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EM-Rente aus "Hartz IV" beantragen - erfülle ich die Voraussetzungen?

Aktuelles Rente Behinderung Gesundheit

Wer eine Erwerbsminderungsrente beantragen muss, sieht sich zwei Hürden gegenüber. Es müssen sowohl die gesundheitlichen als auch die "versicherungsrechtlichen" Voraussetzungen erfüllt sein. Doch wenn Sie Ihre Rente aus "Hartz IV" heraus beantragen, handelt es sich um eine besondere Konstellation.

EM-Rente aus Hartz IV beantragen - erfülle ich die Voraussetzungen

Gesundheitliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen

Theoretisch ist klar, was für eine EM-Rente auf dem Tisch liegen muss. In der Praxis machen jedoch vor allem die gesundheitlichen Probleme am meisten Arbeit. Sowohl bei den Versicherten selbst, als auch beim Rententräger und manchmal auch bei den Sozialgerichten. Denn es ist gar nicht so einfach, sich anhand von medizinischen Befundberichten auf ein "Restleistungsvermögen" zu einigen.

Denn nur wenn die Rentenversicherung zu dem Schluss kommt, dass Sie dauerhaft - also länger als sechs Monate - weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können - nur dann kann eine volle Erwerbsminderungsrente gewährt werden. Hier kommt es übrigens nicht darauf an, welchen Beruf Sie bisher ausgeübt haben. Wer keine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, wird auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen. Um es ganz deutlich zu machen: Erst wenn der Ingenieur auch nicht mehr im Callcenter arbeiten kann, wäre eine EM-Rente möglich.

Im "echten Leben" wird vor allem über das restliche Leistungsvermögen gestritten. Dabei vergessen viele, dass erst einmal die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Denn wer die nicht beisammen hat, braucht den Antrag überhaupt nicht stellen.

5 Jahre und 36 Monate

Merken Sie sich diese beiden Zahlen: Fünf Jahre müssen Sie insgesamt in der Deutschen Rentenversicherung gemeldet sein. Und innerhalb der letzten fünf Jahren sollten Sie darüber hinaus mindestens 36 Monate Pfllichtbeitragszeit auf Ihrem Rentenkonto vorweisen können. Falls Sie hier keinen Haken setzen können, ist es aussichtslos einen Antrag zur EM-Rente zu stellen.

Zumindest normalerweise. Doch wer nun schon längere Zeit auf Arbeitslosengeld II angewiesen ist, wird schnell feststellen: Moment mal, dann komme ich ja nie im Leben auf meine 36 Monate Pfllichtbeitragszeit.

Aus ALG II in die EM-Rente

In der Tat sieht das nach einem großen Problem aus. Einem Problem, vor dem jedes Jahr Tausende Menschen in Deutschland stehen müssten. Das hat glücklicherweise auch der Gesetzgeber erkannt. Denn im Paragraphen 43 des SGB VI hat er genau für diese Situation eine Ausnahmeregelung eingefügt: Der Zeitraum von fünf Jahren verlängert sich unter anderem dann, wenn statt der Pfllichtbeitragszeit eine sogenannte "Anrechnungszeit" auf dem Rentenkonto gemeldet ist.

Und unter diese Anrechnungszeiten fallen zum Beispiel auch Phasen Ihres Lebens, in denen Sie "Hartz IV" beziehen mussten. Denn seit Januar 2011 überweist das Jobcenter keine Beiträge mehr an die Deutsche Rentenversicherung.

Fazit

Sollten Sie also zurzeit Arbeitslosengeld II beziehen und mit dem Gedanken spielen, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, müssen Sie nicht gleich verzagen. Es kann gut sein, dass Sie innerhalb der letzten fünf Jahre nicht auf 36 Monate Beitragszeit kommen. Doch wenn es sich um dokumentierte Anrechnungszeiten handelt, blickt die Rentenversicherung über diesen Zeitraum in die Vergangenheit zurück. Über diesen Umweg kann es Ihnen also immer noch gelingen, auf die erforderlichen 36 Monate zu kommen.


Kommentare (27)

  • user
    Richter Matthias
    am 21.01.2024

    Hallo in die Runde,

    ich wollte Mitglied beim Sozialverband werden, und bin auf das Problem gestoßen das ich aufgrund meiner LT-IBAN mich nicht anmelden konnte. Meine Frage hierzu: Benötige ich unbedingt ein Deutsches Konto, obwohl ich in Deutschland wohne und gemeldet bin? Und dann noch eine zweite frage, ist der Sozialverband in Bundesländer unterteilt?

    • user
      Christian Schultz
      am 22.01.2024

      Hallo Matthias, ich wusste nicht, dass es damit ein Problem gibt. Falls das Problem weiter besteht, fragen Sie am besten einmal in unserem Berliner Mitgliederservice nach: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/bundesgeschaeftsstelle

      Der SoVD ist nach Bundesländern unterteilt, Sie sind aber trotzdem auch immer Mitglied des Bundesverbands.

  • user
    Mo
    am 13.04.2023

    Hallo, mein Freund hat ein Problem.

    Er hat am 06.12.2022 eine volle Erwerbsminderungsrente beantragt.

    Diese soll laut der Rentenversicherung erst ab dem Ende Juli 2023 greifen und Geld würde auch nicht rückwirkend ab Antragstellung gezahlt werden, wegen einem vorherigen Anspruch von Hartz IV.

    - Seit 2018 AU wegen mehrfachen Bandscheibenvorfall mit OP’s

    Krankengeld ausgeschöpft

    - ALG I ausgeschöpft

    - 2021 bis September 2022 Übergangsgeld

    - Oktober 2022 bis Februar 2023 Hartz IV welches jedoch eingestellt wurde, da wir als Bedarfsgemeinschaft gelten.

    Seit Januar hat das Amt auch kein Geld mehr gezahlt.

    Nun die Fragen:

    - Was können wir tun, damit die RV die Erwebsminderungsrente ab Dezember 2022 (Antragsstellung) zahlt?

    - Kann man rückwirkend von den Leistungen des Hartz IV zurücktreten und die in der Zeit gezahlten Gelder (ca. 350€/Monat) einfach zurück zahlen?

    Von welchem Geld soll er denn in der Zwischenzeit leben?

    Ich hoffe sehr auf eine Unterstützung zum weiteren Vorgehen oder den Möglichkeiten.

    Vielen Dank und liebe Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 14.04.2023

      Hallo Mo, der Start der EM-Rente hat nicht unbedingt mit dem Tag des Antrags zu tun. Es kommt darauf an, ab welchem Datum der Gutachter den Beginn der Erwerbsminderung festsetzt. Das kann anhand der Arztberichte auch deutlich vor dem Antrag sein. Wie das Startdatum bei Ihnen zustande gekommen ist, müsste man sich anhand Ihrer Unterlagen anschauen.

      Das können wir hier im Forum nicht klären, wenden Sie sich gern an meine Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Almanach
    am 26.11.2022

    Guten Tag,

    Ich beziehe ab 1.12.2022 Rückwirkend EU Rente das heißt ich bekomme erst Ende Dezember meine Rente.

    Dazu gehe ich fließend von ALG2 in die Rente. Jetzt zu meiner Frage bekomme ich am 30 November nochmal ALG2 da ich ja sonst mittelos bin. Ich habe aus einen Sozialgerichtsurteil aus dem Jahr 2016 gelesen das man noch einmal was bekommt ist das Urteil noch Aktuel oder hat sich bis heute da noch was verändert?

    • user
      Christian Schultz
      am 28.11.2022

      Hallo, das Jobcenter zahlt in diesem Fall normalerweise weiter. Schwierig ist es immer bei Krankengeld oder ALG I. Aber fragen Sie zur Sicherheit noch einmal beim Jobcenter nach.

  • user
    Alexander Richter
    am 09.09.2022

    Ich (61) bekomme jetzt Rückwirkend zum 07.02.2022 volle Erwerbsunfähigkeitsrente. Meine Frau und Kinder verbleiben bei ALG2 und ich laut Arge auch erstmal. Meine Frage: Wird diese Rente jetzt zu 100% angerechnet oder gibt es auch da Freibeträge. Arge sagt 100%, das Internet gibt da nichts konkretes her.

    Alex

    • user
      Christian Schultz
      am 12.09.2022

      Eine Rente wird im SGB II komplett angerechnet, da gibt es leider keinen Freibetrag.

  • user
    Heitz Axel
    am 08.06.2022

    Als langjähriger Hartz4-Bezieher hatte ich mich in der Seniorenbetreung engagiert und einen Wegeunfall gehabt mit einem Schulterbruch. Daraus ergab sich eine kleine EM-Rente die mir am Anfang des Monats abegezogen wird, obwohl ich diese jeweils erst am Ultimo erhalte. Habe ich eine Chance wenn ich dagegen klage, da mir eine unangemessene Benachteiligung für einen Zeitrum von 4 Wochen entstanden ist? Ist die Anrechnung nicht eigentlich für den Eintritt in den Hartz4-Bezug vorgesehen?

    • user
      Christian Schultz
      am 09.06.2022

      Hallo Axel, ich glaube, dazu hat es bereits Gerichtsurteile gegeben - da sehe ich keine Chance.

  • user
    Kevin
    am 24.04.2022

    Hallo,

    Ich bin aktuell vom Amtsarzt als Teilweise Erwerbsgemindert bescheinigt, 3-6 stunden aber auch nur durch akten Lage, eine Richtige untersuchung war wegen Corona nicht möglich, seit meinem 16 Lebensjahr geht es mir Gesundheitlich extrem Schlecht, Ich leide an extrem Starken Chronischen Kopfschmerzen die mich Täglich quälen, dazu habe ich seit meiner Geburt eine krumme Wirbelsäule die mich meine angefangene Arbeit im Straßentiefbau abbrechen lassen musste, habe durch starke Schmerzen nur ein paar tage geschafft, mittlerweile habe ich Probleme mit den Händen zb nach dem Hecken Schneiden oder sei es Schwere einkaufstüten tragen fangen meine Hände unkontrollierbar an zu zittern, ich bin jetzt 30 Jahre alt mir geht es gar nicht gut ich Konnte wegen meinen Gesundheitlichen Problemen keine Außbildung machen und arbeiten konnte ich bisher auch nicht, bekomme vom Hausarzt nur Krankmeldungen, und nehme an Maßnahmen vom Jobcenter teil, Seit September 2019 bin ich der Pflegendeangehörige von meiner Mutter die aktuell in der Pflegestufe 2 ist und ein Antrag auf Stufe 3 ist gestellt, zusammen mit meinem Bruder pflege ich meine Mutter.

    Und dadurch bekomme ich diese Renten beiträge die man dadurch bekommt, ..

    Jetzt meine Fragen würde ich die Em Rente bekommen..?

    Ich kenne mich da leider überhaupt nicht aus weder was Ich bekommen müsste noch was ich Für anträge stellen könnte..

    wäre toll wenn mir jemand etwas erklären könnte..

    • user
      Christian Schultz
      am 25.04.2022

      Hallo Kevin, wie oben im Beitrag beschrieben: Die Zeit mit "Hartz IV" wird beim Versicherungszeitraum für die EM-Rente ausgeklammert. Man müsste sich also die Jahre davor anschauen, bei jungen Menschen gibt es auch einige Ausnahmen. Gleichzeitig müssten Sie aber vor allem auch die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen.

      Wie auch immer, das kann man nur beurteilen, wenn man sich Ihre Unterlagen anschaut.

  • user
    Peter
    am 12.01.2022

    Hallo.

    Ich bekomme ab 01.01.2022 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.

    Davor war ich das ganze Jahr 2021 im Bezug von Hartz IV.

    Wie ist das geregelt, wenn sich aus der Betriebskostenabrechnung für 2021

    ein Guthaben oder eine Nachforderung ergeben?

    Darf das Jobcenter dann dieses Geld (bei Guthaben) einfordern

    bzw. übernimmt das Jobcenter die Nachzahlung (bei einer Nachforderung)?

    Danke und beste Grüße.

    • user
      Christian Schultz
      am 17.01.2022

      Hallo Peter, grundsätzlich steht diese Nachzahlung dem Jobcenter zu. Rentenversicherung und Jobcenter werden ohnehin die bisherigen Zahlungen mit Ihrer Rente verrechnen. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gern an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Jacqueline
    am 02.01.2022

    Hallo

    Meine EM Rente wurde bewilligt. Gestellt am 10.2020 jetzt 12.2021 wurde sie bewilligt. In der ganzen Zeit habe ich Hartz 4 bekommen. Bekomme ich jetzt eine Nachzahlung für die Zeit oder bekommt das Jobcenter die Nachzahlung??

    LG Jacqueline

    • user
      Christian Schultz
      am 03.01.2022

      Hallo Jacqueline, das kommt auf die Höhe der Rente an. Wenn die höher ist als das, was Ihnen das Jobcenter überwiesen hat, werden Sie wahrscheinlich eine Nachzahlung erhalten.

  • user
    Marion Kronberg
    am 13.12.2021

    Eine von mir gestellte EU-Rente wurde abgelehnt. Ich könnte noch 6 Std. arbeiten. Das Jobcenter hat nun neues Gutachten erstellt, das ich nur bis 3 Std. arbeiten kann, länger als 6 Mon. Sie empfehlen EU-Rente und wollen gleich den Antrag für mich stellen ! Habe ich dann mehr Erfolg diese zu bekommen ? M. Kronberg

    • user
      Christian Schultz
      am 13.12.2021

      Hallo Marion, das können wir ohne Einsicht in die Gutachten nicht beurteilen. Die Rentenversicherung wird Ihren Antrag mitsamt dem neuen Gutachten prüfen. Was dann rauskommt, muss man abwarten.

  • user
    Jörg Zwengel
    am 06.11.2021

    Hallo....

    Ich bekomme 311 € Rente wegen voller Erwerbsminderung..

    Und das jobcenter zieht mir davon 282 € ab

    Bzw. sie rechnen die 282 € an ...

    Ist das so okay ?

    Netten Gruß

    Jörg Zwengel

  • user
    Karin
    am 31.10.2021

    Mein 40jähriger Sohn (70% schwerbehindert wegen Diabetes außerdem sehr eingeschränktes Sehvermögen, schwere Depressionen und kein Gefühl mehr in den Füßen)ist seit Jahren HartzIV Empfänger. Er hat sehr viele OPs und Krankenhausaufenthalte. Er ist kaum vermittelbar weil er immer wieder krank ist (diabetische Spätschäden nach 30 Jahren).

    Nun will er Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen kommt aber nicht auf die 3 Jahre Pflichtbeiträge der vergangenen 5 Jahre.

    Die 5 Jahresfrist hat er vollständig aus früheren Jahren.

    Hat er eine Chance mit dem Rentenantrag durchzukommen?

    • user
      Christian Schultz
      am 01.11.2021

      Hallo Karin, wenn insgesamt fünf Jahre Versicherungszeit vorhanden sind, kann das möglich sein. Lassen Sie sich gern von meinen Kollegen beraten: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Burzel
    am 02.04.2021

    soweit so gut... was ist aber mit denen, die aufgrund zu viel "Vermögens" kein ALG II bekommen und quasi als Privatier einzustufen sind? Nur weil man viel gespart hat, heisst das noch nicht, dass die Ersparnisse reichen um bei Erwerbsunfähigkeit die Lücke bis zur Regelaltersrente zu überbrücken.

    Fällt man da durchs Raster ?

    • user
      Christian Schultz
      am 06.04.2021

      Das ist leider so. Wer über dem "Schonvermögen" liegt, hat weder Anspruch auf "Hartz IV" noch auf Grundsicherung.

    • user
      S.D.
      am 05.08.2022

      Es gäbe dann die Möglichkeit freiwillig in die Rentenversicherung einzuzahlen. Der Mindestbetrag soll derzeit um 83 Euro betragen. Dann hätte man auch die Zeiten anrechenbar. Habe ich heute zufällig in Erfahrung gebracht.

  • user
    Straatmann Reiner
    am 25.03.2021

    Guten Tag

    Kann mann eine Abfindung in die Rente einzahlen eine Ausgleichzahlung und früher in Rente gehen,so das mann nicht in Harz4 kommt ?

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