Der Weg in die Rente ist nicht immer gleich. Im besten Fall gelingt der Übergang unmittelbar aus dem letzten Arbeitsverhältnis. Menschen mit starken gesundheitlichen Einschränkungen müssen oft schon vorher eine Erwerbsminderungsrente in Kauf nehmen oder hangeln sich über das Krankengeld bis in die Rente. Wieder andere verlieren einige Jahre vor dem geplanten Ruhestand ihren Job – und beziehen Arbeitslosengeld.
In unserer Übersicht sprechen wir die wichtigsten Fragen und Antworten dazu an.
Wie lange kann ich vor der Rente Arbeitslosengeld beziehen?
Wie lange Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, hängt von zwei Faktoren ab. Da ist zum einen die Frage danach, wie lange Sie vor dem Verlust Ihres Jobs Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt haben. Solange Sie im Angestelltenverhältnis arbeiten, geschieht dies ganz automatisch. Außerdem spielt Ihr Alter eine entscheidende Rolle: Wer jünger als 50 Jahre alt ist, kann maximal zwölf Monate lang Arbeitslosengeld erhalten.
Ab dem 50. Geburtstag steigt die maximale Bezugsdauer an – auf bis zu 24 Monate ab Erreichen des 58. Lebensjahres. Diese zwei Jahre Arbeitslosengeld gibt es aber nur, wenn Sie zuvor 48 Monate oder länger versicherungspflichtig beschäftigt waren.
Ab wann kann ich frühestens in die gesetzliche Altersrente?
Wenn Sie keine Schwerbehinderung – also einen Grad der Behinderung von mindestens 50 – haben, ist der Renteneintritt frühestens mit 63 Jahren möglich. Und dann auch nur mit Abschlägen. Falls Sie 45 Versicherungsjahre voll haben, kann der Renteneinstieg um Ihren 64. Geburtstag herum auch ohne Abzüge gelingen. Das genaue Datum hängt von Ihrem Jahrgang ab.
Kommentare (35)
johnbkh
am 01.02.2022Hallo, ist man als ALG-I-Bezieher zu Initiativbewerbungen verpflichtet? Habe noch 6 Monate bis zur Rente und einen Fragebogen zur "Mitteilung des aktuellen Sachstandes" erhalten. Jobangebot von der Arbeitsagentur liegen bisher keine vor.
Danke!
Andy
am 10.01.2022Hallo,
Ich war 2020 6 Monate arbeitslos und habe zuvor ca.30 Jahre ohne Unterbrechungen gearbeitet ( eingezahlt) Mein Restanspruch war 186 Tage . Nun bin ich wieder arbeitslos, nachdem ich 12 Monate in Beschäftigung war. Mittlerweile bin ich über 50 Jahre alt. Normalerweise sollte ich doch nun Anspruch auf 15 Monate Bezug haben. Heißt: 6 Monate neuer erworbener Anspruch + 6 Monate Rest. Aber jetzt über 50 Jahre.!
Christian Schultz
am 17.01.2022Hallo Andy, der Anspruch auf Arbeitslosengeld richtet sich vor danach, wie lange Sie in den fünf Jahren zuvor eingezahlt haben. Und erst danach ist das Alter wichtig: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/alg-i-wie-lange-bekomme-ich-da-eigentlich
Mehmet Lanes
am 09.01.2022Guten Tag,
Geboren bin ich 02.11.1960
Ich werde meine 45 Jahre Erwerbstätigkeitzeit August 2022 voll haben.
Ich bin seit Juni 2021 Arbeitsunfähig.
(bevor ich Arbeitslos wurde, wurde ich Arbeitsunfähig, bis dahin war ich 9 Monate In Vollbeschäftigung und hatte Stand 31 August 2020 384 Arbeitlosentage -Lt. Arbeitsagentur. Ich war vor dieser Beschäftigung auch Arbeitlos)
Meine Fragen
1. habe ich während der Beschäftigungszeit ab 01. September 2020 bis Kündigung zum 01. Juni 2021 zusätzlich Arbeitslosenzeit erarbeitet/Verlängert?
2. Werden die Arbeitsunfähigkeitzeiten auch wenn nach der Beschäftigungszeit, ich meine Arbeitsunfähigkeitszeiten bis dato auch zur Erarbeitung (Verlängerung) des Arbeitslosenzeit hinzugezogen?
3. Zählen wenn ich angenommen ab August 2022 Arbeitslos werde die Arbeitslosenzeit zur Erhöhung meiner Rente?
4. Habe ich nach 45 Jahre Vollbeschäftigung Möglichkeit ohne Abzug in die Rente zugehen?
Für Ihre zeitnahen Informationen bin ich sehr dankbar
Christian Schultz
am 17.01.2022Hallo Mehmet, solange Sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wächst damit Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld. Auch während der Lohnfortzahlung bzw. im Krankengeld. Mehr über die Dauer des Anspruchs hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/alg-i-wie-lange-bekomme-ich-da-eigentlich
Auch beim Bezug von ALG I werden Rentenbeiträge gezahlt. Allerdings nur mit Bezug auf 80 Prozent von dem, was Sie vorher verdient haben. Mit 45 Jahren Wartezeit können Sie dann abschlagsfrei in Rente gehen. Allerdings erst zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/45-jahre-wartezeit-wann-kann-ich-in-rente
Wolfgang B
am 06.01.2022Guten Abend,
ich werde im April 62 (geb.04.1960) und habe letztes Jahr im August meine 45 Arbeitsjahre voll gehabt.
Nachdem ich dreimal einen Antrag auf Altersteilzeit gestellt habe, der jedesmal abgelehnt wurde, trage ich mich nun mit dem Gedanken, im September 2022 in die Arbeitslosigkeit zu gehen, da ich gesundheitlich stark angeschlagen bin und da es dann nur noch 2 Jahre bis zum offiziellen Rentenbeginn sind.
FRAGE 1: Ab wann kann ich den Antrag auf Rente einreichen?
Meine große Sorge ist, dass ich als Berufskraftfahrer sofort an irgendeinen Betrieb vermittelt werde oder mich wöchentlich bei irgendwelchen Firmen vorstellen muss.
Frage 2: Gibt es Regelungen, wie oft ich mich bewerben muss oder zu Vorstellungsgesprächen gehen muss??
Vielen Dank
Christian Schultz
am 07.01.2022Hallo Wolfgang, Ihre Altersrente beantragen Sie rund drei Monaten vor dem geplanten Start. Beim Bezug von ALG I stehen Sie der Vermittlung zur Verfügung. Grundsätzlich müssen Sie also mitwirken. Mit gesundheitlichen Einschränkungen und einem gewissen Alter wird man Ihnen aber mit großer Wahrscheinlichkeit nicht viel zumuten.
Eine allgemeine Mindestanzahl von Bewerbungen gibt es nicht. Das klären Sie individuell mit Ihrem Arbeitsvermittler.
Gaby
am 06.05.2022Hallo, mein Mann mit 62 Jahren wird vom Arbeitsamt nur schikaniert. Er war Geschäftsführer und ist sehr krank geworden, ihm wurde gekündigt und nach seiner Krankheit wollte er wieder arbeiten. Er hat sich Arbeitssuchend und Arbeitslos gemeldet. Nun wurde ihm eine Maßnahme aufgelegt, die ihm helfen soll Bewerbungen zu schreiben, Bewerbungsgespräche zu führen u.s.w. gehts noch??? Und das ein halbes Jahr lang!!! Für so was werden unsere Steuergelder verschwendet. Mein Mann hat zig Bewerbungen beurteilt und zig Bewerbungsgespäche geführt und hat die Kenntnisse. Er ist bereit sich auf dem Arbeitsmarkt umzusehen und sich zu bewerben, aber diese Maßnahme ist ein Witz und eine Demütigung.
Gerald Zähler
am 29.12.2021Hallo
Ich bin 60 Jahre alt, bis jetzt 40 Jahre gearbeitet ,habe auch jetzt 40 Rentenpunkte ,und Schwerbehindertenausweis .gehe mit 61,8 Jahren in Rente mit 10,8 % Abzug .
Was heisst Abzug, habe dann 42 Rentenpunkte ,mit 61.8 Jahren, Bekomme ich meine 42 Rentenpunkte ausgezahlt ,oder wird mir davon noch 10,8 % abgezogen.
Christian Schultz
am 03.01.2022Hallo Gerald, der Abzug bezieht sich auf Ihre Bruttorente. Würde die zum Beispiel bei 1000 Euro liegen, würden Sie bei 10,8 Prozent 108 Euro weniger bekommen - also 892 Euro. Von diesem Betrag müssten Sie dann noch Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
Dagmar voigt
am 27.12.2021Hallo, mein Arbeitsvertrag wir zum 01.03.22 durch Beurlaubung aufgehoben. Ich habe seit 2014 alterteilzeit durchgeführt. 22 Monat aktiv 22 passiv und dan ab dem 60 bis 63 die Beurlaubung. Ich würde gerne Anschlagsfrei in 2023 im mai abschlagsfrei in Rente gehen. Dafür muss ich mich ab März 2022 arbeitslos melden. Muss ich da noch Bewerbungen schreiben?
Christian Schultz
am 03.01.2022Hallo Dagmar, ja, grundsätzlich schon. Ob Ihr Arbeitsvermittler das aber auch konkret von Ihnen erwartet, ist eine andere Frage.
Konni T.
am 18.12.2021Hallo, eine Frage: Ich habe im Mai 2021 wegen Umstrukturierung des Büros meinen Job verloren und war - auch schon vorher - wegen einer Handverletzung bis Nov. 2021 krankgeschrieben, die ich berufsbedingt verschleppt hatte. Ich habe vorzeitig ab 2/22 Rentenantrag (mit Abschlägen) gestellt. Muss ich für die Monate Dez. 21 und Jan. 22 noch Bewerbungen schreiben?
Christian Schultz
am 20.12.2021Hallo Konni, theoretisch schon. Aber ich denke nicht, dass Ihr Arbeitsvermittler darauf bestehen wird.
Annett Meier
am 18.11.2021Hallo,
ich bin 63 Jahre alt und habe im April 2022 45 Arbeitsjahre voll. ab November 22 könnte ich vorzeitig in Rente gehen. Ich arbeite im Einzelhandel, nun schließt unsere Firma bis 31.03.2022 alle Filialen in Deutschland. wir sind zum 31.03.2022 gekündigt. Ich würde mich im Januar schon mal beim Arbeitsamt melden. Die Zeit vom April bis November möchte ich mit geringfügiger Beschäftigung, neben dem Arbeitslosengeld, überbrücken. Im Juni stelle ich den Rentenantrag. Wäre das so möglich?
Vielen Dank für eine Antwort
Christian Schultz
am 18.11.2021Hallo Annett, die 45-jährige Wartezeit hätten Sie dann ja bereits erfüllt, bevor Sie arbeitslos werden. Diese Voraussetzung wäre also schon einmal abgehakt.
Wenn Sie jetzt 63 sind, wurden Sie vermutlich 1958 geboren? Eine abschlagsfreie Rente wäre dann zum 64. Geburtstag möglich. Vor diesem Hintergrund sollte Ihr Plan also aufgehen. Sprechen Sie das am besten aber noch einmal mit einem Berater der Deutschen Rentenversicherung durch.
Frank Schumann
am 13.11.2021Hallo,
Ich bin 64 Jahre alt (15.07.1957)und erhalte ALG 1.
Möchte nächstes Jahr zum 01.08.2022 vorzeitig in Rente gehen.
Wieviel Bewerbungen muss ich monatlich erbringen um nicht das ALG1 Geld gekürzt bzw. gestrichen zu bekommen ? Was ist zumutbar? Soll 75km zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren und Vollzeit arbeiten
Christian Schultz
am 15.11.2021Hallo Frank, was für wen zumutbar ist, kann man leider nicht allgemein beantworten. Grundsätzlich sind Sie natürlich in der Pflicht, sich um Arbeit zu bemühen. Ist die Firma, von der Sie sprechen, denn auch an einer Zusammenarbeit mit Ihnen interessiert?
Franziska Iskra
am 11.10.2021Ich bin 62 habe vom Arbeitsamt ein Vermittlung bekommen aber mir geht es zurzeit nicht so gut was kann ich machen danke jetzt schon mal
Christian Schultz
am 12.10.2021Hallo Franziska, das sollten Sie dann klar ansprechen. Das Schlimmste, was Sie machen können, ist nichts machen. Dann wird man Ihnen mangelnde Mitwirkung vorwerfen.
Hans L
am 29.07.2021Hallo, ich bin 60 Jahre und bekomme seit 2 Monaten ALG 1 (hätte Anspruch auf 24 Monate), jetzt EMR bis 63 jahre. Hätte ich nach diesen 3 Jahren noch Anspruch auf die letzten 22 Monate ALG1?
Christian Schultz
am 30.07.2021Hallo Hans, ganz sicher bin ich mir nicht. Aber ich gehe davon aus, dass Ihr Anspruch auf ALG I bestehen bliebe. Lassen Sie sich am besten persönlich dazu beraten: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Hoeltmann
am 25.06.2021Hallo hr Schulz nach meiner aussteuerung bin ich jetzt arbeitslos 2 Jahre vor meiner Rente ich bin am23. 2.57.geb.werden rentenbeitraege von der Agentur weiterhin gezahlt? Ich habe Anspruch auf 24 monate
Christian Schultz
am 28.06.2021Hallo, die Arbeitsagentur zahlt bei ALG I immer Rentenbeiträge. Allerdings zählen die letzten 24 Monate vor dem Rentenbeginn nicht als Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-63-in-die-rente-aber-vorher-arbeitslos
Martin T
am 27.05.2021Ich bin Okt. 1958 geboren.
Seit Juni 2018 AU. Seit Jan. 2019 Arbeitslos im Sinne Nahtlosigkeit.
35 Jahre Versicherungszeit erfüllt.
DRV erkennt geminderte EU-Rente an.
Zahlt die Agentur bei geminderter EU-Rente bis zum Ende der 2-jahrigen Bezugszeit weiter?
D.h. ich würde für das letzte halbe Jahr 2021 Rente plus Al-Geld erhalten?
Jan. 2022 in Altersrente mit Abschlag? oder
da SB 50GdB ab Jan.2022 Rente wegen Schwerbehinderung?
Christian Schultz
am 27.05.2021Hallo Martin, bei voller Erwerbsminderungsrente zahlt die Arbeitsagentur nicht mehr. Dann gibt es nur noch Rente.
Egon Noge
am 20.02.2021Zitat:
"Falls Sie also nur 44 Jahre voll haben und dann Arbeitslosengeld beziehen, kommen Sie auf diese Weise allein nicht auf die nötigen 45 Jahren."
Kann ich in diesem Fall selber ein Jahr lang in die Rentenversicherung einzahlen? Um so die 45 Jahre voll zu bekommen.
Christian Schultz
am 02.03.2021Hallo Egon, es gibt die Möglichkeit, Ausgleichsbeiträge an die Rentenversicherung zu zahlen. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-moeglichkeiten-gibt-es-um-zusaetzlich-in-die-gesetzliche-rentenversicherung-einzuzahlen
Buchalik Miroslaw
am 30.01.2021Ich will mit 61 Jahren Jahrgang1962 Rente für Schwerbehinderte bekommen.Ab 01.11.2023.Vor her aber24 Monate Arbeitslosengeld 1 bezihen.Meine Frage .Muss ich mir dem Arbeitsamt gegenüber als vermittelbar stellen um Arbeitslosengeld1 24 Monate zu bekommen ,und wie sieht's das mit dem Job überhaupt aus.
Christian Schultz
am 01.02.2021Hallo Miroslaw, Ihre Frage habe ich bereits in dem anderen Beitrag beantwortet. Dort haben Sie dieselbe Frage gestellt.
Anneliese Herfurt
am 21.01.2021Ich bin 63 Jahre beziehe ALG 2 und bin Arbeitsunfähig geschrieben , muss ich mich während der Arbeitsunfähigkeit bewerben ?
Christian Schultz
am 22.01.2021Hallo Anneliese, solange Sie nur für bestimmte Tätigkeiten krankgeschrieben sind, müssen Sie sich theoretisch um Arbeit bemühen. Erst eine Erwerbsminderung (für den kompletten Arbeitsmarkt) befreit Sie davon.
Aber ich denke, dass kein Mitarbeiter im Jobcenter Sie mit Stellenangeboten bombardieren wird, wenn Sie einige Zeit krank sind.
monaucu
am 04.12.2020Hallo, ab 01.01.2021 bin ich Arbeitslos, habe die Kündigung von meiner Firma erhalten. Habe die Möglichkeit mit 63 in Rente mit Abzüge zu gehen
und die 2 Jahre bis dahin möchte ich so gut wie möglich nicht mehr arbeiten. Habt ihr solche Erfahrungen?
Karla Schall
am 12.11.2021Hallo,
im Moment stehe ich vor der gleichen Frage. Können Sie mir Ihre Erfahrung mitteilen.
Vielen Dank im voraus für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Karla
Holger Zander
am 30.04.2020Danke für weitere Infos. Mit freundlichen Grüßen H. Zander
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