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EM-Rente bewilligt: Wie lange bekomme ich jetzt noch Arbeitslosengeld?

Aktuelles Rente Behinderung Armut Gesundheit

Wenn nach langer Krankheit irgendwann eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, ist das für viele Betroffene eine Erlösung. Endlich gibt es einen festen Ansprechpartner, der für einen festgelegten Zeitraum zahlen muss. Doch sobald der Rententräger über die EM-Rente entschieden hat, stellt sich ein weiteres Problem ein: Von wem gibt es jetzt Geld?

EM-Rente bewilligt: Wie lange gibt es jetzt noch ALG I?

Die Frage erscheint vielleicht zunächst unlogisch: Wenn die Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde, muss die Deutsche Rentenversicherung doch auch zahlen. Oder?

Ja, das wird sie tatsächlich. Aber nicht direkt.

Ab wann wird die Erwerbsminderungsrente überwiesen?

Folgendes Szenario ist nicht unüblich: Sie absolvieren eine Reha - dort wird festgestellt, dass Sie dauerhaft nicht mehr arbeiten können. Auf Basis dieses Entlassungsberichts wird der Antrag zur Reha in einen Antrag zur EM-Rente umgewandelt.

Im Rentenbescheid kann es dann heißen, dass die Erwerbsminderung zu einem Zeitpunkt in der Vergangenheit festgestellt wurde. Das heißt: Mit etwas Glück wartet sogar noch eine üppige Nachzahlung auf Sie. Und dennoch: Die erste Zahlung soll erst in drei Monaten erfolgen, weil der Rententräger noch einige Punkte mit der Krankenkasse oder der Arbeitsagentur zu klären hat.

Jetzt haben Sie ein Problem. Denn sobald der Bescheid über die bewilligte EM-Rente vorliegt, wird Ihre bisherige Zahlungsquelle - Krankenversicherung oder Arbeitsamt - den Geldhahn zudrehen. Nicht mehr zuständig, es gibt ja Rente. Dass diese erst in drei oder vier Monaten das erste Mal überwiesen wird, übrigens immer am Monatsende, interessiert die Sozialbehörden nun nicht mehr.

Für Sie jedoch ist das sehr relevant. Denn mit welchem Geld sollen Sie in der Zwischenzeit die Rechnungen zahlen?

Wie überbrücke ich die Zeit vom Arbeitslosengeld zur EM-Rente?

Leider gibt es nicht den einen Kniff, mit dem Sie etwas schneller an Ihr Geld gelangen. Wie so oft im Sozialrecht heißt es auch hier: Wer sich nicht meldet, muss warten. Falls Sie in einer Partnerschaft leben und Sie über weitere Einkommensquellen verfügen, können Sie der Situation vermutlich relativ entspannt entgegenblicken. Ob Sie nun einen oder drei Monate auf die Nachzahlung sowie die monatliche Rente warten, spielt keine große Rolle.

Anders verhält es sich, wenn die Erwerbsminderungsrente Ihre wichtigste (und vielleicht einzige) Einnahme ist. Mit ihr sollen Miete, Nahrungsmittel und Rechnungen bezahlt werden. Falls Sie jetzt erst in einigen Monaten Geld sehen sollen, empfehlen wir Folgendes:

Melden Sie sich umgehend bei der Deutschen Rentenversicherung. So schnell wie möglich nach Erhalt des Bescheides. Versuchen Sie zu erwirken, dass Sie zumindest eine Abschlagszahlung erhalten, mit der Sie die nächsten Wochen über die Runden kommen. Sollten Sie hier auf Granit beißen, holen Sie sich bitte Hilfe. Im Sozialrecht besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch gegen einen Bescheid einzulegen. Sie trauen sich das selbst zu? Sehr gut, dann setzen Sie sich zügig an Ihren Rechner. Wenn nicht, helfen wir beim SoVD gern weiter.

"Wenn die Rente erst nach Monaten fließen soll, wenden Sie sich bitte umgehend an die Deutsche Rentenversicherung! Notfalls kann gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt werden, dafür haben Sie einen Monat Zeit."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Fazit

Es ist leider gar nicht selten, dass zwischen der letzten Zahlung von Kranken- oder Arbeitslosengeld und Ihrer Erwerbsminderungsrente eine längere Zeit vergehen soll. Unter bestimmten Umständen ist es möglich, sich mithilfe des Sozialamts über Wasser zu halten. Besser ist aber, wenn Sie mit der Deutschen Rentenversicherung zu einer Lösung finden. Im Notfall holen Sie sich dafür Unterstützung beim SoVD.


Kommentare (15)

  • user
    Margarete Unger
    am 20.09.2022

    Hallo, ich habe eine Frage.

    Am 15.8.22 wurde ich ausgesteuert, habe mich beim Arbeitsamt gemeldet, und einen Antrag auf Arbeitslosengeld beantragt. Bis jetzt also der Zeitraum von August noch kein Geld gesehen.Also fast 2 Monate ohne Einkommen. Ich habe aber Bescheid bekommen von der Rentenversicherung, das ich die volle Erwerbsminderungsrente bekomme, und eine Nachzahlung ab 1.2.22! Die erste Auszahlung meiner Erwerbsminderungsrente ist aber erst Ende Oktober,meine Frage: wenn mir das Arbeitsamt das Arbeitslosengeld 1 für August und September überweist, muss ich das dann zurück zahlen und wird das Arbeitsamt automatisch von der RV informiert? Vielen Dank im Voraus

    • user
      Christian Schultz
      am 20.09.2022

      Hallo Margarete, eigentlich sollte die Benachrichtigung automatisch klappen. Das ist aber nicht immer so, Sie sollten also ruhig bei der Arbeitsagentur Bescheid geben. Die Zahlungen von der Arbeitsagentur werden mit Ihrer Rente verrechnet - normalerweise geschieht das alles im Hintergrund, so dass Sie nichts nachzahlen müssen.

  • user
    Bernd Reichwald
    am 06.02.2022

    Guten Tag Herr Schultz.

    Ich habe am 24.06.2020 die EMR beantragt.

    Die Zahlungen des Krankengrldes sind nun vorbei. Die Zahlungen des ALG 1 sind im März 2022 vorbei. Ab dann muss ich mich selbst finanzieren. Die Akten liegen jetzt beim Sozialgericht. Es wird erst eine Entscheidung im Jahre 2023 erwartet weil die Gerichte überlastet sind. Ich war noch nicht zur Reha und nicht bei einem "Arzt von der LVA". Hartz 4 brauche ich nicht zu beantragen sagt mein Anwalt für Arbeitsrecht. Es ist ja Vermögen vorhanden. Ich lebe allein. Vielleicht ist ja jemand in derselben Lage wie ich. Deshalb schreibe ich mal hier.

    Mit freundlichem Gruß.

    Bernd Reichwald

  • user
    Jörg
    am 29.09.2021

    Danke Line

  • user
    Line
    am 06.09.2021

    Hallo Jörg und Christian Schulz, bei der oben genannten Frage kann ich weiterhelfen:

    "Da mein Krankengeld ausläuft, Ausgesteuert, hat mich die Krankenkasse aufgefordert einen Rehaantrag zu stellen, sonst würde das Krankengeld eingestellt."

    "Da ich die Reha nicht persönlich wollte und die Rentenversicherung die Reha vor der Rente sieht, ist meine Frage muss ich die 10€ Eigenanteil , für 40 Rehatage, selbst bezahlen oder die Krankenkasse weil sie diese Reha fordert"

    --> wer Krankengeld oder ALG I vor einer Reha-Maßnahme bezogen hat, hat normalerweise in der Reha Anspruch auf *Übergangsgeld* von der Rentenversicherung. Der Antrag auf ÜG liegt den Reha-Unterlagen bei oder kann im Netz bei der DRV heruntergeladen werden. Wer wiederum ÜG bezieht, ist von der Zuzahlung zur Reha automatisch befreit, da ÜG nur noch 68 % bzw. mit Kind 75% vom Netto-Arbeitsentgelt beträgt.

    LG, Line (Sozialarbeiterin in einer Reha-Klinik)

    • user
      Christian Schultz
      am 06.09.2021

      Hallo Line, gut zu wissen, vielen Dank!

  • user
    Jörg
    am 30.08.2021

    Danke

  • user
    Jörg
    am 28.08.2021

    Da mein Krankengeld ausläuft, Ausgesteuert, hat mich die Krankenkasse aufgefordert einen Rehaantrag zu stellen, sonst würde das Krankengeld eingestellt. Jetzt habe ich den Rehaantrag gestellt und kurz danach einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Die Reha wurde für sehr schnell für 5 Wochen bewilligt. Da ich die Reha nicht persönlich wollte und die Rentenversicherung die Reha vor der Rente sieht, ist meine Frage muss ich die 10€ Eigenanteil , für 40 Rehatage, selbst bezahlen oder die Krankenkasse weil sie diese Reha fordert. Vielen Dank im Voraus

    Jörg

    • user
      Christian Schultz
      am 30.08.2021

      Hallo Jörg, das weiß ich leider nicht. Allerdings gehe ich davon aus, dass Sie das Geld selbst zahlen müssen. Falls dem nicht so ist, schreibe ich hier noch etwas rein.

  • user
    Thorsten Strese
    am 26.08.2021

    Guten Tag Herr Schulz,

    Nach langem Kampf mit den unterschiedlichen Sozialbehörden (11 Monate) wurde meiner Verlobten endlich rückwirkend zum 01.10.2020 eine volle Erwerbsminderung bewilligt. In diesem Zeitraum lag sowohl noch Bezug von Krankengeld, als auch Bezug von ALG-I (Nahtlosigkeit) vor. Ihre EMR liegt deutlich über beiden genannten "Bezügen", sodass es wohl zu einer Rückrechnung kommt. Hier nun unsere Fragen:

    Was wird bei der Rückrechnung beim KG und ALG I in Ansatz gebracht? Die jeweiligen Bruttobezüge (also vor Abzug der Sozialabgaben) oder nur der tatsächliche Zahlbetrag? (Nettobetrachtung) Weiter: Sie hatte über 5Monate ALG-I Bezug, bei einer Bewilligungsdauer von insgesamt 18 Monaten. Müsste nicht nach der Rückrechnung der Zeitraum dieser 5Monate neu aufleben, da ja die Agentur letztendlich keine Leistungen zu tragen hatte und noch viel wichtiger:

    Wie lange (Zeitraum bzw. Rahmenfrist) hat Sie nach der Bewilligung Ihrer Rente (die natürlich befristet wurde) noch Anspruch auf die vollen 18 Monate ALG-I Bezug? Vielen Dank.

    P.S. Ihr Blog hat uns bisher sehr dabei geholfen uns in dem ganzen Dschungel des Sozialrechts zurechtzufinden und möglichst keine "Fehler" zu machen. Weiter so! LG Thorsten & Birgit

    • user
      Christian Schultz
      am 27.08.2021

      Hallo Thorsten, danke für Ihr nettes Feedback. Ihre Fragen kann ich leider nicht aus dem Stehgreif beantworten, weil Rentenversicherung und Arbeitsagentur bzw. Krankenkasse die internen Verrechnungen unter sich ausmachen. Wir bekommen dann stellvertretend für die Mitglieder nur noch Bescheid, ob es eine Nachzahlung gibt oder nicht. Am besten wenden Sie sich mit diesem Anliegen direkt an die Deutsche Rentenversicherung.

      Ihre zweite Frage nach dem verbleibenden Anspruch auf Arbeitslosengeld interessiert mich selbst, diesen Punkt hatte ich bisher noch nicht auf dem Tisch. Wenn ich die Antwort in Erfahrung bringen kann, werde ich dazu hier etwas schreiben.

      • user
        Winkler Roswitha
        am 09.03.2022

        Hallo Thorsten, Herr Schulz, befinde mich in der gleichen Situation. Wurde mich auch interssieren. Ausserdem eine weitere Frage. Wie verhält sich es wenn in D die EWMR bewilligt wird (Antrag läuft da in Reha unter 3 Std. Eingestuft) und ich zusätzlich Anspruch auf luxemburgische Rentenzahlung (aus 23 jahte ehe) habe. Wie wirkt sich das aus?

        • user
          Christian Schultz
          am 10.03.2022

          Hallo Roswitha, mit den Nachbarländern gibt es eigentlich immer Renten-Abkommen. Deren Einzelheiten kenne ich aber nicht, bitte direkt bei der DRV nachfragen.

  • user
    Annette
    am 23.08.2021

    Guten Tag Herr Schulz , hier eine Frage bezüglich Teilerwerbsminderrungs Rente und Nahtlosigkeits Bezug. Ich bin seit Januar 2020 in das Krankengeld gefallen und im September eine Medizinische Reha für 5Wochen gemacht . Dort wurde festgestellt das ich in meinem Beruf ein Restleistungsvermögen unter drei Std habe. Im Mai 2021 bin ich Ausgesteuert worden und Arbeitslosengeld ( Nahtlosigkeitsregelung auf Grund das ich im Januar 2021 einen Rentenantrag gestellt habe) beantragt habe . Die Bewilligung vom Arbeitsamt habe ich erst am 6.8. bekommen mit Rückwirkender Zahlung . Zeitgleich ist die Bewilligung der Teilerwerbsminderungsrente eingegangen die ich mir auch gewünscht habe da ich hoffentlich irgendwann mal wieder ein bisschen stundenweise tätig werden kann . Die Rentenversicherung schreibt das ich bis 3 Std für den offenen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann. Die Berechnung sagt aus das ich Rückwirkend vom 1.1.2020 die Rente (letzten 2jahre nur 16 Std die Woche nur noch gearbeitet Friseurin) bis einschließlich bleibend bis 2032 mein Regulärer Renten Beginneine Rückzahlung bekomme. Diese müsste aber noch berechnet werden bezüglich Evt Anspruch auf Zuschläge usw. Meine Frage wäre jetzt ob ich weiterhin das Arbeitsamt bis ich definitiv Geld von der Rentenversicherung bekomme in Anspruch nehmen sollte ?? Da ich momentan noch nicht fähig bin einen neuen Job anzugehen weis ich nicht wirklich was richtig oder Falsch ist . Und angenommen wenn ich vom Amt noch weiterhin Geld bekomme 327 Euro (Rente wäre knapp 400 Euro ohne Abzüge der sozial Leistungen wird mir somit die Teilerwerbs R.. wieder weggenommen?? Dürfte ich überhaupt etwas dazu verdienen ?? Mit freundlichen Grüßen A. Sauer

    • user
      Christian Schultz
      am 23.08.2021

      Hallo Annette, bei teilweiser Erwerbsminderung ist es durchaus üblich, dass man Arbeitslosengeld I in verminderter Höhe bezieht. Schließlich könnten Sie ja auch nur in Teilzeit arbeiten.

      Aber die Details müsste man sich genauer - anhand Ihrer Unterlagen - anschauen. Das kann ich hier im Forum leider nicht leisten, wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

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