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Nachzahlung bei Erwerbsminderungsrente

Rente Behinderung Gesundheit

Wer schon einmal einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt hat, weiß: Das kann dauern. Einige Monate sind der Standard. Wenn es ganz blöd kommt und sogar noch Widerspruch und Klage dazwischenkommen, warten Sie schon einmal länger als ein Jahr. Doch was passiert mit der Rente, wenn sie rückwirkend gewährt wird? Darf man die Differenz zu Arbeitslosen- oder Krankengeld behalten?

Nachzahlung bei Erwerbsminderungsrente

"Die Erwerbsminderungsrente wird rückwirkend gewährt"

Dieser Satz kommt in Rentenbescheiden recht häufig vor. Denn die Rente soll ab dem Zeitpunkt gezahlt werden, ab dem die Erwerbsminderung tatsächlich vorgelegen hat. Das ist nicht immer der Tag, an dem Sie Ihren Antrag gestellt haben. In den meisten Fällen sind Sie schon vorher schwer krank gewesen. Also richtet sich der Rententräger beim Rentenstart nach dem, was der Gutachter sagt. Und der wiederum ist auf die Befundberichte Ihrer Ärzte angewiesen.

Welche Folgen hat das für Sie? Nach dem Antrag haben Sie wahrscheinlich übergangsweise eine andere Versicherungsleistung bezogen. Vielleicht hatten Sie das Glück, eine private Rente zu kassieren. Oder Sie haben Ihre Miete mit Arbeitslosen- oder Krankengeld beglichen.

Kommt nun der Rentenbescheid mit einer rückwirkenden EM-Rente, läuft es vielen Betroffenen nach kurzer Freude eiskalt den Rücken herunter: Muss ich jetzt Geld an die Krankenkasse zurückzahlen? Oder ans Arbeitsamt? Das wusste ich doch vorher gar nicht.

Einmal tief durchatmen: Zurückzahlen müssen Sie nichts. Sie können sich also entspannen. Und dann richten wir unsere Aufmerksamkeit auf eine andere Perspektive: Was, wenn die Erwerbsminderungsrente höher ausfällt als das, was Sie vorher bezogen haben?

EM-Rente höher als Arbeitslosengeld: Gibt es jetzt eine Nachzahlung?

Jackpot! In den letzten Jahren sind durch die längeren Zurechnungszeiten immer höhere Erwerbsminderungsrenten entstanden. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Rente also höher ausfällt als Kranken- oder Arbeitslosengeld, ist damit größer als in der Vergangenheit.

Falls das auch bei Ihnen der Fall ist, dürfen Sie sich ehrlich freuen. Nachdem die Sozialleistungsträger untereinander abrechnet haben, überweist der Rententräger Ihnen ein nettes Sümmchen als Nachzahlung. Wir beobachten hier also ein im Sozialrecht seltenes Phänomen: Ist die Rente relativ klein, trägt die Sozialversicherung das Risiko. Arbeitsamt oder Krankenkasse bleiben also auf ihren Auslagen sitzen. Falls Ihre Rente das Kranken- oder Arbeitslosengeld jedoch übersteigt, streichen Sie die Differenz ein. Kein Risiko, voller Gewinn.

Fazit

Verdrängen Sie Ihre Sorgen um etwaige Nachforderungen von Krankenkasse oder Arbeitsagentur: Falls die EM-Rente rückwirkend bewilligt wird, müssen Sie nichts zurückzahlen. Für den Fall, dass die Rente sogar höher ausfällt als das, was Sie vorher bezogen haben, dürfen Sie sogar mit einer willkommenen Nachzahlung rechnen.

Der Übergang vom Kranken- oder Arbeitslosengeld in die Erwerbsminderungsrente stellt viele Menschen vor Probleme. In diesem Ratgeber erfahren Sie auf einen Blick die wichtigsten Informationen. Zum Beispiel:

Wann Sie nach der Bewilligung mit Ihrer Rente rechnen können
Warum einige Menschen eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen, obwohl sie mehr als drei Stunden arbeiten können
Welche Optionen Sie haben, um möglichst früh eine Altersrente zu beziehen

Außerdem erfahren Sie weitere wichtige Informationen zum großen Thema Erwerbsminderungsrente und dem oft schwierigen Übergang aus dem Krankengeld. In verständlicher Sprache mit mehr als 30 Grafiken. Hier können Sie "Vom Krankengeld zur Rente" bestellen - entweder als Taschenbuch oder PDF-Datei.


Kommentare (259)

  • user
    Beate Depping
    am 15.03.2024

    Ich bin nach Aussteuerung im ALG1 Nahtlosigkeit.Habe nach der Reha im Februar EMR beantragt.Wenn diese rückwirkend bewilligt werden sollte,muss ich dann für die Zeit auch rückwirkend die Krankenkassenbeiträge selber zahlen/ zurück zahlen?

    • user
      Christian Schultz
      am 18.03.2024

      Nein, Sie haben doch über die Arbeitsagentur Beiträge gezahlt.

  • user
    Ulf S.
    am 09.03.2024

    Hallo Herr Schultz,

    großes Lob für Ihre tollen Tipps, auch Ihr Buch „Vom Krankengeld zur Rente“ ist sehr zu empfehlen.

    Nun zu meinem Problem. Ich bin seit August 2021 krankgeschrieben. Wurde von der Krankenkasse ausgesteuert und habe seitdem ALG1 bezogen. Letztes Jahr im Herbst habe ich EM Rente beantragt. Diese wurde bewilligt und zwar die volle Rente zum April. Die AfA hat sofort ihre Zahlung eingestellt (Aufhebungsbescheid zum 01.03.2024.

    Jetzt zur Frage. Mein Arbeitsverhältnis ruht, habe aber noch sehr viele Tage Urlaub und Überstunden, nun wollte ich mir einen Teil davon im März auszahlen lassen, mein Arbeitgeber meint, er müsse das Arbeitsamt um Zustimmung bitten. Kann das richtig sein? Habe doch mit dem Amt im März nichts mehr zu tun? Ich wollte damit den Monat März überbrücken, da ich keine Bezüge habe.

    Vielen Dank im Voraus

    • user
      Christian Schultz
      am 11.03.2024

      Hallo Ulf, das ist richtig: Der Arbeitgeber muss bei der Arbeitsagentur Bescheid geben, weil dann das Arbeitslosengeld auf "ruhend" gestellt wird. Eigentlich nur, solange Sie noch Anspruch haben. Wie das nun genau funktioniert, kann ich nicht sagen. Ich empfehle da eine persönliche Beratung.

  • user
    Petra
    am 31.01.2024

    Hallo

    Habe im letzten Jahr Oktober 2023 den Bescheid für meine Erwerbsminderung bekommen. Diese ist rückwirkend an Mai 2021 bewilligt! Zusätzlich bekomme ich eine Betriebsrente .

    Aus dieser habe ich eine Nachzahlung erhalten...

    Jetzt habe ich vor Weihnachten vom Finanzamt Bescheid bekommen, dass ich 1400 Euro Steuern nachzahlen muss. Habe gefragt, ob ich diese auch in Raten zahlen kann.... das geht aber nicht!

    Das finde ich ganz schön heftig! Ich bekomme ca. 1100 Euro im Monat..

    Wird das jetzt jedes Jahr gefordert?

    • user
      Christian Schultz
      am 01.02.2024

      Hallo Petra, das kann ich Ihnen nicht beantworten. Zum Thema Steuern können und dürfen wir beim SoVD keine Auskunft geben.

  • user
    Karin
    am 15.01.2024

    Ich habe eine EM-Dauerrente rückwirkend zum 01.02.2023 bewilligt bekommen. Die erste Rentenzahlung soll ab dem 01.02.2024 also Ende Februar erfolgen. Die Krankenkasse hat mit Datum vom 04.01.2024 die Zahlungen eingestellt. Eine Verrechnung mit der Krankenkasse soll erfolgen. Nach Auskunft der Rentenversicherung kann man mir nicht sagen ob es eine Nachzahlung gibt, bzw. ob noch was übrigbleibt für mich? Kann das sein? Im Rentenbescheid wurde eine Nachzahlung/Verrechnung bis zum 31.01.2024 bescheinigt. Muss ich die 4 Wochen jetzt ohne Leistungen bzw. Nachzahlung überbrücken? Danke im Voraus

    • user
      Christian Schultz
      am 16.01.2024

      Wenn Sie das nun so hinnehmen, gibt es erst im Februar wieder Geld. Ein Widerspruch kann in Ausnahmefällen etwas bringen - wobei wir in unserer Beratung Fälle haben, in denen die Menschen mehrere Monate ohne Geld sind.

      Ihre persönliche Situation können wir hier im Forum nicht auflösen, bitte lassen Sie sich persönlich beraten: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

    • user
      Carmen Schwarz-Stein
      am 16.01.2024

      Ich habe im November 2023 meinen Bescheid bekommen. Bin rückwirkend zum 01.04.2023 Rentner. ( Erwerbsminderungsrente) Die Krankenkasse hat das Krankengeld sofort eingestellt. Habe seit dem keinerlei Einkünfte. Die letzten Krankengeld Zahlungen waren im Oktober. Bekomme meine erste Rente jetzt Ende Januar.

      Armes Deutschland!!!!

  • user
    Ruth Schmidt
    am 28.12.2023

    Hallo Herr Schulz,

    ich habe im November 2021 meinen Bescheid erhalten über eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente, rückwirkend ab Jan. 2020. Die Rente wurde erstmalig für Dezember 2021 (Ende Dezember 2021) gezahlt, mein ALG 1 war am 23.10.21 zu Ende. Die Nachzahlung lt. Seite 1 Rentenbescheid bezog sich auf den Zeitraum bis 30.11.2021. Nun warte ich seit 1 Jahr und 2 Monaten auf die Nachzahlung für die Zeit vom 24.10.21 bis zum 30.11.2021, da ich auch keinen Anspruch auf Hartz 4 hatte (wg. des Rentenbescheids...), musste ich mir privat Geld leihen! Es gab einen Zwischenbescheid im April 2022, danach gar keine Antwort mehr von der DRV Bund.

    Mein örtlicher Sozialverband schreibt nur freundliche Erinnerungsbriefe (insgesamt 5, ohne Terminsetzung oder ähnliches) an die DRV Bund, eine engagierte Interessenvertretung sieht für mich anders aus! Ich denke nach so langer Zeit an eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder eine Untätigkeitsklage über die DRV Bund oder bin ich da nach mehr als 1 Jahr des Wartens zu ungeduldig???

    PS: mein Antrag auf EM-Rente dauerte 2,5 Jahre ... ohne Widerspruch oder andere Hürden

    Vielen Dank für ihre Antwort!

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2024

      Hallo Ruth, dass es so lange dauert, ist wirklich ungeduldig. Da ich die Unterlagen nicht kenne, kann ich den Fall aber nicht fundiert beurteilen. Sprechen Sie am besten noch einmal mit den Kollegen beim Sozialverband. Die können ggfs. auch mit härteren Bandagen vorgehen.

    • user
      S. Liebsch
      am 15.02.2024

      Hallo Frau Schmidt, es ist kein oder vielmehr Sie sind kein Einzelfall. Ich habe meinen Antrag Anfang Januar 2022 gestellt und war erst im Nov./Dez. 2023 in Reha und das obwohl ich seit 09/2020 gesundheiltiche Probleme habe und seit dem AU bin. Verzögerung, Unwille, Untätigkeits/Unfähigkeitsdingens? Keine Ahnung! Jedenfalls, muss ich ca. 3-4 Monate auf Antwort meiner Anträge wie. z.B. Übergangsgeld usw. warten. Es spielt dabei keine Rolle, dass dieser Antrag z.B. erst kurz vor Reha-Antritt gestellt werden soll. Ich war bereits 6 Wochen wieder zuhause als ich von der DRV Bund Antwort erhielt. Und habe bis jetzt noch keinen Bescheid erhalten. Wenn ich das nun auf Ihre Wartezeit hochrechne habe ich wohl noch 3 Monate zu warten. Ein "unding" wie ich finde. Übrigens geht bei der DRV Bund nix schnell. Auch mehrere Beschwerden beim Ministerium für Soziales habe nichts außer einer Entschuldigung gebracht. Bzgl. Geld leihen gäbe es ja die Möglichkeit zum Sozialamt zu gehen oder Bürgergeld zu beantragen, egal wie hässlich das für die Personen sein mag. Ich hatte sogar den VDK hier in Stuttgart eingeschaltet aber bis heute ohne Reaktion...

  • user
    Andrea
    am 23.12.2023

    Hallo,

    auf Druck des Jobcenter EM Rente beantragt, JUNI 2023, nun kam Bescheid mit einer Schocknachricht. Die EM Rente ist relativ hoch, aber wird bewilligt aus dem Jahr 2017, da hatte ich eine Reha mit Ergebnis unter 3 Stunden Arbeitsfähig auf Dauer.

    Ich bekam die ganzen Jahre Hartz4 . Es ergab sich dadurch durch diese Mega Rückdatierung eine Nachzahlung v. über 80T €. / Jahre Rückzahlung an das Jobcenter...

    Wie soll ich das zurückzahlen an das Jobcenter. Ich werde meine Depression nun gar nicht mehr los u. werde unter der Brücke landen. Unglaublich das die rentenv. das so weit einfach zurückdatieren kann. Habe aber an das Jobcenter ja den Antrag geschickt, muss man ja, von Juni 2023.

    Die Rentenv. schreibt an mich: Auf ihren EM Antrag vom August 2017 bewilligen wir usw. ...Wenn duie das lesen, diesem Satz, denken die ich habe Jahrelang betrogen.

    Was kann ich machen? ich bin fix u. fertig 1 Tag vor Weihnachten.

    Gruß Andrea

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2024

      Hallo Andrea, Sie selbst müssen nichts zurückzahlen. Das Jobcenter erhält zu viel gezahlte Leistungen direkt von der Rentenversicherung. Und wenn die EM-Rente relativ hoch ist, wird von Ihrer Nachzahlung auch einiges übrig bleiben.

  • user
    Petra Taut
    am 14.12.2023

    Hallo, ich habe eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen., ab 12.2022. Die erste Zahlung ist im Januar 2024. Dadurch die Rente rückwirgend bewilligt wird , kommt es ja zu einer Nachzahlung die mit den Leistungsträger verrechnet wird.

    In dieser Zeit habe ich gemeinsam mit meinen Mann Bürgergeld bezogen.

    Meine Frage , das Jobcenter möchte jetzt von 12.22 bis 12.23 das gesamte Geld von meinen Mann und mir zurück haben.

    Ist den das richtig, den mein Mann hat ja in der Zeit gearbeitet und deshalb eine Austockung bekommen. Das Jobcenter meint es muss alles zurückgefordet werden.

  • user
    Christina Kaufmann
    am 23.11.2023

    Seit 01.01.2017 beziehe ich volle EM-Rente, diese ist eigentlich bewilligt bis 31.12.2025.

    Es wurde mir empfohlen ab 01.03.2024 Altersrente für Schwerbehinderte zu stellen, was ich auch getan habe. Hoffentlich war dies kiein Fehler.

    Können sie mir sagen, ob mir diese Erhöhung auch zusteht und welche Auswirkungen hat dies auf meine Altersrente??

    • user
      Christian Schultz
      am 24.11.2023

      Welche Erhöhung meinen Sie? Die Sondererhöhung für Bestandsrentner? Da Ihre Rente seit Anfang 2017 läuft, erhalten Sie im Juli 2024 4,5 Prozent mehr. Das gilt auch, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt bereits eine Altersrente beziehen.

  • user
    Uwe Imhof
    am 19.11.2023

    Hallo Schultz,

    erst einmal vielen Dank für Ihre sehr gut verständlichen Kommentare zu verschiedenen Themen.Es ist ja immer von Fall zu Fall unterschiedlich zu bewerten,deshalb möchte ich kurz über meinen Fall berichten.Ich habe auf Grund mehrere Erkrankungen im August 2022 eine Reha absolviert,mit dem Ergebnis,dass für meine zuletzt ausgeübte Tätigkeit ein aufgegobenes Leistungsvermögen attestiert wurde.Aber ich könnte auf dem freien Arbeitsmarkt noch eine Tätigkeit mit 6 Stunden und mehr ausüben.Eine völlig absurde Fehleinschätzung meiner Person,drei Monate nach Reha Aufenthalt,kam es dann zu einer dauerhaften Krankschreibung bis heute.Seit November 2022 bin ich jetzt schon arbeitsunfähig.Die Klinikeinschätzung ist jetzt schon 15 Monate her und ich möchte jetzt eine volle Erwerbsminderungsrente beantragen,weil sich mein schlechter gesundheitlicher Zustand nicht mehr ändern wird. Jetzt meine Fragen,kann es sein,dass der Rentenbeginn rückwirkend auf die Krankschreibung vom November 2022 festgelegt wird?Würde man dann die EMR rückwirkend auf die AU ausbezahlt bekommen,oder beginnt die Berechnung erst nach 7 Monaten Wartezeit nach AU Bescheinigung?Oder wird die EMR erst ab dem Tag der Antragstellung ausbezhlt?Oder wird die EMR erst nach 7 Monaten Wartezeit nach Antragstellung berechnet und ausbezahlt?Wann wird die Leistungseinschränkung in meinem Fall festgestellt und gibt es ab diesem Datum eine Bezahlung der EWM Rente?Über eine Information wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Uwe Imhof

    • user
      Christian Schultz
      am 20.11.2023

      Hallo Uwe, über den Start der EM-Rente entscheidet in aller Regel allein die Rentenversicherung. Und das Kriterium ist der Beginn Ihrer Erwerbsminderung - wann auch immer der über die Arztberichte festgestellt wird.

      • user
        Uwe
        am 21.11.2023

        Danke für die Information,

        erfolgt dann auch die Auszahlung der Rente ab dem Datum der Erwerbsminderung,oder kommt es erst nach 7 Monaten Wartezeit zu einer Auszahlung der Rente?Muss ich nach festgestellten Beginn der Erwerbsminderung noch 7 Monate auf Zahlung warten?

        Mit freundlichen Grüßen

        Uwe

        • user
          Christian Schultz
          am 22.11.2023

          Leider dauert es oft eine ganze Weile, bis die Rente erstmals ausgezahlt wird. Dann inklusive Nachzahlung - abzüglich der Verrechnungen mit Kranken- oder Arbeitslosengeld. Das mit den sieben Monaten ist leider gar nicht so unrealistisch. Oft geht es aber deutlich schneller.

  • user
    Brigitte
    am 10.11.2023

    Hallo Herr Schulz,

    Die Aufhebung ist in trockenen Tüchern, ich habe eine Kündigungsfrist bis Mai (Freistellung) bin immer noch auf unbestimmte Zeit krankgeschrieben.

    Wenn ich den positiven Bescheid von der Rentenversicherung auf volle Erwerbsminderung bekomme muss ich mich bei der KK melden oder bekommt die KK automatisch Bescheid und muss ich mich jetzt schon melden wegen des Aufhebungsvertrag oder hat das Zeit bis Mai?

    Liebe Grüße

    Brigitte

    • user
      Christian Schultz
      am 10.11.2023

      Hallo Brigitte, wie gesagt: Ohne Einsicht in die Unterlagen können wir hier keine rechtsverbindliche Empfehlungen aussprechen. Das müsste man sich im Rahmen einer persönlichen Beratung genauer anschauen.

  • user
    Nicole Derst
    am 27.10.2023

    Guten Tag

    Ich habe im Oktober 2022 einen Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente beantragt. Der Antrag wurde jetzt zwar bewilligt, aber zum Datum vom 10.10.2023 festgesetzt, obwohl ich seit 2014 einen Schwerbehindertenausweis (60%) habe. Es liegen auch Berichte von Kliniken vor, in denen angegeben wird, dass ich wegen den Einschränkungen maximal 6 Stunden arbeiten kann. Ich möchte jetzt Widerspruch einlegen. Wie sehen hier die Chancen aus und wie lange kann es dauern, bis die DRV eine neue Entscheidung trifft?

    • user
      Christian Schultz
      am 27.10.2023

      Hallo Nicole, eine Einschätzung, wie hoch Ihre Chancen beim Widerspruch sind, können wir hier nicht abgehen. Dazu müsste man sich die Unterlagen genauer anschauen. Das können Sie gern bei meinen Kollegen klären: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

      Länger als drei Monate soll die Bearbeitung eines Widerspruchs eigentlich nicht dauern. In der Praxis kommt das aber nicht immer hin.

  • user
    SvenK
    am 17.10.2023

    Guten Tag aufgrund einiger nicht schönen Dinge und man dich unter anderem wie in meinem Fsll den Gesetzen widmet sich daran hält ich eine kurze Zeit wie such mein Hund nichts zu essen hatten.Gesetzlich bin ich verpflichtet zu Hungern usw.Vertrauen und dem Glauben an unter anderem dem Jobcenter mehr und mehr verliere.Meine Frage ist meine Erwerbsminderungsrente beantragt November 2022 bis zum 13.03.23 habe ich mit meinem Exmann in einem Hsushalt gelebt.Kurz vor unserer Trennung hat mein Mann trotz seiner er war Haushaltsvorstand(Eine Auszahlung der gemeinsamen Leistungen via Schriftstück ausgezahlt durch DM trotz bekannter Kontoverbindung ich such keine Kentniss hatte oder wurde.Meine Frage ist 13.03.23 ist mein Exmann aus der ehelichen Wohnung ausgezogen im Zuge der Nachzahlung in Höhe von 1.081,80 Euro gegenüber dem Jobcenter Ab 01.11.23 eingestellt.Grundsicherung Antrag ist gestellt.Bei der Nachzahlung habe ich keine Hoffnung und die Trennung Auszug der Ehelichen Wohnung die Leistungen.Dazu von Ihnen entsprechende Informationen zu bekommen auch gesetzlich eine Rolle spielt.Wäre Ich sehr dankbar.lg

    • user
      Christian Schultz
      am 23.10.2023

      Hallo, leider habe ich Ihre Frage nicht verstanden.

  • user
    Brigitte
    am 16.10.2023

    Hallo bin jetzt 6 Monate krankgeschrieben (Krankengeld) und habe eine EMRente beantragt.

    Mein Chef hat mir ein Aufhebungsvertrag angeboten mit 7 Monaten Kündigungsfrist und für die Zeit eine Freistellung.

    Meine Frage

    Kann ich mich für die 7 Monate wieder GESUND schreiben lassen damit ich mein volles Gehalt bekomme und danach wieder krank oder hat das negative Einflüsse auf meinem EM Antrag?

    Liebe Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 23.10.2023

      Hallo Brigitte, grundsätzlich spielt es für den Antrag zur EM-Rente erst einmal keine Rolle, ob Sie krank geschrieben sind oder nicht. Aber ich empfehle Ihnen dringend, dass Sie sich noch einmal persönlich beraten lassen, bevor Sie den Aufhebungsvertrag unterzeichnen. Der hat ja auch noch andere Auswirkungen: Anspruch auf Urlaubsgeld, möglicherweise eine Sperre bei der Arbeitsagentur etc.

      • user
        Brigitte
        am 10.11.2023

        Hallo, es ist alles gut verlaufen mit dem Aufhebungsvertrag!

  • user
    Friebe-Weber
    am 14.10.2023

    Sehr geehrter Herr Schulz,

    mein Mann hat nun den Bescheid für EM erhalten. Rückwirkend zum 01.02.2023. In der Zeit von Februar bis Mai hat mein noch Bürgergeld bekommen, wir sind erst im Juni diesen Jahres aufgrund seiner Erkrankung zusammengezogen und haben geheiratet. Seine EM fällt sehr gering aus, weniger als das was er vom A-Amt erhalten hat. Wie ist das jetzt mit der Rückzahlung? Muss er nur so viel monatlich ans A-Amt zurückzahlen, wie er EM monatlich erhält oder alles komplett? Die Rente fällt monatlich um 200 kleiner aus, als das Bürgergeld. Vielen Dank für ihre Antwort Y. Friebe-Weber

    • user
      Christian Schultz
      am 23.10.2023

      Hallo, wie wir oben im Beitrag erklärt haben: Ihr Mann muss gar nichts zurückzahlen, da sich das Jobcenter das Geld direkt bei der Rentenversicherung holt.

  • user
    Christine
    am 05.10.2023

    Hallo, nach einer Reha (durch Aufforderung der Krankenkasse) in 2019 habe ich 2020 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. April 2021 habe ich eine Teilzeitstelle angenommen, um nicht in HarzIV zu rutschen nachdem sich der Antrag weiterhin in Prüfung befand. April 2022 wurde die Teilerwerbsminderungsrente rückwirkend ab 2019 bewilligt, die ich seither beziehe. Seit April 2022 befinde ich mich allerdings neben der TEWMR wieder im Krankengeld und habe nach Aufforderung der Krankenkasse im Dezember 2022 erneut eine Reha beantragt. Im November werde ich ausgesteuert und beziehe dann ALG. Nun (10/2023) wird nach Ablehnung und Wiederspruch des Rehaantrags lt. der DRV geprüft ob der Antrag und die TEWMR in eine volle EMR umgewandelt wird. Da ich mit meinem Einkommen in 2022&den Sozialleistungen in 2023 weit über der Hinzuverdienstgrenze für die volle EMR liege, habe ich Angst vor einer Nachzahlung an die DRV & Verrechnung mit zukünftiger voller EM, dass mir gar nichts bleibt. Könnte das denn passieren oder ist das eher unwahrscheinlich?

    • user
      Christian Schultz
      am 05.10.2023

      Hallo Christine, es kommt nur in sehr seltenen Fällen zu Rückzahlungsforderungen. Meistens nur dann, wenn die Behörden einen Fehler gemacht haben. Ansonsten regeln die Leistungsträger das Finanzielle untereinander. Falls es bei Ihnen doch Probleme geben sollte, lassen Sie sich bitte persönlich beraten.

  • user
    Roger Wilhelm
    am 21.09.2023

    Frage meine Frau geht arbeiten ich bekomme erwerbsrente habe jetzt jetzt 6 Monate nur teilerwerbsrente bekommen habe keinen Antrag gestellt das mir das Amt helfen soll das ich zu meiner volle erwerbsrente aufstocken soll habe 243.36€ bekommen als teilerwerbsrente jetzt habe ich es nach 5 1/2 Monaten eine nachzahlung bekommen und da will das Amt mir jetzt noch mal 199.00€ 6 Monate abziehen das kann. Es doch nicht sein wir haben 6 Monate mit der Hälfte meiner erwerbsrente grade so überstanden und jetzt noch mal 6 Monate nur die Hälfte das kann es nicht sein. Oder...?

    • user
      Christian Schultz
      am 22.09.2023

      Tut mir leid, ohne dass wir uns Ihre Unterlagen anschauen, können wir das nicht prüfen.

  • user
    Nadel
    am 02.09.2023

    Hallo bin schon längerer krank und erhalte nebenbei Alg2 rückwirkende Feststellung Erwerbsminderung EM Renten Auswirkungen auf erhaltene Leistungen alg2!!! Wie weit kann eine rückwirkende Rente be antragt werden Anspruch. Erstattung wegen Erwerbsminderung bzw. -unfähikeit?

    • user
      Christian Schultz
      am 04.09.2023

      Das ist unterschiedlich. Der Beginn der Rente wird immer mit dem Beginn der Erwerbsminderung festgesetzt. Und die ergibt sich für den Gutachter durch Ihre Arzt- und Rehaberichte.

  • user
    Heike Huck
    am 27.08.2023

    Guten Tag,

    Ich habe meinen Rentenbescheid für eine befristete volle Erwerbsminderung erhalten.

    Was mich stutzig macht, ist das Datum des Beginns der Rente. Diese wurde auf den 01.12.2022 gesetzt. Die Antragstellung erfolgte am 27.02.2023 bei der Reha. Krank geschrieben bin ich, zuletzt durchgehend, seit dem 25.05.2022. Gern wüsste ich warum dieses Datum für den Rentenbeginn gewählt wurde. Können Sie mir dazu Auskunft geben?

    Vielen Dank schon mal und viele Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 28.08.2023

      Hallo Heike, der Beginn der EM-Rente ist der Beginn Ihrer Erwerbsminderung. Wie genau die DRV in Ihrem Fall nun auf den 1.12.2022 kommt, können wir nicht beantworten. Die Antwort darauf liegt in den Arztberichten.

  • user
    Bianka Crass
    am 17.08.2023

    Hallo,

    Ich Bekomme zum 01.09.23 das erste mal Volle Em- Rente.

    Ich Bekomme Bisher eine Teilrente. Nun bekam ich ein Schreiben, dass nichts von der Nachzahlung über bleibt. Es werden davon das gezahlte Krankengeld überwiesen, dass wusste ich. Und auch die laufende Teil Em- Rente. Ist Das Rechtens? Das die Rente auf die Nachzahlung zugreift? Wusste das nicht.

    LG Bianka Crass

    • user
      Christian Schultz
      am 17.08.2023

      Hallo Bianka, ob in Ihrem konkreten Fall alles genau richtig abgelaufen ist, kann man nur anhand der Unterlagen bewerten. Aber grundsätzlich ist es normal und rechtens, dass die Nachzahlung mit bestehenden Zahlungen verrechnet wird.

  • user
    Baldur Schlegel
    am 03.06.2023

    Guten Tag , sehr geehrter Herr Christian Schulz ;

    Ich wurde , als Elektroinstallateur (geb. 10.05.1956), nach längeren Schwächen und auch Problemen beim Treppensteigen und körperlichen Anstrengungen verbunden mit gewaltiger Luftnot ins Krankenhaus in Hanau eingeliefert ( 18.04.2011bis 02.05.2011). Dort wurde eine Pumpfunktion meines Herzens von 18% von besorgten und um mich bemühten Ärzten festgestellt . Nach vielen Untersuchungen , wie Lungentest , Herzkatheter , konnten 5Liter Wasser mit Hilfe von Medikamenten aus meinen Körper gezogen werden. Danach gab es in Thüringen - Bad Berka eine anschließende REHA von knapp 9 Wochen und der Aufforderung zur Renten - Antragstellung , gerade einmal 3 Monate mit der Krankschreibung , welcher ich sofort nach kam . Der Termin kam innerhalb einer Woche . Mit sämtlichen Unterlagen und Nachweisen ausgerüstet , stellte ich Mithilfe einer sehr freundlichen Mitarbeiterin , ohne jeglichen Zeitdruck den Rentenantrag , an einem Dienstag und erhielt " 2 " Tage später also am Donnerstag den schriftlichen und 15 seitigen ausführlichen Rentenbescheid , natürlich mit 10,8% Abzug . Nun kommt meine Frage : Nachträglich hat man doch auf Einwirken von Sozialverbänden diese Regelung verändert und gesagt , daß die Regelung ungerecht sei und es einen Ausgleich rückwirkend berechnet geben soll . Stimmt , meine Aussage zum Thema Volle EU - Rente ??? über eine Antwort , wäre ich Ihnen im Voraus sehr dankbar. Bleiben Sie und Ihre Angehörigen BITTE GESUND , ich weiß wovon ich rede - schreibe,

    Hochachtungsvoll

    Baldur Schlegel aus Thüringen

    • user
      Christian Schultz
      am 05.06.2023

      Hallo Baldur, das haben Sie richtig mitbekommen, zum Juli 2024 wird es hier eine Anpassung nach oben geben. Auch für Sie: https://www.sovd-sh.de/presse/pressemitteilungen/meldung/erhoehung-der-em-rente-im-bestand-2024-und-wenn-ich-da-schon-altersrente-bekomme

      • user
        Sunna
        am 03.07.2023

        Lieber Herr Schultz, vielleicht können Sie mir eine Information geben. Ich hatte 2019 einen Unfall, lebe in Spanien. Ich war ungefähr 1 Jahr lang krank geschrieben habe aber nur wenig Krankengeld erhalten und habe alles mit der Seguridad Social hier geregelt, da ich dachte das diese sich automatisch mit Deutschland in Verbindung setzt. Nun hier läuft alles anders und somit habe ich erst 16.12.2021 die incapacidad beantragt. Deutschland wurde auch informiert. Und ich erhalte nun die volle Erwerdsminderungsrente, und eine Nachzahlung. Jedoch wird erst ab Antragsdatum nachgezahlt und nicht ab Unfalldatum. Ich hatte gelesen das ich ab dem Unfalldatum auch die Nachzahlung erhalten müsse, da laut DRV der 13.6.19 auch als Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung gilt.

        Ich habe Einspruch erhoben, jedoch sagte man mir das ich vom Einspruch zurücktreten solle, da das Datum vom Antrag in Spanien ausschlaggebend ist.

        Ist das korrekt? Oder habe ich doch Anspruch auf die Nachzahlung ab dem Unfalldatum.?

        Ich habe auch keine Kraft und Geld um einen Rechtstreit anzugehen.

        Lieben Dank

        Sunna

        • user
          Christian Schultz
          am 04.07.2023

          Hallo Sunna, die Nachzahlung setzt normalerweise zum Beginn der Erwerbsminderung an. Ich weiß nicht, was genau bei Ihrem Fall anders ist. Aber an Ihrer Stelle würde ich mich noch einmal persönlich beraten lassen.

          • user
            Sunna
            am 04.07.2023

            Lieber Herr Schultz, vielen Dank für Ihre Antwort! Die DRV sagt das der Antrag in Spanien erst am 16.12.2021 gestellt . Rechtsgrundlage bildet Paragraph 99 Abs.1 Satz 2 SGB VI laut DRV.

            Jedoch Leistungsfall ist der Tag desUnfalles 13.6.19 (Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung)

            Da ich hier auf den Kanaren lebe, kann ich mir leider. Keinen Anwalt in Deutschland leisten.

            Könnten Sie mir hierzu nochmals vielleicht was sagen?

            Ich danke von Herzen

            Sunna

          • user
            Sunna
            am 04.07.2023

            Hallo, ich nochmal ...die DRV schreibt auch : Wir leisten die Rente ab dem Antragsmonat, weil der Antrag erst nach Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats gestellt wurde, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt waren.

            Ich versteh es einfach nicht, der Unfalltage ist doch als Leistungsfall und Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung zu Grunde gelegt.

            Vielen Dank

            Lg Sunna

            • user
              Christian Schultz
              am 04.07.2023

              Wie gesagt: Wir können das Problem hier im Forum leider nicht lösen.

              • user
                Sunna
                am 04.07.2023

                Hallo, schade aber danke! Lg

  • user
    Frank Dahm
    am 01.05.2023

    Guten Tag Herr Schulz

    Wenn mir (58j.) die volle EM Rente zugesprochen wird, habe ich zu diesem Zeitpunkt auch schon Anspruch auf meiner Betriebsrente oder erst ab meinen 67. Geburtstag? (Altersrenten- Beginn)

    • user
      Christian Schultz
      am 02.05.2023

      Hallo Frank, die Feststellung der Erwerbsminderung löst noch keine Altersrente aus. Das kann ich mir nicht vorstellen. Aber Sie sollten beim Versicherer nachfragen, ob hier auch eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird.

    • user
      Esteban
      am 23.05.2023

      Dies hängt von den Versicherungsbedingungen ab. Wenn in diesen steht, dass die Rente auch bei einer Erwerbsminderung greift, dann haben Sie auch Anspruch auf die vorzeitige Auszahlung/Zahlung der Betriebsrente. So weiß ich das zB. aus der Betriebsrente (VBL) der Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst (Nicht Beamte, sie sind ja sowieso versorgt). Vielleicht auch dazu die Zahlstelle Ihres Unternehmens kontaktieren.

  • user
    Mewes
    am 19.04.2023

    Habe eigentlich seit Mai 2022 Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, bekomme sie aber erst seit März 2023 und habe in der Zeit ALG 2 bezogen, warum wird dann die ganze Nachzahlung ans Arbeitsamt geleitet ich denke man braucht nur 6 Monate Rückwirkend ALG 2 zurück zahlen.

    • user
      Christian Schultz
      am 20.04.2023

      Die komplette Zeit, in der Sie eigentlich Anspruch auf eine EM-Rente haben, wird hier betrachtet. In dieser Phase haben Sie ja nur ALG II bezogen, weil die Rente noch nicht ausgezahlt wurde. Das wird dann im Nachgang wieder miteinander verrechnet.

  • user
    Catrin
    am 10.04.2023

    Einen schönen guten Tag ich habe eine Nachfrage , 21.03.kam mein Weiterbewillligubgsantrag über emr ist genehmigt . Jetzt hab ich für 2 Monate eine nachzahlung . Bekomme kein alg 1 oder 2 oder Krankengeld

    Und jetzt kam auch der bescheid die Nachzahlung wird in Kürze ausgezahlt , was heisst das auf wie lange kann ich mich da ei stellen ,das das geld kommt .

    Vielen Dank für die Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 11.04.2023

      Hallo Catrin, das kann ich Ihnen nicht sagen. "In Kürze" heißt in Kürze, das ist ja ein relativer Begriff. Wenn Sie es ganz genau wissen möchten, bitte direkt bei der DRV anrufen.

  • user
    Marlen Göbel
    am 29.03.2023

    Grüße,mein im Januar 22 gestellte Rentenantrag wurde erst im September 22 bewilligt.Ich bekomme jedoch aufstockend SGB XII welches ich ja mit dem Rentenbescheid bzw.mit der Bewilligung vom im Januar gestellten Antrag ich beantragen muss.Sprich Antrag bei der Rente stellen,auf bescheid warten und mit diesem dann SGB XII beantragen.Von der Rentenversicherung hab ich auch eine Nachzahlung ab Januar bekommen,doch was ist mit dem SGB XII?Ich meine das Geld fehlte ja die ganzen Monate so daß sich Schulden in alle richtung ausbreiten,Miete,Strom,Telefon....bekomme ich keine SGB XII Nachzahlung ? Ich meine früher als September konnte ich ja keine Bewilligung vorlegen die ich jedoch für den SGB XII Antrag bräuchte.

  • user
    Peter D
    am 23.03.2023

    Guten Tag

    Wenn ich jetzt rückwirkend zum 01.09.22 eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente bekommen würde, endet dann auch automatisch mein Arbeitsverhältnis rückwirkend?

    • user
      Christian Schultz
      am 24.03.2023

      Hallo Peter, da ist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Fragen Sie dazu bitte Ihre Personalabteilung. In den meisten Firmen endet das Arbeitsverhältnis jedoch mit der Gewährung der unbefristeten EM-Rente.

  • user
    Ute Smith
    am 25.02.2023

    Hallo, ich habe eine Frage. Ich habe im Oktober den Rentenbescheid über meine volle Erwerbsminderungsrente, rückwirkend seit 11/2018, erhalten.

    Im November erhielt ich die Summe der mir zustehenden Gelder, in Höhe von 69.000€. Die Höhe war 1540€/ mtl. Allerdings habe ich in der Zeit eine Teilerwerbsminderungsrente in Höhe von 1098€/ mtl. erhalten. Dazu vom Krankengeld für 18 Monate Zuwendungen in Höhe von 800€/ mtl. Nachdem das Krankengeld ausgelaufen ist, erhielt ich , dass die Zuwendung vom AA in Höhe von 717€/ mtl.

    Nun wurde mit mitgeteilt, dass die DRV Bund 47900€, die DAK 16.000€ und das Arbeitsamt 12.000€ davon in Anspruch nimmt. Also bliebe nichts über.

    Ich habe allerdings ein Problem und das ist, dass ich seit 02/2021 in Privatinsolvenz bin und in dieser Zeit ca. 14.000€ gepfändet wurden; die DAK für 5 Monate und das AA für 19 Monate. Beide Institutionen fordern die Gesamtsumme zurück. D.h. durch die Pfändungsfreigrenze, die bei mir 1460€ beträgt, doppelt bezahlt.

    Dürfen die 3 Institutionen trotz Pfändungsfreigrenze ihre Forderungen in voller stellen und bekommen? Wenn das so ist, dann hätte ich 24 Monate 1098€ + 800€ bzw. 717€ gezahlt und somit wäre meine Pfändungsfreigrenze um ca. 350 -400€ unterschritten worden.

    Oder stehen mir nach der Ausgleichzahlung dann jeden Monat die 370€ zu, die ich dann von der DRV Bund einfordern kann?

    Etwas kompliziert. Ich stehe da, bin schwerstbehindert, benötige wahrscheinlich auf Grund meiner nach und Nach Erblindung in den nächsten Jahren einen Lifter und andere Hilfsmittel. Können Sie mir weiterhelfen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Ute Smith - gez. Guy Smith, Ehemann, da meine Frau nicht mehr in der Lage ist, den Text selber zu schreiben.

  • user
    Evelin Kaminski
    am 18.02.2023

    Ich bin seit 2017 krankgeschrieben, habe Krankengeld und Geld vom Arbeitsamt bekommen. Seit 2 1/2 Jahren leben wir nur vom Geld meines Mannes.

    Ein Antrag auf EM Rente habe ich Ende 2018 gestellt und dann ging es vor das Sozialgericht und danach zum Landessozialgericht. Nach dem 5. Gutachten lenkte die DRV ein und bot mir einen Vergleich an, Rückwirkend ab 01.10.2022 und das unbefristet. Diesen habe ich ohne Überlegung angenommen.

    Bis jetzt habe ich noch kein Urteil vom Gericht vorliegen. Meine Frage ist, bekomme ich rückwirkend also vom 1.10.22 die Rente gezahlt oder erst ab dem 7. Monat?

    Vielen Dank mit lieben Grüßen

    E.K.

    • user
      Christian Schultz
      am 20.02.2023

      Hallo Evelin, um das zu beantworten, müsste man sich den Vergleich anschauen. Aber nach dem, was Sie schreiben, gehe ich für den Zahlungsbeginn vom Oktober 2022 aus.

  • user
    Ellen
    am 14.02.2023

    Ich habe heute eine Zwischennachricht zum Widerspruch gegen die abgelehnte Erwerbsminderungsrente von der Rentenversicherung bekommen.

    Nun soll das abschließende Votum seitens des sozialmedizinischen Dienstes abgewartet werden. Erst dann wird es zu einer Entscheidung kommen.

    Wie lange wird es noch dauern....? Habe ich Chancen auf die Nachzahlung der beantragten Teilerwerbsminderungsrente

    auch wenn ich jetzt seit dem 21.12.2022 meine Altersrente bekomme ?

    • user
      Christian Schultz
      am 15.02.2023

      Ja, grundsätzlich kann so eine Nachzahlung auch kommen, wenn Sie bereits in der Altersrente sind. Wie lange das in Ihrem Fall dauert, können wir leider unmöglich sagen.

  • user
    Markus Gross
    am 02.02.2023

    Ich erhalte seit Ende 2022 volle Erwerbsunfähigkeitsrente. Der Bescheid hierfür traf ebenfalls Ende 2022 ein und der Arbeitgeber wurde sofort informiert. Die Bewilligung der EU-Rente wurde jedoch Rückwirkend auf Mitte 2021 gewährt. Die Krankenkasse und das Arbeitsamt haben sich über die bislang gezahlten Leistungen bereits geeinigt. Soweit, so gut.

    Da ich im öffentlichen Dienst gearbeitet hatte, erhielt ich von meinem Arbeitgeber im Jahr 2021 sowohl einen Krankengeldzuschuss, als auch eine Jahressonderzahlung. Nun fordert mein Arbeitgeber die gezahlten Summen für den Zeitraum ab dem Renteneintritt, also ab Mitte 2021 zurück.

    Ist dies rechtens?

    • user
      Christian Schultz
      am 03.02.2023

      Hallo Markus, da sind wir im Arbeitsrecht, das kann ich leider nicht beantworten. Aber wenn in Ihrem Tarifvertrag geregelt ist, dass der Arbeitsvertrag bei voller EM-Rente aufgelöst wird, kann das schon richtig sein. Lassen Sie sich dazu aber gern noch einmal von einem Fachanwalt beraten.

  • user
    Saida
    am 01.02.2023

    Hallo,

    aufgrund multipler Erkrankungen (psychisch, orthopädisch,...) war ich erst krankgeschrieben, dann arbeitslos und kurz vor Ende der Arbeitslosigkeit wieder krankgeschrieben bis zur Aussteuerung durch die Krankenkasse. Ich habe keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld und auch nicht auf Krankengeld. Leider wurde mir viel zu spät gesagt, dass ich Erwerbsminderungsrente beantragen kann.

    Im Juni 2022 wurde ich von der Krankenkasse ausgesteuert und habe dann Erwerbsminderungsrente beantragt - bis heute ist noch nichts entschieden und auf Rückfrage bei der RV erhalte ich nur die Auskunft, Antrag ist in Bearbeitung.

    Wie geht es denn jetzt weiter? Ich habe alle Ersparnisse aufgebraucht, meine Kinder verdienen nur Ausbildungsgehalt und "füttern uns damit durch". Welche Möglichkeiten habe ich? Hartz IV bekommen wir nicht, da mein Mann ein paar Euro (<100 €) zuviel verdient und meine Töchter derzeit noch bei uns wohnen. Eigentlich wollten die Töchter längst ausziehen, aber dann würden wir verhungern, da sie dann ihr Kindergeld selbst bräuchten... Die Unterstützung durch Lebensmittelkäufe würden dann auch wegfallen. Ich weiß ehrlich gesagt nicht mehr weiter?

    Gibt es denn keine Stellen, die einen während der Bearbeitungszeit unterstützen könnten???

    Vielen Dank für Ihren Rat schon im Voraus.

    • user
      Christian Schultz
      am 01.02.2023

      Hallo Saida, das ist wirklich eine schwierige Situation. Aber wenn Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld haben, sehe ich da aktuell tatsächlich keine weitere Möglichkeit. Vielleicht zumindest Wohngeld. Aber ich denke, Sie sollten sich in jedem Fall persönlich beraten lassen.

    • user
      Mase
      am 17.09.2023

      ...bei weniger als 100 € über dem Mindestsatz gibt es keine Ablehnung vom JC, wenn man arbeitet...denn als Arbeiter hat man einen Mehrbedarf, der 100 € übersteigt...

  • user
    Steven Gott
    am 31.01.2023

    Hallo,

    wie sieht das denn bei den geschilderten Verfahren aus, wenn man zusätzlich noch in einer stat. Wohneinrichtung lebt?

    Darf der Träger das einziehen oder nützt mir das angeblich so tolle Bundesteilhabegesetz nun doch mal - ausnahmsweise - etwas? Denn bisher ziehen die jeden Cent über einen gewissen Betrag ein. Gerade bei so einer Nachzahlung und einem, wie Sie schreiben, "netten Sümmchen" wäre das doch mal nett, wenn ich auch was davon hätte.

    • user
      Christian Schultz
      am 31.01.2023

      Hallo Steven, das weiß ich leider nicht aus dem Stehgreif. Allerdings gehe ich nicht davon aus, dass bei der Nachzahlung zur EM-Rente andere Regeln greifen als bei sonstigen Geldzuflüssen.

  • user
    Thorben
    am 30.01.2023

    Meine EM-Rente wurde offenbar in rekordverdächtiger Zeit genehmigt - keine 5 Wochen incl. Weihnachten und Silvester. Und mir wurden sogar 2 Monate Erziehungszeit anerkannt, obwohl meine Lebensgefährtin damals auch noch Elterngeld bezogen hat - übrigens hatte mir der Telefonberater der DRV geraten, es gar nicht erst zu versuchen, weil es aussichtslos wäre ...

    Meine Rente wurde rückwirkend zum 1.4.21 (Zahlungsbeginn) genehmigt, weil mein Antrag auf Reha vom 15.4.21 umgedeutet wurde. Zu der Zeit habe ich noch KG erhalten, im Anschluss 12 Monate ALG1. Vom KG und ALG1 wurden Beiträge zur RV abgeführt. Werden die erstattet für die Zeit ab Rentenzahlungsbeginn? §50 SGB 5 finde ich da eindeutig: Mit Rentenzahlungsbeginn bin ich nicht mehr Pflichtmitglied der RV. Im Expertenforum der DRV habe ich mehrmals die Aussage der Experten gefunden, diese Beiträge würden nicht erstattet, ohne irgendeine Angabe eines Rechtsgrundes aus dem SGB. Das widerspricht sich m.E., zumal es im SGB offenbar keinen § gibt, der auf §50 SGB5 Bezug nimmt und diesen einschränkt auf die Zeit nach Rechtswirksamkeit des Rentenbescheids, was wiederum bei meiner Anfrage im Forum der DRV die Laienkommentatoren behauptet haben.

    • user
      Christian Schultz
      am 31.01.2023

      Hallo Thorben, ich weiß auch nur aus zweiter Quelle, dass diese Zahlungen nicht erstattet werden. Aber da ich beim SoVD keine Sozialberatung mache und auch nicht direkt mit dem Gesetz arbeite, kann ich da leider keinen Paragraphen oder Arbeitshinweis für angeben. Am besten direkt bei der DRV persönlich beraten lassen - in der Regel sind die Auskünfte dort sehr gut.

      • user
        Thorben
        am 31.01.2023

        Vielen Dank für die Antwort.

        Weil ich während der letzten bald 2 Jahre nie das Gefühl hatte, bei der DRV Bund auf kompetente Callcentermitarbeiter*innen getroffen zu sein und auf schriftliche Anfragen nie eine Antwort erhalten habe, habe ich mir angewöhnt, mich durch den Paragraphendschungel durchzuwühlen. Soll heissen, dass ich das mit den "sehr guten Auskünften der DRV" nicht wirklich bestätigen kann. Ein Problem ist dort auch, dass es keine mit dem Fall betraute Ansprechpartner*innen gibt.

        Ich werde mal bei der Barmer genauer nachfragen, die ja wegen des KG für einen Teil der Zeit involviert sind und eigentlich recht gerne Auskünfte erteilen. Die Auskünfte werden dann ja für die Zeit des ALG entsprechend gelten.

        Gibt es eigentlich ein Anrecht, die Abrechnung der KK mit der RV einzusehen oder eine Kopie zu erhalten?

        • user
          Christian Schultz
          am 01.02.2023

          Von so einem Recht weiß ich nichts. Aber im Notfall geht das immer - und wenn es mit Rechtsanwalt oder SoVD angefordert werden muss.

  • user
    Janine
    am 26.01.2023

    Hallo.ich bekomme Erwerbsminderungsrente und bekomme noch eine Nachzahlung nachdem mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter abgerechnet wurde.Ich bekomme jetzt aber zu der EU Rente aufstockend Grundsicherung.

    Muss ich jetzt von der Nachzahlung so leben als würde ich Grundsicherung bekommem?Das heißt in diesem Falle von ca.10.000 Euro jeden Monat 180 Euro ausgeben und dann wieder Grundsicherung beantragen?Oder darf ich von der Nachzahlung mehr Geld ausgeben als es die Grundsicherung wäre? LG Janine

    • user
      Christian Schultz
      am 26.01.2023

      Hallo Janine, da bin ich mir nicht ganz sicher. Es hat doch bereits eine Verrechnung mit dem Jobcenter bzw. Sozialamt stattgefunden. Daher sollten Sie nun frei über den Rest der Nachzahlung verfügen können. Aber bei Problemen sollten Sie sich individuell beraten lassen.

  • user
    ekkfin
    am 20.01.2023

    Hatte auch eine Nachzahlung der EU Rente von 3500 EU

    Sozialamt ( Grundsicherung nach SGB XII) hat sofort alles einkassiert

  • user
    ina Queißer
    am 17.01.2023

    Guten Tag Herr Schultz, vor 3 Jahren habe ich EU Rente beantragt auf Grund von mehreren Herzinfarkten und dadurch entstandene psychische Probleme. Alle Gutachten sind gelaufen und de Entscheid über volle Rente ist lt. Anruf bei der RV bewilligt(Aussage 31.12.2022). Jetzt kommen seit 3 Monaten immer wieder schreiben, das mein Arbeitgeber Formulare ausfüllen soll. Immer werden 4 Wochen Frist gesetzt welche ich schon nach 3 Tagen erfülle mit der Bitte um Bearbeitung vor Ablauf der Frist. Gestern war erneuter Ablauf der Frist und alle Unterlagen sind eingereicht. Es dürften keine Fragen mehr sein, aber ich befürchte das die RV wieder was benötigt. Seit Oktober bekomme ich keinerlei Leistungen mehr und langsam wird es sehr knapp. Was kann ich tun um den Vorgang zu beschleunigen? Wenn doch angeblich für eine Rente entschieden ist?! und wie lange wird es dauern die Zahlungen zu erhalten? Liebe Grüße

  • user
    Sonja
    am 16.01.2023

    Hallo im die Runde,

    Ich habe meine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen ab März diesen Jahres.

    Beantragt habe ich sie Ende August 22.

    Ich wollte generell erfahren, ob mir eine Rückzahlung zusteht, wenn ich vor dem Antrag und der Feststellung auf Erwerbsminderung KEIN Krankengeld oder Arbeitslosengeld erhalten habe?!

    Ich bin seit der Geburt meines letzten Sohnes 2018 daheim.

    Seit Jan. 2022 bin ich arbeitsunfähig und vorher war ich in Elternzeit und Hausfrau ohne irgendwelcher Bezüge da mein Mann zu viel verdient hat.

    Ich ging davon aus, dass mir evtl eine Rückzahlung von Beantragung an zusteht

    Lg

    Sonja

    • user
      Christian Schultz
      am 17.01.2023

      Hallo Sonja, falls die EM-Rente rückwirkend bewilligt wird - und das ist meistens der Fall - steht Ihnen in jedem Fall eine Nachzahlung zu. Die müsste dann ja sogar höher ausfallen, weil nichts mit Kranken- oder Arbeitslosengeld verrechnet werden muss.

  • user
    Sabine E.
    am 14.01.2023

    Hallo Herr Schultz,

    im Okt./Nov. 2022 war ich auf Reha (aufgrund einer chronischen Krankheit habe ich alle 4 Jahre Anspruch darauf und diesen genutzt). Der Chefarzt dort stellte im Oktober - für mich völlig überraschend - eine volle Erwerbsminderung bei mir fest, die bereits seit Jahren bestehe. Er empfahl mir daher, einen Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente zu stellen. Das geschieht nun am 6.2.2023. Die DRV hat mich bereits angeschrieben und sich dabei auf meinen "Antrag auf Teilhabe" vom Juni 2022 bezogen. Wie ich dann erfahren habe, hat sie meinen Antrag auf Reha rückwirkend als einen solchen umgewertet. Bis zur Reha war ich zwar ab und an krankgeschrieben, aber ich bin vor Antritt der Reha wieder ein paar Tage arbeitsfähig gewesen, wehalb auch die LFZG von Neuem angelaufen war.

    Nun meine Frage: Wenn die DRV bei mir eine EM-Rente anerkennen sollte, dann rückwirkend ab wann? Ab Antragstellung auf die EM-Rente? Ab Feststellung der Erwerbsminderung durch den Reha-Arzt? Oder ab meinem Reha-Antrag = Antrag auf Teilhabe? Eventuell sogar schon ab einem früheren Zeitpunkt? Da ich ja vor der Reha noch ganz normal gearbeitet habe, halt hin und wieder mit Unterbrechung durch Krankheit (nicht länger als 6 Wochen zusammenhängend, also ohne Krankengeldbezug), kann es da passieren, dass mir ein Teil meines (höheren) Gehalts mit der EM-Rente verrechnet wird? Das war nämlich einem ehemaligen Kollegen von mir so ergangen, der jedoch seinen Rentenanspruch vor einem Gericht erstritten und dann die Rente um 1 Jahr rückwirkend zuerkannt bekommen hat. Nur kenne ich da die genauen Umstände nicht.

    Schon einmal vielen Dank für Ihre Rückmeldung!

    • user
      Christian Schultz
      am 16.01.2023

      Hallo Sabine, es ist unterschiedlich, wann der Beginn einer EM-Rente terminiert wird. Das kann das Antragsdatum sein. Wenn die Ärzte den Beginn der Erwerbsminderung jedoch früher ansetzen, kann die Rente auch noch weiter rückwirkend starten.

  • user
    Thomas Berger
    am 11.01.2023

    Hallo Herr Schultz,

    vielen Dank für Ihre tollen Beiträge und Ihre Energie bei der Beantwortung der vielen Fragen von Betroffenen !

    Ich hätte hierzu auch eine Frage:

    Es kann ja passieren, dass man bei einem genehmigten EM-Rentenbescheid mehrere Monate auf die erste Zahlung warten muss. Da hier aber mit Datum des Bescheids entweder das Krankengeld oder auch das Arbeitslosengeld sofort gestoppt wird, kommt ja im Zweifel in finanzielle Not.

    Ist es daher möglich in diesen Monaten des Wartens ganz normal arbeiten (auch wenns wegen der Erkrankung schwer fällt) zu gehen, um seinen Lebensunterhalt zu sichern?

    Danke für Ihre Antwort.

    Gruß, Thomas

    • user
      Christian Schultz
      am 12.01.2023

      Hallo Thomas, diesen Fall hatte ich noch nicht. Eigentlich sollte das ja auch gar nicht gehen, sonst hätten Sie die EM-Rente nicht bewilligt bekommen. Aber natürlich sprechen Sie ein großes Problem an, wenn man auf die erste Zahlung der EM-Rente wartet. Kollegen von mir sind hier tatsächlich schon in Widerspruch gegangen, um eine frühere Zahlung zu erwirken. Ich glaube, teilweise mit Erfolg. Im Notfall kann man noch zum Jobcenter gehen, um hier überbrückende Leistungen zu erhalten.

  • user
    Ellen
    am 30.12.2022

    Ich habe bekomme ab dem 01.01.2023 meine Altersrente, die auch bewilligt ist.

    Nun steht noch die im Jahr 2021 beantragte Teilerwerbsminderungsrente aus. Es läuft ein Widerspruchsverfahren.

    Wann kann ich mit der Nachzahlung dieser Rente rechnen ?

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2023

      Hallo Ellen, das kann man nicht allgemein beantworten. Ein Widerspruch und ggfs. ein Prozess am Sozialgericht kann sich über Monate oder Jahre hinziehen. Es ist aber auch möglich, dass die Sache in wenigen Wochen durch ist.

      • user
        Ellen
        am 02.01.2023

        Vielen Dank Herr Schulz,

        dann habe ich ja schon mal eine ungefähre Richtung.

  • user
    Großert, Jürgen
    am 16.12.2022

    Hallo Herr Schultz!

    Ich habe nach Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente Wiederspruch eingelegt. Das war vor ca. 10 Monaten,und ist immer noch in Bearbeitung. Ich weiss nicht wie lange das dauert, gehe aber am 01.08.2023 in Altersrente (geb. 1959). Ich muss ja irgend wann meine Altersrente beantragen. Meine Frage: Was geschieht mit diesem Antrag für die Erwerbsminderungsrente , verfällt dieser oder wird er weiter bearbeitet?

    MfG J. Großert

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2023

      Hallo Jürgen, wenn Sie rückwirkend die EM-Rente durchbekommen, wird man Ihnen auch das Geld rückwirkend erstatten. Das gilt auch, wenn Sie dann schon in Altersrente sind.

  • user
    Biggi Stark
    am 12.12.2022

    Mich hat der Beitrag irritiert, dass man nach der rückwirkenden Anerkennung von Erwerbsminderungsrente das erhaltene " Arbeitslosengeld 1 oder Krankengeld nicht zurückzahlen müsse". Ich hatte diesen Fall ( Bescheid auf volle Erwmrente 1 J später bewilligt) und man muss doch von der Rückzahlund die Sozialleistungen " zurückzahlen", dh das wird alles wieder abgezogen von dem bewilligten Nachzahlungsgeld. Richtig ist, dass man nicht ZUSÄTZlich zahlen muss, falls die Nachzahlung der Rente nicht ausreicht - aber es wird alles abgezogen für die Rückzahlung.

    Ich musste auch sofort diese nachträgluch bewilligte Rente versteuern, dh bekam einen zusätzlichen Steuerbescheid mit Forderung, obwohl ich noch garnichts von dem Geld gesehen hatte wegen dieser Rückzahlungen an Arbeitsamt. Es hiess überall, es gelte das Zuflussprinzip ( Nachzahlung auf dem Papier, egal was ich später wirklich ausbezahlt bekäme).

    Im Jahr danach ( 2021) wurden schon sogen. " Minusbeträge" bei der Einkommensteuer eingetragen ( die Rückzahlungen), aber ich zahle garnicht soviel Steuer, dass das noch im Jahr danach zum Tragen käme ( also Steuerrückerstattung der damaligen Nachzahlung wieder erhalten könnte).

    • user
      Ilonka
      am 21.12.2022

      Genauso war das bei mir auch. Ich habe die EMR Rückwirkend für 1,5 Jahre (April 2021) erhalten. Im Rentenbescheid wurde darauf hingewiesen, dass die Nachzahlung mit dem Arbeitsamt und der Krankenkasse verrechnet wurden.

      Übrig blieben 300 €, die mir im August 2022 überwiesen wurden.

      Danach erhielt ich monatlich die Zahlung der EMR.

      Jetzt möchte das Finanzamt (Einkommensteuererklärung 2021) innerhalb von 3 Wochen fast 2000 € für 2021 und dann vierteljährlich bis auf weiteres 340 €. Ich habe nie viel ALG I oder Krankengeld erhalten, außerdem eine schwerbehinderte Tochter und einen schwerbehinderten Mann. Ich weiß nicht wie ich diese Summen aufbringen soll? Was kann ich tun?

      • user
        Christian Schultz
        am 02.01.2023

        Hallo Ilonka, steuerrechtlich können und dürfen wir Sie beim SoVD nicht beraten. Ich empfehle Ihnen, direkt beim Finanzamt nachzufragen. Vielleicht ist eine Ratenzahlung möglich.

  • user
    Claudia
    am 24.11.2022

    Hallo Herr Schultz,

    ich bekomme seit 1991 eine Rente, erst Erwerbsunfähigkeit, seit 2007 volle Erwerbsminderung. Nun habe ich bei der Durchsicht meiner Unterlagen festgestellt, dass die Zeit der vorangegangenen Krankschreibung 1990-1991 nicht in die Berechnung eingeflossen ist. Ist das korrekt?

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia

    • user
      Christian Schultz
      am 24.11.2022

      Hallo Claudia, es ist unmöglich, diese Situation ohne Einblick in Ihre Unterlagen aufzulösen. Die einfachste Möglichkeit wäre, wenn Sie bei der DRV eine kostenlose Kontenklärung vereinbaren. Dort kann man die Sache schnell auflösen.

  • user
    alfa 876
    am 24.11.2022

    Hallo Herr Schultz,

    wenn eine zeitlich befristete Arbeitsmarktrente genehmigt wird, besteht dann noch Anspruch rückwirkend die teilweise Erwerbsminderungsrente für die Zeit vor Eintritt der Erwerbsminderung zu erhalten, obwohl in der Zeit bereits ALG 1 gezahlt wurde ?

    Es heißt doch eine teilweise EM Rente ist die Voraussetzung für eine Arbeitsmarktrente, weil weder die Agentur für Arbeit noch die DRV einen leidensgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann.

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 24.11.2022

      Da bin ich mir nicht sicher. Den Fall müsste man sich im Detail anschauen.

  • user
    Vivien
    am 22.11.2022

    Hey,

    folgendes ist bei mir passiert. Ich bin vor 7 Jahren krank geworden und jetzt august 2022 hab ich das Gutachten bekommen und einen mindererwerb von 25% erhalten. Da ich aber zum Zeitpunkt des Unfalls noch zur Berufsschule gegangen bin stellt sich mir jetzt die Frage wie das ganze finanziell berechnet wird weil ich immer nur gelesen habe das es anhand des zum Zeitpunkt bezogenen Gehalt berechnet wird.

    Ich war zum Zeitpunkt des Unfalls 18 Jahre alt.

    Vielleicht weiß ja jemand etwas.

    Liebe Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 23.11.2022

      Hallo Vivien, wie das mit der gesetzlichen Unfallkasse funktioniert, kann ich leider nicht aus dem Stehgreif beantworten. In diesem Beitrag hier geht es um die EM-Rente und die Zeit davor, in der oft Kranken- und Arbeitslosengeld bezogen wird. Am besten lassen Sie sich dazu persönlich beraten.

  • user
    Jens B.
    am 19.11.2022

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    ich habe 2020 Krankengeld, ab Oktober 2020 ALG1 bezogen. Ab Oktober 2021 keine Leistungen von Krankenkasse und Arbeitsamt mehr. Erwerbsminderungsrente würde September 2021 beantragt und heute rückwirkend für den 01.04.2020 bewilligt. Die Rückzahlung würde einbehalten. Dürfen Arbeitsamt und Krankenkasse nur für die sich überschneidenden Zeiträume verrechnen oder auch die Rente von Oktober 2021 bis heute miteinbeziehen, was meines Erachtens nicht richtig wäre.

    • user
      Christian Schultz
      am 21.11.2022

      Hallo Jens, für die Zeit, in der Sie Kranken- oder Arbeitslosengeld erhalten haben, wird die Rente mit diesen Leistungen rückwirkend verrechnet. Im Anschluss nicht mehr, da haben Sie ja keine Leistungen mehr erhalten.

  • user
    Mel P.
    am 18.11.2022

    Ich weiß mir nicht mehr zu helfen.

    Seit 2018 bin ich durchgehend krank und Therapie.

    Ich erhielt Krankengeld, Arbeitslosengeld und dann Hartz 4.

    Im September 2020 habe ich eine Erwerbsminderungsrente beantragt.

    Im Januar 2022 erhielt ich dann den Bescheid dass mir die Erwerbsminderungsrente rückwirkend für den Zeitraum 11.2019 bis einschließlich 31.12.2021 bewilligt wird.

    Heute (17.11.2022) erhielt ich Post, dass ich eine Rückzahlung für die bewilligte Erwerbsminderungsrente erhalte.

    Diese muss ich ja dem Jobcenter dann mitteilen. Ich finde nirgendwo Informationen, wie dieser Betrag angerechnet oder verrechnet wird.

    Zudem habe ich im Januar 2022, gleich nach dem Bewilligungsbescheid, einen Antrag auf Weiterbewilligung gestellt.

    Da einfach nichts passiert ist und ich psychisch am Limit bin, habe ich im August 2022 schriftlich nachgefragt. Bis heute habe ich keinerlei Antwort erhalten.

    Was kann ich tun? Ich bin wirklich am Limit und nach Jahren des Kämpfens kann ich einfach nicht mehr.

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 18.11.2022

      Hallo Mel, das mit der Nachzahlung regeln die Sozialleistungsträger ohne Ihr Zutun. Sollte nach der Verrechnung noch etwas übrig bleiben, wird die DRV Ihnen das Geld überweisen. Natürlich verstehe ich, dass Ihnen da Auslaufen der Rente schlaflose Nächte bereitet. Sie können sich gern an meine Kollegen wenden: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    A.Wegner
    am 18.10.2022

    Seit vielen , vielen Jahren stehe ich mit der DRV vor Gericht , um eine Erwerbsmiderungsrente durchzusetzen .

    Leider beziehe ich keinerlei Einkünfte , weder Krankengeld , noch Arbeitslosengeld , noch Hartz4 ... alles wurde abgelehnt .

    Das ist aber eine andere Geschichte.

    JETZT wurde mir nach unzähligen Gutachten eine Berufsunfähigkeit ( aufgrund meines Berufsschutzes , geb. 11.1960 )

    von der DRV anerkannt . Leider aber keine Erwerbsminderungsrente , da das letzte ausschlaggebende Gutachten zu einer

    Zeit erstellt wurde , als die 3/5 Regeln nicht mehr erfüllt war . Mit anderen Worten , es wurden zu lange keine Einzahlungen in die Rentenkasse getätigt ... Wovon auch .

    Kurzum : BU anerkannt , keine Rentenzahlung wegen fehlender Beiträge .

    Nun die Frage : kann man die Beiträge nachzahlen , um einen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente zu erhalten ?

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 19.10.2022

      Ich bin mir nicht ganz sicher: Aber ich denke nicht, dass das nachträglich möglich wäre. Fragen Sie aber zur Sicherheit noch einmal bei der DRV nach.

      • user
        A.Wegener
        am 16.11.2022

        Hallo Herr Schultz ,

        vielen Dank für die rasche Rückmeldung .

        Zunächst habe ich überlegt , ob es sinnvoll bei der DRV anzufragen . Mit Sicherheit würde eine Ablehnung

        erfolgen , ohne das es mir möglich ist nachzuprüfen , ob es mir aus rechtlicher Sicht aus nicht doch zugesanden

        werden müßte .

        Sich diese Frage allerdings zu stellen wäre nur müßig , da die DRV lieber gar nicht erst antwortet ....

        Meine Rechtsschutzversicherung ist "raus" und einen Anwalt aus eigener/privater Tasche kann ich

        mir nicht leisten . Einen "Beratungsschein" vom Amt bekomme ich auch nicht ....

        Mit freundlichem Gruß

        A.Wegener

    • user
      Thomas
      am 03.11.2022

      Hallo ,was würde passieren,wenn man seit 6 Jahren wegen psychomentaler Belastbarkeit eu Rente bekommen hat und dann abgelehnt wird falls Wiederspruch auch abgelehnt werden würde und man nicht klagen will?wer würde denn den Lebensunterhalt bezahlen,wenn das Jobcenter einen auch nicht mehr nimmt weil man dort viele Jahre nicht vermittelbar war?wer bezahlt dann die Miete und essen ?

      • user
        Christian Schultz
        am 03.11.2022

        Hallo Thomas, wenn Sie nicht als erwerbsgemindert gelten, wäre bei Hilfebedürftigkeit das Jobcenter für Sie zuständig. Andernfalls das Amt für Grundsicherung.

  • user
    Detlef Ruffing
    am 12.10.2022

    Hallo und guten Tag an das gesamte Team!

    Zum Sachverhalt: Mir wurde die Volle Erwerbsminderungsrente Rückwirkend

    zum 01.09.2021 bewilligt. Ich erhielt vom 11.02.2021 bis zum 28.06.2022 Krankengeld.

    Frage: Bekomme ich die Zuviel entrichtenden geleisteten Beiträge (durch die Krankenkasse) zur Rentenversicherung

    für den Zeitraum vom 01.09.2021 bis zum 28.06.2022 durch die DRV zurückerstattet.

    Die Rente wird erstmals zum 01.10.2022 ausgezahlt.

    G. Detlef Ruffing

    • user
      Christian Schultz
      am 17.10.2022

      Hallo Detlef, über diese Frage bin ich ehrlich gesagt noch nie gestolpert. Rentenversicherung und Krankenkasse verrechnen ja im Dienstverhältnis alle Zahlungen, aus diesem Prozess sind Sie raus. Was jetzt mit den Rentenbeiträgen im Einzelnen passiert, kann ich Ihnen gerade nicht beantworten.

  • user
    Indra Reckeweg
    am 14.09.2022

    Mein Mann hatte im September 20 eine schwere Hirnblutung mit Hirninfarkt etc. Seit April 21 bezob er eine volle Erwerbsminderungsrente befristet bis 30.9.2022. Im März diesen Jahres müssten wir zur Begutachtung was für mich als Pflegekraft schon unzumutbar war. Im Mai habe ich für meinen Mann die weitere Erwerbsminderungsrente beantragt und bis heute ist es nicht bearbeitet. Ich habe mehrmals Kontakt zur DRV aufgenommen und immer werde ich vertröstet. Ich weiß nicht wie ich im nächsten Monat unsere Rechnungen bezahlen soll. Es ist schon alles schlimm genug was mein Mann und unsere Kinder durchmachen müssen. Verstehe in unserem Fall nicht das es so lange dauert. Es ist offensichtlich das mein Mann nie wieder arbeiten gehen geschweige denn irgendwann mal wieder ein annähernd normales leben führen kann. Die Gutachterin hat es ja auch bestätigt. Gibt es eine Stelle an die ich mich wenden kann,damit Mal etwas passiert?

    • user
      S.kuhn
      am 15.09.2022

      Ich habe auch immer Probleme mit der DRV gehabt wurde immer vertröstet.

      Als ich im Internet recherchiert habe entdeckte ich,daß man beim Gesundheitsministerium online eine Eingabe tätigen kann (Beschwerde gegen die lahme Arbeitsweise der DRV) hat so 2-3 Tage gedauert dann kam eine Nachricht, das sie sich drum kümmern werden und siehe da,es hat was genützt plötzlich haben sich meine ganzen Unterlagen wieder angefunden und innerhalb 2 Wochen war eine Entscheidung da .

    • user
      Steffen Schütze
      am 17.09.2022

      Liebe Indra bei allen Zweifeln die du ausräumen musst ,wende dich doch einfach an den VDK das ist ein Sozialverband wo Dein Mann auch sofort aufgenommen wird .Ganz niedriger Beitrag 6,50 pro Monat und du bekommst sofort Anwaltlichen Beistand und das macht richtig etwas aus glaub mir mir ging es in Bezug auf meiner Erwerbsminderungsrente auch so wusste überhaupt nicht weiter.Lass mal was von Dir hören wenn es geklappt hat.Lg.Steffen

  • user
    Mike
    am 07.08.2022

    Ich bekomme Teilrente nun ist meine Krankheit schlimmer geworden ,da habe ich EU Rentenantrag gestellt weil mir damals gesagt wurde es ist kein problem es umzuwandel wenn es schlimmer wird .Nun muß ich festellen das es wohl ein riesenproblem ist wenn man ein Behindertenausweis hat und EU Rentenantrag stellt und nur!! 40 jahre gearbeitet hat .Das ablehnen des Rentenantrag das ging ganz schnell .Und wiederspruch wurde eingelegt und jetzt kommt es ,ich warte jetzt 12 Monate seit dem wiederspruch und es ist nichts passiert .Ich habe ein paar mal angerufen und muß leider sagen das ich sehr oft angelogen wurde .Es ist sehr traurig das man so mit Menschen umgeht wie die Rentenkassen ,die möchten es bestimmt auch das man sie so behandelt wie sie uns behandeln .Naja nun warte ich eben nochmal 12 Monate .Wenn man nach der Rentenkasse geht und ein schwerbindertenausweis dann kann ja auch mal 56 Monate warten traurig die Menschen die das Arbeiten ?Fals sie es machen so denken

    • user
      Birgit
      am 04.10.2022

      Nimm dir einen privaten Anwalt für dieses Fachgebiet. Das hilft definitiv.

  • user
    Ralf
    am 04.07.2022

    Hallo. Ich habe am 01. Juli 2018 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Der Antrag wurde abgelehnt. Ich habe der Ablehnung widersprochen, doch auch der Widerspruch wurde abgelehnt. Daraufhin habe ich geklagt. Ich musste in den vergangenen Jahren zu zwei Gutachtern, die mir eine volle Erwerbsminderung ab November 2010 diagnostiziert haben. Das Sozialgericht hat nun im Juli 2022 folgendes für Recht erklärt:" 1. Der Bescheid der Beklagten (RV) vom 06. November 2018 in Gestalt des Widerspruchsbescheid vom 29. August 2019 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin eines am 25. November 2010 eigetretenen Leistungsfalls der vollen Erwerbsminderung ab 01.Juli 2018 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung nach Maße der Gründe und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu gewähren. 3. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin."

    Meine Frage: Kann ich eine Erwerbsminderungsrente ab 25. November 2010 beantragen, da die Gutachter den Leistungsfall der vollen Erwerbsminderung ab diesem Zeitpunkt diagnostiziert haben oder zählt das Datum des Antrags auf Erwerbsminderung 01. Juli 2018? Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 05.07.2022

      Hallo Ralf, ohne die Unterlagen selbst einsehen zu können, kann man das nicht abschließend beantworten. Aber normalerweise wird die EM-Rente ab dem Zeitpunkt bewilligt, zu dem Erwerbsminderung festgestellt wird.

  • user
    Claudia Meixner
    am 24.06.2022

    Hallo

    Lt. Bescheid vom 04.02.22 bekomme ich die volle Erwerbsminderungsrente.

    Die EM Rente wurde rückwirkend auf den 1.12.2020 berechnet. In der Zeit vom 1.12.2020 bis zum 21.12.2021 habe ich Sozialleistungen (Krankengeld) bezogen. Jetzt hat die Krankenkasse das Bruttokrankengeld (inkl. AV-/PV- und Rentenbeiträge) von der DRV zurückerstattet bekommen. Die AV/PV-Beiträge wurden mir mittlerweile von der Barmer zurückerstattet. Von wem bekomme ich meine Rentenbeiträge zurück. Immerhin habe ich Rentenbeiträge bezahlt während Ich Erwerbsminderungsrente bekommen habe. Ist dies rechtens?

    Lg Claudia

    LG Sabine

    • user
      Christian Schultz
      am 24.06.2022

      Hallo Claudia, das müssten wir uns genauer anschauen. Melden Sie sich gern bei meinen Kollegen in der Sozialberatung. Alternativ lohnt es aber auch, einfach mal bei der Rentenversicherung nachzufragen.

  • user
    M.Menz
    am 23.06.2022

    Hallo,

    ich habe eine Teil- EMR-Rente unbefristet rückwirkend zum 01.10.2021 mündlich bewilligt bekommen. Jetzt prüft die DRV, ob ich schon 2011 erwerbsgemindert war.

    Ich hatte 2011 einen Unfall, wo mir der Unterschenkel amputiert wurde. In einem Telefonat mit der DRV wurde mir mitgeteilt, dass jetzt im Nachhinein geprüft wird, ob ich nicht schon seit 2011 wegen meinem Unfall erwerbsgemindert bin. Geht da wohl um die Zurechnungszeit. 2011 bis 60 Jahre und 2021 bis 65 Jahre und paar Monate.

    Jetzt meine Frage: wie errechne ich die Zurechnungszeit, sofern man meine Erwerbsminderung auf 2011 datiert?

    Muss ich von 2011 bis 2027(da werde ich 60) rechnen, oder von 2021(Antragstellung) bis 2027?

    Bekommt man da eine Nachzahlung?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    • user
      Christian Schultz
      am 23.06.2022

      Hallo, letztendlich kann man das erst beantworten, wenn man Ihren Rentenbescheid sieht. Aber wenn die EM-Rente bereits 2011 begonnen hat (rückwirkend), dann sollte auch ab diesem Zeitpunkt die Zurechnungszeit starten.

  • user
    Ramona
    am 09.06.2022

    Hallo, habe heute meinen Rentenbescheid bekommen.

    Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde am 04.01.2021 gestellt.

    Im Bescheid steht das die Rente am 01.07.2022 beginnt.

    Was ist mit der Zeit von Antragstellung an?

    Wird diese Zeit nicht berücksichtigt?

    MfG Ramona

    • user
      Christian Schultz
      am 09.06.2022

      Hallo Ramona, ohne den Bescheid kann Ihnen das leider niemand beantworten. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, den Bescheid nachzuvollziehen, rufen Sie am besten erst einmal die DRV an.

  • user
    Carmen
    am 04.06.2022

    Guten Abend,

    ich habe am 21.02.2022 aufgrund meines Widerspruchs die volle EM-Rente rückwirkend zum 01.04.2020 erhalten. Ich hatte Krankengeld und ALG1 erhalten und war auf dem Papier noch Beschäftigte bei meinem alten Arbeitgeber. Das Beschäftigungsverhältnis wurde aufgrund des Bescheids zur vollen und unbefristeten EM-Rente im März 2022 beendet. Nun erhielt ich im Mai 2022 eine größeren Betrag aufgrund von 22 Tagen Urlaubsabgeltung als Einmalzahlung und im Januar bereits einen kleineren Betrag aufgrund meines 25-jährigen Dienstjubiläums.

    Frage: Ist hiermit die Voraussetzung für den Anspruch für die Energiepauschale gegeben? Und wenn ja, wie kann ich sie geltend machen?

  • user
    Schmidt Nicoleta
    am 01.06.2022

    Hallo,

    Ich habe die Erwerbsminderungsrente 2017 sowohl für die in Deutschland gearbeitete Zeit als auch für die in Rumänien gearbeitete Zeit beantragt.

    Ich habe das Geld für die Erwerbsminderungsrente für die Zeit, in der ich in Deutschland gearbeitet habe, erhalten. Ich habe für die Zeit, in der ich in Rumänien gearbeitet habe, nichts erhalten.

    Seit 2017 bis jetzt habe ich auch eine Grundsicherung erhalten.

    Letzte Woche wachte ich plötzlich auf, ohne eine Benachrichtigung zu erhalten, mit einer Zahlung von über 9000 Euro vom Rentenhaus in Rumänien, ich glaube, es ist die ausstehende Zahlung von 2017 bis jetzt.

    Wie gehe ich jetzt vor, muss ich das Geld zurückgeben?

    • user
      Christian Schultz
      am 02.06.2022

      Hallo Nicoleta, leider kann ich Ihre Frage nicht beantworten. Mit europäischen Rentenversicherungen gibt es verschiedene Verträge, da fragen Sie am besten direkt bei der DRV nach.

  • user
    Manfred Görz
    am 18.05.2022

    Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde im Mai 2021 gestellt und jetzt vor wenigen Tagen auch bewilligt.

    Die Nachzahlung bekomme ich nur von Mai 2021bis November 2021 also für 6 Monate. Kann ich Widerspruch einlegen?

    Weshalb bekomme ich die Nachzahlung nicht für die gesamte Zeit - also von Mai 2021 bis zum 31.5.2022 - also 13 Monate?

    • user
      Christian Schultz
      am 18.05.2022

      Hallo Manfred, um das zu beantworten, müssten wir uns Ihren Rentenbescheid anschauen.

  • user
    Rupert Walter
    am 18.05.2022

    Hallo, ich bin im Alter von 54 Jahren 2016 in Erwerbsminderungsrente gegangenen und mit 63 Jahren mit 10,8% Abschlag in Vollrente. Kann ich mit einer Nachzahlung der 10,8% Abschläge rechnen?

    Gruß Walter

    • user
      Christian Schultz
      am 18.05.2022

      Hallo Rupert, bei Abschlägen gibt es keine Nachzahlungen.

  • user
    Eva
    am 11.05.2022

    Ich bekome ab diesem Monat EMR und ich stocke mit ALG II auf, weil es eine Arbeitsmarktrente ist. Die wurde rückwirkend zum 01.09.2020 bewilligt. Ich habe eine relativ hohe Nachzahlung von der DRV erhalten. Bin nun völlig überfordert. Kriege ich nun erstmal keine Rente mehr und kein ALG II, weil ich diese Nachzahlung erstmal aufbrauchen muss, oder gilt das nun als Vermögen, wo es z.B. bei ALG II ein Schonvermögen gibt?

    • user
      Christian Schultz
      am 11.05.2022

      Hallo Eva, ich gehe nicht davon aus, dass es sich hier um Schonvermögen handelt. Aber wie das nun genau verrechnet wird, kann ich gerade auch nicht beantworten. Am besten erst einmal beim Jobcenter nachfragen. Und im besten Fall noch eine unabhängige Meinung dazu - zum Beispiel bei meinen Kollegen in der Sozialberatung: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Sabine Scheibe
    am 09.05.2022

    Hallo

    Ich bekomme EM Rente seit 1.2.22

    Die EM Rente wurde Rückwirkend auf den 1.12.2020 berechnet. In der Zeit vom 1.12.2020 bis zum 31.12.2021 habe ich Sozialleistungen bezogen (Krankengeld,Übergansgeld,Arbeitslosengeld) da ich Freiwillig Krankenversichert war habe ich einen Antrag auf Zuschuss für die Rente gestellt. Der ist bewilligt. Jetzt hat die Krankenkasse der Rv gemeldet das ich ab 1.12.2020 Gesetzlich versichert bin. Jetzt vordertert die RV"Überzahlung" zurück. Diese habe ich aber nicht erhalten da ich in dieser Zeit Sozialleistungen erhalten habe. Was kann ich machen.

    LG Sabine

  • user
    TostenG24
    am 27.04.2022

    Hallo ich habe 2016 EM Rente beantragt gehabt diese wurde Februar 2019 nach Wiederspruch abgelehnt worden. Mir wurde empfohlen 6 monate zu warten und eine neu Antrag zu stellen was ich dann auch im September 2019 gemacht habe in der Zwischenzeit wurde ich mehre male wieder erneuert operiert und war auch im November bis Dezember 2021 in einer Reha wurde da rein orthopädisch für 3-6std. Arbeitsfähig entlassen meine Neurologischer Defizit ist größer als der orthopädische. Mir wurde vor antritt der Reha telefonisch mitgeteilt nach der Reha wird entschieden.... Dann bekam ich immer wieder mal Post einmal das die halbe gewährt wird und jetzt geprüft wird ob ich Anspruch auf die ganze EM Rente habe das war Anfang Februar mein Arbeitgeber wurde angeschrieben und hat alles direkt beantwortet. Jetzt liegt laut Nachfrage bei der DRV meine akte wieder beim ärztlichen Dienst seit knapp 3 Monaten wie lange haben die zeit sich endlich mal zu entscheiden? Man fühlt sich bestraft und im Stich gelassen von der DRV Beiträge wurden immer pünktlich bezahlt ich war vorher nie arbeitslos oder habe sonstige Leistungen vom Staat bezogen das einzige was mir passiert ist das ich krank geworden bin ich habe glaube auch schon alles von der DRV durch war zwischen 2015 bis dato zich mal in Reha habe eine berufliche Reha durch wo ich als nicht vermittelbar entlassen wurde und und und und hat den die DRV das recht alles ins unermessliche raus zu ziehen gibt es keine Fristen? Ich fühle mich wirklich richtig Diskriminiert ich bin (45) also viel zu jung aber spielt das Alter eine Rolle?

    Es sucht sich doch keiner raus wann und wie er krank wird. Ich dachte wirklich man ist versichert aber es ist schlimm wie man die Leute finanziell aushungert und im alg2 versauern lässt.

    • user
      Christian Schultz
      am 28.04.2022

      Hallo Torsten, ich verstehe Ihren Frust, das Alter spielt bei der Bearbeitungszeit jedoch ganz sicher keine Rolle. Warum das alles so lange dauert, kann mehrere Gründe haben. Ganz grundsätzlich steht Ihnen das Mittel der "Untätigkeitsklage" zu, damit kann man eine Behörde zur Entscheidung zwingen. Aber das ist nicht immer sinnvoll. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich hier unabhängigen Rechtsbestand dazuholen. Zum Beispiel beim SoVD: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Winter Torben
    am 20.04.2022

    Moin . ich bin im sovd leider muss ich schreiben, das man mir dort nicht geholfen hat . auf grund meiner krankheit kann ich meinen beruf nicht mehr ausüben hinzu kommt noch, das ich psychisch krank bin . es hieße : für mich ist das nicht vorgesehen, ich bin zu jung . ( Ü50 ) seid dem 14. lebensjahr in arbeit .

    Schade SOVD, dass ihr so seid.

    • user
      Christian Schultz
      am 21.04.2022

      Hallo Torben, tut mir leid, dass wir in Ihrem Fall nicht helfen konnten. Was soll denn für Sie "nicht vorgesehen" gewesen sein?

  • user
    Maria Ore
    am 13.04.2022

    Hallo zusammen! Laut meines Bescheides zur EMR bin ich ab Februar 2022 voll erwerbsminder. 7 Monate später, also ab September 2022 bekomme ich dann endlich die Erwerbsminderungsrente. Nun meine Frage, bekomme ich ab September die 7 Monate rückwirkend ausbezahlt? Vielen Dank schonmal für die Antwort!

    • user
      Christian Schultz
      am 14.04.2022

      Hallo Maria, das müsste im Bescheid drinstehen. Aber normalerweise ist das dann so.

  • user
    Nicole
    am 13.04.2022

    Hallo

    Meine Frau hat jetzt endlich den Bescheid bekommen für em rente haben zuvor beim jobcenter gelb bekommen. Haben einen nachzahlung von 20000 ca bekommt monatlich genauso viel wie wir zusammen als bedarfsgemeintschaft. Jetzt verlangt das jobcenter von der rentenkasse weit mehr als die 20000 die kommen sollen ist dies rechtens wie sind wir als Familie krankenversichert und wie läuft das mit Unterstützungen da wir 5 Personen im Haushalt sind und alle 3 Kinder noch unter 18 Jahre. Würde mich auf Antwort freuen. Auch Internetseiten was wir beantragen können an Gelder für die Kids oder wohngeld ob uns da was zustehen würde. Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 14.04.2022

      Hi Nicole, das Jobcenter darf von der Rentenversicherung Geld zurückfordern, wenn Ihre Frau in dieser Zeit eigentlich EM-Rente hätte beziehen müssen. Wenn Sie nun kein Geld mehr vom Jobcenter erhalten, müssen Sie sich das mit der Krankenkasse genau anschauen. Aber in der Regel gibt es da eine Lösung, zum Beispiel über die Familienversicherung.

      • user
        Nicole
        am 27.04.2022

        Mit der Krankenkasse ist es soweit geklärt. Darf das jobcenter alles anrechnen für jeden der in der bedarfsgemeintschaft mit lebt? Haben ca 25 Euro mehr im Monat von der rente wie vom jobcenter dürfen sie da alles anrechnen von mir und den drei Kindern?

        • user
          Christian Schultz
          am 27.04.2022

          Das weiß ich nicht genau. Dazu müsste man sich den Bescheid ansehen.

          • user
            Nicole
            am 27.04.2022

            Ich bin darin einfach echter Laie und weiss jetzt nicht wie die Rente das mit dem jobcenter klärt. Wie lange kann so etwas dauern?

  • user
    Dirk Boldt
    am 06.04.2022

    Ich bin seit 11.2020 krank geschrieben. Werde von der KK jetzt ausgesteuert und habe alg 1 beantragt.

    Ich hatte bei der DRV einen Antrag zur LTA gestellt und wurde mit der Begründung abgelehnt, daß mein gesundheitlicher Zustand eine LTA zulässt. Ich habe jetzt nach Rücksprache mit meinem HA, AA und KK einen Antrag auf EM Rente gestellt bzw. habe ich darum gebeten, das mein antrag zur LTA in einen rentenantrag umgewandelt werden soll. Jetzt ist die Frage hat das aussicht auf Erfolg oder muss ich mit einer Ablehnung rechnen?

    • user
      Christian Schultz
      am 06.04.2022

      Hallo Dirk, ohne Einsicht in die Berichte Ihrer Ärzte kann man das unmöglich beantworten. Warten Sie am besten den Bescheid der DRV ab. Sollte es hier Probleme geben, wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Sozialberatung: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

    • user
      Torsten
      am 10.04.2022

      Guten Tag , ich habe 2021 eine Rentennachzahlung von ca. 73.000€ für den Zeitraum 2016-2021 bekommen . Jetzt soll ich ca.17.000€ steuern nachzahlen. Ist das korrekt ? LG

      • user
        Christian Schultz
        am 10.04.2022

        Hallo Torsten, zu Forderungen des Finanzamtes können wir uns nicht äußern, das gehört nicht ins Sozialrecht. Aber bei so einer Summe sollten Sie das in der Tat von einem Steuerberater überprüfen lassen.

  • user
    Birgit
    am 02.04.2022

    Habe volle erwerbsmiederungsrente bekommen bis 31.3.2020 mein betruer und ich haben verpast den bewilligungsantrag vorher zu stellen aber ich hatte das gefähl das ier bescheid bald endet und habe ihn dann vor 14 tage online gemacht wie lange dauert es bis der bearbeitet wird und was ist wenn das länger dauert wo kann ich mich hin wenden damit ich das überbrücken kann mit dem geld wer hilft in der situation so lange bis der bescheid durch geht mitfreundlichen grüssen birgit schneider

    • user
      Christian Schultz
      am 03.04.2022

      Die Weiterbewilligung kann schnell und langsam gehen, das hängt von mehreren Faktoren ab. Notfalls müssen Sie zum Amt für Grundsicherung bzw. dem Jobcenter, um die Lücke zu überbrücken. Ihr Betreuer wird Ihnen dabei helfen.

  • user
    Silke Schl.
    am 25.03.2022

    Hallo,

    ich habe auf Forderung meiner Krankenkasse eine Reha gemacht, dort wurde festgestellt, dass ich nicht arbeitsfähig bin, eine Therapie mindestens 6 Monate dauern würde. In der Reha hat Sozialarbeiter gesagt, soll volle EM-Rente beantragen, habe ich Mai 2021 gemacht. Zu dem Zeitpunkt war ich schon 10 Monate krankgeschrieben. Einen Monat später kam ein Schreiben von der DRV, dass Antrag vollständig ist und nun bearbeitet wird. Seitdem nichts mehr, Gabe schon versucht anzurufen, geht keiner ran, Emails mit Sachstandsanfragen werden nicht beantwortet. Ich habe sogar angeboten, zu einem ihrer Gutachter zu gehen, falls es der Bearbeitung förderlich ist. Keine Antwort. Ich bekomme nur noch bis Januar 23 Nahtlosigkeitsgeld. Jetzt bekomme ich langsam Panik, dass die Zeit wegläuft. Habe Depressionen, dissoziative Störungen und PTBS. Was kann ich noch tun? Ist es gut, wenn die Bearbeitung so lange dauert? Ist es gut, dass ich noch nicht zu einem Gutachter sollte?

    • user
      Christian Schultz
      am 25.03.2022

      Hallo Silke, es kann schon passieren, dass ein Antrag zur EM-Rente viele Monate in Anspruch nimmt. Normalerweise werden Sie auch immer persönlich begutachtet. Es sei denn, es gibt ein aktuelles Gutachten einer Reha. In Ihrem Fall liegt ja offensichtlich etwas vor. Um den Fall aber genau zu prüfen, müsste man sich das genau anschauen. Das können wir hier im Forum nicht leisten.

  • user
    Jule Schmitz
    am 22.03.2022

    Meine EM Rente wurde jetzt bewilligt, rückwirkend zum Juni 2020. Im Bescheid steht, dass ich ab 1. 4., zum Ende des Monats, das Geld beziehen werden. Also Ende April. Arbeitsamt hat aber sofort die Zahlung eingestellt. Das heißt ich habe das letzte Arbeitslosengeld für den Monat Februar erhalten.

    Wie lange kann die Abrechnung dauern? Denn das Amt für Grundsicherung, sagt auch, sie warten mit der Berechnung, bis die Abrechnung der DRV vorliegt. Mein Geld wird knapp. Wie lange kann sowas dauern?

    PS: mein EM Rentenantrag wurde in weniger als einer Woche bearbeitet und bewilligt.

    Leider ist meine Erwerbsminderungsrente mit 713 Euro gering, weil ich 15 Jahre im EU Ausland gearbeitet habe, und aus Spanien nur Altersrente bekomme, keine EM Rente. Bin 53. Ich werde aufgrund meiner Krankheit das Rentenalter nicht erreichen. Fühle mich bestraft, weil ich krank geworden bin.

    • user
      Christian Schultz
      am 22.03.2022

      Hallo Jule, das ist leider ein häufiges Problem. Wir hören manchmal, dass es mehrere Monate dauert, bis die Rente kommt. Wenn Krankenkasse oder Arbeitsagentur dann sofort die Zahlung einstellen, wird es schwierig. Was hier zu tun ist, hängt immer vom Einzelfall ab. In bestimmten Situationen kann es sinnvoll sein, für den Übergang "Hartz IV" zu beantragen. Wir hatten aber auch schon Mitglieder, für die wir gegen den Rentenbescheid mit entsprechend später Zahlung in den Widerspruch gegangen sind.

  • user
    Heike
    am 20.03.2022

    Hallo, mein Mann ist seit Mai 2019 krank.

    Er bekam die 78 Wochen Krankengelt und dann ALG 1.

    Die EU Rente wurde abgelehnt und der Widerspruch auch, somit klagt er jetzt am Sozialgericht.

    Er hat jetzt ALG 2 beantragt, da wir jedoch als Bedarfsgemeinschaft 200 Euro drüber liegen, wurde es abgelehnt.

    Nun zu meiner Frage er hat ja jetzt kein Einkommen. Deshalb habe ich bei der Krankenkasse Antrag auf Familienversicherung gestellt.

    Wir sind beide bei der gleichen Krankenkasse.

    Jetzt erhielt ich die Auskunft, da er ja gegen die Rentenversicherung klagt, müsste er jetzt jeden Monat 204 Euro selbst zahlen.

    Ist das so????

    Bei Harz 4 wären wir 200 Euro drüber und so muss er 204 Euro zahlen.

    Ich wäre über eine Auskunft sehr dankbar.

    • user
      Christian Schultz
      am 21.03.2022

      Hallo Heike, in diesem Punkt bin ich mir leider nicht sicher. Ich habe gerade einen Kollegen gefragt, und der meint: Eigentlich sollte Ihr Mann in diesem Fall in der Krankenversicherung der Rentner versichert sein. Aber da sollten Sie einen Profi in die Unterlagen schauen lassen.

  • user
    Thomas
    am 03.02.2022

    Hallo,meine Anspruchvoraussetzung für eine befristete E-Rente wurde auf dem 13.08.20 datiert,der Antrag auf dem 01.05.21,die Zahlung beginnt am 01.03.22 auch rückwirkend bis zum 01.05.21,der Zeitraum vom 13.08.20 bis zur Zahlung 01.05.21wird mir auch nicht auf die Grundzeitenrente angerechnet obwohl noch vom 24.09.20 bis 03.05.21 Zahlungen durch die Krankenkasse eingegangen sind.ich habe dadurch 394 anstatt 396 Monate ist alles so richtig?

    MfG

    Thomas

    • user
      Christian Schultz
      am 12.03.2022

      Hallo Thomas, ob alles wirklich korrekt abgelaufen ist, kann man nur mithilfe Ihrer Unterlagen beantworten. Richtig ist aber, dass der Bezug einer EM-Rente allein nicht als Grundrentenzeit gewertet wird. Und wenn diese rückwirkend sozusagen das Krankengeld verdrängt, handelt es sich leider nicht um eine Wartezeit für die Grundrente.

      • user
        Christine
        am 03.10.2022

        Hallo,

        mein Problem ist das gleiche wie bei Thomas.

        seit 09.10.20 AU,

        am 16.07.21 Antrag auf Reha - gewertet als Antragsdatum EM-Rente

        am 15.07.22 EM Rente bewilligt

        Anspruchsvoraussetzungen lt. Bescheid erfüllt seit 09.10.20 (Beginn AU)

        EM-Rente bewilligt lt. Bescheid rückwirkend zum 16.07.21 (Antrag bzw. Reha)

        soweit ist alles korrekt, denke ich.

        Aber: (eben wie bei Thomas) wieso zählen die Monate vom 09.10.20 bis 16.07.21 nicht zu den Grundrentenzeiten? Es wurde Lohnfortzahlung und danach Krankengeld bezogen während dieser Zeit, was doch zur Grundrentenzeit dazuzählt. Nur weil die entsprechenden Gutachter im Nachhinein feststellen, dass theoretisch schon zu einem früheren Zeitpunkt (Beginn AU) ein Anspruch auf EM-Rente bestanden hätte (was man doch zu dem damaligen Zeitpunkt in keinem Fall wissen kann), werden diese Monate trotz Lohnfortzahlung und Krankengeldzahlung einfach aus den Grundrentenzeiten eliminiert?

        Das leuchtet mir nicht ein.

        Mir fehlen auch nur 3 Monate, was äußerst ärgerlich ist, denn würden die 9 Monate Lohnfortzahlung/Krankengeld berücksichtigt, hätte ich Anspruch auf Grundrentenzuschlag.

        MfG, Christine

        • user
          Christine
          am 04.10.2022

          noch eine kleine Anmerkung zum evtl. besserem Verständnis:

          lt. Rentenbescheid - hier Auflistung der anrechenbaren Monate für einen Grundrentenzuschlag, - endet die Auflistung dieser anrechenbaren Monate bei 10/20. Also mit Beginn der damaligen AU.

  • user
    Jonas
    am 26.01.2022

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wie sind junge Leute/Azubis im Falle einer Erwerbsminderung abgesichert? Wie lässt sich die ungefähre Höhe einer Rente berechnen bzw. woran wird sich bei jungen Leuten orientiert?

    Gibt es die Möglichkeit hierzu einen eigenen Beitrag zu erstellen? Leider findet man im Internet recht wenig belastbare Informationen, natürlich weil der Fall, dass junge Leute in Rente müssen selten vor kommt aber die wenigen die es trifft haben keine Informationsmöglichkeit.

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 26.01.2022

      Hallo Jonas, danke für Ihren Hinweis. Dazu gibt es im Web tatsächlich nicht viel zu finden - nur allgemeine Infos, dass Azubis einen besonderen Schutz genießen. Wir können dazu gern einen eigenen Beitrag machen.

  • user
    Andreas
    am 20.01.2022

    Hallo,

    ich habe jetzt meinen EM Bescheid bekommen, Rückwirkend zum 12/2019

    Ich habe vorher Krankengeld und bis 11/2021 ALg1 bekommen. Ab 11/2021 lebe ich vom erspartem. Nun ist die Rückzahlung bis 02/22 berechnet. Wird die Gesamtsumme für die Rückzahlung des ALg1 genommen oder bekomme ich von 11/21 bis 02/22 die Rente ausgezahlt?

    • user
      Christian Schultz
      am 20.01.2022

      Hallo Andreas, die Verrechnung mit Kranken- bzw. Arbeitslosengeld erfolgt für die Zeit, in der Sie eigentlich Anspruch auf Rente gehabt hätten.

  • user
    Martina
    am 18.01.2022

    Hallo ich bekomme Rückwirkend zum 1.5.2021 volle Erwerbsminderungs Rente und erhalte das erste mal im Februar 2022 meine Rente. In dem Schreiben stand eine Nachzahlung von etwas über 12.400€ die nun noch mit AG, KK und AA abgerechnet wird. Nun hat mir die KK etwas über 236€ als Erstattung gezahlt. Ist das jetzt der Rest der Nachzahlung der Rente oder wie soll ich das verstehen?

    LG und danke im voraus

    • user
      Christian Schultz
      am 18.01.2022

      Hallo Martina, ohne den Bescheid können wir Ihre Frage leider nicht beantworten.

    • user
      Martina
      am 18.01.2022

      Welchen Bescheid brauchen Sie denn dafür ?

    • user
      Christian Schultz
      am 19.01.2022

      Das Schreiben der Krankenkasse. Hier im Forum können wir das allerdings nicht klären, das müssten Sie dann bei den Kollegen der Sozialrechtsberatung machen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

    • user
      Angelika
      am 07.03.2022

      Hallo,

      den gleichen Fall hatten wir auch. Nach Auskunft der KK ist der Krankenversicherungsbeitrag für Rentner niedriger als beim Krankengeld, also handelt es sich bei der Rückzahlung um eine Erstattung der Krankenkasse für den zuviel gezahlten Krankenversicherungsbeitrag.

      Gruß Angelika

  • user
    Hillebrandt
    am 07.01.2022

    Hallo,

    Wie wird die Differenz berechnet von KG u Nachzahlung? Aus den jeweiligen Brutto oder Netto Beträgen?

    LG Marie

  • user
    Katinka
    am 06.01.2022

    Sehr geehrter Herr Schulz,

    ich habe im Juli 2021 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Nun erhielt ich telefonisch die Info, dass es auf eine Teilrente hinauslaufen wird, was mich sehr freut. Meine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden. Wenn die Rente rückwirkend gezahlt wird und dadurch die Hinzuverdienstgrenze in diesem Jahr überschritten würde, wird es dann auf die Rente angerechnet?

    Vielen Dank für eine Rückmeldung!

    Katinka

    • user
      Christian Schultz
      am 07.01.2022

      Hallo Katinka, das weiß ich leider nicht aus dem Stand. Bitte direkt bei der DRV anrufen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Antwort dann hier posten würden - so haben alle etwas davon.

  • user
    M. Pink
    am 05.01.2022

    Guten Morgen,

    ich habe mal wieder eine schlaflose Nacht und Fragen quälen mich.

    Am 23.09.2020 habe ich eine Erwerbsminderungsrente beantragt.

    Wie ich am 29.12.2021 von meiner Krankenkasse erfahren habe, wurde die Erwerbsminderungsrente von November 2019 bis einschließlich 31.12.2021 bewilligt.

    Am 30.12.2021 rief ich gleich bei der DRV an, um zu erfragen, ob dieses stimmt und seine Richtigkeit haben kann. Es wurde mir bestätigt. Den Bescheid würde ich noch erhalten.

    Ich habe telefonisch gleich um einen Weiterbewilligungsantrag gebeten, da sich meine gesundheitliche Situation eher verschlechtert, statt verbessert hat.

    Da ich seit dem Sommer 2018 krank geschrieben bin, erhalte ich Geld vom Jobcenter.

    Bereits Anfang Dezember 2021 habe ich den Weiterbewilligungsantrag gestellt.

    Jetzt quält mich die Frage: Sollte ich eine Nachzahlung der DRV erhalten und bis zum Entscheid der Weiterbewilligung der Erwerbsminderungsrente weiterhin Gelder vom Jobcenter erhalten, darf das Jobcenter die Nachzahlung einbehalten bzw. anrechnen?

    Ich habe totale Panik wieder ohne Geld da zu stehen!

    Und ist es überhaupt erlaubt, dass ich einen Bescheid über die Erwerbsminderungsrente erst nach Ablauf der genehmigten Zeiten erhalte?

    Ich wäre sehr dankbar über eine schnelle Antwort.

    LG M.Pink

    • user
      Christian Schultz
      am 05.01.2022

      Hallo, wie schon auf einen anderen Kommentar geantwortet: Es ist häufig so, dass die EM-Rente rückwirkend bewilligt wird. Und manchmal auch so, dass sie dann bald schon wieder auslaufen kann. Hier kann man nur empfehlen: Direkt die Weiterbewilligung beantragen und so lange von dem Geld leben, was Sie aktuell erhalten. Also zurzeit ALG II.

      Wie das mit der Anrechnung auf "Hartz IV" genau ablaufen wird, kann ich nicht vorhersagen. Nochmal der Hinweis: Holen Sie sich bitte individuelle Hilfe. Zum Beispiel bei meinen Kollegen. Hier im Forum können wir nicht auflösen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Cornelia Oelschlägel
    am 03.01.2022

    Hallo, ich habe im Mai 2021einen Antrag auf EU-Rente gestellt. Habe bis Dezember 2020 ALG1 erhalten, davor schon 78 Wochen Krankengeld. Es war sehr wenig, da ich vorher nur 520 € verdient habe in Teilzeit. Von Januar an habe ich kein Einkommen, wir leben vom Verdienst meines Ehemannes. Im Dezember 2021 habe ich bei der RV nachgefragt wann denn ein Bescheid kommt, da war angeblich das Gutachten noch nicht da vom Arzt. Da hab ich dann diesen angerufen, es ist raus. Wieder bei der RV angefragt, ja hetzt sei es da und wird dem Ärztlichen Dienst vorgelegt...

    Meine Frage, wie lange dürfen die sich Zeit lassen mit der Bearbeitung und Erteilung eines Bescheides? Gibt es da Fristen? Mir wurde gesagt, ich solle die ja nicht anrufen und nerven, das hätten sie nicht gern, einfach abwarten... ja aber wie lange?

    LG Conny

    • user
      Christian Schultz
      am 04.01.2022

      Hallo Cornelia, in der Regel liegt die lange Bearbeitungszeit nicht allein bei der Rentenversicherung - das war in Ihrer Situation ja anscheinend auch so. Generelle Fristen gibt es nicht, Sie können nach einigen Monaten theoretisch eine "Untätigkeitsklage" einreichen. Aber in der Regel raten wir auch davon ab, weil damit die erforderlichen ärztlichen Berichte auch nicht hergezaubert werden. Ergo: Warum es so lange dauert, sollte immer im Einzelfall herausgefunden werden.

    • user
      Tanja
      am 27.02.2022

      Leider dauert es je nachdem sehr lange..bei uns 16Monate bis zur Bewilligung

  • user
    Annett Rolloff
    am 19.12.2021

    Hallo, habe rückwirkend Bescheid wegen meiner Erwerbsminderung erhalten.Beginn 1.8.2021,Krankenkasse hat Krankengeld zum 6.12.2021 aufgehoben.Zahlungsbeginn soll aber erst ab Februar 2022 sein,aus der Nachzahlung habe ich bereits für Januar Geld bekommen,aber im Dezember stehe ich in den Sternen?Also für Januar das Geld kam Anfang Dezember,Aber im Dezember muss ich ja auch von was leben und Miete usw bezahlen.Wie soll das funktionieren?Ist mir zu hoch und für Februar kommt ja auch erst Ende Februar.Was kann ich tun,bin etwas überfordert.

    LG Annett

  • user
    Christiane Bartschat
    am 08.12.2021

    Guten Morgen, mein befristete volle Erwerbsminderungsrente wurde rückwirkend ab 1.8.21 bewilligt . Die Krankenkasse hat ihre Zahlungen eingestellt zum 29.10.21 . Eine kleine Nachzahlung habe ich von der Krankenkasse noch bekommen . Meine erste Rente bekomme ich Ende Januar 22 . Was ist mit den Monaten November/Dezember. Meine Rente ist weniger wie das Krankengeld. Kann ich mit einer Zahlung von der DRV für beide Monate rechnen ?

    • user
      Christian Schultz
      am 08.12.2021

      Hallo Christiane, natürlich: Ihre Rente wurde ab August bewilligt. Für die Monate, in denen kein Krankengeld fließt, bekommen Sie die Rente dann nachträglich im kommenden Jahr.

  • user
    Marion Dammann
    am 30.11.2021

    Guten Tag. Ich bekomme seit dem 1.2.2021Erwerbsminderungs Rente. Die erste Rente wurde mir im Oktober 2021ausgezahlt. Der Bescheid kam im September. Bis jetzt habe ich meine Nachzahlung nicht erhalten. Kann die Bearbeitung so lange in Anspruch nehmen? Mit freundlichen Grüßen Marion Dammann

    • user
      Christian Schultz
      am 30.11.2021

      Hallo Marion, unter Umständen schon. Aber es gibt auch nicht immer eine Nachzahlung. Wenn nichts darüber in Ihrem Bescheid steht, sollten Sie einmal bei der DRV nachfragen.

  • user
    Solar
    am 29.11.2021

    Hallo, ich beziehe seit 11 Jahren eine unbefristete teilerwerbsminderungsrente. Ich arbeite sozialversicherungspflichtig 4 Tage in der Woche für 3,5 Stunden jeweils am Tag. Nun habe ich die volle Erwerbsminderungsrente beantragt. Sollte ich diese bewilligt bekommen erhalte ich ja eine 7 monatige ausschlussfrist Zeit. Kann ich für diese 7 Monate weiterhin sozialversicherungspflichtig bei meiner arbeitsstelle jeweils vier Tage 3,5 Stunden arbeiten gehen. Oder kann ich mich für diese Zeit krankschreiben lassen.

    • user
      Christian Schultz
      am 29.11.2021

      Keine Ahnung, da müsste ich selbst erst recherchieren. Für den Moment empfehle ich Ihnen, direkt bei der Deutschen Rentenversicherung nachzufragen. Dort bekommen Sie kostenlos die Infos aus erster Hand. Vielleicht veröffentlichen wir demnächst dazu aber auch einen eigenen Beitrag.

    • user
      Silke
      am 01.02.2022

      Guten Abend,

      bei einer vollen Erwerbsminderungsrente ist es notwendig, dass die Belastbarkeit täglich unter drei Stunden liegt.

      Somit sind die inhaltlichen Voraussetzungen meiner Meinung nach nicht erfüllt.

      Daher wäre evtl. eine Arbeistunfähigkeit sinnvoll, weil sie hiermit quasi nachwesien, diese Stundenzahl nicht mehr leisten zu können.

      Viele Grüße,

      Silke

  • user
    Salih K.
    am 14.11.2021

    Ich beantrage nun demnächst das ALG 2.

    Die Weiterzahlung meiner Erwerbsminderungsrente wurde September 2020 abgelehnt. Ich habe geklagt und befinde mich derzeit noch im Gerichtsprozess.

    Ist es ausreichend beim Antrag auf ALG 2 zu sagen, dass meine Weiterzahlung auf EM abgelehnt wurde oder muss ich tatsächlich Bescheid geben, dass ich mich noch im Gerichtsprozess befinde? Würde das denn nachteilhaft sein?

    • user
      Christian Schultz
      am 15.11.2021

      Sie können das beim Jobcenter ruhig angeben, es entstehen keine Nachteile für Sie.

  • user
    Monika Elskamp
    am 06.11.2021

    Hallo ich habe am3.5.21 Schwerbehinderung Rente mit 65 Jahre beantragt habe erst jetzt bescheid bekommen. Ich muss nun von Juli bis jetzt alles zurück zahlen, also Hartz 4 Krankenkasse Wohngeld. Konnte 1 Monat überbrücken. Von der Rentennachzahlung werde ich wahrscheinlich erst im Januar meine erste Rente bekommen. Ist das richtig dass die Ämter das Geld komplett wieder bekommen müssen?

    • user
      Christian Schultz
      am 08.11.2021

      Hallo Monika, wenn die Rente offiziell zur gleichen Zeit gezahlt wird wie die anderen Leistungen, dann schon.

  • user
    Annegret
    am 29.10.2021

    Bin seit September ausgestreut bekomme Arbeitslosengeld Antrag für EM läuft seit Mai 2021 meine Frage wenn ich eine Nachzahlung bekomme muss ich dann das komplette Arbeitslosengeld zurück zahlen. Wenn die Rente weniger ist AllS das Arbeitslosengeld/ Krankengeld.

    • user
      Christian Schultz
      am 01.11.2021

      Hallo Annegret, wie schon im Beitrag zusammengefasst: Sie müssen das ALG nicht zurückzahlen.

  • user
    Karin
    am 18.10.2021

    Muss man höheres Verletztengeld der Berufsgenossenschaft zurückzahlen, wenn nachträglich die wesentlich niedrigere EM-Rente bewilligt wird? (z. B. bei einer Differenz von ca. 1000,-- )

    • user
      Christian Schultz
      am 20.10.2021

      Hallo Karin, soweit ich weiß, ist das genauso wie beim Kranken- oder Arbeitslosengeld geregelt. Also wie im Beitrag beschrieben.

  • user
    Manuela Möllenhoff
    am 14.10.2021

    Guten Tag,

    ich bin im öffentlichen Dienst tätig und seit dem 01.07.2021 durchgängig bis zum 22.10.2021 arbeitsunfähig. Aktuell habe ich noch 30 Resturlaub plus 5 Tage aufgrund meiner Schwerbehinderung . Meine Krankenkasse hat mich am 08.10.2021 aufgefordert einen Antrag auf medizinische Reha zu stellen.

    MeIne Frage:

    Wird bzw. nach welcher Berechnungsgrundlage erfolgt eine Anrechnung der Urlaubsabgeltung sowie meines Weihnachtsgeldes sofern mir eine rückwirkende EM-Rente bewilligt werden sollte. Und besteht evtl. nach Abstimmung mit meinem AG die Möglichkeit die AU zu "unterbrechen" um Arbeitsentgelt zu beziehen für die Dauer des noch vorhandenen Urlaubsanspruches um die Anrechnung der UrlaubsAbgeltung zu umgehen?

    Vielen Dank vorab!

    Freundliche Grüße

    M. Möllenhoff

    • user
      Christian Schultz
      am 14.10.2021

      Hallo Manuela, das kann ich Ihnen nicht generell beantworten. Das mit dem Urlaub während der Arbeitsunfähigkeit ist immer so eine Sache. Lassen Sie sich dazu unbedingt persönlich beraten. Einige Infos dazu finden Sie hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/aussteuerung-und-urlaubsabgeltung

  • user
    Gudrun Tiedtke
    am 11.10.2021

    Guten Tag,

    Ich habe mit einem Wiederspruch die Erwebsminderungsrente nach 1 Jahr erhalten.

    Erstaunlicherweise teilt mir die RV von einer hohen Nachzahlung der Rente mit, da ich über 1 Jahr krank geschrieben war.

    Nach einem Telefonat mit der RV wurde mir mitgeteilt, das dieses Geld sich die Krankenkasse zurück holen wird, für das gezahlte Krankengeld.

    Meine Frage ist, ob es rechtens ist, da ich in einem Beitrag im Netz gelesen habe , dass das Geld nicht dafür zurück geholt werde darf.

    Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    Vielen Dank

    Gudrun

    • user
      Christian Schultz
      am 12.10.2021

      Hallo Gudrun, das ist so korrekt. Sonst hätten Sie im fraglichen Zeitraum ja sowohl EM-Rente als auch Krankengeld bezogen. Wenn die Rente allerdings höher als das Krankengeld ist, können Sie zumindest die Differenz behalten.

  • user
    Jürgen Reckmann
    am 07.10.2021

    Frage :Habe eine volle Erwerbsminderungsrente bekommen. Wird ab 01.11.2021 laufend bezahlt. Vom 01.09.2021 bis 31.10.2021 bekomme ich eine Nachzahlung von 1505,38 EUR gezahlt. Habe Pfändungskonto. Wird mir was über Freibetrag ist gepfändet??

    • user
      Christian Schultz
      am 12.10.2021

      Hallo Jürgen, mit dem Pfändungskonto kenne ich mich leider nicht aus. Vielleicht weiß das ja jemand anders hier im Forum?

  • user
    Jennifer Wilke
    am 05.10.2021

    Hallo,

    mein Mann ist seit Januar 2016 krank geschrieben. Er hat Krankengeld, ALG I und Harz IV bezogen. Jetzt nach langem hin und her mit der Rentenversicherung wurde per Gerichtsurteil endlich seine EM Rente rückwirkend seit dem 1.8.17 befristet für 2 Jahre genehmigt. Krankengeld hat er das letzte mal am 2.7.17 erhalten. Nun zu unserer Frage: Was wird von der Nachzahlung der Rente abgezogen und können wir überhaupt mit einer Nachzahlung rechnen? Wie verhält es sich da mit der Rückzahlung vom Krankengeld?

    Wir würden uns sehr freuen wenn Sie uns da helfen können.

    • user
      Christian Schultz
      am 12.10.2021

      Hallo Jennifer, falls es Nachzahlungen gibt, haben Sie damit nichts zu tun - das klären Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung untereinander. Sie bekommen nur etwas von der Nachzahlung, wenn die Rente höher als die anderen Leistungen ist.

  • user
    Abdulhaluk Alparslan
    am 03.10.2021

    Guten Abend, ich bin seit 01.02.21 bis jetzt Krankgeschrieben,die AOK hat mir Auszahlung Krankengeld eingestellt ,und mich anfang Juli zum Gutachter geschickt obwohl ich seit 2012 Deppression und andere Gesundheitliche Einschränkungen habe, Gutachter hat mich einfach wieder gesund geschrieben obwohl ich täglich mehrere Tabletten nehmen musste. Laut AOK ich soll mich bei der Arbeitsamt als Arbeitssuchende melden muss, nach dem ich die Unterlagen und Ärztliche Befunde eingereicht habe habe ich von der Arbeitsamt Gutachter ein Brief erhalten das ich nur Täglich unter 3 Stunden und Wöchentlich unter 15 Stunden arbeiten darf. Beibedarf habe ich auch Rentenversicherung für Erwerbsminderungsrente beantragt. Ich habe auch seit 2014 50 Prozent Behinderung, können Sie mir bitte sagen wie geht jetzt weiter habe ich ein Möglichkeit für Erwerbsminderungsrente.

  • user
    Marion Wilhelm
    am 28.09.2021

    Hallo Herr Schultz,

    ihre Seite und Ihre Vidoes sind gut und verständlich, danke.

    Mein Anliegen jetzt:

    Ich hatte vor 2 Monaten eine Aneurysma Op. In der nachfolgenden 4 Wo. DRV-Bund-Reha erhielt ich auch den ärztlichen Entlassungsbericht.

    Dort schreiben die Ärzte....12 Monate AU ..bis zur erneuten Beurteilung. Ausserdem stand im Entlassungsbericht: sowohl bei bisheriger Tätigkeit als auch auf dem Arbeitsmarkt wurde ein Leistungsvermögen von unter 3 h festgestellt.

    Da ich gesundheitbedingt seit 2014 schrittweise meine Arbeitszeit reduzierte und vor der AU nur noch 20 Stunden/Woche arbeitete, ist mein gezahltes Krankengeld während der AU von der Krankenkasse natürlich niedriger.

    Mein Erwerbsminderungsrenten-Teil, -- der lt. Rentenbescheid ausgewiesen ist, --(1. Position) ist höher (denn früher arbeitete ich Vollzeit mehr als 25 Jahre lang und verdiente eben mehr).

    Was ist nun richtig/ besser für mich? ...Macht (trotz dauerhaften Abzügen ) eine EMR (finanziell) erst N A C H dem Ablauf der 78 Wochen Krankschreibung und Krankengeld Sinn? Gibt es etwas, was man noch bedenken sollte ?Ich werde im November 60 Jahre.

    • user
      Christian Schultz
      am 28.09.2021

      Hallo Marion, natürlich müsste man sich das noch einmal genauer anschauen. Aber wenn die EM-Rente höher ist und Sie diese auch bekommen können, wäre der Antrag jetzt wahrscheinlich finanziell sinnvoll.

      Aber wie gesagt: Lassen Sie da einen Experten persönlich draufschauen.

  • user
    Beckmann
    am 19.09.2021

    Hallo, Mitte 2018 habe ich Erwerbsminderungsrente beantragt, nachdem ich seit Ende 2016 arbeitsunfähig bin. Grad der Behinderung 60. Zur Zeit bekomme ich ALG II, nachdem Krankengeld und ALG I ausgelaufen sind. Wenn die Rente bewilligt wird und höher als die anderen bus dahin bezogenen Gelder, dann wird die mit ALG I und ALG II verrechnet so als wenn ich für die Zeiten nie die Leistungen bezogen habe.

    Jetzt möchte ich wissen, was ist mit Wohngeld und Kinderzuschlag, die ich hätte bekommen, wenn die EM Rente schneller gezahlt worden wäre? Ich wurde auf "Hartz IV" Niveau runtergerechnet obwohl ich durch andere Leistungen (Wohngeld, Kinderzuschlag) in den Monaten bzw. Jahren finanziell besser dargestanden hätte. Kann ich diese Anträge (Wohngeld, Kinderzuschlag) rückwirkend stellen?

    • user
      Christian Schultz
      am 20.09.2021

      Hallo, Wohngeld ist ja immer vorrangig. Wenn Sie darauf Anspruch gehabt hätten, hätten Sie kein ALG II beziehen dürfen. Ob man da jetzt noch irgendetwas rückwirkend ändern kann, glaube ich zwar nicht. Aber Sie können es gern bei meinen Kollegen prüfen lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Petra
    am 13.09.2021

    Hallo, guten Tag. Ich hatte letzen Dienstag, Gerichtstermin mit der RV. Sie müssen mir jetzt ab 30.7.19 volle EU Rente zahlen. Vorläufig bis nächstes Jahr. Wie lange wird es wohl dauern, bis ich eine erste Zahlung erhalten werde? Bin seit Monaten ohne Einkommen.

    Für kurze Info wäre ich sehr dankbar. Lieben Gruß

  • user
    Simona
    am 10.09.2021

    Guten Tag ich habe Frage heute habe kommen bescheid ich kommen volle Rente in hole 43€ monatlich und Nachzahlung v hole 1130€ aber das mir nicht zahlen ich muß warten weil ich habe bekommen Leistung Harz 2 jetzt weißt nicht was kommt weit ob kommen denn Nachzahlung oder nein danke für denn adwort

    • user
      Christian Schultz
      am 13.09.2021

      Hallo Simona, ob Sie eine Nachzahlung bekommen, hängt davon ab, ob die Rente höher ist als das, was Sie in der Zwischenzeit erhalten haben. Falls Ihre EM-Rente tatsächlich nur 43 Euro beträgt, wird es mit großer Sicherheit keine Nachzahlung geben.

  • user
    Müller
    am 26.08.2021

    Ab Mai ich habe Rente Antrag nach Reha.Em Rente Bescheid vom Reha neurologisch Problem .bis jetzt nix gehört wie lange dauert ob EM Rente bekomme ? Lg

    • user
      Christian Schultz
      am 27.08.2021

      Das ist sehr unterschiedlich und kann durchaus mehrere Monate dauern.

  • user
    Müller
    am 26.08.2021

    Ich habe Reha Kur gemacht und Ende EMrente Ergebnisse gekommen .ich habe im mai Rente Antrag gestellt bis jetzt nichts gehört ich bekomme ALG4 .ich bin 49 Jahre alt psychisch krank .wie lange noch dauert und ob EM Rente bekomme ?

  • user
    Simona
    am 25.08.2021

    Hallo ich wollte raten mir wurde eine Rente auf zeit gewährt aber nur für ein Jahr weil es beim Sozialgericht ein Jahr gedauert hat bis sie mir eine Invalidenrente gaben ich verstehe nicht warum sie meine zwei Jahre genommen haben danke

    • user
      Christian Schultz
      am 26.08.2021

      Hallo Simona, um Ihre Frage beantworten zu können, müsste man sich den Bescheid der Rentenversicherung genauer anschauen.

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    Basti V.
    am 23.08.2021

    Guten Tag,

    Nachdem letzten Brief den ich bekommen habe vom Landratsamt, wollten die eine Erklärung wofür die ganzen Paypal Auszahlungen waren.

    Ich Meine sie haben sich Beträge rausgesucht und wollten wissen wofür ich das Geld brauchte.

    Meine Mutter hat mir ab und zu, heißt 2-3 mal Geld geschickt, für ne Zugfahrt oder andere Kleinigkeiten. Also 2-3 mal in einem ganzen Jahr. Dann hab ich eben mit der Beraterin telefoniert und sie meinte das würde die EM Rente mindern.

    Meine frage daher..

    Wieso mindert das eine ganze Rente wenn ich in einem Jahr vllt 2-3 mal Geld geschickt bekomme habe?

    Die Beträge waren nicht einmal dreistellig..

    • user
      Christian Schultz
      am 23.08.2021

      Hallo Basti, es geht bei Ihnen sicherlich nicht um die EM-Rente allein. Sie erhalten anscheinend zusätzlich Grundsicherung. Und hier kann es schon sein, dass diese gekürzt wird, wenn bestimmte Einnahmen durch die Behörde gefunden werden.

  • user
    Basti V.
    am 19.08.2021

    Guten Abend,

    Ich bin 22 Jahre alt und von Geburt an schwer eingeschränkt, ich habe auch die EM Rente beantragt. Im letzte Brief den ich bekomme habe, heißt es: „ durch die DRV wurde mit bescheid vom 04.08.2021 ihre volle befristete Erwerbsminderung ab 06.02.2017 bis 31.07.2024 festgestellt“.

    Bedeutet das ixh bekommen endlich Die EM Rente ? Und wenn ja wann und bekomme ich auch Nachzahlung und auch da wann? Also wie lange dauert das noch..

    Tut mir leid, ich kenn mich leider null aus und lauf dem ganzen schon lange hinterher.

    Mit freundlichen Grüßen Basti

    • user
      Christian Schultz
      am 20.08.2021

      Hallo Basti, das klingt nach einer befristeten Erwerbsminderungsrente. Wann die zuerst ausgezahlt wird und wie hoch eine Nachzahlung ausfallen würde, müsste in dem Brief auch stehen. Wenn Sie Schwierigkeiten mit dem Bescheid haben, können Sie sich gern an meine Kollegen wenden: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Christine Schulzke
    am 06.08.2021

    Hallo zusammen, ich bin im Oktober 2020 an COVID-19 erkrankt und war 3 Monate krankgeschrieben. Ich arbeite seit Januar 2021 wieder Vollzeit obwohl ich meine Arbeit im Labor nicht mehr bewältigen kann wegen Neurologischer Probleme. Mein Arbeitgeber war so kulant, und hat mich in Home Office geschickt,wenn ich nichts mehr im Labor machen konnte wegen Kopfschmerzen oder Müdigkeit. Oder ich habe nur ganz leichte Arbeiten bekommen bzw. Handlangerarbeit gemacht. Da die neurologischen Probleme immer noch präsent sind entschloss ich mich in Reha zu gehen. Die RV gewährte mir 4 Wochen jedoch schon in der ersten Woche empfahl mir der Chefarzt auf 6Wochen zu verlängern. Ich bin gerade in der 5.Woche in Reha und meine Ärztin sagte mir, dass ich meine Arbeitszeit auf 25Std./Woche reduzieren soll. Kann ich in meinem Fall eine teilw. Em-Rente beantragen und ab wann kann ich Sie beziehen -ab Januar2020 oder erst ab Rehabeginn? Spielt es eine Rolle ob ich arbeiten gegangen bin? Vielen Dank im Voraus für Eure Antwort LG. Christine

    • user
      Christian Schultz
      am 06.08.2021

      Hallo Christine, Sie können jederzeit eine EM-Rente beantragen. Wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und Sie zwischen drei und sechs Stunden täglich einsetzbar sind (auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht in Ihrem Beruf), dann könnte dabei eine teilweise EM-Rente rauskommen.

      Der Startzeitpunkt wird in der Regel auf den Beginn der Erwerbsminderung gesetzt, das muss sich aus den Berichten Ihrer Ärzte ergeben.

    • user
      Christine Schulzke
      am 06.08.2021

      Vielen Dank Christian, das bedeutet ich muss nach der Reha weiterhin Vollzeit arbeiten, bis das ich die Zusage der EM-Rente bekomme?

    • user
      Christian Schultz
      am 09.08.2021

      Wenn Sie Vollzeit arbeiten können, könnte es schwer werden, eine EM-Rente zu bekommen. Am besten lassen Sie sich persönlich zu Ihrer Situation beraten.

  • user
    Ursula
    am 03.08.2021

    Hallo habe ich eine Chance auf Erwerbsminderung Rente habe zwei Bandscheibenvorfall mit tauben linken Schienbein jetzt ist noch eine Hüftarthrose dazu gekommen kann schlecht Treppen hoch und runter gehen mein Antrag ist schon drei Wochen zum bearbeiten war auch schon beim Amtsarzt bin die ganze Zeit krank geschrieben seid Februar habe ich eine Chance auf Erwerbsminderung Rente.

    • user
      Christian Schultz
      am 03.08.2021

      Hallo Ursula, ob Ihr Antrag zur EM-Rente Aussicht auf Erfolg hat, kann ich ohne die Befundberichte nicht beurteilen. Es kommt ja nicht auf die Diagnosen, sondern auf die Auswirkungen Ihrer Erkrankung auf Ihr Leben an.

    • user
      Dagmar Weber
      am 15.11.2021

      Ich kämpfe seid 2015 um die EM Rente... Habe 70% Schwerbehinderung.. Asthma,Diabetes, Fußheberschwäche, Arthrose, Bandscheibenvorfall und seid zwölf Monaten Trümmer Bruch und dritte op steht an.Ich bin 57 Jahre jung

      Nun soll ich endlich zur Reha, die immer abgelehnt wurde.

  • user
    Mike
    am 17.07.2021

    Hallo, ich habe eine Nachzahlung der Erwerbsminderungsrente bekommen nach der Endabrechnung zwischen dem Jobcenter und der Rentenversicherung. Dieser Anspruch ist ja vor der Beantragung der Grundsicherung entstanden.

    Jetzt hat die Grundsicherung (Sozialamt) geschrieben das sie durch einen Datenabgleich von der Nachzahlung (1180 Euro) erfahren haben. Ich soll denen den Bescheid der RV zukommen lassen woraus die Höhe der Nachzahlung hervor geht.

    Verliere ich jetzt das ganze Geld ans Sozialamt weil die das mit den nächsten Monaten an Grundsicherung verrechnen? Gilt das nun doch als Einkommen und nicht als Vermögen das durch einen Freibetrag geschützt ist!?

    Vor allem was hat die Grundsicherung damit zu tun, das Geld war ja auf dem Konto der RV bis zur Klärung der Ansprüche des Jobcenters...also bevor ich überhaupt Antrag auf Grundsicherung gestellt hatte...

    Wäre nett, wenn Sie mir helfen können, danke für Ihre Mühe.

    mfg

    Mike

    • user
      Christian Schultz
      am 19.07.2021

      Hallo Mike, da müsste ich selbst noch einmal nachschauen. Wenn ich mich schlau gemacht habe, werden wir zu dieser Situation einen eigenen Beitrag machen.

      Für den Moment sollten Sie am besten direkt bei der Rentenversicherung nachfragen. Die Beratung dort ist kostenlos.

  • user
    Anna Schwegelin
    am 13.07.2021

    Hallo,

    Ich habe nachträglich volle Erwerbsminderungsrente ab Mitte 2017 bewilligt bekommen (Arbeitsmarktrente). In der Zeit habe ich Krankengeld und Hartz 4 bezogen. Krankenkasse wie Jobcenter haben ihre Erstattungsansprüche geltend gemacht und mit der RV abgerechnet. Ich beziehe jetzt aufstockende Leistungen vom JC. Etwas über 300€ im Monat. Jetzt hat mir die RV völlig überraschend einen Rest von ca. 4000€ überwiesen. Ich habe darüber keinen Abschlussbescheid erhalten. Muss ich jetzt damit rechnen, dass das JC den mit dem Zuflussprinzip für sich beansprucht? Also einfach komplett einkassiert?

    Danke und LG

    Anna

    • user
      Christian Schultz
      am 17.07.2021

      Hallo Anna, das weiß ich leider nicht aus dem Stehgreif, ALG II ist nicht gerade mein Spezialgebiet. Bitte wenden Sie sich an meine Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Maria olahova
    am 11.07.2021

    Hallo meine Frage ich habe meine EM rente beantragt und auch bewiligt bekommen nun habe auch eine nachzahlung von RV wie ist das wird das der jobc center alles haben vollen oder nicht

    • user
      Christian Schultz
      am 17.07.2021

      Hallo Maria, das Jobcenter bekommt von der Rentenversicherung maximal den Betrag, den es vorher an Sie gezahlt hat. Wenn noch etwas übrig bleibt, dürfen Sie das behalten.

      • user
        MD
        am 18.05.2023

        Aber was ist ,wie verhält es sich mit den Grundrentenfreibeträgen die dann naachträglich anfallen??dürfen die vom Job Ceneter zur Verrechnung mit der RV ebenso herangezogen werden ,da die rente niedriger ist??Oder zahlen die die Freibeträge garnicht erst nachträglich aus? DANKE für eine schnelle Antwort

        • user
          Christian Schultz
          am 22.05.2023

          Im Jobcenter gibt es doch gar keine Freibeträge für die Grundrente. Allenfalls in der Grundsicherung. Wie das genau geregelt ist, müsste ich mir auch erst für den Einzelfall anschauen.

  • user
    Cornelia Böpple
    am 07.07.2021

    Hallo,guten Tag,habe auch nochmal eine Frsge,meine EM Rente fällt höher aus,als das KG Geld,bekomme ich eine Nachzahlung? Im Rentenbescheid steht davon noch nichts!Und was heißt, die Anspruchsvorraussrtzungen sind ab dem 03.11.2020erfüllt?Als Rentenantrag gilt der 05.03.2020.Bekomme seid dem 01.06.2021 volle EMR befristet.vieleicht können Sie mir weiterhelfen.

    • user
      Christian Schultz
      am 17.07.2021

      Hallo Cornelia, wenn die Rente über dem Krankengeld liegt, können Sie mit einer Nachzahlung rechnen. Das dauert manchmal eine gewisse Zeit, weil die Sozialleistungsträger noch untereinander klären, wem was zusteht.

  • user
    Hanija kuzmanovic
    am 18.06.2021

    Hallo wolle fragen wegen mit 60 Prozent Behinderung Erwebminderungrente teil weil ich arbeite 4 bis 5 stunde Habe schon einen Antrag erstellt seit März und habe noch keine Antwort wollte fragen welche Möglichkeiten da stehen

    • user
      Christian Schultz
      am 22.06.2021

      Hallo, Ihre Frage habe ich nicht ganz verstanden. Sie möchten wissen, wie Sie den Antrag zur EM-Rente beschleunigen können? Da sollten Sie sich am besten einen Rechtsbeistand suchen - zum Beispiel einen Fachanwalt.

      Es ist aber nicht ungewöhnlich, dass so ein Antrag einige Monate dauert.

  • user
    Ilgenstein Heike
    am 06.03.2021

    Mein Mann hat im Juli 2020 einen Antrag auf Erwerbminderungsrente gestellt und im November 2010 bekam er den Bescheid das er Erwerbminderungsrente bekommt aber erst im Februar 2021 und es erfolgte keine Nachzahlung ist das rechtens ich bin der Meinung wenn ich was beantrage bekommt man es Rückwirkung oder nicht wie sollen wir uns verhalten.

    Gruß Heike

    • user
      Christian Schultz
      am 08.03.2021

      Hallo Heike, das kann schon richtig sein, auch das gibt es. Ob es in Ihrem Fall korrekt ist, müsste man sich natürlich genauer anschauen.

  • user
    Schotte, Birgit
    am 22.02.2021

    Ich habe seit über einem Jahr Beantragung jetzt endlich die volle Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen. Die Rente fällt höher aus als meine Hartz 4 Bezüge. Wieviel Geld wird von der Nachzahlung von der Rentenversicherung einbehalten, nach Verrechnung mit dem Arbeitsamt und Krankenkasse ?

    Arbeitsamt zahlt am 26.2.21nächst das letzte Mal, die erste Rente wird aber erst am 30.4. überwiesen. Von was soll ich im Monat April leben ?

    • user
      Christian Schultz
      am 02.03.2021

      Hallo Birgit, Sie werden die Differenz zwischen Ihrer EM-Rente und den bisher geleisteten Lohnersatzleistungen ausgezahlt bekommen.

      Eine finanzielle Lücke zwischen zwei unterschiedlichen Zahlungen zu überbrücken, hängt immer von mehreren Faktoren ab. Das sollten Sie daher individuell mithilfe unserer Sozialberatung klären: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

    • user
      dirk Henßchen
      am 15.11.2021

      Es wäre aber super, wenn Ihr den Leuten auch einen Hinweis zukommen lassen würde, dass die Lohnersatzleistungen (Krankengeld und Arbeitslosengeld) Steuerfrei sind und die Rentennachzahlung versteuert werden muss. Dann ist nicht mehr viel von der Nachzahlung über!

    • user
      Christian Schultz
      am 16.11.2021

      Danke für den Hinweis!

    • user
      David Philipp
      am 16.11.2021

      Guten Tag,

      meine chronisch kranke Frau hat nach Jahren mit Arbeitslosengeld, Krankengeld (und auch gar kein Geld...) nun lange um die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente gekämpft, um wenigstens mal 1 - 2 Jahre etwas ruhe zu haben und die Möglichkeit zu bekommen an der tatsächlichen Verbesserung ihres Zustands zu arbeiten (was ja viel Zeit und Geld kostet).

      Nach über einem Jahr Bearbeitung wurde uns nun eine auf 2 Jahre zeitlich befristete EMR anerkannt, worüber wir uns natürlich zunächst gefreut haben (Vielleicht war es die ganze zusätzliche psychische Belastung Traumata für Gutachter wieder aufzuarbeiten usw ja doch Wert...?).

      Die EMR wurde aber fast 2 Jahre rückdatiert (!), sodass nun die Krankenkasse und das Arbeitsamt fast das ganze Geld verrechnen. Durch die zusätzliche Steuerbelastung bleibt uns also scheinbar fast nichts von der ganzen bewilligten Rente über und das ursprüngliche Ziel, einer Entlasung für meine Frau verpufft somit in bürokratischem Schall und Rauch. Scheinbar haben wir wirklich keinen Vorteil davon bekommen. Ist das wirklich so gewollt??

      Hat meine Frau jetzt wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld / Krankengeld?

      Wir können jetzt direkt wieder anfangen die nächste EMR zu beantragen in der Hoffnung nächstes mal etwas von dem Geld auch tatsächlich zu Gesicht zu bekommen.

    • user
      Christian Schultz
      am 16.11.2021

      Hallo David, eine wirklich schwierige Situation für Sie. Wenn sich der Gesundheitszustand Ihrer Frau nicht verbessert hat, sollten Sie rund fünf Monate vor dem Auslaufen der EM-Rente einen Antrag auf Verlängerung stellen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/befristete-em-rente-verlaengern-wann-ist-der-beste-zeitpunkt

      Alles Weitere - etwa ob auch andere Leistungen in Frage kommen - müsste man in einem persönlichen Gespräch anhand Ihrer Unterlagen klären.

  • user
    Thomas Ratmann
    am 12.02.2021

    Moin, auch ich habe letztes Jahr im August die EM Rente voll und ohne Zeitbegrenzung rückwirkend bewilligt bekommen, das ging auch sehr schnell innerhalb von 6 Monaten,.

    Und das ganze während Corona, aber ich hatte das Glück eine wirklich SEHR gute telefonische Beratung 2x mind 30 min von der RV aus Neumünster zu bekommen. Hochachtung toller Service. Somit ergab sich auch bei mir, eine Verrechnung der gezahlten Ersatleistungen von Krankengeld und Abeitslosengeld mit der neuen EM Rente, was noch immer eine gute Nachzahlung ergab. Nur sollte man auch nach einem 1/2 oder sogar längerZeit damit rechnen, das die gesätzliche KV auch noch eine Beitragsnachforderung schicken könnte und diese war nicht zu knap. Und ein Tip nebenbei, bevor man die Regelrente zu beantragt, möglicherweise wenn geht schon vor dem offiziellem Renteneintritt, rechnen Sie nach ob sich die Regelrente frühzeitig lohnt, es ist nicht viel, aber derzeit ist die EM Rente ca. 50 € monatlich höher als meine reguläre Altersrente.

    Auch kann ich nur Empfehlen immer freundlich und ruhig im Kontakt mit der RV o. Ä. zu bleiben, auch wenn es nicht immer so läuft wie man selbst gern möchte, Ruhe bewahren und einen Konsenz finden mit dem jeweiligen Sachbearbeiter das hilft mehr als wen man nur Streitgespräche führt.

    MfG. Thomas

  • user
    Elveren Gürcan
    am 10.02.2021

    Seit 2015 beziehe ich wegen mein 60% behinderungsgrads voller erwerbsrente. Sie endete August 2018. Habe weiterzahlung Antrag gestellt und ist bewilligt worden da mein Gesundheit Zustand verschlechtert hat. Rentenkasse zahlt mir mein vollettente jetz aber ohne Begründung und Angabe auf einmal als teilerwerbsrente was ich nicht verstähen kann warum. Habe nach Eingang des neue Berechnung Schreibens von rentenkasse sofort Widerspruch eingereicht. Ist sechs Wochen her ausser eingangsbescheid mein Wiederspruch noch nichts bekommen. Bitte um Hilfe. Danke

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