Heute beschäftigen wir uns ausschließlich mit folgender Situation: Das Krankengeld ist nach 72 Wochen ausgelaufen, Sie wurden von der Krankenversicherung bereits „ausgesteuert“. Ihren Job haben Sie zwar noch, Sie sind aber weiterhin krank geschrieben. Ein Antrag zur Erwerbsminderungsrente kommt für Sie noch nicht in Frage – Sie hoffen, dass es irgendwann wieder zurück in den alten Job gehen kann.
Aber von irgendwas müssen jetzt die laufenden Kosten bezahlt werden. Miete, Strom, der wöchentliche Einkauf. Krankengeld gibt es nicht mehr, Ihr Chef muss schon lange nicht mehr zahlen. Die Lösung ist die Agentur für Arbeit.
Trotz Job zum Arbeitsamt
Sie haben sich nicht verlesen. Tatsächlich sollten Sie sofort prüfen, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Wenn Sie bereits seit mehreren Jahren in der Firma sind oder zuvor in einem anderen Betrieb tätig waren, haben Sie ziemlich sicher Anspruch auf wenigstens zwölf Monate Arbeitslosengeld.
Doch jetzt kommt der Teil, mit dem viele unserer Mitglieder Probleme haben. Wenn Sie sich persönlich bei der Agentur für Arbeit melden und Arbeitslosengeld beantragen, wird man Ihnen einige Fragen stellen. Dabei wird auch die Tatsache zur Sprache kommen, dass Sie eigentlich eine Arbeit haben. Sie sind ernsthaft erkrankt, haben 72 Wochen lang Krankengeld bezogen und möchten nun Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen.
Kommentare (329)
Henrietta
am 01.12.2024Sehr geehrter Herr Schultz,
Sie würden mir sehr helfen, wenn Sie mir meine Fragen beantworten könnten.
Ich bin seit September 2023 wegen der selben Krankheit krankgeschrieben. Vorher habe ich auf ärztlichen Rat meine Arbeit gekündigt und bin seit Oktober 23 arbeitslos, weshalb ich keine Lohnfortzahlung erhalten habe. Im Moment bin ich in einer Reha, zu der mich die Krankenkasse aufgefordert hat.
Ich habe jetzt ein Schreiben von der Krankenkasse bekommen, in der mir das Ende des Krankengeldes angekündigt wird. Darin werden alle Zeiten auf die 78 Wochen angerechnet, die ich 2023 noch als Angestellte krankgeschrieben war. Das waren zum Beispiel drei Wochen im Januar 23 und ich habe in diesen Zeiten kein Krankengeld erhalten.
Ich dachte, dass ich für 78 Wochen am Stück Krankengeld bekomme???
Ich weiß, dass die Zeit mit Übergangsgeld während der Reha wird davon abgezogen wird, aber ich wusste nicht, dass eine kurze AU im Januar oder Juli letzten Jahres angerechnet wird.
Ich werde aus der Reha arbeitsunfähig entlassen. Man hat mir mitgeteilt, dass ich jetzt volle Erwerbsminderungsrente beantragen muss. Diese ist in meinem Fall aber viel niedriger als das zu erwartende Arbeitslosengeld und ein finanzieller Nachteil. Muss ich die Rente beantragen?
Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Hilfe! Ich bin sehr froh, dass es die Möglichkeit gibt, Unterstützung in dieser schwierigen Situation zu bekommen.
Ich wünsche allen anderen hier viel Glück, gute Besserung und gute Nerven!
Christian Schultz
am 02.12.2024Hallo Henrietta, das Verhalten der Krankenkasse ist korrekt: Sobald Sie zum ersten Mal beim Arzt sind, läuft für die jeweilige Krankheit die Blockfrist. Und diese Krankheitstage zählen dann bei den 78 Wochen mit. Die Zeit muss nicht am Stück erfolgen.
Beim Rentenantrag kommt es auf die Details an: Wenn die Krankenkasse Ihr "Gestaltungsrecht" eingeschränkt hat und Sie zum Antrag für die EM-Rente zwingt, haben Sie keine Wahl. Ob das auch bei Ihnen so ist, müsste man sich anhand Ihrer Dokumente anschauen. Wenden Sie sich dafür gern an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung.
Nina
am 18.10.2024Guten Tag,
ich werde in 2 Wochen ausgesteuert.
Ich war in den 78 Wochen Krankengeld anfangs einige Monate wegen einer Schulter/Hand Sache krankgeschrieben, dann einige Monate wegen Fersensporn und dann die letzten Monate wegen einer Psychischen Sache, alle 3 Erkrankungen gingen ohne Unterbrechung ineinander über.
Nun meine 1.Frage: habe ich jetzt für alle 3 Erkrankungen dieselbe Blockfrist ( also den Tag, an dem meine 1. Erkrankungen anfing (die Schulter/Hand Erkrankung)?
2.Frage: ich habe seit ca.5 Jahren ab und zu einen Anfall mit Stechen zwischen den Brüsten und habe demnächst einen Termin beim Kardiologen (nach meiner Aussteuerung). Sollte ich eine Herzerkrankung haben, hätte ich dann neuen Krankengeldanspruch (wenn ich nach der Aussteuerung nicht weiter krankgeschrieben wurde wegen der Psychischen Erkrankung) oder könnte es sein, dass die Krankenkasse das so hinstellt als gäbe es da einen Zusammenhang und ich deshalb kein Krankengeld bekäme?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Nina
Christian Schultz
am 18.10.2024Hallo Nina, alle drei Erkrankungen haben eigene Blockfristen. Weil sie aber ohne Unterbrechung ineinander übergegangen sind, gibt es trotzdem nur einmalig maximal 78 Wochen Krankengeld.
Das mit der möglichen Herzerkrankung kann ich nicht beantworten, wahrscheinlich ist das eine Auslegungssache. Sie sollten sich unbedingt persönlich beraten lassen.
RBS
am 14.08.2024Guten Tag,
Ich habe Krebs und war eben 78 Wochenkrank. Es würde mir empfohlen Erwerbsminderung Rente zu beantragen. Es würde genehmigt und aber wollte ich weiter arbeiten. Ich habe ein wieder Eingliederung gemacht und habe viel Urlaubstagen abgebaut. ich bin noch angestellte und bis September habe ich noch so viele Urlaubstagen dass ich nicht arbeiten brauche . Nur erst in Oktober. Da die Deutsche Rente Versicherung gesagt habe dass ich nur noch 3 Stunde pro Tag arbeiten darf, hat mein Arbeitgeber mich nicht gekündigt aber mich ausgesteuert. Das heißt, dass ich ab August kein Geld mehr bekomme, obwohl ich noch in Urlaub bin. Irgendetwas stimmt für mich nicht. Konnte ihr mir freundlicherweise erklären? Nach so lang krank und mit soviel Medikamente und Chemo glaube ich das Hirn ist weg.
Christian Schultz
am 14.08.2024Hallo, aus der Ferne können wir das nicht beurteilen. Nach dem Ende des Krankengeldes müssten Sie eigentlich Arbeitslosengeld erhalten. Oder eben eine EM-Rente, wenn diese bewilligt wird.
Was jetzt in Ihrem Fall los ist, müsste man sich genauer anschauen.
UWE.P
am 11.08.2024HALLO Herr Schulz,
werde am 02.09. 24 ausgesteuert. habe dann noch 4 Monate bis zu meiner Rente für bes. langj. Versicherte,
die ich auch schon beantragt habe.
Mehrere Krankheiten mit Grad 30 % mit Rehas und Klinikaufenthalten
Antrag für die AFA habe ich auch beantragt
bin seit 1986 in einem Handwerksbetrieb noch angestellt.
Hatte 2022 eine Erwerbsminderungsrente beantragt wurde 2023 abgelehnt mit, ich könnte in einem anderen leichteren Beruf,
3 bis 6 Stunden arbeiten
meine Frage: habe ich jetzt Schwierigkeiten für die letzten 4 Monate Nahtlosigkeit oder ALG1 zu bekommen,
weil ich die EU Rente beantragt habe?
Bin auch Mitglied bei SOVD habe halt nur grosse Probleme rauszukommen
sende ihnen gern die Mitgliedsnummer zu.
Christian Schultz
am 12.08.2024Hallo Uwe, ob Sie unter die Nahtlosigkeitsregelung fallen oder nicht, hängt ja von der Einschätzung des Ärztlichen Dienstes bei der Arbeitsagentur ab. Wenn die der Meinung sind, Sie können mehr als 15 Stunden in der Woche arbeiten, wird es abgelehnt. Aber Sie würden dann ja trotzdem ALG erhalten. Das beschreiben wir oben in diesem Artikel.
Bei Problemen wenden Sie sich als SoVD-Mitglied bitte schnellstmöglich an meine Kollegen in der Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
Alles Gute!
Frank Kehl
am 07.07.2024Bin noch krankgeschrieben bis zur Aussteuerung am15.08.2024 Mein schwerbehinderten Ausweis ist noch in Bearbeitung bin auch noch nicht vom Arbeitgeber gekündigt worden.Käme aber am 01.10.2024 in Rente nach 45 Arbeitsjahren aber mit Abzug da ich mich Scheiden lassen habe und Rentenpunkte abgeben musste.Nächster Schritt ist das Arbeitsamt was muss ich dann dort angeben?
Christian Schultz
am 08.07.2024Solche Anfragen können wir hier im Forum nicht beantworten, weil man sich Ihre persönliche Situation anschauen muss. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung - den SoVD gibt es in ganz Deutschland.
Martina Müller
am 01.06.2024Hallo, was kann ich machen wenn ich schon die 78 Wochen Krankengeld erhalten habe, bereits ausgesteuert bin und mein ALG 1 nun im Juli ausläuft, ich aber noch nicht wieder arbeiten kann, da ich auf eine OP warte, die wahrscheinlich erst im Juli oder August stattfindet und ich einfach seit dem ersten Tag Krankengeldbezug nicht arbeiten konnte, also auch nicht in der Aussteuerung. Ich warte und hangle mich von Arztbesuch zu Arztbesuch um endlich die OP zu bekommen. Viele Krankheiten, viele Diagnosen. Alle müssen abgeklärt werden vor der OP. Mein alter Arbeitgeber hat mich gekündigt, weil es ihn anscheinend zu viel Geld kostet auf mich zu warten.
Christian Schultz
am 03.06.2024Hallo Martina, schwer zu sagen. Unter Umständen ist eine Rente wegen Erwerbsminderung möglich. Neues Krankengeld werden Sie vermutlich nicht bekommen, wenn Sie die ganze Zeit offiziell arbeitsunfähig waren. Aber um das sicher zu sagen, müsste man sich Ihre Unterlagen genau anschauen. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung.
Christine Jablonski
am 31.05.2024hallo, ich werde zum 16.6 2024 ausgesteuert von der krankenkasse und die altersrente ist beantragt aber es fehlen 6 wochen bis zum rentenantritt,
hab mich schon am 4.4 2024 arbeitslos gemeldet, arbeitsunterlagen sind verschwunden, telefonische termine werden verschoben und heute 14,30 neu angesetzt und es meldet sich niemand.ich komm mich total verarscht vom arbeitsamt
wie kann ich mich denn weiter verhalten
lg christine
Christian Schultz
am 31.05.2024Hallo Christine, es ist immer blöd, wenn Unterlagen in einer Behörde verschwinden. Im Notfall reichen Sie die Papiere noch einmal ein - Sie haben ja nichts falsch gemacht. Dokumentieren Sie das alles, damit Sie im Fall der Fälle alles nachweisen können.
Andi
am 17.04.2024Hallo
Ich habe eine Frage
Ich wurde ausgesteuert und bekomme ALG1 noch bis zum 24.05.24
Ich abe bei meinem Arbeitgeber die Möglichkeit eine andere Tätigkeit auszuführen
Deswegen habe ich jetzt die Wiedereingliederung die am 29.04 beginnt
Ich hatte auch 2 Reha die letzte war am 23.01bis13.02.24
Die Wiedereingliederung soll bis 22.06 sein
Meine Frage ist wer kommt für die Tage als das ALG1 endet auf?
Oder wer bezahlt die Krankenversicherung oder an wen muss ich mich wenden?
Danke
Christian Schultz
am 17.04.2024Hallo Andi, wenn Sie bei Ende des Arbeitslosengeldes noch in der Wiedereingliederung sind, bekommen Sie in dieser Zeit kein Geld. Möglicherweise steht Ihnen Bürgergeld zu - damit wären SIe auch krankenversichert. Notfalls müssen Sie sich freiwillig versichern.
Ich empfehle Ihnen da aber eine persönliche Beratung.
Carina Krieb
am 23.03.2024Hallo,
ich habe von meiner Krankenkasse ein Schreiben erhalten, dass ich zum 02.06.2024 ausgesteuert werde. Vor meiner Erkrankung war ich bereits 6 Monate arbeitslos gemeldet und habe noch einen Restanspruch auf ALG1 von 12 Monaten. Als ich mich nun erneut arbeitslos melden wollte, sagte mit der Berater der Arbeitsagentur, dass zuerst mein Gesundheitsstatus nach §145 Nahtlosigkeit geprüft werden müsse und ich mich ggfs. erst Anfang Juni arbeitslos melden soll. Ich habe von der Arbeitsagentur den Gesundheitsfragebogen für der MD, aber auch die Unterlagen zur Arbeitslosenmeldung erhalten. Reha- oder Erwerbsmindersantrag ist z.Zt. noch nicht gestellt. Meine Frage ist nun, ob ich mich jetzt schon arbeitslos melden oder erst das Ergebnis der Gesundsheitsprüfung abwarten soll. Aktuelle AU geht bis zum 11.04.24, wird ab verlängert. Muss ich die AU auch schon der Arbeitsagentur vorlegen, auch wenn noch keine Entscheidung des Medizinischen Dienstes vorliegt? Vielen Dank für eine Info.
Christian Schultz
am 26.03.2024Hallo Carina, das ist das normale Prozedere. Wichtig ist, dass Sie sich nun bei der Arbeitsagentur gemeldet haben und den ganzen Gesundheitskram wahrheitsgemäß ausfüllen. Ob Sie sich dann zum Juni arbeitslos oder -suchen melden, muss Sie aktuell nicht beschäftigen. Und wenn es Probleme gibt - in jedem Fall persönlich beraten lassen.
René
am 10.04.2024Also ich würde zum 04.02.24 ausgesteuert und bin auch schon vorher bei der Arbeitsagentur gewesen und habe den ALG1 Antrag mitbekommen. Ich habe der Agentur alles von meiner Reha und Ärzte in Kopie gegeben und habe den Antrag 2 Tage später abgegeben und er wurde ohne Anstandungen bewilligt. Der MD hat es zwar geprüft und in seinem Bericht steht drin das ich für das Amt nicht mehr Vermittelbar bin und müsste somit auch den Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, das habe ich getahn aber noch immer kein Bescheid.
Vom Amt aus darf ich nur noch 3 Stunden am Tag arbeiten.
Nun besteht aber immer noch mein Arbeitsverhältnis und ich darf kein Aufhebungsantrag unterschreiben.....ich kann es nicht verstehen da ich mein Beruf nicht mehr ausüben darf und vom Amt aus eh nicht mehr vermittelbar bin, ich finde es merkwürdig warum ich das nicht darf.
Ricarda
am 14.03.2024Hallo, guten Abend,
Mich würde interessieren, wie der Ablauf der Prüfung der Nahtlosigkeitsregelung erfolgt?
Im ersten Antrag für das ALG I muss ich bereits meine Arbeitsleistung im Rahmen meiner Möglichkeiten voll zur Verfügung stellen. (anzukreuzen ja oder nein)
Wird die Nahtlosigkeitsregelung immer automatisch geprüft, oder muss hier etwas bestimmtes beantragt werden?
Vielen Dank im Voraus
Christian Schultz
am 15.03.2024Hallo Ricarda, nach dem Krankengeld wird die Nahtlosigkeit immer bei der Arbeitsagentur geprüft. Hier mehr dazu: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankmeldung-nach-dem-krankengeld
Carsten
am 08.02.2024Hallo, mein Anspruch auf AlG ist ausgelaufen, nun habe ich einen Brief bekommen von der Agentur wo ich aufgefordert werde meine Absichten zu erklären weiterhin Arbeitssuchend mit Pflichten oder eine Abmeldung von der Rentenversicherung. Bürgergeld steht mir nicht zu. Was soll ich denn jetzt angeben ich will mit der Agentur nix mehr zu tun haben, die haben mich lange genug genervt und keine einzige Stelle für mich gefunden. Also komplette Abmeldung von allem oder muss ich dann von meinem Geld was in die RV einzahlen oder hab sonstige Nachteile?
Christian Schultz
am 08.02.2024Hallo Carsten, Ihre Frage kann man nicht allgemein beantworten. Man müsste genau wissen, in welcher Situation Sie sich befinden - Alter, Gesundheit etc. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Kati Kaecke
am 12.01.2024Guten Abend,
Hab da mal eine Frage.
Ich bin seit 09.10.23 ausgesteuert hab Alg 1 beantragt und bewilligt bekommen. Erwerbsminderungsrente wurde gestellt wird aber bestimmt abgelehnt da ich bei der Reha gesagt hab möcht noch arbeiten gehen somit kann ich noch arbeiten, in meinen Beruf kann ich nicht mehr arbeiten kann aber bis 3 Stunden arbeiten und bis zu 6 Stunden leichte Tätigkeiten machen.
Heut bekam ich Post vom Amt das sie das noch offenstehene Urlsubsgeld vom AG fordern dürfen die das, wenn ja wird das dann noch beim Alg1 noch mit angerechnet also dazu gerechnet oder wie ist das?
Danke für eure Antwort
Und LG Kati
Christian Schultz
am 15.01.2024Hallo Kati, das habe ich so bisher noch nicht gehört. Ich werde mal ein, zwei Kollegen fragen. Sollte ich etwas in Erfahrung bringen, werde ich das hier posten.
Ines
am 14.02.2024Guten Abend, ich habe wieder ein Schreiben von der Kasse bekommen. Haben meine Reha vom letzten Jahr übersehen , so daß ich nun doch keinen neuen Antrag stellen muss. Aber die Reha soll nun in einen Rentenantrag umgewandelt werden. Laut Reha kann ich noch 6 Stunden arbeiten, was so nicht ist. Aber es zählt ja was drin steht. Bin jetzt 1 Jahr krank. Was passiert mit mir, wenn der Rentenantrag abgelehnt wird? Kann ich dann trotzdem noch Arbeitslosengeld beziehen? MfG
Ines
am 14.02.2024Ich möchte noch den genauen Satz der Krankenkasse mitteilen. Ihr Rentenversicherungsträger wird nun prüfen, ob Ihr ursprünglicher
Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden kann.
Dies bedeutet für Sie: Änderungen können Sie nur noch in wenigen Ausnahmesituationen und
nur mit unserer Zustimmung vornehmen. Falls Sie zum Beispiel:
• der Umwandlung Ihres Reha-Antrags in einen Rentenantrag widersprechen möchten,
• den Rentenantrag zurück ziehen wollen, bevor oder nachdem Sie Ihren Rentenbescheid erhalten
haben oder
• beabsichtigen, dessen Leistungsumfang einzuschränken,
Was soll ich nun machen? MfG
Christian Schultz
am 15.02.2024Wenn die EM-Rente abgelehnt wird, bekommen Sie Arbeitslosengeld. Zumindest, wenn noch ein Anspruch da ist.
Alles andere können wir hier nicht klären, da bedarf es einer individuellen Beratung.
Ines
am 15.02.2024Danke für die schnelle Antwort. Ich war noch nie Arbeitslos und habe noch den vollen Anspruch. Soll ich dagegen Widerspruch einlegen oder muss ich das machen? Kann ich die individuelle Beratung auch bei Ihnen machen. MfG
Christian Schultz
am 15.02.2024Sie können sich in der Sozialrechtsberatung des SoVD beraten lassen. Uns gibt es in ganz Deutschland: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Nadine Weis
am 15.12.2023Hallo
Mein Lebensgefährte war aufgrund von Mobbing vom 22.5.23 bis 3.9.23 krankgeschrieben. Der befristete, um sechs Monate verlängerte Ausbildungsvertrag galt bis 30.9.23. Er hat ab dem 4.9.23 bis Vertragsende die Schule besucht und sein Examen auch bestanden. Er hat auch mehrmals seine Firma versucht anzurufen und nie einen Rückruf bekommen. Danach hat er sich arbeitslos gemeldet und heute endlich hat dieser furchtbarste Arbeitgeber die Daten elektronisch zum Arbeitsamt übermittelt. Dort steht, zum 4.9.23 ausgesteuert. Darf er auf diese Weise überhaupt ausgesteuert werden, denn er war ja in der Schule und hat für sein Examen auch die ärztliche Bescheinigung zur "Tauglichkeit" bekommen, die er für die Zulassung brauchte? Denn bevor wir zum Anwalt gehen, weil er ja nicht berufsunfähig ist und ihm meiner Meinung nach noch Gehalt vom 4.9. bis 30.9. zusteht, wäre das wichtig zu wissen.
Vielen Dank im Voraus
Nadine W
Christian Schultz
am 03.01.2024Hallo Nadine, das kann ich aus der Ferne so nicht beurteilen, weil wir hier teilweise auch im Arbeitsrecht sind. Ich empfehle Ihnen, dass Sie damit zu einem Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht gehen.
Rita Engler
am 29.11.2023Hallo,
Ich bin 55 Jahre, 100% Schwerbehindert, EM Rente im Okt. 2022 gestellt, hatte REHA und zum 14.02 ausgesteuert.
Rentenantrag ist noch in Bearbeitung. Ich war auf dem A-Amt und habe die Natlosigkeitsregelung beantragt.
Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Wenn ich ausgesteuert bin, bin ich dann auch arbeitslos? Was ist mit meinem Arbeitsvertrag? Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort
Christian Schultz
am 29.11.2023Hallo Rita, bloß keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Ihr Beschäftigungsverhältnis ruht nach der Aussteuerung. ALG I erhalten Sie trotzdem: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/langzeitkrank-was-ist-jetzt-mit-dem-arbeitsverhaeltnis
Dennis
am 27.10.2023Ich wurde bereits Anfang Oktober ausgesteuert. Seit dem prüft der medizinische Dienst der Agentur meinen Fall.
Auch die BG ist aktuell noch dran. Nur wird die leider viel zu spät fertig sein mit ihrem Gutachten.
Für mich ist nun folgendes erstes Szenario denkbar: Wenn das Arbeitsamt entscheidet, ich bin nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar (wovon auszugehen ist), müsste ich mich laut Information der Agentur die Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung beantragen. Diese wird vermutlich kein Geld bei rumbringen. Ferner weiß ich noch nicht, ob die Rentenversicherung dies auch so überhaupt feststellt (bzgl. Erwerbsminderungsrente positiv bescheiden).
Frage 1: Ab wann gilt die Erwerbsminderungsrente? Ab Antragsstellung bei der Rentenversicherung oder ab dem Zeitpunkt, wo ich ausgesteuert wurde und den Antrag beim Arbeitsamt abgegeben habe? Was passiert mit dem Zeitraum, von Antrag Agentur bis Antrag Rentenversicherung?
Frage 2: Ist es hier vielleicht sogar sinnvoll beim Sozialamt die Grundversicherung zu beantragen? Wie hoch darf hierbei das Vermögen sein? Wer und was wird bei einem 27 Jährigen alles mit berücksichtigt (Wohnung mit Freundin)? Ab wann würde die Grundversicherung geltend gemacht werden? Ist bei Ablehnung des Arbeitslosengeldes eine Rückdatierung bzw. eine Nachzahlung durch die Grundsicherung vorstellbar?
Frage 3: Würde das Bürgergeld in irgendeiner Form sonst geltend gemacht werden können - nach Ablehnung des Arbeitslosengeldes?
Frage 4: Was muss ich noch beachten?
zweites Szenario: Arbeitsamt sieht 3 Stunden oder mehr möglich. Ich habe weiterhin meinen Job. Meine Ärztin wird weiterhin die Krankschreibung einreichen, da mit meiner Erkrankung keine Arbeit verrichtet werden darf.
Frage 5: Was passiert nun? Wie steht es um die Bezahlung?
Frage 6: Was muss ich hier beachten?
Frage 7: Kann man mich trotz Krankschreibung zur Arbeit zwingen?
Christian Schultz
am 30.10.2023Es ist nicht möglich, hier im Forum Einzelfallberatung zu betreiben. Bitte wenden Sie sich an die Kollegen in der Sozialrechtsberatung - den SoVD gibt es in ganz Deutschland: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
marianne
am 10.10.2023Guten Tag,
ich wurde am 26.09.23 ausgesteuert und habe mich vorher rechtzeitig bei der AAG im Landkreis gemeldet. Ich hatte alle Unterlagen insbesondere den Gesundheitsfragebogen und die medizinischen Unterlagen, sowie die vom Versorgungsamt ( Schwerbehinderung GdB 50)abgegeben.
Ich habe auch einen Erwerbsminderungsantrag gestellt. Alles in den Unterlagen dokumentiert. Jetzt bekomme ich einen ersten Termin zum 26.10.23. Zwischenzeitlich wurde meine Folge AU verlängert.
Fragen:
Muss ich die AU aktuell (lückenlos und verlängert vom 06.10-03.11) bei AAG einschicken? Oder reicht es, wenn ich diese zum ersten Termin vorlege.
Ich werde auch aufgefordert den ausgefüllten Gesundheitsfragebogen mit allen vorhandenen medizinischen Unterlagen zu, Gespräch mitzubringen….?,sowie Bewerbungsunterlagen, Lebenslauf, Zeugnisse?
Ich bin verwirrt- was läuft hier falsch ? Oder habe ich nicht verstanden.
Mit freundlichen Grüßen Marianne
Christian Schultz
am 10.10.2023Hallo Marianne, in der Regel reicht es, die Krankmeldung zum ersten Termin mitzubringen. Alle weiteren Fragen können wir hier im Forum nicht klären. Wenden Sie sich bei Problemen gern an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Manuela Fink
am 07.10.2023Hallo Herr Schultz,
Ich hatte am 6.7.22 einen Arbeitsunfall und habe mir dabei die Muskulatur vom Sitzbeinhöcker linker Oberschenkel abgerissen. Wurde 4.mal ohne jeglichen Erfolg operiert und kann seit dem Unfall nur kurzzeitig bedingt sitzen und habe diverse körperliche Einschränkungen. Durch die lange Fehlhaltung und auch Fehlbelastung haben sich meine Wirbelsäulenprobleme verschlechtert, so das ich jetzt auch noch an WS ( Spinalkanalstenose mit Versteifung L3/L4) operiert werde. Am 2.1.24 werde ich dann von der BG ausgesteuert. Ich muss noch zur Reha und weiß nicht wer da die Kosten trägt. Der Antrag auf EM Rente ist im August gestellt. Habe ich Anspruch auf AlG 1? Die Unfallfolgen konnten bis jetzt nicht therapiert werden, da ich seit April auch immer noch eine offene Wunde habe und für die WS OP gibt es keinen Aufschub mehr. Ich bin echt ratlos. Würde mich sehr über einen Rat freuen.
Christian Schultz
am 09.10.2023Hallo Manuela, grundsätzlich sollten Sie Anspruch auf ALG I haben. Den Antrag sollten Sie Anfang November stellen. Aber die Details können wir hier nicht klären, wenden Sie ich gern an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Rupertus
am 13.09.2023Hallo ich habe ein paar Fragen und zwar wurde ich im März 23 ausgesteuert aus dem Verletztengeld bei der BG. Wurde aber im März 23 nochmal auf Grund des Unfalls operiert. Seiden bin ich weiterhin Krank u d musste ALG 1 beantragen.. obwohl ich laut Medizinischen Gutachten Berufsunfähig bin von dem Arbeitsunfall weigert die BG sich ein Zwischengutachten zu machen.. jetzt hab ich erfahren das ich die nächsten 120-150 Tage weiterhin Krank bin.. und eventuell noch ein Operation ansteht.. jetzt hab ich Angst das ich das ALG1 gestrichen bekommen da ich ja nicht arbeitsfähig bin.. heute mit der DRV gesprochen sie sagt wir können den LTA einstellen aber dann wäre ich ohne irgendwelche Bezüge und die BG hat noch keine MDE Ermittlungen gemacht.. und Verletztengeld wird auch eingestellt… haben sie ein Tipp was ich tuen könnte.
Christian Schultz
am 13.09.2023Hallo Rupertus, das ist eine komplexe Situation, die wir nicht hier im Forum auflösen können. Bitte wenden Sie sich an meine Kollegen in unserer Sozialrechtsberatung: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Gabby
am 04.09.2023Hallo, ich werde zum 2.10.23 ausgesteuert und wurde während der Erkrankung leider gekündigt. Eine medizinische reha wurde freiwillig mit dem Hausarzt beantragt und von der drv schon genehmigt. Im März diesen Jahres war ich schon mal in Reha, die aber vorzeitig abgebrochen werden musste, weil ich Corona in der Klinik bekam. Also nicht stattfinden konnte. Der Termin für die neue Reha steht noch aus, weil die Klinik gewechselt werden muss, da die vorab ausgewählte Klinik mich nicht behandeln kann. Der Klinikwechsel läuft bei der drv. Die Reha ist dazu da meine Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen und zu schauen wie es um diese steht. Ich möchte nicht in die EM Rente, weiß aber heute nicht ob das kommen wird.
Jetzt muss ich alg1 beantragen. Ich bin verunsichert und habe sorge kein alg1 zu bekommen. Muss ich mich dem Arbeitsmarkt Vollzeit zur verfügung stellen, obwohl ich derzeit nicht in der Lage bin zu arbeiten und auf Reha warte? Muss ich dann die Krankmeldungen an das Arbeitsamt senden?
Was nehme ich zur persönlichen Vorstellung beim Arbeitsamt mit, aktuelle Krankmeldung, Reha-Bescheid DRV, Schreiben an DRV über Klinikwechsel, Krankenkassen Einschränkung des Gestaltungsrechts, Aussteuerungsschreiben der Krankenkasse?
Über Antwort wäre ich sehr dankbar. Liebe Grüße
Christian Schultz
am 04.09.2023Hallo Gabby, hier finden Sie die wichtigsten Infos zur Aussteuerung: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankmeldung-nach-dem-krankengeld
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich am besten direkt an die Sozialberatung des SoVD. Denn jeder Fall ist etwas anders und muss individuell betrachtet werden.
Claudia
am 31.08.2023Hallo allerseits,
werde Mitte September ausgesteuert. Bei mir geht es also auch um die Nahtlosigkeit.
Meine konkrete Frage bezieht sich auf den Antrag "Arbeitslosengeld"
Frage 2d
Ich bin arbeitsunfähig krank geschrieben: "Ja" ankreuzen (ist klar) / "seit" ... (ist auch klar)
Was schreibe ich aber bei "bis" hin????
In einigen Foren steht, man soll bis "weiterhin" schreiben.
Mein VDK-Berater sagt aber, man soll das Datum der Aussteuerung hinschreiben.
Jetzt bin ich ganz verwirrt!
Was ist nun korrekt? Möchte nichts falsch machen.
Bin für jede Antwort dankbar.
LG
Christian Schultz
am 01.09.2023Hallo Claudia, entweder Sie schreiben dort das Datum aus der aktuellen Krankschreibung hin oder das der Aussteuerung. Falsch machen können Sie hier erst einmal nichts.
Dennis W.
am 31.08.2023Guten Tag,
Ich wurde am 7.8. Ausgesteuert und beziehe seitdem AL-Geld bei Arbeitsunfähigkeit.
Ausserdem wird meine allgemeine Leistungsfähigkeit noch geprüft.
Mein Arbeitsvertrag endete heute am 31.08.
Vor 3 Tagen kam eine letzte Zahlung von meinem Arbeitgeber , darin waren ausstehende Urlaubstage , Urlaubsgeld und eine Bonuszahlung die eigentlich im April hätte kommen sollen.
Jetzt habe ich gestern meine erste ALGeld-Zahlung für den angebrochenen Monat erhalten.
Ich befürchte dass mir aufgrund der Zahlung von meinem AG das ALGeld gestrichen wird , ich bin mir aber sehr unsicher da ich ja auch noch in einem Arbeitsverhältnis bin.
Wie soll ich nun vorgehen?
Christian Schultz
am 31.08.2023Hallo Dennis, Sie müssen keine besonderen Maßnahmen ergreifen. Aber die Zahlung des Urlaubsgeld wird vermutlich dafür sorgen, dass Ihr ALG I für einige Zeit ruht. Sie sind aber versichert etc.
Tina
am 23.08.2023Hallo, ich wurde zum 3.8.2023 ausgesteuert. Am 30.4. 2023 habe ich mit meinem AG einen Aufhebungsvertrag unterschrieben (mit Zustimmung des Integrationsamtes, da ich Gleichgestellt Schwerbehindert bin)
Danach weiter Krankengeld bezogen.
Am 22.5. Habe ich meinen Antrag auf ALG 1 abgegeben, die Aussage war auch hier es sei egal wann ich mich arbeitslos melde, da ich ja krank geschrieben sei und ausgesteuert werde. In den letzten Monaten habe ich mehrmals bei der Agentur f. Arbeit angerufen und nach dem Bearbeitungsstand gefragt. Dort lautete die Aussage mehrmals: alle Unterlagen seien vorhanden und vollständig, man könne den Antrag aber erst ab dem 4.8. abschließend bearbeiten, da erst dann die erforderlichen Daten der KV übermittelt wurden. Letzte woche (15.8.) Habe ich wieder angerufen da hiess es die normale Bearbeitungsdauer sei bis 22.8. Heute ist der 23.8., habe wieder angerufen und auf einmal heisst es die Unterlagen seien nicht vollständig, der Aufhebungsvertrag fehle, sowie eine Stellungnahme meines Arztes sowie noch eine von mir warum ich mich zu spät (?) Arbeitslos gemeldet hätte. Ich bin nun natürlich sehr verzweifelt, der Monat ist fast zuende, ich muss Miete und Rechnungen bezahlen sowie einen Wohngeldantrag abgeben für den ich den ALG1 Bescheid benötige. Und bin dann ja auch ab 4.9. wohl nicht mehr krankenversichert? Ich habe keinerlei Rücklagen.
Die Dame am Telefon meinte es rufe mich morgen jemand aus der Leistungsabteilung zurück, sie selbst könne überhaupt nicht nachvollziehen warum diese Dinge nun im Gespräch seien da es sich ja um eine Aussteuerung handle. Ist das so richtig und rechtens? Wie soll ich mich verhalten?
Liebe Grüße, Tina
Christian Schultz
am 23.08.2023Hallo Tina, Sie haben alles richtig gemacht. Wenn der Antrag erst einmal bearbeitet wurde, bekommen Sie das ALG I auch ohne Lücke. Der Fehler ist leider beim Sachbearbeiter zu suchen, da nun noch einige Unterlagen fehlen. Gehen Sie erst einmal davon aus, dass das nun zügig geht. Ansonsten suchen Sie sich einen Rechtsbeistand - zum Beispiel den SoVD.
Nadja
am 22.08.2023Hallo!
Ich werde jetzt im September von der Krankenkasse ausgesteuert.Arbeitgeber schon seit Anfang der Krankheit gekündigt.ich habe das Sudeck Syndrom rechtes Handgelenk.in der Reha war ich und die Erwerbsminderungsrente ist beantragt aber noch nichts entschieden.Nun muss ich zum Arbeitsamt- kann ich das mit Krankschreibung weiterhin??
Danke für Rückmeldung
Christian Schultz
am 22.08.2023Ja, erstmal weiter krankschreiben. Erst später muss man das ggfs. überdenken: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankmeldung-nach-dem-krankengeld
SilkeP
am 16.08.2023Sehr geehrter Herr Schulz,
Ich bin seit Mai 23 ausgesteuert wegen einem komplizierten Sprunggelenkbruch. Meinen ehemaligen Job kann ich nicht mehr machen. Im Moment bekomme ich Alg 1 da ich mit meinem Restleistungsvermögen zur Verfügung stehe. Kurse zur Teilhabe am Arbeitsleben sollten im September 23 beginnen.
Da ich noch in einem ruhenden Arbeitsverhältnis bin habe ich mich durchgehend Krank schreiben lassen. Resturlaub ist auch noch vorhanden.
Letzte Woche habe ich mir Zuhause am gleichen Fuß durch einen Sturz den Mittelfuß gebrochen. Bis ich wieder voll belasten darf dürften 8- 10 Wochen vergehen. Wer zahlt denn wenn die 6 Wochen Krankengeld durch die Agentur für Arbeit enden?
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Wer zahlt denn
Christian Schultz
am 16.08.2023Hallo Silke, das müsste man sich genauer anschauen. Krankengeld gibt es ziemlich sicher nicht, da Sie ja die ganze Zeit über krank geschrieben waren - also auch, als der Mittelfuß gebrochen ist. Das müsste man sich im Detail anschauen, bitte lassen Sie sich persönlich beraten.
Thomas Lang
am 31.07.2023Guten Tag,
ich bin momentan noch im Bezug von ALG 1 nach § 145 SGB III bis Oktober.
Gegen einen abgelehnten Antrag auf Erwerbsminderungsrente habe ich Widerspruch eingelegt und werde mich in der Sache von einem Anwalt vertreten lassen, notfalls bis zur Klage.
Da ich nur ALG 1 in Höhe von 765 € beziehe, würde ich gerne noch Bürgergeld aufstockend beantragen, aber beim Online-Bürgergeldantrag gibt es wieder so eine Fangfrage, mit der ich nicht zu Recht komme:
"Ich fühle mich gesundheitlich in der Lage, regelmäßig eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich auszuüben. *
Ja
Nein
Was soll ich dort ankreuzen? Ich bin auf jeden Fall aus Sicht meines Arztes weiterhin arbeistunfähig.
Vielen Dank und Grüße,
Thomas Lang
Christian Schultz
am 31.07.2023Hallo Thomas, wenn Sie Bürgergeld benötigen, müssen Sie erwerbsfähig sein. Demzufolge müssen Sie mehr als drei Stunden am Tag arbeiten können. Jetzt mal losgelöst von der aktuellen Krankheit.
Thomas Lang
am 01.08.2023Dazu bin ich auf Grund meiner Krankheit aber nicht fähig - was nun?
Christian Schultz
am 01.08.2023Trotzdem ankreuzen. Lassen Sie sich bitte persönlich beraten. Wir können hier im Forum keine individuelle Beratung ersetzen.
Thomas Lang
am 02.08.2023Das werde ich machen.
Vielen Dank!
Nicole
am 07.08.2023Ich bin ausgesteuert..warte auf die Reha...und habe acht Wochen vor der Aussteuerung...mich nit dem Arbeitsamt auseinander gesetzt...und meine Vorhandenen Unterlagen persönlich abgegeben.....Mein Arbeitgeber macht dieses leider nicht....trotz Strafandrohung...ich leide seit letztem Jaht an Depressionen...nehme Medikamente...ich habe es satt...immer wieder zu Kämpfen...
Dirk
am 10.07.2023Hallo,
ich bin seit 3 Monaten ausgesteuert und habe mich direkt arbeitslos gemeldet. Man sagt mir das erst mal geprüft wird ob ich eine Erwerbsminderungsrente beantragen kann. Ich weiß jetzt allerdings nicht ob das sinnvoll ist oder hab ich über das Hamburger Modell mich langsam beruflich wieder eingliedern. Nun habe ich morgen einen Termin mit dem ärztlichen Berufssychologischen Dienst beim Arbeitsamt zur Besprechung des Ergebnis , muss ich da etwas beachten? lg dirk
Christian Schultz
am 10.07.2023Hallo Dirk, nein - seien Sie einfach ehrlich. In der Regel passiert hier nichts Schlimmes. Sollte es doch Probleme geben, sollten Sie sich ohnehin individuell beraten lassen.
Lindemann Steffen
am 18.07.2023Hallo Herr Schultz,
ich habe Anspruch auf ALG und möchte über die Nahtlosigkeit EWR beantragen.
Bekomme ich während dieser Zeit zur Überbrückung das volle ALG oder mit Abschlägen weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Christian Schultz
am 18.07.2023Hallo Steffen, bei der Nahtlosigkeitsregelung gibt es immer das volle ALG I. Nur wenn Sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen müssen und das in Teilzeit tun, bekommen Sie lediglich das halbe ALG.
Steffen Lindemann
am 18.07.2023Hallo Herr Schultz,
danke für Ihre rasche Antwort.
Entscheidet der medizinische Dienst der AA nach Auswertung meines Gesundheitsfragebogens ob ich mich dem AM zur Verfügung stellen muss und greift nur dann die Nahtlosigkeitsregelung wenn mir eine Arbeitsfähigkeit unter 15 Std. attestiert wurde?
Oder wie soll ich Ihre Antwort ,,Nur wenn Sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen müssen … verstehen?
Ich möchte keinen Fehler machen , bin vorerst auf das volle ALG angewiesen.
Nochmal besten Dank für Ihr Verständnis.
Christian Schultz
am 28.07.2023Ja, der MD der Arbeitsagentur entscheidet aufgrund des Fragebogens und manchmal auf aufgrund der Berichte Ihrer Ärzte.
Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich hier zu persönlich beraten lassen. Zum Beispiel bei meinen Kollegen aus der Sozialberatung: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Kiefert Claudia
am 20.06.2023Hallo, bin ausgesteuert, habe einen Arbeitgeber und soll aus Reha mit arbeitsunfähig und 3-6 Std. entlassen werden. Werde einen Rentenantrag stellen. Alle raten mir erst wieder beim AG zu arbeiten, wenn der RA durch ist. Bekomme ich denn solange Arbeitslosengeld oder wird das dann abgelehnt, da ich ja als arbeitsunfähig entlassen wurde und den Rentenantrag stelle? Wie verhalte ich mich am besten?
Christian Schultz
am 21.06.2023Hallo Claudia, eine generelle Empfehlung, was Sie in Ihrer persönlichen Situation nun machen sollten, gibt es nicht. Das muss man sich immer genauer anschauen.
Arbeitslosengeld bekommen Sie aber nur, wenn Sie nicht arbeiten. Es sei denn, Sie machen eine Wiedereingliederung (Hamburger Modell) - in dieser Zeit läuft das ALG I ebenso weiter. Da sind Sie ja offiziell noch krank.
Wulf Bärbel
am 19.06.2023Bei meinem Mann läuft das Krankengeld Ende August aus. Bei der Arbeitsagentur hat er sich schon gemeldet.
Vor drei Wochen hat er seine Reha beendet und wurde arbeitsunfähig unter drei Stunden entlassen.
Müssen wir uns Sorgen machen, dass er wegen diesem Befund kein Anspruch auf Geld von der Arbeitsagentur haben?
Christian Schultz
am 19.06.2023Solange Ihr Mann keinen Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente hat, bekommt er nach der Aussteuerung auch Krankengeld.
Bärbel Wulf
am 20.06.2023Aber es geht nach der Aussteuerung doch um Geld vom Arbeitsamt, ab Ende August bekommt er ja kein Krankengeld mehr von der Krankenkasse.
Diese Aussage "unter drei Stunden" macht mir Sorgen.
Rieke
am 06.06.2023Hallo,
Ich bin jetzt 62, ungekündigt, wegen einer KHK und Bypass-OP langzeitkrank und seit 07/2022 ausgesteuert und erhalte im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung ALG1.
Am Jahresanfang hatte ich auf betreiben der Arbeitsagentur eine Reha, wonach für meine Erkrankung eine Arbeitsfähigkeit von mehr als 6 Stunden bescheinigt wurde. Allerdings wurde bei der Reha eine weitere Erkrankung als Ursache für meine anhaltenden Beschwerden festgestellt.
Deshalb befinde ich mich noch in Behandlung und habe aber noch keine abschließende Diagnose dazu, es dauert alles sehr lange. Bin bisher weiterhin auf die Ersterkrankung krank geschrieben, weil ich in meinem Zustand den bisherigen Job einfach nicht machen kann.
Bei der Arbeitsagentur habe ich mich als Arbeit suchend gemeldet und wurde aufgefordert beim Arbeitgeber nach einem Leidensgerechten Arbeitsplatz anzufragen. Das ist sicherlich über eine Wiedereingliederungsmaßnahme möglich.
Ich würde gerne auf die abschließende Diagnose/Gutachten meiner weiteren Erkrankung warten, weil davon evtl. auch der GdB abhängt.
Kann mir das ALG verwehrt werden, bzw. was passiert wenn ich eine Wiedereingliederung versuche und das nicht funktioniert?
Kann die Krankschreibung auf die andere Erkrankung weiter erfolgen?
Christian Schultz
am 07.06.2023Hallo Rieke, wenn eine Wiedereingliederung aus gesundheitlichen Gründen nicht funktioniert, müssen Sie das auch nicht machen. Anders ist das, wenn alle Beteiligten von einem Erfolg ausgehen. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich dazu persönlich beraten lassen - so etwas lässt sich leider nicht gut allgemein beantworten.
Wenn eine Wiedereingliederung abgebrochen wird, fallen Sie in Ihrem Fall zurück ins ALG. Oder - wenn Sie nicht krankgeschrieben waren und nun eine neue Erkrankung hinzukommt - dann kann auch ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstehen. Das ist aber sehr selten: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/neue-krankheit-neue-blockfrist-wieder-krankengeld
Rosalinde Müller
am 06.06.2023Ich bin seit 15.05.2023 ausgesteuert und aufgrund meiner Krankheiten wurde mir gekündigt (bereits letztes Jahr). Antrag ALG1 ist gestellt auch Prüfung Nahtlosigkeit. Jetzt habe ich mich ab dem 15.05. nicht mehr krankschreiben lassen, weil mit geraten wurde, mich gegenüber dem Arbeitsamt nicht au zu melden. Kann mir das jetzt, wenn die Nahtlosigkeit bestätigt wird, zum Verhängnis werden?
Christian Schultz
am 06.06.2023Wahrscheinlich wird das kein Problem sein. Wer hat Ihnen denn dazu geraten, auf die Krankmeldung zu verzichten? Das kommt immer auf den Zusammenhang an.
Daniel Berger
am 05.04.2023Hallo Herr Schulz,benötige dringend Hilfe.
Nach dem Krankengeld (78 Wochen)hab ich mich dem Arbetsmarkt zur Verfügung gestellt und bekomme vom Arbeitsamt Arbeitslosengeld. Allerdings habe ich einen regulären Arbeitsvertrag, mein Arbeitgeber bekommt weiterhin die AU von mir da dies vom Arbeitgeber so kommuniziert wurde.
Würde ich mich in Schwierigkeiten bringen, wenn ich dem Arbeitsamt jetzt auch die AU zusende? Das Problem an der ganzen Sache ist, dass die AU eine Folgebescheinigung ist.
Würde das Arbeitsamt das Arbeitslosengeld streichen, oder die gezahlten Summen zurück verlangen?
Das Arbeitsamt zwingt mich an einem Coaching teilzunehmen, allerdings bin ich weiterhin in therapeutischer Behandlung zumal ich auch jede Woche einmal erscheinen muss, sonst würde der behandelnde Arzt keine AU mehr ausstellen.
Bitte helfen Sie mir , ich bin verzweifelt.
Christian Schultz
am 05.04.2023Hallo Daniel, die Sache mit dem Krankschreiben hängt im Wesentlichen von der Nahtlosigkeitsregelung ab. Lesen Sie am besten erst einmal diesen Beitrag: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankmeldung-nach-dem-krankengeld
Grundsätzlich empfehle ich Ihnen aber in jedem Fall eine persönliche Beratung.
Daniel Berger
am 05.04.2023Hallo Herr Schultz, ich İhnen danke für die schnelle Rückmeldung.
Die Krankmeldung wurde weiterhin an meinem Arbeitgeber verschickt, da es so gewollt wurde. Nach dem Krankengeld habe ich mich Arbeitssuchend gemeldet undich mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt.
Somit wurde die Nahtlosikeitsregelung umgegangen.
Meine Frage, kann ich jetzt eine AU dem Arbeitsamt übersenden?Würde man mir die Leistungen streichen oder zurück fordern?
Christian Schultz
am 06.04.2023Nicht bei kurzfristigen Erkrankungen. Wenn es sich aber um dieselbe Krankheit - die aus dem Krankengeld - handelt, kann der Arbeitsvermittler tatsächlich Probleme machen. Wie gesagt - das Ganze ist sehr individuell. Sie sollten sich wirklich persönlich beraten lassen.
Adnan
am 28.03.2023Hallo Herr Schultz,Wenn ich nach 78 Wochen Krankengeld Arbeitslosengeld bekomme, kann der Arbeitgeber mich kündigen, hat der Arbeitgeber das Recht, mich zu kündigen, oder kann ich nach meiner Genesung wieder arbeiten?Das Krankengeld läuft in zwei Wochen aus und ich habe immer noch kein Arbeitslosengeld beantragt.mfg
Christian Schultz
am 28.03.2023Hallo Adnan, Ihre Krankheit allein ist kein Kündigungsgrund. Sollte der Arbeitgeber dennoch kündigen, empfehle ich Ihnen, dass Sie sich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht nehmen. Aber bei der Arbeitsagentur sollten Sie sich so schnell wie möglich melden: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/aussteuerung-wann-zum-arbeitsamt
Karola
am 23.03.2023Guten Tag Herr Schultz,
ich wäre Ihnen dankbar für einen Rat zu folgendem Sachverhalt:
Mein Anspruch auf Krankengeld endet am 29.03.2023, das ich dann seit 78 Wochen beziehe. Grund für die AU ist ein Burnout (u.a. wegen Arbeitsplatzkonflikt, habe unauffällig fleißig ohne Krankheitsunterbrechungen gearbeitet jedoch mit stetig zunehmender Arbeitsbelastung und hoffte, dass ich es durchhalte). Ich bin seit Januar 1999 beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt.
Anfang Januar 2023 habe ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, zu dem ich noch keine Entscheidung erhalten habe.
Da der Bescheid noch aussteht und mein Krankengeld endet habe ich bei der Arbeitsagentur Mitte Februar 2023 einen Antrag auf Arbeitslosengeld mit Wirkung zum 30.03.2023 gestellt.
Diesen Sommer werde ich 63 Jahre alt. Die verständnisvolle Sachbearbeiterin bei der Arbeitsvermittlung in der Arbeitsagentur erklärte mir diese Woche freundlich, dass ich Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld habe, mich nun dem Arbeitsmarkt in meinem Beruf zur Verfügung stellen solle (tabellarischer Nachweis meiner Bewerbungsbemühungen), in meinem Alter jedoch wohl keine Stelle mehr finden würde, auch weil ich in den letzten 1,5 Jahren arbeitsunfähig war. Meine Arbeitsstelle solle ich kündigen.
Kündigen möchte ich auf ärztlichen Rat, denn dann bekomme ich keine Sperre des Arbeitslosengeldes. Eine solche Bescheinigung hatte ich bereits vor 1,5 Jahren von meiner Hausärztin erhalten, jedoch traten zwei Tage danach Hörsturz und Zusammenbruch ein, sodass es zu der Kündigung nicht mehr kam. Den Attest möchte ich nun erneuern lassen.
Falls die Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird würde ich nun die 24-monatige Arbeitslosengeldzahlung in Anspruch nehmen und dann ab 01.04.2025 mit Abzügen in Rente gehen (bin über 35 Jahre berufstätig). Zugleich bezweifele ich nun sehr dass mir die Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, da mich der sozialmedizinische Dienst der Arbeitsagentur als voll arbeitsfähig eingestuft hat (habe GdB von 30%).
Meine Frage an Sie ist ob es nun irgendeinen Nachteil hat wenn ich meine unbefristete Vollzeitstelle kündige? Tatsächlich möchte ich ja dorthin auf keinen Fall zurückkehren und strebe die Verrentung an (habe 35 Jahre erfüllt). Eine Kündigung wäre daher nun eigentlich ein logischer Schritt.
Ich habe jedoch Angst, dass ich jetzt mit der Kündigung einen Fehler mache und wäre Ihnen daher dankbar für einen Hinweis.
Aufgrund meiner langjährigen Beschäftigung habe ich eine 6-monatige Kündigungsfrist. Wenn ich rechtzeitig jetzt Ende März kündige würde mein Arbeitsvertrag am 30.09.2023 enden. Gibt es irgendetwas, das ich nun berücksichtigen muss?
Für einen Rat wäre ich Ihnen dankbar.
Freundliche Grüße, Karola
Christian Schultz
am 23.03.2023Hallo Karola, wir können hier im Forum leider keine individuelle Beratung vornehmen. Das wäre auch unseriös, weil man sich dafür Ihre Unterlagen genau anschauen müsste.
Ihr Fall klingt so, als sei die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung bereits von der Arbeitsagentur abgelehnt worden. Deshalb sollen Sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Kündigen müssen Sie dafür gar nicht. Ich weiß, dass das komplex klingt. Aber in der Praxis haben wir ähnliche Fälle wie den Ihren sehr häufig. Nochmal: Bitte lassen Sie sich individuell beraten. Nur so kann man Ihnen den bestmöglichen Weg aufzeigen.
Karola
am 24.03.2023Hallo Herr Schultz,
ich danke Ihnen vielmals für Ihre rasche Antwort. Genau - die Nahtlosigkeitsregelung wurde vom Arbeitsamt abgelehnt. Und gegenüber dem allgemeinen Arbeitsmarkt werde ich mich zur Verfügung stellen indem ich Bewerbungsaktivitäten nachweisen werde. Mir ging es genau um diese Frage der Kündigung, zu der Sie mir jetzt geschrieben haben, dass ich mich - auch wenn ich mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle - nicht kündigen muss. Und ja, ich werde mich nun individuell beraten lassen.
Vielen Dank jedoch für Ihre ersten Hinweise und auch für dieses Portal, das wirklich eine unschätzbare Hilfe ist bei diesem "Dschungel".
Freundliche Grüße, Karola
Gabriele
am 19.03.2023Hallo,
ich lerne gerade die Taktiken der Bundesagentur für Arbeit kennen und suche nun Rat.
Die Fakten:
- bin 60 Jahre alt, GdB 50 wegen Schwerhörigkeit, Fibromyalgie, Depressionen mit Schlafstörungen, 2 Bandscheibenvorfälle mit Lumbalgie, Arthrose, Diabetes Typ 2, Herzinsuffizienz mit Herzklappenfehler
- bin bereits mehr als 78 Wochen am Stück krankgeschrieben und ausgesteuert zum 2. 3. 2023
- ordentliche Kündigung zum 31. 1. 2023
- Arbeitslosmeldung und Arbeitslosengeld beantragt im Januar ab 3. 3. 2023
- bin weiterhin krankgeschrieben und derzeit nicht in der Lage im bisherigen Beruf am Flughafen Rhein-Main im Schichtsystem und rollender Woche zu arbeiten oder einen gleichwertigen Job anzunehmen
- Ärztlicher Dienst der Agentur bereits involviert,
noch ohne Ergebnis bzw. Entscheidung
- Agentur meldet sich erst auf meine Anfrage nach dem Bearbeitungsstand dass Unterlagen fehlen, die bereits eingereicht wurden bzw. Nachweis zum Übergangsgeld fehlt, was ich auch nicht beantragt habe
Da ich nicht weiß wie es gesundheitlich weiter geht und noch Facharzttermine ausstehen habe ich keine Anträge auf Reha, Erwerbsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente und somit auch nicht auf Übergangsgeld gestellt und wurde auch seitens der Agentur nicht dazu aufgefordert.
Jetzt habe ich hier gelesen und vermute dass das Amt mir so kein Arbeitslosengeld bewilligen wird.
Macht es mehr Sinn mich dem Amt jetzt zur Vermittlung im Rahmen meiner Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen und später eventuell einen Antrag auf Rente zu stellen oder besser gleich den Rentenantrag und Antrag auf Übergangsgeld zu stellen?
Ich habe im Prinzip Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld da ich mehr als 40 Jahre versichetungspflichtig gearbeitet habe. Meine Tendenz geht jetzt aber eher dazu mich arbeitsuchend zu melden im Rahmen meiner Möglichkeiten um erst einmal Arbeitslosengeld zu erhalten. Allerdings weiß ich nicht was der Ärztliche Dienst entscheidet und ob dessen Entscheidung gegen die Bewilligung des Arbeitslosengeldes steht.
Vielen Dank und herzliche Grüße
Gabriele
Christian Schultz
am 20.03.2023Hallo Gabriele, in Ihrem Fall wird gerade erst geprüft, ob die Nahtlosigkeitsregelung Anwendung findet. Bis zum Abschluss dieser Prüfung lohnt es sich nicht, über diese Fragen nachzudenken. Schauen Sie am besten einmal in diesen Beitrag: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankmeldung-nach-dem-krankengeld
Christian
am 19.03.2023Hallo Herr Schultz,
ich bräuchte bitte nochmal Ihre Hilfe bzw. Ihren Rat.
Ich musste im letzten Jahr (Juni 2022) krankheitsbedingt einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen (die in der letzten Zeit erhaltenen Befunde und Attests sagen aus, daß ich weniger als 3 Stunden arbeiten kann) Mein Arbeitslosengeld 1 ist seit November 2022 erschöpft. Einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 habe ich nicht gestellt, da ich nicht in die "soziale Schiene" geraten möchte. Bis dato habe ich keinerlei Rückmeldung der Rentenversicherung erhalten, was meinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente betrifft. Nun habe ich ein Schreiben von der Rentenversicherung erhalten, in dem folgendes steht:
"Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie nach dem Ende der Zahlung von Arbeitslosengeld einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 haben. Ggfs. senden Sie uns bitte eine Kopie des Bescheides des Jobcenters zu."
Wie ist dieses Schreiben zu verstehen und was mache ich am besten jetzt?
Sollte die Entscheidung meines Erwerbsminderungsantrages nicht unabhängig davon sein, ob ich einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 gestellt habe oder nicht?
Herr Schultz, ich bitte um eine Rückmeldung. Vielen Dank
Christian Schultz
am 20.03.2023Hallo Christian, ich gehe davon aus, dass die DRV diese Information zur Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen benötigt. Denn wenn Sie ALG II beziehen, dehnt das eine bestimmte Frist aus. Diese ist wichtig, damit Sie überhaupt Anspruch haben können. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/em-rente-aus-hartz-iv-beantragen-erfuelle-ich-die-voraussetzungen
Oliver Hanke
am 07.03.2023Hallo Christian,
auch wenn ich Dein Buch zum Thema besitze habe ich noch eine Frage:
Ich wurde mit Ablauf des 28.02.23 von meiner Krankenkasse ausgesteuert. Aufgrund einer weiteren, anderen Erkrankung (selbstverständlich mit AU-Bescheinigung), war ich erst gestern, bei der Arbeitsagentur um mich persönlich zu melden. Da diese Agentur immer freitags geschlossen hat, zählt meine Meldung ab letzten Freitag, 03.03.23 (die Anträge auf ALG habe ich selbstverständlich Ende Dezember gestellt).
Welche Nachteile habe ich nun zu erwarten (abgesehen davon, dass mir für zwei Tage kein Geld gezahlt wird)? Ich bin übrigens hörgeschädigt schwerbehindert und kann nicht telefonieren.
Viele Grüße
Oliver
Christian Schultz
am 09.03.2023Hallo Oliver, das ist zwar ärgerlich - weitere Nachteile haben Sie aber nicht zu befürchten. Durch den Nachversicherungsschutz waren Sie zum Beispiel lückenlos krankenversichert. In der Rentenversicherung ist der Monat auch erfasst. Also sollten Sie sich da keine weiteren Gedanken zu machen.
Dirk Anton
am 27.02.2023Hallo zusammen,
ich wende mich mit folgendem Problem an Sie:
ich befinde mich noch im Krankengeld werde allerdings am 10.3. 23 ausgesteuert.
Dann bin ich allerdings letztes Jahr im August wert während des Krankengeldbezuges gekündigt worden und demzufolge nun arbeitslos.
Wie verhalte ich mich jetzt?
Ich könnte mir vorstellen in meinem alten Job wieder zu arbeiten. Wie sieht das mit Teilhabe am Arbeitsleben oder Wiedereingliederung aus.
Eventuell könnte ich beim alten Arbeitgeber wieder anfangen.
Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe.
Mfg Dirk Anton
Christian Schultz
am 27.02.2023Hallo Dirk, Sie sollten sich in jedem Fall persönlich beraten lassen. Nur so können alle Ihre Fragen individuell geklärt werden.
Zuallererst sollten Sie jedoch Arbeitslosengeld beantragen. Denn auch bei einer Wiedereingliederung gibt es kein Gehalt von Ihrem Arbeitgeber: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/aussteuerung-wann-zum-arbeitsamt
Dirk Anon
am 07.03.2023Hallo Christian, Ich habe heute beim Arbeitsamt angerufen um einen Termin zu machen damit ich mich arbeitssuchend melde.
Bezüglich über die Höhe des Arbeitslosengelds habe ich einmal vorsichtig nachgefragt, wie denn dies berechnet wird. Man sagt mir das es aus den letzten 12 Monaten des Krankengeld errechnet wird und nicht vom ehemaligen Bruttolohn. Ist dies richtig? Vor dem Krankengeldbezug war ich durchgehend jahrzehntelang Sozialversicherungspflichtig angestellt. Freue mich jetzt schon auf eine Antwort mit freundlichen Grüßen Dirk
ps.: ich habe irgendwo gelesen ,dass die letzten 24 Monate herangezogen werden und daraus sich der ALG 1 Anspruch er rechnet. Worauf kann ich mich berufen?
Christian Schultz
am 09.03.2023Hallo Dirk, da hat der Mitarbeiter bei der Arbeitsagentur Quatsch erzählt. Das ALG wird NIEMALS auf Basis des Krankengeldes errechnet. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/berechnung-arbeitslosengeld-nach-krankengeld
ATH
am 12.02.2023Mein Krankengeld endet am 26.4... Reha ist erst ab 27.3... 3 Wochen.
Muss nun ALG beantragen.
Nach aktuellen Stand brauche ich noch eine Zeit um wieder ins Erwerbsleben starten zu können. Fraglich ob ich Vollzeit noch schaffe. Und vermutlich aktueller Job nicht mehr zumutbar. Aber in großer Firma-öffentlicher Dienst- gibt es genug Möglichkeiten.
Wie soll ich mich nun beim ALG Antrag verhalten?Was sag ich? Wenn ich nach Reha Antrag auf * Teil-Erwerbsminderungsrente stelle, kann ich trotzdem solange der Antrag läuft ins Erwerbsleben zurück?
Christian Schultz
am 13.02.2023Sie beantworten die Fragen bei der Arbeitsagentur wahrheitsgemäß - da kann man erst einmal nichts falsch machen. Und solange der Rentenantrag noch läuft, ist grundsätzlich auch eine Wiedereingliederung möglich.
Marianne Sieksmeyer
am 09.02.2023Hallo liebes Team,ich bin seit November 2021 wegen einem Bandscheibenvorfall krank geschrieben. Das Krankengeld wird im Mai 2023 auslaufen.Ich habe während der Zeit 3 weitere Bandscheibenvorfälle bekommen. Im Oktober bin ich operiert worden,aber die OP hat zu keiner Besserung der Schmerzen geführt. Im Mai und im Dezember 2022 habe ich jeweils für 3 Wochen eine ambulante Reha gemacht,auch ohne Besserung der Beschwerden, während der Rehamaßnahmen ist es zu 2 weiteren Bandscheibenvorfällen gekommen.
Meine Frage ist nun,welche Möglichkeiten habe ich.Ich würde im Juni 2024 eine Rente nach 35 Jahren bekommen, natürlich mit Abschlägen,aber egal.Wie kann ich fie Zeit bis dahin überbrücken? Dazu sei noch gesagt,ich arbeite in der Pflege,wozu ich aber so nicht mehr in der Lage bin.
Vielen Dank im voraus für eine Antwort
Christian Schultz
am 10.02.2023Hallo Marianne, ungefähr im März sollten Sie Arbeitslosengeld beantragen. Das ist der übliche Weg, wenn das Krankengeld ausläuft. Ich empfehle Ihnen auch prüfen zu lassen, ob Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben - denn damit können Sie Ihre Abschläge in der vorgezogenen Altersrente deutlich nach unten bringen.
Thomas Lang
am 09.02.2023Guten Tag,
meine Situation ist chronologisch die folgende:
- Arbeitsunfähig aufgrund mehrerer psychischer Erkrankungen seit 06.04.2021
- Aus dem Krankengeld ausgesteuert seit dem 03.10.2022, davir durchgehend krankgeschrieben.
- Von der Arbeitsagentur nach §145 beurteilt, weniger als 15 Stunden Arbeitsfähigkeit pro Woche
- Stationäre Reha vom 08.11.2022 - 24.11.2022, musste auf ärtzliches Anraten aufgrund meiner gesundheitlichen Lage abgebrochen werden
- Der Reha-Entlassungsbericht bescheinigt mir eine Arbeitsunfähigkeit
- Die deutsche Rentenversicherung hat mir kürzlich das Übergangsgeld für die Zeit der Reha gezahlt
- Die Arbeitsagentur hat mir rückwirkend ALG 1 für November, Dezember, Januar gezahlt.
Ich möchte jetzt auch auf Anraten meiner Hausärztin einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, da auch sie der Ansicht ist, dass ich die nächsten zwei Jahre voraussichtlich nicht mehr arbeitsfähig bin.
Sollte ich nun warten, bis die Arbeitsagentur mich dazu auffordert, oder kann ich den Antrag auf Erwerbsminderungsrente auch schon selbständig bei der Deutschen Rentenversicherung stellen?
Vielen Dank und Grüße,
Thomas Lang
Christian Schultz
am 09.02.2023Hallo Thomas, den Antrag zur EM-Rente können Sie jederzeit selbst stellen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass dieser schnell abgelehnt wird, weil ja erst kürzlich im Rahmen der DRV-Reha Arbeitsunfähigkeit (für Ihren letzten Beruf) festgestellt wurde. Aber eben keine Erwerbsminderung (für den gesamten Arbeitsmarkt). Sie können es versuchen, aber die Chancen stehen nicht gut.
Thomas Lang
am 09.02.2023Hallo Herr Schultz,
und danke für Ihre rasche Antwort, die mich jetzt doch sehr verunsichert hat und mir gewisse Zukunftsängste bereitet.
Im Reha-Abschlussbericht steht: "[...] Wir erachten Herrn L. aktuell als arbeitsunfähig. [...] In der kurzen Zeit konnte keine differenzierte Einschätzung der Erwerbsfähigkeit im Rahmen der sozial-medizinischen Einschätzung erfolgen. Wir empfehlen eine erneute Begutachtung zum späteren Zeitpunkt nach stabiliserenden psychotherapeutischen Maßnahmen im ambulanten Bereich [...]
Das geht aber nun schon seit fast 2 Jahren so, und ich werde nicht mehr gesund.
Wie sollte ich denn nun am besten weitermachen, wenn die Rentenversicherung meinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente komplett ablehnt? Woher beziehe ich dann mein Geld zum leben?
Vielen Dank und Grüße,
Thomas Lang
Christian Schultz
am 10.02.2023Da sollten Sie sich individuell beraten lassen, das kommt immer auf Ihre persönliche Situation an. Eine Weile erhalten Sie ja nun ALG I - aber, wie es nun weitergeht, muss man sich für den Einzelfall anschauen.
Thomas Lang
am 12.02.2023Werter Herr Schultz,
vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Ich habe den Rentenantrag gestern gestellt und warte nun einfach mal ab.
Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid kann ich immer noch einlegen, zudem werde ich jetzt Mitgleid im SOVD.
Eine letzte Frage hätte ich noch an Sie: sollte ich der Arbeitsagentur nun mitteilen, dass ich den Antrag auf Rente gestellt habe? Und wie lange zahlt mir die Arbeitsagentur noch das ALG 1 nach §145 III ? Maximal 6 Monate oder 12 Monate?
Vielen Dank!
Thomas Lang
Christian Schultz
am 13.02.2023Das kommt darauf an, wie lange Sie vorher eingezahlt haben und wie alt Sie sind: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/alg-i-wie-lange-bekomme-ich-da-eigentlich
Thomas Lang
am 13.02.2023Vielen Dank!
Sollte ich der Arbeitsagentur mitteilen, dass ich den Rentenantrag gestellt habe?
Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.
Thomas Lang
Didi
am 09.02.2023Hallo, ich war nun seit Sept. 2021 krank und hatte mehrere Bauch-OPs (letzte am 25.01.23). Lt operierende Arzt bin ich ab 01.05.23 wieder voll arbeitsfähig. Da ich aber ab 26.02. von der Krankenkasse ausgesteuert bin, habe ich ALG1 beantragt und dachte ich fall bis 01.05. in die Nahtlosregelung. Das Arbeitsamt drängt mich zur Beantragung der Erwerbsminderungsrente (oder Reha, was aber lt. Arzt nichts bringt). Ich könnte bereits nach Alter und 60 % Schwerbehinderung abschlagsfrei die reguläre Rente beantragen. Muss und möchte aber unbegrenzt dazu verdienen. Mein früher Chef nimmt mich nur, wenn ich mehr als 15 Std wöchentlich und ab 1. Mai wieder einsatzfähig bin (bin LKW-Fahrer). Wenn ich EM Rente beantrage, darf ich nicht mehr als 15 Std/Woche arbeiten. Auch wenn ich die reguläre Rente beantrage könnte ich wohl bis zur Bewilligung (was ja sicher bis über den 01.05. hinaus dauern wird) nur die 165 Euro zum ALG1 hinzuverdienen. Wie sollte ich mich verhalten bzw was ist für mich der beste Weg?
Christian Schultz
am 09.02.2023Hallo Didi, wir können hier im Forum keine Einzelfallberatung machen, dafür müsste man deutlich mehr Informationen haben.
Zur allgemeinen Einordnung: Die Arbeitsagentur MUSS Sie nach der Aussteuerung in die Reha schicken, wenn die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung greift. Siehe hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/aussteuerung-muss-ich-jetzt-nochmal-in-die-reha
Wenn Sie laut Ihrem Arzt bald wieder arbeiten können, werden Sie ohnehin keine EM-Rente erhalten. Davon ist auszugehen. Aber wie gesagt: Lassen Sie sich bitte persönlich beraten.
Carmen
am 06.02.2023Hallo Herr Schultz,
Ich habe kurze Fragen zur (Teil-)Erwerbsminderungsrente.
Ausgangspunkt: Ich bin seit Oktober 2020 erkrankt, aktuell befinde ich mich in der Nahtlosigkeitsregelung und habe eine EMR (50%: so war auch das Gutachten) beantragt. Ich warte auf den Bescheid der DRV, aufgrund einer mündlichen Aussage kann ich davon ausgehen, dass der Bescheid kommen wird (50%). Mein ALG I im Rahmen der Nahtlosikgkeit läuft noch bis Mitte Mai.
Wie lange habe ich nach dem Erhalt des Bescheids von der DRV Zeit, mit meinem Arbeitgeber zu regeln, dass mein Vertrag temporär reduziert wird?
Wird mit dem Datum des Bescheids dann das ALG I auf die Hälfte eingekürzt?
Eine Wiedereingliederung steht mir nicht zu, oder? Ich werde dann mit verminderter Stundenzahl (50%) starten müssen, oder?
Ganz herzlichen DANK für Ihr Engagement!!!!
Christian Schultz
am 06.02.2023Hallo Carmen, sobald der Rentenbescheid vorliegt, reagiert die Arbeitsagentur. Halbe EM-Rente bedeutet halbes ALG I. Ich weiß nicht, wie lange das mit dem Arbeitgeber zu regeln ist, da sind wir schon im Arbeitsrecht. Aber aus der Praxis sind mir hier keine Schwierigkeiten von anderen Betroffenen bekannt.
Das mit der Wiedereingliederung hängt ja von Ihrem Gesundheitszustand ab. Aber natürlich können Sie das mit dem Arbeitgeber besprechen.
Carmen
am 06.02.2023Danke Herr Schultz, für die schnelle Antwort.
Eine Wiedereingliederung könnte ich aber max. bis Mitte Mai machen, da dann das ALG I endet. Oder ich finde mit dem Arbeitgeber eine Regelung im Sinne von Abfeiern der alten Urlaubstage. Das wäre so ein Modell, welches mir vorschwebt. Alte Urlaubstage werden auf das Zeitkonto gebucht und so kann ich meinen Start flexibler gestalten.
Da der Rentenbescheid ja rückwirkend (Datum des Reha Antrags letztes Jahr) ist, muss ich aber nicht rückwirkend ein halbes ALG I zurückzahlen, oder? Der Bescheid gilt ab dem Ausstellungsdatum und ab dann wird geteilt ALG I und halbe EM-Rente, oder?
Ganz lieben Dank für Ihre Unterstützung...
Christian Schultz
am 06.02.2023Sie müssen nichts zurückzahlen, das regeln Arbeitsagentur und Rentenversicherung hinter den Kulissen unter sich.
Andree
am 06.02.2023Hallo Herr Schultz,
ich werde im Mai nach 78 Wochen (72) Krankengeldbezug ausgesteuert.
Während dieser Zeit wurde ich gekündigt. Ich befinde mich auf dem Weg der Besserung und strebe nicht an, Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Wie muss ich mich jetzt verhalten? ALG 1 beantragen?
Mit besten Grüßen
Andree
Christian Schultz
am 07.02.2023Ja, erstmal in jedem Fall ALG I beantragen, rund zwei Monate vor dem Ende des Krankengeldes.
Christian
am 01.02.2023Hallo Herr Schultz,
ich habe im letzten Jahr hier schonmal ein paar Zeilen verfasst.........ich bin mittlerweile 46 Jahre alt und warte noch immer auf eine Rückmeldung der DRV Berlin, was meinen Erwerbsminderungsrentenantrag betrifft, den ich im Juni bedingt durch meine Krankheit stellen musste. Falls diese dann doch irgendwann mal genehmigt werden sollte, fällt die EM Rente mit Sicherheit nicht gerade hoch aus. Sie hatten ja geantwortet, daß die klassische Aufstockung bei voller EM-Rente die Grundsicherung nach dem SGB XII wäre. (ich hoffe das habe ich damals so richtig verstanden)
Damit wird die Rente quasi auf "Hartz-IV-Niveau" angehoben.
Nun meine Frage dazu...........wenn ich diese Grundsicherung beantragen muss, wie sieht es dann mit einem bzw. meinem Auto aus?.....in meinem Fall ein 22 Jahre altes Auto mit fast 200.000 Kilometer auf dem Tacho und einem Wert bestimmt unter 6000€. Zu mir: Ich bin 46 Jahre alt und kann krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten. Dürfte ich dann in meinem Fall das Auto behalten?.....oder könnte man mir dieses wegnehmen?
Mit freundlichen Grüßen Christian
Christian Schultz
am 02.02.2023Hallo Christian, natürlich muss man sich immer den Einzelfall anschauen. Aber die Chancen, dass Sie dieses Auto auch in der Grundsicherung behalten dürfen, stehen sehr hoch.
Christian
am 08.02.2023Hallo Herr Schultz,
erstmal vielen Dank für Ihre Antwort vom letzten Mal. Ich habe noch etwas vergessen zu fragen. Wenn dann meine EM Rente zu gering ausfallen und ich mit der Grundsicherung aufstocken müsste..........müsste man diese Aufstockung zurückzahlen, wenn man später von den Eltern etwas erbt? Noch eine Frage zu der Erwerbsminderungsrente: Wenn diese zu gering ausfällt, was gäbe es noch an Aufstockungsoptionen?......Aufstockung Wohngeld und Aufstockung Grundsicherung sind mir nun bekannt. Was wäre, wenn man nur eine Teil- und nicht die volle Erwerbsminderungsrente erhält? Würde auch bei dem ganzen das Bürgergeld eine Rolle spielen oder hat das Bürgergeld mit diesem Thema überhaupt nichts zu tun?
Schonmal vorab vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen
Christian Schultz
am 08.02.2023Bei der Grundsicherung zählt das Zuflussprinzip. Das heißt, Sie müssen nichts zurückzahlen, wenn Sie irgendwann etwas erben. Aber ab dann bekommen Sie möglicherweise keine Grundsicherung mehr.
Bei teilweiser Erwerbsminderung gibt es keine Grundsicherung, sondern Bürgergeld. Sie sind ja noch "teilweise" erwerbsfähig. Und falls Sie Anspruch auf Wohngeld hätten, müssten Sie dieses ohnehin vorab beantragen. Grundsicherung oder Bürgergeld gibt es nur, wenn Sie keinen Anspruch auf Wohngeld haben.
Frank Skipper
am 31.01.2023Habe einen Trachiustoma und kann in meiner Firma damit nicht arbeiten ( Chemie), bin auf den Trachiustoma (Krebs OP) über 2Jahren noch krankgschrieben. Also jezt ALG1. Habe nächste Woche in einer andern Firma ein Vorstellungsgespräch, wo ich geerne Arbeiten möchte. Wann kündige ich meinen Arbeitsplatz den ich schon über 30 Jahre habe? oder wie mach ich das? Habe dann ja 2 Arbeitsplätze ( wenn der Trachiustoma raus kommt solte ich wieder in der Chemie arbeiten). Möchte wenn das klappt dann lieber den neuen gesunden Arbeitsplatz vorziehen. Trotz mindeslohn und verzicht auf Altenfrei 2Tage im Monat.
Christian Schultz
am 01.02.2023Hallo Frank, Ihre Kündigungsfrist steht in Ihrem Arbeitsvertag. Diese Frage kann ich deshalb nicht beantworten. Bevor Sie in der neuen Firma anfangen, müssen Sie natürlich kündigen.
Ruth
am 17.01.2023Hallo,
danke für die vielen hilfreichen Infos. Ich habe aber noch eine Frage:
Mein Krankengeld endet Mitte März. Ist es möglich, mich nicht direkt zum 15.März arbeitslos zu melden, sondern erst 2-3 Monate später (und mich so lange freiwillig zu versichern)? Wenn ja, was müsste ich da beachten?
Hintergrund ist: Ich würde gerne aktuell den Stress mit dem Amt sparen, und es kann auch gut sein dass ich noch einmal längere Zeit (6-8 Wochen) in eine Klinik gehe in nächster Zeit - so weit ich das verstanden habe, wird ALG 1 während Krankheit maximal für 6 Wochen weiter gezahlt. Oder ist es möglich, die Zahlung zu unterbrechen und danach wieder aufzunehmen? Oder verfällt der Anspruch, wenn man länger als 6 Wochen krank ist?
Danke für eine Antwort!
Christian Schultz
am 17.01.2023Hallo Ruth, in der Praxis führt das mitunter zu Problemen. Wenn Sie diesen Weg gehen möchten, sollten Sie sich vorher individuell beraten lassen. Zum Beispiel bei meinen Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Sabine Hammer
am 09.01.2023Lieber Herr Schulz,
Leider erreiche ich beim sovd Hessen, Berlin und Schleswig-Holstein aktuell niemanden, habe aber eine dringende Frage:
Ich werde Ende Januar ausgesteuert und habe nun bestmögliche ärztliche Unterlagen beschafft, um unter die Nahtlosigkeitsregelung zu fallen. In meinem Arztbericht steht, dass ich die kommenden 6 Monate und darüber hinaus nicht mehr als 2 Stunden arbeiten kann.
Wenn ich diese Unterlage bei der Agentur für Arbeit einreiche, kann ich mich dennoch dem Arbeitsmarkt im Rahmen meiner Möglichkeiten zur Verfügung stellen?
Ich wäre sehr dankbar für Hilfe!
Besten Gruß,
Sabine Hammer
Christian Schultz
am 09.01.2023Hallo Frau Hammer, mit diesem Arztbericht sollte die Nahtlosigkeitsregelung ziemlich sicher zur Anwendung kommen. Aber natürlich ist es - im Notfall - immer noch möglich, dass Sie sich dem Arbeitsmarkt theoretisch zur Verfügung stellen. Auch mit solchen Arztberichten.
Sabine Hammer
am 09.01.2023Haben Sie tausend Dank für die schnelle und beruhigende Rückmeldung!
Herzlichen Gruß,
Sabine Hammer
Frank Ternes
am 05.01.2023Moin,
wo ich Hilfe gebraucht habe, habe ich keine bekommen. Darum bin ich bei der SOVD wieder ausgetreten.
Nicht einmal auf meine E-Mail"s haben sie geantwortet.
MfG
Christian Schultz
am 05.01.2023Hallo Frank, das tut mir leid - und das ist auch aus meiner Sicht als Angestellter beim SoVD bedauerlich. Schreiben Sie uns gern an presse@sovd-sh.de, wo genau das war. Dann können wir zumindest sicherstellen, dass so etwas in Zukunft nicht mehr passiert.
Lucas
am 02.01.2023Hallo Zusammen,
ich wollte mich heute Arbeitslos melden und bin leider Corona Positiv, weswegen ich nun Zuhause bin und mich nicht persönlich melden kann. Die beim Arbeitsamt sagen mir jetzt, dass ich erstmal gesperrt werde und meine Chancen, auf Arbeitslosengeld, sehr gering sind. Der Berater am Telefon meinte, dass ich morgens hätte rein kommen sollen mit FFP 2 Maske. Ich dachte mein Schwein pfeift. Ich komme doch nicht mit positiven Schnelltest vorbei und fahre Bahn. Was kann ich tun und ist das rechtens?
Meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann ich heute Nachmittag beim Arzt abholen und ich bin bis zum 04.01.2022 krank geschrieben.
Im Oktober habe ich ihnen mitgeteilt das mein Vertrag ende Dezember endet. Das wurde angeblich nicht hinterlegt.
Christian Schultz
am 02.01.2023Hallo Lucas, da kenne ich die Rechtslage leider nicht. Aber wenn Sie sich verspätet arbeitslos melden, verringert sich Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld im schlimmsten Fall um diese Tage. Es ist nicht so, dass Ihr kompletter Anspruch verloren geht.
Katja
am 09.12.2022Guten Tag ich brauche dringend Hilfe
Ich bin seit letztes Jahr September krankgeschrieben und werde bald von der Krankenkasse ausgesteuert. Ich habe noch meine Arbeitsstelle kann aber leider noch nicht arbeiten. Was passiert jetzt ? Muss ich zur Arbeitsagentur oder zu meinem Arbeitgeber? Von wem bekomme ich noch Geld? Bin zu jung für eine Erwerbsminderungsrente . Steht mit Arbeitslosengeld zu und wie muss ich vorgehen?
LG
Katja
Christian Schultz
am 12.12.2022Hallo Katja, lesen Sie am besten erst einmal diesen Beitrag. Ansonsten empfehle ich Ihnen eine persönliche Beratung: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankmeldung-nach-dem-krankengeld
Bille G.
am 23.11.2022Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. Aussteuerung und ALG1 Antrag. Wenn ich nach Reha und Aussteuerung eine SWE der DRV mache und diese aus gesundheitlichen Gründen abbreche, muss ich mich bei Agentur für Arbeit melden. Vom Arzt weiter AU da Arbeitgebervertrag noch besteht. Was fülle ich jetzt beim ALG1 Antrag aus bei der Frage, ob und seit wann und wie lange noch AU besteht? Die AU Bescheinigung soll man ja nicht abgeben wegen dann drohender Ablehnung von ALG 1?
VG Bille G.
Christian Schultz
am 23.11.2022Nur wenn die Nahtlosigkeitsregelung abgelehnt wurde, kann die Krankmeldung ein Problem beim ALG I sein. Sonst nicht.
Klaus- Dieter Kaufhold
am 20.11.2022Was ist aber wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann aber immer noch zum Unternehmen gehöre? Bin im August 45 Jahre dabei.
Bin 59 Jahre, eine Umschulung kommt nicht mehr in Frage. Bin zur Zeit in einer Tagesklinik in Behandlung.
Christian Schultz
am 21.11.2022Das ist der klassische Fall im Bezug von Krankengeld. Selbst wenn Sie nach der Aussteuerung ALG I beziehen, bleibt Ihr Arbeitsvertrag bestehen. Er ruht gewissermaßen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/langzeitkrank-was-ist-jetzt-mit-dem-arbeitsverhaeltnis
Nada Knezevic
am 15.11.2022Hallo Herr Schulz,
Ich bin seit 17 März 2022 krankgeschrieben, meine Job habe ich damals leider kündigen müssen,
Sudeck Syndrom rechte Hand,seit 2018 chronisch! Ich war in der Reha vom 4 Oktober bis 25 Oktober 2022 arbeitsunfähig für circa 2-3 Wochen entlassen.) mein Arzt hat mich aber noch 4 Wochen krankgeschrieben danach muss ich mich auf dem Arbeitsamt melden. Meine Frage ist kann ich mich noch weiter krankschreiben lassen ? Oder macht da die Krankenkasse nicht mit oder ist es besser zum Amt? Meine Schmerzen in der Hand sind trotzdem nicht besser geworden obwohl ich so entlassen worden bin.
Christian Schultz
am 16.11.2022Hallo Nada, wenn Sie wirklich arbeitsunfähig sind, sollten Sie sich auch krankschreiben lassen. Da kann die Krankenkasse dann auch nichts sagen.
Sandra
am 15.11.2022Hallo Herr Schultz,
ich werde am 20.12 ausgesteuert.Hab Rückwirkend eine Teil Erwerbsminderungsrente zugesprochen bekommen.Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt.Ich habe CFS nach Long Covid und kann keine 3 Std pro Tag arbeiten.Laut Krankenkasse,soll ich mich jetzt beim Jobcenter melden.Ich befinde mich noch in ungekündigter Stellung.Hatte aber vorher bereits nur ein Teilzeit Job.Steht mir dann überhaupt ALG 1 zu?.Muß ich mich weiter krankschreiben lassen.Greift da die Nahtlosigkeit,weil ich habe ja bereits einen Rentenbescheid,aber halt nur für die Teil EM..
Christian Schultz
am 15.11.2022Hallo Sandra, wir können wir nicht komplett auflösen, was in Ihrer Situation am besten wäre. Dafür müsste man sich Ihre Unterlagen anschauen. Aber auch nach einer Teilzeitbeschäftigung haben Sie generell Anspruch auf ALG I. Womöglich reicht das dann nicht aus, so dass Sie mit ALG II aufstocken müssen.
Ob Sie sich nach der Aussteuerung weiter krankschreiben lassen sollen, hängt dann davon ab, ob die Nahtlosigkeitsregelung greift. Das muss man abwarten. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankmeldung-nach-dem-krankengeld
Walter
am 27.10.2022Hallo Herr Schultz,
konkreter Fall:
nach vollem Krankengeldbezug und Nahtlosigkeit mit längerem ALG 1 - Bezug dann Aufforderung zum Rehaantrag. Rehaantrag wird von DRV abgelehnt wegen angeblich Erfolglosigkeit. Ich legte Widerspruch zum Ende der Frist fristgemäß dagegen ein. Noch innerhalb der Widerspruchsfrist fordert mich die DRV mit Fristsetzung zum Rentenantrag auf. Den Rentenantrag unterlasse ich, da ich ja Widerspruch eingelegt habe. keinerlei Reaktion der DRV auf meinen Widerspruch über Monate. Dann die nächste letztmalige Aufforderung der DRV zum Rentenantrag mit Frist. ich weise nochmals auf meinen Einspruch hin, keine Reaktion der DRV. Als würde es meinen Einspruch gar nicht geben. Völlig irre.
Meine Frage: habe ich evtl. im Zuge der Umdeutung eines Rehaantrages hin zu einem Rentenantrag überhaupt ein Widerspruchsrecht? Lt. Schriftstück zur Ablehnung des Rehaantrages kann ich Rechtsmittel einlegen.
Ich bin hier ratlos.
MFG
Christian Schultz
am 29.10.2022Hallo Walter, gegen einen Bescheid können Sie im Sozialrecht immer Widerspruch einlegen. Innerhalb von einem Monat. Ich empfehle Ihnen da aber in jedem Fall sozialrechtliche Unterstützung.
Grenzgänger2011
am 13.10.2022Hilfe,
mein Lebensgefährte wird ausgesteuert im Dezember nach 2 voneinander unabhängigen Krankheiten.
Juni 2021 - Darmdurchbruch, im Dezember Hirntumor.
Fakt:
1. Es steht in den kommenden Wochen eine weitere OP an, Rückverlegung des temporären künstlichen Darmausgangs
2. Von beiden Krankheiten wird er vollständig genesen
3. Er hat einen Arbeitsplatz seit 2014, den er behalten wird, da er nach Genesung wieder normal arbeiten kann
4. Erwerbsminderungsrente kommt daher nicht infrage
5. Bis auf die bevorstehende OP stehen keine Behandlungen mehr an, die Genesung braucht einfach nur Zeit.
Fragen:
Welche Schritte müssen gemacht werden, um weiter Leistungen (ALG I?) beziehen zu können?
Wenn ich es richtig verstanden habe, kann Arbeitslosengeld I beantragt werden (er arbeitet in DL seit 2014 ohne Unterbrechung), aber einige Ratgeber sagen,
Man solle auf keinen Fall gegenüber dem Arbeitsamt erwähnen, dass man krank ist - sonst gibt es eventuell kein Geld, da man ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
Aber verstecken kann man das ja auch nicht, man will ja keinen neuen Job, sondern den alten Job weiterführen, aufgrund der Krankheit kann daher auch nicht an Trainings oder potentiellen
Bewerbungsgesprächen teilgenommen werden - ist auch nicht gewollt, Job ist ja da.
Wer bezahlt die OP, wenn nach Aussteuerung keine Krankenversicherung mehr besteht? Selbst bezahlen kommt ohne Einkommen ja nicht infrage, ich kann dies nicht übernehmen, da ich seinen Teil des Hauskredits übernehmen werde.
Christian Schultz
am 17.10.2022Hallo, wir können hier leider keine detaillierte Einzelfallberatung vornehmen, das geht nur anhand Ihrer Unterlagen - und zwar bei meinen Kollegen in der Sozialberatung: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Odin
am 08.12.2022Hallo Herr Schultz,
Ich bin bereits Mitglied im SoVD und dieser ist auch schon für mich aktiv, wofür ich sehr dankbar bin. Trotzdem möchte ich meine Situation in diesem Block schildern, da es vielleicht auch für andere hier interessant sein könnte.
im Juni 2021 wurde ich wegen Leberzirrhose krankgeschrieben. Ich bin 80% schwerbehindert, Schwerbehindertenausweis, Kennzeichen aG, z. Zt. Pflegegrad 2 vorläufig bis Febr. 2023. Im Juni 2022 hatte ich eine Lebertransplantation. Im Juli beantragte ich eine Berufsunfähigkeit bei meiner Pensionsversicherung Allianz, diese wurde rückwirkend anerkannt, monatl. Beträge fließen, jedoch mit jährlicher Nachkontrolle der Berufsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit bezog sich auf mein jetziges noch bestehendes Arbeitsverhältnis, dass auch weiterhin noch besteht und auch die Krankmeldungen wurden dort immer vorgelegt. Aussteuerung erfolgt am 13. Dezember 2022. Weiterhin ständige Kontrolluntersuchungen im UKSH-Kiel und meinem Hausarzt, der die AU-Bescheinigungen ausstellt. Im September beantragte ich EMR, gleichzeitig meldete ich mich bei AFA für die Nahtlosigkeitsregelung und ALG1, Gesundheitsfragen wurden beantwortet und Befunde vorgelegt. Die sehr schnelle Absage der Rentenversicherung zur EMR erfolgte bereits im November. Einspruch durch den SoVD wurde eingelegt (Flensburg). Absage und Einspruch wurden der AfA vorgelegt. Bevor ich die Absage der DRV und den Widerspruch bei der AfA eingereicht habe, bekam ich die Auskunft, es wäre alles i. O., alle Unterlagen vorhanden, die Leistung ALG 1 würde ab 14.12.2021 geleistet. Nun aber bekomme ich die Rückmeldung, dass darüber noch nicht entschieden werden könnte und ich noch einmal eingeladen werden sollte. Einladung zum 19.12.201 mit dem Betreff: Gespräch über meine berufliche Zukunft“. Es scheint, als wenn es dann mit Nahtlosigkeit nicht funktionieren werde und ich mich, wenn es doch noch dazu kommt, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen soll. Dem werde ich dann auch nachkommen, um ALG 1 zu bekommen. Davon abgesehen bin ich nicht gesund, weiterhin Komplikationen mit dem Lebertransplantat, neue OP geplant für 2023. verrückte Welt, warum man zu solchen Maßnahmen greifen muss, oder wie Sie es so treffend beschrieben haben „Taschenspielertricks“.
Jetzt zu meiner Frage. Kann ich mich trotzdem von meinem Hausarzt krankschreiben lassen, damit die BU-Rente weiterhin von der Pensionskasse bezahlt wird, die Krankschreibung bezieht sich ja auf mein bestehendes Arbeitsverhältnis. Bis jetzt bekommt mein Arbeitgeber die AU regelmäßig von mir. Muss ich die AU dann auch der AfA vorlegen? Dies wollte ich gerne vermeiden, da ich ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss?
Für eine Antwort hier wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Viele Grüße
Christian Schultz
am 08.12.2022Hallo, ich kenne die Bedingungen Ihrer privaten BU-Versicherung nicht. Müssen Sie sich dafür fortlaufend krankschreiben? In der Regel reicht es doch aus, wenn ein Arzt Ihrer Wahl Berufsunfähigkeit für mindestens sechs Monate bescheinigt.
Im Notfall hilft wohl wirklich nur, die dann folgende Krankmeldung nicht bei der Arbeitsagentur vorzulegen. Aber da Sie bereits die Beratung des SoVD nutzen, sollten Sie das wirklich mit den Kollegen im Detail - anhand Ihres konkreten Falles - klären.
Odin
am 08.12.2022Hallo Herr Schultz,
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Nach heutiger Rücksprache mit dem SoVD ist es sogar wichtig sich weiter krankschreiben zu lassen, da Einspruch bei der DRV zum ablehnenden EMR Bescheid eingelegt wurde. Die DRV überprüft das. Die AU-Bescheinigung sollte weiterhin beim Arbeitgeber und der Krankenkasse abgegeben werden. So die Auskunft des SoVD.
Viele Grüße
Beate
am 12.10.2022Hallo Herr Schultz,
zu meiner Frage vom 19.9.22, gerade hörte ich in einem Beitrag von Ihnen bei YouTube, dass man mit Antrag auf EMRente bei der KVdRV
Krankenversichert ist. Wenn die Ablehnung kommt, ist man ja raus. Ist man mit dem Widerspruch wieder drin in der KVdR?
Oder habe ich da was falsch verstanden? Danke für die Antwort und Grüße Beate
Christian Schultz
am 17.10.2022Hallo Beate, das weiß ich leider nicht aus dem Stehgreif. Vorsichtshalber würde ich aber erst einmal vom "Nein" ausgehen.
Schmidt
am 25.09.2022Hallo, die Verzweiflung ist groß.
Es geht um meinen Vater. Er wurde von der Krankenkasse ausgesteuert, und nach der Reha hieß es er kann weniger als 16 Stunden die Woche arbeiten, dadurch sagt das Arbeitsamt sie sind nicht für ihn zuständig, er soll Erwerbsminderungsrente beantragen.
Gesagt getan, jetzt bekommt mein Vater kein Geld. Weder vom Arbeitsamt, oder sonst irgendwem.
Grundsicherung wurde abgelehnt weil er Erwerbsminderungsrente beantragt hat. Wir sind verzweifelt, wie kann es sein das mein Vater absolut kein Geld bekommt?
Christian Schultz
am 26.09.2022Hallo, das ist in der Tat eine schwierige Situation. Trotzdem müsste es möglich sein, für die Interimszeit ALG II zu beziehen. Im Zweifel lassen Sie sich gern von meinen Kollegen beraten: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Nicola Casamassima
am 25.09.2022Hallo, ich brauche Hilfe um einen Problem zu Losen, ich bin 60 Jahr alt
Ich war krank von 21.12.2018 78 lang und damit Krankengeld für 78 Wochen bezogen, in diesem Zeitraum habe ich auch einen Reha für 3 Wochen gehabt, und ich würde entlassen dass ich meine alte Arbeit nicht mehr üben kann. Am 19.08.2020 würde ich von Krankenkassen ausgesteuert, und danach ab den 20.08.2020
Arbeitslosengeld beantragt, es würde mir für 18 Monate bewilligt, inzwischen von 11.11.2021 bis 10.07.2022 habe ich Teilhabe am Arbeitsleben erledigt in einem BFZ Schule. Und ab den 11.07.2022 meine restlichen Arbeitslosengeld beantragt, und dass am 08.02.2023 endet, inzwischen bin ich krank seit 4 Wochen und leider habe ich noch starke Rücken Problem, meine Frage ist: Nachdem ich 6 Wochen krank bin , bekommen ich wegen dieselbe Krankheit vom 21.12.2018 (Rückenschmerzen) wieder Krankengeld für 78 Wochen, oder nicht? Weil inzwischen sind die 3 Jahre Sperrzeit vorbei, und dass ich von 21.12.2018 bis am 25.08.2022 nicht wegen die selbe Krankheit krank war? Und wenn ja, was passiert nach diesem 78 Wochen? Habe ich wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 und wie vielen Monaten?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 26.09.2022Hallo Nicola, in seltenen Fällen kann nach Ablauf von drei Jahren erneut Krankengeld bezogen werden. Aber hierfür müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankengeld-zweimal-ist-das-moeglich
Joszt
am 22.09.2022Guten Tag!
Ich habe ein Problem welches ich leider nicht gelöst bekomme.
In meinem Fall geht es um meinen Vater welcher bis vor Mai Arbeitslosengeld erhalten hat, da er arbeitsunfähig wegen einer Krankheit war und ausgesteuert wurde von der Krankenkasse.
Nun hat er seit Mai wieder angefangen zu arbeiten und jetzt vor 7 Wochen hat er eine Bandscheibenvorwölbung diagnostiziert bekommen. Er konnte nicht laufen und nun ist er noch 2 Wochen krankgeschrieben.
Die Krankenkasse meint er hätte kein Anspruch auf Krankengeld und die Agentur für Arbeit sagt, dass die Krankenkasse dafür aufkommen muss.
Nun schieben mich beide ab und ich weiß nicht was ich machen soll.
Würde mich sehr freuen, wenn Sie mir Rat in dieser Angelegenheit geben würden.
Mit freundlichen Grüßen,
Joszt
Christian Schultz
am 22.09.2022Hallo Joszt, hier ist die Frage zu klären, ob die Bandscheibenvorwölbung mit der ersten Erkrankung, für die Krankengeld bezogen wurde, zusammenhängt. Wenn ja, gibt es tatsächlich kein Krankengeld. Mit dem Arbeitslosengeld müsste man sich das genauer anschauen.
Aber wie auch immer: Hier sollten Sie sich unbedingt persönlich beraten lassen.
Beate
am 19.09.2022Die Nahtlostigkeitsregelung wurde letzte Woche abgelehnt, der Widerspruch gegen EMR läuft seit 1/22, am 28.9.22 bin ich ausgesteuert, am selben Tag beginnt eine Reha von der RV. Aber ich bin ja nicht mehr krankenversichert. Aber noch weiter krank (CFS). Mein Mann ist privat krankenvers. Er würde mich 1,5 Std. anstellen, wegen der KV. Aber dafür muss ich doch gesund sein. Also freiwillig KV, aber wer bezahlt mir das? ich von meinem Pflegegeld (2.Pflegegrad)? Haben Sie einen Rat für mich? Vielen Dank und Grüße
Christian Schultz
am 20.09.2022Hallo Beate, die freiwillige Krankenversicherung müssen Sie selbst bezahlen. Ob es in Ihrem Fall noch eine andere Möglichkeit gibt, müsste man sich im Detail anschauen. Lassen Sie sich am besten persönlich vor Ort beraten.
Beate
am 20.09.2022Hallo Herr Schultz, vielen Dank für Ihre umgehende Antwort!
Noch eine FRAGE, muss ich weiterhin krank geschrieben sein, um die EM-Rente-Beantragung (Widerspruch)
nicht zu gefährden? Wenn ich für 1,5 Std. eingestellt würde, müsste ich doch die AU beenden, richtig?
Danke für Ihre Antwort und herzliche Grüße
Christian Schultz
am 21.09.2022So doof das klingt: In der Praxis lässt sich das nicht immer ganz einfach beantworten. Die Krankmeldung ist nicht immer sinnvoll - daher meine Empfehlung: Bitte persönlich beraten lassen.
Beate
am 22.09.2022Hallo Herr Schultz,
vielen Dank, ich habe mich beraten lassen und es läuft darauf hinaus, dass ich Alg beantragen werde und AU weiterhin habe, damit ich den Prozess des Widerspruchs EMR nicht gefährde. Es ist so verwirrend! Danke, dass Sie sich die Zeit nehmen zur Beantwortung der Fragen.
Das ist eine Wertschätzung der Hilfesuchenden. Herzliche Grüße
Kiki
am 25.08.2022Hallo
Ich habe nun den Antrag von der AfA. Am 8.10 läuft mein Krankengeld aus. Noch kein EM bzw. Rehaantrag gestellt. Unterlagen für den Arzt ausgefüllt.
Was kreuze ich im Antrag an, wie Leistungsfähig ich bin?
Vollzeit ja aber muss ich Einschränkungen angeben?
Wird dadurch der Anspruch verringert?
Bin verzweifelt.
Vielen Dank für Ihren tollen Kanal und diese Website.
Würde mich über eine Antwort freuen.
Gruß Kiki
Christian Schultz
am 26.08.2022Wir können hier leider keine individuelle Beratung im Blog durchführen. Bei solchen Fragen können Sie sich gern an meine Kollegen wenden: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Natalie Rausch
am 23.08.2022Hallo,
Meine Situation: Mein Krankengeld läuft in 1 Woche aus, beziehe unbefristete EU Rente wegen tlws. Erwerbsunfähigkeit und habe 18 Monate Anspruch auf ALG1, es besteht kein Arbeitsverhältnis mehr. Bin noch bis 31.08. krankgeschrieben. Habe einen Termin bei der Arbeitsagentur bzgl. Arbeitslosmeldung vereinbart. Den Gesundheitsfragebogen habe ich vorab bereits ausgefüllt und kann diesen gleich mit abgeben.
Nun zu meiner Frage: Muss / Sollte ich mich während das Arbeitsamt die Nachhaltigkeit prüft weiterhin krank schreiben lassen? Falls ja, soll ich die AU an das Arbeitsamt schicken? Was passiert, wenn die Nahtlosigkeit nicht festgestellt werden sollte und ich seit dem Tag der Arbeitslosmeldung AU Bescheinigungen an das Arbeitsamt geschickt habe? Habe ich dann überhaupt Anspruch auf ALG1, trotz der AU und nicht festgestellter Nahtlosigkeit???
Christian Schultz
am 23.08.2022Hallo Natalie, während der Prüfung können Sie sich ganz normal weiter krankschreiben lassen. Nur wenn die Nahtlosigkeitsregelung abgelehnt wird, wird die Krankmeldung zum Problem.
Natali Rausch
am 23.08.2022Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ist es von Nachteil, wenn ich mich während der Prüfung nicht krankschreiben lasse?
Theoretisch hätte man doch dann die Chance wieder einen Krankengeldanspruch zu erwerben, z.B. wenn eine neue, andere Krankheit eintritt oder wenn man 6 Monate ohne Krankschreibung wegen derselben Krankheit durchkommt?
Christian Schultz
am 24.08.2022Diese Frage ist sehr theoretisch - und kommt in der Praxis sehr selten vor. Ich empfehle an dieser Stelle ohnehin immer eine individuelle Beratung, da jeder Fall anders ist.
Christian
am 19.08.2022Hallo mein Mann hat lungenkrebs bekommen, hat chemotherapie bekommen die nicht angeschlagen hat, aber jetzt bekommt er eine Tablettentherapie die wirkt. Jetzt wird er aber aus gesteuert und muss ALG 1 beantragen, weil wir warten müssen bis der Krebs soweit weg ist das er wieder arbeiten kann. Ich habe aber Angst das das Arbeitsamt ihm den Antrag nicht genehmigt.
Christian Schultz
am 22.08.2022Bleiben Sie erst einmal ruhig. In der Regel greift in diesen Fällen die Nahtlosigkeitsregelung: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nahtlosigkeit-wer-entscheidet-das-eigentlich
Ralf Zündorf
am 08.08.2022Hallo aus Wirges,
ich hatte letztes Jahr am 05.05.21 eine Hand OP (Mobius Duyptren), welches nicht richtig gemacht wurde.Es wurde kein Z-Schnitt angewannt. Danach wurde eine CRPS festgestellt und dadurch konnte keine Revision der Hand Op durchgeführt werden. Im Dezember habe ich endlich einen Arzt gefunden,der CRPS behandelt. Bei diesem Arzt habe ich dann vom 31.01.22 bis 26.04.22 eine Reha gemacht. Im Abschlussbericht wurde bestätigt, das CRPS positiv behandelt wurden ist und eine erneute Hand OP statt finden kann. Ich hatte dann am 13.06.22 das erste Gespräch mit dem Hand Chirugen. Der gab mir einen OP Termin für den 25.07.22. Vier Tage vor dem OP Termin wurde der Termin wegen Notfall auf den 29.09.22 verschoben.
Eine Woche später kam der nächste Anruf und der Termin wurde auf den 17.10.22 verschoben. Ich habe darauf versucht, einen anderen Arzt für die OP zu finden. Der frühste Termin wäre Mitte November. Ich habe mich auch mit AOK in Verbindung gesetzt und die sagten mir,das ich am 18.10.22 ausgesteuert werde. Die sagten mir auch, das es wahescheinlich Probleme geben könnte mit dem Arbeitslosengeld, weil ich nach der OP noch länger wegen Heilprozess krank geschrieben werde.
Ich bin jetzt ganz verwirrt und weis nicht weiter, denn ich kann ja nichts dafür.
Was kommt jetzt auf mich zu und womit muss ich rechnen?
Was kann ich tun?
Ich bin verzweifelt.
Christian Schultz
am 08.08.2022Hallo Ralf, lassen Sie sich bitte persönlich beraten. Ob es Probleme bei der Arbeitsagentur gibt, muss man abwarten. Hier wird sich alles um die "Nahtlosigkeitsregelung" drehen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nahtlosigkeit-wer-entscheidet-das-eigentlich
c.K.
am 21.07.2022Guten Tag,
im Oktober werde ich von der Krankenkasse ausgesteuert und habe trotzt laufenden Arbeitsvertrag einen Antrag auf Arbeitslosengeld 1 gestellt.
Bei der Antragsstellung wurde mir der Gesundheitsfragebogen für den ärztlichen Dienst ausgegeben.
1. Bin ich verpflichtet, ihn wieder einzureichen? Wenn ja, reicht es, wenn ich ihn erst zu Beginn des ALG 1 ab Oktober abgebe?
2. Und läuft das ALG 1 weiter wenn ich bis zu 6 Monaten nicht erwerbsfähig bin?
3. Wird das ALG 1 reduziert, wenn ich 3 bis 6 Stunden arbeitsfähig bin?
4. Die Agentur für Arbeit hat mir nahegelegt, das Arbeitsverhältnis aus gesundheitlichen Gründen zu kündigen, ist das sinnvoll?
Vielen Dank,
C.K.
Christian Schultz
am 06.08.2022Hallo, der Gesundheitsfragebogen ist wichtig, weil hiermit die Frage der Nahtlosigkeit geklärt wird: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nahtlosigkeit-wer-entscheidet-das-eigentlich
Lassen Sie sich nicht darauf ein, sich nur in Teilzeit bei der Arbeitsagentur zu melden - dann gibt es wirklich nur das halbe ALG I. Zur Frage der Kündigung sollten Sie sich noch einmal bei einer unabhängigen Stelle beraten lassen, zum Beispiel beim SoVD.
Elke
am 17.07.2022Hallo,ich bin seit 25.5 bis 11.7 wegen hüftproblemen krankgeschrieben. Soll Ende Juli operiert werden. Nun bin ich aber dazwischen wegen einer starken Erkältung und corona auch krankgeschrieben worden ,von 12.7 bis 17.7 .
Wenn ich nun operiert werde zählt das dann wieder von vorne
Christian Schultz
am 18.07.2022Hallo Elke, nein - Sie werden dann nach sechs Wochen Krankengeld erhalten. Es handelt sich ja nach wie vor um die gleiche Erkrankung.
Christian
am 06.07.2022Hallo Herr Schultz. Ich bin 45 Jahre alt und musste krankheitsbedingt vor kurzem einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Falls ich die volle Erwerbsminderungsrente erhalten sollte, fällt diese recht gering aus. Was gibt es noch für Zuschüsse etc., die ich beantragen könnte? Eventuell Wohngeld und GEZ Befreiung? Falls der Wohngeldantrag in Frage kommen sollte.......Worauf müsste man dabei achten? Muss man Wohngeld zurückzahlen, falls man in Zukunft wieder finanziell besser gestellt wäre z.b. durch Erbschaft etc. ? Wenn man 2 alte (keine Oldtimer, beide 20 Jahre alt und hohe Kilometerlaufleistung) Autos besitzt......würde dies beim Wohngeldantrag problematisch sein? Ich bitte um eine ausführliche Antwort. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Liebe Grüße Christian
Christian Schultz
am 18.07.2022Hallo Christian, die klassische Aufstockung mit vollere EM-Rente ist die Grundsicherung nach dem SGB XII. Damit wird die Rente quasi auf "Hartz-IV-Niveau" angehoben.
Vielleicht auch Wohngeld. Das müssen Sie nicht zurückzahlen, wenn es finanziell später wieder besser aussieht. Zu den Details im Wohngeld kann ich leider nichts sagen, weil dieses - komischerweise - nicht Bestandteil des Sozialrechts ist.
Frau Gäbler
am 03.07.2022Guten Tag, ich war von April bis Oktober mit psychischer Diagnose krank geschrieben und bezog Krankengeld. Dann war ich bis August 21 arbeiten und beziehe nun wieder Krankengeld wegen einer anderen psychischen Diagnose.
Mit Hinweis auf die 3-Jahresfrist wurde mir mitgeteilt, ich werde nun ausgesteuert und soll mich bei der Arge melden.
Ist das denn rechtens?
Mein Rentenantrag wird frühestens im August entschieden.
Danke für ihre Antwort.
Christian Schultz
am 04.07.2022Hallo, das Vorgehen der Krankenkasse kann in diesem Fall richtig sein. Wenn es sich um die gleiche oder eine mit der ersten zusammenhängende Krankheit handelt, gilt eine einheitliche Blockfrist von drei Jahren. In dieser Zeit bekommen Sie dann maximal 78 Wochen Krankengeld: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/neue-krankheit-neue-blockfrist-wieder-krankengeld
Bella M.
am 28.06.2022Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Seit Mitte 2017 bin Ich selbstständig gewesen und habe leider nicht in die "Arbeitslosenkasse" eingezahlt. Nun bin ich seit September 2020 krankgeschrieben und Krankengeld bezogen. Dieses ist im April ausgelaufen bzw. ich wurde ausgesteuert. Zur Nahtlosigkeit habe ich mich bei der Agentur für Arbeit gemeldet und ALG I zur Nahtlosgkeite beantragt. Dieses wurde abegelehnt, weil ich wohl die Anwartschaftszeit nicht habe aber es geht mir um die Nahtlosigkeit. Was kann ich nun tun? Erwerbsminderungsrente? ALG II? Ich wollte einen Widerspruch machen, da ich seit in den dritten Monat komme wo ich kein Geld bekomme. Meine Lebenserhaltungskosten müssen auch bezahlt werden.
Liebe Grüße
Bella
Christian Schultz
am 28.06.2022Hallo Bella, um das richtig zu klären, müsste man sich Ihre Unterlagen anschauen. Aber wenn Sie nun schon so lange ohne Einkommen sind und nicht sofort eine Beratungsmöglichkeit finden - dann sollten Sie erst einmal zum Jobcenter und für den Notfall ALG II beantragen.
Bella M.
am 28.06.2022Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Leider haben einige Unterlagen gefehlt daher hat die Bearbeitung so lang gedauert für den ALG I Antrag.
ALG II wurde bereits nun doch beantragt, da ich nicht weiß wie die Agentur für Arbeit nun entscheidet.
Vom Grundgedanke wollte ich nur wissen ob mir ALG I zur Nahtlosgkeit zu steht? Da ich ja 18 Monate Krankengeld bezogen habe.
Liebe Grüße
Christian Schultz
am 29.06.2022Das ist gut möglich, siehe hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/neuer-alg-anspruch-durch-krankengeld
Trotzdem müsste man sich Ihren Fall im Detail ansehen.
Brigitte
am 25.05.2022Hallo Olaf .
Ich werde am 27.8 .22ausgesteuert bin noch krank und mein AG will mich nicht kündigen .Ich muss mich beim Arbeitsamt melden .Ich hab einen Termin und fie Unterlagen wurden mir heute zugeschickt .Ich soll den Fragebogen von dem Gesunheitscheck ausgefüllt mitbringen und auch Arztbefunde .Meine Frage darf ich das ? Und falls ich in die Nahtlosigkeit ?
LG
Anika
am 24.05.2022Guten Tag,
ich habe eine Frage.
Ich habe ziemlich zeitgleich die Ablehnung der EM Rente und die Zusage der Nahtlosigkeit erhalten.
Jetzt habe ich erfahren, dass bei Ablehnung der EM Rente die Nahtlosigkeit nicht mehr greift. Bekomme ich da Bescheid von der Agentur für Arbeit oder muss ich dieser Bescheid geben, dass die EM Rente abgelehnt wurde?
Christian Schultz
am 25.05.2022Hi Anika, normalerweise bekommt die Arbeitsagentur über den Rententräger Bescheid. Wenn Sie auf "Nummer Sicher" gehen wollen, sagen Sie aber dort direkt Bescheid. Es ist davon auszugehen, dass die Nahtlosigkeitsregelung nun beendet wird.
Klaus Kastner
am 05.05.2022Hallo,
guten Tag mein Problem ist mein anspruch auf Krankengeld endet am 03.08.2020 und am 01.09.2022 geht ich Offziell in Rente.
Rente wurde schon beantragt muss ich mich trozdem arbeitslos melden ?.Mein Arbeitsvertrag in meiner Firma bei der über 40 Jahre Tätig bin endet zum 31.08 2022 zur zeit bin ich in Altersteilzeit aber 2Wochen arbeiten und dann 2wochen Alterteilzeit zu hause.
Der Arzt würde mich bis zum 31.08.2022 Krankschreiben. Ich habe auch 30% Behinerungsgrad was soll ich wegen der 4 Wochen machen
Christian Schultz
am 05.05.2022Hallo Klaus, das müsste man sich noch einmal genauer anschauen. Vielleicht besteht auch noch ein Anspruch auf Resturlaub, den Sie in der Zwischenzeit nehmen können. Wenn nicht, ist es vielleicht sinnvoll, für vier Wochen ALG I zu beantragen. Aber wie gesagt - hier muss man im Detail draufschauen.
Newotne, Silvia
am 04.04.2022Hallo, mein Lebensgefährte hatte vorhin einen telefonischen Beratungstermin mit der Rentenversicherung, es ging um die Beantragung der Erwerbsminderungsrente, da er durch drei Operationen an der Bandscheibe u.einer Rückenversteifung in seinem Beruf als Hausmeister nicht mehr tätig sein kann. Zur Zeit bezieht er noch Arbeitslosengeld 1, bis nächstes Jahr Februar. Im letzten Rehabericht stand zwar geschrieben, dass er in seinem Beruf ggf. noch 3 Std. täglich arbeiten gehen könnte, ggf. durch eine Umschulung etc.in einem anderen Beruf noch unter 6 Std. Noch hat das Arbeitsamt ihn nicht aufgefordert die Erwerbsminderungsrente zu beantragen, doch wir haben Bedenken, das die Bearbeitung dieser sehr lange dauert. Die Rentenversicherung hat am Telefon gesagt, das er noch warten soll mit der Beantragung der Rente, weil er sonst Geld verschenken würde, da das Arbeitslosengeld deutlich höher wäre, ist das so? Wir wissen nicht, was wir machen sollen, er ist jetzt schon seit Jan.2020 krank geschrieben, also auch schon Ausgesteuert usw., Arbeitslosengeld wegen Nahtlosigkeit. Er wird jetzt 59 Jahre
Christian Schultz
am 04.04.2022Hallo Silvia, da kann ich Ihnen nicht den einen richtigen Tipp geben. Grundsätzlich kann es sinnvoll sein, das Arbeitslosengeld erst einmal auszureizen. Aber Sie haben schon recht: So ein Antrag zur EM-Rente kann sich hinziehen. Und dann stehen Sie vielleicht Monate lang ohne Leistung da. Außerdem werden EM-Renten auch häufig rückwirkend bewilligt: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/erwerbsminderungsrente-rueckwirkend-muss-ich-arbeitslosengeld-oder-krankengeld-zurueckzahlen
Lassen Sie sich deshalb bitte persönlich beraten. Zum Beispiel beim SoVD.
Jesaki
am 31.03.2022Vorab: Vielen Dank für diese von Ihnen bereitgestellte Informationsquelle! Über Ihre Antwort zu folgenden 2 Fragen würde ich mich freuen:
1. Nach Aussteuerung wurde die Bewilligung meines Antrages auf ALG I davon abhängig gemacht, dass die weitere AU prognostisch nicht länger als 6 Monate dauere. Bei LongCovid eine schwierige Frage, so dass ich "gleich" ALG II beantragt habe. Ist diese 6-Monats-Klausel rechtens und könnte ich ggf wieder ALG I beantragen?
2. Mein Zustand hatte sich nach der Reha massiv verschlechtert, u.a. weil dort meine Nebendiagnose LC nicht erkannt wurde. Kann die Einrichtung wegen der sich für mich daraus ergebenden Nachteile haftbar gemacht werden?
Vielen Dank!
Christian Schultz
am 01.04.2022Hallo Jesaki, die sechs Monate spielen nach der Aussteuerung eigentlich eine Rolle, wenn es um die Frage der Nahtlosigkeit geht. So oder so, eigentlich hätten Sie vermutlich Anspruch auf ALG I gehabt. Aber um das genau zu beantworten, müsste man natürlich die Unterlagen einsehen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nahtlosigkeit-wer-entscheidet-das-eigentlich
Bei der Frage der Haftung sind wir nicht mehr im Sozialrecht, das weiß ich daher nicht.
Tobias
am 31.03.2022Guten Morgen, ich bin seit Februar 2021 von der Krankenkasse ausgesteuert und habe bislang ALG1 bekommen. Nun teilt man mir seitens des Arbeitsamtes mit, dass mein Anspruch erschöpft ist (12 Monate analog Arbeitslosigkeit). Was muss ich tun?
Christian Schultz
am 31.03.2022Hallo Tobias, haben Sie bereits eine Erwerbsminderungsrente beantragt? Wenn Sie bereits so lange krank sind, sollte das zumindest eine Rolle in Ihrer Überlegung spielen. Um nun kurzfristig die Miete zahlen zu können, sollten Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben.
Diana
am 27.04.2022Hallo Tobias,
Ich bin auch seit Februar 2021 krank geschrieben und werde erst im August ausgesteuert. Du bist dann ziemlich bald ausgesteuert worden oder?
Warum ist dein Anspruch erschöpft?
LG Diana
Anja Eickeler
am 23.03.2022Hallo,
ich hoffe das ich hier etwas Klarheit bekomme. Ich bin seid dem 07.01.20 krankgeschrieben gewesen, wurde dann zum 29.02.20 gekündigt und habe Krankengeld erhalten. Nach 2 OP´s und medizinischer Reha wäre ich dann zum 06.07. 21 ausgesteuert worden , hatte aber das Glück ab dem 06.07.20 eine Weiterbildungsmaßnahme von der Rentenversicherung bewilligt bekommen zu haben. In dieser Zeit bekomme ich Übergangsgeld .Diese endet nun am 05.07.22 und ich werde mich arbeitssuchend melden, bzw werde ich mich schon Anfang März beim Arbeitsamt melden , da dies 3 Monate vor Ende der Maßnahme ist . Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld ?
Christian Schultz
am 23.03.2022Hallo Anja, das muss man sich - wie immer im Sozialrecht - für den Einzelfall anschauen. Unter anderem hängt das nun vom Ausgang der DRV-Maßnahme ab. Nach dem, was Sie schreiben, sieht es aber nach einem Anspruch auf ALG aus.
Jens Schmidt
am 22.03.2022Guten Tag,
Am 15.07.22 läuft voraussichtlich mein Krankengeld aus. Ich werde mich rechtzeitig arbeitssuchend und arbeitslos melden.
Da ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten den Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen werde, werde ich voraussichtlich für 24 Monate AlgI erhalten.
Da ich mich in einem ungekündigtem Beschäftigungsverhältnis befinde, stellt sich mir die Frage, ob ich meinem Arbeitgeber weiterhin eine AUB einreichen muss?
Meine Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auf meine bisherige Tätigkeit und den damit verbundenen Belastungen.
Mit freundlichen Grüßen
J. Schmidt
Christian Schultz
am 22.03.2022Hallo Jens, ob Sie eine Krankmeldung einreichen müssen, hängt davon ab, ob Sie das ALG im Rahmen der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung erhalten. Falls ja, müssen Sie sich auch nicht offen für neue Stellen zeigen. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nahtlosigkeit-wer-entscheidet-das-eigentlich
Bodo
am 31.01.2022Guten Tag
Ich habe ein riesiges Problem und weiß nicht wie ich mich richtig verhalten soll.
Ich bin wegen Mobbing auf Arbeit krank geworden und seit Mai 2020 krank geschrieben. Bin schon zweimal in einer psychiatrischen Klinik gewesen ohne nennenswerten Erfolg. Der letzte Klinikaufenthalt war im November 2021 und ging über die Rentenversicherung da ich einen Antrag auf EM Rente gestellt habe, entlassenen wurde ich mit einem ärztlichen Gutachten wo drin steht das ich für den Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe.
Die Agentur für Arbeit hat mich auch begutachtet, wie sie das gemacht haben ohne mich überhaupt gesehen oder gesprochen zu haben weiß ich nicht jedenfalls sind sie der Meinung das ich gesund bin und arbeiten gehen kann. Das Gutachten stammt von Oktober/November 2021.
Heute hatte ich ein telefonisches Gespräch mit meiner Arbeitsvermittlerin die mir sagte laut Gutachten vom Arbeitsamt bin ich gesund und meine Krankschreibung brauche ich beim Arbeitsamt nicht mehr abzugeben da ich ja laut ihren Gutachter gesund bin und ich muss mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen um den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu verlieren.
Was bin ich jetzt eigentlich: gesund oder krank, was zählt eigentlich diese Begutachtung von der Klinik in Bad Langensalza oder die Fernbegutachtung vom Arbeitsamt.
Ich weiß mir keinen Rat mehr, bin total verzweifelt, nun will ich auch keinen Fehler machen damit mir das Arbeitsamt nicht das Geld streicht.
Bitte helfen Sie mir, danke
michael
am 28.02.2022hey
nimm dir ein anwalt, alleine hast du keine chance..mache das spiel seit 4 jahren mit
Christian Schultz
am 01.03.2022Hallo Bodo, das klingt, als ob bei Ihnen die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung abgelehnt wurde. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nahtlosigkeit-wer-entscheidet-das-eigentlich
In diesem Fall müssen Sie sich tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, um ALG I zu erhalten. Ich weiß, dass das widersinnig klingt. Niemand zweifelt an, dass Sie ernsthaft krank sind. Aber das ist der einzige Weg, an Ihr Geld zu kommen. Auch im empfehle Ihnen, dass Sie sich professionelle Unterstützung im Sozialrecht holen.
Michael
am 14.01.2022Hallo, ich bin seit 18.12.2020 krank gemeldet. Mein Arbeitsverhältnis endete zum 31.10.2021. Die Krankenkasse steuert mich zum 25.02.2022 aus. Ich werde weiterhin krank gemeldet sein. Das Arbeitsamt sagte, ich soll mich 2 Wochen vor der Aussteuerung melden. Muss ich jetzt die Nahtlosregelung beantragen? Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld? Wie verhalte ich mich richtig? Vielen dank für Ihre Antwort.
Christian Schultz
am 17.01.2022Hallo Michael, Sie beantragen einfach Arbeitslosengeld. Am besten jetzt schon, warten Sie nicht so lange. Und dann wird geprüft: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nahtlosigkeit-wer-entscheidet-das-eigentlich
Christian
am 07.01.2022Hallo. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich komme aus dem Köln/Bonner Raum. Hätten Sie auch eine Adresse von einem guten Fachanwalt für Sozialrecht? Mit freundlichen Grüßen Christian
Christian Schultz
am 17.01.2022Einzelne Anwälte dürfen wir nicht empfehlen. Den SoVD gibt es aber auch in NRW: www.sovd-nrw.de/beratung/beratungszentren
Christian
am 20.12.2021Guten Tag. Ich bräuchte erneut Ihre Rat. Sie haben mir beim letzten Mal auch super geholfen. Es geht aktuell um folgendes: Ich beziehe seit Mitte November 2021 kein Krankengeld mehr bzw. bin seit Mitte November 2021 ausgesteuert. Der Antrag auf ALG1 wurde mir vorläufig bewilligt, bis letztendlich das Ergebnis der ärztlichen Begutachtung der Agentur für Arbeit vorliegt.
Nun hatte ich Anfang Dezember 2021 eine Augen-Operation. Seitdem bestehen Probleme im Heilungsprozess und bin bedingt dadurch ziemlich eingeschränkt. Bisher konnte mir auch niemand beantworten, wie lange dieser Heilungsprozess dauert. Von manchen habe ich gehört, das sie damit ein paar Monate zu tun hatten. Aktuell bin ich auch über den Augenarzt krank geschrieben. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung habe ich auch der Agentur für Arbeit zukommen lassen. Und nun geht es um folgendes....die Agentur für Arbeit hat mir mitgeteilt, das wenn ich nun über 6 Wochen krank geschrieben wäre, ich keinen Anspruch mehr auf ALG1 hätte und ich mich dann ans Jobcenter wenden müsse. Wäre das der Fall? Mit meiner "alten" Diagnose wurde ich ja Mitte November 2021 ausgesteuert. In meinem Fall wäre die aktuelle Augenproblematik meiner Meinung nach eine neue Diagnose. Hätte ich nun mit dieser neuen Diagnose nicht einen erneuten Anspruch auf Krankengeld?.......oder wie genau ist dies geregelt? Oder müsste zwischen alter und neuer Diagnose ein Zeitraum X liegen oder müsste ich X Monate wieder arbeiten gegangen sein um erneut Krankengeld zu erhalten? etc.? Vielen Dank vorab für die Hilfe
Christian Schultz
am 21.12.2021Hallo Christian, es kann tatsächlich ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstanden sein. Aber nur, wenn Sie zum Zeitpunkt der erste Krankmeldung für das Augenleiden nicht mehr wegen der vorherigen Krankheit offiziell arbeitsunfähig waren. Außerdem darf kein Zusammenhang zwischen den Erkrankungen bestehen. Ich rate Ihnen aber dringend, dass Sie sich in dieser Frage professionelle Unterstützung holen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Tom
am 26.11.2021Hallo,
meine Situation ist wie folgt.
Jahrgang 60, 44 Berufsjahre, 78 Wochen Krankengeld nach Kündigung im März 19. Krankengeld bis 07.2020, danach wieder voll arbeitsfähig gemeldet und ALG1 Bezug (Anspruch auf 24 Monate)
Im Moment Arbeitssuche. Noch ohne Arbeit. Jetzt neue, völlig andere Krankheit mit starker Einschränkung, aber nicht krank geschrieben aufgrund der neuen aktuellen unübersichtlichen Situation.
Frage:
Da die Blockfrist von 3 Jahren noch nicht um ist, ich aber eine völlig neue Diagnose habe, würde ich jetzt wieder 78 Wochen Krankengeld bekommen, zumal ich noch Anspruch auf ALG1 bis 07.2022 habe?
Und wenn ja, wie bzw. auf welcher Grundlage berechnet sich dann das mögliche Krankengeld?
Und welche Rolle spielt dabei die Krankenkasse, die doch bestimmt daran interessiert ist mich in Frührente oder EMR zu schicken?
Viele Grüße, Tom
Christian Schultz
am 26.11.2021Hallo Tom, grundsätzlich ist in dieser Situation ein neuer Anspruch auf Krankengeld möglich. Aber nur, wenn die neue Erkrankung in keinem Zusammenhang mit der ersten Krankheit steht. Das ist in der Praxis oft ein Problem.
Das Krankengeld müsste dann in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt werden.
Mehr kann man aber nicht dazu sagen, dazu ist solch ein Szenario immer zu individuell. Ich empfehle hier immer eine persönliche Beratung.
Julia
am 02.11.2021Hallo,
ich habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt und bekomme Nahtlosigkeitsarbeitslosengeld. Soweit alles klar.
Jetzt hab ich aber eine andere Frage:
Ich war eine knappe Woche im Krankenhaus und bin noch weitere 2 Wochen krank geschrieben. Dies hat mit der eigentlichen Diagnose nichts zu tun. Macht es Sinn die Krankmeldungen zur Arge und zur Krankenkasse zu schicken oder entstehen mir dadurch Nachteile?
Eigentlich bin ich froh, dass alles bislang relativ reibungslos geklappt hat und möchte keine schlafenden Hunde wecken und die Krankmeldungen lieber in meinem Schreibtisch verschwinden lassen. Bin ich verpflichtet die einzureichen?
Gibt es bei der Aussteuerung auch sowas wie eine Zugewinnregelung? Weil auch ohne diese OP wäre ich ja arbeitsunfähig gewesen.
Schonmal vielen Dank im Voraus!
Christian Schultz
am 03.11.2021Hallo Julia, die Krankenkasse braucht Ihre Krankmeldung nach der Aussteuerung normalerweise nicht mehr. Wie das mit der Arbeitsagentur ist, hängt manchmal von der Region ab. Einen grundsätzlichen Artikel dazu finden Sie hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nach-aussteuerung-wer-bekommt-jetzt-die-krankmeldung
Ich empfehle Ihnen aber, das lieber im Rahmen einer persönlichen Beratung zu klären.
Julia
am 03.11.2021Danke!
Christian
am 04.10.2021Guten Tag. Ich bitte um Rat. Ich beziehe seit letztem Jahr Krankengeld und habe in dieser Zeit die Kündigung durch den Arbeitgeber erhalten. Mein Krankengeld läuft bald aus bzw. ich bin dann ausgesteuert. Ich habe vor kurzem ein entsprechendes Schreiben meiner Krankenkasse erhalten, daß ich mich an die Agentur für Arbeit wenden müsse. ALG 1 (Arbeitslosengeld 1) habe ich noch nicht bezogen bzw. in Anspruch genommen. Telefonisch hat mir aber die Agentur für Arbeit mitgeteilt, daß sie für mich nicht zuständig seien, da ich krankgeschrieben wäre bzw. der Agentur für Arbeit nicht zur Verfügung stehen würde. Aus diesem Grund hat man mich ans Jobcenter verwiesen. Was mache ich nun? Ich möchte nicht in die "soziale Schiene" fallen. Wie erhalte ich nun von der Agentur für Arbeit ALG1? Danke im Voraus
Christian Schultz
am 12.10.2021Hallo Christian, wenn Sie vor Ihrer Erkrankung länger als 12 Monate gearbeitet haben, besteht ein Anspruch auf ALG I. Dann war die Information der Arbeitsagentur falsch und Sie sollten Sie auf keinen Fall abwimmeln lassen.
Richtig ist, dass Ihre Arbeitsfähigkeit nach der Aussteuerung geprüft wird, allerdings nach Aktenlage. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nahtlosigkeit-wer-entscheidet-das-eigentlich
Jörg
am 27.09.2021Danke
Jörg
am 27.09.2021Ich wurde am 12.09. Ausgesteuert und habe mich rechtzeitig online Arbeitslos gemeldet, habe im Antrag einen Fehleintrag gemacht. Bei der täglichen Arbeitszeit habe ich 7 mal 1 eingegeben. Letzte Woche kam der Bescheid vom Arbeitsamt mit der Ablehnung weil ich weniger als 15 Stunden die Arbeitsfähig sei. Ich habe sofort Wiederspruch eingelegt und als Begründung angegeben das ich eine Fehleingabe gemacht habe weil ich nicht wusste was ich eintragen sollte. Ich habe mich auch Vollzeit zur Verfügung gestellt, meine Sachbearbeiterin meinte das ich richtig reagiert hätte, und mich für Vollzeit eingetragen. Habe ich Glück mit meinem Wiederspruch? Werde langsam nervös weil ich in zwei Wochen zur Reha muss. Danke im Voraus
Christian Schultz
am 27.09.2021Hallo Jörg, wenn die Sachbearbeiterin selbst sagt, dass alles in die richtigen Bahnen gelenkt wird, kommt sicherlich alles in Ordnung. Wirklich beurteilen können wir das aber nur, wenn wir Zugriff auf Ihre Unterlagen haben.
Nicole
am 20.09.2021Guten Tag
Ich hoffe Sie können mir etwas weiterhelfen.
Ich war Ende November 2109 bis April 2021 einschl. Wiedereingliederung krankgeschrieben.
Ab Mai 2021 habe ich dann 6 Std./tägl. gearbeitet, dies war vor der langen Krankenzeit auch schon meine tägliche Arbeitszeit.
Leider muss ich aber feststellen das es mir gesundheitlich nicht möglich auf Dauer meiner Arbeit nachzugehen.
Meine Erkrankungen: Epilepsie, Migräne, Athrose im LWS Bereich und im ISG Gelenk und Fibromyalgie.
Ich habe wieder angefangen zu arbeiten, weil ich im Betrieb von der Metzgerei an die Kasse versetzt und dachte das schaffe ich und weil ich ehrlich gesagt Angst hatte ausgesteuert zu werden, denn das hätte ja unmittelbar bevor gestanden.
Man hatte mich im September 2020 zur Reha geschickt von der DRV aus.
Aus dieser bin ich aber nach 1 Woche nach Hause gefahren, da diese Einrichtung für mich eine Katastrophe war.
Dort hatte ich die ganze Woche nicht geschlafen und ununterbrochen Migräne, was zur Folge hatte das ich einen Krampfanfall erlitt.
Die Probleme die ich in der Einrichtung hatte habe ich bei der Visite mitgeteilt.
Der Arzt sagte darauf nur „Mmh ja“
Im Entlassungsbericht haben sie sich dann noch erdreistet zu schreiben das ich eine Vollzeit Tätigkeit ausüben könne.
Ich bin total am fertig, es gibt nicht einen Tag an dem ich keine Schmerzen habe.
Auf der Arbeit habe ich teilweise Schweißperlen auf der Stirn vor Schmerz.
Aktuell war ich heute Morgen beim Arzt und wurde krank geschrieben da ich seit 1 Woche einen steifen Hals habe und ich war damit arbeiten, nur heute Morgen konnte ich meinen Kopf gar nicht mehr bewegen.
Was kann ich tun ?
Wenn ich mich weiter krank schreiben lasse läuft das automatisch in die Aussteuerung ?
Steht mir Arbeitslosengeld zu ?
Mit vielen lieben Grüßen
Nicole
Christian Schultz
am 21.09.2021Hallo Nicole, Sie beschreiben eine schwierige Situation. Wenn das Krankengeld ausgelaufen ist, haben Sie ziemlich sicher Anspruch auf Arbeitslosengeld - Sie kommen ja vermutlich aus einer längeren Beschäftigung.
Aber wie es dann mittelfristig weitergeht, muss man sich im Detail anschauen. Ich empfehle Ihnen in jedem Fall eine persönliche Beratung. Das muss nicht beim SoVD sein, aber wenn Sie in Schleswig-Holstein leben, können Sie sich gern an meine Kollegen wenden: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Markus
am 19.08.2021Hallo zusammen,
ich bin seit April 2020 krankgeschrieben ( Erschöpfungssyndrom ) und meine Austeuerung steht Ende September 2021 an. Im Mai diesen Jahres habe ich eine von mir selbst beantragte medizinische Reha durchgeführt. Während des Aufenthaltes habe ich auf Empfehlung des dortigen Sozialdienstes ( Ich möchte nicht an meinen jetzigen Arbeitsplatz/Arbeitgeber bei einer Bank zurückkehren, fühle mich nicht in der Lage dazu) einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben ( Teilbegründung: Überforderung, Angst,Depression und Wunsch nach Neuorientierung ) gestellt und die Festellung eines GdB beantragt. (Ergebnis offen) Ergebnis weiterhin arbeitsunfähig, grösser 6 Stunden wieder möglich , -Arbeiten ist lt. Abschlussbericht nicht mehr in meiner jetzigen Tätigkeit ( mittelgradige Depression ), Kreditsachberarbeiter möglich aber den Beruf Bankkaufmann kann ich angeblich ausüben. LTA ist diese Woche abgelehnt worden, da ich ja den Beruf Bankkaufmann ausüben könnte. Soll ich mich jetzt arbeitssuchend nach meinen Möglichkeiten melden damit ich ALG I bekommen kann. Inwieweit muss dann aktiv mitwirken, da ich ja noch krank bin. Was muss bei einem Widerspruch zur Ablehnung des LTA Antrages bei meiner Begründung beachten bzw. sinnvollerweise anführen.
Danke für Ihre Antwort.
Gruss
Markus
Christian Schultz
am 19.08.2021Hallo Markus, bei der Arbeitsagentur sollten Sie sich tatsächlich jetzt schon melden. Sie erhalten dann Unterlagen, auch einen Fragebogen zu Ihrer Gesundheit. Auf dessen Grundlange entscheidet dann das Arbeitsamt, unter welcher Prämisse Sie ALG I erhalten. Sie müssen da nichts beim Antrag selbst formulieren. Mehr dazu auch in diesem Video: youtu.be/OXEaQ-nQyjM
Alles Weitere müssten meine Kollegen in der Sozialberatung anhand Ihrer Unterlagen mit Ihnen besprechen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Ania
am 04.08.2021Hallöchen ich bin krankgeschrieben Während meiner Krankschreibung bin ich vom Arbeitgeber gekündigt worden. Nun ich wollte sowieso nicht dorthin zurück. Das krankengeld läuft Ende September aus. Ich warte noch immer auf die Bewilligung der medizinische Reha. Die Krankenkasse sagt wenn das Krankengeld ausläuft muss ich mich beim arbeitsamt melden. Das Arbeitsamt sagt wenn ich gesund geschrieben bin muss ich mich da melden.
Nun hat sich noch eine neue Situation ergeben. Ich bin schwanger. Aus der vorhergehenden Schwangerschaft hat sich festgestellt dass ich als eine risikopatienten einzustufen war.
Wie gehe ich vor und an welche Anlaufstelle muss ich mich nun wenden. Vielleicht ist es wichtig zu erwähnen ich bin verheiratet mein Mann hat auch ein Einkommen. Da stellt sich mir noch die Frage wie wirkt sich das bei der Berechnung aus? Wie sie sehen sind es verschiedene Baustellen an wen muss ich mich wenden? Welche Anlaufstelle ist für mich zuständig. Hat es einen Einfluss dass ich jetzt schwanger bin? Hat das Einkommen von meinem Mann ein Einfluss bei der für mich zuständigen Stelle? Bisher hatte immer jeder sein eigenes Einkommen verdient.
Vielen Dank für ihre Antworten und Unterstützung
Christian Schultz
am 04.08.2021Hallo Ania, wenn das Krankengeld ausläuft, bleibt zunächst einmal die Arbeitsagentur für Sie zuständig. Auch wenn Sie noch krank und/oder schwanger sind.
Bei allen weiteren Fragen und möglichen Problemen sollten Sie sich individuell beraten lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
G. K.
am 22.07.2021Guten Tag,
ich wurde Mitte Juni 2020 zum Ende der 6-Monate Probezeit gekündigt. Und erhalte seitdem Krankengeld, das im November 2021 ausläuft. Vor Antritt der Arbeitstelle im Dezember 2019 bezog ich ALG II. Habe ich nun im November 21 Anspruch auf ALG I beim Arbeitsamt oder Anspruch auf ALG II beim Jobcenter. ??? - Da ich aber ganz sicher nicht von einem Tag auf den nächsten gesund und stabil bin, sollte ich mich weiterhin krankschreiben lassen? Auf welches Amt sollte ich gehen? Sozialamt? Bin 52, ledig, alleinstehend.
Was bedeutet "Aussteuerung"? Ist damit die Altersrente auch in Gefahr???
Ich danke für die Antworten auf diese wichtigen Fragen.
Christian Schultz
am 22.07.2021Hallo, die "Aussteuerung" ist das Ende des Krankengeldes nach 78 Wochen. Anspruch auf ALG I haben Sie nur, wenn Sie vorher mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben. Dann sollten Sie zur Arbeitsagentur. Wenn Sie dort wegeschickt werden, können Sie immer noch zum Jobcenter gehen.
Nadine Schulz
am 19.07.2021Hallo, ich bin ausgesteuert und beziehe seid einem halben Jahr Arbeitslosengeld und bin noch im Arbeitsvertrag. Ich habe einen Antrag auf teilhabe am Arbeitsleben gestellt, den ich sehr wahrscheinlich nicht bekomme, weil ein Vertrag im Anschluss der 3 jährigen Ausbildung würde kaum möglich sein. Aus gesundheitlichen Gründen wäre eine Umschulung ratsam. Nun möchte das Arbeitsamt mich vermitteln, aber laut Anwalt wäre dies womöglich ein Problem mehr beim Rententräger. Nun weiß ich nicht was richtig ist. Auf Grund diverser Krankheiten wäre eine passende Ausbildung um auf lange Sicht für mich gesund zu werden und zu bleiben. Was kann ich tun? Einen Arbeitsvertrag von mindestens 1 Jahr wird schwierig und jetzt ungeliebte Jobs scheint mir nicht das richtige. Laut Amt wäre eine Ablehnung beim drv, einen Antrag auf eine Umschulung beim Amt nicht möglich
Christian Schultz
am 19.07.2021Hallo Nadine, ohne Ihre persönliche Situation besser zu kennen, können wir Ihnen dazu leider keine Einschätzung geben. Sie lassen sich ja bereits von einem Anwalt vertreten - das ist der erste und wichtigste Schritt in solch einer Situation. Wenn Sie noch eine zweite Meinung benötigen, geht das nur über unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Kilian Viganski
am 28.05.2021Hallo Herr Schultz,
vielen Dank für Ihren ausführliche Erklärung. Ich habe einen sehr speziellen Fall und weiss nicht wie ich vorgehe. Folgender Sachverhalt. Ich wurde während meiner Tätigkeit ( 5 monate im Betrieb) gekündigt. Ich wurde während meines Krankengeldbezuges seitens des Arbeitgebers gekündigt und habe 78 Wochen von der Krankenkasse weiterhin Krankengeld erhalten. Zu Mitte Juni 2021 endet der Anspruch auf Krankengeld und ich werde ausgesteuert.
Wäre ist in Zukunft für mich zuständig? Wie kann ich weiter meinen Lebensunterhalt bestreiten?
Stelle ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente oder bekomme ich ALG 1 oder 2. Ich bin etwas verwirrt und freue mich über eine Einschätzung Ihrerseits. Ich komme aus Berlin.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Viganski
Christian Schultz
am 31.05.2021Hallo Kilian, ich weiß nicht, ob Sie noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld haben. Falls ja, würden Sie zunächst ALG I erhalten. Ohne weitere Infos über Ihren Gesundheitszustand kann man auch nicht sagen, ob ein Antrag zur EM-Rente Aussicht auf Erfolg hätte. Wenn weder die EM-Rente noch ALG I in Frage kommt, sollten Sie sich beim Jobcenter melden.
Aber ich empfehle immer, dass man sich persönlich beraten lassen sollte. Manchmal gibt es Details, die nur ein Profi erkennt. Das kann Ihnen dann viel Geld sparen.
Silvie. S
am 24.04.2021Hallo... Ich befinde mich gerade in einer ambulanten Reha... Die Reha endet zum 6.5 2021..Ich werde als arbeitsunfähig entlassen.
Meine aussteuerung erfolgt zum 17.6.2021.dann muss ich alg beantragen. Heisst das jetzt wenn ich gerade mit der Reha fertig bin, das ich fuer die AfA nochmals eine Reha beantragen muss?? Erwerbsminderung kommt fuer mich nicht in frage, da ich in ca 4monaten wieder eingegliedert werden koennte.. Habe ich dann trotzdem Anspruch auf alg1??
Mit lieben Grüßen silvie. S.
Christian Schultz
am 26.04.2021Hallo Sylvie, die Arbeitsagentur überprüft mithilfe eines Fragebogens Ihren Gesundheitszustand. Dazu wird man sich auch den Abschlussbericht Ihrer aktuellen Reha anschauen. Es ist daher unwahrscheinlich, dass Sie dann noch einmal eine erneute Reha machen.
Ob bei Ihnen die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung in Frage kommt, muss man abwarten. Falls nicht, bleibt Ihnen immer noch die hier im Artikel beschriebene Option, sich dem Arbeitsmarkt theoretisch zur Verfügung zu stellen.
Mehr zur Nahtlosigkeitsregelung finden Sie hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-der-nahtlosigkeitsregelung-zum-arbeitslosengeld-das-sollten-sie-jetzt-wissen
Gebhard Lange
am 10.04.2021Haben wir noch einen Sozialstaat ? Ich glaube nicht, denn das was ich hier lese läuft immer auf das gleiche hinaus, Staatliche Behörden so wie Krankenkasse, Arbeitsamt und Rentenkasse sind sich einig. Wirklich kranke Menschen in Deutschland werden abgewiesen und in Soziale Not gestürzt ohne Rücksicht auf Verluste. Meine Frage ist, warum greift hier nicht unsere Regierung ein um dies ein Ende zu setzen. Ich vermute mal das hier Milliarden an Euros eingespart werden.
Susanne K.
am 24.03.2021Sehr geehrter Herr Schultz,
ich habe zum 31.05.2019 meinen Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen gekündigt.
Anschließend bekam ich ALG1 bis zum 09.1.2020. Ab dem 10.01. bekam ich Krankengeld.
Nun werde ich zum 09.5.2021 ausgesteuert. Gibt es nochmals die Möglichkeit ALG 1für eine bestimmte Zeit zu erhalten.
Danke und freundliche Grüße
Susanne K.
Christian Schultz
am 24.03.2021Hallo Susanne, es ist gut möglich, dass nun noch ein Anspruch auf ALG I besteht: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/krankengeld-nach-kuendigung-bekomme-ich-geld-bei-arbeitslosigkeit
Für den Übergang empfehle ich Ihnen - wie allen Betroffenen - eine persönliche Beratung. Das kann alles easy und problemlos verlaufen. Manchmal hakt es aber auch sehr.
Eve
am 22.03.2021Hallo Herr Schultz,
seit dem 1.Februar 2020 beziehe ich ALG1 nach Ablauf von 78 Monaten Krankengeld.
Alter 59zig. Die Blockfrist für das Krankengeld endet im Juni 2021.
Nach Aussteuerung kann ein neuer Krankengeldanspruch wegen derselben Krankheit nur dann bestehen,
wenn der Versicherte nach Aussteuerung mindestens sechs Monate nicht arbeitsunfähig war, las ich im Internet.
Da ich ALG1 beziehe und mich immer noch im Beschäftigungsverhältnis bei meinem Arbeitgeber befinde, trotzdem für den Arbeitsmarkt verfügbar bin ( Nahtlosigkeitsregelung), heißt das, dass ich arbeitsfähig während des Bezuges von ALG1 gewesen bin und somit im Juni 2021 wieder Krankengeld wegen der gleichen Krankheit beziehen kann?
Reha Antrag wurde zwei Mal gestellt und abgelehnt und nun nochmals eingereicht.
Vielen Dank im vorab!
Mit freundlichen Grüßen
Eve
Christian Schultz
am 22.03.2021Hallo Eve, Sie haben die gleiche Frage bereits in einem anderen Artikel gestellt. Dort habe ich Sie bereits beantwortet.
Georg Bauer
am 12.03.2021Hallo bin ich nach der Aussteuerung noch krankenversichert ?
Christian Schultz
am 12.03.2021Hallo Georg, ja - sind Sie. Entweder über die Arbeitsagentur, die Familienversicherung oder - im Notfall - über den "Nachversicherungsschutz": www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/bin-ich-nach-dem-krankengeld-noch-versichert
Martin
am 11.03.2021Hallo bin 32jahre alt, beziehe aktuell noch krankengeld ( 78 wochen) aber stehe kurz vor der aussteuerung und muss mich arbeitslos melden.
Das problem ist ich werde wahrscheinlich operiert nach der aussteuerung. Wie muss ich da beim amt umgehen kann ich mich trotzdem arbeitslos melden obwohl ich operiert werde oder werden die mich wegschicken?
Christian Schultz
am 11.03.2021Hallo Martin, das kommt auch darauf an, unter welcher Voraussetzung Sie nach der Aussteuerung Arbeitslosengeld bekommen. Im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung oder über die hier geschilderte "Notlösung": www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/mit-der-nahtlosigkeitsregelung-zum-arbeitslosengeld-das-sollten-sie-jetzt-wissen
Aber da sollten Sie sich in jedem Fall persönlich beraten lassen.
Heike
am 08.03.2021Bin seit September ausgesteuert,bekomme AlG.Habe mich nicht mehr krank schreiben lassen.Nun möchte mein Arbeitgeber von September 2020 bis jetzt eine Krankmeldung,und nu?
Schreibt der Hausarzt rückwirkend krank?
Christian Schultz
am 09.03.2021Hallo Heike, nein - das macht er in der Regel nicht. Deswegen empfehlen wir immer, das Thema Krankmeldung mit dem Arbeitgeber vor der Aussteuerung zu besprechen.
Lassen Sie sich am besten persönlich beraten, um zu schauen, was jetzt zu tun ist: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Rami
am 08.03.2021Hallo.
Nach Aussteuerung ich habe mich beim arbeitsamt gemeldet. In rahmen meine mogklikeiten. Die haben mir gesagt soll ich eine antrag auf rehabilitation oder Rente stellen, weil ich mehr als 6 Monate krank bin, also nachtlosickeit regelung.
Ich habe antrag gestellt beim dem Rentenkasse .
Leste Woche schon Brief bekommen mit Bestätigung fur 5 Wochen
Reha termin noch nicht erhalten
Jetzt habe ich par Fragen
1. Muss ich beim arbeitsamt bescheid geben wegen Bestätigung?
2. Wer zahlt weiter meine Geld ab jetz?
Ich bin seit 8 Monaten arbeitslos, noch 4 geblieben. Ich grike noch meine Geld nach Bestätigung für Reha,? Danke
Christian Schultz
am 08.03.2021Hallo Rami, im Moment müssten Sie doch noch Arbeitslosengeld bekommen - und zwar nach der Nahtlosigkeitsregelung, zumindest schreiben Sie das.
Über die Genehmigung der Reha sollten Sie bei der Arbeitsagentur Bescheid geben. Während der Maßnahme bekommen Sie dann wahrscheinlich Übergangsgeld von der Rentenversicherung.
Ramona Dialer
am 28.02.2021Eine Frage m ein Mann hatte herzenfakte 2016 2019 er is immer noch krank er war jetzt auf Reha und die sagte das sie im Empfehlen die Erwerbsminderungsrente beantragen aber es wurdeschon mal abgelehnt und wie is das was kann er noch tun er is immer noch bei audi angemeldet jetzt is auch das proplem das wir obdachloss werden .Wir könnten weiter weg eine Wohnung evtl bekommen werden wir da propleme bekommen
Christian Schultz
am 01.03.2021Hallo Ramona, das können wir leider nicht hier im Blog klären. Grundsätzlich kann man eine EM-Rente auch ein zweites Mal beatragen. Ob das sinnvoll ist, müssten Sie aber individuell klären lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Jutta Bock
am 22.02.2021Hallo, ich bin 63 Jahre alt, beziehe aktuell Krankengeld, war schon in der Reha, wurde arbeitsfähig entlassen, wurde von meinem Arzt allerdings weiterhin krank geschrieben. Ein Rentenantrag wurde nicht gestellt. Nun stehe ich kurz vor der Aussteuerung, wann sollte ich mich spätestens beim Arbeitsamt wegen Arbeitslosengeld melden? Wie lange dauert es bis der Antrag entschieden wird?
Christian Schultz
am 25.02.2021Hallo Jutta, es gibt keine feste Frist. Aber wir empfehlen, dass Sie sich etwa zwei Monate vor der Aussteuerung beim Arbeitsamt melden: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/aussteuerung-wann-zum-arbeitsamt
Petra
am 24.01.2021Hallo,bin 60 Jahre alt, und in der Probezeit gekündigt worden.Zwei Tage vor Ablauf meiner fristerechten Kündigung krank geworden was sich auf längere sicht bezieht .Werde nach den 6 Wochen krankengeld beziehen, kann ich jetzt schon einen Antrag zur EMR stellen?,und muss ich mich beim Arbeitsamt melden obwohl mir kein Anspruch auf Arbeitslosengeld zusteht. Danke im Voraus
Christian Schultz
am 25.01.2021Hallo Petra, natürlich können Sie einen Antrag zur Erwerbsminderungsrente stellen. Aus finanziellen Gründen macht es aber vielleicht mehr Sinn, damit noch etwas zu warten. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich individuell beraten lassen.
Christian Schultz
am 04.01.2021Hallo Monika, die AU müssen Sie nicht immer beim Arbeitsamt vorlegen, das hängt jedoch vom Einzelfall ab: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/nach-aussteuerung-wer-bekommt-jetzt-die-krankmeldung
Mit 62 können Sie nur vorzeitig eine Altersrente beziehen, wenn Sie einen Schwerbehinderung haben. Ansonsten gelten diese Daten für den Renteneintritt: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Monika
am 23.12.2020Hallo Herr Schultz,
Nach Aussteuerung bei der KK beziehe ich noch bis Juli 2020 ALG1. Mein Antrag auf EM-Rente wurde abgelehnt, dem ich widersprochen habe. Dazu habe ich noch keine weitere Info bekommen. Ich werde im März 62, bin immer noch krank, allerdings ohne AU. Sollte ich die AU weiter ausstellen lassen? Kann ich vorzeitig in Rente gehen? Oder muss ich ALG2 beantragen? Ich bin etwas ratlos.
Denise
am 22.12.2020Hallo ,
wir haben folgendes Problem.
Mein Mann ist seit Ende 2019 krankgeschrieben ,nach Ablauf des Krankengeld ,ist er für 15 Wochen zur medizinischen Rehabilitation gefahren ,da wurden die alle Kosten von der Berlin Brandenburg Rentenversicherung übernommen.
Er ist seit dem 14.12.2020 wieder zuhause , allerdings von der medizinischen Rehabilitation, arbeitsunfähig geschrieben u von der Hausärztin auch erstmal bis zum 12.2.2021 krankgeschrieben.
Woher sollen wir jetzt Gelder beziehen ,wir sind ratlos
Christian Schultz
am 04.01.2021Hallo Denise, der Anspruch auf Krankengeld läuft bis zu 78 Wochen. Daher müssten Sie eigentlich noch Geld von der Krankenkasse erhalten können.
Liane Lug
am 19.12.2020Meine Aussteuerung liegt schon lange zurück 2018im Juni.Ich wollte mich nur noch mal schlau machen da ich total viel Ärger mit dem Alg1 Antrag hatte.Wurde generell abgelehnt beim ersten mal.Durch meine Rechtschutz ihre Hilfe habe ich für einen Monat bekommen da ich bei der Reha war und sonst kein Übergangsgeld bekommen hätte. Ich hätte kein Anspruch bin ja noch krank sagten sie zu mir.Bekam dann doch nur mit Klage. Meine Frage ist dazu ich wurde gleich für 15h Leistungsfähigkeit eingeschätzt und somit fällt mein Alg1 Geld sehr gering aus wo ich nicht existierten kann.Vor meiner Krankheit war ich ständig 40h arbeiten. Ich war geschockt als ich den Bescheid gelesen habe.Nach meiner Reha bekam ich wieder kein Alg1 musste wieder klagen was noch läuft. Es kostet mir sehr viel Nerven.
Christian Schultz
am 04.01.2021Hi Liane, das tut mir leid. Nach der Aussteuerung sollte es immer Priorität haben, dass Sie - theoretisch - in Vollzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Zumindest wenn Sie nicht über die Nahtlosigkeitsregelung Arbeitslosengeld beziehen. Leider funktioniert das in der Praxis nicht immer reibungslos.
Kessia
am 14.12.2020Hallo, aktuell befinde ich mich im Krankengeld und soll lt. KK am 03.02.2020 augesteuert werden. Meine Reha, die ich auf drängen der KK beantragt habe beginnt zum 11.01.2020 und ist für ca. 5 Wochen angesetzt. Also ich befinde mich noch in der Reha wenn ich ausgesteuert werde. Die Krankenkasse teilte mir damals mit das bei einer erfolglose Reha der Antrag dann in ein Antrag auf EM-Rente umgewandelt würde. Während meiner Krankheit erhielt ich die Kündigung (Nov. 2019) und habe mich damals auch schon beim Arbeitsamt gemeldet - dann aber nur meine laufenden Krankmeldungen eingereicht. Vergangenen Freitag erneut beim Amt angerufen und Ihnen die Reha mitgeteilt bzw. auch schon das voraussichtliche Ende. Die Arge wollte mir noch einen Gesundsheitsbogen schicken, habe ich allerdings noch nicht erhalten. Wie muss ich mich verhalten damit ich in den ALGI bezug komme - auch wenn ich evtl. AU entlassen werde. Ich habe hier Angst einen Fehler zu machen.
Christian Schultz
am 15.12.2020Hallo Kessia, wenn Sie die Reha der Rentenversicherung antreten und sich bereits bei der Arbeitsagentur gemeldet haben, wird es mit Sicherheit auf Arbeitslosengeld im Sinne der Nahtlosigkeitsregelung hinauslaufen. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/mit-der-nahtlosigkeitsregelung-zum-arbeitslosengeld-das-sollten-sie-jetzt-wissen
Den Gesundheitsbogen müssen Sie natürlich auch ausfüllen.
Frank Schwitzkowski
am 11.12.2020Hallo,
ich bin Schwitze und bin 52 Jahre . Ich bin fast 3Jahre zu Hause wegen Krankheit.
Ich habe 50% unbefristet Schwerbehinderung. Ich habe am 3,4,5 Wirbel jeweils ein kl. Überbau ,aber dieser wird mir oft zum Verhängnis. Ich habe Therapien und Reha gemacht war alles nur für kurze Dauer wo es mir besser ging. Nun in zwischen habe ich meine 3letzten Berufe da durch Verloren und bin in ein Tiefes Loch gefallen. Es hatte zur Folge bekam und habe noch Depression . Ich habe mir Hilfe geholt wurde betreut und habe an einer Tages Klinik 4 oder 6Wochen teil genommen. Ich wollte nicht bin aber doch hin gegangen und hatte Glück ganz nette und Lieb Menschen Kennen gelernt und stehen immer noch im Kontakt. Nach der Zeit keine Betreuung mehr da meine Zuständige in Schwangerschaft gegangen ist nur Ärztlich noch betreut ,da sie keinen Betreuer ran bekommen. Nun gezwungenermaßen muss ich mich wieder der Arbeitswelt zur Verfügung Stellen. Nun habe ich ja noch mehr Gesundheitliche Probleme Bluthochdruck, Herz schlägt zu schnell. beide Knie 3Grad Knorpelschaden , muss mit ein Schlafgerät Schlafen da ich in der Min. 32 Aussetzer hatte. Ich bin vor kurzem an meine Augen OP. worden grauer Star. Ich muss schon wieder im neuen Jahr ins Krankenhaus und werde am unter Bauch Op. und hoffe da kommt nicht schlechte bei raus. Ich könnte noch einiges auf schreiben aber ist zu viel. Ich habe Erwerbsminderungsrente eingereicht 2mal ab gelehnt. Ich soll Sitzende und wo ich zwischen durch auch auf stehen kann mir Arbeit suchen. Ich darf keine Schicht , keine Maschinen Überwachung machen und nicht auf Leiter gehen keine Schicht Arbeit. Ich kann leider nicht lange stehen ,was mich sehr Ärgert da ich Fußball Fan bin. Bei den letzten 3Spielen wo ich war musste ich nach 20/30min. nach Hause Fahren da meine Beine ,dann Zittern und an Schwellen. Ja meine Wähn Klappen schließen verlangsamt da her muss ich Thrombose Strümpfe tragen. Und es dauert nicht mehr lange ,dann bekomme ich in ferner Zukunft linke Seite ein Hörgerät. Ich versuche mich nicht unterkriegen zu lassen, aber es fällt mir schwer. Ja ich weiß nicht wie es weiter gehen soll, ich habe Angst wenn nicht ein Wunder passiert ,dann bin ich irgend wann so weit. Ich weiß es ist keine Lösung, aber ich komme mir als Ballast vor. Ich würde mich freuen ,wenn es Tipps geben könnte. Mit Eisernen Gruß Schwitze
Christian Schultz
am 30.11.2020Hallo, leider können wir beim SoVD nur aus Sicht der gesetzlichen Sozialversicherung beraten. Inwieweit die private BU-Rente gefährdet wird, wenn Sie sich nicht weiter krank melden, vermag ich daher nicht zu beurteilen.
Es geht auch nicht unbedingt darum, sich nach der Aussteuerung nicht weiter krank schreiben zu lassen. Es geht darum, der Bundesagentur für Arbeit die Krankmeldung nicht auf die Nase zu binden. Dieses Verhalten kann - nach unserer Erfahrung - die Zahlung des Arbeitslosengeldes gefährden: www.sovd-sh.de/2020/02/13/nach-aussteuerung-wer-bekommt-jetzt-die-krankmeldung/
Lassen Sie sich am besten persönlich, anhand Ihrer Unterlagen, beraten. Nur so kann sichergestellt werden, dass Sie keinen gravierenden Fehler machen.
Sonnenengel
am 29.11.2020Liebes Team, habe eine Frage und irgendwie habe ich den Eindruck ich finde im Netz keine wirkliche Antwort, oder unterschiedliche. Werde im März aus Krankengeld ausgesteuert. Wurde gekündigt während krank. EM hab ich noch nicht beantragt. Möchte eigentlich das volle ALG1 ausschöpfen. Bekomme nach Einspruch nun private BUZ, die ich nicht verwirken will., da ich nicht weiß wann und ob ich nochmals auf die Füße komme um einen Managerjob machen zu können. Habe Anspruch auf ALG1. Was muss ich tun ? Weiter Krankmelden und die Bescheinigung dem Arbeitslosenamt zur Verfügung stellen? nicht mehr krankschreiben.? Dann bekomme ich aber doch nicht das volle ALG. ..? Wenn ich mich dem Arbeitsmarkt zu meinen Möglichkeiten zur Verfügung stelle? Was bedeutet das und welche Auswirkungen hat das auf die BUZ? Muss ich für die BUZ mich weiter krankschreiben lassen?
Christian Schultz
am 23.11.2020Hallo Mila, wenn Sie noch keinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt haben, müssen Sie sich - wie im Text beschrieben - der Vermittlung zur Verfügung stellen. So merkwürdig das auch klingt.
Das mit der Krankmeldung ist eine haarige Sache. Einige Juristen sind der Meinung, man müsste die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach der Aussteuerung unbedingt beim Arbeitsamt vorlegen. Wir haben da allerdings andere Erfahrungen gemacht, siehe hier: www.sovd-sh.de/2020/02/13/nach-aussteuerung-wer-bekommt-jetzt-die-krankmeldung/
Jeder Fall kann ein bisschen anders sein und hängt auch vom zuständigen Sachbearbeiter ab. Ich empfehle deshalb in dieser komplexen Situation eine individuelle Beratung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Mila
am 23.11.2020Guten Tag Herr Schultz,
Nah allen durchgelesenen Kommentaren hier habe ich die Schwierigkeit einen Antrag auf ALG 1 zu stellen. Werde am 28.12.2020 von der KK ausgesteuert, bin aber noch im Arbeitsverhältniss. Muss ich bei der Arbeitsagentur überhapt erwähnen, dass ich krankeschrieben bin? Wie soll ich mich mit dem Arbeitgeber vorfahren....soll ich da weiterhin Krankmeldung nachreichen und bei der Arbeisagentur nicht?
vielen Dank im Voraus. Mila F.
Ramo
am 17.11.2020Ja, aber die wollen auch prüfen wenn ich Erwerbsminderungsrente haben kann, weil wenn ich keine Reha machen kann, dann gehe ich zum rente automatisch.
Dürfen die das?
Ich möchte wie gesagt keine rente oder Reha.
Ich habe vor kurzem eine ambulante Therapie angefangen und ich mochte weiter arbeit suchend sein,im rahmen des möglichen!
Was soll ich am besten machen?
Christian Schultz
am 16.11.2020Hallo Ramo, grundsätzlich darf auch die Arbeitsagentur Sie zur Klärung Ihrer gesundheitlichen Situation in die Reha schicken. Dennoch empfehle ich Ihnen zur Beantwortung individueller Fragen eine Beratung anhand Ihrer konkreten Unterlagen.
Ramo
am 16.11.2020Guten Morgen
Ich brauche auch Hilfe
Ich bin nach Aussteuerung, seit Juli arbeitslos gemeldet .Im rahmen meine mogklikeiten!
Bis jetz alles ok, ich war auch 2 Monaten zu eine Maßnahme, ich habe mich auch beworben .
Eine antworte von arzliche dienst noch nicht bekommen!
Aber Freitag habe ich von arbeitsamt eine Brief erhalten. Dort steht dass ich weniger als 15 Stunden arbeiten kann und das ist innerhalb einen Monat eine antrag auf Reha stellen.
Sonst bekomme ich keine Geld mehr!
Was soll ich weiter machen weiß ich nicht
David
am 12.11.2020Vielen Dank für Ihre Rückmeldung, laut Jobcenter habe ich ebenfalls keinen Anspruch da ich ja Arbeitsunfähig bin. Ich müsste mich erst wieder gesund schreiben lassen um Leistungen zu bekommen.
Christian Schultz
am 12.11.2020Hallo David, das ist tatsächlich eine schwierige Situation. Zunächst einmal sollten Sie feststellen lassen, ob in der Zwischenzeit wieder eine neue Möglichkeit besteht, Krankengeld zu beziehen. In bestimmten Situationen ist das möglich: www.sovd-sh.de/2019/08/20/neue-krankheit-neue-blockfrist-wieder-krankengeld/
Alternativ bleibt im Notfall erst einmal das Jobcenter.
David Eule
am 12.11.2020Ich bin jetzt seit 13.09.2016 Arbeitsunfähig, habe 6 Wochen Lohnfortzahlung bekommen anschließend 72 Wochen Krankengeld und danach 12 Monate Arbeitslosengeld. Nach dieser Zeit bin ich weiterhin Arbeitsunfähig und bekomme seit dem 23.03.2019 keine Leistungen mehr. Die Rentenkasse möchte nicht zahlen. Welche Möglichkeiten habe ich noch ?
Christian Schultz
am 04.11.2020Hallo Nico, Sie sollten nach der Aussteuerung auf keinen Fall selbst kündigen. Sonst droht eine 12-wöchige Sperre, in der Sie gar kein Geld bekommen. Sie gehen nach der Aussteuerung einfach zum Arbeitsamt und melden sich dort "im Rahmen Ihrer Möglichkeiten" für die Vermittlung - auch wenn Sie noch einen Arbeitsvertrag haben.
Mit dem Formular kann ich Ihnen von hier aus nicht helfen. Wenn Sie da Unterstützung benötigen, bitte ich Sie, unsere Sozialberatung zu kontaktieren: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Nico
am 04.11.2020Hallo,
Ich bin 58 Jahre alt, und ich habe Krankengeld bekommen für 72 Wochen lang, am 24/08/20 bin wurde ausgesteuert, und davor habe ich eine Reha gemacht, und ich wurde entlassen, dass ich meine alte Arbeit nicht mehr üben kann, aber ich kann bis 6 Stunden oder mehr Arbeiten, ich habe Arbeitsamt angerufen weil konnte wegen Covid-19 nicht persönlich gehen, um zu wissen was soll ich machen? Weil ich habe beim meine Halte Firma noch 2 Monaten Urlaubstage, und ob ich erst meine Urlaubstage machen soll, und danach mich arbeitslos melden, oder nicht? Arbeitsamt sagt mir erst Urlaubstage nehmen und danach soll ich mich Arbeitslos melden, denn gestern wollte ich mich durch website vom Arbeitsamt Arbeitslos melden, aber es steht drinnen eine Fragebogen, ( wann haben Sie ihre Arbeitsverhältnisse gekündigt? ) und die zweiten Frage ( wie sind Sie auf eine Kündigung gekommen?) und sind mehrere Antwort drinnen, einen von diesem Antwort ist ( durch eine Arzt Empfehlung, oder zweite Antwort, durch Einwilligung von Arbeitgeber/Arbeitnehmer? ) und deswegen wollte ich Sie fragen was soll ich dadrin schreiben oder Antwort? Um keine Sperre zu bekommen? Danke
Christian Schultz
am 27.10.2020Hallo Anna, Sie beschreiben eine schwierige Situation. Genauso wie Ihnen geht es vielen Menschen in Deutschland.
Die einzige Möglichkeit, an das Arbeitslosengeld zu kommen, ist tatsächlich die Bereitschaft, dass Sie sich im Rahmen Ihrer individuellen Möglichkeiten zur Verfügung stellen. Zumindest theoretisch. Da heißt nicht, dass Sie schon nächste Woche einen neuen Job antreten müssen. Aber um an Ihr Geld zu kommen, müssen Sie sich grundsätzlich zur Verfügung stellen. Auch wenn das widersprüchlich klingt, da Sie gesundheitliche Probleme haben.
Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich professionell beraten lassen - zum Beispiel beim Sozialverband: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Anna
am 26.10.2020Bitte, Ich brauche dringend Hilfe. Meine Beraterin von AfA sagte heute zu mir, dass ich muss zu Verfügung und bereit 15 Stunden die Woche zu arbeiten. Ich habe vor zwei Wochen eine Rückenversteifung gemacht. Dazu habe Ich CRPS. Ich bin absolut nicht in Lage zu arbeiten gehen. Sogar darf ich es nicht. Sie sagte, Ich werde, obwohl Ich habe Anspruch auf ALG1 welche endlich habe bekommen, Ich bin Ausgesteuert, keine mehr Geld von AfA bekommen. Wenn ich weiter krankgeschrieben werde, Ich habe keine Anspruch auf Geld und Ich lande beim Jobcenter mit Hartz4. Was ist sehr schwer auch zu bekommen.
Bitte um Hilfe. Außerdem kämpfe Ich mit dieser Institution schon sehr lange und sehr viele were zum erzählen. Ich bin erschöpft, traurig und sehr gestresst, weil die ständig die mir sorgen um meine Geld machen.
Was soll ich tun, wenn Ich arbeiten Null kann?
Vielen Dank
Birgit Jende
am 15.10.2020Ich bin Agentur für Arbeit Artzlichen Gesundheit Gutachten bescheit bekommen Erwerbsunfäig mit Depressionen die immer schlimmer werden wo ich am 26.10.20 in 6 Wochen endet dan Die Krankenkasse ich habe Angst wegen das Finanzele den ich Lebe alleine
Stephanie B.
am 01.10.2020Liebe Mitarbeiter des Sozialverbands Schleswig-Holstein, liebe Leser,
als Mitarbeiterin der Agentur für Arbeit muss ich hier einmal meinen Unmut über bestimmte Formulierungen des Textes und des Bildes, was hier von der Agentur für Arbeit gezeichnet wird, äußern.
Sicher kann ich nicht meine Hände für ALLE Mitarbeiter der Agentur für Arbeit ins Feuer legen, aber Formulierungen wie folgende legen nahe, dass der überwiegende Teil der Mitarbeiter inkompetent und dem Kunden nicht wohl gesonnen ist - und das ist definitiv falsch:
"Die Chance ist groß, dass die Mitarbeiterin bei der Arbeitsagentur Sie wieder wegschickt." (übrigens arbeiten bei uns auch hin und wieder Männer...)
oder
"Lassen Sie sich außerdem nicht darauf ein, sich dem Arbeitsmarkt nur in Teilzeit zur Verfügung zu stellen. Die Argumente der Mitarbeiterin in der Arbeitsagentur mögen überzeugend klingen. "
Welches Bild wollen Sie hier eigentlich vermitteln? Das vom verbohrten Bürokraten, der die Kunden prinzipiell erstmal abweist oder dann versucht, Ihnen das mühsam eingezahlte Arbeitslosengeld wieder aus der Tasche zu leiern....
Dann schon mal herzlichen Dank! Eine solche negative Grundeinstellung und Vorbehalte seitens unserer Kundschaft erschwert uns tagtäglich eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit.
Ich kann Ihnen und den Lesern versichern, dass der Großteil der Mitarbeiter der Arbeitsagentur sehr kunden- und dienstleistungsorientiert ist und seine Arbeit nach besten Wissen und Gewissen im Sinne des Kunden (aber natürlich unter Wahrung der Gesetze) erledigt.
Kein solcher Mitarbeiter würde einen ausgesteuerten Kunden wegschicken und ihm die Arbeitslosmeldung verwehren und schon gar nicht zu Teilzeit überreden ohne ihn auf die leistungsrechtlichen Konsequenzen hinzuweisen.
Nun erlaube ich mir noch einen fachlichen Hinweis, auf den Sie leider nicht eingegangen sind, der aber für einen ausgesteuerten Erkrankten bei der Arbeitslosmeldung sehr wichtig ist:
Der Kunde wird bei der Meldung gefragt, ob
- er die letzte Tätigkeit noch ausüben kann
- er eine andere realistische Tätigkeit im Umfang von min 15 Stunden/Woche ausüben kann
Wird eine dieser Fragen mit ja beantwortet, liegt kein Nahtlosigkeitsfall nach §145 vor, da die Leistungsfähigkeit nicht auf unter 15h wöchentlich eingeschränkt ist.
Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht trotzdem, aber nach §138 SGB III (allgemeine Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt) und nicht nach §145 SGB III.
Damit Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeit nach §145 SGB III gezahlt wird, müssten beide Fragen mit nein beantwortet werden und der Kunde lediglich erklären, dass er sich im Rahmen seines Restleistungsvermögens zur Verfügung stellt.
Dieses wird dann mittels Gutachten durch die Agentur für Arbeit (oder den Rententräger) geprüft.
Stellt sich heraus, dass der Kunde für vss. mehr als 6 Monate unter 15h wöchentlich leistungsfähig ist, erhält er trotz fehlender Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt Arbeitslosengeld bis der Rententräger über eine Erwerbsminderung entschieden hat.
Die „Nahtlosigkeitsregelung“ schließt also bei angenommener Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers eine Versorgungslücke bis zu dessen Entscheidung über die Erwerbsminderung.
Nachlesen kann man das alles sehr detailiert in unserer Geschäftsanweisung zum §145 SGB III, die wir natürlich auf unserer Homepage für jeden veröffentlicht haben.
www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-145_ba015152.pdf
Selbstverständlich können Sie sich für eine direkte Klärung und Beratung zu Ihrer Situation gern an Ihre Agentur für Arbeit vor Ort wenden.
Herzliche Grüße
Stephanie B.
Christian Schultz
am 21.09.2020Hallo Kai, was hat denn Ihre letzte Reha gebracht? Welche gesundheitliche Prognose wurde im Abschlussbericht festgehalten? Ohne die genaueren Hintergründe zu kennen, kann man hier schlecht eine allgemeine Empfehlung abgeben. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich zeitnah persönlich beraten lassen. Natürlich anhand Ihrer Unterlagen (Schreiben der BA, Reha-Bericht etc.)
Christian Schultz
am 21.09.2020Hallo. So, wie Sie das Beispiel schildern, wäre theoretisch ein neuer Anspruch auf Krankengeld möglich. In der Praxis ist das größte Problem in der Regel, die nicht vorhandene Kausalität zwischen den beiden Krankheiten zu beweisen. Oder mit anderen Worten: Die Krankenkasse unterstellt oft, dass Krankheit a aus Krankheit b hervorgegangen ist.
txp
am 19.09.2020Moin,
vielen Dank für die bereitgestellten Informationen.
Eine Frage zur Aufklärung hätte ich dazu:
Am 1.9. wegen Krankheit x nach 78 Wochen ausgesteuert, ab 2.9. keine weitere AU für diese Krankheit x vom Arzt, ab 2.9. ALG 1.
Einige Tage später wegen Krankheit y eine AU vom Arzt, besteht ein Anspruch bis max. 78 Wochen wegen Krankheit y ?!
Krankheit y darf natürlich nicht im Zusammenhang mit x stehen.
Danke!
Gruß & Gruß
Kai
am 18.09.2020Hallo, ich wurde zum 06.09.2020 ausgesteuert und beziehe jetzt Arbeitslosengeld I. Die Bundesagentur hat mir ein Schreiben mit einer Montsfrist gesetzt das ich ein Antrag auf Rehabilitationsleistungen, oder Erwerbsminderungsrente stellen muss. Was muss ich tun? Eine Rehabilitation habe ich bereits absolviert.
Mandy
am 09.09.2020Äußerst konstruktiver Beitrag... und das auch noch so quasi unmittelbar ein Jahr nach Veröffentlichung des Beitrags, auf den Du dich hier beziehst. Immerhin: der geschilderte Sachverhalt scheint auch ohne Punkt und Komma zumindest für die übrigen Besucher hier verständlich gewesen zu sein und es ist vollkommen überflüssig, Nutzer, die unserer Sprache offenkundig nur eingeschränkt mächtig sind, hier noch so bloßzustellen.
Christian Schultz
am 08.09.2020Hallo Nina, ob Ihr Arbeitgeber den gelben Schein benötigt, sollten Sie in der Personalabteilung erfragen. Die meisten Firmen verlieren spätestens nach der Aussteuerung das Interesse, aber das ist in jedem Betrieb anders.
Da Sie aber nach wie vor um Ihre Erwerbsminderungsrente kämpfen, sollten Sie sich in jedem Fall weiter krankschreiben lassen. Besprechen Sie das am besten noch einmal mit Ihrem Rechtsanwalt.
Nina
am 05.09.2020Guten Abend,
Nach 78 Wochen Krankengeld bin ich nun seit 15.8.2020 ausgesteuert. Ich habe 60 GdB, der Arbeitsvertrag ruht. EMR ist beantragt, wurde abgelehnt und ich bin mit RA in Widerspruch. Hausarzt & Gutachter haben bestätigt, daß ich nicht mehr an meinen Arbeitsplatz zurück kann, dies möchte ich auch nicht.
Nun bekomme ich ALG1.
Muß ich weiterhin eine AU beim Arbeitgeber abgeben oder brauche ich diese nicht mehr vom Arzt einholen?
Vielen Dank & Grüße
Christian Schultz
am 31.08.2020Hallo Britt, Ihr Arbeitslosengeld wird u.a. auch nach Ihrem Gehalt vor dem Start des Krankengeldes berechnet. Wenn das Geld trotzdem nicht reicht, sollte das Amt für Wohngeld tatsächlich die erste Anlaufstelle sein. Wenn gar nichts mehr geht, bleibt noch das Jobcenter, so dass Sie das Arbeitslosengeld mit "Hartz IV" aufstocken können.
Britt König
am 29.08.2020Hallo. Bin seit Februar 2019 krankgeschrieben. Aussteuerung zum 19.08.2020. Habe mich ab 20.08.2020 arbeitslos gemeldet und ALG beantragt. Meine Frage: wonach wird das ALG berechnet? Welche Möglichkeiten hat man als Alleinstehende, wenn das Einkommen zu knapp wird? Wohngeld, kinderzuschlag? Etc. Vielen Dank für Informationen im voraus.
Freundliche Grüße
Christian Schultz
am 17.08.2020Hallo Bernd, eine allgemeine Empfehlung lässt sich hier nur schwer geben. Im Sozialrecht hängt vieles vom kleinen, aber wichtigen Details ab. Von Relevanz ist zum Beispiel Ihr Geburtsjahr. Denn nur damit können wir beantworten, wann Sie mit welchem Abschlag in Rente gehen könnten.
BERND S.
am 15.08.2020Hall0 werde September 2o ausgesteuert .Bin 23 Jahre in der Firma beschäftigt .Habe über 40 Jahre eingezahlt und einen Gdb von 6o Prozent .Möchte Wiedereingliederg machen .Eine andere Tätigkeit Soll ich ausüben .Firma will mich loswerden .Wie soll ich mich verhalten ?
Mona
am 15.08.2020Guten Morgen!
Uff , ich habe so viel stres und ich weiß nicht was ich machen.
Nach meine 78 woche krankengeld zum Arbeitsamt
Sind 1,5 Monate vorbei und habe ich noch keine bescheid von amtsartz und auch keine bescheid fur arbeitlosengeld
Aber trotzdem die haben mir eine EGV geschickt und eine bewerbungtraining vollzieht, 8 Wochen lang ab Montag.
Was soll ich machen?
Soll ich dort gehen ?
Soll ich EGV unterschreiben?
Obwohl ich noch keine bescheid bekommen .
Christian Schultz
am 10.08.2020Wie schon gesagt: Wenn der Antrag zur Erwerbsminderungsrente bereits läuft, bekommen Sie Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung: www.sovd-sh.de/2019/09/26/mit-der-nahtlosigkeitsregelung-zum-arbeitslosengeld-das-sollten-sie-jetzt-wissen/
Es ist aber auch denkbar, dass die Arbeitsagentur nach der Aussteuerung zahlen muss, wenn Sie keinen Antrag zur EM-Rente stellen. Wie sich diese Situation verhält, wird im Beitrag oben erläutert.
Hasan
am 10.08.2020Vielen Dank für Ihre Antwort.
Heute habe ich einen Brief von der Rentenversicherung erhalten, mit dem Antrag für die Erwerbsminderungsrente. Muss nach der Aussteuerung ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt werden um ALG1 beziehen zu können?
Dennis
am 07.08.2020Wie wäre es mal mit Interpunktion??
Mona
am 06.08.2020Danke !Leider Ich habe keine gültigen Arbeitsvertrag mehr und ich weiß nicht wie kann
Die Chance, dass es zu einer
Einstellung gegen 0 kommen wen ich mich so viel im Monat bewerben muss
Christian Schultz
am 06.08.2020Hallo Mona, das ist eine schwierige Situation. Und es klingt auch unlogisch. Doch wenn Sie sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten nach der Aussteuerung beim Arbeitsamt melden, müssen Sie sich tatsächlich - zumindest theoretisch - darum bemühen, eine andere Arbeit zu finden. Auch wenn Sie für Ihre bisherige Tätigkeit krankgeschrieben sind - auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt sollten Sie sich um eine Beschäfitgung bemühen. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2020/08/06/nach-aussteuerung-wie-gehe-ich-mit-bewerbungen-um/
Mona
am 06.08.2020Hallo
Ich war wegen Depression krankgeschrieben bis 30.06 dan ausgesteuert.
Ich beziehe keine job mehr und von 1.07 bin ich arbeitslos gemeldet, im rahmen meine mogklikeiten.'
Geld noch nicht bekommen weil wir warten noch auf Antwort von amtsartz .
Heute ich habe eine Einladung termin von arbeitsamt gehabt, telefonisch. Die habe mir gesagt dass ich mich arbeit suchen und bewerben 2 mal pro Woche und jede Monat Bewerbungen beweisen .
Dass kommt ergenwie swer fur mich weil ich noch nicht gesund bin.
Wie kann ich mich richtig verhalten bei arbeitsamt mit diese Bewerbungen jeder Monat,?
Danke
Christian Schultz
am 06.08.2020Hallo Hasan, Ihre Frage ist berechtigt. Nach der Aussteuerung können Sie auch ohne Nahtlosigkeitsregelung Arbeitslosengeld erhalten. Genau wie Sie schon richtig beschrieben haben - wenn man (zumindest theoretisch) für andere Jobangebote offen ist. Warum die Vermittlerin in Ihrem Fall etwas anderes sagt, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich persönlich beraten lassen. Von einem Anwalt oder dem Sozialverband.
Hasan
am 06.08.2020Hallo Herr Schulz,
ich bin seit dem 29.07.20 aus dem Krankengeld ausgesteuert und weiterhin krankgeschrieben. Ich habe im Juni bereits den Antrag für ALG 1 gestellt und mich dem Arbeitsmarkt im Rahmen meiner Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Ich habe bisher keinen Antrag für die Erwerbsminderungsrente gestellt, da ich hoffe, bald in den Beruf zurück zu kehren. Das Arbeitsverhältnis besteht weiterhin. Durch ein Telefongespräch mit meiner Vermittlerin wurde mir mitgeteilt, dass ALG1 mir nur zusteht wenn ich kein Arbeitsverhältnis habe. Ist das so richtig?
Meine Frage bezieht sich nicht auf ALG1 wegen Nachtlosigkeit.
Fernand
am 30.04.2021Hallo Hasan,
Danke für Ihre Teilnahme. Zu mir: Ich bin krankgeschrieben, in einem Arbeitsverhältnis, noch nicht ausgesteuert und will wieder nach Gesundung im selben Job weiterarbeiten.
Kann man "im Rahmen Ihrer Möglichkeiten“ dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen" auf einem Fragebogen eintragen? Haben Sie schlussendlich Arbeitslosengeld bekommen, obwohl Sie noch in Arbeit standen?
Vielen Dank für eine Antwort
Fernand
Christian Schultz
am 28.07.2020Hallo, für Ihre Situation ist § 145 SGB III maßgeblich. Ich empfehle Ihnen jedoch, dass Sie sich umgehend persönlich beraten lassen. Aus Ihrer Beschreibung kann ich erst einmal keinen offensichtlichen Grund für die Ablehnung erkennen. Daher sollten Sie mit Ihren Unterlagen einen Sozialverband bzw. einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen.
El
am 25.07.2020Ich würde mich auch über einen kurzen Ratschlag sehr freuen.
Zu meiner Situation:
Ich war bis zum 30.Juni 2020 arbeitsunfähig geschrieben. Ich erhielt jedoch nur bis zum 08.06.2020 Krankengeld und wurde anschließend von der Krankenkasse ausgesteuert, da ich zu einem früheren Zeitpunkt schon einmal aufgrund der gleichen Diagnose Krankengeld erhalten hatte.
Am 01. Juli 2020 erfolgte mein beruflicher Wiedereinstieg bei demselben Arbeitgeber wie vor meiner Erkrankung (mein Arbeitsvertrag blieb also während meiner Erkrankung unverändert bestehen und läuft auch jetzt noch fort).
Auf Anraten der Krankenkasse habe ich für die besagten 22 Tage zwischen Aussteuerung und beruflichem Wiedereinstieg ALG-1 beantragt. Ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente war nicht nötig, da das Ende der Arbeitsunfähigkeit ja bereits absehbar war.
Mir wurde impliziert, dass sich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf meine ehemalige Tätigkeit bezog und so gab ich bei meinem Antrag schriftlich wie mündlich am Telefon an, dem Arbeitsmarkt während meiner Arbeitslosigkeit trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen und mich bei Bedarf einer ärztlichen Leistungsprüfung zu unterziehen.
Leider wurde mein Antrag auf ALG nun mit der Begründung abgelehnt, dass ich arbeitsunfähig geschrieben gewesen sei, der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung gestanden hätte und somit (nach § 138 Absatz 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch) nicht arbeitslos gewesen sei.
Haben Sie einen Ratschlag, wie ich nun am besten vorgehen kann? Ist die Begründung des Ablehnungsbescheids rechtens? Ist die Zuständigkeit der Arbeitsagentur für solche Fälle gesetzlich irgendwo geregelt? Und v.a.: Auf welche Gesetzgebung kann ich mich bei einem Widerspruch ggf. berufen?
Haben Sie allerbesten Dank für jeden Hinweis!
Christian Schultz
am 20.07.2020Hallo Nadine, solange Sie Krankengeld bekommen, müssen Sie nicht zum Jobcenter. Mit teilweiser Erwerbsminderungsrente können Sie im Anschluss eine Aufstockung beim Jobcenter beantragen.
Christian Schultz
am 20.07.2020Hallo Mario, wenn Sie sich wieder "gesund melden" und vor dem Antrag auf Arbeitslosengeld zunächst Urlaub nehmen, gibt es nach der Aussteuerung kein Arbeitslosengeld. Also bitte direkte zum Arbeitsarmt. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2020/06/25/aussteuerung-und-urlaubsabgeltung/
Christian Schultz
am 20.07.2020Hallo, das Ende des Krankengeldes ist nicht unbedingt auch das Ende der Blockfrist. In der Regel endet die Blockfrist sogar sehr viel später als die Krankengeldzahlung. Eine Blockfrist beginnt am ersten Tag der Krankschreibung und endet nach genau drei Jahren. Erst wenn diese Zeit rum ist, können Sie für dieselbe Erkrankung wieder Krankengeld erhalten.
Mikla-Stahl Ecaterina
am 10.07.2020Hallo ich habe chronische Krankheit , und seid 2018 bin andauert krank mal wieder arbeiten usw , nun jetzt habe noch Anspruch auf Krankengeld bis im November 2020 dann ist der blockfriest am Ende ,ich kann kaum mehr laufen ich habe Psoriasis pustulose und Verdacht auf psoriasis Arthritis, also ich muss mit diese unheilbare Krankheit leben , was ich nicht verstehe was heisst das ganz genau wenn die 3 Jahre blockfriest vorbei ist hat man nie wieder Anspruch auf andere blockfriest von 3 Jahre und Krankengeld auf Grund von dasselbe Krankheit?
Vielen dank
Mario
am 09.07.2020Guten Tag, ich habe eine Frage, ich beziehen Krankengeld , und am 28.08.20 lauft ab Praktisch sind die 78 Wochen um, inzwischen habe ich eine Reha gemacht, wo ich entlassen wurde als arbeitsunfähig, und dass ich meine alte Arbeit nicht mehr machen kann, aber ich habe noch 57 Alte Urlaubstage Über meine Firma , meine Frage ist, was soll ich am 28.08.20 machen ? Zum Arbeitsamt gehen um mich als Arbeitslos melden? Oder soll ich erst meine Urlaubstage machen, und danach mich als Arbeitslos melden? Hat jemand Erfahrung über dieses Situation?
Vielen Dank
Nadine
am 09.07.2020Hallo ich bin 38, war in der Reha und dort wurde fest gestellt, dass ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann, als Berufskraftfahrerin, Da ich ein LWS und ein BWS Syndrom habe + ein Fuß problem habe in den 3 genannten Sachen, ist bei mir auch Arthrose drin so, dass ich keine 300 Metter mehr laufen kann bzw 2 km, da ich sehr starke Schmerzen habe. Langes Stehen, laufen und sitzen geht nicht. Heben von lassen max. 10 kg mehr darf ich nicht. Bin auch seit dem 24.6.19 bis heute Krank geschrieben. Meine Fage ist nun: Ich darf nur noch 4 bis 6 Stunden arbeiten, muss ich mich bei der Arge melden? Da ich ja noch Krankengeld bis 20.12.20 beziehen kann. Schwerbehinderten Antrag ist geschellt und von der Reha wird nun eine Teilserwerbsminderunsrente beantragt, wie muss ich mich nun verhalten. Besitze auch selbst eine rechtschutzversicherung.
Danke im Vorraus
Christian Schultz
am 14.04.2020Hallo Martin, leider können wir Ihren individuellen Fall nicht hier im Blog klären. Bitte wenden Sie sich an einen Experten, zum Beispiel im Rahmen unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Wicke, Martin
am 13.04.2020Hallo ich bin zum 22.3 von der Krankenkasse ausgesteuert, hatte Nahtlosigkeit ALG1 beantragt.
Dieses wurde jedoch abgelehnt.
Jetzt zu meinem Problem, ich bin nach beidseitiger Fußop mit starken Schmerzen fast bzw. stark eingeschränkt mit dem laufen.
Amtsarzt hat Nahtlosigkeit abgelehnt, auch der Widerspruch wurde abgelehnt.
Ich kann kaum Wege erledigen, wenn ich jetzt dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen kann.
Wie geht's dann weiter.
Ich habe zurzeit noch ein Auto, wenn das wegfällt, sitze ich Zuhause fest.
Wie gesagt, selbst mit Krücken max. Gehweg 500m und dann ist Ende für den gesamten Tag.
Kein Arzt kann mir weiterhelfen oder stellt ein Gutachten in Aussicht.
Einzige Aussage ist dazu, tragen sie ihre Einlagen, das mache ich nur hilft kein Stück.
Christian Schultz
am 25.03.2020Auch beim Arbeitsamt müssen Sie sich ja - zumindest theoretisch - dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Wie es nun bei Ihnen im Detail weitergeht, lässt sich in diesem Blog leider nicht klären. Wenn Sie in Schleswig-Holstein leben, können Sie sich gern bei unserer Sozialberatung melden: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Kümmele
am 25.03.2020Hallo.seit Oktober 2017 durch Arbeitsunfall krank, leider zählt es nicht mehr als Arbeitsunfall da ich schon ein Vorschaden hatte, bin seit März 2019 ausgesteuert und bekomme bis März 2020 Alg 1 danach leider Hartz 4.da mein Arbeitgeber keinen leidensgerechten Arbeitsplatz mir zur Verfügung stellen kann, kann ich daraufhin kündigen?
Christian Schultz
am 20.02.2020Hallo Angela, wenn Sie Arbeitslosengeld I erhalten, können Sie nicht zur Rente gezwungen werden, siehe hier: www.sovd-sh.de/2020/01/23/zwangsverrentung-durch-arbeitsamt-oder-jobcenter-duerfen-die-das/
Angela Becker
am 20.02.2020Bin 63, noch im Arbeitsverhältnis, jedoch schon 2 Jahre aufgrund Burnout krank geschrieben,
ausgesteuert seit 2018, kann im August diesen Jahres Rente beantragen (63 +10). Wie geht es weiter? Werde ich "zwangsverrentet" ?
Christian Schultz
am 03.01.2020Hallo Erwin, bitte melden Sie sich bei der Arbeitsagentur als "im Rahmen Ihrer Möglichkeiten" für Jobangebote vermittelbar. Ansonsten wird es schwierig, an Arbeitslosengeld zu kommen. Falls alle Stricke reißen, sollten Sie unsere Sozialberatung in Anspruch nehmen: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Wonsik,Erwin
am 03.01.2020Hallo,ich habe auch eine Frage.Ich bin seit dem 19.11.19 ausgesteuert, zum 20.11.19 arbeitslos gemeldet, habe auch den Paragraph 145 beantragt.Während des Krankengeldbezuges habe ich im Juli 2019 Erwerbsminderungsrente beantragt, wurde abgelehnt, habe aber Widerspruch eingelegt. In der Zwischenzeit wurde ich vom Arbeitsamt aus zu einem Sozialmedizinischen Institut bestellt.Die Ärztin sagte ich könne nur noch 3 Stunden tätig sein.Habe aber immer noch kein ALG 1 bekommen. Kann mich jemand über meine Situation aufklären?
Christian Schultz
am 18.11.2019Hallo, bitte wenden Sie sich an unsere Sozialberatung. Ihr Fall ist dringend, da sollte unbedingt ein Experte in die Unterlagen schauen: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Ich
am 15.11.2019Hallo
Ich bin ausgesteuert und nun arbeitslos gemeldet hab Erwerbsminderung Rente beantragt und habe einen Behinderung Ausweis von 50%
Die Erwerbsminderung rennte ist abgelehnt worden habe einspruch erhoben Arbeitsfeld läuft noch haben aber auf Grund der Ablehnung noch mal nachgefragt über eine ärztliche Untersuchung hab das alles offen gelegt so das die schauen können was mir fehlt
Ich bin sehr übergewichtig hab meinen Rücken kaputt Herzschwäche keine Luft hoch Blutdruck geh am Rollator kann meinen jop nicht mehr ausüben bin aber noch bei meiner Arbeit beschäftigt nun wollte ich fragen kann ich kündigen da ich nicht mehr dort arbeiten kann gesundheitlich aber die leute von der erwärbsminderung, s rennte sagten ich kann bis zu 6stunden Arbeiten ich frag mich im ernst mit dem Rollator und ich hab eine ordopädische Strumpfhose an wegen die lyümpfodeme und er wund Rose die ich auch noch konisch habe mir steht auch noch ürlaubs geld zu soll ich kündigen sonst verfällt dasgeld
Christian Schultz
am 14.11.2019Hallo Frank, leider kann man das nicht verallgemeinern. In der Regel ist es sinnvoll, sich in Ihrer Situation krankschreiben zu lassen. Es gibt jedoch auch Szenarien, in denen das mittelfristig problematisch sein kann - Stichwort "Blockfrist". Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich persönlich beraten lassen. Zum Beispiel bei unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Frank Heiderstädt
am 14.11.2019Hallo bin seit einem Monat ausgesteuert, bekomme auch Arbeitslosengeld , Antrag auf reha oder Erwerbsminderungsrente ist gestellt, nun meine Frage muss ich mich weiter krankschreiben lassen ?
Christian Schultz
am 30.09.2019Hallo Ilona, § 145 SGB III beschreibt die sogenannte "Nahtlosigkeitsregelung", die aber nur greift, wenn Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt haben, siehe hier: www.sovd-sh.de/2019/09/26/mit-der-nahtlosigkeitsregelung-zum-arbeitslosengeld-das-sollten-sie-jetzt-wissen/
Ihre detaillierteren Fragen können wir im Rahmen des Blogs leider nicht beantworten. Kommen Sie damit bitte in unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Ilona Stahr
am 30.09.2019Bin seit Augusrt2017 bis August 2018 auf Diagnose Burnout krankgeschrieben .Danach eine Woche Urlaub ..Danach Diagnose Brustkrebs .Im Februar werde ich nach 78 wochen ausgesteuert .Eine Rehakur würde genehmigt und von der RV übernommen. .Ich sollte erst eine 3wochenkur bekommen (onkologie) das hat aber der leitende Arzt aus medizinischer Sicht abgelehnt von der Reha klinik und nun bekomme ich eine 5 wöchige physische reha.Aufgrund der Anwärter wahrscheinlich erst im März oder April 2020 .Bin seit 22 Jahren in ungekündigter Stellung. Wollte dann nach Aussteuerung Arbeitslosegeld I beantragen .da ich in den letzten 2 Jahren vor Krankheit keine 150 Tage Arbeitsentgeld erhalten habe bekomme ich dann ein flexibles Übergangszeit? Ist der Paragraph 145 und Arbeitslosengeld l das gleiche .Bin auch 70 % schwer beschädigt. Was kann ich beantragen beim Arbeitsamt.? Vielen Dank für ihre Antwort
Christian Schultz
am 16.09.2019Hallo Johann, ich empfehle Ihnen, sich umgehend an die Beratung des VdK zu wenden. Wenn Sie dort bereits Mitglied sind, entstehen Ihnen sicherlich keine weiteren Kosten.
Johann
am 14.09.2019Guten Tag bin bei der VDK aber habe Heute auch das bekommen .
Hilfe! Bei mir in Brief von Arbeitsagentur Bochum steht drin, dass nach Gutachten die Voraussetzungen zur Anwendung der Nahtlosigkeitsregelung nicht erfüllt sind. Was muss ich jetzt machen? Ich aber von Arzt weiter krank geschrieben.
und bis seit 20.12.2017 bis zum 7.10.2019 + krankgeschrieben bim am 12.12.2018 Ausgesteuert worden und habe bis Heute kein Geld bekommen am 11.01.2019 war ich im Amt alles Unterlagen nochmals abgeben . und am 5.09.2019 erst wieder Post bekommen und am 10.09.2019 sagte mein Laut Ihn mein Sachbearbeiter ich muß mich den Arbeitsmarkt zur verfügungstellen sondt bekomme ich kein Geld vom Amt weill der Amtsrzt die Nachhaltigkeit auch nicht fest gestellt hat habe den Arzt nie gesehn. was soll ich machen ?
Christian Schultz
am 13.08.2019Hallo Annett, haben Sie mit Ihrem Arzt schon einmal über eine Erwerbsminderungsrente nachgedacht? Wenn er sie weiterhin krankschreiben möchte, sollten Sie diesen Punkt zumindest einmal ansprechen. Konkret weiterhelfen können wir Ihnen allerdings nur in einem persönlichen Gespräch mit Einsicht in die Unterlagen.
Annett
am 12.08.2019Hallo bin alleinerziehend ,hatte eine Herz op künstliche Herzklappe Schrittmacher und Srarke Schmerzen im ganzen Körper bin bei der Krankenkasse ausgesteuert worden beziehe Arbeitslosengeld bin auch noch krankgeschrieben der Arzt will mich auch nicht gesund schreiben nach dem Arbeitslosengeld bekomme ich kein Geld mehr da mein Kind eine Lehre angefangen hat habe ich keinen Anspruch auf Hartz IV was nun (muss ich jetzt krank auf Arbeit gehen.)
tonino coltro
am 21.01.2021guten tag bin schon 2 jahre krank habe herzmuskel endzuendung und was in 10 krankenhauser keiner weis was hatte schlaganfall undreanimiert worden
babe kranken geld bekommen ist jetzt ene und arbeitslosen geld ist im april zu ende 2021 was pasiert dan mit mir wo bekomme ich geld her
Christian Schultz
am 21.01.2021Hallo, wenn nach der Aussteuerung der Anspruch auf Arbeitslosengeld endet, gibt es mehrere Möglichkeiten: Vielleicht eine Erwerbsminderungsrente, in einigen Fällen ist auch ein neuer Anspruch auf Krankengeld denkbar. Oder im schlechtesten Fall Arbeitslosengeld II. Aber dazu müssen Sie sich individuell beraten lassen.
Birgit horder
am 29.06.2021Harzt 4 must du beantragen.
Christian Schultz
am 05.08.2019Hallo, Ihre persönliche Situation sollte nicht hier im Kommentarbereich erörtert werden, bitte wenden Sie sich persönlich an unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
hola
am 22.07.2019Hallo ich habe mal eine Frage und zwar bin ich jetzt schon länger krankgeschrieben aufgrund psychischer Erkrankung mein Arbeitsvertrag ruht aber ich kann ja meinen Arbeitsplatz nicht wieder zurückkehren darf aber nicht kündigen oder auch keinen aufhebungsvertrag machen jetzt bekomme ich endlich arbeitslosengeld eins die Frage ist da die nahtlosigkeit bei mir auch nicht greift trotzdem ist meine Frage soll ich mich jetzt weiter krankschreiben lassen weil ich muss mich ja im Rahmen meiner Möglichkeiten zur Verfügung stellen aber ich verstehe es nicht ganz ich habe Angst wenn ich mich jetzt weiter krankschreiben lasse dass ich Ärger kriege ich habe aber auch Angst dass ich Ärger kriege wenn ich es nicht mache da wir dann wohl möglicherweise die Kündigung ins Haus flattert und mir das dann so ausgelegt wird dass ich das mutwillig herbeigeführt habe vielleicht kann mir jemand eine konkrete Antwort geben vielen Dank im
Christian Schultz
am 05.07.2019Hallo Tanja, ich empfehle Ihnen, sich so schnell wie möglich beraten zu lassen - zum Beispiel bei unseren Kollegen in NRW: www.sovd-nrw.de
Zarkov
am 08.09.2021Hallo bin seit 7.1.2020 krank geschrieben und laut dem arbeitsamt darf ich denen keine krankmeldung mehr schicken sonst werde ich keine zahlung bekommen, was soll ich machen????
Laut deren ärzte bin ich arbeitsfähig aber mich hat deren arzt nicht gesehn nur schriftlich entschieden.
Bin verzweifelt
Christian Schultz
am 09.09.2021Hallo, die wichtigsten Infos dazu finden Sie in diesem Beitrag: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nahtlosigkeit-wer-entscheidet-das-eigentlich
Bei Ihnen ist offensichtlich nicht die "Nahtlosigkeitsregelung" zur Anwendung gekommen. Ich empfehle Ihnen bei weiteren Fragen eine persönliche Beratung, zum Beispiel bei meinen Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Tanja Kinder
am 04.07.2019Hilfe! Bei mir in Brief von Arbeitsagentur Bochum steht drin, dass nach Gutachten die Voraussetzungen zur Anwendung der Nahtlosigkeitsregelung nicht erfüllt sind. Was muss ich jetzt machen? Ich aber von Arzt weiter krank geschrieben
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