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Krankengeld zweimal: Ist das möglich?

Aktuelles Behinderung Gesundheit

Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, springt die Krankenkasse ein. Anstelle Ihres üblichen Gehalts bekommen Sie nun das Krankengeld. Allerdings maximal für 72 Wochen.

Kann man zweimal hintereinander Krankengeld beziehen?

Und danach? Gleich wieder Krankengeld? Wenn Sie weiter mit der gleichen Diagnose flach liegen, ist das leider keine Option. Und das liegt an der sogenannten Blockfrist.

Die dreijährige Blockfrist

Immer wenn Sie mit einer neuen Erkrankung zum Arzt gehen, wird diese offiziell in Ihren Akten verfasst. Bei der Krankenversicherung beginnt genau in diesem Augenblick der Timer für eine sogenannte Blockfrist. Diese läuft genau drei Jahre. Davon bekommen Sie im Regelfall überhaupt nichts mit, auch Ihr Arzt nicht. Aber die Krankenkasse weiß die ganze Zeit über Bescheid, seit wann die jeweilige Blockfrist tickt.

Warum das für Sie wichtig ist? Weil im Rahmen einer solchen dreijährigen Blockfrist maximal 78 Wochen Krankengeld gezahlt werden dürfen. Nicht einen Tag länger.

Dazu ein einfaches Beispiel:

Dieter aus Kiel erkrankt schwer und geht zum Arzt. Ab sofort läuft die dreijährige Blockfrist für diese Krankheit. Sechs Wochen lang erhält Dieter Lohnfortzahlung, dann muss die Krankenkasse das Krankengeld überweisen. Aber nicht mehr 78 Wochen lang, denn die sechs Wochen Lohnfortzahlung werden hier angerechnet.

Was passiert nun nach 78 Wochen Krankheit? Nach sechs Wochen Gehaltszahlung und 72 Wochen Krankengeld?

Eines ist sicher: Krankengeld bekommt Dieter nicht mehr. Denn wir befinden uns immer noch im Rahmen der dreijährigen Blockfrist. Bis diese abgelaufen ist, ist die Krankenkasse aus der Gleichung raus. Und Dieter muss sich um eine andere Einkommensquelle bemühen.

Im Normalfall gehen Sie in dieser Situation zur Arbeitsagentur. Und zwar nicht erst, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, sondern zwei Monate vor der Aussteuerung - also dem Ende des Krankengeldes. Mehr über diese schwierige Phase erfahren Sie in diesem Beitrag.

78 Wochen Krankengeld innerhalb von drei Jahren

Aber Geld von der Krankenkasse gibt es jetzt erst einmal nicht mehr. Mindestens so lange, bis die drei Jahre dieser Blockfrist abgelaufen sind. Und wenn Sie das Krankengeld am Stück erhalten haben, bleiben nach anderthalb Jahren immer noch eineinhalb Jahre übrig. Erst dann sind die drei Jahre um. In dieser Zeit bekommen Sie kein Krankengeld.

Es sei denn...

Ja, es sei denn, Sie leiden plötzlich an einer anderen Krankheit. Einer, die überhaupt nichts mit der ursprünglichen Erkrankung gemein hat. Falls Sie dann noch erstmals zum Arzt gehen, wenn Sie gerade nicht krankgeschrieben sind - warum auch immer - dann kann aus dieser sehr theoretischen Situation ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstehen. Es ist also möglich, aber sehr unwahrscheinlich.

Krankengeld erneut nach Ablauf der dreijährigen Blockfrist

Wenn sich Ihr Leben immer noch um die gleiche Erkrankung dreht, bekommen Sie erst wieder Krankengeld, wenn die drei Jahre um sind. Jetzt entsteht ein völlig neuer Anspruch gegenüber Ihrer Krankenkasse. Allerdings nur, wenn zusätzlich

  • eine mindestens sechsmonatige Phase hinter Ihnen liegt, in der Sie nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren
  • und Sie in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate versicherungspflichtig gearbeitet oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden haben.

Sie haben sich nicht verlesen: Für einen weiteren Anspruch auf Krankengeld müssen Sie nicht nur die dreijährige Blockfrist hinter sich lassen, sondern auch noch das Kunststück vollbringen, nicht aufgrund dieser Erkrankung zum Arzt zu gehen. Mit diesen Informationen können Sie sich selbst ausrechnen, wie wahrscheinlich solch ein Szenario im echten Leben ist.

Fazit

Innerhalb von drei Jahren erhalten Sie also maximal 78 Wochen Krankengeld. Einzige Ausnahme ist hier das Hinzutreten einer völlig neuen Krankheit - und auch nur dann, wenn beide Erkrankungen in keinem Verhältnis zueinander stehen. Außerdem dürfen Sie nicht krankgeschrieben sein, wenn die neue "Malaise" erstmals aktenkundig wird. In allen anderen Fällen gibt es frühestens nach Ablauf der Blockfrist neues Krankengeld. Im echten Leben sind Sie in solch einem Szenario allerdings meist schon in der Erwerbsminderungsrente oder zumindest im Bezug von Arbeitslosengeld.


Kommentare (155)

  • user
    Pamela
    am 16.04.2024

    Guten Tag,

    ich habe ab Mai 2023 Krankengeld erhalten. Habe meine Stelle zum 15.06. gekündigt und habe eine neue Anstellung ab dem 16.06. gehabt. Leider habe ich nach einen Tag schon gemerkt, das geht leider nicht. Ich habe mich dann sofort wieder krankschreiben lassen und gekündigt. Seitdem erhalte ich Krankengeld. Leider wurde mir das Krankengeld dann von dem Gehalt der neuen Stelle berechnet, wo ich weniger verdient habe, das ist ein Unterschied von 11,68€ pro Tag. Was eine Menge ausmacht.

    Ist das alles rechtens, da ich ja nur offiziell einen Tag dort tätig war?

    Ich fange bald eine Maßnahme an und bekomme dann Übergangsgeld und dann wird natürlich das geringere Gehalt dafür zur Berechnung genommen, was ich nicht nachvollziehen kann, da ich nur einen Tag dort gearbeitet habe.

    Vielen Dank und liebe Grüße

    Pamela

    • user
      Christian Schultz
      am 16.04.2024

      Hallo Pamela, die Grundlage zur Berechnung des Krankengeldes ist eigentlich immer ein ganzer Monat. Schauen Sie mal hier rein:

      "Für die Berechnung des Regelentgelts ist das von dem Versicherten im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum, mindestens während der letzten abgerechneten 4 Wochen (Bemessungszeitraum) erzielte und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (§ 23a SGB IV) verminderte Arbeitsentgelt zugrunde zu legen.

      Weil für die Bemessung auf das erzielte Arbeitsentgelt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abzustellen ist, kommt nur ein solcher Entgeltabrechnungszeitraum in Betracht, der vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgelaufen und abgerechnet ist.

      Fallen Abrechnung und Beginn der Arbeitsunfähigkeit auf denselben Tag, muss deshalb auf einen weiter zurückliegenden Entgeltabrechnungszeitraum zurückgegriffen werden."

      Quelle: https://www.vdek.com/vertragspartner/leistungen/krankengeld/_jcr_content/par/download_1474217232/file.res/2022_07_09_GR_KG_und_VG.pdf

      Man müsste sich das bei Ihnen im Detail anschauen.

      • user
        Pamela
        am 16.04.2024

        Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.

        Also wenn ich das jetzt richtig verstehe, steht mir eigentlich die Höhe des vorherigen Krankengeldes zu?

        Ich habe schon Kontakt zu meiner Krankenkasse aufgenommen und bin gespannt, was sie dazu sagen.

        Vielen Dank

  • user
    Cose28
    am 02.04.2024

    Hallo,

    ich bin seit feb. 2023 krankgeschrieben und mein Krankengeld soll laut KK im Juni enden.

    Vor meiner langen Erkrankung ab feb. 2023 war ich im Jahr 2022 öfter krankgeschrieben und im Jan. 2023 ebenso. War so ca. 1-2 Wochen krank (noch nie Krankengeld davor erhalten)

    Die KK rechnet diese Zeiten aus dem Jahr 2022 und Anfang 2023 auf das Krankengeld an und dadurch erhalte ich es deutlich kürzer….Lohnt sich ein Widerspruch? Da ein grippaler Infekt und Corona doch keinen Zusammenhang zu einer Depression und angststörung haben?! Liege ich da richtig…

    • user
      Christian Schultz
      am 03.04.2024

      Hallo, das müsste man sich anhand Ihrer Unterlagen anschauen. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen aus der Sozialrechtsberatung.

  • user
    Joachim
    am 29.03.2024

    Hallo Christian,

    ein sehr interessantes und sehr schwieriges Thema ist diese Blockfrist.

    Meine Frage dazu:

    Trifft bei mir eine zweite Blockfrist zu?

    Ich war von den möglichen 78 Wochen ca. 70 Wochen auf Depression im Krankengeldbezug. Dann bin ich kurz vor der Aussteuerung wieder Arbeiten gegangen.

    Nun nach ca. 8 Monaten wieder Arbeiten, bekomme ich immer mehr Rückenschmerzen und schaffe die Arbeit nicht mehr lange.

    Wenn ich demnächst wegen LWS-Problemen Arbeisunfähig bin, würde dann eine zweite Blockfrist beginnen?

    Ich hoffe Sie können eine Einschätzung dazu geben.

    Danke im Voraus!

    Liebe Grüße

    Joachim

  • user
    Erich Müller
    am 22.03.2024

    Hallo Christian

    Ich war vom 27.07.20 bis 17.08.20 wegen Depressionen krank geschrieben. Dann war ich wieder vom 12.07.21 bis zum 05.02.22 wieder wegen Depressionen krank geschrieben. Dann wiederum vom 20.08.23 bis zum 24.08.23 wegen Depressionen. Wann endete nun meine Blockfrist?

    Am 27.07.23 oder endet sie am 12.07.24. Mein Arzt möchte mich nun in eine Tagesklinik einweisen. Falls die Blockfrist am 12.07.24 enden sollte, ich aber in dieser Zeit krank geschrieben bin, greift dann ab dem 12.07.24 trotzdem eine neue Blockfrist von 78 Wochen?

    Gruß Erich

    • user
      Christian Schultz
      am 25.03.2024

      Hallo Erich, die Blockfrist wird dann am 26.07.2023 ausgelaufen sein. Seit dem 20.08.2023 läuft jetzt eine neue - auch wieder wegen der Depression. Zumindest muss ich nach Ihren Infos davon ausgehen.

  • user
    Rene Neuhauser
    am 13.03.2024

    Ich bin seitdem 30.03.2023 krankgeschrieben und werde auch noch bis November weiter krankgeschrieben auf meine Gefäß Erkrankung bleiben dann habe ich die 78 Wochen voll.

    Hab aber eine neue Krankheit meine Hüft Gelenke sind defekt und müsste ändern neu gemacht werden. Bekomme ich dann wieder 78 Wochen Krankengeld.

    Mit freundlichen Grüßen René Neuhauser

    • user
      Christian Schultz
      am 13.03.2024

      Schauen Sie sich den Beitrag oben genau an. Darin steht: Theoretisch kann es ein neues Krankengeld geben, wenn die Krankmeldung zur neuen Krankheit an einem Tag erfolgte, an dem Sie NICHT wegen der alten Erkrankung arbeitsunfähig geschrieben waren.

      Es ist komplex und kommt in der Realität selten vor. Daher sollten Sie sich in jedem Fall persönlich beraten lassen.

    • user
      Sebastian
      am 19.03.2024

      Hallo Christian,

      mein Krankengeld endete im Februar 2023. Seitdem bekomme ich ALG 1 gemäß der Nahtlosregelung (bis Feb. 25). Sollte mein Antrag auf EM-Rente abgelehnt werden, lege ich selbstverständlich Widerspruch ein und danach werde ich ggf. auch den Klageweg gehen.

      Aber was wäre theoretisch danach, wenn man auch diese Klage verlieren würde? Ohne EM-Rente wäre ich ja dann angeblich gesund.

      Ich bin seit 35 Jahren in einem Betrieb beschäftigt und ungekündigt. Ich habe noch 135 (!!!) Arbeitstage Urlaub zu bekommen (das wurde mir bereits durch meinen AG schriftlich bestätigt). Rein theoretisch müsste ich mich dann doch wieder "gesund" schreiben lassen und meinen restlichen Urlaub nehmen. Das sind ungefähr dann weitere 7 Monate.

      Würde ich danach wieder Anspruch auf Krankengeld haben? Ggf. auch mit der alten Diagnose?

      Theoretisch gefragt - jedoch beschäftigt/ belastet es mich einfach..

      Danke für eine Auskunft!

      Viele Grüße

      Sebastian

      • user
        Christian Schultz
        am 20.03.2024

        Hallo Sebastian,

        theoretisch kann auch nach dieser "Urlaubszeit" ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstehen. Aber da muss man sich immer den Einzelfall anschauen. Ich empfehle Ihnen dringend, dass Sie vor diesem Schritt nochmal eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen.

        • user
          Sebastian
          am 24.03.2024

          Hallo Christian,

          in diesem Zusammenhang habe ich noch eine Frage:

          Wie sieht es mit der Weiterzahlung vom ALG1 aus, wenn der Antrag auf volle EM-Rente abgelehnt bzw. nur eine "halbe" EM-Rente genehmigt wird? Würde diese Leistung sofort gestoppt werden, obwohl ich gegen den jeweiligen Rentenbescheid Widerspruch einlegen würde?

          Mein ALG1 im Rahmen der Nahtlosregelung ist bis Februar 2025 bewilligt worden. Muss ich das Amt über den Rentenbescheid informieren, obwohl er ja dann noch nicht rechtskräftig wäre?

          Vielen Dank im Voraus.

          Grüße, Sebastian

      • user
        Christian Schultz
        am 25.03.2024

        Hallo Sebastian, um den Urlaubsanspruch zu nutzen, müssen Sie tatsächlich "gesund" sein. Ich empfehle Ihnen aber in jedem Fall eine persönliche Beratung - so etwas muss man sich immer für den Einzelfall anschauen.

        • user
          Sebastian
          am 27.03.2024

          Hallo Christian,

          ok, aber könnten Sie mir vielleicht noch bei meiner letzten Frage zum ALG1 weiterhelfen?

          Viele Grüße und schöne Ostern,

          Sebastian

          • user
            Christian Schultz
            am 27.03.2024

            Bei halber EM-Rente kann ein verringertes ALG gezahlt werden. Wird die EM-Rente abgelehnt, muss man sich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen. Dazu haben wir hier im Blog schon einige Beiträge veröffentlicht.

            • user
              Sebastian
              am 27.03.2024

              Vielen lieben Dank für die Info ????

  • user
    Robert Hartmann
    am 06.03.2024

    Liebes Forum,

    zu meiner Vorgeschichte, ich war vom 10.07.20 bis 20.09.21 im Krankengeld wegen Depressionen.

    Aus dem Jahr 2019 wurden weitere 6 Wochen zum KG Anspruch angerechnet.

    Danach konnte ich wieder arbeiten und war erneut vom 10.09.22 bis 06.12.22 im Krankengeldbezug unter Anrechnung der Krankheit von 20-21.

    Somit verblieben noch 3 Wochen Restanspruch auf Krankengeld. Seitdem gehe ich wieder arbeiten und wurde nicht ausgesteuert.

    Meine Frage richtet sich an die Blockfrist.

    Begann die Blockfrist für den Depression KG Bezug am 10.07.20 und endete am 10.07.23?

    Oder hat sich an den oben genannten 3 Jahren, aufgrund des erneuten KG Bezug der gleichen Krankheit aus 2022 etwas verändert und ist nach hinten geschoben?

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 06.03.2024

      Hallo Robert, die Blockfrist beginnt immer an dem Tag, an dem Sie das erste Mal vom Arzt krankgeschrieben werden. In aller Regel also vor dem Krankengeld.

      • user
        Robert Hartmann
        am 06.03.2024

        Hallo Christian,

        vielen Dank für die promte Antwort.

        Wenn ich es richtig verstanden habe bedeutet das in diesem Fall, dass die Blockfrist am 29.05.20 begann, 6 Wochen vor dem Krankengeld mit der ersten Krankschreibung. Dann würde die Blockfrist mit 29.05.2023 enden, egal ob 2022 die Krankheit erneut auftrat?

        Das würde dann wiederum bedeuten, dass bei einer erneuten Krankschreibung eine neue Blockfrist beginnt und Krankengeld möglich wäre?

        Vielen Dank, ich werde meinen örtlichen Kreisverband aufsuchen und Mitglied werden.

        • user
          Christian Schultz
          am 07.03.2024

          Ja, so ist es. Die Blockfrist läuft genau drei Jahre - ab der ersten Krankschreibung. Egal, was in der Zwischenzeit passiert.

  • user
    Mario
    am 05.03.2024

    Hallo,

    mich würde jetzt interessieren ob bei Krankheit am 2. Knie erneut Krankengeldanspruch besteht oder blockfrist vom 1. gilt?

    War wegen missglückter Knie OP 78 wochen im Krankengeld und bin zwischenzeitlich ein Jahr wieder arbeiten muss aber erstens das gleiche Knie bald komplett ersetzen lassen und habe aber jetzt starke Schmerzen im anderen Knie, wäre das nun eine neue andere Krankheit wenn ich damit ausfallen müsste?

    • user
      Christian Schultz
      am 05.03.2024

      Hallo Mario, das ist eine Auslegungssache. Allgemein kann man das nicht beantworten. Am Ende wird es auf die Arztberichte ankommen.

  • user
    Claudia Meschter
    am 22.02.2024

    Hallo Herr Schultz,

    meine Situation: seit 10.1.22 Al Geld 1, seit 22.11.23 vom Neurologen wegen Depression AU , daher seit 5.1. 24 Krankengeldbezug. Aktuelle AU bis 18.3.24. Neben der Depression leide ich seit 2008 unter Lupus (GdB 60). Für den Fall, dass die AU vom Neurologen nicht verlängert werden sollte, habe ich die Fragen: Bekomme ich weiterhin Krankengeld, wenn mein Hautarzt mich wegen lupus AU schreibt? Wann muss die AU ausgestellt sein? Vor dem 18.3.? Am 18.3. ? Oder am 19.3. ? Oder später?

    Herzlichen Dank vorab für Ihre Antworten und beste Grüße Claudia

    • user
      Christian Schultz
      am 23.02.2024

      Hallo Claudia, um eine fortlaufende Krankmeldung sicherzustellen, muss die Folge-Bescheinigung am nächsten Werktag ausgestellt werden. Wenn eine Krankmeldung also zum Beispiel am 20. ausläuft und der 21. ein Werktag ist, muss man spätestens an diesem Tag zum Arzt.

      Normalerweise ist es erst einmal kein Problem, wenn unterschiedliche Krankheiten vorliegen. Aber in der Praxis macht die Krankenkasse häufig Schwierigkeiten. Dann sollten Sie sich so schnell wie möglich beraten lassen.

  • user
    Udo Loy
    am 21.02.2024

    Bin am 08.02.21 wegen rückenschmerzen krankgeschrieben worden am 12.02.21 mrt befund aortenaneurysma am 01.03.21 op im Anschluss reha dann bauchdeckenbruch op am 01.07.21 nach Entlassung Gürtelrose ,mit nervenschmerzen und nervenschmerzen um das gesammte bauchareal für 72 Wochen krankengeld bezogen und zum 07.08.22 ausgesteuert ab 08.08.22 alg1 bezogen und Antrag auf eu rente gestellt 1jahr zur Bearbeitung gebraucht abgelehnt Wiederspruch abgelehnt jetzt erfolgt Klage wahr bis zum 13.11.23 in der nahtlosigkeisregelung ab 13 .11.23 zur vermittlung freigegeben wurde vom Hausarzt bis 25.02.24 immer krankgeschrieben was die arge eigentlich nicht wissen möchte. möchte mich jetzt nicht mehr Krankschreibung lassen um eventuell ein 2 mal krankengeld zu bekommen wenn ich vom 13.11.23 bis 13.05 24 also 6 Monate zur Vermittlung stehe kann ich doch theoretisch zum 15 05 oder später mich auf eine andere Krankheit Krankschreibung lassen die ersten 6 Wochen zahlt die arge und dann krankengeld denn mein alg1 läuft im August aus bin 60 j alt und habe noch einige Krankheiten auf die ich nicht näher eingehen möchte und Behinderungsgrad von 60%

    • user
      Christian Schultz
      am 22.02.2024

      Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zu solch einem komplexen Fall hier im Forum keine Einschätzung abgeben können. Das geht nur, wenn man sich Ihre Unterlagen genau ansieht. Sie sollten sich in jedem Fall persönlich beraten lassen.

  • user
    Angelika
    am 21.02.2024

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe einen "Sonderfall" zu diesem Thema - zumindest hatte ich bis dato nichts dazu gefunden und bitte um Ihre Hilfe - vielleicht hat hier auch der eine oder andere ähnliche Probleme, wo er bis dahin keien Abhilfe gefunden hat.

    Ich habe 18 Monate Arbeitslosengeld bekommen, kurz vor dem Auslaufen wurde ich krank. Ich hatte zuerst ca. 5 Wochen eine Augenentzündung, danach hat sich diese mit einer Nasehüllenentzündung überschnitten. Nach etwa 2 Wochen fiehl Augenentzündung weg, dafür hat sich Nasenhüllenentzündung mit Tinitus überschnitten. Die NHE war nach 2 Wochen verheilt, blieb aber Tinitus und kam zusätzlich LWS Leiden dazu. Diese Beschwerden hielten sich ca. 2 Monate und danach kam zusätzlich psychische Probleme dazu. Nach etwa 7 Wochen wurde ich nur noch wegen psychischen Problemen krankgeschrieben. Dies ziehte sich etwa 9 Monate lang, bis ich schließlich ausgesteuert wurde. Danach meldete ich mich bei der Arbeitsagentur und erhielt nach Prüfung 8 Monate Arbeitslosengeld. Dazwischen hab ich eine Reha gemacht und immer noch arbeitsunfähig entlassen. Kurz vorm Auslaufen des Arbeitslosengeldes wurde ich auf Knieleiden krankgeschrieben und hab einen Antrag auf Krankengeld bei der Krankenkasse gestellt. Hier kam leider eine Absage, da ich anscheinend nicht berechtigt bin. Ich sehe es anders, da ich eben Arbeitslosengeld bekam und das zählt wie, als ob ich wieder arbeiten würde und es handelt sich um eine neue Krankheit. Stimmt es bis dahin?

    Meine weiteren Fragen beziehen sich auf die 78 Wochen / 3 Jahre Blockfrist. Da ich immer noch psychische und LWS Leiden habe, kann ich mich weiter für 78 Minus X-Wochen (vom alten Block), die ich bereits krankgeschrieben wurde, in dem "neuen Block" krank schreiben? Es geht eben um den Ausdruck max. 78 Wochen für die gleiche Krankheit! Zählen alle Krankheiten ab Anfang der Krankschreibung als eine Krankheit auch bei dem "neuen Block", oder zählt jede Krankheit als eine separate Krankheit für 3 Jahre und die 78 Wochen nur für eine Dauererkrankung (für eine oder alle Krankheiten, die zusammen hängen)? Die nächste Frage ist, ob leiden mit der LWS als komplette Leiden in der Wirbelsäule zählen, oder hat LWS z.B. nichts mit HWS zu tun und wird separat als neue Krankheit betrachtet?

    Die Gesetzentexte sind sehr Missverständlich, somit benötige ich da bitte eine Klarstellung.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre HIlfe.

    MfG, Angelika

    • user
      Christian Schultz
      am 22.02.2024

      Hallo Angelika, jede Krankheit wird mit einer separaten Blockfrist geführt. Manchmal können sich also mehrere Blockfristen überschneiden. Ob Sie nun aber Anspruch auf neues Krankengeld haben, können wir hier im Forum nicht beurteilen - dazu müssen Sie sich persönlich beraten lassen. Anhand Ihrer Unterlagen.

      Auch die Frage, ob Sie "im Arbeitslosengeld" Anspruch auf Krankengeld haben, hängt von individuellen Faktoren ab.

  • user
    Maria Meier
    am 15.02.2024

    Wenn die 72 / 78 Wochen durch Arbeitsaufnahme unterbrochen, wie errechnet sich dann die verbleibende Zeit bezüglich des KG?

    Zum Sachverhalt: Ich war 3x länger krank . Blockfrist lt.KK vom 20.7. 21 bis 19.7.24.

    Ich habe in dieser o.g Blockfrist zwischenzeit immer wieder über Monate gearbeitet.

    In der o.g Blockfrist, war ich 12 Monate Arbeitsunfähig, nun bin ich erneut Arbeitsunfähig bei gleicher Diagnose und Gleichstellung 40% .

    Wie lange hätte ich noch Anrecht auf KG?

    Und gibt KK bescheid, wenn man sozusagen Ausgesteuert wird.

    Vielen Dank für die Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 16.02.2024

      Sie haben in den drei Jahren Anspruch auf maximal 78 Wochen Krankengeld. Inklusive Lohnfortzahlung nur 72 Wochen. Wenn Sie zwischendurch arbeiten, wird sozusagen auf "Pause" gedrückt. Und im Anschluss können Sie den verbleibenden Anspruch auf Krankengeld beziehen.

      Rund zwei Monate vor dem Auslaufen des Krankengeldes schreibt die Krankenkasse Sie an. Mit diesem Brief müssen Sie dann zur Arbeitsagentur gehen.

  • user
    Kerstin
    am 09.02.2024

    Ich war 2022 Anfang August bis März 2023 krankgeschrieben wegen einer Fuß-OP (einer Arthrodese) , da aber der Knochen nicht wirklich dabei zusammgewachsen war (ich hab mich ein halbes Jahr lang auf Arbeit gequält) mußte ich nochmal zur OP, leider nicht nur zur Korrektur, wie beim Vorgespräch besprochen, sondern die gleiche OP nochmal, diesmal von Anfang November 2023 bis Februar 2024. Soweit so gut, nun habe ich einen Knoten auf der Fußsohle festgestellt, aber halt der gleiche Fuß. Deswegen werde ich jetzt in nächster Zeit beim Arzt nochmal vorstellig werden müssen (ich hab schon mal nach Behandlungsmöglichkeiten recherchiert, manche wären halt auch wieder mit Krankschreibungen verbunden), würde das dann auch in die Blockfrist mit reinzählen, oder ist das dann was neues. Und ist es sinnvoll mit Arztterminen auf März zu warten oder könnt ich das jetzt schon ansprechen? Oder zählt das im schlimmsten Falle dann mit zur alten Zeit mit rein?

    • user
      Christian Schultz
      am 12.02.2024

      Das ist wie so oft im Sozialrecht dann eine Frage der Interpretation. Ob die Krankenkasse das als neue oder alte Erkrankung ansieht, bleibt abzuwarten. Wenn es Probleme gibt, sollten Sie sich unbedingt individuell beraten lassen - zum Beispiel bei meinen Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Marina
    am 05.02.2024

    Hallo Herr Schultz,

    die jetzige lang andauernde AU ist nicht die erste Erkrankung gleicher Diagnose.

    ist es theoretisch nicht doch möglich, von einer Blockfrist direkt in die Nächste zu kommen?

    erstmalige AU dokumentiert: 13.01. - 21.01.2021.

    Jetzige AU (gleiche Diagnose): ab 30.01.2023 - Ende 78 Wochen 29.07.2024

    Dazwischen keine weiteren Krankschreibungen wegen gleicher Erkrankung und deutlich mehr als 6 Monate arbeitsfähig.

    1. Blockfrist: 13.01.2021 - 12.01.2024

    In diese Frist fällt die 2. AU vom 30.01.2023

    Schließt sich nun nicht die 2. Blockfrist ab 13.01.2024 an und begründet einen erneuten Anspruch von 78 Wochen?

    Herzliche Grüße

    Marina

    • user
      Christian Schultz
      am 05.02.2024

      Hallo Marina, nach Ihren Angaben läuft die Blockfrist vom 13.01.2021 bis zum 12.01.2024. Danach würde dann - bei einer Krankschreibung - die nächste Blockfrist losgehen.

      Ob es dann erneut Krankengeld gibt, hängt unter anderem auch davon ab, ob die übrigen Kriterien erfüllt sind. Diese haben wir ja oben im Beitrag ebenfalls angeführt.

      Wie auch immer, hier im Forum werden wir Ihre Situation nicht aufklären können. Dazu muss man sich Ihre Unterlagen anschauen.

  • user
    RoBi
    am 04.02.2024

    Hallo Team

    Eine Frage zum Thema Blockfristen:

    Ich war von 05.02.20 - 28.02.20 im Krankengeld wegen Depressiver Störung (burn out)

    vom 01.03. - 30.09.20 in einer LTA (DRV)

    & seit 01.10.20 wieder Vollzeit im Angestellten Verhältnis (anderer Job als vor der Erkrankung).

    Seitdem bin ich regelmäßig in Behandlung, aber nicht wegen psychischer Probleme krankgeschrieben.

    Allerdings war ich vom 26.04.21 - 09.05.21 wegen einer Fraktur der Klavikula krankgeschrieben

    & nochmal vom 06.06.21 - 12.06.21 wegen Kreuzschmerzen.

    Meine Fragen:

    Sehe ich es richtig, das:

    a. - die Blockfrist für die Depression seit ca. März 23 ausgelaufen ist?

    b. - eine zweite Blockfrist für die Fraktur der Klavikula bis ca Mai 24 läuft?

    c. - ggfls. eine dritte Blockfrist für die Kreuzschmerzen läuft?

    oder addiert sich das irgendwie?

    Und ganz konkret:

    Wenn ich jetzt erneut wegen Depression krankgeschrieben werde, habe ich einen Anspruch auf 78Wochen

    • user
      Christian Schultz
      am 05.02.2024

      Hallo, wir können hier im Forum keine individuellen Einschätzungen abgeben. Dazu müsste man sich Ihre Unterlagen anschauen.

      Aber generell läuft die Blockfrist für eine Erkrankung nach exakt drei Jahren ab. Sobald eine zweite Krankheit dazu kommt, beginnt hier auch eine unabhängige Blockfrist, die parallel zur ersten laufen kann.

  • user
    Sonja Strohmeier
    am 21.01.2024

    Hallo letztes Jahr am 2.2.wurde mir ein neues Knie eingesetzt auf Grund von Komplikationen bin immer noch krankgeschrieben ! Jetzt sagte mir mein Arzt das auch noch das andere Knie auch einen Ersatz braucht ! Ist das eine Krankheit oder zählt das als komplett neue Krankheit ? Vielen Dank für eine Antwort !

    • user
      Christian Schultz
      am 22.01.2024

      Hallo Sonja, das ist - wie so oft - Auslegungssache. Ich empfehle Ihnen in jedem Fall eine persönliche sozialrechtliche Beratung. Dazu muss man sich Ihre Arztberichte genau anschauen.

  • user
    Beate aus Dormund
    am 20.01.2024

    Ich bin bis zum 14.3.24 im Krankengeld Bezug.Habe auch 78 Wochen bekommen.

    Möchte gerne wissen ob wenn ich wegen neue Krankheit ( Schwindel)krankgeschrieben lasse ein Recht auf Krankengeld habe. Ist ne neue Krankmeldung und Krankheit, davor war ich wegen Tennisarm krankgeschrieben.

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 22.01.2024

      Theoretisch schon, das schreiben wir ja oben im Beitrag. Ob es wirklich ein neues Krankengeld gibt, hängt dann aber von den Details ab.

  • user
    Holger Wollitz
    am 13.01.2024

    Hallo,

    ...habe zum 10.02.2024 meinen Aussteuerungstermin genannt bekommen und bereits Mitte November alle relevanten Unterlagen bei der AfA abgegeben. Mein Arzt schreibt mich zum 11.02.24 gesund. Eigentlich fühle ich mich auch sehr viel besser (Diagnose der Krankheit: Depressionen) und habe beschlossen, mich wieder bei meinem alten Arbeitgeber zwecks Weiterbeschäftigung zu melden. Wäre dies o.k.? Allerdings befürchte ich , dass er nicht an meiner Weiterbeschäftigung interessiert ist. Was würden Sie mir raten? Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass ich im April 2024 bereits 65 Jahre alt werde und im technischen Aussendiesnst tätig bin (grosse Auswendungen für meinen Arbeitgeber, da er mir bspw. ein neues Dienstfahrzeug, ein neues Warenlager bzw. entsprechendes Equipment bereitstellen muss)! Ich würde mich sehr über eine zeitnahe Antwort freuen und grüße Sie bis dahin herzlichst!

    horiberg

    • user
      Christian Schultz
      am 15.01.2024

      Hallo Holger, das kann man nicht allgemein beantworten. Sie sollten sich in jedem Fall persönlich beraten lassen. Nur so kann man beurteilen, welche Möglichkeit in Ihrer Situation am sinnvollsten wäre.

      Aber theoretisch können Sie eine Wiedereingliederung in Betracht ziehen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/hamburger-modell-wer-zahlt

  • user
    Ebru
    am 28.12.2023

    Ich werde ab dem 8.01.24 vom Kg abgestuert sein und habe mich beim Alg1 angemeldet bin immernoch Angsstellt … während ich Alg1 erhalte und mich weiterhin krankschreiben lassen kann ich nach 6 Monaten wieder wegen einer neuen Diagnose Krankengeld beziehen?

  • user
    Tina
    am 06.12.2023

    Hallo,

    ich bin tatsächlich Mitglied im SOVD, allerdings bekomme ich nur immer falsche Aussagen oder man sagt mir, man könne mir da keine Auskunft geben.

    Bin seit 01.09.2023 ausgesteuert, laut Krankenkasse beginnt Mitte Januar eine neue Blockfrist in der ich FÜR DIE SELBE Krankheit wieder Krankengeld bekommen könnte.

    Ich stehe seit dem 01.09. dem Arbeitsamt offiziell zur Verfügung, meine Krankmeldung auf die Diagnose, welche zur Aussteuerung führte läuft allerdings immernoch weil ich wohl die teil EM Rente beantragen möchte und habe gelesen,

    dass es hier besser wäre, die Krankmeldung weiter laufen zu lassen.

    Die Arbeitsagentur will ja nur Krankmeldungen eingereicht haben die NICHT zu der aussteuerungsdiagnose gehören.

    Sprich ich stehe seit 01.09. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.

    Eigentlich heißt es doch um neues Krankengeld zu erhalten muss man 6 Monate gearbeitet haben oder der AA zur Vermittlung zur Verfügung gestanden haben.

    Sprich 01.09.+ 6 Monate = ab 01.03. würde ich wieder Krankengeld bekommen für diese Diagnose selbst wenn ich dauerhaft darauf krank geschrieben bin weil ich ja trotzdem dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Der Gutachter vom AA hat mich nämlich vollschichtug arbeitsfähig eingestuft und ich muss auch Bewerbungen schreiben usw heißt, ICH STEHE DEM AMT DANN 6 MONATE ZUR VERFÜGUNG.

    Meine Krankenkasse sagt nein, es wäre erst 6 Monate erfüllt wenn die Krankmeldung wegfallen würde.

    Wenn ich jetzt aber am 01.03. mot einer völlig anderen Erkrankung krank geschrieben werde?

    Selbst dann sagen sie, müsste ich nochmal 6 Monate ohne irgendwelche Krankmeldungen zusammen bekommen.

    Das ist doch so nicht korrekt oder?

    Vielen Dank!

    • user
      Christian Schultz
      am 08.12.2023

      Hallo Tina, das stimmt tatsächlich nicht. Um für eine neue Erkrankung Krankengeld zu erhalten, müssen Sie NICHT sechs Monate gesund gewesen sein. Da ist auch die Blockfrist irrelevant.

    • user
      Tina O
      am 21.12.2023

      Hallo, bin in ähnlicher Situation.

      Frage: Habt ihr keine Bedenken die Blockfristen so bei der Krankenkasse zu erfragen? Die riechen doch den Braten! Können die einen nicht rausschmeissen?

      Lg

      • user
        Christian Schultz
        am 02.01.2024

        Einfach so rausschmeißen kann und darf die Krankenkasse gar nicht.

  • user
    Trude
    am 16.10.2023

    Ich bin nach 78 Wochen KG Bezug am 15.01.2021 aus dem KG ausgesteuert worden und habe danach Alg1 bezogen. Meine Blockfrist endete bereits am 15.02.2021. In der Zeit des Alg 1 Bezüge habe ich mich nicht Krankschreibung lassen. Jetzt bin ich seit dem 11. August 2023 aufgrund der gleichen Krankheit wieder krank geschrieben. Seit Mai 2022 läuft zudem ein Antrag auf EM Rente, der zunächst abgewiesen wurde. Mein Alg 1 Anspruch endete am 30.09.2023. Eigentlich müsste ich jetzt erneut im KG Bezug stehen aber momentan bekomme ich keine richtige Rückmeldung. Sogar der Anwalt vom Sovd meinte, ich hätte nicht automatisch einen neuen Anspruch auf KG, das wäre davon abhängig wie die Krankenkasse das beurteilen würde. Ich solle besser Bürgergeld beantragen.

    Was verstehe ich denn jetzt nicht richtig?

    • user
      Christian Schultz
      am 23.10.2023

      Der Antrag auf Bürgergeld ist in jedem Fall sinnvoll, damit Sie jetzt nicht ohne Geld dastehen. Und leider ist es richtig, dass die Krankenkasse häufig Probleme macht, wenn es um einen zweiten Anspruch auf Krankengeld geht. Aber im Grundsatz spricht nach Ihren Äußerungen einiges dafür, dass Sie jetzt Krankengeld bekommen müssten.

  • user
    Sabine
    am 13.10.2023

    Guten Morgen! Ich war bis vor kurzem bis zum 29.9.23 krankgeschrieben und bezog Krankengeld. Am 1.10.23 wäre ich ausgesteuert worden. Da es wir dann wieder besser ging, habe ich mich am 30.9.23 arbeitslos gemeldet, weil ich noch einen Restanspruch auf ALG1 habe und beziehe seither ALG1. Nun bin ich leider wieder krank, jedoch was mit meiner früherern Erkrankung rein gar nicht zu tun hat. Habe ich nun erneut Anspruch auf Krankengeld? Für die erste Krankheit habe ich bereits das volle Krankengeld (bis auf einen Tag) nicht ausgeschöpft. Die Blockfrist läuft für die erste Krankheit erst Mitte nächsten Jahres aus.

    Was meint Ihr? DANKE, Eure Sabine

    • user
      Christian Schultz
      am 13.10.2023

      Hallo Sabine, wenn es sich um eine komplett neue Erkrankung handelt, kann ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstanden sein: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/neue-krankheit-neue-blockfrist-wieder-krankengeld

      • user
        Sabine
        am 13.10.2023

        Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung! Ist es ein Problem, ich mich einen Tag vor der Aussteuerung(1.10). wieder arbeitslos gemeldet habe (30.9.) (war auch wieder gesund), und somir das erste Krankenkrankengeld bis auf diesen einen Tag nicht voll ausgeschöpft habe? Ich beziehe gerade ja den Restanspruch ALG1.

        Vorab schon mal vielen Dank, viele Grüße, Sabine

  • user
    Stefanie
    am 12.10.2023

    Guten Morgen Herr Schulz,

    folgender Sachverhalt: Meine erste Krebsgeschichte wurde Ende Januar 2020 diagnostiziert. Ich war dann ab Februar 2020 bis Ende Dezember 2020 (11 Monate) krankgeschrieben - ich habe die 78 Wochen also nicht ausgereizt.

    Gerade habe ich einen sehr auffälligen Befund bekommen und muss es zeitnah radiologisch abklären lassen. Im Fall der Fälle: Würde ich jetzt GAR KEIN Krankengeld mehr bekommen, da erneute Diagnose vor Ablauf der 3-Jahres-Frist? Oder doch wieder ab Januar (Ende der 3-Jahres-Frist).

    Ärgerlicherweise wurde mir auch noch gekündigt. Mein Beschäftigungsverhältnis endet Ende Oktober.

    Über Ihre Einschätzung würde ich mich freuen.

    • user
      Christian Schultz
      am 12.10.2023

      Hallo Stefanie, das sind leider keine guten Nachrichten. Erst einmal gesundheitlich alles Gute für Sie.

      Die erste Blockfrist müsste ja im Januar 2023 ausgelaufen sein. Mittlerweile läuft eine neue Blockfrist. Wenn die anderen Kriterien erfüllt sind - siehe oben im Beitrag - kann hier ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstanden sein.

      • user
        Stefanie
        am 12.10.2023

        Vielen Dank, das klingt gut. Noch eine Frage: Was ist strategisch besser?

        a) Nächste Woche krankschreiben lassen, sollte sich der Verdacht bestätigen - und danach arbeitslos melden (bin ja bis Ende Oktober im festen Angestelltenverhältnis

        oder

        b) Direkt zum Arbeitsamt und mich erst nach Arbeitslosenmeldung krankschreiben lassen.

        Entstehen mir daraus irgendwelche Vor- oder Nachteile?

        Habe die letzten 5 Jahre durchgehend und Vollzeit gearbeitet.

        • user
          Christian Schultz
          am 12.10.2023

          Das kann man nicht allgemein beantworten.

  • user
    Liza Müller
    am 12.10.2023

    Hallo,

    ich hab folgende Frage. Seit 03/2023 beziehe ich Krankengeld. Die Erkrankung ist letztes Jahr 10/2022 festgestellt worden. Zwischen Feststellung und Krankengeldzahlung war ich noch voll arbeiten. Das Krankengeld wird ja nach dem letzen voll gearbeiteten Monat berechnet. Bis 03/2023 hab ich noch voll gearbeitet und eine hohe Zulage erhalten, allerdings mit einem befristeten Arbeitsvertrag. Wenn ich jetzt mit dem Hamburger Modell anfange und wieder einsteige (mittlerweile mit einer unbefristeten Anstellung), werde ich verkürzt arbeiten und mit weniger Lohn. Was ist nun, wenn ich mit derselben Krankheit wieder krank geschrieben werden. Wird dann das Krankengeld wie gehabt gezahlt oder nach der aktuellen Arbeitszeit und Vergütung berechnet. Ich erhalte eine erhebliche Summe weniger, wenn ich wieder arbeiten gehe.

    Heißt zusammengefasst, ich erhalte wesentlich mehr Krankengeld als wenn ich arbeiten würde.

    Liebe Grüsse

    Liza

  • user
    Markus Jocham
    am 06.10.2023

    Hallo,

    also bei mir handelt es sich immer um die gleiche Krankheit.

    Meine KK hat mit bestätigt in einem früheren Schreiben, dass eine 3-Jahres-Blockfrist am 10.01.2019 begonnen hat. Ich bekam dann auch in dieser Zeit 78 Wochen Krankengeld. Folglich sollte doch eine neue 3-Jahresfrist am 12.01.2022 begonnen haben. Ich war in der Zwischenzeit

    Arbeitslos gemeldet, stand also der Arbeitsvermittlung zur Verfügung. Nun bin ich am 17.07.23 wieder an der Krankheit erkrankt und dachte nach 6 Wochen, am 28.08.23 hätte ich erneut Anspruch auf Krankengeld. Meine KK antwortete aber nur mit

    "Für Ihre aktuelle Arbeitsunfähigkeit ab 17. Juli 2023 dürfen wir Ihnen leider kein Krankengeld zahlen.

    Sie haben bereits bis zur Höchstanspruchsdauer am 24. November 2021 Krankengeld bezogen. Für Ihre Arbeitsunfähigkeit ab 17. Juli 2023 besteht kein erneuter Anspruch auf Krankengeld."

    Ich kann mit der Antwort so nichts anfangen und bei Nachfragen teilte mir meine KK mit, das sei die Rechtslage.

    Hab ich was falsch verstanden oder was kann zu dieser Entscheidung sonst geführt haben ?

    Danke für Ihre Mühe

    • user
      Christian Schultz
      am 09.10.2023

      Hallo Markus, nach Ihrer Beschreibung sollte eigentlich ein neuer Krankengeld-Anspruch da sein. Wenn Sie länger als sechs Monate nicht arbeitsunfähig waren. Aber um das wirklich zu klären, müsste man sich Ihre Unterlagen anschauen.

  • user
    Feldrain
    am 20.09.2023

    Sie schreiben " neue Krankheit nach dem man nicht mehr krank geschrieben war", dazu hab ich eine Frage:

    Gilt dies auch, wenn man z.B. 8 Wochen krank geschrieben war, also schon im Krangeldbezug ist, dann eine Woche Urlaub sofort im Anschlusa hat ( also nicht krank geschrieben ist) und unmittelbar nach dem Urlaub erneut auf eine ganz andere Krankheit krank geschrieben wird. Gibt es dann erst mal wieder 6 Wochen Lohnfortzahlung?

    • user
      Christian Schultz
      am 22.09.2023

      Ja, das kann so laufen. Wenn die Erkrankungen nichts miteinander zu tun haben.

  • user
    Michael
    am 19.09.2023

    Hallo,

    ich bin seid Montag Dialysepflichtig.

    Gilt die Dialysezeit als Arbeitszeit ? Ich arbeite im Schichtdienst Früh und Spät.

    Die Dialyse wäre bei uns immer vormittags Dienstags, Donnerstags und Samstags. Samstags habe ich immer frei !!!

    Ich muss somit den Dienstag und den Donnerstag (beim Frühdienst) alle 2 Wochen früher von der Arbeit zur Dialyse gehen.

    Beim Spätdienst auch kein Problem da kann ich vor der Arbeit zur Dialyse.

    Wird mir diese Zeit von der Krankenkasse bezahlt ? oder wie werden mir die Stunden die ich dann ncht arbeiten bin berechnet.

    Liebe Grüße

    Michael

    • user
      Christian Schultz
      am 19.09.2023

      Hallo Michael, das kann ich leider nicht beantworten. Wenn Sie kein Krankengeld erhalten, wird die Kasse Ihnen die Dialyse nicht als Arbeitszeit bezahlen. Und ob der Arbeitgeber in dieser Zeit zahlungspflichtig ist, weiß ich nicht. Da wenden Sie sich am besten an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

      • user
        Michael
        am 20.09.2023

        Soweit ich weiss, gibt es ein Teilkrankengeld oder sehe ich das Falsch ?

        • user
          Christian Schultz
          am 20.09.2023

          Das ist mir nicht bekannt.

  • user
    Jochen
    am 05.09.2023

    Was leider noch nicht gefragt wurde und mir noch immer unklar ist.

    Die 6 Monate um die es bezüglich svpfl. Arbeit UND Krankschreibung geht.

    Ich lese bei verschiedenen Quellen dass diese 6 Monate auch zusammengerechnet werden dürfen.

    Gilt das nur für die svpfl. Beschäftigung?

    Oder auch für die Länge der Krankschreibung?

    Oder müssen definitiv bei erneuter AU bei selber Krankheit die 6 Monate zuvor zusammenhängend gesund gewesen sein ?

    • user
      Christian Schultz
      am 05.09.2023

      Aus dem Gesetz (§ 48 SGB V) geht das nicht klar hervor. Ich habe gerade eine erfahrene Rechtsberaterin gefragt, auch die konnte das nicht aus dem Stehgreif beantworten. Scheint also in der Praxis kaum vorzukommen.

  • user
    Cornelia
    am 28.08.2023

    Vielen Dank für den informativen Artikel. Jedoch habe ich doch noch etwas nicht ganz verstanden.

    Sie schreiben, dass man für einen erneuten Krankengeldanspruch nach der Blockfrist von 3 Jahren vorher mindestens 6 Monate wegen der selben Krankheit nicht arbeitsunfähig gewesen sein darf. Ein paar Sätze weiter steht, man darf 6 Monate wegen der selben Krankheit "nicht beim Arzt gewesen sein". Also geht es nicht nur um die AU, sondern auch um die Behandlung dieser Krankheit?

    Konkret geht es mir um jemanden, der wegen rezidivierender Depression schon aus dem Krankengeld ausgesteuert ist. Diese Person arbeitet jetzt wieder (schon länger als 6 Monate) ist aber weiterhin wegen der Depression in ärztlicher Behandlung, weil sie regelmäßig Medikamente nimmt, damit sie eben wieder "normal" arbeiten kann. Außerdem macht sie eine ambulante Psychotherapie (ist somit auch beim Therapeuten in Behandlung). Ist das ein Ausschlussgrund für einen erneuten Krankengeldanspruch? Obwohl sie jetzt länger als 6 Monate nicht mehr arbeitsunfähig war?

    Darf man für einen erneuten Krankengeldanspruch nach der Blockfrist tatsächlich 6 Monate lang keinen Arzt aufgesucht haben, keine ambulante Therapie machen und keine Medikamente nehmen (denn auch die können ja nur nach Arztbesuch verschrieben werden) auch wenn daraus keine AU folgt?

    • user
      Christian Schultz
      am 28.08.2023

      Hallo Cornelia, es geht um die Arbeitsunfähigkeit. Siehe hier im Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__48.html

      • user
        Andrea
        am 04.09.2023

        Hallo Cornelia,

        ich bin im Juni 2020 ausgesteuert worden und seit Januar 2023 wieder im Krankengeld wegen der selben Krankheit. In der Zeit dazwischen habe ich gearbeitet, war beim Arzt in Behandlung aber nicht krankgeschrieben.

  • user
    Ebeling Evelin
    am 18.08.2023

    Hallo,

    Mein Mann ist seit Oktober 2018 duch den Rententräger Berufsunfähig geschrieben worden und war somit, bis zur Aussteuerung, 78 Wochen, krank. Es erfolgte keine Gesundschreibung! Dann ging er in die Berufliche Reha und wurde wegen einer anderen Erkrankung(Depressionen)in die Psychologische Tagesklinik eingewiesen. Er erhielt wiederum Krankengeld von der Krankenkasse, wieder 78 Wochen. Danach erhielt er 18 Monate Arbeitslosengeld, die Nahtlosigkeitsregelung wurde angewendet. Der Rententräger verweigert eine Erwerbsminderungsrente, mein Mann hat Klage eingereicht. ( läuft bereits 3 Jahre) Nun meine Frage: Ab 14.09.2023 ist er beim Arbeitsamt raus, er bekommt auch kein Bürgergeld, da er nicht erwerbsfähig ist. 3 Jahre Blockfrist zur 1. Krankheit sind um. Kann er erneut Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen? Er ist nach wie vor mit dieser Krankheit (Berufsunfähig) behaftet. Ich weiß nun nicht, woher er Geld bekommen kann. Zahlt die Krankenkasse nach Ende der Blockfrist wieder Krankengeld?

    Freue mich sehr über eine Antwort

    LG E. Ebeling

    • user
      Christian Schultz
      am 21.08.2023

      Hallo Evelin, grundsätzlich kann erneut Krankengeld gezahlt werden - wenn die oben im Beitrag genannten Kriterien erfüllt sind.

      Ob das in Ihrem Fall aber wirklich klappt, müsste man sich genauer anschauen. Wenden Sie sich gern mit Ihren Unterlagen an meine Kollegen in unserer Sozialberatung: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

    • user
      Mase
      am 13.09.2023

      Bürgergeld hat nix mit erwerbsfähig oder erwerbsunfähig zu tun. Dort geht es lediglich um Einkommen und Ausgaben...

  • user
    Vivienne J.
    am 18.08.2023

    Liebes SOVD-Team,

    folgender Sachverhalt:

    Meine Aussteuerung erfolgte letztes Jahr im Februar 2022. Ich erhielt 2 Wochen ALG 1 (Übergangsfristegelung nach Aussteuerung).

    Am 1.03.2022 trat ich eine neue unbefristete Stelle an einem Klinikum an.

    Seit Mai 2023 bin ich wieder wegen derselben Krankheit krankgeschrieben. Habe also vom 01.3.22-20.5.23 gearbeitet. Erhielt dann bis zum 30.6.23 Lohnfortzahlung.

    Meine Blockfrist endet am 18.8.23.

    Vom 1.7. habe ich erneut ALG1 und ergänzendes Bürgergeld beantragt, da ich mich bis zum heutigen Datum in der Blockfrist befinde.

    Nun zu meiner Frage: Habe ich ab dem 19.8.23 wieder erneute Anspruch auf Krankengeld, da dann eine neue Blockfrist beginnt? Habe meiner Krankenkasse eine e-Mail zukommen lassen, aber seit 2 Wochen von denen bisher keine Rückmeldung oder Antrag auf Krankengeld erhalten.

    Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort!

    • user
      Christian Schultz
      am 21.08.2023

      Hallo Vivienne, wir können hier im Forum leider keine individuellen Einschätzungen zu solchen Fragen abgehen. Dazu müssten sich meine Kollegen Ihre Unterlagen ansehen.

  • user
    Toussaint
    am 17.08.2023

    Hallo ,

    Ich habe bis zum 8.2.2023 Krankengeld bezogen, wurde ausgesteuert und beziehe seitdem ALg 1 . Im April wurde eine Psychosomatische Ambulante Reha für 6 Wochendurchgeführt und wurde arbeitsunfähig entlassen.

    Wie verhält es sich bei einer erneuten Erkrankung , habe ich Krankengeldanspruch?

    Mein Hausarzt hatte mich 78 Wochen auf Rüxkenprobleme und Erschöpfung krank geschrieben.

    Jetzt würde mich meine Psychologin krank schreiben auf Depression , war aber während der Krankschreibung auf Rückenproblene bei meiner Psychologin auch in Behandlung.

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 17.08.2023

      Hallo Toussaint, wie oben im Beitrag beschrieben: Wenn Sie nicht wegen der alten Erkrankung offiziell krankgeschrieben waren, wenn die neue Erkrankung diagnostiziert wird, kann ein neuer Anspruch entstehen.

  • user
    Baumann
    am 15.08.2023

    Guten Tag,

    auch noch eine Frage von mir.

    Die Blockfrist von 3 Jahren ist Mitte Juni 2023 abgelaufen. Innerhalb der 3 Jahre habe ich insgesamt 70 Wochen Krankengeld inklusive Entgeltfortzahlung erhalten. In den letzten 5 Monaten der Blockfrist bestand auch keine AU wg derselben Erkrankung. Nun deutet sich wieder eine neue AU wg derselben alten Krankheit an. Muss die Krankenkasse, sofern die AU länger als 6 Wochen andauert, wieder Krankengeld zahlen? Und wenn nein, warum nicht? Und wer zahlt dann? Wann muss die Krankenkasse wieder Krankengeld zahlen?

    • user
      Christian Schultz
      am 16.08.2023

      Hallo, neues Krankengeld kann es nur geben, wenn in der Zwischenzeit sechs Monate Beiträge zur Krankenkasse gezahlt worden sind. Und Sie sechs Monate nicht krankgeschrieben waren.

      Wenn das nicht erfüllt ist, müssen Sie sich ans Jobcenter wenden.

      • user
        Baumann
        am 16.08.2023

        Hallo und danke für die schnelle Antwort. Ich bin erwerbstätig und zahle KV-Beiträge.

        Also trotzdem wenn Blockfrust rum und danach 2 Monate gearbeitet ohne jegliche AU aber trotzdem Pech gehabt und KK muss nicht zahlen?

        Weshalb an das Jobcenter? Läuft das dann auf Bürgergeld hinaus?

        Oder an die BA und Arbeitslosengeld wg Krankheit?

        Erst wenn ich irgendwann einen Zeitraum von 6 Monaten ohne AU gearbeitet habe, muss KK wieder zahlen? Ist das so?

        Danke vorab.

        • user
          Christian Schultz
          am 17.08.2023

          Wenn Sie lange genug eingezahlt haben, kann auch ein Anspruch auf ALG I vorhanden sein. Aber das können wir hier nicht klären, ohne Ihre Unterlagen einzusehen. Bitte wenden Sie sich an unsere Sozialberatung: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    C. Schneider
    am 14.08.2023

    Hallo, mein Mann war wegen einer psychischen Erkrankung bis zu Aussteuerung im Krankengeld. Seit August 2022 dann ALG 1. Seit dem 01.07.2023 im neuen Arbeitsverhältnis. Nach der ersten Arbeitswoche ist er an einem Bandscheibenvorfall erkrankt. Er bekam von AG nur für 1 Woche sein Gehalt, weil er noch im 1. Arbeitsmonat war. Die Krankenkasse verweigert die Zahlung für den Rest des Monats mit der Begründung, dass er noch in einer Sperrfrist sei. Kann das denn sein obwohl die 6 Monate rum sind und es eine andere Diagnose ist?

    Danke für eine Rückmeldung!

    • user
      Christian Schultz
      am 14.08.2023

      Hallo, es handelt sich ja um eine neue Krankheit. Also sollte es hier keine Sperrfrist geben. Aber um das seriös zu beantworten, müsste man sich Ihre Unterlagen anschauen. Ich empfehle Ihnen eine persönliche Beratung.

      • user
        C.Schneider
        am 14.08.2023

        Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Können Sie vielleicht sagen, was in diesem Fall gegen ein erneutes Krankengeld sprechen würde?

        • user
          Christian Schultz
          am 14.08.2023

          Wenn es einen Zusammenhang zwischen den Erkrankungen gibt.

          • user
            C. Schneider
            am 15.08.2023

            Nochmals vielen Dank für die hilfreiche Info

            Eine Frage beschäftigt uns noch. Beginnt die 3-jährige Blockfrist mit Beginn des Krankengeldbezuges oder ab der Aussteuerung?

            • user
              Christian Schultz
              am 15.08.2023

              Mit dem ersten Besuch beim Arzt.

        • user
          Christian Schultz
          am 14.09.2023

          Nein, leider nicht. Nicht ohne Einsicht in die Unterlagen.

        • user
          Schröder
          am 25.09.2023

          So wie Sie das schreiben, ist die dreijährige Blockfrist noch nicht ganz um. Das könnte der Grund sein.

    • user
      C. Schneider
      am 14.09.2023

      Guten Tag,

      mein Mann hat nun ein Schreiben seiner KK bekommen, in dem es wörtlich heißt: Es ist davon auszugehen, dass weitere, wenn nicht sogar fortlaufende AU aufgrund der damaligen Erkrankung besteht. Die Meldung durch die Agentur für Arbeit ist kein ausreichender Nachweis von Arbeitsfähigkeit. Bei der erneuten Erkrankung handelt es sich um eine hinzugetretene Erkrankung, die keinen neuen Anspruch auf Krankengeld begründet.

  • user
    Hans Meier
    am 12.08.2023

    Vielen Dank für die hilfreichen Informationen, Herr Schulz.

    So ganz verstehe ich das mit den Blockfristen noch nicht, wenn INNERHALB der ersten Blockfrist mehr als ein halbes Jahr wieder gearbeitet wird bzw. man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stand. Wie ist es in diesem nachfolgenden Fall?

    Mit bestimmter Diagnose AU von Oktober 2020 bis April 2021 und Krankengeldbezug von Dezember 2020 bis April 2021.

    Blockfrist Oktober 2020 bis Oktober 2023.

    Ab Mai 2021 wieder gesund und weniger als ein halbes Jahr gearbeitet, aber danach ALG1-Bezug (ohne Kranksein und ohne irgendwelche Arztbesuche) und vor Auslaufen ALG1 im Dezember 2022 wieder AU mit der gleichen vorherigen Diagnose und Krankengeldbezug ab Januar 2023.

    Ich verstehe es so, dass von Dezember 2022 bis Dezember 2025 eine neue Blockfrist gilt.

    Da innerhalb der ersten Blockfrist die 78 Wochen Krankengeldbezug nicht „ausgereizt“ wurden und vor allem innerhalb der ersten Blockfrist mehr als ein halbes Jahr wieder sozialversicherungspflichtig gearbeitet wurde bzw. ALG1 bezogen wurde, würde aus meiner Sicht ab Dezember 2022 wieder ein voller 78-Wochen-Krankengeldbezug beginnen, der Patient also auch über Oktober 2023 hinaus bis Mai 2025 Krankengeld wegen der gleichen Diagnose beziehen können. Oder verstehe ich es falsch?

    • user
      Christian Schultz
      am 14.08.2023

      Hallo Hans, die Blockfrist läuft ja genau drei Jahre. In Ihrem Beispiel also von Oktober 2020 bis Oktober 2023. Was in der Zwischenzeit passiert, ist egal. Für diese Erkrankung würde erst anschließend eine neue Blockfrist beginnen.

      • user
        Hans Meier
        am 14.08.2023

        Vielen Dank, Herr Schultz (recht in richtiger Schreibweise – Entschuldigung).

        Das bedeutet also: wenn die Blockfrist Oktober 2020 bis Oktober 2023 stimmen würde, wäre es egal, ob man darinnen mehr als 6 Monate gearbeitet oder ALG1 bezogen hätte und es würde sich nach Ende dieser Blockfrist auch kein Krankengeldbezug für die gleiche Diagnose unmittelbar anschließen, sondern die berühmten 6 Monate müssten NACH Ende dieser Blockfrist UND VOR einem neuen Krankengeldbezug mit gleicher Diagnose absolviert werden – richtig?

        Und wenn aber der o.g. erste Teil der Erkrankung zu einer anders liegenden Blockfrist gehören würde, also z.B. Blockfrist Juni 2019 bis Juni 2022 (AU bzw. Krankengeldbezug darin im Juni 2019 und von Oktober 2020 bis April 2021), dann würde für die seit Dezember 2022 andauernde Erkrankung gleicher Diagnose maximal 78 Wochen Krankengeld gezahlt werden bis ca. Mai 2024, weil in diesem Fall die erste Blockfrist abgelaufen wäre, die zweite Blockfrist von Juni 2022 bis Juni 2025 laufen würde und man unmittelbar vor der erneuten Erkrankung im/ab Dezember 2022 mehr als 6 Monate nicht hinsichtlich dieser Diagnose ärztliche Hilfe in Anspruch genommen hätte und auch nicht AU war, sondern sozialversicherungspflichtig gearbeitet hatte bzw. ALG2 bezog – richtig?

        • user
          Christian Schultz
          am 15.08.2023

          Nein, man kann auch direkt im Anschluss an eine Blockfrist wieder Krankengeld erhalten, wenn inzwischen sechs Monate Beiträge gezahlt wurden und keine Krankmeldung vorlag.

  • user
    Yannick
    am 12.08.2023

    Hallo Herr Schultz,

    vielen Dank für diese super Informationen die Sie hier mit uns Teilen.

    Ich hätte auch eine Frage bezüglich des Krankengeldes.

    Bei mir verhält sich das aktuell so, dass ich seit Mitte Juni 2022 erkrankt bin. (Psychisch). Jetzt war ich fast am Ziel wieder zu arbeiten und bin aber erneut in der Krankheit und im Krankengeldbezug erkrankt an einem Bandscheibenvorfall HWS der auch operiert wurde (Aktuell darauf vom Krnakgeschrieben).

    Behandelt wurde ich bereits im Mai 2022 bzgl der Wirbelsäule wo auch eine Krankmeldung von einer Woche erfolgte.

    Meine Frage wäre, ab wann zählt die Blockfrist, weil ich ja in der Krankheit erkrankt bin, es ist aber keine neue Erkrankung sonder eine vorhandene gewesen. Die KK möchte mich demnächst aussteueren, aber ich gehe damit nicht so ganz konform. Ist mein Fall so gelagert wie in Ihrem Bericht theoretisch beschrieben wurde?

    Vielen Dank für Ihre Antwort, wenn es Ihnen möglich ist mir hierauf eine zu geben.

    Grüße

    Yannick

    • user
      Christian Schultz
      am 14.08.2023

      Hallo Yannick, ob es neues Krankengeld geben kann, hängt davon von folgender Frage ab: Waren Sie noch wegen Krankheit A krankgeschrieben, als Sie erstmals mit Krankheit B zum Arzt gegangen sind? Falls ja, ist kein neuer Anspruch auf Krankengeld entstanden. Sonst kann das gut sein. Lassen Sie sich dazu bitte persönlich beraten. Abschließend klären können wir das hier im Forum leider nicht.

  • user
    Svenja
    am 08.08.2023

    Hallo Herr Schulz,

    vielen Dank für obigen Infos.

    Mein Vater hat sich auf der Arbeit die Wirbelsäule gebrochen und hat dann 78 Wochen Krankengeld bezogen. Er kann aber noch nicht wieder arbeiten und hat daher eine Reha und ALG I beantragt. von beiden Stellen wurde noch keine Bewilligung erteilt. Jetzt ist er letzte Woche mit Lungenentzündung und Koma ins Krankenhaus gekommen. Hat er wieder Anspruch auf Krankengeld?

    Viele Grüße

    Svenja

    • user
      Christian Schultz
      am 09.08.2023

      Hallo Svenja, das kommt darauf an. Wenn er nicht mehr aufgrund der alten Erkrankung krankgeschrieben war, müsste nun ein neuer Anspruch Krankengeld entstanden sein.

  • user
    michael
    am 02.08.2023

    Hallo,

    ich muss bald an die Dialyse.

    Gehen wir davon aus ich gehe Dienstags, Donnerstags und Samstags an die Dialyse.

    Samstags wäre kein Problem beruflich, da wir dort nicht arbeiten.

    Das heist ich müsste 2 Tage schauen wie ich Diaylse und arbeit unter einen Hut bekomme.

    Was wäre wenn ich mich an einen Tag immer krank schreiben lassen würde,

    und den anderen mich auf die arbeit quälen würde.

    Das wären im Jahr ca 52 Dienstage. Ca 11 Wochen

    Innerhalb von 3 Jahren ca 33 Wochen

    Wie wäre das in meinem Fall dann mit der Blockfrist nach 3 Jahren fangen die 78 Wochen dann wieder von vorne an weil ich ja nicht die ganzen 78 Wochen verbraucht habe oder wie läuft dies in meinem Fall dann mit der selben Krankheit.

    Vielen dank

    • user
      Christian Schultz
      am 02.08.2023

      Hallo Michael, die Blockfrist läuft IMMER genau drei Jahre. Gerechnet ab dem ersten Tag der Krankschreibung zu dieser Erkrankung. Daran ändert auch nichts, wenn man zwischendurch nicht arbeitsunfähig geschrieben war.

      • user
        michael
        am 03.08.2023

        Hallo,

        das war leider nicht die antwort auf meine Frage ...

        Ich weiss, dass die Blockfrist 3 Jahre läuft aber wie ist das genau in meinem Fall ???

        Gruss Michael

        • user
          Christian Schultz
          am 03.08.2023

          Dann verstehe ich Ihre Frage nicht. Bitte deutlicher formulieren, was Sie wissen möchten.

          • user
            Michael
            am 06.08.2023

            Wenn ich innerhalb von 3 Jahren ca 33 Wochen krank bin, wie geht es denn danach weiter. Ich habe ja nicht die 78 Wochen verbraucht ich bin weiterhin nach 3 Jahren jeweils 1 Tag krank in der Woche auf die selbe Krankheit Dialyse.

            Wie läuft das dann nach den 3 Jahren fängt da eine neue Frist an also erst über den AG 6 Wochen und dann wieder krankengeld.

            • user
              Christian Schultz
              am 08.08.2023

              Sie haben dann einen neuen Anspruch auf Krankengeld. Auch wenn der alte noch nicht verbraucht ist.

  • user
    R.H.
    am 27.07.2023

    Hallo

    Habe 72 Wochen Krankengeld bekommen ((6Wochen Lohnfortzahlung erhalten) damit ist mein Krankengeld(26.05.2023 ausgelaufen

    gehe am 01.08.2023 wieder arbeiten ..die Krankenkasse hat mir geschrieben das meine Blockfrist vom 30.07.2020 bis 29.07.2023 läuft

    jetzt meine Frage :muss ich jetzt 6 Monate Arbeiten bevor ich wieder Krankengeld beziehen kann .. auf der selben Krankheit oder eine neue Krankheit

    Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 28.07.2023

      Hallo, mit einer neuen Erkrankung könnten Sie sofort wieder Krankengeld erhalten - wenn diese nicht mit der bisherigen Krankheit zusammenhängt. Für die alte Krankheit müssen Sie mindestens sechs Monate "gesund geschrieben" gewesen sein. Und es müssen Beiträge an die Krankenkasse gezahlt werden, auch sechs Monate. Entweder durch Arbeit oder den Bezug von ALG I.

  • user
    Sonja Schiegerl
    am 19.07.2023

    Hallo,

    Ich wurde zum 1.10.22 nach 78 Wochen KG ausgesteuert. (wegen Depressionen)Am 1.12.22 habe ich eine neue Arbeit angefangen. War bis jetzt 2x für 3 Tage krankgeschrieben. (Corona u.Magen-Darm).

    Jetzt steht im September eine orthopädische OP am Fuss an, die voraussichtlich mit Reha länger als 6 Wo dauert. Habe ich wieder Anspruch auf KG?

    Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 28.07.2023

      Hallo Sonja, na klar - die OP hängt ja nicht mit der Depression zusammen.

  • user
    Rainer
    am 15.07.2023

    Hallo,

    Ich bin seit zwei Jahren wegen meiner Bandscheiben krank geschrieben und beziehe seit 3.1.23 nach Aussteuerung Alg 1. Mein letzter Krankenschein geht bis zum 04.08.23. Nun habe ich am 11.07. einen Herzinfarkt erlitten und wurde im Krankenhaus operiert. Hätte ich einen erneuten Anspruch auf Krankengeld, wenn ich mich ab 06.08. darauf krankschreiben lassen würde? Ich bin noch im Betrieb angestellt und deshalb auch die Krankschreibung.

    Mfg Rainer

    • user
      Christian Schultz
      am 17.07.2023

      Hallo Rainer, bitte auf jeden Fall individuell prüfen lassen. Normalerweise gibt es nur erneut Krankengeld, wenn Sie zum Zeitpunkt der neuen Diagnose NICHT krankgeschrieben waren. Aber da sollten Sie noch einmal einen Experten draufschauen lassen.

  • user
    Dica
    am 10.07.2023

    Hallo,

    Ich war 78 Wochen wegen Depressionen krankgeschrieben, bin seit 9 Monaten wieder im ALG I Bezug, der jetzt aber endet. Ich leide allerdings seit über 10 Jahren an chronischen Unterleibschmerzen, deren Ursache leider immer noch unklar ist. Ich bin aktuell auch bei verschiedenen Ärzten in Behandlung. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich für die neue Krankheit Krankengeld erhalte? Da ich die Krämpfe schon seit über 10 Jahren habe, habe ich in der Vergangenheit natürlich auch Krankmeldungen bekommen, aber nie Krankengeldbezug deswegen erhalten.

    An wen kann ich mich wenden für solche Fragen?

    Viele Grüße und Danke!

    • user
      Christian Schultz
      am 10.07.2023

      Hallo Dica, da kann man ohne nähere Informationen unmöglich eine Prognose zu abgeben.

  • user
    Dervis
    am 08.07.2023

    Hallo Herr Schultz, mein Name ist Dervis, ich habe Rückenschmerzen aufgrund von Corona, daher habe ich seit dem 26. Oktober 2021 78 Wochen Krankengeld erhalten und mich am 12.04.2023 bei Arbreitsam gemeldet, ich wurde nicht entlassen von Firma, ich selbst wurde nicht gekundigt.Ab dem 05.07.2023 wird die Agentur für Arbeit keine Zahlungen mehr leisten. Was werde ich jetzt tun? Ich habe keinen Anspruch auf Krankengeld. Die Agentur für Arbeit hat die Zahlungen eingestellt. Wer wird mich bezahlen, wenn ich ein Hamburger-Modell mache, um wieder arbeiten zu gehen? Meine Schmerzen dauern an, wohin soll ich in diesem Fall gehen?

    • user
      Christian Schultz
      am 10.07.2023

      Wie bereits im anderen Beitrag von mir beantwortet, unter dem Sie eine Frage gestellt haben. ALG I kann man auch beziehen, wenn der Arbeitsvertrag nach dem Krankengeld ruht. Bitte lassen Sie sich individuell beraten.

  • user
    Steven
    am 06.07.2023

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine Frage bezüglich einer Erweiterung des Krankengeldes bei einer neuen und unabhängigen zweiten Krankheit wie in meinem Fall.

    Ist es möglich, wenn meine Bescheinigung der ersten Krankheit beispielsweise am 10.07.2023 ausläuft und ich am 11.07.2023 eine Bescheinigung der neuen und unabhängigen Krankheit in Anspruch nehme, ich durch diese Situation wieder Anspruch auf das Krankengeld habe? Und falls ja, bei wem meldet man sich in diesem Fall für die Absprache der Formalitäten?

    Ich bin selber Mitglied beim SOVD.

    Vielen Dank schon Mal an euer Team!

    Liebe Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 06.07.2023

      Hallo Steven, es sollte ein Tag zwischen den beiden Krankmeldungen liegen. Dass Sie dann erneut Krankengeld erhalten, ist aber noch lange nicht sicher. Häufig erkennt die Krankenversicherung einen Zusammenhang zwischen den beiden Diagnosen. Da Sie Mitglied im SoVD sind, sollten Sie sich bei meinen Kollegen individuell beraten lassen.

  • user
    Natascha Teichfischer
    am 05.07.2023

    Hallo;ich war am7.2.22 zum ersten Mal krank ,dann. Wollte meldete ich mich am Freitag arbeitsfàhig für den kommenden Montag.wwochenende lag dazwischen .Montag musste ich aber wegen einer anderen Krankheit wieder zum Earth und bin nun schon 70 Wochen krank.ab wann zàhlt die 78 Wochen krankengeldregelung.?ab dem 7.2. oder erst ab Beginn der 2. Erkrankung ,(habe 2xentgeldleistung vom Arbeitgeber bekommen ;da unterschiedliche Krankheiten, Krankengeld erst vom 9.5.22 von der Krankenkasse .danke

  • user
    Natascha Teichfischer
    am 05.07.2023

    Sehr geehrte beratende, ich war am Anfang meiner krankschreiben 2x6 Wochen wegen 2 verschiedenen Krankenbetten (2x 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten ) wegen der 2. und letzten Krankheit nun schon 70 Wochen . Ab wann zählt die Berechnung der Krankengeldansprüche in diesem Fall ,ab Beginn der 1. Krankheit ? Diese 78 Wochen Krankengeld zàhlen sie ab Beginn der 1. Erkrankung oder erst mit Beginn der 2.Erkrankung ? Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 05.07.2023

      Hallo Natascha, der Beginn des Krankengeldes ist der erste Tag, an dem Ihnen die Krankenkasse Geld überweist. Die Blockfrist wiederum - siehe Artikel oben - beginnt an dem Tag, am dem Sie zum ersten Mal wegen dieser Krankheit beim Arzt waren.

  • user
    Sabine
    am 04.07.2023

    Hallo sovd,

    Hab heute Bescheid bekommen, dass mein Krankengeld am 31.10.2023 ausläuft. Habe derzeit keinen Arbeitgeber, da dieser im Dezember 2021 Insolvent war. Hab noch ca. 2 Monate Arbeitslosengeld zur Verfügung, im Anschluss.

    Bekomme ich wieder Krankengeld wenn ich mich dann auf eine andere Krankheit krank schreiben lasse?

    • user
      Christian Schultz
      am 05.07.2023

      Hallo Sabine, wenn die zweite Krankheit in keiner Verbindung zur ersten steht, ist das möglich. Außerdem muss die neue Erkrankung zu einem Zeitpunkt festgestellt werden, an dem Sie nicht krankgeschrieben waren.

  • user
    Corinna
    am 30.06.2023

    Hallo, leider finde ich keinen Beitrag dazu.

    Ich hatte eine Umstellung des Oberschenkels auf der rechten Seite aufgrund von Schmerzen und Gelnekschädigungen. Die Bockfrist begann am 5.02.2019 am 04.10.21 wurde ich ausgesteuert. Mir wurde ärztliche bestätigt, dass die rechte Seite abgeschlossen ist. Ein halbes Jahr später habe ich die linke Seite operieren lassen 14.04.21. Die Blockfrist der rechten Seite hätte am 4.2.22 geendet (3 Jahresfrist). Deswegen habe ich für die linke Seite kein Krankengeld mehr erhalten.

    Gibt es hier irgendeine Möglichkeit, auf den AU's stand jeweils rechts und links. Es können doch nicht beide Beine als eine Diagnose gewertet werden?Gibt es dazu einen Auszug Paragraphen aus dem Gesetzbuch?Ich finde hierzu nichts was für ein Recht die Krankenkasse geltend macht. Rein auf die Diagnose bezogen ist es natürlich das selbe aber unterschiedliche Beine.

    Über eine Antwort würde ich mich freuen. Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 30.06.2023

      Hallo Corinna, das ist eine klassische Form von Auslegungssache. Ob die Krankheiten miteinander in Verbindung stehen oder nicht. Hier sollten Sie sich unbedingt persönlich beraten lassen.

  • user
    Sabine S.
    am 26.06.2023

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Danke, dass Sie diese Plattform anbieten, um auf diesem Wege Fragen zu stellen.

    Ich bin seit 10 Monaten im Krankengeldbezug wegen Myokarditis nach Covid , wollte morgen mit einer Wiedereingliederung von 2 h meine Arbeit wieder aufnehmen (bin aber noch nicht vollständig genesen). Habe vor zwei Tagen nach einer Routine Mammographie die Diagnose bösartiger , aggressiver Brusttumor bekommen und soll schon heute Termine für eine Chemotherapie bekommen. Was muss ich beachten wegen einer neuen AU Bescheinigung. Wiedereingliederung am 27.06.23 letzte AU ging ursprünglich bis 29.06.23. Zählt diese neu aufgetretenen Krankheit für mich als neue Diagnose. Vielen Herzlichen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 26.06.2023

      Hallo Sabine, um das genau zu beantworten, müsste man sich Ihre Unterlagen anschauen. Das können Sie gern bei meinen Kollegen in der Sozialrechtsberatung prüfen lassen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

      Generell ist es aber so: Wird eine neue Erkrankung im Rahmen einer bestehenden Krankmeldung diagnostiziert, verlängert sich der Anspruch auf Krankengeld dadurch nicht.

  • user
    Bärbel
    am 23.06.2023

    Hallo ich war 78 Woche. Krank geschrieben. Danach 3 Monate wieder im Betrieb. Jetzt seit 6 Monaten arbeitslos. Erneut AU . Was passiert wenn ich länger als 6 Woche krank bin. Bekomme ich dann Übergangsgeld vom Arbeitsamt?

    Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 26.06.2023

      Hallo Bärbel, Übergangsgeld gibt es normalerweise von der Rentenversicherung - und zwar nur dann, wenn Sie eine Reha durchlaufen.

      Krankengeld werden Sie erst einmal noch nicht wieder erhalten. Es sei denn, es handelt sich um eine komplett neue Erkrankung. In dieser Situation muss man dann manchmal etwas tricksen. Ich empfehle Ihnen eine persönliche Beratung: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Kim
    am 23.05.2023

    Schönen guten Abend Zusammen =)

    Ich wurde in meinem Krankenschein rechtens gekündigt von da an habe ich auch Krankgeldbezogen (das noch nicht ausgeschöppft ist)

    jetzt habe ich seit einer woche einen neuen arbeitgeber leider treten meine schmerzen wieder auf wie voreher wenn ich jetzt zum arzt gehe bekomme ich dann autmatisch wieder krankgeld ? bekomme ich mein altes krankengeld oder wird das auf grund meine neuen tätigkeit und Lohn neu berechnet ?

    Lg

    • user
      Christian Schultz
      am 24.05.2023

      Hallo Kim, das hängt erst einmal davon ab, wie lange Sie in der Zwischenzeit gearbeitet haben. Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber gibt es generell erst nach vier Wochen. Und selbst wenn Sie bereits länger dort arbeiten, kann es sein, dass Sie direkt ins Krankengeld fallen - am besten persönlich beraten lassen.

      Das Krankengeld bezieht sich auf den letzten vollen Monat mit Arbeitseinkommen.

  • user
    Martin
    am 21.05.2023

    Kurze Frage,

    Ich war AU vom 19.8.21 bis 31.03.22 wegen Krankheit A

    Ab 1.04. wieder in Lohn und Brot

    Hatte dann im Juni 22 eine Krankheit B

    War dann bis 7.10.22 wieder beschäftigt

    Dann kam Krankheit c

    Für A und C habe ich Krankengeld erhalten.

    Jetzt schreibt die Kasse sie stellen die Zahlung ein. Trotz verschiedener Codes ?

  • user
    Lisa
    am 01.05.2023

    Hallo alle zusammen,

    Ich war seit 06.07.2020 bis 05.10.2021 krankgeschrieben, dann bis 31.03.22 weiter beschäftigt, seit 01.04.2022 bis 01.06.2023 kriege ALGI. Habe jetzt einen Arzttermin am 31.05.2023 wegen derselben Krankheit. Wie sieht es mit Block Fristen in dem Fall aus, wenn ich mich krankschreiben lasse? Habe mein ersten 78 Wochen Anspruch noch nicht ausgeschöpft, habe ich danach auch weiteren Anspruch auf Krankengeld für zweiten Blockfrist?

    Liebe Grüße

    Lisa

    • user
      Christian Schultz
      am 02.05.2023

      Hallo Lisa, bis zum 05.07.2023 sind Sie noch in der aktuellen Blockfrist und können den restlichen Anspruch auf Krankengeld beziehen.

  • user
    werner
    am 01.04.2023

    Guten Morgen,

    Am 02. September 2022 läuft mein Krankengeld aufgrund eines Arbeitsunfalls nach 78 Wochen aus.

    Am 28. März 2023 wurde bei mir eine zweite Krankheit (Depression) diagnostiziert, die in keinem Zusammenhang mit der ersten Krankheit steht.

    Kann ich wieder Krankengeld bekommen, wenn ich mich krankschreiben lasse?

    Ich beziehe derzeit ALG1 und war wegen der ersten Krankheit das letzte Mal im Januar dieses Jahres bei meinem Arzt.

    Ich danke Ihnen vielmals.

    • user
      Christian Schultz
      am 03.04.2023

      Hallo Werner, wenn Sie seit Januar nicht mehr krankgeschrieben sind und nun eine komplett neue Erkrankung diagnostiziert wird, kann damit einer neuer Anspruch auf Krankengeld entstehen. Ob das bei Ihnen der Fall ist, müsste man sich jedoch im Detail anschauen.

  • user
    Christiane Marquardt
    am 19.02.2023

    Hallo Herr Schultz,

    Ich war 78 Wochen wegen Depressionen arbeitsunfähig und wurde dann ausgesteuert. Habe einen neuen Job angefangen und arbeite seit 1 Jahr wieder Vollzeit. Bin aber noch in ärztlicher bzw. Therapeutische Behandlung. Startet die neue Blockfrist erst mit Beendigung der ärztlichen Behandlung?

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 20.02.2023

      Hallo Christiane, die neue Blockfrist startet, wenn ...

      a) ... die erste abgelaufen ist - wenn es um die gleiche Erkrankung geht ... und

      b) ... der nächste Arztbesucht dokumentiert wird

  • user
    Dani P.
    am 26.12.2022

    Hallo,

    ich habe dieses Kunststück fast geschafft, um für eine andere, zweite Erkrankung auch Krankengeld zu bekommen.

    Allerdings gibt es ein kleines Problem: Ich befand mich bei Feststellung der zweiten Erkrankung in der Wiedereingliederungsphase in meiner Firma. Zu diesem Zeitpunkt habe ich also noch Arbeitslosengeld bekommen und einen kleinen Lohn von meiner Firma.

    Momentan bin ich noch bei meiner Firma angestellt und noch nicht wegen der zweiten Krankheit krankgeschrieben.

    Habe ich erneut Anspruch auf Krankengeld?

    LG von Daniela

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2023

      Hallo Dani, das müsste man sich genauer anschauen. Aber grundsätzlich ist vor allem wichtig, dass Sie zum Zeitpunkt, an dem die zweite Erkrankung festgestellt wurde, NICHT mit der erste Erkrankung arbeitsunfähig geschrieben waren.

  • user
    Valentina Bäcker
    am 27.10.2022

    Guten Tag,

    eine Rückfrage zu neuen Ansprüchen auf Krankengeld.

    Zwei Blockfristen laufen parallel: Krankheit A vom 01.02.2021 bis 31.01.2024 und für die hinzugekommene Krankheit B vom 01.05.2022 - 30.04.2025. Krankheit B ist keine Folgekrankheit.

    Krankengeldanspruch besteht ab 01.02.2021 und würde für beide Kranheiten im Juli 2023 auslaufen. Angenommen man geht nun ab Juli 2023 wieder arbeiten (über 6 Monate). Für Krankheit A würde ab dem 01.02.2024 ein neuer Krankengeldanspruch bestehen müssen, aber ab wann würde für Krankheit B ein neuer Anspruch auf Krankengeld bestehen? Erst mit Ende der der 2. Blockfrist, sprich ab dem 01.05.2025 oder schon früher?

    Vielen Dank im Vorraus. Mit freundlichen Grüßen

    V. Bäcker

    • user
      Christian Schultz
      am 29.10.2022

      Hallo Valentina, diesen Fall hatte ich noch nicht in der Praxis. Aber ich gehe davon aus, dass ein neuer Anspruch auf Krankengeld erst nach Ablauf der Blockfrist von Krankheit B (01.05.2022) entstehen würde.

  • user
    Timm Müller
    am 04.10.2022

    Schönen guten Tag.

    Meine Ärztin sagte, dass es nach den 78 Wochen eine Möglichkeit gibt, eine Art EU Rente zu bekommen, falls man noch länger krank geschrieben wird. Stimmt das oder ist der einzige Weg dann nur der zum Arbeitsamt?

    Besten Gruß

    T Müller

  • user
    serkan
    am 29.09.2022

    Habe GDB 50% 40 Versicherung Jahre ,3 jährige befristete Erwerbsminderung Rente Befristung läuft in 3 Monate aus ,werde 60 Jahre wenn es ausläuft

    habe schon Verlängerung des Erwerbsminderungsrente gestellt Falls es nicht verlängert wird kann ich wieder Kranken Geld be kommen inzwischen habe ich blasenkrebs Diagnose

    • user
      Christian Schultz
      am 29.09.2022

      Hallo Serkan, wie es schon im Artikel steht: Ein zweites Mal kann Krankengeld gezahlt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das müsste man sich in Ihrem Fall genau anschauen. Alles Gute für Sie.

  • user
    Frey Hannes
    am 22.09.2022

    Hallo,

    was passiert wenn man ca. 8 Wochen im Krankengeld ist und für 10 Tage keine Krankmeldung bei der Krankenkasse abgibt.

    Nach den 10 Tagen, dann wieder eine Krankmeldung oder eine Folgekrankmeldung abgibt. Mit der gleichen Krankheit oder einer neuen Krankheit….!

    Ist man dann trotzdem krankenversichert, wenn Z.B. man sich die Hand bricht ?

    Bekommt man dann für die 10 Tage kein KG ?

    Was passiert in der Zeit mit oder bei dem Arbeitgeber, muss man es Melden?

    Werden die Beiträge wie Rente Arbeitslosengeld usw. ausgesetzt für die 10 Tage ?

    Ist man nicht mehr versichert ?

    Würde mich freuen über eine Information!!

    Vielen Dank!

    Freundliche Grüße

    Hannes Frey

    • user
      Christian Schultz
      am 22.09.2022

      Hallo Hannes, ohne Krankmeldung erhalten Sie auch kein Krankengeld. Und eigentlich müssen Sie dann auch zur Arbeit antreten - es sei denn, Sie haben Urlaub genommen. Sonst haben Sie schnell auch ein arbeitsrechtliches Problem. Die anderen Fragen kann ich gerade nicht aus dem Stand beantworten. Wichtig ist: Lassen Sie am besten gar keine Lücke entstehen. Das führt nur zu Problemen.

  • user
    Kendelbacher
    am 17.09.2022

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    habe Ihren Artikel über die Blockfristen zu Erkrankungen bei der Krankenkasse gelesen.

    Gibt es auf Verlangen des Versicherten gegenüber der Krankenkasse eine Auskunftspflicht darüber?

    Ähnlich verhält es sich ja auch um den Zeitraum einer Grunderkrankung, ob noch eine Lohnfortzahlung des AG erfolgen kann. Können diese Daten seitens des Versicherten abgerufen werden bzw. hat man einen Rechtsanspruch ( DSGVO) zum Erhalt dieser Daten?

    Würde mich freuen eine Info Ihrerseits zu erhalten.

    Vielen Dank!

    Mit freundlichem Gruß

    Andreas Kendelbacher

    • user
      Christian Schultz
      am 19.09.2022

      Hallo Herr Kendelbacher, ich weiß nicht, ob im Gesetz solche Rechte zu finden sind. Aus unserer Praxis heraus kenne ich es allerdings, dass Patienten bei den Krankenkassen die Blockfristen erfragen können. Also einfach dort melden, das sollte kein Problem sein.

      • user
        H Wolfrath
        am 11.07.2023

        Hallo,

        Ab dem 24.10.2022 war ich wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung bis zum 10.11.2022 von einem Facharzt krank geschrieben. Deswegen wurde ich ab dem 04.11. In einer psychosomatischen Klinik stationär behandelt. In der Klinik zog ich mir dann am 16.11. bei einer Bewegungstherapie einen Riss der Achillessehne zu. Aus der Klinik wurde ich am 20.11. entlassen. Am 21.11.2022 wurde ich wegen des Unfalls operiert und war nachfolgend incl. Reha und EAP und Wiedereingliederung bis zum 13.05. krank geschrieben. Die BG hat den Unfall als Arbeitsunfall akzeptiert und zahlte Verletztengeld. Vom 14.05. bis 11.06. habe ich wieder gearbeitet. Da eine Nach-OP notwendig wurde, bin ich aktuell noch bis zum 21.07. krank geschrieben und beziehe wieder Verletztengeld. Ab dem 22.07. werde ich vorausichtlich wieder arbeitsfähig sein. Da die stationäre psychosomatische Behandlung nicht abgeschlossen werden konnte, plane ich diese nun für den Herbst neu. Frage: werden bei einer erneuten Krankschreibung ab Herbst 23 wegen der posttraumatischen Belastungsstörung die unfallbedingten Krankheitsmonate zur Berechnung der maximalen Anspruchsdauer KRG hinzugerechnet oder nicht? Im Zeitraum seit dem 21.11.2022 war ich ausschließlich wegen der Unfallfolgen krank geschrieben. Danke!

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