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Verrechnung von EM-Rente und ALG: Was wird aus meinem Anspruch auf Arbeitslosengeld?

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Wenn eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, geschieht das sehr häufig rückwirkend - mit etwas Glück steht Ihnen also eine nette Nachzahlung zu. Doch mit solch einer Feststellung in der Vergangenheit entstehen auch neue Fragen. Zum Beispiel, was aus dem Anspruch auf Arbeitslosengeld wird.

Verrechnung von EM-Rente und ALG: Was wird aus meinem Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Die Erwerbsminderungsrente ist oft das vorläufige Ende eines längeren Kampfes: Erst gibt es Lohnfortzahlung, nach sechs Wochen folgt das Krankengeld. Wer nach rund eineinhalb Jahren immer noch nicht gesund ist, sieht sich mit der sogenannten "Aussteuerung" konfrontiert.

In dieser Phase müssen Sie vielerlei Hürden bewältigen, nicht selten gegen die Mühlen der Bürokratie. Von daher erscheint es verständlich, wenn viele Betroffene erst einmal aufatmen, wenn irgendwann in diesem Prozess die EM-Rente bewilligt wird.

In der Regel erfolgt dies, wenn Sie Kranken- oder Arbeitslosengeld beziehen. Von Ihrem Chef erhalten Sie zu diesem Zeitpunkt schon lange kein Gehalt mehr. Kurios ist: Die Deutsche Rentenversicherung legt den Anfang der Erwerbsminderung oft in die Vergangenheit.

Walter P. aus Witzwort ist seit Juli 2019 krankgeschrieben. Jetzt, im August 2021, ist sowohl die Lohnfortzahlung als auch das Krankengeld schon lange erschöpft. Seit einigen Monaten erhält er deswegen Arbeitslosengeld.

Den Antrag zur Erwerbsminderungsrente hat Walter bereits Anfang 2021 gestellt - als Folge einer Reha, aus der er erwerbsgemindert entlassen wurde.

Jetzt, nach zwei Jahren Krankheit, kommt endlich der Brief der Deutschen Rentenversicherung: Die volle EM-Rente wurde bewilligt, rückwirkend zum Januar 2021. Die erste Zahlung erfolgt jedoch erst zu Ende November.

Zwei Fragen drängen sich nun auf.

Erstens: Muss Walter nun Geld ans Arbeitsamt zurückzahlen, weil er ja bereits schon länger Erwerbsminderungsrentner ist - zumindest virtuell? Und zweitens - warum zahlt die Rentenversicherung erst so spät? Kann das zu Problemen führen?

Sie müssen nichts zurückzahlen!

Zuerst die gute Nachricht: Weder Walter noch Sie (in vergleichbarer Situation) müssen auch nur einen Cent zurückzahlen. Die Rentenversicherung klärt mögliche Überzahlungen mit der Arbeitsagentur bzw. der Krankenkasse, da müssen Sie sich keine Sorgen machen. Mehr dazu lesen Sie in diesem Beitrag.

Doch dann wäre da noch das Problem mit der späten Zahlung. Obwohl der Start der Erwerbsminderung in die Vergangenheit vorverlegt wurde, können Sie erst in einigen Monaten mit der ersten Zahlung durch die Rentenkasse rechnen. Doch das ist nicht die einzige Schwierigkeit: Denn sobald der Rentenbescheid auf dem Tisch liegt, werden Sie kein Arbeitslosengeld mehr erhalten. Denn das Arbeitsamt fühlt sich nun nicht mehr zuständig.

Mehr zu diesem Sachverhalt finden Sie in diesem Video.

Verfällt mein Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Doch daran schließt sich nun eine weitere Frage: Wenn die Erwerbsminderungsrente rückwirkend bewilligt wird und es zu einer Verrechnung mit dem Arbeitslosengeld kommt - habe ich dann überhaupt ALG I bezogen? Schließlich hat die Arbeitsagentur das Geld doch in voller Höhe vom Rententräger erstattet bekommen.

Nun, hier orientiert sich das Gesetz tatsächlich am gesunden Menschenverstand. Denn der Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt tatsächlich bestehen, wenn das Arbeitsamt sein Geld zurückbekommt.

Kommen wir zurück zu Walter aus unserem Beispiel. Er hat nach der Aussteuerung bis zum Bescheid der Rentenversicherung insgesamt acht Monate Arbeitslosengeld bezogen. Diese Zeit überschneidet sich mit der rückwirkend festgestellten Erwerbsminderung - daher hat die Arbeitsagentur ihr Geld von der Rentenversicherung zurückbekommen.

Sollte Walter eine befristete EM-Rente beziehen - denn so ist es meistens - könnte er zu einem späteren Zeitpunkt vielleicht noch einmal seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen.

Fazit

Sie haben nach dem Ende des Krankengeldes Arbeitslosengeld erhalten. Dann wird eine EM-Rente bewilligt, das Arbeitsamt erhält sein Geld seitens der DRV zurück. Somit beginnt das Spiel gewissermaßen von vorn - zumindest Ihr Anspruch auf ALG I.

Achtung, Vorsicht: Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld verjährt spätestens vier Jahre nach der Entstehung. Sollten Sie also zum Beispiel insgesamt sechs Jahre eine Erwerbsminderungsrente beziehen und dann - direkt im Anschluss - auf Ihr ALG I pochen, werden Sie kein Geld sehen.


Kommentare (111)

  • user
    Erika
    am 20.11.2023

    Hallo,

    bin seit 2,5 Jahren krank geschrieben. Nach Aussteuerung, Nahtlosigkeit und ALG1 (läuft noch 2 Monate) musste ich nach Aufforderung durch AfA Antrag auf EM-Rente stellen. Diese soll jetzt rückwirkend ab 01/23 wohl als Teil-Rente genehmigt werden.

    Wie ich hörte, werden die Persönlichen EP dabei halbiert und dies soll wohl auch so bei der nachfolgenden Altersrente sein ???

    Zu der Teil-EMR darf ich bis unter 6 Stunden dazuverdienen. Wenn ich die Zeit OHNE die Teil-EMR arbeite (Arbeitsverhältnis besteht noch) erhalte ich zwar die Jahre bis zur Altersrente weniger Geld, aber mit Beginn der Altersrente dann doch den vollen Rentenzugangsfaktor 1 statt 0,5.

    Ist das so richtig?

    Kann ich dann auch sagen, dass ich die Teil-EMR nicht annehme und nur die möglichen 4 oder 5 Stunden in Teilzeit arbeite?

    Darf ich nach Ablehung der Teilrente bei Verschlechterung meines Gesundheitszustandes wieder einen Antrag auf EMR stellen?

    Wie würde sich der Zuverdienst durch Teilzeit auf die reguläre Rente auswirken?

    Wie wird dies bei den PEP berechnet?

    Weder von RV, LRA oder anderen Stellen erhalte ich dazu eine verläßliche Aussage. Und ich muss mich bis Ende des Monats entscheiden, ob ich die Rente annehme.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

  • user
    Anton Schmid
    am 15.11.2023

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zu meiner Frage: ich bin seine 01.01.2022 Arbeitslos und habe eine Schwerbehinderung mit 80%. Jetzt habe ich habe ich einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente gestellt (eine Teilerwerbminderungsrente habe ich seit 2001, diese wird aber aus Hinzuverdienstgründen nicht ausbezahlt) und sie wurde auch genehmigt. Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass die Zeiten des ALG1 bei der Rentenberechnung nicht berücksichtigt wird. Die volle Erwerbsminderungsrente sollt ab 01.10.2023 ausbezahlt werden. Ist das in meinen Fall richtig, dass die Zeiten des ALG1 bei der vollen Erwerbsminderungsrente nicht angerechnet werden?

    MfG Schmid

    • user
      Christian Schultz
      am 16.11.2023

      Hallo, wie meinen Sie das? Inwiefern soll das ALG I bei der EM-Rente angerechnet werden?

  • user
    Torsten1963
    am 06.10.2023

    Hallo, ich bin nach 78 Wochen Krankschreibung im Rahmen der Nahtlosigkeit ALG 1 Bezieher. EM Rente wurde vor 5 Monaten eingereicht. Befinde mich im ruhenden Arbeitsverhältnis, welches erst nach Rentenbescheid beendet werden kann. Den Anspruch auf Urlaubsabgeltung kann uch auch erst dann stellen, wenn klar ist. Ob und ab wann Rente bezogen wird.

    Meine Frage: Welchen Anspruch hat das Arbeitsamt hinsichtlich der Urlaubsabgeltung? Danke für die Hilfe

    • user
      Christian Schultz
      am 09.10.2023

      Hallo, ich habe Ihre Frage nicht wirklich verstanden. Aber grundsätzlich gilt, dass das Arbeitslosengeld ruht, wenn Sie sich Ihre Urlaubstage auszahlen lassen.

  • user
    Frank
    am 02.10.2023

    Lieber Christian Schultz, ich bezog nach der sogenannten Aussteuerung Arbeitslosengeld im Rahmen des Nahtlosigkeitsverfahrens (§ 145 SGB III), Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung wurden korrekt durch die Agentur für Arbeit abgeführt. Nun wurde mei Antrag auf Erwerbsminderungsrente rückwirkend genehmigt. Jetzt werden Teile der Erwerbsminderungsrente mit dem Arbeitslosengeld verrechnet und an die Bundesagentur für Arbeit. Meine Frage: Sind auch die Teile der Erwerbsminderungsrente, die mit dem Arbeitslosengeld verrechnet werden, sozialversicherungspflichtig? Muss ich also auch für den Teil der Rente, den ich gar nicht erhalte, ebenfalls Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen?

    • user
      Christian Schultz
      am 04.10.2023

      Hallo Frank, in diesen technischen Details kenne ich mich nicht aus. Aber Sie waren und sind ja die ganze Zeit krankenversichert gewesen. Entweder beim Bezug von ALG I - oder eben mit voller Erwerbsminderungsrente. Im Normalfall müssen Sie hier nichts nachzahlen.

  • user
    bleibeoptimist
    am 23.08.2023

    war bis 09.01.23 im Krankengeldbezug, danach ausgesteuert.

    dann Bezug ALG1 bis heute.

    Nun habe ich die volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend bewilligt bekommen,

    1. FRAGE: Die KV hat bereits die nun vom Krankengeld einbehaltenen Beträge für die KV und PV unbürokratisch zurück erstattet. Die Erstattung des Bruttokrankengeldes wickelt die KV mit der DRV ab. Sie bekommt die VOLLE Erstattung des Krankengeldes, da die EM entsprechend hoch ist.

    Lebt um diese 5 Monate mein Anspruch auf Krankengeld wegen gleicher Erkrankung wieder auf?

    2. FRAGE: Wie rechnet die Agentur für Arbeit mit der DRV ab? Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer zzgl. ausgezahlter Betrag (netto) an mich? Wenn ja, was ist dann mit der erfolgten Zahlung von der AfA an die AOK? Von wem bekomme ich diese Krankenversicherungsbeiträge zurück? (mit Zahlung durch die DRV für KV aus rückwirkender EMRente nun doppelte Krankenversicherungsbeiträge)

    Vom der AfA? von der AOK? oder von der DRV, weil doch anders verrechnet wird?

    Vielen Dank im Voraus für die Antworten

    • user
      Christian Schultz
      am 23.08.2023

      So tief stecken wir hier für das Forum nicht im Detail. Bitte wenden Sie sich direkt an Kranken- oder Rentenversicherung. Alternativ können Sie auch die Sozialberatung des SoVD aufsuchen. Dafür ist jedoch eine Mitgliedschaft erforderlich.

      • user
        bleibeoptimist
        am 23.08.2023

        schiade.....ich suche schon die ganze Zeit über verschiedene Seiten. Und es wirklich schwer bei der KV, der AfA und der DRV kompetente Antworten zu erhalten. Bin aus nachweislichen Falschaussagen (wohl weil es dem jeweiligen Servicemitarbeiter an Kompetenz fehlt und weil ein breites Fachwissen nicht mehr erwünscht ist) in Fragen zu diese Themenkomplexen leider mittlerweile vorsichtig geworden. Es kommt wirklich oft darauf an, bei welchem Mitarbeiter man landet.

        Ich denke, dass viele über die Freude der Bewilligung der EM und der großen Frage, ob noch selbst etwas zurückzuerstatten ist, sich die wenigsten Gedanken darüber machen, ob Sie aus der rückwirkenden Doppelzahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung, eben 1. Krankengeldleistung und Rentenleistung oder 2. ALG1 und Rentenleistung, nun ggf. selbst Rückforderungsansprüche aus Über-/Doppelzahlung für Sozialversicherungen haben.

        Das ist alles sehr komplex und auf die Wege der Rückabwicklungen, für die es sicher auch Verfahrensvorschriften gibt, wird nachvollziehbar kaum in Foren eingegangen. Ein Leitfaden wäre für uns Laien sicher hilfreich.

  • user
    Th
    am 03.08.2023

    EM Rente Aufheben, dann ALG1 ?

    ich bin seit 1.2019 direkt aus dem Arbeitsverhältnis in EM Rente gegangen. (gezwungen worden). Ein Antrag auf ALG1 wurde daher nie gestellt. Inzwischen ist die EM Rente unbefristet.

    Mein Arbeitsverhältnis wurde nie von irgend einer Seite gekündigt, es gibt auch keine vertragliche oder tarifliche Regelung die eine Kündigung vorsieht. Jedoch hat der AG mich zum 29.1.2020 bei der Sozialversicherung abgemeldet.

    Meine Rente liegt unter 300,-€ und aufgrund von Rücklagen (eigentlich meine Altersvorsorge, welche ich nun gezwungen bin weitgehend aufzubrauchen) erhalte ich keinerlei weitere Leistungen, was für mich mit einer äußerst schwierigen Lebenssituation einhergeht. Zum einen in finanzieller Hinsicht, aber auch , weil ich als EM Rentner einigen schwerwiegenden Einschränkungen in meiner Lebensführung unterliege.

    Die Frage ist, ob ich meine Rente kündigen kann, um mich dann arbeitslos zu melden und um dann ALG1 beziehen zu können? Damit wäre ich, (zumindest entsprechend meinen Ansprüchen bei Austritt aus dem Arbeitsleben) finanziell für 24 Monate deutlich besser gestellt. Wann beginnt in meinem Fall die 4-Jahres Frist bezüglich dem Erlöschen der Ansprüche aus ALG1 ???

    Was geschähe dann im Weiteren mit meinen Rentenansprüchen. Ist die Altersrente dann geringer als die jetzige EM Rente?

    Zur Zeit fehlen noch 9 Monate bis zum Erfüllen der 35 Jahres Grenze.

    Ich könnte dann wegen GDB 80 in drei Jahren in die vorgezogene Altersrente gehen. Voraussetzung ist, dass bei Bezug von ALG1 entsprechende weitere Rentenzeiten von mindestens 9 Monaten entstehen.

  • user
    Steffen Riegler
    am 30.06.2023

    Frage:

    Meine 100% Volle EMR ist rückwirkend von der DRV Bund anerkannt worden.

    In dieser Zeit habe ich Ausgesteuert worden und ALG 1 erhalten bis die Laufzeit beendet war. Hartz 4 habe ich nicht erhalten.

    20 Monate ohne Einkommen bis zur regulären Zahlung der EMR.

    Die Nachzahlung wird einbehalten. Laut Bescheid.

    Jetzt meine Frage:

    Das ALG 1 war monatlich 1.700 Euro.

    EMR um die 1000 Euro.

    Was geschieht mit der Differenz von 700 Euro. Dafür kann ich doch nichts.

    Erhält die ARGE die volle Summe 1700 Euro pro Monat von der DRV Bund aus meiner Nachzahlung.

    Oder wie wird das verrechnet.

    Der VDK sagte mir es nur bis zur Höhe der Rente 1000 Euro verrechnet und die Differenz von 700 Euro wird in der Regel nicht zurückgefordert / mit Nachzahlung verrechnet.

    Wie ist die gesetzliche Regelung in der Praxis.

    Wenn alles verrechnet wird habe ich ja nichts von meiner Nachzahlung aus der Zeit wo ich keine Leistung erhalten habe 20 Monate.

    Mit freundlichen Grüßen Steffen Riegler

    • user
      Christian Schultz
      am 03.07.2023

      Wahrscheinlich ist es im Gespräch mit dem VdK zu einem Missverständnis gekommen. Die Arbeitsagentur wird nie mehr erhalten, als das, was über die EM-Rente hinausgeht. Das bedeutet aber auch, dass die Nachzahlung komplett an das Arbeitsamt gehen kann.

      Wenn Sie Fragen haben, sollten Sie sich noch einmal an den VdK wenden.

      • user
        Steffen Riegler
        am 01.08.2023

        Heute schreiben von der BA wegen Rückforderung ALG1 erhalten und per Telefon Bescheid erklären lassen. Die BA fördert ALG1 in voller Höhe von der DRV Bund zurück.

        Was ist nun mit den Aussagen von RA und VDK das die Differenz Überzahlung von ALG 1 zu Rente nicht Rückwirkend zurück gefordert werden.

  • user
    Kerstin
    am 15.06.2023

    Hallo und guten Tag,

    ich hätte nur eine Frage bzw. Bitte an Sie. Könnten Sie mir bitte das Gesetz zu Ihrer, unten von mir nochmals am Ende eingefügten Textpassage, benennen oder den entsprechenden Link senden? Ich hatte selbst leider auch nach intensiver Suche bisher keinen Erfolg.

    Es ist wichtig für mich zu wissen, wie ich meinen späteren weiterhin existierenden "vollen zeitlichen" ALG I Anspruch bei der Agentur begründen kann, sollte meine EMR nicht verlängert werden.

    Meine jetzige EWR wurde am 01.04.2023 für die Zeit vom 01.08.2021 bis 31.07.2024 bewilligt.

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

    Mit freundlichen Grüßen Kerstin

    " ... Doch daran schließt sich nun eine weitere Frage: Wenn die Erwerbsminderungsrente rückwirkend bewilligt wird und es zu einer Verrechnung mit dem Arbeitslosengeld kommt - habe ich dann überhaupt ALG I bezogen? Schließlich hat die Arbeitsagentur das Geld doch in voller Höhe vom Rententräger erstattet bekommen.

    Nun, hier orientiert sich das Gesetz tatsächlich am gesunden Menschenverstand. Denn der Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt tatsächlich bestehen, wenn das Arbeitsamt sein Geld zurückbekommt. ..."

    • user
      Christian Schultz
      am 16.06.2023

      Hallo Kerstin, kann ich leider nicht, da ich mir den Sachverhalt als "Nicht-Jurist" ebenfalls von unseren Rechtsschutzsekretären erklären lassen habe. Ohne Gesetzesverweise, auf die verzichten wir in unseren Beiträgen ganz bewusst, damit alles einfach und verständlich bleibt.

      Wenden Sie sich ansonsten gern an meine Kollegen in der Sozialberatung: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Lise
    am 05.06.2023

    Hallo,

    ruht nicht der Anspruch auf ALG1 während des Bezugs der Erwerbsminderungsrente, unabhängig von der Dauer, sofern generell noch ein Anspruch auf ALG1 besteht?

    • user
      Christian Schultz
      am 06.06.2023

      Der Anspruch verfällt nach vier Jahren. Auch wenn Sie zwischendurch eine EM-Rente beziehen.

      • user
        Frank
        am 01.08.2023

        Hallo,

        hierzu eine ergänzende Frage:

        nach Aberkennung einer unbefristeten, vollen Erwerbsminderungsrente -Dauerrente- (kann ja vorkommen, da der Gesundheitszustand trotz Dauerrente seitens der DRV abgefragt und somit die Dauerrente wieder entzogen werden kann), sollte doch ein neuer ALG-Anspruch entstehen, da nach §26 SGB III Abs. 2 S.3 eine Versicherungspflicht besteht (auch wenn die DRV keine AV-Beiträge abführt). Somit wären in diesem Fall die 4 Jahre nicht relevant und man hätte wieder (einen neuen) ALG-Anspruch. Ist diese Schlussfolgerung korrekt? Danke.

        • user
          Christian Schultz
          am 02.08.2023

          Hallo Frank, solch einen Fall hatte ich noch nicht. Aber wenn keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung gezahlt werden, wird es nach meinem Verständnis auch keinen Anspruch auf ALG I geben.

          • user
            Frank
            am 02.08.2023

            Hallo Christian,

            ergänzend zu dem §26 SGB III Abs. 2 S.3, das bei voller EMR ein "sonstiges Versicherungspflichtverhältnis" besteht, habe ich im "Merkblatt 1 für Arbeitslose" unter Punkt 3.1 (Anwartschaft) folgendes gefunden (somit sollte m.E. ein neuer ALG-Anspruch nach Ende einer -noch nicht einmal unbefristeten, sondern auch befristeten- vollen EMR bestehen):

            ...auch die Anwartschaftszeit erfüllt haben.

            Das ist dann der Fall, wenn Sie in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und der eingetretenen Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate (das sind

            360 Kalendertage, weil der Monat zu 30 Tagen gerechnet wird) in einem Versicherungspflichtverhältnis, in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder einem sonstigen Versicherungspflichtverhältnis (kann z.B. bei Bezug von Krankengeld oder Rente wegen voller Erwerbsminderung vorliegen), gestanden haben.

            Gruss Frank

            • user
              Christian Schultz
              am 02.08.2023

              Okay, vielen Dank. Interessanter Hinweis.

  • user
    Christiane Claus
    am 05.06.2023

    Guten Tag. Ich bekomme seit 2017 die volle Eu-Rente. Alle Verrechnungen sind in 2020 geschehen. Hab keine Gedanken daran verschwendet. Nun bekomme ich für 2018 trotz gemachter Steuererklärung eine Forderung vom FA über fast 1000 €, weil das Amt eine Meldung vom Rententräger bekommen hat. Soweit so (gut)…..

    Nun meine Frage: Habe ich ein Recht auf Einsicht der Verrechnungen mit der Krankenkasse und dem Jobcenter? Ohne dies ist mir als Betroffene ja schlicht unmöglich, da irgendwelche Dinge nachzuvollziehen.

    • user
      Christian Schultz
      am 05.06.2023

      Hallo Christiane, da bin ich mir nicht sicher. Falls Sie als "einfache Patientin" keine Einsicht erhalten, geht es notfalls über eine rechtliche Vertretung.

  • user
    Matthias Morgo
    am 03.06.2023

    Guten Tag ich soll eine Nachzahlung von der rentenversicherung bekommen meine Frage bekomme ich die komplette Summe oder nur die Differenz dann bleibt nicht über LG Matthias

    • user
      Christian Schultz
      am 05.06.2023

      Hallo Matthias, Sie erhalten den Rest, der nach der Verrechnung mit ALG I bzw. Krankengeld übrig bleibt.

  • user
    Rolf Pawlitzka
    am 24.05.2023

    Hallo

    Ich bin seit längerem krank.

    Und beziehe krankengeld von der Krankenkasse.

    Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente ist gestellt. Meine Frage ist wenn die Volle Erwerbsunfähigkeitsrente bewilligt wird und ich weniger wie 3 Stunden Arbeiten kann wie ist es mit dem Zuverdienst der ja seit 2023 bei Voller Rente bei 17.800 Euro liegt.

    Ich Berufstätig wahr und dann seit längerem Krank bin ,ich aber meine Arbeit nicht mehr machen kann stehen mir ja Arbeitslosengeld 1 zu und mit 58 Jahren sogar 2 Jahre.

    Welcher Verdienst zählt für das Arbeitslosengeld 1

    Mein Arbeitsgeld aus dem vorhergehenden Vollzeit Job den ich 22 Jahre durchweg gearbeitet habe.

    Oder wird das Einkommen aus dem Zuverdienst den man haben darf als EM Rentner

    Welches Einkommen zählt für das Arbeitslosengeld 1

    Da ja der Verdienst beim Vollzeit job höher wahr.

    Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 24.05.2023

      Hallo Rolf, die Arbeitsagentur schaut immer auf die letzten zwölf Monate vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit. Was Sie hier im Beruf verdient haben, bestimmt dann die Höhe des ALG I. Allerdings nur, wenn Sie auf mindestens 150 Tage Arbeit in dieser Zeit kommen - bei Krankengeld ist das meistens nicht der Fall. Dann wird der Zeitraum auf die letzten 24 Monaten ausgedehnt.

      Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/berechnung-arbeitslosengeld-nach-krankengeld

  • user
    Susann
    am 17.05.2023

    Guten Tag,

    Folgende Situation:

    Mein Mann bekam Krankengeld und zwar so lange, bis dieses abgelaufen ist, d.h. den komplett möglichen Zeitraum.

    Danach bekam er Arbeitslosengeld (1) .

    Nun hat er rückwirkend die volle Erwerbsminderungsrente erhalten.

    Die LVA teilte mit, dass das nun errechnete Kapital VORERST nicht ausgezahlt wird, da erst Ansprüche von Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Arbeitgeber usw. geprüft werden müsste.

    Nach einiger Zeit kam es zur Auszahlung eines Betrags, der nur noch aus einem Bruchteil des errechneten Nachzahlungsbetrags bestand.

    Einige Zeit später, meldete sich die Agentur und forderte eine Rückzahlung von ALG 1.

    Dieser Betrag lag um einiges höher asl der Betrag, welcher mir von der LVA zuvor überwiesen wurde und die mir zuvor mitteilet, dass sie alle möglichen Anspruchsberechtigten anschreiben würde, BEVOR ich von dort eine Nachzahlung erhalte.

    Überall lese ich, dass die Agentur mir gegenüber keine Ansprüche stellen kann.

    Auch hier steht dies so bzw. nehme ich dies so wahr.

    Ich hatte deshalb Widerspruch eingelegt, der wie erwartet von der Agnetur abgelehnt wurde, sodass ich selbstständig Klage beim Sozialgericht eingelegt habe.

    Vor wenigen tagen wurde ich nun zur "Erörterung" geladen.Dort habe ich mitgeteilt, dass ich

    1. Nicht bereit bin einen höheren Betrag zurückzuzahlen, als ich diesen als Nachzahlung von der LVA erhalten habe.

    2. Ich eigentlich nicht der Ansprechpartner Zwecks Rückzahlung für die Agentur für Arbeit bin.

    Der Richter trat sehr arrogant auf und meinte: Nach § 145 -3 (usw) bin ich sehrwohl zur Rückzahlung verpflichtet...

    Was ist nun korrekt?

    Ist hier ein Widerspruch, Klage, Revision oder wie sich das auch nennt erfolgversprechend?

    Vielen Dank.

    Mit freundlichem Gruß

    • user
      Christian Schultz
      am 22.05.2023

      Hallo Susann, normalerweise kümmern sich DRV, Krankenkasse und Arbeitsagentur ohne Ihr Zutun um die Verrechnung. In diesem Fall müssen Sie auch nichts zurückzahlen, selbst wenn Sie durch die rückwirkende Zahlung mehr Geld erhalten haben.

      Es gibt aber Fälle, in denen eine Rückforderung seitens der Behörde rechtens ist. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn irgendwo bei der Berechnung ein Fehler gemacht wurde, der dann erst später entdeckt wird. Aber wie das in Ihrem Fall genau gelaufen ist, vermag ich hier nicht zu beurteilen. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Uhle, Katrin
    am 17.05.2023

    Dass war wunderbar verständlich und ruhig rübergebracht. Da nicht alle aus SH kommen, vielleicht einen Hinweis auch auf andere SOVD´s. Allerdings sind die nach meinen Erfahrungen nicht alle kompetent und gerade im Zusammenspiel Krankheit, ALG 1 und Rente sind grosse Defizite vorhanden.

  • user
    Hauptmann,joachim
    am 16.05.2023

    Hallo,

    ich bin im Alg1 Bezug und beziehe noch eine Teil-EM Rente, bis zum 31.12.2023 habe ich diese nur anteilig bekommen, jetzt hat mich die RV darüber informiert, das mir ab dem 01.01.2023 die volle Teil EM Rente zusteht und das ich eine Nachzahlung bekomme.

    Meine Frage dazu, steht mir weiterhin Alg1 zu und die volle Teil -EM Rente oder Alg1 und der Freibetrag von 165 Euro und muß ich von der Nachzahlung was an die Agentur für Arbeit zurückzahlen.

    Danke für eine Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 16.05.2023

      Hallo Joachim, mit voller EM-Rente steht Ihnen kein ALG I mehr zu, weil sie ja offiziell erwerbsgemindert sind. Falls das Geld in Zukunft nicht reicht, können Sie es allenfalls im Sozialamt aufstocken. Die Nachzahlung wird in jedem Fall mit dem ALG verrechnet

  • user
    Luan
    am 01.04.2023

    Hallo,

    ich habe letztes Jahr Krankengeld bezogen und wurde im Mai ausgesteuert.

    Daraufhin habe ich mich vom Arzt nicht mehr krankschreiben lassen und bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend gemeldet und Alg1 bezogen. Da ich mich gesundheitlich nicht gut fühle und von der Arbeitsagentur stark unter Druck gesetzt wurde habe ich mich im November abgemeldet und lebe seitdem von meinen Ersparnissen.

    Ich überlege jetzt eine EU Rente zu beantragen, weil an meiner arbeitsfähigkeit zweifle.

    Ist es ratsam, sich wieder arbeitssuchend zu melden um Alg1 zu beziehen (habe noch 9 Monate Restanspruch) und währenddessen den Antrag auf EU-Rente zu stellen oder ist es besser die EU-Rente aus der derzeitigen Lage zu stellen?

    Vielen Dank im voraus für hilfreiche Antworten!

    • user
      Christian Schultz
      am 03.04.2023

      Hallo Luan, tatsächlich ist es nie ratsam, sich einfach von der Arbeitsagentur abzumelden. Das führt zu verschiedenen Problemen - von der Krankenversicherung bis zu Wartezeiten bei der Deutschen Rentenversicherung. Für den Antrag zur EM-Rente ist es auf jeden Fall nicht von Nachteil, wenn Sie ALG I beziehen.

  • user
    Ralph
    am 20.02.2023

    Guten Tag,

    ich wurde von der Krankenkasse ausgesteuert, erhalte nun erst einmal ALG 1 (Nahtlosigkeit) wurde aber dazu aufgefordert und werde jetzt aber einen Antrag auf Reha/EM-Rente stellen. Nun bin ich wegen einer Angsterkrankung schon so lange und immer noch au geschrieben. Genau diese Angst hindert mich daran, eine Reahaklinik zu besuchen (viele Menschen). Ich mache eigentlich eine Therapie, nun ist mein Therapeut im Dezember 22 selber erkrankt. Die Fortschritte, die sich bezogen auf die Angst einstellten stagnierten erst, zerrinnen so langsam wieder. Auch deswegen kann ich aktuell keine Reha-Klinik besuchen. Wie verhalte ich mich hier jetzt richtig?

    • user
      Christian Schultz
      am 20.02.2023

      Hallo Ralph, da müssen Sie das Gespräch mit der Rentenversicherung suchen. Vielleicht ist es möglich, die Reha ambulant durchzuführen. Im Notfall benötigen Sie ein Attest Ihres Arztes, dass Sie nicht "reha-fähig" sind.

  • user
    Elfriede
    am 02.12.2022

    Hallo, ich bin seit 09/2020 im Krankenstand und habe nach der Aussteuerung 03/2022 ALG1 bezogen, rückwirkend wurde nun ab 10/2021 volle EU bewilligt und zwar bis 31.12.2022 und eine Nachzahlung errechnet, die wohl aber nicht ausgezahlt werden soll. Nun ist es so, daß die EU höher als das ALG1 ist - d.h. das AA bekommt den vollen Betrag zurück - was ist aber mit dem Differenzbetrag? Bekomme ich den dann doch noch ausgezahlt? Ende 12/2022 wäre ja eigentlich die letzte ALG-Zahlung fällig, wenn das AA aber nun den Rentenbescheid erhält & sofort die Zahlung einstellt, müßte ich ja eigentlich die Zahlung dann von der DRV erhalten - die "Nachzahlung" umfaßt ja schließlich auch den Dezember, wobei dieser dann aber nicht mehr vom AA abgeglichen wird. Wie lange dauert es bis die Nachzahlung an mich ausgezahlt wird?

    Die Krankenkasse erhält ja auch einen Teil zurückerstattet als Krankengeld - wie wird das berechnet? Das Krankengeld war höher als die EM-Rente ... wird dann jeweils die EM-Rente für Monat Dezember mit dem KG vom Monat Dezember verrechnet (auch wenn die EM-Rente da niedriger war & der restliche Erstattungsanspruch der KK verfällt), oder wird die Erstattung in voller Höhe geleistet, bis der komplette "Nachzahlungsbetrag" aufgebraucht ist? Was ist dann in diesem Fall mit meinem Zahlungsanspruch Ende Dezember 2022? Anspruch auf GruSi habe ich nicht, da noch private BU zahlt & ich im Eigentum lebe. Wenn tatsächlich das erste Geld der DRV erst Ende 01/2023 fließen sollte ... wie soll ich den Monat dann überbrücken?

    • user
      Christian Schultz
      am 05.12.2022

      Hallo Elfriede, wir können Ihnen nicht sagen, wann das Geld von der Rentenversicherung kommt. Das ist unterschiedlich, häufig lässt die Zahlung jedoch auf sich warten. Wenn alle Stricke reißen, bleibt für den Übergang oft nur das Jobcenter.

      Falls die EM-Rente höher als das ALG I ist, dürfen Sie die Differenz behalten. Beim Krankengeld läuft das genauso.

  • user
    Michael Schneider
    am 25.11.2022

    Hallo hab jetzt die Erwerbsminderungsrente rückwirkend bekommen ab 01.03.22

    Und bekomme ein Nachzahlung die von 01.03.22 -bis 31.12.22 geht .

    Die Nachzahlung wird aber nicht ausgezahlt weil ich in dem Zeitraum krankengeld bezogen hat

    Und meine erste Rente bekomme ich Ende Januar

    Also das heißt ich bekomme 2 Monate kein Geld

    Was kann ich machen ?

    • user
      Christian Schultz
      am 25.11.2022

      Hallo Michael, dieses Problem haben leider viele Menschen. Am schnellsten ist, wenn Sie übergangsweise ALG II beantragen. Man kann auch versuchen, gegen den Bescheid der DRV in Widerspruch zu gehen. Aber das sollten Sie gemeinsam mit einem Experten tun.

  • user
    Tobias
    am 14.11.2022

    Hallo Herr Schultz,

    ich habe nach der Aussteuerung vom 07.09.2021 bis 14.05.2022 ALG I bezogen. Dann hat die DRV nach einem Gutachten die volle EM-Rente, rückwirkend zum 01.01.2021, bei mir anerkannt. Die EM-Rente ist in meinem Fall höher als das ALG I war, somit hat die Argentur für Arbeit das gezahle Arbeitslosengeld in voller Höhe von der DRV erstattet bekommen.

    Nun meine Frage:

    Habe ich nach möglicher Ablehnung des Antrags auf Weiterbewilligung der EM-Rente wieder Anspruch auf ALG I in voller Höhe (bei mir 12 Monate) oder nur auf den Rest für knapp 4 Monate?

    In welchem Gesetzestext und § kann ich die Regelung finden?

    Im Voraus vielen Dank für Ihre Mühe.

    • user
      Christian Schultz
      am 14.11.2022

      Hallo Tobias, mit Gesetzestexten kann ich nicht dienen. Ich lasse mir die Sachverhalte auch immer nur von Kollegen erläutern. Aber wenn die EM-Rente nicht verlängert wird, bleibt Ihnen der Restanspruch auf ALG I.

  • user
    Manfred Fischer
    am 20.09.2022

    Hallo, (08/60) beziehe seit mehreren Jahren Teilerwerbsminderungsrente. Bin seit letztem Jahr Oktober krank und im Krankengeld, jetzt aufgefordert worden zur Reha. Mein Krankengeld läuft bis März ´23. Seit 01/22 könnte ich Rente wegen Schwerbehinderung beantragen. Frage: kann ich verpflichtet werden volle Erwerbsminderungsrente oder Rente wegen Schwerbehinderung in Anspruch zu nehmen? Sonst würde ich bis zur Rente für besonders langjährige.... (01/25) ALG I beantragen. Kann ich im Rahmen der Reha verpflichtet werden der Erwerbsminderungrente zuzustimmen? Vielen Dank!

    • user
      Christian Schultz
      am 21.09.2022

      Hallo Manfred, die Krankenkasse kann das sogenannte Gestaltungsrecht einschränken. Dann müssten Sie für den Fall, dass in der Reha Erwerbsminderung festgestellt wird, die EM-Rente beantragen. Zur Altersrente kann man Sie dagegen nicht zwingen.

  • user
    D. S.
    am 12.09.2022

    Hallo,

    mal eine Frage. Im ALG1 Bezug darf ich 165 EUR / Monat hinzuverdienen (mehr wird auf das ALG1 angerechnet). Bei der Rente sind es 520 EUR / pro Monat. Wie geschieht hier die Verrechnung des Hinzuverdienst, wenn die Rente in der Vergangenheit gewehrt wird? Angenommen, ich versuche die 15 erlaubten Stunden pro Woche im ALG1 Bezug zu machen, um muss dann mit Abzügen leben. Werden dann diese Abzüge rückverrechnet ab dem Datum der Verrentung? Die Frage wäre wichtig, weil damit, die Summe des ALG1 deutlich kleiner gehalten werden kann und damit die nachträgliche Auszahlung höher ausfallen würde. Zudem wäre es ungerecht, wenn die Rente zwar in der Vergangenheit gewehrt wird, aber der Hinzuverdienst nicht auch ab da auf Rentenniveau gewehrt werden würde.

    • user
      Christian Schultz
      am 12.09.2022

      Das weiß ich leider nicht, da sollten Sie bitte einmal direkt bei der DRV nachfragen.

  • user
    Jasmin
    am 11.09.2022

    Hallo liebes Team,

    ich bin seit knapp zwei Jahren in voller Erwerbsminderungsrente. Zuvor hatte ich meinen kompletten ALG1 Anspruch ausgeschöpft und dann bis zum Renteneintritt auch nicht mehr gearbeitet. Es kann sein, dass meine Rente nicht mehr verlängert wird. Habe ich dann wieder Anspruch auf ALG1 oder nicht?

    Viele liebe Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 12.09.2022

      Hallo Jasmin, ziemlich sicher nicht. Es ist in der Zwischenzeit kein neuer Anspruch auf ALG I entstanden.

  • user
    Rolf
    am 08.09.2022

    Hallo,

    ich bekomme eine halbe Erwerbsminderungsrente (unbefristet) bis zum Eintritt des Regelaltersrentenbeginns. Rückwirkend wurde mir jetzt auch ein GdB von 50 zuerkannt.

    Hätte ich überhaupt einen Arbeitslosengeldanspruch, wenn mir mein Arbeitgeber zwischenzeitlich kündigen würde?

    • user
      Christian Schultz
      am 12.09.2022

      Hallo Rolf, ja - den haben Sie. Aber nur für das halbe Arbeitslosengeld. Die andere Hälfte wird ja über die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung abgedeckt.

  • user
    Wagemann
    am 23.08.2022

    Guten Abend sehr geehrte Damen und Herren

    Meine Erwerbsminderungsrente wurde rückwirkend genehmigt,jedoch ab dem 1.1.22 ohne Anrecht auf Rentengeld Zahlung. Wird durch VDK geprüft. Habe ich dadurch Anrecht auf Arbeitslosengeld Zahlung?

    • user
      Christian Schultz
      am 24.08.2022

      Nein, nicht wenn Sie voll erwerbsgemindert sind. Möglich wäre übergangsweise eine Zahlung durch die Grundsicherung.

  • user
    Stefanie Ebsen
    am 14.08.2022

    Moin!

    Meine Mutter hat nun Ihren Rentenbescheid für die Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten. Dieser Rentenbeginn greift nun bis Anfang letzten Jahres. Die erste Zahlung soll nun aber erst ab dem 01.09.22 erfolgen (dementsprechend kommt das Geld wohl erst zum 30.09.22- die Rente wird ja meines Wissens nach rückwirkend bezahlt). Meine Mutter wurde nach langer Krankheit von der Krankenkasse ausgesteuert und bekommt zur Zeit noch ALG 1. Steht meiner Mutter am 01.09.22 (bzw. 31.08.22) noch ALG 1 zu? Oder wird die Zahlung sofort eingestellt? Wenn die Zahlung sofort eingestellt wird, wovon soll meine Mutter leben? Der Antrag auf Grundsicherung wurde dem Rentenbescheid beigefügt. Aber die Bearbeitung dauert bestimmt auch Wochen (vielleicht auch Monate)! Müssen wir das Arbeitsamt und den Arbeitgeber über den Rentenbescheid informieren? Oder wird/wurde das automatisch von der Rentenversicherung gemacht? Was passiert mit dem restlichen Urlaubsanspruch aus dem Arbeitsverhältnis von meiner Mutter? Es sind einige zusammengekommen. Wenn diese ausgezahlt werden, darf meine Mutter das Geld behalten?

    Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir diese Fragen beantworten könnten.

    • user
      Christian Schultz
      am 15.08.2022

      Hallo Stefanie, ich empfehle Ihnen, dass Sie sich mit Ihren Unterlagen persönlich beraten lassen.

      Über die Rentenbescheid müssen Sie die Arbeitsagentur informieren. Diese wird voraussichtlich die Zahlung einstellen, das ist leider so. Aber wie gesagt - am besten individuell beraten lassen, da lässt sich eigentlich immer eine praktische Lösung finden.

    • user
      RiJo
      am 30.11.2022

      Hallo Stefanie, hatten sie schon Ergebnisse / Antworten erhalten? Ich habe einen sehr ähnlichen Fall.

      Die Informationen der DRV zu Arbeitsagentur / Arbeitgeber gehen automatisch. Und am gleichen Tag oder auch sehr zeitnah endet dann auch die Zahlung des ALG 1.

      Ich finde das persönlich unmenschlich: ich habe meinen Aufhebungs-Bescheid von der Arbeitsagentur heute erhalten mit Ende der Auszahlung am 03.12.

      Jetzt soll mir bitte jemand sagen, wie ich in diesen 3 Tagen aktiv werden soll, oder wo das Geld herkommen soll in Zukunft. Das ist eine bodenlose Frechheit von Seitens dieser Arbeitsagentur. Es muss doch eine Mindestfrist dazu eingehalten werden, um darauf reagieren zu können. Der Antrag für Grundsicherung ist ja noch nicht mal gestellt...! wie denn auch?

      Es weiß auch niemand, wann meine EM Rente (Beginn 01.01.2023) denn auch ausgezahlt wird. Und da rede ich noch nicht von der "achso üppigen" Nachzahlung.

      Tipp: Am schnellsten zum Rentenberater und VDK, parallel Grundsicherung beantragen, ggf sogar mit dem Vermieter reden.

      ich wünsche Ihnen und Ihrer Mutter alles Gute, lasst euch nicht unterkriegen.

  • user
    Katrin Sambale
    am 08.08.2022

    Hallo, ich bin seit 2020 krank ( mehrere Knie OPS) und muss jetzt wieder operiert werden. Ich bin ausgesteuert, beziehe im Moment ALG 1 und möchte gern Erwerbsminderungsrente beantragen, das hat mir mein Arzt angeraten. Wird mir dann das Arbeitslosengeld gestrichen, sobald ich den Antrag abgesendet habe oder erst wenn er genehmigt ist?

    Vielen Dank im Voraus, freundliche Grüße, Katrin Sambale.

    • user
      Christian Schultz
      am 08.08.2022

      Hallo Katrin, erst wenn die Rentenversicherung Erwerbsminderung offiziell feststellt, muss die Arbeitsagentur kein Geld mehr zahle. Sollte es doch Probleme geben, lassen Sie sich am besten persönlich beraten. Zum Beispiel bei meinen Kollegen: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Otto
    am 03.08.2022

    Hallo,ich habe eine Frage.Ich bekomme bis30.06.23 befristete volle Erwerbsminderungsrente und danach teilweise Erwerbsminderungsrente bis Erreichen der Regelaltersrente.Muss ich mich dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen?Oder kann ich auch mit der halben Rente bis zur Altersrente leben.Wirkt sich das auf die Berechnung der Altersrente aus,wird die niedriger? Vielen Dank für Ihre Antwort

    Gabi

  • user
    Torsten Hansen
    am 01.07.2022

    Hallo,

    mein KG läuft im September 2022 aus.

    Im Januar 2022 habe ich einen Reha-Antrag gestellt. Dieser wurde von der DRV abgelehnt, mit der Begründung, nicht Rehafägig bitte Rentenantrag EMR stellen.

    Im Mai habe ich einen Rentenantrag gestellt,

    der wohl im Juli jetzt bewilligt wird.

    Letzte Woche habe ich einen Antrag auf Nahtlosigkeit ALG1 gestellt, der dann ab Ende September nach KG-Ende zum Tragen kommen würde. Ansprüche sind für 2 Jahre

    vorhanden, da ich noch in Festanstellung bin und vor dem KG immer gearbeitet habe.

    Frage: Wenn die EMR für 3 Jahre befristet wird, hätte ich danach noch Anspruch auf ALG1, falls es mir wieder besser gehen sollte?

    Jetzt wird die Nahtlosigkeit nicht zum tragen kommen, da vorher der Rentenanspruch zum tragen kommt.

    Wenn Rente im Juli bewilligt, rückwirkend zum Januar 2022, wann wird es zur ersten Auszahlung kommen? Wie siehts mit der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner aus? Ab wann ist diese wirksam?

    Danke im Voraus

    Torsten

    • user
      Christian Schultz
      am 04.07.2022

      Hallo Torsten, wir können hier im Forum nicht alle Einzelfragen klären. Aber grundsätzlich bleibt ein Anspruch auf ALG I bis zu vier Jahre bestehen. Es kann also sein, dass Sie diesen noch einmal in Anspruch nehmen können. Und zur Frage der Auszahlung: Das ist unterschiedlich. Leider lässt sich die DRV manchmal lange Zeit, so dass Sie vorübergehend in finanzielle Engpässe geraten können. Falls das bei Ihnen eintritt, sollten Sie sich persönlich beraten lassen.

  • user
    Sabine M
    am 27.06.2022

    Hallo,

    Ich habe 78 Wochen Krankengeld erhalten, habe ein Antrag auf Erwerbsminderung gestellt,es liegt noch keine Entscheidung vorund beim Arbeitsamt eine Antrag auf Alg.

    Ich war heute beim Arbeitsamt, man hat mir gesagt wenn ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt habe, bekomme ich kein AlG. Desweiteren hat man mir einen Gesundheitsfragebogen mitgegeben.

    Ich habe gesagt, dass ich Vollzeit zur Verfügung stehe im Rahmen meiner gesundheitlichen Möglichkeiten.

    Stimmt die Aussage kein AlG bei Antag auf Erwerbsminderungsrente und muss ich den Gesuundheitsfragebogen ausfüllen?

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 28.06.2022

      Hallo Sabine, die Aussage aus der Arbeitsagentur kann ich nicht nachvollziehen. Erst wenn die Rentenversicherung über Ihren Antrag zur Rente entschieden hat, kann das Arbeitsamt raus sein. In dieser Situation aber eigentlich nicht. Meine Empfehlung - wie eigentlich immer: Bitte lassen Sie sich da anhand Ihrer Unterlagen persönlich beraten.

  • user
    Willy
    am 15.06.2022

    Guten Tag

    Mein Vater nach einer langer Krankheit bezieht jetzt das Arbeitslosengeld I. Nun fordert das Arbeitsamt ihn auf, ein Antrag auf erwerbsminderungsrente zu stellen.

    Meine Frage, wenn er die Erwerbsminderungsrente bekommt, wird es dann mit dem Arbeitslosengeld l oder II aufgestockt ?

    Vielen dank

    • user
      Christian Schultz
      am 16.06.2022

      Hallo Willy, falls die EM-Rente nicht zum Leben reicht, kann Ihr Vater diese mit der Grundsicherung aufstocken. Das ist dann genauso viel Geld wie beim ALG II.

  • user
    Sabine Scheibe
    am 10.05.2022

    Ab dem 01.12.2020 erhalte ich rückwirkend EM Rente,die erste Zahlung erfolgte zum 01.02.2022. Nun bekomme ich von der DRV Bund schon die dritte neu Berechnung meiner Rente. Ab dem 17.02.2020 habe ich Krankengeld erhalten und war zu der Zeit Freiwillig versichert. ALG1 habe ich dann ab dem 05.07.2021 erhalten.(nach Natlosigkeit) Die Krankenkasse teilte mir und der RV mit das ich bis zum 04.07.2021 freiwillig versichert bin und ab dem 05.07.2021 wieder Pflichtversichert . Alles schön und gut.Ich habe dann einen Zuschuss bei der RV beantragt wegen der Sozialabgaben,wurde auch genehmigt.Es erfolgte eine Neuberechnung der Rente.Einige zeit später teilte die Kasse mit das ich doch nicht freiwillig versichert war und eine neue Berechnung der Rente folgte. Inhaltlich soll ich nun Sozialbeiträge nachzahlen was ich überhaupt nicht verstehe.

    Weiterhin wurde mir nur ALG1 bis zum 31.12.2021 gezahlt. In der Rentenberchnung wird die Rente von Januar jedoch immer berechnet,aber für diesen Zeitraum habe ich keine Bezüge werder Rente noch ALG1 erhalten. Wie wird das denn nun verrechnet. Muss ich den nun Sozialabgaben zurück zahlen Wer zahlt nun auch noch die Rent vom Januar 2022 oder muss ich hier ein Wiederspruch einlegen ? Ich bin auf jeden Fall total überfordert! Beste Grüße Sabine

  • user
    A. W.
    am 17.04.2022

    Ich bin grade etwas irritiert, was meinen eventuellen Anspruch auf ALG1 betrifft.

    Ich habe bis 20.11.2020 ALG1 bei laufendem Rentenantrag erhalten.

    Im Juni 2021 wurde rückwirkend zum Antragstag 01.04.2019 eine volle EM- Rente bewilligt.

    Da meine, ab dem 01.04.2019 rückwirkend ausgezahlte, EM- Rente höher war, wie das solange ersatzweise, im Zuge der Nahtlosigkeitsregelung ausgezahlte ALG1, wurde das ALG1 durch die Rentenversicherung komplett an die Arbeitsagentur zurückgezahlt. Die befristet bewilligte EM- Rente wurde, wie bereits erwähnt, rückwirkend ab dem 01.04.2019, erst einmal bis zum 31.03.2022, somit, wenn auch rückwirkend, für drei Jahre, bewilligt, und nach Verlängerungsantrag verlängert für weitere drei Jahre bis zum 31.03.2025.

    Habe ich, falls Rente darüber hinaus nicht verlängert wird (man weiss ja nie) nun erneut Anspruch auf Alg1, da dieses durch die Rentenversicherung ja komplett an die Arbeitsagentur zurück gezahlt wurde, die Rente inzwischen aber für insgesamt 6 Jahre, jedoch rückwirkend, bewilligt wurde?

    (zum besseren Verständnis:

    Oktober 2017 Unfall / seit dem durchgängig ohne Unterbrechung arbeitsunfähig, bei anfänglich für 6 Wochen gezahlter Lohnfortzahlung / von Ende November 2017 bis zum 20.05.2019 dann Verletztengeld von meiner BG, quasi Krankengeld ausgezahlt durch meine Krankenkasse im Auftrag meiner BG / am 01.04.2019 Antrag auf EM- Rente / 21.05.2019 - 20.11.2020 ALG1 / Mitte Juni 2020: Bescheid meiner Rentenversicherung, über eine rückwirkend bewilligte volle EM- Rente 01.04.2019 - 31.03.2022 / Oktober 2021 Verlangerungsantrag / Dezember 2021: Bescheid meiner Rentenversicherung, über eine bewilligte volle EM- Rente, vorerst wieder weiter bis zum 31.03.2025)

    • user
      Christian Schultz
      am 19.04.2022

      Hallo, grundsätzlich besteht in diesem Fall weiterhin ein Anspruch auf ALG I, da die Arbeitsagentur offiziell ja nicht zahlen musste - das ALG wurde ja rückwirkend erstattet. Gleichzeitig muss man aber wissen: Der Anspruch auf ALG I erlischt spätestens vier Jahre nach dem Entstehen. Und wenn Sie mehrere Jahre Ihre EM-Rente bezogen haben, wird es vor diesem Hintergrund kein Arbeitslosengeld für Sie geben: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-161_ba015168.pdf

  • user
    Emil
    am 04.04.2022

    Hallo,

    ich bin jetzt etwas verwirrt und weis nicht mehr was stimmt.

    Mir wurde von der DRV eine teilweise Erwerbsminderungsrente angeboten, da ich seit 3 Monaten Arbeitslosengeld 1 bekomme habe ich beim Arbeitsamt angerufen und gefragt, wie das dann mit dem Alg1 läuft. Da hat man mir gesagt, das habe keine auswirkungen auf mein Alg1. Ich

    würde das volle weiter bekommen. Mein Alg1 hat aber auswirkungen auf genau diese teilweise EM-Rente.

    Was soll das heisen?

    Ich dachte, wenn ich eine teilweise EM-Rente bekomme, bekomme ich auch nur das halbe Alg1 und gut ist es. Der vom Arbeitsamt sagte aber das sei nicht richtig.

    Was stimmt jetzt?

    Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 04.04.2022

      Hallo Emil, wir können hier im Forum keine individuelle Beratung machen. Natürlich freuen wir uns über Ihre vielen Fragen - aber Ihre konkrete Situation kann nur anhand Ihrer Unterlagen im Rahmen einer persönlichen Beratung geklärt werden. Das kann bei einem guten Fachanwalt für Sozialrecht sein. Oder eben auch beim SoVD.

  • user
    Lisa
    am 29.03.2022

    Ich bin von der Krankenkasse ausgesteuert und der Medizinische Dienst der Arbeitsagentur hat Arbeitsfähigkeit festgestellt nach Aktenlage. Jetzt soll ich mich zur Vermittlung zur Verfügung stellen. Ich habe aber einen Vollzeitarbeitsvertrag, bin halt krank und kann nicht arbeiten. Wenn ich eine andere Arbeit annehme muss ich eine Vertragsstrafe zahlen. Ich bin weiterhin krank geschrieben und das Versorgungsamt hat mir 30 Punkte zugeschrieben wegen Depressionen. Ein Antrag auf EM Rente ist auch gestellt. Ich beziehe somit keine Gelder, schon seit sechs Monaten nicht und kann auch nicht arbeiten. Was können Sie mir raten? Ich habe das Gefühl zwischen die Räder zu kommen.

    • user
      Christian Schultz
      am 30.03.2022

      Hallo Lisa, in diesem Fall müssen Sie eigentlich in den sauren Apfel beißen und sich zumindest theoretisch und in Vollzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Anders kommen Sie nicht an Ihr Arbeitslosengeld, auch wenn es vollkommen widersinnig erscheint. Wahrscheinlich erwartet noch nicht einmal Ihr Vermittler, dass Sie wirklich eine neue Stelle antreten würden, er kann aber auch nicht anders handeln.

      Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankengeld-laeuft-aus-wie-verhalte-ich-mich-richtig

  • user
    maria
    am 12.03.2022

    hallo guten morgen,endlich wurde meine ewerbsminderung akzeptiert....bin so gluclick aber bissle nachdenklich.......ich hab ruckwirchende von 2 jahre bewilligt auch und nachzahlung steth auch...... meine frage IST MUSS ICH DAS GELD VON NACHZAHLUNG KRANKEKASSE UND ALG1 ZURUCK BIS 28.10.21 krankengeld bezogen(78 woche)und ab 28.10.21 bezihe ALG1.......bis heute und ab 1.04.22bekomm ich meine ewerbsminderungs geld monatlich......ware mit freuen uber eine antwort.....viel dank....mfg MARIA

    • user
      Christian Schultz
      am 12.03.2022

      Hallo Maria, ich bin mir nicht sicher, ob ich Ihre Frage verstanden habe: Aber Sie müssen gar nichts zurückzahlen. Alle finanziellen Ansprüche werden von den Sozialleistungsträgern (Rentenversicherung, Krankenkasse und Arbeitsagentur) ohne Sie geklärt.

      • user
        Maria
        am 15.03.2022

        Hallo Herr Schulz......dass Rentenversicherung hat ja gesacht die müssen Krankenkasse und Arbeitsamt dass Geld zurück geben, weil haben Sie die beiden für mich bezahlt .....UND die Nachzahlung was übrig bleibt wenn überhaupt......an mich gezählt...... stimmt oder nicht viele dank für eine atwort LG Maria

        • user
          Christian Schultz
          am 15.03.2022

          Ja, so kann man das zusammenfassen.

          • user
            Maria
            am 16.03.2022

            Dann ist er so oder Herr Schulz...FRAGEN ZEICHEN

  • user
    Müller Mimo
    am 04.03.2022

    Hallo, mein Mann ist ausgesteuert und bekommt ALG 1 welches bis 11/2022 genehmigt wurde. Die letzte Reha hat Ihn mit Leistungsvermögen unter 3 Std. entlassen und ich warte darauf dass das Arbeitsamt ihn auffordert die EM Rente zu beantragen. Der Rehabericht liegt dem AA vor. Wenn die EM Rente genehmigt wird, entsteht dann bei uns eine Versorgungslücke? Ich hatte es so verstanden, das in dem Fall da ALG 1 im Rahmen einer Nahtlosigkeitsregelung so lange gezahlt wird, bis die EM Rente genehmigt wird.

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 07.03.2022

      Ja, so ist es. Sobald die Rente bewilligt wurde, stellt die Arbeitsagentur die Zahlung ein. Das kann zu einer Lücke von vielen Wochen führen.

  • user
    Rolf
    am 04.03.2022

    Hallo, bei mir ist es wie bei vielen hier. Nach Erkrankung und REHA erhielt ich Krankengeld bis zur Aussteuerung und bekam dann ALG1.

    Nach der REHA habe ich die Erwerbsminderungsrente beantragt. Der Bescheid hat fast 1 Jahr gedauert und man hat mir die verminderte Erwerbsunfähigkeitsrente bis zu meinem offiziellen Renteneintritt anerkannt.

    Ich habe ,auf Grund der ärztlichen Befunde Einspruch eingelegt und die volle Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt. Nach weiteren Untersuchungen wurde mir 6 Monate später die volle Rente rückwirkend bis 11.2019 anerkannt. Die Rente wurde zeitlich begrenzt bis 30.4.2022 anerkannt. Den Bescheid erhielt ich im November 2021, so dass ich sofort den Antrag auf Verlängerung beantragt habe. Leider habe ich bis heute noch keinen Bescheid und habe mich diesen Monat wieder Arbeit suchend gemeldet und ALG1 beantragt. Mir stehen noch 2 Jahre ALG1 zu, da meine Nachzahlung der Rente an die Krankenkasse und an das Arbeitsamt gezahlt wurde.

    Meine Frage: Sollte ich die Verlängerung der vollen Erwerbsunfähigkeitsrente nicht bekommen, bekomme ich ja die verminderte Erwerbsunfähigkeitsrente. Zahlt das Arbeitsamt dann nur die Differenz von der verminderten Rente zu meinem vorherigen ALG1 Geld und wie sieht es mit einem 450 € Job aus. Ich habe mir nämlich einen 450 euro Job gesucht den ich körperlich noch erfüllen kann ,um die knappe Rente aufbessern zu können. Wenn ich diesen Job behalte zahlt das Arbeitsamt dann gar kein Geld mehr zur verminderten Rente dazu??

    MfG

    • user
      Christian Schultz
      am 07.03.2022

      Hallo Rolf,

      bei der "halben" EM-Rente zahlt die Arbeitsagentur das "halbe" Arbeitslosengeld. Sie können nebenbei auch noch einen Minijob ausüben. Bis zu 165 Euro sind anrechnungsfrei, alles darüber wird mit dem Arbeitslosengeld verrechnet.

  • user
    Tanja Cl.
    am 04.03.2022

    Guten Morgen,

    ich wurde ausgesteuert und die Nahtlosigkeit wurde abgelehnt. Ich bekomne ALG 1. Es liegen erhebliche Einschränkungen und auch entsprechende Diagnosen vor, die im ärztlichen Gutachten nicht berücksichtigt wurden. Kann ich trotzdem Erwerbsminderungsrente beantragen ohne Probleme mit der AfA zu bekommen?

    • user
      Christian Schultz
      am 07.03.2022

      Hallo Tanja, die Rente können Sie immer beantragen. Aber Sie müssen sich in der Zwischenzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, damit Sie Ihr ALG erhalten.

  • user
    Gabi Ködel
    am 28.02.2022

    Hallo,

    ich beziehe seit Oktober 2021 ALG1 im Rahmen der Nahtlosigkeit. Mein Arbeitsverhältnis besteht noch.

    Im November habe ich eine Rehamaßnahme gehabt von der ich mit 3 bis unter 6 Stunden entlassen wurde.

    Sollte ich die Teil Erwerbsminderungsrente bekommen , muss ich dann die Beschäftigung in Teilzeit aufnehmen? oder kann ich weiter ALG1 bekommen?

    Ich bin nach wie vor noch krank geschrieben.

    Danke für eine Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 01.03.2022

      Hallo Gabi, grundsätzlich stehen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, wenn Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen. Natürlich nicht, wenn Sie mal akut krank sind. Aber grundsätzlich schon. Solange Sie keinen Job in Teilzeit finden, können Sie aber das Arbeitslosengeld weiter beziehen.

      • user
        Gabi Ködel
        am 01.04.2022

        Danke für ihre Antwort,

        meine Frage , muss ich bei teiweise Erwerbsminderung mein ruhendes Beschäftigungsverhältnis wieder aufnehmen oder kann ich halbes ALG1 beziehen?

        • user
          Christian Schultz
          am 01.04.2022

          Die Rentenversicherung fragt bei Ihrer Firma nach, ob Sie dort in irgendeiner Weise in Teilzeit beschäftigt werden können. Wenn das nicht geht, bekommen Sie entweder das halbe ALG oder eine sogenannte Arbeitsmarktrente: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/arbeitsmarktrente-diese-3-punkte-sollten-sie-kennen

          • user
            Gabi Ködel
            am 01.04.2022

            ich habe nun die teilweise EM Rente bekommen. die Nachfrage beim AG hat ergeben das ich in Teilzeit arbeiten kann jedoch unter den gleichen Bedingungen wie vorher. Ein Anspruch auf einen anderweitiger Arbeitsplatz wurde mit nein beantwortet. Kann ich trotz allen weiter ALG1 beziehen? oder verweist das AA auf den Arbeitsplatz?

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    Yvonne
    am 23.02.2022

    Ich verstehe es nicht ganz. Ist mir nicht logisch.

    Wenn ALG1 und EWR intern verrechnet werden.

    Warum zahlt die Rentenversicherung denn erst nach 3 bis 6 Monaten nach Bewilligung?

    Was ist der Sinn?

    Wenn ich bis Tag x vorher ALG1 bekommen habe, muss Sie doch ab dem Zeitpunkt übernehmen, wenn die das untereinander verrechnen.

    Was zahlt Sie die Rentenkasse nach? Auf einmal mehrere Monate nach von der versäumten Zeit, ab dem Tag wo das ALG 1 endet?

    • user
      Christian Schultz
      am 24.02.2022

      Hallo Yvonne, so ganz nachzuvollziehen ist die große zeitliche Lücke auch für uns nicht. Zumal sie die Betroffenen häufig in finanzielle Engpässe stürzt.

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    Meyer Maria
    am 01.02.2022

    Hallo, mein Krankengeld läuft am 12.7.2022 aus. Ich habe noch 35 Tage Resturlaub aus 2021 (denke es wird um 10 Tage gekürzt da ich es nicht bis 30.4.22 nehmen kann-Bundesurlaub+Schwerbehinderung) und dann bis 12.7.22 = 7x2,5 (18 Tage). Kann ich diese /muss ich diese nach dem 12.7.22 nehmen (ich möchte es kpl. nehmen!). Muss der AG dies akzeptieren? Und: kommen die Monate August+September noch dazu (+5 Tage) Anschließend werde ich um einen Aufhebungsvertrag bitten oder kündigen. wie wird der Urlaub bei Arbeitslosigkeit berechnet? Ende ist dann 25.9.22 ca. ! Arbeitslosigkeit dann 26.9.22 für 2 Jahre (bin 58 Jahre) oder kürzer da ich Urlaub nahm? wie wird dies gesehen nach dem Recht? Danke.

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    I.Böhme
    am 30.01.2022

    Nach 18 Monaten Krankengeld erhalte ich vorerst 1 Jahr EU Rente. Wenn eine Verlängerung der EU Rente dann nicht genehmigt wird, falle ich evtl. ins ALG 1. Wird die Höhe des ALG 1 nach meinem letzten Einkommen - vor Beginn der Krankheit - berechnet, oder aus dem

    Durchschnitt : letzter Lohn, Krankengeld, danach EU Rente (deutlich weniger Bezüge)

    • user
      Christian Schultz
      am 31.01.2022

      Wenn in den 24 Monaten vor Beginn des Arbeitslosengeldes nicht mindestens 150 Tage Arbeitseinkommen vorhanden sind, wird das ALG nach einer fiktiven Berechnung ermittelt. Das ist leider häufig von Nachteil für die Betroffenen.

  • user
    Rena Lechelt
    am 18.01.2022

    Guten Tag. Mein Mann bekommt nach langem Kampf rückwirkend ab 2017 eine Teierwerbsrente mit Berufsunfähigkeit bus zum erreichen der regelaltersgrenze anerkannt. Bis September 2018 hat er noch alg 1 erhalten. Wird das alg anteilmäßig gekürzt oder vollständig mut der Rente verrechnet?

    • user
      Christian Schultz
      am 18.01.2022

      Hallo Rena, die Verrechnung von teilweiser EM-Rente und ALG I verläuft etwas anders, den genauen Schlüssel kann ich aber nicht erklären. Sie bekommen ja einen Bescheid der DRV, darin steht dann das Wichtigste. Wichtig ist, dass sich Ihr Mann nun beim Jobcenter meldet, falls es einen Anspruch gibt. ALG II kann er ja unter Umständen auch neben der teilweisen Rente beziehen.

    • user
      Rena Lechelt
      am 20.01.2022

      Mein Mann hat nur bis Oktober 2018 ALG I bezogen und seit dem ist er ohne Bezüge da ich noch arbeite.

  • user
    Volker
    am 13.01.2022

    Hallo

    Habe EM Rente beantragt

    Der Bescheid ist jetzt da.

    Ich bekomme teil Rente von der Teil Erwerbsminderungsrente?!

    Bin AU,bekomme Alg.1

    Habe fest gestellt das aus Arbeitslosengeld

    Versicherleistung plötzlich eine Sozialleistung

    Wird. Was passiert wenn ich die Rente annehme.kann ich einfach den Antrag zurück nehmen ,ohne Ärger mit der BA und der Krankenkasse?Das ich mit den Arbeitslosen Geld.

    Bis zum Renten beginn ,mich besser stelle.

    Gruß Volker

    • user
      Christian Schultz
      am 17.01.2022

      Hallo Volker, das können wir nicht hier im Forum klären. Bitte wenden Sie sich an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung.

  • user
    Marion 15 Biggen
    am 27.12.2021

    Guten Tag, meine EMR wurde auch rückwirkend und befristet festgestellt. Im Zuge der Nahtlosigkeit erhielt ich nach Krankengeld dann ALG1. Jetzt hat die rentenversicherung meine Nachzahlung auf mein Konto geschickt, mit Abzug der Krankengeldzahlung, welches zur Krankenkasse geschickt wurde, aber die Erstattung an die Arbeitsagentur erfolgte nicht. Ich sollte lediglich den Bescheid zur Arbeitsagentur schicken. Muss ich jetzt mein Arbeitslosengeld zurückzuführen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. VG Marion

    • user
      Christian Schultz
      am 03.01.2022

      Hallo Marion, normalerweise erfolgt die Verrechnung hinter den Kulissen automatisch. Aber Sie sollten lieber einmal bei der Arbeitsagentur nachfragen.

  • user
    Renata Weber
    am 24.12.2021

    Das heißt also,wenn ich bald Rentenbescheid bekomme und Arbeitslosengegeld

    beziehe,ist mein Geld von Arbeitsagentur

    gesichert?

    Mit freundlichen Grüßen

    Renata Weber

    • user
      Christian Schultz
      am 03.01.2022

      Hallo Renata, ich habe Ihre Frage nicht verstanden.

      • user
        Emil Komm
        am 31.03.2022

        Hallo,

        ich beziehe seit ca. 3 Monaten Alg1 und habe jetzt von der DRV eine halbe EMR bewilligt bekommen. Jetzt weis ich nicht, was ich tun soll, Rente annehmen oder ablehnen?

        Was passiert mit meinem Arbeitslosengeld, wenn ich die halbe EMR annehme, bekomme ich dann das halbe Arbeitslosengeld, oder wird mir das halbe Arbeitslosengeld auf die Rente angerechnet, so dass ich keine Rente mehr bekomme, oder weniger?

        Danke für Ihre Hilfe

        • user
          Christian Schultz
          am 31.03.2022

          Hallo Emil, Sie können neben der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ein halbes Arbeitslosengeld beziehen. Möglicherweise wird Ihre Rente aber auch noch in eine sogenannte Arbeitsmarktrente umgewandelt. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/arbeitsmarktrente-diese-3-punkte-sollten-sie-kennen

          Welcher Schritt nun für Sie am sinnvollsten wäre, können wir nicht im Forum klären. Wenden Sie sich dazu gern an meine Kollegen in der Sozialberatung.

          • user
            Emil Komm
            am 31.03.2022

            Hallo nochmal,

            wie hoch darf mein Alg1 sein, damit ich von meiner halben EMR keinen Abzug habe. Ich bekomme jetzt als Verheirateter, ohne Kinderzuschlag, 1515 Euro Alg, die hälfte wären also ca. 755 Euro Netto.

            Hätte ich da einen Abzug zu erwarten? Wenn ja wieviel ca.?

            Danke

            • user
              Christian Schultz
              am 31.03.2022

              Das kann ich Ihnen nicht beantworten, bitte fragen Sie bei der Rentenversicherung bzw. der Arbeitsagentur nach.

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