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Nach Reha arbeitsunfähig entlassen – gibt’s jetzt wieder Krankengeld?

Behinderung Gesundheit

Wer Krankengeld erhält, bekommt nicht selten einen Brief der Krankenversicherung. Darin enthalten: Die Aufforderung, eine Reha bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu beantragen. Wenn Sie dort als arbeitsunfähig entlassen werden, kann das ernste Konsequenzen haben. Wir stellen Ihnen die häufigsten Szenarien vor.

Ein Mann liegt auf einem Sofa. Man sieht seinen Kopf und seinen Schultern. Die Stimmung wirkt traurig.

Reha bei Krankengeld – was soll das überhaupt?

Ihre Krankenkasse hat das Recht zu überprüfen, wie es um Ihre gesundheitliche Situation bestellt ist. Eine Möglichzeit dazu ist die Reha. Wenn Sie also Krankengeld erhalten, ist die Wahrscheinlichkeit recht vor, dass die Kasse Sie irgendwann schriftlich zu einer Reha auffordert. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen. Nach Eingang des Briefes Ihrer Krankenkasse haben Sie dazu zehn Wochen Zeit.

Sie müssen dem Wunsch der Kasse folgen. Falls Sie sich widersetzen und keine Reha beantragen, darf die Krankenversicherung die Zahlung des Krankengeldes einstellen.

Am Ende der Reha – was steht im ärztlichen Entlassungsbericht?

In der Regel erfolgt die Reha stationär und dauert drei Wochen. Falls es Ihnen nicht möglich ist, aus familiären oder gesundheitlichen Gründen über drei Wochen von zu Hause weg zu sein, sollten Sie sich zeitnah mit dem Rententräger in Verbindung setzen. Wer miteinander spricht, findet in vielen Fällen eine passende Alternative.

Aber egal ob ambulant oder stationär – am Ende Ihrer Reha steht immer ein sogenannter ärztlicher Entlassungsbericht. Darin wird festgehalten, wie Ihre aktuelle gesundheitliche Situation aussieht. Und zwar mit Blick auf Ihr aktuelles Arbeitsverhältnis. Aber auch generell, unabhängig von Ihrer letzten Tätigkeit. Außerdem erstellen die Ärzte der Reha-Klinik eine Prognose für die kommenden Monate. Vor allem diese Prognose hat Auswirkungen auf die weitere Zahlung von Kranken- oder Arbeitslosengeld.

Ein wichtiger Hinweis: Sie selbst erhalten diesen Entlassungsbericht nicht automatisch. Nur auf Nachfrage wird der Rententräger ein Exemplar zu Ihnen nach Hause schicken. Geht die Reha auf eine Forderung der Krankenkasse zurück, wird diese jedoch automatisch von der Rentenversicherung informiert.

Arbeitsunfähig? Eine Frage von Stunden

Kommen wir zurück zur Prognose im Entlassungsbericht. Warum hat die Krankenkasse ein so großes Interesse daran, dass Versicherte eine Reha absolvieren? Die Antwort finden Sie in einem unscheinbaren Kästchen auf der zweiten Seite Ihres Berichts. Wenn die Ärzte der DRV der Meinung sind, dass Sie dauerhaft weniger als drei Stunden pro Tag einer beruflichen Tätigkeit nachgehen können, ist diese Stelle mit einem Kreuz markiert.

Für die Krankenkasse bedeutet das: Sie sind so schwer erkrankt, dass Sie auf absehbare Zeit nicht mehr in Ihren Beruf – und auch nicht in einen anderen – zurückkehren werden. Und damit sind Sie ein Fall für die Erwerbsminderungsrente.

Wenn also im Rahmen Ihrer Reha-Maßnahme festgestellt wird, dass Sie dauerhaft weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, hat das gravierende Folgen.

Bekomme ich nach der Reha automatisch EM-Rente?

Was nun im Folgenden passiert, hängt von einer wichtigen Frage ab. Von wem ging die Reha aus? Hat die Krankenkasse Sie zum Antrag gedrängt und damit das Gestaltungsrecht eingeschränkt? Oder haben Sie selbst die Reha auf den Weg gebracht?

Im zweiten Fall besitzen Sie ein wenig Spielraum. Denn normalerweise würde Ihr Antrag zur Reha rückwirkend in einen Antrag zur EM-Rente umgedeutet. Für die Krankenkasse hat das den Vorteil, dass diese Ihre Zahlungen vom Rententräger erstattet bekommt. Ob dieser Weg auch für Sie Sinn ergibt, muss man sich im Einzelfall ansehen. In vielen Fällen kann die rückwirkende Umdeutung vorteilhaft sein. Aber nicht immer – und dann hätten Sie die zweite Option, die Erwerbsminderungsrente erst ab dem Zeitpunkt des neuen Antrags laufen zu lassen.

Neuer Antrag? Ja, Sie müssen in jedem Fall noch einmal einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen. Doch die DRV meldet sich normalerweise nach der Reha mit einem Brief bei Ihnen, in dem die wichtigsten Informationen zusammengefasst werden.

Was passiert im anderen Fall – also, wenn Sie die Reha nur angeschoben haben, weil Ihre Krankenkasse es so wollte? Dann verfügen Sie leider nicht über dieses Gestaltungsrecht. Wenn aus dem Entlassungsbericht hervorgeht, dass Sie erwerbsgemindert sind, müssen Sie die Reha in eine EM-Rente umwandeln. Und zwar rückwirkend, die Krankenversicherung freut sich. Stellen Sie keinen Rentenantrag, hat Ihre Kasse wieder das Recht, das Krankengeld einzustellen. Und Sie stehen ohne Einkommen da.

Arbeitsunfähig ist nicht immer erwerbsgemindert

Noch eine wichtige Klarstellung: Die Bezeichnung „arbeitsunfähig“ im Entlassungsbericht bedeutet nicht immer, dass es auf die Erwerbsminderungsrente hinausläuft. Viele unserer Mitglieder werden arbeitsunfähig entlassen, können aber – gemäß der Prognose im Entlassungsbericht – bald wieder vollschichtig arbeiten.

Relevant ist das sogenannte Restleistungsvermögen für den allgemeinen Arbeitsmarkt. Nur wenn dieses dauerhaft unter drei Stunden pro Tag liegt, kommt aus gesundheitlichen Gründen eine volle EM-Rente in Betracht. Falls im Bericht vermerkt ist, dass Sie zwischen drei und sechs Stunden arbeiten könnten, wären die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erfüllt.

Fazit: Wer aus der Reha arbeitsunfähig entlassen wird, sollte sich den Bericht noch einmal genau anschauen

Jetzt haben Sie eine Vorstellung, warum Ihre Krankenkasse Sie unbedingt zur Reha schicken möchte. Das ist ihr gutes Recht. Doch Sie sollten sich bereits vor dem Antrag darüber im Klaren sein, welche Konsequenzen mit Ihrem Antrag einhergehen können. Wenn es hart auf hart kommt, können Sie den Antrag nicht verhindern. Im Zweifelsfall empfehlen wir in dieser kniffligen Situation jedoch immer eine persönliche Beratung.

„Fragen Sie im Anschluss an die Reha aktiv nach dem ärztlichen Entlassungsbericht. Dieser gibt Auskunft darüber, wie es für Sie weitergeht.“

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

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Kommentare (237)

  • user
    Nico Klottig
    am 06.01.2024

    Hallo Herr Schlutz,

    Ich würde im Jahr 2009 wegen bandscheibenschadens versteift. Bin in der Reha aus meinem geliebten Beruf geholt worden u d hatte dann rückwirkend zum Tag der ersten Krankschreibung eine Erwerbsminderungsrente bekommen für 2jahre dann wurde ich wieder langsam eingekliedert und hatte was anderes gemacht. Nun bin ich seit 2021 in meinem geliebten Beruf zurück gegangen und seit letzten August bin ich wieder krank und habe starke Probleme mit dem Rücken. Ich habe im November von mir aus ein Antrag auf Reha gestellt der Bescheid ist gestern gekommen das die Reha genehmigt wurde. Nun wollte ich fragen ob diese mich wieder aus den Beruf nehmen können und ich Erwerbsminderungsrente bekomme oder hat ist dies nicht der Fall da ich ja wieder in mein Beruf gewechselt habe.

    Vielen Dank und ich freue mich auf Ihre Antwort.

    Mit freundlichen

    Nico Klottig

    • user
      Christian Schultz
      am 08.01.2024

      Hallo Nico, wir können das hier im Forum ja nur generell beantworten. Aber grundsätzlich kann natürlich erneut volle oder teilweise Erwerbsminderung festgestellt werden. Wie das nun konkret in Ihrem Fall aussieht, müsste man sich genauer anschauen. Da sollten Sie sich dann aber persönlich beraten lassen.

  • user
    Thorsten
    am 29.11.2023

    Hallo Herr Schultz,

    ich hatte eben unter einem anderen Beitrag schon einmal die Frage etwas länger ausgeführt, aber hier geht es vielleicht präziser.

    Sie schreiben, dass "arbeitsunfähig" im Entlassungsbericht nicht immer erwerbsgemindert bedeutet. Genau das ist bei mir der Fall. Ich bin ausgesteuert und habe ALG-I bezogen. Komme gerade aus der medizinischen Reha und bin dort im Entlassbericht als "gegenwärtig arbeitsunfähig" aber auf mein Leistungsvermögen hin als "vollschichtig einsetzbar" beurteilt worden mit dringend empfohlener beruflicher Reha für die Rückkehr in die Arbeitswelt.

    Nun muss ich aufgrund der mehr als 6-wöchigen Unterbrechung des ALG (da während der med. Reha Übergangsgeld von der DRV gezahlt wurde) erneut einen ALG-Antrag stellen. Wie ist nun die "gegenwärtige Arbeitsunfähigkeit" (habe mich nun auch weiter krank schreiben lassen) im Kontext des Wiederbezugs von ALG-I bis zum Beginn der (bei der DRV bereits beantragten aber noch nicht bewilligten) beruflichen Reha zu sehen? Darf/sollte die Agentur von für Arbeit von meiner weiteren Krankschreibung erfahren oder ist das nun für die (nach der festgestellten generellen vollschichtigen Leistungsfähigkeit) ein Grund, keine Leistungen zu zahlen, weil ich dann "nicht verfügbar" für sie bin? Oder gilt Krankschreibung weiterhin im Sinne der Nahtlosigkeit als unbedenklich bis zum Beginn der beruflichen Reha und ich muss mir hier keine Sorgen um gekürzte Leistungen oder Sperrzeiten machen?

    Danke und freundliche Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 30.11.2023

      Hallo Thorsten, wir können das hier nicht klären, weil es immer auf Details ankommt. Da sollten Sie sich unbedingt persönlich beraten lassen. Es kann sein, dass die Nahtlosigkeitsregelung aufgrund des Entlassungsberichts abgelehnt wird. In dem Fall müssten Sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, um ALG I zu erhalten. Dann ohne Krankmeldung bei der Arbeitsagentur.

      Aber wie gesagt - lassen Sie sich bei Problemen bitte persönlich beraten.

  • user
    Thomas
    am 12.11.2023

    Hallo, ich wurde in der Reha (drv) auf Krankheit „T“ behandelt. Mit dieser Krankheit bin ich in Jahressumme bereits länger als 6 Wochen krank gewesen und habe auch außerhalb der Reha bereits Krankengeld bezogen. Bei Reha Beginn war ich arbeitsfähig. Während der Reha gab es Übergangsgeld. Soweit okay.

    Nun wurde ich aus der Reha als arbeitsunfähig entlassen, aber wegen neuen Krankheit (Corona)

    Gibt es nun wieder Krankengeld, oder muss der Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten ?

    Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 13.11.2023

      Hallo Thomas, wenn Sie die ganze Zeit offiziell arbeitsunfähig waren, bekommen Sie weiter Krankengeld.

  • user
    Mathias
    am 21.10.2023

    Hallo Herr Schultz, ich habe - nach 1,5 Jahren KG-Bezug wegen schwerer Depression und Angststörung - Ende letzten Jahres in völlig instabilem Zustand wieder angefangen zu arbeiten. Ich hatte Angst vor dem Abrutschen in‘s ALG I. Natürlich ist es sofort aufgefallen, dass ich nicht belastbar bin und mein Gesundheitszustand hat sich dadurch wieder deutlich verschlechtert. Somit habe ich zunächst keine feste Stelle bekommen und laufe für befristete Zeit als „leistungsgeminderter Mitarbeiter“ (man wird mich nicht so einfach los, ich habe eine Gleichstellung). Ich schaffe kaum den Arbeitstag und für ein Leben nach der Arbeit fehlt mir einfach jede Kraft. Aber auf dem Papier bin ich aber nun voll arbeitsfähig, was der Realität nicht entspricht.

    Nun steht mir eine Reha bevor, initiiert durch meinen Arzt. Eigentlich ja gut, aber ich trete die Reha jetzt arbeitsfähig an, da werde ich wohl kaum arbeitsunfähig entlassen, sonst hätte die Reha-Einrichtung ja keinen guten Job gemacht und könnte sich nicht auf die Schulter klopfen. Ich bin jedoch gar nicht arbeitsfähig und das sich darstellende Bild ist eigentlich völlig verzerrt.

    Was sollte ich nun tun? Sollte ich die Reha arbeitsunfähig antreten? Krankgeschrieben würde ich sofort, jedoch bin ich dann auch sofort an der Grenze zu ALG I und selbiges bekäme ich wohl nur, wenn ich perspektivisch für mindestens 6 Monate weiter au wäre. Ich weiß aktuell nicht, wie es weitergehen kann. Ich möchte lieber arbeiten, jedoch geht es nicht in meinem Zustand. Vielleicht wäre eine Teil-EM eine Lösung? Mein Job ist jedoch nur sehr schlecht nach unten skalierbar. Die Folge wäre, ich bin nur 50 % da, habe aber trotzdem 100% Arbeit auf dem Tisch - und das interessiert keinen.

    • user
      Christian Schultz
      am 23.10.2023

      Hallo Mathias, das klingt nach einer wirklich schwierigen Situation. Leider können wir das hier im Forum nicht auflösen, dafür müsste man sich detaillierter mit Ihrer Situation auseinander setzen.

      Bei einer teilweisen EM-Rente kann es sogar sein, dass Sie die volle Rente ausgezahlt bekommen würden. Stichwort "Arbeitsmarktrente". Aber was Ihnen am Ende zusteht, entscheidet die Rentenversicherung. Die Reha ist mit Sicherheit nun erstmal eine gute Sache. Bei allen anderen Fragen sollten Sie sich aber unbedingt persönlich beraten lassen.

  • user
    Franziska
    am 04.10.2023

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    ich bin arbeitsunfähig in die psychosomatische Reha. Die Reha endet im November. KG erhalte ich seit Juli 2023. Meine Therapeutin und ich teilen die Meinung, dass ich sicherlich arbeitsfähig bin/wieder werde, jedoch nicht direkt nach Abschluss der Reha. Kann dies so im Entlassungsbericht stehen oder gibt es nur die Option mit direkter anschließender Wiedereingliederung? Und kann mich meine Psychiaterin für die Dauer meiner ambulanten Therapie dann weiter krank schreiben? Habe ich hier etwas seitens RV und KK zu befürchten oder kann ich in Ruhe genesen? PS: ich werde dabei die maximale Dauer der KG-Zahlung nicht beanspruchen. Vielen Dank!

    • user
      Christian Schultz
      am 05.10.2023

      Hallo Franziska, natürlich können Sie auch erst einmal weiterhin arbeitsunfähig sein. Mit der Wiedereingliederung können Sie später immer noch anfangen.

  • user
    Dorothe
    am 17.09.2023

    Hallo Herr Schulz,

    Habe von der Rentenversicherung eine 5 wöchige ambulante Reha ( Psychosomatisch) bewilligt bekommen

    Bin seit 13 Monaten krank geschrieben, da ich nach meiner Corona Erkrankung mit Depressionen und Erschöpfung zu kämpfen habe.

    Fühle mich nicht in der Lage 5 Tage die Woche a 8 Std an dem Programm teilzunehmen. Bin Bürgergeldempfänger und laut Jobcenter aufgrund meines aktuellen labilen Zustands und meines Alters (62 Jahre) nicht vermittlungsfähig.

    Nun meine Frage, sollte ich die Reha verweigern, beginnt am 28.9, mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen?

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    Dorothe

    • user
      Christian Schultz
      am 18.09.2023

      Hallo Dorothe, wenn Sie von keinem Leistungsträger zur Reha aufgefordert worden sind, dürfte es keine Probleme geben. Sie müssen sich allerdings vom Arzt bescheinigen lassen, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen aktuell nicht an einer solchen Maßnahme teilnehmen können. Sprechen Sie am besten noch einmal mit Ihrem Arzt, wie der das sieht.

      • user
        Dorothe
        am 19.09.2023

        Guten Morgen Herr Schulz,

        danke für Ihre schnell und hilfreiche Antwort.

        Vielen Dank

        FG Dorothe

  • user
    Fiona
    am 12.08.2023

    Hallo Herr Schutz,

    ich bin voll Erwerbsunfähig und habe mit meiner Ärztin eine psychosomatische Reha beantragt.

    Nun möchte meine Krankenkasse den Reha-Entlassungsbericht aus dem Jahr 2020 , obwohl ich Rentnerin bin.

    Bin ich verpflichtet den Rehabericht der K.K. zukommen zu lassen?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Viele Grüße Fiona

    • user
      Christian Schultz
      am 14.08.2023

      Hallo Fiona, bekommen Sie denn Krankengeld? Oder haben Sie kürzlich noch Krankengeld erhalten?

      • user
        Fiona
        am 14.08.2023

        Hallo Herr Schulz,

        nein ich bekomme kein Krankengeld sondern rückbewilligte volle Erwerbsminderungsrente seit 2020 ( befristet bis 2026).

        Die Krankenkasse hat mir auf meine Nachfrage hin erklärt, dies sei " zur Erfüllung der Aufgaben/ Bearbeitung notwendig" .

        Mit freundlichen Grüßen

        Fiona

        • user
          Christian Schultz
          am 15.08.2023

          Schwer zu sagen, was das bedeutet. Ob Sie die Unterlagen an die Kasse schicken müssen, kann ich ohne Einsicht in den Brief nicht beantworten.

  • user
    Peter Sohr
    am 31.07.2023

    Hallo Herr Schulz,

    Ich bin seit Mai 2023 krankgeschrieben wegen Erschöpfungs Symptome, habe mir einen Psychologen gesucht, und jetzt eine Anmeldung bei einer Verhaltens Therapie in einer Tagesklinik.

    Ich bin 56 Jahre, arbeite seit 40 Jahren als Erzieher, bin Vater von 6 kindern, und 6 Enkel.

    Ich könnte eines Morgens nicht mehr zu Arbeit, weil meine Energie, Mutivstion, Lust,so dermaßen im Keller waren, das ich noch rechtzeitig die reis Leine gezogen habe.

    Meine Frage ich möchte aus mehreren Gründen nicht wieder zur Arbeit!

    Besteht die Möglichkeit, nach der Reha sich weiter krank zu schreiben?

    Wenn ja wie, und wo?

    Ich werde mein Arbeitgeber bitten, mir ein aufhebungsvertrag nach Beendigung der Reha zu geben, und wenn nicht kündige ich...

    Ich weiß das ich dann mit einer Arbeitslosen spere rechnen muss..

    Bekomme ich dann wenigsten Bürger Geld?

    Natürlich bin ich bemüht wieder in die Spur zu finden, aber nicht wieder von vorne anzufangen!

    Und nicht bei den für mich untragbaren Bedingungen, wieder dort anzufangen.

    Deswegen möchte ich als Quer einsteiger, in ein anderen Beruf arbeiten.

    Ich möchte meine letzten Berufsjahre mit Spaß, Freude, und einer Portion Mutivstion zu einer Arbeit gehen...

    Das kann ich doch nach 40 Jahren Arbeit mal erwarten?

    Könnten sie mir ein Rat geben, was schlauer währe zu machen?

    Ich bedanke mich bei ihnen, für die Zeit die sie sich für mich genommen haben, und würde mich über eine Antwort von Ihnen freuen, grüss Peter Sohr.

    • user
      Christian Schultz
      am 31.07.2023

      Hallo Peter, wenn Sie nach der Reha weiterhin arbeitsunfähig geschrieben sind, bekommen Sie auch weiter Krankengeld. Finanziell ist das fürs Erste am besten. Ob Sie Anspruch auf Bürgergeld haben, hängt vom Einkommen Ihrer Frau ab. Und auch grundsätzlich von Ihren finanziellen Verhältnissen.

      Ich empfehle Ihnen aber eine persönliche Beratung. Ihre Sorgen und Ängste kann ich gut nachvollziehen. Aber hier im Forum können wir diese Situation nicht auflösen.

  • user
    Tanni
    am 25.06.2023

    Hallo Herr Schultz,

    ich befinde mich zur Zeit in der Reha u werde am 18.07. ausgesteuert. Trotz schwerer Depression mit Angstzuständen und Schmerzen werde ich arbeitsunfähig entlassen. Eine Erwerbsminderung sieht man nicht, da bisher keine Traumatherapie statt fand. Ich bin angeblich nicht austherapiert. Ich hatte bisher (laufend) eine Verhaltenstherapie und einen Krankenhausaufenthalt in einer Schmerzklinik.Bereits bei der Aufnahme fragte mich der Chefarzt nach 10 Min. nach der Traumatherapie. Im zweiten Gespräch sagte er mir, er hätte vom Sozialdienst erfahren, dass ich mich nach EM-Rente erkundigt hätte und er mich da nicht sieht. Ich war schon beim Sozialdienst verwundert, dass man von Wiedereingliedrrung u Integrationsmassnahme sprach obwohl ich gesagt habe, dass ich nicht arbeitsfähig bin. Wie verhalte ich mich jetzt? Die Reha läuft noch 10 Tage.

    • user
      Christian Schultz
      am 26.06.2023

      Hallo Tanni, das ist ja vor allem ein medizinisches Problem, das wir hier nicht klären können. Wenn im Entlassungsbericht steht, dass Sie nicht erwerbsgemindert sind, erhalten Sie nach der Reha entweder den Restanspruch Krankengeld oder eben ALG I. Da müssten Sie sich umgehend bei der Arbeitsagentur melden. Aber auch das können wir hier im Forum nicht erschöpfend besprechen. Ich empfehle Ihnen dringend eine persönliche Beratung.

  • user
    Ines
    am 20.06.2023

    Guten Tag, ich war zur Reha. Bin arbeitsunfähig entlassen. ( Kurzbrief) . Bin weiterhin krank geschrieben. Bekomme ich jetzt Krankengeld oder weiter Untehaltsgeld . Die Reha lief von mir und meiner Ärztin aus. Nicht von der Krankenkasse. Wann wird das Unterhaltsgeld nach der Reha ausgezahlt MfG

    • user
      Christian Schultz
      am 21.06.2023

      Hallo Ines, Sie bekommen nach Ablauf der Reha kein Übergangsgeld mehr, sondern Krankengeld. Bitte melden Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

      • user
        Ines
        am 21.06.2023

        Die Kasse bekommt ja die Krankschreibung. Nun fragt die Kasse, wann ich wieder arbeiten kann. Wenn ich das nicht beurteilen kann, was ist der Grund dafür. Also ich fühle mich richtig unter Druck gesetzt. Muss ich da antworten? Ich habe den Kurzbrief von der Reha, da steht drin arbeitsunfähig entlassen. Soll ich das der Kasse schicken. Weil die drohen schon mit dem MF und das Schreiben von der Reha ist ja ein Gutachten. MfG

        • user
          Ines
          am 21.06.2023

          MD soll das heißen.

    • user
      Ines
      am 22.06.2023

      Ines

      am 21.06.2023

      Die Kasse bekommt ja die Krankschreibung. Nun fragt die Kasse, wann ich wieder arbeiten kann. Wenn ich das nicht beurteilen kann, was ist der Grund dafür. Also ich fühle mich richtig unter Druck gesetzt. Muss ich da antworten? Ich habe den Kurzbrief von der Reha, da steht drin arbeitsunfähig entlassen. Soll ich das der Kasse schicken. Weil die drohen schon mit dem MD und das Schreiben von der Reha ist ja ein Gutachten. MfG

      • user
        Christian Schultz
        am 23.06.2023

        Reagieren müssen Sie da. Den Reha-Bericht sollten Sie schon an die Kasse schicken. Zu allem anderen: Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich persönlich beraten lassen. Hier im Forum können wir das nicht klären.

  • user
    Ilya
    am 30.05.2023

    Guten Tag Herr Schulz, ich hatte im Jahr 2022 Covid und bin seitdem krank. In 2 Monaten endet mein Krankengeld. Ich war 4 Wochen in der Reha-Neurologie und bin arbeitsunfähig une aux G0833 stand :

    Stufenweise Wiedereingliederung wurde eingeleitet: Nein, weil "tägliche Mindestarbeitszeit von 2 Stunden ist innerhalb von 4 Wochen nicht erreichbar".

    Was heisst das und was soll ich jetzt tun?

    SG Ilya

    • user
      Christian Schultz
      am 31.05.2023

      Hallo Ilya, das bedeutet wohl, dass die Wiedereingliederung aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt wurde. Was jetzt für Sie am sinnvollsten wäre, können wir hier im Forum leider nicht klären. Wenden Sie sich gern mit Ihren Unterlagen an meine Kollegen in der Sozialberatung: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

    • user
      Lottzi
      am 01.06.2023

      Hallo Herr Schultz,

      ich bin 56 Jahre und seit Jan. durchgehend krankgeschrieben wegen der Psyche, da mich die Arbeit so sehr belastet.

      Ich möchte jetzt nach 32 Jahren Betriebzugehörigkeit eine Eigenkündigung oder eventuell Aufhebungsvertrag machen.

      Mein Freundeskreis rät mir auf keinen Fall eine Eigenkündigung zumachen.

      Da meine Kündigungsfrist 7 Monate ist, müsste ich mich diese 7 Monate noch krankschreiben lassen (ich kann von der Psyche her

      nicht mehr in die Firma gehen).

      Meine Fachärztin will mir ein Schreiben aufsetzen, damit ich keine 12 Wochen Sperre beim Arbeitsamt bekomme.

      Würde mir die Eigenkündigung überhaupt den Druck von der Krankenkasse nehmen ?

      Ist es möglich, dass die Krankenkasse mir Probleme macht oder mich aus dem Krankengeldbezug werfen kann ?

      oder mich trotz der Eigenkündigung gleich über eine Reha an die DRV weiterleitet ?

      Ich habe Angst, dass ich dann mit garkeinem Einkommen oder womöglich eine Teil-EM Rente von der DRV bekomme.

      Vielen Dank im Voraus !

      • user
        Christian Schultz
        am 02.06.2023

        Hallo, grundsätzlich können Sie auch dann weiter Krankengeld beziehen, wenn der Arbeitsvertrag beendet ist. In der Praxis hören wir aber leider häufiger, das die Kasse versucht, die Patienten direkt ins Arbeitslosengeld loszuwerden. Ob es wirklich so sinnvoll ist, den Arbeitsvertrag selbst zu kündigen, ist eine andere Frage.

        Ich denke, Sie sollten sich in jedem Fall persönlich beraten lassen. Gern bei meinen Kollegen, den SoVD gibt es in ganz Deutschland: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Nico
    am 08.05.2023

    Hallo, ich heiße Nico und bin fast 61 Jahr alt, ich bin zurzeit ins einer Reha stationär für 3 Wochen,

    wegen meinen Bandscheibenvorfall, und meine Schulter Teil riss Gewebe,

    ich war vor 4 Jahren 2019 auch einen Reha gemacht, und ich würde entlassen dass ich meinen alte Arbeit nicht mehr üben kann, und seit den Arbeitsunfähig,

    praktisch 18 Monate Arbeitslos, dann 9 Monate Teilhaber am Arbeitsleben absolviert, aber ohne Erfolg auf Arbeitsmarkt wegen meinen Krankheiten Problem,

    und ich bekommen seit den 10.10.22 Krankengeld, und inzwischen ins Februar 2023 hat meine Krankenkasse für mich einen neue Reha Antrag Gestell, und dass Von DRV

    Würde akzeptiert, und seit den 25.04.23 bis 16.05.23 Stationär bin,

    ich habe am nächste Tag gleich einen Arzt Visite gehabt, und natürlich habe ich alle meinen Ärzte Attest sowie auch alle MRT und Röntgen gegeben, und nach 15 Min. Gespräch mit diesem Arzt, er meinte dass Alles was ich sagen wegen meinen Schmerzen stimmt nicht mit was er denkt, und das meine Problem ist mehr

    psychische und nicht anders, jetzt natürlich ich habe mich aufgeregt weil wie kann er behaupten dass des alles nicht existiert? Obwohl die Unterlagen vom letzten Reha

    Und meinen Ortopede, vorliegen?

    Wie soll ich mich verhalten wenn ich als Arbeitsfähig entlassen wird?

    und kann ich mich noch Krankschreiben und meinen restlichen fast 1 Jahr Krankengeld zu bekommen?

    vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 08.05.2023

      Hallo Nico,

      gegen so einen Bericht in der Reha kann man keinen klassischen Widerspruch einreichen. Aber wenn Sie aussagekräftige Berichte Ihrer Ärzte haben, die ein anderes Krankheitsbild zeigen, sollten Sie diese der Rentenversicherung zuschicken.

      Alles andere müsste man sich im Rahmen einer persönlichen Beratung anschauen. Wenden Sie sich dazu gern an meine Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Ardebili Farshi, Ferial
    am 24.04.2023

    Guten Tag, ich bin nach gezwungene Reha , arbeitsunfähig aber mit über 6 Stunden arbeiten in ein andere Tätigkeit entlassen!

    Allerdings man hat mich in falscher Reha untergebracht! Ich habe Morbus Meniere und bin in psychosomatischen Reha aber nicht geeignet für meine Erkrankung untergebracht, habe den Ärzten es gesagt , aber , obwohl die es wissen , werden sie mich arbeitsunfähig entlassen aber mit über 6 Stunden arbeiten in anderer Tätigkeit ! Was passiert jetzt? Kann der Arzt mich noch Krank schreiben??? Wie geht es weiter ?? Soll ich DRV informieren, wegen nicht geeignete Reha??? Habe bis jetzt keine geeignete Therapie bekommen!

    Mit freundlichen Grüßen

    Ferial

    • user
      Christian Schultz
      am 24.04.2023

      Hallo Ferial, die Rentenversicherung bekommt über das Ergebnis der Reha automatisch Bescheid. Und Ihr Arzt kann Sie nun auch erst einmal weiter krank schreiben, so dass Sie weiterhin Krankengeld erhalten.

  • user
    Bernd Haubrecht
    am 21.02.2023

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    ich bin während eines befristeten AV an Corona erkrankt , seit 09.2022 als Long Covid Patient krankgeschrieben ( ich bekomme derzeit Krankengeld, ALG trifft nicht zu, da AV in dieser Zeit auslief.).

    Eine Reha in einer Spezial Klinik für Long Covid Patienten wurde bereits genehmigt , allerdings sind die Wartezeiten derzeit sehr lange.

    Bis dahin nehme ich viele Therapieangebote wahr. Leider wurde inzwischen auch Meniskusriss am Knie diagnostiziert. Lt. Orthopädie/Chirugie soll ich nach der Reha zur OP. Dieses wird sicherlich nicht nahtlos erfolgen (Termin im Krankenhaus kann ich derzeit nicht ausmachen, da fester Reha-Beginn noch nicht mitgeteilt wurde). Ich hoffe, dass ich nach der Reha wieder arbeitsfähig bin. Problem ist nur noch die bevorstehende Knie-OP:-(

    Derzeit kann ich einem evtl. neuem Arbeitgeber ja auch noch keinen genauen Arbeitsbeginn zusagen und muss somit vorübergehend ALG beantragen.

    Zwischen Entlassung Reha und OP hänge ich dann versicherungstechnisch in der Luft ? Ich bin ja weder angestellt noch arbeitslos ?

    Muss ich mich während der Reha arbeitslos melden, dessen Ausgang ich ja noch nicht kenne ? Oder sollte ich mich gleich nach Rückkehr bei meinem Arzt melden, um ggfs. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zur OP zu erhalten ?

    Ich bedanke mich für eine Info Ihrerseits recht herzlich vorab.

    • user
      Christian Schultz
      am 22.02.2023

      Hallo Bernd, wie immer in dieser Frage empfehle ich eine persönliche Beratung. Denn jeder Fall ist anders, wenn die Gesundheit eine Hauptrolle spielt.

      Rein finanziell sollten Sie sich so lange wie möglich krankschreiben lassen, damit das Krankengeld weiterläuft. Das geht ja auch nach der Reha noch - je nachdem, was hier im Entlassungsbericht steht.

  • user
    Lars
    am 01.02.2023

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Seit über 20 Jahren habe ich Dutzende Bandscheibenvorfälle und Beckenschiefstand gehabt, schwere Arthrose in der LWS und Spinalkanalstenose.

    Ich war immer so weit es ging unter Schmerzmitteln arbeiten, seit letzten Juni geht aber nix mehr. Schwerste Opiate helfen nicht, dazu noch Depressionen bekommen. Seitdem krank geschrieben.

    Wollte mich jetzt operieren lassen, Krankenkasse zwingt mich vorher zur Rehabilitation Klinik für 3 Wochen.

    Da ich mir sicher bin, 3 Wochen werden sicherlich 20 Jahre nicht einholen, kann mein Hausarzt mich sofort nach der Reha wieder Krankschreiben, dass ich nicht auch noch aus dem Krankengeld Falle und mich dann nach der Reha um die Operationen kümmern?

    Was mann dafür im Abschlussbericht der Reha stehen?

    Arbeitsfähig nach Operationen oder wie?

    Ich möchte keine Rente, sondern schon wieder für mein Geld arbeiten gehen.

    Dankeschön

    • user
      Christian Schultz
      am 01.02.2023

      Hallo Lars, nach der Reha müssen Sie sich gleich weiter beim Arzt krankschreiben lassen, damit keine Lücke im Krankengeld entsteht. Was im Entlassungsbericht steht, können wir an dieser Stelle natürlich nicht sagen. Und es ist verständlich, dass Sie lieber arbeiten möchten als in die EM-Rente zu gehen. Ich empfehle Ihnen auf jeden Fall, dass Sie sich persönlich beraten lassen.

      • user
        Lars
        am 01.02.2023

        Vielen herzlichen Dank

  • user
    Klaus
    am 28.12.2022

    Hallo,

    ich bin ratlos.

    Ich war 5 Wochen in einer psychosomatischen Reha, dies war jetzt die zweite innerhalb zwei Jahren, auch nach längerer Krankengeschichte über Jahre hinweg. Psychiatrische Klinik (mehrmals), Tagesklinik, anschließend Wiedereingliederung usw. Ich bin in regelmäßiger psychiatrischer Behandlung und gebe alles, das sich mein Gesundheitszustand bessert.

    Ich bin arbeitsfähig in die Reha in der Hoffnung belastbarer und psychisch stabil zu werden, habe aber jedoch zuvor schon meine Std, reduziert und eine Hilfstätigkeit angenommen um meine Belastung zu verringern. Nun wurde ich arbeitsunfähig entlassen, mit dem Hinweis: Belastbar 3-6 Std. für meinen jetzigen Beruf und den allgemeinen Arbeitsmarkt. Einen Antrag auf teilw. EM Rente habe ich gestellt, dies wurde von der Klinik durch den Sozialdienst in die Wege geleitet Heute hatte ich einen Termin bei der Krankenkasse und es muss nochmals vom MD Bayern überprüft werden ob ich arbeitsunfähig bin. Wieso? Ich wurde jetzt 5 Wochen in der Reha begutachtet. Ich zweifle an allem was man mir sagt und kann eigentlich gar nichts mehr glauben.

    Können sie mir bitte sagen, was das alles bedeutet?

    Vielen Dank!

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2023

      Hallo Klaus, aus der Ferne kann man das leider nicht wirklich beurteilen. Das Verhalten der Krankenkasse ist tatsächlich merkwürdig, da beim Thema Erwerbsminderung immer die Einschätzung der Rentenversicherung maßgeblich ist. Die liegt ja mittlerweile vor. Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich gern an meine Kollegen wenden: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Tuncer Cengiz
    am 20.12.2022

    Sehr geehrter Herr Schulz

    Ich habe alle kreterien erfüllt,mit versichherungs jahre, habe Alle Reha Ambuland und Statzioner hinter mir .Von der Rentenanstalt Reha habe ich

    alle arbeiten unter 3 stunden Ärzlichen befunde ausgestellt bekommen Und mir wurde empfolen EM Rente zu beantragen ,binzurzeit seit 5 monaten in der Natlosigkeit und habe schon eine schrifftliche absage für volle EM bekommen .Laut Arztbericht von der Renten kasse könne ich 6 std,arbeiten gehen,werde auf diesen schreiben Wiederspruch einlegen,zu mir bin 63 habe 41 jahre hinter mir und kann gesundheitlichem zustand nicht mehr arbeiten,was steht noch aus, mit was ich noch zu tun bekommen werde bin am ende meiner Latein,Herzliche Grüsse Cengiz

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2023

      Hallo Cengiz, es war in jedem Fall richtig, in den Widerspruch zu gehen, wenn Sie so schwer krank sind. Ein paar Monate bekommen Sie nun noch Arbeitslosengeld, vielleicht rettet Sie das noch in die Erwerbsminderungsrente. Mehr kann ich hier im Forum allerdings nicht sagen, dazu müsste man sich Ihre Unterlagen anschauen.

  • user
    Stadtmüller Andrea
    am 15.11.2022

    Hallo Herr Schultz,

    erst einmal Danke für Ihre Arbeit !

    Meine Frage:

    Krankengeldbezug seit 31.08.2022

    Antrag auf Reha meinerseits.

    Wenn in der Reha Erwerbsunfähigkeit festgestellt wird, wovon ich leider ausgehe,

    habe ich dann noch Anrecht auf Krankengeldzahlung bis die 78 Wochen voll sind?

    Mit freundlichen Grüssen

    A.Stadtmüller

    • user
      Christian Schultz
      am 16.11.2022

      Hallo Andrea, solange die Krankenkasse NICHT Ihr Gestaltungsrecht eingeschränkt hat, können Sie noch selbst entscheiden, ob aus der Reha eine Rente werden soll. Sonst müssen Sie den Antrag zur Rente stellen.

    • user
      Andrea Stadtmüller
      am 16.11.2022

      Hallo Herr Schultz,

      danke für die schnelle Antwort.

      Die Krankenkasse hat das Gestaltungsrecht eingeschränkt.

      Ist es richtig das ich bis zur Zahlung der EM Rente noch Krankengeld bekomme ?

      Wie lange dauert es in der Regel bis der Antrag "durch" ist?

      Mit freundlichen Grüssen

      Andrea Stadtmüller

      • user
        Christian Schultz
        am 16.11.2022

        Das mit dem Antrag ist sehr unterschiedlich. Und die Krankenkasse stellt ab dem Zeitpunkt die Zahlung ein, zu dem die DRV eine Erwerbsminderungsrente feststellt. Auch wenn diese dann noch nicht ausgezahlt wird. Lassen Sie sich in diesem Fall aber bitte individuell beraten.

  • user
    Manuela Scholz
    am 21.10.2022

    Hallo,

    ich werde Dienstag aus der Reha (selbst bei der DRV (ohne vorherige Krankschreibung) beantragt) als arbeitsunfähig entlassen mit der Empfehlung der EM Rente.

    Frage: Muss ich mich krankschreiben lassen oder darf ich bei meinem Arbeitgeber noch unter 3 Std. täglich leichte Arbeiten ausführen?

    Hätte das einen Einfluss auf den Antrag auf die EM Rente wenn ich nicht krankgeschrieben bin?

    Liebe Grüße

    Manuela

    • user
      Christian Schultz
      am 21.10.2022

      Hallo Manuela, wenn die Reha selbst gewählt war, besteht keine Verpflichtung, dass Sie sich krankschreiben lassen. Aber wenn Sie unter drei Stunden arbeiten, entspricht das ja ziemlich sicher nicht mehr den Vorgaben aus Ihrem Arbeitsvertrag. Das ist dann ein Minijob. Auch die Frage, wie jetzt mit der EM-Rente umzugehen ist, sollte man sich im Detail anschauen. Von daher empfehle ich Ihnen eine persönliche Beratung.

  • user
    Frau Meier
    am 03.10.2022

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    ich bin arbeitsfähig in die Reha, nach meinem Antrag an die RV. In meinem vorläufigen Entlassungsbericht steht nun, dass für meine derzeit ausgeübte Tätigkeit eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit auf 3-unter 6 Stunden besteht, für den allg. Arbeitsmarkt vollschichtige Leistungsfähigkeit. Nun möchte ich aber erstmal Vollzeit wieder in meinem Job weiter arbeiten bzw. selbst später mal die Wochenstunden kürzen, wobei es bei Teilzeit mehr freie Tage gibt und die anderen Tage 8-9h Arbeitstage sind, da wir keine kürzeren Arbeitsschichten unter 6 Stunden haben.

    Meine dringenden Fragen:

    1. Darf ich mit der Einschränkung unter 6 Stunden trotzdem 9 h Tage arbeiten oder bekomme ich dann Probleme mit der RV oder KV im Krankheitsfall? Nicht, dass ich dann selbstverschuldet später im nächsten Krankeitsfall kein Krankengeld bekomme, da ich mehr gearbeitet habe als unter 6h täglich.

    2. Erfährt mein Arbeitgeber von der Einschränkung der Leistungsfähigkeit?

    Möchte das eigentlich vermeiden. Sonst darf ich ja gar nicht mehr dort arbeiten, weil es keine Arbeit unter 6h pro Tag dort gibt.

    Bitte um schnelle Antwort. Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen

    Frau Meier

    • user
      Christian Schultz
      am 04.10.2022

      Hallo Frau Meier, theoretisch können Sie auch mit diesem Gutachten probieren, längere Stunden zu arbeiten. Aber ich empfehle Ihnen dringend, dass Sie sich sozialrechtlich beraten lassen. Hier gibt es einige Punkte, auf die zu achten ist - das können wir im Forum allerdings nicht individuell aufklären: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Berning
    am 26.09.2022

    Hallo

    Meine Frage ist , ich bin arbeitsfähig in eine von mir beantragte psychosomatische Reha für 5 Wochen plus 1 Woche Verlängerung

    Ich fühle mich momentan nicht arbeitsfähig die hier in der Reha wollen mich aber nicht krankschreiben bzw mir kurzzeitiger Arbeitsunfähigkeit entlassen. Was kann ich tun. Bitte um schnelle Antwort wenn möglich. Ich bin am verzeifeln

  • user
    Berneman
    am 19.09.2022

    Hallo lieber Herr Schultz,

    vom 14.6.2021 bis zum 19.7.2021 habe ich eine von mir selbst (also arbeitsfähig zum damaligen Zeitpunkt) bei der Rentenversicherung beantragte Reha absolviert und wurde als arbeitsunfähig entlassen. Ab dem 20.7.2021 durchgehend bis heute (= 55. Woche Krankengeld) bin ich von meinem Arzt arbeitsunfähig geschrieben. Seit dem 31.8.2021 erhalte ich Krankengeld. Nunmehr teilt mir die KK mit, dass das Krankengeld zum 1.11.2022 endet und unterstellt als Beginn des Anspruchs das Datum des Rehabeginns (14.6.2021). Da ich im September 2021 bereits für 6 Wochen (ebenfalls mit der bis heute geltenden Diagnose) arbeitsunfähig war, wurde dieser Zeitraum als Ruhenszeitraum bezeichnet. Die ersten 6 Wochen nach der Reha (= Entgeltfortzahlung) wurden ebenfalls berücksichtigt (= 78 Wochen abzüglich 12 Wochen = 66 Wochen). Nach meinen Berechnungen würde also das Krankengeld in der ersten Dezemberwoche 2022 auslaufen.

    Könnten Sie mir bitte mitteilen, ob als Beginn der Rehabeginn (14.6.2021) oder die ärztliche AU vom 20.7.2021 maßgeblich ist?

    Vielen Dank und viele Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 19.09.2022

      Hallo, um das wirklich sattelfest beurteilen zu können, müsste man sich Ihre Unterlagen anschauen. Aber die Krankschreibung in der Reha kann natürlich auch den Beginn einer Blockfrist auslösen - und damit den Anspruch auf Krankengeld. Das kann also korrekt sein.

      • user
        Berneman
        am 19.09.2022

        Danke für Ihre Antwort. Den Beginn der Blockfrist soll bereits die Krankschreibung aus September 2020 ausgelöst haben. Dem § 46 SGB V habe ich entnommen, dass "der Anspruch auf Krankengeld entsteht 1. ...., 2. im Übrigen von dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an. ...." Hier datiert die ärztliche Feststellung Arbeitsunfähigkeit vom 20.7.2021 seitens meines Arztes. In der Reha fand ein Abschlussgespräch am 16.7.2021 statt, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich wohl als arbeitsunfähig entlassen werden würde.

        Unterliege ich hier einem Denk- bzw. Rechenfehler?

        Ab dem 1.1.2023 werde ich in Rente gehen.

  • user
    Marina Müller
    am 14.09.2022

    Hallo

    Ich habe folgendes Problem. Ich habe selbst eine Reha eingeleitet. Bin also arbeitsfähig zur Reha gegangen. Während der Reha teilte mir die Rehaklinik mit, das ich voll erwerbsgemindert sei.

    Frage: Bekomme ich nun nach der Reha Krankengeld? Oder Arbeitslosengeld?

    LG

    Marina Müller

  • user
    Holger Netev
    am 30.08.2022

    Hallo Herr Schulz,

    ich werde Ende dieser Woche aus der REHA (Krankenkasse hat Gestaltungsrecht) als Arbeitsunfähig wegen weiterem Behandlungsbedarf entlassen, kann aber laut Entlassungsbericht langfristig in meinem Beruf als kaufmännischer Angestellter weiterhin über 6 Stunden arbeiten. Ich beziehe bereits seit Anfang April letzten Jahres Krankengeld. Da ich jetzt am 30.09.2022 ausgesteuert werde und mein Arbeitsverhältnis zwischenzeitlich gekündigt wurde, kann ich mich am ersten Tag nach der REHA bei meinem Hausartz weiterhin bis zum Aussteuerungstermin krank schreiben lassen und dann ab 01.10.2022 mich beim Arbeitsamt Arbeitslos melden um dann wieder in meinem bisherigen Beruf arbeiten zu können ?

    Gibt es hier irgend etwas wo ich besonders drauf achten muss, um keinen Fehler zu machen ?

    Vielen Dank im voraus.

    Freundliche Grüße

    Holger

    • user
      Christian Schultz
      am 30.08.2022

      Hallo Holger, Sie haben dann ja erst einmal weiter Anspruch auf Krankengeld. Am wichtigsten ist daher, dass Sie lückenlos krankgeschrieben sind. Rund zwei Monate vor dem Ende des Krankengeldes sollten Sie sich dann langsam bei der Arbeitsagentur melden. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/aussteuerung-wann-zum-arbeitsamt

  • user
    Mia Grün
    am 28.07.2022

    Hallo Christian,

    ich habe selbst einen Antrag auf Erwerbsminderung gestellt (09/2021) woraufhin nach der bekannten Regelung "Reha vor Rente" ich einen von der DRV empfohlenen Rehaaufenthalt von 5 Wochen absolviert (Entlassung 4.7.22) habe, mit dem Ergebnis: Arbeitsunfähig entlassen. Im ausführlichen Arztbericht wird begründet und erklärt, warum ich "voll-erwerbsgemindert bin".

    Im März 2021 ist bereits aufgrund der Erkrankung die Aussteuerung bei der Krankenkasse erfolgt. Vor der Reha ALG 1, während der Reha Übergangsgeld von der DRV und nun ...

    ... möchte die Agentur für Arbeit (bis zur Entscheidung der Rentenversicherung über meinen Antrag auf volle Erwerbsminderung) zwar vorläufig entscheiden, dass ich bis 31.8. Leistungen des ALG 1 bewilligt bekomme, jedoch nur bis Ende August. (O-Ton: Sie haben keinen Anspruch auf ALG 1, aber das kann ich ihnen am Telefon nicht erklären, das ist zu kompliziert.) Jedenfalls werden mir nun Unterlagen für den Ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur zugesandt die ich ausfüllen muss, damit dieser versuchen kann darüber zu entscheiden, ob und wieweit die Arbeitsunfähigkeit, bzw. die volle Erwerbsminderung vorliegt, oder ein weiteres Gutachten erstellt werden muss ...

    Meine Frage ist, wenn eine rennomierte, von der DRV zugewiesene Rehaklinik unabhängig zu dem Ergebnis kommt, ich sei aktuell und künftig nicht in der Lage 3h täglich zu arbeiten bestätigt (Ärzte kamen vor der Reha auch zu dem Ergebnis) nun die Agentur für Arbeit ihren eigenen ärztlichen Dienst erneut beauftragt, das zu prüfen, also an den bisherigen Befunden zweifelt, was gilt dann noch? Wie gesagt, hier geht es um die Nahtlosigkeitsregelung.

    Wissen Sie, ob es im "worst case" dazu kommen kann, dass ich ab September bis zur Entscheidung der DRV über den Antrag auf volle Erwerbsminderung, evtl. Hartz IV beantragen muss um meinen Lebenunterhalt zu sichern?

    Vielen Dank & liebe Grüsse

    Mia

    • user
      Christian Schultz
      am 06.08.2022

      Hallo Mia,

      leider ist das ein altbekanntes Problem, was rund um die Reha immer wieder auftaucht. Im Entlassungsbericht wird Erwerbsminderung bescheinigt, damit sind dann Krankenkasse bzw. Arbeitsagentur raus. Selbst wenn die EM-Rente erst Monate später gezahlt wird.

      Im schlechtesten Fall muss der Patienten dann übergangsweise "Hartz IV" oder Grundsicherung beantragen, damit die Miete gezahlt werden kann. Eine wirklich schlechte Regelung.

    • user
      Mia Grün
      am 19.08.2022

      Hallo Christian,

      herzlichen Dank für Ihre hilfreiche Antwort vom 6.8. Ich hatte Glück:

      Am 8.8. - also knapp 6 Wochen nach dem empfohlenen Reha-Aufenthalt - den postiven Bescheid bzgl. voller Erwerbsminderungsrente erhalten. Alles in allem vergingen also knapp 12 Monate - das wurde mir zu Anfang bereits gesagt, dass dies die ungefähre Bearbeitungszeit ist - von Antragstellung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV), bis zum postiven Bescheid. Ich kann tatsächlich ausschliesslich positives über den schriftlichen und telefonischen Kontakt mit verschiedenen Sachbearbeitern bei der DRV berichten. Alle waren auch dort stets sehr freundlich, verständnisvoll und hilfsbereit, offene Fragen zu klären.

      Aufgrund der unbürokratischen, kostenlosen, positiven & hilfreichen Erfahrung mit dem SoVD hier & den informativen YouTube-Beiträgen, habe ich mich für eine Mitgliedschaft entschieden.

      Nochmals vielen herzlichen Dank für Ihr Engagement & alles Gute für Sie.

      Mia Grün

  • user
    Sabrina Hoffmann
    am 15.07.2022

    Hallo Herr Schultz,

    kurz zu meiner Krankheitsgeschichte: vor 2 Jahren war ich 1,5 Jahre wegen einem BSV Krankgeschrieben. Hab dann den Beruf gewechselt& hab dort von Februar 21- November 21 gearbeitet.

    Seit November 21 bin ich wegen meiner Hüfte Krankgeschrieben. Es stellte sich eine Hüftdysplasie mit fortgeschrittener Coxarthrose heraus. Am 31.05. wurde mir eine neue Hüfte eingesetzt. Nun war ich in einer ambulanten Reha(4 Wochen- mit Verlängerung)& bin nun Arbeitsunfähig aufgrund der Restbeschwerdesymptomatik entlassen. Im Entlassungsbericht steht allerdings auch, dass ich meine aktuelle Tätigkeit (Alltagsbegleiterin) aufgrund des Leistungsdruck nicht mehr ausüben sollte und wieder in meinen alten Beruf zurückkehren sollte(Bürokauffrau) und eine LTA gemacht werden sollte.

    Jetzt zu meiner eigentlichen Frage, ich war nun bei meinem Hausarzt und habe eine Krankmeldung bekommen.

    Nun hat mich meine Krankenkasse angeschrieben, dass die Krankengeldhöchstbezugsdauer im November 21 erreicht wurde.

    Hab dort dann angerufen& ihnen auch mitgeteilt, dass die aktuelle Situation ( Hüftdysplasie/ Hüft Tep) nicht mit dem Rücken zutun hat& ich auch im Februar 21- November 21 gearbeitet hatte.

    Und auch schriftlich Widerspruch eingelegt.

    Nun ist so, dass heute der Reha Bericht kam& in der Diagnose "Bekannter BSV" u.a. enthalten ist. Bekommt die Krankenkasse diesen Bericht? Und können diese mir jetzt wegen dieser Diagnose einen Strick draus drehen? Ich bin ja wegen meiner neuen Hüfte in der Reha gewesen und auch Krankgeschrieben!

    LG Sabrina Hoffmann

    • user
      Christian Schultz
      am 15.07.2022

      Hallo Sabrina, automatisch sollte der Reha-Bericht nicht an die Krankenkasse gehen. Die läuft ja vermutlich über die Rentenversicherung, oder? Aber trotzdem ist es gut möglich, dass die Kasse den Bericht gern sehen möchte. Aufgrund Ihrer Mitwirkungspflichten ist es dann nicht ganz einfach, das zu verweigern. Ich empfehle Ihnen in jedem Fall, dass Sie sich persönlich beraten lassen. Das rate ich immer - weil eben jeder Fall etwas anders ist.

  • user
    Francine Dietzschold
    am 10.07.2022

    Hallo Herr Schultz,

    bei mir stellt sich die Situation wie folgt dar:

    Ich habe an einer stationären Rehabilitationsmaßnahme vom 11.05.2022 bis 01.06.2022 teilgenommen. Als ich meinem Chef von der Maßnahme erzählte, kündigte er mir zum 10.05.2022 mit der Bemerkung, das habe für mich keinerlei Nachteile.

    Ich wurde dann arbeitsunfähig aus der Reha entlassen, ich war wegen derselben Erkrankung bereits 4 1/2 Monate krankgeschrieben und hatte deshalb auch schon Krankengeld bezogen.

    Nach der Kündigung wollte ich mich direkt arbeitslos melden, was die Arbeitsagentur ablehnte, da ich während der Reha nicht vermittelbar sei, und ich solle mich erst dann dort wieder melden, wenn die Arbeitsunfähigkeit vorüber sei, ansonsten sei die Krankenkasse zuständig.

    Nachdem ich nun bis vergangenen Freitag nichts von der Krankenkasse bzgl. Krankengeld (Bescheid oder Zahlungen) gehört habe, habe ich dort auf telefonische Anfrage erfahren, dass ich seit der Reha nicht mehr sozialversichert sei und mir deshalb auch kein Krankengeld zustehe. Ich sei rückwirkend bis zum 11.05.2022 nicht mehr versichert gewesen.

    Man sagte mir, dass ich noch am 11.05.2022 (erster Tag der Reha) sozialversicherungspflichtig hätte angestellt gewesen sein müssen. Ist das richtig? Wo steht das? Wie verhalte ich mich nun richtig ggü. der Krankenkasse und dem Arbeitsamt? Bekomme ich überhaupt Arbeitslosengeld (ganz davon abgesehen, dass meine jetzige AU noch bis mindestens 29.07.2022 läuft)?

    Was passiert, wenn sich meine Arbeitsunfähigkeit verlängert? Ich bin nach einem mittelschweren Corona-Verlaufs wegen des Long-Covid-Syndroms arbeitsunfähig

    Über eine kurzfristige Antwort würde ich mich sehr freuen.

    • user
      Christian Schultz
      am 11.07.2022

      Hallo Francine, normalerweise meldet man sich unmittelbar nach er Reha weiter krank, so dass es wieder Krankengeld gibt. Das hätte auch der soziale Dienste in der Reha-Klinik so erklären müssen. Lassen Sie sich auf jeden Fall umgehend krankschreiben und reichen Sie die Bescheinigung bei der Krankenkasse ein. Für alles Weitere sollten Sie sich persönlich beraten lassen, zum Beispiel bei meinen Kollegen: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Swetlana Felde
    am 07.07.2022

    Sehr geehrter Herr Schultz, ich bin Krankenschwester im Hospiz. Im Dezember 21 wurde ich an li Fuß operiert und bis jetzt krank geschrieben. Habe versucht mit Hamburger Modell , aber steht fest: ich kann nicht mehr in d. Pflege arbeiten aufgrund viele orthopädische Probleme. Hab jetzt von meinem Orthopäde Atest bekommen, wo er geschrieben hat: wird abgeraten von pflegerische Tätigkeit. Hab noch mein Arbeitgeber nicht informiert weil ich am 9.8 zu medizinische Reha gehe. Meine Frage: wenn ich mit gleichem Atest aus d.reha entlassen wurde kann ich gekündigt werden? Oder besteht Hoffnung dass Arbeitsgeber mir andere Beschäftigung anbieten kann? Vielen Dank für ihre Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 07.07.2022

      Hallo Swetlana, diese Hoffnung besteht natürlich immer. Warten Sie erst einmal die Reha ab. Ich empfehle Ihnen aber darüber hinaus, dass Sie sich schon einmal individuell sozialrechtlich beraten lassen.

  • user
    Emil Minholz
    am 31.05.2022

    hallo Herr Schultz,

    ich bin arbeitsunfähig aus der Reha entlassen worden, mit de Hinweis tägliche Mindestarbeitszeit von 2 Stunden innerhalb von 4 Wochen nicht erreichbar ist. Wie kommuniziere ich das mit/an meinen Vorgesetzten ? ich bin vom Hausarzt erstmal 4 Wochen krankgeschrieben und die Therapeuten haben mir angeraten das Ganze Thema Wiedereingliederung sorgfältig sprich langsam anzugehen.

    • user
      Christian Schultz
      am 31.05.2022

      Hallo Emil, das kann man nicht in eine allgemeingültige Strategie packen, weil es bei jedem Arbeitsplatz anders aussieht. Ich empfehle Ihnen, zuerst einmal die Schwerbehindertenvertretung mit ins Boot zu holen. Wenn es die nicht gibt, den Betriebsrat.

  • user
    Sabine
    am 14.05.2022

    Hallo Herr Schultz,

    ich freue mich, wenn Sie mir auch mit einer Antwort weiterhelfen. Seit geraumer Zeit fühle bin ich wegen psychosomatischer Beschwerden in therapeutischer Behandlung, wegen begleitender Schmerzen auch zunehmend in fachärztlicher Behandlung und fühle mich sehr erschöpft. Es kommt zunehmend zu kurzzeitigen Arbeitsunfähigkeiten von einigen Tagen. Ich arbeite aber derzeit und habe auch noch kein Krankengeld bezogen. Nun möchte ich dem therapeutischen und ärztlichen Rat folgen und eine Reha beantragen, um mich wieder gesund zu fühlen und einen längeren Arbeitsausfall oder gar vorzeitigen Rentenbeginn zu vermeiden. Und an dem Punkt stellt sich mir die Frage, welche Konsequenzen es denn hätte wenn

    1. die Reha mit einer festgestellten Arbeitsunfähigkeit abschließen würde. Ich beabsichtige in jedem Fall und werde das auch umsetzen, im Anschluss meine Vollzeittätigkeit wieder aufzunehmen (es wird nach der Reha nicht schlechter funktionieren als jetzt, und ich arbeite grundsätzlich gerne). Darf ich das dann? Wer würde alles den Rehabericht bekommen? Wäre ich verpflichtet, etwa eine EM-Rente zu beantragen? Und hätte das möglicherweise bei der Krankenkasse Nachteile, falls ich wegen der Erkrankungen später einmal in den Krankengeldbezug käme?

    2. die Reha abgelehnt würde, würden dann weitere Maßnahmen wie Prüfung einer EM-Rente o. ähnliches ohne mein Zutun folgen?

    3. ich eine genehmigte Reha im Nachhinein noch absagen oder verschieben müsste (z.B. Pandemiebedingt, wegen familiärer Notfälle oder ähnlichem, Arbeitsplatzwechsel ...)

    Erhält mein Arbeitgeber im Falle von Ablehnung, AU oder was auch immer Informationen? Ich bin seit letzter Woche durch eine Bemerkung etwas abgeschreckt und was ich allerletztes brauchen kann, ist eine Einschränkung meiner Selbstbestimmung, solange ich arbeiten kann und möchte und meinen Lebensunterhalt selbst verdiene.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Freundliche Grüße

    Sabine

    • user
      Christian Schultz
      am 16.05.2022

      Hallo Sabine, erst einmal das Wichtigste: Vor Ihrer Entscheidung lassen Sie sich bitte in jedem Fall persönlich beraten. Im Sozialrecht kommt es sehr auf Details an, daher sollten Sie das unbedingt machen.

      Da Sie noch nicht im Krankengeld-Bezug sind, kann die Krankenkasse Ihnen bezüglich der Reha auch nichts vorschreiben. Das sogenannte "Gestaltungsrecht" liegt also bei Ihnen. Selbst wenn aus medizinischen Gründen eine EM-Rente möglich wäre.

      Da Sie aber noch berufstätig sind, ist nicht davon auszugehen. Wie gesagt: Ich empfehle Ihnen dringend, dass Sie sich individuell beraten lassen.

  • user
    Andreas Jefferson
    am 03.05.2022

    Hallo Guten Tag Herr Schulz,

    ich bin ca. 6 Monate im Krankengeldbezug und möchte nach der anstehenden Reha, nicht direkt die Wiedereingliederung beginnen. Stattdessen ca.3 Wochen nach Beendigung der Reha, somit würde ich während der Eingliederung das Krankengeld bekommen und kein Überbrückungsgeld der DRV. Gibt es seitens der KK ein Problem, wenn ich dem Reha-Arzt eine sofortige Eingliederung widerspreche und mich über den Hausarzt weiterhin lückenlos arbeitsunfähig schreiben lasse? Ist es möglich, dass die Reha-Klinik mich arbeitsfähig schreibt und ich trotzdem weiter Krankengeld bekomme. Haben Sie Erfahrungsberichte mit der Situation oder sogar Ratschläge für mich?

    Danke und freundliche Grüße

    Andreas

  • user
    Sebastian z
    am 28.04.2022

    Sehr geehrter Herr Schulz,

    ich bin seit 28.6.21 krankgeschrieben. Eine Klinik in der ich war hat für mich eine Anschlussheilbehandlung beantrag die ich nächste Woche antrete. Geld bekomme ich wahrscheinich das Übergangsgeld. Mir stellt sich jetzt vor allem die Frage was passiert wenn ich danach weiterhin krank geschrieben werde von meinem Hausarzt. (Wovon ich stark ausgehe) Wird dann das KG in gleicher Höhe weiterbezahlt oder berechnet es sich dann neu (80% vom Übergangsgeld?-> Das wäre eine Katastrophe)

    Und wird die Krankenkasse den Entlassungsbericht bekommen? Sie hat ja die Reha nicht angeordnet. Kann ich der Rentenkasse untersagen dass sie den Bericht an die KK weitergibt?

    Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort!

    MfG Sebastian Z

    • user
      Christian Schultz
      am 29.04.2022

      Hallo Sebastian, das Krankengeld wird auf Grundlange Ihres Arbeitsentgelts berechnet. Auch nach dem Übergangsgeld ändert sich die Höhe des Krankengeldes also nicht.

      Es gibt keinen Zwang, dass Sie den Entlassungsbericht an die Kasse weitergeben. Doch es gibt gewisse Mitwirkungspflichten, auf denen die Kasse bestehen kann. In der Praxis muss man also abwägen, was besser ist. Da würde ich mich an Ihrer Stelle persönlich beraten lassen.

  • user
    Rosi Horst
    am 19.04.2022

    Guten Tag, mein Mann wurde arbeitsunfähig entlassen von der Reha im November 21. War bereits seit Juni 21 krankgeschrieben und ist es auch noch. Im Reha Bericht steht zwar arbeitsunfähig aber auch dass eine Wiedereingliederung erfolgen soll. Das ist aber aufgrund der Probleme nicht möglich.

    Nun die Frage: Im Dezember würde er ja ausgesteuert werden von der Krankenkasse. Was tut man: Erwerbsminderungsrente einreichen und wenn ja wann ? Arbeitslos melden, er ist aber noch angestellt. Wer bezahlt nach der Aussteuerung ?

    Die Krankenkasse hatte sich bereits telefonisch gemeldet und ihn gebeten, die Rente einzureichen. Das ist aber eigentlich unzulässig.

    Vielen Dank R. Horst

    • user
      Christian Schultz
      am 20.04.2022

      Hallo Rosi, in solch einer Situation muss man sich den Fall genau anschauen, optimalerweise mit den Arztberichten Ihres Mannes. Daher kann ich Ihnen nicht raten, ob und wann Sie die EM-Rente beantragen sollten.

      Was ich aber sagen kann: Rund zwei Monate vor der Aussteuerung sollte Ihr Mann sich bei der Arbeitsagentur melden. Da wird dann geprüft, ob und unter welcher Bedingung er ALG I erhält. Auch mit aktuellem Arbeitsvertrag. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nahtlosigkeit-wer-entscheidet-das-eigentlich

      Zur Frage, ob Ihr Mann jetzt eine Rente beantragen sollte: Da würde ich mich an Ihrer Stelle persönlich beraten lassen. Zum Beispiel beim SoVD, den gibt es in jedem Bundesland.

  • user
    Ute Lange-Ensmann
    am 18.04.2022

    Sehr geehrter Herr Schultz, auch ich bräuchte mal Ihren Rat.

    Ich bin 65 Jahre alt, habe ab heute noch genau 9 Monate und 14 Tage bis zum regulären Eintritt in die Altersrente (1.2.23)

    Bin krankgeschrieben seit 23.06.21 und bekomme bis dato KG. Ich war bis 30.09.21 in einem befristeten Arbeitsverhältnis, welches natürlich nicht verlängert wurde. Die Umstände am Arbeitsplatz führten zu meiner Diagnose "Anpassungsstörungen". Auch ich musste auf Drängen der KK einer REHA zustimmen, die ich morgen (19.04.22) für 5 Wochen antrete. Ich hätte sie nicht gebraucht. Mein Anspruch auf KG bis zur Aussteuerung ginge bis einschl. 21.12.22, dann gerne noch die restlichen Wochen bei AA melden... und gut ist. Das war mein Plan.

    Meine Frage(n) nun:

    Ist es ratsam, dort mit den Ärzten und Therapeuten so überein zu kommen, dass sie mich arbeitsunfähig entlassen?

    Andererseits habe ich zum Thema Erwerbsminderungsrente gelesen, dass man als Versicherter immer erst das Recht auf volle Ausschöpfung des KG-Bezuges pochen soll. Die KK dürfe dies einem nicht verwehren und in die Erwerbsminderungsrente zwingen/drängen/abschieben!

    Können diese jedoch dann die weitere KG-Zahlung verwehren?

    Wie sieht es mit der Diagnose für eine weitere Krankschreibung durch den HA nach der REHA aus? Nicht, dass die einem dann da einen Strick drauß drehen und man aus dem lückenlosen (72/78Wochen)-KG-Anspruch raus ist!

    Fakt ist ja, dass ich mit 65,5 J. keinen Job (egal ob unter 3 oder 3-6 Stunden, VZ geht gar nicht mehr!) mehr bekomme!

    Wie soll ich mich verhalten?

    Was sollte ich beachten?

    Wie kann ich vorgehen?

    Was, wenn nicht AU Entlassung?

    Sorry, ich weiß, dass sind viele Fragen.

    All das sind Ängste, die belastet einen psychisch noch immer mehr!

    Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Zeit und dieses unbürokratische Beratungsgebot. Doch hilft es auch bestimmt anderen Betroffenen seeehr!

    Mit freundlichen Grüßen aus Hessen

    Ute Lange-Ensmann

    • user
      Christian Schultz
      am 19.04.2022

      Hallo Ute, leider haben wir hier im Forum nicht die Möglichkeit, individuell auf Ihre Situation einzugehen. Das wäre auch unseriös, weil man sich dazu die Berichte der Reha und Ihrer eigenen Ärzte anschauen müsste. Es nützt nichts zu sagen, was generell finanziell am sinnvollsten ist - denn das muss ja auch in Ihrer Lage anwendbar sein. Daher mein Rat: Wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Sozialrecht oder meinen Kollegen beim SoVD in der Rechtsberatung.

  • user
    Karoline Glüsenkamp
    am 15.03.2022

    Guten Abend, ich bin seit dem 16.08. 2021 krank geschrieben, aufgrund eines massiven Arbeitsplatzkonfliktes/Bossing mit neuem Vorgesetzten. Dieses hat bei mir zu großen psychischen Problemen mit Flachbacks eines in der Kindheit und Jugend erlittenen Traumas geführt.

    Nun macht meine Krankenkasse seit Anfang Februar Druck, der MD würde eine Wiedereingliederung empfehlen. Ich habe daraufhin Bescheinigungen meiner Psychologin, meiner Psychiaterin und meiner behandelnden Hausärztin vorlegt und der Krankenkasse mitgeteilt, dass wir eine Reha beantragen. Eine weitere Krankschreibung wird auf jeden Fall weiter erfolgen, da zurzeit und in absehbarer Zeit aufgrund der starken Beschwerden eine Rückkehr an meinem alten Arbeitsplatz nicht möglich ist, zumal der neue Vorgesetzte weiter dort tätig sein wird.

    Ich bin 63 Jahre (werde im Dez. 2022 64 Jahre) alt und kann zum 01.01.2023 (am 01.08.2022 46 Jahre berufstätig) die sogenannte Rente mit 63 Jahren ohne Abzüge beantragen.

    Was passiert wenn ich die Reha nicht genehmigt bekomme, auch nach Widerspruch eine Ablehnung bekäme, muss die Krankenkasse weiter Krankengeld zahlen?

    Oder würde die Krankenkasse in solch einem Fall auf Erwerbsunfähigkeitsrente drängen, welche in meinem Fall höher wäre als die normalen Rentenansprüche ab Januar 2023.

    Wenn aber die Erwerbsunfähigkeitsrente auch abgelehnt würde, muss dann die Krankenkasse weiter Krankengeld bezahlen bis zum Erreichen der formalen Rente? Einen Rentenantrag werde im September 2022 stellen. Dies habe ich gegenüber der Krankenkasse nicht erwähnt.

    Vielen Dank, ich würde mich freuen wenn Sie mir antworten könnten. Der Druck der Krankenkasse verschlechtert leider alles nur noch.

    K. Glüsenkamp

    • user
      Christian Schultz
      am 16.03.2022

      Hallo Karoline, die Krankenkasse ist erst einmal so lange in der Zahlungspflicht, bis ein amtliches Gutachten der DRV Erwerbsminderung bescheinigt. Das kann in einer Reha passieren, aber auch in einer Untersuchung davor. Wie das in Ihren Fall ausgeht, kann man aber nur mutmaßen, das würde hier im Forum nichts bringen.

      Meine Empfehlung: Lassen Sie das Ganze erst einmal auf sich zukommen. Falls es wirklich Schwierigkeiten gibt, suchen Sie sich sozialrechtliche Unterstützung.

      Mehr Infos über Probleme im Krankengeld finden Sie hier. Nur für alle Fälle, die meisten der geschilderten Fälle sind sehr selten: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/die-maschen-der-krankenkassen

  • user
    Axel
    am 04.03.2022

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin von meiner Krankenversicherung zum Reha-Antrag gedrängt worden. Dem bin ich nachgekommen.

    Die REHA wurde nun zu 10.05.2022 genehmigt und kann laut Auskunft der Klinik nicht verschoben werden.

    Erfreulicherweise habe ich inzwischen einen neuen Arbeitgeber gefunden und einen Arbeitsvertrag zum 01.05.22 unterschrieben.

    Ich möchte diesen Arbeitsantritt keinesfalls gefährden und werde die REHA absagen.

    Können mir dadurch Nachteile bei evtl. späteren Erkrankungen seitens meiner Krankenkasse entstehen?

    Bin total verunsichert.

    Viele Grüße

    Axel

    • user
      Christian Schultz
      am 07.03.2022

      Hallo Axel, nein, das sollte kein Problem sein.

  • user
    Gerhard B.
    am 03.03.2022

    Hallo!

    Habe mich kurz vor Ende der Reha (psychosomatisch) in der Klinik mit Corona infiziert. Zuhause habe ich das der Krankenkasse telefonisch mitgeteilt. Meine KK akzeptiert nur noch Krankmeldungen vom Facharzt (Psychiater). Meine psychologische Fachärztin konnte mir aber wegen meiner Covid Erkrankung kein Attest ausstellen. Wurde dann von meinem Hausarzt 3 Wochen aufgrund der Coronainfektion krank geschrieben. Danach konnte ich wieder meine Fachärztin aufsuchen und bekomme dort wieder meine Krankmeldung. Alle Krankmeldungen wurden rechtzeitig und lückenlos bei der Krankenkasse abgegeben.

    Nun habe ich seit Ende der Reha noch kein Krankengeld bekommen. Das sind nun genau 4 Wochen. Weder habe ich einen Brief noch einen Anruf von der KK erhalten.

    Wie kann ich da am besten vorgehen und ist es zulässig nur noch Krankmeldungen vom Facharzt zu verlangen?

    Vielen Dank!

    Gerhard B.

    • user
      Christian Schultz
      am 07.03.2022

      Hallo Gerhard, bitte wenden Sie sich umgehend an Ihre Krankenkasse und fragen Sie nach dem Krankengeld. Mir ist keine Regelung bekannt, nach der die Krankenkasse einen bestimmten Arzt vorschreiben darf.

  • user
    Elisabeth S.
    am 25.02.2022

    Hallo und Guten Tag

    ich bin ausgesteuert. Ich habe heute am Ende der Reha erfahren, dass ich unerwartet erwerbsfähig in anderen Bereichen als im alten Beruf bin. Ich bin 61 Jahre alt. Ab Mitt August 22 kann ich die Schwerbehindertenrente bekommen. Antrag werde ich bald stellen.

    Ich habe nun eine Versorgungslücke auch mit Versicherrung ab Ende April.

    Kann man den Entlassbericht "arbeitsfähig 6 Std. plus" anfechten. Ich war 2 Jahre krank geschrieben aus körperlichen und psychischen Gründen 50 % Behinderung. Viele Atteste. Die Erwerbsunfähigkeitsrente wäre höher und wäre der geplante Übergang gesesen. wegen Corona, sind BEratungen im Jobcenter nicht möglich gewesen, daher läuft auch alles jetzt etwas knapp und nicht wirklich gut für mich. Die Rente hätte längst beantragt werden sollen und nicht Reha.

    Ich bin nach 40 Jahren ab Mitte April ohne Einkommen und ohne Versicherung. Der Schwerbehindertenantrag kann bis zu enem Jahr oder paar wochen dauern. DAs kann man scheinbar nicht beeinflussen. Mein Anwalt sagte geht nicht voranzutreiben.

    Kann mich meine langjährige Neurologin nach der Reha denoch weiter krank schreiben, sie wurde schon informiert von dem Fall.

    Kann ich die Arbeitsfähigkeit anfechten zu Unfähigkeit. Vor einem Jahr hat mch der MD noch unter 4 Stunden eingetuft. Mich trifft das jetzt aus heiterem Himmel Bin auf mich gestellt.

    gruß

    Elisabeth S.

    bitte baldige antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 25.02.2022

      Hallo Elisabeth, haben Sie einmal geprüft, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben? Das ist bei vielen Menschen der Fall, die aus dem Krankengeld ausgesteuert werden. Mit dieser Zahlung könnten Sie die letzten Monate bis zur Altersrente ziemlich sicher überbrücken. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankengeld-laeuft-aus-wie-verhalte-ich-mich-richtig

      Einen Entlassungsbericht kann man nicht anfechten - zumindest nicht mittels eines Widerspruchs. Sie können aber bei der Rentenversicherung eine Stellungnahme einreichen. Am besten mit Berichten Ihrer Ärzte. Das kann schon etwas bringen.

  • user
    Anne
    am 30.01.2022

    Hallo, ich bin durch Burnout-Symptomen seit 10/2020 im Krankengeld Bezug und habe nun von der Krankenkasse eine Aufforderung zur Reha bekommen, da der MD eine erheblich gefährdete bez. geminderte Erwerbsfähigkeit sieht. Kostenträger laut Krankenkasse ist die Rente, daher soll ich dort innerhalb der 10 Wochen-Frist einen Antrag stellen.

    Erste Frage: Was passiert, wenn die Rente den Antrag ablehnt, z.B. weil ich zu gesund erscheine oder weil ich zu wenig eingezahlt habe. Erhalte ich dann trotzdem weiter Krankengeld?

    Anspruch auf Erwerbsminderungsrente habe ich zur Zeit nicht. Ich hatte den zwar mal, habe auch keine Lücken im Verlauf, aber wohl durch Hartz4 Bezug innerhalb der letzten 5 Jahre zu wenig eingezahlt. Angenommen Reha wird bewilligt, aber Ergebnis der Reha ist dann eine EWM; wenn ich darauf keinen Anspruch habe, heißt das dann, Rest meines Lebens muss ich vom Hartz4 oder Sozialhilfe Bezug, bzw. Bürgergeld leben, weil wenn das dann zum Rentenantrag umgewandelt wird, obwohl man keinen Anspruch hat, bleibt ja nur das?

    Und falls es okay ist noch eine Frage: Der MD hatte von meinem Therapeuten nur Diagnose Schlüssel erhalten, keinen richtigen Bericht. Ich wurde auch nirgends angehört oder eingeladen. Kann man das Urteil vom MD anfechten?

    Tausend Dank für jede Hilfe :)

    • user
      Christian Schultz
      am 31.01.2022

      Hallo Anne, Sie müssen die Reha nur beantragen - wird sie abgelehnt, zahlt die Krankenversicherung weiter Krankengeld. Beim Bezug von ALG II gibt es eine Besonderheit für die Voraussetzungen zur EM-Rente: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/em-rente-aus-hartz-iv-beantragen-erfuelle-ich-die-voraussetzungen

      Einen Bescheid können Sie im Sozialrecht immer anfechte. Dafür gibt es den Widerspruch. Allerdings müssen Sie dann innerhalb eines Monats handeln. Am besten immer persönlich beraten lassen. Das Sozialrecht kann ziemlich komplex sein, gerade in diesem Bereich.

  • user
    Ralf M.
    am 27.01.2022

    Hallo,

    bin aus neurologischer Reha (generell arbeitsfähig 3-6 Stunden) entlassen worden und beziehe z.Z. noch Krankengeld, da ich arbeitsunfähig entlassen wurde.

    Die Krankenkasse möchte den Reha-Bericht für den Medizinischen Dienst, der die Leistungsverpflichtung prüfen will.

    Kann die Krankenkasse hier einen Antrag auf Teil-EU-Rente von mir fordern ?

    Kann ich sonst ggf. den Versicherungsschutz verlieren ?

    Danke Für die Antwort!

    • user
      Christian Schultz
      am 27.01.2022

      Hallo Ralf, das kommt auf die Vorgeschichte an. Wenn Sie schriftlich aufgefordert wurden, die Reha zu beantragen (inklusive Aufgabe des Gestaltungsrechts), kann die Krankenkasse das verlangen.

  • user
    Elia S.
    am 21.01.2022

    Guten Abend,

    ich lese diese Seite regelmäßig und bin dankbar für die vielen Informationen.

    Mein Anliegen: sei 04/2021 AU bis jetzt weg. schwerer Depression, Aufforderung durch die Krankenkasse einen Antrag auf Reha zu stellen. Wird in den nächsten Tagen erledigt. Ich bin 62 Jahre alt, GdB 50 unbefristet (u. A. wg. Seelischer Leiden) mit 64 Jahren und 2 Monaten kann ich ohne Abzüge in Rente gehen. Altersrente für besonders langjährig Versicherte und Rente für Schwerbehinderte fallen in meinem Fall auf das selbe Datum. Meine Fragen: 1. falls ich aus der Reha als arbeitsunfähig entlassen werden sollte - wie geht es dann für mich weiter? Antrag auf EM-Rente oder Rente für Schwerbehinderte mit Abzügen? Oder weiter Krankengeld bis zur Aussteuerung? Und danach?

    2. falls Entlassung als arbeitsfähig: wenn mir eine Wiedereingliederung nicht gelingt, sollte ich dann Antrag auf EM stellen?

    Vielen Dank vorab für die Antwort!

    Ela

    • user
      Christian Schultz
      am 23.01.2022

      Hallo Ela, falls sie tatsächlich erwerbsgemindert entlassen werden, kann die Kasse auf einem Antrag zur EM-Rente bestehen. Das ist deshalb wichtig, weil diese Rente auch rückwirkend bewilligt werden kann - dann bekäme die Krankenversicherung Geld zurück vom Rententräger.

      Alles andere müsste man sich in Ihrem Fall im Detail ansehen. Bezug von Arbeitslosengeld, Antrag auf SB-Rente. Allgemein kann man nicht sagen, was sinnvoller ist.

  • user
    Gerrit
    am 20.01.2022

    Hallo Herr Schultz , ich komme am 7.2 in Reha .bin von meinem Hausarzt bis 15.2 krangeschrieben .bekomme ja während der Reha Überbrückungsgeld . Muss ich mich am 15.2 weiter krankschreiben lassen ,oder direkt nach der Reha ? Vielen dank für ihre Antwort !

    • user
      Christian Schultz
      am 21.01.2022

      Hallo Gerrit, normalerweise werden Sie in der Reha von den dortigen Ärzten krankgeschrieben. Wenn diese Krankmeldung direkt am Ende der Maßnahme endet, müssen Sie unmittelbar am nächsten Tag zum Arzt.

      • user
        Carmen
        am 10.07.2022

        Ich bin derzeit in Reha und habe gerade diesen Kommentar entdeckt. Mir wurde vom Hausarzt gesagt, dass man in der Zeit wo man in Reha ist, keine Krankmeldung bekommt, weil man das Übergangsgeld bekommt. Die Krankenkasse weiß ja quasi Bescheid das man in Reha ist. Man müsse sich erst direkt am Tag nach der Reha wieder krank schreiben lassen.

    • user
      Gerrit
      am 21.01.2022

      vielen dank Herr Schultz für die Antwort

  • user
    Manu
    am 19.01.2022

    Hallo Herr Schultz,

    ich hoffe, Sie können mir bitte weiterhelfen. Ich bin seit April‘21 aufgrund von Angststörungen (ausgelöst durch Corona) krankgeschrieben. Auf den Bescheid der Krankenkasse (zur Aufforderung zur Reha) habe ich innerhalb der 4 Wochen Frist reagiert mit der Begründung durch die gesteigerte Angst vor Corona und einem Attest meines Arztes, worin stand dass er eine Reha derzeit nicht für machbar sieht und ich derzeit eine intensive Therapie mache. Dann kam der Anruf von Krankenkasse: Entweder Reha oder Rentenantrag stellen, da ja nicht absehbar wäre dass ich bald wieder arbeiten kann.

    Nun weiß ich nicht was ich tun soll?? Ich bin w, 41, noch ungekündigt, möchte am liebsten nach meiner Krankheit wieder weiterarbeiten.

    Reha, die Vorstellung allein ist der Horror für mich, wäre aufgrund familiärer Situation (Kind) derzeit sowieso nur ambulant machbar. Wenn ich einen Rentenantrag stelle, gewinne ich Zeit um die Therapie bei meinem Psychologen fortzusetzen meinte mein Arzt. Da die Rente mit hoher Warscheinlich eh nicht bewilligt wird. Nur was passiert während der Bearbeitung des Antrags? Bekomme ich da weiter Krankengeld wenn ich weiter krankgeschrieben werde? Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird? Bekomme ich dann weiter Krankengeld?

    Was, wenn er bewilligt wird und ich dann wieder gesund bin? Kann er dann zurückgenommen werden, nach 1 Jahr oder so und ich kann wieder normal arbeiten gehen? Bin ich über die gesamte Zeit krankenversichert oder dürfen die mich einfach kündigen?

    Fragen über Fragen, tut mir leid :( Ich komme aus Bayern falls das relevant sein sollte aber ich weiß nicht, wohin ich mich sonst wenden kann, habe diese Seite hiet durch Zufall gefunden.

    Vielen Dank für Ihre Antwort,

    liebe Grüße, M.

    • user
      Christian Schultz
      am 19.01.2022

      Hallo Manu, während des Antrags zur EM-Rente beziehen Sie weiter Krankengeld. So lange, bis der Bescheid da ist oder Ihre 78 Wochen um sind. Auch wenn die Rente abgelehnt wird, gibt es weiterhin Krankengeld.

      Eine Strategie für Ihre weitere Vorgehensweise kann ich Ihnen hier im Forum nicht aufzeigen. Dazu müsste man sich Ihre komplette Situation im Detail anschauen. Das geht nur bei meinen Kollegen in der Sozialrechtsberatung.

    • user
      M.
      am 19.01.2022

      Vielen Dank für die schnelle Antwort :)

      Haben Sie für mich evtl. Kontakte, an die ich mich wenden kann?

      Lg,

      M.

    • user
      Christian Schultz
      am 19.01.2022

      Das kommt auf Ihren Wohnort an. In Schleswig-Holstein können Sie gern zu meinen Kollegen gehen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

      Andernorts kann Ihnen der SoVD möglicherweise auch helfen. Oder auch ein Fachanwalt für Sozialrecht.

  • user
    Gerrit Groeneveld
    am 17.01.2022

    Hallo Herr Schultz .Ich bin seit November 2020 Krankgeschrieben,habe eine Krebserkrankung. Muss jetzt in Reha die Krankenkasse möchte das so ,habe mitterweile einen Schwerbehinderten Ausweis 100 prozent, was passiert wenn mich die Reha wieder arbeitsfähig schreibt ,bekomme ich dann weiter krankengeld, oder kann ich danach die rente beantragen,ich denke das kann ich meine Arbeit nicht wieder aufnehmen ,schaffe das körperlich nicht mehr .Bin jetzt 64 jahre alt und immer gearbeitet seit ich 16 jahre alt war.

    Gruss Gerrit

  • user
    Jörg
    am 23.12.2021

    Danke

  • user
    Jörg
    am 22.12.2021

    Hallo Herr Schultz,

    Ich wurde am 16.11.2021 nach 5 Wochen aus der Reha Arbeitsunfähig, Arbeitsfähig unter 3 Stunden am Tag entlassen. Soviel ich weis hat die Rentenversicherung einen umfassenden Abschlussbericht bekommen, habe ich auch Anspruch auf einen umfassenden Abschlussbericht? Ich habe nur einen vorläufigen Bericht bekommen.

    Gruß Jörg

    • user
      Christian Schultz
      am 23.12.2021

      Rufen Sie am besten direkt bei der DRV an. Den Abschlussbericht bekommt man leider nicht immer automatisch zugeschickt. Manchmal braucht man auch einen Rechtsbeistand.

  • user
    Katrin
    am 13.12.2021

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    ich bin seit 03.08.2020 krank geschrieben, wurde 09.2020 operiert.

    Jetzt bestehen die Probleme nach der OP weiter, will sagen das ist eine Problemstelle.

    Habe Arthrose LWS,ISG (wäre nur Versteifung möglich, ansonsten nicht mehr operabel aufgrund der fortgeschrittenen Arthrose), bekomme dazu gerade Spritzen, Vereisungen, was nicht wirklich hilft.

    Dazu kommt noch eine angeborene Hüftdysplasie rechts, die Schmerzen verursacht und es muss eine weitere OP am anderen Knie (ebenfalls Arthose) in den nächsten Wochen erfolgen.

    Jetzt wurde mir mitgeteilt, das ich bis 27.01.2022 noch Krankengeld erhalte und von der Krankenkasse ausgesteuert werde.

    Da ich aufgrund der weiter anhaltenden Beschwerden auch nach dem 27.01. nicht gesund bin, würde ich von Ihnen gerne erfahren, welche Möglichkeiten ich jetzt habe.

    ALG1 Anspruch für 15 Monate habe ich.

    Ich werde 54 Jahre alt, seit 1985 zahle ich in die Rente ein.

    Eine Reha habe ich nur nach meiner Knie OP gemacht, ansonsten noch nie.

    Soll ich mich jetzt bei der Agentur für Arbeit melden, da das in dem Schreiben der Krankenkasse so angegeben worden ist, da müsste ich aber dann angeben, was ich tun möchte.

    Mein Gedanke war jetzt, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, da sich meine gesundheitliche Situation nicht ändern wird.

    Oder wäre es eher sinnvoll, sich für eine Arbeit (was in meinen Möglichkeiten steht) zu melden um ALG1 zu bekommen ?

    Wenn ich jetzt Erwerbsminderungsrente beantrage folgt doch die Nahtlosigkeitsregelung bei der Agentur für Arbeit (muss ich diese dann dort beantragen) ?

    Von Reha vor Rente habe ich auch etwas gelesen.

    Wäre es grundsätzlich richtig, mich an meine Hausärztin zu wenden ?

    Kurzum, welche Schritte wären jetzt die Richtigen, ich möchte nichts falsch machen.

    Vielen Dank und viele Grüße, Katrin

    • user
      Christian Schultz
      am 13.12.2021

      Hallo Katrin, einen fundierten Rat können wir Ihnen nur im Rahmen unserer Sozialberatung geben. Das Wichtigste ist erst einmal, dass Sie nach dem Auslaufen des Krankengeldes Geld erhalten. Daher ist ein Antrag bei der Arbeitsagentur erst einmal sinnvoll. Alles Weitere müsste man sich aber im Detail anschauen.

  • user
    Frank
    am 09.12.2021

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    ich schreibe hier für meine Frau, da sie psychisch einfach nicht mehr in dazu in der Lage ist.

    Situation: Meine Frau wird in Kürze 60 Jahre alt, 70% GdB und hat 43 Arbeitsjahre (Kontenklärung bei DRV bereits vor Jahren erledigt) gern gearbeitet. Seit Nov 2020 litt sie plötzlich an Schwindelanfällen. Sie war bis Mitte Dez AU und wollte dann unbedingt wieder arbeiten gehen. Seit 04.01.2021 ist sie jedoch ununterbrochen auf Depressionen AU, weil bei ihr nach zig Untersuchungen (MRT, HNO usw.) dann als Grund für die Schwindelanfälle eine psychische Erkrankung festgestellt von Psychiaterin diagnostiziert wurde. Meine Frau hat etliche Erkrankungen wie Angst, Panik, Diabetes, Schwerhörigkeit und viele andere Erkrankungen u.a. Polyneuropathie. Im August 2021 hat die KK meine Frau aufgefordert eine psychosomatische Reha für 5 Wochen anzutreten. Meine Frau hat diese im November angetreten. Nach 3 Wochen (Ende Nov) bekam meine Frau in der Reha einen kompletten psychischen Zusammenbruch. Im Gespräch mit dem zuständigen Oberarzt u. einer Psychologin wurde dann die vorzeitige Beendigung der Reha befürwortet. Meiner Frau wurde mdl. mitgeteilt, dass sie lt. Ärzteschaft als arbeits- und leistungsunfähig entlassen wird und umgehend eine EU Rente beantragen solle. Dies haben wir mit Hilfe einer Versichertenältesten kurzfristig veranlasst. Der ausführliche Entlassungsbericht liegt uns noch nicht vor, lediglich der Kurzbericht. Die KK setzt uns nun mit regelmäßiger Post dahingehend unter Druck, dass meine Frau eine Einwilligung für den Reha Bericht unterschreiben soll, damit dieser dem MDK zugeleitet werden kann.

    Nun meine Fragen: Warum können wir nicht selbst den Reha Bericht an den MDK übersenden, wenn uns dieser vorliegt? Warum übt die KK hier so massiv Druck aus? (Aussteuerung erfolgt zum 02.07.2022). Ist meine Frau verpflichtet diese Einwilligungserklärung zu übersenden? Welche Nachteile entstehen meiner Frau, falls sie der Aufforderung nicht nachkommt? Leistungsträger der Reha war die DRV. Meine Frau ist seit Monaten völlig verzweifelt, kann nur mit von Psychiaterin verordneten Medi schlafen, kann sich überhaupt nicht mehr konzentrieren nicht mal beim fernsehen, weint bei kleinsten Problemen und leidet nach wie vor unter den Schwindelanfällen. Meine Frau hatte den beruflichen Belastungen in den letzten 2 Jahren kaum noch standgehalten, wollte mit 61,8 Jahren mit Abzügen vorzeitig in Rente gehen. Derzeit ruht das AV meiner Frau. Ich gehe voll arbeiten und unterstütze meine Frau wo ich kann, bin jedoch auch langsam am Ende, weil ich zusehen muss wie verzweifelt meine Frau ist und kaum noch klar kommt. Sie war früher eine starke Frau.

    Für Ihre Antwort danke ich Ihnen schon jetzt.

    Mit freundlichen Grüßen, Frank

    • user
      Christian Schultz
      am 10.12.2021

      Hallo Frank, grundsätzlich müssen Sie das nicht unterschreiben. Es kann aber im Einzelfall Probleme geben, wenn die Krankenkasse hart bleibt. Zum Beispiel, indem man Ihnen vorwirft, Ihren "Mitwirkungspflichten" nicht nachzukommen. Aber generell lässt sich das nur schwer beantworten. Wenn es wirklich Schwierigkeiten gibt, am besten persönlich beraten lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Ines
    am 29.11.2021

    Danke Herr Schultz für die schnelle Antwort.

    Leider hatte ich mich mit der Krankenzeit um ein Jahr vertan. Sie war bis November 2019 krankgeschrieben, also sind die 3 Jahre noch nicht abgelaufen, d.h. heisst , dass Krankengeld wegen der Blockfrist wohl nicht in Frage kommt.

    Meine dringende Frage wäre nun, haben Sie Erfahrung, ob man mit einem wasserdichten Arztattest die Arbeitszeiten bei so einer beruflichen Reha vermindern kann. oder nur 3 Tage Woche statt 5 Tage. Wenn der Rententräger sich nicht darauf einlässt, dann zwingt er ja die Leute förmlich in die Erwerbsminderungsrente, was bei meiner anderen Freundin der Fall war.

    Danke für Ihre Bemühungen.

    • user
      Christian Schultz
      am 29.11.2021

      Das kann ich Ihnen leider nicht sagen. Unsere Erfahrung ist, dass man eine Menge mit den Sozialleistungsträgern regeln kann. Das klappt zwar nicht immer, aber versuchen sollte Ihre Freundin das.

  • user
    Ines
    am 28.11.2021

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    vielen Dank für dieser Hilfsangebot auf dieser Seite.

    Ich frage wegen einer Freundin. Sie ist 40 Jahre alt, hat 8 Jahre als Apothekenhelferin gearbeitet und war dann wegen der Psyche 78 Monate krank bis Nov. 2018, dann war sie 1 Jahr im Arbeitslosengeld 1 und danach im Hartz 4. Während der Zeit des Hartz 4 hat sie ein medizinische Reha gemacht für 6 Wochen, wo sie im Juli entlassen wurde mit der Bescheinigung, dass sie nicht arbeitsfähig ist. Jetzt hat sie eine berufliche Rehamassnahme bewilligt bekommen , wo sie gerade in verschiedene Praktikas reinschnuppert. Nach den 3 Monaten Praktikas soll sie für 2 Jahre in so eine Werkstatt für behinderte Menschen zur Wiedereingliederung. In dieser Zeit bekommt sie Übergangsgeld wohl vom Rentenversicherungsträger. Allerdings ist sie psychisch sehr angeschlagen und die 7 Stunden Massnahme am Tag mit 2 stündiger 'Anfahrt ist ihr jetzt schon zuviel (möchte hier auch betonen, dass eine andere Freundin während so einer Massnahme wegen der zeitlichen Überforderungen zusammengebrochen ist) 4 Stunden würde sie vielleicht aushalten, aber nicht 7 Stunden.

    Was kann Sie jetzt tun? Wenn sie sich krankmeldet, kann sie dann nach 6 Wochen wieder Krankengeld beziehen. Sie hat schon versucht die Massnahme stundenmässig zu verkürzen, da hiess es , das geht nicht, erst wenn sie die 2 Jahre hinter sich hat.

    Ich finde, es ist doch einer psychisch kranken Person nicht zuzumuten, 9 Stunden am Tag unterwegs zu sein und dann jetzt noch mit dem ganzen Coronastress. Sie will und kann sich nicht impfen lassen, also jeden Tag Testpflicht in Arbeit und wegen öffentlicher Verkehrsmittel etc.

    Welche Optionen hat sie jetzt, kann sie sich nochmal länger krankschreiben lassen, welche Chancen hat sie für Erwerbsminderungsrente (sie hat keine körperlichen Beschwerden, ist auf grund ganz schlimmer Kindheitstraumas mit den kleinsten Anforderungen im Alltag schon überfordert) oder ist es nicht besser sich wieder dem Arbeitsmarkt zu stellen für mehr als 3 Stunden und sich lieber weiter mit dem Jobcenter rumzuschlagen. Wie kann sie am einfachsten ihren Lebensunterhalt sichern, da ihr schon die ganzen Anträge Riesenängste bereiten?

    Ich danke Ihnen schon im voraus für Ihre Bemühungen

    Herzliche Grüsse von Ines

    • user
      Christian Schultz
      am 29.11.2021

      Hallo Ines, das können wir leider nicht hier im Forum klären, dazu ist der Fall zu komplex. Man müsste schauen, ob bereits ein neuer Anspruch auf Krankengeld vorliegt. Aber dazu müsste man sich sämtliche Unterlagen genau anschauen. Das geht zum Beispiel im Rahmen unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    klaas
    am 25.11.2021

    Also ich habe vor der Reha ja einen Aufhebungsbescheid vom Arbeitsamt bekommen. Habe vorher seit Janua ALG I nach Nahtlosigkeit bekommen. Nun Überbrückungsgeld für die Zeit der Reha. Im Januar hätte ich kein Anspruch mehr auf ALG I, da ein Jahr rum ist. Macht es Sinn EMR zu beantragen wenn sie mich krank entlassen? Bin nun seit über zwei jahren schon zuhause

    • user
      Christian Schultz
      am 25.11.2021

      Dann läuft also das komplette ALG aus. Ob Sie Chancen auf eine EM-Rente haben, müsste man sich anhand Ihrer medizinischen Berichte ansehen, das können wir hier im Forum nicht leisten. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    klaas
    am 24.11.2021

    Hallo, ich bin zuzeit in Reha , weil das Arbeitsamt es so wollte. Bin in der nahtlosigkeit die in 2 Monaten ausläuft. Nun werde ich arbeitsunfähig entlassen und sie sagen sie können die Erwerbsfähigkeit nicht beurteilen. Ich soll eine ambulante oder stationäre Therapie machen. Nur wo bekomme ich bals mein Geld zum leben her?

    • user
      Christian Schultz
      am 25.11.2021

      Moin Klaas, was genau läuft aus? Das Arbeitslosengeld oder die Nahtlosigkeitsregelung? Falls Ihr ALG I generell ausläuft, bleibt für den Übergang in der Regel das Jobcenter - zumindest wenn Sie "bedürftig genug" sind. Läuft nur die Nahtlosigkeit aus, können Sie ja immer noch ALG beziehen. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nahtlosigkeit-wer-entscheidet-das-eigentlich

  • user
    Schnieder
    am 18.11.2021

    Schönen guten Tag. Ich befinde mich zurzeit Freiwillig in der Reha. Diese endet nächste Woche und ich werde arbeitsunfähig hier raus gehen. Da ich noch Jung bin 29, habe ich ein Antrag auf umschulung gestellt. Wie muss ich mich nach der Reha meinen Arbeitgeber über verhalten. Bin ich verpflichtet im das zu sagen. Oder kann ich dies verschweigen bis ich Antwort über meinen Umschulungsantrag erhalten habe?

    MFG

    • user
      Christian Schultz
      am 18.11.2021

      Eine Verpflichtung gibt es nicht. Es hängt von der Situation ab, ob Sie Ihren Arbeitgeber informieren sollten.

    • user
      Alexander Schwen
      am 19.11.2021

      Hallo !

      Wurde zum Ende der Reha für weitere 3 Monate als arbeitsunfähig entlassen. Meine Frage lautet, ob ich das auch als eine ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nutzen kann. Quasi als geltenden Krankenschein für 3 Monate. Der auch für die Krankenkasse so ausreichen müsste.

      Vielen Dank für die Antwort im voraus.

    • user
      Christian Schultz
      am 19.11.2021

      Hallo Alexander, theoretisch reicht auch der Entlassungsbericht, hierzu gibt es bereits Gerichtsurteile. Ich empfehle Ihnen aber trotzdem, dass Sie sich zusätzlich von Ihrem Arzt krankschreiben lassen. Auf diese Weise ersparen Sie sich möglicherweise eine Menge Ärger.

  • user
    Rainer B.
    am 03.11.2021

    Moin,

    Ich bin seit 22.01.21 krank geschrieben.

    Gehe am 29.11.21 in von mir beantrage Reha (DRV)

    5 Wochen wegen Depressionen.

    Werde voraussichtlich Anfang Januar entlassen.

    Ich kann ab 01.05.22 in Rente wegen besonders langjährig Versicherte gehen.

    Nochmal Wiedereingliederung, oder Krankschreibung, falls ich Au entlassen werde?

    Was soll ich tun

    LG Rainer

    • user
      Christian Schultz
      am 03.11.2021

      Hallo Rainer, Ihre Frage kann man nicht allgemein beantworten. Das müsste man sich anhand vieler Details genauer ansehen. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Menn Mariana
    am 10.10.2021

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    Ich bin seit 16 August 21 krankgeschrieben.

    Mein AG hat mir 6 Woche weiter bezahlt.

    Ab 7.Wochen automatisch KK.

    Nun mit Ende September 2021 AG hat mich gekündigt weil ich im Probezeit war. Das klingt korrekt. Problem ist ich bin nicht mehr krankversichert ? und befinde ich mich momentan in eine akut Klinik für 3 oder 5 Wochen.

    Frage: bin ich krankversichert?

    Muss Aufenthalt sofort lassen?

    Mit freundlichen Grüßen M Menn

    • user
      Christian Schultz
      am 12.10.2021

      Hallo Mariana, Sie bekommen weiter Krankengeld, auch wenn Sie Ihren Job verloren haben. Damit sind Sie normalerweise auch krankenversichert.

  • user
    B.
    am 07.10.2021

    Guten Tag,

    mein Vater kam nach einem Schlaganfall am 08.09.21 ins Krankenhaus und begann am 28.09.2021 eine Reha (Träger DRV). Die Reha wurde um eine Woche bis zum 26.10.21 verlängert. Die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber endet am 20.10.21. Für die Zeit vom 21.10.21 bis 26.10.21 müsste mein Vater dann Übergangsgeld beim DRV beantragen? Wie sieht dann die finanzielle Absicherung ab Ende der Reha aus? Erhält er dann Krankengeld?

    Vielen Dank im Voraus.

    • user
      Christian Schultz
      am 12.10.2021

      Hallo, genau so wird es sein. Während der Reha kann man Übergangsgeld bekommen. Im Anschluss wird es dann wahrscheinlich auf Krankengeld hinauslaufen. Es sei denn, man hält Ihren Vater im Rahmen der Reha für dauerhaft erwerbsgemindert.

  • user
    Christian Schultz
    am 01.10.2021

    Hallo Carsten, das ist nicht unbedingt nötig. Ich würde gegenüber den Ärzten allerdings immer mit offenen Karten spielen.

  • user
    Carsten
    am 30.09.2021

    Hallo.

    Muß ich bei einer Zweitmeinung dem Facharzt dieses auch sagen das er eine zweite Meinung abgibt und ihm auch die Diagnose des ersten Arztes zeigen?

    Danke

  • user
    Anette Przybilla-Eisele
    am 29.09.2021

    Moin,

    wenn ich aus der Reha arbeitsunfähig, aber grundsätzlich leistungsfähig entlassen werde, habe ich dann während der an die Reha anschließende Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld (wenn 78 Wochen-Zeitraum noch nicht erfüllt)?

    Danke für die Mühe.

    • user
      Christian Schultz
      am 30.09.2021

      Hallo Anette, genau so ist es: Wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch einsatzfähig sind, müsste die Krankenkasse weiter zahlen.

  • user
    Christina Keppler
    am 26.09.2021

    Guten Abend, ich werde am 1.12.2021 ausgesteuert. Ich leide seit 2019 an einer Krebserkrankung und hatte im März 2021 ein Rezidiv. Nach Radiochemotherapie war ich zur Reha. Der Arzt sagte, ich kann nicht mehr arbeiten und er beantragt erstmal für zwei Jahre EU Rente. Ich werde im Dezember 62 Jahre. Ich bin seit 4 Wochen wieder von der Reha zurück. Ich warte immer noch auf meinen Abschlussbericht. Muss ich mich da jetzt erst beim Arbeitsamt melden? Die Zeit ist etwas knapp, denn ich weiß ja nicht wie lange der Rentenantrag dauert und ich Ende November ja das letzte Krankengeld bekomme. Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Christina Keppler

  • user
    Carsten P
    am 24.09.2021

    Guten Tag

    Ich bin seit dem 17.03. krank geschrieben wegen 2 Bandscheibenvorfällen. Letzte davon war am 03.08. festgestellt worden. Diese Beiden wurde dann auch ohne Operation behandelt, aber nicht wirklich so das es gut war. Darauf hin ging es zum Neurochirurgen der die Probleme schön redete. Mehr Schmerzmittel nehmen und am Leben wieder Teil nehmen.

    Danach habe ich vor ca. 2 Wochen von der Krankenkasse einen Brief bekommen das ich eine Reha bis zum 22.11.21 beantragen soll. (Die Krankenkasse hat vorher auch schon die BG eingeschaltet). Jetzt habe ich aber seit dem 17.09. wieder stärkere Schmerzen und Probleme. Daher habe ich mir einen Termin ( 08.10.) wegen Zweitmeinung bei einem Neurochirurgen geben lassen. Jetzt meine Frage. Ist es sinnvoll jetzt schon einen Widerspruch einzulegen wenn bei dieser Zweitmeinung heraus kommt das ich doch operiert werden muß.

    Vielen Dank im voraus.

    • user
      Christian Schultz
      am 24.09.2021

      Hallo Carsten, Ihre Frage können wir nicht generell beantworten, weil man sich immer den individuellen Kontext ansehen muss.

    • user
      Carsten P.
      am 24.09.2021

      Dann doch Rechsanwalt einschalten, der sich das genau anschaut. Vielen Dank.

  • user
    Andrea G.
    am 13.09.2021

    Guten Tag Herr Schulz,

    mein Mann hatte im Juni 2020 eine schwere Hirnblutung und hat dann erst Reha über die Krankenkasse gemacht (Phase B+C) und dann Phase D über die Rentenversicherung. Diesen Antrag haben wir im September 2020 selbst gestellt.

    Jetzt hat die Krankenkasse einen Antrag auf Umdeutung bei der DRV gestellt. Ohne unser Wissen und auch ohne Antrag auf Erwerbsminderungsrente von uns.

    Heute haben wir ein Schreiben erhalten, daß der Antrag auf Versichertenrente dort eingegangen ist und er möglichst abschliessend bearbeitet wird.

    Wie geht das denn? wenn wir gar keinen Antrag gestellt haben? Kann man sich dagegen wehren? Sollte man sich dagegen wehren?

    Wir hatten gerade letzte Woche mit der DRV Rehaberaterin gesprochen, daß mein Mann ggfs. einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellt und dann eine kanpp einjährige Maßnahme mitmachen könnte, die speziell auf neurologische Schäden zugeschnitten ist.

    Wir sind jetzt doch ziemlich verunsichert.

    Besten Dank im voraus für eine Information

    • user
      Christian Schultz
      am 13.09.2021

      Hallo Andrea, leider ist es tatsächlich so, dass die Krankenkasse das sogenannte "Dispositionsrecht" einschränken kann. Wird in der Reha festgestellt, dass eine EM-Rente aus gesundheitlichen Gründen möglich wäre, kann die Krankenversicherung darauf bestehen, dass Sie die Rente beantragen.

      Ob das bei Ihnen auch in Ordnung ist, müsste man sich aber genau anschauen. Ich empfehle Ihnen daher eine persönliche Beratung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Barbara Schweiger
    am 01.09.2021

    Guten Tag,

    mein Sohn ist kurz vor Ablauf des Arbeitslosengeldes erkrankt, kam ins Krankenhaus, es wurde MS festgestellt.

    Die Klinik hat einen Rehaantrag gestellt, der bewilligt wurde und er war 5 Wochen in der Reha.

    Jetzt hat er noch 10 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld, aber was kommt dann? Krankengeldanspruch, hat er den? Er ist krankgeschrieben worden im Anschluss vom Hausarzt, im Abschlussbericht ist wohl festgehalten worden, dass er nicht mehr als 3 Stunden arbeiten kann in seinem alten Beruf (Gastronomie) Jetzt hat er eine Umschulung beantragt. Aber die beginnt im Januar 2022, bis dahin braucht er aber ja finanzielle Unterstützung. Hartz IV ist abgelehnt worden. Er ist Familienvater mit 3 kleinen Kindern und seiner Frau.

    Können Sie mir sagen, ob er Anspruch auf Krankengeld hat oder an wen ich bzw. mein Sohn sich wenden kann?

    Vielen Dank.

    • user
      Christian Schultz
      am 01.09.2021

      Hallo Barbara, Ihr Sohn sollte sich umgehend an seine Krankenkasse wenden. Es ist gut möglich, dass nun ein Anspruch auf Krankengeld besteht, aber das kann man aufgrund der hier einsehbaren Informationen nicht beantworten.

  • user
    Rita F.
    am 28.08.2021

    Hallo Herr Schultz, ich bin im Sommer 2019 an Krebs erkrankt und war wegen dieser Erkrankung von September 2019 bis November 2020 krank und habe Krankengeld erhalten. Im Dezember 2020 habe ich wieder meinen Dienst aufgenommen. Eine Reha wurde von der Krankenkasse angestoßen und von der Deutschen Rentenversicherung Berlin auch genehmigt. Wegen Corona wurde die Reha mehrfach verschoben und auch der Ort der Reha geändert. Nun soll die Reha mit dem Schwerpunkt Onkologie im September 2021 starten. Leider ist es so, dass ich nach meiner Dienstaufnahme von Vorgesetzten und Mitarbeitern wie Luft behandelt werde und ich systematisch gemobbt werde. Bin selber in Leitungsfunktion und es ist mir eigentlich nicht mehr möglich dort zu arbeiten, ohne krank zu werden. Ich habe eine Schwerbehinderung wegen der Krebserkrankung 80 %, bin 61 Jahre alt, habe zwei Kinder, einer ist noch minderjährig, der andere fängt gerade mit Studium an, der Vater meiner Kinder ist an Corona verstorben. Alles etwas sehr anstrengend. Eine neue Stelle ist nicht in Sicht, aber in meiner alten Dienststelle kann ich auch nicht bleiben, da werde ich verrückt. Was tun? Kann ich mich nach der Reha, bin körperlich ziemlich fit, wegen psychischer Belastungen krankschreiben lassen und dann eventuell den Job kündigen und bis zur Rente ALG beziehen? Habe schon ein schlechtes Gewissen.... Vielen Dank für eine Rückmeldung.

  • user
    Blackfairy
    am 24.08.2021

    Hallo Hr. Schulz, seit November 2020 bin ich krankgeschrieben, Ende November wegen Hallux valgus rigidus mit Pseudarthrose operiert worden. Die OP wurde nicht richtig ausgeführt. Anfang Februar kam ich zur Kontrolle in eine andere Klinik. Dort teilte man mir mit, dass die Titanplatte mit 2 Schrauben nicht fest sei und eine erneute OP angeraten ist. So wurde ich noch einmal operiert. Die OP verlief gut, doch ich kann nun nur noch kurze Strecken gehen bevor der Fuß schmerzt. Im Fuß befinden sich jetzt 3 Titanplatten und 14 Schrauben. Durch die Bewegungseinschränkung und längere Immobilität fällt mir das Laufen noch schwerer. Der rechte Fuß ist ebenso mit Hallux valgus und Pseudarthrose eingeordnet und muss wegen übereinanderliegenden Zehen operiert werden. Desweiteren wurde mir schwere Arthrose in beiden Knien mit Schwellungen diagnostiziert. Im linken Knie zusätzlich Knorpel- und Meniskusschaden. Vermutlich bedeutet dies weitere Operationen. Seit meinem 43. Lj. habe ich Arthrosen. Wurde auch in der Hüfte festgestellt. Impingement Schulter, Zervikobrachiale Schmerzen, Stenose der Foramina Intervertebraia knöchern, chronische psychische Schmerzstörung, Karpaltunnelsyndrom beidseitig weiter fortgeschritten mit Schmerzen auch im Ruhezustand und Rezidivierende depressive Störung mittelschwere Episode kommen noch als weitere neuere Diagnosen hinzu. Vermutlich werde ich in der nächsten Zeit nicht in der Pflege arbeiten können. Eine REHA, die vom Hausarzt (auf meine Anfrage einer Befürwortung) beantragt wurde, ist bewilligt. Ab Oktober für 3 Wochen. Im Vordergrund steht eine orthopädische REHA mit Psychosomatik. Habe ich eine Chance auf EMR? Was kann ich tun, wenn nicht? Bin jetzt 58 Jahre alt.

    • user
      Christian Schultz
      am 25.08.2021

      Hallo, es ist leider unmöglich, Ihre Chancen auf eine EM-Rente zu beziffern, ohne die Befundberichte Ihrer Ärzte zu kennen. Bedenken Sie, dass eine volle Erwerbsminderungsrente nur bewilligt werden kann, wenn Sie dauerhaft - länger als 6 Monate - weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Egal, in welchem Beruf. Das ist eine sehr hohe Hürde.

      Falls Sie einen Schwerbehindertenausweis haben, könnten Sie (je nach Jahrgang) mit ungefähr 62 eine Altersrente mit Abschlägen beziehen, mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-rente-und-behinderung

      Ich empfehle Ihnen aber eine persönliche Beratung.

  • user
    Patrick
    am 06.08.2021

    Ich habe eine Frage. Ich hatte eine SMD Untersuchung. „Ergebnis erheblich gefährdet bzw. Gemindert. „

    Es kann ein Schreiben. In dem drin steht das“Die Knappschaft darf versicherte, die einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Reha gestellt haben, in ihren Gestaltungsrecht einschränken, wenn deren Erwerbstätigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist.“

    Stimmt das? Ich habe jetzt Angst und meine psychische Problem werden seit dem Schreiben mehr.

    Und es steht.

    „Bringt die Maßnahme nicht den gewünschten Erfolg, gilt Ihr Antrag als Rentenantrag. Hier benötigen Sie ebenfalls unsere Zustimmung, wenn Sie diesen zurücknehmen, eine andere Rentenart wählen oder den Rentenbeginn verschieben wollen.“

    Stimmt das so auch? Ich will doch gesund werden und hahe noch Anspruch auf Krankengeld und will irgendwann nach der psychische Krankheit wieder arbeiten gehen und Nicht in Rente! Ich bin erst 35, aber so werde ich doch nicht gesund. Ich zittere gerade so! Können Sie mir bitte eine Antwort geben, ob das so rechtens ist.

    Ich habe eigentlich noch 1 Jahr Anspruch auf Krankengeld und mein Arzt sagt, dass es ein längerer Prozess ist, aber die Chance auf Heilung da ist. Ich bin gerade fix und fertig

    Bitte Herr Schulz

    • user
      Christian Schultz
      am 06.08.2021

      Hallo Patrick, die Krankenkasse hat tatsächlich während des Bezugs von Krankengeld das Recht, Sie zu einer Reha aufzufordern. Innerhalb von 10 Wochen müssen Sie dann bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag stellen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/kann-die-krankenkasse-mich-zur-reha-zwingen

      Sollte hier festgestellt werden, dass Sie dauerhaft täglich weniger als drei Stunden arbeiten können, würde es auf eine EM-Rente hinauslaufen.

      Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich persönlich beraten lassen. Schon deswegen, damit Sie im Kampf mit der Krankenkasse nicht allein sein.

  • user
    Anemone
    am 26.07.2021

    Hallo Herr Schultz,

    herzlichen Dank für Ihre hilfreichen Informationen!

    Nun habe ich noch eine weitere Frage:

    Ich habe eine Reha, nach Aufforderung durch die Agentur für Arbeit gestellt und genehmigt bekommen. Nun weiß ich gar nicht, ob ich diese aus gesundheitlichen Gründen antreten kann. Dies würde der mich behandelnde Arzt auch entsprechend bescheinigen. Welche Konsequenzen würden sich daraus ergeben? Was ist, wenn ich in absehbarer Zeit nicht rehafähig bin bzw. werde ? Ich habe einen Antrag auf EM-Rente gestellt. Die DRV will das Ergebnis der Reha abwarten.

    Nochmals vielen Dank!

    • user
      Christian Schultz
      am 28.07.2021

      Hallo, das kann in jedem Einzelfall etwas anders sein. Eine Reha sollten Sie aber niemals absagen, ohne vorher mit der Arbeitsagentur darüber zu sprechen. Vielleicht ist es ja möglich, dass die Maßnahme ambulant erfolgt.

  • user
    Bakkim
    am 26.07.2021

    Hallo, ich bin erstaunt, wie vielen Mitmenschen es ähnlich geht wie mir!

    Ich bin 57 (41 Jahre lückenlos gearbeitet und RV gezahlt!) und befinde mich nun seit Sept 2020 in AU. Reha absolviert, Au weiter, 3-6 Std Max auf dem allgemeinen Arbeitsmaekt mit leichten Arbeiten und mit vielen Auflagen!

    Nun unerwartet Kündigung erhalten, Krankengeld läuft noch bis Mrz 2021! Da ist auch Kündigungstermin! Abfindung soll ich bekommen!

    Ich möchte EM stellen! Darf ich jedoch wegen Zurückforderung Abfindung noch nicht!

    Gehe 2 Monate bevor das Krankengeld ausläuft, im Januar zur BA mich arbeitslos ODER KRANK melden????

    Muss ich erst die Abfindung aufbrauchen?

    Muss ich die weitere Krankmeldung an KK oder direkt an BA geben??? Ich bin ja dann weiterhin krank!

    Stimmt es, dass man bei EM-Antrag bei Arbeitslosigkeit immer in die volle EM und keine halbe EM kommt?

    Gruß und danke vorab schon mal!

    Schön, dass es noch Menschen wie Sie gibt

    Ihre

    Bak Kim

  • user
    Martin
    am 22.07.2021

    Hallo Herr Schultz,

    ich habe mal eine Frage zu meinem Sachverhalt.

    Ich bin nun schon 16 Monate durchgehend AU, die GKV hat mich zur Reha aufgefordert, der Antrag bei der DRV ist gestellt.

    Ich bekomme noch maximal bis Mitte September 2021 Krankengeld.

    Wie ist es, wenn das Krankengeld dann ausläuft? Kann ich dann ab Mitte September bei der Agentur für Arbeit nahtlos Arbeitslosengeld bekommen (ALG Anspruch besteht)?

    Es wäre dann bis zum Beginn der Reha, dann würde es wohl Übergangsgeld von der DRV geben. Danach, sofern arbeitsfähig entlassen, wieder Arbeitslosengeld?

    Vielen Dank im Voraus.

  • user
    Jochen
    am 21.07.2021

    Guten Tag Herr Schultz,

    ich habe Ihre Bücher "Früher in Rente ohne Abschläge" und "Am Ende vom Krankengeld" gelesen und diese haben mir sehr geholfen. Schönen Dank für die vielen Informationen und Ratschläge!

    zu meiner Situation:

    Seit Ende Juli 2020 bis heute bin ich aufgrund von Depressionen durchgängig (11 Monate) arbeitsunfähig und habe auch seit dem Zeitpunkt kein Beschäftigungsverhältnis mehr. Zuletzt habe ich einen Klinikaufenthalt beendet und ab nächsten Monat den Termin für eine Rehabilitation.

    Nach dem Krankengeld folgt das Übergangsgeld. Die Anträge habe ich gestellt.

    Aus der Reha werde ich entweder arbeitsfähig, mit einer Arbeitsfähigkeit zw. 3 - 6 Stunden oder arbeitsfähig mit weniger als 3 Stunden entlassen. Ich bin 60 Jahre alt und strebe den vorgezogenen Ruhestand mit 63 an.

    Meine Fragen:

    1. Das Ergebnis der Reha ist offen. Sollte ich mich dennoch schon jetzt (vor der Reha) bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden?

    2. Ist es ratsam während der Zeit in der Reha die Krankmeldungen des Arztes, der mich bisher behandelt hat, "nahtlos" fortzuführen?

    3. Werden nach der Reha automatisch die Arbeitsunfähigkeit und das Krankengeld noch für eine Zeit lang fortgeführt?

    4. Sofern nach der Reha weitere medizinische Maßnahmen angeordnet werden, beziehe ich dann weiterhin Krankengeld bis zur Grenze von 78 Wochen?

    Ich freue mich auf ihre Nachricht.

    Viele Grüße

    Jochen

    • user
      Christian Schultz
      am 21.07.2021

      Hallo Jochen, danke für Ihre nette Rückmeldung.

      Schließt Ihre Reha nahtlos an das Krankengeld an? Um sicherzugehen, sollten Sie sich auch bei der Bundesagentur für Arbeit melden. Die Prüfung dort dauert eine Weile, und Sie wollen nach der Reha ja nicht ohne Geld dastehen. Bei der BA meldet man sich normalerweise rund zwei Monate vor dem Ende des Krankengeldes. Während der Maßnahme werden Sie in der Regel dort krankgeschrieben. Ist das nicht der Fall, kann das noch über den Hausarzt erfolgen.

      Während der Reha gibt es Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung. Anschließend melden Sie sich dann wieder direkt bei der Krankenkasse, wenn die 78 Wochen noch nicht ausgeschöpft sind.

      Wie ich an dieser Stelle immer sage: Bitte lassen Sie sich am besten persönlichen beraten. Dann minimieren Sie das Risiko, dass etwas Wichtiges übersehen wird.

  • user
    Ozcan
    am 18.07.2021

    Hallo

    -Nach Aussteuerung ich habe mich beim arbeitsamt gemeldet und ich bekomme Geld nachtlosickeit.

    -12 Monaten habe ich recht auf arbeitslosengeld!

    -Nach 11 Monaten eine Reha angefangen! Also noch 1 Monate geblieben

    Morgen ist meine letzte Reha Tag.

    Die arztin hat mir gesagt, daß ich schon eine Erwerbsminderung antrag stellen weil ich werde unter 3 Std entlassen

    Meine Frage ist:

    -Von wem ich bekomme dann Nach Reha weiter Geld?

    • user
      Christian Schultz
      am 19.07.2021

      Halo Ozcan, wenn das ALG ausgeschöpft ist, können Sie unter Umständen übergangsweise Geld vom Jobcenter bekommen. Zumindest so lange, bis die EM-Rente bewilligt wird.

  • user
    Ertan
    am 13.07.2021

    Hallo, ich bin seit 27.1.21 krankgeschrieben und seit 3.3 bekomme ich Krankengeld, bin 35

    Ich habe im Oktober 20 eine Reha selbst beantragt war aber normal ALG1, auf Grund Corona wurde die immer wieder verschoben.

    Letzte Woche wurde mir gesagt, dass ich Anfang Oktober die Reha antreten kann. Jetzt kam ein Brief ich muss am 18.8.21 die Reha antreten, aber in einem anderen Haus. Ich wollte nach Konstanz und das wusste auch die DRV und jetzt soll ich nach Gailingen.

    3 frage.

    1.) wenn ich danach noch krank bin, aber ich nicht unter die EM Falle bekomme ich weiterhin mein Krankengeld, Max bis 21.7.22 (78 Wochen)?

    2.) kann ich Widerspruch einlegen, weil es ein anderer Rehaort ist und kann ich den Termin verschieben? Ich wollte Oktober, weil es da mir immer psychisch schlecht geht (beide Eltern in Oktober verloren). Habe kein Dispositionsrecht, da die Reha vor AU gestellt wurde.

    3.) im Moment macht die Krankenkasse kein Stress, weil ich mich selbst um Reha, Therapie, KG und sonstigstes kümmere.

    Soll ich Sie trotzdem informieren wie es mir geht? Und auch informieren, dass ich Termin verschieben will? Mit der Begründung das mir Oktober lieber ist.

    Oder soll ich das am Donnerstag dem Medizinischen Dienst sagen, meine erste Untersuchung in der AU

  • user
    Katrin Blanck
    am 02.07.2021

    Ich würde aus der psychomatische Reha entlassen .unter 3 Stunden und Leistungsvermögen nicht mehr vorhanden .das war Juli 2020 leider brauchte mein Reha Bericht 7 Mantel bis dieses Jahr Februar bis er da war und im November letztes Jahr habe ich ein Antrag auf EU Rente gestellt .Vor 2 Wochen kam eine Ablehnung von der Rentenversicherung soll 6 Stunden arbeiten .mein Reha Bericht wurde garnicht beachtet kam im Wortlaut garnicht vor ? Habe gleich Wiederspruch eingelegt .was kann ich noch tun bin schwer depressiv und Persönlichkeit Störung .

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Katrin

    • user
      Christian Schultz
      am 02.07.2021

      Hallo Katrin, das ist natürlich erst einmal verwunderlich, dass Ihr letzter Reha-Bericht auf den ersten Blick gar keine Beachtung gefunden hat. Wie es dazu gekommen ist, lässt sich eigentlich nur anhand von Akteneinsicht nachvollziehen. Daher empfehle ich Ihnen, dass Sie sich Unterstützung holen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Karin Rumprecht
    am 19.06.2021

    Hallo Herr Schultz, hier meine Frage, ich bin seit 09.2020 AU, habe jetzt , auf Verlangen der KK eine Reha begonnen, denke das ich AU aus der Reha entlassen werde. Ich habe noch ca. 9 Monate KG Anspruch, bekomme ich also anschließend wieder KG? Sollte ich dann EM Rente beantragen oder erst auf eine Aufforderung durch die KK warten??

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen MfG Karin aus Hasenthal

    • user
      Christian Schultz
      am 22.06.2021

      Hallo Karin, ob Sie nach der Reha noch Krankengeld erhalten, hängt von dem Entlassungsbericht ab. Wenn Sie als erwerbsgemindert eingeschätzt werden, wird die Kasse Sie wohl zum Rentenantrag auffordern. Falls nicht, gibt es weiterhin Krankengeld.

      Zu welchem Zeitpunkt der Antrag zur EM-Rente günstig ist, kann man nicht allgemein beantworten. Daher empfehle ich Ihnen in jedem Fall eine individuelle Beratung.

  • user
    Mary
    am 14.06.2021

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Werde morgen gleich zum Beratungszentrum gehen.

    • user
      Christian Schultz
      am 14.06.2021

      Am besten vorher anrufen. Wegen der ganzen Corona-Geschichte wird zurzeit noch überwiegend ausschließend nach Termin beraten.

  • user
    Mary
    am 14.06.2021

    Hallo Herr Schulz,

    ich bin seit 03. 2020 durchgehend AU und wurde arbeitsunfähig aus der Reha entlassen. Nach 2 Wochen begann die Wiedereingliederung und musste diese am 2. Tag krankheitsbedingt abbrechen. Bis dahin zahlte die DRV Übergangsgeld. Am Tag nach dem Abbruch erhielt ich von meiner Neurologin wieder eine AU-bescheinigung. Zahlt die KK jetzt wieder Krankengeld? Übrigens bekam ich am gleichen Tag auch die Kündigung vom Arbeitgeber, mit der Begründung, dass ich nicht mehr geeignet bin für diese Tätigkeiten....und nicht mehr planbar für den AG bin.

    Heute kam der Abschlussbericht von der Rehaklinik mit der niederschmetternden Einschätzung, dass ich mindestens 6 Stunden und mehr arbeitsfähig bin. Noch beim Entlassungsgespräch beharrte ich darauf, dass in diesem Bericht auch stehen soll, dass ich damit nicht einverstanden bin.

    Meine Ärztin war entsetzt von dieser Einschätzung der Rehaärzte und ist überzeugt, dass ich gar nicht mehr arbeiten könne und möchte den MDK mit einbeziehen. Dies hat sie auch auf die heutige AU- verlängerung vermerkt. Ist das der schlüssige Weg für mich ? Ich bin total verunsichert wie es weitergehen kann. Das Krankengeld würde ich noch bis September erhalten und dann .... ?

    Können Sie mir einen Tipp geben?

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen und sonnige Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 14.06.2021

      Hallo Mary, nach dem Übergangsgeld gibt es wieder Krankengeld - vorausgesetzt, es besteht noch ein Restanspruch.

      Zu Ihren weiteren Fragen kann ich mich nicht äußern. Eine richtige Beratung bieten wir beim SoVD nur persönlich bzw. telefonisch an. Und dann auch immer anhand Ihrer Befundberichte.

  • user
    Helge Weber
    am 13.06.2021

    Hallo, eine kurze Frage: Ich beziehe momentan Krankengeld seit August 2020, KK hat mich zur Reha aufgefordert, parallel läuft ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Vor einigen Tagen positiver Bescheid über ein 5 wöchige Reha Ende Juni. Ich hatte 2013 eine sehr schwere Herz-OP mit MRSA und 6 Vollnarkosen in 6 Wochen. Deshalb habe Angst vor Corona-Ansteckung in der Reha. Muß ich die Reha antreten oder kann sie verschoben werden aufgrund meiner Ängste bis Corona-Epidemie vorbei ist?

    Mit frdl Grüßen

    Helge Weber

    • user
      Christian Schultz
      am 14.06.2021

      Hallo Helge, grundsätzlich müssen Sie eine Reha absolvieren, wenn die Krankenkasse das will. Aber über die Form der Maßnahme lässt sich in der Regel diskutieren. Melden Sie sich am besten bei Ihrer Krankenkasse und der Rentenversicherung und besprechen Sie, welche Möglichkeiten es gibt - möglicherweise können Sie die Reha ja ambulant durchlaufen.

  • user
    Melanie Krause
    am 09.06.2021

    Hallo.

    Ich bin aktuell in reha, diese habe ich aus der Arbeitsfähigkeit heraus angetreten. Seit der letzten reha beziehe ich eine teilweise und unbefristete EM- Rente. Im Entlassungsber nächste Woche wird nach einer erneuten Testung hier eine grundsätzliche Arbeitsfähigkeit von immer noch 3-6h täglich attestiert werden, aber mit Einschränkungen, bei denen fraglich ist, ob sie umsetzbar sind. Die Ärztin will mich als Aktuell arbeitsunfähig entlassen, da ich auf keinen unter den bestehenden Bedingungen meine Tätigkeit antreten soll.

    Ich werde am 15.6. Entlassen und habe formal dann bis zum 18.06. Urlaub. Am 17.6. findet ein Gespräch statt mit meinem direkten und übergeordneten Vorgesetzten und unserer BEM. Danach habe ich einen Termin bei unserem BÄD.

    Meine Frage ist nun, ob ich mich besser am Tag nach der Heimreise krank schreiben lassen soll oder aber den Urlaub antreten und auf ein gutes Gespräch hoffen. Was wäre, wenn ich de Urlaub nähme und mich dann doch danach wieder krank melden müsste, weil am 17.6. Keine Lösung gefunden wird?

    • user
      Christian Schultz
      am 10.06.2021

      Hallo Melanie, solche Fragen können wir leider nicht hier im Forum beantworten. Dazu ist eine vollständige Auswertung Ihrer Situation erforderlich, das machen wir nur im Rahmen unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Ozcan
    am 03.06.2021

    Hallo

    Arbeitsamt wollte dass ich eine reha beantragen und habe ich das gemacht. Fur 5 Wochen, ambulante reha bewilligt.

    Ich bin jetzt schön zweite Woche dort

    Kann ich mich vielleicht während der Reha krank schreiben lassen?

    Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 04.06.2021

      Hallo, wenn sie die Reha aufgrund einer anderen Erkrankung nicht weiterführen können, geht das natürlich. Aber vielleicht gibt es die Möglichkeit, dass Sie die Reha doch noch zu Ende führen, sprechen Sie am besten mit der Klinik.

  • user
    Markus S.
    am 27.05.2021

    Hallo Herr Schultz,

    mir wurde gekündigt und ich wurde noch vor dem "letzten Arbeitstag" krank. Ich habe zwar einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt, bekomme aber seither von der KK Krankengeld. (seit 10 Monaten) Inzwischen habe ich bzw. mein Arzt bei der DRV eine Reha beantragt, die ich jetzt auch durchgeführt habe und in dieser Zeit von der DRV Übergangsgeld bekomme. Ich wurde jetzt arbeitsunfähig entlassen laut Formular G0833 mit dem Verweis: Stufenweise Wiedereingliederung wurde NICHT eingeleitet weil die tägliche Mindestarbeitszeit von 2 Stunden innerhalb von 4 Wochen NICHT erreichbar ist! Was ist zu tun? Erhalte ich in diesen Wochen weiter von der DRV Übergangsgeld? Oder benötige ich gleich ab dem nächsten Tag vom Arzt eine Krankmeldung, dass ich wieder von der KK Krankengeld erhalte oder muss ich mich beim Arbeitsamt arbeitslos melden? Wenn die DRV weiter Übergangsgeld bezahlt läuft das weiter oder muss extra beantragt werden? Wie sieht es dann nach den 4 Wochen aus?

    Im Voraus schon mal Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 27.05.2021

      Hallo Markus, nach Ende der Reha gibt es kein Übergangsgeld mehr. Sie müssen dann wieder Krankengeld beziehen - und sich natürlich dafür weiterhin krankschreiben lassen. Wenn die DRV der Ansicht ist, dass Sie dauerhaft nicht erwerbsfähig sind, werden Sie von der Krankenversicherung ziemlich sicher zum Antrag für eine EM-Rente aufgefordert.

      Aber das sind alles nur Aussagen zum üblichen Prozedere. Jeder Fall ist anders, Sie sollten sich individuell beraten lassen.

  • user
    Rrahmani
    am 14.05.2021

    Hallo ,ich bin 61 jahre ich war in Rehaklinik wegen Rückenbeschwerden 3 woche ,in Entlassungsbericht steht dass ich kann arbeiten nicht schwere Arbeit. Sonder mitelschwer .Was bedeutet das.Ich arbeite in Fabrik.

    Viele danke!

    • user
      Christian Schultz
      am 14.05.2021

      Hallo, dann sind die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente vermutlich nicht erfüllt.

  • user
    Jan
    am 24.04.2021

    Hallo , ich bin seit 6 Monaten Krankgeschrieben ( Wirbelsäule) und befinde mich derzeit in einer 3 Wöchigen Rehe ,vom Hausarzt empholen, und bekomme während der Rehe Übergangsgeld. Unter welchen Gegebenheiten erhalte ich wird nach der Reha wieder Krankengeld gezahl? Gehe davon aus daß ich vorerst weiterhin arbeitsunfähig bin undnoch weitere Anwendungen bzw. Behandlungen benötige ,um die erstrebte Wiedereingliederung anzugehen.

    Vielen Dank für Ihre Mühe

    • user
      Christian Schultz
      am 26.04.2021

      Hallo Jan, wenn im Abschlussbericht steht, dass Sie weiterhin arbeitsunfähig sind, wird es erst einmal weiter Krankengeld geben.

  • user
    Bettina
    am 23.04.2021

    Guten Tag

    Ich war2020 von Mai bis November 6,5 Monate krankgeschrieben mit Depressionen. Hatte begleitend auch Psychotherapie..Bereits 2012 und 2019 hatte ich Rehaanträge gestellt, die abgelehnt wurden, weil ich mich immer zur Arbeit geschleppt habe und wenig krankgeschrieben war. Ich hatte erneut mit der Hausärztin einen Rehaantrag im September 2020 gestellt. Nun wurde sofort durch die Rentenversicherung Bund dem Antrag im September stattgegeben. Die Reha war bewilligt, nun lag es an der Klinik einen Termin zu vergeben. Die Hausärztin drängte mich im Oktober zur Wiedereingliederung. Dieses hab ich brav gemacht bis Ende November und bin dann in den Urlaub. Danach im Januar schleppte ich mich wieder zur Arbeit und versuchte mit Blick auf die Reha durchzuhalten.

    Die Reha läuft seit Mitte März 2021. 5 Wochen und eine zweiwöchigen Verlängerung. Ich bin als Arbeitsfähig in die Reha gegangen. In meiner Zeit der Reha wechselten nach 3 Wochen die Psy Therapeuten, wegen Urlaub. In den Gesprächen mit der zweiten Therapeutin wurde deutlich, dass die Arbeitsbelastung zu hoch war und auch bleiben wird. Ich wurde zunächst so beraten, dass ich nach der Reha für einige Monate AU sein würde um mich auf dem Arbeitsmarkt neu umzuschauen. Als ich erwähnte, das ich schon eine Wiedereingliederung hatte, änderte sich der Inhalt in der dritten Beratung. Die Psy gab an, dass sie davon ausging, dass ich bei der hohen Arbeitsbelastung und anderer Faktoren in der Vergangenheit natürlich krank in die Reha gekommen zu sein. Nun also hieß es, ich könne nicht AF in die Reha und AU herauskommen. Ich soll wieder an die Arbeitsstelle und der Betriebsarzt soll eine BEM Anpassung empfehlen in einem BEM ohne Wiedereingliederung. Und eine erneute AU sogleich nach der Reha würde auch nicht gehen aus der Diagnose.

    Ich bin 61,5 Jahre alt. Habe bisher 43,8. Jahre gearbeitet.

    Welche Möglichkeiten habe ich bezüglich einer AU zum Krankheitsbild?

    Welche Schritte muss ich gehen für eine (teil) EU-Rente?

    Kann ich auf die Prognose in dem Entlassungsbericht der Reha einwirken, wenn ja, wie?

    Vielen Dank für Ihre Zeit

    • user
      Christian Schultz
      am 23.04.2021

      Hallo Bettina, bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier im Forum keine individuelle Beratung leisten können. Dafür sind meine Kollegen da: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

      Aus der Ferne - ohne die Befundberichte Ihrer Ärzte - kann man nicht beurteilen, welche Aussichten Sie bei einem Antrag zur EM-Rente hätten.

  • user
    Sylke
    am 16.04.2021

    Hallo, ich bin seit dem 16.01 2020 wegen Erschöpfung und später Depression krank geschrieben. Ich habe selber eine Reha beantragt. Nachträglich hat die Krankenkasse mein Gestaltungsspielraum eingeschränkt. Nun in der Reha wird mir gesagt das ich eine Woche früher abreisen soll. Es wird empfohlen mich in eine stationäre Akkuttherapie zu begeben. Bin ich verpflichtet der Empfehlung Folge zu leisten? Welche Auswirkungen hat eine Ablehnung. Kann ich in der Reha noch irgendwas klären? Ich bin zu Hause in psychotherapeutischer Behandlung. Hier waren immer 3 Psychotherapeutische Behandlungen an einem und das 2x in der Woche. Ich habe mehrfach gesagt, das mir das zu viel wird, aber geändert hat sich nix. Bis dann mein Körper heftig mit einem Zusammenbruch reagierte. Und jetzt heißt es das kann in der Reha nicht geschafft werden.

    Noch kurz zur Info. Ich hatte voriges Jahr bereits eine orthopädische Reha.

    Was kann ich jetzt tun?

    • user
      Christian Schultz
      am 16.04.2021

      Hallo Sylke, das ist eine schwierige und komplexe Situation. Dem können wir hier im Forum nicht gerecht werden. Bitte wende Dich an unsere sozialrechtliche Beratung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Christina Dreher
    am 10.03.2021

    Hallo ich bin im Juni 2020 operiert worden menignom kopf im juli stellte meine Ärztin den reha antrag habe bis heute nichts gehört. Schrieb eine Email und hab angerufen nix.die meisten sagen dafür gäbe es keine reha..hat das vielleicht auswirkungen später auf meine EM rente?ich schaffe jezt nicht einmal die anforderungen der Krankengymnastik. Und habe die schon seit ich aus der klinik bin mit unterbrechung wegen trombose. Vielen dank

    • user
      Christina Dreher
      am 10.05.2021

      Hallo ich war Jetzt vom 6.4.bis 4.5.2021 in der Reha 4Wochen und wurde als Arbeitsunfähig entlassen ,und mir wurde vom Arzt in der Reha gesagt ich soll die Erwerbsminderungsrente beantragen .Meine Hausärztin schrieb mich weiter hin Krank .Meine Frage : bekomme ich weiter Krankengeld oder muss ich Jetzt schon Rente beantragen ? hab die 72 Wochen Krankengeld noch nicht voll ausgeschöpft.

    • user
      Christian Schultz
      am 11.05.2021

      Hallo Christina, dann bekommen Sie weiterhin Krankengeld.

  • user
    Posern Ralf
    am 08.03.2021

    Ich habe eine Frage:

    Ich habe von der Krankenkasse eine psychosomatische Reha bekommen 5 Wochen!

    Ich habe die Möglichkeit die Altersrente für Schwerbehinderte GDB 50 zu beantragen seit Januar dieses Jahr mit Abschlag von 10.8 Prozent Prozent!

    Ich bin 61 Jahre alt.

    Kann ich trotzdem gezwungen werden die EM Rente teilweise beantragen zu müssen, wenn der Reha Bericht negativ ausfällt, oder kann ich selbst entscheiden, welche Rente günstiger für mich ist !

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 09.03.2021

      Hallo Ralf, da bin ich mir nicht ganz sicher. Die Krankenkasse fordert ja auch gern mal zur Reha auf, wenn das Krankengeld schon fast abgelaufen ist. Dann geht es darum, nachträglich Geld von der Rentenversicherung zurück zu bekommen.

      Deshalb kann ich mir vorstellen, dass es hier ähnlich sein kann. Sie könnten dann wohl in Altersrente gehen, aber vielleicht will sich die Kasse durch diesen Schritt mögliche Zahlungen seitens der DRV sichern. Am besten einmal persönlich beraten lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    M. Hoffmann
    am 01.03.2021

    Ich bin von mir aus zur Reha wo ich momentan noch bin war davor krankgeschrieben. Wie geht es weiter wenn ich arbeitsunfähig entlassen werde? Bekomme ich weiter Krankengeld.?? Oder wenn ich arbeitsunfähig unter 3 Stunden entlassen werde muss ich Erwerbsminderungsrente beantragen?? Aber was wenn die abgelehnt wird.. Bekomme ich bis das geregelt ist weiter mein Krankengeld.?? Ich bin etwas durcheinander wie es danach weiter geht..

    Vielen Dank im voraus..

    M. Hoffmann

    • user
      Christian Schultz
      am 01.03.2021

      Hallo, wer als dauerhaft erwerbsgemindert aus der Reha entlassen wird, wird unter Umständen zum Rentenantrag gezwungen - das kommt darauf an, ob die Krankenkasse das sogenannte "Gestaltungsrecht" eingeschränkt hat.

      Wir können hier nicht alle Fragen beantworten, melden Sie sich gern bei unseren Sozialberatern: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Hans
    am 01.03.2021

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    Ich bin seit September 2018 AU, befinde mich seitdem in psychotherapeutischer Behandlung und bezog seit Oktober 2018 Krankengeld. Im November 2019 forderte mich die Krankenkasse auf, eine Reha zu beantragen oder einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Ich habe die Reha beantragt und diese wurde auch genehmigt. Mein Aufnahme in der Klinik wäre im März 2020 gewesen, diese wurde aber aufgrund der Corona-Pandemie auf unbestimmte Zeit verschoben. Ende März 2020 wurde ich von der Krankenkasse ausgesteuert, musste mich, weil mir meine Firma gekündigt hatte, bei der AFA melden und erhielt seitdem Nahtlosigkeits - Alg1 nach §145. Im Februar 2021 konnte ich dann meine psychosomatische Reha in einer Klinik der Deutschen Rentenversicherung endlich antreten. Heute war Nachsorge-Visite und meine Stationsärztin erörterte mir, dass ich zwei Wochen Verlängerung erhalte, dann nach 7 Wochen AU entlassen werde und ich, von hier aus beantragt, in einer psychiatrischen Tagesklinik weiterbehandelt werden soll. Langfristig gesehen soll ich ihrer Meinung nach aber in ca. 1 1/2 bis 2 Jahren, dann werde ich 63, wieder arbeiten können, damit fällt die Aussicht auf Erwerbsminderungsrente wohl eher kärglich aus. Für mich stellt sich die Frage, wer jetzt für meinen Monatsunterhalt aufkommt. Bei der Krankenkasse bin ich noch innerhalb der Blockfrist ausgesteuert und ich weiß nicht, wie ich der Agentur für Arbeit nun nach der Reha gegenübertreten soll, da ich über 58 Jahre alt bin könnte ich nach der Reha eigentlich noch über ein Jahr Alg1 beziehen. Wie kann ich Fehler meinerseits verhindern? Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mich hier mit Ihrem Rat unterstützen könnten.

    • user
      Christian Schultz
      am 01.03.2021

      Hallo Hans, ohne die Unterlagen einzusehen, können wir Ihren Fall nicht seriös bewerten. Falls Sie die Reha tatsächlich als dauerhaft erwerbsgemindert beenden, würde es wohl auf die EM-Rente hinauslaufen. Schauen Sie am besten einmal in Ihre letzte Renteninformation - da bekommen Sie zumindest einen Eindruck, wie viel Geld Sie hier bekommen würden.

      Für alle weiteren Fragen empfehle ich Ihnen aber eine persönliche Beratung.

  • user
    Jörg Schwedler
    am 01.03.2021

    Ich musste auf Aufforderung der KK eine Reha machen und bin mit AU bis auf Weiteres Entlassen worden. Von welcher Stelle erhalte ich nun den Reha Bericht, woraus ich nun entnehmen kann wieviel Std ich arbeiten kann ? Von der Klinik , KK oder RV ?

    Besten Dank

    Jörg Schwedler

    • user
      Christian Schultz
      am 01.03.2021

      Hallo Jörg, den Bericht selbst bekommen Sie in der Regel nicht automatisch. Der SoVD fordert diese Berichte für seine Mitglieder direkt bei der Deutschen Rentenversicherung an. Versuchen Sie am besten Ihr Glück. Falls es nicht klappt, gehen Sie über den SoVD.

  • user
    Christian Schultz
    am 25.02.2021

    Hallo Ralf, grundsätzlich ist es korrekt: Die Krankenkasse darf Sie in dieser Situation zur einer Reha "zwingen". Aber das heißt nicht, dass man in bestimmten Situationen nicht mit der Kasse verhandeln und individuelle Lösungen verfolgen kann.

    Meine Empfehlung: Versuchen Sie mit der Krankenversicherung zu klären, ob Sie die Reha nicht erst nach der weiteren Therapie mit dem Psychologen angehen dürfen. Unabhängig davon rate ich Ihnen aber auf jeden Fall, dass Sie sich auch sozialrechtlich helfen lassen. Für alle Fälle.

  • user
    Ralf Butkus
    am 25.02.2021

    Guten Tag Herr Schultz,

    ich bin 58 Jahre und bekomme seit Oktober 2020 wegen psychischer Erkrankung Krankengeld. Nach langem suchen und telefonieren habe ich nun endlich im Februar einen Termin bei einem Psychiater bekommen. Wir haben das "Erst-Gespräch" geführt und ich werde mich auch zukünftig bei ihm behandeln lassen. Eine Diagnose vom Psychiater liegt derzeit noch nicht vor, nur die Diagnose auf der AU von meinem Hausarzt.

    Gestern habe ich nun einen Anruf von meiner Krankenversicherung erhalten in dem mir mitgeteilt wurde, dass man mich zu einer Reha auffordert und mir die nötigen Unterlagen zugeschickt werden.

    Auf meinen Hinweis das der Befund vom Psychologen noch aussteht wurde gesagt, das ein Gutachten vom Medizinischen Dienst der KK vorliegt.

    Frage 1:

    Kann meine KV auf Grundlage eines Gutachten des MDK eine Reha veranlassen bevor ein Befund vom Facharzt vorliegt?

    Frage 2:

    Kann ich nach der telefonischen Aufforderung meiner KV zur Reha, dieser noch durch einen Antrag auf Reha meinerseits bei der RV zuvorkommen um die Möglichkeit auf das Gestaltungsrecht zu erlangen?

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen.

  • user
    Ulrike
    am 23.02.2021

    Hallo - ich habe zwei Fragen, zunächst aber der Sachverhalt: ich werde morgen nach 5 Wochen REHA (DRV) mit 2 wöchiger Verlängerung als "arbeitsunfähig auf absehbare Zeit" entlassen (AU seit 8.5.20). Den Antrag für die REHA hatte ich selbst Mitte letzten Jahres gestellt

    Die Krk hatte im November das Dispositionsrecht nachträglich eingeschränkt, was mich nicht sehr beunruhigt, da ich die Vorgaben zum REHA-Antritt eingehalten habe. Weiter der Text der Krk - und da sind meine Bedenken: 'Falls Ihre Erwerbsfähigkeit dauerhaft gemindert ist, kann der Antrag in einen Rentenantrag wegen verminderter Erwerbsfähigkeit umgedeutet werden. Die Einschränkung Ihres Dispositionsrechts bleibt dann bestehen.'

    Meine Frage(n): was heißt das genau? Und:

    Wie verhält es sich mit einer Umdeutung des Rehanantrages auf Erb.-minderungsrente?

    Ich bewerbe mich bereits jetzt und will auf jeden Fall wieder arbeiten.

    Vielen Dank im Voraus für ihre Mühe.

    • user
      Christian Schultz
      am 25.02.2021

      Hallo Ulrike, das heißt: Wenn die Voraussetzungen für eine EM-Rente vorliegen, müssen Sie diese nun beantragen. Für mich steht noch die Frage im Raum, was "auf absehbare Zeit" bedeutet. Denn für die EM-Rente müssten Sie voraussichtlich dauerhaft (länger als sechs Monate) arbeitsunfähig sein.

      Klären Sie das am besten anhand Ihrer Unterlagen bei meinen Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Andreas
    am 17.02.2021

    Sehr geehrter Herr Schulz,

    ich bin seit dem 3.8.20 krank - fing meine Reha am 13.1 an bis zum 24.2.21. Heute habe ich erfahren, dass ich arbeitsfähig entlassen werde. Ehrlich gesagt fühle ich mich einfach noch nicht stark und fit genug, wieder arbeiten zu gehen. Die Reha habe ich selbst beantragt. Wird es Probleme geben bzgl. Krankengeld? Werde nach der Reha umgehend zu meiner Hausärztin gehen müssen. Zudem habe ich einen Antrag für eine Umschulung erhalten. Wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir helfen könnten.

    Mit freundlichen Grüßen aus Ostwestfalen

    • user
      Christian Schultz
      am 04.03.2021

      Hallo Andreas, die Prognose der Reha bezieht sich normalerweise auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Wenn Sie weiterhin krankgeschrieben sind, sollte die Kasse auch erstmal weiter Krankengeld zahlen.

      Aber wenn es Probleme gehen sollte, lassen Sie sich bitte persönlich beraten: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    udo polte
    am 15.02.2021

    Guten Abend ,

    Ich bin nach 78 Wochen mit der Krankheit psychosomatisch Mittel schwere Depression ausgesteuert worden dann zum Arbeitsamt und beziehe Arbeitslosengeld !

    musste jetzt an einer Reha teilnehmen nach einer Hüft OP. In dieser Reha wurde ich auch psychosomatisch betreut. Der Psychologe hat mir jetzt schon mitgeteilt mit seiner Bewertung dass ich wieder 6 Stunden und mehr arbeiten kann. Wobei ich ihm meinen Standpunkt schriftlich mitgeteilt habe dass dem nicht so der Fall sein wird. Doch bei der Abschlussvisite teilte mir die Chef Ärzte mit , dass sie Der selben Meinung ist , wie der Psychologe und mir kein Gefälligkeitsgutachten ausgestellt würde. Habe aufgrund meiner Arbeitsvermittlerin vom Arbeitsamt einen Erwerbsminderungsantrag gestellt der im nächsten Monat auch zum Termin kommt !

    Wird diese Beurteilung jetzt für mich schädlich sein ?!

    und akzeptieren kann ich nicht dass mir vorgehalten wurde , ich bräuchte ein Gefälligkeitsgutachten !!

    Wie sehen Sie meine Chance bei dem Erstkontakt mit der Psychologin für die Erwerbsminderungsrente ?

    Gruß, Udo

    • user
      Christian Schultz
      am 04.03.2021

      Hallo Udo, das Gutachten der Reha wird mit Sicherheit eine Rolle für Ihren Antrag zur EM-Rente stellen. Bitte lassen Sie sich dazu persönlich beraten: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Anne Teumer
    am 15.02.2021

    Sehr geehrter Herr Schulz,

    mich beschäftigt gerade folgendes:

    Ich bin seit Februar 2020 aus psychosomatischen Gründen krank geschrieben und war aus diesem Grund jetzt wieder zu einer 5 wöchigen Reha (der 3. innerhalb von 4 Jahren).

    Ich bin arbeitsunfähig entlassen worden und in der Checkliste an die DRV wurde "Kurzzeitige Arbeitsunfähigkeit" angekreuzt. Mein Arzt (und auch mein Psychotherapeut) sieht das im Moment noch anders und hat mich weiterhin krank geschrieben. Es gibt leider zu viele Baustellen in meinem Leben. Mich beschäftigt nun die Frage, kann die Krankenkasse die Zahlungen einstellen (auf Grund der Daten aus der Checkliste an die DRV)?

    Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen

    Anne Teumer

    • user
      Christian Schultz
      am 04.03.2021

      Hallo Anne, solange Sie krankgeschrieben sind und den Aufforderungen der Kasse nachkommen (z.B. Reha beantragen), muss grundsätzlich auch Krankengeld gezahlt werden. Natürlich erleben wir bei uns auch immer wieder Fälle, wo die Krankenkasse die Zahlung einstellt - in der Regel kann dieses Problem mit rechtzeitigem Widerspruch gelöst werden.

      Wenn Sie Schwierigkeiten mit so etwas haben, sollten Sie sich jedoch in jedem Fall persönlich beraten lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Michaela
    am 04.02.2021

    Hallo Christian,

    ich bin seit Februar 2020 AU. Im Dezember war ich in Reha für 3 Wochen und bin dort als voraussichtlich AU bis Ende Januar 2021 entlassen worden. Die Einschätzung der Reha war, dass ich danach wieder voll einsatzfähig bin. Bin ich allerdings nicht, was auch der Facharzt so sieht.

    Jetzt zu meiner Frage. Wird die Krankenkasse das Krankengeld einstellen bzw. hat diese die Möglichkeit dazu? Ich würde mich gerne vorher wappnen. Vielen Dank.

    • user
      Christian Schultz
      am 04.02.2021

      Hallo Michaela, relevant ist in dem Entlassungsbericht vor allem, ob die Erwerbsminderung als dauerhaft (länger als sechs Monate) eingeschätzt wird. Wenn das der Fall ist, wird in der Regel die EM-Rente eingeleitet. Aber lassen Sie das Ganze am besten noch einmal individuell prüfen.

  • user
    H-J.Rubens
    am 31.01.2021

    Hallo Herr Schultz,

    Ich finde die Beiträge super und dafür bedanke ich mich ganz herzlich.

    Ich wurde seitens der Krankenkasse aufgefordert ein Rehaantrag mit 10Wochen Frist zu stellen, was ich auch unter Einhaltung der Frist direkt bei der Krankenkasse tat.

    Es folgte die Bestätigung seitens Rentenversicherung und habe danach 5Wochen Reha mit anschließende Verlängerung von 1Woche stationär teilnahm.

    Leider war es für mich aus gesundheitlichen Gründen sehr schwer dort zu fassen und bin arbeitsunfahig sowie im allgemeiner Arbeitsmarkt unter 3h Einsatzfähig entlassen worden.

    Mein Arzt teilt die gleiche Meinung und bin lückenlos weiterhin AU bescheinigt.

    Bin weder von der Krankenkasse noch seitens Rentenversicherung angeschrieben worden wie nun es weitergeht.

    Wird mein Reha-Antrag auf ein Erwerbsminderungsrenten -Antrag automatisch umgewandelt, oder muss ich selber einen neuen Antrag stellen und werden noch weitere Gutachter angehört.?

    Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 01.02.2021

      Hallo H-J., es muss normalerweise noch ein Antrag gestellt werden. Sollten Sie noch nichts von der Krankenkasse gehört haben, können Sie dort ruhig einmal nachfragen.

  • user
    Sabine H.
    am 27.01.2021

    Sehr geehrter Herr Schultz, vielen Dank für Ihre schnelle Anwort! Leider ist ja alles nur mündlich in dem Gespräch gelaufen, mit keiner Notiz. Die Info später war nur telefonisch. Danke auch für den Info- Link.

    Ich möchte noch bemerken: - Es ist toll, dass Sie so verständlich antworten. In dem ganzen Labyrinth der Ämter ist es so schwer sich zurecht zu finden. Man rechnet ja nicht damit längere Zeit krank und damit von den verschiedenen Ämtern, die wie Unternehmen funktionieren, abhängig zu werden. Ihre Bücher sind genauso verständlich und umfassend geschrieben. Dort nachzuschlagen hat mir schon viel erklärt. Danke! Bleiben Sie gesund!

    Sabine H.

  • user
    Sabine H.
    am 27.01.2021

    Sehr geehrter Herr Schulz, ich habe folgende Frage. In Ihrem sehr ausführlichen Bericht und den sehr detaillierten Büchern gehen Sie auch auf die Antragstellung, neben den vielen anderen wichtigen Sachen, einer Reha ein. Ich habe wegen psysischer Probleme schon 3 Wochen nach meiner 1. Krankschreibung, Februar 20, eine Reha beantragt. Ich bin extra mit meinem Mann gemeinsam bei der KK, mit Termin, dazu dort gewesen. Meine zuständige Sachberaterin hatte sofort einen Antrag parat und bot sich an ihn auszufüllen. Dies tat sie dann auch. Ich hatte mir dabei nichts gedacht. Von der Krankenkasse war keine Aufforderung zur Reha erfolgt. Wegen einem familiären Problem mußte ich schweren Herzens den 1. Rehatermin im November 20 verschieben. Daraufhin wies mich die Sachberaterin darauf hin, dass die Verschiebung bei mir nur 1x möglich wäre, weil der Antrag ja von der KK eingeleitet wurde. Den 2. Rehatermin nehme ich natürlich wahr. Jetzt habe ich aber bei Ihnen gelesen, dass falls ich eine Erwerbsminderungsrente beantragt müsste, diese wenn die KK den Rehaantrag gestellt hat dann rückwirkend die DRV mit Übergangsgeld einspringen würde, was ja der KK sehr entgegen kommen würde. Der Betrag aber ja viel geringer wäre. Müßte ich die Differenz denn eventuell zurückzahlen? Und eigentlich stimmt das nicht das die Krankenkasse mich aufgefordert hatte zur Reha, sondern ich bin ja extra hingegangen um den Antrag zu stellen.

    Was kann ich da jetzt tun?

    Vielen Dank für Ihre Mühe!

    Mit freundlichem Gruß

    Sabine H.

  • user
    Heiner Zeiger
    am 23.01.2021

    Guten Tag Herr Schultz,

    seit dem 9.Dez. 2019 bin ich durchgängig aktuell bis zum 01.Feb. 2021 arbeitsunfähig und aufgrund einer Firmenauflösung dann auch seit dem 01.Januar 2020 arbeitslos.

    So hat mich daraufhin die GKV im Sept. 2020 aufgefordert bei der DRV eine REHA zu beantragen um meine Arbeitsfähigkeit möglichst wieder herzustellen. Den REHA Antrag habe ich dann im Dez. 2020 gestellt, so dass er aktuell bearbeitet wird.

    Mir stellt sich nun die Frage was mit dem REHA Antrag bzw. dem Krankengeld passieren würde wenn mein behandelnder Arzt mich nicht mehr weiter über den 01.Feb.2021 hin arbeitsunfähig schreibt.

    Sicher würde ich mich dann arbeitslos/arbeitssuchend melden.

    Ergänzend noch die Anmerkung, dass ich mit dem 01. Juni 2021 den Termin der Altersrente erreichen werde und beabsichtige den entsprechenden Rentenantrag auch zu stellen.

    Danke!

    Viele Grüße

    Heiner Zeiger

    • user
      Christian Schultz
      am 25.01.2021

      Hallo Heiner, bei fehlender Krankmeldung zahlt die Kasse kein Krankengeld mehr. In Ihrem Fall wäre es dann wohl möglich, Arbeitslosengeld zu beantragen - Anspruch haben Sie ja sicherlich. Das sollte dann bis zum Renteneintritt reichen.

      Aber am besten lassen Sie sich noch einmal persönlich beraten. Sie wissen ja: Im Sozialrecht kommt es immer auf die kleinen Details an.

  • user
    Hermann Müller
    am 28.12.2020

    Hallo,

    danke für den guten Beitrag, ich habe auch Ihr Buch gelesen, welches mir sehr gefallen hat.

    1. Mein Arzt und ich haben auf Druck der Krankenkasse, eine Reha beantragt, die auch bewilligt wurde. Ich habe aber keine Aufforderung erhalten, woher weiß ich jetzt ob ich in meinem "Gestaltungsrecht" eingeschränkt wurde?

    2. Egal ob ich nun arbeitsfähig oder dauerhaft arbeitsunfähig entlassen werde (-> EM-Rente Antrag) aber mein Facharzt dies anders sieht, kann er/ich diesbezüglich Widerspruch einlegen?

    3. Ich wurde kurz vor Ende meines Arbeitsverhältnisses arbeitsunfähig und wurde bis jetzt lückenlos arbeitsunfähig geschrieben. Wie wird das Krankengeld nach der Reha berechnet? Ich bekomme jetzt ca. 90% von meinem letzten Nettogehalt.

    LG

    Hermann Müller

    • user
      Christian Schultz
      am 04.01.2021

      Hallo Hermann,

      die Krankenkasse kann das Gestaltungsrecht nur schriftlich einschränken. Wenn sie das tut, steht das irgendwo in einem der Briefe Ihrer Versicherung.

      Ihr Arzt kann keinen Widerspruch einlegen, das können nur Sie selbst. Die Berichte Ihres Arztes könnten Sie dann als "Munition" für die Begründung nutzen.

      Das Krankengeld sollte nach der Reha immer noch so hoch sein wie vorher. Aber bei diesem Punkt bin ich mir nicht sicher.

    • user
      Hermann Müller
      am 06.01.2021

      Hallo Christian,

      danke für deine schnelle Rückmeldung :)

      Wenn das Gestaltungsrecht nachträglich eingeschränkt wurde, müsste ich dann auch schriftlich benachrichtigt werden? Habe nämlich zufällig bei einem Anruf in der Reha-Klink erfahren, dass ich den Termin nicht verschieben kann ohne Zustimmung der Krankenkasse. Wenn die Krankenkasse mich nicht schriftlich aufgefordert hat, wann bzw. wie kann ich der Einschränkung dann widersprechen?

      Sollte ich als "dauerhaft arbeitsunfähig" entlassen werden, könnte ich mich dann trotzdem noch arbeitslos melden und ALG1 beziehen und dann eventuell mich irgendwann wieder arbeitsunfähig (mit Krankengeldbezug) melden?

      LG

      Hermann Müller

    • user
      Christian Schultz
      am 06.01.2021

      Hallo Hermann, ja - das Gestaltungsrecht muss schriftlich eingeschränkt werden. Wenn das der Fall ist, müsstest Du einen Rentenantrag stellen, falls in der Reha herauskommt, dass Dein Restleistungsvermögen unter drei Stunden am Tag liegt.

      Wenn Du Dir in Deiner Situation unsicher bist, am besten anhand der Unterlagen persönlich beraten lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Harald Rasp
    am 18.12.2020

    Hallo ich würde von der Krankenversicherung auf Reha geschickt hatte diese 10 Wochen frist jetzt wurde ich nach der Reha unter 3 Std arbeitsfähig entlassen wie verhalte ich mich jetzt soll ich jetzt erstmal abwarten ob mir die Rentenanstalt einen Brief schreibt oder selbst einen Antrag auf Eu-Rentnerin stellen

    • user
      Christian Schultz
      am 04.01.2021

      Hallo Harald, wenn die Krankenversicherung Sie zur Reha aufgefordert hat, werden Sie mit Sicherheit noch von ihr hören. Ansonsten können Sie auch einfach mal bei beim Rententräger anrufen und nachfragen.

  • user
    Hans-Jürgen
    am 17.12.2020

    Hallo, ich habe selber die Reha angeschoben, die Krankenkasse hat mir in einem Einwurfeinschreiben mitgeteilt das Sie das Gestaltungsrecht beansprucht. Wenn es dazu kommt dann habe ich zu dem Zeitpunkt noch keine 45 Jahre voll. Wenn ich nach der Reha (diese ist ca. 8 Monate später) den Antrag selber stelle wird doch die Berechnung der frühzeitigen Inanspruchnahme um diese 8 Monate nicht angerechnet. Ich verliere so doch 8 Monate x 0,3% Punkte.?

  • user
    FRANK SCHWUDKE
    am 15.12.2020

    Hallo ich war in der Reha ( SELBST BEANTRAGT ) erst wurde der antrag abgelehnt dann für 4 Wochen bewilligt!! Nach der absollvierung der reha kam der entlassungsbericht bis heute (2 MONATE HER ) Keine post von der drv NUN MEINE FRAGE die reha war ohne erfolg !! Wird der reha antrag jetzt automatisch in ein em antrag umgewandelt?? LG FRANK

    • user
      Christian Schultz
      am 16.12.2020

      Hallo Frank, der Antrag zur Reha mündet nur in eine Erwerbsminderungsrente, wenn im Entlassungsbericht steht, dass Sie dauerhaft weniger als drei Stunden arbeiten können. Ein Automatismus erfolgt auch nur, wenn Sie nicht mehr über das "Gestaltungsrecht" verfügen. Da Sie die Reha jedoch selbst beantragt haben, gehe ich in Ihrem Fall nicht davon aus.

    • user
      FRANK
      am 14.03.2021

      Muss ich nun einen Antrag auf EM stellen oder nicht !!! Im entlassungsbericht iist das nicht zu erkennen ??

      Hatte bereits 2016 einen antrag auf Em gestellt abgelehnt -sozial gericht - abgelehnt

      was soll oder kann ich jetzt machen ???

      LG FRANK

    • user
      Christian Schultz
      am 15.03.2021

      Hi Frank, ja - den Antrag müssen Sie selbst stellen.

  • user
    Roschke, Jacqueline
    am 15.12.2020

    Sehr geehrter Herr Schulz,

    mein Reha-Antrag wurde direkt von der Tagesklinik Ende Januar 2020 eingereicht. Das Schreiben von der Krankenkasse habe ich Ende Februar 2020 erhalten, schon mit dem Hinweis, dass bei Verrentung das Krankengeld ab Antrag zurück zu zahlen ist und ich keine Wahl in Bezug auf die Rente habe.

    Wenn ich das richtig verstanden habe in dem Beitrag, wäre das so ja nicht korrekt.

    Sehe ich das richtig oder hat die Krankenkasse das Recht auf ihrer Seite?

    Liebe Grüße Jacqueline

    • user
      Christian Schultz
      am 15.12.2020

      Hi Jacqueline, die Krankenkasse darf auch im Nachhinein das "Gestaltungsrecht" für sich einfordern. Das kommt gar nicht so selten vor. Sollte dann in der Reha rauskommen, dass Sie weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können, würde man Sie zu einem Rentenantrag auffordern.

      Ich kann natürlich nur allgemein antworten. Um sicher zu gehen, sollten Sie aber nochmal einen Experten draufschauen lassen.

  • user
    Rosemarie Bock
    am 16.11.2020

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

  • user
    Christian Schultz
    am 16.11.2020

    Hallo Rosemarie, nicht jede Erwerbsminderungsrente ist so niedrig, dass man sie unbedingt vermeiden sollte. Das muss man sich natürlich immer im Detail anschauen.

    Für die Altersrente nach 45 Jahren kann die EM-Rente zum Problem werden, wenn Sie die Wartezeit noch nicht erfüllt haben. Allerdings haben Sie dann immer noch die Möglichkeit, neben der EM-Rente einen Minijob auszuüben. Wenn Sie hier eigene Rentenbeiträge abführen, zählt das zu den 45 Jahren dazu: www.sovd-sh.de/2020/05/26/45-versicherungsjahre-zaehlt-erwerbsminderungsrente-hier-mit/

    Für eine eventuelle Umwandlung der Reha zur Rente zählt das Antragsdatum. Wie das hier im Einzelfall ausschaut, weiß ich leider nicht. Da empfehle ich Ihnen doch lieber eine individuelle Beratung.

  • user
    Rosemarie Bock
    am 15.11.2020

    Sehr geehrter Herr Schultz, ich habe bereits Ihr sehr aufschlussreiches Buch "Am Ende vom Krankengeld" gelesen, habe aber noch eine Frage zu meiner persönlichen Situation. Ich bin seit August 2019 arbeitsunfähig, nach Aufvorderung der Krankenkasse zur Reha ist diese nun für 5 Wochen bewilligt, der Zeitpunkt der Durchführung steht noch nicht fest. Laut Rentenbescheid wäre eine EM-Rente um ca.88,-€ höher als die Regelaltersrente, die ich zum 01.07.2022 beziehen würde. Folglich wäre eine EM-Rente für mich nicht ungünstig, selbst mit 1,2 % Abschlägen, oder? Weiterhin hätte ich zum 01.11.2021 die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt, was würde das bedeuten, wenn ich vorher EM beziehe, oder ict das nicht relevant? Die letzte Frage ist, ich habe den Reha-Antrag am 02.10.2020 gestellt, da meine Ärztin allerdings das von ihr auszufüllende Formular bereits im September zur Rentenversicherunggeschickt hat (obwohl ich eigentlich alle Unterlagen gemeinsam einreichen wollte), gilt nun dieses Datum als Antragstellung. Am Ende ist das Datum jedoch wichtig bei der Berechnung der Abschläge bei einer eventuellen EM-Rente, ich bin im August 2020 64 Jahre alt geworden. Vielen Dank und freundliche Grüße,

    Rosemarie Bock

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