochen nur Teil belasten und bin daher noch bis wiedervorstellung bis zum 15.03.23 zuhause. Leider habe ich es vergessen eine weitere Folge Bescheinigung zu besorgen. Mein Arzt sagte mir er darf nicht bis zum 05.02.23 zurück datieren. Stimmt das? Er hat mir stattdessen heute eine Folgbescheinigung bis zum 14.03. 23 ausgestellt. Bekomme ich jetzt Probleme mit dem Arbeitgeber und der Krankenkasse? Vielen Dank schon mal

    • user
      Christian Schultz
      am 22.02.2023

      Hallo Karin, Fakt ist, dass Sie nur Lohnfortzahlung erhalten, wenn Sie offiziell krankgeschrieben sind. Ich gehe davon aus, dass Sie nun für einige Tage kein Geld erhalten.

      Das mit dem Zurückdatieren wird immer unterschiedlich gehandhabt - sowohl von Ärzten als auch den Krankenkassen. Schwer zu sagen, ob Sie das Geld nachträglich bekommen. Im Zweifel persönlich beraten lassen.

  • user
    Silke
    am 05.02.2023

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Bin seid Anfang Dezember im Krankengeld wegen einem doppelten Schambeinastbruch (E-bike Unfall).

    Gesundheitlich geht's besser aber parallel verstärkt sich mein seronegative rheumatischen Arthritis....muss noch mal diesbezüglich in die Klinik...

    Bekomm ich weiterhin Krankengeld wenn ich wegen dem Rheuma krankgeschrieben werde? Und wie sieht es mit der Wiedereingliederung aus??

    Über eine Antwort wäre ich dankbar.

    LG Silke

    • user
      Christian Schultz
      am 06.02.2023

      Hallo Silke, grundsätzlich gibt es das Krankengeld für die "primäre" Erkrankung, also in Ihrem Fall für die Unfallfolgen. Man kann sich ausnahmsweise auch wegen einer anderen Krankheit weiter arbeitsunfähig schreiben lassen, das Krankengeld läuft dann erstmal weiter. In der Praxis macht die Krankenkasse dann aber häufig Probleme. Ich empfehle Ihnen da eine persönliche Beratung, wie Sie am besten vorgehen sollten: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Regina
    am 31.01.2023

    Hallo Dirk, ich war vom 04.10.2023 bis 04.01.2023 krank aufgrund einer Nierensteinerkrankung und viel ins Krankengeld. Am 04.01.2023 erhielt ich von meinem Arzt eine Endbescheinigung dieser Krankheit. Da ich bereits im Jahr 2022 eine Reha Massnahme Psychosomatik genehmigt bekommen hatte und diese ich aufgrund meiner o. g. Erkrankung verschieben musste, trat ich am 05.01.2023 meine Reha. Nun meine Frage: Zahlt hier der Arbeitgeber noch Lohnfortzahlung oder muss ich Übergangsgeld bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen. Vielen Dank für weitere Information. LG Regina

    • user
      Schwarz
      am 03.02.2023

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich bin ein Laie. Ich wurde von 25.02.22 bis 09.03.22 wegen F43.0G akute Belastungsreaktion und dann von 10.03.22 bis 05.04.22 wegen F33.1 G Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode krank. Ursächlich war der russische Überfall auf die Ukraine, der am 24. Februar 2022 begann. Ich komme aus Osten.

      Dann war ich ab 12.07.22 5 Wochen in eine psychosomatische Reha, die bereits im Vorjahr - 2021 bewillig wurde. Kein Bezug zur Ukraine Krieg, ich war auch längst nicht mehr depressiv. Der Ukraine Krieg war für mich kein Thema mehr. Ich habe die Gespräche mit den Therapeuten genutzt um mich auf die Rentenzeit (möglich ab 04.23) vorzubereiten.

      Die Technische Krankenkasse hat jedoch, auf nachfrage meines Arbeitsgeber, die Zeiten als zusammenhängenden Vorerkrankungen beurteilt.

      Nach meinem Kenntnisstand dürfen die depressiven Störungen welche jedoch auf unterschiedliche Ereignisse zurückzuführen sind nicht aufeinander angerechnet werden.

      Kenne Sie mir bitte dazu die entsprechende Gesetze und die aktuelle Gerichturteile zukommen lassen?

      In Voraus vielen Dank.

      Katharina Schwarz

      • user
        Christian Schultz
        am 03.02.2023

        Hallo Katharina, wir haben wir im Forum nicht die Möglichkeit, Sie individuell zu beraten. Solche Anfragen können Sie gern bei meinen im Rahmen eines persönlichen Termins klären. Dafür ist aber eine Mitgliedschaft im SoVD erforderlich: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

    • user
      Christian Schultz
      am 03.02.2023

      Hallo Regina, wenn ich Ihre Mail richtig gelesen habe, haben Sie bereits sechs Wochen Lohnfortzahlung erhalten. In diesem Fall muss der Arbeitgeber während Ihrer Reha keine Lohnfortzahlung leisten.

  • user
    Tibor
    am 29.01.2023

    Guten Abend.

    Ich war vom 08.Ausgust 2022 bis 20.Dezember 2022 Krankgeschrieben ( HWS ) und habe für diese Zeit auch Krankengeld bekommen. Zum Oktober 2022 erhielt ich von meinem Arbeitgeber die Kündigung ( Betriebsbedingt ) Weil das Geld knapp wurde ( steigende Lebenshaltung, Strom, Gas ) suchte ich mir zum 15.01.2023 eine neue Arbeitsstelle. Jetzt ist aber meine HWS Erkrankung wieder voll durchgekommen.

    Meine Frage hierzu: Da ich ja noch in der 4 Wochenfrist bin wo die Krankenkasse den Lohnausfall für den Arbeitgeber übernimmt - erhalte ich auf die selbe Krankheit wieder Krankengeld ??? Was ist wenn der 15te Februar kommt....wer Zahlt mir dann etwas ? Es ist die gleiche Krankheit wie beim "alten" Arbeitgeber.

    Vielen Dank für eine Rückantwort.

    • user
      Lina
      am 02.02.2023

      Sehr geehrter Herr Schultz,

      ich war in den letzten 3 Jahren mit Unterbrechung fast 78 Wochen krank geschrieben (habe Krankengeld bezogen, da es sich um die selbe Erkrankung handelte) und bin dann wieder arbeiten gegangen. Ende letzten Jahres hatte ich einen Arbeitsunfall (Wegeunfall) und bin seitdem wieder krankgeschrieben, dieser hatte aber nichts mit der vorgerigen Erkrankung zutun. Meine Frage: Wird das Verletztengeld auf das Krankengeld (also 78 Wochen) angerechnet?

      Mit freundlichen Grüßen

      Lina

      • user
        Christian Schultz
        am 02.02.2023

        Hallo Lina, nein - in Ihrem Fall sollten die beiden Leistungen nichts miteinander zu tun haben. Aber um das genau zu wissen, müsste man sich natürlich alle Unterlagen anschauen.

        • user
          Lina
          am 02.02.2023

          Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

          Es geht mir nur darum, dass ich dadurch nicht ausgesteuert werde.

          Aber Verletztengeld wird dann nicht auf die 78 Krankengeldzeit angerechnet?

          • user
            Christian Schultz
            am 02.02.2023

            Ich gehe davon aus, dass die beiden Krankheiten nichts miteinander zu tun hatten und dass Sie nicht arbeitsunfähig waren, als der Unfall passiert ist. Dann sollte da nichts miteinander verrechnet werden. Aber wie gesagt: Ohne Einsicht in Ihre Unterlagen kann man hierzu keine fundierte Aussage treffen.

  • user
    Eva
    am 27.01.2023

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    ich wäre Ihnen für die Antwort auf folgende Frage sehr dankbar.

    Ich befinde mich seit einer halben Woche in der Arbeitsunfähigkeit wegen Erschöpfung auf Grund meiner Arbeitsbedingungen. Mein Hausarzt meinte, die Erst-AU möchte er zunächst bis zum 31.01. ausstellen und mich an diesem Tag wieder sehen, um die AU zu verlängern. Da ich in der Zwischenzeit darüber hinaus die Kündigung erhalten habe, was meinen Zustand erheblich verschlechtert hat, habe ich mit einem Psychiater sprechen können, welcher mir anbot, in der kommenden bei ihm vorstellig zu werden. Nun hätte ich gern gewusst, ob es zu Problemen mit der Krankenkasse käme, wenn mein Hausarzt mich ab 31.01. weiter krankschreiben würde und ich im Laufe der kommenden Woche noch zum Facharzt kommen dürfte, der ebenfalls, eventuell auf Grund einer genaueren Diagnose, eine AU ausstellen würde.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus,

    Eva

    • user
      Christian Schultz
      am 27.01.2023

      Nein, für Ihre Ansprüche gegenüber der Krankenkasse wäre das kein Problem.

  • user
    Marion
    am 20.01.2023

    Hallo!

    Mein Mann war wegen einer Krebs-OP /Reha bis 31.12.22 krankgeschrieben. Die Praxis hat bis 03.01.23 zu. Er hatte auch schon vorher nach einer Verlängerung gefragt, der Arzt meinte, er können ihn vor Ablauf der Krankschreibung nicht weiter krankschreiben. Am 04.01.23hat mein Mann eine Folgebescheinigung ab 04.01. 23 erhalten. Nun zahlt die KK das Krankengeld für diese Tage nicht. Der Arzt meinte, dass die Lücke kein Problem ist, da es sich ja um eine Folgebescheinigung handelt. Eine rückwirkende Krankschreibung ist angeblich nicht möglich.

    Wie sollen wir uns verhalten?

    Danke für die Auskunft!

    LG Marion

    • user
      Christian Schultz
      am 20.01.2023

      Hallo Marion, leider ist die Krankenkasse hier im Recht. Ihr Arzt hat sich nicht gut verhalten. Alternativ hätten Sie in der Zwischenzeit zu einem anderen Arzt gehen müssen.

  • user
    Isabel
    am 10.11.2022

    Ich habe eine bzw. 2 Fragen. Augrund einer Operation bin ich für 6 Wochen krank geschrieben. Ich arbeite selbst im Op Bereich. In Absprache mit dem Arbeitgeber, wäre es in Ordnung nach Ablauf der 6 Wochen für weitere 13 Tage bis zum Urlaub eine erneute AU ausstellen zu lassen. In meiner Vorerkrankung ist eine psychische Erkrankung diagnostiziert, weswegen ich dieses Jahr schon 3 Wochen krank geschrieben war. Wenn ich jetzt also direkt im Anschluss an die AU des Orhopäden, eine neue ErstAu auf Psyche oder einer anderen Diagnose für 13 Tage holen würde, wäre ich dann im Krankengeld ? Der Arbeitgeber würde die neue ErstAU nicht in Frage stellen. Geht man eben automatisch ins Krankengeld oder kann der Arbeitgeber auch sagen ich übernehme die AU also die Fortsetzung des Lohnes auch nach 6 Wochen? Natürlich werde ich auch arbeiten gehen, wenn ich mich in der Lage dazu fühle. Aber ich wollte es dennoch vorab einmal nachfragen, da es mir nicht ganz klar ist, wie sich das mit Vorerkankungen verhält.

    • user
      Christian Schultz
      am 10.11.2022

      Wenn die vorherige Erkrankung ausgeheilt ist, kann es für die nun neu hinzugekommene Krankheit auch erneut Lohnfortzahlung geben. Falls die zweite Krankmeldung aber nahtlos an die erste anschließt, ist das in der Praxis manchmal strittig. Das müsste man sich in Ihrem Fall genauer anschauen.

  • user
    Natalie
    am 08.11.2022

    Hallo, 

    ich erhalte Krankengeld aufgrund einer Post-Zoster-Neuralgie und bin noch bis zum 14.11 von meinem Orthopäden krankgeschrieben.

    Am 16.11.2022 habe bei einem Neurologen einen Termin.

    Wenn 1 Tag (der 15.11 an diesem hätte ich regulär frei) zwischen der AU liegt läuft dann das Krankengeld fortlaufend? Auch wenn ein neuer/ anderer Krankheitsgrund vorliegt? Oder müsste dann mein Arbeitgeber wieder Gehalt zahlen?

    Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 08.11.2022

      Hallo Natalie, Ihr Arbeitgeber müsste nur Lohnfortzahlung leisten, wenn wir es mit einer komplett neuen Krankheit zu tun haben. So wie ich das verstehe, ist das bei Ihnen nicht so. Für die Lücke von einem Tag bekommen Sie dann kein Krankengeld, das ist wichtig zu wissen. Von daher sollten Sie vielleicht in der Praxis des Orthopäden anrufen und eine Verlängerung der Krankmeldung anstoßen.

  • user
    Kathrin
    am 04.11.2022

    Hallo Herr Schultz,

    mein Mann ist seit dem 23.08. wegen Morbus Bechterev und einer Uveitis bis auf weiteres krank. Nun hat sich beim MRT herausgestellt das er einen Bandscheibenvorfall hat der operativ behandelt werden muss und warscheinlich ein neues Ellenbogengelenk benötigt. Diese beiden Diagnosen stehen nicht auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Beide Diagnosen stehen nicht im Zusammenhang mit den Diagnosen MB oder gar der Uveitis. Wie wäre es, wenn er wieder gesund geschrieben wird und nach einem gewissen Zeitraum der Bandscheibenvorfall operiert wird und er daraufhin eine Erstbescheinigung mit Diagnose M47. 90 Spondyloseersteifung der Wirbelsäule) erhält. Zählt das Hinzukommen nur wenn diese neue Erkrankung auch als Diagnoseschlüssel auf der AU steht?

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 04.11.2022

      Hallo Kathrin, wenn Ihr Mann für den Bandscheibenvorfall krankgeschrieben wird und zu diesem Zeitpunkt keine ältere Krankmeldung besteht, würde unter Umständen ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung beim Arbeitgeber bestehen. Und auch auf Krankengeld. Aber bei solchen Dingen empfehle ich immer eine persönliche Beratung.

      • user
        Kathrin
        am 04.11.2022

        Vielen Dank, für die schnelle Antwort :-)

  • user
    Katrin
    am 02.11.2022

    Hallo

    ich hab eine Frage bezüglich Lohnfortzahlung und Krankengeld.

    Seit 29.0822 war ich krankgeschrieben Badscheibenvorfall bis 17.10.22

    am 18.10.22 bin ich erneut krankgeschrieben worden auf Erstbescheinigung mit neuer Diagnose, wie verhält sich das mit der Zahlung?

    Ist der AG erneut in der Pflicht Lohnfortzahlung oder grifft hier das Krankengeld mit ?

    LG

    • user
      Christian Schultz
      am 03.11.2022

      Hallo Katrin, das ist in der Praxis manchmal ein bisschen schwierig. Grundsätzlich besteht ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn eine zweite Erkrankung hinzukommt. Aber nur, wenn zu diesem Zeitpunkt die erste Krankheit bereits beendet war. Bei Ihnen sind das aufeinanderfolgende Tage. Da muss man ja sehen, wie Ihre Firma damit umgeht.

      Wenden Sie sich bei Problemen gern an meine Kollegen in der Sozialberatung: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Astrid Matuschek
    am 02.11.2022

    Guten Tag, Ich hatte einen Eingriff auf dem Schulterblatt. Da ambulant keiner das Fettgeschwuer entfernen wollte musste ich dies im Krankenhaus machen lassen. Ich bin letzten Freitag nach 3 Tagen Aufenthalt und 8 Stichen mehr entlassen worden. Am Montag war ich dann zur Nachsorge der Wunde beim Arzt. Zurzeit bin ich arbeitssuchend und die Ärztin hat mir lediglich eine AU für den Montag ausgestellt und meinte, dass ich trotz der Faeden, welche erst nach 12 Tagen gezogen werden, weiterhin dem Arbeitsamt zur Verfügung stehen kann. Ist das ein korrektes Verhalten/Verfahren? Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 03.11.2022

      Hallo Astrid, hier kommt es auf die Details an. Daher können wir Ihre Frage hier im Forum leider nicht beantworten.

  • user
    Meli
    am 20.10.2022

    Also hat es ausgereicht das ich erst am 10.10.2022 zum Arzt gegangen bin obwohl der letzte Tag der AU der 09.10.2022 (Sonntag) war?

    Es ist eine Folgebescheinigung.

    Oder gibt es da nochmal einen Unterschied wegen der Folgebescheinigung?

    Viele Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 20.10.2022

      Nein, das reicht.

    • user
      Meli
      am 10.01.2023

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich habe mal eine Frage und zwar

      ich bin im Krankengeld seit November 2022 mein Hausarzt hat mich die ganze Zeit krank geschrieben, weil ich erst Ende Januar meinen Facharzt Termin bekommen habe (sehr lange Wartezeit).

      Meine Sorge ist jetzt, da ich das erste Mal beim Facharzt bin, das, der mir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Erstbescheinigung ausstellt, weil ich ja das erste mal beim ihm bin und ich brauche doch eine Folgebescheinigung, damit das Krankengeld lückenlos weiter läuft oder stimmt das nicht?

      Mit freundlichen Grüßen

      Meli

      • user
        Christian Schultz
        am 10.01.2023

        Ja, streng genommen muss das eine Folgebescheinigung sein. Weisen Sie in der Praxis am besten darauf hin. Nach unserer Erfahrung wäre es aber auch kein Weltuntergang, wenn eine Erstbescheinigung ausgestellt wird. Das kann man in der Regel alles mit der Kasse klären. Wichtig ist nur, dass keine Lücke entsteht.

  • user
    Meli
    am 17.10.2022

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich stehe kurz vor dem Krankengeld und ich frage mich grade ob meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lückenlos ist.

    Ich bin mir wirklich unsicher.

    Die Daten:

    21.9 bis 26.9

    26.9 bis 30.9

    29.9 bis 9.10

    10.10 bis 23.10.

    Der 23.10. ist ein Sonntag wäre es besser am 21.10.2022 zum Arzt zu gehen oder reicht auch der 24.10.2022 ?

    Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 17.10.2022

      Hallo Meli, es reicht aus, wenn Sie sich nach dem Sonntag am Montag krankschreiben lassen. Als Folgebescheinigung - damit sichern Sie sich den Anspruch auf Krankengeld.

      • user
        Meli
        am 17.10.2022

        Danke schön für die schnelle Antwort.

        Also hat es auch gereicht das ich erst am 10.10.2022 zum Arzt gegangen bin obwohl der letzte Tag der AU der 09.10.2022 (Sonntag) war?

        Es ist eine Folgebescheinigung.

        Oder gibt es da nochmal einen Unterschied wegen der Folgebescheinigung?

        Viele Grüße

  • user
    Kidadi
    am 07.10.2022

    Hallo,

    Ich habe mir im Sommer 12 Tage vor meiner Abschlussprüfung die Hand gebrochen. Konnte sie daher nicht schreiben und war wegen der Hand bis zum 25.09. krankgeschrieben. Mein ausbildungsverhältnis endete jedoch am 15.09.

    Ich wurde dann ab dem 26.09. mit einer neuen Diagnose weiter krankgeschrieben; jedoch als erstbescheinigung. Meine Krankenversicherung sagt jetzt jedoch dass ich keinen Anspruch mehr auf Krankengeld habe. Ich hatte hier von einem meinem Fall sehr ähnlichen Fall gelesen, dass die Krankenversicherung die erstbescheinigung akzeptieren muss.

    Meine Frage ist, muss die Krankenversicherung es bei mir auch akzeptieren oder bin ich da chancenlos ?

    LG und vielen Dank im Voraus

    • user
      Christian Schultz
      am 07.10.2022

      Hallo Kidadi, das kann man schlecht allgemein sagen. Wenn Sie bereits Krankengeld beziehen und dann lückenlos krankgeschrieben sind, sollte das eigentlich ausreichen, damit das Geld weiter fließt. Aber natürlich kann es sein, dass die Kasse in Ihrem Fall im Recht ist. Meine Empfehlung daher: Lassen Sie sich lieber persönlich beraten: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Kowalski
    am 06.10.2022

    Hallo. Am 30.09 hatte mein Arzt zu und ich konnte nicht einen Termin vereinbaren. Erst am Dienstag 4.10 habe ich meine AU bekommen aber mein Arzt hat vergessen, mich fuer 30.09 krankzuschreiben. Am 5.10 habe ich eine Email an meinen Arbeitgeber geschickt, dass ich am 6.10 nochmal eine AU per Einschreiben schicke mit dem neuen Datum. Der Arzt konnte nicht schneller ausstellen. Habe ich 7 Tage um eine rueckwirkende AU abzugeben ? Habe ich etwas schlecht gemacht ?

    • user
      Christian Schultz
      am 07.10.2022

      Wenn es um die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber geht, reicht es häufig aus, wenn der Arzt die Krankmeldung rückwirkend ausstellt. Beim Bezug von Krankengeld ist das nicht immer so einfach. Manchmal stellt sich die Krankenkasse auch stur. Im schlimmsten Fall erhalten Sie dann für die Zeit der "Lücke" kein Krankengeld.

  • user
    Juliane
    am 24.09.2022

    Hallo, ich hätte eine Frage. Ich bin aktuell aufgrund der Multiplen Sklerose krankgeschrieben. Während der Krankmeldung hat dad Beschäftigungsverhältnis geendet und ich erhalte nun Krankengeld. Nun macht mein Hausarzt Probleme und möchte mich nicht länger krankschreiben, er verweist auf einen Burnout und rät mir zu einem Facharzt zu gehen. Wenn mich der Facharzt nun aufgrund von Burnout lückenlos weiterhin krankschreibt, er dies aber aufgrund der neues Diagnose als Erstbescheinigung ausstellt, erhalte ich dann weiterhin Krankengeld gemessen an meinem Gehalt oder handelt es sich dann um ALG-Krankengeld?

    Viele Grüße

  • user
    Andreas
    am 15.09.2022

    Hallo. Ich habe Morbus Crohn, Kurzdarmsyndrom wegen früheren Operationen und mehrere Stenosen im Dünndarmbereich. Mein Restdarm ist nicht in der Lage Nährstoffe, Vitamine usw. aufzunehmen. Ich bin bis auf 49 kg mit einem BMI von 16,4 abgemagert, hatte keine Energie und Kraft mehr und konnte mich kaum bewegen. Seit Ende März bin ich wegen Morbus Crohn dauerhaft krankgeschrieben, zuerst vom Hausarzt, dann vom Gastroenterologen und bekomme momentan Krankengeld. Seit Juli werde ich über einen Broviac-Katheter (ähnlich ZVK) mittels 15-16 Stunden/Tag laufenden Infusionen parenteral Ernährt. Die Infusionen verabreiche ich mir selbst. Die Therapie hat angeschlagen und ich habe bis heute 7 kg zugenommen, muss aber noch mehrere Monate damit weitermachen. Seit Juli habe ich auch die zweite Diagnose künstliche Ernährung. Die Krankenkasse hat bis jetzt auch keine Probleme gemacht. Jetzt aber weigert sich mein Gastroenterologe mich weiter krankzuschreiben, ohne einen triftigen Grund dafür zu nennen. Stattdessen hat er mir nahegelegt, wieder in die Arbeit zu gehen. Ich bin aber noch nicht einsatzfähig und noch nicht bei vollen Kräften. Es ist auch kaum möglich während einer laufenden Infusion mit Infusionsständer und Schläuchen mit dem Auto 50 km zur Arbeit zu fahren, wo die sterilen Bedingungen und Sicherheit nicht gegeben sind, z. B. falls die Infusion gewechselt werden muss. Mein Hausarzt will mit der ganzen Geschichte auch nichts mehr zu tun haben und verweist mich wiederum zurück zum Gastroenterologen. Auch habe ich versucht den Hausarzt zu wechseln, leider ohne Erfolg. Ich bin noch bis zum 23.09. krankgeschrieben. Ich bin langsam am verzweifeln. Was würden Sie mir in dieser Situation empfehlen? Zur Krankenkasse zu gehen oder weiter versuchen einen anderen Arzt zu finden welcher mit den beiden Diagnosen weitermacht?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 15.09.2022

      Hallo Andreas, es ist schwer, für solch eine spezielle Situation eine Empfehlung abzugeben. Allein für den Krankengeld-Anspruch müssen Sie sich krankschreiben lassen. Egal bei welchem Arzt, daran führt kein Weg vorbei. Was aber jetzt in Ihrer Lage wirklich am besten ist, kann man nur im Rahmen einer individuellen Beratung abwägen.

  • user
    Antonia
    am 14.09.2022

    Hallo,

    Meine Frage:

    Ich bekomme Krankengeld und meine AU ging bis zum 13.09.2022, ich hätte am 14.09.2022 zum Arzt gemüsst für eine Folgebescheinigung nur durch meine Psychische Erkrankung habe ich das leider total vergessen. Kann der Arzt am 15.09.2022 das rückwirkend schreiben für den 14.09 damit mein Krankengeld weiterhin problemlos gezahlt wird?

    LG

    • user
      Christian Schultz
      am 15.09.2022

      Hallo Antonia, der Arzt kann das so machen. Häufig akzeptieren die Krankenkassen diese Rückwirkung aber nicht. Dann müssten Sie für den einen Tag auf das Krankengeld verzichten.

  • user
    Nadi
    am 09.09.2022

    Zu meinem Fall bsp wenn ich ein tag vor einem op termin beim hausarzt war und mir es da schon nicht gut geht, kann dieser mich 2 tage krankschreiben auch fuer den naechsten Tag wo ich eine op beim goenokologe habe? Bzw gilt die Krankmeldung fuer den naechsten Tag trotzdem noch?

    • user
      Christian Schultz
      am 12.09.2022

      Natürlich, die Krankmeldung vom Hausarzt gilt so lange, wie sie datiert ist.

  • user
    Nadja
    am 06.09.2022

    Ich bin jetzt seit 8 Wochen wegen schwindel ,wackelige Beine,plötzlichen Pulsanstieg und unwohlsein von meinem Hausarzt krankgeschrieben. Wurde zum Orthopäden überwiesen auf Verdacht das was mit meiner Bandscheibe ist. Da ist alles in Ordnung. Der hat mich allerdings weiter zum HNO Arzt überwiesen. Verdacht auf Lagerungsschwindel. Der Verdacht hat sich bestätigt. Ich hab vom HNO Arzt eine AU vom 6.09-23.09 bekommen allerdings als Erstbescheinigung. Hätte das nicht eine Folgebescheinigung sein müssen? Oder macht das nichts ?

    • user
      Christian Schultz
      am 07.09.2022

      In der Regel ist das kein Problem, fragen Sie am besten einmal bei der Krankenkasse nach.

  • user
    Wintermensch
    am 06.09.2022

    Hallo,

    Ich bin seit Mitte November 2021 wegen Pychischer Erkrankung von meinem Hausarzt krankgeschrieben, da ich 8-12 Monate auf einen Platz bei der Pychotherapie warten musste. Jetzt bin ich noch bis zum 23.09.2022 von meinem Hausarzt krankgeschrieben. Am 14.09.2022 habe ich einen Termin in einer Psychiatrischen institutsambulanz.

    Da ich Krankengeld bekomme müsste der neue Arzt mich also ab dem 14.09.2022 Krankschreibung aber ich bin schon bis zum 23.09.2022 von meinem Hausarzt krankgeschrieben. Wie kann ich weiter Verfahren bezüglich der Situation?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 06.09.2022

      Hallo, der Facharzt kann Sie doch auch am 23.09. weiter krankschreiben. Dann würde keine Lücke in der Arbeitsunfähigkeit entstehen.

  • user
    Vera
    am 01.09.2022

    Hallo Herr Schulz,

    Ich bin seit 17.08 bis 31.08.krankgeschrieben wegen Gastritis, laut innternistische Arzt sind psychosomatische Beschwerden. Heute bin ich zu meine Hausarzt gegangen leider ist er bis 19.09 im Urlaub. Der Vertretung arzt hat mir eine erstbescheinugung mit ein andere Diagnose gegeben. Muss ich der vertretenden Arzt bitten die ausgestellte Krankschreibung als folgebescheinigung zi machen oder ist es egal? Falls ich über 6 wo krankgeschrieben werde, muss ich immer gleiche Diagnose und folgbescheinigung ab jetzt habe?

    Ich bedanke mich herzlich im voraus für Ihre Antwort

    LG Vera

    • user
      Christian Schultz
      am 01.09.2022

      Hallo Vera, wichtig ist vor allem, dass Sie lückenlos krankgeschrieben sind. Auch wenn es sich um unterschiedliche Diagnosen handelt - das ist kein Problem. Sie sind ja ohnehin noch nicht im Krankengeld, sondern beziehen noch Lohnfortzahlung.

  • user
    Merle
    am 31.08.2022

    Bin seit 15.03. bis 15.09. krankgeschrieben meine Hausärztin macht schon Probleme hat mir grad noch so krankgeschrieben und mein Vertrag läuft zum Ende des Jahres aus und werde nicht übernommen also macht eine Wiedereingliederung auch keinen Sinn mehr. Soll ich das meiner Ärztin sagen? Was ist wenn sie mich bis Ende des Jahres nicht mehr krankschreiben möchte?

    • user
      Christian Schultz
      am 01.09.2022

      Wenn Sie arbeitsunfähig sind, wird Ihre Ärzte Sie auch weiterhin krankschreiben. Im Notfall gehen Sie zu einem anderen Arzt. Was nun grundsätzlich für Sie am sinnvollsten ist, müsste man sich aber im Detail anschauen. Im Rahmen einer persönlichen Beratung: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Dunken Schmdit
    am 25.08.2022

    Hi, ich habe ein großes Problem. Ich bin seit 17.2.2022 krankgeschrieben an mittelschwerer Depression/Sozialer Phobie. Zuerst vom HA danach vom Psychiater/Neurologen. Dieser hatte mich bis einschl. 31.08.2022 seit April 2022 krank geschrieben. Nun möchte er nicht mehr, da er sonst ärger bekomme und das ihm schon zu lange dauert. Nun ja, aber was dauert denn da so lange. Ich habe ab April 2022 auch eine Verhaltenstherapie angefangen mit 25 Stunden. Davon wurden bereits 9 absolviert. An mir selbst arbeite ich Tag täglich. Trotzdem fühle ich mich noch nicht bereit zu arbeiten. Ich fühle schone eine Verbesserung, aber ich möchte mir diese eine kleine Verbesserung nicht durch den Stress der auf Arbeit kommt kaputt machen. Ich habe diese Depression schon echt lange (2016) habe mich aber immer irgendwie davor gedrückt und ausgehalten ohne was zutun - bis es schlimmer wurde und schlimmer. Dann habe ich die Reißleine gezogen und dann war ich krankgeschrieben. Nun bin ich aber wieder am Punkt wo man mich wieder nicht versteht und schnellstmöglich weghaben möchte in Arbeit zu sehen. Aber wenn man noch nicht kann, kann man noch nicht. Zudem habe ich noch HWS/Atrose und somit eh etwas zusätzlich belastet zur Depression. Ich überlege ob ich einen neuen Hausarzt aufsuche der vielleicht meine Problematik versteht und mir helfen kann. Ist das ne gute Entscheidung? Ich weiß es nicht. Dies wäre meine Überlegung. Oder soll ich das ganze nochmal meinen Hausarzt sagen und hoffen das er mich weiter krank schreibt? Ich bin hin und her gerissen weil ich einfach angst habe nicht krank geschrieben zu werden. Was wäre denn der Bestmögliche Weg dafür? Ich bin echt ratlos....

    • user
      Christian Schultz
      am 26.08.2022

      Hallo, grundsätzlich kann jeder zugelassene Arzt die Folgebescheinigung ausstellen. Wenn diese in Zukunft nicht mehr vom Facharzt kommt, fragt die Krankenkasse allerdings manchmal nach. Sollte es Probleme geben, lassen Sie sich bitte persönlich beraten: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

    • user
      Kathrin
      am 26.10.2022

      Hallo Dunken Schmdit,

      Ich befinde mich gerade in einer fast komplett ähnlichen Situation wie du.

      Wie bist du weiterverfahren ?

      Bist du dann zum Hausarzt?

      Viele Grüße

  • user
    Natalie
    am 22.08.2022

    Hallo liebe mitlesende.

    Ich bin jetzt 2 Wochen krank geschrieben und war davor schon 3 Wochen krank. Die anderen beiden krankmeldungen sind ( einmal 2 Wochen und einmal 1 Woche) von zwei unterschiedlichen Ärzten. Ich bin immer montags hin und wurde bis freitags krank geschrieben. Nun zu meiner Frage auch allen 3 steht erstbescheinigung .... wenn ich in die 7 Wochen reinfallen sollte bekomme ich dann trotzdem krankengeld ? Es ist ja lückenlos nur halt immer als erstbescheinigung...

    Vielen Dank für die Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 22.08.2022

      Hallo Natalie, so ist es: Der Arbeitgeber zahlt für ein und dieselbe Erkrankung maximal sechs Wochen lang, dann kommt das Krankengeld.

  • user
    Margitta
    am 16.08.2022

    Guten Morgen.

    Mein Arzt hat mich bis zum 19.08.2022 krank geschrieben. Da ich vom 21.08 bis zum 29.08. Im Urlaub fahren will und diesen bereits bei meinem Arbeitgeber angemeldet habe will mich mein Arzt für diesen Zeitraum nicht Krank schreiben. Mein nächster Arzttermin ist der 01.09.2022. Die AU soll ab diesem Tag erneut

    ausgestellt werden. Ich erhalte aber bereits seit 4 Monaten Krankengeld von der Krankenkasse. Muß Mein Arbeitgeber nun für den Zeitraum Lohnfortzahlung leisten und wie verhält es sich mit der Weiterzahlung der Krankengeldes ab dem 01.09.2022. Der betrieblich genehmigte Urlaub läuft vom 21.08.2022 bis zum 06.09.2022. Danke für Ihre Rückantwort

    • user
      Christian Schultz
      am 17.08.2022

      Hallo Margitta, Lohnfortzahlung werden Sie nicht bekommen, die ist vor dem Krankengeld sicherlich schon ausgelaufen. Es ist auch nicht generell verboten, während des Krankengeldes in Urlaub zu fahren - wenn dies der Gesundheit förderlich ist. Daher verstehe ich das Verhalten Ihres Arztes nicht. Im schlimmsten Fall bekommen Sie dann erst ab der nächsten Krankschreibung wieder Krankengeld.

  • user
    Edelweiß
    am 14.08.2022

    Guten Tag.

    Ich möchte wissen, ob es Fristen gibt beim Einreichen der Endbescheinigung, wenn man im Krankengeldbezug war?

    Mein Arzt hat mir ganz normal eine Folgebescheinigung ausgestellt obwohl ich ihm sagte dass ich dann wieder arbeiten gehen möchte und nicht mehr verlängert werden soll. Ich wusste nicht dass dieses kreuzchen auf dem Krankenschein so wichtig ist. Jetzt sind Schon 2 Wochen nach Ende meine AU vergangenen und das KG wurde bis jetzt nicht gezahlt. Mein Arzt hat noch eine Woche Urlaub. Habe am ersten Tag meine Genesung die kk informiert dass ich wieder arbeiten gehe aber die haben nicht darauf

    reagiert, dürfen sie mir das kg verweigern?

    Hab ich noch recht auf die Auszahlung des restlichen Krankengeldes für die 2 Wochen, die auf der eingereichten Folgebescheinigung stehen?

  • user
    Anne
    am 10.08.2022

    Hallo,

    ich habe eine Krankschreibung vom Arzt bis Sonntag, der nächste Arzttermin war erst wieder darauffolgende Mittwoch. Nun hat der Arzt mir am Mittwoch eine Folgebescheinigung ausgestellt. Jetzt möchte mein Arbeitgeber eine Bescheinigung für Mo u Di. Was soll ich tun?

    • user
      Christian Schultz
      am 11.08.2022

      Wie das im Verhältnis zum Arbeitgeber ausschaut, weiß ich nicht genau. Aber im Bezug von Krankengeld wäre das bereits ein Problem. Dann würden Sie für Montag und Dienstag kein Geld erhalten - außer Sie haben bei der Krankenkasse einen sehr freundlichen Sachbearbeiter.

  • user
    Laura
    am 10.08.2022

    Hallo Herr Schultz, ich bin seit einiger Zeit aufgrund von Depression arbeitsunfähig und beziehe Krankengeld. Meine aktuelle AU geht bis zum 16.08.2022. Allerdings möchte ich ich an diesem Tag aufgrund von einem privaten Ereignis in meiner Heimat sein, sodass ich nicht an meinem aktuellen Wohnort und in der Nähe meines Arztes bin. Ist es möglich, dass mir mein Arzt die Folgebescheinigung bereits am 12.08.2022 ausstellt? Herzlichen Dank für Ihre Meinung dazu!

    • user
      Christian Schultz
      am 10.08.2022

      Ja klar, das ist theoretisch möglich.

  • user
    Kinga
    am 04.08.2022

    Hallo, ich wurde am 10.5.22 an der Wirbelsäule operiert, seitdem bin ich daheim mein Arbeitgeber hat bis zum Juli gezahlt , jetzt kommt das eigentliche Problem, ich hab seit Anfang an ein Problem mit der kk da die meinen ständig nichts erhalten zu haben . Jetzt habe ich eine Folge Wiedereingliederung bekomme die unterzeichnet wurde vom Arbeitgeber und die habe ich auch zu kk geschickt , mein Arzt meinte dazu brauche ich keine Krankmeldung da ein Wiedereingliederung Blatt eine Krankmeldung ist . Jetzt hab ich natürlich für den letzte Monat und für diese kein kranken Geld erhalten , da die kk meint dass ich die Verlängerung für den 25.7 nicht abgegeben habe und die mir kein kg zahlen können. Ich bin total verwirrt der Mitarbeiter von der kk meinte er hat alles ich hab ihn gefragt ob es passt und ob ich noch meine eine au brauche er meinte nein und jetzt aber doch ?

    Ich kann grad meine Miete dadurch nicht zahlen und mein Arzt kann mir von letzte Woche keine au dafür ausstellen . Der Witz ist auch das die kk nicht mal anruft , dass etwas fehlt sonder gewartet hat bis ich anrufe und alles verfällt . Bin verzweifelt .

    • user
      Christian Schultz
      am 06.08.2022

      Hallo Kinga, für das Krankengeld benötigen Sie normalerweise auch eine Krankmeldung, wenn Sie eine Wiedereingliederung machen. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich persönlich beraten lassen, gern bei meinen Kollegen: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Rolf
    am 01.08.2022

    hatte am 17 .02 2022 einen Schlaganfall Hirninfakt Bin seid dem Krankgeschrieben beziehe Krankengeld erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt

    Widerspruch läuft jetzt meine frage wollte für 2 Monate zu meiner Schwester fahren um hier mal rauszukommen komme aus Dortmund meine Schwester wohnt in Berlin kann mich ein Arzt in Berlin weiter krankschreiben oder geht das nur über mein Hausarzt in Dortmund

    Danke für die Info im voraus

    MFG Rolf

    • user
      Christian Schultz
      am 06.08.2022

      Hallo Rolf, das sollte kein Problem sein. Achten Sie aber darauf, dass die Krankmeldungen umgehend bei der Krankenkasse eingereicht werden.

  • user
    Nicole
    am 28.07.2022

    Hallo Herr Schultz,

    Ich bin seit dem 28.03.22 krankgeschrieben, seit dem 09.05. bekomme ich Krankengeld.

    Ich war regelmäßig alle 4 Wochen bei meinem Hausarzt und habe eine Folge-AU bekommen. Zuletzt hat mir mein Hausarzt eine AU für 12 Wochen am Stück ausgestellt - also vom 27.06.22 bis einschließlich 18.09.22.

    Wie verhält es sich da mit der Auszahlung des Krankengeldes?

    Schließlich wird dieses ja rückwirkend gezahlt. Eine neue AU würde ja erst ab dem 19.09. ausgestellt werden, aber ich kann ja nun schlecht bis Mitte/Ende September ohne Geld auskommen. Leider ist mein Hausarzt nun auch noch für 2 Wochen im Urlaub.

    Wie verhält es sich in diesem Fall mit dem Krankengeld??

    Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    • user
      Christian Schultz
      am 06.08.2022

      Hallo Nicole, diesen Fall hatte ich noch nicht. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der Krankenkasse. Ich würde mich auch freuen, wenn Sie die Antwort hier posten. Dann haben wir alle etwas davon.

  • user
    Frank
    am 26.07.2022

    Hallo habe eine Frage. Habe Rückenschmerzen mit Brennen in der Harnröhre und bin zum Orthopäde der hat mich ab den 6.7 krank geschrieben. MRT gemacht aber er vermutet das das Brennen in der Harnröhre nicht von der Bandscheibe kommt. Er wollte eine zweite Meinung und dafür hat er mir zwei Überweisungen gegeben. Eine für die Neurochirurgie und eine für die Wirbelsäulenschirugie die Ausschließen das es von der Bandscheibe kommt. Nun hat sich raus gestellt das es von der Prostata kommt da ich zwischenzeitlich beim Urologen war wegen den nicht aushaltbaren Schmerzen. Muss mir der Orthopäde eine Überweisung zum Urologen geben und muss ich mich von Urologen weiter krank schreiben lassen um nicht die Krankengeldzahlung zu gefährden.

    • user
      Christian Schultz
      am 06.08.2022

      Hallo Frank, wie das mit den Überweisungen läuft, weiß ich leider nicht. Aber für das Krankengeld ist nur wichtig, dass Sie lückenlos krankgeschrieben sind - egal von welchem Arzt.

  • user
    Dominik
    am 21.07.2022

    Hallo zusammen.

    Ich bin seit Montag krankgeschrieben, aufgrund meiner rechten Schulter. Meinen rechten Arm kann ich weder heben, strecken oder nach hinten bewegen. Ich war 1 1/2 unter Schmerzmitteln arbeiten, da es anders nicht mehr ging. Mittlerweile habe auch nachts plötzlich stechende Schmerzen.

    Arbeitsgebiet ist Einzelhandel. Morgen habe ich einen Termin beim Orthopäden. Kann dieser mich für nächste Woche weiter krankschreiben oder muss ich zu meiner Hausärztin? Denn ich kann definitiv nicht arbeiten.

    • user
      Christian Schultz
      am 06.08.2022

      Hallo Dominik, natürlich kann auch der Orthopäde eine Krankmeldung ausstellen.

  • user
    Anja
    am 13.07.2022

    Hallo, ich wurde am 24.2. an der Bandscheibe operiert, bin seit 21.2.krankgeschrieben. Im Mai war ich 3 Wochen in Reha und seit 22.6.-15.7.bin ich in Wiedereingliederung und auch bis 15.7.krankgeschrieben. Mit Krankengeld und Übergangsgeld gab es bisher keine Probleme. Meine Wiedereingliederung endet am 15.7. (Freitag) und mein erster Arbeitstag in Vollzeit ist am 18.7. (Montag). Übergangsgeld wird bis zum Ende der Wiedereingliederung gezahlt, also bis zum 15.7. Der Hausarzt sagte mir, dass ich am 18.7.eine Endbescheinigung der Krankmeldung abholen soll. Wer zahlt mir die 2 Tage am WE? Der Arbeitgeber wohl nicht. Die DRV aber auch nicht. Wäre es klüger die Endbescheinigung am Fr, 15.7.abzuholen und auf Sa 16.7.datieren zu lassen, oder lieber die Krankschreibung über das Wochenende verlängern zu lassen, also bis 17.7.? Aber die Eingliederung endete ja bereits am 15.7.

    Was kann ich tun, um für den 16. Und 17.7. Geld zu erhalten?

    Viele Grüße,

    Anja

    • user
      Christian Schultz
      am 14.07.2022

      Hallo Anja, da wäre eigentlich die Krankenkasse in der Pflicht. Um für das Wochenende Geld zu erhalten, müssten Sie sich also noch einmal bis einschließlich zum 17.07. krankschreiben lassen. So die Theorie. Müsste aber eigentlich funktionieren.

  • user
    Sven Divivier
    am 04.07.2022

    Hi,

    ich bin seit 4 Monaten schon wegen einer LWS Blockierung und ausgeprägter Skoliose krankgeschrieben. Selbst bei kleiner Anstrengung wie Wäsche zusammenlegen habe ich extreme Schmerzen Da ich einen Schreibtischjob habe und mich keine 6 Stunden arbeiten kann fühle ich mich nicht dazu in der Lage. Nun verweigert mir mein Orthopäde weitere Krankschreibungen und überwies mich an einen Schmerztherapeuten. Leider sind bei denen die Termine erst recht spät. Als ich Kontakt mit meiner Krankenkasse aufnahm, wurde mir mitgeteilt, dass ich dann wieder arbeiten gehen müsse und eine Krankschreibung vom Hausarzt nicht berücksichtigt wird. Ist das richtig oder kann ich etwas sonst noch tun? Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 04.07.2022

      Hallo Sven, wenn es hart auf hart kommt, reicht auch die Krankmeldung vom Hausarzt. Allerdings machen Krankenkassen in solch einem Fall tatsächlich häufig Schwierigkeiten - und bestehen auch einem Bericht von einem Facharzt. Ich empfehle Ihnen da, dass Sie sich lieber persönlich beraten lassen. Zum Beispiel bei meinen Kollegen.

  • user
    KaiS
    am 04.07.2022

    Hallo liebes Team der SOVd und Mitlesende,

    wenn die Krankenkasse immer erst nach Vorlage der Folgebescheinigung bezahlt, was passiert dann eigentlich nach Ende der Erkrankung? Also Beispiel: Man hat sich am 30.06. bis zum 01.07. krankschreiben lassen. Anspruch auf Krankengeld besteht für die Zeit, weil man vorher schon länger als sechs Wochen krank war. Am 02.07. wird man nicht mehr krankgeschrieben, weil man wieder gesund ist. Wie kommt man dann an das Geld, das einem noch vom 30.06. bis 01.07. zusteht. Es wird ja immer nur rückwirkend gezahlt. Aber irgendwann ist ja die Arbeitsunfähigkeit auch mal zuende - zumindest meistens. Und auf den letzten Monat hat man ja trotzdem noch Anspruch.

    Vielen Dank im Voraus

    • user
      Christian Schultz
      am 04.07.2022

      Hallo Kai, so ganz habe ich den Kern Ihrer Frage nicht verstanden. In Ihrem Beispiel müsste man dann nach dem 01.07. die Krankmeldung an die Kasse schicken, um das Krankengeld für diese zwei Tage zu erhalten.

  • user
    Mak
    am 30.06.2022

    Guten Tag,

    Im Januar habe ich eine OP gehabt und bin immer noch krankgeschrieben leider bin ich jetzt an Corona erkrankt und kann ich nicht die nächsten Tagen zum Kontrolle Untersuchung gehen und mein krankenmeldung endet kann mir mein Orthopäde Folge krankenmeldung Bescheinigung telefonisch aufstellen ?? Und mich später kontrollieren?? Oder muss ich mich beim Hausarzt melden...aber das wird nicht Folge Bescheinigung und so werde ich kein Anspruch auf Krankengeld bekommen....

    Was soll ich machen und an welchen Arzt soll ich mich melden

    • user
      Christian Schultz
      am 30.06.2022

      Hi Maik, eine Krankmeldung kann natürlich auch telefonisch ausgestellt werden. Entweder beim Fach- oder Hausarzt.

      • user
        Mak
        am 30.06.2022

        Das heißt mein Orthopäde kann mich telefonisch weiterhin krankgeschrieben und so verliere ich mein Einspruch auf Krankengeld nicht und wenn ich Corona überstanden habe kann ich zum Kontrolle Untersuchung gehen und wenn es nötig ist ( was im meiner Fall ist) bekomme ich weitere krankenmeldung

  • user
    Gisela
    am 29.06.2022

    Ich bin seit 07.06.2022 und erstmal bis 05.07.2022 mit insgesamt 3 Erstbescheinigungen von 3 verschiedenen Ärzten krankgeschrieben. Wann endet die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber? LG Gisela

    • user
      Christian Schultz
      am 30.06.2022

      Das kommt ein bisschen auf die Details an. Wenn sich die Bescheinigungen überschneiden oder nahtlos ineinander übergeben, verlängert sich der Anspruch auf Entgeltfortzahlung meiner Meinung nach nicht. Fragen Sie am besten einmal in der Personalabteilung Ihrer Firma nach.

      • user
        Gisela
        am 30.06.2022

        Es sind auch 3 verschiedene ICD Codes. Wenn ich ab 06.07. für einige Tage arbeitsfähig bin und erhalte dann wieder eine Erstbescheinigung verlängert sich in diesem Fall die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers? LG Gisela

        • user
          Christian Schultz
          am 30.06.2022

          Siehe oben, das hängt von der Dauer der Krankschreibungen ab.

  • user
    Sabrina
    am 28.06.2022

    Guten Tag,ich war jetzt seit dem.26.4.krank mit meiner Hand,bis zum 21.6.nun wollte ich dann am Mittwoch wieder arbeiten gehen,hatte auch schon mit meinem Chef geredet am Montag.allerdings wurde am 21.6.bei mir Corona festgestellt.und habe hierfür auch einen neue Krankmeldung bekommen,KEINE vortlaufende.

    Jetzt habe ich grade mit meiner Firma telefoniert,weil ich von der barma krankengekd bis zum 21.6.bekommen habe.und die vom personalbüro sagte mir jetzt das Siw mich raus genommen hat bis zum 30.das heißt,ich bekomme jetzt kein Geld weder von Der Firma noch vo der Krankenkasse.?! Wie soll ich das denn bitte alles auffangen,meine Sachen gehen ja jetzt am 1.7.22 auch alle ab. Was ist den nun richtig? Dass ich weiterhin krankengeld bekommen sollte obwohl es ja eine neue Krankheit ist oder bekomme ich doch Lohn von der Firma?

    Danke.mit freundlichen Grüßen.

  • user
    Andrea
    am 19.06.2022

    Mein Orthopäde hat mich am 08.06.22 bis zum 17.06.22 krankgeschrieben. Gleichzeitig hat er mich zum Neurochirurgen überwiesen und ein MRT angesetzt.

    Am 15.06.22 habe ich bei Neurochirugen das Ergebnis des MRT besprochen, Ergebnis ich muss operiert werden. Der Neurochirurg hat mir umgehend eine neue AU vom 15.06–30.06.22 als Folgebescheinigung ausgestellt.

    So weit, so gut.

    Nun hab ich erst für den 12.07.22 einen Termin in der ambulanten Chirurgie im Krankenhaus bekommen. Hier sollen sich die operieren Ärzte selber ein Bild meiner Erkrankung machen, sprich das ist noch kein OP Termin!

    Da ich mit dieser Erkrankung auf keinen Fall meinen Beruf ausüben kann, benötige ich also eine weitere Folgebescheinigung.

    Nun meine Frage: Gehe ich dann wieder zu meinem Orthopäden, oder zu dem Neurochirurgen, der die Überweisung für die ambulante Chirurgie und die Krankenhauseinweisung ausgestellt hat?

    Der Orthopäde begleitet mich schon jahrelang, den Neurochirurgen kenne ich erst seit letzter Woche.

    Danke für eine hilfreiche Antwort.

    LG Andrea

    • user
      Christian Schultz
      am 20.06.2022

      Hallo Andrea, wie wir es bereits im Beitrag beschreiben. Für die Weiterbewilligung des Krankengeldes ist es erst einmal unwichtig, bei welchem Arzt Sie sich krankschreiben lassen. In Ihrem Fall handelt es sich ja sogar beide Male um Fachärzte.

  • user
    Claudia Temme
    am 13.06.2022

    Hallo ich habe da mal eine Frage. Ich habe mir am 2 April 2021 eine distale Radiusfraktur mit Trümmerbruch zugezogen. Bin Operiert worden wo man mir eine Platte eingesetzt hat. Der Knochen wo der Trümmerbruch war ist dann abgestorben neue OP dann am 30 März 2022 wo man Knochen aus dem Beckenkamm entnommen hat und damit den Knochen wieder aufgebaut hat. Habe seit dem dauerhaft schmerzen heute meint der Chirurg das ich am 20 diesen Monat wieder anfangen kann zu Arbeiten. Ich Arbeite in der Altenpflege. Kann ich mich weiter krankschreiben lassen von meinem Hausarzt oder bekomme ich da Probleme mit der Krankenkasse?

    • user
      Christian Schultz
      am 14.06.2022

      Hallo Claudia, wie im Artikel beschrieben: Grundsätzlich ist auch eine Folgebescheinigung von einem anderen Arzt möglich. Aber wir hören in der Praxis oftmals, dass die Krankenkasse solche Krankmeldungen in Zweifel zieht. Da sollten Sie sich dann lieber individuell beraten lassen.

  • user
    manuel
    am 18.05.2022

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich melde mich bezüglich einer Folgebescheinigung da es mir nicht persönlich noch nicht gut geht und körperlich tätig bin.

    Kurz zu meinem Fall: Hatte zweimal hintereinander einen Abszess im Zahn und dementsprechend eine Schwellung die noch abheilen muss. Das 2. Mal musste ich zu einem Notdienst der diesen geöffnet hat, da die Schmerzen unerträglich sind. Sonntag zum Notdienst und Montag zum eigentlichen Zahnarzt.

    Habe eine AUB für 2 Tage erhalten und bekomme nun keine Folgebescheinigung mehr da man so wieder arbeiten kann. Habe noch diese Schwellung und 100% Fit fühl ich mich auch noch nicht....kann mir der Notdienst wo ich war diese Folgebescheinigung ausstellen? Wenn ja wie erkläre ich dem anderen Zahnarzt das Problem....mein AG steigt mir sonst ziemlich auf den Kopf und ich bin überfragt ob ich jetzt so arbeiten gehen soll oder nicht.

    • user
      Christian Schultz
      am 20.05.2022

      Hallo Manuel, dieser Beitrag hier bezieht sich ja auf den Anspruch auf Krankengeld. In diesem Fall spielt es keine Rolle, bei welchem Arzt Sie sich eine Folgebescheinigung ausstellen lassen.

      Falls Sie noch in der Lohnfortzahlung sind, bin ich mir nicht sicher, wie das zu handhaben ist. Im Notfall lieber zum Hausarzt und aufgrund der Schwellung und dem ganzen "Drumherum" krankschreiben lassen.

  • user
    Simone
    am 13.05.2022

    Hallo Herr Schultz, ich bin bis Ende Juli aufgrund meiner Wiedereingliederung krankgeschrieben. Krankgemeldet seit Nov letzten Jahres. Nach den ersten zwei Wochen in der WE gab es einen Todesfall in meiner Familie. Ich habe mich direkt bei Arbeitgeber und Arzt per Mail gemeldet und gesagt das ich die kommenden zwei Wochen nicht in der Lage sein werde zu arbeiten. Innerhalb dieses Zeitraum hatte ich ohnehin einen Arzttermin (am Mi der zweiten ausgefallenen Woche). Mein Arzt meinte ich hätte nach drei Tagen in der Praxis erscheinen müssen, um mich doppelt krank zu melden während der der WE. Meine gesendete Mail hätte nicht ausgereicht und er müsse mir nicht nachtelefonieren. Jetzt kann mein Arzt mir nicht sagen, ob ich weiter ein Anrecht auf KTG habe somit füllt er das KTG Formular für die Versicherung nicht aus.

    Frage 1: Habe ich weiter Anrecht auf KTG, wenn die Wiedereingliederung, wie oben beschrieben, gescheitert ist?

    Frage 2: kann ich mitten in der WE mit bereits bestehender Krankmeldung von einem Arzt zu einem anderen (emphatischen) Arzt wechseln?

    • user
      Christian Schultz
      am 13.05.2022

      Hallo Simone, wie oben im Beitrag beschrieben: Sie können sich von jedem Arzt mit Zulassung in Deutschland krankschreiben lassen. Wichtig ist, dass keine Lücke entsteht. Für diese Phase muss die Krankenkasse dann tatsächlich kein Krankengeld überweisen. Erst wieder, wenn eine erneute Krankmeldung vorliegt.

      • user
        Simone
        am 14.05.2022

        Nur nochmal zur Sicherheit für mich: Gilt die Lücke auch obwohl ich wegen der WE bis Mitte Juli bereits krank gemeldet bin? Schließlich liegt ja eine Krankmeldung „im Hintergrund“ vor.

        • user
          Christian Schultz
          am 16.05.2022

          Das kommt auf die Krankmeldung an. Wenn es eine offizielle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist, sollte es kein Problem geben.

  • user
    sascha
    am 21.04.2022

    Hallo Herr Schultz,

    bin an Corona erkrankt und musste 2 Wochen in Isolation, habe mich für diese Zeit von meinem Hausarzt arbeitsunfähig schreiben lassen, habe es versäumt die Erstbescheinigung rechtzeitig abzusenden, bin jetzt in der 4 Woche krankgeschrieben, habe erst jetzt die die erste Krankmeldung nachgereicht,die Folgebescheinigungen wurden elektronisch vom Arzt an die Kasse übermittelt, ich werde wahrscheinlich in Krankengeld fallen, wenn der Kasse vor Beginn des Krangeldes alle Krankmeldungen vorliegen, können die Kasse trotzdem Krankengeld verweigern, wegen der verspäteten Erstbescheinigung, wie läuft das nun ab?

    LG Sascha

    • user
      Christian Schultz
      am 22.04.2022

      Hallo Sascha, diesen Fall hatte ich noch nicht. Aber da bisher noch kein Anspruch auf Krankengeld besteht, wird das vermutlich nicht zum Problem. Fragen Sie doch einfach einmal bei der Kasse nach, oftmals sind die Mitarbeiter dort auch sehr hilfsbereit.

    • user
      Marry
      am 21.06.2022

      Moin,

      das war mir auch passiert. Somit da der Hinweis auf der AU drauf steht,diese unverzüglich an die Krankenkasse weiter zu leiten ist der Anspruch auf Krankengeld verwirkt (musste dann auch mit meiner Krankenkasse telefonieren). Da der lückenlose Nachweis nicht erfolgt ist,als auch die Mitwirkungspflicht vom Arbeitnehmer.Leider übermitteln noch nicht alle Ärzte es elektronisch bzw sogar zeutnahe.

  • user
    tim öndes
    am 13.04.2022

    Hallo zusammen,

    folgender Sachverhalt. Zum 01.03.2022 habe ich eine neue Stelle angefangen. Am 04.03.2022 wurde ich operiert (Entlassung am 05.03.2022) und wurde vom Krankenhausarzt bis zum 12.03.2022 (Samstag) krankgeschrieben. Am Montag, den 14.03.2022, habe ich versucht eine Folgebescheinigung durch den Nachsorgearzt zu bekommen, dafür habe ich versucht die Praxis telefonisch zu erreichen, war nicht fit einfach hinzugehen. Die Praxis habe ich erst am Nachmittag erreicht, da ein hohes Patientenaufkommen war und man hat mich auf Dienstag, den 15.03.2022, vertröstet. Man hat mir aber versichert, dass die Krankschreibung rückwirkend gilt.

    Da ich in den ersten 4 Wochen meiner neuen Stelle krank wurde, gilt hier die Wartezeit und es wird Krankengeld gezahlt. Für die Tage 13./14.03.2022 hat mir die Krankenkasse kein Krankengeld gezahlt, mit einer Begründung die ich nicht verstehe, ich Folgebescheinigung hätte ein Ausstellungsdatum vom 15.03.2022, es hätte aber der 14.03.2022 sein müssen. Die Begründung, dass ein hohes Patientenaufkommen herrschte und ich deswegen nicht kommen könnte, wird so von der Krankenkasse nicht akzeptiert. Ich müsste eine Bescheinigung von der Arztpraxis vorlegen, wo der Sachverhalt erklärt wird. Die Arztpraxis macht das aber nicht bzw. sagt, sie hätten nix falsch gemacht, die Krankenkasse solle die Praxis anschreiben. Natürlich fühlt sich die Krankenkasse dafür auch nicht zuständig.

    Wer also muss was machen, gibt es hierzu eine gesetzliche Grundlage/Richtlinie, was kann ich tun? Vielen Dank.

    • user
      Christian Schultz
      am 14.04.2022

      Hallo Tim, es ist tatsächlich korrekt, dass rückwirkende Krankschreibungen beim Krankengeld nicht akzeptiert werden müssen. Eine Gesetzesstelle kann ich Ihnen nicht nennen, ich höre das aber immer wieder von meinen Kollegen in unserer Sozialberatung. Ich denke, dass es am sinnvollsten ist, noch einmal bei der Arztpraxis nachzufragen.

  • user
    Tom Müller
    am 02.04.2022

    Hallo,

    meine Frage: Ich wurde operiert und deswegen 2 Wochen vom Facharzt krankgeschrieben. Danach wurde ich von meinem Hausarzt weitere 3 Wochen (wegen der OP) krankgeschrieben. Der Hausarzt hat bei meiner AU allerdings "Erstbescheinigung" angekreuzt. War das ein Fehler vom Arzt? Hätte er nicht eigentlich eine Folgebescheinigung ausstellen müssen? Ich gehe nicht davon aus, dass ich danach noch länger krank sein werde und daher werde ich wohl auch kein Krankengeld benötigen. Muss ich dennoch aktiv werden, oder muss ich nichts weiter unternehmen, sofern ich kein Krankengeld benötig?

    Danke

    T.M.

    • user
      Christian Schultz
      am 03.04.2022

      Hallo Tom, wenn Sie bisher Lohnfortzahlung bekommen, sollten Sie sich deswegen nicht verrückt machen: Der Arbeitgeber muss hier so oder so zahlen. Selbst, wenn nun irgendwann das Krankengeld käme, sehe ich hier kein Problem. Sollte es doch Schwierigkeiten geben, lassen Sie sich individuell beraten - aber das wird sicherlich nicht passieren.

  • user
    Esra Küp
    am 31.03.2022

    GUTEN ABEND,

    Es geht um MEINEN Vater, der vor einigenmontaten krank war wegen d.seiner depression, er hat kein Krakengeld beantragen können da er eine Lücke hatte laut Aok,jetzt ist es wieder schlimm geworden,das er wieder zum Psychiater muss. MUSS AUF DER arbeitsunfähigsbescheinigung folgebescheinigung oder Erstbescheinigung stehen das er Krankengeld erhält.

    • user
      Christian Schultz
      am 01.04.2022

      Hallo Esra, diese Frage kann man nur seriös beantworten, wenn man die Krankenkassen-Unterlagen und Krankmeldungen Ihres Vaters einsehen kann. Wenden Sie sich am besten an einen guten Fachanwalt für Sozialrecht oder meine Kollegen im SoVD. Manchmal hilft es auch schon, freundlich bei der Kasse nachzufragen.

  • user
    Karin
    am 29.03.2022

    Ich wurde am 24.1.2022 am Miniskus operiert und bin seit dem mit Unterbrechung abgebrochene Wiedereingliederung krankgeschrieben . Habe immer wieder Entzündung im Knie . Mein Orthopäde will mich nicht länger krankschreiben bin noch bis Freitag 1.4 krankgeschrieben was kann ich jetzt machen ich habe immer noch schmerzen und soll dann 8 Stunden im Stehen arbeiten. Bin relativ verzweifelt

    • user
      Christian Schultz
      am 29.03.2022

      Für das Krankengeld können Sie sich theoretisch auch bei jedem anderen Arzt weiter krankschreiben lassen.

  • user
    Beate B.
    am 18.03.2022

    Hallo Herr Schultz, ich bin seit 03.2019 in Langzeit AU, immer mit der selben Diagnose, bin ausgesteuert vom Krankengeld, habe ein sogenanntes Nahtlosigkeitsgeld von der Bundesagentur für Arbeit bekommen, weil ich, trotz Langzeitkrank, in ungekündigter Anstellung bin! Jetzt soll ich Hartz 4 beantragen! Bekomme ich nicht wieder Krankengeld, wenn mein Arzt aus der Folgebescheinigung wieder eine Erstbescheinigung, mit der selben Diagnose ausstellt? Vielen Dank für eine zeitnahe Info!

    • user
      Christian Schultz
      am 18.03.2022

      Hallo Beate, einen erneuten Anspruch auf Krankengeld für diese Erkrankung kann es nur dann geben, wenn die dreijährige Blockfrist abgelaufen ist. Lesen Sie dazu am besten diesen Beitrag: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/neue-krankheit-neue-blockfrist-wieder-krankengeld

      • user
        Beate B.
        am 21.03.2022

        Sehr geehrter Herr Schultz, vielen Dank für die schnelle Antwort und den Link! Wenn ich den Text im Link richtig deute, müsste ich wieder im erneuten Krankengeldbezug sein! Hier nochmal kurz die Fakten: AU dauerhaft seit 03.2019, Krankengeld 78 Wochen vom 04.2019 - 08.2020! OP am 04.2019! Dann 3 Wochen Reha von der RV und Krankenkasse vom 07.2020 - 08.2020! Als AU entlassen! Dann Austeuerung vom Krankengeld und im Anschluss Alg1, bzw Nahtlosigkeitsgeldbezug, weil in ungekündigter Anstellung, von Bundesagentur für Arbeit von 09.2020 - 02.2022! Ab 03.2022 soll ich ins Hartz 4 fallen, den Antrag habe ich schon abgegebenen! Ich bin nahtlos dauerhaft AU immer mit der gleichen Krankheit, aber stelle mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, weil ich ja sonst keine Leistung erhalte! Für mein Verständnis ist die Blockfrist somit jetzt im März 2022 erfüllt und ich müsste wieder im erneuten Krankengeldbezug sein! Richtig? Wenn es denn so wäre, muss dann bei der nächsten AU ein Kreuz bei Erstbescheinigung gemacht werden oder soll ich meine Krankenkasse darauf hinweisen, daß die Blockfrist abgelaufen ist und ich eigentlich erneut Krankengeld beziehen müsste? Weil von alleine werden die nichts sagen! Oder ich verstehe das Prinzip der Blockfrist immer noch nicht! Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir bitte nochmals zeitnah antworten, weil meine finanzielle Existenz sich mit Hartz 4 sehr ändern würde, bei Krankengeldbezug aber nicht so sehr! Mit freundlichen Grüssen Beate B.

        • user
          Christian Schultz
          am 21.03.2022

          Hallo Beate, wir können Ihre persönliche Situation hier nicht im Forum klären. Wenden Sie sich aber gern mit Ihren Unterlagen an meine Kollegen in der Sozialberatung: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

          • user
            Beate B.
            am 21.03.2022

            Sehr geehrter Herr Schultz, wieder ein Dankeschön, für Ihre sehr schnelle Antwort! Leider bin ich kein Mitglied bei Ihnen und kann von daher kein persönliches Gespräch mit meinen Unterlagen in Anspruch nehmen! Ich bin im VdK Mitglied, aber leider wird mir dort nicht so geholfen, wie ich es mir wünschen würde! E-Mail Anfragen, so wie bei Ihnen gehen zwar, aber auf eine Beantwortung dessen, muss ich lange warten, und dann ist die Beantwortung leider keine Antworten auf meine Fragestellungen und es gibt auch kein Publikumsverkehr, aufgrund Corona! Für mich persönlich ist dies aber sehr wichtig! Gibt es noch andere Möglichkeiten, ausser mir einen Sozialrechtsanwalt auf eigene Kosten nehmen zu müssen, wo ich explizit eine Lösung meines Problems bekomme? Ich als Laie, steige nicht so richtig durch, wie ich gewisse Dinge, bezüglich der eventuellen Wiederaufnahme einer Krankengeldzahlung, zu einer Lösung zu meinen Gunsten kommen kann! Nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe, bzw Antwort und mit besten Grüssen Beate B.

            • user
              Christian Schultz
              am 22.03.2022

              Wenn es dringend ist, sollte der Anwalt die beste Lösung sein. Sie können natürlich auch Mitglied im SoVD werden. Aber auch bei meinen Kollegen gibt es aufgrund von Corona und Krankheitsausfällen leider zurzeit teilweise längere Wartezeiten.

  • user
    Anja
    am 05.02.2022

    Hallo,

    Ich wurde eine Woche vom Hausarzt krankgeschrieben und in der Zeit erhielt ich eine Kündigung vom Arbeitgeber. Da ich gesundheitlich noch nicht fit bin möchte ich am letzten AU Tag zu einem anderen Hausarzt gehen und mich weiterhin krankmelden für ungefähr eine Woche aus dem selben Krankheitsgrund. Würde es Probleme geben, da es in der Kündigungsfrist liegt und der Arzt sich wechselt? Zum vorherigen Arzt möchte ich nicht gehen, da ich mich dort nicht wohlgefühlt habe.

    VG

    Anja

    • user
      Christian Schultz
      am 18.03.2022

      Hallo Anja, es gibt die freie Arztwahl. Das ist also kein Problem.

  • user
    Franc Ziesing
    am 11.01.2022

    Guten Tag Herr Schulz.

    Seit 25.10.21 bin ich krankgeschrieben. Nach 6 Wochen zum 05.12.21 endete die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, in meinem Fall die Übergangsgeldzahlung durch die Deutsche Rentenversicherung. Krankengeld wird rückwirkend gezahlt, die ausschlaggebende Krankmeldung endete am 03.01.22, es wurde eine Folgekrankmeldung bis 17.01.22 ausgestellt. Ein Anrecht auf Auszahlung von KG hätte ab 6 Wochen zum 04.01.22 bestanden. Die Krankenkasse bat mich indes um Zustimmung für ein Telefonat, welches am 05.01.22 geführt wurde. Am 06.01.22 kontaktierte ich die Kasse um mich nach dem Verbleib des KG zu erkundigen. Es erging Auskunft das die AU bis 03.01.22 keine Automatismus der Krankengeldauszahlung zur Folge hätte. (?) Mein Anliegen zum Krankengeld wurde aufgenommen, um Überstellung des Bescheides aus dem die einstige Übergangsgeldberechnung der DRV hervorgeht wurde gebeten. Auch der Widerrufs Bescheid zur LTA Beruflichen Rehabilitation von 2019, welche am 20.12.21 endete und woraus die letzte Übergangsgeldzahlung zum 05.12.21 hervorgeht, wurde angefordert. Es tut sich nichts. Ich halte das Prozedere für Geplänkel, Zeit Schinderei. Wie ist Ihre Auffassung, was ist zu tun? Seit 06.12.21 fehlt mir das Krankengeld.

    • user
      Christian Schultz
      am 17.01.2022

      Hallo Franc, nach dem, was Sie schreiben, kann auch ich nicht nachvollziehen, wo das Krankengeld bleibt. Aber das muss man sich natürlich genauer anschauen. Hier im Forum ist das nicht möglich. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Sandra
    am 29.12.2021

    Hallo Herr Schulz,

    Ich hatte am 24 .11 Corona. d.h war ich außließlich bis 9.12 in Quarantäne. Aber mir ging noch schlecht , da hatte mein Hausarzt AU für eine Woche ausgestellt ( d.h von 10 bis 17 ) . Seitdem habe ich gearbeitet ( Dauer Nachdienst schon seit 1 1/2 Jahr ) . Bei der Arbeit mir ging auch immer schlecht , dann habe ich am 24.12 krank gemeldet , war ich zum andere Arzt gegangen da mein Hausarzt bis 02.01.22 im Urlaub ist. D.h bin ich von 24.12 bis 03.01.22 Krankgeschrieben.

    ( Andere Diagnose: Burnout) . Und meine Frage ist: bekomme ich von Arbeitgeber diese Lohnfortzahlung Geld bis 6 Woche (falls es mir nicht weiter geht) . Und dies 6 Woche zählt ab 24.11.21 oder ab 24.12.21 ?

    • user
      Christian Schultz
      am 03.01.2022

      Hallo Sandra, für eine fundierte Antwort müsste man sich Ihre Unterlagen anschauen. Aber nach dem, was Sie schreiben, gehe ich davon aus, dass Sie die vollen sechs Wochen Lohnfortzahlung erhalten können.

  • user
    Ai
    am 13.12.2021

    Hallo Herr Schulz, ich bin seit 1.Nov. 21 wegen Schwindel krankgeschrieben. Ich war den Tag beim Hausarzt. Der Arzt hat mich vom 1 bis 5. Nov. Krank geschrieben und sofort zum Notaufnahme im Krankenhaus geschickt. Am 2.Nov. bin ich vom Krankenhaus entlassen und sollte ich zum HNO-Arzt behandelt lassen.

    Ich war 4. Nov. beim HNO-Arzt und er hat mir eine Erstebescheinigung gegeben. Ich sehe bei der Diagnose vom Hausar und HNO-Arzt ,dort steht unterschiedliche Alphabete und Nummer. Ich habe im Internet geguckt, die Bedeutungen von den Alphabete und Nummer sind gleich "Schwindel" . Mein HNO hat mir wöchentlich oder 2 Wöchentlich krankgeschrieben. Er hat mir weiter eine Folgebescheinigung, dann wieder eine Erstbescheinigung, dann noch mal 2 mal Erstbescheinigungen und Folgebescheinigung gegeben. Bei der Diagnose steht immer gleiche Bedeutung "Schwindel" . Ist das für Krankgeld zu bekommen Problem sein?

  • user
    Biene
    am 13.12.2021

    Hallo, ein Beispiel: ich bin bis einschließlich Sonntag krank geschrieben, fühle mich Freitag zuvor noch nicht gut und weiß, dass ich Montag nicht fähig bin zu arbeiten, kann ich dann bereits am Freitag eine Folge-Au bekommen ? (Überlappend) (kurze Info arbeite auch an Wochenenden)

    • user
      Christian Schultz
      am 13.12.2021

      Na klar, das ist möglich.

      • user
        Grobi
        am 21.04.2022

        Hallo hr schultz

        Da das mdk mein arzt überstimmte und mir zum 9.4 das Krankengeld stoppte und ich erst am 16.4 Bescheid von der Kk darüber bekam . Habe ich heute provorma Einspruch eingelegt.meine Frage.

        Habe heute mit arzt gesprochen und er sagt ich bin untergeordnet und er fügt sich.wie mach ich jetzt weiter da ich noch nicht gesund bin und von ihm keine Folgebescheinigung bekomme..

        Kurzfassung

        Mdk sagt gesund ab 9.4 arzt schreibt krank bis 28.4 .bin krank seid 10 monaten

        • user
          Christian Schultz
          am 22.04.2022

          In diesem Fall sollten Sie sich sofort persönlich beraten lassen. Entweder bei einem Fachanwalt für Sozialrecht oder beim SoVD.

  • user
    Rene
    am 09.12.2021

    Hallo mein Orthopäde möchte micj nicht mehr krank schreiben weilmer der Meinung ist das ich wieder arbeiten kann im. Lager. Ich sehe dad nicht so und habe noch Schmerzen selbst beim kartoffeln schälen. Wie ist das jetzt wenn der Hausarzt folgebescheinigung macht. Bin schon im krankengeld. Wird da die versicherung nicht stutzig wenn auf einmalEin anderer arzt vor allem Hausarzt mich weiter verlängert.

    • user
      Christian Schultz
      am 10.12.2021

      Hallo Rene, grundsätzlich kann auch Ihr Hausarzt oder jeder andere Mediziner eine Folgebescheinigung ausstellen. Aber die Kasse hat natürlich die Möglichkeit, das zu überprüfen. Meistens über den Medizinischen Dienst.

  • user
    Helene Dirr
    am 25.11.2021

    Hallo ich habe eine Frage, ich bin bis Freitag krank geschrieben den 26.11 21 ich habe eine OP gehabt vom Orthopäde der Arzt meinte ich solle ez die Eingliederung machen. Und ich habe noch schmerzen ,weil ich arbeite in der Küche und ich bin am Hand operiert Was kann ich machen

    • user
      Christian Schultz
      am 26.11.2021

      Hallo Helene, leider können wir solch individuelle Fragen nicht hier im Forum klären. Dazu müsste man viele Einzelheiten wissen. Bitte wenden Sie sich an meine Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Jannette
    am 09.11.2021

    Hallo,

    ich bin seit Ende August vom Orthopäden krank geschrieben. Ich habe starke Schmerzen wg Arthrose und BSVen. Ich habe leider erst am 06.12. einen OP-TERMIN bekommen. Durch MRT und Ambulanzterminen in der Klinik zieht sich das leider ewig hin. Nun geht meine derzeitige AU bis 18.11. und mein Arzt hat mir gesagt, dass das die letzte AU ist, die er ausstellt. Er darf nicht länger krankschreiben. Wenn ich Schmerzen habe, soll ich ins Krankenhaus gehen oder mir eine Folge-AU von meinem Hausarzt holen. Mein Hausarzt sagt aber, dass er keine AU ausstellt, da es Orthopädie ist und er die ganze Zeit nichts damit zu tun hatte. Was soll ich jetzt tun. Arbeiten kann ich so nicht. Ich habe auch versucht mit meinem Arbeitgeber zu sprechen, dass ich "offiziell" wieder komme aber tatsächlich dann Überstunden und Urlaub nehme. Das lehnt er ab, da er eine Vertretung bis 31.12. eingestellt hat, wegen des OP-termins und anschließender Genesungsdauer.

    • user
      Christian Schultz
      am 09.11.2021

      Hallo Jannette, für das Krankengeld benötigen Sie auf jeden Fall eine neue Krankmeldung. Ich kann Ihnen da aus der Ferne leider auch keinen Tipp gehen, zu welchem Arzt Sie gehen können. Lassen Sie sich am besten persönlich beraten. Wenn es geht, möglichst vor Ort: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Kerstin Pinkert
    am 08.11.2021

    Hallo, ich bin seit Juni 2021 krankgeschrieben. Die Diagnosefindung dauerte dann durch diverse MRT Termine und Urlsubszeit etwas länger. Mitte August stand fest, dass ich zwei Bandscheibenvorfälle in der Halswirbelsäule habe. Den Termin beim Neurochirurgen hatte ich dann aber erst Ende September und am 21.10. wurde ich an der HWS operiert. Nun werde ich aber im Dezember noch an der Lendenwirbelsäule operiert. Nun meine Frage. Lendenwirbelsäule ist eine andere Diagnose und muss mein Arzt jetzt meinen Krankenschein beenden und ab Dato eine neue Diagnose auf den Krankenschein als Erstbescheinigung schreiben oder kann er beide Dignose Schlüssel auf den Krankenschein schreiben und es läuft weiter als Folgebescheinigung? Müsste dann mein Arbeitgeber wieder Lohnfortzahlung leisten auch wenn ich nicht zwischendurch arbeiten war? Und verlängert sich dann auch wieder die Zeit für Anspruch auf Krankengeld vom Zeitpunkt der zweiten Diagnose oder wird das letzte halbe Jahr meiner Krankschreibung von der ersten Diagnose mit angerechnet? Viele Grüße, Kerstin.

    • user
      Christian Schultz
      am 09.11.2021

      Hallo Kerstin, diese Frage ist zu heikel, als dass sie hier im Forum beantwortet werden könnte. Bei solchen Dingen kommt es immer sehr auf die Details an, bitte lassen Sie sich daher persönlich beraten: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Ingelore Borgelt
    am 06.11.2021

    Hallo, noch eine Anmerkung, bin seit dem 26.7.21 krankgeschrieben.

    • user
      Christian Schultz
      am 08.11.2021

      Hallo Ingelore, Ihr Arzt hat ja vermutlich einen Grund angegeben, warum er die Krankmeldung nicht verlängern möchte. Aber grundsätzlich können Sie auch eine andere Praxis aufsuchen.

  • user
    Ingelore Borgelt
    am 06.11.2021

    Hallo, meine Krank Meldung wegen F339G läuft heute aus. Grund der Krank Meldung war dass mein seit 11 Jahren schwer kranker Ehemann im Koma lag, zuerst in der MHH und anschliessend in einer Reha Klinik im Erzgebirge. In der letzten Woche ist er nun leider verstorben.

    Kann ich bez. einer weiteren Krank Meldung den Hausarzt wechseln oder muss ich meinem jetzigen Arzt glauben, dass eine weitere Krankschreibung nicht möglich ist?

  • user
    Sarah
    am 05.11.2021

    Nur wenn mein Hausarzt mir eine Endbescheinigung ausstellt darf dann ein anderer Hausarzt das ändern und daraus dann eine Folgebescheinigung machen? Würde ungern dann wieder zu meinem alten Hausarzt das ändern lassen.

    • user
      Christian Schultz
      am 05.11.2021

      Da bin ich mir zwar nicht zu 100 Prozent sicher. Ich wüsste aber nicht, warum das nicht gehen sollte. Fragen Sie im Zweifel aber noch einmal bei meinen Kollegen nach: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Sarah
    am 05.11.2021

    Hallo, meine Krankmeldung wegen Psyche läuft Ende November aus. Bin aber definitiv noch nicht bereit wieder arbeiten zu gehen. Bin seit 4 Monaten durchgehend krankgeschrieben. Möchte gerne weiter zu einem anderen Hausarzt gehen und mit Ihm über meine Situation reden das dieser mich dann weiter krank schreibt. Denke bekomme von meinem Hausarzt dann eine Endbescheinigung Ende November. Könnte ich dann mit dieser Bescheinigung zum anderen Hausarzt gehen das er mir weiter eine Folgebescheinigung ausstellt? Dann würde doch auch mein Krankengeld weiter laufen oder ?

    • user
      Christian Schultz
      am 05.11.2021

      Hallo Sarah, genau so ist es. Solange Sie sich lückenlos krankschreiben lassen, ist es erst einmal egal, bei welchem Arzt Sie in sind.

  • user
    Diana
    am 03.11.2021

    Hallo

    Hätte da mal eine Frage und zwar wurde ich vor 4 Wochen operiert (hallux valgus) habe auch immernoch starke Schmerzen! Der Orthopäde meinte aber ich kann arbeiten gehen. Dabei kann ich noch absolut nichts geschweige denn voll belasten auch nicht und arbeite dazu noch im getränkemarkt mit sicherheitsschuhen! Krankmeldung will er mir ungern noch weiterhin geben... kann ich zum Hausarzt gehen und eine weitere Krankmeldung nehmen? Denn es geht ja dann auch schon zum Krankengeld ab der 7. Woche

    • user
      Christian Schultz
      am 04.11.2021

      Hallo Diana, wie schon im Beitrag beschrieben: Eine Folgebescheinigung kann theoretisch jeder Arzt ausstellen.

  • user
    Anton Huber
    am 02.11.2021

    Hallo,

    mein Arbeitsvertrag läuft zum 30.11.21 aus. Danach bin ich arbeitslos. Ich habe von meinem Hausarzt eine Überweisung zum Psychiater/Psychotherapeuten bekommen. Dort habe ich allerdings erst einen Termin Mitte Dezember bekommen. Kann mich mein Hausarzt bis zum Termin beim Psychiater krank schreiben, auch wenn ich dann schon arbeitslos bin? Wann muss die Krankschreibung spätestens beginnen? Oder zahlt die Krankenkasse schon ab dem Beginn meiner Arbeitslosigkeit Krankengeld, obwohl die 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber nicht mehr erreicht werden?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    • user
      Christian Schultz
      am 03.11.2021

      Hallo Anton, sobald Ihr Arbeitsvertrag ausgelaufen ist, muss der Arbeitgeber nicht mehr zahlen. Auch wenn die sechs Wochen noch nicht rum sind. Dann gibt es Arbeitslosengeld - nach Ablauf von sechs Wochen Krankmeldung Krankengeld.

      Das mit der Krankmeldung nach der Aussteuerung ist relativ komplex - lassen Sie sich am besten persönlich beraten: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Claudia
    am 28.10.2021

    Hallo,

    es bestand eine Krankmeldung vom Facharzt für die letzten 7 Monate und nun wurde eine Endbescheinigung ausgestellt. Kann ich vor dem Ablauf zum Hausarzt gehen und mit einer anderen Diagnose weiter Krankengeld erhalten.

    • user
      Christian Schultz
      am 28.10.2021

      Hallo Claudia, theoretisch schon - wenn es sich um eine Folgebescheinigung handelt. Aber da sollten Sie sich unbedingt beraten lassen. Der Teufel steckt wie so oft im Detail.

  • user
    Katja
    am 27.10.2021

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage, welche nicht mit Krankengeld etc. Zutun hat.

    Ist es möglich, die Folge AU von einem anderem Arzt mit derselben Diagnose zu erhalten? Vielen Dank. K.

    • user
      Christian Schultz
      am 27.10.2021

      Hallo Katja, das ist kein Problem.

  • user
    Maria
    am 20.10.2021

    Vielen Dank! Noch eine Frage ist aufgetaucht: Wenn mich mein Arbeitgeber nun kündigt während ich krankgeschrieben bin, bekomme ich dann trotzdem weiterhin Krankengeld?

    • user
      Christian Schultz
      am 20.10.2021

      Ja! Aber erst, wenn der Vertrag ausgelaufen ist bzw. wenn die Lohnfortzahlung endet.

  • user
    Maria
    am 20.10.2021

    Hallo, es geht um folgendes: ich bin wegen der Psyche krankgeschrieben vom Hausarzt seit 4 Wochen und es ist noch nicht besser geworden. Allerdings meint der Hausarzt, dass er von der Krankenkasse Probleme bekommen wird, wenn er mich weiter krankschreibt (wegen des Krankengeldes).

    Muss ich dann einen Psychologen finden (wird schwer momentan), der mich weiter krankschreibt oder könnte ich auch zu einem anderen Allgemeinarzt gehen?

    Was ist mit dem Anspruch auf Lohnfortzahlung wenn ich wieder arbeiten gehe und dann nach einigen Wochen erneut wegen derselben Sache krank werde (was ziemlich wahrscheinlich ist)?

    Vielen Dank!

    • user
      Christian Schultz
      am 20.10.2021

      Hallo Maria, grundsätzlich kann jeder Arzt die Folgebescheinigung ausstellen. Aber es ist schon richtig: Die Krankenkasse wird möglicherweise skeptisch, wenn Sie nicht zum Facharzt gehen, das ist also schon zu empfehlen. Lohnfortzahlung bekommen Sie nach sechs Wochen erst einmal nicht mehr. Dann gäbe es direkt Krankengeld, wenn Sie wieder krankgeschrieben sind.

  • user
    Jutta
    am 18.10.2021

    Hallo Da mein Orthopäde Urlaub hatte konnte ich erst am 13.10.21 zu Ihm.Krankmeldung war bis 10.10.21Folgebescheinigung.Hausarzt ist auch in Urlaub.Krankenkasse zahlt mir jetzt die zwei Tage Krangengeld nicht.Was kann ich tun. Danke für Ihre Info

    • user
      Christian Schultz
      am 20.10.2021

      Hallo Jutta, da kann man leider nichts machen. Für die Lücke muss die Krankenkasse nicht zahlen.

  • user
    Birgit Silker
    am 15.10.2021

    Hallo, bin vom Hausarzt bis Montag 18.10.21 krank geschrieben, habe am Montag dann einen Termin beim Orthopäden. Was mache ich wenn er zu einer anderen Diagnose kommt?

    • user
      Christian Schultz
      am 15.10.2021

      Geht es um Krankengeld? Dann läuft das auch weiter, wenn eine andere Diagnose auf der Bescheinigung steht. Wichtig ist, dass es sich um eine Folgebescheinigung handelt.

  • user
    Hannah
    am 25.09.2021

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich war nun drei Wochen wegen Psyche krank geschrieben. Die Krankmeldung lief bis Freitags und am nächsten Montag war ich aufgrund von Corona weitere 2 Wochen krank geschrieben. Also insgesamt nun schon fünf Wochen. Nach den zwei Corona Wochen werde ich mich weiterhin aufgrund der Psyche krank schreiben lassen, allerdings bei einem anderen Arzt wie bisher. Hat das irgendwelche Nachteile ? Zahlt der Arbeitgeber weiter oder wieder oder immer noch oder nicht mehr ?

    Mit dem alten Arzt verstehe ich mich nicht mehr gut und dem Neuen möchte ich darüber nicht wirklich erzählen. Vielen Dank im Voraus, herzlichst Hanna

    • user
      Christian Schultz
      am 27.09.2021

      Hallo Hanna, um das fundiert zu beantworten, müssten wir uns die Dokumente anschauen. Es kann sein, dass die psychische Erkrankung einzeln betrachtet wird, so dass Ihnen hierfür insgesamt 6 Wochen Entgeltfortzahlung zustehen. Dann müsste Ihr Arbeitgeber noch eine Weile zahlen. Aber wie gesagt - ohne sich die Unterlagen anzuschauen, kann man das nicht abschließend beurteilen.

  • user
    Peter Müller
    am 21.09.2021

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich bin krankgeschrieben vom Hausarzt. Orthopäde behandelt Bandscheibenvorfall!

    Krankenkasse verlangt Folge-AU nur nach vom Orthopäden!

    Bisher hat immer Hausarzt krankgeschrieben. Bitte freundlichst um Hilfe und Erklärung des geschilderten Sachverhaltes! Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen, PM aus DD

    • user
      Christian Schultz
      am 22.09.2021

      Hallo Peter, grundsätzlich kann auch ein anderer Arzt die Folge-Krankmeldung ausstellen. Aber wenn die Krankenkasse schon darauf besteht, dass Sie zu einem Orthopäden gehen, sieht das schon nach Konfrontation aus. Bitte lassen Sie sich persönlich beraten: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Thorsten
    am 21.09.2021

    Hallo ich habe folgendes Problem.

    Ich bin wegen meiner op krankgeschrieben mit der Diagnose l05.9g nun war ich in den letzten 6 Monaten schon mal krank geschrieben mit der Diagnose l05.0g zählt diese zu den 42 Tagen bis ich Krankengeld erhalte dazu oder muss es 100% genau die gleiche Diagnose sein??? Ist ja nur 1 Zahl anders aber laut Diagnose gleiche Krankheit. Bitte um Hilfe

    • user
      Christian Schultz
      am 21.09.2021

      Hallo Thorsten, dass kann ich leider ohne Einsicht in die Unterlagen nicht beantworten. Wichtig ist, ob die beiden Erkrankungen zusammenhängen. Falls ja, wird es wohl keinen neuen Anspruch geben.

  • user
    Irina
    am 15.09.2021

    Folgender Sachverhalt: seit April 2021 bis vorerst 03.10.21 wegen bsv krank geschrieben. Ab 20.09 Wiedereingliederung geplant.

    Es gibt aber Probleme mit der Schulter, evtl. Op nötig. Ebenfalls op Hüfte notwendig in einigen Wochen. Benötige ich dann morgen vom Arzt eine neue krank Meldung wegen Schulter?

    Wie verhält sich das jetzt mit der Krankmeldung bzw. Krankengeld?

    Vielen Dank im Voraus.

    • user
      Christian Schultz
      am 16.09.2021

      Hallo Irina, Ihr Krankengeld läuft normalerweise nur weiter, wenn der Arzt eine Folgebescheinigung ausstellt. Aber dieses Feld ist relativ komplex, und die Krankenkassen stellen sich häufig schon bei Details an. Daher empfehle ich Ihnen, dass Sie sich persönlich anhand Ihrer Unterlagen beraten lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Heike Hönicke
    am 07.09.2021

    Hallo ich bin dauerhaft krankgeschrieben seit Ende Januar 21 wegen einer Schulter-OP. Jetzt hat der medizinische Dienst entschieden laut des Gutachtens der Reha die ich im April begonnen und abgeschlossen hatte, allerdings auch als nicht gesund entlassen wurde - dass ich jetzt wieder gesund wäre und arbeiten gehen könnte, mich also dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen sollte! Mein Arzt, der die Schulter operiert hat ist definitiv nicht der Meinung, da ich noch in der Bewegung sehr eingeschränkt bin! Mir wird gesagt ich solle mich beidem Arbeitsamt melden, und das Arbeitsamt sagt ich bin aber nicht verfügbar da ich noch krankgeschrieben bin und mein Arzt mich weiter krank geschrieben lässt! Ich beziehe aber trotzdem im Moment kein Krankengeld! Wie kann ich jetzt weiter verfahren, was ist rechtens?

    Gruß Heike

    • user
      Christian Schultz
      am 08.09.2021

      Hallo Heike, so etwas hören wir immer mal wieder, mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/wenn-der-gelbe-schein-nicht-ausreicht

      Vor diesem Hintergrund denke ich, dass die Krankenversicherung nicht korrekt handelt. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich so schnell wie möglich sozialrechtlich beraten lassen. Zum Beispiel beim SoVD.

  • user
    Rainer
    am 01.09.2021

    Kann ich im Krankengeld den Arzt wechseln in ein anderen Bundesland

    • user
      Christian Schultz
      am 01.09.2021

      Na klar!

  • user
    Rolkiewicz
    am 25.08.2021

    Hallo, ich bin dauerhaft krankgeschrieben und bei der Arbeit ausgesteuert. Jetzt beim Arbeitsamt gemeldet. Dort sollte ich lediglich neue Krankeiten melden und keine AUs bzgl. meiner Krankheit einreichen, deshalb habe ich keine weiteren AUs vom Arzt genommen. Nun braucht mein Arbeitgeber jedoch lückenlose Krankschreibung, die ich nicht habe. Ist ein Ausstellen für 2 Wochen zurück möglich?

    MfG

    • user
      Christian Schultz
      am 25.08.2021

      Hallo, beim Krankengeld wäre das ein Problem. Für den Arbeitgeber könnte es aber klappen, sprechen Sie mal mit Ihrem Arzt.

      Generell gilt: Erkundigen Sie sich bitte vorher, ob Ihr Chef die Krankmeldungen haben will. Die Firmen sind hier sehr unterschiedlich.

  • user
    Vincenza
    am 16.08.2021

    Ich wahr 7 woche krank wegen rheuma habe ich eine woche krankengeld bekommen.

    Jetzt bin ich wieder wegen die gleichen Schmerzen krank bekomme ich von der firma lohn oder Krankenkasse

    • user
      Christian Schultz
      am 16.08.2021

      Das kommt darauf an, wie lange die erste Erkrankung bereits zurückliegt. Wenn weniger als 12 Monate vergangen sind, besteht zurzeit kein Anspruch auf Lohnfortzahlung.

  • user
    Ilyas Conan
    am 08.08.2021

    Habe 2 Tage Krankengeld erhalten und im Anschluss 3 Wochen Urlaub. Am letzten urlaubstag wurde ich krank und das hat nichts mit der vorherigen au zu tun. Bekomme ich jetzt lohnfortzahlung oder Falle ich weiter auf Krankengeld? Weil ich da zwischen keinen Tag gearbeitet habe!

    • user
      Christian Schultz
      am 09.08.2021

      Hallo Ilyas, es kann sein, dass Sie nun erneut Lohnfortzahlung bekommen. Sie schreiben ja, dass die zweite Erkrankung nichts mit der ersten zu tun hat. Aber um sicherzugehen, müsste man sich das genauer anschauen.

  • user
    Dirk
    am 07.07.2021

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich verstehe die Interpretation nicht.

    Wenn ich im Sinne des o.g. Sachverhalts dann zum anderen Arzt aus einem anderen Fachbereich gehe, müsst ich ihm ja dann sagen, dass ich bereits krankgeschrieben bin? Dann müsste er eine Folgebescheinigung für eine andere Diagnose ausstellen? Aber für sein Fachbereich der Orthopädie ist das doch anhand des Sachverhalts AU wegen psychischer Erkrankung eine Erstdiagnose)?

    Also zusammenfassend: Muss ich im Sinne diese Sachverhalts dann einem Arzt aus einem anderen Fachbereich mitteilen, dass ich bereits AU bin und ihn darum bitte, dass er eine Folgebescheinigung daraus macht, um weiter Krankengeld zu beziehen?

    Über ein kurze Mail wäre ich dankbar.

    LG Dirk

    • user
      Christian Schultz
      am 17.07.2021

      Hallo Dirk, im Grundsatz haben Sie es genau richtig zusammengefasst: Die Folgebescheinigung kann von jedem Humanmediziner ausgestellt werden.

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