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ALG I - wie lange bekomme ich das eigentlich?

Aktuelles Armut

Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung. Anders als zum Beispiel "Hartz IV" bekommen Sie also nur ALG I, wenn Sie zuvor etwas eingezahlt haben. Aber wie lange es dann genau Geld gibt, hängt von zwei Faktoren ab.

ALG I - wie lange bekomme ich Geld?

Über den Bezug von Arbeitslosengeld I schwirren viele Halbwahrheiten und Mythen durchs Land - wie so oft im Sozialrecht. Wenn Menschen zum SoVD in die Sozialberatung kommen, müssen wir nicht selten aufklären, dass es einen Unterschied zwischen dem Arbeitslosengeld I und "Hartz IV" gibt - also zwischen Arbeitsagentur und Jobcenter.

Das Wichtigste beim ALG I: Ohne dass Sie zuvor ausreichend eingezahlt haben, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Die Messlatte liegt zunächst bei zwölf Monaten, darunter brauchen Sie erst gar keinen Antrag stellen.

Grundsätzlich sind zwei Fragen wichtig, wenn es um den Anspruch auf Arbeitslosengeld I geht: Wie lange haben Sie vor dem Verlust Ihres Jobs Beiträge gezahlt? Und wie alt sind Sie?

1. Wie lange wurden Beiträge an die Arbeitsagentur entrichtet?

Je länger Sie eingezahlt haben, desto länger muss die Arbeitsagentur Ihnen später auch Geld zahlen. Allerdings immer in einem bestimmten Rahmen.

Ihr Anspruch beginnt nach zwölf Monaten. Ab dieser Marke haben Sie Anspruch auf ALG I. Allerdings nur für sechs Monate. Wenn Sie ein ganzes Jahr Arbeitslosengeld bekommen wollen, sind hierfür schon 24 Beitragsmonate vonnöten. Um das besser zu veranschaulichen, werfen Sie am besten einen Blick auf die unten stehende Tabelle.

2. Und wann sind Sie geboren?

Das war also der erste Faktor, der über den zeitlichen Rahmen Ihres Arbeitslosengeldes entscheidet. Hinzu kommt eine zweite Komponente - wie alt sind Sie?

Denn ab Vollendung des 50. Lebensjahres können Sie länger ALG I beziehen. Dann gibt es nach 30 Beitragsmonaten bereits 15 Monate Arbeitslosengeld. Wer mit 55 vor dem Jobverlust mindestens drei volle Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, bekommt bis zu 18 Monate ALG I. Und falls Sie bereits 58 sind, wächst Ihr Anspruch auf längstens 24 Monate. Vorausgesetzt, Sie sind zuvor mindestens 48 Monate berufstätig gewesen und haben Beiträge gezahlt.

Was muss ich noch beachten?

Allerdings wäre da noch eine Sache. Was den Anspruch auf Arbeitslosengeld angeht, sollten Sie eine Frist im Auge behalten. Denn nach vier Jahren erlischt Ihr Anspruch. Das kann zum Beispiel dann wichtig sein, wenn Sie sehr krank waren und eine Erwerbsminderungsrente beziehen mussten. Diese werden sehr häufig befristet ausgestellt - so dass ein möglicher Restanspruch auf ALG I nach dem Auslaufen der EM-Rente verjähren kann.

"Wichtig sind die letzten fünf Jahre vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit. Wenn Sie bereits vorher Beiträge gezahlt haben, sind diese verjährt."

Christian Schultz, Sozialverband Schleswig-Holstein

Fazit

Sie haben Ihren Job verloren und möchten wissen, ob und wie lange Sie nun Geld von der Arbeitsagentur erhalten? Der einfachste Weg wäre, direkt dort nachzufragen. Alternativ können Sie aber auch einfach selbst ermitteln, wie lange Sie Anspruch auf ALG I haben. Wie lange haben Sie und Ihr bisheriger Arbeitgeber Beiträge gezahlt? Und wie alt sind Sie? Auf diese Weise sehen Sie recht schnell, wie lange Sie mit Geld rechnen können.


Kommentare (13)

  • user
    sascha
    am 16.09.2023

    moin bin am 15.8.23 ausgesteuert wegen krankheit.. alg 1 beantragt .. arbeitgeber hat die lohnbescheinigung an amt übermittel, berechnung ist da aber was mir aufgefallen ist es wird überall vom brutto geredet für die berechnung ,, in der lohnbescheinigung steht aber komischerweise das nett gehalt.... deswegen fällt mit 67% das alg 1 niedrieger aus .. weil keine brutto angaben vom arbeitgeben drinn stehen .. was ist denn nun richtig netto gehalt oder bruttogehalt....

  • user
    Tatiana
    am 27.07.2023

    Guten Tag,

    können Sie mir sagen, welcher Zeitraum bei der ALG1-Berechnung als "Beitragsmonat" zählt? Muss es ein kompletter Monat sein oder reicht auch ein angefangener Monat mit nur 1 Tag? Würde also eine Beschäftigungszeit vom 22.09.2021 bis zum 01.08.2024 dann 24 Beitragsmonaten entsprechen und demzufolge 12 Monate ALG1-Bezug begründen? Oder sind es nur 22 Beitragsmonate mit 10 Monaten ALG1-Bezug?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    Tatiana

    • user
      Christian Schultz
      am 28.07.2023

      Hallo Tatiana, Sie meinen als Beitragsmonat für die Rente? Hier reicht bereits ein Tag für den jeweiligen Monat. Für den Bemessungszeitraum des ALG I selbst ist es unerheblich, weil hier immer genau ein Jahr ab dem Anspruchsbeginn zurück gerechnet wird.

      • user
        Tatiana
        am 01.09.2023

        Guten Tag Herr Schulz,

        danke für Ihre Antwort. Mir ist in der ersten Nachricht ein Fehler unterlaufen. Der Arbeitsbeginn mit gezahlten Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung war am 22.09.2022, vorher hatte ich nur einen Minijob (mit Rentenversicherungszahlungen, aber ohne Arbeitslosenversicherungszahlungen). Das Ende dieser Beschäftigung wird am 31.07.2024 sein. Falls ich meinen AG überreden könnte, mich bis zum 1.8.2024 zu beschäftigen, hätte ich ja 24 (angefangene) Beitragsmonate in der AV-Versicherung. Oder doch nur 22, weil angefangene Monate bei der Berechnung nicht mitzählen? Dies ist ja für die Dauer der ALG1-Zahlung wichtig (nur 10 oder doch 12 Monate).

        Bitte beantworten Sie mir noch diese Frage. Vielen Dank.

        Mit freundlichen Grüßen

        Tatiana

  • user
    Fred Düsentrieb
    am 10.06.2023

    Hallo,

    am 2.6.2018 habe ich in einer Firma angefangen zu arbeiten.

    Dazwischen von Mai 2020 - Oktober 2020 wegen Rückenoperation krankgeschrieben.

    Jetzt seit 17.04.2023 wieder krank geschrieben, wegen zweiter Rückenoperation

    Eine 3. Rückenoperation mit Titanschrauben - Wirbelversteifung L5S1 wird noch folgen.

    Danach kann ich mein Job als LKW Kraftfahrer nicht mehr machen, das hat mir der Neurochirurg bereits gesagt.

    Bekomme ich ALG 1, wenn ich dem Arbeitsmarkt in meinem zuvor ausgeübten Job als Kraftfahrer nicht zur Verfügung stehe ?

    Danke für Ihre Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 12.06.2023

      Hallo Fred, natürlich erhalten Sie ALG I, wenn Sie Ihren Job verlieren. Oder alternativ, wenn das Krankengeld ausgelaufen ist und Sie weder arbeiten können noch eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen.

  • user
    Gabi
    am 26.05.2023

    Hallo vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.Ich habe die letzten Jahre Vollzeit gearbeitet, War dann Arbeitslos vom 01.01.20-19.01.20 Alg1 wurde vom 01.01.20-30.06.21 Bewilligt.

    Hab dann aber am 20.1.20-15.03.21 wieder eine Arbeit aufgenommen die ich dann wegenGeschäftsschliessung verloren habe. Alg1 bezogen vom 16.03.21-02.05.23 (24 Monate) das jetzt ausgelaufen ist. Hab Ich jetz noch Anspruch auf das nicht ausgeschöpfte Alg1 das mir bewilligt wurde vom20.01.20-15.03.21????

    Danke für Ihre Hilfe

    • user
      Christian Schultz
      am 30.05.2023

      Hallo Gabi, um das verbindlich zu beantworten, müsste man sich Ihre Unterlagen anschauen. Aber grundsätzlich bleibt ein Anspruch auf ALG I bis zu vier Jahre bestehen.

  • user
    Wolfgang Wurst
    am 17.10.2022

    Hallo Herr Schulz

    meine situation im moment ist:

    am 01.05.2020 ALG 1 bis 27.08.2021

    ab 21.07.21 Krankgeschrieben krankengeld läuft am 18.01.2023 ab

    erwerbsminderungsrente läuft noch 2tes gutachten am 23.05.2022 erstellt bericht wurde zugestellt noch kein ergebnis.

    laut dem gutachten kann ich in meinem job als lkw fahrer nicht mehr als 3 std arbeiten jedoch steht auch dabei das man

    andere tätigkeiten im sitzen (wibelsäule problem) beispiel büro oder pförtner mehr als 6stunden arbeiten könne aber nicht mehr als 5kg heben soll und nicht im stehen oder gehenden beruf arbeiten soll.

    ich bin am 17.05.1963 geb und habe über 40jahre voll.meine frage bekomme ich alg 1 wenn krankengeld abläuft und wie verhält es sich wenn die erwb. rente nicht genehmigt wird

    für einen ratschlag von ihnen wäre ich ihnen sehr dankbar.

    MfG

    Ps.ein gdb von 30 habe ich erhalten.

    • user
      Christian Schultz
      am 18.10.2022

      Hallo Wolfgang, Sie haben vermutlich noch Ihren Restanspruch auf ALG I, der Bezug wurde ja durch das Krankengeld abgeschnitten. Ob es darüber hinaus noch etwas gibt, müsste man sich anhand Ihrer Unterlagen anschauen.

      Wird die Rente nicht genehmigt, wird es sonst schwierig. ALG II wäre eine Option. In seltenen Fällen kann auch ein zweites Mal Krankengeld bezogen werden: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/neue-krankheit-neue-blockfrist-wieder-krankengeld

  • user
    Heinrich
    am 21.12.2021

    Ich bräuchte im Zusammenhang mit der Bezugsdauer von ALG1 Hilfe bei der Bestimmung des richtigen Zeitpunkts für eine Kündigung. Meine Absicht ist es wg. einem GdB von 50% mit 61 J 10 M vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Aufgrund der schlechten Arbeitsbedingungen, spiele ich mit dem Gedanken zu kündigen und die Sperrzeit (12 Wochen) und Kürzung der Bezugsdauer des ALG um 25% hinzunehmen. In Summe sind das 6 Monate. Ich bin über 58 Jahre alt und mir würden dann 18 Monate von 24 Monate ALG zustehen. Jetzt kommt das Aber. Zu welchem Zeitpunkt müsste ich kündigen, um nahtlos vom ALG in die Rente zu wechseln? Meine Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Quartalsende. Könnte mir jemand bitte einen „Zeitstrahl“ aufzeigen, wenn ich bspw. am 01.04.2025 in die vorgezogene Altersrente gehen möchte?

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