Nahtlosigkeit - wer entscheidet das eigentlich?
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Wenn das Krankengeld nach spätestens 78 Wochen ausläuft, ist guter Rat teuer. In der Regel geht es nun finanziell bei der Bundesagentur für Arbeit weiter, häufig über die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung. Aber - wie genau wird eigentlich entschieden, ob diese bei Ihnen zur Anwendung kommt?
Fragen zum Krankengeld und über die Zeit direkt im Anschluss erreichen uns beim SoVD Schleswig-Holstein sehr häufig. Viele Menschen fühlen sich in dieser Situation allein gelassen. Und das ist nicht verwunderlich: Einerseits bereitet die Erkrankung selbst große Schwierigkeiten, nun kommen auch noch finanzielle und organisatorische Hürden dazu.
Wenn Sie nach dem Ende des Krankengeldes Arbeitslosengeld beantragen, werden Sie zum ersten Mal mit dem Begriff der "Nahtlosigkeit" konfrontiert. Für eine erste Einführung, was das genau bedeutet, lesen Sie gern diesen Artikel. Oder Sie schauen sich das unten eingefügte Video an.
Die Bedeutung der Nahtlosigkeitsregelung
Unter welcher Prämisse Sie nun Arbeitslosengeld bekommen, spielt für den weiteren Verlauf eine wichtige Rolle. Überweist die Arbeitsagentur das Geld im Rahmen der Nahtlosigkeit? Dann müssen Sie mit wenig Komplikationen rechnen. Sie brauchen sich auch keine Gedanken darüber machen, was ab jetzt mit Ihren Krankmeldungen geschehen soll.
Ziemlich sicher ist nur, dass Sie von der BA zu einer Reha aufgefordert werden. Denn dann wird über die Deutsche Rentenversicherung überprüft, wie es langfristig gesundheitlich für Sie weiter geht. Erwerbsminderungsrente? Umschulung? Zurück an den Arbeitsplatz?
Greift die Nahtlosigkeitsregelung jedoch nicht, wird es in vielen Fällen weniger geschmeidig. Denn um jetzt trotzdem an Ihr Arbeitslosengeld zu kommen, sind Sie gezwungen, sich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stellen. Mit Ihrem verbleibenden Leistungsvermögen. Mehr über diese sehr komplexe Situation lesen Sie in diesem Beitrag.
Nahtlosigkeit - ja oder nein?
Aber wer entscheidet nun, ob bei Ihnen die Nahtlosigkeitsregelung zur Anwendung kommt oder nicht? Mit dieser Frage setzt sich der sogenannte "arbeitsamtsärztliche Dienst" auseinander, eine Einrichtung unter dem Dach der Arbeitsagentur. Ihr verbleibendes Leistungsvermögen wird anhand ärztlicher Berichte geprüft. Wenn Sie vor kurzem eine Reha absolviert haben, ist auch der hier ausgestellte Abschlussbericht von Bedeutung. Der arbeitsamtsärztliche Dienst führt dieses Prozedere stets nach Aktenlage durch. Einem echten Menschen werden Sie also nicht gegenüberstehen.
Falls die Nahtlosigkeitsregelung bei Ihnen greift, können Sie sich zunächst zurücklehnen - das Arbeitslosengeld wird nun erst einmal problemlos überwiesen. Stellt der arbeitsamtsärztliche Dienst jedoch keine Nahtlosigkeit fest - in diesem Fall geht man davon aus, dass Sie innerhalb von sechs Monaten wieder arbeiten können - dann bekommen Sie Ihr Arbeitslosengeld nur, wenn Sie sich offen für neue Jobs zeigen. Machen Sie bitte nicht den Fehler, sich zum Jobcenter schicken zu lassen. Und bleiben Sie in jedem Fall dabei, in Vollzeit einsetzbar zu sein. Auch wenn es aufgrund Ihrer Erkrankung unsinnig erscheint - denn wenn Sie etwas anderes sagen, gibt es entweder gar kein Geld oder nur eine reduzierte Zahlung.
Fazit
Ob bei Ihnen nach der Aussteuerung die Nahtlosigkeitsregelung angewandt wird, prüft also der arbeitsamtsärztliche Dienst. Sie werden nicht zu einem Amtsarzt eingeladen, die dortigen Mitarbeiter bearbeiten Ihr Verfahren nach Aktenlage - also anhand Ihrer Arztberichte.
Lassen Sie sich am besten persönlichen beraten, wenn das Ende des Krankengeldes absehbar ist. Wir haben es hier mit einer relativ komplexen Situation zu tun, die in den unterschiedlichen Ämtern nicht immer einheitlich angegangen wird.
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Kommentare (81)
heinrich
am 26.09.2024Hallo Herr Schultz,
in dem Buch "Vom Krankengeld zur Rente" wird der Anspruch auf Arbeitslosengeld beschrieben, nachdem man von der Krankenkasse ausgesteuert wurde.
Gelten die Ansprüche auf Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeit nur dann, wenn das Arbeitsverhälnis (im arbeitsrechtlichen Sinne also) noch fortbesteht (das ist mir klar; ja das ist so) oder auch dann, wenn während der Arbeitsunfähigkeit das Arbeitsverhältnis wegen Insolvenz des Arbeitgeber zwischenzeitlich beendet (das ist mir leider nicht klar) wurde.
Christian Schultz
am 27.09.2024Hallo Heinrich, das ALG bekommen Sie auch, wenn Sie in der Zwischenzeit gekündigt wurden.
Lara B.
am 04.09.2024Hallo Herr Schultz,
ich bin im Widerspruch mit der Erwerbsminderungsrente und warte auf einen Termin der Begutachtung. Ich fahre jetzt allerdings in Urlaub, was ist wenn in dieser Zeit die Einladung zur Begutachtung kommt? Soll ich der Rentenkasse meinen Urlaub mitteilen?
VG
Lara
Christian Schultz
am 06.09.2024Hallo Lara, von wem bekommen Sie denn aktuell Geld? Krankenkasse? Arbeitsagentur? Mit diesen Behörden müssen Sie den Urlaub in jedem Fall absprechen. Bei der Rentenversicherung bin ich mir gerade nicht sicher.
Dieter Westphal
am 21.07.2024Hallo Herr Schulz!
Ich werde Ende August 64 Jahre - bin seit 3 Jahren mit einer psychischen Erkrankung AU - die Nahtlosigkeitsregelung läuft im Januar 2025 aus.
Ab nächster Woche bin ich auf der Reha zur Feststellung meines Restleistungsvermögens - es gibt dann ja 3 Szenarien - halbe oder ganze EMR bzw. volle Arbeitsfähigkeit - nach meiner Rechnung kann ich eigentlich nächstes Jahr abschlagsfrei in Altersrente gehen (45 Jahre).
mit welchen Konsequenzen (abhängig von der Beurteilung) muss ich dann rechnen?
Bzw. welche Möglichkeiten habe?
MfG
Dieter Westphal
Christian Schultz
am 22.07.2024Hallo Dieter, das können wir hier nicht klären, dazu müsste man sich Ihre Situation genauer anschauen. Als erstes sollten Sie eine aktuelle Rentenauskunft beantragen, da sehen Sie schon, welche Möglichkeiten zum Einstieg in die Altersrente Sie haben.
Ich empfehle Ihnen auf jeden Fall eine persönliche Beratung.
Alexa
am 07.07.2024Lieber Herr Schultz,
Ich bin 61, ausgesteuert und habe ganz frisch meinen Bewilligungsbescheid der AfA bekommen. Dort heißt es, dass ich 24 Monate lang ALG 1 nach $ 136 erhalte.
Parallel bescheinigt mir der Medizinische Dienst der Arbeitsagentur, dass ich keine 15 Std wöchentlich mehr arbeiten kann und mir somit Ansprüche nach $ 145 (Arbeitslosengeld) zustehen.
Jetzt bin ich verwirrt. $136 oder 145? Haben die sich vertippt? Macht es einen Unterschied?
Meinen Antrag auf die EMR habe ich ebenfalls schon gestellt (aber das kann ja dauern).
Muss ich jetzt weiterhin meine Krankschreibungen bei der AfA einreichen?
Fragen über Fragen ... Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Antwort - und finde übrigens ganz großartig, was Sie hier anbieten. Ein sicherer Pfad im Behörden-Dschungel, danke dafür!
Christian Schultz
am 08.07.2024Hallo Alexa, klingt für mich so, als wenn die Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB SGB III anerkannt wurde. Der Paragraph 136 sagt ja nur, dass Sie überhaupt Anspruch haben.
Aber ganz genau kann man das natürlich nur sagen, wenn man sich Ihre Unterlagen anschauen. Das geht aber nur im Rahmen einer persönlichen Beratung.
SRZ
am 04.05.2024Ich seit über 1 Jahr krankgeschrieben und werde zum 5.6.2024 aus der Krankenkasse ausgesteuert, habe aber zum 31.07.2024 von mir aus gekündigt, weil es psychisch (Mobbing) nicht mehr auszuhalten war und eine andere Auflösung nicht in Frage kam. Nun habe ich mich bei der Arbeitsagentur gemeldet und die Anträge für Arbeitslosmeldung erhalten.
Wie verhalte ich mich denn nun korrekt?
Weitere Krankschreibung (auch für den Nocharbeitgeber um wenigstens den Urlaub ausgezahlt zu bekommen?) & für die Arbeitsagentur wg. möglicher Nahtlosigkeitsregelung ? Muss ich die Nahtlosigkeit besonders beantragen ? Bei dem Gespräch wurde ich explizit darauf hingewiesen, dass ich der Arbeitsvermittlung voll zur Verfügung stehen muss um ALG 1 zu erhalten - ist das korrekt?
Wenn die Nahtlosigkeit dann ggf. später abgelehnt werden sollte, erhalte ich trotzdem erstmal ALG1 und/ oder muss ich das dann zurückzahlen bei Ablehnung ?
Habe leider keinen SOVD Beratungstermin erhalten und muss den Antrag rasch stellen. Werde am 14.05. 55 Jahre alt.
Vielen Dank vorab für die Unterstützung.
Christian Schultz
am 06.05.2024Die Nahtlosigkeitsregelung muss nicht gesondern beantragt werden, das wird automatisch von der Arbeitsagentur geprüft. Wenn Sie aktuell krank geschrieben sind, können Sie sich also erst einmal weiter krankschreiben lassen. Nur wenn die Nahtlosigkeitsregelung dann abgelehnt wird, kann sich eine Änderung ergeben: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankmeldung-nach-dem-krankengeld
Es ist natürlich blöd, wenn Sie bei uns keinen Termin erhalten habe. Bleiben Sie aber trotzdem dran. Es ist gut möglich, dass noch Fragen aufkommen.
Katharina
am 25.04.2024Hallo Herr Schultz,
seit zwei Jahren bin ich als Selbstständige nicht mehr arbeitsfähig, habe mich jedoch nie krankschreiben lassen. (Die Selbständigkeit war noch frisch, die Umsätze gering und das zu erwartende Krankengeld niedrig.) Stattdessen bin ich über meine Mann in die Familienversicherung gewechselt, um die Beiträge für die Krankenkasse zu sparen.
Es besteht theoretisch Anspruch auf ALG1 (zahle aktuell sogar noch Beiträge als Selbständige in die AV) und auch auf Erwerbsminderungsrente.
Kann ich die Nahtlosigkeitsregelung in Anspruch nehmen, auch wenn es keine Krankschreibungen aus den letzten Jahren gibt?
Einen Krankengeldanspruch habe ich ja aufgrund der Familienversicherung nicht (mehr).
Viele Grüße
Katharina
Christian Schultz
am 25.04.2024Hallo Katharina, ob Sie das Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung erhalten, hängt nicht davon ab, ob Sie selbstständig oder angestellt gearbeitet haben. Es kommt allein auf die gesundheitliche Prognose des Ärztlichen Dienstes an.
Nico
am 06.01.2024Hallo zusammen, ich heiße Nico und bin 61 Jahr alt.
Ich habe schon Krankengeld für 78 Wochen bekommen, und danach habe ich Arbeitslosengeld für 15 Monate bekommen, inzwischen habe ich einen
Reha absolviert und ich würde entlassen dass ich meinen alte Arbeit nicht mehr üben kann,
und ich nach dem ich ausgesteuert war, habe ich Arbeitslosengeld 1 erhalten, und 2 Monate bevor der Arbeitslos fertig war, bin ich wieder krank geworden, und ha ich nach 6 Wochen wieder Krankengeld für 78 Wochen bekommen, dass jetzt am 09.03.24 fertig sind. Praktisch Ausgesteuert.
und ich Wollte heuch fragen ob jemand mich helfen könnte zu kapieren was ich tun muss, um weiterhin Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung zu erhalten, welchen Antrag ich stellen sol, und ob ich zuerst eine Erwerbsminderungsrente Antrag sollt, weil ich noch krank bin sollte ich mich weiter krankschreiben lassen trotz vom Krankenkasse Ausgesteuert Am 09.03.24? um weiter arbeitslosenGeld beim Arbeitsamt als Nahtlosigkeit zu erhalten?
Ich danke euch für heure Hilfe
Christian Schultz
am 08.01.2024Hallo Nico, wir können solche Anfrage nicht im Forum beantworten, da man sich dazu Ihre Unterlagen genauer anschauen muss. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung. Den SoVD gibt es in ganz Deutschland: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Jana
am 19.12.2023Hallo Herr Schultz,
ich bin dauerkrank, bereits von der Krankenkasse ausgesteuert, und habe ALG1 nach §145 SGB bekommen. Habe dann einen Rentenantrag gestellt, der erstmal abgelehnt worden ist, indem zwei Hauptdiagnosen einfach weggelassen worden. Deshalb bin ich auch in Widerspruch gegangen. Und daraufhin war ich 4 Wochen bei der Reha und bin da krank entlassen worden (Restleistungsvermögen unter 3 h). Bei Rehaantritt habe ich von der Arbeitsagentur den Aufhebungsbescheid wegen des Bezuges von Übergangsgeld bekommen. Gleich nach der Reha habe ich mich am nächsten Tag bei der Arbeitsagentur mit dem arbeitsunfähigen Entlassungsschein gemeldet. Daraufhin teilte man mir mit, dass ich kein Geld mehr nach §145 (Nahtlosigkeit) bekomme und nur noch Bürgergeld beantragen kann, obwohl ich sagte, dass ich mit meinem Restleistungsvermögen zur Verfügung stehe. Man sagte mir, die Nahtlosigkeit nach §145 gilt für mich nicht mehr und ich kann nur noch ALG1 über §136 SGB bekommen, wenn ich Vollzeit zur Verfügung stehe. Ich wäre durch den Aufhebungsbescheid wegen der Reha ausgesteuert und momentan nicht versichert. Mein Restanspruch ALG1 aber beträgt noch 6 Monate.
Für mich ist die Rechtslage sehr unklar und auch nicht nachvollziehbar. Ich weiß gar nicht was ich machen soll. Ist das alles rechtens oder was kann/muss ich machen?
Danke und viele Grüße
Jana
Christian Schultz
am 02.01.2024Hallo Jana, lassen Sie sich in jedem Fall so schnell wie möglich persönlich beraten. Und für den Augenblick geht es nur darum, dass Sie ALG I erhalten. Also in Vollzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
Hannah
am 13.12.2023Guten Tag,
ich stelle gerade einen Antrag auf ALG1 im Rahmen der Nahtlosigkeit. Gebe ich dort jetzt wahrheitsgemäß an, dass ich arbeitsunfähig bin und maximal 15h arbeiten kann oder so wie hier beschrieben dass ich 40h arbeitsfähig bin und dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehe?
Oder kommt die Agentur für Arbeit nochmal auf mich zu wenn die Nahtlosigkeit abgelehnt wird und dann kann ich sozusagen nochmal neu einschätzen wie viele Stunden ich arbeiten kann und dann gebe ich 40h an?
Christian Schultz
am 14.12.2023Hallo Hannah, natürlich füllen Sie alles wahrheitsgemäß aus. Sollte die Nahtlosigkeitsregelung abgelehnt werden, können - und müssen - Sie sich immer noch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
Enya09
am 03.08.2023Hallo,
ich habe, kurz vor der Aussteuerung durch die Krankenkasse, Arbeitslosengeld beantragt.
Heute habe ich die Bewilligung "Arbeitslosengeld gem. § 136 SGB III" erhalten.
Aufgrund meiner Erkrankungen :
2019 Lungenkrebserkrankung, OP
2022 Rezidiv, Radiochemo bis 3/2023
2023 aktuell Verdacht auf erneute Lungenkrebserkrankung (Untersuchungen stehen an)
COPD Grad 3
10/23 Antritt einer REHA
bin ich davon ausgegangen die Nahtlosigkeitsregelung zu erhalten.
Dem Arbeitsamt lagen selbstverständlich die Befunde vor, auch bei der telef. Befragung durch eine Ärztin wurde meinerseits alles erwähnt.
Einen Arbeitsvertrag habe ich auch noch.
Wie soll ich mich jetzt verhalten
Vielen Dank,
Andrea
Christian Schultz
am 03.08.2023Hallo Andrea, wir können hier im Forum keine individuellen Verhaltenstipps geben. Ohne weitere Infos zu Ihrer Situation wäre das unseriös. Lassen Sie sich bitte persönlich beraten - zum Beispiel bei meinen Kollegen.
MartinaH
am 31.07.2023Guten Tag, ich habe eine Frage betreffend Nahtlosigkeitsregelung.
Ich bin ab dem 29.08.23 Ausgesteuert und zur Zeit in einer Reha aus der ich wahrscheinlich gesund entlassen werde, bis zum Reha Antritt war ich krank geschrieben. Bei der Agentur für Arbeit habe ich mich rechtzeitig gemeldet und die Nahtlosigkeit wird schon beim medizinischen Dienst geprüft. Wie es aussieht bekomme ich auch von der Rehaeinrichtung ein Schreiben dies betreffend. Erwerbsminderungsrente habe ich schon im Januar gestellt aber keine Info, hier in der Reha sieht es auch nicht so aus das dies positiv beurteilt wird. Mir ist wichtig zu erfahren ob ich mich für die Agentur für Arbeit bezüglich Nahtlosigkeitsregelung weiter krank schreiben lassen muss? Wenn ja, wie lange muss dieses geschehen um in der eventuellen Nahtlosigkeit zu bleiben?
Vielen Dank für die Möglichkeit sich hier so kompakt Informieren zu können, ich bin SOVD Mitglied aber vor Ort ist es fast unmöglich zeitnah einen Termin zu bekommen. Deshalb dickes Dankeschön
Christian Schultz
am 01.08.2023Hallo Martina, wenn die EM-Rente in der Reha abgelehnt wird, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Nahtlosigkeitsregelung NICHT greift. In diesem Fall müssten Sie sich dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, um Ihr ALG I zu erhalten. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankmeldung-nach-dem-krankengeld
Fragezeichen
am 04.07.2023Lieber Herr Schultz,
zunächst einmal HERZLICHEN Dank für Ihre so hilfreichen und fundierten Informationen - und Ihre Broschüre, die mir bisher schon sehr viel geholfen hat.
Auf eine Frage konnte ich bisher jedoch trotz viel Recherche keine Antwort finden.
Ich werde zu Ende Juli ausgesteuert, bin nach wie vor nicht arbeitsfähig.
Habe den ALG-Antrag samt Gesundheitsfragebogen bereits ausgefüllt und bin gerade dabei, eine Reha zu beantragen (d.h. "freiwillig", ohne Aufforderung von Seiten KK/AfA), dies habe ich auch auf dem GesundheitsFB vermerkt.
Nun wird ja seitens der AfA die Nahtlosigkeit geprüft.
Ich habe diverse Rehakliniken angefrag bzgl. Wartezeit - diese betragen im Moment mindestens 5, teils bis zu 9 Monaten (dies sei bei Psychosomatik derzeit der "Normalfall"). ALG-Anspruch sind lt. Vorabauskunft etwa 10 Monate.
Vorausgesetzt die Reha wird bewilligt (wovon ich ausgehe) - was passiert während der Wartezeit auf die Reha seitens der Agentur für Arbeit?
Muss ich über die Monate damit rechnen, dass ich ständig "hin zitiert" werde?
Also, wie "frei" bin ich während der Wartezeit - in beiden möglichen Fällen?
a) Falls Nahtlosigkeit festgestellt wird
b) falls nicht?
Bin sehr dankbar für eine Antwort!
Herzliche Grüße
Christian Schultz
am 05.07.2023Hallo, wenn Nahtlosigkeit besteht, müssen Sie nicht zum Arbeitsvermittler. Dann geht es ja nur um Ihre Gesundheit. Falls die Regelung jedoch abgelehnt wird, ist es erforderlich, sich - in der Theorie - dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen. Und dann werden Sie sicherlich auch mal persönlich eingeladen. Aber warten Sie erst einmal ab, was nun bei der Prüfung passiert.
Fragezeichen
am 05.07.2023Vielen lieben Dank, Herr Schultz. Das hilft mir schon einmal weiter. Also nun erstmal...abwarten.
Janka
am 07.07.2023Sehr geehrter Herr Schulz
, vielen Dank für die vielen und fundierten Information. Leider bin ich dennoch verunsichert, was ich in meiner speziellen Situation tun soll, man kann ja doch so einiges falsch machen. Ich bin im Herbst 2021 erkrankt, nach einer Reha war ein beruflicher Wiedereinstieg geplant. Leider kam es letztes Jahr zu einer erneuten Erkrankung, bevor ich mit der Wiedereingliederung beginnen konnte. Ich wurde zu Anfang April ausgesteuert. Eine Reha wurde bereits seit der letzten Erkrankung bei Krankenhausaufenthalt im Sommer 22 gestellt. Ich hatte die Agentur für Arbeit frühzeitig kontaktiert, mir wurde geraten am Tag des auslaufenden des Krankengeldes Arbeitslosengeld 1 im Rahmen der nahtlosigkeit zu beantragen, ich habe es allerdings vorher beantragt.
Im Antrag hatte ich angegeben, dass eine Reha beantragt und bewilligt wurde. Das genaue Datum stand damals noch nicht fest. Nun ist aber einiges schief gelaufen, was dazu führt, dass ich jetzt bald vier Monate später immer noch kein Arbeitslosengeld erhalten habe und ich während der seit Mitte Juni dauernden Reha auch kein Übergangsgeld bekomme, da sie dieses nur zahlen können, wenn sie einen Aufhebungsbescheid von der Agentur für Arbeit haben. Die können aber keinen ausstellen, da sie ja das Arbeitslosengeld noch nicht mal bewilligt haben, ich bin wirklich total verzweifelt und am Ende meiner Kraft. Ich versuche alles, um fitter und gesünder zu werden, kann mich aber hier nicht auf die Therapien konzentrieren da ich immer wieder Gespräche mit der Agentur für Arbeit oder wegen der Agentur für Arbeit führe.
Ich habe einen Termin bekommen mit einer Arbeitsvermittlerin für einen Tag nach voraussichtlichen Reha Ende. Und es stehen noch einige Therapien, Tests und Gespräche aus, ich werde voraussichtlich entlassen als nicht arbeitsfähig mit zurzeit negativer Erwerbsprognose und beabsichtige, einen Rentenantrag zu stellen, weil ich zur Zeit einfach noch nicht wieder arbeitsfähig bin. Die Agentur für Arbeit behandelt mich aber nicht wie ein Fall für kladsische Nahtlosigkeit, sondern erwartet, dass ich mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle .
Angeblich hänge es daran, dass meine Ärzte nichtdie Anfragen beantwortet hätten. Ich hatte mit dem Antrag alle ärztlichen Berichte eingereicht, die mir vorlagen. Das waren die Krankenhausberichte aus letztem Jahr. Für meinen behandelnden Arzt und die behandelnde Neuropsychologin sowie die Augenärztin hatte ich unterzeichnet, dass Unterlagen angefordert werden können. Angeblich sei dieses auch passiert, jedoch ist, so habe ich nach viel hin und her und vielen Anrufen herausgefunden, bei einem der Ärzte gar nichts eingegangen und der andere Arzt hatte die Unterlagen erst vor kurzem bekommen und noch nicht fertig bearbeitet und zurückgesandt. Anscheinend wurde das Gutachten jetzt ohne die einzig sinnvollen aussagekräftigen ärztlichen Unterlagen erstellt mit dem Ergebnis, ich sei angeblich zumindest teilweise arbeitsfähig.
Nun ist mir vieles nicht klar und ich bin völlig verunsichert. Muss ich jetzt doch schon einen Rentenantrag stellen, obwohl ich doch hier auf Reha bin um mein Gesundheitszustand zu verbessern und eben zu entscheiden, ob die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente angezeigt ist oder nicht? Immerhin ist die Reha ja auch schon vor fast einem Jahr beantragt worden. Leider hatte die Rentenversicherung die Bearbeitung verschleppt und Unterlagen trotz Eilantrag und mehrmaliger Anrufe erst nach einem halben Jahr gesichtet.
Ich bin jetzt verunsichert was ich bezüglich meiner Arbeitsfähigkeit sagen soll. Eigentlich bin ich durchgängig die ganze Zeit krankgeschrieben und nicht arbeitsfähig. Ich bin davon ausgegangen ein klassischer Fall für nahtlosigkeit zu sein und Arbeitslosengeld 1 im Rahmen der nahtlosigkeit zu erhalten bis meine Leistungsfähigkeit von der Rentenversicherung abschließend geprüft wird. Genau dies passiert aber jetzt nicht und ich erhalte seit 4 Monaten gar kein Geld mehr ich habe aber Angst zu sagen, dass ich nicht arbeitsfähig bin, denn die Agentur für Arbeit ignoriert komplett die Leistung bis zur Feststellung der Leistungsfähigkeit durch die Rentenversicherung und stellt auf das ich müsse mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung halten ab. Ich habe eben das Gespräch wo ich mit der Arbeitsvermittlerin über meine Einsatzgebiete sprechen soll . Ich habe übrigens eigentlich noch ein Arbeitsverhältnis dass ich eigentlich gerne wieder aufnehmen würde, sobald es der Gesundheitszustand zulässt.
Ich bin jetzt wirklich verzweifelt weil da einiges schief läuft anscheinend und auch die Gespräche und von mir gegebenen Informationen seitens der Agentur für Arbeit nicht ordentlich dort dokumentiert werden.
Können Sie mir sagen, was ich jetzt tun muss? Ich dachte das Arbeitslosengeld sei eben genau dafür da damit ich nicht mittellos dastehe wenn mein Krankengeld ausläuft bis die Reha fertig ist und die Rentenversicherung über meine Leistungsfähigkeit entschieden hat. Vielen herzlichen Dank
Christian Schultz
am 07.07.2023Hallo Janka, wir können hier leider keine individuellen Fälle klären. Dafür fehlen uns die Unterlagen und auch die Zeit - beides ist im Rahmen unserer Sozialberatung vorhanden. Das machen meine Kollegen. Wenden Sie sich gern dorthin, den SoVD gibt es ganz Deutschland: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Wasnun
am 14.06.2023Es ist alles schwierig und ich habe Fragen:
Ich wurde Ende April 2023 ausgesteuert nach Ende des Krankengeldbezugs. Ich bin weiterhin arbeitsunfähig lt. Bescheinigung meiner behandelnden Ärzte. Die Ärzte der AA sind aber der Meinung, dass ich über 6 Stunden arbeitsfähig bin. Mein Arbeitsverhältnis ruht. Das Problem ist, dass im Februar 2023 ein ablehnender Bescheid der RV kam, gegen den jetzt ein Widerspruch läuft. Aus diesem Grund falle ich nicht unter die Nahtlosigkeitsregel.
Mein GdB beträgt 40%. Ich bin jetzt 63 Jahre alt, meine Regelaltersrente erhalte ich erst mit 66 Jahren.
Muss ich wirklich wieder Bewerbungen schreiben obwohl ich befürchte, ich schaffe es nicht?
Ich habe große gesundheitliche Probleme.
Was kann ich machen?
Wasnun
Christian Schultz
am 15.06.2023Auch wenn es widersinnig erscheint: Um in dieser Situation ALG I zu erhalten, müssen Sie sich tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich persönlich beraten lassen.
K. Kunschner
am 12.06.2023Hallo Herr Schulz,
ganz herzlichen Dank für Ihre verständlichen, klaren sowie ansprechende Videos und dem Buch "Vom Krankengeld zur Rente", welches ich gelesen und dazu eine Frage habe.
Meine Basis: ich erkrankte 12/20 an Brustkrebs, erhielt Krankengeld, machte eine AHB und anschließend eine Wiedereingliederung bis Dez.21. Danach arbeitete ich, wie vor der 1. Erkrankung auch 50%. Im 9/22 erkrankte ich wieder an Brustkrebs und erhielt bis 5/2023 Krankengeld. ALG 1 habe ich beantragt, Entscheidung des ärztlichen Gutachtens steht noch aus. Im Gespräch mit meinem Arzt tippe ich auf keine Nahtlosigkeitsregelung. d.h. ich stelle mich im Rahmen meiner Möglkeiten dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Und ich weiß, ich soll mich nicht auf Teilzeit einlassen. Meine Frage nun: Mit welchem Argument begründe ich Vollzeit, wenn ich vorher schon Teilzeit gearbeitet habe?
Christian Schultz
am 12.06.2023Hallo, in der Regel müssen Sie überhaupt keine Begründung angeben. Außerdem kann es ja alle möglichen Gründe haben, warum Sie früher nur in Teilzeit gearbeitet haben.
Unabhängig von dieser Frage sollten Sie sich aber persönlich beraten lassen. Die Aussteuerung ist eine Situation, in der einiges schiefgehen kann.
Nadine
am 16.05.2023Sehr gehrter Herr Schulz,
ich habe eine Frage zur taktischen Vorgehensweise bzgle. der Aussteuerung, Antrag auf EM Rente/ bzw. ALG 1.
Datum meiner Aussteuerung ist der 26.6.23.
Die KK hat mich schon aufgefordert meine Aussteuerung dem AA zu melden.
Gleichzeitig trete ich nun am 22.5. (geplant bis 12.6.23) meine von der KK veranlasste Reha an mit eingschränktem Gestaltungsrecht und dem Hinweis das bei weiterer Arbeitsunfähigkeit der Rehaantrag gleich in eine Erwerbsminderungsrentenantrag umgewandelt wird.
Zur Zeit gehe ich leider davon aus, dass die Reha meinen Gesundheitszustand nicht maßgeblich verbessern wird und ich daher nicht 3 Stunden pro Tag nach der Reha arbeiten werden können.
Meine Frage ist nun, macht es mit der bevorstehen Reha Sinn erstmal diese und den Entlassungsbescheid abzuwarten bevor ich mich beim Arbeitsamt wegen der Aussteuerung melde oder sollte ich das aus irgendwelchen Gründen dann doch lieber noch vor der Reha tun?
Ich danke Ihnen sehr für Ihren Rat.
Mit herzlichen Grüßen
Nadine
Christian Schultz
am 16.05.2023Hallo Nadine, bei der Arbeitsagentur sollten Sie sich in jedem Fall schon jetzt melden. Denn der Antrag wird dort einige Zeit in der Bearbeitung liegen - und Sie wollen ja nicht Gefahr laufen, eine Zeit lang ohne Einkommen dazustehen.
Ebby
am 23.03.2023Guten Tag,
mein Krankengeld läuft in der letzten Woche meiner geplanten Wiedereingliederung au, so dass ich genau genommen am vorletzten Tag ausgesteuert wäre. Ich sollte mich deshalb arbeitslos/-suchend melden, um übergangsweise Arbeitslosengeld 1 zu beantragen. Das habe ich nun getan. Aber zu meiner Frage, ich habe ein zusätzliches Formular mitbekommen, welches Fragen über meinen genauen Gesundheitszustand enthält sowie Schweigepflichtsentbindumgen meiner Ärzte anfordert plus zusätzlicher Arztbriefe. Ich habe im Formular vermerkt, dass nach meiner Diagnose (Autoimmunerkrankung) eine erfolgreiche Therapie mit Medikamenten erfolgt hat, die sich bisher positiv auf meine Gesundheit ausgewirkt haben und ich somit wieder zurück in meinen Job arbeiten will. Ist das so ratsam mit anzugeben oder sollte ich noch etwas beachten? Lieben Dank im Voraus!
Christian Schultz
am 23.03.2023Hallo Ebby, das Formular mit den Gesundheitsfragen ist immer dabei, weil ja nach dem Antrag geprüft wird, ob die Nahtlosigkeitsregelung angewandt wird. Das wird nach Ihren Ausführungen hier bei Ihnen ja nicht der Fall sein, weil sie wieder arbeiten möchten. Ich kann Ihnen da aber keine klare Empfehlung geben, da man hierfür mehr wissen müsste. Aber das können wir nicht hier im Forum klären. Lassen Sie sich dazu bitte persönlich beraten.
Ebby
am 24.03.2023Vielen Dank für die Antwort!
Corinna Fechner
am 14.03.2023Lieber sovd,
ich habe eine Frage zur Nahtlosigkeit, sie wurde bis Oktober 2024 bewilligt.
Ich werde am 4. Mai diesen Jahres 63 Jahre alt.
Ich habe am 29.3. einen Termin zur Erwerbsminderungsrentenbeantragung, den habe ich mir selber telefonisch geben lassen.
Ich bin jetzt aber am überlegen ob es richtig war, oder wäre es besser den Termin nach dem 63. Geburtstag zu machen.
Könnte ich eventuell auch bis zum Ende der Nahtlosigkeit weiter ALG 1 erhalten ohne Konsequenzen und dann normal Rente beantragen mit Abzügen?
Denn ich habe Bedenken, falls die Erwerbsunfähigkeitsrente abgelehnt wird bekomme ich die Nahtlosigkeit nicht mehr und ich stehe Mittellos da.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen
Liebe Grüße Corinna
Christian Schultz
am 14.03.2023Hallo Corinna, diese Frage lässt sich nicht allgemein beantworten. Es ist nicht immer möglich, das ALG I auszureizen, wenn die Voraussetzungen für eine EM-Rente erfüllt sind. Das kann man nur im Rahmen einer persönlichen Beratung anhand Ihrer Unterlagen klären.
Nadine
am 08.03.2023Hallo,
ich wende mich an Sie, weil ich nicht weiter weiß.
Anfang April werde ich ausgesteuert, Ende Januar habe ich 6 Wochen Reha absolviert mit dem Ergebnis, dass ich in meinem Job nicht mehr leistungsfähig sei, aber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 3 bis unter 6 Stunden. Mit dem Ergebnis konnte ich leben.
Der Ärztliche Dienst der Arbeitsagentur hat allerdings nun festgestellt, dass ich täglich weniger als 3 Stunden leistungsfähig bin, voraussichtlich über 6 Monate, aber nicht auf Dauer. Ich hatte im Februar wegen der Reha-Feststellung EM-Rente beantragt und danach einen Antrag auf LTA bei der DRV. Ich habe jetzt Angst, dass ich nie wieder arbeiten gehen darf. Ich möchte gerne versuchen, herauszufinden, was ich noch arbeiten kann mit meinen Einschränkungen. Könnte ich trotz der Feststellungen des Ärztlichen Dienstes eine LTA-Maßnahme bekommen? Oder irgendwas anderes? Können Sie mir da Tipps geben?
Vielen Dank vor für eine Antwort.
Christian Schultz
am 09.03.2023Hallo Nadine, da Sie erst Anfang des Jahres eine Reha absolviert haben, ist es sehr unwahrscheinlich, dass jetzt noch einmal eine ähnliche Maßnahme bewilligt wird. Mehr kann ich dazu leider nicht sagen, man müsste sich Ihren Fall genauer anschauen. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Steffi Winter
am 12.06.2024Guten Abend,
bei mir wurde, trotz Erkrankung, die Nahtlosigkeit abgelehnt.
Ich soll mich mit meinem Restleistungsvermögen zur Verfügung stellen.
Dies habe ich auch unterschrieben.
Nun möchte die Bundesagentur für Arbeit das ALG1 jedoch nicht ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung / Aussteuerung zahlen, sondern erst ab Unterschrift zum Restleistungsvermögen.
Dazwischen liegt ein Zeitraum von gut 2 Monaten ... Ist das rechtens?
Christian Schultz
am 26.06.2024Das kann sich so nicht beantworten. Lassen Sie sich unbedingt persönlich beraten.
Adriane
am 01.03.2023Hallo Herr Schultz,
ich bin etwas unsicher, was man bei der Arbeirsagentur sagen darf / muß:
Ich habe vor 4 Tagen von der KK ein Schreiben bekommen, daß mein Krankengeld am 17.4.23 endet und ich mich sobald wie möglich bei der Arbeitsagentur melden soll. Das habe ich getan und obwohl ich denen gesagt habe, daß ich krankgeschrieben bin, mußte ich mich zusätzlich zum Arbeitslos melden auch arbeitssuchend melden.
Reha wurde im Mai 2022 bewilligt, aber weil die Wartezeit zu lang ist, wurde mir der Termin wieder storniert. Da arbeitsfähigkeit nicht absehbar ist, werde ich am Dienstag 7.3.23 eine Antrag auf Erwerbsminderung stellen (vorher habe ich nicht alle unterlagen zusammen).
Heute habe ich plötzlich einen Termin von der Arbeitsagentur für den 14.3.23 zum Beratungsgespräch bezüglich Beschäftigung (neuer Job) erhalten. Dabei stehe ich noch in einem Arbeitsverhältnis. ..
Ich kann vielleicht 1-2 Stunden jeden 2. bis 3. Tag arbeiten, mehr geht gesundheitlich nicht. Was soll ich der Person im Beratungsgespräch sagen, damit ich ALG1 bekomme ohne Abzüge im Rahmen der Nahtlosigkeit?
Darf ich oder muß ich sagen, daß nur 3-5 Std die Woche gehen? Soll ich darauf hinweisen, daß ein Rentenantrag gestellt wurde? Werde ich trotz Rentenantrag zusätzlich auch vom Arbeitsamt gesundheitlich überprüft? Was wenn RV und Arbeitsamt unterschiedlicher Meinung sind?
Ich hoffe, Sie haben eine Antwort auf die Frage, was ich beim dem Gespräch mit der Person vom Arbeitsamt sagen soll.
Vielen Dank
Christian Schultz
am 02.03.2023Hallo Adriane, in das Beratungsgespräch sollten Sie möglichst entspannt gehen und einfach das sagen, was Sache ist. Ob Sie das Geld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung erhalten, entscheidet dann ohnehin der Ärztliche Dienst. Vor allem auf Basis Ihrer Arztberichte.
Janina
am 15.12.2022Hallo,
gibt es eine Frist bis zu der man sich nach der Aussteuerung spätestens bei der Agentur für Arbeit gemeldet haben muss? Ist es möglich den Anspruch auf ALG I im Rahmen der Nahtlosigkeit wegen verspäteter Meldung zu verlieren?
Danke für die Rückmeldung!
Christian Schultz
am 15.12.2022Hallo Janina, Sie bekommen dann für die Lücke einfach kein Geld. Erst ab Meldung. Wir empfehlen, dass man sich rund zwei Monate vor der Aussteuerung bei der Arbeitsagentur meldet: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/aussteuerung-wann-zum-arbeitsamt
Marika Trenkel
am 14.12.2022Hallo Herr Schultz,
ich steige gerade in den Dschungel der Nahtlosigkeit ein (ein ganz besonderer Spaß nach einer Hirntumoerkrankung...). Mein Krankengeld läuft zum 23.2.2023 auf. Gibt es ein Formular oder Musterschreiben für die Beantragung der Nahtlosigkeit an dem man sich orientieren kann? Ich habe mir gestern Abend die Finger wund gegoogelt, aber bin leider nicht fündig geworden. Können Sie hier weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus! Viele Grüße M. Trenkel
Christian Schultz
am 15.12.2022Hallo Marika, Sie müssen die "Nahtlosigkeit" nicht selbst beantragen. Ob Sie das ALG I unter diesen Rahmenbedingungen erhalten, prüft die Arbeitsagentur nach einer Aussteuerung automatisch. Also den Antrag einfach wahrheitsgemäß ausfüllen. Sollten Probleme entstehen, holen Sie sich Hilfe. Zum Beispiel bei meinen Kollegen vom SoVD.
Amer
am 07.12.2022Hallo
Ich habe einen Arbiets unfall und mein Humerus gebrochen ich hate 2OP gemacht und habe 2pläte in mein hand .jetzt nach 16Monat BG Verkehr war zahlen .mein Arzt sagt dass enden am 05.01.2023 und ich habe schön gemaldt in ALG 1..
Was kann ich mache jetzt??
Kann Nathlosigkeit Antrag machen und wie ?
Danke.
Christian Schultz
am 08.12.2022Hallo Amer, Sie melden sich jetzt erst einmal bei der Arbeitsagentur. In aller Regel gibt es dort auch Geld. Bei Problemen wenden Sie sich gern an meine Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Anna
am 23.11.2022Hallo,
bei mir wurde die Nahtlosigkeitsregelung abgelehnt und "normales" ALG I bewilligt. Kann ich dagegen Widerspruch einlegen oder laufe ich dann Gefahr gar kein Arbeitslosgengeld mehr zu bekommen?
Zu meiner Situation: Ich bin schon lange krank und habe eine EM-Rente beantragt. Daraufhin wurde ich aufgefordert eine medizinische Reha zu machen, in der ich mich aktuell befinde. 4 Wochen vor Rehastart war das Datum der Aussteuerung. Ich hatte im Vorfeld schon ALG I beantragt, wurde dort aber abgewiesen, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen würde. Nach vielen Bemühungen meinerseits habe ich nun endlich einen ALG I- Bescheid bekommen, aber nicht nach der Nahtlosigkeitsregelung.
Ich habe Sorge, dass es sich negativ auf den EM-Rentenantrag auswirkt, wenn ich die Ablehnung der Nahtlosigkeit akzeptieren. Schließlich gebe ich damit gegenüber der Arbeitsagentur ja bekannt, dass ich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbsfähig bin.
Kann es passieren, dass mir am Ende gar kein ALG gezahlt wird, wenn ich Einspruch gegen den Bescheid einlege?
Mit feundlichen Grüßen
Anna S.
Christian Schultz
am 24.11.2022Hallo Anna, in aller Regel ist es sinnlos, gegen die Ablehnung der Nahtlosigkeitsregelung in den Widerspruch zu gehen. Aber wie immer im Sozialrecht müsste man auch bei Ihnen auf die Details schauen. Da empfehle ich Ihnen eine persönliche Beratung bei meinen Kollegen - und zwar anhand Ihrer Unterlagen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Stefan
am 16.11.2022Hallo Herr Schultz,
ich habe noch eine Frage zur Nahtlosigkeitsregelung. Gesetzt den Fall ich bin im nächsten Jahr von der Krankenkasse ausgesteuert und stelle den Antrag auf Nahtlosigkeit bei der Arbeitsagentur. ca. 2 Monate vor Ende des Krankengeldbezugs. Muss der Antrag auf Erwerbsminderungsrente vorher erfolgen (noch im Krankengeldbezug?) oder kann ich warten bis die Arbeitsagentur mich später auffordert einen solchen Antrag zu stellen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Christian Schultz
am 16.11.2022Sie müssen den Antrag auf EM-Rente nicht vorher stellen. Und die Arbeitsagentur prüft in jedem Fall, ob bei Ihnen die Nahtlosigkeitsregelung in Frage kommt. Sie werden auch in jedem Fall - wenn die Nahtlosigkeit greift - zu einer Reha aufgefordert - das ist immer das gleiche Prozedere.
Uschi
am 04.11.2022Hallo und herzlichen Dank vorab für Ihre Hilfe!
Ich war seit 19.01.21 krank geschrieben, (seit 24.10. wieder arbeitstätig) am 19.07. habe ich mich arbeitslos (ALG1, seit 7 Jahren bei gleichen AG angestellt) trotz AU gemeldet. Heute (04.11.) kam der Ablehnungsbescheid, mit Begründung - ich sei dem 19.01. arbeitsunfähig - ohne weitere Begründung. Ich bin seit 24.10. wieder arbeiten und war während der AU Zeit nicht beim medizinischen Dienst, eben weil ich wieder arbeiten bin (neuer AG).
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Christian Schultz
am 07.11.2022Hallo Uschi, leider können wir diese Situation nicht hier im Forum auflösen. Da müssten einige Fragen geklärt werden, das geht nur anhand Ihrer Unterlagen. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Peter S.
am 17.10.2022Hallo,
Ich bin 62 Jahre alt und seit über 2 Jahren Arbeitsunfähig Krankgeschrieben.
Die Erste OP war eine Spinalkanalstenosen OP konnte kaum noch laufen und was sonnst noch dazu gehört wenn die Nerven in der Wirbelsäule eingeklemmt sind.
Die OP verlief gut aber man stellte eine Wirbelverschiebung fest und konnte nicht alles erledigen es erfolgte ein halbes Jahr später eine 2.OP mit der Versteifung der Lendenwirbelsäule.
Man sagte mir eine weitere OP an der LWS gibt es nicht.
Die Schmerzen welche ich weiterhin oder besser gesagt wieder habe betäube ich mit Starken Schmerztabletten.
Ich habe in sehr vielen Gelenken Arthrose beide Schultern, in den Händen und auch in den Kniegelenken.
Das linke Knie wurde im April operiert das künstliche Gelenk funktioniert bis jetzt ganz gut das rechte Knie muß noch operiert werden.
Im August stellte man fest das ich in beiden Augen der Graue Star eingenistet hat.
Die erste OP linkes Auge war vor einer Woche das andere Auge Anfang Nov. 2022.
Das erstmal zur Erklärung.
Ich habe in den letzten 22 Jahren als Lagerarbeiter gearbeitet vorher war ich seit der Lehre auf dem Bau beschäftigt.
Nach den 78 Wochen Krankengeld erhalte ich seit März Arbeitslosengeld gem.§136 SGB 3. dies steht im Bewilligungsbescheid.
In einem anderen Schreiben steht das ich Arbeitslosengeld nach §145 SGB 3 erhalte nachdem der Amtsarzt aufgrund meiner Erkrankungen festgestellt hat das ich nur noch Beschäftigungen in einem Umfang von weniger als 15 Stunden wöchentlich ausüben kann.
Habe auch mit den gleichen Unterlagen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt dieser wurde im August abgelehnt. Nach der Knie OP war ich zur Reha und wurde auch beurteilt vom Reha Arzt welcher mich ein oder zwei mal gesehen hat aber er hat festgestellt das ich Arbeitsfähig bin 3 bis unter 6 Stunden mit den Einschränkungen Stehen : zeitweise Gehen : zeitweise im Sitzen : überwiegend
Der Ablehnung der Erwerbsminderungsrente habe ich widersprochen das Widerspruchsverfahren läuft noch also ist die Entscheidung auch noch nicht Rechtsverbindlich oder doch?
Das Arbeitsamt hat natürlich auch erfahren das mein Antrag von der Rentenstelle abgelehnt wurde daraufhin wurde ich vom Med.Dienst der Agentur neu beurteilt.
Ich bin wieder Arbeitsfähig bis wöchentlich 40 Stunden zwar mit vielen Einschränkungen aber z.B. als Pförtner könnte ich noch arbeiten.
Eine Erklärung zum Leistungsvermögen soll ich auch unterschreiben.
Nun meine Frage ist dies rechtlich richtig obwohl die entgültige Entscheidung der EM Rente noch aussteht.
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
MFG Peter
Christian Schultz
am 17.10.2022Hallo Peter, in diesem Forum haben wir nicht die Möglichkeit, eine individuelle Beratung durchzuführen. Dafür muss man sich Ihre Unterlagen anschauen. Wenden Sie sich für eine detaillierte Beratung gern an meine Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Oliver
am 24.09.2022Hallo,
leider bin ich wieder mal total verunsichert und erhoffe mir Rat von Ihnen:
Bin 59 Jahre alt, ausgesteuert und lange arbeitslos in eine 8-wöchige psychosomatische Reha gegangen,
mit 118 Tagen Restanspruch ALG1. Keine Nahtlosigkeit. Für diese 8 Wochen habe ich Übergangsgeld bezogen.
Meine ambulante Reha dauert noch 4 Tage.
Meine Frage ist nun, was passiert mit meinem ALG1, wenn ich arbeitsunfähig entlassen werde (ich stehe dem
Arbeitsmarkt dann ja nicht zur Verfügung, oder?). Dies muss ich nach 8 Wochen neu beantragen, ist schon klar.
Oder rutsche ich ab in den Hartz4-Bezug?
Oder reicht es aus, beim Arbeitsamt fiktiverweise auf "...ich - stelle - mich - dem - Arbeitsmarkt - mit - meinem -
Restleistungsvermögen- zur-Verfügung" hinzuweisen?
ich weiß nicht, was ich tun soll.
Danke für Ihre Antwort.
Christian Schultz
am 26.09.2022Hallo Oliver, wenn es hart auf hart kommt, sollten Sie erst einmal über diesen Weg an Ihr ALG I kommen. Ich empfehle Ihnen aber dringend eine persönliche Beratung. Denn in dieser Phase können Details einen großen Unterschied ausmachen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
A. Fischer
am 13.09.2022Ich bin seit nunmehr 22 Monaten wegen einer psychischen Erkrankung krank geschrieben. Vor 9 Monaten hat mir mein AG wegen Krankheit gekündigt. Da ich privat Krankenversichert bin, beziehe ich (derzeit noch) privates Krankentagegeld. Ich war bis zu meiner Kündigung in einer rentenversicherungspflichtigen Anstellung tätig. Laut SGB xxxx zahlen private KV die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung währen des Bezugs von priv. KTG weiter.
Wenn meine private KV nun wegen gutachterlich festgestellter "Berufsunfähigkeit" (terminus technicus der priv. KV) die Zahlungen einstellt, habe ich dann gegenüber der Arbeitsagentur die gleichen Rechte (ALG1) wie ein ausgesteuerter AN?
Ich hatte bis zu meiner Erkrankung eine Anspruchsdauer für ALG1 aufgrund Alter und Beitragsjahre einen Anspruch von 24 Monaten ALG1. Ich bin jetzt 63 Jahre alt.
Christian Schultz
am 14.09.2022Hallo, leider kann ich Ihnen das mit der privaten Versicherung nicht beantworten. Aber ich gehe davon aus, dass das Szenario dann analog zur GKV abläuft. Die Beiträge wurden ja gezahlt.
Fragesteller
am 18.06.2022Weshalb bekommen ich von der AfA bezüglich meines Antrages gemäß der Nahtlosigkeitsregelung einen positiven Bescheid zum Arbeitslosengeld ALG I gem. § 136 SGB III
und nicht nach § 145 SGB III ?
Der Antrag auf EMR ist noch nicht abschließend geklärt.
Oder ist genau das der entscheidende Fakt?
Muss ich hierbei aktiv werden, oder entscheidet sich das nur über die weiterführende Entscheidung seitens der DRV bezüglich des Antrages auf EMR?
Bin seit 05/2022 bei der KK ausgesteuert, Antrag auf LTA habe ich 03/2022 bei einer 6-wöchigen EBA eingesetzt, deren Ergebnis nun den Weg in de EMR empfiehlt, da unterhalb von 3 Stunden leistungsfähig pro Tag, laut Abschlussgutachten.
Anspruch auf ALG I besteht aktuell ab 05/2022 bis 08/2023.
Eine Reha ist letztmalig 2020 gelaufen, 2021 war ein 8-wöchiger Aufenthalt in einer Akut-Klinik.
Christian Schultz
am 20.06.2022Ohne Ihre Unterlagen einsehen zu können, kann man das leider nicht seriös beantworten.
Michael Schuster
am 21.05.2022Guten Tag,
ich habe eine Frage. Ich bin 63 Jahre alt.Im Oktober 2020 Schmerzklinik Aufenthalt, anschließend Anschlussreha.Darf im meinem Beruf unter 3 Stunden/Tag, und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 6 Stunden/Tag arbeiten, arbeitsunfähig entlassen. Ab Ende November 2020 bis 23.3.22 Krankengeld Bezug. Ende August 2021 auf Wunsch von der Krankenkasse Reha Antrag gestellt.Der Antrag wurde abgelehnt und auf Teilhabe am Arbeitsplatz geprüft.Ich bin aus der KK mittlerweile ausgesteuert, und ab 24.03.22 beziehe Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeit. Der Arbeitsagentur auf Nachfrage habe ich mitgeteilt, dass der Reha-Antrag schon gestellt wurde. Jetzt habe ich einen Brief von der Rentenversicherung bekommen, dass die Voraussetzungen für Erwerbsminderungsrente fehlen und,dass ich in meinem Beruf unter 3 Stunden, bzw auf allgemeinen Arbeitsplatz 6 und mehr Stunden arbeiten kann. Was passiert jetzt mit dem Arbeitslosengeld? Werde ich das Geld weiter im Ramen der Nahtlosigkeit bekommen? Medizinische Dienst vom Arbeitsamt hat es ja schon festgestellt.Oder entfällt jetzt die Nahtlosigkeitsregel, weil die Voraussetzungen für Erwerbsminderungsrente nicht erfüllt wurden und der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe nicht als Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gilt.
Wird mein Arbeitslosengeld weiterhin aufgrund der Nahtlosigkeit weiter gezahlt oder muss ich jetzt dem Arbeitsamt voll zur Verfügung stehen,damit ich mein ALG1 weiterhin beziehen kann? Ich wurde nächste Woche beim Arbeitsamt vorgeladen, weiß nicht, wie ich mich richtig verhalten soll. Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar
Christian Schultz
am 23.05.2022Hallo Michael, ich denke, dass die Nahtlosigkeitkeit nun nicht mehr gilt und Sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen müssen, um weiterhin ALG I zu erhalten. Aber das werden Sie bald im Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter noch einmal klären können.
H. Tölle
am 10.04.2022Ich bin seit dem 26.02.22 ausgesteuert, habe kurz zuvor eine Reha über die Krankenkasse gemacht und nun einen Antrag auf EU-Rente und ALG gestellt. Die Entscheidung über die Rente steht noch aus. Das ALG wurde gem § 136 SGB III bewilligt - über eine Nahtlosigkeitsregelung kann ich im Bescheid der BA nichts erkennen. Wie finde ich heraus, ob diese angewandt wurde?
Christian Schultz
am 10.04.2022Das Wort "Nahtlosigkeit" fällt offiziell auch nicht, Sie finden es daher weder im Bescheid noch im Gesetz. Maßgeblich ist hier aber § 145 SGB III (Minderung der Leistungsfähigkeit). Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie am besten bei der Arbeitsagentur nach.
Susanne
am 09.03.2022Hallo,
Ich werde zum 26.05.2022 ausgesteuert und habe mich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet. Diese wollen ab sofort die Krankmeldung. Ist das rechtens!?
Gruß Susanne
Christian Schultz
am 10.03.2022Hallo Susanne, das ist ungewöhnlich. Dieses Vorgehen der Arbeitsagentur kann ich mir nicht erklären. Zumal Sie die Krankmeldung später auch gar nicht in jedem Fall der Arbeitsagentur zur Verfügung stellen sollten: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nach-aussteuerung-wer-bekommt-jetzt-die-krankmeldung
Sollten hier Probleme auftauchen, lassen Sie sich bitte persönlich beraten. Das müsste man sich im Einzelfall anschauen.
Antje
am 20.01.2022Bin schon ausgesteuert, Arzt und Rheaarzt plädieren beide für volle Erwerbsunfähigkeit. Die Nahtlosigkeitsregel trifft auf mich zu.Habe Anspruch auf ca
560 Tage ALG 1 , was vorrausichtlich höher ausfällt als meine volle Erwerbsunfähigkeitsrente , wann soll oder muss ich den Antrag auf Erwerbsunfähigkeit stellen ?
Mit freundlichen Grüssen
Antje
Christian Schultz
am 20.01.2022Hallo Antje, Sie werden vermutlich von der Arbeitsagentur aufgefordert, eine Reha bei der Rentenversicherung zu beantragen. Kommt hier raus, dass die Voraussetzungen für eine EM-Rente vorliegen, wird Ihr Reha-Antrag im Nachhinein zum Weg in die EM-Rente.
Roland Schadhauser
am 11.01.2022Hi Leute, ich bin seit zwei Jahren krankgeschrieben und weiterhin jeden Monat hole ich mir eine Krankmeldung für einen Monat ab, ich bin 50% Schwerbehindert. Habe die Reha vor Rente hinter mir wurde auch im Dezember von einem Arzt der Rentenkasse untersucht und warte jetzt auf das Ergebnis, ich wurde im September ausgesteuert bei der Krankenkasse lebe von meiner Frau und meine Mutter hat mich etwas unterstützt. Jetzt fehlt das Geld trotzdem und ich warte immer noch auf eine Entscheidung der Rentenkasse, ob ich eine Erwerbsunfähigkeitsrente in vollem Umfang oder nur die Hälfte bekomme, bzw. Ist. Die Frage soll ich mich jetzt noch arbeitslos bzw. Arbeitslosengeld oder eben ein Geld beantragen beim Arbeitsamt für die Übergangsphase Frage?
Christian Schultz
am 17.01.2022Hallo Roland, wenn das Krankengeld ausläuft, sollte man sich immer bei der Arbeitsagentur melden. Immer.
Meyer
am 22.10.2021Ich bin in der Natlosigkeitsregel und mein Arbeitgeber droht mit Abmahnung wenn ich nicht zur von ihr bestimmten Ärztin gehe ist das okay?
Ich wäre dankbar für ihre Meinung.
Christian Schultz
am 22.10.2021Ich wüsste nicht, dass Ihr Arbeitgeber das Recht hätte, den Arzt für Sie auszusuchen. Allerdings sind wir beim SoVD im Arbeitsrecht nicht sprechfähig - wenn Sie sichergehen möchten, sollten Sie noch einmal einen Fachanwalt in diesem Bereich befragen.
Krasser
am 30.07.2021Hallo..und Danke .
Zwei Fragen:
1. Kann ich auch als zB Pfälzer bei euch eintreten und wie wâre das dann bei gerichtlicherb Vertretung ?
2. Eine Möglichkeit fehlt mir noch. Wenn zb der Amtsarzt der AA sagt, daß ich trotz Rehabericht mit unter 3h täglich für mehr als 6 Monate, sich dieser Ansicht nicht anschließt und mich für überhaupt nicht arbeitsfähig erklärt. Somit dann als auch nicht vermittelbar, dadurch auch kein ALG I . Denn das ALG 1 setzt ja eine Restarbeitsfähigkeit voraus.
Das groteske ist ja, daß ich auch 5 Monate inbEeha gewesen sein kann, letztlich aber ein Amtsarzt darüber entscheidet, ob er sich diesem Bericht anschließt, oder ihn anders deutet....
Christian Schultz
am 30.07.2021In solch einem Fall läuft es dann mithilfe einer erneuten Reha auf die Erwerbsminderungsrente hinaus. In der Regel gibt es für den Übergang aber noch ALG I.
Sie können gern beim SoVD Rheinland-Pfalz/Saarland Mitglied werden. Die Kollegen dort beraten zu den gleichen Themen wie wir: www.sovd-rlp-saarland.de/beratung-finden/anliegen
Michael
am 30.07.2021Dem Kommentar von "ae" ist fast nichts hinzuzufügen. Die Tatsache, dass das Arbeitsamt darüber entscheidet, ob gezahlt wird oder nicht, ist schon ein Skandal erster Güte - und das auch noch nach sog. Aktenlage. Noch mehr Intransparenz geht schon gar nicht mehr. Will da tatsächlich jemand behaupten, man werde gerecht und objektiv behandelt? Ich glaube eher nicht. Es geht nur darum, alles abzulehnen und die Betroffenen in die Walachei zu jagen. Jahrzehntelang kann man buckeln bis man krank wird und dieses Ämtervolk mit Sozialbeiträgen mitfinanzieren um sich anschließend in den Allerwertesten treten zu lassen.
ae
am 29.07.2021Hätte ich das bloß alles gewußt, bevor/als das Kind in den Brunnen gefallen ist.. so haben mich Ämter und Kasse um zehntausende Euro besch... Man sollte ja mit gesundem Menschenverstand meinen, daß wenn man im Spital und krank ist, man NICHT zum Arbeitsamt zum Jobgespräch muß um die Übergangszahlung zu bekommen.. nein, weit gefehlt, es hat sogar EIN GERICHT geurteilt, daß die ALG1 Versagung rechtens sei, da ich ja nicht an meinem Wohnort dem Arbeitsamt zur Verfügung stand, weil woanders im Spital.. Verkehrte Welt. Und dafür hat man jahrzehntelang in diese bescheuerte Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Ein Börsendepot hätte mir weit mehr genützt. Mit unserem Rechtsstaat stimmt was nicht.
Lindner
am 29.07.2021Sehr informativ,
Danke
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