Rente nach 45 und 35 Jahren Wartezeit kombinieren?
Aktuelles Rente Behinderung
Die Frage ist so einleuchtend wie berechtigt: Wer in der Deutschen Rentenversicherung auf mindestens 45 Jahre Wartezeit kommt, darf zwei Jahre früher abschlagsfrei in den Ruhestand. Leider aber erst ab einem bestimmten Alter. Ist es nun vielleicht möglich, über Abschläge noch ein wenig früher in die Rente einzusteigen?
Über den Einstieg in die vorgezogene Altersrente ranken sich unzählige Halbwahrheiten, Mythen und schlichtweg Falschaussagen. Besonders häufig ist diese hier: Wer in seinem Leben mindestens 45 Jahre Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte zusammenbekommt, kann sofort in Rente gehen.
Stimmt leider nicht. Richtig ist: Mit 45 Jahren Versicherungszeit geht es exakt zwei Jahre früher abschlagsfrei in die Rente. Nicht früher. Das sorgt bei den Betroffenen natürlich für lange Gesichter. Und häufig für die anschließende Frage:
"Wenn ich nicht sofort in Rente kann - dann nehme ich einfach noch ein paar Monate Abschläge in Kauf und komme über diesen Weg in die vorgezogene Rente. Geht doch, oder?"
Nein, auch hier muss ich Sie enttäuschen. Das geht leider nicht.
Warum nicht? Nun, aktuell gibt es drei gängige Varianten, mit denen Sie vor der Regelaltersgrenze eine Altersrente beziehen dürfen:
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Sie können diese drei Optionen nicht miteinander kombinieren. Wenn die Voraussetzungen passen, dürfen Sie sich für eine der drei Varianten entscheiden. Es ist jedoch nicht möglich, die Rente nach 45 Jahren mit einem Schwerbehindertenausweis vorzuziehen. Aus dem gleichen Grund haben Sie auch keine Handhabe, die ersten beiden oben aufgeführten Rentenarten miteinander zu verknüpfen.
45 Jahre voll? Und mit 63 in Rente?
Damit keine Missverständnisse aufkommen: Natürlich können Sie - auch mit 45 Versicherungsjahren - bereits mit 63 eine Rente beziehen. Aber das geht dann nur exklusiv über die Altersrente für langjährig Versicherte. Und hier werden die Abschläge ab der Regelaltersgrenze erhoben. Falls Sie also eigentlich bis 67 arbeiten müssten und beschließen, schon mit 63 in den Sack zu hauen, bedeutet das einen Gesamt-Abzug in Höhe von 14,4 Prozent.
0,3 Prozent Abzug pro Monat x 48 Monate (vier Jahre) = 14,4 Prozent Abschlag insgesamt und auf Dauer

Also, noch einmal auf den Punkt gebracht: Wer nach Erfüllung der 45-jährigen Wartezeit ohne Abzug in Rente will, kann das frühestens zwei Jahre vor der jeweiligen Regelaltersgrenze. Falls Sie nicht so lange warten können oder wollen, müssen Sie eine andere Rentenform wählen. Mit Schwerbehindertenausweis wäre die Altersrente für schwerbehinderte Menschen der richtige Weg. Ohne GdB 50 bleibt dann noch die Altersrente für langjährig Versicherte - mit entsprechend hohen Abzügen.
Fazit
Mit Anfang 60 sollten Sie sich so langsam Gedanken über den Start in die Rente machen. Dafür stehen Ihnen drei verschiedene Optionen zur Verfügung - zumindest wenn Sie nicht bis zum regulären Renteneintrittsalter warten möchten. Es bleibt also die Qual der Wahl - nur miteinander kombinieren können Sie die unterschiedlichen Rentenvarianten nicht.
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Kommentare (10)
Nikomanis Alexandros
am 27.06.2022ich bin geboren 31/07/1961und ich arbeiter seit november 1979 bis12/1988 diese zeit habe gearbeitet 4jahre und rest arbeitslos.ab 12/1988 bis heute foll und immer noch.Frage kann ich mit 64.6 im rente ohne abschlege
Christian Schultz
am 28.06.2022Da müssen Sie in Ihre Rentenauskunft schauen, darin finden Sie unter anderem Informationen zur Wartezeit. Oder Sie machen einen kostenlosen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung.
Claudia
am 11.05.2022Hallo,
ich bin 1960 geboren und derzeit Hartz4-Empfängerin. Meine Rente wird nicht ausreichen, sodass ich auf Grundsicherung angewiesen sein werde.
Kann ich trotzdem vorzeitig in Rente gehen?
Vielen Dank für eine Antwort
Claudia
Christian Schultz
am 11.05.2022Hallo Claudia, theoretisch können Sie ab dem 63. Geburtstag in Rente, wenn 35 Jahre Wartezeit vorliegen. Ob das zutrifft, erfahren Sie aus Ihrer Rentenauskunft.
Grundsicherung erhalten Sie aufstockend erst, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreichen. Vorher wäre das die "Hilfe zum Lebensunterhalt" - eigentlich in der Praxis das gleiche, manchmal aber mit kleinen Unterschieden. Da sollten Sie sich vorher noch einmal individuell beraten lassen.
Möller
am 12.04.2022Ich bin Jahrgang 01/1964 und bin bis Ende des Jahres 2022 im Unternehmen eingestellt. Ab den 01.01.2023 wird das Unternehmen geschlossen.
Nach den Sozialplan falle ich aufgrund meines Jahrgangs in die Vorruhestandsregelung. Dieses Geld würde ich bis 01.2027 bekommen somit könnte ich dann in Rente mit 14,4 % Abzüge gehen. Muss ich mich Arbeitslos melden? und bekomme ich trotzdem Arbeitslosengeld I obwohl ich Vorruhestandsgeld bekomme? Was hätte ich für eine Möglichkeit die Abzüge von 14,4% zu verringern?
Ich würde mich freuen von Ihnen eine Rückmeldung zu erhalten.
Danke für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
J. Möller
Christian Schultz
am 12.04.2022Da müsste man sich die Bestimmungen Ihrer Regelung genau ansehen. Das können wir hier im Forum daher nicht beantworten. Die 14,4 Prozent gelten bei der Altersrente für langjährig Versicherte. Aber auch beim Thema vorgezogene Altersrente gibt es immer mehrere Optionen, das kann ich Ihnen nicht allgemein beantworten. Lassen Sie sich dazu am besten kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.
Marion
am 28.09.2021Hallo Herr Schulz,
ich wurde zum 30.08.2021 von meiner Krankenkasse ausgesteuert, am 05.07.2021 habe ich mich arbeitslos gemeldet. Nun läuft die Überprüfung der Nahtlosigkeitsregelung und der zuständige Arbeitsvermittler hat mich gleichzeitig in einer 12 wöchigen Maßnahme nach § 45 SGB III angemeldet.
Mit 60 Jahren und nach 40 Berufsjahren bin das erste Mal arbeitlos und offensichtlich in das Minenfeld der Arbeitsagentur getreten, so hat es den Anschein.
Meine Frage lautet, ist es überhaupt richtig, während der Überprüfung von § 145 an einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung teilzunehmen zu müssen ? Ich habe ein Attest von meinem Arzt, dass ich in meinem erlernten Beruf im sozialen Bereich nicht mehr arbeiten kann. Ich verstehe die Logik dahinter nicht und dieses Thema, habe ich jetzt gelernt, ist ja sehr komplex.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
Mit freundlichen Grüßen
Marion
Christian Schultz
am 28.09.2021Hallo Marion, das weiß ich leider nicht. Allerdings ist mir auch kein Passus bekannt, der gegen solch eine Maßnahme in der jetzigen Situation sprechen würde. Sicher ist: Wenn Ihre Gesundheit dagegen spricht, sollten Sie das bei der Arbeitsagentur anführen. Und wenn es hart auf hart kommt, können Sie immer noch bei meinen Kollegen nachfragen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Holger Dücker
am 23.09.2021Ich bin 60 Jahre und 50 % Schwerbehindert
Jetzt möchte ich gerne aus gesundheitlichen Gründen mit 63 Jahren in Rente.
Wie würde das jetzt laufen, was müsste ich tun.
Gruß
Holger Dücker
Christian Schultz
am 23.09.2021Hallo Holger, Ihr frühestmöglicher Rentenbeginn in der Altersrente für schwerbehinderte Menschen hängt von Ihrem Jahrgang ab. Gehen wir mal davon aus, dass Sie 1961 geboren wurden - dann könnten Sie bereits mit 61 und 6 Monaten in Rente - dann mit dem höchsten Abschlag von 10,8 Prozent. Ganz ohne Abzug ginge es erst mit 64 und 4 Monaten.
Hier finden Sie dazu noch weitere Infos: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-rente-und-behinderung
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