Abschläge auf die Rente: Ab welchem Alter wird gezählt?
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Wer früher in Rente will, muss dafür in vielen Fällen einen Abschlag auf die Rentenhöhe hinnehmen. Nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft. Doch von welchem Alter wird dieser Abzug gezählt? Von der Regelaltersgrenze? Oder orientiert sich die Rentenversicherung an einer anderen Größe?
In Deutschland gibt es zurzeit verschiedene Arten der Altersrente. Die wohl bekannteste ist die Regelaltersrente, deren Start an das Geburtsjahr geknüpft ist. Alle Jahrgänge ab 1964 können zum jetzigen Stand zum Beispiel erst mit 67 eine Regelaltersrente beziehen.
Doch ein großer Teil der Menschen nutzt schon heute die Möglichkeit, eine frühere Rente zu beziehen. Hier gibt es wiederum drei verschiedene Varianten: die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die Altersrente für langjährig Versicherte - und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Nur die letzte Option kann stets abschlagsfrei in Anspruch genommen werden. Menschen mit Behinderung haben die Zahl zwischen einer Rente mit oder ohne Abzug.

An was orientieren sich die Abschläge?
Bei der Altersrente können also in zwei verschiedenen Szenarien Abschläge auf Sie zukommen:
- Sie haben eine Schwerbehinderung und möchten mehr als zwei Jahre früher in Rente.
- Oder Sie haben 35 (aber weniger als 45) Versicherungsjahre auf Ihrem Rentenkonto und möchten vor der Regelaltersgrenze Ihren Ruhestand antreten.
Bei diesen beiden Varianten ist der Ausgangspunkt für die Rentenabschläge jeweils ein anderer. Beginnen wir mit der etwas simpleren Form - der Altersrente für langjährig Versicherte.

Hier gilt der Abschlag ab Regelaltersgrenze. Pro Monat verzichten Sie auf 0,3 Prozent Ihrer Rente - und zwar ein Leben lang. Wer ein ganzes Jahr vor der Regelaltersgrenze in die Rente möchte, akzeptiert also einen Abzug in Höhe von 3,6 Prozent. Das frühestmögliche Einstiegsalter in die Rente ist bei dieser Variante - unabhängig vom Geburtsjahr - der 63. Geburtstag.
Ein Beispiel:
Walter aus Kronshagen bei Kiel ist im Februar 1960 geboren . Eigentlich müsste er arbeiten, bis er 66 und vier Monate ist. Doch Walter kann einfach nicht mehr. Die verlangten 35 Jahre Wartezeit erfüllt er problemlos, daher beschließt er, ein Jahr früher - also mit 65 und vier Monaten in die Rente zu gehen. Dafür nimmt er in Kauf, dass seine Rentenzahlungen dauerhaft gekürzt werden. Pro Monat um 0,3 Prozent, insgesamt also um 3,6 Prozent.
Ginge Walter bereits an seinem 63. Geburtstag in die Rente, wäre der Abschlag deutlich höher - und zwar satte 12 Prozent.
Man muss hier verstehen, dass die Abzüge bei der Regelaltersgrenze losgehen. Daher haben jüngere Jahrgänge bei der Altersrente für langjährig Versicherte einen klaren Nachteil gegenüber älteren Semestern.
Rente mit Behinderung und Abzüge
Auch bei der Altersrente mit Schwerbehindertenausweis spielt das Geburtsjahr eine Rolle. Allerdings gibt es hier einen wichtigen Unterschied zur eben vorgestellten Altersrente für langjährig Versicherte: Denn wer einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr hat, kann zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente. Oder aber bis zu fünf Jahre früher - dann aber mit Abzügen.
Ganz einfach erklärt: Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht Ihnen eine Rente ohne Abzüge. Ganze zwei Jahre früher (als die Regelaltersgrenze) können Sie damit Ihren Ruhestand antreten. Darüber hinaus ist es jedoch möglich, den Rentenbeginn um weitere drei Jahre nach vorn zu verlegen. Hier kostet dann jeder zusätzliche Monat 0,3 Prozent Abschlag.
Auch das schauen wir uns an einem Beispiel an:
Auguste aus Friedrichskoog hat seit mehr als zehn Jahren einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis. Sie ist zwar angestellt, aufgrund einer schweren Erkrankung erhält sie allerdings schon einige Monate Krankengeld. Eine Wiederaufnahme der Arbeit ist nicht absehbar. Da sie 1962 geboren wurde, könnte sie mit ihrem Schwerbehindertenausweis abschlagsfrei mit 64 und acht Monaten in die Rente.
Doch das kommt für Auguste nicht in Frage. Die gesundheitlichen Probleme machen ihr so zu schaffen, dass sie so früh wie möglich eine Altersrente beziehen möchte. Etwaige Abschläge sind ihr dabei egal. Daher geht sie bereits mit 61 und acht Monaten in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen - inklusive einem Maximal-Abschlag in Höhe von 10,8 Prozent.
Der springende Punkt hier ist: Die Abschläge beginnen nicht bei der Regelaltersgrenze, sondern genau zwei Jahre davor. Wer also eigentlich bis 67 arbeiten müsste, hätte bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen nur dann mit Abzügen zu tun, wenn er vor dem 65. Geburtstag eine Rente beziehen würde. Pro Monat wieder 0,3 Prozent.
Fazit
Abschläge gibt es sowohl bei der Altersrente für langjährig Versicherte als auch bei der Rente für Menschen mit Behinderung. Der wichtige Unterschied: Bei der erstgenannten Variante geht der Abzug mit 0,3 Prozent pro Monat unmittelbar bei der Regelaltersgrenze los. Dadurch kommen vergleichsweise hohe Abzüge zustande.
Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen greift der Abzug erst zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze. Und zwar deshalb, weil Sie mit SB-Ausweis zwei Jahre früher abschlagsfrei eine Rente beziehen können.
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Kommentare (9)
Olaf
am 29.03.2022Hallo,
bin Jahrgang 1960 und möchte mit 63 in Rente, also mit 12% Abzüge. Gibt es Probleme, falls ich unmittelbar zuvor ALG1 beziehen muss?
Christian Schultz
am 30.03.2022Hallo Olaf, grundsätzlich nicht. Aber wie immer im Sozialrecht kann der Teufel im Detail stecken.
Zum Rentenbeginn benötigen Sie 35 Versicherungsjahre. Beim Bezug von ALG I werden zudem geringere Rentenbeiträge abgeführt, als wenn Sie noch arbeiten würden. Und drittens müssen Sie beim Auflösen Ihres Arbeitsvertrags aufpassen, dass Ihnen keine Sperre aufgebrummt wird.
Michael
am 20.10.2021Hallo, bin 11.61 geboren und habe nächstes Jahr im August 45 Jahre Wartezeit erreicht.Aussedem habe ich einen GDB von 50.Welche Optionen früher in Ruhestand zu gehen habe ich?
Christian Schultz
am 21.10.2021Hallo Michael, entweder ohne Abzug mit 64 und sechs Monaten oder etwas früher. Dann kostet jeder Monat darüber hinaus 0,3 Prozent: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-altersrente-ist-die-richtige-fuer-mich
Manfred Ludwig
am 03.08.2021hallo bin am 14.1.1959 geboren habe 47jahre wartezeit also mehr als 45
wollte mit 63 j.in rente muss ich mit abschlägen rechnen.
Christian Schultz
am 03.08.2021Hallo Manfred, mit Jahrgang 1959 können Sie nicht mehr abschlagsfrei mit 63 in Rente, sondern erst mit 64 und zwei Monaten (mit 45 Jahren Wartezeit). Wenn Sie bereits zum 63. Geburtstag aufhören wollen, kostet das insgesamt 11,4 Prozent Abschlag: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Manfred Ludwig
am 03.08.2021ich musste leider aufhören da mich die firma nach einem schlaganfall wegen einiger sachen die ich nicht mehr machen darf verhaltensbedingd gekündigt hat
ich habe 40 j. vollkontie gearbeitet bei der firma und darf keine nachtschicht mehr arbeiten
und nur noch leichte bis mittel schwere arbeiten und sorgfallspflicht also ein zu grosses
risiko für die firma habe den schlag anfall gut überstanden und zweie die ich nicht gemerkt habe loch im herzen das wurde verschlossen hws syndrom bandscheibenvorfall beide schultern instabiel bluthochdruck tinitus aber nicht von den ohren schwindelanfalle kopfschmerzen habe 30% trotz einspuch über den vdk bin jetzt sei 2 wochen arbeitslos
Christian Schultz
am 22.07.2021Hallo Andreas, mit Ihrem Jahrgang kommen Sie ohne Abschlag frühestens mit 64 und vier Monaten in die Rente: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-nach-45-jahren-und-schwerbehindert-bringt-das-was
Lüll
am 21.07.2021Hallo,
ich bin am 18.07 1960 geboren, habe über 45 Beitragsjahre und ein Schwerbehindertenausweis.
Wann kann ich frühestens abschlagsfrei in Rente
gehen??
Gruß
Andreas Lüll
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