Krankengeld wie lange? 72 oder 78 Wochen?
Aktuelles Gesundheit
Mal liest man es so, dann wieder so: Für Bezieher von Krankengeld stellt sich die wichtige Frage, wie lange die Krankenversicherung maximal für den Lebensunterhalt aufkommen muss. Da können sechs Wochen einen großen Unterschied ausmachen. Also - was ist nun richtig?
Richtig ist, dass die Krankenkasse maximal 78 Wochen lang Krankengeld zahlen muss. So steht es auch im Gesetz. Aber wenn doch alles so eindeutig ist - warum entstehen dann in der Praxis so unterschiedliche Aussagen?
Krankengeld gibt es bis zu 78 Wochen lang
Weil die Lohnfortzahlung in diese 78 Wochen hineingerechnet wird. Als Lohn- oder Entgeltfortzahlung wird die erste Phase Ihrer Krankheit genannt, in der Sie weiter Ihr normales Gehalt bekommen. In der Regel geht das sechs Wochen so.
Dass sie selbst kein "normales Gehalt", sondern bereits eine Art Lohnersatz erhalten, merken die meisten Betroffenen gar nicht. Erst wenn die sechs Wochen um sind und die Firma gar kein Geld mehr überweist, fällt der Unterschied auf. Jetzt also das Krankengeld.
Ganz konkret bedeutet das: Wer sechs Wochen lang Lohnfortzahlung bezogen hat, hat anschließend nur noch 72 Wochen Anspruch auf Krankengeld. Denn mit dem ersten Tag der Entgeltfortzahlung verringert sich auch der Krankengeld-Spartopf.
Die meisten Menschen beziehen netto 72 Wochen Krankengeld
Das ist der Hintergrund. Grundsätzlich stehen Ihnen pro Blockfrist - mehr dazu in diesem Beitrag - bis zu 78 Wochen Krankengeld zu. Da die sechswöchige Lohnfortzahlung in den meisten Fällen angerechnet wird, läuft es in der Regel jedoch nur auf 72 Wochen hinaus, in denen die Krankenversicherung tatsächlich zahlen muss.
Übrigens - auch innerhalb einer Reha verringert sich Ihr Anspruch auf Krankengeld. Und das obwohl Sie während dieser Maßnahme das sogenannte Übergangsgeld erhalten. Auch in diesem Szenario verringert sich also der Anspruch auf Krankengeld, ohne dass die Kasse Ihnen auch nur einen Cent überweisen muss.

Wann muss die Krankenkasse 78 Wochen zahlen?
Gibt es Szenarien, in denen die Krankenversicherung den kompletten Anspruch von 78 Wochen finanzieren muss? Das kommt vor, allerdings nicht besonders häufig. Wer zum Beispiel Arbeitslosengeld bezieht und dann langzeitig erkrankt, erhält zunächst einmal bis zu sechs Wochen lang weiterhin das ALG I. Wie bei der Lohnfortzahlung. Bleibt die Erkrankung länger bestehen, muss die Krankenkasse im Anschluss maximal die restlichen 72 Wochen abdecken.
Wenn Sie einen neuen Job antreten, besteht in den ersten vier Wochen kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Werden Sie jetzt krank, muss die Krankenkasse normalerweise direkt ein Krankengeld herausrücken. Nach Ablauf von vier Wochen wäre dann der Arbeitgeber dran und müsste bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung leisten.
Was, wenn in der Probezeit gekündigt wird? Dann kann tatsächlich unser Fall eintreten: Kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, die Krankenkasse muss löhnen. Die Kündigung tritt ein, die Krankenkasse zahlt weiter. In diesem Szenario kann es vorkommen, dass die kompletten 78 Wochen Krankengeld-Anspruch durch Ihre Krankenversicherung abgedeckt werden müssen.
Fazit
Wenn Sie langfristig erkranken, könnte es also bis zu 78 Wochen Krankengeld geben. Im echten Leben wird dieses jedoch fast immer durch andere Zahlungen unterbrochen, vor allem durch die Lohnfortzahlung. Aber auch das Übergangsgeld der Deutschen Rentenversicherung lässt den 78-Wochen-Anspruch weiter schwinden, ohne dass die Kasse zahlen muss.
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Kommentare (4)
Beckert
am 19.03.2022Hallo,
ich bin 52 Jahre alt und habe eine Frage wie sich mein Krankengeld auf mein Arb.losengeld auswirkt.
- 4 Jahre gearbeitet
- 6 Monate Arb.los
- 7 Monate neuer Job
- dann 5 Monate Bezug von Krankengeld
- 6 Monate neuer Job und nun wieder
Arb.los
Wie wird jetzt das Arb.losengeld berechnet, da ich ja auch auf eine Rückrechnung mit 24 Monate zu meiner letzten Arbeitslosigkeit nicht komme, sondern nur 18 Monate. Was heißt das nun für mich?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Ralf Beckert
Christian Schultz
am 21.03.2022Hallo Ralf, zur Berechnung des Arbeitslosengeldes nach der Aussteuerung haben wir einen eigenen Beitrag veröffentlich: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/berechnung-arbeitslosengeld-nach-krankengeld
Wenn Sie in den 24 Monaten vor Beginn des ALG nicht auf 150 Tage kommen, wird ein fiktives Entgelt zur Berechnung herangezogen.
Gerda S.
am 22.02.2022Dieser Artikel trifft zu, wenn es sich um eine durchgängige Arbeitsunfähigkeit handelt. Es gibt jedoch auch Erkrankungen, wo zwischendurch Arbeitsfähigkeit besteht. Nach 12 Monaten ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit besteht bei Arbeitsfähigkeit erneut Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung. Vorerkrankungen dürfen dann nicht angerechnet werden. Auch dieser Zeitraum wird auf die 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren (Blockfrist) angerechnet. Der Krankengeldanspruch besteht ab Tag nach ärztlicher Feststellung oder Aufnahme in stationäre Behandlung. Nur ist er nachrangig und ruht bei Bezug von Entgeltfortzahlung und Übergangsgeld. Ruhenszeiten verlängern den Anspruch jedoch nicht.
Christian Schultz
am 22.02.2022Hallo Gerda, da haben Sie recht. Danke für die Ergänzung!
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