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Arbeitslos kurz vor der Rente: Muss ich mich noch bewerben?

Armut

Wann in die Rente? Eine Frage, die viele Menschen in Deutschland beschäftigt. Ob man bis zur Regelaltersgrenze arbeitet oder eine der Varianten zur vorgezogenen Altersrente nutzt, hängt nicht zuletzt von den finanziellen Voraussetzungen ab. Im Durchschnitt treten die Deutschen im Westen des Landes zurzeit mit 64,2 Jahren ihren Ruhestand an. In Ostdeutschland liegt dieser Wert rund sechs Monate davor.

Arbeitslos kurz vor der Rente: Muss ich mich noch bewerben?

Der Weg in die Rente ist nicht immer gleich. Im besten Fall gelingt der Übergang unmittelbar aus dem letzten Arbeitsverhältnis. Menschen mit starken gesundheitlichen Einschränkungen müssen oft schon vorher eine Erwerbsminderungsrente in Kauf nehmen oder hangeln sich über das Krankengeld bis in die Rente. Wieder andere verlieren einige Jahre vor dem geplanten Ruhestand ihren Job – und beziehen Arbeitslosengeld.

In unserer Übersicht sprechen wir die wichtigsten Fragen und Antworten dazu an.

Wie lange kann ich vor der Rente Arbeitslosengeld beziehen?

Wie lange Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, hängt von zwei Faktoren ab. Da ist zum einen die Frage danach, wie lange Sie vor dem Verlust Ihres Jobs Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt haben. Solange Sie im Angestelltenverhältnis arbeiten, geschieht dies ganz automatisch. Außerdem spielt Ihr Alter eine entscheidende Rolle: Wer jünger als 50 Jahre alt ist, kann maximal zwölf Monate lang Arbeitslosengeld erhalten.

Ab dem 50. Geburtstag steigt die maximale Bezugsdauer an – auf bis zu 24 Monate ab Erreichen des 58. Lebensjahres. Diese zwei Jahre Arbeitslosengeld gibt es aber nur, wenn Sie zuvor 48 Monate oder länger versicherungspflichtig beschäftigt waren.

Ab wann kann ich frühestens in die gesetzliche Altersrente?

Wenn Sie keine Schwerbehinderung – also einen Grad der Behinderung von mindestens 50 – haben, ist der Renteneintritt frühestens mit 63 Jahren möglich. Und dann auch nur mit Abschlägen. Falls Sie 45 Versicherungsjahre voll haben, kann der Renteneinstieg um Ihren 64. Geburtstag herum auch ohne Abzüge gelingen. Das genaue Datum hängt von Ihrem Jahrgang ab.

Anders sieht es aus, wenn Sie schwerbehindert sind. In diesem Fall können Sie zurzeit theoretisch schon an Ihrem 61. Geburtstag in die Altersrente starten. Allerdings nur, wenn Sie bereit sind, hohe Abschläge in Kauf zu nehmen.

Der Weg in die Altersrente hängt also von mehreren Faktoren ab. Prüfen Sie vor allem, ob eine Schwerbehinderung vorliegt. Wichtig ist außerdem die Anzahl Ihrer Versicherungsjahre. Ab dem 55. Lebensjahr bekommen Sie diese über die Rentenauskunft übermittelt.

Muss ich bei Arbeitslosigkeit vor der Rente irgend etwas beachten?

Grundsätzlich können Sie sich an den oben beschriebenen Parametern orientieren: Wann kann ich in die Rente – und unter welchen Bedingungen? Und wie lange besteht mein Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Es gibt jedoch ein Szenario, das Sie für Ihre Pläne auf jeden Fall kennen sollten. Falls Sie in Ihrem Leben lange gearbeitet haben und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte anpeilen, kann es mit dem Arbeitslosengeld ein Problem geben. Denn die letzten beiden Jahre unmittelbar vor dem Renteneinstieg gelten hier nicht als Versicherungszeit. Falls Sie also nur 44 Jahre voll haben und dann Arbeitslosengeld beziehen, kommen Sie auf diese Weise allein nicht auf die nötigen 45 Jahren.

Wie Sie in solch einem Fall trotzdem wie geplant in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte einsteigen können, lesen Sie in diesem Beitrag.

Muss ich offen für einen neuen Job sein, wenn ich kurz vor der Rente stehe?

Wer Arbeitslosengeld bezieht, muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Dieser Maßstab gilt immer, und zwar unabhängig vom Alter. Selbst wenn Sie Arbeitslosengeld nach der Aussteuerung erhalten und aus gesundheitlichen Gründen eigentlich gar nicht arbeiten können, bleibt der Arbeitsmarkt das theoretische Ziel.

Vor diesem Hintergrund können Sie sich neuen Stellenangeboten also nicht verschließen. Auch wenn es nur noch sechs Monate bis zum Rentenstart sind. In der Praxis wird es selten vorkommen, dass Ihr Arbeitsvermittler Sie kurz vor der Rente mit ständigen Vermittlungsvorschlägen versorgt. Aber falls doch, müssen Sie sich bewerben. Oder zumindest einen guten Grund angeben, warum Sie es bei diesem bestimmten Job gar nicht erst versuchen können.

Wie Sie hier sehen, gibt es verschiedene Wege, eine vorgezogene Altersrente zu beziehen. Meistens mit sowohl positiven als auch negativen Aspekten. Und nicht jede Option passt zu Ihrer Lebenslage. In diesem Ratgeber erfahren Sie weitere wichtige Informationen und Tipps zu diesem großen Thema, zum Beispiel:

Was es bedeutet, wenn Sie einige Monate oder Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn Ihren Job verlieren
Welche Phasen aus Ihrem Lebenslauf bei welcher Wartezeit angerechnet werden
Wie Sie möglichst reibungslos aus dem Krankengeld oder einer EM-Rente in die Altersrente wechseln

Außerdem erfahren Sie wichtige Informationen zum großen Thema Erwerbsminderungsrente und dem oft schwierigen Übergang aus dem Krankengeld. In verständlicher Sprache mit mehr als 30 Grafiken. Hier können Sie "Vom Krankengeld zur Rente" bestellen - entweder als Taschenbuch oder PDF-Datei.


Kommentare (94)

  • user
    Jutta Schumm
    am 02.10.2024

    ich bin 60 Jahre alt und habe einen unbefristeten Behindertenausweis von 50 % (Bipolar). Mein offizieller Renteneintritt ohne Abschläge wäre der 01.03.2029. Ich möchte gerne abschlagsfrei zum 01.03.2026 in Rente gehen. Hierzu hatte ich bei der D. Rentenversicherung Bund eine Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung gebeten. Um das Auszugleichen kann ich eine Zahlung von Beiträgen i.H.v. über 50.000,00 EUR leisten. Was ich allerdings nicht verstehe, warum werden trotz der Einmalzahlung meine persönlichen Entgeltpunkte vermindert? Ich ging davon aus, dass die Zahlung dies eben verhindert? Wir haben leider derzeit in Betrieb große Umstrukturierungen und ich stoße an meine Belastungsgrenze.

    Ich frage mich, ob es nicht ratsam wäre in 2025 auf Teilzeit und dann ab 01.03.2027 für die letzten 2 Jahre in die Arbeitslosigkeit zu gehen.

    Während der Arbeitslosigkeit werden ja nach wie vor Beiträge in die Rente einbezahlt. Ich habe gehört, dass wenn man in den ersten 19 Monaten in der Teilzeitbeschäftigung arbeitslos wird, dann allerdings das Arbeitslosengeld auf die Vollzeitstelle gerechnet wird, stimmt das?

    Was meinen Sie, wäre es nicht sogar besser bei meiner Erkrankung eine volle Erwerbsminderungsrente zu beantragen?

    • user
      Christian Schultz
      am 02.10.2024

      Hallo Jutta, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier im Forum keine individuellen Fälle klären können. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung. Den SoVD gibt es in ganz Deutschland.

  • user
    Almahoste
    am 03.08.2024

    Hallo, ich bin in Teilzeit 20 Std/Woche berufstätig. Es findet momentan eine grosse Umstruktierung der Arbeitsplätze statt. Zusätzlich wurde mein Gehalt über eine Besitzstandszulage "eingefroren". Ich fühle mich nicht mehr wertgeschätzt und würde am liebsten selbst kündigen und ab 04/2025 für 2 Jahre in die Arbeitslosigkeit gehen bis zur Rente. Wartezeit ist erfüllt, 45 Jahre voll. Bin aber 1962 geboren und möchte möglichst nicht in Frührente mit Abschlägen gehen, sondern ohne Abschläge zum 01.02.2027. Wie schätzen Sie meine Chancen ein, das umzusetzen? Muss ich mit einer dreimonatigen Sperre rechnen? Macht es Sinn vor der Eigenkündigung den Kontakt mit der Arbeitsagentur zu suchen? Oder sollte man diese lieber lassen?

    • user
      Christian Schultz
      am 06.08.2024

      Hallo, wenn Sie eine Einigung mit dem Arbeitgeber finden, ist das eine gute Lösung. Dann lassen Sie sich kündigen oder treffen eine entsprechende Vereinbarung, dass Sie einen Aufhebungsvertrag schließen. Das sollten Sie aber in jedem Fall durch einen Fachanwalt prüfen lassen, um einer Sperre bei der Arbeitsagentur zu entgehen.

  • user
    Marion
    am 13.07.2024

    Hallo, werde 14 Monate aus wirtschaftlichen Gründen vor meiner "63er" Rente arbeitslos.

    War aber dieses Jahr bis 15. April 12 Monate arbeitslos.

    Meine Frage: Ich erhalte bestimmt kein Arbeitslosengeld dieses Jahr.

    Und wäre meine Rente mit 63 in Gefahr?

    Laut Unterlagen könnte ich zum 01.11.25 in die Rente mit 63 gehen, aber bei der Berechnung war die Arbeitslosigkeit nicht mit berechnet.

    Damit verschiebt sich die Rente bestimmt weiter nach hinten, weil 24 Monate sonst nicht gegeben sind.

    Bin ich da richtig?

    • user
      Christian Schultz
      am 15.07.2024

      Hallo Marion, ich kann das so nicht beantworten. Was meinen Sie denn mit "Rente mit 63"? Die Rente nach 35 Versicherungsjahren? da zählt der Bezug von Arbeitslosigkeit immer mit.

  • user
    Marianne
    am 25.06.2024

    Hallo,

    ich beziehe derzeit ALG I und stehe damit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Bis zu welcher Höhe an Gehaltseinbußen ist ein Job (noch) zumutbar und verpflichtet mich zur Bewerbung?

    Und, ist man zur Bewerbung verpflichtet, wenn das Gehalt einer ausgeschriebenen Stelle deutlich geringer ist, als das

    ALG I?

    Für eine Info besten Dank vorab.

    Gruß Marianne

    • user
      Christian Schultz
      am 25.06.2024

      Hallo Marianne, es gibt dazu unterschiedliche Gerichtsurteile und eine Herangehensweise, die sich in der Praxis durchgesetzt hat. Je länger Sie ALG I beziehen, desto höher kann das Gehalt unter dem letzten Lohn vor der Arbeitslosigkeit liegen. Man kann allerdings nicht generell sagen, dass das Gehalt höher als das ALG sein muss - hier kommt es auch wieder darauf an, in welcher Situation Sie sich befinden.

  • user
    Super
    am 22.04.2024

    Tja - schade, dass die Leute sowenig wissen. Meine Frage: Wenn ich nun 33 Versicherungsjahre voll habe, mit 61 Jahren arbeitslos werde und dann im letzten Monat vor der Rente mit 63 noch einen Minijob anfange, gilt dann auch die Regel "Arbeitslosigkeit 2 Jahre vor der Rente werden nicht auf die Rente angerechnet", oder geht das dann anteilig?

    • user
      Christian Schultz
      am 22.04.2024

      Nein, das bezieht sich nur auf die 45-jährige Wartezeit. Also die für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/das-dilemma-mit-dem-alg-i-bei-der-45-jaehrigen-wartezeit-fuer-die-rente

      • user
        Super
        am 22.04.2024

        Hallo,

        also wenn ich mit 61 Jahren arbeitslos werde und dann nur 33 Versicherungsjahre habe, kann ich trotzdem mit 63 in Rente gehen? Habe ich das "Nein" so richtig verstanden?

        • user
          Christian Schultz
          am 24.04.2024

          Genau, das geht. Das ist dann die Rente mit Abschlägen. 0,3 Prozent pro Monat.

  • user
    Susanne
    am 18.03.2024

    Guten Tag Herr Schultz,

    bin Jahrgang 1960. Habe bis Februar 2023 Krankengeld (Depressionen) für 78 Wochen erhalten und seit dem bekomme ich ALG I. Die Blockfrist für meine damalige Erkrankung läuft Ende Mai 2024 aus. Nach einem Umzug geht es mir wieder sehr schlecht. Kann ich nach der Blockfrist erneut Krankengeld für dieselbe Krankheit erhalten?

    Danke für Ihre Antwort.

    Freundliche Grüße

  • user
    Diron
    am 19.12.2023

    Hallo

    Ich habe dieses Jahr am 1.9 2023 45 Jahre voll gehabt und muss bis 64 und 6 Monate bis zur Abschlagsfreien Rente warten.

    Könnte ich die Wartezeit mit zb. 1 Jahr krank und 1,5 Jahre Arbeitslosigkeit überbrücken?

    Vom 1.1.2024 ab gesehen.

    Bin jahrgang 61

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2024

      Hallo Diron, theoretisch geht das. Zu den Details sollten Sie sich aber lieber noch einmal persönlich beraten lassen.

  • user
    Daniel
    am 18.10.2023

    Hallo,

    09.1962 Jahrgang Schwerbehinderung GdB 80% Merkzeichen G+B. Ab 31.05.2024 soll mein Arbeitsvertrag aufgelöst danach dollte ich 18 oder 24 Monate. ALG und anschließend Rente, allerdings mit Abschlag. Werde ich noch in der ALG Zeit noch vermittelt?

    • user
      Christian Schultz
      am 23.10.2023

      Hallo Daniel, grundsätzlich stehen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, wenn Sie ALG I erhalten. Auch unmittelbar vor der Rente. Inwieweit Sie dann wirklich zur Bewerbung aufgefordert werden, hängt vom jeweiligen Arbeitsvermittler im Amt ab.

  • user
    Tristan
    am 02.09.2023

    Hallo,

    ich 59 beziehe seit 2011 die volle Erwerbsminderungsrente (seit 2 Jahren unbefristet)! Was kommt auf mich zu wenn die RV mir heute die Rente streicht? Mit einer Lücke von 12Jahren im Lebenslauf gibt sich wohl kein Arbeitgeber zufrieden.

    Gruß

    Tristan

    • user
      Christian Schultz
      am 04.09.2023

      Hallo Tristan, Ihre Rente ist doch unbefristet. Die wird nicht grundlos gestrichen.

  • user
    Cornelia
    am 22.07.2023

    Hallo,

    Ich bin 61 Jahre alt im Dezember werde ich 62 ich war im Krankenhaus tätig als Service kraft war vorher im Hotel tätig 38 Jahre mein Vertrag wurde nicht verlängert und wurde auch Gemobbt jetzt in ich 7 Monate Arbeitslos muss Bewerbungen Schreiben ich gehe in 16 Monaten in Rente und bin in Pfischologe Behandlung .Wenn ich länger Krank bin wird da meine Rente verlängert ich gehe mit 63 in Rente mit 12 /6 Abzüge

    Mfg Bloßfed

    • user
      Christian Schultz
      am 28.07.2023

      Hallo Cornelia, Ihr Rentenbeginn wird durch eine Krankheit nicht nach hinten geschoben.

  • user
    Werner
    am 22.07.2023

    Ich bin mit 14 Jahren in die Lehre gegangen habe meine 45 Jahre voll bin jetzt 5 Monate vor mein 60ten.wann kann ich in rente gehen

    Geboren 29.12.1963

    • user
      Werner
      am 05.08.2023

      Hat den keiner eine Antwort für mich schade leider

  • user
    Martin E
    am 29.06.2023

    Mein Dienstvertrag läuft zum 30.06.2024 aus. Dann bin ich 65 Jahre jung. Bis zu meinem gesetzlichen Rentenbeginn zum 1.9.2025 würde ich gerne noch arbeiten. Ich mach mir da nicht´s vor. Es wird schwierig sein eine neue Position für in der ersten Führungsebene für 14 Monate zu erhalten. Gebe die Hoffnung aber nicht auf.

    Zum Ablauf des Vertrages bin ich 48 Jahre zahlendes Mitglied bei der Deutschen Rentenversicherung. Seit 30 Jahre liege ich über die Beitragsbemessungsgrenze und habe zum 31.12.2022 77,76 Rentenpunkte.

    Wenn ich keine neue Anstellung finde gehe ich nur in die ALG1 wenn ich dadurch keinen wirtschaftlichen Schaden habe. Dazu meine Fragen:

    - zahlt das Arbeitsamt die anteilige private Krankenversicherung zusätzlich zum Arbeitslosengeld?

    - werden die Rentenbeiträge bis zum Renteneintrittsalter weiter eingezahlt und erhöhen meine Rentenpunkte?

    - gibt es andere Dinge auf die ich achten muss?

    - wo sollte ich mich persönlich beraten lassen?

    mit freundlichen Grüßen

    Martin

  • user
    Werner Toffl
    am 16.05.2023

    Ich bin am 13.08.1961 geboren, unser Betrieb schließt zum Februar 2024. Da ich nur einen befristeten Arbeitsvertrag habe , bin ich danach Arbeitslos.

    Ich könnte offiziell erst im März 2026 ohne Abschläge in Rente gehen...ich würde trotzdem meine Rente beantragen und und einen Teilzeit Job machen.

    Oder Raten Sie mir davon ab..?

    LG Werner

    • user
      Christian Schultz
      am 16.05.2023

      Hallo Werner, das kann man leider nicht allgemein beantworten. Dafür müsste man sich Ihre Situation in Gänze anschauen. Wenden Sie sich hierfür gern an meine Kollegen in der Sozialberatung: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

      • user
        Bernd
        am 12.08.2023

        Hallo Werner,

        Du solltest erst in ALG 1 gehen. Das ist mehr als Rente und deine Rentenpunkte wachsen weiter.

        Wenn Du es jetzt noch schaffst in der ALG Zeit 2-3 MonateKrank geschrieben zu werden kannst Du dann auch ohne Abschläge gehen.

        Ein Teilzeitjob bringt nur kurze Zeit etwas mehr Geld. Dann gehts in die Rente mit 12,6% Abzug, das ist in aller Regel sehr viel gerade auf die verbleibende Zeit gerechnet.

  • user
    Kraus
    am 02.05.2023

    hallo zusammen

    ich bin jahrgang märz 1961.als besonders langjährig versicherter mit fast 47 arbeitsjahren im september wäre mein renteneintritt am 1.10.2025.falls ich mit 63 jahren,das wäre am 1.4.2024 früher in rente gegen wollte, wie hoch wären den meine abschläge für diese anderthalb jahre?

    danke im vorraus für die antwort

    mfg

    • user
      Christian Schultz
      am 02.05.2023

      Hallo Kraus, das wäre dann nur über die Altersrente für langjährig Versicherte möglich. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-nach-45-und-35-jahren-wartezeit-kombinieren

      • user
        Kraus
        am 29.05.2023

        Danke für die Antwort. Das würde also bedeuten dass ich als langjährig versicherter offiziell bis 66 Jahre und 6 Monate arbeiten musste und bei einer vorgezogenen Rente mit 63 dann 12,6 Prozent Abzüge haette. Und das für 18 Monate weil ich ja mit 64 Jahren und 6 Monaten ohnehin Abschlag frei gehe. Ich denke mal das ist keine Alternative....

        • user
          Christian Schultz
          am 30.05.2023

          So würde ich das auch sehen ...

  • user
    Veit Schäfer
    am 29.03.2023

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Ich bin 61 JAHRE alt. Bekomme dieses Jahr meine 45 Arbeitsjahre voll.

    Wollte noch bis ich 63 arbeiten und mit Arbeitslos die Zeit bis zur abschlagsfreien Rente mit 64 und 8Monaten

    überbrücken,wenn mich mein entlässt. Wenn das so ist muß mein Chef die Sozialabgaben für mich

    weiterzahlen trotz arbeitslos.

    Mit freundlichen Gruß Veit Schäfer

    • user
      Christian Schultz
      am 29.03.2023

      Hallo Veit, wenn Sie arbeitslos sind, zahlt Ihre Firma keine Sozialabgaben mehr. Sie sind dann ja nicht mehr angestellt.

    • user
      Petra Trier
      am 17.04.2023

      Sehr geehrte Damen und Herrn, Werde im Juli 64 Jahe. Habe immer gearbeitet. Würde als besonders langjährig Versicherter am 03.10. In Rente gehen dürfen. Mein Arbeitgeber hat mich am 30.03 zum 30.06 aus betrieblichen Gründen gekündigt. Was für eine Niederdrächtigkeit. 3 Monate vor der Rente. Unglaublich. Was kann ich machen!?

      • user
        Christian Schultz
        am 17.04.2023

        Hallo Petra, als erstes auf jeden Fall sofort bei der Arbeitsagentur melden. Und dann lassen Sie sich am besten gleich auch eine aktuelle Rentenauskunft von der DRV schicken - dann wissen Sie schnell, welche Wartezeiten in der Rente Sie bereits erfüllen.

      • user
        Birgit F
        am 12.03.2024

        Hallo Petra , der Rentenbeginn ist mit 64 Jahren und 4 Monate. In Deinem Fall erst im November wenn Du im Juli veboren bist.

  • user
    Michael W
    am 28.03.2023

    Hallo Herr Schultz, ich bin im Januar 60 Jahre geworden. Das Unternehmen indem seit über 31 Jahren arbeite , hat mich auf eine sehr subtile Art zur eigenen Kündigung getrieben. Ja Ich bin mir bewust , das die eigene Kündigung nicht klug war. Aber ich habe einfach keine Kraft mehr zu kämpfen und ein Rechtsstreit würde mir den Rest geben.

    Ich habe zum Glück ein paar Rücklagen mit denen ich vielleicht ein halbes Jahr überbrücken kann.

    Mit 63 Könnte ich dann für langjährig Versicherte Rente beanspruchen, mir fehlen aber dafür 2,5 Jahre.

    Welche Möglichkeiten habe ich, außer eine neue Tätigkeit aufzunehmen, diese 2,5 Jahre zu überbrücken, bzw. kann ich diese Zeit mit 24 Monaten ALG1 und Krankengeld überbrücken?

    • user
      Christian Schultz
      am 29.03.2023

      Hallo Michael, wenn Sie ernsthaft erkranken, können Sie bis zu eineinhalb Jahre Krankengeld beziehen. Und im Anschluss Ihren restlichen Anspruch auf ALG I beziehen. Theoretisch würde das also gehen.

  • user
    Regina
    am 06.03.2023

    Hallo,

    ich bin 63 Jahre alt und kann ab 01.10.2023 als Langzeitarbeitende in Rente gehen.

    Jetzt hat mein Arbeitgeber mir mitgeteilt, wegen Umstrukturierung, mir zu kündigen.

    Das wären noch 6 Monate bis zu meiner Rente. Kann das Arbeitsamt von mir verlangen, dass ich vorzeitig in Rente gehe, da hätte ich allerdings 12 % Abzüge monatlich.

    • user
      Christian Schultz
      am 09.03.2023

      Hallo Regina, aktuell dürfen weder Jobcenter noch Arbeitsagentur von Ihnen verlangen, in eine Rente mit Abschlägen zu gehen.

      • user
        Andreas
        am 17.03.2023

        Hallo Christian, trifft das auch auf eine Rente ohne Abschläge zu? (45 Versicherungsjahre).

        Mein ALG I würde erst 5 Monate nach dem frühesten Termin für diese Rente enden.

        • user
          Christian Schultz
          am 17.03.2023

          Hallo Andreas, eine Rente ohne Abschlag ist "zumutbar". Das kann das Jobcenter von Ihnen verlangen. Nicht aber die Arbeitsagentur.

          • user
            Andreas
            am 17.03.2023

            Hallo Christian, Danke für die superschnelle Antwort. Oder bist du eine KI? :-)

            • user
              Christian Schultz
              am 17.03.2023

              So fortschrittlich sind wir beim SoVD noch nicht ;-) ...

  • user
    Fischer Gabi
    am 02.03.2023

    Hallo,

    bin 7/60 geboren, arbeite bereits über 45 Versicherungsjahre. Da mein Alt-Chef nach über 40 Jahren an einen jüngeren Kollegen übergab, bin ich nun seit einem Jahr bei dem Kollegen. Mit ihm komme ich aber nicht aus. Was passiert, wenn ich z.B. zum 30.9.23 kündige? Bekäme ich für ALG I eine Sperre? Wer bezahlt während der event. Sperre meine Krankenkasse etc? Meine Rente würde am 1.12.24 beginnen und ich möchte nicht mit Abzügen in Rente gehen.

    Was können Sie mir empfehlen?

    Vielen Dank im Voraus

    LG G.F.

    • user
      Christian Schultz
      am 03.03.2023

      Hallo Gabi, wenn Sie selbst kündigen, werden Sie bei der Arbeitsagentur gesperrt. Das ALG I kann sogar um ein Viertel gekürzt werden - Sie bekommen dann statt zwei Jahre nur eineinhalb Jahre Geld. Krankenversichert sind Sie in dieser Zeit, es werden aber keine Rentenbeiträge gezahlt. Und Einkommen haben Sie auch nicht.

      Bevor Sie da etwas unternehmen, sollten Sie sich also lieber noch einmal persönlich beraten lassen.

  • user
    Lydia Durán
    am 01.02.2023

    Hallo,

    ich bin im April 1959 geboren.

    31 Jahre Versicherungsbeiträge bezahlt.

    Ich bin sehr verzweifelt und weiß nicht, was die BESTE Lösung für meine Situation wäre. Beruflich extrem gestresst, nervlich am Ende. Glaube

    nicht bis zum 66,2 Jahre aushalten zu können. Ich würde SCHNELLSTMÖGLICH vorzeitig in Rente gehen wollen (mit Abschlägen, da keine Erwerbsminderung)

    Wäre die Kündigung bzw. Aufhebung des Arbeitsvertrages? (Öffentlicher Dienst, Angestellte) eine Alternative? Anspruch auf ALG für 2 Jahre?

    Hätte ich in meinem Alter Anspruch auf eine Umschulung? Wer würde diese finanzieren?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.

    Lydia

    • user
      Christian Schultz
      am 02.02.2023

      Hallo Lydia, leider können wir Ihre Anfrage nicht hier im Forum klären. Das ist zu komplex und hängt von vielen Faktoren ab. Gerade bei einer Kündigung ist Vorsicht geboten, da sollten Sie sich IMMER vorher persönlich beraten lassen.

      Über den grundsätzlichen Weg in den frühen Ruhestand kann ich Ihnen diesen Beitrag hier empfehlen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/frueher-in-die-rente-so-gehts-ohne-abzuege

  • user
    Alfred
    am 22.01.2023

    Mal eine ganze interesante frage habe ich. Ich bin seit 17 Jahren Rentner in Spanien und seit 10 Jahren Rentner mit einer absoluten Erwerbsminderungsrente in Deutschland. Was passiert , wenn ich mich mit 62 Jahren wieder Arbeitslos melde und eine Umschulung beantrage, weil ich in meinem alten Beruf nicht mehr arbeiten kann. Ich würde aber gerne wieder arbeiten gehen. bekomme so um die 800 Euro Erwerbsminderungsrente in Deutschland. Muss aber auch noch sagen, das ich 34 Jahre im Ausland war und jetzt wieder in Deutschland bin.

    Wenn ich mich jetzt wieder Arbeitslos melden würde, was für konsequenzen hätte das später für mich, wenn ich mein Rentenalter ereicht hätte.

    mit freundlichen Grüssen

    • user
      Christian Schultz
      am 23.01.2023

      Hallo Alfred, in Deutschland haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dafür müssten Sie vorher ausreichend eingezahlt haben: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/alg-i-wie-lange-bekomme-ich-da-eigentlich

      Bei voller EM-Rente würde es aber ohnehin kein ALG I geben. Die Erwerbsminderungsrente können Sie höchstens mit Grundsicherung aufstocken - hier gibt es keine Möglichkeit für eine Umschulung.

  • user
    Ulli S.
    am 25.10.2022

    Hallo zusammen.

    Ich bin 63 und könnte im Juli abschlagsfrei in Rente gehen. Meine 45 Jahre habe ich bereits voll.

    Jetzt bin ich zum Jahresende betriebsbedingt gekündigt worden.

    Wenn ich jetzt noch 6 Monate AlG 1 beziehe, würde das meine Rente für besonders langjährig versicherte

    gefährden ??

    Freundliche Grüße,

    Ulli.

    • user
      Christian Schultz
      am 29.10.2022

      Hallo Ulli, nein - Sie haben die 45 Jahre ja bereits erfüllt.

  • user
    Kola
    am 28.08.2022

    Guten Tag, ich habe eine Frage zum Arbeitslosengeld.

    Ich bekomme aufgrund der Insolvenz meiner Firma seit knapp einem Jahr Arbeitslosengeld 1 für insgesamt 2 Jahre..... da ich jetzt 65 Jahre werde passt es genau bis zur Rente.

    Die Berechnung des Leistungsanspruchs liegt nun schon 2 Jahre zurück, aufgrund der hohen Inflation frage ich mich warum das AlG I nicht wie die Rente jährlich erhöht wird. Gibt es eine Möglichkeit der Erhöhung durch einen Widerspruch? Mein Leistungsanspruch ist aktuell durch eine Reha unterbrochen…….

    MfG Kola

    • user
      Christian Schultz
      am 29.08.2022

      Leider nein, die Höhe des ALG I ist ja im Gesetz geregelt. Ein Widerspruch würde nur helfen können, wenn eine fehlerhafte Berechnung vorliegt.

  • user
    johnbkh
    am 01.02.2022

    Hallo, ist man als ALG-I-Bezieher zu Initiativbewerbungen verpflichtet? Habe noch 6 Monate bis zur Rente und einen Fragebogen zur "Mitteilung des aktuellen Sachstandes" erhalten. Jobangebot von der Arbeitsagentur liegen bisher keine vor.

    Danke!

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    Andy
    am 10.01.2022

    Hallo,

    Ich war 2020 6 Monate arbeitslos und habe zuvor ca.30 Jahre ohne Unterbrechungen gearbeitet ( eingezahlt) Mein Restanspruch war 186 Tage . Nun bin ich wieder arbeitslos, nachdem ich 12 Monate in Beschäftigung war. Mittlerweile bin ich über 50 Jahre alt. Normalerweise sollte ich doch nun Anspruch auf 15 Monate Bezug haben. Heißt: 6 Monate neuer erworbener Anspruch + 6 Monate Rest. Aber jetzt über 50 Jahre.!

    • user
      Christian Schultz
      am 17.01.2022

      Hallo Andy, der Anspruch auf Arbeitslosengeld richtet sich vor danach, wie lange Sie in den fünf Jahren zuvor eingezahlt haben. Und erst danach ist das Alter wichtig: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/alg-i-wie-lange-bekomme-ich-da-eigentlich

      • user
        Maike Tepper
        am 19.04.2023

        Ich bin 59 Jahre alt und habe aus Mobbinggründen gekündigt. Ich habe bisher 30 Stunden gearbeitet. Nun wollte ich erstmal ALG 1 beantragen und mir eine Stelle suchen. Ein Bekannter hat mir jetzt erstmal einen 450 Euro Job angeboten, bekomme ich dann trotzdem mein Arbeitslosengeld, was ja höher ist oder werden die 450 Euro einbehalten?

        • user
          Christian Schultz
          am 20.04.2023

          Hallo Maike, bei einem Minijob dürfen Sie bis zu 165 Euro im Monat verdienen, ohne dass Ihr ALG I gekürzt wird. Sie erhalten also trotzdem ALG I.

  • user
    Mehmet Lanes
    am 09.01.2022

    Guten Tag,

    Geboren bin ich 02.11.1960

    Ich werde meine 45 Jahre Erwerbstätigkeitzeit August 2022 voll haben.

    Ich bin seit Juni 2021 Arbeitsunfähig.

    (bevor ich Arbeitslos wurde, wurde ich Arbeitsunfähig, bis dahin war ich 9 Monate In Vollbeschäftigung und hatte Stand 31 August 2020 384 Arbeitlosentage -Lt. Arbeitsagentur. Ich war vor dieser Beschäftigung auch Arbeitlos)

    Meine Fragen

    1. habe ich während der Beschäftigungszeit ab 01. September 2020 bis Kündigung zum 01. Juni 2021 zusätzlich Arbeitslosenzeit erarbeitet/Verlängert?

    2. Werden die Arbeitsunfähigkeitzeiten auch wenn nach der Beschäftigungszeit, ich meine Arbeitsunfähigkeitszeiten bis dato auch zur Erarbeitung (Verlängerung) des Arbeitslosenzeit hinzugezogen?

    3. Zählen wenn ich angenommen ab August 2022 Arbeitslos werde die Arbeitslosenzeit zur Erhöhung meiner Rente?

    4. Habe ich nach 45 Jahre Vollbeschäftigung Möglichkeit ohne Abzug in die Rente zugehen?

    Für Ihre zeitnahen Informationen bin ich sehr dankbar

  • user
    Wolfgang B
    am 06.01.2022

    Guten Abend,

    ich werde im April 62 (geb.04.1960) und habe letztes Jahr im August meine 45 Arbeitsjahre voll gehabt.

    Nachdem ich dreimal einen Antrag auf Altersteilzeit gestellt habe, der jedesmal abgelehnt wurde, trage ich mich nun mit dem Gedanken, im September 2022 in die Arbeitslosigkeit zu gehen, da ich gesundheitlich stark angeschlagen bin und da es dann nur noch 2 Jahre bis zum offiziellen Rentenbeginn sind.

    FRAGE 1: Ab wann kann ich den Antrag auf Rente einreichen?

    Meine große Sorge ist, dass ich als Berufskraftfahrer sofort an irgendeinen Betrieb vermittelt werde oder mich wöchentlich bei irgendwelchen Firmen vorstellen muss.

    Frage 2: Gibt es Regelungen, wie oft ich mich bewerben muss oder zu Vorstellungsgesprächen gehen muss??

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 07.01.2022

      Hallo Wolfgang, Ihre Altersrente beantragen Sie rund drei Monaten vor dem geplanten Start. Beim Bezug von ALG I stehen Sie der Vermittlung zur Verfügung. Grundsätzlich müssen Sie also mitwirken. Mit gesundheitlichen Einschränkungen und einem gewissen Alter wird man Ihnen aber mit großer Wahrscheinlichkeit nicht viel zumuten.

      Eine allgemeine Mindestanzahl von Bewerbungen gibt es nicht. Das klären Sie individuell mit Ihrem Arbeitsvermittler.

      • user
        Gaby
        am 06.05.2022

        Hallo, mein Mann mit 62 Jahren wird vom Arbeitsamt nur schikaniert. Er war Geschäftsführer und ist sehr krank geworden, ihm wurde gekündigt und nach seiner Krankheit wollte er wieder arbeiten. Er hat sich Arbeitssuchend und Arbeitslos gemeldet. Nun wurde ihm eine Maßnahme aufgelegt, die ihm helfen soll Bewerbungen zu schreiben, Bewerbungsgespräche zu führen u.s.w. gehts noch??? Und das ein halbes Jahr lang!!! Für so was werden unsere Steuergelder verschwendet. Mein Mann hat zig Bewerbungen beurteilt und zig Bewerbungsgespäche geführt und hat die Kenntnisse. Er ist bereit sich auf dem Arbeitsmarkt umzusehen und sich zu bewerben, aber diese Maßnahme ist ein Witz und eine Demütigung.

  • user
    Gerald Zähler
    am 29.12.2021

    Hallo

    Ich bin 60 Jahre alt, bis jetzt 40 Jahre gearbeitet ,habe auch jetzt 40 Rentenpunkte ,und Schwerbehindertenausweis .gehe mit 61,8 Jahren in Rente mit 10,8 % Abzug .

    Was heisst Abzug, habe dann 42 Rentenpunkte ,mit 61.8 Jahren, Bekomme ich meine 42 Rentenpunkte ausgezahlt ,oder wird mir davon noch 10,8 % abgezogen.

    • user
      Christian Schultz
      am 03.01.2022

      Hallo Gerald, der Abzug bezieht sich auf Ihre Bruttorente. Würde die zum Beispiel bei 1000 Euro liegen, würden Sie bei 10,8 Prozent 108 Euro weniger bekommen - also 892 Euro. Von diesem Betrag müssten Sie dann noch Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

  • user
    Dagmar voigt
    am 27.12.2021

    Hallo, mein Arbeitsvertrag wir zum 01.03.22 durch Beurlaubung aufgehoben. Ich habe seit 2014 alterteilzeit durchgeführt. 22 Monat aktiv 22 passiv und dan ab dem 60 bis 63 die Beurlaubung. Ich würde gerne Anschlagsfrei in 2023 im mai abschlagsfrei in Rente gehen. Dafür muss ich mich ab März 2022 arbeitslos melden. Muss ich da noch Bewerbungen schreiben?

    • user
      Christian Schultz
      am 03.01.2022

      Hallo Dagmar, ja, grundsätzlich schon. Ob Ihr Arbeitsvermittler das aber auch konkret von Ihnen erwartet, ist eine andere Frage.

  • user
    Konni T.
    am 18.12.2021

    Hallo, eine Frage: Ich habe im Mai 2021 wegen Umstrukturierung des Büros meinen Job verloren und war - auch schon vorher - wegen einer Handverletzung bis Nov. 2021 krankgeschrieben, die ich berufsbedingt verschleppt hatte. Ich habe vorzeitig ab 2/22 Rentenantrag (mit Abschlägen) gestellt. Muss ich für die Monate Dez. 21 und Jan. 22 noch Bewerbungen schreiben?

    • user
      Christian Schultz
      am 20.12.2021

      Hallo Konni, theoretisch schon. Aber ich denke nicht, dass Ihr Arbeitsvermittler darauf bestehen wird.

  • user
    Annett Meier
    am 18.11.2021

    Hallo,

    ich bin 63 Jahre alt und habe im April 2022 45 Arbeitsjahre voll. ab November 22 könnte ich vorzeitig in Rente gehen. Ich arbeite im Einzelhandel, nun schließt unsere Firma bis 31.03.2022 alle Filialen in Deutschland. wir sind zum 31.03.2022 gekündigt. Ich würde mich im Januar schon mal beim Arbeitsamt melden. Die Zeit vom April bis November möchte ich mit geringfügiger Beschäftigung, neben dem Arbeitslosengeld, überbrücken. Im Juni stelle ich den Rentenantrag. Wäre das so möglich?

    Vielen Dank für eine Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 18.11.2021

      Hallo Annett, die 45-jährige Wartezeit hätten Sie dann ja bereits erfüllt, bevor Sie arbeitslos werden. Diese Voraussetzung wäre also schon einmal abgehakt.

      Wenn Sie jetzt 63 sind, wurden Sie vermutlich 1958 geboren? Eine abschlagsfreie Rente wäre dann zum 64. Geburtstag möglich. Vor diesem Hintergrund sollte Ihr Plan also aufgehen. Sprechen Sie das am besten aber noch einmal mit einem Berater der Deutschen Rentenversicherung durch.

  • user
    Frank Schumann
    am 13.11.2021

    Hallo,

    Ich bin 64 Jahre alt (15.07.1957)und erhalte ALG 1.

    Möchte nächstes Jahr zum 01.08.2022 vorzeitig in Rente gehen.

    Wieviel Bewerbungen muss ich monatlich erbringen um nicht das ALG1 Geld gekürzt bzw. gestrichen zu bekommen ? Was ist zumutbar? Soll 75km zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren und Vollzeit arbeiten

    • user
      Christian Schultz
      am 15.11.2021

      Hallo Frank, was für wen zumutbar ist, kann man leider nicht allgemein beantworten. Grundsätzlich sind Sie natürlich in der Pflicht, sich um Arbeit zu bemühen. Ist die Firma, von der Sie sprechen, denn auch an einer Zusammenarbeit mit Ihnen interessiert?

  • user
    Franziska Iskra
    am 11.10.2021

    Ich bin 62 habe vom Arbeitsamt ein Vermittlung bekommen aber mir geht es zurzeit nicht so gut was kann ich machen danke jetzt schon mal

    • user
      Christian Schultz
      am 12.10.2021

      Hallo Franziska, das sollten Sie dann klar ansprechen. Das Schlimmste, was Sie machen können, ist nichts machen. Dann wird man Ihnen mangelnde Mitwirkung vorwerfen.

  • user
    Hans L
    am 29.07.2021

    Hallo, ich bin 60 Jahre und bekomme seit 2 Monaten ALG 1 (hätte Anspruch auf 24 Monate), jetzt EMR bis 63 jahre. Hätte ich nach diesen 3 Jahren noch Anspruch auf die letzten 22 Monate ALG1?

    • user
      Christian Schultz
      am 30.07.2021

      Hallo Hans, ganz sicher bin ich mir nicht. Aber ich gehe davon aus, dass Ihr Anspruch auf ALG I bestehen bliebe. Lassen Sie sich am besten persönlich dazu beraten: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Hoeltmann
    am 25.06.2021

    Hallo hr Schulz nach meiner aussteuerung bin ich jetzt arbeitslos 2 Jahre vor meiner Rente ich bin am23. 2.57.geb.werden rentenbeitraege von der Agentur weiterhin gezahlt? Ich habe Anspruch auf 24 monate

  • user
    Martin T
    am 27.05.2021

    Ich bin Okt. 1958 geboren.

    Seit Juni 2018 AU. Seit Jan. 2019 Arbeitslos im Sinne Nahtlosigkeit.

    35 Jahre Versicherungszeit erfüllt.

    DRV erkennt geminderte EU-Rente an.

    Zahlt die Agentur bei geminderter EU-Rente bis zum Ende der 2-jahrigen Bezugszeit weiter?

    D.h. ich würde für das letzte halbe Jahr 2021 Rente plus Al-Geld erhalten?

    Jan. 2022 in Altersrente mit Abschlag? oder

    da SB 50GdB ab Jan.2022 Rente wegen Schwerbehinderung?

    • user
      Christian Schultz
      am 27.05.2021

      Hallo Martin, bei voller Erwerbsminderungsrente zahlt die Arbeitsagentur nicht mehr. Dann gibt es nur noch Rente.

  • user
    Egon Noge
    am 20.02.2021

    Zitat:

    "Falls Sie also nur 44 Jahre voll haben und dann Arbeitslosengeld beziehen, kommen Sie auf diese Weise allein nicht auf die nötigen 45 Jahren."

    Kann ich in diesem Fall selber ein Jahr lang in die Rentenversicherung einzahlen? Um so die 45 Jahre voll zu bekommen.

  • user
    Buchalik Miroslaw
    am 30.01.2021

    Ich will mit 61 Jahren Jahrgang1962 Rente für Schwerbehinderte bekommen.Ab 01.11.2023.Vor her aber24 Monate Arbeitslosengeld 1 bezihen.Meine Frage .Muss ich mir dem Arbeitsamt gegenüber als vermittelbar stellen um Arbeitslosengeld1 24 Monate zu bekommen ,und wie sieht's das mit dem Job überhaupt aus.

    • user
      Christian Schultz
      am 01.02.2021

      Hallo Miroslaw, Ihre Frage habe ich bereits in dem anderen Beitrag beantwortet. Dort haben Sie dieselbe Frage gestellt.

  • user
    Anneliese Herfurt
    am 21.01.2021

    Ich bin 63 Jahre beziehe ALG 2 und bin Arbeitsunfähig geschrieben , muss ich mich während der Arbeitsunfähigkeit bewerben ?

    • user
      Christian Schultz
      am 22.01.2021

      Hallo Anneliese, solange Sie nur für bestimmte Tätigkeiten krankgeschrieben sind, müssen Sie sich theoretisch um Arbeit bemühen. Erst eine Erwerbsminderung (für den kompletten Arbeitsmarkt) befreit Sie davon.

      Aber ich denke, dass kein Mitarbeiter im Jobcenter Sie mit Stellenangeboten bombardieren wird, wenn Sie einige Zeit krank sind.

  • user
    monaucu
    am 04.12.2020

    Hallo, ab 01.01.2021 bin ich Arbeitslos, habe die Kündigung von meiner Firma erhalten. Habe die Möglichkeit mit 63 in Rente mit Abzüge zu gehen

    und die 2 Jahre bis dahin möchte ich so gut wie möglich nicht mehr arbeiten. Habt ihr solche Erfahrungen?

    • user
      Karla Schall
      am 12.11.2021

      Hallo,

      im Moment stehe ich vor der gleichen Frage. Können Sie mir Ihre Erfahrung mitteilen.

      Vielen Dank im voraus für Ihre Rückmeldung.

      Mit freundlichen Grüßen

      Karla

  • user
    Holger Zander
    am 30.04.2020

    Danke für weitere Infos. Mit freundlichen Grüßen H. Zander

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