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Arbeitsmarktrente - diese 3 Punkte sollten Sie kennen

Aktuelles Rente Behinderung Gesundheit

Die Arbeitsmarktrente ist eine spezielle Art der Erwerbsminderungsrente. Wer eine Arbeitsmarktrente erhält, bekommt die volle EM-Rente ausgezahlt - obwohl die gesundheitlichen Voraussetzungen nicht ganz passen.

Arbeitsmarktrente: Diese drei Fakten sollten Sie kennen

Wenn wir von der Arbeitsmarktrente sprechen, muss Ihnen eines bewusst sein: Wir haben es mit einem echten Kuriosum zu tun. Denn obwohl Sie die erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, überweist Ihnen die Deutsche Rentenversicherung jeden Monat eine volle EM-Rente.

Noch einmal zur Erinnerung: Für eine Erwerbsminderungsrente in kompletter Höhe muss ein sogenanntes "Restleistungsvermögen" unter drei Stunden pro Tag festgestellt werden. Durch einen offiziellen Gutachter der Rentenversicherung.

Die Arbeitsmarktrente wirft diese Regel nun über den Haufen. Denn jetzt ist es plötzlich möglich, eine volle EM-Rente zu erhalten, obwohl Ihr Restleistungsvermögen über drei Stunden täglich liegt.

Gestatten, die Arbeitsmarktrente ...

Damit das passiert, müssen drei Dinge zusammenkommen. Erstens müssen die rentenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein - dazu mehr in dem unten verlinkten Video. Zweitens braucht es das schon erwähnte Restleistungsvermögen über drei, aber unter sechs Stunden. Und drittens muss der "Teilzeit-Arbeitsmarkt" für Sie verschlossen sein. Was das bedeutet, schauen wir uns gleich genauer an.

In diesem Artikel wollen wir Ihnen die wichtigsten drei Punkte zur Arbeitsmarktrente zusammenfassen.

1. Ihre Arbeitsmarktrente ist immer befristet

Sie wissen vielleicht, dass EM-Renten befristet und unbefristet bewilligt werden können. Bei Arbeitsmarktrenten gibt es keine zeitlich unbegrenzen Auszahlungen. Solange Sie eine Arbeitsmarktrente beziehen, wird diese immer nur mit einem festen zeitlichen Ende bewilligt.

Dieses Prozedere endet nur, wenn die Arbeitsmarktrente in eine "echte" Erwerbsminderungsrente umgewandelt wird. Oder wenn sich Ihre gesundheitliche Situation wieder verbessert.

2. Arbeitsmarktrente mit zeitlichem Verzug

Bedingung für eine Arbeitsmarktrente ist, dass Sie offiziell eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten. Hintergrund ist das Restleistungsvermögen zwischen drei und sechs Stunden. Das bedeutet: Eigentlich sind Sie Empfänger einer halben EM-Rente - weil Sie aber keine passende Stelle in Teilzeit finden, bezahlt die Rentenversicherung die volle Rente.

Das geschieht aber erst nach sechs Monaten. Falls der Gutachter der Deutschen Rentenversicherung feststellt, dass Sie pro Tag noch zwischen drei und sechs Stunden arbeiten können - und zwar in irgendeinem Job - dann wird man Ihnen in den ersten sechs Monaten nur die halbe Erwerbsminderungsrente überweisen. Erst im Anschluss haben Sie Aussicht auf die volle Zahlung, also die Arbeitsmarktrente.

"Bei halber EM-Rente ohne Teilzeitjob sollten Sie sich bei der Rentenversicherung melden. Es kann sein, dass Ihnen eine Arbeitsmarktrente zusteht."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

3. Bringen Sie Ihre Ansprüche in Erinnerung

Die Rentenversicherung hat Ihnen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bewilligt? Das bedeutet, dass Ihr restliches Leistungsvermögen dazu ausreicht, einen Teilzeitjob auszuüben. Neben der Rente. Alternativ kann auch das halbe Arbeitslosen- oder Krankengeld bezogen werden. Das kommt auf die Situation an, in der Sie sich gerade befinden.

Normalerweise prüft die Rentenversicherung automatisch, ob Sie nach sechs Monaten Anspruch auf die Arbeitsmarktrente haben. Falls dem nicht so ist, sollten Sie sich dort in Erinnerung bringen.

Im Klartext: Wenn Sie eine halbe EM-Rente beziehen und sich länger als sechs Monate vergeblich um eine halbe Stelle bemüht haben, sollten Sie sich beim Rententräger melden.

Fazit

Viele haben von der Arbeitsmarktrente noch nie gehört. Dabei ist sie gar nicht so selten. Beträgt Ihr Restleistungsvermögen zwischen drei und sechs Stunden am Tag können Sie - ohne Teilzeitjob - nach einer bestimmten Frist mit der vollen Erwerbsminderungsrente rechnen.


Kommentare (92)

  • user
    Christine
    am 24.11.2023

    Besteht bei der Umwandlung von Arbeitsmarktrente in Altersrente Bestandsschutz oder wie wird die Altersrente in diesem Fall berechnet? Ich danke für Ihre Mühe.

    • user
      Christian Schultz
      am 24.11.2023

      Ganz sicher bin ich mir nicht. Aber ich gehe davon aus, dass genau wie bei einer "normalen" vollen EM-Rente der Bestandsschutz greift. Fragen Sie gern einmal direkt bei der DRV nach - und posten Sie die Antwort hier im Forum. Dann haben wir alle etwas davon.

  • user
    Martina Rutana
    am 24.11.2023

    Hallo Herr Schulz,

    bekomme jetzt ein Rente wegen voller Erwerbsminderung befristet für 3 Jahre vorher war es 6 Monate Teilerwerbsminderungsrente , meine Frage ich möchte gerne einen Aufhebungsvertrag machen ,da ich in diesem Job nicht mehr arbeiten kann durch meine Erkrankungen , kann ich da meine Urlaubstage für dieses Jahr auszahlen lassen war die ganze Zeit krank geschrieben.

    Lg aus Schwetzingen

    • user
      Christian Schultz
      am 24.11.2023

      Hallo Martina, das ist ein wenig komplex. Denn das Urlaubsgeld wird mit der EM-Rente verrechnet, falls Ihr Arbeitsvertrag zum Beginn der Erwerbsminderung noch gültig war. Lassen Sie sich dazu unbedingt persönlich beraten - auch mit Blick auf den Aufhebungsvertrag allgemein. Vielleicht ist das nicht die beste Idee.

  • user
    Silke Wulf
    am 19.11.2023

    Hallo und guten Tag,

    Ich habe eine Frage zur Festlegung des Beginn einer EM Rente:

    Ich habe im Februar 2022 einen Antrag auf EM Rente gestellt. Im Dezember 22 wurde der Antrag abgelehnt und mir gleichzeitig ein Reha Antrag geschickt. Ich habe den Reha Antrag gestellt und Widerspruch gegen die Ablehnung erhoben.

    Im Juni 2023 konnte ich dann endlich in die Reha und wurde dort mit einer Leistungsfähigkeit von 3 bis 6 Stunden entlassen.

    Jetzt habe ich eine Bewilligung der Teil EM Rente bekommen, Beginn Juli 2023.

    Kann ich mich gegen den den Zeitpunkt des Beginns der Rente wehren, die meines Erachtens mit dem Zeitpunkt der Antragstellung beginnen müsste?

    Ich bin seit Jahren nicht mehr Berufstätig, bin ausgesteuert und habe lebe seit Anfang 2021 nur von meinen Ersparnissen. Meine Krankengeschichte zieht sich seit über 20 Jahren, ich habe auch bereits mehrere Reha Aufenthalte hinter mir.

    Das es so lange von der Antragstellung bis zur Reha gedauert hat liegt nicht in meiner Verantwortung.

    Vielen Dank für eine Rückmeldung.

    • user
      Christian Schultz
      am 20.11.2023

      Hallo Silke, grundsätzlich können Sie gegen jeden Bescheid im Sozialrecht Widerspruch einlegen. Innerhalb von einem Monat.

      Ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist, müsste man sich genauer anschauen. Das können wir hier im Forum ohne Ihre Unterlagen nicht klären.

  • user
    Bea
    am 15.11.2023

    Hallo,

    Ich beziehe seit Februar 2023 eine halbe Erwerbsminderungsrente die befristet ist bis Juni 2024. Zurückdatiert auf 01.01.22. Seit knapp einem Jahr bin ich ausgesteuert und beziehe Arbeitslosengeld. Mein Arbeitsverhältnis besteht weiterhin.

    Von März bis Mai 2023 habe ich in einer Wiedereingliederung versucht auf 3x 4 Wochenstunden Arbeitszeit zu kommen. Mein Arbeitgeber öffentlicher Dienst hätte mir eine Stundenreduzieung ermöglicht. Leider bin ich bereits an diesen wenigen Stunden gescheitert. Eine gesundheitliche Verbesserung ist lt. Ärzten nicht zu erwarten.

    Könnte ich ggf. eine Arbeitsmarktrente beantragen? Bisher habe ich keinen weiteren Antrag gestellt.

    Viele Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 15.11.2023

      Hallo Bea, die Rentenversicherung prüft in der Regel automatisch, ob bei Ihnen eine Arbeitsmarktrente in Frage kommt. Auf die Lage am Arbeitsmarkt haben Sie persönlich ja nicht wirklich Einfluss. Interessanter wäre die Frage, ob Ihre EM-Rente mittelfristig in eine volle Rente umgewandelt wird - offensichtlich können Sie zurzeit ja eigentlich gar nicht arbeiten. Aber ob das realistisch ist, müsste man sich anhand Ihrer Unterlagen anschauen.

  • user
    Thomas
    am 09.11.2023

    Sehr geehrter Herr Schulz ,

    ich bin seit dem 22.02.2016 erkrankt und dauerhaft durch meinen Hausarzt arbeitsunfähig geschrieben .

    Anfangs habe ich 1 1/2 Jahre Krankengeld erhalten, es folgte die Phase des Arbeitslosengeldbezugs für knapp 1 Jahr. Eine Reha von 7 Wochen habe ich auch gemacht, leider erfolglos: Ich wurde dort ebenso als Arbeitsunfähig entlassen. Ich habe danach bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, es folgte ein Gutachten was aussagt, dass ich zwischen 3-6 Std arbeitsfähig sei.

    Die Deutsche Rentenversicherung Bund bewillige Rückwirkend zum 22.02.2016 die halbe Erwerbsminderungsrente für 6 Monate und danach folgte die Bewilligung zur vollen Erwerbsminderungsrente (jedoch beruht diese nicht komplett auf meinen Gesundheitszustand, sondern das ich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht vermittelbar sei. (Es handelt sich hierbei wenn ich mich nicht irre, um eine Arbeitsmarktrente.) die volle Erwerbsminderungsrente wurde bereits 1 mal um weitere drei Jahre verlängert .

    Meine Hausärztin hat mich seit dem 22.02.2016 durchgehend arbeitsunfähig geschrieben bis zum heutigen Tage. („Gelber Schein“) Sie meint nach der heutigen Sprechstunde, dass dies nicht mehr nötig sei, da ich ja nun als Rentenempfänger gelte .

    Meine Frage : Ist es für mich weiterhin vorteilhaft auch in Zukunft einen Krankenschein ausstellen zu lassen?

    Ich habe Bedenken, dass mir die Deutsche Rentenversicherung in Zukunft bei einer möglichen weiteren Verlängerung die volle Arbeitsmarktrente streicht und ich nur halbe Erwerbsminderungsrente erhalte. So dachte ich - habe ich weiterhin durch die durchgehende Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - einen weiteren Aspekt, der bei einer möglichen Neuprüfung meine nach wie vor bestehende Arbeitsunfähigkeit/Körperliche Beeinträchtigung untermalt, neben den existierenden Gutachten zu mir.

    Welche Empfehlung würden Sie in meiner Situation aussprechen?

    Vielen danke im Voraus für Ihre Mühe .

    Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 09.11.2023

      Hallo Thomas, eine aktuelle Krankschreibung ist bei der EM-Rente nicht unbedingt notwendig. Wichtig ist nur, dass Sie durchgehend in ärztlicher Behandlung sind. Damit die DRV bei der Weiterbewilligung über Ihren Arzt prüfen kann, wie Ihre gesundheitliche Situation aussieht.

  • user
    Frank
    am 01.10.2023

    Hallo Herr Schulz,

    vielen Dank für den Artikel und die vielen beantworteten Fragen. Ich habe auch eine Frage.

    Ich beziehe seit anderthalb Jahren die halbe EM Rente unbefristet. Im Februar läuft das ALG aus und ich soll Arbeitsmarktrente beantragen. Diese allerdings ist ja befristet.

    Verliere ich dadurch den unbefristeten Teil und muss nach 3 Jahren komplett neu begutachtet werden?

    • user
      Christian Schultz
      am 02.10.2023

      Hallo Frank, das weiß ich leider nicht. Die Arbeitsmarktrente ist dann in jedem Fall befristet. Wie es mit der bisherigen Teil-EM-Rente aussieht, müsste man bei der DRV erfragen.

  • user
    Forth
    am 25.09.2023

    Hallo,

    die Gewährung einer Teil-EM-Rente steht kurz bevor. Nun hat mich die DRV angeschrieben, ich solle von meinem (Noch-)Arbeitgeber (Vollzeitjob - seit 2 Jahren arbeitsunfähig) eine Bescheinigung zur Möglichkeit einer Teilzeitarbeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz einfordern. Ich möchte den (Noch-)Arbeitgeber nicht informieren. Was passiert, wenn ich eine Bescheinigung nicht vorlege und nach Gewährung der Teil-EM-Rente der Arbeitsplatz z.B. per Aufhebungsvertrag aufgelöst wird? Habe ich Anspruch auf eine Arbeitsmarktrente oder kann die DRV dies verweigern? Hat das Arbeitsamt etwas zu sagen? Zur Info (falls wichtig: aktuell Bezug von ALG I, der Anspruch endet 5/24).

    • user
      Christian Schultz
      am 26.09.2023

      Hallo, ich bin mir nicht ganz sicher. Aber nach meinem Kenntnisstand müssen Sie die Bescheinigung des Arbeitgebers für die teilweise EM-Rente vorlegen. Das ist eine wesentliche Voraussetzung, dass möglicherweise eine Arbeitsmarktrente bewilligt wird.

  • user
    Simone
    am 22.09.2023

    Guten Tag Herr Schultz,

    ich beziehe seit 2008 die Arbeitsmarktrente aufgrund einer sehr seltenen,nicht heilbaren hämatologischen Erkrankung mit starker körperlicher Einschränkung.

    Was kann ich tun oder mein behandelnder Hämatologe,das meine Arbeitsmarktrente in eine unbefristete umgewandelt wird.

    Liebe Grüße

    Simone

    • user
      Christian Schultz
      am 22.09.2023

      Hallo Simone, da haben Sie gar keinen direkten Einfluss drauf. Wenn sich Ihre gesundheitliche Situation so verschlechtert, dass Sie dauerhaft unter drei Stunden arbeiten können, würde Ihnen die volle EM-Rente zustehen. Aber das muss natürlich auch der Gutachter der DRV so sehen.

  • user
    Katja
    am 18.09.2023

    Hallo,

    seit 2017 beziehe ich eine Erwerbsminderungsrente/Arbeitsmarktrente.

    Meine Frage ist ob ich einen Minijob bei meinem Arbeitgeber antreten könnte? Dieser hat ja bestätigt daß er keinen passenden Job für mich momentan hat, widerspricht sich das dann nicht? Natürlich würde ich weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten.

    • user
      Christian Schultz
      am 18.09.2023

      Hallo Katja, beim eigenen Arbeitgeber ist das in der Praxis schwierig. Ich kann Ihnen jetzt keine gesetzliche Regelung dazu nennen. Aber aus der Praxis kenne ich kaum einen Fall, in dem das beim eigenen Arbeitgeber geklappt hat. Aber da sollten Sie einmal direkt in der Personalabteilung Ihrer Firma nachfragen - die wissen das bestimmt.

    • user
      Anke
      am 04.01.2024

      Hallo Katja,

      Bei mir geht es nicht. Ich wollte es auch, jedoch wurde mir gesagt ich könne im selben Unternehmen nicht 2 Arbeitsverträge haben.

      ( Ich beziehe seit 7 Jahren volle EM Rente und mein ehemaliger Arbeitsvertrag ruht)

  • user
    Petra
    am 23.08.2023

    Sehr geehrter Herr Schultz, ich bekomme ab Juni 2023 eine Arbeitsmarktrente bis ich in Altersrente gehen kann. Ich bin beim AA als arbeitssuchend ohne Anspruch auf Leistung gemeldet. Muss ich mich weiter bei der AA als arbeitssuchend melden

    • user
      Christian Schultz
      am 23.08.2023

      Hallo Petra, wahrscheinlich ist das nicht mehr nötig, weil Sie ja versichert sind - was Kranken- und Rentenkasse angeht. Um ganz sicher zu gehen, müsste man sich aber Ihre persönlich Situation im Detail anschauen.

  • user
    Paul
    am 13.08.2023

    Hallo Herr Schultz,

    stimmt es, dass die Zurechnungszeiten bei einer befristeten EM-Rente später für die Altersrente wegfallen, also verloren gehen?

    Gilt der Bestandsschutz für die Altersrente nur, wenn zuvor eine unbefristete EM-Rente bezogen wurde oder wäre das auch bei einer immer weiter befristeten Arbeitsmarktrente der Fall?

    Viele Grüße

    Paul

    • user
      Christian Schultz
      am 14.08.2023

      Hallo Paul, der Bestandsschutz greift auch bei unbefristeten EM-Renten. Wie das mit der Zurechnungszeit aussieht, weiß ich nicht aus dem Stehgreif.

      • user
        Paul
        am 14.08.2023

        Danke für die Rückmeldung.

        Für unbefristete EM-Renten gilt verständlicherweise der Bestandsschutz.

        Die Frage ist aber, ob der Bestandsschutz auch beim Übergang von einer befristeten Arbeitsmarktrente in eine Altersrente gilt.

        Viele Grüße, Paul

  • user
    Martina B.
    am 03.07.2023

    Hallo Herr Schultz,

    ich habe seit dem 01.03.2021 eine unbefristete Teilerwerbsminderungsrente bis zur Altersrente 2030. Zusätzlich beziehe ich Arbeitslosengeld, befristet bis Mai 2024. Meine Arbeitsstelle ruht, da mir kein leidensgerechter Arbeitsplatz zur Verfügung steht, vom Arbeitsamt konnte mir bisher auch keine passende Stelle im Rahmen meiner Möglichkeiten nachgewiesen werden.

    Jetzt zu meinen Fragen: Kann ich die volle Erwerbsminderungsrente ( Arbeitsmarktrente ) nach jetzt mehr als einem Jahr Teilerwerbsminderungsrente formlos beantragen, da sich die Rentenversicherung nicht von allein meldet?

    Bedeutet es gleichzeitig, dass ich für die Arbeitsmarktrente erneut eine Gesundheitsprüfung durchlaufen muss?

    Ist es vielleicht sogar sinnvoller, das Arbeitslosengeld bis 2024 in Anspruch zu nehmen, da dann ganz " automatisch " die Arbeitsmarktrente bewilligt würde?

    Vielen Dank und viele Grüße

    M.B.

    • user
      Christian Schultz
      am 04.07.2023

      Hallo Martina, die DRV prüft normalerweise automatisch bei der Gewährung der haben EM-Rente, ob eine Arbeitsmarktrente in Frage kommt. Wie genau das bei Ihnen aussieht, müsste man sich genauer anschauen. Am besten lassen Sie sich anhand Ihrer Unterlagen persönlich beraten.

  • user
    Michael Sachs
    am 02.07.2023

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Arbeitsmarktrente und der Pflicht zur Vorlage von AU-Bescheinigungen durch das jobcenter.

    Aktuell beziehe ich eine Arbeitsmarktrente, befristet bis 31.12.2023. Da die Rente der DRV nicht ausreichend ist, beziehe ich parallel Leistungen nach dem SGB II. Weiterhin habe ich einen Pflegegrad 2 mit der Notwendigkeit, dass der Pflegedienst 3x täglich kommt sowie einen GdB von 70.

    Das jobcenter fordert mich auf, regelmäßig AU-Bescheinigungen vorzulegen. Ich empfinde das als rein bürokratische Schikane. Selbstverständlich bin ich in regelmäßiger ärztlicher Kontrolle der verschiedensten Fachrichtungen. Alle Ärzte haben nur mit dem Kopf geschüttelt, als ich ihnen davon berichtete.

    Deshalb meine Frage: Ist das rechtens, dass das jobcenter in dieser Konstellation AU-Bescheinigungen i.S. des § 56 SGB II von mir einfordert?

    • user
      Christian Schultz
      am 03.07.2023

      Hallo Michael, wenn das Jobcenter die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen einfordert, müssen Sie den nachkommen. Wenn Sie das nicht täten, müssten Sie ständig eigene Vermittlungsbemühungen nachweisen - zum Beispiel in Form von Bewerbungen.

  • user
    Arbeitsmarktrentnerin
    am 28.06.2023

    Guten Tag,

    ich erhalte die volle Erwerbsminderungsrente nicht nur aus gesundheitlichen Gründen sondern auch aus dem Arbeitsverhältniss.

    Ist die Weitergewährung der Arbeitsmarktrente in Gefahr wenn ich eine Abfindung bekomme?

    Mit freundlichen Grüßen

    A.M.R.

    • user
      Christian Schultz
      am 29.06.2023

      Nein, in Gefahr ist die Rente nicht. Eine Abfindung wegen der Auflösung des Arbeitsvertrags wird normalerweise auch nicht auf die Rente angerechnet.

  • user
    Ratsuchender
    am 25.05.2023

    Sehr geehrter Herr Schulz,

    eine mir nahestehende Person hat in den vergangenen Jahren volle EM-Rente sowie ergänzend Grundsicherung erhalten.

    Nun hat sie den nächsten Bescheid erhalten, mit der Information, dass die Rente vollständig weiterläuft, zum Teil aber im verschlossenen Arbeitsmarkt begründet ist. Das Sozialamt ist also nicht mehr zuständig.

    Wie kann die Rente nun aufgestockt werden? Was muss beantragt werden? Ist es sinnvoll, wegen Nichtarbeitsfähigkeit in Widerspruch zu gehen, oder ist durch den verschlossenen Arbeitsmarkt vom Jobcenter die Aufstockung unkompliziert erhaltbar?

    Vielen Dank im Voraus

    mit ratlosen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 30.05.2023

      Hallo, ob ein Widerspruch sinnvoll ist, lässt sich hier nicht beantworten. Denn dafür müsste man sich ja die Unterlagen - vor allem die Arztberichte - anschauen.

      Aber wenn Ihr Bekannter eine Arbeitsmarktrente erhält, kann er diese tatsächlich im Jobcenter aufstocken. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/volle-em-rente-aufstockung-im-jobcenter

  • user
    Rita
    am 18.05.2023

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    folgende Situation liegt bei mir vor:

    - seit 06.2021 bekomme ich unbefristet Teilerwerbsminderungsrente

    - habe 1 Jahr Hinzuverdienst als Teilzeitjob = 24h/Woche in einer IT-Firma gearbeitet

    - nach 5 Monaten bekam ich zusätzlich zu meinen vielfältigen Erkrankungen während der Arbeit starke Schmerzen im Arm (ausgehend von einem massiven HWS-Befund), die DRV Bund riet mir dazu einen Umwandlungsantrag in eine Vollerwerbsminderungsrente zu stellen; diesen habe ich im Februar 2023 gestellt;

    - Ende März 2023 hat mein AG mit mir einen Aufhebungsvertrag zum 31.05.2023 gemacht aufgrund meiner Langzeiterkrankungen und der erneuten Ausfälle und daher schlechter Prognose auf Heilung; ich habe das direkt den Stellen AfA, DRV-Bund und der Krankenkasse gemeldet;

    bei der AfA bin ich zum 01.06. arbeitslos gemeldet und musste einen Gesundheitsfragebogen und Befunde zwecks ärztlichen Gutachtens einreichen (wurde bereits 2021 erstellt mit Leistungsfähigkeit max. 15h/Woche und für den Arbeitsmarkt als nicht verfügbar beurteilt); Gutachten ist noch nicht in Bearbeitung wg. Überlastung des Teams; die AfA kann auch noch nichts konkretes sagen, ob ab 01.06. ALG1 bewilligt wird;

    - normalerweise wäre ich seit einigen Monaten arbeitsunfähig; da ich aber in 12.2020 ausgesteuert wurde, habe ich Sorge, dass die neue Erkrankung von der Krankenkasse doch irgendwie wieder in die alten Diagnosen, die zur Aussteuerung geführt haben, hineininterpretiert wird;

    ich habe mit der Krankenkasse gesprochen, die können erst etwas zu einem erneuten Krankengeldanspruch sagen, wenn eine Krankmeldung vorliegt und müssen dann die Aktenlage vom Vorversicherer einholen (Dauer ungewiss!);

    - Ende April habe ich einen Ablehnungsbescheid der DRV Bund wg. der Vollerwerbsminderungsrente bekommen; Widerspruch wurde mit Hilfe des VDK eingereicht, die natürlich auch erst wieder die Gründe für die Ablehnung einholen müssen (also wieder ein paar Monate ziehen ins Land);

    Ich habe die Befürchtung, dass ich - obwohl alles rechtzeitig den Stellen gemeldet wurde - im Juni ohne zusätzliche finanzielle Quelle dastehe;

    bin alleinstehend und nur mit der Teilerwerbsminderungsrente lässt sich nicht mal die Miete bezahlen!

    Neben meinen gesundheitlichen Problemen macht mir die ganze unklare Situation sehr zu schaffen.

    Nachdem ich seit Ende März freigestellt wurde, habe ich Dauerschmerzen in Nacken, Schulter und rechtem Arm und muss jetzt im Juni an der Halswirbelsäule operiert werden - dazu werde ich mich krankschreiben müssen und garantiert auch über die 6 Wochen, die ggf. die AfA mit ALG1 bezahlt - Krankengeldbezug wird dann immer noch nicht geregelt sein!

    Meine Fragen:

    - da die Situation mit der Aufhebung des Arbeitsvertrags und der Arbeitslosmeldung jetzt eine andere für die DRV Bund ist, wie kann und soll ich jetzt den Antrag auf die sogenannte Arbeitsmarktrente stellen? ist es besser, den Widerspruch zur Ablehnung der vollen Erwerbsminderungsrente zurückzunehmen und muss ein anderer Antrag gestellt werden?

    - wer entscheidet über einen geschlossenen Arbeitsmarkt? der ärztliche Dienst der AfA mit einem neuen Gutachten oder die DRV Bund?

    normalerweise übersteuert doch die DRV die Gutachten der AfA zu ihren Gunsten und zum Nachteil des Antragstellers!

    - ist es der richtige Weg, bis zu einer Entscheidung bzgl. Arbeitsmarktrente den Antrag auf ALG1 aufrecht zu erhalten und ggf. auch ALG1 zu beziehen? Nach der Aussteuerung war das ohne Probleme möglich, aber da gelten ja wieder andere Gesetze :-(

    Sorry für die lange Ausführung, aber wie man sieht, ist jeder Fall besonders und auch meist komplex.

    Es müsste hier wirklich einen übergeordneten Ratgeber geben, der die sowieso schon angeschlagenen Betroffenen nicht auch noch zwingt, dem Bürokratismus selber nachzugehen; der Regelfall ist leider, dass es allen nur darum geht, die Kosten einer anderen Institution aufzudrücken; es wird nur noch nach Gesetzesgrundlagen entschieden, keiner ist mehr erreichbar oder überlastet und niemand mehr hat Verständnis oder zeigt ein wenig Menschlichkeit!

    Schön, dass es so ein Forum gibt, wo man Gleichgesinnte 'trifft' und Menschen, die versuchen - bestmöglichst - zu helfen :-)

    Danke für's Lesen und ggf. einen Tip, was hier der richtige Weg ist.

    Viele Grüße

    Rita

    • user
      Christian Schultz
      am 22.05.2023

      Hallo Rita, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir solch individuelle Anfrage nicht hier im Forum beantworten können. Das ist aus zeitlichen Gründen nicht machbar. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Sozialberatung: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Steffen Schubert
    am 08.05.2023

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Meine Arbeitsmarktrente wurde schon 4 mal verlängert, diesmal wieder bis 2025.

    Mein Arbeitsverhältnis ruht bisher...

    Ich bin bei der Diakonie angestellt als Altenpfleger.

    Aufgrund von meiner Krankheit unf persönliche Erfahrungen möchte ich gerne aus der Kirche austreten. Ich weiß dass mein Arbeitgeber mich sofort kündigen kann. Da ich aber die Arbeitsmarktrente wegen " verschlossenen Arbeitsmarkt" bekommen, ist meine Frage ob ich die volle Arbeitsmarktrente wie bisher von der DRV weiter bekomme oder ob ich dann gewissermaßen frei für den Arbeitsmarkt bin und teilweise irgendwelche Arbeit machen muss, weil ich ja nur die Teil EM bekomme....

    Das bewegt mich wirklich sehr....Vielen lieben Dank!

    Schubert

    • user
      Christian Schultz
      am 09.05.2023

      Hallo Steffen, leider kann man nicht prognostizieren, wie sich die Kündigung auf Ihre Arbeitsmarktrente auswirken würde. Es ist aber damit zu rechnen, dass die DRV bzw. die Arbeitsagentur dann neu auf den "verschlossenen" Arbeitsmarkt schauen würde. Ich empfehle Ihnen in jedem Fall eine persönliche Beratung, bevor Sie da eine Entscheidung treffen.

  • user
    Robert
    am 28.04.2023

    Hallo ich beziehe seit 2016 eine teilerwerbsminderungsrente für 3 bis unter 6 Stunden bis zum Renteneintritt 2053. Nun bin ich seit 2020 wieder krank geschrieben (Teilzeitjob 20std wöchentlich) und wurde bereits am 28.1.2022 ausgesteuert. Die Agentur für Arbeit hat mich vor 2 Monaten aufgefordert einen Reha Antrag zu stellen, was ich auch getan habe. Nun habe ich einen Bescheid von der Rentenversicherung bekommen und soll eine 3 wöchige Reha am Bodensee machen (komme aus der Nähe von Frankfurt). Ich habe 2 Töchter (1 Jahr (wird noch gestillt) und 5 Jahre alt) meine Frau arbeitet vollzeit. Im bescheid der Rentenversicherung steht das mir der Termin von der Reha einrichtung mitgeteilt wird. Ich betreue meine jüngste Tochter dadurch das ich krank bin seit Anfang des Jahres vor und nachmittags.

    Soll ich den Antrag bei der Agentur für Arbeit zurückziehen und mich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen? Es ist für mich nicht möglich meine Kinder mit zu nehmen oder betreuen zu lassen?

    • user
      Christian Schultz
      am 02.05.2023

      Hallo Robert, Sie sollten versuchen, für die Reha eine Lösung zu finden. Manchmal kann die Maßnahme auch ambulant verlaufen. Erst wenn das nicht möglich ist, müssen Sie umplanen. Am besten im Rahmen einer persönlichen Beratung: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Beate
    am 27.04.2023

    Hallo Herr Schultz, ich habe heute volle EM-RENTE befristet bis 9/25 bewilligt bekommen, bei dieser Arbeitsmarktrente bin ich aber nicht beim Arbeitsamt raus oder? - Muss ich weiterhin melden, wenn ich ein paar Tage weg bin?

    - sollte ich weiterhin das ruhende Arbeitsverhältnis aufrechterhalten ? Wann kann ich einen Aufhebungsvertrag machen, erst mit Eintritt in Regelaltersrente bzw. vorgezogene Regelaltersrente weg. Grad der Behinderung?

    - muss ich monatl. weiterhin zum Arzt wegen der AU-BESCHEINIGUNG?

    Herzlichen Dank für die Beantwortung der drei Fragen

    Mit freundlichen Grüßen Beate

    • user
      Christian Schultz
      am 28.04.2023

      Hallo Beate, wenn Sie die volle EM-Rente befristet erhalten, bleibt der Arbeitsvertrag in der Regel bestehen. Da müssen Sie aber in Ihrer Firma nachfragen. Vom Arbeitsamt sollten Sie nun nichts mehr erhalten - höchstens eine Aufstockung durch das Jobcenter. Wenn die Rente allein nicht zum Leben reicht. Und Sie müssen sich auch nicht weiter krankschreiben lassen.

      • user
        Beate
        am 28.04.2023

        Guten Morgen Herr Schultz, vielen herzlichen Dank für die superschnelle Antwort!

        Es tun sich immer neue Fragen auf, sobald ein Problem gelöst ist und meistens wird man alleingelassen.

        Danke, dass Sie für den Menschen mit Ihrem Rat zur Seite stehen! Herzliche Grüße Beate

  • user
    Eva
    am 23.04.2023

    Guten Tag,

    gefährde ich meine EMR die sich nicht nur aus gesundheitlichen Gründen sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruft , bei Aufnahme einer Tätigkeit unter 3 Stunden bei selben Arbeitgeber? oder würde dann die "halbe " Arbeitsmarktrente wegfallen?

    Vielen Dank im Vorraus und Gruß

    Eva

    • user
      Christian Schultz
      am 24.04.2023

      Hallo Eva, dann bleiben Sie ja im Rahmen der vollen Erwerbsminderung - das ist kein Problem.

  • user
    M.Schmid
    am 20.04.2023

    Hallo Herr Schultz, meine Frau hat einen angeborenen Hüftschadens, der vor zwei Jahren operativ soweit korrigiert wurde. Trotz Rehaibilitationen hat sie nun rückwirkend für 2 Jahre eine dauerhafte Teilerwerbsminderung zugesprochen bekommen und gleichzeitig eine befristete Arbeitsmarktrente. Der Gutachter der DRV wollte sie gleich auf Vollerwerbsminderung "setzen" aufgrund der Situation, die sich auch nicht mehr bessern wird. Sie ist momentan mit knapp über 7 Wochenstunden auf mehrere Tage erwerbstätig. Die körperliche Konstitution und nun auch das Alter der Kinder lassen etwa 2-3 Stunden täglich zu. Sie hat auch vom Arbeitgeber die Möglichkeit auf 12-14h / Woche mit max. 3h / Tag aufzustocken. Ist die Aufstockung auf 2-3h täglich und max. 14 Wochenstunden für die weitere Genehmigung der Arbeitsmarktrente / Vollerwerbsminderung bei weiterer Beantragung hinderlich?

    Grüße

    M.Schmid

    • user
      Christian Schultz
      am 21.04.2023

      Hallo Herr Schmid, das kann man schlecht sagen, weil für die Bewilligung der Arbeitsmarktrente vor allem andere Punkte relevant sind. Ob die Firma Ihrer Frau mehr Stunden ermöglichen könnte. Ob es Jobalternativen in der Umgebung gibt, die Ihre Frau ausüben könnte. Das muss man sich für den Einzelfall anschauen.

      • user
        M.Schmid
        am 23.04.2023

        Hallo Herr Schulz, danke für die Rm.

        Welche Details benötigt man, um es etwas genauer betrachten zu können?

        Grüße

        M.Schmid

        • user
          Christian Schultz
          am 24.04.2023

          Im Sozialrecht muss man sich eigentlich immer die komplette Situation anschauen. Also zum Beispiel auch die medizinischen Befundberichte. Die Situation am Arbeitsplatz etc. Das können wir hier im Forum allerdings nicht leisten - dafür braucht es eine persönliche Beratung.

  • user
    Carmen
    am 16.04.2023

    Hallo Herr Schultz,

    auch ich habe eine Frage zur Arbeitsmarktrente:

    Ich war von Oktober 2020 bis März 2023 krankgeschrieben.

    Die DRV hat mir rückwirkend ab 5/2021 eine Teil-EM-Rente genehmigt und ab 11/2022 eine volle Erwerbsminderungsrente (mit Hinweis auf die Arbeitsmarktsituation). Darf ich nun unter 3 Stunden täglich arbeiten? Melde ich das direkt an die DRV oder am Jahresende den Jahresverdienst?

    Vielen Dank für Ihre Mühe!!!

    • user
      Christian Schultz
      am 17.04.2023

      Hallo Carmen, Sie können problemlos einen Minijob ausüben und dafür bis zu drei Stunden pro Tag arbeiten. Das ist für Ihre aktuelle Rente unschädlich. Bei der DRV müssen Sie nur die Aufnahme Ihres Job melden - der Rest läuft dann erstmal automatisch.

      • user
        Carmen
        am 17.04.2023

        Hallo Herr Schultz,

        danke wieder für die schnelle Antwort.

        Ich habe eine kurze Frage wegen der Bezeichnung Mini-Job:

        Man darf bei voller Erwerbsminderungsrente diese ca. 18.500 Euro jährlich verdienen, oder? Sinnvoll ist es dann, der DRV am Jahresende/Jahresbeginn diese Jahresmeldung des AG zu schicken, oder?

        Ganz herzliche DANK und einen guten Wochenstart!

        • user
          Christian Schultz
          am 17.04.2023

          Ja, das kann man machen. Die DRV meldet sich aber sonst auch, wenn Unterlagen fehlen.

  • user
    Friedhelm
    am 13.04.2023

    Guten Tag ,Herr Schultz,beziehe die Arbeitsmarktrente nach Auskunft der Rv.

    Wieviel darf ich mit der arbeiten?

    Gelten dieselben Bestimmungen mit unter 15 Stunden in der Woche ?

    Da ich ja laut Gutachten regelmäßig 3-6 Stunden belastbar bin ( ich sehe das anders) ,kőnnte ich eine eventuelle Tätigkeit dann auch auf zb.2 mal 4,5 aufteilen ?

    Vielen Dank,Grűße,Friedhelm

    • user
      Christian Schultz
      am 13.04.2023

      Hallo Friedhelm, theoretisch können Sie bei einer "Arbeitsmarktrente" unter sechs Stunden täglich arbeiten. Aber ob das so sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Denn Sie erhalten die volle Rente ja aufgrund der Tatsache, dass der Arbeitsmarkt für Teilzeit in Ihrem Fall verschlossen ist. Wenn Sie nun doch Teilzeit arbeiten, beweisen Sie im Prinzip, dass es doch noch Teilzeitstellen gibt. Mit der Gefahr, dass man Ihnen in Zukunft doch nur die halbe Rente auszahlt.

      Lassen Sie sich da in jedem Fall persönlich beraten.

  • user
    Marion U.
    am 01.04.2023

    Guten Tag, ich bekomme eine unbefristete Teilzeit EM Rente und eine halbe Arbeitsmarktrente befristet bis Oktober 23. Wegen meiner Schwerbehinderung könnte ich nach Ablauf in die Altersrente wechseln, allerdings ist abschlagsfreie Altersrente erst ab 10/24. Würden mir dann die 3,9% von meiner jetzigen Rentenauszahlung abgezogen oder bleibt alles bestehen. Wenn dem so ist, muss ich für die Weiterbewilligung Arbeitsrente auch das Formular R0120 ausfüllen und die Selbsteinschätzung. Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 03.04.2023

      Hallo Marion, der Bestandsschutz zum Wechsel von der EM- in die Altersrente gilt 24 Monate lang. Aber nur, wenn keine neuen Abschläge durch die Altersrente oben drauf kommen. Vermutlich ist es also sinnvoller, den Wechsel in die Altersrente ohne Abschläge anzupeilen. Am besten vereinbaren Sie dafür einen kostenlosen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung.

  • user
    Stefanie E.
    am 31.03.2023

    Hallo Herr Schultz,

    ich beziehe rückwirkend seit 10/21 eine bis 09/24 befristete Arbeitsmarktrente, da ich ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis in Vollzeit habe. Ist dieser Arbeitsvertrag die Grundvoraussetzung für eine Weiterzahlung der AM-Rente, oder kann das AV aufgelöst werden? Und muss ich meinem Arbeitgeber weiterhin eine AU vorlegen, oder reicht der Hinweis auf die EM- Rente?

    Vielen Dank für Ihre Mühe und beste Grüße

    Stefanie E.

    • user
      Christian Schultz
      am 03.04.2023

      Hallo Stefanie, in vielen Fällen wird die Arbeitsmarktrente aufgrund des bestehenden Arbeitsvertrags gezahlt. Der ist aber nicht das einzige Kriterium für die Weiterzahlung. Bevor Sie nun etwas auflösen, lassen Sie sich aber bitte unbedingt persönlich beraten. Das muss man sich genauer anschauen.

      Ob der Arbeitgeber weiterhin die Krankmeldung benötigt, ist von Firma zu Firma unterschiedlich. Da fragen Sie bitte direkt in der Personalabteilung nach. Lassen Sie sich die Antwort am besten schriftlich geben - zum Beispiel per E-Mail.

  • user
    B.K.
    am 14.03.2023

    Hallo,

    ich habe jüngst eine volle EM- Rente per DRV Gutachten . Noch kein Rentenbescheid, da noch nicht beantragt , weil Fragen offen sind:

    1. Welche Nachteile entstehen mir hinsichtlich des Unterschieds Schonvermögen ( Bürgergeld contra kommunale Sozialhilfe ) z.b. 10.000 EUR Sozialhilfe, 40 TSD EUR Bürgergeld ( bzw. 15 TSD nach einem Jahr , noch die Möglichkeit der Schuldentilgung in der Karenzzeit )

    2. Dazuverdienste ( Unterschied )

    3. Jobcenter schickt Aufrechnung mit dem kommunalen Sozialamt zu , und das im Vorfeld eines Rentenbescheides. Werden da nicht Dinge vorweggenommen? ( Ich bin nicht informiert, das Jobcenter anscheinend schon )

    Vielen Dank, MfG

  • user
    Beate
    am 10.03.2023

    Hallo Herr Schultz, muss ich für eine Arbeitsmarkt Rente mich um einen TZ.-Job bemühen? Ich bin seit 4/21 wegen ME/CFS (chron.Fatique- Erschöpfung) krank geschrieben. Soll jetzt eine teilw. EM-Rente erhalten, die RV hat aktuell meine Bankdaten erfragt. Ich hoffe, dass ich dann eine Arbeitsmarktrente bekomme. Meine Fragen: 1.muss ich Bewerbungen nachweisen, obwohl ich AU bin

    2. in 10/24 kann ich in vorgezogene Altersrente gehen, da ich 50 Prozent Schwerbesch. unbefristet bin, die Anwartschaftsmonate habe ich erfüllt,

    aber wirkt sich die Arbeitsmarktrente negativ auf die Rente aus oder nicht? DANKE für Ihre Antwort, mfG Beate

    • user
      Christian Schultz
      am 10.03.2023

      Hallo Beate, die Arbeitsmarktrente wirkt sich ebenso wenig negativ auf die spätere Altersrente aus wie eine "handelsübliche" EM-Rente. Im Gegenteil: Ihre Altersrente kann durch den Bestandsschutz nicht niedriger ausfallen als zuvor die EM-Rente.

      Ob Sie eine Arbeitsmarktrente erhalten, liegt nicht in Ihrer Hand. Daher müssen auch keine Bewerbungen nachgewiesen werden.

      • user
        Beate
        am 10.03.2023

        Vielen Dank, lieber Herr Schultz, für die schnelle Antwort! Es tun sich immer wieder neue Fragen auf in so einem langen Prozess. Nun bin ich durch Ihre Antwort sehr beruhigt. Herzliche Grüße

  • user
    Rolf
    am 04.01.2023

    Hallo Herr Schultz,

    ich habe zum 01.07.21 eine Teil-EM bewilligt bekommen. Damals ging es mir so schlecht, dass wir einen Anwalt aufgesucht haben. Das Ergebnis nach etlichen Gutachten war, dass mir kürzlich ein Vergleich mit der Umwandlung in eine Arbeitsmarktrente angeboten wurde. Mittlerweile bin ich arbeitslos gemeldet, seit ca. Mitte 22. Welche Konsequenzen hat das für mich (Rückzahlung? Anrechnung? ALG ist ja höher als die Arbeitsmarktrente.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    • user
      Christian Schultz
      am 04.01.2023

      Hallo Rolf, in der Regel müssen Sie nichts zurückzahlen, wenn eine EM-Rente rückwirkend bewilligt wird. Einen ähnlichen Fall haben wir ja jetzt bei Ihnen. Allerdings kann ich meine Hand für diese spezielle Situation nicht ins Feuer legen - daher sollten Sie dieses Angebot am besten bei einem Fachanwalt für Sozialrecht prüfen lassen. Oder bei meinen Kollegen vom SoVD.

      • user
        Rolf
        am 04.01.2023

        Hallo Herr Schultz,

        vielen Dank erstmal. Die Frist für die Annahme des Vgl. ist schon abgelaufen, kann man die verlängern? Recherche / Beratung benötigt Zeit. Mein RA hat sich zurückgezogen aus der Sache, da kein FA.

        • user
          Christian Schultz
          am 05.01.2023

          Hallo Rolf, da sind wir im Arbeitsrecht - keine Ahnung, wie das bei Fristen mit solchen Vergleichen läuft. Am besten einmal den Arbeitgeber fragen.

  • user
    Andrea
    am 04.01.2023

    Hallo,

    ich beziehe schon seit längerem eine Arbeitsmarktrente. Evtl. ergibt sich demnächst die Möglichkeit eines Nebenjobs der 1x die Woche für 4-5 Std. stattfindet. Meine Frage, kann ich damit die Arbeitsmarktrente gefährden und wieder in die Teilzeiterwerbsminderungsrente fallen?

    Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 04.01.2023

      Hallo Andrea, das muss man sich im Einzelfall anschauen. Ich empfehle Ihnen, direkt bei der Deutschen Rentenversicherung nachzufragen.

  • user
    Peter
    am 02.01.2023

    Hallo. Ich beziehe befristet eine Arbeitsmarktrente. Das bedeutet das ich eigentlich 3 bis unter 6 Stundenn arbeiten könnte.Da der teilzeitarbeitsmarkt nichts hergab. Wie sieht es denn jetzt aus, wenn ich jetzt einen Teilzeitjob finde. Wie richten sich da die Stunden am Tag aus. Nur unter 3 Stunden wegen er Arbeitszeitrente? Oder 3 bis unter 6 Stunden? Die teilweise em wurde bis zur Altersrente bewilligt.

    • user
      Christian Schultz
      am 03.01.2023

      Hallo Peter, sollten Sie einen adäquaten Job finden, bliebe Ihnen die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Sie könnten dann also zwischen 3 und 6 Stunden am Tag arbeiten, bekämen Ihren Halbtagsverdienst und würden diesen mit der halben EM-Rente aufstocken.

  • user
    Detlev Blome
    am 25.10.2022

    Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Schultz,

    ich beziehe Arbeitsmarktrente und zwar 1. wg. teilweiser Erwerbsminderung unbefristet und 2. wg. fehlender, passender Teilzeitstellen die volle EM Rente, allerdings befristet bis 1.5.2023. Nun will ich proaktiv den Verlängerungsantrag (Formblattt R0120) stellen und sehe dort die Frage unter 3.2., ob ich bei der Agentur für Arbeit oder Jobcenter arbeitssuchend gemeldet bin? Hierzu Folgendes: Ich habe die AfA seinerzeit (okt.20) umgehend sowohl über die teilweise als auch über die voll EM Rente informiert und wurde daraufhin aus der Vermittlung / Beratung. Diesen Status kann ich online in meinem AfA Account sehen. Da ich nun keinen Fehler machen will habe ich zwei Fragen: Müsste ich mich für eine Verlängerung ab Mai 23 vorher wieder als arbeitssuchend melden ? Oder lasse ich das einfach so und kreuze im Verlängerunsantrag Nein an? Ich danke vorab für einige Hinweise hierzu, mit bestem Gruß Detlev Blome

    • user
      Christian Schultz
      am 29.10.2022

      Hallo Detlev, da müssten Sie bitte einmal bei der Arbeitsagentur nachfragen. Das weiß ich nicht aus dem Stehgreif.

  • user
    Peter
    am 22.08.2022

    Guten Tag Herr Schulz,

    Ich habe im Jan/Febr. 2021 eine Reha gemacht. Bandscheibe HWS 6/7 . Das Gutachten der Reha besagt das ich in meinem erlernten Beruf unter 3 Stunden und in anderen Tätigkeiten 3 bis unter 6 Stunden mit Einschränkungen arbeiten kann. Daraufhin habe ich einen EM Rente beantragt. Die Rentenkasse hat es abgelehnt. Ich habe natürlich Widerspruch eingelegt und die hat dann nach vielen Monaten nochmals einen Befundbericht vom Orthopäden verlangt. Der bestätigt die kaputte Bandscheibe . Dann vergingen wieder Monate bis ich wieder verärgert nachhaken musste. Jetzt hatte ich einen Termin vor die Nase gesetzt bekommen um noch ein Gutachten erstellen zu lassen. Hat die Rentenkasse organisiert. Arzt und Termin.

    Der Arzt sagte mir das er mich arbeitsfähig ( 6 Stunden plus ) schreiben wird, mit Einschränkungen aber Arbeitsfähig. Mittlerweile beziehe ich schon 6 Monate Harz 4 und habe seit Jan. 2021 nicht ein einziges Jobangebot bekomme.

    Ich bin 58 Jahre und habe 40 Jahre in Rentenkasse eingezahlt. Nun zu meinen Fragen.

    Welchem Gutachten glauben die Sozialrichter eher ? Klage werde ich bei wiederholter Ablehnung auf jeden Fall einreichen.

    Und kommt für mich dann nicht auch eine Arbeitsmarktrente in Frage ?

    Mit freundlichem Gruß

    Peter

    • user
      Christian Schultz
      am 22.08.2022

      Hallo Peter, die Arbeitsmarktrente ist ja nur möglich, wenn Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen würden. Ob Sie diese bekommen - oder ob diese Ihnen zusteht, kann man ohne Einblick in die Gutachten nicht beantworten. Ich kann Ihnen leider auch nicht sagen, welches Gutachten am Ende stärkeres Gewicht hat.

  • user
    Birgit N.
    am 15.08.2022

    Sehr geehrter Herr Schulz,

    zzt. bekomme ich die teilweise Erwerbsminderungsrente. Ab Oktober 2022 hat mir die DRV Bund die volle befristete Erwersminderungsrente zugestanden. Nun bin ich aber arbeitslos gemeldet, damit ich gesetzlich krankenversichert bin. Ansonsten müsste ich mich freiwillig krankenversichern.

    Wenn mit jetzt das ALG ab Oktober gestrichen wird, kann ich dann trotzdem noch arbeitslos gemeldet sein (auch ohne Bezüge), um die gesetzliche Krankenversicherung für den Zeitraum bis zur Altersrente zu nutzen?

    Lieben Dank für eine Antwort,

    Birgit N.

    • user
      Christian Schultz
      am 17.08.2022

      Hallo Birgit, nein - mit voller EM-Rente sind Sie nicht mehr arbeitslos gemeldet. Aber Sie sind über die Deutsche Rentenversicherung krankenversichert. Fragen Sie dort gern noch einmal nach.

  • user
    Frau Richter
    am 11.08.2022

    Hallo Herr Schultz,

    Nahtlosigkeit wurde bei meinem Mann nicht stattgegeben, da er noch 3 bis unter 6 Stunden in einem anderen Beruf arbeiten könnte( lt. GUTACHTER Arbeitsamt). In der Reha wurde er als arbeitsunfähig entlassen, ist auch weiterhin krank. Behandelnde Psychologin schätzt ein nur unter 3 Stunden. Gutachter hält jedoch nur am Rehabericht fest. Somit hat mein Mann nur ein Restleistungsvermögen von 29 Stunden wöchentlich, das Arbeitslosengeld wird

    dementsprechend gekürzt. Auch wenn er sagt er stellt sich dem Arbeitsmarkt nach seinen Möglichkeiten zur Verfügung, wird AlG1 gekürzt, weil lt. Gutachten keine volle Leistungsfähigkeit besteht. Ist wohl in der Praxis anders als in Ihrem Buch und in den Videos erklärt wird. Oder ist das Arbeitsamt im Unrecht?

    • user
      Christian Schultz
      am 12.08.2022

      Hallo Frau Richter, das ist ungewöhnlich. In der Regel ist es möglich, sich - theoretisch - in Vollzeit zur Verfügung zu stellen. Aber natürlich habe ich auch so etwas wie bei Ihnen schon gehört. Wie immer empfehle ich hier eine persönliche Beratung.

  • user
    D..J.
    am 16.06.2022

    Ich beziehe seit 2014 eine mittlerweile unbefristete teilweise Erwerbsminderungsrente und arbeite 10 Stunden/Woche. Um über die Arbeitslosigkeit in die Arbeitsmarktrente zu kommen, müsste ich selbst kündigen, da mein AG (Öffentlicher Dienst) mich nicht entlassen würde. Besteht dann trotzdem nach 6 Monaten Anspruch auf die Arbeitsmarktrente, oder ist dafür ein Gekündigtwordensein Voraussetzung?

    Freundliche Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 16.06.2022

      Einen Anspruch auf die Arbeitsmarktrente gibt es nicht. Das wird von der Rentenversicherung immer individuell geprüft. Bevor Sie einen solchen Schritt gehen, sollten Sie sich also auf jeden Fall beraten lassen.

  • user
    Sonja
    am 11.06.2022

    Guten Tag Herr Schultz,

    nach meiner Erkrankung konnte ich nur noch Teilzeit arbeiten, bekam ab 2014 eine halbe Erwerbsminderungsrente und ab 2015 zusätzlich eine Arbeitsmarktrente. Seither wurde diese immer wieder befristet verlängert.

    Ich bin jetzt 60 Jahre alt, habe einen GdB von 50 und mein Gesundheitszustand hat sich seither nicht viel verbessert.

    Laut meinem Arzt wird dies auch nicht mehr möglich sein.

    Da es mir finanziell jetzt sehr schlecht geht, muss ich etwas dazuverdienen, damit ich monatlich über die Runden komme.

    Ich habe nun eine Stelle gefunden, bei der ich 2 x wöchentlich für 2,5 Stunden arbeiten könnte, habe aber die Angst, dass mir die Rente wieder genommen wird.

    Kann dies passieren oder sind meine Bedenken unbegründet?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    • user
      Christian Schultz
      am 13.06.2022

      Hallo Sonja, ich gehe nicht davon aus, dass Ihre Rente bei den paar Stunden in Gefahr gerät. Selbst mit voller EM-Rente dürfen Sie ja täglich bis zu drei Stunden arbeiten und so 450 Euro im Monat hinzuverdienen.

      Aber wie ich immer dazu sage: Am besten noch einmal von einem Profi persönlich beraten lassen, zum Beispiel bei meinen Kollegen im SoVD.

      • user
        Sonja
        am 13.06.2022

        Guten Tag Herr Schultz,

        vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und den Tipp. Ich werde mich sicherheitshalber an den SoVD wenden.

  • user
    Anna
    am 08.04.2022

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    ich bin Ausgesteuert, dann habe ich Arbeitslosengeld1 auf Dauer von 2 Jahren bekommen (Arbeitsverhältnis besteht noch). Die Agentur für Arbeit schreibt mir, dass ich nur noch weniger als 15 Std. /Woche arbeiten kann. Ich soll ein Reha- oder Erwerbsminderungsrente Antrag stellen. Momentan bin ich in Reha und werde demnächst Arbeitsunfähig und auf dem Arbeitsmarkt weniger als 3 Std. arbeiten kann entlassen. Am Ende des Jahres werde ich 63 Jahre alt und wollte den Erwerbsminderungsrente Antrag ab dem 01.01.2023 stellen, damit ich keine Abschläge bekomme. Wäre es möglich? Macht die Agentur für Arbeit das mit? Sie können mich ja nicht zwingen den Renten Antrag früher zu stellen?

    Mit freundlichen Grüßen

  • user
    Emil
    am 04.04.2022

    Hallo,

    ab wann gelten die 6 Monate Arbeitslosigkeit, die ich brauche um eine Arbeitsmarkt Rente beantragen zu können?

    Ich bin seit 23.12.2021 Arbeitslos und jetzt hat mir die DRV eine Teil-EM-Rente ab dem 1.7.2020 ( 1.3.2021 ) zugesagt.

    Ab wann also kann ich die Arbeitsmarkt Rente beantragen? Die 6 Monate laufen ja dann schon ab dem 1.1.2022, oder?

    Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 04.04.2022

      Hallo Emil, diese sechs Monate sind nicht in Stein gemeißelt, daher müssen Sie über die Frist auch nicht groß nachdenken. Häufig wird die Arbeitsmarktrente auch sofort ausgezahlt - gerade wenn die EM-Rente rückwirkend bewilligt wird. Hier zu Ihrer zweiten Frage, da gibt es auch keine feste Frist. Die rückwirkende Bewilligung orientiert sich ja an den Berichten Ihrer Ärzte. Also an der Frage, wie lange Sie schon so krank sind.

      Alles Weitere können wir hier nicht im Forum klären, lassen Sie sich dazu bitte persönlich beraten.

  • user
    Emil Komm
    am 04.04.2022

    Hallo,

    ich wollte mal fragen, wie weit die DRV den Rentenbeginn einer Teil-EM-Rente nach hinten verlegen kann?

    Ich habe meinen Rentenantrag am 15.2.2021 gestellt, jetzt hat mir die DRV ein Angebot gemacht, wo sie mir eine Teil-EM-Rente ab dem 1.7.2020 genehmigt. Kann sie soweit zurück gehen, wenn ja, was hat das für Auswirkungen auf meine Alters Rente. Dann habe ich doch weniger Rentenbeiträge und somit auch weniger Rente, oder sehe ich das Falsch?

    BestenDank

  • user
    Heuer Andrea
    am 30.03.2022

    Guten Tag Herr Schultz,

    Ich habe eine Arbeitsmarktrente auf Zeit vom 1.11.2020 bis 31.10.2023 bewilligt bekommen.

    Mein Arbeitsverhältnis ruht.

    Benötige ich noch weiterhin eine AU?

    MfG A.H.

    • user
      Christian Schultz
      am 31.03.2022

      Hallo Andrea, normalerweise nicht. Es ist aber wichtig, weiterhin bei einem Arzt in Behandlung zu sein, damit die Rente irgendwann weiterbewilligt werden kann. Dafür benötigen Sie ja aktuelle Befundberichte Ihrer Ärzte.

  • user
    Ria. W.
    am 28.02.2022

    Hallo

    habe mal eine frage, ich habe im Oktober 2019 eu rente beantragt, nach dem 1. Gutachten kam sehr schnell ein ablehnungsbescheid worauf hin ich natürlich sofort wiederspruch eingelegt habe, auf Grund dessen das es nur ein orthopädischen Gutachten war ich aber auch lungenkrank bin, zeitgleich wurde eine Reha über die Krankenkasse beantragt die auch von der rentenkasse abgelehnt wurde, die kk und ich legten auch da wieder spruch ein, danach wegen der reha nichts mehr gehört, nachdem ich beim 2 Gutachten war , kam auf einmal der Brief von der rentenkasse das ich erst eine reha machen müsste und das sie der Klinik mitgeteilt haben das es Eilt, ich war also vom 5.01.22 bis 26.01 22 in der reha wurde Arbeitsunfähig bis auf weiteres entlassen ! im alten Job sind die berühmten 3 h und auf allgemeinen Arbeitsmarkt 3-6 h mit vielen Einschränkungen nicht nur stehen nicht nur sitzen keine luftverschnutzung wegen der lunge und tag Schicht, ich habe ein gdb von 50 und pflegegrad 1 aus der reha heraus hat der Sozialdienst nun eine pflegegrad Erhöhung beantragt und ein G bzw AG beim versorgungsamt... nun die Frage Wie lange dauert es nach der reha mit der Bearbeitung , achso der rehaberricht war fehlerhaft zu meinen nachteil und die Klinik wollte diesen korregieren. Beim Abschluss Gespräch sagte mir die ärtztin das alles gut wird wegen der Rente da ich bis auf weitere AU entlassen werde und dies bedeutet für eine sehr sehr lange Zeit ich bekomme kein Krankengeld mehr und alg2 auch nicht da der verdienst meines Mannes mit angerechnet wird , ich geh so langsam auf den finanziellen Ruin zu, und möchte gern wissen wie lange so etwas dauern kann, handelt es sich doch um ein wiederspruchsverfahren was nun seit Anfang/Mitte 2021 läuft, und ist es wirklich normal das der Antrag nun schon seit 0kt 2019 läuft... sie sehen ich bin echt verzweifelt mittlerweile.

    Vielen Dank für die prompte Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 28.02.2022

      Hallo Ria, wie lange solch ein Verfahren dauert, hängt von unterschiedlichen Faktoren an. Es gibt Widersprüche, die innerhalb einiger Tage abgehandelt werden. Dann wiederum warten Menschen mehrere Monate. Ich empfehle Ihnen auf jeden Fall, dass Sie sich Hilfe holen: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

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