Krankengeld zweimal: Ist das möglich?
Aktuelles Behinderung Gesundheit
Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, springt die Krankenkasse ein. Anstelle Ihres üblichen Gehalts bekommen Sie nun das Krankengeld. Allerdings maximal für 72 Wochen.
Und danach? Gleich wieder Krankengeld? Wenn Sie weiter mit der gleichen Diagnose flach liegen, ist das leider keine Option. Und das liegt an der sogenannten Blockfrist.
Die dreijährige Blockfrist
Immer wenn Sie mit einer neuen Erkrankung zum Arzt gehen, wird diese offiziell in Ihren Akten verfasst. Bei der Krankenversicherung beginnt genau in diesem Augenblick der Timer für eine sogenannte Blockfrist. Diese läuft genau drei Jahre. Davon bekommen Sie im Regelfall überhaupt nichts mit, auch Ihr Arzt nicht. Aber die Krankenkasse weiß die ganze Zeit über Bescheid, seit wann die jeweilige Blockfrist tickt.
Warum das für Sie wichtig ist? Weil im Rahmen einer solchen dreijährigen Blockfrist maximal 78 Wochen Krankengeld gezahlt werden dürfen. Nicht einen Tag länger.
Dazu ein einfaches Beispiel:
Dieter aus Kiel erkrankt schwer und geht zum Arzt. Ab sofort läuft die dreijährige Blockfrist für diese Krankheit. Sechs Wochen lang erhält Dieter Lohnfortzahlung, dann muss die Krankenkasse das Krankengeld überweisen. Aber nicht mehr 78 Wochen lang, denn die sechs Wochen Lohnfortzahlung werden hier angerechnet.
Was passiert nun nach 78 Wochen Krankheit? Nach sechs Wochen Gehaltszahlung und 72 Wochen Krankengeld?
Eines ist sicher: Krankengeld bekommt Dieter nicht mehr. Denn wir befinden uns immer noch im Rahmen der dreijährigen Blockfrist. Bis diese abgelaufen ist, ist die Krankenkasse aus der Gleichung raus. Und Dieter muss sich um eine andere Einkommensquelle bemühen.
Im Normalfall gehen Sie in dieser Situation zur Arbeitsagentur. Und zwar nicht erst, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, sondern zwei Monate vor der Aussteuerung - also dem Ende des Krankengeldes. Mehr über diese schwierige Phase erfahren Sie in diesem Beitrag.

78 Wochen Krankengeld innerhalb von drei Jahren
Aber Geld von der Krankenkasse gibt es jetzt erst einmal nicht mehr. Mindestens so lange, bis die drei Jahre dieser Blockfrist abgelaufen sind. Und wenn Sie das Krankengeld am Stück erhalten haben, bleiben nach anderthalb Jahren immer noch eineinhalb Jahre übrig. Erst dann sind die drei Jahre um. In dieser Zeit bekommen Sie kein Krankengeld.
Es sei denn...
Ja, es sei denn, Sie leiden plötzlich an einer anderen Krankheit. Einer, die überhaupt nichts mit der ursprünglichen Erkrankung gemein hat. Falls Sie dann noch erstmals zum Arzt gehen, wenn Sie gerade nicht krankgeschrieben sind - warum auch immer - dann kann aus dieser sehr theoretischen Situation ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstehen. Es ist also möglich, aber sehr unwahrscheinlich.
Krankengeld erneut nach Ablauf der dreijährigen Blockfrist
Wenn sich Ihr Leben immer noch um die gleiche Erkrankung dreht, bekommen Sie erst wieder Krankengeld, wenn die drei Jahre um sind. Jetzt entsteht ein völlig neuer Anspruch gegenüber Ihrer Krankenkasse. Allerdings nur, wenn zusätzlich
- eine mindestens sechsmonatige Phase hinter Ihnen liegt, in der Sie nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren
- und Sie in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate versicherungspflichtig gearbeitet oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden haben.
Sie haben sich nicht verlesen: Für einen weiteren Anspruch auf Krankengeld müssen Sie nicht nur die dreijährige Blockfrist hinter sich lassen, sondern auch noch das Kunststück vollbringen, nicht aufgrund dieser Erkrankung zum Arzt zu gehen. Mit diesen Informationen können Sie sich selbst ausrechnen, wie wahrscheinlich solch ein Szenario im echten Leben ist.
Fazit
Innerhalb von drei Jahren erhalten Sie also maximal 78 Wochen Krankengeld. Einzige Ausnahme ist hier das Hinzutreten einer völlig neuen Krankheit - und auch nur dann, wenn beide Erkrankungen in keinem Verhältnis zueinander stehen. Außerdem dürfen Sie nicht krankgeschrieben sein, wenn die neue "Malaise" erstmals aktenkundig wird. In allen anderen Fällen gibt es frühestens nach Ablauf der Blockfrist neues Krankengeld. Im echten Leben sind Sie in solch einem Szenario allerdings meist schon in der Erwerbsminderungsrente oder zumindest im Bezug von Arbeitslosengeld.
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Kommentare (12)
Dani P.
am 26.12.2022Hallo,
ich habe dieses Kunststück fast geschafft, um für eine andere, zweite Erkrankung auch Krankengeld zu bekommen.
Allerdings gibt es ein kleines Problem: Ich befand mich bei Feststellung der zweiten Erkrankung in der Wiedereingliederungsphase in meiner Firma. Zu diesem Zeitpunkt habe ich also noch Arbeitslosengeld bekommen und einen kleinen Lohn von meiner Firma.
Momentan bin ich noch bei meiner Firma angestellt und noch nicht wegen der zweiten Krankheit krankgeschrieben.
Habe ich erneut Anspruch auf Krankengeld?
LG von Daniela
Christian Schultz
am 02.01.2023Hallo Dani, das müsste man sich genauer anschauen. Aber grundsätzlich ist vor allem wichtig, dass Sie zum Zeitpunkt, an dem die zweite Erkrankung festgestellt wurde, NICHT mit der erste Erkrankung arbeitsunfähig geschrieben waren.
Valentina Bäcker
am 27.10.2022Guten Tag,
eine Rückfrage zu neuen Ansprüchen auf Krankengeld.
Zwei Blockfristen laufen parallel: Krankheit A vom 01.02.2021 bis 31.01.2024 und für die hinzugekommene Krankheit B vom 01.05.2022 - 30.04.2025. Krankheit B ist keine Folgekrankheit.
Krankengeldanspruch besteht ab 01.02.2021 und würde für beide Kranheiten im Juli 2023 auslaufen. Angenommen man geht nun ab Juli 2023 wieder arbeiten (über 6 Monate). Für Krankheit A würde ab dem 01.02.2024 ein neuer Krankengeldanspruch bestehen müssen, aber ab wann würde für Krankheit B ein neuer Anspruch auf Krankengeld bestehen? Erst mit Ende der der 2. Blockfrist, sprich ab dem 01.05.2025 oder schon früher?
Vielen Dank im Vorraus. Mit freundlichen Grüßen
V. Bäcker
Christian Schultz
am 29.10.2022Hallo Valentina, diesen Fall hatte ich noch nicht in der Praxis. Aber ich gehe davon aus, dass ein neuer Anspruch auf Krankengeld erst nach Ablauf der Blockfrist von Krankheit B (01.05.2022) entstehen würde.
Timm Müller
am 04.10.2022Schönen guten Tag.
Meine Ärztin sagte, dass es nach den 78 Wochen eine Möglichkeit gibt, eine Art EU Rente zu bekommen, falls man noch länger krank geschrieben wird. Stimmt das oder ist der einzige Weg dann nur der zum Arbeitsamt?
Besten Gruß
T Müller
Christian Schultz
am 04.10.2022Hallo Timm, na klar: Die Erwerbsminderungsrente ist oft der einzige Weg, wenn die Krankheit nicht besser wird: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/erwerbsminderungsrente-antrag-und-voraussetzungen-volle-und-teilweise-rente-hinzuverdienst-und-versteuern
serkan
am 29.09.2022Habe GDB 50% 40 Versicherung Jahre ,3 jährige befristete Erwerbsminderung Rente Befristung läuft in 3 Monate aus ,werde 60 Jahre wenn es ausläuft
habe schon Verlängerung des Erwerbsminderungsrente gestellt Falls es nicht verlängert wird kann ich wieder Kranken Geld be kommen inzwischen habe ich blasenkrebs Diagnose
Christian Schultz
am 29.09.2022Hallo Serkan, wie es schon im Artikel steht: Ein zweites Mal kann Krankengeld gezahlt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das müsste man sich in Ihrem Fall genau anschauen. Alles Gute für Sie.
Frey Hannes
am 22.09.2022Hallo,
was passiert wenn man ca. 8 Wochen im Krankengeld ist und für 10 Tage keine Krankmeldung bei der Krankenkasse abgibt.
Nach den 10 Tagen, dann wieder eine Krankmeldung oder eine Folgekrankmeldung abgibt. Mit der gleichen Krankheit oder einer neuen Krankheit….!
Ist man dann trotzdem krankenversichert, wenn Z.B. man sich die Hand bricht ?
Bekommt man dann für die 10 Tage kein KG ?
Was passiert in der Zeit mit oder bei dem Arbeitgeber, muss man es Melden?
Werden die Beiträge wie Rente Arbeitslosengeld usw. ausgesetzt für die 10 Tage ?
Ist man nicht mehr versichert ?
Würde mich freuen über eine Information!!
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Hannes Frey
Christian Schultz
am 22.09.2022Hallo Hannes, ohne Krankmeldung erhalten Sie auch kein Krankengeld. Und eigentlich müssen Sie dann auch zur Arbeit antreten - es sei denn, Sie haben Urlaub genommen. Sonst haben Sie schnell auch ein arbeitsrechtliches Problem. Die anderen Fragen kann ich gerade nicht aus dem Stand beantworten. Wichtig ist: Lassen Sie am besten gar keine Lücke entstehen. Das führt nur zu Problemen.
Kendelbacher
am 17.09.2022Sehr geehrte Damen und Herren,
habe Ihren Artikel über die Blockfristen zu Erkrankungen bei der Krankenkasse gelesen.
Gibt es auf Verlangen des Versicherten gegenüber der Krankenkasse eine Auskunftspflicht darüber?
Ähnlich verhält es sich ja auch um den Zeitraum einer Grunderkrankung, ob noch eine Lohnfortzahlung des AG erfolgen kann. Können diese Daten seitens des Versicherten abgerufen werden bzw. hat man einen Rechtsanspruch ( DSGVO) zum Erhalt dieser Daten?
Würde mich freuen eine Info Ihrerseits zu erhalten.
Vielen Dank!
Mit freundlichem Gruß
Andreas Kendelbacher
Christian Schultz
am 19.09.2022Hallo Herr Kendelbacher, ich weiß nicht, ob im Gesetz solche Rechte zu finden sind. Aus unserer Praxis heraus kenne ich es allerdings, dass Patienten bei den Krankenkassen die Blockfristen erfragen können. Also einfach dort melden, das sollte kein Problem sein.
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