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Verrechnung von EM-Rente und ALG: Was wird aus meinem Anspruch auf Arbeitslosengeld?

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Wenn eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, geschieht das sehr häufig rückwirkend - mit etwas Glück steht Ihnen also eine nette Nachzahlung zu. Doch mit solch einer Feststellung in der Vergangenheit entstehen auch neue Fragen. Zum Beispiel, was aus dem Anspruch auf Arbeitslosengeld wird.

Verrechnung von EM-Rente und ALG: Was wird aus meinem Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Die Erwerbsminderungsrente ist oft das vorläufige Ende eines längeren Kampfes: Erst gibt es Lohnfortzahlung, nach sechs Wochen folgt das Krankengeld. Wer nach rund eineinhalb Jahren immer noch nicht gesund ist, sieht sich mit der sogenannten "Aussteuerung" konfrontiert.

In dieser Phase müssen Sie vielerlei Hürden bewältigen, nicht selten gegen die Mühlen der Bürokratie. Von daher erscheint es verständlich, wenn viele Betroffene erst einmal aufatmen, wenn irgendwann in diesem Prozess die EM-Rente bewilligt wird.

In der Regel erfolgt dies, wenn Sie Kranken- oder Arbeitslosengeld beziehen. Von Ihrem Chef erhalten Sie zu diesem Zeitpunkt schon lange kein Gehalt mehr. Kurios ist: Die Deutsche Rentenversicherung legt den Anfang der Erwerbsminderung oft in die Vergangenheit.

Walter P. aus Witzwort ist seit Juli 2019 krankgeschrieben. Jetzt, im August 2021, ist sowohl die Lohnfortzahlung als auch das Krankengeld schon lange erschöpft. Seit einigen Monaten erhält er deswegen Arbeitslosengeld.

Den Antrag zur Erwerbsminderungsrente hat Walter bereits Anfang 2021 gestellt - als Folge einer Reha, aus der er erwerbsgemindert entlassen wurde.

Jetzt, nach zwei Jahren Krankheit, kommt endlich der Brief der Deutschen Rentenversicherung: Die volle EM-Rente wurde bewilligt, rückwirkend zum Januar 2021. Die erste Zahlung erfolgt jedoch erst zu Ende November.

Zwei Fragen drängen sich nun auf.

Erstens: Muss Walter nun Geld ans Arbeitsamt zurückzahlen, weil er ja bereits schon länger Erwerbsminderungsrentner ist - zumindest virtuell? Und zweitens - warum zahlt die Rentenversicherung erst so spät? Kann das zu Problemen führen?

Sie müssen nichts zurückzahlen!

Zuerst die gute Nachricht: Weder Walter noch Sie (in vergleichbarer Situation) müssen auch nur einen Cent zurückzahlen. Die Rentenversicherung klärt mögliche Überzahlungen mit der Arbeitsagentur bzw. der Krankenkasse, da müssen Sie sich keine Sorgen machen. Mehr dazu lesen Sie in diesem Beitrag.

Doch dann wäre da noch das Problem mit der späten Zahlung. Obwohl der Start der Erwerbsminderung in die Vergangenheit vorverlegt wurde, können Sie erst in einigen Monaten mit der ersten Zahlung durch die Rentenkasse rechnen. Doch das ist nicht die einzige Schwierigkeit: Denn sobald der Rentenbescheid auf dem Tisch liegt, werden Sie kein Arbeitslosengeld mehr erhalten. Denn das Arbeitsamt fühlt sich nun nicht mehr zuständig.

Mehr zu diesem Sachverhalt finden Sie in diesem Video.

Verfällt mein Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Doch daran schließt sich nun eine weitere Frage: Wenn die Erwerbsminderungsrente rückwirkend bewilligt wird und es zu einer Verrechnung mit dem Arbeitslosengeld kommt - habe ich dann überhaupt ALG I bezogen? Schließlich hat die Arbeitsagentur das Geld doch in voller Höhe vom Rententräger erstattet bekommen.

Nun, hier orientiert sich das Gesetz tatsächlich am gesunden Menschenverstand. Denn der Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt tatsächlich bestehen, wenn das Arbeitsamt sein Geld zurückbekommt.

Kommen wir zurück zu Walter aus unserem Beispiel. Er hat nach der Aussteuerung bis zum Bescheid der Rentenversicherung insgesamt acht Monate Arbeitslosengeld bezogen. Diese Zeit überschneidet sich mit der rückwirkend festgestellten Erwerbsminderung - daher hat die Arbeitsagentur ihr Geld von der Rentenversicherung zurückbekommen.

Sollte Walter eine befristete EM-Rente beziehen - denn so ist es meistens - könnte er zu einem späteren Zeitpunkt vielleicht noch einmal seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen.

Fazit

Sie haben nach dem Ende des Krankengeldes Arbeitslosengeld erhalten. Dann wird eine EM-Rente bewilligt, das Arbeitsamt erhält sein Geld seitens der DRV zurück. Somit beginnt das Spiel gewissermaßen von vorn - zumindest Ihr Anspruch auf ALG I.

Achtung, Vorsicht: Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld verjährt spätestens vier Jahre nach der Entstehung. Sollten Sie also zum Beispiel insgesamt sechs Jahre eine Erwerbsminderungsrente beziehen und dann - direkt im Anschluss - auf Ihr ALG I pochen, werden Sie kein Geld sehen.


Kommentare (73)

  • user
    Ralph
    am 20.02.2023

    Guten Tag,

    ich wurde von der Krankenkasse ausgesteuert, erhalte nun erst einmal ALG 1 (Nahtlosigkeit) wurde aber dazu aufgefordert und werde jetzt aber einen Antrag auf Reha/EM-Rente stellen. Nun bin ich wegen einer Angsterkrankung schon so lange und immer noch au geschrieben. Genau diese Angst hindert mich daran, eine Reahaklinik zu besuchen (viele Menschen). Ich mache eigentlich eine Therapie, nun ist mein Therapeut im Dezember 22 selber erkrankt. Die Fortschritte, die sich bezogen auf die Angst einstellten stagnierten erst, zerrinnen so langsam wieder. Auch deswegen kann ich aktuell keine Reha-Klinik besuchen. Wie verhalte ich mich hier jetzt richtig?

    • user
      Christian Schultz
      am 20.02.2023

      Hallo Ralph, da müssen Sie das Gespräch mit der Rentenversicherung suchen. Vielleicht ist es möglich, die Reha ambulant durchzuführen. Im Notfall benötigen Sie ein Attest Ihres Arztes, dass Sie nicht "reha-fähig" sind.

  • user
    Elfriede
    am 02.12.2022

    Hallo, ich bin seit 09/2020 im Krankenstand und habe nach der Aussteuerung 03/2022 ALG1 bezogen, rückwirkend wurde nun ab 10/2021 volle EU bewilligt und zwar bis 31.12.2022 und eine Nachzahlung errechnet, die wohl aber nicht ausgezahlt werden soll. Nun ist es so, daß die EU höher als das ALG1 ist - d.h. das AA bekommt den vollen Betrag zurück - was ist aber mit dem Differenzbetrag? Bekomme ich den dann doch noch ausgezahlt? Ende 12/2022 wäre ja eigentlich die letzte ALG-Zahlung fällig, wenn das AA aber nun den Rentenbescheid erhält & sofort die Zahlung einstellt, müßte ich ja eigentlich die Zahlung dann von der DRV erhalten - die "Nachzahlung" umfaßt ja schließlich auch den Dezember, wobei dieser dann aber nicht mehr vom AA abgeglichen wird. Wie lange dauert es bis die Nachzahlung an mich ausgezahlt wird?

    Die Krankenkasse erhält ja auch einen Teil zurückerstattet als Krankengeld - wie wird das berechnet? Das Krankengeld war höher als die EM-Rente ... wird dann jeweils die EM-Rente für Monat Dezember mit dem KG vom Monat Dezember verrechnet (auch wenn die EM-Rente da niedriger war & der restliche Erstattungsanspruch der KK verfällt), oder wird die Erstattung in voller Höhe geleistet, bis der komplette "Nachzahlungsbetrag" aufgebraucht ist? Was ist dann in diesem Fall mit meinem Zahlungsanspruch Ende Dezember 2022? Anspruch auf GruSi habe ich nicht, da noch private BU zahlt & ich im Eigentum lebe. Wenn tatsächlich das erste Geld der DRV erst Ende 01/2023 fließen sollte ... wie soll ich den Monat dann überbrücken?

    • user
      Christian Schultz
      am 05.12.2022

      Hallo Elfriede, wir können Ihnen nicht sagen, wann das Geld von der Rentenversicherung kommt. Das ist unterschiedlich, häufig lässt die Zahlung jedoch auf sich warten. Wenn alle Stricke reißen, bleibt für den Übergang oft nur das Jobcenter.

      Falls die EM-Rente höher als das ALG I ist, dürfen Sie die Differenz behalten. Beim Krankengeld läuft das genauso.

  • user
    Michael Schneider
    am 25.11.2022

    Hallo hab jetzt die Erwerbsminderungsrente rückwirkend bekommen ab 01.03.22

    Und bekomme ein Nachzahlung die von 01.03.22 -bis 31.12.22 geht .

    Die Nachzahlung wird aber nicht ausgezahlt weil ich in dem Zeitraum krankengeld bezogen hat

    Und meine erste Rente bekomme ich Ende Januar

    Also das heißt ich bekomme 2 Monate kein Geld

    Was kann ich machen ?

    • user
      Christian Schultz
      am 25.11.2022

      Hallo Michael, dieses Problem haben leider viele Menschen. Am schnellsten ist, wenn Sie übergangsweise ALG II beantragen. Man kann auch versuchen, gegen den Bescheid der DRV in Widerspruch zu gehen. Aber das sollten Sie gemeinsam mit einem Experten tun.

  • user
    Tobias
    am 14.11.2022

    Hallo Herr Schultz,

    ich habe nach der Aussteuerung vom 07.09.2021 bis 14.05.2022 ALG I bezogen. Dann hat die DRV nach einem Gutachten die volle EM-Rente, rückwirkend zum 01.01.2021, bei mir anerkannt. Die EM-Rente ist in meinem Fall höher als das ALG I war, somit hat die Argentur für Arbeit das gezahle Arbeitslosengeld in voller Höhe von der DRV erstattet bekommen.

    Nun meine Frage:

    Habe ich nach möglicher Ablehnung des Antrags auf Weiterbewilligung der EM-Rente wieder Anspruch auf ALG I in voller Höhe (bei mir 12 Monate) oder nur auf den Rest für knapp 4 Monate?

    In welchem Gesetzestext und § kann ich die Regelung finden?

    Im Voraus vielen Dank für Ihre Mühe.

    • user
      Christian Schultz
      am 14.11.2022

      Hallo Tobias, mit Gesetzestexten kann ich nicht dienen. Ich lasse mir die Sachverhalte auch immer nur von Kollegen erläutern. Aber wenn die EM-Rente nicht verlängert wird, bleibt Ihnen der Restanspruch auf ALG I.

  • user
    Manfred Fischer
    am 20.09.2022

    Hallo, (08/60) beziehe seit mehreren Jahren Teilerwerbsminderungsrente. Bin seit letztem Jahr Oktober krank und im Krankengeld, jetzt aufgefordert worden zur Reha. Mein Krankengeld läuft bis März ´23. Seit 01/22 könnte ich Rente wegen Schwerbehinderung beantragen. Frage: kann ich verpflichtet werden volle Erwerbsminderungsrente oder Rente wegen Schwerbehinderung in Anspruch zu nehmen? Sonst würde ich bis zur Rente für besonders langjährige.... (01/25) ALG I beantragen. Kann ich im Rahmen der Reha verpflichtet werden der Erwerbsminderungrente zuzustimmen? Vielen Dank!

    • user
      Christian Schultz
      am 21.09.2022

      Hallo Manfred, die Krankenkasse kann das sogenannte Gestaltungsrecht einschränken. Dann müssten Sie für den Fall, dass in der Reha Erwerbsminderung festgestellt wird, die EM-Rente beantragen. Zur Altersrente kann man Sie dagegen nicht zwingen.

  • user
    D. S.
    am 12.09.2022

    Hallo,

    mal eine Frage. Im ALG1 Bezug darf ich 165 EUR / Monat hinzuverdienen (mehr wird auf das ALG1 angerechnet). Bei der Rente sind es 520 EUR / pro Monat. Wie geschieht hier die Verrechnung des Hinzuverdienst, wenn die Rente in der Vergangenheit gewehrt wird? Angenommen, ich versuche die 15 erlaubten Stunden pro Woche im ALG1 Bezug zu machen, um muss dann mit Abzügen leben. Werden dann diese Abzüge rückverrechnet ab dem Datum der Verrentung? Die Frage wäre wichtig, weil damit, die Summe des ALG1 deutlich kleiner gehalten werden kann und damit die nachträgliche Auszahlung höher ausfallen würde. Zudem wäre es ungerecht, wenn die Rente zwar in der Vergangenheit gewehrt wird, aber der Hinzuverdienst nicht auch ab da auf Rentenniveau gewehrt werden würde.

    • user
      Christian Schultz
      am 12.09.2022

      Das weiß ich leider nicht, da sollten Sie bitte einmal direkt bei der DRV nachfragen.

  • user
    Jasmin
    am 11.09.2022

    Hallo liebes Team,

    ich bin seit knapp zwei Jahren in voller Erwerbsminderungsrente. Zuvor hatte ich meinen kompletten ALG1 Anspruch ausgeschöpft und dann bis zum Renteneintritt auch nicht mehr gearbeitet. Es kann sein, dass meine Rente nicht mehr verlängert wird. Habe ich dann wieder Anspruch auf ALG1 oder nicht?

    Viele liebe Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 12.09.2022

      Hallo Jasmin, ziemlich sicher nicht. Es ist in der Zwischenzeit kein neuer Anspruch auf ALG I entstanden.

  • user
    Rolf
    am 08.09.2022

    Hallo,

    ich bekomme eine halbe Erwerbsminderungsrente (unbefristet) bis zum Eintritt des Regelaltersrentenbeginns. Rückwirkend wurde mir jetzt auch ein GdB von 50 zuerkannt.

    Hätte ich überhaupt einen Arbeitslosengeldanspruch, wenn mir mein Arbeitgeber zwischenzeitlich kündigen würde?

    • user
      Christian Schultz
      am 12.09.2022

      Hallo Rolf, ja - den haben Sie. Aber nur für das halbe Arbeitslosengeld. Die andere Hälfte wird ja über die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung abgedeckt.

  • user
    Wagemann
    am 23.08.2022

    Guten Abend sehr geehrte Damen und Herren

    Meine Erwerbsminderungsrente wurde rückwirkend genehmigt,jedoch ab dem 1.1.22 ohne Anrecht auf Rentengeld Zahlung. Wird durch VDK geprüft. Habe ich dadurch Anrecht auf Arbeitslosengeld Zahlung?

    • user
      Christian Schultz
      am 24.08.2022

      Nein, nicht wenn Sie voll erwerbsgemindert sind. Möglich wäre übergangsweise eine Zahlung durch die Grundsicherung.

  • user
    Stefanie Ebsen
    am 14.08.2022

    Moin!

    Meine Mutter hat nun Ihren Rentenbescheid für die Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten. Dieser Rentenbeginn greift nun bis Anfang letzten Jahres. Die erste Zahlung soll nun aber erst ab dem 01.09.22 erfolgen (dementsprechend kommt das Geld wohl erst zum 30.09.22- die Rente wird ja meines Wissens nach rückwirkend bezahlt). Meine Mutter wurde nach langer Krankheit von der Krankenkasse ausgesteuert und bekommt zur Zeit noch ALG 1. Steht meiner Mutter am 01.09.22 (bzw. 31.08.22) noch ALG 1 zu? Oder wird die Zahlung sofort eingestellt? Wenn die Zahlung sofort eingestellt wird, wovon soll meine Mutter leben? Der Antrag auf Grundsicherung wurde dem Rentenbescheid beigefügt. Aber die Bearbeitung dauert bestimmt auch Wochen (vielleicht auch Monate)! Müssen wir das Arbeitsamt und den Arbeitgeber über den Rentenbescheid informieren? Oder wird/wurde das automatisch von der Rentenversicherung gemacht? Was passiert mit dem restlichen Urlaubsanspruch aus dem Arbeitsverhältnis von meiner Mutter? Es sind einige zusammengekommen. Wenn diese ausgezahlt werden, darf meine Mutter das Geld behalten?

    Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir diese Fragen beantworten könnten.

    • user
      Christian Schultz
      am 15.08.2022

      Hallo Stefanie, ich empfehle Ihnen, dass Sie sich mit Ihren Unterlagen persönlich beraten lassen.

      Über die Rentenbescheid müssen Sie die Arbeitsagentur informieren. Diese wird voraussichtlich die Zahlung einstellen, das ist leider so. Aber wie gesagt - am besten individuell beraten lassen, da lässt sich eigentlich immer eine praktische Lösung finden.

    • user
      RiJo
      am 30.11.2022

      Hallo Stefanie, hatten sie schon Ergebnisse / Antworten erhalten? Ich habe einen sehr ähnlichen Fall.

      Die Informationen der DRV zu Arbeitsagentur / Arbeitgeber gehen automatisch. Und am gleichen Tag oder auch sehr zeitnah endet dann auch die Zahlung des ALG 1.

      Ich finde das persönlich unmenschlich: ich habe meinen Aufhebungs-Bescheid von der Arbeitsagentur heute erhalten mit Ende der Auszahlung am 03.12.

      Jetzt soll mir bitte jemand sagen, wie ich in diesen 3 Tagen aktiv werden soll, oder wo das Geld herkommen soll in Zukunft. Das ist eine bodenlose Frechheit von Seitens dieser Arbeitsagentur. Es muss doch eine Mindestfrist dazu eingehalten werden, um darauf reagieren zu können. Der Antrag für Grundsicherung ist ja noch nicht mal gestellt...! wie denn auch?

      Es weiß auch niemand, wann meine EM Rente (Beginn 01.01.2023) denn auch ausgezahlt wird. Und da rede ich noch nicht von der "achso üppigen" Nachzahlung.

      Tipp: Am schnellsten zum Rentenberater und VDK, parallel Grundsicherung beantragen, ggf sogar mit dem Vermieter reden.

      ich wünsche Ihnen und Ihrer Mutter alles Gute, lasst euch nicht unterkriegen.

  • user
    Katrin Sambale
    am 08.08.2022

    Hallo, ich bin seit 2020 krank ( mehrere Knie OPS) und muss jetzt wieder operiert werden. Ich bin ausgesteuert, beziehe im Moment ALG 1 und möchte gern Erwerbsminderungsrente beantragen, das hat mir mein Arzt angeraten. Wird mir dann das Arbeitslosengeld gestrichen, sobald ich den Antrag abgesendet habe oder erst wenn er genehmigt ist?

    Vielen Dank im Voraus, freundliche Grüße, Katrin Sambale.

    • user
      Christian Schultz
      am 08.08.2022

      Hallo Katrin, erst wenn die Rentenversicherung Erwerbsminderung offiziell feststellt, muss die Arbeitsagentur kein Geld mehr zahle. Sollte es doch Probleme geben, lassen Sie sich am besten persönlich beraten. Zum Beispiel bei meinen Kollegen: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Otto
    am 03.08.2022

    Hallo,ich habe eine Frage.Ich bekomme bis30.06.23 befristete volle Erwerbsminderungsrente und danach teilweise Erwerbsminderungsrente bis Erreichen der Regelaltersrente.Muss ich mich dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen?Oder kann ich auch mit der halben Rente bis zur Altersrente leben.Wirkt sich das auf die Berechnung der Altersrente aus,wird die niedriger? Vielen Dank für Ihre Antwort

    Gabi

  • user
    Torsten Hansen
    am 01.07.2022

    Hallo,

    mein KG läuft im September 2022 aus.

    Im Januar 2022 habe ich einen Reha-Antrag gestellt. Dieser wurde von der DRV abgelehnt, mit der Begründung, nicht Rehafägig bitte Rentenantrag EMR stellen.

    Im Mai habe ich einen Rentenantrag gestellt,

    der wohl im Juli jetzt bewilligt wird.

    Letzte Woche habe ich einen Antrag auf Nahtlosigkeit ALG1 gestellt, der dann ab Ende September nach KG-Ende zum Tragen kommen würde. Ansprüche sind für 2 Jahre

    vorhanden, da ich noch in Festanstellung bin und vor dem KG immer gearbeitet habe.

    Frage: Wenn die EMR für 3 Jahre befristet wird, hätte ich danach noch Anspruch auf ALG1, falls es mir wieder besser gehen sollte?

    Jetzt wird die Nahtlosigkeit nicht zum tragen kommen, da vorher der Rentenanspruch zum tragen kommt.

    Wenn Rente im Juli bewilligt, rückwirkend zum Januar 2022, wann wird es zur ersten Auszahlung kommen? Wie siehts mit der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner aus? Ab wann ist diese wirksam?

    Danke im Voraus

    Torsten

    • user
      Christian Schultz
      am 04.07.2022

      Hallo Torsten, wir können hier im Forum nicht alle Einzelfragen klären. Aber grundsätzlich bleibt ein Anspruch auf ALG I bis zu vier Jahre bestehen. Es kann also sein, dass Sie diesen noch einmal in Anspruch nehmen können. Und zur Frage der Auszahlung: Das ist unterschiedlich. Leider lässt sich die DRV manchmal lange Zeit, so dass Sie vorübergehend in finanzielle Engpässe geraten können. Falls das bei Ihnen eintritt, sollten Sie sich persönlich beraten lassen.

  • user
    Sabine M
    am 27.06.2022

    Hallo,

    Ich habe 78 Wochen Krankengeld erhalten, habe ein Antrag auf Erwerbsminderung gestellt,es liegt noch keine Entscheidung vorund beim Arbeitsamt eine Antrag auf Alg.

    Ich war heute beim Arbeitsamt, man hat mir gesagt wenn ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt habe, bekomme ich kein AlG. Desweiteren hat man mir einen Gesundheitsfragebogen mitgegeben.

    Ich habe gesagt, dass ich Vollzeit zur Verfügung stehe im Rahmen meiner gesundheitlichen Möglichkeiten.

    Stimmt die Aussage kein AlG bei Antag auf Erwerbsminderungsrente und muss ich den Gesuundheitsfragebogen ausfüllen?

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 28.06.2022

      Hallo Sabine, die Aussage aus der Arbeitsagentur kann ich nicht nachvollziehen. Erst wenn die Rentenversicherung über Ihren Antrag zur Rente entschieden hat, kann das Arbeitsamt raus sein. In dieser Situation aber eigentlich nicht. Meine Empfehlung - wie eigentlich immer: Bitte lassen Sie sich da anhand Ihrer Unterlagen persönlich beraten.

  • user
    Willy
    am 15.06.2022

    Guten Tag

    Mein Vater nach einer langer Krankheit bezieht jetzt das Arbeitslosengeld I. Nun fordert das Arbeitsamt ihn auf, ein Antrag auf erwerbsminderungsrente zu stellen.

    Meine Frage, wenn er die Erwerbsminderungsrente bekommt, wird es dann mit dem Arbeitslosengeld l oder II aufgestockt ?

    Vielen dank

    • user
      Christian Schultz
      am 16.06.2022

      Hallo Willy, falls die EM-Rente nicht zum Leben reicht, kann Ihr Vater diese mit der Grundsicherung aufstocken. Das ist dann genauso viel Geld wie beim ALG II.

  • user
    Sabine Scheibe
    am 10.05.2022

    Ab dem 01.12.2020 erhalte ich rückwirkend EM Rente,die erste Zahlung erfolgte zum 01.02.2022. Nun bekomme ich von der DRV Bund schon die dritte neu Berechnung meiner Rente. Ab dem 17.02.2020 habe ich Krankengeld erhalten und war zu der Zeit Freiwillig versichert. ALG1 habe ich dann ab dem 05.07.2021 erhalten.(nach Natlosigkeit) Die Krankenkasse teilte mir und der RV mit das ich bis zum 04.07.2021 freiwillig versichert bin und ab dem 05.07.2021 wieder Pflichtversichert . Alles schön und gut.Ich habe dann einen Zuschuss bei der RV beantragt wegen der Sozialabgaben,wurde auch genehmigt.Es erfolgte eine Neuberechnung der Rente.Einige zeit später teilte die Kasse mit das ich doch nicht freiwillig versichert war und eine neue Berechnung der Rente folgte. Inhaltlich soll ich nun Sozialbeiträge nachzahlen was ich überhaupt nicht verstehe.

    Weiterhin wurde mir nur ALG1 bis zum 31.12.2021 gezahlt. In der Rentenberchnung wird die Rente von Januar jedoch immer berechnet,aber für diesen Zeitraum habe ich keine Bezüge werder Rente noch ALG1 erhalten. Wie wird das denn nun verrechnet. Muss ich den nun Sozialabgaben zurück zahlen Wer zahlt nun auch noch die Rent vom Januar 2022 oder muss ich hier ein Wiederspruch einlegen ? Ich bin auf jeden Fall total überfordert! Beste Grüße Sabine

  • user
    A. W.
    am 17.04.2022

    Ich bin grade etwas irritiert, was meinen eventuellen Anspruch auf ALG1 betrifft.

    Ich habe bis 20.11.2020 ALG1 bei laufendem Rentenantrag erhalten.

    Im Juni 2021 wurde rückwirkend zum Antragstag 01.04.2019 eine volle EM- Rente bewilligt.

    Da meine, ab dem 01.04.2019 rückwirkend ausgezahlte, EM- Rente höher war, wie das solange ersatzweise, im Zuge der Nahtlosigkeitsregelung ausgezahlte ALG1, wurde das ALG1 durch die Rentenversicherung komplett an die Arbeitsagentur zurückgezahlt. Die befristet bewilligte EM- Rente wurde, wie bereits erwähnt, rückwirkend ab dem 01.04.2019, erst einmal bis zum 31.03.2022, somit, wenn auch rückwirkend, für drei Jahre, bewilligt, und nach Verlängerungsantrag verlängert für weitere drei Jahre bis zum 31.03.2025.

    Habe ich, falls Rente darüber hinaus nicht verlängert wird (man weiss ja nie) nun erneut Anspruch auf Alg1, da dieses durch die Rentenversicherung ja komplett an die Arbeitsagentur zurück gezahlt wurde, die Rente inzwischen aber für insgesamt 6 Jahre, jedoch rückwirkend, bewilligt wurde?

    (zum besseren Verständnis:

    Oktober 2017 Unfall / seit dem durchgängig ohne Unterbrechung arbeitsunfähig, bei anfänglich für 6 Wochen gezahlter Lohnfortzahlung / von Ende November 2017 bis zum 20.05.2019 dann Verletztengeld von meiner BG, quasi Krankengeld ausgezahlt durch meine Krankenkasse im Auftrag meiner BG / am 01.04.2019 Antrag auf EM- Rente / 21.05.2019 - 20.11.2020 ALG1 / Mitte Juni 2020: Bescheid meiner Rentenversicherung, über eine rückwirkend bewilligte volle EM- Rente 01.04.2019 - 31.03.2022 / Oktober 2021 Verlangerungsantrag / Dezember 2021: Bescheid meiner Rentenversicherung, über eine bewilligte volle EM- Rente, vorerst wieder weiter bis zum 31.03.2025)

    • user
      Christian Schultz
      am 19.04.2022

      Hallo, grundsätzlich besteht in diesem Fall weiterhin ein Anspruch auf ALG I, da die Arbeitsagentur offiziell ja nicht zahlen musste - das ALG wurde ja rückwirkend erstattet. Gleichzeitig muss man aber wissen: Der Anspruch auf ALG I erlischt spätestens vier Jahre nach dem Entstehen. Und wenn Sie mehrere Jahre Ihre EM-Rente bezogen haben, wird es vor diesem Hintergrund kein Arbeitslosengeld für Sie geben: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-161_ba015168.pdf

  • user
    Emil
    am 04.04.2022

    Hallo,

    ich bin jetzt etwas verwirrt und weis nicht mehr was stimmt.

    Mir wurde von der DRV eine teilweise Erwerbsminderungsrente angeboten, da ich seit 3 Monaten Arbeitslosengeld 1 bekomme habe ich beim Arbeitsamt angerufen und gefragt, wie das dann mit dem Alg1 läuft. Da hat man mir gesagt, das habe keine auswirkungen auf mein Alg1. Ich

    würde das volle weiter bekommen. Mein Alg1 hat aber auswirkungen auf genau diese teilweise EM-Rente.

    Was soll das heisen?

    Ich dachte, wenn ich eine teilweise EM-Rente bekomme, bekomme ich auch nur das halbe Alg1 und gut ist es. Der vom Arbeitsamt sagte aber das sei nicht richtig.

    Was stimmt jetzt?

    Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 04.04.2022

      Hallo Emil, wir können hier im Forum keine individuelle Beratung machen. Natürlich freuen wir uns über Ihre vielen Fragen - aber Ihre konkrete Situation kann nur anhand Ihrer Unterlagen im Rahmen einer persönlichen Beratung geklärt werden. Das kann bei einem guten Fachanwalt für Sozialrecht sein. Oder eben auch beim SoVD.

  • user
    Lisa
    am 29.03.2022

    Ich bin von der Krankenkasse ausgesteuert und der Medizinische Dienst der Arbeitsagentur hat Arbeitsfähigkeit festgestellt nach Aktenlage. Jetzt soll ich mich zur Vermittlung zur Verfügung stellen. Ich habe aber einen Vollzeitarbeitsvertrag, bin halt krank und kann nicht arbeiten. Wenn ich eine andere Arbeit annehme muss ich eine Vertragsstrafe zahlen. Ich bin weiterhin krank geschrieben und das Versorgungsamt hat mir 30 Punkte zugeschrieben wegen Depressionen. Ein Antrag auf EM Rente ist auch gestellt. Ich beziehe somit keine Gelder, schon seit sechs Monaten nicht und kann auch nicht arbeiten. Was können Sie mir raten? Ich habe das Gefühl zwischen die Räder zu kommen.

    • user
      Christian Schultz
      am 30.03.2022

      Hallo Lisa, in diesem Fall müssen Sie eigentlich in den sauren Apfel beißen und sich zumindest theoretisch und in Vollzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Anders kommen Sie nicht an Ihr Arbeitslosengeld, auch wenn es vollkommen widersinnig erscheint. Wahrscheinlich erwartet noch nicht einmal Ihr Vermittler, dass Sie wirklich eine neue Stelle antreten würden, er kann aber auch nicht anders handeln.

      Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankengeld-laeuft-aus-wie-verhalte-ich-mich-richtig

  • user
    maria
    am 12.03.2022

    hallo guten morgen,endlich wurde meine ewerbsminderung akzeptiert....bin so gluclick aber bissle nachdenklich.......ich hab ruckwirchende von 2 jahre bewilligt auch und nachzahlung steth auch...... meine frage IST MUSS ICH DAS GELD VON NACHZAHLUNG KRANKEKASSE UND ALG1 ZURUCK BIS 28.10.21 krankengeld bezogen(78 woche)und ab 28.10.21 bezihe ALG1.......bis heute und ab 1.04.22bekomm ich meine ewerbsminderungs geld monatlich......ware mit freuen uber eine antwort.....viel dank....mfg MARIA

    • user
      Christian Schultz
      am 12.03.2022

      Hallo Maria, ich bin mir nicht sicher, ob ich Ihre Frage verstanden habe: Aber Sie müssen gar nichts zurückzahlen. Alle finanziellen Ansprüche werden von den Sozialleistungsträgern (Rentenversicherung, Krankenkasse und Arbeitsagentur) ohne Sie geklärt.

      • user
        Maria
        am 15.03.2022

        Hallo Herr Schulz......dass Rentenversicherung hat ja gesacht die müssen Krankenkasse und Arbeitsamt dass Geld zurück geben, weil haben Sie die beiden für mich bezahlt .....UND die Nachzahlung was übrig bleibt wenn überhaupt......an mich gezählt...... stimmt oder nicht viele dank für eine atwort LG Maria

        • user
          Christian Schultz
          am 15.03.2022

          Ja, so kann man das zusammenfassen.

          • user
            Maria
            am 16.03.2022

            Dann ist er so oder Herr Schulz...FRAGEN ZEICHEN

  • user
    Müller Mimo
    am 04.03.2022

    Hallo, mein Mann ist ausgesteuert und bekommt ALG 1 welches bis 11/2022 genehmigt wurde. Die letzte Reha hat Ihn mit Leistungsvermögen unter 3 Std. entlassen und ich warte darauf dass das Arbeitsamt ihn auffordert die EM Rente zu beantragen. Der Rehabericht liegt dem AA vor. Wenn die EM Rente genehmigt wird, entsteht dann bei uns eine Versorgungslücke? Ich hatte es so verstanden, das in dem Fall da ALG 1 im Rahmen einer Nahtlosigkeitsregelung so lange gezahlt wird, bis die EM Rente genehmigt wird.

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 07.03.2022

      Ja, so ist es. Sobald die Rente bewilligt wurde, stellt die Arbeitsagentur die Zahlung ein. Das kann zu einer Lücke von vielen Wochen führen.

  • user
    Rolf
    am 04.03.2022

    Hallo, bei mir ist es wie bei vielen hier. Nach Erkrankung und REHA erhielt ich Krankengeld bis zur Aussteuerung und bekam dann ALG1.

    Nach der REHA habe ich die Erwerbsminderungsrente beantragt. Der Bescheid hat fast 1 Jahr gedauert und man hat mir die verminderte Erwerbsunfähigkeitsrente bis zu meinem offiziellen Renteneintritt anerkannt.

    Ich habe ,auf Grund der ärztlichen Befunde Einspruch eingelegt und die volle Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt. Nach weiteren Untersuchungen wurde mir 6 Monate später die volle Rente rückwirkend bis 11.2019 anerkannt. Die Rente wurde zeitlich begrenzt bis 30.4.2022 anerkannt. Den Bescheid erhielt ich im November 2021, so dass ich sofort den Antrag auf Verlängerung beantragt habe. Leider habe ich bis heute noch keinen Bescheid und habe mich diesen Monat wieder Arbeit suchend gemeldet und ALG1 beantragt. Mir stehen noch 2 Jahre ALG1 zu, da meine Nachzahlung der Rente an die Krankenkasse und an das Arbeitsamt gezahlt wurde.

    Meine Frage: Sollte ich die Verlängerung der vollen Erwerbsunfähigkeitsrente nicht bekommen, bekomme ich ja die verminderte Erwerbsunfähigkeitsrente. Zahlt das Arbeitsamt dann nur die Differenz von der verminderten Rente zu meinem vorherigen ALG1 Geld und wie sieht es mit einem 450 € Job aus. Ich habe mir nämlich einen 450 euro Job gesucht den ich körperlich noch erfüllen kann ,um die knappe Rente aufbessern zu können. Wenn ich diesen Job behalte zahlt das Arbeitsamt dann gar kein Geld mehr zur verminderten Rente dazu??

    MfG

    • user
      Christian Schultz
      am 07.03.2022

      Hallo Rolf,

      bei der "halben" EM-Rente zahlt die Arbeitsagentur das "halbe" Arbeitslosengeld. Sie können nebenbei auch noch einen Minijob ausüben. Bis zu 165 Euro sind anrechnungsfrei, alles darüber wird mit dem Arbeitslosengeld verrechnet.

  • user
    Tanja Cl.
    am 04.03.2022

    Guten Morgen,

    ich wurde ausgesteuert und die Nahtlosigkeit wurde abgelehnt. Ich bekomne ALG 1. Es liegen erhebliche Einschränkungen und auch entsprechende Diagnosen vor, die im ärztlichen Gutachten nicht berücksichtigt wurden. Kann ich trotzdem Erwerbsminderungsrente beantragen ohne Probleme mit der AfA zu bekommen?

    • user
      Christian Schultz
      am 07.03.2022

      Hallo Tanja, die Rente können Sie immer beantragen. Aber Sie müssen sich in der Zwischenzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, damit Sie Ihr ALG erhalten.

  • user
    Gabi Ködel
    am 28.02.2022

    Hallo,

    ich beziehe seit Oktober 2021 ALG1 im Rahmen der Nahtlosigkeit. Mein Arbeitsverhältnis besteht noch.

    Im November habe ich eine Rehamaßnahme gehabt von der ich mit 3 bis unter 6 Stunden entlassen wurde.

    Sollte ich die Teil Erwerbsminderungsrente bekommen , muss ich dann die Beschäftigung in Teilzeit aufnehmen? oder kann ich weiter ALG1 bekommen?

    Ich bin nach wie vor noch krank geschrieben.

    Danke für eine Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 01.03.2022

      Hallo Gabi, grundsätzlich stehen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, wenn Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen. Natürlich nicht, wenn Sie mal akut krank sind. Aber grundsätzlich schon. Solange Sie keinen Job in Teilzeit finden, können Sie aber das Arbeitslosengeld weiter beziehen.

      • user
        Gabi Ködel
        am 01.04.2022

        Danke für ihre Antwort,

        meine Frage , muss ich bei teiweise Erwerbsminderung mein ruhendes Beschäftigungsverhältnis wieder aufnehmen oder kann ich halbes ALG1 beziehen?

        • user
          Christian Schultz
          am 01.04.2022

          Die Rentenversicherung fragt bei Ihrer Firma nach, ob Sie dort in irgendeiner Weise in Teilzeit beschäftigt werden können. Wenn das nicht geht, bekommen Sie entweder das halbe ALG oder eine sogenannte Arbeitsmarktrente: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/arbeitsmarktrente-diese-3-punkte-sollten-sie-kennen

          • user
            Gabi Ködel
            am 01.04.2022

            ich habe nun die teilweise EM Rente bekommen. die Nachfrage beim AG hat ergeben das ich in Teilzeit arbeiten kann jedoch unter den gleichen Bedingungen wie vorher. Ein Anspruch auf einen anderweitiger Arbeitsplatz wurde mit nein beantwortet. Kann ich trotz allen weiter ALG1 beziehen? oder verweist das AA auf den Arbeitsplatz?

  • user
    Yvonne
    am 23.02.2022

    Ich verstehe es nicht ganz. Ist mir nicht logisch.

    Wenn ALG1 und EWR intern verrechnet werden.

    Warum zahlt die Rentenversicherung denn erst nach 3 bis 6 Monaten nach Bewilligung?

    Was ist der Sinn?

    Wenn ich bis Tag x vorher ALG1 bekommen habe, muss Sie doch ab dem Zeitpunkt übernehmen, wenn die das untereinander verrechnen.

    Was zahlt Sie die Rentenkasse nach? Auf einmal mehrere Monate nach von der versäumten Zeit, ab dem Tag wo das ALG 1 endet?

    • user
      Christian Schultz
      am 24.02.2022

      Hallo Yvonne, so ganz nachzuvollziehen ist die große zeitliche Lücke auch für uns nicht. Zumal sie die Betroffenen häufig in finanzielle Engpässe stürzt.

  • user
    Meyer Maria
    am 01.02.2022

    Hallo, mein Krankengeld läuft am 12.7.2022 aus. Ich habe noch 35 Tage Resturlaub aus 2021 (denke es wird um 10 Tage gekürzt da ich es nicht bis 30.4.22 nehmen kann-Bundesurlaub+Schwerbehinderung) und dann bis 12.7.22 = 7x2,5 (18 Tage). Kann ich diese /muss ich diese nach dem 12.7.22 nehmen (ich möchte es kpl. nehmen!). Muss der AG dies akzeptieren? Und: kommen die Monate August+September noch dazu (+5 Tage) Anschließend werde ich um einen Aufhebungsvertrag bitten oder kündigen. wie wird der Urlaub bei Arbeitslosigkeit berechnet? Ende ist dann 25.9.22 ca. ! Arbeitslosigkeit dann 26.9.22 für 2 Jahre (bin 58 Jahre) oder kürzer da ich Urlaub nahm? wie wird dies gesehen nach dem Recht? Danke.

  • user
    I.Böhme
    am 30.01.2022

    Nach 18 Monaten Krankengeld erhalte ich vorerst 1 Jahr EU Rente. Wenn eine Verlängerung der EU Rente dann nicht genehmigt wird, falle ich evtl. ins ALG 1. Wird die Höhe des ALG 1 nach meinem letzten Einkommen - vor Beginn der Krankheit - berechnet, oder aus dem

    Durchschnitt : letzter Lohn, Krankengeld, danach EU Rente (deutlich weniger Bezüge)

    • user
      Christian Schultz
      am 31.01.2022

      Wenn in den 24 Monaten vor Beginn des Arbeitslosengeldes nicht mindestens 150 Tage Arbeitseinkommen vorhanden sind, wird das ALG nach einer fiktiven Berechnung ermittelt. Das ist leider häufig von Nachteil für die Betroffenen.

  • user
    Rena Lechelt
    am 18.01.2022

    Guten Tag. Mein Mann bekommt nach langem Kampf rückwirkend ab 2017 eine Teierwerbsrente mit Berufsunfähigkeit bus zum erreichen der regelaltersgrenze anerkannt. Bis September 2018 hat er noch alg 1 erhalten. Wird das alg anteilmäßig gekürzt oder vollständig mut der Rente verrechnet?

    • user
      Christian Schultz
      am 18.01.2022

      Hallo Rena, die Verrechnung von teilweiser EM-Rente und ALG I verläuft etwas anders, den genauen Schlüssel kann ich aber nicht erklären. Sie bekommen ja einen Bescheid der DRV, darin steht dann das Wichtigste. Wichtig ist, dass sich Ihr Mann nun beim Jobcenter meldet, falls es einen Anspruch gibt. ALG II kann er ja unter Umständen auch neben der teilweisen Rente beziehen.

    • user
      Rena Lechelt
      am 20.01.2022

      Mein Mann hat nur bis Oktober 2018 ALG I bezogen und seit dem ist er ohne Bezüge da ich noch arbeite.

  • user
    Volker
    am 13.01.2022

    Hallo

    Habe EM Rente beantragt

    Der Bescheid ist jetzt da.

    Ich bekomme teil Rente von der Teil Erwerbsminderungsrente?!

    Bin AU,bekomme Alg.1

    Habe fest gestellt das aus Arbeitslosengeld

    Versicherleistung plötzlich eine Sozialleistung

    Wird. Was passiert wenn ich die Rente annehme.kann ich einfach den Antrag zurück nehmen ,ohne Ärger mit der BA und der Krankenkasse?Das ich mit den Arbeitslosen Geld.

    Bis zum Renten beginn ,mich besser stelle.

    Gruß Volker

    • user
      Christian Schultz
      am 17.01.2022

      Hallo Volker, das können wir nicht hier im Forum klären. Bitte wenden Sie sich an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung.

  • user
    Marion 15 Biggen
    am 27.12.2021

    Guten Tag, meine EMR wurde auch rückwirkend und befristet festgestellt. Im Zuge der Nahtlosigkeit erhielt ich nach Krankengeld dann ALG1. Jetzt hat die rentenversicherung meine Nachzahlung auf mein Konto geschickt, mit Abzug der Krankengeldzahlung, welches zur Krankenkasse geschickt wurde, aber die Erstattung an die Arbeitsagentur erfolgte nicht. Ich sollte lediglich den Bescheid zur Arbeitsagentur schicken. Muss ich jetzt mein Arbeitslosengeld zurückzuführen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. VG Marion

    • user
      Christian Schultz
      am 03.01.2022

      Hallo Marion, normalerweise erfolgt die Verrechnung hinter den Kulissen automatisch. Aber Sie sollten lieber einmal bei der Arbeitsagentur nachfragen.

  • user
    Renata Weber
    am 24.12.2021

    Das heißt also,wenn ich bald Rentenbescheid bekomme und Arbeitslosengegeld

    beziehe,ist mein Geld von Arbeitsagentur

    gesichert?

    Mit freundlichen Grüßen

    Renata Weber

    • user
      Christian Schultz
      am 03.01.2022

      Hallo Renata, ich habe Ihre Frage nicht verstanden.

      • user
        Emil Komm
        am 31.03.2022

        Hallo,

        ich beziehe seit ca. 3 Monaten Alg1 und habe jetzt von der DRV eine halbe EMR bewilligt bekommen. Jetzt weis ich nicht, was ich tun soll, Rente annehmen oder ablehnen?

        Was passiert mit meinem Arbeitslosengeld, wenn ich die halbe EMR annehme, bekomme ich dann das halbe Arbeitslosengeld, oder wird mir das halbe Arbeitslosengeld auf die Rente angerechnet, so dass ich keine Rente mehr bekomme, oder weniger?

        Danke für Ihre Hilfe

        • user
          Christian Schultz
          am 31.03.2022

          Hallo Emil, Sie können neben der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ein halbes Arbeitslosengeld beziehen. Möglicherweise wird Ihre Rente aber auch noch in eine sogenannte Arbeitsmarktrente umgewandelt. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/arbeitsmarktrente-diese-3-punkte-sollten-sie-kennen

          Welcher Schritt nun für Sie am sinnvollsten wäre, können wir nicht im Forum klären. Wenden Sie sich dazu gern an meine Kollegen in der Sozialberatung.

          • user
            Emil Komm
            am 31.03.2022

            Hallo nochmal,

            wie hoch darf mein Alg1 sein, damit ich von meiner halben EMR keinen Abzug habe. Ich bekomme jetzt als Verheirateter, ohne Kinderzuschlag, 1515 Euro Alg, die hälfte wären also ca. 755 Euro Netto.

            Hätte ich da einen Abzug zu erwarten? Wenn ja wieviel ca.?

            Danke

            • user
              Christian Schultz
              am 31.03.2022

              Das kann ich Ihnen nicht beantworten, bitte fragen Sie bei der Rentenversicherung bzw. der Arbeitsagentur nach.

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