Erwerbsminderungsrente rückwirkend: Muss ich Arbeitslosengeld oder Krankengeld zurückzahlen?
Rente Behinderung Gesundheit
Viele Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beantragen, bekommen diese rückwirkend. Das heißt: Zwischen dem Antrag und der ersten Auszahlung liegt eine bestimmte Zeitspanne, die irgendwie überbrückt werden muss – sehr häufig mit Krankengeld oder Arbeitslosengeld.
Diese Zahlungen können höher oder niedriger als die spätere Erwerbsminderungsrente ausfallen – in der Regel ist die EM-Rente jedoch geringer. Was müssen Sie als Versicherter nun wissen? Sollten Sie Geld zurücklegen, um die Differenz auszugleichen?
Rückwirkende Erwerbsminderungsrente: Drei wichtige Szenarien
Nach dem Antrag zur EM-Rente müssen Sie erst einmal warten. Es ist keine Seltenheit, wenn bis zu sechs Monate ins Land gehen, bis der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung mit der Post kommt. In dieser Zeit können Sie Ihren Lebensunterhalt auf verschiedene Weise bestreiten. Wer jedoch dauerhaft krank ist und die Erwerbsminderungsrente beantragt, bekommt vorher sehr häufig Sozial- oder Lohnersatzleistungen.
In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die drei häufigsten Wege zur EM-Rente vor und klären die Frage, ob Sie nach Gewährung einer Rente Geld zurückzahlen müssen.
Erwerbsminderungsrente nach Krankengeld
Wenn Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, gibt es keine Lohnfortzahlung mehr. Jetzt muss die Krankenkasse eine Lohnersatzleistung zahlen, das sogenannte Krankengeld. Das gibt es nach Ablauf der Entgeltfortzahlung noch 72 Wochen. Rechnen Sie im Durchschnitt mit einem Einkommensverlust von rund 20 Prozent zum bisherigen Netto.
Es kommt sehr häufig vor, dass die Krankenkasse Sie bereits vor Ablauf der 72 Wochen zu einer Reha auffordert. Dem müssen Sie innerhalb von zehn Wochen nachkommen. Falls im Abschlussbericht der Reha steht, dass Sie voraussichtlich länger als sechs Monate nicht arbeiten können, wird der Weg zur Erwerbsminderungsrente eingeleitet. In der Zeit bis zum Bescheid bekommen Sie natürlich weiterhin Ihr Krankengeld. Bis die 72 Wochen ausgeschöpft sind.

Sollte nun eine Erwerbsminderungsrente bewilligt werden, die geringer ausfällt als das bisherige Krankengeld, müssen Sie sich jedoch keine Sorgen machen. Die Krankenkasse hat keinen Anspruch auf Erstattung gegen Sie. Den sogenannten „Spitzbetrag“, also die Differenz zwischen Krankengeld und Erwerbsminderungsrente, müssen Sie nicht zurückzahlen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundessozialgerichts 08. 12. 1992 (1 RK 9/92).
Nach der Aussteuerung: Muss ich das Arbeitslosengeld zurückzahlen?
Wenn das Krankengeld nach spätestens 78 Wochen ausläuft und Sie immer noch nicht arbeiten können, spricht man von der Aussteuerung. Falls Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente bereits läuft, erhalten Sie nun Arbeitslosengeld. Es gilt die „Nahtlosigkeitsregelung“.
Auch das Arbeitslosengeld ist in den meisten Fällen höher als die spätere EM-Rente. Was ist mit der Differenz, also dem Spitzbetrag, in diesen Fall? Muss dieser Teil des Arbeitslosengeldes der Bundesagentur für Arbeit erstattet werden? Nein, auch jetzt können Sie nicht zu einer Rückzahlung verpflichtet werden. Laut § 145 Absatz 3 SGB III gibt es zwar einen Erstattungsanspruch – allerdings nur gegen die Rentenversicherung. Sie als Versicherter müssen die Differenz nicht zurückzahlen.
Aus „Hart IV“ in die Erwerbsminderungsrente
Besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, bleibt für viele Menschen nur der Gang zum Jobcenter. Auch aus „Hartz IV“ heraus können Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Bis zum Ausgang des Verfahrens erhalten Sie dann Arbeitslosengeld II.
Wenn sich dann später die Rentenversicherung mit dem Bescheid meldet und die EM-Rente rückwirkend gewährt wird, steht wieder die Frage im Raum: Müssen Sie dem Jobcenter Geld zurückzahlen?
Machen Sie sich keine Gedanken. Auch hierzu gibt es ein Gerichtsurteil, dieses Mal aus Hessen. Wenn es zu Überzahlungen gekommen ist, müssen sich demnach die Sozialleistungsträger untereinander einigen. Die betroffene Person muss sich nicht darum kümmern, etwaige Forderungen zu begleichen.
Fazit
Beim Warten auf die Erwerbsminderungsrente vergehen häufig einige Monate. Egal ob Sie Krankengeld, Arbeitslosengeld oder „Hartz IV“ bekommen – belasten Sie sich nicht mit der Frage, wie die jeweiligen Sozialleistungsträger an ihr Geld kommen. Einen Erstattungsanspruch gibt es nur im Verhältnis zwischen den Behörden. Sie haben damit gar nichts zu tun und müssen somit auch nichts zurückzahlen.
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Kommentare (60)
Lutz Hermann
am 04.09.2020Christian Schultz
am 08.09.2020Dominik Rittmann
am 09.09.2020Brauche dringend Rat.
Ich bekomme Hartz 4 und Krankengeld. Also
Alg 2 zur Aufstockung.
Krankengeld wird als Erstattungsanspruch verrechnet mit Hartz 4.
Also Krankengeld einbehalten.
Jetzt bekomme ich Die Rente Rückwirkend zum 1.01.2020,werde am 17 Oktober ausgesteuert.
Jetzt machen beide Erstattungsansprüche geltend bei der Rentenkasse.
Darf das Jobcenter doppelt Abkassieren,erst Krankengeld und jetzt die Nachzahlung, irgendwie wäre das Betrug!
Finde leider dazu nichts im Internet.
Danke und bitte um Hilfe,dringend
Christian Schultz
am 10.09.2020Hans-Georg Nitschke
am 14.09.2020Was bleibt mir bis zum ende des Jahres 2020?
Christian Schultz
am 14.09.2020Petra Höller
am 20.09.2020auch ich bräuchte einen Rat.
Von 2015 bis 2017 bezog ich vom Jobcenter Aufstockende Leistng zum Lebensunterhalt. 2017 wurde mir durch Gerichtsbeschluss die Witwenrente zugesprochen und zwar nachträglich von 2015 an.
Das Jobcenter forderte seine Zahlungen bei der RV zurück und ich hatte mit nichts mehr was zu tun. Weiteren Leistungsanspruch nahm ich nicht mehr in Anspruch
Letzten Monat bekam ich vom Jobcenter eine Mahnung, da im Dezember 2017 zuviel gezahlte Leistungen nicht von mir zurückerstattet wurden.
Ich habe nun erst einmal das Inkassounternehmen gebeten die Zahlungsfrist bis zur Klärung aufzuheben.
Meine schriftlichen Anfragen beim Jobcenter wurden bis jetzt nicht beantwortet.
Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen ob diese Forderungen gerechtfertigt sind und frage mich ob ich zur Zahlung verpflichtet bin.
Vielleicht kann mir hier jemand einen Rat geben`?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 21.09.2020Dass das Jobcenter nicht auf Ihre Kontaktanfragen reagiert, ist eine Frechheit. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich Unterstützung holen, zum Beispiel die Sozialberatung des SoVD.
Uwe
am 21.09.2020ich Habe mal eine Frage Zu dem Thema was passiert nach der Erwerbsminderungsrente falls sie nicht mehr genehmigt wird.
Ich war ich bis zum 19.11.17 im Krankengeld. Danach wurde die Nahtlosigkeitsregelung abgelehnt da ich im Krankenhaus lag und ich keine Tätigkeit ausführen konnte so laut Aussage der Arbeitsagentur. Als ich aus dem Krankenhaus raus kam wurde mir dann unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 7.12.2017 Arbeitslosengeld 1 genehmigt. Am 10. März bekam ich Von der Rentenversicherung ein Bescheid dass ich rückwirkend zum 1.11.2017 Vollerwerbs unfähig bin für drei Jahre. Die Ausgleichszahlung zu der Arbeitsagentur und zur Krankenkasse wurde automatisch von der Rentenagentur ausgeführt.
Die Differenz zwischen den Beträgen durfte ich behalten!
So nun zu meiner eigentlichen Frage zurück bekomme ich jetzt falls ich keine Erwerbsminderungsrente mehr erhalte Arbeitslosengeld 1 oder Rutsche ich gleich in Hartz IV.
Christian Schultz
am 21.09.2020Wenn der Antrag abgelehnt wird, sind mehrere Szenarien möglich. Falls noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld besteht, sollten Sie diesen unbedingt nutzen. Stellen Sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Auch wenn Sie eigentlich nicht arbeiten können. Falls Sie keinen Anspruch mehr haben, wäre entweder das Jobcenter oder das Amt für Grundsicherung zuständig.
Doch in jedem Fall sollten Sie sich in solch einem Härtefall persönlich beraten lassen. Man kann viel falsch machen, wenn man unter Druck steht und zwischen allen Stühlen sitzt.
Dörte Barkowski
am 22.09.2020Christian Schultz
am 23.09.2020Jakob Heimfarth
am 28.09.2020Hab da ne Frage zum Spitzbetrag :
Habe im März 2018 die Erwerbsminderrungsrente beantragt und die wurde im August 2018 bewilligt. Bekam noch bis zur Aussteuerung im Juli 2018 Krankengeld und anschließend ca 3Wochen Arbeislosengeld. Im August bekam ich dann rückwirkend zur Antragstellung im März den EU- Rentenbetrag überweisen. Vorab wurde mir der Betrag der die Krankenkasse gezahlt hat abgezogen !
Nun meine Frage : Kann ich rückwirkend gegen den Endscheid der K K Einspruch einlegen ? Es sind nun über 2Jahre her und von dem " Spitzbetrag " habe ich nichts gewusst. Dank Ihrer Website bin ich nun schlauer geworden.
Gruß Jakob
Christian Schultz
am 28.09.2020Jakob Heimfarth
am 28.09.2020Habe mir schon gedacht das es zuspät ist.
Wie gesagt, nun bin ich schlauer und kann jemanden helfen wenn er in diese Lage kommt.
Was mich ärgert an der Sache ist das die Krankenkasse vom " Spitzbetrag " bestimmt wusste und es nicht umgesetzt haben. Weile Sie damit rechnen das es unwissende wie mich gibt die keinen Wiederspruch einlegen.
Trotzdem Ihnen und Ihrem Team alles gute.
Gruß Jakob Heimfarth
Herbet Maurer
am 29.09.2020meine Frau war bis Oktober 2019 auf 450€ beschäftigt. Im August ging sie in Reha und wurde krank entlassen. Natürlich behielt sie ihren 450€ Job nicht.
Im Mai 2020 wurde dann die EM- Rente beantragt. Aktuell liegt noch kein Bescheid vor. Sie war in der ganzen Zeit krankgeschrieben und hat weder Kranken- oder Arbeitslosengeld bekommen. Auch andere Sozielleistungen hat sie nicht bekommen.
Wie ist das da mit der Nachzahlung ab Antragsdatum im Falle eines positiven Bescheides der Rentenkasse? Gibt es da überhaupt eine Nachzahlung oder wird die EM-Rente erst ab Genehmigungsdatum gezahlt? Habe gelesen, das es zwar eine Nachzahlung gibt, aber nicht mehr wie 3 Monate rückwirkend. Die Infos, die man findet, sind alle sehr dürftig.
Vielen Dank und schöne Grüße!
Christian Schultz
am 29.09.2020Nadya
am 08.10.2020Christian Schultz
am 08.10.2020Nadya
am 08.10.2020Andrea
am 14.10.2020nach 4jährigem Kampf, von Arzt zu Arzt, von Gutachter zu Gutachter,
vorerst eine Ablehnung meines EM-Rentenantrags. Fristgerecht habe ich darauf hin mit meiner Anwältin Widerspruch eingelegt. Endlich erhielt ich letzte Woche den Bescheid von meiner Rentenversicherung, das ich ab den 01.03.2018 rückwirkend, eine volle Erwerbsminderungsrente erhalte.
Nun meine Frage dazu. Bisher erhielt ich, ab den Zeitpunkt 16.02.2018, Krankengeld, dann war ich ausgesteuert und musste Arbeitslosengeld I und dazu noch eine Aufstockung zum Lebensunterhalt beantragen. Eine Behinderung mit GdB von 60% habe ich auch. Wird das beim errechnen meiner EM-Rente mit in betracht gezogen?
Wie verläuft die EM-Rente rückwirkend finanziell? Muss ich Krankengeld, Arbeitslosengeld I und diese Aufstockung zum Lebensunterhalt bei den jeweiligen Ämtern zurückzahlen bzw. wird das Geld, welches ich bisher erhalten habe, mit meiner EM-Rente, die ab den 01.03.2018 rückwirkend besteht verrechnet?
Vielen Dank und LG Andrea
Christian Schultz
am 14.10.2020Mario Hobeck
am 19.10.2020Christian Schultz
am 19.10.2020Falls nicht, wäre das Jobcenter für Sie zuständig, wenn Sie länger als drei Stunden pro Tag arbeiten können. Da Sie in den letzten Jahren eine EM-Rente bezogen haben, gehe ich nicht davon aus. Die Alternative wäre dann das Sozialamt (oder Amt für Grundsicherung). Ihr monatlicher Regelsatz wäre bei beiden Behörden vermutlich gleich hoch - es sei denn, Sie haben das Merkzeichen "G": https://www.sovd-sh.de/2018/10/25/diese-3-nachteilsausgleiche-machen-das-merkzeichen-g-so-wichtig/
Hans-Georg Nitschke
am 06.11.2020Christian Schultz
am 09.11.2020pietro manili
am 10.11.2020Christian Schultz
am 10.11.2020Uschi
am 14.11.2020Ich bin 61 und habe eine unbefristete volle EM-Rente.
Habe 50 % Schwerbehindertenausweis. Kann ich mit 64 Jahren mit 35 Versicherungsjahren in die Altersrente gehen ohne Abschläge? . Oder muss ich bis 66 Jahre warten. Vielen Dank für eine Auskunft. Uschi
Kimberly
am 15.11.2020Christian Schultz
am 16.11.2020Aber auch mit Schwerbehindertenausweis ist bereits nach 35 Jahren Wartezeit eine abschlagsfreie Rente möglich. Wann das ist, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab: https://www.sovd-sh.de/2020/06/02/rente-und-behinderung/
Christian Schultz
am 16.11.2020Kimberly
am 16.11.2020Thomas
am 25.11.2020Bekomme seit Dezember 2019 Hartz 4 und habe gleichzeitig EM Rente beantragt. Die nach Reha nun wohl zu 100 % , sprich unter 3 Stunden in Januar oder Februar 2021 genehmigt wird. Wenn ich die Kommentare richtig deute, brauch ich nix zurück zahlen- das machen die Ämter untereinander aus. Musste leider auch im November 2019 privat Insolvenz anmelden.
Wenn ich nun für 12-14 Monate die Nachzahlung bekomme -wir sind im 5 stelligen Bereich- Muss ich was nachzahlen oder wird die Nachzahlung gepfändet? Sozusagen über 1 Jahr Hartz 4 und EM Rente?? Die Rente liegt ca gleich mit den Pfändungsfreibetrag.
Danke für die Rückmeldung
Christian Schultz
am 26.11.2020Andreas Luft
am 12.12.2020Christian Schultz
am 14.12.2020Falls es mehr war, bin ich überfragt. Da würde ich einmal direkt bei der Hotline der Deutschen Rentenversicherung nachhaken.
Udo Deutschmann
am 14.12.2020ich hatte im Januar 2020 einen Arbeitsunfall und wurde zum September gekündigt. Ich war noch bis Anfang November krank geschrieben. Seitdem beziehe ich ALG I. Nun hat mir die BG eine MDE von 20% gegeben. Wird dies auf das ALG angerechnet?
Christian Schultz
am 14.12.2020Franz
am 15.12.2020bin seit 4.11.2019 krank geschrieben und jetzt im Krankengeld.Das Krankengeld läuft Ende April 2021 aus.Am 3.11.2020 habe ich einen Rentenantrag für besonders langjährige Versicherte gestellt.Rentenbeginn wäre der 1.5.2021.Am 25.11.2020 wurde ich von der Krankenkasse aufgefordert einen Reha-Antrag bis zum 5.2.2021 zu stellen.Meine Frage wäre jetzt was passiert mit dem Altersrenten Antrag.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Christian Schultz
am 15.12.2020Franz
am 19.12.2020Wird eine Reha Maßnahme nach Paragraph 51 Abs.1 SGB V
überhaupt noch genehmigt?Bei der DRV heißt es wenn ein Alters-Rentenantrag gestellt wurde
ist eine Reha Maßnahme ausgeschlossen.(Ausschlussgrund)
Mit freundlichen Grüßen
Franz
Christian Schultz
vor 2 WochenHeike
am 21.12.2020In der Vorherigen Zeit habe ich Kinderzuschlag und Wohngeld bezogen, wird das berechnet? Sind da Ansprüche?
Christian Schultz
vor 2 WochenMitko Antonov
vor 3 Wochenich bin seit 2009 arbeitsunfähig und habe in April 2019 einen Antrag auf Rente gestellt. Ist das normal ,dass ich immer noch keine Antwort bekommen habe? Werde ich die Rente rückwirkend bekommen und wenn ja ab welchem Datum, falls der ich überhaupt eine Rente bekomme?
Christian Schultz
vor 2 WochenOb die Rente rückwirkend gezahlt wird, entscheidet der Rententräger. Das hängt vor allem von den Berichten der Ärzte ab.
Silvia Stamm
vor 2 WochenWenn muss ich was zurück zahlen ?
Ich hoffe hier kann mich jemand aufklären etwas .
LG silvia
Christian Schultz
vor 2 WochenSilvia Stamm
vor 2 WochenEs stehen ja immer in den Felder 3 Beträge
Zählt das was oben steht
Zählt was in der mitte steht
Zählt das was unten steht ?
LG silvia
Christian Schultz
vor 2 WochenSilvia Stamm
vor 2 WochenAlecx
vor 5 TagenChristian Schultz
vor 5 TagenGertlowski ,joachim
vor 3 TagenChristian Schultz
vor 3 TagenMonika Brandtner
vor 2 Tagenzurück zahlen?
Christian Schultz
vor 2 TagenChristel Zohren
vor 2 Tagenich bin wegen mehreren Erkrankungen seit 2015 Krank und Arbeitsunfähig und wurde 8.2017 nach Krankengeld und Arbeitslosengeld ausgesteuert und habe auf anraten meines Arztes und der ARGE Erwebsminderungsrente beantragt, bin mitlerweile vor dem Sozialgericht ,weil meine Ärzte und die der DRV völlig unterschiedliche Meinung sind.
Meine Frage:
Wie lange wird die EM nachgezahlt
Christian Schultz
vor 2 Tagen