45 Jahre Wartezeit: Wann kann ich in Rente?
Aktuelles Rente
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist beliebt. Eine wichtige Voraussetzung ist allerdings die Erfüllung der 45-jährigen Versicherungszeit. Doch viele Menschen sind unsicher: Wann kann ich denn überhaupt nach 45 Jahren Wartezeit in die Rente?
Es ist einer der hartnäckigsten Irrtümer im Sozialrecht: "Wenn ich 45 Jahre eingezahlt habe, kann ich mit 63 ohne Abschlag in die Rente!" Dieser Denkfehler beruht auf einem wahren Kern, denn bei ihrer Einführung konnten sich einige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tatsächlich noch zum 63. Geburtstag ohne Rentenabschlag in den Ruhestand verabschieden.
Doch das ist heute nicht mehr so.
Ohne Abschlag in Rente - nach 45 Jahren Wartezeit
Dröseln wir das Ganze einmal von hinten auf: Um ohne Abzug früher in Rente gehen zu können, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Die erste ist der Schwerbehindertenausweis. Wenn Sie einen Grad der Behinderung von mindestens 50 aufweisen, können Sie zwei Jahre vor der sogenannten Regelaltersgrenze in die Rente. Ohne Abzüge.
Falls Sie keinen SB-Ausweis haben, benötigen Sie für eine vorgezogene Altersrente ohne Abschlag 45 Jahre Wartezeit auf dem Rentenkonto. Das ist dann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Aber auch hier gilt: In die Rente kommen Sie erst ab einem bestimmten Alter. Und das hängt von Ihrem Geburtsdatum ab. Grundsätzlich können wir aber sagen, dass Sie auch hier genau zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in die Rente kommen. Abschlagsfrei und nach 45 Jahren Wartezeit. Aber eben nicht mehr zum 63. Geburtstag.

Komme ich dann gar nicht mehr mit 63 in Rente?
Doch, kommen Sie. Selbst Jahrgänge, bei denen die Rente rechnerisch noch lange nicht in Sicht ist, können - Stand heute - mit einem Ruhestand zum 63. Geburtstag planen. Das geht dann allerdings nur mit Abzügen, also mit einer dauerhaft kleineren Rente.
Hierbei handelt es sich um die - aufgepasst - "Altersrente für langjährig Versicherte". Nicht zu verwechseln mit der Altersrente für BESONDERS langjährig Versicherte, um die es weiter oben im Beitrag ging.
Es gibt also drei Varianten der vorgezogenen Altersrente, über die Sie sich teilweise mit oder ohne Abschlag früher aus dem Berufsleben verabschieden können. Ausführliche Infos inklusive Tabellen zu Ihrem Jahrgang finden Sie in diesem Beitrag.
Fazit
Merken Sie sich einfach: Sie können zwei Jahre früher ohne Abzug in die Altersrente. Dafür benötigen Sie entweder den Schwerbehindertenausweis oder eine Wartezeit von 45 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung. Falls Sie schon mit 63 eine Rente beziehen möchten, ist das auch möglich. Dann verzichten Sie allerdings auf Geld: Je früher Sie über diese Regelung in Rente gehen, desto höher ist der Abschlag.
Über Umwege ist sogar ein noch früherer Ruhestand denkbar. Das betrifft allerdings in erster Linie Menschen mit schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen.
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Kommentare (22)
Dietmar
am 14.04.2025Hallo Herr Schultz,
wenn ich meine Situation schildern darf: Jahrgang 1962, mein Ziel ist es, als besonders jangjähriger Versicherter mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente zu gehen. Nun wurde ich von der Arbeit durch einen Aufhebungsvertrag freigestellt. Die Freistellung geht bis 11-2025. Ab 12-2025 würde ich dann ALG1 beziehen. Das Problem ist, dass mir dann noch 2 Monate Wartezeit fehlen um die 45 Jahre voll zu bekommen. Das heißt, würde die Freistellung erst an 02-2026 enden, wäre alles ok.
Jetzt zu meiner Frage: Welche Möglichkeiten habe ich, um die fehlende 2 Monate zu erreiche ohne den Versicherungsschutz für besonders langjährige Versicherte zu verlieren? Kann ich 2 Monate nachzahlen oder geht das nur über einen rentenversicherungspflichtigen Minijob?
Vielen Dank & Gruß
Dietmar
Christian Schultz
am 14.04.2025Hallo Dietmar, einfach so nachzahlen geht leider nicht. Die einfachste Möglichkeit ist der Minijob.
Dietmar
am 14.04.2025Hallo Herr Schultz,
vielen Dank für Ihr Feedback.
Viele Grüße
Dietmar Paeth
Dietmar
am 15.04.2025Hallo Herr Schultz,
kurze Frage, ich habe bei der Deutschen Rentenversicherung folgendes gelesen und würde gerne wissen, ob ich das auch in Anspruch nehmen kann um die 2 fehlenden Monate Wartezeit zu überbrücken:
Wann ist die Zahlung freiwilliger Beiträge besonders sinnvoll?
"Durch die Zahlung freiwilliger Beiträge erhöht sich nicht nur der Rentenanspruch, sondern es können auch Wartezeiten für einen Rentenanspruch erfüllt und in manchen Fällen bereits bestehende Rentenanwartschaften aufrechterhalten werden. So kann, wer trotz Kindererziehung keine fünf Jahre mit Beiträgen belegt hat, durch die Zahlung freiwilliger Beiträge einen Anspruch auf Regelaltersrente erwerben. Auch können Versicherte unter Umständen ihren Versicherungsschutz für den Fall einer Erwerbsminderung durch freiwillige Beiträge sichern."
Vielen Dank & Gruß
Dietmar Paeth
Christian Schultz
am 16.04.2025Soweit ich weiß, kann man nur in ganz bestimmten Lebensphasen freiwillige Beiträge zahlen. Im Bezug von ALG geht es zum Beispiel nicht, weil Sie da ja eigentlich pflichtversichert sind. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-moeglichkeiten-gibt-es-um-zusaetzlich-in-die-gesetzliche-rentenversicherung-einzuzahlen
Dietmar
am 17.04.2025Hallo Herr Schultz,
vielen Dank für Ihre Info.
Schöne Ostern :-)
Gruß
Dietmar Paeth
Yakup
am 17.03.2025Bj 08.1962 und seid 03.1979 am Arbeiten wann und wie kann ich abschlagsfrei in die Rente gehen?
Christian Schultz
am 17.03.2025Mit 64 und acht Monaten. Wenn zu diesem Zeitpunkt 45 Jahre Versicherungszeit erfüllt sind. Ob das zutrifft, können Sie in Ihrer letzten Rentenauskunft sehen.
Karsten Meuser
am 27.01.2025Hallo
Ich werde am 1.10.2026 meine 45 Beitragsjahre voll bekommen.
Müsste aber noch bis zum 1.10.2029 arbeiten gehen um mit 65 abschlagsfrei in Rente zu gehen.
Jetzt mal hypothetisch gesprochen ich würde am 1.1.2027 krank werden und ich würde auf die dauer von 78 Wochen krank geschrieben und danach bis zum Renteneintrittsalter arbeitslos. Würde ich abschlagsfrei in Rente gehen können.
Anmerkung ich bin privat krankenversichert
Gruß Karsten Meuser
Christian Schultz
am 28.01.2025Hallo Karsten, ja - die 45 Jahre sind ja in diesem Fall erfüllt.
Michael Girbig
am 20.04.2023Hallo zusammen,
- vorab an alle Beteiligten WOUW...Super Seite...Knapp und klare Antworten...Extrem Gut !
.
- so nun meiner Frage:
Bj 1962 / Start Arbeit 1977 / Rentenjahre gesamt 46-Jahre / davon 4-Jahre in Indien ausgesteuert = keine Renteneinzahlung /
Berechnung 46 Jahre -4 Indien = 42 Jahre Beträge in Rente eingezahlt
.
- Wann und wie kann ich jetzt früher in Rente gehen? / Je eher desto besser...welche Abzüge etc.
.
- Danke an alle....für Eure Hilfe
:-) :-) :-)
.
Grüße
Michael
Christian Schultz
am 20.04.2023Hallo Michael, für den Jahrgang 1962 haben wir hier einen eigenen Beitrag erstellt: https://www.sovd-sh.de/presse/pressemitteilungen/meldung/jahrgang-1962-und-rente-wann-geht-es-in-den-ruhestand
Andreas
am 22.01.2023Hallo
Ich hätte eine Frage:
Ich bin Bj.1967 und habe im Alter von 62 und 10 Monaten die 45 Beitragsjahre voll ( besonders langjährig versichert).Wenn ich mit 63 Jahren in Rente gehen würde hätte ich 14,4% Abschläge.
Besteht die Möglichkeit das ich mit 63 Jahren auf höre zu arbeiten, dann ALG1 für die letzten 24 Monate beantrage und die Zeit dann angerechnet wird damit ich mit 65 Jahren in Rente gehen kann ohne das mir 14,4 % abgezogen werden ?
Vielen Dank Grüße Andreas
Christian Schultz
am 23.01.2023Hallo Andreas, das geht. Ab 63 haben Sie ja Ihre 45 Versicherungsjahre komplett. Wenn Sie anschließend zwei Jahre ALG I beziehen, steigen Ihre Rentenansprüche zwar weniger stark (auf Basis von 80 Prozent des letzten Brutto-Einkommens) - aber Sie können trotzdem mit 65 abschlagsfrei in Rente. Beachten Sie aber, dass Sie sich bei der Arbeitsagentur um Arbeit bemühen oder an Maßnahmen teilnehmen müssen.
Schwendner
am 05.11.2021Top Beiträge und aufschlussreich
Christian Schultz
am 05.11.2021Vielen Dank für das nette Feedback!
Markus Hauptmann
am 25.03.2021Hallo an die Besten.
Mit 63 J.habe ich 47Jahre eingezahlt.GdB 60.
BJ 1960 .
Laut der Tabelle kann ich abschlagsfrei mit 64J+4Monaten gehen. Wenn ich mit 63J +4Monaten gehen will,fehlen noch 12 Monate.
Heißt das mal 0,3 = 3,6% ?
Christian Schultz
am 25.03.2021Hallo Markus, bei der Rente nach 45 Jahren können Sie nicht mit Abschlag noch früher in den Ruhestand. Das wäre dann die Altersrente für langjährig Versicherte. Da könnten Sie schon mit Punkt 63 aufhören zu arbeiten - dann aber mit 12 Prozent Abschlag.
Mit 63 und vier Monaten wären es "nur" 10,8 Prozent Abzug.
Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Birgit
am 14.03.2021Vielen Dank für den aufklärenden Artikel. Nun hab auch ich endlich die Rentenregelung verstanden. :-)
Liebe Grüße
Christian Schultz
am 15.03.2021Hallo Birgit, das freut uns :) !
Line
am 09.03.2021Danke für die tollen und aufklärenden Artikel, die hier immer wieder veröffentlicht werden! Ich bin vor Kurzem auf eure Seite gestoßen und kann nur sagen: super! Mit einer sozialen Tätigkeit sind diese Sachen für mich immer wieder Thema und oft auch nicht so einfach zu klären. Hier finde ich auf viele wichtige Fragen eine gut erläuterte Antwort, die ich auch meinen Klienten weitergeben kann!
Christian Schultz
am 09.03.2021Vielen Dank für das positive Feedback, das freut uns :) !
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