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Krankengeld wie lange? 72 oder 78 Wochen?

Aktuelles Gesundheit

Mal liest man es so, dann wieder so: Für Bezieher von Krankengeld stellt sich die wichtige Frage, wie lange die Krankenversicherung maximal für den Lebensunterhalt aufkommen muss. Da können sechs Wochen einen großen Unterschied ausmachen. Also - was ist nun richtig?

Wie lange gibt es Krankengeld? 72 oder 78 Wochen lang?

Richtig ist, dass die Krankenkasse maximal 78 Wochen lang Krankengeld zahlen muss. So steht es auch im Gesetz. Aber wenn doch alles so eindeutig ist - warum entstehen dann in der Praxis so unterschiedliche Aussagen?

Krankengeld gibt es bis zu 78 Wochen lang

Weil die Lohnfortzahlung in diese 78 Wochen hineingerechnet wird. Als Lohn- oder Entgeltfortzahlung wird die erste Phase Ihrer Krankheit genannt, in der Sie weiter Ihr normales Gehalt bekommen. In der Regel geht das sechs Wochen so.

Dass sie selbst kein "normales Gehalt", sondern bereits eine Art Lohnersatz erhalten, merken die meisten Betroffenen gar nicht. Erst wenn die sechs Wochen um sind und die Firma gar kein Geld mehr überweist, fällt der Unterschied auf. Jetzt also das Krankengeld.

Ganz konkret bedeutet das: Wer sechs Wochen lang Lohnfortzahlung bezogen hat, hat anschließend nur noch 72 Wochen Anspruch auf Krankengeld. Denn mit dem ersten Tag der Entgeltfortzahlung verringert sich auch der Krankengeld-Spartopf. 

Die meisten Menschen beziehen netto 72 Wochen Krankengeld

Das ist der Hintergrund. Grundsätzlich stehen Ihnen pro Blockfrist - mehr dazu in diesem Beitrag - bis zu 78 Wochen Krankengeld zu. Da die sechswöchige Lohnfortzahlung in den meisten Fällen angerechnet wird, läuft es in der Regel jedoch nur auf 72 Wochen hinaus, in denen die Krankenversicherung tatsächlich zahlen muss.

Übrigens - auch innerhalb einer Reha verringert sich Ihr Anspruch auf Krankengeld. Und das obwohl Sie während dieser Maßnahme das sogenannte Übergangsgeld erhalten. Auch in diesem Szenario verringert sich also der Anspruch auf Krankengeld, ohne dass die Kasse Ihnen auch nur einen Cent überweisen muss.

Wann muss die Krankenkasse 78 Wochen zahlen?

Gibt es Szenarien, in denen die Krankenversicherung den kompletten Anspruch von 78 Wochen finanzieren muss? Das kommt vor, allerdings nicht besonders häufig. Wer zum Beispiel Arbeitslosengeld bezieht und dann langzeitig erkrankt, erhält zunächst einmal bis zu sechs Wochen lang weiterhin das ALG I. Wie bei der Lohnfortzahlung. Bleibt die Erkrankung länger bestehen, muss die Krankenkasse im Anschluss maximal die restlichen 72 Wochen abdecken.

Wenn Sie einen neuen Job antreten, besteht in den ersten vier Wochen kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Werden Sie jetzt krank, muss die Krankenkasse normalerweise direkt ein Krankengeld herausrücken. Nach Ablauf von vier Wochen wäre dann der Arbeitgeber dran und müsste bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung leisten.

Was, wenn in der Probezeit gekündigt wird? Dann kann tatsächlich unser Fall eintreten: Kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, die Krankenkasse muss löhnen. Die Kündigung tritt ein, die Krankenkasse zahlt weiter. In diesem Szenario kann es vorkommen, dass die kompletten 78 Wochen Krankengeld-Anspruch durch Ihre Krankenversicherung abgedeckt werden müssen.

Fazit

Wenn Sie langfristig erkranken, könnte es also bis zu 78 Wochen Krankengeld geben. Im echten Leben wird dieses jedoch fast immer durch andere Zahlungen unterbrochen, vor allem durch die Lohnfortzahlung. Aber auch das Übergangsgeld der Deutschen Rentenversicherung lässt den 78-Wochen-Anspruch weiter schwinden, ohne dass die Kasse zahlen muss.


Kommentare (14)

  • user
    Dervis
    am 21.03.2023

    hallo Christian, mein 78 wochen krankengeld endet am 11.04.23, kann ich noch am selben tag arbeitslosengeld beantragen oder muss ich früher beantragen, gibt es eine frist?Arbeitgeber mitteilen, dass ich Arbeitslosengeld beantragt habe, kann der Arbeitgeber mich kündigung geben, während ich Arbeitslosengeld beziehe? Mfg

  • user
    Jutta Lanf
    am 30.01.2023

    Hallo , ich bin seit 04.Febr. 2022 Krankgeschrieben bin ab Juni Ausgesteuert und ab Oktober 2023 kann ich in Rente gehen , wie kann ich die die 4 Monate überbrücken um ohne Abzüge meine Regelrente zu bekommen .

    Mit freundlichen Grüßen Jutta Lang

    • user
      Christian Schultz
      am 30.01.2023

      Hallo Jutta, das können wir nicht beantworten ohne weitere Informationen. Ich gehe davon aus, dass Sie nach der Aussteuerung Anspruch auf ALG I haben - das könnten Sie dann bis zur Rente beziehen. Aber wie gesagt - das müsste man sich anhand Ihrer Unterlagen anschauen.

  • user
    Dervis
    am 25.01.2023

    Hallo, ich nin Dervis,meine Krankengeld endet am 11.04 23, aber ich muss 4 Wochen bei hamburgermodel arbeiten, ist hamburgermodel in der 78 er Woche enthalten oder kann ich nach 78 Wochen bei hamburgermodel arbeiten. Mfg

    • user
      Christian Schultz
      am 25.01.2023

      Hallo Dervis, während des Hamburger Modells bekommen Sie weiter Krankengeld. Aber nur solange, bis die 78 Wochen abgelaufen sind. Passiert das vor dem Ende der Wiedereingliederung, sollten Sie sich rechtzeitig um Arbeitslosengeld kümmern. Denn Ihre Firma zahlt in dieser Zeit kein Gehalt.

  • user
    Gabriele E.
    am 26.10.2022

    Hallo,

    ich beziehe bei bestehendem Arbeitsverhältnis seit dem 31.05.21 ununterbrochen Lohnfortzahlung/Krankengeld wegen derselben Krankheit und erhielt von der Krankenkasse die Mitteilung, dass mein Krankengeldanspruch zum 27.11.22 endet (das wären dann 78 Wochen). Nach dem 03.11.22 hätte ich also noch für 24 Tage Anspruch auf Krankengeld.

    Außerdem habe ich noch Anspruch auf eine Woche Überstunden und etliche Wochen Resturlaub.

    Meine aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung endet am 03.11.22.

    Würde der Anspruch auf die restlichen 24 Tage Krankengeld bestehen bleiben und der Zeitpunkt meiner Aussteuerung sich über den 27.11.22 hinaus verschieben, wenn ich mich nach dem 03.11.22 nicht umgehend weiter "krankschreiben" lassen würde, sondern stattdessen sämtliche Überstunden abfeiern und den kompletten Resturlaub nehmen würde, und mich sofort im Anschluß daran wieder krankschreiben ließe?

    Mein Plan ist, einerseits den vollen Krankengeldanspruch auszuschöpfen und andererseits möglichst erst im nächsten Jahr "zum Arbeitsamt zu müssen" und trotzdem nahtlos krankenversichert zu sein. Es sind rein sentimentale Gründe, denn ich hätte am 02.01.23 mein 30-jähriges Dienstjubiläum.

    • user
      Christian Schultz
      am 29.10.2022

      Hallo Gabriele, grundsätzlich müssen Sie das Krankengeld nicht am Stück beziehen. Wichtig ist nur, dass die 78 Wochen im Rahmen der dreijährigen Blockfrist sind. Das wäre ja bei Ihnen der Fall. Trotzdem empfehle ich Ihnen eine individuelle Sozialberatung mit Bezug auf den Resturlaub. Am besten bei einem Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht.

  • user
    michael
    am 22.06.2022

    Guten Tag. Was muss ich machen wenn ich die vollen 78 Wochen in Anspruch genommen habe und danach immer noch Arbeitsunfähigkeit besteht?

  • user
    Beckert
    am 19.03.2022

    Hallo,

    ich bin 52 Jahre alt und habe eine Frage wie sich mein Krankengeld auf mein Arb.losengeld auswirkt.

    - 4 Jahre gearbeitet

    - 6 Monate Arb.los

    - 7 Monate neuer Job

    - dann 5 Monate Bezug von Krankengeld

    - 6 Monate neuer Job und nun wieder

    Arb.los

    Wie wird jetzt das Arb.losengeld berechnet, da ich ja auch auf eine Rückrechnung mit 24 Monate zu meiner letzten Arbeitslosigkeit nicht komme, sondern nur 18 Monate. Was heißt das nun für mich?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    Ralf Beckert

  • user
    Gerda S.
    am 22.02.2022

    Dieser Artikel trifft zu, wenn es sich um eine durchgängige Arbeitsunfähigkeit handelt. Es gibt jedoch auch Erkrankungen, wo zwischendurch Arbeitsfähigkeit besteht. Nach 12 Monaten ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit besteht bei Arbeitsfähigkeit erneut Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung. Vorerkrankungen dürfen dann nicht angerechnet werden. Auch dieser Zeitraum wird auf die 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren (Blockfrist) angerechnet. Der Krankengeldanspruch besteht ab Tag nach ärztlicher Feststellung oder Aufnahme in stationäre Behandlung. Nur ist er nachrangig und ruht bei Bezug von Entgeltfortzahlung und Übergangsgeld. Ruhenszeiten verlängern den Anspruch jedoch nicht.

    • user
      Christian Schultz
      am 22.02.2022

      Hallo Gerda, da haben Sie recht. Danke für die Ergänzung!

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