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Neuer ALG-Anspruch durch Krankengeld?

Aktuelles Gesundheit

Nicht jeder, der langfristig erkrankt, hat davor lange gearbeitet. Doch was bedeutet das für die Zeit nach dem Krankengeld? Wenn es für die meisten Menschen bei der Arbeitsagentur weitergeht? Haben die dann trotzdem einen Anspruch auf ALG I?

Neuer ALG-Anspruch durch Krankengeld?

In Deutschland ist fast alles bis ins Detail geregelt - also natürlich auch ein Szenario, in dem Sie wirklich langfristig erkranken. In den ersten sechs Wochen muss Ihre Firma weiter Gehalt zahlen, wir sprechen hier von der sogenannten Lohnfortzahlung. Im Anschluss bekommen Sie von Ihrem Chef kein Geld mehr. Jetzt ist die Krankenkasse in der Verantwortung und überweist Ihnen das Krankengeld.

An dieser Stelle müssen Sie peinlich genau darauf achten, dass Sie lückenlos krankgeschrieben sind. Denn nur für diese Zeiträume bekommen Sie Kohle. Falls in diesem Zeitrahmen ein Loch entsteht - etwa, weil Ihr Facharzt im Sommerurlaub ist - müssen Sie sich anderswo um eine Folgebescheinigung kümmern. Sonst gibt es für diesen Zeitraum kein Geld. Erst wieder im Anschluss, sobald eine offizielle Krankmeldung vorliegt.

Lohnfortzahlung, Krankengeld, Arbeitsamt

Nach spästestens 78 Wochen ist das Krankengeld ausgeschöpft, man spricht auch von der "Aussteuerung". In aller Regel geht es nun bei der Arbeitsagentur weiter. Für viele Menschen ist das überraschend, da häufig noch ein Arbeitsvertrag besteht. Aber wenn Sie auch nach dem Krankengeld Miete und Versicherungen zahlen müssen, sollten Sie sich rechtzeitig um das Arbeitslosengeld kümmern. Und das gibt es bei der Arbeitsagentur, nicht im Jobcenter - ein wichtiger Unterschied, der bei Laien nicht immer bekannt ist.

Doch an dieser Stelle stehen wir vor einer wichtigen Frage. Denn Arbeitslosengeld können Sie nur beziehen, wenn Sie bestimmte Kriterien erfüllen. Und eine wesentliche Voraussetzung ist, dass Sie zuvor ausreichend Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben.

Mindestens zwölf Monate müssen es schon sein. Falls Sie weniger eingezahlt haben, sehen Sie kein Arbeitslosengeld. Wenn man seinen Job verliert und zuvor immer über den Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge abgeführt hat, ist die Sache natürlich klar. Aber wie ist es, wenn Sie in den 78 Wochen vor der Aussteuerung auf Krankengeld angewiesen waren?

Anspruch auf ALG nach dem Krankengeld?

Hier können wir Sie schnell beruhigen: Denn Ihre eingezahlten Beiträge haben bis zu vier Jahre lang Bestand. Erst im Anschluss verjähren diese, so dass erst wieder neue Beiträge an die Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen. Wer also ein oder anderthalb Jahre Krankengeld erhält und vorher lange genug als Angestellter beschäftigt gewesen ist, wird trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Auch wenn zwischen der aktiven Beschäftigung und dem Antrag bei der Arbeitsagentur eine lange Zeit durch Krankengeld überbrückt werden musste.

Doch nicht jeder Bezieher von Krankengeld hat unmittelbar vor dem Beginn einer Erkrankung lange genug gearbeitet, um allein durch diese Beschäftigung einen Anspruch auf ALG I zu erhalten. Betrachten wir einmal folgendes Beispiel:

Matthias aus Norderstedt ist gerade mit seinem Studium zum Maschinenbau durch. Nach kurzer Suche hat er einen Job in Hamburg gefunden und arbeitet seit sieben Monaten als Angestellter.

Jetzt erkrankt Matthias an einer schweren Depression. Nach der Lohnfortzahlung springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Dieses muss der Ingenieur bis zum Ende ausreizen, da die Erkrankung nicht besser wird.

Hat Matthias nach den 78 Wochen Krankengeld Anspruch auf Arbeitslosengeld? Oder muss er sich schon vorher um eine alternative Lösung bemühen? Trotz schwerer Krankheit?

Die Antwort lautet: Matthias sollte sich rund zwei Monate vor dem Ende des Krankengeldes bei der Arbeitsagentur melden und ALG beantragen. Er hat zwar nicht lange genug als Angestellter gearbeitet, um damit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu rechtfertigen. Dennoch wird die Agentur zahlen müssen. Denn während des Bezugs von Krankengeld überweist die Krankenkasse Beiträge an die Arbeitslosenversicherung. Über diesen Weg entsteht nach langem Krankengeld-Bezug ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Fazit

Egal ob Sie direkt aus einem langjährigen Arbeitsverhältnis ins Krankengeld gerutscht sind oder nicht: Wenn Sie Krankengeld beziehen, werden Monat für Monat Beiträge an die Arbeitslosenversicherung überwiesen. Nicht von Ihnen direkt, sondern über die Krankenkasse. Das mindert zwar Ihre Netto-Auszahlung, dafür sichern Sie sich jedoch Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld. Und der kann nach der Aussteuerung noch einmal richtig wichtig werden. Insbesondere dann, wenn Sie auf Ihre Erwerbsminderungsrente warten.


Kommentare (78)

  • user
    Thomas Rieckmann
    am 16.04.2024

    Wenn ich bei beginnender Krankheit noch einen Restanspruch von 100 Tagen habe, er höht sich die Restanspruchsdauer nach 78 Wochen Krankengeld??

    Wenn ja, wo steht das im Gesetz?

    Vielen Dank, Thomas

    • user
      Christian Schultz
      am 17.04.2024

      Restanspruch auf Arbeitslosengeld? Ja, der verlängert sich durch den Bezug von Krankengeld. Wo das im Gesetz steht, kann ich Ihnen nicht sagen - ich habe die Info selbst von einem Kollegen aus unserer Sozialberatung. Eine rechtliche Beratung können wir hier im Forum nicht leisten.

  • user
    Marie
    am 10.04.2024

    Ich bin 58 Jahre alt und seit 24 Jahren durchgehend berufstätig. Nun ist mir zu Ende Mai gekündigt worden. Die Situation belastet mich psychisch sehr und ich werde mich sicher bald (noch vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses) krank schreiben lassen müssen. Ich bin freiwillig krankenversichert. Ist es besser, wenn ich mich erst arbeitslos melde (arbeitssuchend habe ich mich direkt nach der Kündigung gemeldet) und danach zum Arzt gehe oder umgekehrt? Mir ist nicht ganz klar, wie sich das Krankengeld in diesen Konstellationen berechnet.

    • user
      Christian Schultz
      am 10.04.2024

      Rein finanziell ist es so: Das Krankengeld ist höher, wenn es vor dem Beginn des Arbeitslosengeldes läuft. Zumindest gehe ich bei Ihnen davon aus: Das ALG beträgt (ohne Kinder) 60 Prozent des letzten Netto-Gehalts. In der Regel ist das Krankengeld höher.

      Aber Sie sollten sich individuell beraten lassen. Man muss noch weitere Punkte im Blick haben.

  • user
    Chris
    am 18.03.2024

    Entsteht ein neuer Anspruch auf Krankengeld auch dann, wenn man zu Beginn dieses neuen Anspruchs krankgeschrieben ist.?

    Eine Blockfrist endet nach 3 Jahren. Von den 78 Wochen sind 40 Wochen verbraucht. Während die alte Blockfrist endet ( z.B 4 Wochen vorher)

    und die neue beginnt ist man Krankgeschrieben. Beginnt dann trotzdem eine neue Blockfrist?

    • user
      Christian Schultz
      am 19.03.2024

      Jede Blockfrist endet nach genau drei Jahren. Wenn Sie dann weiterhin arbeitsunfähig sind, beginnt die neue Blockfrist - in dieser können Sie dann theoretisch auch wieder bis zu 78 Wochen Krankengeld beziehen. Aber nur, wenn alle Kriterien erfüllt sind: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankengeld-zweimal-ist-das-moeglich

      • user
        Chris
        am 21.03.2024

        Den Link habe ich mir angeschaut. Danke

        "eine mindestens sechsmonatige Phase hinter Ihnen liegt, in der Sie nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren"

        Diese Phase muss nicht am Stück sein, wenn ich das richtig verstanden habe, und kann irgendwo innerhalb der Blockfrist sein.

        • user
          Chris
          am 15.04.2024

          Den Link habe ich mir angeschaut. Danke

          "eine mindestens sechsmonatige Phase hinter Ihnen liegt, in der Sie nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren"

          Diese Phase muss nicht am Stück sein, wenn ich das richtig verstanden habe, und kann irgendwo innerhalb der Blockfrist sein.??

          Vielleicht ist es Übersehen worden und es gibt noch eine Antwort darauf

          • user
            Christian Schultz
            am 16.04.2024

            Im Gesetz steht nur, dass man mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Erkrankung arbeitsunfähig sein darf. Von "am Stück" steht dort nichts - also müssen es insgesamt sechs Monate sein.

  • user
    Michael
    am 21.02.2024

    Ich würde ebenfalls gerne eine Frage stellen.

    Nach über 36 Jahren Beschäftigung in einer Firma und über 40Jahren Beschäftigung wurden die älteren Mitarbeitenden nicht mehr benötigt.

    Ich habe 24Monate Anspruch auf ALG1, wovon ich 20 Monate in Anspruch genommen hab.

    Dadurch wurde ich Psychisch krank und beziehe nun Krankengeld beiziehe, das in den nächsten Monaten ausläuft.

    Habe ich danach noch oder weiteren Anspruch auf ALG1 und wenn ja wie lange ( die restlichen 4 Monate oder länger), da in der Krankenzeit weitere Sozialbeiträge von der Krankenkasse bezahlt wurde.

    Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 21.02.2024

      Hallo Michael, Sie können im Anschluss an das Krankengeld Ihren restlichen Anspruch an ALG I beziehen - in diesem Fall also noch vier Monate.

  • user
    Helga
    am 25.09.2023

    Ich bin kurz vor der Aussteuer der Krankenkasse. An arbeiten ist anhand der Psychichen probleme noch nicht zu denken. etzt wurde mir gesagt, das ich ankreuzen muss, das ich vermittelbar bin, sonst würde ich kein ALG1 bekommen. Vor meiner Krankheit war ich 15 Jahre am Stück beschäftigt. Ist das so richtig?

  • user
    Alois Altenberg
    am 21.09.2023

    Hallo SOVD Team,

    meine ALG1 also mein Anspruch auf Arbeitslosengeld ging bis zum 2.September und ich bin seit dem 30. August krank geschrieben. Bekomme ich weiterhin mein Arbeitslosengeld?

    Lg. Alois

    • user
      Christian Schultz
      am 22.09.2023

      Hallo Alois, wenn Ihr Anspruch abgelaufen ist, bekommen Sie auch kein Arbeitslosengeld. Möglicherweise besteht ein Anspruch auf Krankengeld - aber das müsste man sich im Detail anschauen.

  • user
    Peter
    am 20.09.2023

    Hallo,

    Ich war längere Zeit im Krankengeldbezug, war jedoch nicht ausgesteuert. Wie berechnet sich nun das ALG1, da ich in den letzten 2 Jahren durch das Krankengeld nicht 12 Monate Arbeitsentgelt erhalten habe.

    Vielen Dank

  • user
    Kai
    am 20.09.2023

    Hallo,

    Ich habe längere Zeit Krankengeld bezogen und habe anschließend Arbeitslosengeld erhalten (ich war nicht ausgesteuert). Während meines Krankengeldbezugs habe ich lt. Krankenkasse eine AU zu spät eingereicht, sodass mir 3 Wochen lang kein Krankengeld gezahlt wurde. Zählen diese 3 Wochen nun nicht zu der Anwartschaft hinzu?

    Ich bezog ab 15.10.2022 ALG 1 und sollte die Versicherungszeiten ab den 15.04.2020 nachweisen. Hintergrund meiner Fragen ist die Dauer der Anwartschaft, da ich 8 Monate ALG 1 gezahlt bekommen habe und ich mich nun im Widerspruchsverfahren bzgl. der Dauer befinde.

    Des Weiteren befand ich mich vom 06.04.2016 bis zum 18.02.2021 in Elternzeit. Zuerst war ich in Elternzeit für das erste Kind und nach ca. 2,5 Jahren habe ich diese unterbrochen und direkt die neue Elternzeit für das 2. Kind begonnen. Zählt die Erziehungszeit meines 2. Kindes zur Anwartschaft ?

    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

  • user
    Bettina
    am 14.09.2023

    Ich habe Anspruch auf ALG 1 für 2 Jahre.

    Nach 5 Monaten ALG 1 Bezug bin ich krank geworden und habe Krankengeld bezogen. Jetzt nach 7 Monaten Krankengeld bin ich hoffentlich genesen.

    Jetzt werde ich wieder eine Arbeit aufnehmen und habe die Frage: Macht es Sinn, sich nach dem Krankengeld nochmals für sehr kurze Zeit arbeitslos zu melden, oder lückenlos nach dem Krankengeld wieder eine Beschäftigung aufzunehmen? Ich werde weniger verdienen als vor dem ALG 1 Bezug.

  • user
    JMD
    am 12.09.2023

    Ich wurde von meinem AG im Dezember 2021 gekündigt und haben aufgrund eines Aufhebungsvertrages eine Ruhenszeit von 3 Monaten von der Arbeitsagentur auferlegt bekommen. Nach genau einem Monat ALG1 Bezug bin ich seit dem 31.05.2022 dauerhaft und ununterbrochen krankgeschrieben und bekomme seitdem Krankengeld. Der Restanspruch des ALG 1 wäre demnach noch 11 Monate. Ende November 2023 läuft mein Krankengeld aus. Ich frage mich nun wie es weitergeht und sehe zwei Szenarien zu denen ich jeweils Fragen habe:

    Szenario 1: Ich stehe zum Ende des Krankengeldes dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung und kann auch in vollem Umfang wieder Jobs annehmen.

    Wie berechnet sich mein ALG 1? Bekomme ich das gleiche ALG 1 wie vor der Krankschreibung?

    Szenario 2: Ich stehe zum Ende des Krankengeldes dem Arbeitsmarkt NICHT wieder zur Verfügung (Nahtlosigkeit).

    Wie berechnet sich mein ALG 1? Bekomme ich das gleiche ALG 1 wie vor der Krankschreibung? Und wenn ja, wie lange.

    Besten Dank schon einmal im Voraus für Ihre Rückmeldung.

    • user
      Christian Schultz
      am 12.09.2023

      Egal, unter welcher Prämisse Sie das Arbeitslosengeld erhalten: Es wird immer auf Basis der letzten 12 bzw. 24 Monate vor dem Beginn der Auszahlung errechnet. Wichtig ist, was Sie hier in Ihrem Job verdient haben. Kommen in zwölf Monaten keine 150 Tage zusammen, schaut man auf die letzten 24 Monate. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/berechnung-arbeitslosengeld-nach-krankengeld

  • user
    Karl
    am 07.09.2023

    Ich bin mit 56 arbeitslos geworden. Danach habe ich 17 Monate ALG1 bekommen u. bin dann schwer erkrankt. Im Nov. bin ich ausgesteuert. Meine Frage ist, habe ich nach der Aussteuerung erneut Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Nahtlosarbeitslosengeld, oder habe ich nur noch 1 Monat Anspruch aus dem zuvor gezahlten Arbeitslosengeld da ich ja zuvor schon 17 Monate in Anspruch genommen habe?

    • user
      Christian Schultz
      am 07.09.2023

      Das müsste man sich genau anschauen. Aber ich gehe davon aus, dass Sie nur noch Ihren Restanspruch auf ALG I haben.

  • user
    Dieter Dembski
    am 05.09.2023

    Hallo ,

    ich bin 63 und beziehe seit September 2022 ALG1. Jetzt werde ich durch eine Krankheit in den Krankengeldbezug kommen. Ich habe aber noch 12 Monate Anspruch auf ALG1. Angenommen ich bin 72 Wochen krank , werden dann die restlichen 12 Monate Anspruch auf ALG1nach dem Krankengeld weitergezahlt ? Und wenn ja in welcher Höhe.

    Vielen Dank im voraus.

    • user
      Christian Schultz
      am 05.09.2023

      Hallo Dieter, der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht in dieser Zeit. Sie können den Rest also nach dem Krankengeld beziehen.

      Das ALG wird immer auf Basis Ihres Verdienstes im Job errechnet. Innerhalb der letzten 12 bzw. 24 Monate. Wenn hier allerdings nicht genügend Tage zusammenkommen, erfolgt eine fiktive Berechnung. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/berechnung-arbeitslosengeld-nach-krankengeld

  • user
    Palito
    am 02.09.2023

    Hallo,

    ich habe eine Frage zum Thema „Erneuter Anspruch auf ALG1 nach Krankengeld“.

    Ich beziehe direkt im Anschluss auf ALG1 seit ca. 15 Monaten Krankengeld. In §26 (2) 1 SGBIII habe ich gefunden das Bezieher von Krankengeld Versicherungspflichtig sind wenn sie unmittelbar vor Beginn der Leistung Anspruch auf eine laufende Entgeltersatzleistung (z.B. ALG1) hatten. Das ist ja bei mir der Fall, d.h. gemäß $26 SGBIII ist aus der Zeit des KG-Bezuges sollte ein erneuter Anspruch auf ALG1 erwachsen.

    Ich habe noch einen Restanspruch von 33Tagen ALG1. Ist jetzt durch den 15monatigen Bezug von Krankengeld ein erneuter Anspruch auf ALG1 entstanden der hierzu addiert wird?

    Vielen Dank für die Antwort und LG

    Palito

  • user
    Björn
    am 24.07.2023

    Zu meiner Situation:

    Ich war bis 31.08.2022 im ALG Bezug und habe zum 01.09.2022 eine Anstellung angetreten,zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch 78 Tage Restanspruch auf ALG1.

    Bin allerdings nach wenigen Tagen in der neuen Anstellung erkrankt, weshalb mein Arbeitsverhältnis zum 19.09.2022 in der Probezeit gekündigt wurde.

    Ich befinde mich seitdem im Krankengeldbezug, welcher noch mindestens bis 01.09.2023 andauern wird. Somit sind dann erneut 12 Monate Arbeitslosenbeiträge gezahlt worden. (19 Tage Arbeitsverhältnis, Rest durch die Krankenkasse)

    Nun zu meinen Fragen:

    1. Hat dies zur Folge, dass sich mein ursprünglich bestehender Restanspruch erhöht? Wenn ja um/auf wie viel?

    2. Wirkt sich die Höhe des Krankengeldes auch auf die Höhe des dann fälligen Arbeitslosengeldes aus?

    Bereita im Voraus vielen Dank für Ihre hoffentlich hilfreiche Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 28.07.2023

      Die erste Frage ist leicht zu beantworten: Das ALG wird IMMER auf Basis Ihres Einkommens aus dem Job ermitteln. NIEMALS auf Basis des Krankengeldes.

      Bei der ersten Fragen nach der Verlängerung des Anspruchs bin ich mir nicht sicher. Bitte fragen Sie einmal direkt bei der Arbeitsagentur nach. Es wäre schön, wenn Sie die Antwort hier posten, dann haben wir alle etwas davon.

  • user
    Micha
    am 18.07.2023

    Ich beziehe ALG1.

    Wenn ich nun wegen ein und derselben Erkrankung innerhalb von 6. Monaten mehrmals AU- geschrieben werde und ich dadurch über die 6.Wochen komme, gehe ich dann automatisch ins KG?

    Und wie verhählt es sich, wenn dieselbe Erkrankung mit weiteren unterbrechungen immer wieder auftritt und ich dadurch eine AU-Bescheinigung bekomme?

    Vielen Dank!

    • user
      Christian Schultz
      am 18.07.2023

      Sobald Sie länger als sechs Wochen aufgrund der gleichen Erkrankung arbeitsunfähig geschrieben werden, gibt es Krankengeld. Das ist ähnlich wie bei der Lohnfortzahlung, wenn Sie angestellt sind.

  • user
    David
    am 07.07.2023

    Hallo ich war 2Wochen beschäftigt und bin dann krank gewurden. Wurde dann in der Probezeit (14Tage)gekündigt. Deshalb habe ich gleich Krankengeld erhalten für 6 Wochen.

    Das wären für mich dann 8Wochen Anrechnung an die Anwartschaft für Arbeitslosengeld. Ist das richtig!?

    Freundliche Grüße!

    Oder zählen nur die 2Wochen Arbeiten!?

    • user
      Christian Schultz
      am 10.07.2023

      Hallo David, allein durch das Krankengeld entsteht erst einmal kein neuer Anspruch auf ALG I. Daher müsste man sich das genauer anschauen. Es kommt unter anderem darauf an, welche Vorversicherungszeiten bei Ihnen sonst noch vorliegen.

  • user
    Ida
    am 27.06.2023

    Guten Tag ,

    ich war ab dem 16.4.21 - 15.7.22 Arbeitslos . Ab dem 7.3.22 bin ich aber im Krankengeld Bezug der zum 26.7.2023 endet.

    Das KG ruht ja während der KG Dauer , also hätte ich noch ca. 4 Monate Restanspruch.

    Ich habe ja aber mit dem KG Beiträge zur ALV gezahlt , mehr als 12 Monate .

    Kommen nun nochmal 6 Monate Anspruch ALG 1 dazu?

    Danke für eine Info

    Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 27.06.2023

      Hallo Ida, da bin ich mir nicht ganz sicher. Bitte einmal direkt bei der Arbeitsagentur nachfragen. Posten Sie das Ergebnis gern hier, so haben wir alle etwas davon.

    • user
      Hans
      am 07.07.2023

      Hallo Ida,

      Ich hatte Anspruch auf 24 Monate ALG1.

      Nach kurzer Zeit wurde ich krank und bekam nach 6 Wochen KG. Das dauerte 5 Monate. Diese 5 Monate wurden an die Anspruchsdauer von ALG1 hinten drangehängt.

  • user
    Michael Kimmich
    am 26.06.2023

    Ich bin 62 Jahre und beziehe ALG1. Aufgrund einer Erkrankung erhalte ich nun Krankengeld.

    Was passiert wenn eine neue zusätzliche Erkrankung auftritt? Gibt es dann wieder 6 Wochen ALG1, oder bleibe ich im Krankengeld?

    • user
      Christian Schultz
      am 27.06.2023

      Wenn die neue Erkrankung erstmals auftritt, solange Sie Krankengeld erhalten, läuft alles wie gehabt weiter.

  • user
    Nikola
    am 21.06.2023

    Guten Tag,

    ich habe mit großem Interesse den Beitrag mit den Kommentaren gelesen und wollte anhand meines Beispiels sicherstelle, dass ich die Reglung richtig verstehe.

    Wenn ich beispielsweise nur 7 Monate gearbeitet habe und danach für 5 Monate krankgeschrieben war, würde ich nach der Genesung Anspruch auf 6 Monate ALG 1 bekommen (weil die Beiträge für Arbeitslosenversicherung 12 Monate lang gezahlt wurden)?

    Vielen Dank im Voraus für kurze Erklärung.

    Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 22.06.2023

      Hallo Nikola, das geht leider nicht so. Für den Anspruch auf ALG I müssen Sie zuvor mindestens 12 Monate gearbeitet haben. Nach spätestens vier Jahren verfällt dieser Anspruch.

      • user
        Mrb
        am 02.02.2024

        Hallo, aber genau dass würde doch im Artikel darüber gesagt, dass dann die Krankengelddauer mit berücksichtigt wird, dar von diesem Krankengeld ja auch für die Arbeitslosenversicherung die Beiträge bezahlt werden ?

        Zitat:

        "Egal ob Sie direkt aus einem langjährigen Arbeitsverhältnis ins Krankengeld gerutscht sind oder nicht: Wenn Sie Krankengeld beziehen, werden Monat für Monat Beiträge an die Arbeitslosenversicherung überwiesen. Nicht von Ihnen direkt, sondern über die Krankenkasse. Das mindert zwar Ihre Netto-Auszahlung, dafür sichern Sie sich jedoch Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld"

        • user
          Christian Schultz
          am 02.02.2024

          Ich habe nochmal mit einer Kollegin gesprochen: Es ist doch etwas komplizierter. Auch der Bezug von Krankengeld kann den Anspruch auf Arbeitslosengeld nach sich ziehen. Aber nur unter bestimmten Bedingungen. Ich muss das noch einmal genauer recherchieren und dann einen ausführlicheren Beitrag - mit Video - dazu machen.

  • user
    Angelika
    am 01.06.2023

    Lieber Herr Schultz,

    Vielen Dank das Sie hier so viele Fragen beantworten. Hier die meinige:

    Ich habe von 06.2019 bis 08.2021 nicht gearbeitet und hielt mich privat im Ausland auf, lebte von meinen Ersparnissen.

    Von 09.2021- 06.2022 war ich 10 Monate in einem Arbeitsverhältnis. Zum Ende dieser Zeit bin ich schwer an Long-Covid erkrankt bis jetzt. In dem Zeitraum bezog ich nahtlos Krankenheld, einige Tage noch vom Arbeitgeber, dann von meiner Krankenkasse. Aktuell bin ich in Reha und werde auch arbeitsunfähig entlassen. Es ist nicht abzusehen wann und ob ich wieder arbeitsfähig werde. Was passiert wenn die anderthalb Jahre Krankengeld enden? Habe ich dann Anspruch auf ALG1? Ich habe ja zuvor nur 10 Monate gearbeitet?

    Vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe.

    LG Angelika

  • user
    HansHans
    am 30.05.2023

    Hallo

    Ich habe ursprünglich 12 Monate Anspruch auf ALG1 bis zum 30.05.2023. jetzt bin ich vom 24.04.23 bis zum 19.05.23 im Krankwngeld gewesen. Nun hab ich mich erneut arbeitslos gemeldet. Erweitert sich jetzt der Anspruch um die Tage vom 24.04-19.05?

    Lg

    • user
      Christian Schultz
      am 30.05.2023

      Hallo, der Anspruch auf ALG I ruht in dieser Zeit. Das bedeutet: Sie haben tatsächlich nicht länger Anspruch als vorher - ALG I gibt es also nur bis zum 30.05.2023.

  • user
    Marie
    am 11.04.2023

    Guten Tag...momentan beziehe ich Arbeitslosengeld 1 und habe ein Gutachten vom Arzt, dass ich bestimmte Tätigkeiten nicht ausführen kann. Nun endet dieses Ende Juni. Zudem habe ich noch einen Arbeitsvertrag. Falls ich Arbeitslosengeld 2 beantrage, kann das dann so weitergeführt werdenoder muss ich kündigen, bevor ich dieses erhalte? Und ist das Gutachten dann noch gültig? Vielen Dank!

    • user
      Christian Schultz
      am 11.04.2023

      Hallo Marie, das ärztliche Gutachten wird auch beim Bezug von Bürgergeld relevant sein. Wie das mit dem Arbeitsvertrag aussieht, weiß ich gerade nicht. Bitte wenden Sie sich da direkt an die Arbeitsagentur.

  • user
    Anja
    am 04.04.2023

    Habe im Februar einen Antrag auf Arbeitslosengeld Nahtlosigkeit bis zur Erwerbsminderungsrente gestellt da ich schwer Lungenkrank geworden bin. Ausgesteuert wurde ich am 19.03.23.

    Nun wurden die letzten zwei Monate sämtliche Dokumente und Berichte eingefordert und auch vom medizinischen Dienst der Arbeitsagentur geprüft. Ein Telefonat mit einer Beraterin fand ebenso statt. Mir wurde von zwei Angestellten jeweils gesagt ich hätte Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 da ich zuvor Krankengeld bezog.

    Nun habe ich heute einen Brief erhalten mit Ablehnung angelehnt auf §137 SGB III, §142 und §143 nach SGB.

    Zählt die Dauer des Krankengeldes von 78 Wochen in meinem Falle nicht da ich zuvor eine Umschulung über die DRV gemacht hatte mit Bezug von Übergangsgeld?

    Aufgrund der Aussagen der Arbeitsagentur zuvor habe ich nun keinen Bürgergeldantrag gestellt.

    Vorab vielen herzlichen Dank Ihrer Unterstützung und Hilfestellung.

  • user
    Jallgemein
    am 17.03.2023

    Im Juli 2023 läuft ein Aufhebungsvertrag aus. Ist es für mich dann günstiger, mich vorher krankschreiben zu lassen oder ALG1 zu beantragen (ich bin 63, mein reguläres Renteneintrittsalter ist 01.08.2026.)

    • user
      Christian Schultz
      am 20.03.2023

      Rein finanziell ist es günstiger, das Krankengeld so lange wie möglich "mitzunehmen". Aber in der Praxis wird das natürlich nur funktionieren, wenn Sie tatsächlich ernsthaft krank sind.

  • user
    Wolfgang
    am 10.03.2023

    Hallo Herr Schultz,

    um den Fall von Webma aufzugreifen, wenn nun aber der Restanspruch des ALG1 noch bei 10 Monaten liegen würde, blieben diese 10 Monate Restanspruch nach der Aussteuerung von der Krankenkasse bestehen und der neu erworbene Anspruch von 6 Monaten, der durch die Beiträge des Krankengeldes erworben wurde, würde dann nicht berücksichtigt , oder?

    Freundliche Grüße

    Wolfgang

    • user
      Christian Schultz
      am 13.03.2023

      Hallo Wolfgang, genau. Nach dem Krankengeld haben Sie nur noch den Restanspruch.

  • user
    Anke Börner
    am 16.02.2023

    Hallo. Ich habe bis zum 08.01.2023 Alg I bezogen und hätte noch einen Restanspruch von 7 Monaten von insg. 18 Monaten gehabt. Im November war ich 58 Jahre alt geworden. Würde sich die Bezugsdauer meines Arbeitslosengeldanspruches bei Kündigung durch den AG auf Grund des Alters erhöhen oder besteht nur dieser Restanspruch?

    • user
      Christian Schultz
      am 16.02.2023

      Hallo Anke, soweit ich weiß, besteht hier nur der Restanspruch. Aber ich bin mir in diesem speziellen Fall nicht zu 100 Prozent sicher.

  • user
    Hans Benkert
    am 14.02.2023

    Hallo, ich war 2 Wochen arbeitslos gemeldet als ich krank wurde. Nach sechs Wochen also Krankengeld bis heute. Wird dadurch der Anspruch auf ALG1 nur unterbrochen und dann die Restlaufzeit hinten wieder drangehängt?

    Gruss Hans

    • user
      Christian Schultz
      am 14.02.2023

      Hallo Hans, das Arbeitslosengeld ruht, wenn Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Nach dem Krankengeld können Sie den restlichen Anspruch also grundsätzlich weiter beziehen.

  • user
    Pia
    am 06.02.2023

    Ich bin jetzt 56 Jahre alt und habe Multiple Sklerose (30 % GdB) . Mit 55 Jahren hatte ich laut Bescheid einen ALG 1 Restanspruch von 9 Monaten. Im Jahr 2021/2022 habe ich 78 Wochen Krankengeld, bis 04.08.2022, erhalten. Vom 01.10.2022 - 31.01.2023 Festanstellung. Kündigung erfolgte nach 3 Monaten, während der Probezeit. Ich habe mich am 18.01.2023 arbeitslos gemeldet. Die Kündigung des AG (es geht immer noch um denselben Arbeitgeber AG) kam dann aber erst am 02.02.2023 mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 20.02.2023. Das Kündigungsschreiben ist aber auf den 18.01.2023 mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit zum 20.02.2023 datiert! Ich bin nun am 03.02.2023 erneut erkrankt und werde voraussichtliche erneut 78 Wochen Krankengeld in Anspruch nehmen müssen. Die Krankschreibung, lückenlos, erfolgte also 2 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Probezeit. Die Krankenkasse meint, dass die Probezeit am 20.02.2023 endet und ich keinen Anspruche auf Krankengeldbezug durch die Krankenkasse habe. Das Arbeitsamt sagt, dass ich keinen Anspruch auf ALG 1 habe, da ich krank(geschrieben) bin. Wer hat Recht und an wen muss ich mich wenden?

    Noch eine Frage: der ALG1 Restanspruch wurde mit Bescheid im Jahr 2021 festgestellt. Inzwischen bin ich 56 Jahre alt. Erhöht sich damit mein ALG 1 Anspruch für das Jahr 2023/2024 (Je nach Ausgang: ob Krankengeld oder ALG 1).

    Danke Pia.

    • user
      Pia
      am 06.02.2023

      Ich bitte hier nur um eine "was wäre wenn"-Antwort. Eine verbindliche, rechtskräftige Aussage erwarte ich nicht. Ich möchte mich nur orientieren. Können sie das ganze also bitte als Beispiel behandeln und mir antworten? Danke Petra

  • user
    Jojo
    am 07.12.2022

    Habe ich das also richtig verstanden, dass allein durch z. B. 16 Monate Bezug von Krankengeld - man einen Anspruch von neuen 8 Monaten Alg 1 erworben hat.

    Und das gilt selbst dann wenn man vorher bereits (fast) den ganzen Alg-1 Anspruch aufgebraucht hat. Also vor dem Krankengeldbezug sein Alg 1 hatte dann in der letzten Woche Krankengeldbezug begonnen hat und dann nach 16 Monaten wieder hat man wieder neue 8 Monate Anspruch.

    Wie bei der Antwort für Webma hätte man dann wohl insgesamt 8 Monate neuen Anspruch?

    • user
      Christian Schultz
      am 13.12.2022

      Nein, das müssen wir spezifizieren: Wenn bereits vor dem Krankengeld ALG I bezogen wurde, erwächst aus der Krankengeld-Phase KEIN neuer Anspruch auf ALG I. Lediglich ein Restanspruch kann noch vorhanden sein.

      • user
        NB
        am 19.12.2022

        Das widerspricht sich total mit der unten angegeben Antwort auf die Frage von Webma. Hier war doch genau das gleiche Szenario. ALG1 fast aufgebraucht, dann 1 Jahr Krankengeld und danach Anspruch auf 6 Monate ALG1, obwohl der eigentliche Restanspruch nur bei 5 Monaten liegt. Woher kommt dieser erhöhte Anspruch?

        In der Obigen Frage müsste dann doch auch ein Anspruch von 8 Monaten generiert werden. Oder eine der beiden Antworten von Ihnen ist falsch...

    • user
      N
      am 19.12.2022

      Ist bei Ihnen schon etwas raus gekommen?

      • user
        Christian Schultz
        am 02.01.2023

        Laut Aussage meiner Kollegen entsteht in solch einem Szenario kein neuer Anspruch auf Krankengeld. Es existiert nur noch der Restanspruch.

  • user
    Kornelia
    am 08.10.2022

    Hallo,

    mein Sohn hatte am 04.05.2022 die Kündigung zum 15.06.2022 erhalten. Er hat sich direkt nach der Kündigung arbeitslos gemeldet. Am 01.06.2022 wurde er arbeitsunfähig und viel dann wegen der gleichen Erkrankung ins Krankengeld. Das Arbeitslosengeld wurde bewilligt und dann wieder aufgehoben. Er hat Krankengeld beantragt, dass dann auch schnell bewilligt wurde.

    Da es ihm gesundheitlich durch die Therapie besser geht wird er am 31.10.2022 die Endbescheinigung vom Arzt bekommen. Er muss sich dann erneut arbeitslos melden. Muss er einen kompletten neuen Antrag stellen oder kann man beim Alg1 auch einen Weiterbewilligungsantrag stellen? Es wurde Janie aufgehoben weil er ins Krankengeld fiel?

    Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 17.10.2022

      Hallo Kornelia, welchen Antrag Ihr Sohn nun genau stellen muss, weiß ich nicht. Aber er soll sich einfach bei der Arbeitsagentur melden und den Fall schildern. Dann wird er schon das richtige Formular erhalten - es besteht ja noch ein Restanspruch auf ALG I.

  • user
    Anni
    am 25.09.2022

    Hallo Herr Schultz,

    vielen Dank für Ihre verständlich erklärten Filme zum Thema Sozialrecht. Ich habe jedoch mal eine ganz individuelle Frage:

    Meine Daten:

    31.12.2018 Aufhebung des Arbeitsvertrages aus betrieblichen Gründen nach 38 Jahren.

    2019: Dispositionsjahr

    01.01.2020 bis 01.07.2021 Arbeitslosengeld 1 => Anspruch lief während KG-Zahlung aus.

    25.06.2021 bis voraussichtlich 12 2022 Krankengeld.

    Habe ich bei Aussteuerung aus dem KG per Ende dieses Jahres erneut Anspruch auf 6 Monate ALG1, allein durch die 1,5 Jahre Krankengeld?

    Würde das Arbeitslosengeld aufgrund des Bestandsschutzes in der Höhe dem bereits gezahlten AG bis 07 2021 entsprechen? Oder habe ich das

    falsch verstanden?

    Viele Grüße

    Anni

  • user
    Sylvia
    am 16.08.2022

    Hallo, folgender Sachverhalt: Ich bin von der Krankenkasse am 10.07.2022 ausgesteuert worden. Diesbezüglich habe ich Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung beantragt. Jedoch habe ich mittlerweile von der Agentur für Arbeit einen Widerspruchsbescheid erhalten mit der Begründung ich hätte die Anwartschaftszeit nicht erfüllt.

    Die Krankenkasse hat jedoch nachweislich 78 Wochen Pflichtbeiträge in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt.

    Mein letztes Arbeitsverhältnis endete bereits aufgrund von Krankheit am 31.05.2016.

    Medizinische Reha war 08/2015 und ich hatte danach beim DRV Bund Teilhabe am Arbeitsleben beantragt. Die Teilhabe zum Arbeitsleben wurde mir dann nach einer beruflichen Reha Ende 2016 und einer Eignungsabklärung Mitte 2017 dann zum 01.10.2017 bewilligt.

    Die Teilhabe am Arbeitsleben musste dann aus gesundheitlichen Gründen Mitte 2018 abgebrochen werden - diesbezüglich habe ich für den Zeitraum 31.07.2018 bis einschließlich 31.12.2018 Krankengeld bezogen (Pflichtbeiträge Arbeitslosenversicherung).

    Am 01.02.2019 habe ich dann erneut mit der Teilhabe am Arbeitsleben über den DRV Bund begonnen.

    Leider bin ich seit dem 11.01.2021 erneut arbeitsunfähig erkrankt so dass die Maßnahme vom DRV Bund widerrufen wurde.

    Diesbezüglich habe ich bis zum 10.07.2022 Krankengeld (Pflichtbeiträge Arbeitslosenversicherung) bezogen.

    Da die Krankenkasse nachweislich Pflichtbeiträge in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hat bin ich davon ausgegangen dass diese Zeiten berücksichtigt werden. Die Agentur für Arbeit behauptet jedoch nun dass das Krankengeld nicht versicherungspflichtig gewesen sei-obwohl tatsächlich Pflichtbeiträge gezahlt worden sind?!?

    Wer hat nun Recht???

    Freundliche Grüße

    Sylvia

  • user
    Athina
    am 08.07.2022

    Meine Krankenkasse hat mich Ausgesteuert nach langer Depression habe meinen Erwerbsminderung Rente beantragt die noch nicht durch ist .Bin jetzt beim Arbeitsamt gemeldet bekomm ich Arbeitslosen Geld ?man sagte mir es steht mir noch was zu .Ich muss mich dem Amt zur Verfügung stellen das ich Arbeiten möchte damit mir das Geld nicht gestrichen wird ist das wahr ? Meine Frage ist bin ich denn trotzdem kranken versichert auch wenn mein Antrag noch nicht durch ist beim Arbeitsamt?

  • user
    Webma
    am 01.07.2022

    Zunächst ganz herzlichen Dank für die interessanten Artikel und Videos zum Thema Sozialrecht.

    Das Thema der Generierung eines ALG-Anspruchs betrifft mich persönlich.

    Ich wurde nach 40 Jahren Berufstätigkeit im Alter von 58 Jahren arbeitslos. Nachdem ich 19 Monate ALG1 bezogen hatte, erkrankte ich und bin seit vier Monaten arbeitsunfähig geschrieben. Es ist davon auszugehen, dass die Arbeitsunfähigkeit noch länger andauert.

    Was passiert wenn ich nach einem Jahr nicht mehr krankgeschrieben werde? Verlängert sich dann mein Anspruch auf ALG1 um weitere 6 Monate (Restanspruch 5 Monate plus weitere 6 Monate), oder bleibt es bei den 6 Monaten Restanspruch?

    • user
      Christian Schultz
      am 04.07.2022

      Hallo Webma, in diesem Fall würde Ihr Anspruch auf ALG auf sechs Monate steigen. Sie haben noch den alten Anspruch von fünf Monaten. Durch den Bezug von Krankengeld über ein Jahr erwächst per se zwar ebenfalls ein Anspruch von sechs Monaten - diese werden aber nicht addiert. Der Restanspruch wird lediglich aufgestockt. Dann auf die sechs Monate, die Sie auch durch den Bezug von Krankengeld allein hätten.

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