Nach der Erstbescheinigung müssen Sie also regelmäßig Ihren Arzt aufsuchen, um die sogenannte Folgebescheinigung zu bekommen. Doch ist es wirklich nötig, immer zum selben Arzt zu gehen?
Krankengeld: Nur mit Krankschreibung
Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, muss Ihr Chef Ihnen kein Gehalt mehr zahlen. Die Lohnfortzahlung läuft aus, jetzt muss die Krankenkasse ran. Doch Krankengeld gibt es nur so lange, wie Sie krankgeschrieben sind. Suchen Sie Ihren Arzt also rechtzeitig auf, spätestens am Tag nach dem Auslaufen Ihrer letzten Krankmeldung.
Grundlegende Informationen zum Krankengeld finden Sie in diesem Beitrag:
Krankengeld: Höhe und wie lange? | Antrag und Probleme mit der Krankenkasse | Minijob und Kurzarbeit
Was ist, wenn mein Arzt Urlaub hat?
Jeder kennt diese Situation: Die Krankheit tritt ausgerechnet jetzt ein, wenn sich der Hausarzt im Jahresurlaub befindet. Die gleiche Situation kann auch auftreten, wenn Sie Krankengeld beziehen und nun dringend eine Folgebescheinigung benötigen.
Was also tun? Die Krankenkasse vertrösten und die Krankmeldung nach der Rückkehr des Arztes nachreichen? Bitte nicht. Falls während Ihrer Krankmeldung eine Lücke entsteht, verlieren Sie für diesen Zeitraum den Anspruch auf Krankengeld. Ausnahmen gibt es zwar, doch diese rückwirkenden Krankschreibungen beschränken sich auf Einzelfälle.
Daher raten wir Ihnen: Falls Ihr Arzt – aus welchem Grund auch immer – nicht anzutreffen ist, gehen Sie bitte zur Vertretung. Zwischen der aktuellen Krankmeldung und der neuen Folgebescheinigung darf keine Lücke entstehen.
Vertretung – aber welche?
Wenn Ihr Arzt Urlaub macht, ist die Vertretungsfrage normalerweise klar geregelt. Falls nicht, müssen sie selbst aktiv werden. Suchen Sie einen anderen Arzt auf, der sich mit Ihrer Erkrankung auskennt. Sind Sie zum Beispiel wegen Ihres Halswirbelleidens krankgeschrieben, macht es wenig Sinn, zum Augenarzt zu gehen. Fällt Ihr Facharzt aus, sollte Sie Ihr erster Weg also zum direkten Vertreter führen. Falls das nicht klappt, gehen Sie bitte zu Ihrem Hausarzt.
Kommentare (99)
Mak
am 30.06.2022Guten Tag,
Im Januar habe ich eine OP gehabt und bin immer noch krankgeschrieben leider bin ich jetzt an Corona erkrankt und kann ich nicht die nächsten Tagen zum Kontrolle Untersuchung gehen und mein krankenmeldung endet kann mir mein Orthopäde Folge krankenmeldung Bescheinigung telefonisch aufstellen ?? Und mich später kontrollieren?? Oder muss ich mich beim Hausarzt melden...aber das wird nicht Folge Bescheinigung und so werde ich kein Anspruch auf Krankengeld bekommen....
Was soll ich machen und an welchen Arzt soll ich mich melden
Christian Schultz
am 30.06.2022Hi Maik, eine Krankmeldung kann natürlich auch telefonisch ausgestellt werden. Entweder beim Fach- oder Hausarzt.
Mak
am 30.06.2022Das heißt mein Orthopäde kann mich telefonisch weiterhin krankgeschrieben und so verliere ich mein Einspruch auf Krankengeld nicht und wenn ich Corona überstanden habe kann ich zum Kontrolle Untersuchung gehen und wenn es nötig ist ( was im meiner Fall ist) bekomme ich weitere krankenmeldung
Gisela
am 29.06.2022Ich bin seit 07.06.2022 und erstmal bis 05.07.2022 mit insgesamt 3 Erstbescheinigungen von 3 verschiedenen Ärzten krankgeschrieben. Wann endet die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber? LG Gisela
Christian Schultz
am 30.06.2022Das kommt ein bisschen auf die Details an. Wenn sich die Bescheinigungen überschneiden oder nahtlos ineinander übergeben, verlängert sich der Anspruch auf Entgeltfortzahlung meiner Meinung nach nicht. Fragen Sie am besten einmal in der Personalabteilung Ihrer Firma nach.
Gisela
am 30.06.2022Es sind auch 3 verschiedene ICD Codes. Wenn ich ab 06.07. für einige Tage arbeitsfähig bin und erhalte dann wieder eine Erstbescheinigung verlängert sich in diesem Fall die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers? LG Gisela
Christian Schultz
am 30.06.2022Siehe oben, das hängt von der Dauer der Krankschreibungen ab.
Sabrina
am 28.06.2022Guten Tag,ich war jetzt seit dem.26.4.krank mit meiner Hand,bis zum 21.6.nun wollte ich dann am Mittwoch wieder arbeiten gehen,hatte auch schon mit meinem Chef geredet am Montag.allerdings wurde am 21.6.bei mir Corona festgestellt.und habe hierfür auch einen neue Krankmeldung bekommen,KEINE vortlaufende.
Jetzt habe ich grade mit meiner Firma telefoniert,weil ich von der barma krankengekd bis zum 21.6.bekommen habe.und die vom personalbüro sagte mir jetzt das Siw mich raus genommen hat bis zum 30.das heißt,ich bekomme jetzt kein Geld weder von Der Firma noch vo der Krankenkasse.?! Wie soll ich das denn bitte alles auffangen,meine Sachen gehen ja jetzt am 1.7.22 auch alle ab. Was ist den nun richtig? Dass ich weiterhin krankengeld bekommen sollte obwohl es ja eine neue Krankheit ist oder bekomme ich doch Lohn von der Firma?
Danke.mit freundlichen Grüßen.
Christian Schultz
am 28.06.2022Hallo Sabrina, da sollten Sie eigentlich Lohnfortzahlung erhalten - also von der Firma. Lassen Sie am besten einen Experten auf Ihre Krankmeldungen schauen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Andrea
am 19.06.2022Mein Orthopäde hat mich am 08.06.22 bis zum 17.06.22 krankgeschrieben. Gleichzeitig hat er mich zum Neurochirurgen überwiesen und ein MRT angesetzt.
Am 15.06.22 habe ich bei Neurochirugen das Ergebnis des MRT besprochen, Ergebnis ich muss operiert werden. Der Neurochirurg hat mir umgehend eine neue AU vom 15.06–30.06.22 als Folgebescheinigung ausgestellt.
So weit, so gut.
Nun hab ich erst für den 12.07.22 einen Termin in der ambulanten Chirurgie im Krankenhaus bekommen. Hier sollen sich die operieren Ärzte selber ein Bild meiner Erkrankung machen, sprich das ist noch kein OP Termin!
Da ich mit dieser Erkrankung auf keinen Fall meinen Beruf ausüben kann, benötige ich also eine weitere Folgebescheinigung.
Nun meine Frage: Gehe ich dann wieder zu meinem Orthopäden, oder zu dem Neurochirurgen, der die Überweisung für die ambulante Chirurgie und die Krankenhauseinweisung ausgestellt hat?
Der Orthopäde begleitet mich schon jahrelang, den Neurochirurgen kenne ich erst seit letzter Woche.
Danke für eine hilfreiche Antwort.
LG Andrea
Christian Schultz
am 20.06.2022Hallo Andrea, wie wir es bereits im Beitrag beschreiben. Für die Weiterbewilligung des Krankengeldes ist es erst einmal unwichtig, bei welchem Arzt Sie sich krankschreiben lassen. In Ihrem Fall handelt es sich ja sogar beide Male um Fachärzte.
Claudia Temme
am 13.06.2022Hallo ich habe da mal eine Frage. Ich habe mir am 2 April 2021 eine distale Radiusfraktur mit Trümmerbruch zugezogen. Bin Operiert worden wo man mir eine Platte eingesetzt hat. Der Knochen wo der Trümmerbruch war ist dann abgestorben neue OP dann am 30 März 2022 wo man Knochen aus dem Beckenkamm entnommen hat und damit den Knochen wieder aufgebaut hat. Habe seit dem dauerhaft schmerzen heute meint der Chirurg das ich am 20 diesen Monat wieder anfangen kann zu Arbeiten. Ich Arbeite in der Altenpflege. Kann ich mich weiter krankschreiben lassen von meinem Hausarzt oder bekomme ich da Probleme mit der Krankenkasse?
Christian Schultz
am 14.06.2022Hallo Claudia, wie im Artikel beschrieben: Grundsätzlich ist auch eine Folgebescheinigung von einem anderen Arzt möglich. Aber wir hören in der Praxis oftmals, dass die Krankenkasse solche Krankmeldungen in Zweifel zieht. Da sollten Sie sich dann lieber individuell beraten lassen.
manuel
am 18.05.2022Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich melde mich bezüglich einer Folgebescheinigung da es mir nicht persönlich noch nicht gut geht und körperlich tätig bin.
Kurz zu meinem Fall: Hatte zweimal hintereinander einen Abszess im Zahn und dementsprechend eine Schwellung die noch abheilen muss. Das 2. Mal musste ich zu einem Notdienst der diesen geöffnet hat, da die Schmerzen unerträglich sind. Sonntag zum Notdienst und Montag zum eigentlichen Zahnarzt.
Habe eine AUB für 2 Tage erhalten und bekomme nun keine Folgebescheinigung mehr da man so wieder arbeiten kann. Habe noch diese Schwellung und 100% Fit fühl ich mich auch noch nicht....kann mir der Notdienst wo ich war diese Folgebescheinigung ausstellen? Wenn ja wie erkläre ich dem anderen Zahnarzt das Problem....mein AG steigt mir sonst ziemlich auf den Kopf und ich bin überfragt ob ich jetzt so arbeiten gehen soll oder nicht.
Christian Schultz
am 20.05.2022Hallo Manuel, dieser Beitrag hier bezieht sich ja auf den Anspruch auf Krankengeld. In diesem Fall spielt es keine Rolle, bei welchem Arzt Sie sich eine Folgebescheinigung ausstellen lassen.
Falls Sie noch in der Lohnfortzahlung sind, bin ich mir nicht sicher, wie das zu handhaben ist. Im Notfall lieber zum Hausarzt und aufgrund der Schwellung und dem ganzen "Drumherum" krankschreiben lassen.
Simone
am 13.05.2022Hallo Herr Schultz, ich bin bis Ende Juli aufgrund meiner Wiedereingliederung krankgeschrieben. Krankgemeldet seit Nov letzten Jahres. Nach den ersten zwei Wochen in der WE gab es einen Todesfall in meiner Familie. Ich habe mich direkt bei Arbeitgeber und Arzt per Mail gemeldet und gesagt das ich die kommenden zwei Wochen nicht in der Lage sein werde zu arbeiten. Innerhalb dieses Zeitraum hatte ich ohnehin einen Arzttermin (am Mi der zweiten ausgefallenen Woche). Mein Arzt meinte ich hätte nach drei Tagen in der Praxis erscheinen müssen, um mich doppelt krank zu melden während der der WE. Meine gesendete Mail hätte nicht ausgereicht und er müsse mir nicht nachtelefonieren. Jetzt kann mein Arzt mir nicht sagen, ob ich weiter ein Anrecht auf KTG habe somit füllt er das KTG Formular für die Versicherung nicht aus.
Frage 1: Habe ich weiter Anrecht auf KTG, wenn die Wiedereingliederung, wie oben beschrieben, gescheitert ist?
Frage 2: kann ich mitten in der WE mit bereits bestehender Krankmeldung von einem Arzt zu einem anderen (emphatischen) Arzt wechseln?
Christian Schultz
am 13.05.2022Hallo Simone, wie oben im Beitrag beschrieben: Sie können sich von jedem Arzt mit Zulassung in Deutschland krankschreiben lassen. Wichtig ist, dass keine Lücke entsteht. Für diese Phase muss die Krankenkasse dann tatsächlich kein Krankengeld überweisen. Erst wieder, wenn eine erneute Krankmeldung vorliegt.
Simone
am 14.05.2022Nur nochmal zur Sicherheit für mich: Gilt die Lücke auch obwohl ich wegen der WE bis Mitte Juli bereits krank gemeldet bin? Schließlich liegt ja eine Krankmeldung „im Hintergrund“ vor.
Christian Schultz
am 16.05.2022Das kommt auf die Krankmeldung an. Wenn es eine offizielle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist, sollte es kein Problem geben.
sascha
am 21.04.2022Hallo Herr Schultz,
bin an Corona erkrankt und musste 2 Wochen in Isolation, habe mich für diese Zeit von meinem Hausarzt arbeitsunfähig schreiben lassen, habe es versäumt die Erstbescheinigung rechtzeitig abzusenden, bin jetzt in der 4 Woche krankgeschrieben, habe erst jetzt die die erste Krankmeldung nachgereicht,die Folgebescheinigungen wurden elektronisch vom Arzt an die Kasse übermittelt, ich werde wahrscheinlich in Krankengeld fallen, wenn der Kasse vor Beginn des Krangeldes alle Krankmeldungen vorliegen, können die Kasse trotzdem Krankengeld verweigern, wegen der verspäteten Erstbescheinigung, wie läuft das nun ab?
LG Sascha
Christian Schultz
am 22.04.2022Hallo Sascha, diesen Fall hatte ich noch nicht. Aber da bisher noch kein Anspruch auf Krankengeld besteht, wird das vermutlich nicht zum Problem. Fragen Sie doch einfach einmal bei der Kasse nach, oftmals sind die Mitarbeiter dort auch sehr hilfsbereit.
Marry
am 21.06.2022Moin,
das war mir auch passiert. Somit da der Hinweis auf der AU drauf steht,diese unverzüglich an die Krankenkasse weiter zu leiten ist der Anspruch auf Krankengeld verwirkt (musste dann auch mit meiner Krankenkasse telefonieren). Da der lückenlose Nachweis nicht erfolgt ist,als auch die Mitwirkungspflicht vom Arbeitnehmer.Leider übermitteln noch nicht alle Ärzte es elektronisch bzw sogar zeutnahe.
tim öndes
am 13.04.2022Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt. Zum 01.03.2022 habe ich eine neue Stelle angefangen. Am 04.03.2022 wurde ich operiert (Entlassung am 05.03.2022) und wurde vom Krankenhausarzt bis zum 12.03.2022 (Samstag) krankgeschrieben. Am Montag, den 14.03.2022, habe ich versucht eine Folgebescheinigung durch den Nachsorgearzt zu bekommen, dafür habe ich versucht die Praxis telefonisch zu erreichen, war nicht fit einfach hinzugehen. Die Praxis habe ich erst am Nachmittag erreicht, da ein hohes Patientenaufkommen war und man hat mich auf Dienstag, den 15.03.2022, vertröstet. Man hat mir aber versichert, dass die Krankschreibung rückwirkend gilt.
Da ich in den ersten 4 Wochen meiner neuen Stelle krank wurde, gilt hier die Wartezeit und es wird Krankengeld gezahlt. Für die Tage 13./14.03.2022 hat mir die Krankenkasse kein Krankengeld gezahlt, mit einer Begründung die ich nicht verstehe, ich Folgebescheinigung hätte ein Ausstellungsdatum vom 15.03.2022, es hätte aber der 14.03.2022 sein müssen. Die Begründung, dass ein hohes Patientenaufkommen herrschte und ich deswegen nicht kommen könnte, wird so von der Krankenkasse nicht akzeptiert. Ich müsste eine Bescheinigung von der Arztpraxis vorlegen, wo der Sachverhalt erklärt wird. Die Arztpraxis macht das aber nicht bzw. sagt, sie hätten nix falsch gemacht, die Krankenkasse solle die Praxis anschreiben. Natürlich fühlt sich die Krankenkasse dafür auch nicht zuständig.
Wer also muss was machen, gibt es hierzu eine gesetzliche Grundlage/Richtlinie, was kann ich tun? Vielen Dank.
Christian Schultz
am 14.04.2022Hallo Tim, es ist tatsächlich korrekt, dass rückwirkende Krankschreibungen beim Krankengeld nicht akzeptiert werden müssen. Eine Gesetzesstelle kann ich Ihnen nicht nennen, ich höre das aber immer wieder von meinen Kollegen in unserer Sozialberatung. Ich denke, dass es am sinnvollsten ist, noch einmal bei der Arztpraxis nachzufragen.
Tom Müller
am 02.04.2022Hallo,
meine Frage: Ich wurde operiert und deswegen 2 Wochen vom Facharzt krankgeschrieben. Danach wurde ich von meinem Hausarzt weitere 3 Wochen (wegen der OP) krankgeschrieben. Der Hausarzt hat bei meiner AU allerdings "Erstbescheinigung" angekreuzt. War das ein Fehler vom Arzt? Hätte er nicht eigentlich eine Folgebescheinigung ausstellen müssen? Ich gehe nicht davon aus, dass ich danach noch länger krank sein werde und daher werde ich wohl auch kein Krankengeld benötigen. Muss ich dennoch aktiv werden, oder muss ich nichts weiter unternehmen, sofern ich kein Krankengeld benötig?
Danke
T.M.
Christian Schultz
am 03.04.2022Hallo Tom, wenn Sie bisher Lohnfortzahlung bekommen, sollten Sie sich deswegen nicht verrückt machen: Der Arbeitgeber muss hier so oder so zahlen. Selbst, wenn nun irgendwann das Krankengeld käme, sehe ich hier kein Problem. Sollte es doch Schwierigkeiten geben, lassen Sie sich individuell beraten - aber das wird sicherlich nicht passieren.
Esra Küp
am 31.03.2022GUTEN ABEND,
Es geht um MEINEN Vater, der vor einigenmontaten krank war wegen d.seiner depression, er hat kein Krakengeld beantragen können da er eine Lücke hatte laut Aok,jetzt ist es wieder schlimm geworden,das er wieder zum Psychiater muss. MUSS AUF DER arbeitsunfähigsbescheinigung folgebescheinigung oder Erstbescheinigung stehen das er Krankengeld erhält.
Christian Schultz
am 01.04.2022Hallo Esra, diese Frage kann man nur seriös beantworten, wenn man die Krankenkassen-Unterlagen und Krankmeldungen Ihres Vaters einsehen kann. Wenden Sie sich am besten an einen guten Fachanwalt für Sozialrecht oder meine Kollegen im SoVD. Manchmal hilft es auch schon, freundlich bei der Kasse nachzufragen.
Karin
am 29.03.2022Ich wurde am 24.1.2022 am Miniskus operiert und bin seit dem mit Unterbrechung abgebrochene Wiedereingliederung krankgeschrieben . Habe immer wieder Entzündung im Knie . Mein Orthopäde will mich nicht länger krankschreiben bin noch bis Freitag 1.4 krankgeschrieben was kann ich jetzt machen ich habe immer noch schmerzen und soll dann 8 Stunden im Stehen arbeiten. Bin relativ verzweifelt
Christian Schultz
am 29.03.2022Für das Krankengeld können Sie sich theoretisch auch bei jedem anderen Arzt weiter krankschreiben lassen.
Beate B.
am 18.03.2022Hallo Herr Schultz, ich bin seit 03.2019 in Langzeit AU, immer mit der selben Diagnose, bin ausgesteuert vom Krankengeld, habe ein sogenanntes Nahtlosigkeitsgeld von der Bundesagentur für Arbeit bekommen, weil ich, trotz Langzeitkrank, in ungekündigter Anstellung bin! Jetzt soll ich Hartz 4 beantragen! Bekomme ich nicht wieder Krankengeld, wenn mein Arzt aus der Folgebescheinigung wieder eine Erstbescheinigung, mit der selben Diagnose ausstellt? Vielen Dank für eine zeitnahe Info!
Christian Schultz
am 18.03.2022Hallo Beate, einen erneuten Anspruch auf Krankengeld für diese Erkrankung kann es nur dann geben, wenn die dreijährige Blockfrist abgelaufen ist. Lesen Sie dazu am besten diesen Beitrag: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/neue-krankheit-neue-blockfrist-wieder-krankengeld
Beate B.
am 21.03.2022Sehr geehrter Herr Schultz, vielen Dank für die schnelle Antwort und den Link! Wenn ich den Text im Link richtig deute, müsste ich wieder im erneuten Krankengeldbezug sein! Hier nochmal kurz die Fakten: AU dauerhaft seit 03.2019, Krankengeld 78 Wochen vom 04.2019 - 08.2020! OP am 04.2019! Dann 3 Wochen Reha von der RV und Krankenkasse vom 07.2020 - 08.2020! Als AU entlassen! Dann Austeuerung vom Krankengeld und im Anschluss Alg1, bzw Nahtlosigkeitsgeldbezug, weil in ungekündigter Anstellung, von Bundesagentur für Arbeit von 09.2020 - 02.2022! Ab 03.2022 soll ich ins Hartz 4 fallen, den Antrag habe ich schon abgegebenen! Ich bin nahtlos dauerhaft AU immer mit der gleichen Krankheit, aber stelle mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, weil ich ja sonst keine Leistung erhalte! Für mein Verständnis ist die Blockfrist somit jetzt im März 2022 erfüllt und ich müsste wieder im erneuten Krankengeldbezug sein! Richtig? Wenn es denn so wäre, muss dann bei der nächsten AU ein Kreuz bei Erstbescheinigung gemacht werden oder soll ich meine Krankenkasse darauf hinweisen, daß die Blockfrist abgelaufen ist und ich eigentlich erneut Krankengeld beziehen müsste? Weil von alleine werden die nichts sagen! Oder ich verstehe das Prinzip der Blockfrist immer noch nicht! Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir bitte nochmals zeitnah antworten, weil meine finanzielle Existenz sich mit Hartz 4 sehr ändern würde, bei Krankengeldbezug aber nicht so sehr! Mit freundlichen Grüssen Beate B.
Christian Schultz
am 21.03.2022Hallo Beate, wir können Ihre persönliche Situation hier nicht im Forum klären. Wenden Sie sich aber gern mit Ihren Unterlagen an meine Kollegen in der Sozialberatung: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Beate B.
am 21.03.2022Sehr geehrter Herr Schultz, wieder ein Dankeschön, für Ihre sehr schnelle Antwort! Leider bin ich kein Mitglied bei Ihnen und kann von daher kein persönliches Gespräch mit meinen Unterlagen in Anspruch nehmen! Ich bin im VdK Mitglied, aber leider wird mir dort nicht so geholfen, wie ich es mir wünschen würde! E-Mail Anfragen, so wie bei Ihnen gehen zwar, aber auf eine Beantwortung dessen, muss ich lange warten, und dann ist die Beantwortung leider keine Antworten auf meine Fragestellungen und es gibt auch kein Publikumsverkehr, aufgrund Corona! Für mich persönlich ist dies aber sehr wichtig! Gibt es noch andere Möglichkeiten, ausser mir einen Sozialrechtsanwalt auf eigene Kosten nehmen zu müssen, wo ich explizit eine Lösung meines Problems bekomme? Ich als Laie, steige nicht so richtig durch, wie ich gewisse Dinge, bezüglich der eventuellen Wiederaufnahme einer Krankengeldzahlung, zu einer Lösung zu meinen Gunsten kommen kann! Nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe, bzw Antwort und mit besten Grüssen Beate B.
Christian Schultz
am 22.03.2022Wenn es dringend ist, sollte der Anwalt die beste Lösung sein. Sie können natürlich auch Mitglied im SoVD werden. Aber auch bei meinen Kollegen gibt es aufgrund von Corona und Krankheitsausfällen leider zurzeit teilweise längere Wartezeiten.
Anja
am 05.02.2022Hallo,
Ich wurde eine Woche vom Hausarzt krankgeschrieben und in der Zeit erhielt ich eine Kündigung vom Arbeitgeber. Da ich gesundheitlich noch nicht fit bin möchte ich am letzten AU Tag zu einem anderen Hausarzt gehen und mich weiterhin krankmelden für ungefähr eine Woche aus dem selben Krankheitsgrund. Würde es Probleme geben, da es in der Kündigungsfrist liegt und der Arzt sich wechselt? Zum vorherigen Arzt möchte ich nicht gehen, da ich mich dort nicht wohlgefühlt habe.
VG
Anja
Christian Schultz
am 18.03.2022Hallo Anja, es gibt die freie Arztwahl. Das ist also kein Problem.
Franc Ziesing
am 11.01.2022Guten Tag Herr Schulz.
Seit 25.10.21 bin ich krankgeschrieben. Nach 6 Wochen zum 05.12.21 endete die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, in meinem Fall die Übergangsgeldzahlung durch die Deutsche Rentenversicherung. Krankengeld wird rückwirkend gezahlt, die ausschlaggebende Krankmeldung endete am 03.01.22, es wurde eine Folgekrankmeldung bis 17.01.22 ausgestellt. Ein Anrecht auf Auszahlung von KG hätte ab 6 Wochen zum 04.01.22 bestanden. Die Krankenkasse bat mich indes um Zustimmung für ein Telefonat, welches am 05.01.22 geführt wurde. Am 06.01.22 kontaktierte ich die Kasse um mich nach dem Verbleib des KG zu erkundigen. Es erging Auskunft das die AU bis 03.01.22 keine Automatismus der Krankengeldauszahlung zur Folge hätte. (?) Mein Anliegen zum Krankengeld wurde aufgenommen, um Überstellung des Bescheides aus dem die einstige Übergangsgeldberechnung der DRV hervorgeht wurde gebeten. Auch der Widerrufs Bescheid zur LTA Beruflichen Rehabilitation von 2019, welche am 20.12.21 endete und woraus die letzte Übergangsgeldzahlung zum 05.12.21 hervorgeht, wurde angefordert. Es tut sich nichts. Ich halte das Prozedere für Geplänkel, Zeit Schinderei. Wie ist Ihre Auffassung, was ist zu tun? Seit 06.12.21 fehlt mir das Krankengeld.
Christian Schultz
am 17.01.2022Hallo Franc, nach dem, was Sie schreiben, kann auch ich nicht nachvollziehen, wo das Krankengeld bleibt. Aber das muss man sich natürlich genauer anschauen. Hier im Forum ist das nicht möglich. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Sandra
am 29.12.2021Hallo Herr Schulz,
Ich hatte am 24 .11 Corona. d.h war ich außließlich bis 9.12 in Quarantäne. Aber mir ging noch schlecht , da hatte mein Hausarzt AU für eine Woche ausgestellt ( d.h von 10 bis 17 ) . Seitdem habe ich gearbeitet ( Dauer Nachdienst schon seit 1 1/2 Jahr ) . Bei der Arbeit mir ging auch immer schlecht , dann habe ich am 24.12 krank gemeldet , war ich zum andere Arzt gegangen da mein Hausarzt bis 02.01.22 im Urlaub ist. D.h bin ich von 24.12 bis 03.01.22 Krankgeschrieben.
( Andere Diagnose: Burnout) . Und meine Frage ist: bekomme ich von Arbeitgeber diese Lohnfortzahlung Geld bis 6 Woche (falls es mir nicht weiter geht) . Und dies 6 Woche zählt ab 24.11.21 oder ab 24.12.21 ?
Christian Schultz
am 03.01.2022Hallo Sandra, für eine fundierte Antwort müsste man sich Ihre Unterlagen anschauen. Aber nach dem, was Sie schreiben, gehe ich davon aus, dass Sie die vollen sechs Wochen Lohnfortzahlung erhalten können.
Ai
am 13.12.2021Hallo Herr Schulz, ich bin seit 1.Nov. 21 wegen Schwindel krankgeschrieben. Ich war den Tag beim Hausarzt. Der Arzt hat mich vom 1 bis 5. Nov. Krank geschrieben und sofort zum Notaufnahme im Krankenhaus geschickt. Am 2.Nov. bin ich vom Krankenhaus entlassen und sollte ich zum HNO-Arzt behandelt lassen.
Ich war 4. Nov. beim HNO-Arzt und er hat mir eine Erstebescheinigung gegeben. Ich sehe bei der Diagnose vom Hausar und HNO-Arzt ,dort steht unterschiedliche Alphabete und Nummer. Ich habe im Internet geguckt, die Bedeutungen von den Alphabete und Nummer sind gleich "Schwindel" . Mein HNO hat mir wöchentlich oder 2 Wöchentlich krankgeschrieben. Er hat mir weiter eine Folgebescheinigung, dann wieder eine Erstbescheinigung, dann noch mal 2 mal Erstbescheinigungen und Folgebescheinigung gegeben. Bei der Diagnose steht immer gleiche Bedeutung "Schwindel" . Ist das für Krankgeld zu bekommen Problem sein?
Christian Schultz
am 14.12.2021Ich denke nicht, dass das ein Problem wird. Aber lassen Sie Ihre Unterlagen gern bei meinen Kollegen prüfen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Biene
am 13.12.2021Hallo, ein Beispiel: ich bin bis einschließlich Sonntag krank geschrieben, fühle mich Freitag zuvor noch nicht gut und weiß, dass ich Montag nicht fähig bin zu arbeiten, kann ich dann bereits am Freitag eine Folge-Au bekommen ? (Überlappend) (kurze Info arbeite auch an Wochenenden)
Christian Schultz
am 13.12.2021Na klar, das ist möglich.
Grobi
am 21.04.2022Hallo hr schultz
Da das mdk mein arzt überstimmte und mir zum 9.4 das Krankengeld stoppte und ich erst am 16.4 Bescheid von der Kk darüber bekam . Habe ich heute provorma Einspruch eingelegt.meine Frage.
Habe heute mit arzt gesprochen und er sagt ich bin untergeordnet und er fügt sich.wie mach ich jetzt weiter da ich noch nicht gesund bin und von ihm keine Folgebescheinigung bekomme..
Kurzfassung
Mdk sagt gesund ab 9.4 arzt schreibt krank bis 28.4 .bin krank seid 10 monaten
Christian Schultz
am 22.04.2022In diesem Fall sollten Sie sich sofort persönlich beraten lassen. Entweder bei einem Fachanwalt für Sozialrecht oder beim SoVD.
Rene
am 09.12.2021Hallo mein Orthopäde möchte micj nicht mehr krank schreiben weilmer der Meinung ist das ich wieder arbeiten kann im. Lager. Ich sehe dad nicht so und habe noch Schmerzen selbst beim kartoffeln schälen. Wie ist das jetzt wenn der Hausarzt folgebescheinigung macht. Bin schon im krankengeld. Wird da die versicherung nicht stutzig wenn auf einmalEin anderer arzt vor allem Hausarzt mich weiter verlängert.
Christian Schultz
am 10.12.2021Hallo Rene, grundsätzlich kann auch Ihr Hausarzt oder jeder andere Mediziner eine Folgebescheinigung ausstellen. Aber die Kasse hat natürlich die Möglichkeit, das zu überprüfen. Meistens über den Medizinischen Dienst.
Helene Dirr
am 25.11.2021Hallo ich habe eine Frage, ich bin bis Freitag krank geschrieben den 26.11 21 ich habe eine OP gehabt vom Orthopäde der Arzt meinte ich solle ez die Eingliederung machen. Und ich habe noch schmerzen ,weil ich arbeite in der Küche und ich bin am Hand operiert Was kann ich machen
Christian Schultz
am 26.11.2021Hallo Helene, leider können wir solch individuelle Fragen nicht hier im Forum klären. Dazu müsste man viele Einzelheiten wissen. Bitte wenden Sie sich an meine Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Jannette
am 09.11.2021Hallo,
ich bin seit Ende August vom Orthopäden krank geschrieben. Ich habe starke Schmerzen wg Arthrose und BSVen. Ich habe leider erst am 06.12. einen OP-TERMIN bekommen. Durch MRT und Ambulanzterminen in der Klinik zieht sich das leider ewig hin. Nun geht meine derzeitige AU bis 18.11. und mein Arzt hat mir gesagt, dass das die letzte AU ist, die er ausstellt. Er darf nicht länger krankschreiben. Wenn ich Schmerzen habe, soll ich ins Krankenhaus gehen oder mir eine Folge-AU von meinem Hausarzt holen. Mein Hausarzt sagt aber, dass er keine AU ausstellt, da es Orthopädie ist und er die ganze Zeit nichts damit zu tun hatte. Was soll ich jetzt tun. Arbeiten kann ich so nicht. Ich habe auch versucht mit meinem Arbeitgeber zu sprechen, dass ich "offiziell" wieder komme aber tatsächlich dann Überstunden und Urlaub nehme. Das lehnt er ab, da er eine Vertretung bis 31.12. eingestellt hat, wegen des OP-termins und anschließender Genesungsdauer.
Christian Schultz
am 09.11.2021Hallo Jannette, für das Krankengeld benötigen Sie auf jeden Fall eine neue Krankmeldung. Ich kann Ihnen da aus der Ferne leider auch keinen Tipp gehen, zu welchem Arzt Sie gehen können. Lassen Sie sich am besten persönlich beraten. Wenn es geht, möglichst vor Ort: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Kerstin Pinkert
am 08.11.2021Hallo, ich bin seit Juni 2021 krankgeschrieben. Die Diagnosefindung dauerte dann durch diverse MRT Termine und Urlsubszeit etwas länger. Mitte August stand fest, dass ich zwei Bandscheibenvorfälle in der Halswirbelsäule habe. Den Termin beim Neurochirurgen hatte ich dann aber erst Ende September und am 21.10. wurde ich an der HWS operiert. Nun werde ich aber im Dezember noch an der Lendenwirbelsäule operiert. Nun meine Frage. Lendenwirbelsäule ist eine andere Diagnose und muss mein Arzt jetzt meinen Krankenschein beenden und ab Dato eine neue Diagnose auf den Krankenschein als Erstbescheinigung schreiben oder kann er beide Dignose Schlüssel auf den Krankenschein schreiben und es läuft weiter als Folgebescheinigung? Müsste dann mein Arbeitgeber wieder Lohnfortzahlung leisten auch wenn ich nicht zwischendurch arbeiten war? Und verlängert sich dann auch wieder die Zeit für Anspruch auf Krankengeld vom Zeitpunkt der zweiten Diagnose oder wird das letzte halbe Jahr meiner Krankschreibung von der ersten Diagnose mit angerechnet? Viele Grüße, Kerstin.
Christian Schultz
am 09.11.2021Hallo Kerstin, diese Frage ist zu heikel, als dass sie hier im Forum beantwortet werden könnte. Bei solchen Dingen kommt es immer sehr auf die Details an, bitte lassen Sie sich daher persönlich beraten: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Ingelore Borgelt
am 06.11.2021Hallo, noch eine Anmerkung, bin seit dem 26.7.21 krankgeschrieben.
Christian Schultz
am 08.11.2021Hallo Ingelore, Ihr Arzt hat ja vermutlich einen Grund angegeben, warum er die Krankmeldung nicht verlängern möchte. Aber grundsätzlich können Sie auch eine andere Praxis aufsuchen.
Ingelore Borgelt
am 06.11.2021Hallo, meine Krank Meldung wegen F339G läuft heute aus. Grund der Krank Meldung war dass mein seit 11 Jahren schwer kranker Ehemann im Koma lag, zuerst in der MHH und anschliessend in einer Reha Klinik im Erzgebirge. In der letzten Woche ist er nun leider verstorben.
Kann ich bez. einer weiteren Krank Meldung den Hausarzt wechseln oder muss ich meinem jetzigen Arzt glauben, dass eine weitere Krankschreibung nicht möglich ist?
Sarah
am 05.11.2021Nur wenn mein Hausarzt mir eine Endbescheinigung ausstellt darf dann ein anderer Hausarzt das ändern und daraus dann eine Folgebescheinigung machen? Würde ungern dann wieder zu meinem alten Hausarzt das ändern lassen.
Christian Schultz
am 05.11.2021Da bin ich mir zwar nicht zu 100 Prozent sicher. Ich wüsste aber nicht, warum das nicht gehen sollte. Fragen Sie im Zweifel aber noch einmal bei meinen Kollegen nach: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Sarah
am 05.11.2021Hallo, meine Krankmeldung wegen Psyche läuft Ende November aus. Bin aber definitiv noch nicht bereit wieder arbeiten zu gehen. Bin seit 4 Monaten durchgehend krankgeschrieben. Möchte gerne weiter zu einem anderen Hausarzt gehen und mit Ihm über meine Situation reden das dieser mich dann weiter krank schreibt. Denke bekomme von meinem Hausarzt dann eine Endbescheinigung Ende November. Könnte ich dann mit dieser Bescheinigung zum anderen Hausarzt gehen das er mir weiter eine Folgebescheinigung ausstellt? Dann würde doch auch mein Krankengeld weiter laufen oder ?
Christian Schultz
am 05.11.2021Hallo Sarah, genau so ist es. Solange Sie sich lückenlos krankschreiben lassen, ist es erst einmal egal, bei welchem Arzt Sie in sind.
Diana
am 03.11.2021Hallo
Hätte da mal eine Frage und zwar wurde ich vor 4 Wochen operiert (hallux valgus) habe auch immernoch starke Schmerzen! Der Orthopäde meinte aber ich kann arbeiten gehen. Dabei kann ich noch absolut nichts geschweige denn voll belasten auch nicht und arbeite dazu noch im getränkemarkt mit sicherheitsschuhen! Krankmeldung will er mir ungern noch weiterhin geben... kann ich zum Hausarzt gehen und eine weitere Krankmeldung nehmen? Denn es geht ja dann auch schon zum Krankengeld ab der 7. Woche
Christian Schultz
am 04.11.2021Hallo Diana, wie schon im Beitrag beschrieben: Eine Folgebescheinigung kann theoretisch jeder Arzt ausstellen.
Anton Huber
am 02.11.2021Hallo,
mein Arbeitsvertrag läuft zum 30.11.21 aus. Danach bin ich arbeitslos. Ich habe von meinem Hausarzt eine Überweisung zum Psychiater/Psychotherapeuten bekommen. Dort habe ich allerdings erst einen Termin Mitte Dezember bekommen. Kann mich mein Hausarzt bis zum Termin beim Psychiater krank schreiben, auch wenn ich dann schon arbeitslos bin? Wann muss die Krankschreibung spätestens beginnen? Oder zahlt die Krankenkasse schon ab dem Beginn meiner Arbeitslosigkeit Krankengeld, obwohl die 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber nicht mehr erreicht werden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Christian Schultz
am 03.11.2021Hallo Anton, sobald Ihr Arbeitsvertrag ausgelaufen ist, muss der Arbeitgeber nicht mehr zahlen. Auch wenn die sechs Wochen noch nicht rum sind. Dann gibt es Arbeitslosengeld - nach Ablauf von sechs Wochen Krankmeldung Krankengeld.
Das mit der Krankmeldung nach der Aussteuerung ist relativ komplex - lassen Sie sich am besten persönlich beraten: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Claudia
am 28.10.2021Hallo,
es bestand eine Krankmeldung vom Facharzt für die letzten 7 Monate und nun wurde eine Endbescheinigung ausgestellt. Kann ich vor dem Ablauf zum Hausarzt gehen und mit einer anderen Diagnose weiter Krankengeld erhalten.
Christian Schultz
am 28.10.2021Hallo Claudia, theoretisch schon - wenn es sich um eine Folgebescheinigung handelt. Aber da sollten Sie sich unbedingt beraten lassen. Der Teufel steckt wie so oft im Detail.
Katja
am 27.10.2021Guten Tag,
ich habe eine Frage, welche nicht mit Krankengeld etc. Zutun hat.
Ist es möglich, die Folge AU von einem anderem Arzt mit derselben Diagnose zu erhalten? Vielen Dank. K.
Christian Schultz
am 27.10.2021Hallo Katja, das ist kein Problem.
Maria
am 20.10.2021Vielen Dank! Noch eine Frage ist aufgetaucht: Wenn mich mein Arbeitgeber nun kündigt während ich krankgeschrieben bin, bekomme ich dann trotzdem weiterhin Krankengeld?
Christian Schultz
am 20.10.2021Ja! Aber erst, wenn der Vertrag ausgelaufen ist bzw. wenn die Lohnfortzahlung endet.
Maria
am 20.10.2021Hallo, es geht um folgendes: ich bin wegen der Psyche krankgeschrieben vom Hausarzt seit 4 Wochen und es ist noch nicht besser geworden. Allerdings meint der Hausarzt, dass er von der Krankenkasse Probleme bekommen wird, wenn er mich weiter krankschreibt (wegen des Krankengeldes).
Muss ich dann einen Psychologen finden (wird schwer momentan), der mich weiter krankschreibt oder könnte ich auch zu einem anderen Allgemeinarzt gehen?
Was ist mit dem Anspruch auf Lohnfortzahlung wenn ich wieder arbeiten gehe und dann nach einigen Wochen erneut wegen derselben Sache krank werde (was ziemlich wahrscheinlich ist)?
Vielen Dank!
Christian Schultz
am 20.10.2021Hallo Maria, grundsätzlich kann jeder Arzt die Folgebescheinigung ausstellen. Aber es ist schon richtig: Die Krankenkasse wird möglicherweise skeptisch, wenn Sie nicht zum Facharzt gehen, das ist also schon zu empfehlen. Lohnfortzahlung bekommen Sie nach sechs Wochen erst einmal nicht mehr. Dann gäbe es direkt Krankengeld, wenn Sie wieder krankgeschrieben sind.
Jutta
am 18.10.2021Hallo Da mein Orthopäde Urlaub hatte konnte ich erst am 13.10.21 zu Ihm.Krankmeldung war bis 10.10.21Folgebescheinigung.Hausarzt ist auch in Urlaub.Krankenkasse zahlt mir jetzt die zwei Tage Krangengeld nicht.Was kann ich tun. Danke für Ihre Info
Christian Schultz
am 20.10.2021Hallo Jutta, da kann man leider nichts machen. Für die Lücke muss die Krankenkasse nicht zahlen.
Birgit Silker
am 15.10.2021Hallo, bin vom Hausarzt bis Montag 18.10.21 krank geschrieben, habe am Montag dann einen Termin beim Orthopäden. Was mache ich wenn er zu einer anderen Diagnose kommt?
Christian Schultz
am 15.10.2021Geht es um Krankengeld? Dann läuft das auch weiter, wenn eine andere Diagnose auf der Bescheinigung steht. Wichtig ist, dass es sich um eine Folgebescheinigung handelt.
Hannah
am 25.09.2021Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war nun drei Wochen wegen Psyche krank geschrieben. Die Krankmeldung lief bis Freitags und am nächsten Montag war ich aufgrund von Corona weitere 2 Wochen krank geschrieben. Also insgesamt nun schon fünf Wochen. Nach den zwei Corona Wochen werde ich mich weiterhin aufgrund der Psyche krank schreiben lassen, allerdings bei einem anderen Arzt wie bisher. Hat das irgendwelche Nachteile ? Zahlt der Arbeitgeber weiter oder wieder oder immer noch oder nicht mehr ?
Mit dem alten Arzt verstehe ich mich nicht mehr gut und dem Neuen möchte ich darüber nicht wirklich erzählen. Vielen Dank im Voraus, herzlichst Hanna
Christian Schultz
am 27.09.2021Hallo Hanna, um das fundiert zu beantworten, müssten wir uns die Dokumente anschauen. Es kann sein, dass die psychische Erkrankung einzeln betrachtet wird, so dass Ihnen hierfür insgesamt 6 Wochen Entgeltfortzahlung zustehen. Dann müsste Ihr Arbeitgeber noch eine Weile zahlen. Aber wie gesagt - ohne sich die Unterlagen anzuschauen, kann man das nicht abschließend beurteilen.
Peter Müller
am 21.09.2021Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin krankgeschrieben vom Hausarzt. Orthopäde behandelt Bandscheibenvorfall!
Krankenkasse verlangt Folge-AU nur nach vom Orthopäden!
Bisher hat immer Hausarzt krankgeschrieben. Bitte freundlichst um Hilfe und Erklärung des geschilderten Sachverhaltes! Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen, PM aus DD
Christian Schultz
am 22.09.2021Hallo Peter, grundsätzlich kann auch ein anderer Arzt die Folge-Krankmeldung ausstellen. Aber wenn die Krankenkasse schon darauf besteht, dass Sie zu einem Orthopäden gehen, sieht das schon nach Konfrontation aus. Bitte lassen Sie sich persönlich beraten: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Thorsten
am 21.09.2021Hallo ich habe folgendes Problem.
Ich bin wegen meiner op krankgeschrieben mit der Diagnose l05.9g nun war ich in den letzten 6 Monaten schon mal krank geschrieben mit der Diagnose l05.0g zählt diese zu den 42 Tagen bis ich Krankengeld erhalte dazu oder muss es 100% genau die gleiche Diagnose sein??? Ist ja nur 1 Zahl anders aber laut Diagnose gleiche Krankheit. Bitte um Hilfe
Christian Schultz
am 21.09.2021Hallo Thorsten, dass kann ich leider ohne Einsicht in die Unterlagen nicht beantworten. Wichtig ist, ob die beiden Erkrankungen zusammenhängen. Falls ja, wird es wohl keinen neuen Anspruch geben.
Irina
am 15.09.2021Folgender Sachverhalt: seit April 2021 bis vorerst 03.10.21 wegen bsv krank geschrieben. Ab 20.09 Wiedereingliederung geplant.
Es gibt aber Probleme mit der Schulter, evtl. Op nötig. Ebenfalls op Hüfte notwendig in einigen Wochen. Benötige ich dann morgen vom Arzt eine neue krank Meldung wegen Schulter?
Wie verhält sich das jetzt mit der Krankmeldung bzw. Krankengeld?
Vielen Dank im Voraus.
Christian Schultz
am 16.09.2021Hallo Irina, Ihr Krankengeld läuft normalerweise nur weiter, wenn der Arzt eine Folgebescheinigung ausstellt. Aber dieses Feld ist relativ komplex, und die Krankenkassen stellen sich häufig schon bei Details an. Daher empfehle ich Ihnen, dass Sie sich persönlich anhand Ihrer Unterlagen beraten lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Heike Hönicke
am 07.09.2021Hallo ich bin dauerhaft krankgeschrieben seit Ende Januar 21 wegen einer Schulter-OP. Jetzt hat der medizinische Dienst entschieden laut des Gutachtens der Reha die ich im April begonnen und abgeschlossen hatte, allerdings auch als nicht gesund entlassen wurde - dass ich jetzt wieder gesund wäre und arbeiten gehen könnte, mich also dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen sollte! Mein Arzt, der die Schulter operiert hat ist definitiv nicht der Meinung, da ich noch in der Bewegung sehr eingeschränkt bin! Mir wird gesagt ich solle mich beidem Arbeitsamt melden, und das Arbeitsamt sagt ich bin aber nicht verfügbar da ich noch krankgeschrieben bin und mein Arzt mich weiter krank geschrieben lässt! Ich beziehe aber trotzdem im Moment kein Krankengeld! Wie kann ich jetzt weiter verfahren, was ist rechtens?
Gruß Heike
Christian Schultz
am 08.09.2021Hallo Heike, so etwas hören wir immer mal wieder, mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/wenn-der-gelbe-schein-nicht-ausreicht
Vor diesem Hintergrund denke ich, dass die Krankenversicherung nicht korrekt handelt. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich so schnell wie möglich sozialrechtlich beraten lassen. Zum Beispiel beim SoVD.
Rainer
am 01.09.2021Kann ich im Krankengeld den Arzt wechseln in ein anderen Bundesland
Christian Schultz
am 01.09.2021Na klar!
Rolkiewicz
am 25.08.2021Hallo, ich bin dauerhaft krankgeschrieben und bei der Arbeit ausgesteuert. Jetzt beim Arbeitsamt gemeldet. Dort sollte ich lediglich neue Krankeiten melden und keine AUs bzgl. meiner Krankheit einreichen, deshalb habe ich keine weiteren AUs vom Arzt genommen. Nun braucht mein Arbeitgeber jedoch lückenlose Krankschreibung, die ich nicht habe. Ist ein Ausstellen für 2 Wochen zurück möglich?
MfG
Christian Schultz
am 25.08.2021Hallo, beim Krankengeld wäre das ein Problem. Für den Arbeitgeber könnte es aber klappen, sprechen Sie mal mit Ihrem Arzt.
Generell gilt: Erkundigen Sie sich bitte vorher, ob Ihr Chef die Krankmeldungen haben will. Die Firmen sind hier sehr unterschiedlich.
Vincenza
am 16.08.2021Ich wahr 7 woche krank wegen rheuma habe ich eine woche krankengeld bekommen.
Jetzt bin ich wieder wegen die gleichen Schmerzen krank bekomme ich von der firma lohn oder Krankenkasse
Christian Schultz
am 16.08.2021Das kommt darauf an, wie lange die erste Erkrankung bereits zurückliegt. Wenn weniger als 12 Monate vergangen sind, besteht zurzeit kein Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Ilyas Conan
am 08.08.2021Habe 2 Tage Krankengeld erhalten und im Anschluss 3 Wochen Urlaub. Am letzten urlaubstag wurde ich krank und das hat nichts mit der vorherigen au zu tun. Bekomme ich jetzt lohnfortzahlung oder Falle ich weiter auf Krankengeld? Weil ich da zwischen keinen Tag gearbeitet habe!
Christian Schultz
am 09.08.2021Hallo Ilyas, es kann sein, dass Sie nun erneut Lohnfortzahlung bekommen. Sie schreiben ja, dass die zweite Erkrankung nichts mit der ersten zu tun hat. Aber um sicherzugehen, müsste man sich das genauer anschauen.
Dirk
am 07.07.2021Sehr geehrte Damen und Herren,
ich verstehe die Interpretation nicht.
Wenn ich im Sinne des o.g. Sachverhalts dann zum anderen Arzt aus einem anderen Fachbereich gehe, müsst ich ihm ja dann sagen, dass ich bereits krankgeschrieben bin? Dann müsste er eine Folgebescheinigung für eine andere Diagnose ausstellen? Aber für sein Fachbereich der Orthopädie ist das doch anhand des Sachverhalts AU wegen psychischer Erkrankung eine Erstdiagnose)?
Also zusammenfassend: Muss ich im Sinne diese Sachverhalts dann einem Arzt aus einem anderen Fachbereich mitteilen, dass ich bereits AU bin und ihn darum bitte, dass er eine Folgebescheinigung daraus macht, um weiter Krankengeld zu beziehen?
Über ein kurze Mail wäre ich dankbar.
LG Dirk
Christian Schultz
am 17.07.2021Hallo Dirk, im Grundsatz haben Sie es genau richtig zusammengefasst: Die Folgebescheinigung kann von jedem Humanmediziner ausgestellt werden.
Neuen Kommentar schreiben